Heidenauer Journal Nr. 19/2015 vom 10.10.2015
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Heidenauer Journal Nr. 19/2015 vom 10.10.2015
HEIDENAUER Jg. 15 · Nr. 19 10. Oktober 2015 l a n r Jou Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau In dieser Ausgabe: Seite 20 - Kirchen in Heidenau und Umgebung Seite 3 - Unser Thema Seite 22 - Freizeittipps Seite 4 - Das Leben in der Stadt Seite 23 - Amtliche Bekanntmachungen Seite 12 - Kinder und Familie Seite 15 - von euch für euch - die Jugendseite Seite 33 - Not- und Bereitschaftsdienste 2 Anzeigen 19/2015, 10.10.2015 19/2015, 10.10.2015 Heidenauer Journal 3 Auf zum 7. Heidenauer Sammlermarkt! Schauen Sie doch auch mal vorbei! Am Samstag, dem 24. Oktober 2015, findet bereits zum 7. Mal der Heidenauer Sammlermarkt statt. Organisiert wird die Veranstaltung vom Heidenauer Philatelisten- und Sammlerverein 1926 e. V. „Die Sammler treffen sich ab 9:00 Uhr in der Sporthalle des Pestalozzi-Gymnasiums an der Hauptstraße 37“, lädt Frank Hofmann vom Heidenauer Philatelistenund Sammlerverein Neugierige ein. Bis 14:00 Uhr haben Interessierte nun Zeit, sich einen Überblick über die Angebote zu verschaffen, Raritäten zu erwerben oder auch zu fachsimpeln. Die Leidenschaft des Sammelns ist übrigens weit verbreitet und erstreckt sich auf die verschiedensten Dinge. Ob Bierdeckel, Münzen, Porzellan, Ü-Eier-Figuren oder Ansichtskarten - es gibt nichts, was man nicht sammeln kann. Die Gründe für eine Sammelleidenschaft sind vielfältig: die Lust am Jagen, Entdecken und Besitzen spielt oft eine große Rolle. Ob es dem Sammler um exklusive Sachen geht oder einfach aus Freude am Sammeln von Gegenständen, die sonst im Müll landen würden - der Besitz löst bei vielen Sammlern ein regelrechtes Glücksgefühl aus. Nicht wenige ziehen daraus auch ein gesteigertes Selbstwertgefühl oder geben sich einfach ihrer Lust am Ordnen von Dingen hin. Was auch immer den Sammler bewegt, Gegenstände zu „horten“ - die Freude über den Besitz zaubert jedem ein strahlendes Lächeln ins Gesicht. „Beim Heidenauer Sammlermarkt finden Besucher u. a. Briefmarken, Ansichtskarten, Münzen, Orden und Ehrenzeichen. Auch Reklame und Werbung sowie andere Sammelgebiete werden angeboten“, zählt Herr Hofmann auf. So finden Sammlerfreunde u. a. Banknoten, Zollstöcke, Telefonkarten, Medaillen, Ü-Eier-Figuren, Pins und Anstecknadeln, Mineralien oder auch Comics während des Sammlermarktes. „Für jeden Sammler ist etwas dabei!“ ist sich Frank Hofmann sicher. Der Eintritt beträgt 2 Euro, Kinder haben freien Eintritt. Weitere Informationen finden Sie unter www.philatelistenvereinheidenau.de bzw. per Telefon unter 0351 Interessierte Sammler auf der Suche nach Raritäten - Fotos: Stadt Heidenau Die Vielfalt der unterschiedlichen Sammelgebiete bereichert den Heidenauer Sammlermarkt. 2023285. Parkplätze sind genügend vorhanden und der Zugang zur Sporthalle ist ebenerdig. „Teilnehmende Händler können ab 07:30 Uhr ihre Stände aufbauen. Tische und Stühle werden gestellt“, informiert Frank Hoffmann. Im Bedarfsfall besteht auch die Möglichkeit, eigene Sammlungen schätzen zu lassen. Halten Sie Ihre Augen offen - vielleicht finden auch Sie beim Sammlermarkt eine Rarität oder ein lang ersehntes Lieblingsstück. Viel Spaß dabei! Katrin Reichelt Öffentlichkeitsarbeit Was? Wann? Wo? 7. Heidenauer Sammlermarkt 24. Oktober 2015, 09:00 - 14:00 Uhr Sporthalle des PestalozziGymnasiums, Hauptstraße 37 Ankündigung „Unser Thema 20/2015“ Wir schauen uns einmal im Barockgarten Großsedlitz um: Was wurde und wird hier erneuert? Was passiert im Winter im Barockgarten? Welche Veranstaltungen warten im nächsten Jahr auf die Gäste? Katrin Reichelt Öffentlichkeitsarbeit 4 Heidenauer Journal 19/2015, 10.10.2015 Birdhouse Jazz Vereins- und Tauschabend am Dienstag, dem 27. Oktober 2015 19:00 Uhr in der Gaststätte Drogenmühle in Heidenau! Birdhouse Jazz - Foto: Sonja Bretschneider Tauschabend getauscht wird alles, aber insbesondere: Briefmarken BRD, China und DDR sowie Ansichtskarten Frank Hofmann, Vorsitzender Birdhouse Jazz feiern ihren 5. Geburtstag. Die beiden Musiker aus Heidenau, Lutz Funke und Carsten Nachtigall, lernten sich beim gemeinsamen Musizieren in der BigBand der Drogenmühle Heidenau kennen. Am Freitag, dem 23. Oktober 2015, findet ab 19 Uhr in der Drogenmühle Heidenau, Dresdner Straße 26, ein Konzert zum 5. Bandjubiläum statt. Saxofonist Lutz Funke und Pianist Carsten Nachtigall musizieren für Sie und bieten einen abwechslungsreichen Abend. Lutz Funke Birdhouse Jazz Eröffnung des Johanniter-Zentrum Dohna/Heidenau Am 23. September 2015 fand die offizielle Eröffnung des Johanniter-Zentrums Dohna/Heidenau statt. Nach dem Baubeginn im März 2014 konnte bereits im März 2015 der erste Mieter einziehen. Die Bauarbeiten am Johanniter-Zentrum Dohna/Heidenau konnten nun abgeschlossen werden und auch die Außenanlagen sind fertig gestellt. Bürgermeister Jürgen Opitz beglückwünschte die Johanniter-UnfallHilfe e. V. zur erfolgreichen Eröffnung. ge erhält großen Zuspruch. Im September zogen nun noch die Außenstelle der Sozialstation, eine Physiotherapie und zwei Tagesmuttis ein. Mittlerweile ist das Betreute Wohnen zu 91 % vermietet und auch die Tagespfle- Katrin Reichelt Öffentlichkeitsarbeit Johanniter-Regionalvorstand Carsten Herde lud Bürgermeister Jürgen Opitz zum Rundgang ein Das neu errichtete Johanniter-Zentrum Dohna/Heidenau Fotos: Johanniter/Schulz 19/2015, 10.10.2015 Heidenauer Journal 5 Saisonende im „Albert“ Seit Mitte September ist die Badsaison auch im Heidenauer Albert-Schwarz-Bad vorbei. Das Badteam hat sich in die Winterpause verabschiedet. 48.000 Badegäste konnten während dieser Saison im Albert-Schwarz-Bad begrüßt werden. Der 4. Juli war mit 2.500 Badegästen der besucherstärkste Badetag. 60 Kinder nutzten erfolgreich die Schwimmlernangebote des Freibades. Auch die Sportvereine nutzten insgesamt über 500 Stunden die Beachplätze und Schwimmbecken des Heidenauer Bades für Training, Wettkämpfe oder Ferienlager. Für Buchungsanfragen oder Geschenkgutscheine steht das Badteam auch in den Wintermonaten gern zur Verfügung. Badespaß im Albert-Schwarz-Bad, Foto: Stadt Heidenau Katrin Reichelt Öffentlichkeitsarbeit Trauercafé am Johanniter-Stift Der Ambulante Hospizdienst Dohna/ Heidenau/Osterzgebirge bietet ein Trauercafé am Johanniter-Stift in der Villa Burgk, Burgstr. 77 in Dohna, als Treffpunkt für Trauernde an. Interessierte sind eingeladen, gemeinsam mit ehrenamtlichen Trauerbegleiterinnen ins Gespräch zu kommen, sich auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen. Trauer braucht Zeit. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, um wieder in den Alltag zurückkehren zu können. Die Termine des Trauercafes für das Jahr 2015 sind: 14. Oktober, 11. November und 9. Dezember - jeweils 16 bis 18 Uhr. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 03529 52666212. Martina Crämer-Nann Koordinatorin Ambulanter Hospizdienst Dohna/ Heidenau/Osterzgebirge 6 Heidenauer Journal 19/2015, 10.10.2015 Kanal- und Straßenbau auf der Johann-Sebastian-Bach-Straße Noch bis Ende April 2016 soll die Baumaßnahme auf der Johann-SebastianBach-Straße dauern. Hierbei wird zuerst mittels 100 %iger Förderung der Mischwasserkanal mit Mitteln in Höhe von ca. 1.292.000 Euro instand gesetzt. Dieser stand während des Hochwassers 2013 aufgrund des verschlossenen Hochwasserschiebers unter sehr hohem Druck. Dabei entstanden erhebliche Beschädigungen und ein Überstau. Zurzeit werden deshalb ca. 270 Meter Rohrkanal ersatzweise neu gebaut und an die bestehenden Kanäle angeschlossen. Vorher müssen jedoch viele alte Kanäle abgebrochen werden. Zusätzlich ist die Verdämmung an weiteren 240 Metern Altkanal zu erneuern. Im Anschluss an den Kanalbau wird der Straßenkörper auf 215 Meter neu geschaffen. Die Instandsetzung der JohannSebastian-Bach-Straße von der Pirnaer Straße bis zur Friedrich-Engels-Straße wird zu 100 % gefördert und beinhaltet Kosten in Höhe von ca. 355.000 Euro Katrin Reichelt Öffentlichkeitsarbeit Wasser- und Bodenanalysen Die Arbeitsgruppe für Umwelttoxikologie e. V. (AfU e. V.) bietet den Bürgern die Möglichkeit, sich zu Fragen der Wasserund Bodenqualität, der Wasseraufbereitung und einer optimalen Bodendüngung zu informieren. Am Donnerstag, dem 15. Oktober 2015 können Interessierte in der Zeit von 11:00 - 12:00 Uhr in Heidenau, im Stadthaus, Bahnhofstr. 8, Wasserund Bodenproben untersuchen lassen. Gegen einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf den pH-Wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (ca. 1 Liter) in einer Mineralwasserflasche mitbringen. Auf Wunsch kann die Probe auch auf verschiedene Einzelparameter z. B. Schwermetalle oder auf Brauchwasserbzw. Trinkwasserqualität überprüft werden. Weiterhin werden auch Bodenproben für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, so dass insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen. R. Stephan Arbeitsgruppe für Umwelttoxikologie e. V. Auf der Johann-Sebastian-Bach-Straße werden derzeit Kanal und Straße gebaut Foto: Stadt Heidenau 19/2015, 10.10.2015 Heidenauer Journal 7 Verkehrshelfer für die Grundschule „Bruno Gleißberg“ gesucht! Stellenausschreibung Berufsausbildung Die Technische Dienste Heidenau GmbH bietet eine attraktive und zukunftsorientierte Berufsausbildung zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe ab dem 01.08.2016. Eine Vielzahl an Ausbildungsinhalten erwartet Sie. Fachangestellte für Bäderbetriebe gewährleisten die Sicherheit und Zufriedenheit der Badegäste. Sie erteilen Schwimmunterricht und Aquafitnesskurse. Gleichfalls überwachen Sie die technischen Anlagen des Schwimmbades und kontrollieren regelmäßig die Wasserqualität. Während der dualen Berufsausbildung werden die Bereiche Bäderbetrieb, Bädertechnik und Wasseraufbereitung, Animation, Verwaltungskunde, Marketing sowie Schwimmen, Retten, Wasserspringen und Erste-Hilfe praktisch vermittelt. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Die praktische Ausbildung findet im Albert-Schwarz-Bad Heidenau statt. In den Wintermonaten werden die zu erwerbenden Fertigkeiten und Kenntnisse in umliegenden Hallenbädern sowie in betriebseigenen Abteilungen vermittelt. Die theoretische Ausbildung erfolgt in Unterrichtsblöcken am beruflichen Schulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen in Chemnitz. Voraussetzungen für die Ausbildung sind: • Leistungsbereitschaft, Engagement und Teamfähigkeit, • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein, • gute naturwissenschaftliche Grundkenntnisse, • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, • freundliche, sichere und hilfsbereite Art auf Menschen zuzugehen und sich ihrer Probleme anzunehmen, • sportliche und schwimmerische Fähigkeiten (Nachweis eines Rettungsschwimmerabzeichen ist vorteilhaft), • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit, einschließlich an Sonn- und Feiertagen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihr aussagekräftiges Bewerbungsschreibung inkl. der folgenden Unterlagen: • tabellarischer Lebenslauf • Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter, wenn Sie unter 18 Jahren sind • ggf. Nachweis Ihres bisherigen beruflichen Werdeganges bzw. geleistete Praktika. Ihre Bewerbungen können Sie bis zum 30.11.2015 per Post oder E-Mail einreichen. Technische Dienste Heidenau GmbH Dresdner Straße 15 01809 Heidenau E-Mail: [email protected] Anzeigen www.hotel-breitenbacher-hof.de Wir suchen ab 26. Oktober 2015 eine/n ehrenamtlich Tätige/n z. B. zur Sicherung des Schulweges als Verkehrshelfer im Bereich Heidenau-Süd am Böhmischen Weg. In den Schulferien und an schulfreien Tagen erfolgt kein Einsatz. Sie erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Interesse? Dann melden Sie sich bitte Büro: Nachbarschaftsverein Heidenau e. V. Dresdner Straße 27, Rezeption Tel. 03529 5829120 [email protected] Grit Gärtner Nachbarschaftsverein Heidenau e. V. ZEIT SPAREN – private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN: www.wittich.de 8 Heidenauer Journal 19/2015, 10.10.2015 Heidenau feiert Bronze bei Deutscher Meisterschaft Die SSV-Faustballer jubeln über DM-Bronze - Foto: privat Mit einer Bronzemedaille bei der Deutschen Meisterschaft im