Veranstaltungsbroschüre - IndustrieMesse Rhein-Main

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Veranstaltungsbroschüre - IndustrieMesse Rhein-Main
REGIONALE
VERANSTALTUNG
NATIONALE WERBUNG
IndustrieMesse
Rhein-Main
R
Regionale Fachmesse für die produzierende Industrie
08. und 09. November 2016
messecenter | Rhein-Main
Hofheim Wallau
Messekonzept | Preise | Buchungsformulare
Zeitlich gestaffelte, attraktive Frühbucher-Rabatte
Buchungsschluss 05. September 2016
www.nx-messen.de
WILLKOMMEN ZUR 1. INDUSTRIEMESSE RHEIN-MAIN
Zusammenkommen, Kennenlernen, Zusammenarbeiten…
Unternehmen aus vielen Branchen haben in der Rhein-Main Region (Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main) ihren Sitz und
beschäftigen etwa 1,8 Millionen Arbeitnehmer. In der Frankfurter Innenstadt überwiegen Banken und Investmentgesellschaften;
im weiteren Umfeld hat sich in den vergangenen 20 Jahren die produzierende Industrie stark etabliert, wobei die Automobil-,
Zulieferer- und Metallverarbeitungsindustrie eine Schlüsselrolle einnimmt. Viele international agierende Unternehmen haben
eine Europa- oder Deutschlandzentrale in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main.
Mit der neuen regional-orientierten 1. IndustrieMesse Rhein-Main werden die Unternehmen sowie die wirtschaftliche Kraft
und Vielfalt der Industrieregion Rhein-Main deutlich in den Mittelpunkt gerückt. Im Fokus steht das Zusammenkommen,
Kennenlernen – und letztlich die konzentrierte und enge Zusammenarbeit in der Region Rhein-Main.
Das bewährte Messekonzept des »Local Sourcing« (Geschäft vor Ort) bietet kurze und direkte Wege zu neuen und alten
Geschäftspartnern, denn die Veranstaltung verknüpft den Vertrieb in der Region dicht und schnell mit potenziellen
Interessenten und bestehenden Kunden. Die Veranstaltung ist damit ein hocheffizientes Vertriebsinstrument für das
regionale Kerngeschäft – eine neue und optimale Plattform zur kompakten und konzentrierten Präsentation von
Produkten und Unternehmensleistungen im heimischen Markt.
REGIONAL-ORIENTIERTE INDUSTRIEMESSE
für Unternehmen der produzierenden Industrie am Standort Rhein-Main,
Südhessen – sowie angrenzende Bundesländer
KOSTENGÜNSTIGE TEILNAHME
Standflächen ohne und mit Messestand buchbar, siehe S. 6 und 7, Preise S. 13
ATTRAKTIVE FRÜHBUCHER-RABATTE
nach Buchungsdatum gestaffelte Frühbucher-Rabatte. Rabatte und Preise
siehe Hauptaussteller-Buchungsformular Seite 13, Punkt 4
INTERNET-PORTAL MIT ONLINE-SHOP
unterstützend zur Veranstaltung. Für Aussteller mit Zugriff auf den eigenen
Datenpool und Online-Shop zur Administration der Teilnahme, siehe Seite 10
PROFESSIONELLE WERBUNG
kostenlose Werbematerialien für Aussteller sowie umfangreiche Werbemaßnahmen regional und überregional, siehe Seite 11
HOCHWERTIGER MESSEKATALOG
kostenlos für Messebesucher, siehe Seite 12
ELEKTRONISCHES EINLASS-SYSTEM
mit vorgelagerter Online-Registrierung
2 | IndustrieMesse Rhein-Main
AUSSTELLER UND FACHBESUCHER
Die regionale Industrie im Mittelpunkt
Als AUSSTELLER der 1. IndustrieMesse Rhein-Main stehen diejenigen Unternehmen im Mittelpunkt, die ihren Kundenkreis
unter regionalen Gesichtspunkten festigen bzw. vergrößern möchten. Die Aussteller kommen – ebenso wie die Fachbesucher –
aus verschiedenen Branchen. Der Schwerpunkt liegt bei der produzierenden Industrie sowie bei den industrienahen Dienstleistern.
Die FACHBESUCHER der 1. IndustrieMesse Rhein-Main sind Führungskräfte und Mitarbeiter aus unterschiedlichen
Unternehmensbereichen und Branchen, die neue Kontakte bzw. neue Lieferanten suchen und sich über die Leistungsvielfalt
und Leistungskraft der Industrie in der Region informieren möchten.
Für die Fachbesucher von regional-orientierten Industriemessen steht ein wichtiger Aspekt im Vordergrund: Sie bevorzugen
das ›Local Sourcing‹, besonders wenn es um diese Themen geht:
. KONZENTRIERTE, ENGE ZUSAMMENARBEIT
. QUALITÄT, ZUVERLÄSSIGKEIT
. LIEFERTREUE
Die Entscheider begrüßen den Überblick über die heimlischen Unternehmen, deren Leistungs- und Angebotsvielfalt.
Und genau hier greift das Konzept der IndustrieMesse Rhein-Main.
IndustrieMesse Südwestfalen, Siegen (ehem. Zulieferer-Messe)
IndustrieMesse Nordhessen, Kassel
IndustrieMesse Rhein-Main | 3
NOMENKLATUR INDUSTRIEMESSE RHEIN-MAIN
n Antriebe/Antriebstechnik
n Arbeitsschutz
n Automatisierung/Automatisierungstechnik
n Bauteile/Baugruppen
n Bauzuliefererindustrie
n Betriebstechnik/Betriebsbedarf
n Bildverarbeitung
n Blechbearbeitung
n CAD/CAM/Digitale Konstruktion
n Dienstleistungen rund ums Unternehmen
n Druckluft/Drucklufttechnik
n Elektrische Ausrüstung
n Energie/Energieeffizienz
n Fertigungs-/Prozessautomatisierung
n Fertigungsmesstechnik
n Filtertechnik
n Generative Fertigung
n Giessen/Schmieden
n Hydraulik/Pneumatik
n Identtechnik
n Industrieelektronik
n Instandhaltung
n IT-Business
n Konstruktion/Entwicklung/Engineering
n Kunststoffe/Kunststoffverarbeitung
n Logistik/inner- und außerbetrieblicher Transport
n Management
n Maschinen
n Maschinenbau
n Mess- und Prüftechnik
n Metallbearbeitung/Zerspanungstechnik
n Montagetechnik/Montageautomatisierung
n Oberflächentechnik, -veredelung, -behandlung
n Personaldienstleistungen
n Qualitätsmanagement
n Rapid X
n Roboter
n Spanende Fertigung
n Technischer Handel/Zulieferer-Markt
n Trenntechnik
n Umwelttechnik
n Verbände und Institutionen
n Verbindungstechnik
n Wartung und Reinigung
n Werkstoffe
n Werkzeuge
Eine detaillierte Nomenklatur befindet sich für die Aussteller
im Online-Shop (zur Anwahl während der Dateneingabe).
Nomenklatur freibleibend; in alphabetischer Reihenfolge.
Nomenklatur entnommen dem Messekatalog IndustrieMesse Nordhessen 2015
4 | IndustrieMesse Rhein-Main
[wfb] Fachmesse für Werkzeug- und Formenbau, Siegen
IndustrieMesse Rhein-Main | 5
STANDFLÄCHEN, FLÄCHENFORMEN, MESSEBAU
STANDFLÄCHEN
können OHNE und MIT Messestand gebucht werden
PREISE PRO QUADRATMETER
finden Sie auf dem Hauptaussteller-Buchungsformular auf Seite 13. In den
Preisen sind zahlreiche Leistungen enthalten. Detaillierte Informationen
finden Sie auf der gegenüberliegenden Seite 7
STANDFLÄCHE OHNE MESSESTAND
Mindestmaß 3 m Länge (L) x 3 m Breite (B).
Größere Standflächen sind durch Kopplung von mehreren Standflächeneinheiten möglich. Im Hauptaussteller-Buchungsformular auf Seite 13, Punkt 4
STANDFLÄCHE MIT MESSESTAND
Mindestmaß 3 m Länge (L) x 3 m Breite (B).
