Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates

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Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates
Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates
vom: 02. Februar 2016
Lfd.
Nr.
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öffentlich
Vortrag/Beratung/Beschluss
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der 1. Bürgermeister eröffnete die Sitzung, wozu er die anwesenden Mitglieder des
Marktgemeinderates, einige Zuhörer, die Musikschulleiter W. Diem und O. Dufter,
TI-Leiterin Christiane Lindlacher, den Kämmerer Enzmann mit einem Praktikanten
sowie den glB Höpfner begrüßte.
(T. Eder von der Presse kam etwas später hinzu)
Als entschuldigt festgestellt wurden die Marktgemeinderäte Genghammer und
Scheidle- Horkel, als noch nicht anwesend die Marktgemeinderäte Strehhuber und
Dr. Weindel.
Anschließend gratulierte er Thomas Hagl zum 52. Geburtstag (am 27.1.) und Herbert
Gschöderer zum runden 70. Geburtstag am 1.2. (mit Geschenk).
Zur vorliegenden Tagesordnung, auf die der 1. Bürgermeister verwies, wurde nichts
vorgebracht.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------TOP 1 “Genehmigung der Niederschrift über die Marktgemeinderatssitzung
vom 19.01.2016 und Bekanntgabe von Beschlüssen des nichtöffentlichen Teils”
Hierzu erging folgender Beschluss:
1
Die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.01.2016 wird
hiermit gemäß § 25 Abs. 2 GeschO genehmigt.
Anwesend: 17
Abstimmungsergebnis:
Für: 17
Gegen: 0
-------------------------------------------------------------------------------------------------------TOP 2 “Annahme des Haushaltsplanes 2016 für die Musikschule
(Unterabschnitt 3331) mit Jahresbericht 2015“
Marktgemeinderat Dr. Weindel hinzugekommen.
Musikschulleiter Wolfgang Diem ging auf die wichtigsten Ereignisse und
Veranstaltungen des Jahres 2015 ein (der Jahresbericht war mit der Ladung zugestellt
worden). Er hob anschließend hervor, dass die mit der Satzungsänderung zum
September 2015 eingeführten Neuerungen (Instrumentenkarussell für die 1. und 2.
Jahrgangsstufen, 10er-Karte für Erwachsene u.a.) sehr gut angenommen werden. Im
Ergebnis ist festzustellen, dass die Gesamtschülerzahl (mit Zweigstellen) von 624 auf
758 Schüler gestiegen ist (in Grassau + 36), was einer Steigerung von 21 (!) entspricht.
Auch die Einführung der Jahresgrundgebühr ging ohne Probleme vonstatten. Er lobte
die gute Zusammenarbeit mit der Sawallisch-Stiftung, der Grund- und Mittelschule
sowie mit dem Musik- und Gesangsverein Grassau.
Anschließend erläuterte der stellvertretende Musikschulleiter Otto Dufter den
Haushaltsplanentwurf 2016. Bei den Einnahmeansätzen ging er im Besonderen auf die
unterschiedlichen Beträge bei den Erstattungen der Mitgliedsgemeinden ein, die zu
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Vortrag/Beratung/Beschluss
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------den ungleichen Unterdeckungen für die Jahre 2014 (201.000,--), 2015 (117.000,--)
und 2016 (150.000,--) führen. Er hob hervor, dass sich die Personalkosten für die
Jahreswochenstunde (2100,-- €) auf dem Stand des Jahres 2011 liegen. Herr Dufter
ging dann noch auf die im Vermögenshaushalt vorgesehenen Anschaffungen ein.
Nach Abschluss der Aussprache erging dann folgender Beschluss:
2 Der Musikschulhaushalt (Unterabschnitt3331 des Verwaltungshaushaltes) wird
entsprechend dem vorliegenden Entwurf mit folgenden Abschlusswerten aufgestellt:
Einnahmen:
Ausgaben:
652.100,-- €
802.200,-- €
Im Vermögenshaushalt werden Ausgaben von insgesamt 14.000,-- € veranschlagt.