Feldfaustball kehren die Heidenauer Männer der Altersklasse 45+ aus Bardowick/Niedersachsen nach Sachsen zurück. Damit schreiben sie ein weiteres Kapitel in der so erfolgreichen Abteilungsgeschichte. Am zweiten September-Wochenende nahmen die Männer um Spielführer Uwe Jänichen als amtierender Deutscher Hallenmeister und aktueller Süddeutscher Meister im Feldfaustball an den Deutschen Meisterschaften in Bardowick teil. Mit viel Selbstbewusstsein nahm der Heidenauer Tross den beschwerlichen Weg in den 450 Kilometer entfernten Spielort bei Lüneburg auf. Als Ziel wurde die erste Medaille im Feldfaustball überhaupt - egal welche Farbe sie auch haben möge - ausgegeben. Doch die erste Hiobsbotschaft kam schon vor der Abfahrt am Freitag. Verletzungsbedingt konnte der für die Abwehr gesetzte Zweitligaspieler Heiko Fischer die Reise nicht antreten. Als weiteres Handicap für die Mission „Medaille“ war der Einsatz des Heidenauer Kapitäns Uwe Jänichen fraglich. Letztlich konnte ihn aber der als Trainer fungierende Dirk Hocher zur Teambesprechung begrüßen - wie auch Torsten und Holger Martin, Harald Kaiser, Torsten Stimper, Jörg Fritzsche, Andreas Beer und den neu in die Mannschaft gerückten Andreas Kretschmann. Am Samstag wurde es dann ernst. In Gruppe B hieß der Auftaktgegner NHV Schweinfurt. Als Viertplatzierter der Süddeutschen Meisterschaft sollte es die vermeintlich leichteste Aufgabe werden. Der SSV startete mit Andreas Beer und Uwe Jänichen im Angriff, Torsten Martin und Torsten Stimper in der Abwehr sowie Holger Martin im Zuspiel. Doch die Rechnung ging nicht auf. Gewann Heidenau noch Satz 1 mit 11 : 9, gingen beide Folgesätze mit 7 : 11 und 8 : 11 verloren. Anstatt mit 2 : 0 Punkten in die Meisterschaft zu starten, stand man - auch bedingt durch die Ergebnisse der anderen Mannschaften - schon im zweiten Spiel gegen den SV Moslesfehn mit dem Rücken zur Wand. Nach der unerwarteten Niederlage rückten Harald Kaiser für Holger Martin (Zuspiel) und Jörg Fritzsche für Torsten Martin (Abwehr) in das Team. Doch die Umstellung zahlte sich zunächst nicht aus. Moslesfehn siegte im ersten Satz mit 11:7. Erst im zweiten Durchgang fingen sich die SSV-Männer und drehten den Spieß durch ein 11 : 8 um. Im Entscheidungssatz spielten sich die Heidenauer vom Druck frei und siegten verdient mit 11 : 4 zum 2 : 1-Spielsieg. In der dritten Partie stand kein geringerer als der Titelverteidiger vom ETV Hamburg der Heidenauer Fünf gegenüber. Heidenau musste verletzungsbedingt wieder die Formation wechseln. Für Harald Kaiser kam Andreas Kretschmann zu seinem ersten Einsatz im SSV Trikot. Aber auch Hamburg musste umstellen. Für den an- geschlagenen Hauptangreifer Thorsten „Theo“ Holst rückte der Ex-Merseburger Lutz Vogelpohl in das Aufgebot. Mit 11 : 5 und 11 : 9 rief der SSV nun endlich sein Potenzial ab und sicherte sich zwei weitere Zähler auf der Habenseite. Letzter Gegner in der Vorrunde war die bis dahin ungeschlagene Mannschaft vom HV Wöhren. Die Konstellation war klar. Mit einem Sieg zog man in der Tabelle am Gegner vorbei. Mit einer Niederlage und ungünstigen Ergebnissen auf den anderen Plätzen wäre auch Platz 4 und damit das Ausscheiden in der Vorrunde möglich. Heidenau begann äußerst nervös. In allen Mannschaftsteilen schlichen sich Fehler ein. So siegte Wöhren ohne selbst zu überzeugen in Satz 1 mit 11 : 9. Wieder wurde beim SSV umgestellt. Auch wenn spielerisch immer noch nicht alles rund lief, wurde endlich verbissen gekämpft. Als Wöhren beim 9 : 8 dem Satzgewinn nahe war, drehte man auf und setzte sich in der Verlängerung mit 12 : 10 zum Satzausgleich durch. In der Verlängerung hatte Wöhren nichts mehr entgegenzusetzen. Mit 11 : 4 wurde so nicht nur Satz und Spiel, sondern auch das direkte Halbfinalticket als Tabellenführer gelöst. Dem SSV folgten in Gruppe B Hamburg und Moslesfehn in die Finalrunde. In Gruppe A setzte sich der Süddeutsche Vizemeister vom MTV Rosenheim verlustpunktfrei vor dem Leichlinger TV und dem SV Ruschwedel durch. Aus den Überkreuzspielen zwischen den Zweitund Drittplatzierten gingen Hamburg und Leichlingen als Sieger hervor. Im ersten Halbfinale siegte danach Rosenheim gegen Hamburg. Hatte das Team um den ehemaligen Nationalspieler Armin Held anfangs noch Probleme mit dem ETV, setzte man sich in der Folge erwartungsgemäß mit 2 : 1 durch (8 : 11, 11 : 4, 11 : 5). Das zweite Halbfinale bestritten jetzt Heidenau und Leichlingen, welches sich zuvor klar mit 11 : 5 und 11 : 6 gegen Moslesfehn durchgesetzt hatte. Für die Sachsen sollten es Andreas Beer und Uwe Jänichen im Angriff, Holger Martin im Zuspiel sowie Torsten Stimper und Torsten Martin in der Abwehr richten. Heidenau begann stark und setzte sich im ersten Satz gleich mit 6 : 4 ab. Bis zum Satzgewinn bei 11:7 wurde der Vorsprung stetig ausgebaut. Der zweite Durchgang war anfangs ein reines Angabenspiel. Auf 19/2015, 10.10.2015 Seiten des SSV punktete Uwe Jänichen immer wieder direkt. Aber auch Stefan Hasenjäger bei Leichlingen zeigte sein Können und glich die Heidenauer Führung regelmäßig postwendend aus. Beim Stand von 6 : 6 stellte sich die Leichlinger Hintermannschaft besser auf das Heidenauer Angabenspiel ein und zog mit 10 : 6 davon. Mit 11 : 7 ging der Satz für die Sachsen verloren. Satzausgleich. Erneut musste ein Entscheidungsdurchgang her. Und wieder startete Heidenau gut. Mit einer 6 : 5-Führung wechselten die Teams die Seiten. Doch dann ging leider sprichwörtlich gar nichts mehr. Leichlingen spielte wie entfesselt auf und baute seine Führung bis zum Matchball bei 10 : 6 aus. Heidenau wehrte sich und verkürzte bis auf zwei Bälle, ehe Hasenjäger das Spiel mit einem Angabenass zum 11 : 8 beendete. So zog Leichlingen schließlich verdient in das Endspiel gegen Rosenheim ein. Für den SSV galt es, die Nieder- Heidenauer Journal lage schnell aus den Köpfen zu bekommen und „wenigstens“ das kleine Finale gegen Hamburg zu gewinnen. Heidenau mobilisierte dafür noch einmal die letzten Kräfte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt stellte sich der breit aufgestellte Kader als Trumpf heraus. Mit Andreas Beer und Uwe Jänichen im Angriff, Holger Martin im Zuspiel sowie Torsten Stimper und Jörg Fritzsche in der Abwehr wurde sprichwörtlich das letzte Aufgebot in das Spiel geschickt. Das Hamburg auch am zweiten Meisterschaftstag besiegbar sein sollte, zeigte sich schnell. Mit dem wohl besten Spiel des SSV an diesem Wochenende wurde Hamburg glatt in zwei Sätzen besiegt (11 : 8, 11 : 2). Im Anschluss war die Freude riesig, konnte man doch nun erstmals und endlich auch im Feldfaustball eine Meisterschaftsmedaille mit nach Hause nehmen. Das dramatische wie hochklassige Fina- 9 le gewann danach Leichlingen gegen Rosenheim mit 2 : 1 (6 : 11, 11 : 7, 11 : 7). Heidenau um Uwe Jänichen, Torsten Martin, Holger Martin, Andreas Kretschmann, Harald Kaiser, Jörg Fritzsche, Andreas Beer und Torsten Stimper einen herzlichen Glückwunsch zu DM-Bronze. Glückwünsche gehen außerdem an den neuen Deutschen Meister aus Leichlingen und den Vizemeister aus Rosenheim. Abschließend möchte sich das Team für die tolle Unterstützung im Verein, in der Abteilung und bei den Sponsoren - insbesondere bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden als Hauptsponsor - auf das Herzlichste bedanken. Ohne diesen Rückhalt wäre eine Teilnahme an Deutschen Meisterschaften oder regionalen Titelkämpfen nicht möglich. Danke. Dirk Hocher SSV Heidenau e. V., Abteilung Faustball Line Dance einmal etwas anders Line Dancer auf der MSC Preziosa - Foto: privat Wenn das Training bei den HOT BOOTS in Heidenau ausfällt, dann hat das immer einen besonderen Grund. So war es auch am 17. September 2015. Während einer Kreuzfahrt-Schiffsreise unterrichtete René Menger, bester deutscher Tanzlehrer und Gewinner des Line Dance Star Awards 2013, an diesem Tag nämlich 25 Tänzer auf dem Aquadeck des Kreuzfahrtschiffs „MSC Preziosa“ irgendwo in der Nähe von La Palma (Mallorca). Mit dabei waren acht HOT BOOTS aus Heidenau und (schon zum zweiten Mal) DJ Micha vom HOT BOOTS Partysound. Genau wie 2014 wurde auch diese Reise durch den Club „Stetson Line-Dancer“ präsentiert. Für die Teilnehmer war es eine sehr schöne Woche bei bestem Urlaubswetter. Vom 13. bis 18. September wechselten sich tagsüber Workshops und Veranstaltungen an Bord und mit Landausflügen in sechs Städte, darunter auch Rom, ab, während die Abende mit Line Dance und Treffen mit den anderen Line Dancern aus fünf weiteren Clubs aus Deutschland ihren Abschluss fanden. Das Fazit dieser Fahrt ist einstimmig: Danke an den Tanzlehrer René Menger und den DJ Micha vom Hot Boots Partysound, es war eine perfekte Urlaubswoche für Line Dancer. Gerade wird in der Dance Hall auf der August-Bebel-Straße eine Amerika-Landkarte vorbereitet, auf der Fähnchen zeigen werden, welche Orte im Mutterland des Line Dances schon Besuch von HOT BOOTS aus Heidenau hatten. Vielleicht kommt ja später noch eine Weltkarte dazu, auf der dann auch die Route der „MSC Preziosa“ eingetragen werden kann. Die freie Dance Hall durch den Trainingsausfall am 17. September nutzten übrigens gleich drei Teams für ein Intensivtraining in Vorbereitung der Prüfung für das Tanzsportabzeichen. Sagte doch schon Fritz Reuter: “Wat den Eenen sin Uhl‘, is den Annern sin Nachtigall“. Sabine Donner SSV Heidenau e. V. Abteilung Line Dance „HOT BOOTS“ 10 Heidenauer Journal 19/2015, 10.10.2015 Musikerverein Heidenau sagt „Danke“ Am 8. August 2015 fand zum 6. Mal der „Rock am Damm“ auf der Festwiese an der Elbstraße in Heidenau statt. Der HMV möchte sich auf diesem Weg besonders bei Jens Zschiedrich an der Technik, FleuRock, Old Ways Band, OSTREA, TAFF und bei Any Dance bedanken, die den zahlreichen Besuchern bei super Wetter einen tollen Abend bereiteten. Ein großes Dankeschön gilt den zahlreichen Sponsoren und besonders den eigenen Vereinsmitgliedern für die sehr gute Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung. Alle Rockbegeisterten laden wir jetzt schon zum 7. Rock am Damm im nächsten Jahr ein, der Termin wird dann zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Der Heidenauer Musikerverein beim 6. Rock am Damm - Foto: HMV Elisa Fischer 1. Vorsitzende HMV www.musikerverein-heidenau.de Einladung zur Lesung mit Tom Werner in die Christuskirche Heidenau, Rathausstraße 6 „Ich müsste mal AUFRÄUMEN“ Freitag, 16. Oktober 2015 Beginn: 19.00 Uhr Jeder Mann hat seine Macken. Jedes Eheleben seine Eigendynamik. Gerade die 50 überschritten, merkt Frank Hartmann, dass er von der Industrie und seiner Umwelt in die Zone der Silver Ager abgeschoben werden soll. Ein zu altes Handy und die Frage eines kleinen Mädchens, ob er schon ein Opa sei, der vorgeschriebene Gesundheitscheck und der Umgang mit der Terminvergabe bei Ärzten lassen Frank Hartmann, mit einem Augenzwinkern, mal so richtig aufräumen. Das Familienleben der Hartmanns und der Umgang mit dem mitten in der Pubertät steckenden Sohn versprechen genau so viel Abwechslung, wie die „aktive Mithilfe“ der männlichen Familienmitglieder im Haushalt, die Freizeitgestaltung und das tägliche Einkaufsverhalten der Silver Ager und lassen keine lange Weile aufkommen. Tom Werner, selbst inzwischen glücklicher Silver Ager, hat ein Loblied auf die reiferen Jahre komponiert,in dem sich jede Generation wiederfindet. Er bietet ein famoses Lesevergnügen für alle Leidensgefährten und die, die es noch werden wollen. Eintritt 7,50 Euro Kartenreservierung Ev.