Heidenauer Journal Nr. 19/2015 vom 10.10.2015

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Heidenauer Journal Nr. 19/2015 vom 10.10.2015
HEIDENAUER
Jg. 15 · Nr. 19
10. Oktober 2015
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Amtsblatt und Stadtzeitung der Stadt Heidenau
In dieser Ausgabe:
Seite 20 - Kirchen in Heidenau und Umgebung
Seite
3 - Unser Thema
Seite 22 - Freizeittipps
Seite
4 - Das Leben in der Stadt
Seite 23 - Amtliche Bekanntmachungen
Seite 12 - Kinder und Familie
Seite 15 - von euch für euch - die Jugendseite
Seite 33 - Not- und Bereitschaftsdienste
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Anzeigen
19/2015, 10.10.2015
19/2015, 10.10.2015
Heidenauer Journal
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Auf zum 7. Heidenauer Sammlermarkt!
Schauen Sie doch auch mal vorbei! Am
Samstag, dem 24. Oktober 2015, findet bereits zum 7. Mal der Heidenauer
Sammlermarkt statt. Organisiert wird die
Veranstaltung vom Heidenauer Philatelisten- und Sammlerverein 1926 e. V.
„Die Sammler treffen sich ab 9:00 Uhr in
der Sporthalle des Pestalozzi-Gymnasiums an der Hauptstraße 37“, lädt Frank
Hofmann vom Heidenauer Philatelistenund Sammlerverein Neugierige ein. Bis
14:00 Uhr haben Interessierte nun Zeit,
sich einen Überblick über die Angebote
zu verschaffen, Raritäten zu erwerben
oder auch zu fachsimpeln.
Die Leidenschaft des Sammelns ist übrigens weit verbreitet und erstreckt sich auf
die verschiedensten Dinge. Ob Bierdeckel, Münzen, Porzellan, Ü-Eier-Figuren
oder Ansichtskarten - es gibt nichts, was
man nicht sammeln kann. Die Gründe für
eine Sammelleidenschaft sind vielfältig:
die Lust am Jagen, Entdecken und Besitzen spielt oft eine große Rolle. Ob es dem
Sammler um exklusive Sachen geht oder
einfach aus Freude am Sammeln von Gegenständen, die sonst im Müll landen würden - der Besitz löst bei vielen Sammlern
ein regelrechtes Glücksgefühl aus. Nicht
wenige ziehen daraus auch ein gesteigertes Selbstwertgefühl oder geben sich einfach ihrer Lust am Ordnen von Dingen hin.
Was auch immer den Sammler bewegt,
Gegenstände zu „horten“ - die Freude
über den Besitz zaubert jedem ein strahlendes Lächeln ins Gesicht. „Beim Heidenauer Sammlermarkt finden Besucher
u. a. Briefmarken, Ansichtskarten, Münzen, Orden und Ehrenzeichen. Auch Reklame und Werbung sowie andere Sammelgebiete werden angeboten“, zählt
Herr Hofmann auf. So finden Sammlerfreunde u. a. Banknoten, Zollstöcke, Telefonkarten, Medaillen, Ü-Eier-Figuren, Pins
und Anstecknadeln, Mineralien oder auch
Comics während des Sammlermarktes.
„Für jeden Sammler ist etwas dabei!“ ist
sich Frank Hofmann sicher.
Der Eintritt beträgt 2 Euro, Kinder haben freien Eintritt. Weitere Informationen
finden Sie unter www.philatelistenvereinheidenau.de bzw. per Telefon unter 0351
Interessierte Sammler auf der Suche nach Raritäten - Fotos: Stadt Heidenau
Die Vielfalt der unterschiedlichen Sammelgebiete bereichert den Heidenauer Sammlermarkt.
2023285. Parkplätze sind genügend vorhanden und der Zugang zur Sporthalle ist
ebenerdig.
„Teilnehmende Händler können ab 07:30
Uhr ihre Stände aufbauen. Tische und
Stühle werden gestellt“, informiert Frank
Hoffmann. Im Bedarfsfall besteht auch
die Möglichkeit, eigene Sammlungen
schätzen zu lassen.
Halten Sie Ihre Augen offen - vielleicht
finden auch Sie beim Sammlermarkt eine
Rarität oder ein lang ersehntes Lieblingsstück. Viel Spaß dabei!
Katrin Reichelt
Öffentlichkeitsarbeit
Was?
Wann?
Wo?
7. Heidenauer Sammlermarkt
24. Oktober 2015,
09:00 - 14:00 Uhr
Sporthalle des PestalozziGymnasiums, Hauptstraße 37
Ankündigung „Unser Thema 20/2015“
Wir schauen uns einmal im Barockgarten
Großsedlitz um: Was wurde und wird hier
erneuert?
Was passiert im Winter im Barockgarten? Welche Veranstaltungen warten im
nächsten Jahr auf die Gäste?
Katrin Reichelt
Öffentlichkeitsarbeit
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Heidenauer Journal
19/2015, 10.10.2015
Birdhouse Jazz
Vereins- und Tauschabend
am
Dienstag, dem 27. Oktober 2015
19:00 Uhr
in der Gaststätte Drogenmühle
in Heidenau!
Birdhouse Jazz - Foto: Sonja Bretschneider
Tauschabend
getauscht wird alles, aber insbesondere:
Briefmarken BRD, China und DDR
sowie Ansichtskarten
Frank Hofmann, Vorsitzender
Birdhouse Jazz feiern ihren 5. Geburtstag. Die beiden Musiker aus Heidenau,
Lutz Funke und Carsten Nachtigall, lernten sich beim gemeinsamen Musizieren in
der BigBand der Drogenmühle Heidenau
kennen.
Am Freitag, dem 23. Oktober 2015, findet
ab 19 Uhr in der Drogenmühle Heidenau,
Dresdner Straße 26, ein Konzert zum
5. Bandjubiläum statt. Saxofonist Lutz
Funke und Pianist Carsten Nachtigall
musizieren für Sie und bieten einen abwechslungsreichen Abend.
Lutz Funke
Birdhouse Jazz
Eröffnung des Johanniter-Zentrum Dohna/Heidenau
Am 23. September 2015 fand die offizielle Eröffnung des Johanniter-Zentrums
Dohna/Heidenau statt. Nach dem Baubeginn im März 2014 konnte bereits im
März 2015 der erste Mieter einziehen. Die
Bauarbeiten am Johanniter-Zentrum Dohna/Heidenau konnten nun abgeschlossen
werden und auch die Außenanlagen sind
fertig gestellt. Bürgermeister Jürgen Opitz
beglückwünschte die Johanniter-UnfallHilfe e. V. zur erfolgreichen Eröffnung.
ge erhält großen Zuspruch. Im September
zogen nun noch die Außenstelle der Sozialstation, eine Physiotherapie und zwei
Tagesmuttis ein.
Mittlerweile ist das Betreute Wohnen zu
91 % vermietet und auch die Tagespfle-
Katrin Reichelt
Öffentlichkeitsarbeit
Johanniter-Regionalvorstand Carsten Herde lud Bürgermeister
Jürgen Opitz zum Rundgang ein
Das neu errichtete Johanniter-Zentrum Dohna/Heidenau Fotos: Johanniter/Schulz
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Heidenauer Journal
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Saisonende im „Albert“
Seit Mitte September ist die Badsaison
auch im Heidenauer Albert-Schwarz-Bad
vorbei. Das Badteam hat sich in die Winterpause verabschiedet.
48.000 Badegäste konnten während dieser Saison im Albert-Schwarz-Bad begrüßt werden. Der 4. Juli war mit 2.500
Badegästen der besucherstärkste Badetag. 60 Kinder nutzten erfolgreich die
Schwimmlernangebote des Freibades.
Auch die Sportvereine nutzten insgesamt
über 500 Stunden die Beachplätze und
Schwimmbecken des Heidenauer Bades
für Training, Wettkämpfe oder Ferienlager.
Für Buchungsanfragen oder Geschenkgutscheine steht das Badteam auch in
den Wintermonaten gern zur Verfügung.
Badespaß im Albert-Schwarz-Bad, Foto: Stadt Heidenau
Katrin Reichelt
Öffentlichkeitsarbeit
Trauercafé
am Johanniter-Stift
Der Ambulante Hospizdienst Dohna/
Heidenau/Osterzgebirge bietet ein
Trauercafé am Johanniter-Stift in der
Villa Burgk, Burgstr. 77 in Dohna, als
Treffpunkt für Trauernde an.
Interessierte sind eingeladen, gemeinsam mit ehrenamtlichen Trauerbegleiterinnen ins Gespräch zu kommen,
sich auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen.
Trauer braucht Zeit. Nehmen Sie sich
die Zeit, die Sie brauchen, um wieder in den Alltag zurückkehren zu
können.
Die Termine des Trauercafes für das
Jahr 2015 sind: 14. Oktober, 11. November und 9. Dezember - jeweils
16 bis 18 Uhr.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 03529 52666212.
Martina Crämer-Nann
Koordinatorin
Ambulanter Hospizdienst Dohna/
Heidenau/Osterzgebirge
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Heidenauer Journal
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Kanal- und Straßenbau auf der Johann-Sebastian-Bach-Straße
Noch bis Ende April 2016 soll die Baumaßnahme auf der Johann-SebastianBach-Straße dauern. Hierbei wird zuerst
mittels 100 %iger Förderung der Mischwasserkanal mit Mitteln in Höhe von ca.
1.292.000 Euro instand gesetzt. Dieser
stand während des Hochwassers 2013
aufgrund des verschlossenen Hochwasserschiebers unter sehr hohem Druck.
Dabei entstanden erhebliche Beschädigungen und ein Überstau. Zurzeit werden
deshalb ca. 270 Meter Rohrkanal ersatzweise neu gebaut und an die bestehenden
Kanäle angeschlossen. Vorher müssen
jedoch viele alte Kanäle abgebrochen
werden. Zusätzlich ist die Verdämmung an
weiteren 240 Metern Altkanal zu erneuern.
Im Anschluss an den Kanalbau wird der
Straßenkörper auf 215 Meter neu geschaffen. Die Instandsetzung der JohannSebastian-Bach-Straße von der Pirnaer
Straße bis zur Friedrich-Engels-Straße
wird zu 100 % gefördert und beinhaltet
Kosten in Höhe von ca. 355.000 Euro
Katrin Reichelt
Öffentlichkeitsarbeit
Wasser- und Bodenanalysen
Die Arbeitsgruppe für Umwelttoxikologie e. V. (AfU e. V.) bietet den Bürgern die
Möglichkeit, sich zu Fragen der Wasserund Bodenqualität, der Wasseraufbereitung und einer optimalen Bodendüngung
zu informieren. Am Donnerstag, dem
15. Oktober 2015 können Interessierte in
der Zeit von 11:00 - 12:00 Uhr in Heidenau, im Stadthaus, Bahnhofstr. 8, Wasserund Bodenproben untersuchen lassen.
Gegen einen Unkostenbeitrag kann das
Wasser sofort auf den pH-Wert und die
Nitratkonzentration untersucht werden.
Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (ca. 1 Liter) in einer Mineralwasserflasche mitbringen. Auf Wunsch kann die Probe
auch auf verschiedene Einzelparameter z. B.
Schwermetalle oder auf Brauchwasserbzw. Trinkwasserqualität überprüft werden.
Weiterhin werden auch Bodenproben für
eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an
mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, so dass insgesamt ca. 500 Gramm
der Mischprobe für die Untersuchung zur
Verfügung stehen.
R. Stephan
Arbeitsgruppe für Umwelttoxikologie e. V.
Auf der Johann-Sebastian-Bach-Straße werden derzeit Kanal und Straße gebaut Foto: Stadt Heidenau
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Heidenauer Journal
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Verkehrshelfer für die
Grundschule „Bruno
Gleißberg“ gesucht!
Stellenausschreibung Berufsausbildung
Die Technische Dienste Heidenau GmbH
bietet eine attraktive und zukunftsorientierte Berufsausbildung zur/zum
Fachangestellten für Bäderbetriebe ab
dem 01.08.2016.
Eine Vielzahl an Ausbildungsinhalten erwartet Sie. Fachangestellte für Bäderbetriebe gewährleisten die Sicherheit und
Zufriedenheit der Badegäste. Sie erteilen
Schwimmunterricht und Aquafitnesskurse. Gleichfalls überwachen Sie die technischen Anlagen des Schwimmbades und
kontrollieren regelmäßig die Wasserqualität. Während der dualen Berufsausbildung werden die Bereiche Bäderbetrieb,
Bädertechnik und Wasseraufbereitung,
Animation, Verwaltungskunde, Marketing
sowie Schwimmen, Retten, Wasserspringen und Erste-Hilfe praktisch vermittelt.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Die praktische Ausbildung findet im
Albert-Schwarz-Bad Heidenau statt. In
den Wintermonaten werden die zu erwerbenden Fertigkeiten und Kenntnisse in
umliegenden Hallenbädern sowie in betriebseigenen Abteilungen vermittelt. Die
theoretische Ausbildung erfolgt in Unterrichtsblöcken am beruflichen Schulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen in
Chemnitz.
Voraussetzungen für die Ausbildung sind:
• Leistungsbereitschaft, Engagement
und Teamfähigkeit,
• Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein,
• gute naturwissenschaftliche Grundkenntnisse,
• gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
• freundliche, sichere und hilfsbereite
Art auf Menschen zuzugehen und sich
ihrer Probleme anzunehmen,
• sportliche und schwimmerische Fähigkeiten (Nachweis eines Rettungsschwimmerabzeichen ist vorteilhaft),
• Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit,
einschließlich an Sonn- und Feiertagen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann
freuen wir uns auf Ihr aussagekräftiges
Bewerbungsschreibung
inkl. der folgenden Unterlagen:
• tabellarischer Lebenslauf
• Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse
• Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter, wenn Sie unter 18 Jahren sind
• ggf. Nachweis Ihres bisherigen beruflichen Werdeganges bzw. geleistete
Praktika.
Ihre Bewerbungen können Sie bis zum
30.11.2015 per Post oder E-Mail einreichen.
Technische Dienste Heidenau GmbH
Dresdner Straße 15
01809 Heidenau
E-Mail: [email protected]
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Wir suchen ab 26. Oktober 2015
eine/n ehrenamtlich Tätige/n z. B. zur
Sicherung des Schulweges als Verkehrshelfer im Bereich Heidenau-Süd
am Böhmischen Weg.
In den Schulferien und an schulfreien
Tagen erfolgt kein Einsatz. Sie erhalten
eine monatliche Aufwandsentschädigung.
Interesse?
Dann melden Sie sich bitte
Büro: Nachbarschaftsverein
Heidenau e. V.
Dresdner Straße 27,
Rezeption
Tel. 03529 5829120
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Grit Gärtner
Nachbarschaftsverein Heidenau e. V.