Größere Standflächen sind durch Kopplung von mehreren Standflächeneinheiten möglich. Im Hauptaussteller-Buchungsformular auf Seite 13, Punkt 5
VERSCHIEDENE FLÄCHENFORMEN
sind im Angebot: Reihenstand, Eckstand, Kopfstand, Blockstand. Der BasisQuadratmeterpreis ist von der Flächenform abhängig. Im HauptausstellerBuchungsformular auf Seite 13, Punkt 4
UNTERAUSSTELLER
Jeder Hauptaussteller kann bis zu 2 Unteraussteller auf seinem Messestand
platzieren. Beachten Sie die Hinweise auf dem Unteraussteller-Buchungsformular Seite 14
BUCHUNGSFORMULARE
stehen für Hauptaussteller und Unteraussteller getrennt zur Verfügung,
siehe Seite 13 und 14. Verwenden Sie für die Buchung Ihrer Messeteilnahme
ausschließlich diese Formulare. Die Buchungsformulare finden Sie auch im
Internet auf der Veranstaltungs-Homepage
RABATT-ZEITRAUM
bis 01. Juni 2016; Rabatte nach Buchungseingang gestaffelt, von 30% bis 15%;
siehe Hauptaussteller-Buchungsformular Seite 13, Punkt 4
BUCHUNGSSCHLUSS
05. September 2016 für Hauptaussteller
23. September 2016 für Unteraussteller
6 | IndustrieMesse Rhein-Main
ZAHLREICHE LEISTUNGEN IM MIETPREIS ENTHALTEN
1
2
Illustration Standard-Systemstand
3
Standfläche
ohne Messestand
Standfläche
mit Messestand
Eintrag/Firmenportrait im Messekatalog
4
4
Eintrag/Firmenportrait im Internet
4
4
2 Ausstellerausweise
4
4
umfangreiches Sortiment an Werbemittel
4
4
kostenfrei Parken
4
4
Teppichboden
4
4
beschriftbare Blende 1
-
4
ausreichend Beleuchtung 2
-
4
weiße Wände 3
-
4
LEISTUNGEN IM MIETPREIS ENTHALTEN
BEI BUCHUNG »STANDFLÄCHE MIT MESSESTAND«
IST DER MESSESTAND AUSGESTATTET WIE FOLGT
(SIEHE AUCH ILLUSTRATION OBEN)
Via Online-Shop sind zahlreiche kostenlose und kostenpflichtige Zusatzleistungen buchbar: Mietmöbel, Werbemittel,
diverse Versorgungsleistungen, Ausweise, etc. Detaillierte Informationen über den Online-Shop erhalten Sie auf Seite 10
IndustrieMesse Rhein-Main | 7
PRÄSENTATIONS-FAHRZEUGE, SHOW-TRUCKS
PLATZIERUNG VON PRÄSENTATIONS-FAHRZEUGEN, SHOW-TRUCKS, EXPOTAINER
Im räumlichen Umfeld der Veranstaltung können eine begrenzte Anzahl LKWs/Fahrzeuggespanne platziert werden.
VERSORGUNGSLEISTUNGEN
Da die benötigten Versorgungsleistungen sehr unterschiedlich sind, müssen
diese jeweils von Ihnen bis zum Anmeldeschlusstermin angegeben und von
uns geprüft werden.
Die benötigten bzw. zur Verfügung stehenden Versorgungsleistungen sind
u. U. maßgeblich entscheidend für den Standort des Fahrzeugs
BENÖTIGTE DATEN
Wir benötigen:
- die lichten Maße des Fahrzeugs bzw. Fahrzeug-Gespanns
- das Gesamtgewicht (to.)
- die technischen Werte der benötigten Versorgungsleistungen
KOSTEN
Stellkosten: 740,- Euro pro Fahrzeug, zuzüglich Versorgungsleistungen nach
Aufwand (Strom, Druckluft). Präsentations-Fahrzeuge können ausschließlich
von Haupt- und Unterausstellern platziert werden
ANMELDESCHLUSS
05. September 2016
INFORMATIONEN
Es steht rechtzeitig ein » Merkblatt für das Aufstellen von PräsentationsFahrzeugen« mit detaillierten Angaben auf der Veranstaltungs-Homepage
zur Verfügung
8 | IndustrieMesse Rhein-Main
Links:
Präsentations-Fahrzeuge auf dem Vorplatz der Rittal Arena,
IndustrieMesse Mittelhessen, Wetzlar (ehem. MetallMesse
Mittelhessen)
Unten:
Präsentations-Fahrzeuge auf dem Vorplatz der
Siegerlandhalle, IndustrieMesse Südwestfalen, Siegen
(ehem. Zulieferer-Messe »Maschinenbau« Südwestfalen)
IndustrieMesse Rhein-Main | 9
MESSEPORTAL UND ONLINE-SHOP
Administration der Messeteilnahme via Online-Shop:
erledigt in 5 Schritten
Die IndustrieMesse Rhein-Main wird im Internet von einem modernen Messeportal mit integriertem Online-Shop und
elektronischem Einlass-System begleitet.
Die AUSSTELLER können mit Ihren Zugangsdaten auf den eigenen Datenpool bzw. auf die Ausstellerdatenbank zugreifen
und im Administrationsbereich in fünf Schritten (siehe oben) die Teilnahme an der Veranstaltung umfassend organisieren.
Die FACHBESUCHER können sich ausführlich über die Aussteller bzw. Hallenbelegung informieren – und alle relevanten
Informationen rund um die Veranstaltung bzw. den Messebesuch abfragen.
AUSSTELLERDATENBANK
MIT EINGABE VON BENUTZERNAMEN UND PASSWORT
können sich Aussteller in ihren Account einloggen, um ihre
Eintragungen und Bestellungen zu organisieren
DIE EINGEGEBENEN EINTRAGUNGEN
bilden die Basis für die Veröffentlichung im Internet sowie
im Messekatalog
DIESE INFOS ERSCHEINEN IM INTERNET UND MESSEKATALOG* Anschrift, Branche, Firmenprofil, Produktprogramm, uvm.
DIESE ARTIKEL KÖNNEN VIA ONLINE-SHOP BESTELLT WERDEN Ausweise: Ausstellerausweise
Werbematerialien: Aufkleber, Flyer, Gutscheine etc.
Messestand-Austattung: Mietmöbel, Standergänzungen etc.
Versorgungsleistungen: Strom, Druckluft, Reinigung etc.
DER ONLINE-SHOP IST GEÖFFNET
01. Juni bis 24. Oktober 2016
DAS ELEKTRONISCHE EINLASS-SYSTEM
dient der Registrierung der Fachbesucher sowie der
Abrechnung der Eintrittskarten-Gutscheine
* Leistungsumfang freibleibend!
Das Leistungsspektrum wird kontinuierlich
erweitert bzw. verbessert. Eine Vorab-Übersicht
über die Shop-Artikel steht rechtzeitig online
10 | IndustrieMesse Rhein-Main
REGIONALE
VERANSTALTUNG
NATIONALE WERBUNG
WERBEMASSNAHMEN UND -MITTEL
IM UMFELD DER VERANSTALTUNGEN
Gezielte Werbe- und Marketingaktionen im Umfeld der Veranstaltungen:
WERBEMEDIEN UND -AKTIONEN
n Anzeigenwerbung, PR in Fachzeitschriften
n Bannerwerbung in Internetportalen
n periodische Direktwerbung
n Radiowerbung
BESUCHER-EINLADUNGEN MIT DEM CATCH-ALL-CODE
Jeder Aussteller erhält mit der Buchungsbestätigung: n einen – firmenspezifisch verschlüsselten – Catch-All-Code
für seine Besucher-Einladungsaktionen sowie zu einem
späteren Zeitpunkt Werbematerial (s. u.)
Der Catch-All-Code (CAC)
Der Catch-All-Code ist ein mehrstelliger Code, bestehend aus einer Zahlen/Buchstaben-Kombination. Mit diesem Code
kann sich eine beliebige Anzahl an Personen registrieren. Betritt der Messebesucher die Veranstaltung, wird der CatchAll-Code aktiviert – die Kontaktdaten des Messebesuchers dadurch dem einladenden Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Der Catch-All-Code kann mit beliebigen Medien in den Markt versendet werden (E-Mail, schriftlich, mündlich, als Hinweis
in einem Internet-Banner. etc). Die Besucher-Registrierung ist ab 2 Monate vor der Veranstaltung auf der VeranstaltungsHomepage freigeschaltet.