Anwesend: 18
Abstimmungsergebnis:
Für: 18
Gegen: 0
-------------------------------------------------------------------------------------------------------TOP 3 „Annahme des Haushaltplanes 2016 für den Fremdenverkehr/
Touristinformation (Unterabschnitt 7900) mit Tourismusbericht 2015
-wurde vom Tourismusausschuss am 20.01.2016 vorberaten-“
Die Leiterin der Touristinformation Christiane Lindlacher bezeichnete zu Beginn ihres
Rückblickes das abgelaufene Jahr als gutes Tourismusjahr (+ 3% bei den
Übernachtungen und dem Gästeaufkommen). Sie ging dann im Einzelnen auf die im
Tourismusbericht aufgeführten Punkte ein (Verbandsarbeit, Buchungssystem,
Veranstaltungs- und Freizeitprogramme, Werbemaßnahmen, Wegebeschilderung). Für
das laufende Jahr wies sie auf die im Oktober stattfindende Alpenwoche der
Vereinigung „Allianz in den Alpen“ hin.
Marktgemeinderat Strehhuber hinzugekommen.
Anschließend ging man zur Vorstellung des Haushaltsplanes 2016 über, der am 20.01.
im Tourismusausschuss vorberaten wurde. Der 1. Bürgermeister nannte die
wichtigsten Positionen (Personalkosten linear + 3%, Erneuerung des Internetauftritts)
und hob hervor, dass der Tourismus ungeachtet des ausgewiesenen Defizits von
150.000,-- € ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der Gemeinde sei und damit
Einnahmen an anderen Stellen des Haushaltes generiere.
Nach kurzer Beratung wurde beschlossen:
3 Der Fremdenverkehrshaushalt (Unterabschnitt 7900 des Verwaltungshaushaltes) wird
Entsprechend dem vorliegenden Entwurf mit folgenden Abschlusswerten aufgestellt:
Einnahmen:
Ausgaben:
310.600,-- €
461.230,-- €
Im Vermögenshaushalt werden Ausgaben in Höhe von 1.000,-- veranschlagt.
Anwesend: 19
Abstimmungsergebnis:
Für: 19
Gegen: 0
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Vortrag/Beratung/Beschluss
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------TOP 4 „Vorstellung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes für den
Angerbach/Grassauer Bach (Gemeinden Marquartstein und Grassau) mit
möglichen Sofortmaßnahmen -hierzu ist Ing. Florian Pfleger vom Büro aquasoli
anwesend-“
Der 1. Bürgermeister rief in Erinnerung, dass nach dem Hochwasserereignis im Jahr
2014 (und 2013), das zu Überflutungen in Piesenhausen geführt hatte, in Abstimmung
mit der Gemeinde Marquartstein das Büro aquasoli mit Erstellung einer Untersuchung
zum Hochwasserschutz für das gesamte Einzugsgebiet des Angerbaches/Grassauer
Baches beauftragt worden war. Dieses “Integrale Hochwasserschutzkonzept” liegt nun
vor und ist im Gemeinderat Marquartstein bereits vorgestellt worden. (Nach
Mitteilung der Gemeinde wurde lediglich als Sofortmaßnahme die Aufweitung eines
Durchlasses auf Grassauer Gemeindegebiet beschlossen – die Zustimmung des
Marktes Grassau vorausgesetzt.)
Herr Pfleger vom Büro aquasoli stellte dann das Konzept per Beamer vor. Neben der
Problembeschreibung mit der Darlegung des Ist – Zustandes enthält dieses technische
Vorschläge für Maßnahmen in Piesenhausen und Grassau, denen ein 100-jähriges
Hochwasser zugrunde liegt. Aufgezeigt wurde auch eine Variante zur Umleitung des
Baches mittels Flutmulde im Westen Grassaus.
In der Beratung äußerte man übereinstimmend die Auffassung, dass die Aufweitung
eines Durchlasses auf Grassauer Gebiet ohne die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnhamen in Piesenhausen (Retentionsräume, Aufweitung des
Bachquerschnitts vor dem Durchlass) für das betreffende Grassauer Gemeindegebiet
Risiken berge. Ablehnend stand man der Schaffung einer Retentionsfläche auf
Grassauer Gebiet (landwirtschaftliche Fläche) gegenüber.
4
Es erging folgender Beschluss:
Eine Aufweitung des maßgeblichen Durchlasses von DN 800 auf DN 1500 kommt nur
in Betracht, wenn die im Konzept vorgeschlagenen und von den Fachbehörden
genehmigten weitergehenden Maßnahmen auf Marquartsteiner Seite verwirklicht
werden und sicher ist, dass dadurch keine Nachteile für das Grassauer Gemeindegebiet
entstehen.