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Heidenauer Journal
19/2015, 10.10.2015
Heidenau feiert Bronze bei Deutscher Meisterschaft
Die SSV-Faustballer jubeln über DM-Bronze - Foto: privat
Mit einer Bronzemedaille bei der Deutschen Meisterschaft im Feldfaustball
kehren die Heidenauer Männer der Altersklasse 45+ aus Bardowick/Niedersachsen
nach Sachsen zurück. Damit schreiben sie
ein weiteres Kapitel in der so erfolgreichen Abteilungsgeschichte.
Am zweiten September-Wochenende
nahmen die Männer um Spielführer Uwe
Jänichen als amtierender Deutscher Hallenmeister und aktueller Süddeutscher
Meister im Feldfaustball an den Deutschen Meisterschaften in Bardowick teil.
Mit viel Selbstbewusstsein nahm der Heidenauer Tross den beschwerlichen Weg
in den 450 Kilometer entfernten Spielort
bei Lüneburg auf. Als Ziel wurde die erste
Medaille im Feldfaustball überhaupt - egal
welche Farbe sie auch haben möge - ausgegeben. Doch die erste Hiobsbotschaft
kam schon vor der Abfahrt am Freitag.
Verletzungsbedingt konnte der für die
Abwehr gesetzte Zweitligaspieler Heiko
Fischer die Reise nicht antreten. Als weiteres Handicap für die Mission „Medaille“
war der Einsatz des Heidenauer Kapitäns
Uwe Jänichen fraglich. Letztlich konnte ihn
aber der als Trainer fungierende Dirk Hocher
zur Teambesprechung begrüßen - wie auch
Torsten und Holger Martin, Harald Kaiser,
Torsten Stimper, Jörg Fritzsche, Andreas
Beer und den neu in die Mannschaft gerückten Andreas Kretschmann.
Am Samstag wurde es dann ernst. In
Gruppe B hieß der Auftaktgegner NHV
Schweinfurt. Als Viertplatzierter der Süddeutschen Meisterschaft sollte es die vermeintlich leichteste Aufgabe werden. Der
SSV startete mit Andreas Beer und Uwe
Jänichen im Angriff, Torsten Martin und
Torsten Stimper in der Abwehr sowie Holger Martin im Zuspiel. Doch die Rechnung
ging nicht auf. Gewann Heidenau noch
Satz 1 mit 11 : 9, gingen beide Folgesätze mit 7 : 11 und 8 : 11 verloren. Anstatt
mit 2 : 0 Punkten in die Meisterschaft zu
starten, stand man - auch bedingt durch
die Ergebnisse der anderen Mannschaften - schon im zweiten Spiel gegen den
SV Moslesfehn mit dem Rücken zur
Wand. Nach der unerwarteten Niederlage
rückten Harald Kaiser für Holger Martin
(Zuspiel) und Jörg Fritzsche für Torsten
Martin (Abwehr) in das Team. Doch die
Umstellung zahlte sich zunächst nicht
aus. Moslesfehn siegte im ersten Satz mit
11:7. Erst im zweiten Durchgang fingen
sich die SSV-Männer und drehten den
Spieß durch ein 11 : 8 um. Im Entscheidungssatz spielten sich die Heidenauer
vom Druck frei und siegten verdient mit
11 : 4 zum 2 : 1-Spielsieg.
In der dritten Partie stand kein geringerer
als der Titelverteidiger vom ETV Hamburg
der Heidenauer Fünf gegenüber. Heidenau musste verletzungsbedingt wieder
die Formation wechseln. Für Harald Kaiser kam Andreas Kretschmann zu seinem
ersten Einsatz im SSV Trikot. Aber auch
Hamburg musste umstellen. Für den an-
geschlagenen Hauptangreifer Thorsten
„Theo“ Holst rückte der Ex-Merseburger
Lutz Vogelpohl in das Aufgebot. Mit 11 : 5
und 11 : 9 rief der SSV nun endlich sein
Potenzial ab und sicherte sich zwei weitere Zähler auf der Habenseite.
Letzter Gegner in der Vorrunde war die bis
dahin ungeschlagene Mannschaft vom
HV Wöhren. Die Konstellation war klar.
Mit einem Sieg zog man in der Tabelle am
Gegner vorbei. Mit einer Niederlage und
ungünstigen Ergebnissen auf den anderen Plätzen wäre auch Platz 4 und damit
das Ausscheiden in der Vorrunde möglich. Heidenau begann äußerst nervös.
In allen Mannschaftsteilen schlichen sich
Fehler ein. So siegte Wöhren ohne selbst
zu überzeugen in Satz 1 mit 11 : 9. Wieder
wurde beim SSV umgestellt. Auch wenn
spielerisch immer noch nicht alles rund
lief, wurde endlich verbissen gekämpft.
Als Wöhren beim 9 : 8 dem Satzgewinn
nahe war, drehte man auf und setzte
sich in der Verlängerung mit 12 : 10 zum
Satzausgleich durch. In der Verlängerung
hatte Wöhren nichts mehr entgegenzusetzen. Mit 11 : 4 wurde so nicht nur
Satz und Spiel, sondern auch das direkte
Halbfinalticket als Tabellenführer gelöst.
Dem SSV folgten in Gruppe B Hamburg
und Moslesfehn in die Finalrunde. In
Gruppe A setzte sich der Süddeutsche
Vizemeister vom MTV Rosenheim verlustpunktfrei vor dem Leichlinger TV und
dem SV Ruschwedel durch. Aus den
Überkreuzspielen zwischen den Zweitund Drittplatzierten gingen Hamburg und
Leichlingen als Sieger hervor.
Im ersten Halbfinale siegte danach Rosenheim gegen Hamburg. Hatte das
Team um den ehemaligen Nationalspieler
Armin Held anfangs noch Probleme mit
dem ETV, setzte man sich in der Folge
erwartungsgemäß mit 2 : 1 durch (8 : 11,
11 : 4, 11 : 5).
Das zweite Halbfinale bestritten jetzt
Heidenau und Leichlingen, welches sich
zuvor klar mit 11 : 5 und 11 : 6 gegen
Moslesfehn durchgesetzt hatte. Für die
Sachsen sollten es Andreas Beer und
Uwe Jänichen im Angriff, Holger Martin
im Zuspiel sowie Torsten Stimper und
Torsten Martin in der Abwehr richten.
Heidenau begann stark und setzte sich
im ersten Satz gleich mit 6 : 4 ab. Bis zum
Satzgewinn bei 11:7 wurde der Vorsprung
stetig ausgebaut. Der zweite Durchgang
war anfangs ein reines Angabenspiel. Auf
19/2015, 10.10.2015
Seiten des SSV punktete Uwe Jänichen
immer wieder direkt. Aber auch Stefan
Hasenjäger bei Leichlingen zeigte sein
Können und glich die Heidenauer Führung regelmäßig postwendend aus. Beim
Stand von 6 : 6 stellte sich die Leichlinger Hintermannschaft besser auf das
Heidenauer Angabenspiel ein und zog
mit 10 : 6 davon. Mit 11 : 7 ging der Satz
für die Sachsen verloren. Satzausgleich.
Erneut musste ein Entscheidungsdurchgang her. Und wieder startete Heidenau
gut. Mit einer 6 : 5-Führung wechselten
die Teams die Seiten. Doch dann ging leider sprichwörtlich gar nichts mehr. Leichlingen spielte wie entfesselt auf und baute
seine Führung bis zum Matchball bei 10 : 6
aus. Heidenau wehrte sich und verkürzte bis auf zwei Bälle, ehe Hasenjäger das
Spiel mit einem Angabenass zum 11 : 8
beendete. So zog Leichlingen schließlich
verdient in das Endspiel gegen Rosenheim ein. Für den SSV galt es, die Nieder-
Heidenauer Journal
lage schnell aus den Köpfen zu bekommen und „wenigstens“ das kleine Finale
gegen Hamburg zu gewinnen. Heidenau
mobilisierte dafür noch einmal die letzten
Kräfte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt
stellte sich der breit aufgestellte Kader als
Trumpf heraus.
Mit Andreas Beer und Uwe Jänichen im
Angriff, Holger Martin im Zuspiel sowie
Torsten Stimper und Jörg Fritzsche in
der Abwehr wurde sprichwörtlich das
letzte Aufgebot in das Spiel geschickt.
Das Hamburg auch am zweiten Meisterschaftstag besiegbar sein sollte, zeigte
sich schnell. Mit dem wohl besten Spiel
des SSV an diesem Wochenende wurde
Hamburg glatt in zwei Sätzen besiegt
(11 : 8, 11 : 2).
Im Anschluss war die Freude riesig,
konnte man doch nun erstmals und endlich auch im Feldfaustball eine Meisterschaftsmedaille mit nach Hause nehmen.
Das dramatische wie hochklassige Fina-
9
le gewann danach Leichlingen gegen
Rosenheim mit 2 : 1 (6 : 11, 11 : 7, 11 : 7).
Heidenau um Uwe Jänichen, Torsten
Martin, Holger Martin, Andreas Kretschmann, Harald Kaiser, Jörg Fritzsche, Andreas Beer und Torsten Stimper einen
herzlichen Glückwunsch zu DM-Bronze.
Glückwünsche gehen außerdem an den
neuen Deutschen Meister aus Leichlingen
und den Vizemeister aus Rosenheim.
Abschließend möchte sich das Team für
die tolle Unterstützung im Verein, in der
Abteilung und bei den Sponsoren - insbesondere bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden als Hauptsponsor - auf
das Herzlichste bedanken.
Ohne diesen Rückhalt wäre eine Teilnahme an Deutschen Meisterschaften oder
regionalen Titelkämpfen nicht möglich.
Danke.
Dirk Hocher
SSV Heidenau e. V., Abteilung Faustball
Line Dance einmal etwas anders
Line Dancer auf der MSC Preziosa - Foto: privat
Wenn das Training bei den HOT BOOTS
in Heidenau ausfällt, dann hat das immer
einen besonderen Grund. So war es auch
am 17. September 2015. Während einer
Kreuzfahrt-Schiffsreise unterrichtete René
Menger, bester deutscher Tanzlehrer und
Gewinner des Line Dance Star Awards
2013, an diesem Tag nämlich 25 Tänzer auf dem Aquadeck des Kreuzfahrtschiffs „MSC Preziosa“ irgendwo in der
Nähe von La Palma (Mallorca). Mit dabei
waren acht HOT BOOTS aus Heidenau
und (schon zum zweiten Mal) DJ Micha
vom HOT BOOTS Partysound.
Genau wie 2014 wurde auch diese Reise durch den Club „Stetson Line-Dancer“
präsentiert. Für die Teilnehmer war es
eine sehr schöne Woche bei bestem Urlaubswetter. Vom 13. bis 18. September
wechselten sich tagsüber Workshops und
Veranstaltungen
an Bord und mit
Landausflügen in sechs Städte, darunter
auch Rom, ab, während die Abende mit
Line Dance und Treffen mit den anderen
Line Dancern aus fünf weiteren Clubs aus
Deutschland ihren Abschluss fanden. Das
Fazit dieser Fahrt ist einstimmig: Danke
an den Tanzlehrer René Menger und den
DJ Micha vom Hot Boots Partysound, es
war eine perfekte Urlaubswoche für Line
Dancer.
Gerade wird in der Dance Hall auf der August-Bebel-Straße eine Amerika-Landkarte vorbereitet, auf der Fähnchen zeigen werden, welche Orte im Mutterland
des Line Dances schon Besuch von HOT
BOOTS aus Heidenau hatten.
Vielleicht kommt ja später noch eine Weltkarte dazu, auf der dann auch die Route
der „MSC Preziosa“ eingetragen werden
kann.
Die freie Dance Hall durch den Trainingsausfall am 17. September nutzten übrigens gleich drei Teams für ein Intensivtraining in Vorbereitung der Prüfung für
das Tanzsportabzeichen. Sagte doch
schon Fritz Reuter: “Wat den Eenen sin
Uhl‘, is den Annern sin Nachtigall“.
Sabine Donner
SSV Heidenau e. V.
Abteilung Line Dance „HOT BOOTS“
10
Heidenauer Journal
19/2015, 10.10.2015
Musikerverein Heidenau sagt „Danke“
Am 8. August 2015 fand zum 6. Mal der
„Rock am Damm“ auf der Festwiese an
der Elbstraße in Heidenau statt. Der HMV
möchte sich auf diesem Weg besonders
bei Jens Zschiedrich an der Technik,
FleuRock, Old Ways Band, OSTREA,
TAFF und bei Any Dance bedanken, die
den zahlreichen Besuchern bei super
Wetter einen tollen Abend bereiteten.
Ein großes Dankeschön gilt den zahlreichen Sponsoren und besonders den
eigenen Vereinsmitgliedern für die sehr
gute Vorbereitung, Organisation und
Durchführung dieser Veranstaltung.
Alle Rockbegeisterten laden wir jetzt
schon zum 7. Rock am Damm im nächsten Jahr ein, der Termin wird dann zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Der Heidenauer Musikerverein beim 6. Rock am Damm - Foto: HMV
Elisa Fischer
1. Vorsitzende HMV
www.musikerverein-heidenau.de
Einladung zur Lesung mit Tom Werner in die Christuskirche Heidenau,
Rathausstraße 6
„Ich müsste mal AUFRÄUMEN“
Freitag, 16. Oktober 2015
Beginn: 19.00 Uhr
Jeder Mann hat seine Macken.
Jedes Eheleben seine Eigendynamik.
Gerade die 50 überschritten, merkt Frank
Hartmann, dass er von der Industrie und
seiner Umwelt in die Zone der Silver Ager
abgeschoben werden soll.
Ein zu altes Handy und die Frage eines
kleinen Mädchens, ob er schon ein Opa
sei, der vorgeschriebene Gesundheitscheck und der Umgang mit der Terminvergabe bei Ärzten lassen Frank Hartmann, mit einem Augenzwinkern, mal so
richtig aufräumen.
Das Familienleben der Hartmanns und
der Umgang mit dem mitten in der Pubertät steckenden Sohn versprechen genau
so viel Abwechslung, wie die „aktive Mithilfe“ der männlichen Familienmitglieder
im Haushalt, die
Freizeitgestaltung
und das tägliche
Einkaufsverhalten der Silver Ager und lassen keine lange Weile aufkommen.
Tom Werner, selbst inzwischen glücklicher
Silver Ager, hat ein Loblied auf die reiferen
Jahre komponiert,in dem sich jede Generation wiederfindet. Er bietet ein famoses
Lesevergnügen für alle Leidensgefährten
und die, die es noch werden wollen.
Eintritt 7,50 Euro
Kartenreservierung Ev.-Luth. Pfarramt
Heidenau, Hauptstraße 32
oder unter Tel.: 03529 517864
(Die Einnahmen kommen zu 100 % dem
Projekt „Gemeindezentrum Christuskirche“
zugute)
Die nächste Ausgabe erscheint am:
Samstag, dem 24. Oktober 2015
Annahmeschluss für
redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Dienstag, der 13. Oktober 2015
19/2015, 10.10.2015
Heidenauer Journal
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Abschied vom Sommer
Am 27. September 2015 fuhren
die Heidenauer Linedancer von der
Line Dance Company in kleiner Besetzung zum Strehlener Herbstfest und folgten gern der Einladung der Interessengemeinschaft „Wasaplatz“.