Die Einladung mit dem Catch-All-Code sowie die Online-Vorregistrierung ist Ihr Marketing-Instrument:
n
Sie treten durch Ihre Einladung – z. B. durch den Versand von Eintrittskarten-Gutscheinen – bereits vor der Veranstaltung
mit Ihren (Wunsch)Kunden in Kontakt und geben diesen die Möglichkeit, sich vorab (für ihn) kostenfrei auf Ihre Einladung hin zur Messe zu registrieren. (Bitte beachten Sie die Abrechnungsbedingungen Ihrer Eintrittskarten-Gutscheine
im Online-Shop).
n
Sie können im zeitlichen Vorfeld der Veranstaltung überprüfen, ob wichtige – von Ihnen eingeladene Kunden – sich
schon online registriert haben (Online-Shop, Menü Zusammenfassung). Wenn noch keine Registrierung vorliegt, laden
Sie noch einmal »gezielt« ein
n
Sie erhalten nach der Veranstaltung mit der Gutschein-Abrechnung die Kontaktdaten aller über Ihren Catch-All-Code
registrierten Messebesucher und können gezielt noch einmal nachfassen
WERBEMATERIALIEN
Wir unterstützen unsere Aussteller mit umfangreichem Werbematerial. Jeder Aussteller erhält 3 Monate vor der
Veranstaltung sein »Werbe-Starter-Kit« mit Werbematerial kostenlos zugestellt – u. a. inklusive codierten EintrittskartenGutscheinen, die z. T. kostenpflichtig abgerechnet werden (siehe Seite 17, Eintrittspreis – sowie Besondere Teilnahmebedingungen Punkt 17). Das Werbematerial kann im Online-Shop nachbestellt werden.
IndustrieMesse Rhein-Main | 11
DER MESSEKATALOG ZUR VERANSTALTUNG
Das regionale Industrieverzeichnis…
Zu den Veranstaltungen wird ein hochwertiger Messekatalog produziert, der zur kostenlosen Mitnahme bereit liegt.
INHALT MESSEKATALOG
n Ausstellerübersicht und -portraits
n Kontaktdaten, Firmenportrait, Produktübersicht
n Ausstellerübersicht, nach Produktgruppen sortiert
n Hallenplan
n Anzeigenwerbung
Die Daten werden von den Ausstellern online direkt eingegeben und erscheinen im Messekatalog sowie im Internet.
Die Katalog- und Interneteinträge können bis zum Redaktions-/Anzeigenschluss eingegeben werden. Für die Veröffentlichung der Unternehmensportraits im Messekatalog und Internet fallen keine zusätzlichen Kosten an.
ANZEIGENWERBUNG IM MESSEKATALOG
Im Messekatalog können Aussteller und nicht ausstellende Unternehmen Anzeigenwerbung platzieren. Die Sonderplatzierungen (Umschlagseiten) bleiben den Ausstellern vorbehalten.
PREISLISTE
siehe auch detaillierte Informationen in den
Mediadaten des Messekatalogs im Internet
n 1/2 Seite 4-farbig: 325,- Euro
n 1/1 Seite 4-farbig: 500,-Euro
n PR-Seite 4-farbig: 800,-Euro
Sonderplatzierungen (jeweils nur 1 x verfügbar)
n Titelseite: unverkäuflich
n 2. Umschlagseite: 690,- Euro
n 3. Umschlagseite: 690,- Euro
n 4. Umschlagseite: 800,- Euro, jeweils zzgl. ges. MwSt.
REDAKTIONS-/ANZEIGENSCHLUSS
23. September 2016
Auf der Veranstaltungs-Homepage stehen die Mediadaten des Messekatalogs online.
12 | IndustrieMesse Rhein-Main
Verbindliche Buchung Hauptaussteller – Buchungsschluss 05. September 2016 –
IndustrieMesse Rhein-Main | 08. und 09. November 2016 | Hofheim Wallau
Telefax an: Nexxus Veranstaltungen GmbH, Keltern | Telefax-Nummer + 49(0) 72 36 . 93 74 93
>1.) Geben Sie in diesem Feld Ihre allgemeinen Firmenkontaktdaten an.
Diese erscheinen u.a. im Internet sowie im Messekatalog. Bitte deutlich schreiben!!
.
Fragen? Rufen Sie mich an:
Ulrich Brosz, Telefon 0 700.17 17 7000
Firma
Straße
PLZ, Ort
E-Mail
Internet
Telefon
Telefax
USt.-ID-Nummer
2.) Geben Sie in diesem Feld Ihre persönlichen Kontaktdaten an (-> zuständiger Ansprechpartner für die Messe-Administration).
Diese dienen uns für die Korrespondenz, Rückfragen sowie als Zustelladresse für den informellen Veranstalter-Newsletter !!!
Ansprechpartner
Telefon-Durchwahl
E-Mail
Bemerkung
3.) Über die Internetseite www.nx-messen.de gelangen Sie auf die Veranstaltungs-Homepage mit dem Hallenplan. Bitte tragen Sie die von
Ihnen gewünschte Standnummer(n) im Buchungsformular ein. Nebeneinander liegende Standflächen können kombiniert werden. Bei kombinierten Standformen (z. B. 1 Eckstand + 1 Reihenstand) gilt die obere Preisvariante für die Gesamtabrechnung (im Beispiel der
qm-Preis des Eckstandes). Die Mindestgröße beträgt 9 qm (3 x 3 m). Wird nur Standfläche gebucht, muss sich die gebuchte Flächenform in
der aufgebauten Standform widerspiegeln. Eine höhere Bauform wird nachberechnet (z.B.: Reihenstand gebucht, Eckstand aufgebaut. Eckstand
wird nachberechnet). Die Standformen werden am letzten Aufbautag kontrolliert!
Gewünschter Standplatz
gemäß Hallenplan
in Kombination
mit Stand Nr.
Stand-Nr.
=
L x B (m)
Summe qm
4.) Standfläche: Sie können unterschiedliche Flächenformen buchen. Der Quadratmeter-Preis ist abhängig von der Flächenform (Reihen-,
Eckstand, etc.) sowie vom Buchungstermin. Die Rabatte beziehen sich ausschließlich auf den Basispreis der Flächenform – nicht auf den
Basispreis für den Messestand (Punkt 5)! Für Buchungen nach dem Buchungsschluss gilt der Basispreis Flächenform + 5% Aufschlag.
Flächenform
Termin Buchungszeitraum *
Rabatt *
Reihenstand, 1 Seite offen
Tarif:
Preis pro qm:
Eckstand, 2 Seiten offen
Tarif:
Preis pro qm:
Kopfstand, 3 Seiten offen
Tarif:
Preis pro qm:
Blockstand, allseitig offen
Tarif:
Preis pro qm:
IMRM
10.2015
Hier abtrennen
Stand-Nr.
(Summe) Flächenmaß(e)
gemäß Hallenplan
Ausgewählter Tarif :
…bis 15.12.15
30%
16.12.15 – 01.04.16 02.04. – 01.06.16
20%
15%
02.06. – 05.09.16
Basispreis
Flächenform
RS 1
103,60 Euro
RS 2
118,40 Euro
RS 3
125,80 Euro
RS 4
148,00 Euro
ES 1
124,60 Euro
ES 2
142,40 Euro
ES 3
151,30 Euro
ES 4
178,00 Euro
KS 1
145,60 Euro
KS 2
166,40 Euro
KS 3
176,80 Euro
KS 4
208,00 Euro
BS 1
156,10 Euro
BS 2
178,40 Euro
BS 3
189,55 Euro
BS 4
223,00 Euro
Euro pro qm:
* Buchungszeitpunkt = Eintreffen der Buchung beim
Veranstalter! Die Rabatte beziehen sich ausschließlich
auf den qm-Preis der Standfläche (Pkt 4.) nicht auf
den qm-Preis des Messestandes (Pkt 5.)
4.1) Kombi-Rabatte: Bei gleichzeitiger Buchung von zwei und mehr Veranstaltungen gewähren wir einen Kombi-Rabatt. Fragen Sie an!
Der Kombi-Rabatt verfällt/wird nachberechnet, wenn die Bedingungen für die Gewährung des Kombi-Rabattes nicht mehr gegeben sind.
5.) Zzgl. Messestand: Sie können die Standfläche zuzüglich eines kompletten Messestands buchen. Den Leistungsumfang
finden Sie auf Seite 7. Messestand: 89,00 Euro pro qm zusätzlich zu dem unter Punkt 4 gewählten Basistarif für die Standfläche.