Anwesend: 19
Abstimmungsergebnis:
Für: 19
Gegen: 0
-------------------------------------------------------------------------------------------------------TOP 5 „Bauantrag HGV Vermietungs GmbH & Co. KG – Umbau und
Erweiterung des Dachgeschosses des Anbautraktes im Golfresort Achental,
Mietenkamer Str. 65, Grundstück Fl.Nr. 1193“
Zu diesem TOP begrüßte der 1. Bürgermeister Herrn F. Wiessler von der WEG
Sporthotel (Vorstand der Motel-One AG) und Herrn Braun (Hoteldirektor).
Der 1. Bürgermeister übergab zunächst Herrn Wiessler das Wort. Dieser begründete
die vorgesehenen Bauvorhaben (TOP 5 – 7) damit, die Wettbewerbsfähigkeit des gut
laufenden Hotels nachhaltig zu sichern. Er ging dann auf Einzelheiten des Bauantrages
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Vortrag/Beratung/Beschluss
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------ein. Verwiesen wurde auf die mit der Ladung zugestellte Gegenüberstellung der
Ansichts-, Grundriss- und Schnittdarstellungen der genehmigten Eingabeplanung von
2010 sowie der neuen Eingabeplanung von 2016. Die Planunterlagen wurden zur
Verdeutlichung mittels einer Wandprojektion aufgezeigt.
Das Bauvorhaben ist im Geltungsbereich des seit 28.01.2011 rechtsgültigen
Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.10.2010 gelegen. Für diesen Gebäudeteil
(Anbautrakt) ist nach den zeichnerischen Festsetzungen eine viergeschossige
Bauweise (IV VG) mit Wandhöhe von 13,0 m und Firstverlauf in Nord-Südrichtung
festgesetzt. Gemäß den Textfestsetzungen sind sämtliche Gebäude mit Satteldach mit
Dachneigung zwischen 15 ° - 26 ° mit allseitigen Dachüberständen bei 1 VG von
0.80 m und ab II VG von 1,20 m herzustellen. Bei Balkonen hat der Dachüberstand
die Balkonaußenkante um mind. 20 cm zu überragen. Nach Nr. 6 Satz der Bpl –
Textfestsetzungen sind in den Dächern des 5. Geschosses Dacheinschnitte/Loggien
oder Schleppgauben zulässig. Die Summe der Längen der Dacheinschnitte/Loggien
darf jedoch 40% der jeweiligen Dachlänge nicht überschreiten. Die Summe der
Längen der Schleppgauben darf 60% der jeweiligen Dachlänge nicht überschreiten.
Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die Baugrenzen und Bauhöhen begrenzt.
Die durch das Landratsamt vom 31.08.2010 (Az.: 4.40-B-550-2010) bauaufsichtlich
genehmigte Planfassung vom 07.06.2010 beinhaltete auf der Ostseite zwei
Schleppgauben (12 und 8 m) sowie auf der Westseite zwei Schleppgauben
(10 und 8 m) mit Dachneigung von jeweils 6°.
Das Bauvorhaben wurde bislang nicht ausgeführt.
Die neue Planung sieht anstatt der ursprünglich geplanten Schleppgauben nunmehr
eine Gebäudeaufstockung vor, so dass sich vier Vollgeschosse ergeben. Das
Dachgeschoss ist nach der Begriffsdefinition des Art. 2 Abs. 5 BayBO a.F. kein
Vollgeschoss. Die Wandhöhen des Gebäudeteiles Nord und Süd betragen jeweils
12,86 m. Der Fist des Satteldaches verläuft in Nord-Südrichtung, die Dachneigung
beträgt rd. 22°. Die Dachüberstände sind giebelseitig mit rd. 2,80 m vorgesehen und
traufseitig mit rd. 2,30 m; die Dachüberstände überragen die Balkonaußenkanten um
rd. 0,80 m. In gestalterischer Hinsicht werden die Fassaden durch Anbringung von
vertikalen Zierbalken im Bereich der Balkone aufgewertet.
Die Bebauungsplanfestsetzungen werden vollständig eingehalten; eine Zustimmung
zur Erteilung von Befreiungen ist nicht erforderlich.