Wir zeigten den Gästen zur Erinnerung
an einen fantastischen Sommer unser
Showprogramm „Summertime“. Den Abschluss bildete ein Workshop zum AlanJackson-Song „Small Town Southern
Man“. Eigens dafür schrieb Ulrike Küpper-Neumann einen Tanz für jedermann.
Einige Mutige lernten ihn mit und hatten
viel Spaß beim gemeinsamen Tanzen.
Silke Hedtke
Line Dance Company Heidenau
Gute Laune - Garantiert! - Foto: LDC
Sächsischer Bibliothekspreis 2015 für den Onlineverbund
LieSa - Stadtbibliothek Heidenau gehört zu den
Preisträgern!
Die Stadtbibliothek Heidenau wurde
gemeinsam mit den 30 anderen Bibliotheken des Onlineverbundes LieSa mit
dem Sächsischen Bibliothekspreis 2015
ausgezeichnet. In diesem Jahr wurde der
Preis für das Engagement der Mitgliedsbibliotheken in dem 2012 gegründeten
Verbund verliehen. Der Sächsische Bibliothekspreis wird jährlich durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft
Anzeigen
und Kunst für besondere Leistungen
hinsichtlich der Kundenorientierung und
Innovation im Bibliothekswesen ausgeschrieben. Die feierliche Preisverleihung
findet am 24. Oktober 2015, dem „Tag
der Bibliotheken“, in der Stadtbibliothek
Döbeln statt.
Petra Weise
Mitarbeiterin Stadtbibliothek
NEU: W-LAN in der Stadtbibliothek
Ab sofort können alle Kunden der
Stadtbibliothek kostenfrei W-LAN nutzen. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Bibliotheksausweis.
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Heidenauer Journal
19/2015, 10.10.2015
Einzug in die Grundschule
Samstagmorgen, der 22. August 2015
64 Schulanfänger betreten stolz und
aufgeregt mit ihren neuen Ranzen das
Schulgebäude der Grundschule „Bruno
Gleißberg“. Ihre Lehrerinnen empfangen
sie herzlich. Auf den Tischen liegen schon
Bücher und Hefte für die Kleinen bereit. In
ihren neu gebildeten Klassen verbringen
sie nun ihre erste Unterrichtsstunde.
Anschließend gehen die Kinder gemeinsam mit ihren Lehrerinnen und Horterzieherinnen zur Turnhalle des Pestalozzigymnasiums. Dort warten schon ihre
Eltern, Geschwister und Gäste. Nach einem kleinen Willkommensprogramm der
vierten Klassen und der Festansprache
der Direktorin Frau Wolf bekommen die
Schulanfänger ihre lang ersehnte Zuckertüte.
Seit diesem Tag sind die einstigen Kindergartenkinder stolze Schulkinder der
Grundschule „Bruno Gleißberg“.
Vier Wochen sind seitdem vergangen.
Unsere Kleinen haben schon viele alltägliche Dinge gelernt: wie der Schultag
abläuft, wie die Unterrichtsfächer und
Schulsachen heißen, was sie für die einzelnen Unterrichtsstunden benötigen, wie
sie sich im Haus orientieren können, wer
alles im Haus arbeitet und vieles, vieles
Die Erstklässler unserer Grundschule - Foto: GS Gleißberg
mehr. In erster Linie aber beherrschen unsere Erstklässler bereits einige Buchstaben und Zahlen, was ihnen große Freude
macht. Sie lesen, bauen und schreiben
erste Worte und zerlegen Mengen. Dabei stellen sie sich geschickt an. Es ist zu
spüren, dass ihre ehemaligen Kindergärtnerinnen mit ihnen schon einige vorberei-
Naturwettstreit der Grundschulen in Dohna
Am 18. Oktober 2015 fuhren wir mit Frau
Nitschke nach Dohna in den Spargrund.
Die Kinder anderer Schulen waren schon
da. Und dann ging es los! Manche Aufgaben lösten wir sehr schnell, doch andere
bereiteten uns schon Probleme. Bei diesen
konnten wir nur einen Teil lösen. Es ging um
Tierfamilienzuordnungen, Tier- und Pflanzenbestimmungen, Fruchtzuordnung und
anderes aus der Natur. Die zehnte Aufgabe
mussten alle Klassenstufen für sich lösen.
Dann war es soweit, die Erwachsenen kontrollierten unsere Aufgabenblätter.
Die Siegerehrung war spannend, erst der
fünfte Platz, dann der der vierte und dann
stand es am Ende endlich fest, WIR HATTEN GEWONNEN!
Der „Wanderpokal“ steht nun wieder ein
Jahr in unserer Vitrine. Vielen Dank an die
„Marie-Curie-Grundschule“ in Dohna, es
hat uns Spaß gemacht!
Justus 4c, Friedrich 4b, Isabell 3a,
Finja 3c, Larissa 2a und Luis 2b
Astrid-Lindgren-Grundschule Heidenau
Unsere stolzen Sieger - Foto: Lindgren GS
tende Übungen bearbeitet haben.
Wir wünschen unseren Erstklässlern viel
Spaß und Erfolg beim Lernen.
S. Streller-Werner
AG Journalistik
GS „Bruno Gleißberg“
19/2015, 10.10.2015
Heidenauer Journal
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Kathi Sommerfest in der Kita „Am Stadtpark“
Aller guten Dinge sind zwei, könnte man
fast sagen, denn auf das Kathi Sommerfest im Kindergarten mussten sich die
Kinder ein wenig länger gedulden als gedacht. Im letzten Jahr hatte die heutige
Gruppe 2 bei Kathi (Backmischungs- und
Mehlhersteller aus Halle) mit der wundervollen Geschichte „Kathi und das
Kuchenwunder“ und einem gemeinsam
gebackenen Sonnenkuchen eine KitaPatenschaft gewonnen.
Ein Teil des Gewinnes war ein Sommerfest für die ganze Kita. Nachdem der erste Termin für dieses Fest vor einigen Wochen leider kurzfristig ausfiel, hatten die
Erzieherinnen und die Eltern kurzerhand
ein kleines „Badefest“ für alle Kinder organisiert.
Nun waren Kathi und Cliff aber endlich
da und hatten eine ganze Menge Überraschungen dabei. Spannende Spiele, z. B.
einen Bobby-Car-Parcours mit Verkehrsschildern, XXL-Eierlauf und vieles mehr
konnten die Kinder ausprobieren und
Spaß haben. Für das leibliche Wohl war
natürlich auch gesorgt. Das Team von
Kathi hatte leckeren Papageienkuchen,
frisch gebackene Waffeln, Wassermelone und natürlich leckere Bratwürste im
Gepäck. Die hatten sich die Kinder auch
verdient, denn nicht nur Kathi hatte viele Überraschungen vorbereitet, sondern
auch jede Gruppe der Kita.
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Viel Spaß brachte uns der Hüpf-Wettbewerb beim Kathi Sommerfest - Foto: Kita Stadtpark
Die Stadt Herzenau wurde noch einmal im
Garten aufgebaut und die Kinder bedankten sich bei den Gästen mit einem kleinen Programm fürs Kommen. Dabei wurde das Lied über das Leben in der Stadt
gesungen, der Zuckowski-Song „Starke
Kinder“ durch die große Gruppe mit einer
Choreographie vorgeführt und die Gewinner des Wettbewerbs steuerten ein KathiPuppentheater - ganz stilecht mit Kasper,
Krokodil und Kuchen - bei.
Es war ein lustiger Tag, der für alle in der
Kita „Am Stadtpark“ den Sommer mit
einem kleinen Highlight verabschiedet
hat. Vielen lieben Dank an die Eltern der
Gruppe 2 für die Teilnahme am Kita-Patenschaftswettbewerb und vielen Dank
an Kathi, die Erzieherinnen und die Eltern,
die das Sommerfest unterstützt haben!
Alexander Hesse
Elternrat der Kita „Am Stadtpark“
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Heidenauer Journal
19/2015, 10.10.2015
Ein Sommerfest für die Krabbelkäfer
Bereits zum fünften Mal haben sich die
großen und kleinen Krabbelkäfer auf der
großen Wiese hinter den Krabbelkäferwohnungen auf der Ernst-Schneller-Straße getroffen.
Als ob Petrus quasi auf unsere Krabbelkäfersommerfeste aufpassen würde, so
konnten wir auch in diesem Jahr den
Nachmittag mit vielen Gästen bei Sonnenschein und blauem Himmel genießen.
Die erste Stärkung hatten wir der Mithilfe
der vielen lieben Eltern und Großeltern zu
verdanken. Zur besten Kaffeetrinkenszeit
waren Eierschecke und Apfelkuchen besonders gefragt. Für die Kinder ging neben dem leckeren Kuchen natürlich nichts
über Luigis Eismobil, der uns ebenfalls
wieder einen Besuch abstattete.
So verging die Zeit wie im Fluge. Während die Eltern in ihre Gespräche vertieft waren, konnten sich die Kinder im
Streetsoccer Fußballcourt und auf der
großen Hüpfburg austoben. Wer es nicht
so actionreich wollte, der konnte es beim
Laternenbasteln und beim Schminken etwas ruhiger angehen. Auch unsere kleine
Freundin Lina, die inzwischen von ihrer
ersten Delfintherapie zurück ist, war wieder unser Gast. Linas Mama verkaufte an
ihrem Stand wieder viele selbst genähte
Sachen - sehr zur Freude vieler Muttis.
Gleich nebenan konnten alle ihr Glück am
Krabbelkäfer-Glücksrad versuchen. Für
die Bereitstellung der Preise möchte ich
mich ganz herzlich bei allen Unterstützern
bedanken! Besonders überwältigt war ich
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das gut besuchte Sommerfest der Krabbelkäfer - Foto: Hille
von der großen Spendenbereitschaft für
meine Kollegin und Freundin Kerstin Hartig. Wie alle wussten, musste sie aus gesundheitlichen Gründen ihre Krabbelkäferwohnung aufgeben. Gerade bewältigt sie
ein umfangreiches Therapien- und Rehaprogramm. Mit dem Geld aus dem „Spendentrichter“ und einem sehr, sehr herzlichen und finanziell großzügig gefüllten
Krabbelkäfersparschwein als Geschenk
aller Eltern, konnte ich Kerstin nach dem
Fest überraschen. Ihre Freude und Dankbarkeit war groß und wir beide sagen allen Eltern und Gästen des Sommerfestes
noch einmal: Dankeschön! Eines möchte
ich aber nicht vergessen: ich durfte den
Gästen mit Katrin Kühne auch ein neues
Gesicht zu unserem Sommerfest vorstellen. Sie ist meine neue Tagesmuttikollegin
auf der Ernst-Schneller-Straße.
Gemeinsam haben wir einen wunderschönen Nachmittag gehabt, der wieder
einmal viele liebe Menschen zusammengebracht hat. Ich bin sehr glücklich und
freue mich schon auf das kommende Jahr
mit allen!
Tagesmutti Silke Hille
19/2015, 10.10.2015
Heidenauer Journal
Heinrich-Heine-Grundschule Heidenau
Wer ist am weitesten gesprungen? Wer war der Schnellste? Wer hat am weitesten geworfen?
Am 14. September fand unser Schulsporttag statt. Alle Kinder unserer Schule
erwärmten sich bei Musik und Sonnenschein, danach ging es an die Stationen:
Spielstation, Klettern, Weitsprung, Sprint
und Schlagballweitwurf. Es wurden von
jeder Klasse die besten Mädchen und
Jungen ausgezeichnet. Mir hat alles gefallen.
Bei unserer sportlichen Erholungspause
konnten wir leckeren Apfelsaft trinken. Dieser wurde vom Förderverein Freundeskreis Barockgarten Großsedlitz e. V. gesponsert, dafür unseren herzlichen Dank!
Robin, Kl. 4
Heinrich-Heine-Grundschule
Schulsport in der Heinrich-Heine-Grundschule, Foto: Heine-GS
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Heidenauer Journal
19/2015, 10.10.2015
Investitionen in Heidenauer Schulen
In den Heidenauer Schulen wurde auch
in diesem Jahr investiert. Die AstridLindgren-Grundschule mit der Schule zur
Lernförderung „E.-H. Stötzner“ erhielt im
August eine neue Essensausgabe. Nach
dem Wechsel des Essensanbieters erfolgte der Umbau der Essensausgabe für ca.
8.200 Euro sowie eine neue Ausstattung
dieses Bereiches für rd. 2.500 Euro.
Bereits im Juli 2015 wurde in der HeinrichHeine-Grundschule die Zaunanlage im
Bereich des Feldweges sowie im Bereich
des Biotopes erneuert und der Spielplatz
abgegrenzt. Diese Maßnahme kostete ca.
5.700 Euro und erfolgte aufgrund von Bestimmungen der Unfallkasse Sachsen zur
Beseitigung einer bestehenden Unfallgefahr.
Für ca. 14.000 Euro wurden während der
Sommerferien Putzsanierungen in der
Oberschule „J. W. v. Goethe“ durchgeführt. Hierbei wurde im Kellergeschoss
der Altputz entfernt, neuer Entfeuchtungsputz aufgebracht und zusätzlich
Sumpfkalkfarbe aufgetragen sowie ein
Fliesensockel angebracht.
In der Grundschule „Bruno Gleißberg“
konnte ein neues Computerkabinett ausgestattet werden.
hang wurden ein Feuerwehr-Info- und
Bediensystem eingebaut und die Feuerwehr-Laufkarten erneuert. Die Kosten für
die vorgenannten Baumaßnahmen betrugen rd. 59.000 Euro.
Ebenso wurden die Abwasseranlagen im
Hofbereich erneuert und dabei gleich die
alte Abwassergrube geleert und verfüllt.
Die WC-Anlage der Jungen im Erdgeschoss wurde neu gebaut und ein Reinigungsraum wurde im Kellergeschoss neu
geschaffen.
Neues Computerkabinett in der Grundschule „Bruno Gleißberg“
Und auch im Pestalozzi-Gymnasium waren die Handwerker während der Ferien
fleißig. Dort erfolgte der Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage. Die
automatischen Melder wurden in jedem
Raum sowie in den Gängen des Schulgebäudes erneuert. In diesem Zusammen-
Der nicht genutzte Schornstein im Dachgeschoss sowie im ersten und zweiten
Obergeschoss wurde abgerissen. Danach konnten WC-Anlagen für Lehrer neu
errichtet und ein neues Behinderten-WC
im zweiten Obergeschoss eingebaut werden.
Außerdem wurde ein Informatikkabinett
im ersten Obergeschoss eingerichtet. Für
die vorgenannten Maßnahmen wurden rd.
246.000 Euro investiert.
Katrin Reichelt
Öffentlichkeitsarbeit
Essensausgabe in der Mügelner Schule - Fotos: Stadt Heidenau
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gestalten und schalten!