Zur Buchung des Messestands vermerken Sie im Kasten rechts bitte „ja“ / Kasten leer bedeutet „nein, ohne Messestand“
6.)Versorgungsleistungen und kostenpflichtige Shop-Artikel buchen Sie zusätzlich via Online-Shop. Kostenpflichtige Versorgungsleistungen (Strom, Mietmöbel etc.) werden von unserem Messebau-Partner direkt mit Ihnen abgerechnet. Kostenpflichtige Shop-Artikel wie
Ausstellerausweise, Eintrittskarten-Gutscheine etc. werden von uns direkt mit Ihnen abgerechnet.
6.1) Zzgl. Endreinigung: 3,- Euro/qm.
Alle genannten Preise zzgl. gesetzliche MwSt.
Datum
rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel
Die Rechnungslegung erfolgt 3 Monate vor der Veranstaltung. Die Forderung ist ohne Abzug fällig innerhalb 10 Tagen. Mit Ihre Unterschrift
IMRM 10.2015
bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Anerkennung unserer Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen.
Buchungsformular Hauptaussteller — Seite 13
Verbindliche Buchung Unteraussteller – Buchungsschluss 23. September 2016 –
IndustrieMesse Rhein-Main | 08. und 09. November 2016 | Hofheim Wallau
Telefax an: Nexxus Veranstaltungen GmbH, Keltern | Telefax-Nummer + 49(0) 72 36 . 93 74 93
1.) Geben Sie in diesem Feld Ihre allgemeinen Firmenkontaktdaten an.
Diese erscheinen u.a. im Internet sowie im Messekatalog. Bitte deutlich schreiben!!
.
Fragen? Rufen Sie mich an:
Ulrich Brosz, Telefon 0 700.17 17 7000
Firma
Straße
PLZ, Ort
E-Mail
Internet
Telefon
Telefax
USt.-ID-Nummer
2.) Geben Sie in diesem Feld Ihre persönlichen Kontaktdaten an (-> zuständiger Ansprechpartner für die Messe-Administration).
Diese dienen uns für die Korrespondenz, Rückfragen sowie als Zustelladresse für den informellen Veranstalter-Newsletter !!!
Ansprechpartner
Telefon-Durchwahl
E-Mail
Bemerkung
3.) Der Hauptaussteller ist
Standnummer
4.) Kosten : Pro Unteraussteller werden 475,- Euro zzgl. ges. MwSt. als Unteraussteller-Pauschale berechnet. In dieser UnterausstellerPauschale sind u. a. der Grundeintrag im Messekatalog und Internet, sowie 2 Ausstellerausweise enthalten. Die Rechnungslegung erfolgt
grundsätzlich direkt an den Unteraussteller. Der Eintragungsumfang des Unterausstellers im Messekatalog sowie im Internet entspricht dem
eines Hauptausstellers.
Vom Unteraussteller bestellte kostenpflichtige Shop-Artikel (z. B. Ausstellerausweise, Eintrittskarten-Gutscheine, etc.), gebuchte Werbefläche bzw. Anzeigenwerbung im Messekatalog werden direkt mit dem Unteraussteller abgerechnet.
Pro Hauptaussteller sind maximal 2 Unteraussteller zugelassen. Es sei denn, die zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche ist ausgebucht. In diesem Fall sind bis zu 4 Unteraussteller möglich.
Der Rücktritt des Hauptausstellers führt automatisch zum Rücktritt des Unterausstellers. Bei Rücktritt des Haupt- und/oder Unterausstellers nach dem Buchungsschluss für den Messekatalog ist die Unteraussteller-Pauschale voll zu zahlen, sofern der Firmeneintrag
trotz Absage im Messekatalog publiziert wird.
IMRM
10.2015
Weiterführende Buchungen sowie deren Abrechnung (Versorgungsleistungen, wie Strom, Druckluft, Mietmöbel, Standzubehör) erfolgen
grundsätzlich über den Hauptaussteller.
Datum
rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel
Die Rechnungslegung erfolgt 3 Monate vor der Veranstaltung. Die Forderung ist ohne Abzug fällig innerhalb 10 Tagen. Mit Ihre Unterschrift
bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Anerkennung unserer Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen.
IMRM 10.2015
Seite 14 – Buchungsformular Unteraussteller
Hier abtrennen
Firmenname
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Messeveranstaltungen der Nexxus Veranstaltungen GmbH
1 Veranstalter
Nexxus Veranstaltungen GmbH
Westliche Friedrichstraße 39, D-75210 Keltern-Dietlingen
Telefon: 0700.17 17 7000 | Telefax: 07236.93 74 93
e-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Dipl.-Ing., Dipl. Wirt.-Ing (FH) Ulrich Brosz
(nachfolgend „Veranstalter“ genannt).
Der Veranstalter ist berechtigt, ganz oder teilweise aus dem Vertragsverhältnis zwischen Aussteller und Veranstalter resultierende Rechte und
Pflichten auf einen Dritten zu übertragen.
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie
alle sonstigen vom Veranstalter einbezogenen Bedingungen, wie Besondere Teilnahmebedingungen und ggfs. Technische Bedingungen für die jeweilige Messeveranstaltung. Abweichende Geschäftsbedingungen der
Aussteller werden nicht anerkannt.
2 Angebot, Messethema, Aussteller, Mitaussteller
2.1 Angebot
Der Veranstalter bietet dem Aussteller mit der Messeveranstaltung
Präsentationsflächen/Ausstellungsflächen zur Miete. Darüber hinaus kann der
Veranstalter bzw. von ihm beauftragte Dritte weitere Dienstleistungen für den
Aussteller wie z.B. die Vermietung von Standaufbauten, -möblierung, Messebau, Sponsoring- und Werbeaktivitäten etc. erbringen.
2.2 Messethema
Das Thema der Messeveranstaltung wird in den Besonderen Teilnahmebedingungen der jeweiligen Messeveranstaltung hinreichend spezifiziert.
2.3 Aussteller, Zulassung von Unternehmen und Exponaten
Zugelassen werden können alle in- und ausländischen Hersteller und Dienstleistungsunternehmen sowie diejenigen Firmen, die von einem Herstellerwerk
autorisiert sind, dessen Erzeugnisse auszustellen. Alle Exponate müssen dem
vom Aussteller für diese Ausstellung erstellten Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bzw. dem Messethema entsprechen. Ebenso muss der Stand vom
Veranstalter gemäß Ziff. 4. genehmigt werden. Über die Zulassung von Unternehmen, Mitausstellern und zusätzlich vertretenen Unternehmen (siehe Ziff.
2.4) entscheidet der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht
nicht. Organisatoren von Gemeinschaftsständen gelten ggf. nicht als Aussteller.
Für einen Gemeinschaftsstand muss ggf. ein Aussteller eine Anmeldung einreichen, welche die anderen Beteiligten des Gemeinschaftsstandes als Mitaussteller führt.
2.4 Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen
Die Zulassung von Mitausstellern und zusätzlich vertretenen Unternehmen
(hierzu gehören auch verbundene Unternehmen wie z. B. Tochter- und Schwestergesellschaften) ist in Schriftform zu beantragen. Für jeden Mitaussteller
und jedes zusätzlich vertretene Unternehmen ist eine zusätzliche Gebühr zu
entrichten.
3 Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Messeveranstaltung und die Bestellung weiterer
Leistungen ist ausschließlich auf den Anmeldeformularen des Veranstalters
unter Anerkennung der Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen
und ggf. der Technischen Bedingungen durchzuführen. Die Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung durch den Veranstalter. Die Anmeldung ist mit dem Zugang beim Veranstalter vollzogen und bindend bis zur
Mitteilung über die Zulassung oder Nichtzulassung (verbindliche Buchungsbestätigung).
4 Zulassung, Zustandekommen des Vertrags
Über die Annahme der Anmeldung und die Zulassung des Ausstellers entscheidet, ggf. nach Anhörung, der Veranstalter. Die Zulassung als Aussteller
mit den beabsichtigten Exponaten bzw. technischen Präsentationen wird
vom Veranstalter schriftlich bestätigt. Mit der Übersendung der Zulassung
(verbindliche Buchungsbestätigung) sind der Ausstellungsvertrag und die Vereinbarung weiterer Leistungen zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter
rechtsverbindlich geschlossen. Weicht der Inhalt der Zulassungsbestätigung
(z.B. Standfläche, Belegungsplan) vom Inhalt der Anmeldung des Ausstellers
ab, so kommt der Vertrag nach dem Inhalt der Zulassungs-/
Buchungsbestätigung zustande, es sei denn, der Aussteller widerspricht schriftlich innerhalb von zwei Wochen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Zulassung zu
widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Angaben oder Voraussetzungen erteilt
wurde.