Die Bettenzahl wird sich durch die zusätzlichen 3 Zimmer und 10 Suiten um 36 Betten
erhöhen, die zusätzlichen PKW-Stellplätze werden oberirdisch sowie in der
neugeplanten Tiefgarage nachgewiesen. Zum Bau der Tiefgarage u.a. wurde auf
nachfolgenden TOP 7 verwiesen, wofür eine Bebauungsplanänderung im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beantragt wurde.
Nach Angabe des Bauherrn werden die Statikpläne sowie der Brandschutznachweis
direkt an das Landratsamt Traunstein nachgereicht. Die Nachbarzustimmungen fehlen
auf den Eingabeplänen, eine Unterrichtung durch den Markt Grassau erfolgt nicht.
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Vortrag/Beratung/Beschluss
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Nach Beratung wurde beschlossen:
5 Dem Bauantrag der HGV-Vermietungs GmbH & Co.KG – Umbau und Erweiterung
des Dachgeschosses des Anbautraktes im Golfresort Achental, Mietenkamer Straße 65
a.d. Grundstück Fl.Nr. 1193 gemäß der Eingabepläne vom 08.01.2016 wird das
Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Hinsichtlich der Stellplätze, die erst nach dem Bau der Tiefgarage vollständig
nachgewiesen werden können, sollte in der Baugenehmigung folgende Auflage
aufgenommen werden:
Sofern die Tiefgarage nicht innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung der
zusätzlichen Zimmer und Suiten hergestellt ist oder die erforderlichen Stellplätze nicht
anderweitig nachgewiesen werden, kann durch das Landratsamt eine
Nutzungsbeschränkung hinsichtlich der Bettenzahl im Hotel angeordnet werden.
Anwesend: 19
Abstimmungsergebnis:
Für: 19
Gegen: 0
-------------------------------------------------------------------------------------------------------TOP 6 “Bauantrag HGV Vermietungs GmbH & Co. KG – Nutzungsänderung
und Erweiterung des Anwesens Niederfeldstraße 68 „Sichlerhaus“ zur
Golfakademie, Grundstück Fl. Nr. 1042/1”
Der Vertreter des Bauantragstellers, Hr. Franz Wiessler, erläuterte den Antrag in allen
Teilen (siehe auch Sätze 1 und 2 des TOP 5).
Der 1. Bürgermeister nahm Bezug auf die mit der Ladung zugestellte Gegenüberstellung der Ansichts-, Grundriss- und Schnittdarstellungen sowie auf die Beschlüsse
des Marktgemeinderates vom 17.01.2012 und des Bauausschusses vom 24.01.2012.
Die Planunterlagen wurden zur Verdeutlichung mittels einer Wandprojektion
aufgezeigt.
Das Bauvorhaben ist in planungsrechtlicher Hinsicht im Außenbereich gelegen. Der
Gebäudebestand wurde seinerzeit bauaufsichtlich genehmigt, weil es sich um ein
privilegiertes Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB gehandelt hat.
Anlässlich der Grundstückskäufe Fl.Nr. 1042/1 samt Anwesen Niederfeldstraße 68
und Fl.Nr. 1042 durch das Golfzentrum Sporthotel Achental GmbH am 19.12.2011 für
eine künftige Golfplatznutzung wurde nach Rücksprache mit dem Landratsamt
(Vormerkung v. 26.10.2011 mit Hr. Sedlbauer u. Frau Herrmann) die 51. Änderung
des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die Gebietsart für den gegenständlichen
Bereich wurde im Flächennutzungsplan als „SO – Sondergebiet Golf, Erweiterung
18-Löcher Golfplatz“ dargestellt. Das rotfarbige Gebäude wurde als „Bestand mit
künftiger Nutzung als Golfschulungsräume“ dargestellt. Dem Antrag des
Golfzentrums Sporthotel Achental GmbH wegen Nutzungsänderung des Anwesens
Niederfeldstraße 68 wurde durch Marktgemeinderatsbeschluss vom 24.01.2012 unter
der Voraussetzung zugestimmt, dass das Gebäude ausschließlich für Golfschulungsräume und einen untergeordneten Lokalbetrieb genutzt werden darf. In Ergänzung des
vorstehenden Beschlusses beschloss der Bauausschuss am 24.01.2012, dass mit der
Schaffung von Übernachtungsmöglichkeit für kleinere Gruppen (max. 10 Personen)
Einverständnis besteht, hingegen eine Nutzungsänderung in ein öffentliches Lokal
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----------------------------------------------------------------------------------------------------------------unzulässig ist. Die Maßgaben beider Beschlüsse sind durch eine beschränktpersönliche Dienstbarkeitsbestellung abzusichern.