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Heidenauer Journal
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Kinder- und Jugendhaus Mügeln: Fröhliches Miteinander am Tag der Begegnung
„Käse!“ sagt Christian zu Amir, deutet
auf die letzte Zutat für die Pizza und Amir
lacht. „Und das ist Paprika.“, erklärt er
weiter. Der junge Mann aus Heidenau und
die Mädchen und Jungen aus Syrien und
Afghanistan belegen gemeinsam die Pizzen und kommen kaum hinterher: Pizza
ist an diesem Nachmittag stark gefragt.
Gelöst und lustig ist die Atmosphäre im
Garten des Kinder- und Jugendhauses
am 3. September, auch als später der Regen alle zwingt, das fröhliche Miteinander nach drinnen zu verlegen. Einige der
Gäste finden hier für sich nützliche Dinge
auf dem vollen Spendentisch: Kinderkleidung, Windeln, Zahnbürsten, Spielzeug
sollen den schwierigen Start erleichtern.
Shirin, eine zierliche Syrierin, sucht noch
nach einem Kinderwagen, damit sie ihr
Baby nicht dauernd tragen muss.
Viele Heidenauer, Flüchtlinge aus dem
Flüchtlingsheim und Flüchtlinge, die schon
länger in der Stadt leben, kommen zum
„Tag der Begegnung“ am 3. September
und verbringen eine gute Zeit miteinander.
Der Grill dampft, bei der Tombola packen
die Kinder gespannt ihre Preise aus und
das Trommeln mit Stefan Schrammel, sozialpädagogischer Mitarbeiter im CJD Sachsen, bietet eine schöne Möglichkeit, ohne
Worte über das gemeinsame Rhythmusgefühl miteinander in Kontakt zu kommen. Einige unterhalten sich angeregt - manchmal
mit Hilfe von Händen und Füßen.
Nachdem Bürgermeister Jürgen Opitz und
Heike Schmidt, Fachbereichsleiterin im
CJD Sachsen, alle begrüßt haben, sind es
zuerst die Kinder, die sofort den Kletterberg für sich entdecken, im Spiel ihre Kräfte messen und sich verstehen - auch ohne
eine gemeinsame Muttersprache.
Theresa Riedel vom Kinder- und Jugendhaus sagt: „Zu Beginn der Planung für
das Fest hätte niemand erwartet, dass
bald so viele Flüchtlinge in Heidenau
sein würden. Ursprünglich war nur ein
kleines Fest mit Heidenauer Kindern und
Jugendlichen und ein paar Flüchtlingsfamilien geplant gewesen. Nur die großzügigen Spenden und fleißige Mithelfer haben das Fest in diesem Rahmen möglich
gemacht.“
Ein großes Dankeschön an die Spender
Das CJD Sachsen bedankt sich sehr
herzlich bei allen Spendern, die diesen
Tag ermöglicht haben. Die gesamte Veranstaltung konnte nur durch den Verfü-
Bürgermeister Jürgen Opitz (2. v. l.) und CJD-Fachbereichsleiterin Heike Schmidt (3. v. l.)
begrüßten gemeinsam alle zum „Tag der Begegnung“
Buntes Treiben im CJD Kinder- und Jugendhaus Mügeln - Fotos: KJH Mügeln
gungsfonds „Soziale Stadt“ der Stadt
Heidenau realisiert werden. Der Fonds hat
den großen Kletterberg und die vielen Lebensmittel finanziert. Außerdem gespendet und geholfen haben: Heimat- und
Kulturverein Heidenau e. V., WGE Heidenau, AOK Sachsen, Stadt Heidenau, Ostsächsische Sparkasse, Verkehrswacht,
KRAVAG, Hirsch-Apotheke Heidenau,
Goethe-Apotheke Heidenau, WVH Heidenau und viele Heidenauer Bürger und Bürgerinnen, die mithalfen den Spendentisch
zu füllen und die Tombolapreise zur Verfügung stellten. Ganz besonderes danken
möchten wir Kristin Heinig von der AG
Asylsuchende, die für Asylbewerber ehrenamtlich Sprachkurse durchführt und
die Veranstaltung gemeinsam mit dem
Kinder- und Jugendhaus geplant und organisiert hat.
Corinna Thamm
Mitarbeiterin Öffentlichkeitsarbeit
CJD Sachsen
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Heidenauer Journal
19/2015, 10.10.2015
Löschangriff der Jugendfeuerwehren des Landkreises
Traditionell im September trafen sich die
Jugendfeuerwehren des Landkreises zum
Wettbewerb Löschangriff auch 2015 in
Mühlbach. Diesmal starteten 20 Mannschaften (ein Teilnahmerekord!) aus 14 Jugendfeuerwehren, um in 4 Wertungsgruppen den Kreispokal zu erspritzen.
Auf zwei Wettkampfbahnen über sechzig Meter in zwei Wertungsläufen sorgten
am 26. September auf dem Mühlbacher
Sportplatz die örtliche Wehr mit der KJF
für beste Bedingungen.
Keine 40 Sekunden benötigten bei den
Jungen die sechs JF- Starter mit ihrem
Maschinisten, um die auf einem Holzpodest liegenden Schläuche an die darauf
befindliche Tragkraftspritze zu kuppeln,
mit den Saugschläuchen an der TS-Pumpe aus dem bereitstehenden Behälter
Wasser über 5 B- und C-Schläuche mit
Verteiler zu fördern, um zwei Zielbehälter
am Bahnende mittels zwei Strahlrohr zu
füllen.
Bei den Mädchen bis 14 Jahren gelang dies zum vierten Mal in Folge der
JF Großröhrsdorf mit Unterstützung
der Mädchen der JF Börnersdorf. Somit wurde nach Gewinn des MüglitztalWanderpokales 2014 erneut die Anwartschaft auf den neuen Wanderpokal
angemeldet.
Die Mädchen bis 18 Jahre der JF Heidenau konnten ihren Wanderpokal zum
dritten Mal nach 2013 und 2014 in Folge erlaufen und somit endgültig gewinnen.
Platz 1. Mädchen bis 18 Jahre - JF Heidenau, Foto: Hoppe
Gleiches gelang den Jungen bis 18 Jahren
aus Mühlbach, welche im Dauerabschlag
mit den beiden Saidaer JF-Mannschaften
auf Platz 2 und 3 jetzt für den Wanderpokal einen dauerhaften Platz benötigen.
Den oberen Podestplatz scheint die Heidenauer Jungenmannschaft bis 14 Jahre
zz. gebucht zu haben, ob Gruppenstaffette Wilsdruff 2014, Sachsenpokal Aue
2014, Kreispokal Neustadt 2015 oder
jetzt Löschangriff Mühlbach 2015, mit
dem erstmaligen Gewinn des Wanderpokales setzt die eingeschworene Truppe
ihre Siegesserie fort.
Dabei waren die Borthen-Röhrsdorfer JF
mit weniger als einer zehntel Sekunde nur
wenige Wassertropfen entfernt, gefolgt
von den Krumhersdorfern als JF-Mannschaft auf Platz 3.
Die Mühlbacher Feuerwehr war wieder
bewährter Gastgeber, herzlichen kameradschaftlichen Dank.
Andreas Hoppe
Kreis-Jugendfeuerwehr-Wart
Sächsische Schweiz Osterzgebirge
19/2015, 10.10.2015
Heidenauer Journal
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Sportfest
Am 16. September 2015 fand an unserer Schule der traditionelle Schulsporttag statt. Nach der Begrüßung auf dem
Schulhof gingen die Schüler der 1. bis
4. Klasse in die Turnhalle. Dort warteten
viele Staffelspiele auf sie. Schnelligkeit
und Geschicklichkeit waren dabei gefragt, um den Parcours zu überwinden.
Die Schüler der 5. bis 8. Klasse gingen an
die Elbwiese. Dort startete der Crosslauf.
Höhepunkt waren die gemischten Staffeln. Immer ein Jungen und ein Mädchen
rannten gegeneinander.
Danach kehrten wir zur Schule zurück.
Dort wartet bereits ein leckeres Obstbüfett auf uns, welches die WGE Heidenau
ausgerichtet hat. Danke an Herrn Oehlke
und seine Mitarbeiter.
Nach dieser Stärkung konnten sich die
kleinen Schüler an verschiedenen NONSENS-Stationen beweisen.
Die Großen wählen zwischen Fußball,
2 Felderball, Ball über die Leine und Abwurfball aus.
Schulsportfest in der Schule zur Lernförderung „E.-H.-Stötzner“ - Foto: SzL Stötzner
Viel zu schnell ging dieser tolle Tag zu
Ende.
Am darauf folgenden Freitag erhielten alle
Sieger des Crosslaufes ihre Urkunden.
Im DRK-Kinder und Jugendhaus Faktotum gibt es natürlich auch
wieder einen Ferienplan, genau nach dem Motto „Für jeden Etwas“, denn ihr habt die Vorschläge geliefert und wir haben das
Programm daraus gemacht. Hier ist er nun:
Herbstferienplan 12. bis 23.10.2015
Montag, 12.10.15
ab 13 Uhr „Ferien-Angrillen“ und konkrete Planung der Ferien
Unkostenbeitrag 1 Euro
Dienstag, 13.10.15
ab 13 Uhr Ausflug aufs Gut Gamig
zuvor Stärkung (Nudeln und Tomatensoße)
Unkostenbeitrag 1 Euro
Mittwoch, 14.10.15
ab 13 Uhr Mädchentag
tratschen, kreativ sein, Beauty-Werkstatt, Modenschau, Fotoshooting, alles ist erlaubt …
Donnerstag, 15.10.15
ab 13 Uhr offener Treff mit Übernachtung
Unkostenbeitrag 2,50 Euro
Anmeldung bis Mittwoch!
AG Schul-Reporter
Herr Klinke
Schule zur Lernförderung
„E.-H.-Stötzner“
Freitag, 16.10.15
bis 11 Uhr Frühstück und Aufräumen
Montag, 19.10.15
ab 13 Uhr „Sport und Spiel“ & gesundes Buffet
Unkostenbeitrag 1 Euro
Dienstag, 20.10.15
ab 13 Uhr Herstellen von Reality-Brillen
und Halloween-Deko
Mittwoch, 21.10.15
ab 13 Uhr Jungentag
„rund um den Fußball“ & Fotoshooting
Donnerstag, 22.10.15
ab 13 Uhr offener Treff danach Lange-Nacht bis 23 Uhr
Unkostenbeitrag 1,50 Euro
Freitag, 23.10.15
geschlossen
Offenes Kinder- und Jugendhaus FAKTOTUM
Am Sportforum 3 in 01809 Heidenau
Margitta Kühnert und Marika Barber
Fon: 03529 517549
E-Mail: [email protected]
Web: www.drkpirna.de
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Heidenauer Journal
19/2015, 10.10.2015
Römisch-Katholische Kirche „St. Georg“
Fröbelstraße 5 • 01809 Heidenau
Tel.: 03529 515513 • Fax: 03529 515551
E-Mail: [email protected] • Internet: www.georgs-kirche.de
Gruppen und Kreise:
Montag
17:00 Uhr Arbeitskreis für „textile Handarbeiten“
Mittwoch
16:00 Uhr 18:00 Uhr Sprechzeit Pfarrer Opitz
Donnerstag
17:00 Uhr Ministrantenstunde (i. d. Regel jeden 1. Donnerstag des
Monats)
18:00 Uhr Pfarrjugendtreff (i. d. Regel
jeden 1. Donnerstag des
Monats)
Der katholische Religionsunterricht findet
in der Grundschule „Bruno Gleißberg“,
Ernst-Schneller Straße 12 statt.
Bitte beachten:
10. Oktober
19:30 Uhr Dreikönigskirche - Benefizkonzert für Tansania aus
Anlass der Eröffnung der
missio-Aktion 2015
11. Oktober Kollekte: Kirchliche Jugendarbeit
09:30 Uhr Eucharistiefeier
18:00 Uhr Rosenkranzandacht
12. Oktober
17:00 Uhr Arbeitskreis für textile
Handarbeiten
13. Oktober
08:00 Uhr Hl. Messe
14. Oktober
18:00 Uhr Rosenkranzgebet
18.30 Uhr Abendmesse
15. Oktober
08:00 Uhr Hl. Messe
16. Oktober
08:00 Uhr Hl. Messe
17. Oktober
keine Hl. Messe
18. Oktober Kollekte: missio; Beispielland Tansania, Thema: „Verkündet sein Heil von Tag zu
Tag“
09:30 Uhr Eucharistiefeier
18:00 Uhr Rosenkranzandacht
19. Oktober
17:00 Uhr Arbeitskeis für textile Handarbeiten
20. Oktober
08:00 Uhr Hl. Messe
21. Oktober
18:00 Uhr Rosenkranzgebet
18:30 Uhr Abendmesse
22. Oktober
08:00 Uhr Hl. Messe
23. Oktober
08:00 Uhr Hl. Messe
24. Oktober
13:00 Uhr Fußballturnier
19:00 Uhr Kirmesabend
25. Oktober 78. Kirchweihfest St. Georg
09:30 Uhr Festmesse mit Spendung
der Taufe an Emma Funke;
anschl. Begegnung im Pfarrsaal; Mittagessen mit den
Gästen der Quartiergeber
18:00 Uhr Kirchweihvesper
Bitte immer auf Vermeldungen achten!
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Heidenau-Dohna-Burkhardswalde
Hauptstraße 32 • 01809 Heidenau
Tel.: 03529 517864 • Fax: 03529 528814
E-Mail: [email protected] • Internet: www.kirche-hdb.de
www.gemeindeblicke-dohna.blogspot.de
Gottesdienste
11. Oktober Christuskirche Heidenau
09:30 Uhr Familiengottesdienst zu den
Kinderbibeltagen
18. Oktober Christuskirche Heidenau
10:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst
mit Pfr. i. R. Röthig
25. Oktober Christuskirche Heidenau
09:30 Uhr Gottesdienst mit Supn. Krusche-Räder
Wöchentliche Veranstaltungen
Krabbelkreis
12. Oktober im Kirchgemeindehaus Dohna
19. Oktober in der Christuskirche Heidenau
09:30 - 11:00 Uhr
Kinderzeit
26. Oktober in der Christuskirche Heidenau
16:00 - 18:00 Uhr
Seniorenkreis
14. Oktober
14:30 Uhr Bibelgespräch im Luthersaal/Christuskirche
donnerstags
Luthersaal/Christuskirche
18:00 Uhr Instrumentalkreis
19:30 Uhr Kantorei
Fahrdienst 0162 7137089
Zu den Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen steht ein Fahrdienst
bereit.
Nutzen Sie diesen und rufen Sie bitte
30 bis 90 Minuten vorher an!
Öffnungszeiten des Pfarramtes,
Hauptstraße 32,
Tel.: 03529 517864 Fax 03529 528814
Di. und Fr. 10:00 bis 12:00 Uhr;
Mo. und Mi. geschlossen
Tel.: Pfarrerin Gustke, 03529 515561,
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung, Beethovenstr. 12
Mo. und Do., 10.00 bis 12.00 Uhr,
zusätzlich Di., 15:00 - 18:00 Uhr,
Mi. und Fr. geschlossen.