5 Zahlungsbedingungen
Die in der Zulassung bzw. in den Besonderen Teilnahmebedingungen der
jeweiligen Messeveranstaltung genannten Zahlungstermine sind einzuhalten. Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Bedingung für den Bezug der Ausstellungsfläche, für die Eintragung in einem
evtl. Katalog und für die Aushändigung der Ausstellerausweise. Alle Rechnungsbeträge in sämtlichen vom Veranstalter oder von einem vom Veranstalter beauftragten Dritten erteilten Rechnungen, die im Zusammenhang
mit der Veranstaltung stehen, sind ohne jeden Abzug unter Angabe der
Kundennummer spesenfrei und in Euro auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
6 Rücktritt
6.1 Rücktrittsrecht des Veranstalters.
Leistet der Aussteller nach dem Vertrag fällige Zahlungen nicht , so kann der
Veranstalter von dem Vertrag zurücktreten, wenn er dem Aussteller erfolglos
eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat. Die Fristsetzung ist in den
Fällen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. Der Veranstalter kann ebenfalls vom
Vertrag zurückzutreten, wenn der Aussteller eine vertragliche Pflicht zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Veranstalters verletzt
und dem Veranstalter ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden
kann. Bei allen oben genannten Fällen eines Rücktritts durch den Veranstalter
ist er neben dem Rücktritt auch berechtigt, vom Aussteller alle vereinbarten
Zahlungen als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Veranstalter kann
jedoch auch einen darüber hinausgehenden Schadensersatz verlangen. Der
Aussteller kann eine Herabsetzung des pauschalen Schadensersatzes verlangen, wenn er nachweist, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als
der pauschal geltend gemachte Schaden entstanden ist.
6.2. Rücktritt des Ausstellers
Nach der Zulassung des Ausstellers zur Messeveranstaltung und dem
Zustandekommen des Vertrags ist ein Rücktritt oder eine Standflächenreduzierung durch den Aussteller generell nicht mehr möglich, es sei denn, ein
Grund für den Rücktritt ist auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters zurückzuführen. Gleiches gilt für etwaige zusätzlich
vereinbarte Leistungen.
Sagt der Aussteller seine Teilnahme an der Messe ab, ist der Veranstalter berechtigt, über die an den Aussteller vermietete Fläche anderweitig zu verfügen.
Dies gilt unabhängig davon, ob dem Aussteller ein Rücktrittsrecht zusteht.
Ein Aussteller, der seine Teilnahme an der Messe absagt, ohne dass ihm ein
Rücktrittsrecht zusteht, hat alle vereinbarten Zahlungen an den Veranstalter
zu leisten, wenn die Ausstellungsfläche zur Veranstaltung leer steht.
Dies gilt auch, wenn der Veranstalter die Fläche anderweitig verwertet hat. In
diesem Fall muss sich der Veranstalter jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus der anderweitigen Verwertung der Ausstellungsfläche erhält.
Weiterführende Vereinbarungen zum Rücktritt des Ausstellers können sich
aus den besonderen Teilnahmebedingungen der Messeveranstaltung ergeben.
7 Höhere Gewalt, Absage der Veranstaltung
Sofern die Messe aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Gründe nicht stattfinden kann oder dem Veranstalter die Durchführung unzumutbar geworden ist, und der Veranstalter
die Messe aus einem dieser Gründe absagt, trägt jede Partei ihre bis dahin
angefallenen Kosten selbst. Für Schäden oder Nachteile des Ausstellers haftet
der Veranstalter nicht. Sofern der Veranstalter mit Kosten in Vorleistung getreten ist, die gemäß den Allgemeinen Teilnahmebedingungen, den für die
Messe gültigen Besonderen Teilnahmebedingungen oder gemäß sonstiger
vertraglicher Regelungen vom Aussteller zu tragen sind, so sind diese Kosten
vom Aussteller zu erstatten. Ist der Veranstalter durch höhere Gewalt oder
wegen anderer von ihm nicht zu vertretender Gründe genötigt, einen Messebereich zeitweise oder für längere Zeit zu räumen oder die Messe zu verschieben oder zu verkürzen, so begründet dies keine Rücktritts- oder
Kündigungsrechte und ebenso keine sonstigen Ansprüche, insbesondere auch
keine Schadensersatzansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter.
8 Haftung, Freistellung, Verjährung, Aufrechnung
8.1 Haftung des Veranstalters
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Ausstellers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche) sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn
der Veranstalter zwingend gesetzlich haftet, insbesondere bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird; diese
Haftungsbegrenzung gilt nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Schäden an und Verluste von vom
Aussteller eingebrachten Gegenständen, Standeinrichtung sowie Standelementen gegenüber Ausstellern, die Unternehmer, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gleich
wann diese Schäden oder Verluste entstehen. Gleiches gilt für von Ausstellern,
deren Angestellten oder Beauftragten auf dem Messegelände abgestellte Fahrzeuge. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Ausstellers ist mit
den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8.2 Haftung des Ausstellers, Verpflichtung des Ausstellers zum
Versicherungsschutz
Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, seine
Beauftragten oder seine Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen schuldhaft verursacht werden. Der Aussteller haftet insbesondere auch für alle Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten schuldhaft
verursacht werden; insbesondere auch, wenn Versorgungs- und Abflussleitungen, Toiletten- oder Heizungsanlagen, Stromleitungen etc. unsachgemäß
behandelt werden. Der Aussteller muss darauf hinwirken, dass Besucher und
Dritte in seinem Ausstellungsbereich nichts beschädigen oder Personen verletzen. Der Aussteller haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die von
Besuchern oder Dritten aufgrund nicht ausreichender Beaufsichtigung durch
den Aussteller im Zusammenhang mit der Messe verursacht werden. Der Aussteller haftet für alle Schäden an Gebäuden, Hallen und Mobiliar, die durch
den Aussteller selbst oder seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten oder deren Mitarbeiter entstehen. Der Aussteller haftet auch für alle
Schäden, die am Fenster- und Türglas sowie an den Schaufensterscheiben
durch ihn selbst oder seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten
oder deren Mitarbeiter entstehen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs-
Fassung RM 10.2015
sigkeit des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen vorliegen. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die aus der Inbetriebnahme von technischen
Einrichtungen, welche der Aussteller eingebracht hat, erwachsen, sofern die
Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters
oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Aussteller hat sich vor der Aufstellung von Maschinen, Apparaten und sonstigen Aufbauten über die zulässige Belastung, insbesondere Punktbelastung, der Hallenböden beim
Veranstalter bzw. der Messegesellschaft zu erkundigen und die mitgeteilten
Maximalbelastungen zu beachten. Jeder Aussteller ist verpflichtet, eine die
genannten Risiken abdeckende Versicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer
abzuschließen und alle hierfür fälligen Zahlungen rechtzeitig zu entrichten.
8.3 Verantwortung für rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und Zulässigkeit hinsichtlich Schutzrechten, Haftungsfreistellung des
Veranstalters durch den Aussteller.
Der Aussteller ist allein verantwortlich für die rechtliche, insbesondere auch
wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der in einem etwaigen Ausstellerverzeichnis, einem evtl. Messekatalog und der evtl. angelegten Internetdatenbank auf sein Betreiben hin veröffentlichten Daten, Bildern etc. und
Anzeige(n) sowie dafür, dass diese kein gewerbliches Schutzrecht
(z. B. Markenrecht, Urheberrecht etc.) eines Dritten verletzen. Sollte ein Dritter
Ansprüche gegen den Veranstalter wegen der rechtlichen bzw. wettbewerbsrechtlichen oder aus einem Verstoß gegen gewerbliche Schutzrechte begründeten Unzulässigkeit einer Anzeige oder sonstiger veröffentlichter Daten
geltend machen, so stellt der Aussteller den Veranstalter von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen einschließlich sämtlicher Kosten notwendiger
Rechtsverteidigung frei. Zu dieser Freistellung ist der Aussteller ebenso verpflichtet, wenn die Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Anzeige
oder wegen sonstiger veröffentlichter Daten eines Mitausstellers des Ausstellers oder eines am Stand des Ausstellers zusätzlich vertretenen Unternehmens
erfolgt. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Aussteller unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Dritter derartige Ansprüche gegen den Veranstalter erhebt,
und die Rechtsverteidigung mit dem Aussteller abzustimmen.