Der Gebäudebestand wurde durch das Landratsamt Traunstein am 25.02.2003 (Az.:
40-B-57-2001) bauaufsichtlich genehmigt, die Tekturplanung am 04.11.2004.
Aufgrund der Direktvermarktung der Erzeugnisse des Gartenbaubetriebes Sichler war
ein gewisses Verkehrsaufkommen auf der Niederfeldstraße durch Kunden- und
Lieferverkehr feststellbar. Nach Geschäftsaufgabe und Betriebsverlagerung nach
Übersee wurde das nördlich des Hauptgebäudes stehende Glasgewächshaus abgebaut.
Geplant ist nun eine Nutzungsänderung zur „Golfakademie“ mit geringfügigen
Erweiterungen. Am Westzugang ist eine Eingangsüberdachung und an der Nordseite
eine Überdachung der Zufahrt geplant, am Querbau Nord westseitig eine
nichtüberdachte Terrasse und ostseitig eine Teilunterkellerung. Ferner ist südöstlich
des Hauptgebäudes ein überdachter Freisitz im Ausmaß von 6,20 x 6,20 m
vorgesehen. Die Anbauten und der Freisitz werden mit Satteldächern und
Dachüberständen zwischen 1,0 m bzw. 1,50 m – 1,90 m versehen. Das bestehende
Hauptgebäude weist Außenwandstärken (Holzbauweise) von lediglich 20 cm auf, aus
energetischen Gründen wird deshalb allseitig eine Dämmschalung mit Stärke von
16 cm angebracht. Eine Erhöhung der Wandhöhe um 25 cm ist wegen Einbau einer
Wärmeschutzdämmung erforderlich; die Dachneigung bleibt mit rd. 20° unverändert.
Die Dachüberstände sind mit rd. 1,80 m vorgesehen, die Balkonaußenkanten werden
durch die Vordächer um rd. 0,70 m überschritten. Im EG werden die Räume im
Haupthaus als Akademie-Gästehalle mit Küche und Essbereich und im nordseitigen
erdgeschossigen Querbau als Akademie für max. 199 Personen genutzt. Im 1. OG sind
7 Hotelzimmer (14 Betten) und im DG zwei Suiten (4 Betten), somit insgesamt 18
Betten geplant. Der Stellplatzbedarf errechnet sich gemäß § 20 GaStellV (Anlage)
folgendermaßen:
Nr.
Verkehrsquelle
Richtl.
6,3
Hotelbetrieb
1 Stellplatz
Zahl der
je 6 Betten
Stellplätze
+ hiervon für
Besucher in %
18 Betten : 6
3
75 % = 2,25
Stellplätze
gesamt
5,25
gerundet
6,0
Die Vorschriften der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen werden
eingehalten.
Die Gäste können das Golfakademiegebäude anfahren, das Parken ist jedoch am
Golfhotel vorgesehen. Die Gäste können für die Wegstrecke zwischen
Golfakademiegebäude und dem Golfhotel (Länge ca. 625 m) Elektro-Golffahrzeuge
nutzen (wurde von Herrn Wiessler anhand des Bauantragsplanes aufgezeigt). Das
Verkehrsaufkommen durch das Golfakademiegebäude wird sich insoweit in Grenzen
halten.
Nach eingehender Beratung, in deren Verlauf auch nach dem Wasser- und
Kanalanschluss gefragt wurde (beides vorhanden) und Hoteldirektor Braun die
geplanten Nutzungen erläuterte, wurde wie folgt beschlossen:
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Vortrag/Beratung/Beschluss
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------6 Dem Bauantrag der Firma HGV Vermietungs GmbH & Co.KG zur Nutzungsänderung
und Erweiterung des Anwesens Niederfeldstraße 68 (ehem. Sichlerhaus) zur
Golfakademie a.d. Grundstück Flnr. 1042/1 gemäß der Eingabeplanung vom
08.01.2016 wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Hinsichtlich der
künftigen Nutzung als Golfakademie mit ständig wechselnder Belegung der Zimmer
und Suiten ist eine entsprechende beschränkt-persönliche Dienstbarkeit vor
Nutzungsaufnahme vorzulegen. Es ist lediglich ein untergeordneter hotelinterner
gastronomischer Betrieb im Zusammenhang mit den Nutzungen im Anwesen
(Golfakademie) zulässig. Die erforderlichen 6 Stellplätze für diese zusätzlichen 18
Betten sind am Hotel Golf Resort Achental nachzuweisen.