Verwaltung:
Tel.: 03529 5358094 - Fax 03529 5358093,
Gärtnerei:
Tel. + Fax 03529 519841
19/2015, 10.10.2015
Konzert mit dem Streichquartett Pirna
in Burkhardswalde
Herzliche Einladung zum Konzert des
Pirnaer Streichquartetts am Sonntag,
11. Oktober, 16:00 Uhr in der Kirche
Burkhardswalde.
Zwei der Musiker stammen aus unserer
Gemeinde, die anderen beiden aus unserer Gegend.
Die vier Musiker musizieren bereits seit
ihrer frühen Jugend miteinander und es
ist immer wieder ein Ohrenschmaus, sie
zu hören.
Lassen Sie sich also animieren, dieses
Quartett zu hören.
Das Programm ist vielfältig und interessant.
Eintritt ist kostenfrei - um eine Kollekte
wird gebeten.
Heidenauer Journal
Lesung am 16. Oktober in der Christuskirche
„Ich müsste mal aufräumen“
Tom Werner liest
aus seinem Buch
am Freitag, dem
16. Oktober, um
19.00 Uhr.
Jeder Mann hat
seine Macken, jedes Eheleben seine
Eigendynamik. Gerade die 50 überschritten, merkt Frank Hartmann, dass er
von der Industrie und seiner Umwelt in die
Zone der Silver Ager abgeschoben werden
soll. Der Protagonist spiegelt mit seinen
Weisheiten und Erfahrungen, den Zuhörern oder Lesern das Leben der Männer
um die 50, im täglichen Alltag wider. Er
zeigt uns die Verhaltensformen in seinem
21
täglichen Familienleben auf, gibt Denkanstöße zum “Aufräumen“ bei sich selbst
und in seinem Umfeld.
Dresdner Bachchor am 25. Oktober in
Maxen
Anlässlich des Kirchweihfestes am
25. Oktober gastiert um 16:00 Uhr der
Dresdner Bachchor in der Maxener Kirche. Dieses Konzert für Chor und Orgel
steht unter der Leitung des Landeskirchenmusikdirektors Markus Leidenberger. Es erklingen Werke von Schütz,
Schein, Bach, Mendelssohn, Merkel und
Leidenberger. Wir danken dem Ensemble,
dass es ohne jegliches Honorar singt.
Alle Einnahmen, die wir durch die erbetene Kollekte erzielen, kommen der Sanierung der Maxener Kirche zugute.
Lassen Sie sich herzlich einladen!
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Heidenau (Baptisten)
Waldstraße 16 • 01809 Heidenau
Tel.: 03529 5290219 • Fax: 03529 5290218
E-Mail: [email protected] • Internet: http://baptisten-heidenau.de
11. Oktober
09:30 Uhr Gottesdienst, parallel Kinderstunde
12. Oktober
14:30 Uhr Rhythmische Gymnastik
13. Oktober
18:30 Uhr Seniorengymnastik
15. Oktober
19:00 Uhr Stadtgebet
18. Oktober
09:30 Uhr Gottesdienst, parallel Kinderstunde
19. Oktober
14:30 Uhr Rhythmische Gymnastik
20. Oktober
18:30 Uhr Seniorengymnastik
25. Oktober
09:30 Uhr Gottesdienst, parallel Kinderstunde
In diesem Sinne: … Zusammenkommen …
Freude haben … Weitertragen...
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Heidenauer Journal
19/2015, 10.10.2015
Freizeittipps · 10.10.2015 bis 25.10.2015
Samstag, 10. Oktober
15:00 Uhr
Brunneneck
Familienkino - präsentiert vom Lokalen Bündnis
der Stadt Heidenau und der WGE
20:00 Uhr
Q 24 Pirna
Solid Ground - ModernPoetryFolk
VVK 18,00/16,00 Euro, AK 20,00/18,00 Euro
Samstag, 17. Oktober
20:00 Uhr
Q 24 Pirna, Zed Mitchell
VVK 22,00/20,00 Euro, AK 24,00/20,00 Euro
Sonntag, 11. Oktober
11:00 Uhr
Barockgarten Großsedlitz
Führung „Geschichte(n) rund um den schönsten Barockgarten Sachsens“
Kosten: 2,50 Euro zzgl. Parkeintritt
15:00 Uhr
Kulturcafé M Dohna
Karin Fritzsche - Der lange Atem der Erinnerung
Sonntag, 18. Oktober
08:00 Uhr
Wandern mit Natura Sanat über den Breiten Stein
nach Wehlen
Start: 09:30 Uhr Bhf. Dürrröhrsdorf-Dittersbach
weitere Infos unter www.natura-sanat.info
11:00 Uhr
Barockgarten Großsedlitz
Führung „Geschichte(n) rund um den schönsten
Barockgarten Sachsens“
Kosten: 2,50 Euro zzgl. Parkeintritt
15:00 Uhr
Kulturcafé M Dohna
Wanted Men - Johnny Cash & Andere
Montag, 12. Oktober
08:30 Uhr
Stadthaus
dfb Anti-Rost: PC-Kurs Microsoft Word
13:00 Uhr
KJH Faktotum
„Ferien-Angrillen“ und Ferienplanung
Kosten: 1,00 Euro
Montag, 19. Oktober
08:30 Uhr
Stadthaus
dfb Anti-Rost: PC-Kurs Microsoft Word
13:00 Uhr
KJH Faktotum
Sport und Spiel und gesundes Buffet
Kosten: 1,00 Euro
Dienstag, 13. Oktober
09:00 Uhr
KJH Mügeln
Kino im Dach „Fuck ju Goethe 2“
Kosten: 3,00 Euro
09:30 Uhr
Stadthaus
dfb Anti-Rost: Yoga Kurs
13:00 Uhr
KJH Faktotum
Ausflug aufs Gut Gamig
Kosten: 1,00 Euro
11:30 Uhr
Stadthaus
dfb Anti-Rost: Seniorentanz
13:30 Uhr
Stadthaus
dfb Anti-Rost: Seniorentanz
16:45 Uhr
Rathaus Dresdner Straße
Sprechstunde der Friedensrichterin
Dienstag, 20. Oktober
09:30 Uhr
Stadthaus
dfb Anti-Rost: Yoga Kurs
11:30 Uhr
Stadthaus, dfb Anti-Rost: Seniorentanz
13:00 Uhr
KJH Faktotum
Herstellen von Reality-Brillen und Halloween-Deko
13:30 Uhr
Stadthaus, dfb Anti-Rost: Seniorentanz
Mittwoch, 14. Oktober
09:00 Uhr
KJH Mügeln
Ausflug ins Kids-Planet Dresden
Kosten: 3,50 Euro
13:00 Uhr
KJH Faktotum
Mädchentag
14:00 Uhr
Treff der Volkssolidarität
Tanznachmittag mit unserem Reiner Horst
aus Königstein
Kosten: 4,00 Euro
Donnerstag, 15. Oktober
10:00 Uhr
KJH Mügeln
Spielplatztag (bei Regen Spiele im KJH)
Kosten: 0,50 Euro
13:00 Uhr
KJH Faktotum
Offener Treff mit Übernachtung (Anmeldung bis Mittwoch)
Kosten: 2,50 Euro
Freitag, 16. Oktober
09:00 Uhr
Ernst-Schneller-Str. 1
Allgemeine Soziale Beratung der Diakonie Pirna e. V.
bis 11:00 Uhr KJH Faktotum
Frühstück und Aufräumen
19:00 Uhr
Christuskirche, Rathausstraße 6
Lesung mit Tom Werner: „Ich müsste mal aufräumen“
Eintritt: 7,50 Euro
20:00 Uhr
Q 24 Pirna
Unduzo - junges Vokalensemble mit A-cappella-Musik
VVK 17,00/15,00 Euro, AK 19,00/17,00 Euro
Mittwoch, 21. Oktober
13:00 Uhr
KJH Faktotum, Jungentag
14:00 Uhr
Treff der Volkssolidarität
Plaudernachmittag
Donnerstag, 22. Oktober
13:00 Uhr
KJH Faktotum
Offener Treff danach Lange-Nacht bis 23:00 Uhr
Kosten: 1,50 Euro
Freitag, 23. Oktober
19:30 Uhr
Kulturcafé M Dohna
Weltreisender Sänger und Komponist
Stefan van de Sande
Eintritt: 15,00 Euro
Samstag, 24. Oktober
09:00 Uhr
Sporthalle Pestalozzi-Gymnasium
7. Heidenauer Sammlermarkt
20:00 Uhr
Q 24 Pirna
Lord Zeppelin
VVK 16,00/14,00 Euro, AK 18,00/16,00 Euro
Sonntag, 25. Oktober
11:00 Uhr
Barockgarten Großsedlitz
Führung „Geschichte(n) rund um den schönsten
Barockgarten Sachsens“
Kosten: 2,50 Euro zzgl. Parkeintritt
15:00 Uhr
Kulturcafé M Dohna
Sibill Ciel & Lothar Grewling - Musik liegt in der Luft 16:00 Uhr
Putjatinhaus Dresden
Puppentheater „Stroh zu Gold - Wer wollte dazu nicht
im Stande sein“
VVK 6,00/4,00 Euro, AK 7,00/5,00 Euro
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Weitere Veranstaltungen finden Sie unter www.heidenau.de
19/2015, 10.10.2015
Heidenauer Journal
23
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Sitzungstermin des Stadtrates
der Stadt Heidenau
Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Heidenau findet am Donnerstag, dem 29. Oktober 2015 um 18:30 Uhr im
Ratssaal der Stadtverwaltung Heidenau,
Dresdner Straße 47, statt. Interessierte
Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur
Einwohnerfragestunde eingeladen.
Für die Stadtratssitzung sind unter anderem folgende Themen geplant:
- Konzeption des Jugendbeirates der
Stadt Heidenau
- Beteiligungen der Stadt Heidenau:
Bestellung eines Prokuristen der WVH
Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
- Beteiligungen der Stadt Heidenau:
Wirtschaftsplan
der
Technischen
Dienste Heidenau GmbH für das Wirtschaftsjahr 2016
- Beteiligungen der Stadt Heidenau:
Wirtschaftsplan der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH für
das Wirtschaftsjahr 2016
- Beteiligungen der Stadt Heidenau:
Wirtschaftsplan der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträger GmbH für
das Wirtschaftsjahr 2016
- Beteiligungen der Stadt Heidenau:
Wirtschaftsplan der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH für das Wirtschaftsjahr 2016
- Sitzungstermine des Stadtrates und
seiner Ausschüsse 2016
- Einwohnerversammlung 2016
- Straßenreinigungssatzung der Stadt
Heidenau
- 2. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Benutzung der Stadtbibliothek Heidenau (Bibliotheksbenutzungssatzung)
-Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege
- Hochwasserschadensbeseitigung 2013,
Gewässer 2. Ordnung „Hospital- und
Schlosserbusch“: Gewässerober- und
-mittellauf- Baubeschluss
- Widmung des Verbindungsstückes
(Planstraße G) zwischen der SiegfriedRädel-Straße und der Emil-Schemmel-Straße
Die öffentliche Bekanntgabe der Tagesordnung dieser Sitzung hängt vom 22.
bis 29. Oktober 2015 an der Bekanntmachungstafel der Stadt Heidenau, Dresdner Straße 47 zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus finden Sie ab 23. Oktober
2015 die vollständige Tagesordnung der
Sitzung des Stadtrates der Stadt Heidenau auch im Internet unter
www.heidenau.de in der Rubrik „Stadt &
Rathaus“ im Bürgerinformationssystem.
J. Opitz
Bürgermeister
Allgemeinverfügung
Widmung von Straßen nach § 6
des Straßengesetzes für den
Freistaat Sachsen (SächsStrG)
vom 21. Januar 1993 rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Mai 2014
Das Flurstück 300/1 der Gemarkung Großsedlitz und eine Teilfläche des Flurstückes
300/2 der Gemarkung Großsedlitz werden gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher
Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung gewidmet. Die Apfelallee wird dem
öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr
sowie dem Land- und forstwirtschaftlichen
Verkehr zugänglich gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG sind
öffentliche Feld- und Waldwege Straßen,
die überwiegend der Bewirtschaftung von
Feld- und Waldgrundstücken dienen.
Die Flurstücke 300/1 und 300/2 der Gemarkung Großsedlitz stehen im Eigentum
der Stadt Heidenau.
Die Widmung erfolgt als öffentlicher
Feld- und Waldweg, da die Apfelallee
vorwiegend der Bewirtschaftung von angrenzenden Feldern und Wald dient. Die
Nutzung beschränkt sich auf den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr mit
Verbot für Kraftfahrzeuge (Zeichen 260
gemäß StVO) mit dem Zusatzzeichen
Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr
frei (Zusatzzeichen 1026-38).
Die Straße bedarf zur öffentlichen Nutzung
der Widmung gemäß § 6 SächsStrG. Die
Widmung der Straße erfolgt über den Erlass
der Allgemeinverfügung, die öffentlich bekannt zu machen ist und frühestens im Zeitpunkt der Bekanntmachung wirksam wird.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau, Dresdner
Straße 47, 01809 Heidenau einzulegen.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt
werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Verfahrenshinweis:
Die Widmungsverfügung kann in der Zeit
vom 12.10.2015 bis zum 12.11.2015 im
Zimmer 007 des Rathauses der Stadt Heidenau, Dresdner Strasse 47, 01809 Heidenau, während der üblichen Dienstzeiten
eingesehen werden.
Heidenau, den 25.09.2015
J. Opitz
Bürgermeister
Allgemeinverfügung
Widmung von Straßen nach § 6
des Straßengesetzes für den
Freistaat Sachsen (SächsStrG)
vom 21. Januar 1993 rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Mai 2014
Das Flurstück 350 der Gemarkung Großsedlitz wird gemäß § 6 SächsStrG als
öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung gewidmet.
Die Kastanienallee wird dem öffentlichen
Rad- und Fußgängerverkehr sowie dem
Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr
zugänglich gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG sind
öffentliche Feld- und Waldwege Straßen,
die überwiegend der Bewirtschaftung von
Feld- und Waldgrundstücken dienen.
Das Flurstück 350 der Gemarkung Großsedlitz steht im Eigentum der Stadt Heidenau.
Die Widmung erfolgt als öffentlicher
Feld- und Waldweg, da die Kastanienallee vorwiegend der Bewirtschaftung von
angrenzenden Feldern und Wald dient.
Die Nutzung beschränkt sich auf den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr
mit Verbot für Kraftfahrzeuge (Zeichen
260 gemäß StVO) mit dem Zusatzzeichen
Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr
frei (Zusatzzeichen 1026-38).