8.4 Ansprüche des Ausstellers, Verjährung
Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis
und alle damit zusammenhängenden Ansprüche sind innerhalb von 10 Tagen
nach Abschluss der Messe beim Veranstalter schriftlich geltend zu machen.
Sollten Mängel und Störungen währen der Laufzeit der Messe auftreten, müssen diese dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt werden. Andernfalls ist
die Geltendmachung entsprechender Ansprüche ausgeschlossen. Dies gilt
nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie für deliktische Ansprüche, Arglist und schuldhafte Unmöglichkeit. Ansprüche des Ausstellers verjähren innerhalb von drei Monaten, es
sei denn, die Haftung des Veranstalters resultiert aus vorsätzlichem Verhalten.
In diesem Falle sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie bei deliktischen Ansprüchen, Arglist und
schuldhafter Unmöglichkeit gilt die regelmäßige Verjährung.
8.5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Aussteller gegenüber
dem Veranstalter nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder vom Veranstalter anerkannt sind.
9 Hausrecht, Ausschluss von zukünftigen Messen bei Verletzung von Teilnahmebedingungen
9.1 Das Hausrecht steht während der gesamten Veranstaltung, einschließlich Auf- und Abbau, der Messegesellschaft zu, die es jederzeit gegenüber
jedermann ausüben kann. Zusätzlich übt jedoch der Veranstalter zusammen mit der Messegesellschaft für die Zeit von Aufbau bis Abbau der Messe
das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
9.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Aussteller, die trotz eines diesbezüglichen
Hinweises des Veranstalters gegen die Allgemeinen Teilnahmebedingungen
oder die für die jeweilige Messe geltenden Besonderen Teilnahmebedingungen verstoßen, unbeschadet sämtlicher sonstiger Rechte von der
Beteiligung an zukünftigen Messen auszuschließen.
10 Fotografieren, Filmen, Videoaufnahmen und Zeichnen
10.1 Filmen, Fotografieren sowie das Anfertigen von Zeichnungen und Videoaufnahmen sind innerhalb der Ausstellungsräume nur Personen gestattet, die
hierfür vom Veranstalter zugelassen sind und einen vom Veranstalter ausgestellten gültigen Ausweis besitzen. Die Herstellung von fotografischen oder
sonstigen Aufnahmen von den Ständen anderer Aussteller ist in jedem Falle
unzulässig. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter unter Anwendung
rechtlicher Möglichkeiten die Herausgabe des Aufnahmematerials verlangen.
10.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Film- und
Videoaufnahmen vom Messegeschehen, den Ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen zu lassen und diese für Werbezwecke oder
allgemeine Presseveröffentlichungen zu verwenden.
11 Bewirtschaftung
Die gastronomische Betreuung ist ausschließlich Catering-Dienstleistern
der Messegesellschaft oder des Veranstalters vorbehalten. Die gastronomische Nutzung der Ausstellungsflächen durch den Aussteller ist grundsätzlich ausgeschlossen, falls keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.
12 Werbung
Die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Werbemitteln ist nur
auf der eigenen Ausstellerfläche zulässig. Die Durchführung von Werbemaßnahmen außerhalb des Standes ist im Messegelände untersagt.
IndustrieMesse Rhein-Main | 15
...
Besondere Teilnahmebedingungen – Fassung IMRM 10.2015
...
Werbemaßnahmen sind insbesondere auch der Einsatz von Personen als
Werbeträger sowie die Verteilung oder Anbringung von Werbematerial
jeder Art (Plakate, Aufkleber, Prospekte usw.). Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die unzulässigerweise als Werbeträger eingesetzt sind, des
Messegeländes zu verweisen, unzulässige Werbemittel zu beschlagnahmen
bzw. zu entfernen und zu vernichten und hierfür vom Aussteller, zu dessen
Gunsten die Werbemaßnahmen durchgeführt wurden, einen pauschalen
Aufwendungsersatz von EUR 300,00 zzgl. USt. für jeden Einzelfall zu verlangen. Das Recht des Veranstalters, einen weitergehenden Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Der Aussteller kann eine
Herabsetzung des Aufwendungsersatzes verlangen, wenn er nachweist,
dass dem Veranstalter nur geringere Aufwendungen entstanden sind.
13 Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie
Der Aussteller ist verpflichtet, die bevorrechtigten Schutzrechte Dritter zu
beachten. Für den Fall, dass der Aussteller in ordnungsgemäßer Weise darauf hingewiesen wird, dass er durch das Ausstellen oder Anbieten von Produkten oder Dienstleistungen bzw. durch eine werbliche Darstellung oder
in anderer Weise die bevorrechtigten Schutzrechte Dritte verletzt, verpflichtet sich der Aussteller im Voraus, die betreffenden Gegenstände vom
Stand zu entfernen.
14 Hallenaufsicht, Reinigung, Müllentsorgung
14.1 Der Veranstalter sorgt lediglich innerhalb der Öffnungszeiten der
Messe/Ausstellung für eine allgemeine Hallenaufsicht des Messe- und Ausstellungsgeländes. Leistungen zur Obhut, Verwahrung oder sonstigen Wahrnehmung von Interessen der Aussteller werden nicht erbracht.
14.2 Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und
der Hallengänge. Die Reinigung des Standes/der Standfläche obliegt dem
Aussteller. Sie muss täglich vor Öffnung der Veranstaltung beendet sein.
Bei der Vergabe der Standreinigung hat der Aussteller sich eines vom Veranstalter zu benennenden Reinigungsunternehmen zu bedienen.
14.3 Der Aussteller verpflichtet sich zur Müllvermeidung bzw., sich den Entsorgungskonzepten des Veranstalters anzuschließen. Sollte der Aussteller
nach Räumung der Standfläche Müll oder sonstige Gegenstände zurückgelassen haben, ist der Veranstalter berechtigt, diesen bzw. diese auf Kosten
des Ausstellers beseitigen und vernichten zu lassen.
15 Datenschutz, Catch-All-Codes
Personenbezogene Daten, die der Aussteller im Zuge der Anmeldung und
der weiteren Vertragsabwicklung dem Veranstalter mitteilt, werden unter
Berücksichtigung der Bestimmungen des BDSG und des TMG der Bundesrepublik Deutschland gespeichert und dienen zur zweckbestimmten Abwicklung der vertraglichen Geschäftsprozesse mit dem Aussteller, der
Zusendung veranstaltungsbegleitender und neuer Angebote sowie der
Information vor und nach der Veranstaltung.
Der Aussteller hat das Recht, dem Veranstalter schriftlich zu erklären, dass
er weitere Informationen über Folgeveranstaltungen nicht wünscht.
15.1 Der Aussteller ist sich bewußt, dass Catch-All-Codes durch die Aussendung in den Markt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle mißbräuchliche
Verwendungen von Seiten Dritter.
16 Schriftformerfordernis, salvatorische Klausel, anwendbares Recht,
Erfüllungsort, Gerichtsstand
16.1 Schriftformerfordernis
Alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen Aussteller und Veranstalter
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
16.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder
anderer Teile der vertraglichen Regelungen zwischen dem Aussteller und dem
Veranstalter ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen, oder aus
anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtige oder unwirksame
Bestimmung ist durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich
Gewollten der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt.
16.3 Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehung zwischen Veranstalter und Aussteller gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
als vereinbart.
16.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen, aus für die betreffende Messe gültigen Besonderen Teilnahmebedingungen und aus den sonstigen vertraglichen Bedingungen und
Regelungen zwischen den Parteien oder im Zusammenhang mit ihrem Rechtsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist für beide Seiten der Gerichtsstand
der Nexxus Veranstaltungen GmbH. 6.2015
1 Veranstaltung
IndustrieMesse Rhein-Main | Hofheim Wallau
2 Veranstalter
Veranstalter ist die
Nexxus Veranstaltungen GmbH
Westliche Friedrich-Straße 39, D-75210 Keltern-Dietlingen
Telefon: 0700.17 17 7000 | Telefax: 07236.93 74 93
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Dipl.-Ing.(FH) Ulrich Brosz
3 Messethema
Beide Fachmessen sind Messen für die produzierende Industrie in der jeweiligen Region und angrenzende Regionen.
4 Auf- und Abbau
Bis zum Ende der Aufbauzeit müssen sämtliche Liefer- und Aufbaufahrzeuge
aus den Hallen und dem Freigelände entfernt sein. Fahrzeuge, die sich nach
den vorgenannten Zeiten noch in den Hallen bzw. im Freigelände befinden,
werden vom Veranstalter auf Gefahr und Kosten des jeweiligen Ausstellers
entfernt.