-Luth. Pfarramt Heidenau, Hauptstraße 32 oder unter Tel.: 03529 517864 (Die Einnahmen kommen zu 100 % dem Projekt „Gemeindezentrum Christuskirche“ zugute) Die nächste Ausgabe erscheint am: Samstag, dem 24. Oktober 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Dienstag, der 13. Oktober 2015 19/2015, 10.10.2015 Heidenauer Journal 11 Abschied vom Sommer Am 27. September 2015 fuhren die Heidenauer Linedancer von der Line Dance Company in kleiner Besetzung zum Strehlener Herbstfest und folgten gern der Einladung der Interessengemeinschaft „Wasaplatz“. Wir zeigten den Gästen zur Erinnerung an einen fantastischen Sommer unser Showprogramm „Summertime“. Den Abschluss bildete ein Workshop zum AlanJackson-Song „Small Town Southern Man“. Eigens dafür schrieb Ulrike Küpper-Neumann einen Tanz für jedermann. Einige Mutige lernten ihn mit und hatten viel Spaß beim gemeinsamen Tanzen. Silke Hedtke Line Dance Company Heidenau Gute Laune - Garantiert! - Foto: LDC Sächsischer Bibliothekspreis 2015 für den Onlineverbund LieSa - Stadtbibliothek Heidenau gehört zu den Preisträgern! Die Stadtbibliothek Heidenau wurde gemeinsam mit den 30 anderen Bibliotheken des Onlineverbundes LieSa mit dem Sächsischen Bibliothekspreis 2015 ausgezeichnet. In diesem Jahr wurde der Preis für das Engagement der Mitgliedsbibliotheken in dem 2012 gegründeten Verbund verliehen. Der Sächsische Bibliothekspreis wird jährlich durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft Anzeigen und Kunst für besondere Leistungen hinsichtlich der Kundenorientierung und Innovation im Bibliothekswesen ausgeschrieben. Die feierliche Preisverleihung findet am 24. Oktober 2015, dem „Tag der Bibliotheken“, in der Stadtbibliothek Döbeln statt. Petra Weise Mitarbeiterin Stadtbibliothek NEU: W-LAN in der Stadtbibliothek Ab sofort können alle Kunden der Stadtbibliothek kostenfrei W-LAN nutzen. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Bibliotheksausweis. 12 Heidenauer Journal 19/2015, 10.10.2015 Einzug in die Grundschule Samstagmorgen, der 22. August 2015 64 Schulanfänger betreten stolz und aufgeregt mit ihren neuen Ranzen das Schulgebäude der Grundschule „Bruno Gleißberg“. Ihre Lehrerinnen empfangen sie herzlich. Auf den Tischen liegen schon Bücher und Hefte für die Kleinen bereit. In ihren neu gebildeten Klassen verbringen sie nun ihre erste Unterrichtsstunde. Anschließend gehen die Kinder gemeinsam mit ihren Lehrerinnen und Horterzieherinnen zur Turnhalle des Pestalozzigymnasiums. Dort warten schon ihre Eltern, Geschwister und Gäste. Nach einem kleinen Willkommensprogramm der vierten Klassen und der Festansprache der Direktorin Frau Wolf bekommen die Schulanfänger ihre lang ersehnte Zuckertüte. Seit diesem Tag sind die einstigen Kindergartenkinder stolze Schulkinder der Grundschule „Bruno Gleißberg“. Vier Wochen sind seitdem vergangen. Unsere Kleinen haben schon viele alltägliche Dinge gelernt: wie der Schultag abläuft, wie die Unterrichtsfächer und Schulsachen heißen, was sie für die einzelnen Unterrichtsstunden benötigen, wie sie sich im Haus orientieren können, wer alles im Haus arbeitet und vieles, vieles Die Erstklässler unserer Grundschule - Foto: GS Gleißberg mehr. In erster Linie aber beherrschen unsere Erstklässler bereits einige Buchstaben und Zahlen, was ihnen große Freude macht. Sie lesen, bauen und schreiben erste Worte und zerlegen Mengen. Dabei stellen sie sich geschickt an. Es ist zu spüren, dass ihre ehemaligen Kindergärtnerinnen mit ihnen schon einige vorberei- Naturwettstreit der Grundschulen in Dohna Am 18. Oktober 2015 fuhren wir mit Frau Nitschke nach Dohna in den Spargrund. Die Kinder anderer Schulen waren schon da. Und dann ging es los! Manche Aufgaben lösten wir sehr schnell, doch andere bereiteten uns schon Probleme. Bei diesen konnten wir nur einen Teil lösen. Es ging um Tierfamilienzuordnungen, Tier- und Pflanzenbestimmungen, Fruchtzuordnung und anderes aus der Natur. Die zehnte Aufgabe mussten alle Klassenstufen für sich lösen. Dann war es soweit, die Erwachsenen kontrollierten unsere Aufgabenblätter. Die Siegerehrung war spannend, erst der fünfte Platz, dann der der vierte und dann stand es am Ende endlich fest, WIR HATTEN GEWONNEN! Der „Wanderpokal“ steht nun wieder ein Jahr in unserer Vitrine. Vielen Dank an die „Marie-Curie-Grundschule“ in Dohna, es hat uns Spaß gemacht! Justus 4c, Friedrich 4b, Isabell 3a, Finja 3c, Larissa 2a und Luis 2b Astrid-Lindgren-Grundschule Heidenau Unsere stolzen Sieger - Foto: Lindgren GS tende Übungen bearbeitet haben. Wir wünschen unseren Erstklässlern viel Spaß und Erfolg beim Lernen. S. Streller-Werner AG Journalistik GS „Bruno Gleißberg“ 19/2015, 10.10.2015 Heidenauer Journal 13 Kathi Sommerfest in der Kita „Am Stadtpark“ Aller guten Dinge sind zwei, könnte man fast sagen, denn auf das Kathi Sommerfest im Kindergarten mussten sich die Kinder ein wenig länger gedulden als gedacht. Im letzten Jahr hatte die heutige Gruppe 2 bei Kathi (Backmischungs- und Mehlhersteller aus Halle) mit der wundervollen Geschichte „Kathi und das Kuchenwunder“ und einem gemeinsam gebackenen Sonnenkuchen eine KitaPatenschaft gewonnen. Ein Teil des Gewinnes war ein Sommerfest für die ganze Kita. Nachdem der erste Termin für dieses Fest vor einigen Wochen leider kurzfristig ausfiel, hatten die Erzieherinnen und die Eltern kurzerhand ein kleines „Badefest“ für alle Kinder organisiert. Nun waren Kathi und Cliff aber endlich da und hatten eine ganze Menge Überraschungen dabei. Spannende Spiele, z. B. einen Bobby-Car-Parcours mit Verkehrsschildern, XXL-Eierlauf und vieles mehr konnten die Kinder ausprobieren und Spaß haben. Für das leibliche Wohl war natürlich auch gesorgt. Das Team von Kathi hatte leckeren Papageienkuchen, frisch gebackene Waffeln, Wassermelone und natürlich leckere Bratwürste im Gepäck. Die hatten sich die Kinder auch verdient, denn nicht nur Kathi hatte viele Überraschungen vorbereitet, sondern auch jede Gruppe der Kita. Anzeigen Viel Spaß brachte uns der Hüpf-Wettbewerb beim Kathi Sommerfest - Foto: Kita Stadtpark Die Stadt Herzenau wurde noch einmal im Garten aufgebaut und die Kinder bedankten sich bei den Gästen mit einem kleinen Programm fürs Kommen. Dabei wurde das Lied über das Leben in der Stadt gesungen, der Zuckowski-Song „Starke Kinder“ durch die große Gruppe mit einer Choreographie vorgeführt und die Gewinner des Wettbewerbs steuerten ein KathiPuppentheater - ganz stilecht mit Kasper, Krokodil und Kuchen - bei. Es war ein lustiger Tag, der für alle in der Kita „Am Stadtpark“ den Sommer mit einem kleinen Highlight verabschiedet hat. Vielen lieben Dank an die Eltern der Gruppe 2 für die Teilnahme am Kita-Patenschaftswettbewerb und vielen Dank an Kathi, die Erzieherinnen und die Eltern, die das Sommerfest unterstützt haben! Alexander Hesse Elternrat der Kita „Am Stadtpark“ 14 Heidenauer Journal 19/2015, 10.10.2015 Ein Sommerfest für die Krabbelkäfer Bereits zum fünften Mal haben sich die großen und kleinen Krabbelkäfer auf der großen Wiese hinter den Krabbelkäferwohnungen auf der Ernst-Schneller-Straße getroffen. Als ob Petrus quasi auf unsere Krabbelkäfersommerfeste aufpassen würde, so konnten wir auch in diesem Jahr den Nachmittag mit vielen Gästen bei Sonnenschein und blauem Himmel genießen. Die erste Stärkung hatten wir der Mithilfe der vielen lieben Eltern und Großeltern zu verdanken. Zur besten Kaffeetrinkenszeit waren Eierschecke und Apfelkuchen besonders gefragt. Für die Kinder ging neben dem leckeren Kuchen natürlich nichts über Luigis Eismobil, der uns ebenfalls wieder einen Besuch abstattete. So verging die Zeit wie im Fluge. Während die Eltern in ihre Gespräche vertieft waren, konnten sich die Kinder im Streetsoccer Fußballcourt und auf der großen Hüpfburg austoben. Wer es nicht so actionreich wollte, der konnte es beim Laternenbasteln und beim Schminken etwas ruhiger angehen. Auch unsere kleine Freundin Lina, die inzwischen von ihrer ersten Delfintherapie zurück ist, war wieder unser Gast. Linas Mama verkaufte an ihrem Stand wieder viele selbst genähte Sachen - sehr zur Freude vieler Muttis. Gleich nebenan konnten alle ihr Glück am Krabbelkäfer-Glücksrad versuchen. Für die Bereitstellung der Preise möchte ich mich ganz herzlich bei allen Unterstützern bedanken! Besonders überwältigt war ich Anzeigen das gut besuchte Sommerfest der Krabbelkäfer - Foto: Hille von der großen Spendenbereitschaft für meine Kollegin und Freundin Kerstin Hartig. Wie alle wussten, musste sie aus gesundheitlichen Gründen ihre Krabbelkäferwohnung aufgeben. Gerade bewältigt sie ein umfangreiches Therapien- und Rehaprogramm. Mit dem Geld aus dem „Spendentrichter“ und einem sehr, sehr herzlichen und finanziell großzügig gefüllten Krabbelkäfersparschwein als Geschenk aller Eltern, konnte ich Kerstin nach dem Fest überraschen. Ihre Freude und Dankbarkeit war groß und wir beide sagen allen Eltern und Gästen des Sommerfestes noch einmal: Dankeschön! Eines möchte ich aber nicht vergessen: ich durfte den Gästen mit Katrin Kühne auch ein neues Gesicht zu unserem Sommerfest vorstellen. Sie ist meine neue Tagesmuttikollegin auf der Ernst-Schneller-Straße. Gemeinsam haben wir einen wunderschönen Nachmittag gehabt, der wieder einmal viele liebe Menschen zusammengebracht hat. Ich bin sehr glücklich und freue mich schon auf das kommende Jahr mit allen! Tagesmutti Silke Hille 19/2015, 10.10.2015 Heidenauer Journal Heinrich-Heine-Grundschule Heidenau Wer ist am weitesten gesprungen? Wer war der Schnellste? Wer hat am weitesten geworfen? Am 14. September fand unser Schulsporttag statt. Alle Kinder unserer Schule erwärmten sich bei Musik und Sonnenschein, danach ging es an die Stationen: Spielstation, Klettern, Weitsprung, Sprint und Schlagballweitwurf. Es wurden von jeder Klasse die besten Mädchen und Jungen ausgezeichnet. Mir hat alles gefallen. Bei unserer sportlichen Erholungspause konnten wir leckeren Apfelsaft trinken. Dieser wurde vom Förderverein Freundeskreis Barockgarten Großsedlitz e. V. gesponsert, dafür unseren herzlichen Dank! Robin, Kl. 4 Heinrich-Heine-Grundschule Schulsport in der Heinrich-Heine-Grundschule, Foto: Heine-GS Anzeigen 15 16 Heidenauer Journal 19/2015, 10.10.2015 Investitionen in Heidenauer Schulen In den Heidenauer Schulen wurde auch in diesem Jahr investiert. Die AstridLindgren-Grundschule mit der Schule zur Lernförderung „E.-H. Stötzner“ erhielt im August eine neue Essensausgabe. Nach dem Wechsel des Essensanbieters erfolgte der Umbau der Essensausgabe für ca. 8.200 Euro sowie eine neue Ausstattung dieses Bereiches für rd. 2.500 Euro. Bereits im Juli 2015 wurde in der HeinrichHeine-Grundschule die Zaunanlage im Bereich des Feldweges sowie im Bereich des Biotopes erneuert und der Spielplatz abgegrenzt. Diese Maßnahme kostete ca. 5.700 Euro und erfolgte aufgrund von Bestimmungen der Unfallkasse Sachsen zur Beseitigung einer bestehenden Unfallgefahr. Für ca. 14.000 Euro wurden während der Sommerferien Putzsanierungen in der Oberschule „J. W. v. Goethe“ durchgeführt. Hierbei wurde im Kellergeschoss der Altputz entfernt, neuer Entfeuchtungsputz aufgebracht und zusätzlich Sumpfkalkfarbe aufgetragen sowie ein Fliesensockel angebracht. In der Grundschule „Bruno Gleißberg“ konnte ein neues Computerkabinett ausgestattet werden. hang wurden ein Feuerwehr-Info- und Bediensystem eingebaut und die Feuerwehr-Laufkarten erneuert. Die Kosten für die vorgenannten Baumaßnahmen betrugen rd. 59.000 Euro. Ebenso wurden die Abwasseranlagen im Hofbereich erneuert und dabei gleich die alte Abwassergrube geleert und verfüllt. Die WC-Anlage der Jungen im Erdgeschoss wurde neu gebaut und ein Reinigungsraum wurde im Kellergeschoss neu geschaffen. Neues Computerkabinett in der Grundschule „Bruno Gleißberg“ Und auch im Pestalozzi-Gymnasium waren die Handwerker während der Ferien fleißig. Dort erfolgte der Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage. Die automatischen Melder wurden in jedem Raum sowie in den Gängen des Schulgebäudes erneuert. In diesem Zusammen- Der nicht genutzte Schornstein im Dachgeschoss sowie im ersten und zweiten Obergeschoss wurde abgerissen. Danach konnten WC-Anlagen für Lehrer neu errichtet und ein neues Behinderten-WC im zweiten Obergeschoss eingebaut werden. Außerdem wurde ein Informatikkabinett im ersten Obergeschoss eingerichtet. Für die vorgenannten Maßnahmen wurden rd. 246.000 Euro investiert. Katrin Reichelt Öffentlichkeitsarbeit Essensausgabe in der Mügelner Schule - Fotos: Stadt Heidenau Klein- und Familienanzeigen JETZT auch ONLINE gestalten und schalten! https://anzeigen.wittich.de 19/2015, 10.10.2015 Heidenauer Journal 17 Kinder- und Jugendhaus Mügeln: Fröhliches Miteinander am Tag der Begegnung „Käse!“ sagt Christian zu Amir, deutet auf die letzte Zutat für die Pizza und Amir lacht. „Und das ist Paprika.