Die Straße bedarf zur öffentlichen Nutzung
der Widmung gemäß § 6 SächsStrG. Die
Widmung der Straße erfolgt über den Erlass
der Allgemeinverfügung, die öffentlich bekannt zu machen ist und frühestens im Zeitpunkt der Bekanntmachung wirksam wird.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Stadt Heidenau,
Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten
24
Heidenauer Journal
19/2015, 10.10.2015
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
versäumt werden sollte, so würde dessen
Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Verfahrenshinweis:
Die Widmungsverfügung kann in der Zeit
vom 12.10.2015 bis zum 12.11.2015 im
Zimmer 007 des Rathauses der Stadt Heidenau, Dresdner Strasse 47, 01809 Heidenau, während der üblichen Dienstzeiten
eingesehen werden.
Heidenau, den 25.09.2015
J. Opitz
Bürgermeister
Allgemeinverfügung
Widmung von Straßen nach § 6
des Straßengesetzes für den
Freistaat Sachsen (SächsStrG)
vom 21. Januar 1993 rechtsbereinigt
mit Stand vom 1. Mai 2014
Auf den Flurstücken 137, 217, 330, 239,
238, 237, 240, 221, 249, 246, 247, 248,
227, 269, 220, 349/1 und 216/1 der Gemarkung Großsedlitz werden Teilflächen
gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher
Feld- und Waldweg mit beschränkter
Nutzung gewidmet. Die Wander- und
Wirtschaftswege in Großsedlitz (Hospitalund Schlosserbusch) werden dem öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie
dem Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zugänglich gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG sind
öffentliche Feld- und Waldwege Straßen,
die überwiegend der Bewirtschaftung von
Feld- und Waldgrundstücken dienen.
Die Flurstücke 137, 330, 216/1 und 249
der Gemarkung Großsedlitz stehen im
Eigentum der Stadt Heidenau. Die Flurstücke 217, 239, 238, 237, 240, 221, 246,
247, 248, 227, 269, 349/1 und 220 der
Gemarkung Großsedlitz stehen nicht im
Eigentum der Stadt Heidenau. Die Zustimmungen zur Widmung für diese Flurstücke liegen der Stadt Heidenau vor.
Die Widmung erfolgt als öffentlicher Feldund Waldweg, da die Wander- und Wirtschaftswege in Großsedlitz (Hospital- und
Schlosserbusch) vorwiegend der Bewirtschaftung von angrenzenden Feldern und
Wald dienen.
Die Nutzung beschränkt sich auf den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr
mit Verbot für Kraftfahrzeuge (Zeichen
260 gemäß StVO) mit dem Zusatzzeichen
Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr
frei (Zusatzzeichen 1026-38).
Die Straße bedarf zur öffentlichen Nutzung
der Widmung gemäß § 6 SächsStrG. Die
Widmung der Straße erfolgt über den Erlass
der Allgemeinverfügung, die öffentlich bekannt zu machen ist und frühestens im Zeitpunkt der Bekanntmachung wirksam wird.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau, Dresdner
Straße 47, 01809 Heidenau einzulegen.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt
werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Verfahrenshinweis:
Die Widmungsverfügung kann in der Zeit
vom 12.10.2015 bis zum 12.11.2015 im
Zimmer 007 des Rathauses der Stadt Heidenau, Dresdner Strasse 47, 01809 Heidenau, während der üblichen Dienstzeiten
eingesehen werden.
Heidenau, den 25.09.2015
J. Opitz
Bürgermeister
Allgemeinverfügung
Widmung von Straßen nach § 6 des
Straßengesetzes für den Freistaat
Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar
1993 rechtsbereinigt mit Stand vom
01. Mai 2014
Das Flurstück 316 der Gemarkung Großsedlitz und Teilflächen auf den Flurstücken 249, 349/1 und 322 der Gemarkung
Großsedlitz werden gemäß § 6 SächsStrG
als öffentlicher Feld- und Waldweg mit
beschränkter Nutzung gewidmet
Die Pflaumenallee wird dem öffentlichen
Rad- und Fußgängerverkehr sowie dem
Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr
zugänglich gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a SächsStrG sind
öffentliche Feld- und Waldwege Straßen,
die überwiegend der Bewirtschaftung von
Feld- und Waldgrundstücken dienen.
Die Flurstücke 316 und 249 der Gemarkung Großsedlitz stehen im Eigentum der
Stadt Heidenau.
Die Flurstücke 349/1 und 322 der Gemarkung Großsedlitz stehen nicht im Eigentum der Stadt Heidenau.
Die Zustimmungen zur Widmung für
diese Flurstücke liegen der Stadt Heidenau vor.
Die Widmung erfolgt als öffentlicher
Feld- und Waldweg, da die Pflaumenallee vorwiegend der Bewirtschaftung von
angrenzenden Feldern und Wald dient.
Die Nutzung beschränkt sich auf den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr
mit Verbot für Kraftfahrzeuge (Zeichen
260 gemäß StVO) mit dem Zusatzzeichen
Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr
frei (Zusatzzeichen 1026-38).
Die Straße bedarf zur öffentlichen Nutzung
der Widmung gemäß § 6 SächsStrG. Die
Widmung der Straße erfolgt über den Erlass
der Allgemeinverfügung, die öffentlich bekannt zu machen ist und frühestens im Zeitpunkt der Bekanntmachung wirksam wird.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau, Dresdner
Straße 47, 01809 Heidenau einzulegen.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt
werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Verfahrenshinweis:
Die Widmungsverfügung kann in der Zeit
vom 12.10.2015 bis zum 12.11.2015 im
Zimmer 007 des Rathauses der Stadt Heidenau, Dresdner Strasse 47, 01809 Heidenau, während der üblichen Dienstzeiten
eingesehen werden.
Heidenau, den 25.09.2015
J. Opitz
Bürgermeister
Bekanntmachung
der Beschlüsse
der 15. Sitzung des Stadtrates vom
24. September 2015
Beschluss Nr.: 113/2015
Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Der Stadtrat beschließt die Satzung der
Stadt Heidenau über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die
Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) gemäß Anlage 113/2015-1.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
J. Opitz
Bürgermeister
19/2015, 10.10.2015
Heidenauer Journal
25
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Satzung der Stadt Heidenau
über die Erhebung von
Elternbeiträgen und weiteren
Entgelten für die Betreuung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen
und in Kindertagespflege
(Elternbeitragssatzung)
vom 24. September 2015
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge und weiterer Entgelte
§ 3 Abgabenschuldner
§ 4 Meldepflicht der Abgabenschuldner
§ 5 Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Elternbeiträge
§ 6 Höhe der Elternbeiträge - Regelsätze
§ 7 Höhe der Elternbeiträge - Überbetreuung/Betreuung vor Schulbeginn
§ 8 Entgelte für Gastkinder
§ 9 Verfahrensweise der Entgelterhebung bei Hortkindern
§ 10 Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung der Elternbeiträge und
weitere Entgelte
§ 11 In-Kraft-Treten
Auf der Grundlage der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 29. April 2015
(SächsGVBl. S. 349) sowie aufgrund des
Sächsischen Gesetzes zur Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz
über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April
2015 (SächsGVBl. S. 349) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums
für Kultus über die Betreuung von Schülern
an Förderschulen (SächsFöSchulBetrVO)
vom 19. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 494), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 753) hat der Stadtrat
der Stadt Heidenau in seiner Sitzung am
24. September 2015 folgende
Satzung der Stadt Heidenau
über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten
für die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen und
in Kindertagespflege
(Elternbeitragssatzung)
beschlossen:
§1
Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für die Betreuung
und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der
Stadt Heidenau. Sie gilt ebenso für die
Förderung von Kindern in Kindertagespflege, soweit die Kindertagespflegestelle
gemäß SächsKitaG durch die Stadt Heidenau gefördert wird.
(2) Werden Kinder in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft auf dem Gebiet der Stadt Heidenau betreut und ist die
Kindertageseinrichtung im Bedarfsplan
des Landkreises Sächsische SchweizOsterzgebirge für die Stadt Heidenau aufgenommen, gelten die §§ 5, 6, 7, 8 und
9 dieser Satzung. Der § 4 dieser Satzung
gilt mit der Maßgabe, dass Veränderungen gegenüber der Kindertageseinrichtung in freier Trägerschaft zu melden sind.
§2
Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge und weiterer Entgelte
(1) Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt und Kindertagespflege erhebt die Stadt Heidenau
Elternbeiträge und weitere Entgelte. Hierzu erlässt sie Abgabenbescheide.
(2) Die Elternbeitragspflicht gemäß der §§ 6
und 7 entsteht bei der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung in der
Trägerschaft der Stadt Heidenau oder in Kindertagespflege mit Beginn des Monats, in
dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Sie endet mit Beendigung bzw. mit
Wirksamwerden der Kündigung des Betreuungsverhältnisses gemäß § 4 der Satzung
über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt Heidenau und in
Kindertagespflege (Kita-Betreuungssatzung)
in der jeweils gültigen Fassung.
(3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß § 8 dieser Satzung entsteht mit
der Inanspruchnahme der Betreuung.
(4) Bei längerer Krankheit oder Kur eines Kindes erfolgt ab der 7. Woche der Abwesenheit
eine Rückerstattung des Elternbeitrages.
(5) Urlaub des zu betreuenden Kindes
führt bei laufenden Betreuungsverträgen
nicht zu einer Minderung bzw. zu einem
Wegfall des Elternbeitrages. Gleiches
gilt für Betriebsferien und die zeitweise
Schließung der Kindertageseinrichtung,
welche die Dauer von 14 Kalendertage
nicht überschreitet. Beträgt die Dauer
der Schließzeit während der Betriebsfe-
rien mehr als 14 Kalendertage, liegt keine
Überschreitung vor, wenn eine Betreuung in
einer anderen Einrichtung gewährleistet ist.
§3
Abgabenschuldner
(1) Schuldner des Elternbeitrages und der
weiteren Entgelte sind die Personensorgeberechtigten, deren Kinder die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der
Stadt Heidenau besuchen oder nach § 3
Abs. 3 SächsKitaG in Kindertagespflege
betreut werden.
(2) Mehrere Personensorgeberechtigte
haften als Gesamtschuldner.
§4
Meldepflicht der Abgabenschuldner
(1) Die Abgabenschuldner sind verpflichtet,
jede Veränderung, die auf die Höhe oder die
Zahlungsweise der zu zahlenden Elternbeiträge und weiteren Entgelte Einfluss hat, unverzüglich schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Stadt Heidenau zu erklären. Meldepflichtige Veränderungen sind insbesondere:
1. Änderungen der Betreuungszeiten
2. An- und Abmeldung von Geschwisterkindern in Kindertageseinrichtungen
oder in Kindertagespflege
3. Änderungen des Familienstandes der
Personensorgeberechtigten
4. Änderungen der Bankverbindung
5.Namensänderungen
6.Anschriftenänderungen
(2) Änderungen der Betreuungszeiten sind
jeweils bis zum Monatsende schriftlich
oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau zu erklären und werden wirksam
mit dem übernächsten Monat, der auf die
Beantragung folgt. Ausnahme hiervon ist
die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Personensorgeberechtigten.
Änderungen nach Abs. 1 Pkt. 2 bis 6 werden ab dem Monat des Eingangs der Veränderungsmitteilung bei der Stadt Heidenau und dem Nachweis der Erfüllung der
Voraussetzungen berücksichtigt.
(3) Finanzielle Nachteile, die der Stadt Heidenau durch eine unterbliebene oder verspätete Anzeige von Veränderungen entstehen,
sind vom Abgabenschuldner zu ersetzen.
§5
Bemessungsgrundlage zur
Ermittlung der Elternbeiträge
(1) Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge sind die getrennt nach Einrich-
26
Heidenauer Journal
19/2015, 10.10.2015
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
tungsart ermittelten durchschnittlichen
monatlichen Betriebskosten je Kind, die
sich aus den für den ordnungsgemäßen
Betrieb der Kindertageseinrichtung erforderlichen Personal- und Sachkosten
gemäß § 14 SächsKitaG ergeben und
welche bis zum 30. Juni des Folgejahres
bekannt zu machen sind.
(2) Die Elternbeiträge ergeben sich aus
den nach Abs. 1 ermittelten Betriebskosten und nachstehenden Regelungen.
Änderungen der Elternbeiträge aufgrund
neu bekannt gemachter Betriebskosten
werden jeweils zum 1. Januar des Folgejahres wirksam.
§6
Höhe der Elternbeiträge Regelsätze
(1) Der ungekürzte Elternbeitrag für ein
Kind beträgt monatlich
1. in der Kinderkrippe/Kindertagespflege
im Alter von null bis zur Vollendung
des dritten Lebensjahres bei einer Betreuungszeit von täglich bis zu 9 Stunden 23 vom Hundert der Betriebskosten nach § 5 dieser Satzung
2.im
Kindergarten/Kindertagespflege
vom vollendeten dritten Lebensjahr
bis zum Schuleintritt bei einer Betreuungszeit von täglich bis zu 9 Stunden
30 vom Hundert der Betriebskosten
nach § 5 dieser Satzung
3. im Hort für Kinder der ersten bis zur
vierten Klasse bei einer Betreuungszeit von täglich bis zu 6 Stunden
30 vom Hundert der Betriebskosten
nach § 5 dieser Satzung
4. im Hortbereich der Schule zur Lernförderung „Ernst-Heinrich-Stötzner“
für Kinder der ersten bis zur sechsten Klasse bei einer Betreuungszeit
von täglich bis zu 6 Stunden 25 vom
Hundert der Betriebskosten nach § 5
dieser Satzung.
Im Einzelfall kann nach Trägerentscheidung in Abhängigkeit von der Einrichtung
und der vom Landesjugendamt erteilten
Betriebserlaubnis der Elternbeitrag für
eine Betreuung im Kindergarten für Kinder
mit Vollendung des 34. Lebensmonats erhoben werden. Dabei ist jeweils das Alter
zu Beginn des Monats ausschlaggebend.
Diese Regelung kommt im Bereich Kindertagespflege nicht zur Anwendung.
(2) Der ungekürzte Elternbeitrag beträgt
in den Bereichen Kinderkrippe und Kindergarten bei einer 6-Stunden-Betreuung
zwei Drittel und bei einer 4,5-Stunden-
Betreuung die Hälfte des unter Abs. 1 Pkt. 1
bzw. 2 festgesetzten Elternbeitrages. Für die
Kindertagespflege gilt diese Berechnung
analog.
(3) Im Bereich Hort beträgt der ungekürzte
Elternbeitrag bei einer 5-Stunden-Betreuung fünf Sechstel des unter Abs. 1 Pkt. 3
bzw. 4 festgesetzten Elternbeitrages.
(4) Werden gleichzeitig mehrere Kinder
einer Familie oder von einem alleinerziehenden Personensorgeberechtigten in
Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege entsprechend Abs. 1 betreut,
ermäßigt sich der Elternbeitrag. Dabei
zählt das jeweils älteste Kind einer Familie
als das erste Kind.