Die aktuellen Auf- und Abbauzeiten werden rechtzeitig auf der VeranstaltungsHomepage bekannt gegeben.
5 Anmeldefrist
Anmeldeschluss für die Ausstellung: [siehe Buchungsformular]. Anmeldungen
werden nur in Schriftform berücksichtigt.
Eine nicht fristgerechte Buchung von Standbau, Möbeln und Versorgungsleitungen wird mit einem Aufschlag berechnet. Bei einer späteren Anmeldung kann keine Gewähr für eine rechtzeitige und komplette Lieferung
gegeben werden.
6 Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen
Zur Zulassung von Mitausstellern siehe Allgemeine Teilnahmebedingungen
Ziffer 2.4. Für jeden Mitaussteller und jedes zusätzlich vertretene Unternehmen wird eine Gebühr in Höhe von [siehe Buchungsformular Unteraussteller] (zzgl. Ust.) erhoben.
Verdeckte, also nicht gemeldete aber prominent eindeutig sicht- und erkennbare Unteraussteller sind verpflichtet, die Unterausstellerpauschale nach
Rechnungslegung innerhalb 10 Tagen nachzuzahlen. Zusätzlich wird eine
Organisationspauschale i.d.H. von 150 Euro (zzgl. Ust.) erhoben.
7 Zahlungsfristen und –bedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt am [siehe Buchungsformular]. Die Forderungen
aus der Buchung sind gegen Rechnung ohne Abzug fällig bis [siehe
Buchungsformular]. Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Bedingung für den Bezug der Ausstellungsfläche, für die Eintragung im Katalog und für die Aushändigung der Ausstellerausweise.
Aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen können Rechnungen nur auf den
Aussteller als Leistungsempfänger und Vertragspartner, nicht aber auf
einen von diesem benannten sonstigen Rechnungsempfänger ausgestellt
werden (z. B. Werbeagenturen und -vermittler).
Die vereinbarten Zahlungsziele sind einzuhalten. Gehen die Rechnungsbeträge nicht rechtzeitig auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters ein, so ist dieser berechtigt ohne vorherige Mahnung bis zum
Zahlungseingang Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über
dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen.
8 Rücktritt des Ausstellers
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und bedarf der Genehmigung des
Veranstalters. Wird nach verbindlicher Anmeldung dem Aussteller vom Veranstalter ein Rücktritt gewährt, so werden mit Zugang der Rücktrittsbestätigung/-rechnung innerhalb 10 Tagen die nachfolgend aufgeführten
Stornogebühren zzgl. USt. fällig. Bei Rücktritt bis…
- 07.05.2016: 40% der vereinbarten gebuchten Standmiete (nur Standfläche, ohne Systemstand); ab…
- 08.05.2016 bis 07.08.2016: 50 % der vereinbarten gebuchten Standmiete
(nur Standfläche, ohne Systemstand); ab…
- 08.08.2016 bis 07.10.2016: 75 % der vereinbarten Buchungssumme
(Standmiete, sofern gebucht zzgl. Systemstand und etwaiger bestellter
kostenpflichtiger Mietmöbel, Versorgungsleistungen etc.); ab…
- 08.10.2016 bis 07.11.2016: 100 % der vereinbarten Buchungssumme
(Standmiete, sofern gebucht inklusive Systemstand und etwaiger bestellter kostenpflichtiger Mietmöbel, Versorgungsleistungen etc.).
Bei Rücktritt eines Unterausstellers nach dem Buchungsschluss für den
Messekatalog ist die Unteraussteller-Pauschale voll zu zahlen, sofern der
Firmeneintrag im Katalog publiziert wird. Der Rücktritt des Hauptausstellers
führt gleichzeitig zum Ausschluss der Unteraussteller. Beachten Sie die
Hinweise auf dem Unteraussteller-Buchungsformular.
9 Standbesetzung
Der vom Veranstalter zugelassene Aussteller ist verpflichtet, an der Messe
teilzunehmen und den Stand rechtzeitig in Betrieb zu nehmen. Während der
Dauer der Messe und der vorgeschriebenen Öffnungszeiten muss der Stand
ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein.
Bezieht ein Aussteller seinen Stand nicht oder räumt diesen vorzeitig, so verpflichtet er sich – unabhängig von den bereits bezahlten Leistungen – einen
Betrag in Höhe von EUR 1.500,- (zzgl. USt.) als Vertragsstrafe an den Veranstalter zu zahlen. Der Leerstand wird vom Veranstalter fotografisch dokumentiert.
16 | IndustrieMesse Rhein-Main
10 Standgestaltung und Standausrüstung
Die Mindestgröße eines Standes beträgt 9,00 qm. Die Einholung von
erforderlichen behördlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Geneh-
migungen sowie die Einhaltung von Anmeldepflichten (bei Behörden und bei
der GEMA) und ebenso die Tragung von damit und mit der Befolgung von
behördlichen Auflagen zusammenhängenden Kosten obliegt dem Aussteller
für den gesamten Stand.
Der Aussteller ist für die Verkehrs-, Betriebs- und Brandsicherheit des gesamten Standes sowie die Einhaltung aller hierzu gültigen rechtlichen Bestimmungen verantwortlich, auch soweit dieser von Mitausstellern oder zusätzlich
vertretenen Unternehmen erstellt bzw. betrieben wird. Der Aussteller ist zur
Einstellung des Betriebs seines Standes verpflichtet, wenn die von ihm eingesetzten Maschinen, Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn die Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden
können - bzw. diese nicht den Technischen Richtlinien des Veranstaltungsortes
bzw. des Bauamtes entsprechen.
11 Standbegrenzungswände
Der Aussteller verpflichtet sich, eine mind. 2,50 m hohe Standbegrenzung an allen
geschlossenen Seiten der Standfläche anzubringen. RollUps und Plakat-Displays
sind als Standbegrenzungen nicht ausreichend. Wird keine eigene Standbegrenzung oder kein Mietstand verwendet, sind Standbegrenzungswände via OnlineShop zu bestellen.
Sichtbare Standrückseiten sind oberhalb von 2,50 m Höhe einfarbig weiß, neutral
und sauber zu gestalten, so dass die Interessen der Standnachbarn nicht beeinträchtigt werden.
12 Technische Einrichtungen und Richtlinien, Anschlüsse, Verbrauchskosten
Bestellungen für Elektroinstallation, Wasseranschluss, Internet, Reinigung usw.
können nur berücksichtigt werden, wenn sie über den Online-Shop termingerecht eingehen.
Via Online-Shop gibt der Veranstalter die Anschlussgebühren sowie die Verbrauchskosten bekannt (z. B. Strom, Wasser, Internet etc.). Ansonsten gelten
neben den Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen der Nexxus
Veranstaltungen GmbH die Technischen Richtlinien des Veranstaltungsortes.
13 Fertigstände
Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut in der Regel mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet wird und nicht immer neuwertig ist. Das Überlassen des Mietgutes an Dritte ist nicht gestattet.
Der Mieter hat sich bei der Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand
der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des Mietgutes zu überzeugen.
14 Beanstandungen von Standvermietungen und Rechnungen
Beanstandungen von Standvermietungen und Rechnungen müssen innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich erfolgen, spätestens bis zum Vortag der
Veranstaltung.
Eine Mängelrüge ist unverzüglich schriftlich an den Vermieter und den Veranstalter oder einen seiner Erfüllungsgehilfen zu erheben.
15 Abstellen bzw. Übergabe des Liefer-/Mietgutes
Ist der Messestand bei Anlieferung nicht personell besetzt, so gilt mit dem
Abstellen des Liefer-/Mietgutes auf dem Messestand das Liefer-/Mietgut als
ordnungsgemäß übergeben.
Der Veranstalter prüft NICHT die Legitimation der auf dem Stand anwesenden
bzw. die Ware annehmenden Personen.
16 Ausstellerausweise
Jedem Aussteller werden zwei Ausstellerausweise kostenlos zur Verfügung
gestellt. Weitere Ausstellerausweise sind über den Online-Shop bzw. vor-Ort
zu erwerben.
Die Ausstellerausweise sind nur für das Standpersonal bestimmt; sie dürfen
nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Missbrauch erfolgt der ersatzlose
Entzug. Durch die Aufnahme von Mitausstellern oder zusätzlich vertretenen
Unternehmen erhöht sich die Zahl der Ausstellerausweise für den Hauptaussteller nicht.