Anwesend: 19
Abstimmungsergebnis:
Für: 19
Gegen: 0
-------------------------------------------------------------------------------------------------------TOP 7 “Antrag WEG Sporthotel Achental zur Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 7 „Grassau-Grafing“ an der Mietenkamer Straße – Grafinger Straße für die
Grundstücke Fl. Nrn. 1193/2, 1193/12, 1193/3, 1193/11, 1193, 1193/10, 1193/4,
1011/8 (Graben), 967/4, 1366, 1193/7 und 1193/8 (Verkehrsflächen); Erlass des
Änderungsbeschlusses”
Der Vertreter des Antragstellers, Herr Franz Wiessler, erläuterte den Antrag und das
vorgesehene Bauvorhaben (s. hierzu Sätze 1 und 2 zu TOP 5).
Verwiesen wurde auf den mit der Ladung zugestellten Auszug aus den zeichnerischen
Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes und der Änderungsplanung vom
08.01.2016 samt Textfestsetzungen, auf die Vergleichsdarstellung der Baugrenzenreduzierungen und Baugrenzenerweiterungen gegenüber dem rechtsgültigen
Bebauungsplan sowie auf die Übersicht der Wandhöhen der angrenzenden Bestandsbebauungen. Zur Verdeutlichung wurden die Planteile anhand von Wandprojektionen
aufgezeigt. Angemerkt wurde, dass die bereits begonnene Bauleitplanung für den
Ersatzbau des Hauses „Alpenblick“ wieder eingestellt wurde, nachdem wegen der
Höhe (WH 13 m – 4 VG) Einwendungen erhoben wurden. Die Verfahrensbeteiligten
wurden davon mit Schreiben vom 16.11.2015 unterrichtet. Im Zuge dieser 6.
Änderungsplanung soll das im nördlichen Grundstücksbereich von Flrn. 1193/3
stehende zweigeschossige Appartementgebäude „Haus Alpenblick“ abgebrochen
werden. Entlang der Grafinger Straße sind Neubauten sowie eine Tiefgarage geplant.
Im Zuge dieser Bauleitplanung sollen in der gesamten Hotelanlage diverse
Baugrenzen gemäß tatsächlichem Gebäudebestand zurückgenommen werden, eine
Reduzierung der Vollgeschosszahlen ist im Bereich des runden Eingangspavillons von
II auf I Vollgeschoss und des Altbaus von V auf IV Vollgeschosse bei unveränderten
Wandhöhen von 16 m bzw. 15 m beabsichtigt. Die Baugrenzen für den ursprünglich
geplanten Carport entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze werden ebenfalls
ersatzlos herausgenommen.
Die Bestandsgebäude sowie die neugeplanten Gebäude im Änderungsbereich weisen
nachfolgende Grundflächen auf:
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----------------------------------------------------------------------------------------------------------------1. Hotelkomplex
2. Hubertushütte
3. Haus Kampenwand
4. Alpenblick neu (West: 674,45m², Mitte: 569,45 m², Ost: 735,0 m² = 1.978,90 m²)
5.195 m²
75 m²
503 m²
1.979 m²
Grundflächen insgesamt:
7.752 m²
Die Baurechtsänderungen können anstelle des Regelverfahrens mit einem
Bebauungsplan für die Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a
BauGB durchgeführt werden. Die zugelassenen Grundflächen zur Nachverdichtung
betragen weniger als 20.000 m². Für das beschleunigte Verfahren sind die Vorschriften
des § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend anzuwenden. Auf die
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung kann nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
verzichtet werden, zu berücksichtigen sind jedoch Umweltbelange.