Es kommen die vom örtlichen Träger der
Jugendhilfe in ihrer jeweils gültigen Fassung festgesetzten Absenkungsbeiträge
für das zweite und jedes weitere Kinder
einer Familie (Geschwisterermäßigung)
und für Kinder von Alleinerziehenden zur
Anwendung. Werden diese durch Beschluss des Kreistages geändert, sind die
aktualisierten Elternbeiträge unverzüglich
bekannt zu machen.
§7
Höhe der Elternbeiträge Überbetreuung/Betreuung
vor Schulbeginn
(1) Eine Überbetreuung findet statt, wenn
für Kinder in
- Kinderkrippen/Kindertagespflege eine
Betreuung von über 9 Stunden,
- Kindergärten/Kindertagespflege eine
Betreuung von über 9 Stunden und
- Horten eine Betreuung von über 6 Stunden
in Anspruch genommen wird.
(2) Der ungekürzte Elternbeitrag für die
Überbetreuung ergibt sich wie folgt:
Hochrechnung der Betriebskosten auf der
Grundlage einer 9-Stunden-Betreuung
in Kinderkrippe und Kindergarten sowie
6-Stunden-Betreuung im Hort abzüglich
des maximalen Landeszuschusses und
abzüglich des Gemeindeanteils der Stadt
Heidenau.
(3) Werden mehrere Kinder einer Familie
oder von einem alleinerziehenden Personensorgeberechtigten in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege
entsprechend Abs. 1 betreut, gilt § 6 Abs. 4
entsprechend.
(4) Die Stadt Heidenau bietet bei Bedarf
eine ausschließliche Betreuung vor Schulbeginn an. Der Elternbeitrag für diese
Betreuungsform beträgt ein Viertel des
Elternbeitrages der 6-Stunden-Betreuung
entsprechend § 6 Abs. 1 Pkt. 3 bzw.
4. Ermäßigungsbeiträge für Alleinerziehende sowie Geschwisterermäßigungen
werden nicht gewährt.
§8
Entgelte für Gastkinder
Für eine Gastkindbetreuung wird für die
Bereiche Kinderkrippe, Kindergarten und
Hort ein Entgelt in Höhe eines Tagessatzes festgesetzt. Dieser ermittelt sich wie
folgt:
Die ermittelten Betriebskosten entsprechend § 5 abzüglich des Gemeindeanteils
der Stadt Heidenau an den Betriebskosten geteilt durch 20 Tage. Bei der Ermittlung des Gemeindeanteils kommt der
neu festzusetzende Elternbeitrag für eine
9-Stunden-Betreuung zur Anwendung.
§9
Verfahrensweise der
Entgelterhebung bei Hortkindern
(1) Verfahrensweise für die Entgelterhebung bei Schulanfängern:
1.Bei einem übergangslosen Wechsel
vom Kindergarten in eine Horteinrichtung in der Stadt Heidenau werden die
Entgelte wie folgt erhoben:
Fällt der Unterrichtsbeginn eines
Schuljahres auf den Zeitraum bis zum
15. des Monats, wird das Entgelt für
den vollen Monat als Hortgebühr erhoben.
Fällt der Unterrichtsbeginn eines
Schuljahres auf den Zeitraum ab dem
16. des Monats, wird das Entgelt für
den vollen Monat als Kindergartengebühr erhoben.
2.Bei Aufnahme eines Hauskindes in
eine Horteinrichtung werden die Entgelte wie folgt erhoben:
Fällt der Unterrichtsbeginn eines
Schuljahres auf den Zeitraum bis zum
15. des Monats, wird das Entgelt für
den vollen Monat erhoben.
Fällt der Unterrichtsbeginn eines
Schuljahres auf den Zeitraum ab dem
16. des Monats, wird das Entgelt für
einen halben Monat erhoben.
(2) Verfahrensweise für die Entgelterhebung der Hortkinder Ende der 4. bzw.
6. Klasse:
Fällt der Unterrichtsbeginn des Folgeschuljahres auf den Zeitraum bis zum
15. des Monats, wird das Entgelt für
den halben Monat erhoben.
19/2015, 10.10.2015
Heidenauer Journal
27
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Fällt der Unterrichtsbeginn des Folgeschuljahres auf den Zeitraum ab dem
16. des Monats, wird das Entgelt für
einen vollen Monat erhoben.
§ 10
Festsetzung, Fälligkeit und
Entrichtung der Elternbeiträge
und weitere Entgelte
(1) Die Höhe des Elternbeitrages und der
weiteren Entgelte wird durch Abgabenbescheid der Stadt Heidenau festgesetzt.
(2) Der Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege der Stadt Heidenau ist jeweils
am 15. Kalendertag eines Monats für
den laufenden Monat fällig, frühestens
jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des
Abgabenbescheides.
(3) Die weiteren Entgelte gemäß § 8 sind
jeweils am 15. Kalendertag eines Monats
für den Vormonat fällig, frühestens jedoch
14 Tage nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides.
§ 11
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über
die Erhebung von Elternbeiträgen und
weiteren Entgelten für die Betreuung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen und
in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 24. November 2011 außer Kraft.
Heidenau, den 25. September 2015
J. Opitz
Bürgermeister
Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande
gekommen sind, gelten ein Jahr nach
ihrer Bekanntmachung als von Anfang
an gültig zustande gekommen. Dies gilt
nicht, wenn
1.die Ausfertigung der Satzung nicht
oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzungen, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss
nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten
Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4
geltend gemacht worden, so kann auch
nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 29. April 2015
(SächsGVBl. S. 349) sowie aufgrund des
Sächsischen Gesetzes zur Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz
über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl.
S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349)
hat der Stadtrat der Stadt Heidenau in seiner
Sitzung am 24. September 2015 folgende
Heidenau, den 25. September 2015
J. Opitz
Bürgermeister
Beschluss Nr.: 114/2015
Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage
114/2015-1 beigefügte Neufassung der
Satzung über die Betreuung von Kindern
in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Heidenau und in Kindertagespflege (Kita-Betreuungssatzung).
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
J. Opitz
Bürgermeister
Satzung
über die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Heidenau und in
Kindertagespflege (Kita-Betreuungssatzung) vom 24. September 2015
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Voraussetzungen
§ 3 Betreuungsvertrag
§ 4 Anmeldung, Kündigung und Beendigung der Betreuung
§ 5 Gastkinder
§ 6 Öffnungs- und Betreuungszeiten
§ 7 Elternbeiträge
§ 8 Schließung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege
§ 9 Regelung in Krankheitsfällen
§ 10 Aufsicht
§ 11 Essensversorgung
§ 12 Elternversammlung und Elternbeirat
§ 13 In-Kraft-Treten
Satzung über die Betreuung
von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft
der Stadt Heidenau und in
Kindertagespflege
(Kita-Betreuungssatzung)
beschlossen:
§1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt
Heidenau im Sinne von § 1 Abs. 2 bis
4 SächsKitaG oder in Kindertagespflege
im Sinne von § 1 Abs. 6 SächsKitaG angemeldet bzw. betreut werden.
§2
Voraussetzungen
(1) Die Kindertageseinrichtungen und die
Kindertagespflege stehen grundsätzlich
allen Kindern mit Hauptwohnsitz in der
Stadt Heidenau zur Verfügung.
(2) Auf einen Betreuungsplatz in einer
bestimmten Kindertageseinrichtung oder
bei einer bestimmten Kindertagespflegeperson besteht kein Rechtsanspruch.
(3) Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht
in der Stadt Heidenau haben, können auf
Antrag der Personensorgeberechtigten in
Ausnahmefällen im Rahmen der verfügbaren Plätze in eine Kindertageseinrichtung
bzw. in Kindertagespflege aufgenommen
werden.
(4) Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut
werden und die ihren Hauptwohnsitz aufgrund eines Umzuges in eine andere Gemeinde verlegen, können maximal in den
dem Wirksamwerden der melderechtli-
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
chen Anmeldung in der anderen Gemeinde folgenden 3 Kalendermonaten in einer
Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege der Stadt Heidenau betreut
werden. Auf Antrag der Personensorgeberechtigten kann in Ausnahmefällen eine
Weiterbetreuung auch über die in Satz 1
bestimmte Frist hinaus bewilligt werden.
§3
Betreuungsvertrag
(1) In Kindertageseinrichtungen werden die Kinder auf Grundlage eines Betreuungsvertrages zwischen den Personensorgeberechtigten und der Stadt
Heidenau für die dort festgelegte Betreuungsdauer betreut. In Kindertagespflege
werden die Kinder auf Grundlage eines
Betreuungsvertrages zwischen den Personensorgeberechtigten und der Kindertagespflegeperson für die dort festgelegte
Betreuungsdauer betreut.
(2) Betreuungsbeginn und somit der Zeitpunkt der Aufnahme eines Kindes in eine
Kindertageseinrichtung bzw. in Kindertagespflege ist jeweils der 1. eines Monats.
Abweichend davon kann die Aufnahme in
den Hort auch zu Beginn eines Schuljahres am 1. Schultag erfolgen.
(3) Änderungen, der im Betreuungsvertrag
festgelegten Betreuungsdauer, bedürfen
einer Änderung des bestehenden Betreuungsvertrages.
(4) Jede Änderung des Betreuungsvertrages ist schriftlich zwischen der Stadt Heidenau bzw. der Kindertagespflegeperson
und den Personensorgeberechtigten zu
vereinbaren.
§4
Anmeldung, Kündigung und
Beendigung der Betreuung
(1) Die Anmeldung eines Kindes in einer
Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege erfolgt durch die Personensorgeberechtigen grundsätzlich im
elektronischen Verfahren über das von
der Stadt Heidenau angebotene KitaVerwaltungsportal. Sofern den Personensorgeberechtigten aus tatsächlichen
Gründen eine Teilnahme am elektronischen Verfahren nicht möglich ist, kann
die Aufnahme im System durch die Stadt
Heidenau erfolgen.
(2) Der Antrag auf Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege soll in der Regel 6 Monate vor
Beginn der beabsichtigen Aufnahme des
Kindes gestellt werden. Über die Aufnahme des Kindes entscheidet die Leitung der Kindertageseinrichtung bzw. die
Kindertagespflegeperson. Steht in den
gewünschten Kindertageseinrichtungen
bzw. Kindertagespflegestellen kein Betreuungsplatz zur Verfügung, vermittelt
die Stadt Heidenau verfügbare Platzangebote an die Personensorgeberechtigten.
(3) Bei der erstmaligen Aufnahme eines
Kindes in eine Kindertageseinrichtung in
Trägerschaft der Stadt Heidenau bzw. in
Kindertagespflege ist ein aktuelles ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass
keine gesundheitsbezogenen Bedenken
gegen den Besuch der Einrichtung bestehen. Ferner haben die Personensorgeberechtigten aktuell nachzuweisen,
dass das Kind seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechend alle öffentlich
empfohlenen Schutzimpfungen erhalten
hat, oder zu erklären, dass sie ihre Zustimmung zu bestimmten Schutzimpfungen nicht erteilen.
(4) Das Betreuungsverhältnis endet mit
Ablauf des im Betreuungsvertrag vereinbarten Zeitpunktes. Eine vorzeitige
Beendigung des Betreuungsverhältnisses bedarf der schriftlichen Kündigung
gegenüber der Stadt Heidenau bzw. der
Kindertagespflegeperson. Die Kündigung
des Betreuungsverhältnisses kann nur
zum Monatsende erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Kalendermonate.
(5) Die Stadt Heidenau bzw. die Kindertagespflegeperson kann den Betreuungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor, wenn
- das Kind innerhalb des laufenden Besuchsjahres insgesamt mehr als 4 Wochen unentschuldigt gefehlt hat,
- die Personensorgeberechtigten wiederholt gegen Regelungen des Betreuungsvertrages verstoßen bzw. die
vereinbarte Nutzungszeit überzogen
haben,
- die Personensorgeberechtigten mit
der Zahlung des Elternbeitrages in
Verzug sind und die Höhe des rückständigen Elternbeitrages 2 Monatsbeträge oder mehr beträgt,
- im Rahmen der Betreuung festgestellt
wird, dass die Betreuung für das Wohl
des Kindes nicht geeignet ist,
- durch das Verhalten des Kindes andere wiederholt gefährdet oder verletzt
werden bzw. der Betrieb der Einrichtung gefährdet ist.
§5
Gastkinder
(1) Personensorgeberechtigte in einer
Notsituation (Krankheit, Kur, Unfall oder
Ähnliches) können für ihr Kind einen tageweisen Gastplatz in Anspruch nehmen.
Dieses Angebot steht auch Personensorgeberechtigten zur Verfügung, die ihren
Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Heidenau haben. Die Kindertagespflege ist hiervon ausgenommen.
(2) Im Bereich Hort wird zusätzlich während der Ferien eine tageweise Gastkindbetreuung angeboten. Dieses Angebot gilt auch für Kinder, die während der
Schulzeit eine Schule außerhalb der Stadt
Heidenau besuchen.
(3) Gastplätze nach Abs. 1 und 2 werden
in den Kindertageseinrichtungen unter
folgenden Bedingungen zur Verfügung
gestellt:
Gastkinder werden nur aufgenommen,
wenn der Personalschlüssel sowie die
maximale Kapazität der Einrichtung in der
jeweiligen Kindertageseinrichtung eingehalten werden kann. Über die Aufnahme
entscheidet die Leitung der Kindertageseinrichtung. Bei Bedarf ist ein formloser
schriftlicher Antrag mit Begründung in der
jeweiligen Kindertageseinrichtung einzureichen.
§6
Öffnungs- und Betreuungszeiten
(1) Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen werden durch die Stadt
Heidenau festgesetzt.
(2) Für die Betreuung von Kindern in Kinderkrippen und Kindergärten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende tägliche Betreuungszeiten angeboten:
1. bis zu 11 Stunden
2. bis zu 10 Stunden
3. bis zu 9 Stunden
4. bis zu 6 Stunden
5. bis zu 4,5 Stunden
(3) Für die Betreuung von Kindern im Hort
werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende tägliche Betreuungszeiten angeboten:
1. bis zu 6 Stunden Betreuung vor Schulbeginn und nach Schulende
2.bis zu 5 Stunden Betreuung nach
Schulende
3.bis zu 1,5 Stunden Betreuung vor
Schulbeginn (ausgenommen Ferien)
(4) Eine über die in den Abs. 2 und 3 genannte hinausgehende tägliche Betreu-
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
ungszeit ist ausdrücklich bei der Anmeldung zu beantragen. Hortkinder erhalten
für die Ferien ein gesondertes Anmeldeformular, in welchem der zusätzliche Bedarf für die Ferien beantragt wird.
(5) Zur Gewährleistung der Umsetzung
des Sächsischen Bildungsplanes und des
geregelten Tagesablaufes sollte das Kind
möglichst bis 9.00 Uhr in die Kinderkrippe
bzw. in den Kindergarten gebracht werden.
(6) Im Bereich der Kinderkrippen und
Kindergärten sollte in der Zeit der Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ein
Abholen der Kinder möglichst vermieden
werden.