“, erklärt er weiter. Der junge Mann aus Heidenau und die Mädchen und Jungen aus Syrien und Afghanistan belegen gemeinsam die Pizzen und kommen kaum hinterher: Pizza ist an diesem Nachmittag stark gefragt. Gelöst und lustig ist die Atmosphäre im Garten des Kinder- und Jugendhauses am 3. September, auch als später der Regen alle zwingt, das fröhliche Miteinander nach drinnen zu verlegen. Einige der Gäste finden hier für sich nützliche Dinge auf dem vollen Spendentisch: Kinderkleidung, Windeln, Zahnbürsten, Spielzeug sollen den schwierigen Start erleichtern. Shirin, eine zierliche Syrierin, sucht noch nach einem Kinderwagen, damit sie ihr Baby nicht dauernd tragen muss. Viele Heidenauer, Flüchtlinge aus dem Flüchtlingsheim und Flüchtlinge, die schon länger in der Stadt leben, kommen zum „Tag der Begegnung“ am 3. September und verbringen eine gute Zeit miteinander. Der Grill dampft, bei der Tombola packen die Kinder gespannt ihre Preise aus und das Trommeln mit Stefan Schrammel, sozialpädagogischer Mitarbeiter im CJD Sachsen, bietet eine schöne Möglichkeit, ohne Worte über das gemeinsame Rhythmusgefühl miteinander in Kontakt zu kommen. Einige unterhalten sich angeregt - manchmal mit Hilfe von Händen und Füßen. Nachdem Bürgermeister Jürgen Opitz und Heike Schmidt, Fachbereichsleiterin im CJD Sachsen, alle begrüßt haben, sind es zuerst die Kinder, die sofort den Kletterberg für sich entdecken, im Spiel ihre Kräfte messen und sich verstehen - auch ohne eine gemeinsame Muttersprache. Theresa Riedel vom Kinder- und Jugendhaus sagt: „Zu Beginn der Planung für das Fest hätte niemand erwartet, dass bald so viele Flüchtlinge in Heidenau sein würden. Ursprünglich war nur ein kleines Fest mit Heidenauer Kindern und Jugendlichen und ein paar Flüchtlingsfamilien geplant gewesen. Nur die großzügigen Spenden und fleißige Mithelfer haben das Fest in diesem Rahmen möglich gemacht.“ Ein großes Dankeschön an die Spender Das CJD Sachsen bedankt sich sehr herzlich bei allen Spendern, die diesen Tag ermöglicht haben. Die gesamte Veranstaltung konnte nur durch den Verfü- Bürgermeister Jürgen Opitz (2. v. l.) und CJD-Fachbereichsleiterin Heike Schmidt (3. v. l.) begrüßten gemeinsam alle zum „Tag der Begegnung“ Buntes Treiben im CJD Kinder- und Jugendhaus Mügeln - Fotos: KJH Mügeln gungsfonds „Soziale Stadt“ der Stadt Heidenau realisiert werden. Der Fonds hat den großen Kletterberg und die vielen Lebensmittel finanziert. Außerdem gespendet und geholfen haben: Heimat- und Kulturverein Heidenau e. V., WGE Heidenau, AOK Sachsen, Stadt Heidenau, Ostsächsische Sparkasse, Verkehrswacht, KRAVAG, Hirsch-Apotheke Heidenau, Goethe-Apotheke Heidenau, WVH Heidenau und viele Heidenauer Bürger und Bürgerinnen, die mithalfen den Spendentisch zu füllen und die Tombolapreise zur Verfügung stellten. Ganz besonderes danken möchten wir Kristin Heinig von der AG Asylsuchende, die für Asylbewerber ehrenamtlich Sprachkurse durchführt und die Veranstaltung gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhaus geplant und organisiert hat. Corinna Thamm Mitarbeiterin Öffentlichkeitsarbeit CJD Sachsen 18 Heidenauer Journal 19/2015, 10.10.2015 Löschangriff der Jugendfeuerwehren des Landkreises Traditionell im September trafen sich die Jugendfeuerwehren des Landkreises zum Wettbewerb Löschangriff auch 2015 in Mühlbach. Diesmal starteten 20 Mannschaften (ein Teilnahmerekord!) aus 14 Jugendfeuerwehren, um in 4 Wertungsgruppen den Kreispokal zu erspritzen. Auf zwei Wettkampfbahnen über sechzig Meter in zwei Wertungsläufen sorgten am 26. September auf dem Mühlbacher Sportplatz die örtliche Wehr mit der KJF für beste Bedingungen. Keine 40 Sekunden benötigten bei den Jungen die sechs JF- Starter mit ihrem Maschinisten, um die auf einem Holzpodest liegenden Schläuche an die darauf befindliche Tragkraftspritze zu kuppeln, mit den Saugschläuchen an der TS-Pumpe aus dem bereitstehenden Behälter Wasser über 5 B- und C-Schläuche mit Verteiler zu fördern, um zwei Zielbehälter am Bahnende mittels zwei Strahlrohr zu füllen. Bei den Mädchen bis 14 Jahren gelang dies zum vierten Mal in Folge der JF Großröhrsdorf mit Unterstützung der Mädchen der JF Börnersdorf. Somit wurde nach Gewinn des MüglitztalWanderpokales 2014 erneut die Anwartschaft auf den neuen Wanderpokal angemeldet. Die Mädchen bis 18 Jahre der JF Heidenau konnten ihren Wanderpokal zum dritten Mal nach 2013 und 2014 in Folge erlaufen und somit endgültig gewinnen. Platz 1. Mädchen bis 18 Jahre - JF Heidenau, Foto: Hoppe Gleiches gelang den Jungen bis 18 Jahren aus Mühlbach, welche im Dauerabschlag mit den beiden Saidaer JF-Mannschaften auf Platz 2 und 3 jetzt für den Wanderpokal einen dauerhaften Platz benötigen. Den oberen Podestplatz scheint die Heidenauer Jungenmannschaft bis 14 Jahre zz. gebucht zu haben, ob Gruppenstaffette Wilsdruff 2014, Sachsenpokal Aue 2014, Kreispokal Neustadt 2015 oder jetzt Löschangriff Mühlbach 2015, mit dem erstmaligen Gewinn des Wanderpokales setzt die eingeschworene Truppe ihre Siegesserie fort. Dabei waren die Borthen-Röhrsdorfer JF mit weniger als einer zehntel Sekunde nur wenige Wassertropfen entfernt, gefolgt von den Krumhersdorfern als JF-Mannschaft auf Platz 3. Die Mühlbacher Feuerwehr war wieder bewährter Gastgeber, herzlichen kameradschaftlichen Dank. Andreas Hoppe Kreis-Jugendfeuerwehr-Wart Sächsische Schweiz Osterzgebirge 19/2015, 10.10.2015 Heidenauer Journal 19 Sportfest Am 16. September 2015 fand an unserer Schule der traditionelle Schulsporttag statt. Nach der Begrüßung auf dem Schulhof gingen die Schüler der 1. bis 4. Klasse in die Turnhalle. Dort warteten viele Staffelspiele auf sie. Schnelligkeit und Geschicklichkeit waren dabei gefragt, um den Parcours zu überwinden. Die Schüler der 5. bis 8. Klasse gingen an die Elbwiese. Dort startete der Crosslauf. Höhepunkt waren die gemischten Staffeln. Immer ein Jungen und ein Mädchen rannten gegeneinander. Danach kehrten wir zur Schule zurück. Dort wartet bereits ein leckeres Obstbüfett auf uns, welches die WGE Heidenau ausgerichtet hat. Danke an Herrn Oehlke und seine Mitarbeiter. Nach dieser Stärkung konnten sich die kleinen Schüler an verschiedenen NONSENS-Stationen beweisen. Die Großen wählen zwischen Fußball, 2 Felderball, Ball über die Leine und Abwurfball aus. Schulsportfest in der Schule zur Lernförderung „E.-H.-Stötzner“ - Foto: SzL Stötzner Viel zu schnell ging dieser tolle Tag zu Ende. Am darauf folgenden Freitag erhielten alle Sieger des Crosslaufes ihre Urkunden. Im DRK-Kinder und Jugendhaus Faktotum gibt es natürlich auch wieder einen Ferienplan, genau nach dem Motto „Für jeden Etwas“, denn ihr habt die Vorschläge geliefert und wir haben das Programm daraus gemacht. Hier ist er nun: Herbstferienplan 12. bis 23.10.2015 Montag, 12.10.15 ab 13 Uhr „Ferien-Angrillen“ und konkrete Planung der Ferien Unkostenbeitrag 1 Euro Dienstag, 13.10.15 ab 13 Uhr Ausflug aufs Gut Gamig zuvor Stärkung (Nudeln und Tomatensoße) Unkostenbeitrag 1 Euro Mittwoch, 14.10.15 ab 13 Uhr Mädchentag tratschen, kreativ sein, Beauty-Werkstatt, Modenschau, Fotoshooting, alles ist erlaubt … Donnerstag, 15.10.15 ab 13 Uhr offener Treff mit Übernachtung Unkostenbeitrag 2,50 Euro Anmeldung bis Mittwoch! AG Schul-Reporter Herr Klinke Schule zur Lernförderung „E.-H.-Stötzner“ Freitag, 16.10.15 bis 11 Uhr Frühstück und Aufräumen Montag, 19.10.15 ab 13 Uhr „Sport und Spiel“ & gesundes Buffet Unkostenbeitrag 1 Euro Dienstag, 20.10.15 ab 13 Uhr Herstellen von Reality-Brillen und Halloween-Deko Mittwoch, 21.10.15 ab 13 Uhr Jungentag „rund um den Fußball“ & Fotoshooting Donnerstag, 22.10.15 ab 13 Uhr offener Treff danach Lange-Nacht bis 23 Uhr Unkostenbeitrag 1,50 Euro Freitag, 23.10.15 geschlossen Offenes Kinder- und Jugendhaus FAKTOTUM Am Sportforum 3 in 01809 Heidenau Margitta Kühnert und Marika Barber Fon: 03529 517549 E-Mail: [email protected] Web: www.drkpirna.de 20 Heidenauer Journal 19/2015, 10.10.2015 Römisch-Katholische Kirche „St. Georg“ Fröbelstraße 5 • 01809 Heidenau Tel.: 03529 515513 • Fax: 03529 515551 E-Mail: [email protected] • Internet: www.georgs-kirche.de Gruppen und Kreise: Montag 17:00 Uhr Arbeitskreis für „textile Handarbeiten“ Mittwoch 16:00 Uhr 18:00 Uhr Sprechzeit Pfarrer Opitz Donnerstag 17:00 Uhr Ministrantenstunde (i. d. Regel jeden 1. Donnerstag des Monats) 18:00 Uhr Pfarrjugendtreff (i. d. Regel jeden 1. Donnerstag des Monats) Der katholische Religionsunterricht findet in der Grundschule „Bruno Gleißberg“, Ernst-Schneller Straße 12 statt. Bitte beachten: 10. Oktober 19:30 Uhr Dreikönigskirche - Benefizkonzert für Tansania aus Anlass der Eröffnung der missio-Aktion 2015 11. Oktober Kollekte: Kirchliche Jugendarbeit 09:30 Uhr Eucharistiefeier 18:00 Uhr Rosenkranzandacht 12. Oktober 17:00 Uhr Arbeitskreis für textile Handarbeiten 13. Oktober 08:00 Uhr Hl. Messe 14. Oktober 18:00 Uhr Rosenkranzgebet 18.30 Uhr Abendmesse 15. Oktober 08:00 Uhr Hl. Messe 16. Oktober 08:00 Uhr Hl. Messe 17. Oktober keine Hl. Messe 18. Oktober Kollekte: missio; Beispielland Tansania, Thema: „Verkündet sein Heil von Tag zu Tag“ 09:30 Uhr Eucharistiefeier 18:00 Uhr Rosenkranzandacht 19. Oktober 17:00 Uhr Arbeitskeis für textile Handarbeiten 20. Oktober 08:00 Uhr Hl. Messe 21. Oktober 18:00 Uhr Rosenkranzgebet 18:30 Uhr Abendmesse 22. Oktober 08:00 Uhr Hl. Messe 23. Oktober 08:00 Uhr Hl. Messe 24. Oktober 13:00 Uhr Fußballturnier 19:00 Uhr Kirmesabend 25. Oktober 78. Kirchweihfest St. Georg 09:30 Uhr Festmesse mit Spendung der Taufe an Emma Funke; anschl. Begegnung im Pfarrsaal; Mittagessen mit den Gästen der Quartiergeber 18:00 Uhr Kirchweihvesper Bitte immer auf Vermeldungen achten! Ev.-Luth. Kirchgemeinde Heidenau-Dohna-Burkhardswalde Hauptstraße 32 • 01809 Heidenau Tel.: 03529 517864 • Fax: 03529 528814 E-Mail: [email protected] • Internet: www.kirche-hdb.de www.gemeindeblicke-dohna.blogspot.de Gottesdienste 11. Oktober Christuskirche Heidenau 09:30 Uhr Familiengottesdienst zu den Kinderbibeltagen 18. Oktober Christuskirche Heidenau 10:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Pfr. i. R. Röthig 25. Oktober Christuskirche Heidenau 09:30 Uhr Gottesdienst mit Supn. Krusche-Räder Wöchentliche Veranstaltungen Krabbelkreis 12. Oktober im Kirchgemeindehaus Dohna 19. Oktober in der Christuskirche Heidenau 09:30 - 11:00 Uhr Kinderzeit 26. Oktober in der Christuskirche Heidenau 16:00 - 18:00 Uhr Seniorenkreis 14. Oktober 14:30 Uhr Bibelgespräch im Luthersaal/Christuskirche donnerstags Luthersaal/Christuskirche 18:00 Uhr Instrumentalkreis 19:30 Uhr Kantorei Fahrdienst 0162 7137089 Zu den Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen steht ein Fahrdienst bereit. Nutzen Sie diesen und rufen Sie bitte 30 bis 90 Minuten vorher an! Öffnungszeiten des Pfarramtes, Hauptstraße 32, Tel.: 03529 517864 Fax 03529 528814 Di. und Fr. 10:00 bis 12:00 Uhr; Mo. und Mi. geschlossen Tel.: Pfarrerin Gustke, 03529 515561, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung, Beethovenstr. 12 Mo. und Do., 10.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Di., 15:00 - 18:00 Uhr, Mi. und Fr. geschlossen. Verwaltung: Tel.: 03529 5358094 - Fax 03529 5358093, Gärtnerei: Tel. + Fax 03529 519841 19/2015, 10.10.2015 Konzert mit dem Streichquartett Pirna in Burkhardswalde Herzliche Einladung zum Konzert des Pirnaer Streichquartetts am Sonntag, 11. Oktober, 16:00 Uhr in der Kirche Burkhardswalde. Zwei der Musiker stammen aus unserer Gemeinde, die anderen beiden aus unserer Gegend. Die vier Musiker musizieren bereits seit ihrer frühen Jugend miteinander und es ist immer wieder ein Ohrenschmaus, sie zu hören. Lassen Sie sich also animieren, dieses Quartett zu hören. Das Programm ist vielfältig und interessant. Eintritt ist kostenfrei - um eine Kollekte wird gebeten. Heidenauer Journal Lesung am 16. Oktober in der Christuskirche „Ich müsste mal aufräumen“ Tom Werner liest aus seinem Buch am Freitag, dem 16. Oktober, um 19.00 Uhr. Jeder Mann hat seine Macken, jedes Eheleben seine Eigendynamik. Gerade die 50 überschritten, merkt Frank Hartmann, dass er von der Industrie und seiner Umwelt in die Zone der Silver Ager abgeschoben werden soll. Der Protagonist spiegelt mit seinen Weisheiten und Erfahrungen, den Zuhörern oder Lesern das Leben der Männer um die 50, im täglichen Alltag wider. Er zeigt uns die Verhaltensformen in seinem 21 täglichen Familienleben auf, gibt Denkanstöße zum “Aufräumen“ bei sich selbst und in seinem Umfeld. Dresdner Bachchor am 25. Oktober in Maxen Anlässlich des Kirchweihfestes am 25. Oktober gastiert um 16:00 Uhr der Dresdner Bachchor in der Maxener Kirche. Dieses Konzert für Chor und Orgel steht unter der Leitung des Landeskirchenmusikdirektors Markus Leidenberger. Es erklingen Werke von Schütz, Schein, Bach, Mendelssohn, Merkel und Leidenberger. Wir danken dem Ensemble, dass es ohne jegliches Honorar singt. Alle Einnahmen, die wir durch die erbetene Kollekte erzielen, kommen der Sanierung der Maxener Kirche zugute. Lassen Sie sich herzlich einladen! Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Heidenau (Baptisten) Waldstraße 16 • 01809 Heidenau Tel.: 03529 5290219 • Fax: 03529 5290218 E-Mail: [email protected] • Internet: http://baptisten-heidenau.de 11. Oktober 09:30 Uhr Gottesdienst, parallel Kinderstunde 12. Oktober 14:30 Uhr Rhythmische Gymnastik 13. Oktober 18:30 Uhr Seniorengymnastik 15. Oktober 19:00 Uhr Stadtgebet 18. Oktober 09:30 Uhr Gottesdienst, parallel Kinderstunde 19. Oktober 14:30 Uhr Rhythmische Gymnastik 20. Oktober 18:30 Uhr Seniorengymnastik 25. Oktober 09:30 Uhr Gottesdienst, parallel Kinderstunde In diesem Sinne: … Zusammenkommen … Freude haben … Weitertragen... 22 Heidenauer Journal 19/2015, 10.10.2015 Freizeittipps · 10.10.2015 bis 25.10.2015 Samstag, 10. Oktober 15:00 Uhr Brunneneck Familienkino - präsentiert vom Lokalen Bündnis der Stadt Heidenau und der WGE 20:00 Uhr Q 24 Pirna Solid Ground - ModernPoetryFolk VVK 18,00/16,00 Euro, AK 20,00/18,00 Euro Samstag, 17. Oktober 20:00 Uhr Q 24 Pirna, Zed Mitchell VVK 22,00/20,00 Euro, AK 24,00/20,00 Euro Sonntag, 11. Oktober 11:00 Uhr Barockgarten Großsedlitz Führung „Geschichte(n) rund um den schönsten Barockgarten Sachsens“ Kosten: 2,50 Euro zzgl. Parkeintritt 15:00 Uhr Kulturcafé M Dohna Karin Fritzsche - Der lange Atem der Erinnerung Sonntag, 18. Oktober 08:00 Uhr Wandern mit Natura Sanat über den Breiten Stein nach Wehlen Start: 09:30 Uhr Bhf. Dürrröhrsdorf-Dittersbach weitere Infos unter www.natura-sanat.info 11:00 Uhr Barockgarten Großsedlitz Führung „Geschichte(n) rund um den schönsten Barockgarten Sachsens“ Kosten: 2,50 Euro zzgl. Parkeintritt 15:00 Uhr Kulturcafé M Dohna Wanted Men - Johnny Cash & Andere Montag, 12. Oktober 08:30 Uhr Stadthaus dfb Anti-Rost: PC-Kurs Microsoft Word 13:00 Uhr KJH Faktotum „Ferien-Angrillen“ und Ferienplanung Kosten: 1,00 Euro Montag, 19. Oktober 08:30 Uhr Stadthaus dfb Anti-Rost: PC-Kurs Microsoft Word 13:00 Uhr KJH Faktotum Sport und Spiel und gesundes Buffet Kosten: 1,00 Euro Dienstag, 13. Oktober 09:00 Uhr KJH Mügeln Kino im Dach „Fuck ju Goethe 2“ Kosten: 3,00 Euro 09:30 Uhr Stadthaus dfb Anti-Rost: Yoga Kurs 13:00 Uhr KJH Faktotum Ausflug aufs Gut Gamig Kosten: 1,00 Euro 11:30 Uhr Stadthaus dfb Anti-Rost: Seniorentanz 13:30 Uhr Stadthaus dfb Anti-Rost: Seniorentanz 16:45 Uhr Rathaus Dresdner Straße Sprechstunde der Friedensrichterin Dienstag, 20. Oktober 09:30 Uhr Stadthaus dfb Anti-Rost: Yoga Kurs 11:30 Uhr Stadthaus, dfb Anti-Rost: Seniorentanz 13:00 Uhr KJH Faktotum Herstellen von Reality-Brillen und Halloween-Deko 13:30 Uhr Stadthaus, dfb Anti-Rost: Seniorentanz Mittwoch, 14. Oktober 09:00 Uhr KJH Mügeln Ausflug ins Kids-Planet Dresden Kosten: 3,50 Euro 13:00 Uhr KJH Faktotum Mädchentag 14:00 Uhr Treff der Volkssolidarität Tanznachmittag mit unserem Reiner Horst aus Königstein Kosten: 4,00 Euro Donnerstag, 15. Oktober 10:00 Uhr KJH Mügeln Spielplatztag (bei Regen Spiele im KJH) Kosten: 0,50 Euro 13:00 Uhr KJH Faktotum Offener Treff mit Übernachtung (Anmeldung bis Mittwoch) Kosten: 2,50 Euro Freitag, 16. Oktober 09:00 Uhr Ernst-Schneller-Str. 1 Allgemeine Soziale Beratung der Diakonie Pirna e. V. bis 11:00 Uhr KJH Faktotum Frühstück und Aufräumen 19:00 Uhr Christuskirche, Rathausstraße 6 Lesung mit Tom Werner: „Ich müsste mal aufräumen“ Eintritt: 7,50 Euro 20:00 Uhr Q 24 Pirna Unduzo - junges Vokalensemble mit A-cappella-Musik VVK 17,00/15,00 Euro, AK 19,00/17,00 Euro Mittwoch, 21. Oktober 13:00 Uhr KJH Faktotum, Jungentag 14:00 Uhr Treff der Volkssolidarität Plaudernachmittag Donnerstag, 22. Oktober 13:00 Uhr KJH Faktotum Offener Treff danach Lange-Nacht bis 23:00 Uhr Kosten: 1,50 Euro Freitag, 23. Oktober 19:30 Uhr Kulturcafé M Dohna Weltreisender Sänger und Komponist Stefan van de Sande Eintritt: 15,00 Euro Samstag, 24. Oktober 09:00 Uhr Sporthalle Pestalozzi-Gymnasium 7. Heidenauer Sammlermarkt 20:00 Uhr Q 24 Pirna Lord Zeppelin VVK 16,00/14,00 Euro, AK 18,00/16,00 Euro Sonntag, 25. Oktober 11:00 Uhr Barockgarten Großsedlitz Führung „Geschichte(n) rund um den schönsten Barockgarten Sachsens“ Kosten: 2,50 Euro zzgl. Parkeintritt 15:00 Uhr Kulturcafé M Dohna Sibill Ciel & Lothar Grewling - Musik liegt in der Luft 16:00 Uhr Putjatinhaus Dresden Puppentheater „Stroh zu Gold - Wer wollte dazu nicht im Stande sein“ VVK 6,00/4,00 Euro, AK 7,00/5,00 Euro Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Veranstaltungen finden Sie unter www.heidenau.de 19/2015, 10.10.2015 Heidenauer Journal 23 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Sitzungstermin des Stadtrates der Stadt Heidenau Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Heidenau findet am Donnerstag, dem 29. Oktober 2015 um 18:30 Uhr im Ratssaal der Stadtverwaltung Heidenau, Dresdner Straße 47, statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur Einwohnerfragestunde eingeladen. Für die Stadtratssitzung sind unter anderem folgende Themen geplant: - Konzeption des Jugendbeirates der Stadt Heidenau - Beteiligungen der Stadt Heidenau: Bestellung eines Prokuristen der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH - Beteiligungen der Stadt Heidenau: Wirtschaftsplan der Technischen Dienste Heidenau GmbH für das Wirtschaftsjahr 2016 - Beteiligungen der Stadt Heidenau: Wirtschaftsplan der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH für das Wirtschaftsjahr 2016 - Beteiligungen der Stadt Heidenau: Wirtschaftsplan der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträger GmbH für das Wirtschaftsjahr 2016 - Beteiligungen der Stadt Heidenau: Wirtschaftsplan der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH für das Wirtschaftsjahr 2016 - Sitzungstermine des Stadtrates und seiner Ausschüsse 2016 - Einwohnerversammlung 2016 - Straßenreinigungssatzung der Stadt Heidenau - 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Heidenau (Bibliotheksbenutzungssatzung) -Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege - Hochwasserschadensbeseitigung 2013, Gewässer 2. Ordnung „Hospital- und Schlosserbusch“: Gewässerober- und -mittellauf- Baubeschluss - Widmung des Verbindungsstückes (Planstraße G) zwischen der SiegfriedRädel-Straße und der Emil-Schemmel-Straße Die öffentliche Bekanntgabe der Tagesordnung dieser Sitzung hängt vom 22. bis 29. Oktober 2015 an der Bekanntmachungstafel der Stadt Heidenau, Dresdner Straße 47 zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus finden Sie ab 23. Oktober 2015 die vollständige Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates der Stadt Heidenau auch im Internet unter www.heidenau.de in der Rubrik „Stadt & Rathaus“ im Bürgerinformationssystem. J. Opitz Bürgermeister Allgemeinverfügung Widmung von Straßen nach § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Mai 2014 Das Flurstück 300/1 der Gemarkung Großsedlitz und eine Teilfläche des Flurstückes 300/2 der Gemarkung Großsedlitz werden gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung gewidmet. Die Apfelallee wird dem öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie dem Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zugänglich gemacht. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG sind öffentliche Feld- und Waldwege Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen. Die Flurstücke 300/1 und 300/2 der Gemarkung Großsedlitz stehen im Eigentum der Stadt Heidenau. Die Widmung erfolgt als öffentlicher Feld- und Waldweg, da die Apfelallee vorwiegend der Bewirtschaftung von angrenzenden Feldern und Wald dient. Die Nutzung beschränkt sich auf den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr mit Verbot für Kraftfahrzeuge (Zeichen 260 gemäß StVO) mit dem Zusatzzeichen Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei (Zusatzzeichen 1026-38). Die Straße bedarf zur öffentlichen Nutzung der Widmung gemäß § 6 SächsStrG. Die Widmung der Straße erfolgt über den Erlass der Allgemeinverfügung, die öffentlich bekannt zu machen ist und frühestens im Zeitpunkt der Bekanntmachung wirksam wird. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau, Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Verfahrenshinweis: Die Widmungsverfügung kann in der Zeit vom 12.10.2015 bis zum 12.11.2015 im Zimmer 007 des Rathauses der Stadt Heidenau, Dresdner Strasse 47, 01809 Heidenau, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Heidenau, den 25.09.2015 J. Opitz Bürgermeister Allgemeinverfügung Widmung von Straßen nach § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Mai 2014 Das Flurstück 350 der Gemarkung Großsedlitz wird gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung gewidmet. Die Kastanienallee wird dem öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie dem Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zugänglich gemacht. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG sind öffentliche Feld- und Waldwege Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen. Das Flurstück 350 der Gemarkung Großsedlitz steht im Eigentum der Stadt Heidenau. Die Widmung erfolgt als öffentlicher Feld- und Waldweg, da die Kastanienallee vorwiegend der Bewirtschaftung von angrenzenden Feldern und Wald dient. Die Nutzung beschränkt sich auf den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr mit Verbot für Kraftfahrzeuge (Zeichen 260 gemäß StVO) mit dem Zusatzzeichen Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei (Zusatzzeichen 1026-38). Die Straße bedarf zur öffentlichen Nutzung der Widmung gemäß § 6 SächsStrG. Die Widmung der Straße erfolgt über den Erlass der Allgemeinverfügung, die öffentlich bekannt zu machen ist und frühestens im Zeitpunkt der Bekanntmachung wirksam wird. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau, Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten 24 Heidenauer Journal 19/2015, 10.10.2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Verfahrenshinweis: Die Widmungsverfügung kann in der Zeit vom 12.10.2015 bis zum 12.11.2015 im Zimmer 007 des Rathauses der Stadt Heidenau, Dresdner Strasse 47, 01809 Heidenau, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Heidenau, den 25.09.2015 J. Opitz Bürgermeister Allgemeinverfügung Widmung von Straßen nach § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Mai 2014 Auf den Flurstücken 137, 217, 330, 239, 238, 237, 240, 221, 249, 246, 247, 248, 227, 269, 220, 349/1 und 216/1 der Gemarkung Großsedlitz werden Teilflächen gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung gewidmet. Die Wander- und Wirtschaftswege in Großsedlitz (Hospitalund Schlosserbusch) werden dem öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie dem Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zugänglich gemacht. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG sind öffentliche Feld- und Waldwege Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen. Die Flurstücke 137, 330, 216/1 und 249 der Gemarkung Großsedlitz stehen im Eigentum der Stadt Heidenau. Die Flurstücke 217, 239, 238, 237, 240, 221, 246, 247, 248, 227, 269, 349/1 und 220 der Gemarkung Großsedlitz stehen nicht im Eigentum der Stadt Heidenau. Die Zustimmungen zur Widmung für diese Flurstücke liegen der Stadt Heidenau vor. Die Widmung erfolgt als öffentlicher Feldund Waldweg, da die Wander- und Wirtschaftswege in Großsedlitz (Hospital- und Schlosserbusch) vorwiegend der Bewirtschaftung von angrenzenden Feldern und Wald dienen. Die Nutzung beschränkt sich auf den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr mit Verbot für Kraftfahrzeuge (Zeichen 260 gemäß StVO) mit dem Zusatzzeichen Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei (Zusatzzeichen 1026-38). Die Straße bedarf zur öffentlichen Nutzung der Widmung gemäß § 6 SächsStrG. Die Widmung der Straße erfolgt über den Erlass der Allgemeinverfügung, die öffentlich bekannt zu machen ist und frühestens im Zeitpunkt der Bekanntmachung wirksam wird. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau, Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Verfahrenshinweis: Die Widmungsverfügung kann in der Zeit vom 12.10.2015 bis zum 12.11.2015 im Zimmer 007 des Rathauses der Stadt Heidenau, Dresdner Strasse 47, 01809 Heidenau, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Heidenau, den 25.09.2015 J. Opitz Bürgermeister Allgemeinverfügung Widmung von Straßen nach § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 rechtsbereinigt mit Stand vom 01. Mai 2014 Das Flurstück 316 der Gemarkung Großsedlitz und Teilflächen auf den Flurstücken 249, 349/1 und 322 der Gemarkung Großsedlitz werden gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung gewidmet Die Pflaumenallee wird dem öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie dem Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zugänglich gemacht. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG sind öffentliche Feld- und Waldwege Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen. Die Flurstücke 316 und 249 der Gemarkung Großsedlitz stehen im Eigentum der Stadt Heidenau. Die Flurstücke 349/1 und 322 der Gemarkung Großsedlitz stehen nicht im Eigentum der Stadt Heidenau. Die Zustimmungen zur Widmung für diese Flurstücke liegen der Stadt Heidenau vor. Die Widmung erfolgt als öffentlicher Feld- und Waldweg, da die Pflaumenallee vorwiegend der Bewirtschaftung von angrenzenden Feldern und Wald dient. Die Nutzung beschränkt sich auf den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr mit Verbot für Kraftfahrzeuge (Zeichen 260 gemäß StVO) mit dem Zusatzzeichen Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei (Zusatzzeichen 1026-38). Die Straße bedarf zur öffentlichen Nutzung der Widmung gemäß § 6 SächsStrG. Die Widmung der Straße erfolgt über den Erlass der Allgemeinverfügung, die öffentlich bekannt zu machen ist und frühestens im Zeitpunkt der Bekanntmachung wirksam wird. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau, Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Verfahrenshinweis: Die Widmungsverfügung kann in der Zeit vom 12.10.2015 bis zum 12.11.2015 im Zimmer 007 des Rathauses der Stadt Heidenau, Dresdner Strasse 47, 01809 Heidenau, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Heidenau, den 25.09.2015 J. Opitz Bürgermeister Bekanntmachung der Beschlüsse der 15. Sitzung des Stadtrates vom 24. September 2015 Beschluss Nr.: 113/2015 Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) gemäß Anlage 113/2015-1. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen J. Opitz Bürgermeister 19/2015, 10.10.2015 Heidenauer Journal 25 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 24. September 2015 Inhaltsverzeichnis § 1 Geltungsbereich § 2 Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge und weiterer Entgelte § 3 Abgabenschuldner § 4 Meldepflicht der Abgabenschuldner § 5 Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Elternbeiträge § 6 Höhe der Elternbeiträge - Regelsätze § 7 Höhe der Elternbeiträge - Überbetreuung/Betreuung vor Schulbeginn § 8 Entgelte für Gastkinder § 9 Verfahrensweise der Entgelterhebung bei Hortkindern § 10 Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung der Elternbeiträge und weitere Entgelte § 11 In-Kraft-Treten Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) sowie aufgrund des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Betreuung von Schülern an Förderschulen (SächsFöSchulBetrVO) vom 19. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 494), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 753) hat der Stadtrat der Stadt Heidenau in seiner Sitzung am 24. September 2015 folgende Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) beschlossen: §1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Heidenau. Sie gilt ebenso für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege, soweit die Kindertagespflegestelle gemäß SächsKitaG durch die Stadt Heidenau gefördert wird. (2) Werden Kinder in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft auf dem Gebiet der Stadt Heidenau betreut und ist die Kindertageseinrichtung im Bedarfsplan des Landkreises Sächsische SchweizOsterzgebirge für die Stadt Heidenau aufgenommen, gelten die §§ 5, 6, 7, 8 und 9 dieser Satzung. Der § 4 dieser Satzung gilt mit der Maßgabe, dass Veränderungen gegenüber der Kindertageseinrichtung in freier Trägerschaft zu melden sind. §2 Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge und weiterer Entgelte (1) Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt und Kindertagespflege erhebt die Stadt Heidenau Elternbeiträge und weitere Entgelte. Hierzu erlässt sie Abgabenbescheide. (2) Die Elternbeitragspflicht gemäß der §§ 6 und 7 entsteht bei der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung in der Trägerschaft der Stadt Heidenau oder in Kindertagespflege mit Beginn des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Sie endet mit Beendigung bzw. mit Wirksamwerden der Kündigung des Betreuungsverhältnisses gemäß § 4 der Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt Heidenau und in Kindertagespflege (Kita-Betreuungssatzung) in der jeweils gültigen Fassung. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß § 8 dieser Satzung entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung. (4) Bei längerer Krankheit oder Kur eines Kindes erfolgt ab der 7. Woche der Abwesenheit eine Rückerstattung des Elternbeitrages. (5) Urlaub des zu betreuenden Kindes führt bei laufenden Betreuungsverträgen nicht zu einer Minderung bzw. zu einem Wegfall des Elternbeitrages. Gleiches gilt für Betriebsferien und die zeitweise Schließung der Kindertageseinrichtung, welche die Dauer von 14 Kalendertage nicht überschreitet. Beträgt die Dauer der Schließzeit während der Betriebsfe- rien mehr als 14 Kalendertage, liegt keine Überschreitung vor, wenn eine Betreuung in einer anderen Einrichtung gewährleistet ist. §3 Abgabenschuldner (1) Schuldner des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte sind die Personensorgeberechtigten, deren Kinder die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Heidenau besuchen oder nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG in Kindertagespflege betreut werden. (2) Mehrere Personensorgeberechtigte haften als Gesamtschuldner. §4 Meldepflicht der Abgabenschuldner (1) Die Abgabenschuldner sind verpflichtet, jede Veränderung, die auf die Höhe oder die Zahlungsweise der zu zahlenden Elternbeiträge und weiteren Entgelte Einfluss hat, unverzüglich schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau zu erklären. Meldepflichtige Veränderungen sind insbesondere: 1. Änderungen der Betreuungszeiten 2. An- und Abmeldung von Geschwisterkindern in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege 3. Änderungen des Familienstandes der Personensorgeberechtigten 4. Änderungen der Bankverbindung 5.Namensänderungen 6.Anschriftenänderungen (2) Änderungen der Betreuungszeiten sind jeweils bis zum Monatsende schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau zu erklären und werden wirksam mit dem übernächsten Monat, der auf die Beantragung folgt. Ausnahme hiervon ist die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Personensorgeberechtigten. Änderungen nach Abs. 1 Pkt. 2 bis 6 werden ab dem Monat des Eingangs der Veränderungsmitteilung bei der Stadt Heidenau und dem Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen berücksichtigt. (3) Finanzielle Nachteile, die der Stadt Heidenau durch eine unterbliebene oder verspätete Anzeige von Veränderungen entstehen, sind vom Abgabenschuldner zu ersetzen. §5 Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Elternbeiträge (1) Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge sind die getrennt nach Einrich- 26 Heidenauer Journal 19/2015, 10.10.2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN tungsart ermittelten durchschnittlichen monatlichen Betriebskosten je Kind, die sich aus den für den ordnungsgemäßen Betrieb der Kindertageseinrichtung erforderlichen Personal- und Sachkosten gemäß § 14 SächsKitaG ergeben und welche bis zum 30. Juni des Folgejahres bekannt zu machen sind. (2) Die Elternbeiträge ergeben sich aus den nach Abs. 1 ermittelten Betriebskosten und nachstehenden Regelungen. Änderungen der Elternbeiträge aufgrund neu bekannt gemachter Betriebskosten werden jeweils zum 1. Januar des Folgejahres wirksam. §6 Höhe der Elternbeiträge Regelsätze (1) Der ungekürzte Elternbeitrag für ein Kind beträgt monatlich 1. in der Kinderkrippe/Kindertagespflege im Alter von null bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres bei einer Betreuungszeit von täglich bis zu 9 Stunden 23 vom Hundert der Betriebskosten nach § 5 dieser Satzung 2.im Kindergarten/Kindertagespflege vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt bei einer Betreuungszeit von täglich bis zu 9 Stunden 30 vom Hundert der Betriebskosten nach § 5 dieser Satzung 3. im Hort für Kinder der ersten bis zur vierten Klasse bei einer Betreuungszeit von täglich bis zu 6 Stunden 30 vom Hundert der Betriebskosten nach § 5 dieser Satzung 4. im Hortbereich der Schule zur Lernförderung „Ernst-Heinrich-Stötzner“ für Kinder der ersten bis zur sechsten Klasse bei einer Betreuungszeit von täglich bis zu 6 Stunden 25 vom Hundert der Betriebskosten nach § 5 dieser Satzung. Im Einzelfall kann nach Trägerentscheidung in Abhängigkeit von der Einrichtung und der vom Landesjugendamt erteilten Betriebserlaubnis der Elternbeitrag für eine Betreuung im Kindergarten für Kinder mit Vollendung des 34. Lebensmonats erhoben werden. Dabei ist jeweils das Alter zu Beginn des Monats ausschlaggebend. Diese Regelung kommt im Bereich Kindertagespflege nicht zur Anwendung. (2) Der ungekürzte Elternbeitrag beträgt in den Bereichen Kinderkrippe und Kindergarten bei einer 6-Stunden-Betreuung zwei Drittel und bei einer 4,5-Stunden- Betreuung die Hälfte des unter Abs. 1 Pkt. 1 bzw. 2 festgesetzten Elternbeitrages. Für die Kindertagespflege gilt diese Berechnung analog. (3) Im Bereich Hort beträgt der ungekürzte Elternbeitrag bei einer 5-Stunden-Betreuung fünf Sechstel des unter Abs. 1 Pkt. 3 bzw. 4 festgesetzten Elternbeitrages. (4) Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie oder von einem alleinerziehenden Personensorgeberechtigten in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege entsprechend Abs. 1 betreut, ermäßigt sich der Elternbeitrag. Dabei zählt das jeweils älteste Kind einer Familie als das erste Kind. Es kommen die vom örtlichen Träger der Jugendhilfe in ihrer jeweils gültigen Fassung festgesetzten Absenkungsbeiträge für das zweite und jedes weitere Kinder einer Familie (Geschwisterermäßigung) und für Kinder von Alleinerziehenden zur Anwendung. Werden diese durch Beschluss des Kreistages geändert, sind die aktualisierten Elternbeiträge unverzüglich bekannt zu machen. §7 Höhe der Elternbeiträge Überbetreuung/Betreuung vor Schulbeginn (1) Eine Überbetreuung findet statt, wenn für Kinder in - Kinderkrippen/Kindertagespflege eine Betreuung von über 9 Stunden, - Kindergärten/Kindertagespflege eine Betreuung von über 9 Stunden und - Horten eine Betreuung von über 6 Stunden in Anspruch genommen wird. (2) Der ungekürzte Elternbeitrag für die Überbetreuung ergibt sich wie folgt: Hochrechnung der Betriebskosten auf der Grundlage einer 9-Stunden-Betreuung in Kinderkrippe und Kindergarten sowie 6-Stunden-Betreuung im Hort abzüglich des maximalen Landeszuschusses und abzüglich des Gemeindeanteils der Stadt Heidenau. (3) Werden mehrere Kinder einer Familie oder von einem alleinerziehenden Personensorgeberechtigten in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege entsprechend Abs. 1 betreut, gilt § 6 Abs. 4 entsprechend. (4) Die Stadt Heidenau bietet bei Bedarf eine ausschließliche Betreuung vor Schulbeginn an. Der Elternbeitrag für diese Betreuungsform beträgt ein Viertel des Elternbeitrages der 6-Stunden-Betreuung entsprechend § 6 Abs. 1 Pkt. 3 bzw. 4. Ermäßigungsbeiträge für Alleinerziehende sowie Geschwisterermäßigungen werden nicht gewährt. §8 Entgelte für Gastkinder Für eine Gastkindbetreuung wird für die Bereiche Kinderkrippe, Kindergarten und Hort ein Entgelt in Höhe eines Tagessatzes festgesetzt. Dieser ermittelt sich wie folgt: Die ermittelten Betriebskosten entsprechend § 5 abzüglich des Gemeindeanteils der Stadt Heidenau an den Betriebskosten geteilt durch 20 Tage. Bei der Ermittlung des Gemeindeanteils kommt der neu festzusetzende Elternbeitrag für eine 9-Stunden-Betreuung zur Anwendung. §9 Verfahrensweise der Entgelterhebung bei Hortkindern (1) Verfahrensweise für die Entgelterhebung bei Schulanfängern: 1.Bei einem übergangslosen Wechsel vom Kindergarten in eine Horteinrichtung in der Stadt Heidenau werden die Entgelte wie folgt erhoben: Fällt der Unterrichtsbeginn eines Schuljahres auf den Zeitraum bis zum 15. des Monats, wird das Entgelt für den vollen Monat als Hortgebühr erhoben. Fällt der Unterrichtsbeginn eines Schuljahres auf den Zeitraum ab dem 16. des Monats, wird das Entgelt für den vollen Monat als Kindergartengebühr erhoben. 