17 Eintrittskarten-Gutscheine, Catch-All-Codes
Der Eintrittskarten-Gutschein/Catch-All-Code (CAC) ermöglicht dem Fachbesucher gegen Registrierung ( = Angabe seiner Kontaktdaten) einen FÜR IHN
kostenfreien Eintritt zur die Veranstaltung. Der Eintrittskarten-Gutschein/CAC
wird »bei Betreten« der Veranstaltung via Scanner aktiviert, die Vorregistrierung selbst löst keinen kostenpflichtigen Vorgang aus. Nur die AKTIVIERTEN
Eintrittskarten-Gutscheine/CACs werden dem Eintrittskarten-Gutschein/CACausgebenden Unternehmen IN RECHNUNG gestellt. Der Kostenbeitrag pro
aktiviertem Eintrittskarten-Gutschein/CAC beträgt [siehe Veranstalter-Broschüre - Allgemeine Informationen und/oder Aussteller-Account]. Es werden
maximal [siehe Veranstalter-Broschüre und/oder Aussteller-Account] Eintrittskarten-Gutscheine/CACs in Rechnung gestellt. Die Kontaktdaten der ausstellerspezifisch aktivierten Fachbesucher werden dem EintrittskartenGutschein/CAC-ausgebenden Unternehmen gemeinsam mit der Abrechung
zugestellt. Die Namen der aussteller-spezifisch registrierten, bzw. aktivierten
Fachbesucher stehen dem Aussteller zusätzlich in seinem Online-Account via
Veranstaltungs-Homepage zur Einsichtnahme zur Verfügung.
18 Videoüberwachung
Die Veranstaltungsräume sowie das Umfeld sind i.d.R. während der Aufbau-/
Abbauphasen sowie während der Veranstaltung videoüberwacht. Das kann
auch dann zutreffen, wenn dieser Hinweis nicht öffentlich gegeben ist. Die
Videoüberwachung kann zur Schadensermittlung/-beweisführung bei Bedarf
herangezogen werden. Es gilt in diesem Zusammenhang NICHT das Recht am
eigenen Bild.
19 Änderungen
Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen vor, soweit diese
für die technische Abwicklung oder für die Sicherheit notwendig sind.
IMRM 10.2015
INDUSTRIEMESSE RHEIN-MAIN
Allgemeine Informationen und Termine
VERANSTALTUNGSORT
01.06.2016
Online-Shop geöffnet
Mediadaten Messekatalog online
messecenter | Rhein-Main
Robert-Bosch-Straße 5 – 7
D-65719 Hofheim Wallau
05.09.2016
Buchungsschluss Hauptaussteller
23.09.2016
Buchungsschluss Unteraussteller
Redaktions-/Anzeigenschluss Messekatalog
Letzter Tag für die Buchung der Anzeigenwerbung im Messekatalog
Letzter Tag für die Anlieferung der Druckdaten für den Messekatalog
Letzter Tag für die Eingabe/Änderung der
Katalog-/Interneteinträge
30.09.2016
Ab heute + 30% auf kostenpflichtige
Shop-Artikel
14.10.2016
Ab heute + 50% auf kostenpflichtige
Shop-Artikel
24.10.2016
Schließung des Online-Shops
Diverse Messe- und Shop-Artikel sowie
Ausstellerausweise können an den Aufbautagen vor Ort erworben werden
06.11.2016/
07.11.2016
Aufbau | Zeitplan auf der VeranstaltungsHomepage über www.nx-messen.de
08.11.2016
1. Messetag | 09.30 Uhr – 17.00 Uhr
09.11.2016
2. Messetag | 09.30 Uhr – 16.30 Uhr,
ab 16.30 Uhr Abbau
10.11.2016
Abbau | Zeitplan auf der VeranstaltungsHomepage über www.nx-messen.de
ÖFFNUNGSZEITEN
1. Messetag: 08 .11.2016: 09.30 – 17.00 Uhr
2. Messetag: 09.11.2016: 09.30 – 16.30 Uhr
EINTRITTSPREIS
Tageskarte: 15,- Euro inklusive MwSt.
EINTRITTSKARTEN-GUTSCHEINE/CAC
Eintrittskarten-Gutscheine/Catch-All-Code: 8,- Euro
pro aktiviertem Eintrittskarten-Gutschein/CAC
zzgl. ges. MwSt.
Maximal werden 30 Eintrittskarten-Gutscheine/CAC
abgerechnet. Detaillierte Infos im Online-Shop.
PARKEN
Parkplätze stehen im unmittelbaren und weiteren
Umfeld des Messecenters zur Verfügung.
Alle Termine freibleibend.
Die Termine entsprechen dem Planungsstand 10.2015.
Sie finden die aktuelle »Termin-Checkliste« auf der
Veranstaltungs-Homepage über www.nx-messen.de
HINWEIS: Unsere Veranstaltungsbroschüren werden relativ frühzeitig erstellt – z. T. bis zu zwei Jahre vor dem Veranstaltungstermin. Zwischenzeitlich können sich sowohl technische als auch organisatorische Änderungen im Gesamtablauf
ergeben. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Veranstaltungs-Homepage und im Newsletter für Aussteller. Bei kostenpflichtigen Bestellungen sind ausschließlich die Preise im Online-Shop verbindlich.
HABEN SIE FRAGEN…
? RUFEN SIE MICH JEDERZEIT AN: ULRICH BROSZ – TELEFON 0 700.17 17 7000
IndustrieMesse Rhein-Main | 17
VERANSTALTUNGSORT
messecenter | Rhein-Main, Hofheim Wallau
DAS MESSECENTER | RHEIN-MAIN
Frankfurt am Main, Wiesbaden und Mainz befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Durch die Nähe zum Flughafen und Hauptbahnhof Frankfurt ist die Messe
auch international komfortabel erreichbar.
Das messecenter | Rhein-Main umfasst mehr als 10.000 qm Gesamtfläche
auf zwei Ebenen. Klimatisiert, mit umfangreicher Ausstattung und einem
repräsentativen Foyerbereich
KOSTENFREIE PARKPLÄTZE
stehen unmittelbar vor der Halle zur Verfügung
DER AUSSENBEREICH
bietet hinreichend Flächen für Präsentationsfahrzeuge, Krane etc.
GASTRONOMIE
ist vorhanden und kann während der Veranstaltung individuell in das
Messegeschehen eingebunden werden
Köln
Koblenz
IndustieMesse Rhein-Main
Robert-Bosch-Str. 5-7
A3
Diedenbergen
Wallau
Wiesbaden
Mainz
Bingen
Frankfurt
Hannover
Dortmund
Wiesbadener
Kreuz
8
A66
10
Ausfahrt
Wallau/Flörsheim
A66
Ausfahrt
Diedenbergen
Würzburg
Nürnberg
Mönchhofdreieck
A3
A3
A66
A67
Flughafen Frankfurt
Darmstadt
Karlsruhe
Stuttgart
18 | IndustrieMesse Rhein-Main
ERFOLGREICHE FACHMESSEN FÜR DIE INDUSTRIE
Nexxus Veranstaltungen GmbH
Die Nexxus Veranstaltungen GmbH veranstaltet seit 2003 regional-orientierte Fachmessen für die produzierende Industrie.
Nexxus ist darauf spezialisiert, über Markt- und Bedarfsanalysen neue Veranstaltungen in Regionen mit industriellorientierten Branchenclustern zu planen und durchzuführen.
Mit einer eigenen, auf Industriewerbung spezialisierten Werbeagentur (Nexxus IndustrieWerbung, Gründung 1982) werden
die Fachmessen vermarktet. Die Administration der Fachmessen erfolgt via Online-Shop web-basiert und schließt ein
modernes, mobiles Einlasssystem mit ein.
IndustrieMesse Rhein-Main | 19
# 3036 | © Nexxus Veranstaltungen GmbH | 10.2015 | 1. A
Bildnachweis: Rückseite (Entenpaar Helga und Heiner) Shutterstock 293007266
Alle anderen Bilder Nexxus Veranstaltungen GmbH
It’s only Rock & Roll but we like it…
N
M
Fa
P
VERANSTALTER
Nexxus Veranstaltungen GmbH
Fachmessen für die Industrie
Postfach 47 | D-75204 Keltern
Westl. Friedrichstr. 39 | 75210 Keltern
Telefon: 0700.17177000
Telefax: 07236.937493
E-Mail: [email protected]
REGIONALE
VERANSTALTUNG
NATIONALE WERBUNG