(7) Die Öffnungszeiten der Kindertagespflege legt die Kindertagespflegeperson
selbst fest. Innerhalb dieser können tägliche Betreuungszeiten wie folgt angeboten werden:
1. bis zu 9 Stunden
2. bis zu 6 Stunden
3. bis zu 4,5 Stunden
Darüber hinaus können bei bestehendem
Angebot durch die Kindertagespflegeperson auch tägliche Betreuungszeiten
von bis zu 10 Stunden bzw. von bis zu
11 Stunden vereinbart werden.
§7
Elternbeiträge
Die Erhebung der Elternbeiträge und
weiteren Entgelte erfolgt auf der Grundlage der Satzung der Stadt Heidenau
über die Erhebung von Elternbeiträgen
und weiteren Entgelten für die Betreuung
von Kindern in Kindertageseinrichtungen
und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) in der jeweils gültigen Fassung
durch Erlass eines Abgabenbescheides.
§8
Schließung der
Kindertageseinrichtungen
und der Kindertagespflege
(1) Die Kindertageseinrichtungen können
vorübergehend, teilweise oder ganz vor
allem aus folgenden Gründen geschlossen werden:
1. vor bzw. nach gesetzlichen Feiertagen
(so genannte Brückentage)
2. zum Jahreswechsel
3. bis zu drei Wochen während der Sommerferien
4. pädagogische Weiterbildung des Personals im Rahmen des Sächsischen
Bildungsplanes
5. bis zu 2 Tagen bei der jährlich durchzuführenden Grundreinigung
6.bei Krankheit des Personals, d.h.
wenn die Kinderbetreuung aus Personalmangel nicht gewährleistet ist
7. Baumaßnahmen, die nicht bei laufendem Betrieb der Einrichtung durchführbar sind
8. unvorhersehbare Umstände (z.B. Havarien, Naturereignisse, usw.)
Dem Bedarf entsprechend wird nach
Möglichkeit für die Zeit der Schließung der
Kindertageseinrichtung eine andere dementsprechende Betreuung angeboten. Die
Schließzeiten entsprechend Pkt. 1 bis 5 und
soweit bekannt entsprechend Pkt. 7 werden rechtzeitig vorher bekanntgegeben.
(2) Die Schließzeiten der Kindertagespflegestelle legt die Kindertagespflegeperson
in Absprache mit den Personensorgeberechtigten fest.
§9
Regelung in Krankheitsfällen
(1) Kinder, die krankheits- oder ansteckungsverdächtig sind, dürfen die Kindertageseinrichtungen bzw. die Kindertagespflege nur aufgrund einer ärztlichen
Entscheidung besuchen. Das Betreuungspersonal ist in solchen Fällen bis zur
Vorlage eines entsprechenden ärztlichen
Attestes zur Zurückweisung der Kinder
berechtigt.
(2) Die Personensorgeberechtigten sind
verpflichtet, jede Erkrankung ihres Kindes,
jeden Fall einer übertragbaren Krankheit
in der Familie oder den Befall mit Läusen
und anderem Ungeziefer unverzüglich der
Leitung der Kindertageseinrichtung bzw.
der Kindertagespflegeperson mitzuteilen.
(3) Erkrankt das Kind während des Aufenthaltes in der Kindertageseinrichtung
oder in der Kindertagespflege, muss es
zur Vermeidung der Ansteckung baldmöglichst abgeholt werden. Dazu werden
die Personensorgeberechtigten auch am
Arbeitsplatz benachrichtigt.
(4) Nimmt das Betreuungspersonal der
Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflegeperson bei einem Kind erhebliche körperliche, geistige oder seelische
Störungen wahr, fordern sie die Personensorgeberechtigten auf, das Kind einem Arzt, einer Frühberatungsstelle oder
dem Gesundheitsamt vorzustellen. Kommen die Personensorgeberechtigten nach
wiederholten Hinweisen der Aufforderung
nicht nach, wird der allgemeine Sozialdienst (Jugendamt) benachrichtigt.
(5) Das Betreuungspersonal ist grundsätzlich nicht befugt, von Personensorgeberechtigten mitgegebene Medikamente zu
verabreichen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine ärztliche Anordnung mit
genauer Dosierung und Uhrzeit sowie die
schriftliche Einverständniserklärung der
Personensorgeberechtigten vorliegen.
§ 10
Aufsicht
(1) Die Aufsichtspflicht des Trägers der
Einrichtung beginnt mit der Übernahme
des Kindes durch die Betreuungskräfte in
der Kindertageseinrichtung und endet mit
der ordnungsgemäßen Übergabe an die
Abholberechtigten. Auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung sowie auf dem Heimweg obliegt die Pflicht zur Aufsicht allein
den Personensorgeberechtigten.
(2) Soll ein Kind den Heimweg ohne Begleitung eines Erwachsenen antreten, ist
hierfür der Kindertageseinrichtung eine
schriftliche Erklärung der Personensorgeberechtigten zu übergeben.
(3) Dem Betreuungspersonal der Kindertageseinrichtung muss schriftlich mitgeteilt werden, wenn das Kind von anderen
als im Betreuungsvertrag angegebenen
Personen abgeholt werden soll.
(4) Während Veranstaltungen, bei denen
die Personensorgeberechtigten anwesend sind, obliegt die Aufsichtspflicht den
Personensorgeberechtigten.
(5) Die Abs. 1, 3 und 4 gelten für die Kindertagespflege entsprechend.
§ 11
Essensversorgung
(1) Die Versorgung mit Speisen und Getränken erfolgt in den Kindertageseinrichtungen über Drittanbieter. Die Verträge
hierzu sind zwischen den Personensorgeberechtigten und der jeweiligen Firma
abzuschließen.
(2) Die Versorgung mit Speisen und Getränken in der Kindertagespflege regelt
die Kindertagespflegeperson. Entsprechende Vereinbarungen sind im Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege zu
treffen.
§ 12
Elternversammlung und Elternbeirat
(1) Die Elternversammlung wird mindestens
einmal pro Kalenderjahr durch die Leitung
der Kindertageseinrichtung einberufen.
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(2) Die Mitglieder des Elternbeirates werden durch die Personensorgeberechtigten
in der Elternversammlung für die Dauer
von jeweils 2 Jahren gewählt. Die Zahl der
Elternbeiratsmitglieder in der jeweiligen
Kindertageseinrichtung soll insgesamt
mindestens 3 Mitglieder betragen. Sie soll 1
Mitglied je Gruppe nicht überschreiten. Die
Mitgliedschaft im Elternrat beginnt mit der
Verkündung des Wahlergebnisses und endet
mit Amtsantritt des neuen Elternbeirates. Sie
endet auch, wenn kein Kind des Mitgliedes
mehr die Kindertageseinrichtung besucht.
(3) Wahlberechtigt und wählbar sind in der
Elternversammlung anwesende Personensorgeberechtigte. Gewählt ist, wer die
einfache Mehrheit der gültigen Stimmen
der anwesenden Personensorgeberechtigten erhält. Die Personensorgeberechtigten haben für jedes ihrer in die Kindertageseinrichtung aufgenommenen Kinder
eine gemeinsame Stimme.
(4) Im Anschluss an die Wahl tritt der Elternbeirat zur konstituierenden Sitzung
zusammen und kann mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und dessen Vertreter wählen.
§ 13
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über
die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der
Stadt Heidenau und in Kindertagespflege
(Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom
27. April 2006 außer Kraft.
3. der Bürgermeister dem Beschluss
nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten
Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder
4 geltend gemacht worden, so kann auch
nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Heidenau, den 25. September 2015
J. Opitz
Bürgermeister
Beschluss Nr.: 081/2015
Widmung Kastanienallee
Das Flurstück 350 der Gemarkung Großsedlitz wird gemäß § 6 SächsStrG als
öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung für den öffentlichen
Rad- und Fußgängerverkehr sowie für
den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
J. Opitz
Bürgermeister
Heidenau, den 25. September 2015
J. Opitz
Bürgermeister
Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande
gekommen sind, gelten ein Jahr nach
ihrer Bekanntmachung als von Anfang
an gültig zustande gekommen. Dies gilt
nicht, wenn
1.die Ausfertigung der Satzung nicht
oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzungen, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
Beschluss Nr.: 082/2015
Widmung Apfelallee
Das Flurstück 300/1 der Gemarkung
Großsedlitz und eine Teilfläche des Flurstückes 300/2 der Gemarkung Großsedlitz werden gemäß § 6 SächsStrG als
öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung für den öffentlichen
Rad- und Fußgängerverkehr sowie für
den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
J. Opitz
Bürgermeister
Beschluss Nr.: 083/2015
Widmung Pflaumenallee
Das Flurstück 316 der Gemarkung Großsedlitz und Teilflächen auf den Flurstücken 249, 349/1 und 322 der Gemarkung
Großsedlitz werden gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg
mit beschränkter Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie
für den Land- und forstwirtschaftlichen
Verkehr gewidmet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
J. Opitz
Bürgermeister
Beschluss Nr.: 084/2015
Widmung Wander- und Wirtschaftswege Großsedlitz (Hospital- und Schlosserbusch)
Auf den Flurstücken 137, 217, 330, 239,
238, 237, 240, 221, 249, 246, 247, 248,
227, 269, 220, 349/1 und 216/1 der Gemarkung Großsedlitz werden Teilflächen
gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher
Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und
forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
J. Opitz
Bürgermeister
Beschluss Nr.: 115/2015
Annahme von Spenden gem. § 73 Abs. 5
SächsGemO
Der Stadtrat beschließt über die Annahme
von Spenden gem. Anlage 115/2015-1.
Abstimmungsergebnis lfd. Nr. 16 : einstimmig beschlossen
J. Opitz
Bürgermeister
O. g. Anlage liegt zur Einsicht vom 12. bis
26. Oktober 2015 in der Stadtverwaltung
Heidenau, Dresdner Straße 47, 01809
Heidenau im Zimmer 007 während der
Dienstzeiten der Stadtverwaltung aus
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Das Bürgerbüro informiert
Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Personaldokumente!
Bitte achten Sie auf die Gültigkeitsdauer
Ihrer Personalausweise und Reisepässe.
Die Dokumente haben in Abhängigkeit
vom Zeitpunkt ihrer Beantragung eine befristete Gültigkeitsdauer von sechs oder
zehn Jahren. Die Gültigkeitsdauer eines
Personaldokumentes ist auf diesem explizit vermerkt.
Da die Bundesdruckerei ca. drei Wochen
für die Herstellung eines neuen Dokumentes benötigt, empfiehlt das Einwohnermeldeamt Heidenau all denen, deren
Personaldokumente in nächster Zeit ungültig werden, so bald wie möglich neue
zu beantragen.
Bitte prüfen Sie das Ausstellungsdatum Ihres Personaldokumentes!
Jeder Deutsche ist ab dem vollendeten
16. Lebensjahr verpflichtet, einen gültigen
Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Wer einen Personalausweis oder
Reisepass benötigt, muss ihn persönlich
beim Bürgerbüro beantragen.
Vorzulegen ist das bisherige Dokument
und die Geburts- oder Eheurkunde. Für
das auszustellende Personaldokument
wird auch ein aktuelles Lichtbild in der
Größe 35 x 45 mm benötigt. Die vorzulegenden Passbilder müssen biometrietauglich und international einsetzbar sein. Die
Fotografen sind über die neuen Anforderungen an die Qualität der Passbilder
entsprechend informiert und beraten Sie
gern. Fotos vom Automaten sind nicht
geeignet.
Seit der Einführung des ePass zum
01.11.2007 sind bei der Beantragung eines Reisepasses auch die Fingerabdrücke zwingend elektronisch zu erfassen
und werden auf einem Chip im Reisepass
gespeichert. Beim neuen Personalausweis, der seit dem 01.11.2010 ausgestellt
wird, werden die Fingerabdrücke nur auf
Antrag der antragstellenden Person gespeichert. Bereits bei der Beantragung
muss unwiderruflich festgelegt werden,
ob die Fingerabdrücke auf dem Chip im
Personalausweis gespeichert werden sollen oder nicht; die Entscheidung ist für die
gesamte Gültigkeitsdauer des Personalausweises bindend und kann nicht korrigiert werden. Bitte machen Sie sich im
Vorfeld der Beantragung im Bürgerbüro
darüber Gedanken, ob Sie die Fingerabdrücke in Ihrem neuen Personalausweis
gespeichert haben wollen.
Die Gebühren betragen für einen Personalausweis 28,80 Euro und für einen Reisepass 59,00 Euro. Für Reisepässe mit
einer sechsjährigen Gültigkeit (bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres) beträgt die Gebühr 37,50 Euro.
Für Personalausweise, die vor Vollendung
des 24. Lebensjahres mit einer sechsjährigen Gültigkeitsdauer beantragt werden,
beträgt die Gebühr 22,80 Euro.
Torsten Walther
Rechts- und Ordnungsamt
Sprechstunde
der Friedensrichterin
Die nächste Sprechstunde der Friedensrichterin Sylvia Lemm findet am 13. Oktober 2015 von 16:45 bis 17:45 Uhr im
Rathaus Dresdner Straße 47, 2. Etage,
Zimmer A 208, statt. Durch das Verfahren
vor der Friedensrichterin sollen Rechtsstreitigkeiten mittels Einigung der Parteien beigelegt werden. Die Friedensrichterin kann in
den im Gesetz aufgezeichneten bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten schlichtend tätig werden.
Geschlichtet werden kann:
- in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Schadensersatz, Kaufpreiszahlung, Werklohnvergütung),
- bei Herausgabeansprüchen,
- bei Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten (z. B. Überwuchs von Baumwurzeln und Überhang von Ästen und
Sträuchern auf das Nachbargrundstück, Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter)
- bei Verletzung der persönlichen Ehre
durch Beleidigung oder unwahre Behauptungen,
- bei strafrechtlichen Delikten wie
Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Körperverletzung.
Die Friedensrichterin darf bei Vorliegen
von schwereren Straftaten und in Angelegenheiten, die den Familiengerichten und
Arbeitsgerichten vorbehalten sind, nicht
tätig werden. Zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung des Antrages
ist der/die Friedenrichter/in, in deren Ort
der Antragsgegner (nicht der Antragsteller) wohnt. Bei der Antragstellung ist eine
Gebühr zu entrichten.
Torsten Walther
Rechts- und Ordnungsamt
Kurz notiert
Stipendium für Erwachsene ab 50
Auch dieses Jahr vergeben Experiment e. V. und die Deutsche Seniorenliga e. V. das Stipendium „weltweit aktiv“ an aktive Erwachsene ab 50 Jahren. Die Auszeichnung für die Teilnahme an einem Freiwilligendienst im Ausland ist mit 2.000 Euro dotiert.
Weitere Infos unter www.weltweit-aktiv.org.
Pittiplatsch in Heidenau
Am 31. Oktober um 10:30 Uhr ist Pittiplatsch mit seinen Freunden zu Gast im Heidenauer Pestalozzi-Gymnasium. Kartenvorverkauf im Tourismusverein Heidenau und Umgebung unter Tel. 03529 511015.
Katrin Reichelt
Öffentlichkeitsarbeit

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