2.Bei Aufnahme eines Hauskindes in eine Horteinrichtung werden die Entgelte wie folgt erhoben: Fällt der Unterrichtsbeginn eines Schuljahres auf den Zeitraum bis zum 15. des Monats, wird das Entgelt für den vollen Monat erhoben. Fällt der Unterrichtsbeginn eines Schuljahres auf den Zeitraum ab dem 16. des Monats, wird das Entgelt für einen halben Monat erhoben. (2) Verfahrensweise für die Entgelterhebung der Hortkinder Ende der 4. bzw. 6. Klasse: Fällt der Unterrichtsbeginn des Folgeschuljahres auf den Zeitraum bis zum 15. des Monats, wird das Entgelt für den halben Monat erhoben. 19/2015, 10.10.2015 Heidenauer Journal 27 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Fällt der Unterrichtsbeginn des Folgeschuljahres auf den Zeitraum ab dem 16. des Monats, wird das Entgelt für einen vollen Monat erhoben. § 10 Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung der Elternbeiträge und weitere Entgelte (1) Die Höhe des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte wird durch Abgabenbescheid der Stadt Heidenau festgesetzt. (2) Der Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege der Stadt Heidenau ist jeweils am 15. Kalendertag eines Monats für den laufenden Monat fällig, frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides. (3) Die weiteren Entgelte gemäß § 8 sind jeweils am 15. Kalendertag eines Monats für den Vormonat fällig, frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides. § 11 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 24. November 2011 außer Kraft. Heidenau, den 25. September 2015 J. Opitz Bürgermeister Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1.die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) sowie aufgrund des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) hat der Stadtrat der Stadt Heidenau in seiner Sitzung am 24. September 2015 folgende Heidenau, den 25. September 2015 J. Opitz Bürgermeister Beschluss Nr.: 114/2015 Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 114/2015-1 beigefügte Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Heidenau und in Kindertagespflege (Kita-Betreuungssatzung). Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt J. Opitz Bürgermeister Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Heidenau und in Kindertagespflege (Kita-Betreuungssatzung) vom 24. September 2015 Inhaltsverzeichnis § 1 Geltungsbereich § 2 Voraussetzungen § 3 Betreuungsvertrag § 4 Anmeldung, Kündigung und Beendigung der Betreuung § 5 Gastkinder § 6 Öffnungs- und Betreuungszeiten § 7 Elternbeiträge § 8 Schließung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege § 9 Regelung in Krankheitsfällen § 10 Aufsicht § 11 Essensversorgung § 12 Elternversammlung und Elternbeirat § 13 In-Kraft-Treten Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Heidenau und in Kindertagespflege (Kita-Betreuungssatzung) beschlossen: §1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Heidenau im Sinne von § 1 Abs. 2 bis 4 SächsKitaG oder in Kindertagespflege im Sinne von § 1 Abs. 6 SächsKitaG angemeldet bzw. betreut werden. §2 Voraussetzungen (1) Die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege stehen grundsätzlich allen Kindern mit Hauptwohnsitz in der Stadt Heidenau zur Verfügung. (2) Auf einen Betreuungsplatz in einer bestimmten Kindertageseinrichtung oder bei einer bestimmten Kindertagespflegeperson besteht kein Rechtsanspruch. (3) Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Heidenau haben, können auf Antrag der Personensorgeberechtigten in Ausnahmefällen im Rahmen der verfügbaren Plätze in eine Kindertageseinrichtung bzw. in Kindertagespflege aufgenommen werden. (4) Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden und die ihren Hauptwohnsitz aufgrund eines Umzuges in eine andere Gemeinde verlegen, können maximal in den dem Wirksamwerden der melderechtli- 28 Heidenauer Journal 19/2015, 10.10.2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN chen Anmeldung in der anderen Gemeinde folgenden 3 Kalendermonaten in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege der Stadt Heidenau betreut werden. Auf Antrag der Personensorgeberechtigten kann in Ausnahmefällen eine Weiterbetreuung auch über die in Satz 1 bestimmte Frist hinaus bewilligt werden. §3 Betreuungsvertrag (1) In Kindertageseinrichtungen werden die Kinder auf Grundlage eines Betreuungsvertrages zwischen den Personensorgeberechtigten und der Stadt Heidenau für die dort festgelegte Betreuungsdauer betreut. In Kindertagespflege werden die Kinder auf Grundlage eines Betreuungsvertrages zwischen den Personensorgeberechtigten und der Kindertagespflegeperson für die dort festgelegte Betreuungsdauer betreut. (2) Betreuungsbeginn und somit der Zeitpunkt der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung bzw. in Kindertagespflege ist jeweils der 1. eines Monats. Abweichend davon kann die Aufnahme in den Hort auch zu Beginn eines Schuljahres am 1. Schultag erfolgen. (3) Änderungen, der im Betreuungsvertrag festgelegten Betreuungsdauer, bedürfen einer Änderung des bestehenden Betreuungsvertrages. (4) Jede Änderung des Betreuungsvertrages ist schriftlich zwischen der Stadt Heidenau bzw. der Kindertagespflegeperson und den Personensorgeberechtigten zu vereinbaren. §4 Anmeldung, Kündigung und Beendigung der Betreuung (1) Die Anmeldung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege erfolgt durch die Personensorgeberechtigen grundsätzlich im elektronischen Verfahren über das von der Stadt Heidenau angebotene KitaVerwaltungsportal. Sofern den Personensorgeberechtigten aus tatsächlichen Gründen eine Teilnahme am elektronischen Verfahren nicht möglich ist, kann die Aufnahme im System durch die Stadt Heidenau erfolgen. (2) Der Antrag auf Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege soll in der Regel 6 Monate vor Beginn der beabsichtigen Aufnahme des Kindes gestellt werden. Über die Aufnahme des Kindes entscheidet die Leitung der Kindertageseinrichtung bzw. die Kindertagespflegeperson. Steht in den gewünschten Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen kein Betreuungsplatz zur Verfügung, vermittelt die Stadt Heidenau verfügbare Platzangebote an die Personensorgeberechtigten. (3) Bei der erstmaligen Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Heidenau bzw. in Kindertagespflege ist ein aktuelles ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass keine gesundheitsbezogenen Bedenken gegen den Besuch der Einrichtung bestehen. Ferner haben die Personensorgeberechtigten aktuell nachzuweisen, dass das Kind seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechend alle öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat, oder zu erklären, dass sie ihre Zustimmung zu bestimmten Schutzimpfungen nicht erteilen. (4) Das Betreuungsverhältnis endet mit Ablauf des im Betreuungsvertrag vereinbarten Zeitpunktes. Eine vorzeitige Beendigung des Betreuungsverhältnisses bedarf der schriftlichen Kündigung gegenüber der Stadt Heidenau bzw. der Kindertagespflegeperson. Die Kündigung des Betreuungsverhältnisses kann nur zum Monatsende erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Kalendermonate. (5) Die Stadt Heidenau bzw. die Kindertagespflegeperson kann den Betreuungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn - das Kind innerhalb des laufenden Besuchsjahres insgesamt mehr als 4 Wochen unentschuldigt gefehlt hat, - die Personensorgeberechtigten wiederholt gegen Regelungen des Betreuungsvertrages verstoßen bzw. die vereinbarte Nutzungszeit überzogen haben, - die Personensorgeberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrages in Verzug sind und die Höhe des rückständigen Elternbeitrages 2 Monatsbeträge oder mehr beträgt, - im Rahmen der Betreuung festgestellt wird, dass die Betreuung für das Wohl des Kindes nicht geeignet ist, - durch das Verhalten des Kindes andere wiederholt gefährdet oder verletzt werden bzw. der Betrieb der Einrichtung gefährdet ist. §5 Gastkinder (1) Personensorgeberechtigte in einer Notsituation (Krankheit, Kur, Unfall oder Ähnliches) können für ihr Kind einen tageweisen Gastplatz in Anspruch nehmen. Dieses Angebot steht auch Personensorgeberechtigten zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Heidenau haben. Die Kindertagespflege ist hiervon ausgenommen. (2) Im Bereich Hort wird zusätzlich während der Ferien eine tageweise Gastkindbetreuung angeboten. Dieses Angebot gilt auch für Kinder, die während der Schulzeit eine Schule außerhalb der Stadt Heidenau besuchen. (3) Gastplätze nach Abs. 1 und 2 werden in den Kindertageseinrichtungen unter folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt: Gastkinder werden nur aufgenommen, wenn der Personalschlüssel sowie die maximale Kapazität der Einrichtung in der jeweiligen Kindertageseinrichtung eingehalten werden kann. Über die Aufnahme entscheidet die Leitung der Kindertageseinrichtung. Bei Bedarf ist ein formloser schriftlicher Antrag mit Begründung in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einzureichen. §6 Öffnungs- und Betreuungszeiten (1) Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen werden durch die Stadt Heidenau festgesetzt. (2) Für die Betreuung von Kindern in Kinderkrippen und Kindergärten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende tägliche Betreuungszeiten angeboten: 1. bis zu 11 Stunden 2. bis zu 10 Stunden 3. bis zu 9 Stunden 4. bis zu 6 Stunden 5. bis zu 4,5 Stunden (3) Für die Betreuung von Kindern im Hort werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende tägliche Betreuungszeiten angeboten: 1. bis zu 6 Stunden Betreuung vor Schulbeginn und nach Schulende 2.bis zu 5 Stunden Betreuung nach Schulende 3.bis zu 1,5 Stunden Betreuung vor Schulbeginn (ausgenommen Ferien) (4) Eine über die in den Abs. 2 und 3 genannte hinausgehende tägliche Betreu- 19/2015, 10.10.2015 Heidenauer Journal 29 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ungszeit ist ausdrücklich bei der Anmeldung zu beantragen. Hortkinder erhalten für die Ferien ein gesondertes Anmeldeformular, in welchem der zusätzliche Bedarf für die Ferien beantragt wird. (5) Zur Gewährleistung der Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes und des geregelten Tagesablaufes sollte das Kind möglichst bis 9.00 Uhr in die Kinderkrippe bzw. in den Kindergarten gebracht werden. (6) Im Bereich der Kinderkrippen und Kindergärten sollte in der Zeit der Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ein Abholen der Kinder möglichst vermieden werden. (7) Die Öffnungszeiten der Kindertagespflege legt die Kindertagespflegeperson selbst fest. Innerhalb dieser können tägliche Betreuungszeiten wie folgt angeboten werden: 1. bis zu 9 Stunden 2. bis zu 6 Stunden 3. bis zu 4,5 Stunden Darüber hinaus können bei bestehendem Angebot durch die Kindertagespflegeperson auch tägliche Betreuungszeiten von bis zu 10 Stunden bzw. von bis zu 11 Stunden vereinbart werden. §7 Elternbeiträge Die Erhebung der Elternbeiträge und weiteren Entgelte erfolgt auf der Grundlage der Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) in der jeweils gültigen Fassung durch Erlass eines Abgabenbescheides. §8 Schließung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege (1) Die Kindertageseinrichtungen können vorübergehend, teilweise oder ganz vor allem aus folgenden Gründen geschlossen werden: 1. vor bzw. nach gesetzlichen Feiertagen (so genannte Brückentage) 2. zum Jahreswechsel 3. bis zu drei Wochen während der Sommerferien 4. pädagogische Weiterbildung des Personals im Rahmen des Sächsischen Bildungsplanes 5. bis zu 2 Tagen bei der jährlich durchzuführenden Grundreinigung 6.bei Krankheit des Personals, d.h. wenn die Kinderbetreuung aus Personalmangel nicht gewährleistet ist 7. Baumaßnahmen, die nicht bei laufendem Betrieb der Einrichtung durchführbar sind 8. unvorhersehbare Umstände (z.B. Havarien, Naturereignisse, usw.) Dem Bedarf entsprechend wird nach Möglichkeit für die Zeit der Schließung der Kindertageseinrichtung eine andere dementsprechende Betreuung angeboten. Die Schließzeiten entsprechend Pkt. 1 bis 5 und soweit bekannt entsprechend Pkt. 7 werden rechtzeitig vorher bekanntgegeben. (2) Die Schließzeiten der Kindertagespflegestelle legt die Kindertagespflegeperson in Absprache mit den Personensorgeberechtigten fest. §9 Regelung in Krankheitsfällen (1) Kinder, die krankheits- oder ansteckungsverdächtig sind, dürfen die Kindertageseinrichtungen bzw. die Kindertagespflege nur aufgrund einer ärztlichen Entscheidung besuchen. Das Betreuungspersonal ist in solchen Fällen bis zur Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes zur Zurückweisung der Kinder berechtigt. (2) Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, jede Erkrankung ihres Kindes, jeden Fall einer übertragbaren Krankheit in der Familie oder den Befall mit Läusen und anderem Ungeziefer unverzüglich der Leitung der Kindertageseinrichtung bzw. der Kindertagespflegeperson mitzuteilen. (3) Erkrankt das Kind während des Aufenthaltes in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege, muss es zur Vermeidung der Ansteckung baldmöglichst abgeholt werden. Dazu werden die Personensorgeberechtigten auch am Arbeitsplatz benachrichtigt. (4) Nimmt das Betreuungspersonal der Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflegeperson bei einem Kind erhebliche körperliche, geistige oder seelische Störungen wahr, fordern sie die Personensorgeberechtigten auf, das Kind einem Arzt, einer Frühberatungsstelle oder dem Gesundheitsamt vorzustellen. Kommen die Personensorgeberechtigten nach wiederholten Hinweisen der Aufforderung nicht nach, wird der allgemeine Sozialdienst (Jugendamt) benachrichtigt. (5) Das Betreuungspersonal ist grundsätzlich nicht befugt, von Personensorgeberechtigten mitgegebene Medikamente zu verabreichen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine ärztliche Anordnung mit genauer Dosierung und Uhrzeit sowie die schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten vorliegen. § 10 Aufsicht (1) Die Aufsichtspflicht des Trägers der Einrichtung beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Betreuungskräfte in der Kindertageseinrichtung und endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe an die Abholberechtigten. Auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung sowie auf dem Heimweg obliegt die Pflicht zur Aufsicht allein den Personensorgeberechtigten. (2) Soll ein Kind den Heimweg ohne Begleitung eines Erwachsenen antreten, ist hierfür der Kindertageseinrichtung eine schriftliche Erklärung der Personensorgeberechtigten zu übergeben. (3) Dem Betreuungspersonal der Kindertageseinrichtung muss schriftlich mitgeteilt werden, wenn das Kind von anderen als im Betreuungsvertrag angegebenen Personen abgeholt werden soll. (4) Während Veranstaltungen, bei denen die Personensorgeberechtigten anwesend sind, obliegt die Aufsichtspflicht den Personensorgeberechtigten. (5) Die Abs. 1, 3 und 4 gelten für die Kindertagespflege entsprechend. § 11 Essensversorgung (1) Die Versorgung mit Speisen und Getränken erfolgt in den Kindertageseinrichtungen über Drittanbieter. Die Verträge hierzu sind zwischen den Personensorgeberechtigten und der jeweiligen Firma abzuschließen. (2) Die Versorgung mit Speisen und Getränken in der Kindertagespflege regelt die Kindertagespflegeperson. Entsprechende Vereinbarungen sind im Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege zu treffen. § 12 Elternversammlung und Elternbeirat (1) Die Elternversammlung wird mindestens einmal pro Kalenderjahr durch die Leitung der Kindertageseinrichtung einberufen. 30 Heidenauer Journal 19/2015, 10.10.2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN (2) Die Mitglieder des Elternbeirates werden durch die Personensorgeberechtigten in der Elternversammlung für die Dauer von jeweils 2 Jahren gewählt. Die Zahl der Elternbeiratsmitglieder in der jeweiligen Kindertageseinrichtung soll insgesamt mindestens 3 Mitglieder betragen. Sie soll 1 Mitglied je Gruppe nicht überschreiten. Die Mitgliedschaft im Elternrat beginnt mit der Verkündung des Wahlergebnisses und endet mit Amtsantritt des neuen Elternbeirates. Sie endet auch, wenn kein Kind des Mitgliedes mehr die Kindertageseinrichtung besucht. (3) Wahlberechtigt und wählbar sind in der Elternversammlung anwesende Personensorgeberechtigte. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen der anwesenden Personensorgeberechtigten erhält. Die Personensorgeberechtigten haben für jedes ihrer in die Kindertageseinrichtung aufgenommenen Kinder eine gemeinsame Stimme. (4) Im Anschluss an die Wahl tritt der Elternbeirat zur konstituierenden Sitzung zusammen und kann mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und dessen Vertreter wählen. § 13 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Heidenau und in Kindertagespflege (Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 27. April 2006 außer Kraft. 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidenau, den 25. September 2015 J. Opitz Bürgermeister Beschluss Nr.: 081/2015 Widmung Kastanienallee Das Flurstück 350 der Gemarkung Großsedlitz wird gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen J. Opitz Bürgermeister Heidenau, den 25. September 2015 J. Opitz Bürgermeister Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1.die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Beschluss Nr.: 082/2015 Widmung Apfelallee Das Flurstück 300/1 der Gemarkung Großsedlitz und eine Teilfläche des Flurstückes 300/2 der Gemarkung Großsedlitz werden gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen J. Opitz Bürgermeister Beschluss Nr.: 083/2015 Widmung Pflaumenallee Das Flurstück 316 der Gemarkung Großsedlitz und Teilflächen auf den Flurstücken 249, 349/1 und 322 der Gemarkung Großsedlitz werden gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen J. Opitz Bürgermeister Beschluss Nr.: 084/2015 Widmung Wander- und Wirtschaftswege Großsedlitz (Hospital- und Schlosserbusch) Auf den Flurstücken 137, 217, 330, 239, 238, 237, 240, 221, 249, 246, 247, 248, 227, 269, 220, 349/1 und 216/1 der Gemarkung Großsedlitz werden Teilflächen gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen J. Opitz Bürgermeister Beschluss Nr.: 115/2015 Annahme von Spenden gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO Der Stadtrat beschließt über die Annahme von Spenden gem. Anlage 115/2015-1. Abstimmungsergebnis lfd. Nr. 16 : einstimmig beschlossen J. Opitz Bürgermeister O. g. Anlage liegt zur Einsicht vom 12. bis 26. Oktober 2015 in der Stadtverwaltung Heidenau, Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau im Zimmer 007 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung aus 19/2015, 10.10.2015 Heidenauer Journal AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 31 32 Heidenauer Journal 19/2015, 10.10.2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Das Bürgerbüro informiert Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Personaldokumente! Bitte achten Sie auf die Gültigkeitsdauer Ihrer Personalausweise und Reisepässe. Die Dokumente haben in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihrer Beantragung eine befristete Gültigkeitsdauer von sechs oder zehn Jahren. Die Gültigkeitsdauer eines Personaldokumentes ist auf diesem explizit vermerkt. Da die Bundesdruckerei ca. drei Wochen für die Herstellung eines neuen Dokumentes benötigt, empfiehlt das Einwohnermeldeamt Heidenau all denen, deren Personaldokumente in nächster Zeit ungültig werden, so bald wie möglich neue zu beantragen. Bitte prüfen Sie das Ausstellungsdatum Ihres Personaldokumentes! Jeder Deutsche ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Wer einen Personalausweis oder Reisepass benötigt, muss ihn persönlich beim Bürgerbüro beantragen. Vorzulegen ist das bisherige Dokument und die Geburts- oder Eheurkunde. Für das auszustellende Personaldokument wird auch ein aktuelles Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm benötigt. Die vorzulegenden Passbilder müssen biometrietauglich und international einsetzbar sein. Die Fotografen sind über die neuen Anforderungen an die Qualität der Passbilder entsprechend informiert und beraten Sie gern. Fotos vom Automaten sind nicht geeignet. Seit der Einführung des ePass zum 01.11.2007 sind bei der Beantragung eines Reisepasses auch die Fingerabdrücke zwingend elektronisch zu erfassen und werden auf einem Chip im Reisepass gespeichert. Beim neuen Personalausweis, der seit dem 01.11.2010 ausgestellt wird, werden die Fingerabdrücke nur auf Antrag der antragstellenden Person gespeichert. Bereits bei der Beantragung muss unwiderruflich festgelegt werden, ob die Fingerabdrücke auf dem Chip im Personalausweis gespeichert werden sollen oder nicht; die Entscheidung ist für die gesamte Gültigkeitsdauer des Personalausweises bindend und kann nicht korrigiert werden. Bitte machen Sie sich im Vorfeld der Beantragung im Bürgerbüro darüber Gedanken, ob Sie die Fingerabdrücke in Ihrem neuen Personalausweis gespeichert haben wollen. Die Gebühren betragen für einen Personalausweis 28,80 Euro und für einen Reisepass 59,00 Euro. Für Reisepässe mit einer sechsjährigen Gültigkeit (bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres) beträgt die Gebühr 37,50 Euro. Für Personalausweise, die vor Vollendung des 24. Lebensjahres mit einer sechsjährigen Gültigkeitsdauer beantragt werden, beträgt die Gebühr 22,80 Euro. Torsten Walther Rechts- und Ordnungsamt Sprechstunde der Friedensrichterin Die nächste Sprechstunde der Friedensrichterin Sylvia Lemm findet am 13. Oktober 2015 von 16:45 bis 17:45 Uhr im Rathaus Dresdner Straße 47, 2. Etage, Zimmer A 208, statt. Durch das Verfahren vor der Friedensrichterin sollen Rechtsstreitigkeiten mittels Einigung der Parteien beigelegt werden. Die Friedensrichterin kann in den im Gesetz aufgezeichneten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten schlichtend tätig werden. Geschlichtet werden kann: - in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Schadensersatz, Kaufpreiszahlung, Werklohnvergütung), - bei Herausgabeansprüchen, - bei Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten (z. B. Überwuchs von Baumwurzeln und Überhang von Ästen und Sträuchern auf das Nachbargrundstück, Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter) - bei Verletzung der persönlichen Ehre durch Beleidigung oder unwahre Behauptungen, - bei strafrechtlichen Delikten wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Körperverletzung. Die Friedensrichterin darf bei Vorliegen von schwereren Straftaten und in Angelegenheiten, die den Familiengerichten und Arbeitsgerichten vorbehalten sind, nicht tätig werden. Zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung des Antrages ist der/die Friedenrichter/in, in deren Ort der Antragsgegner (nicht der Antragsteller) wohnt. Bei der Antragstellung ist eine Gebühr zu entrichten. Torsten Walther Rechts- und Ordnungsamt Kurz notiert Stipendium für Erwachsene ab 50 Auch dieses Jahr vergeben Experiment e. V. und die Deutsche Seniorenliga e. V. das Stipendium „weltweit aktiv“ an aktive Erwachsene ab 50 Jahren. Die Auszeichnung für die Teilnahme an einem Freiwilligendienst im Ausland ist mit 2.000 Euro dotiert. Weitere Infos unter www.weltweit-aktiv.org. Pittiplatsch in Heidenau Am 31. Oktober um 10:30 Uhr ist Pittiplatsch mit seinen Freunden zu Gast im Heidenauer Pestalozzi-Gymnasium. Kartenvorverkauf im Tourismusverein Heidenau und Umgebung unter Tel. 03529 511015. Katrin Reichelt Öffentlichkeitsarbeit