Der seit 28.01.2011 rechtsgültige Bebauungsplan mit der Gebietsartfestsetzung
„SO-Sondergebiet Hotel“ nach § 11 BauNVO enthält im nordwestlichen Planbereich
für das Haus „Alpenblick“ für zwei versetzt aneinandergebaute Gebäude Baugrenzen
im Ausmaß von jeweils rd. 13 x 11 m für eine zweigeschossige Bauweise (II VG) mit
zulässigen Wandhöhen von max. 6,50 m und Firstverläufen in Nord-Südrichtung. Der
Mindestabstand zwischen Straßengrundstück Flnr. 1193/11 und nordöstlicher
Gebäudeecke beträgt 5,30 m bzw. nordwestlicher Gebäudeecke 6,0 m. Die
Baugestaltung hat sich nach den Textfestsetzungen in Ziffer III zu richten. Demnach
sind sämtliche Gebäude mit Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 15°-26° und
allseitigen Dachüberständen von mind. 0,80 m bei eingeschossiger Bauweise (I VG)
und von mind. 1,20 m ab zwei-geschossiger Bauweise (ab II VG) zu versehen. In den
Dächern des 4. und 5. OG sind Dacheinschnitte / Loggien bis zu 40 % der Dachlänge
oder Schleppgauben (DN mind. 10°) bis zu 60 % der Dachlänge zulässig.
Untergeordnete Bauteile können auch mit Flach- oder Pultdach oder mit Satteldach
geringerer Dachneigung versehen werden. Die Dacheindeckung hat mit ziegelrotem
oder rotbraunem Eindeckungsmaterial oder mit Lärchenholzschindeln zu erfolgen.
Vorspringende Bauteile wie z.B. Balkone und Erker dürfen die Baugrenzen max.
1,50 m überschreiten.
Die seitlichen Wandhöhenmaße sind objektbezogen. Als Bezugspunkte gelten die
Oberkante Rohboden EG und Schnittpunkt der OK-Dachhaut. Die Bezugshöhe des
OK-Rohbodens für die Bemessung der Wandhöhen darf max. 0,50 m über dem
Urgelände liegen.
Die Anzahl der PKW-Stellplätze (192 Stück für PKW – oder 186 PKW und 3 für Busse) richtet sich
nach der Gästezimmeranzahl, wobei 70 % der Hotelnutzung und 30 % der Golfplatznutzung zugeteilt werden. Zum Schutz der westlich angrenzenden Nachbarn vor Lärmbelastungen ist die Benutzung des Parkplatzes zwischen Haus Kampenwand und Golfund Wellnessgebäude in der Nachtzeit zwischen 22 – 6 Uhr unzulässig.
Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die Baugrenzen und Bauhöhen begrenzt.
Die Änderungsplanung sieht entlang der Grafinger Straße nunmehr drei versetzte
Baukörper vor. Der westliche Baukörper im Ausmaß von 32,5 x 18,70 m ist in
zweigeschossiger Bauweise (II VG) mit einer Wandhöhe von 7,20 m mit Firstverlauf in
Ost-Westrichtung vorgesehen. Der Mindestabstand zwischen neugeplantem Gebäude
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----------------------------------------------------------------------------------------------------------------und Anwesen Grafinger Straße 15 beträgt rd. 17 / 19 m und zum Anwesen Grafinger
Str. 17 rd. 21 m. Zwischen Haus Alpenblick und neuen Baugrenzen ist der Abstand
mit 6,50 m geplant, zum Straßengrundstück unverändert mit 5,30 m am nordöstlichen
Gebäudeeck.
Der mittlere Baukörper in dreigeschossiger Bauweise (III VG) mit Wandhöhe von
10,50 m im Ausmaß von 27,50 x 21,0 m mit Firstverlauf in Nord-Südrichtung weist
einen Mindestabstand von 3,75 m zum Straßengrundstück und einen Mindestabstand
von rd. 19 m zur südwestlichen Gebäudeecke des Anwesens Grafinger Str. 10 a auf.
Der östliche Baukörper ebenfalls in dreigeschossiger Bauweise (III VG) mit Wandhöhe
von 10,50 m im Ausmaß von 35 x 21 m mit Firstverlauf in Ost-Westrichtung ist mit
einem Mindestabstand von 3,60 m zur Grafinger Straße geplant, der Mindestabstand
zum Anwesen Grafinger Straße 10 a beträgt ca. 21 m und zur Südwestecke des
Anwesens Grafinger Str. 6 ca. 25 m. Die Hotelzufahrt- bzw. Abfahrt über die
Grafinger Straße wird aufgrund der neugeplanten Gebäude aufgegeben, die
Erschließung erfolgt künftig ausschließlich über die Mietenkamer Straße. Die Zufahrt
zur Tiefgarage erfolgt östlich des letztgeplanten Baukörpers. Insgesamt verbleiben 138
oberirdische Stellplätze (im Uhrzeigersinn West nach Ost: 26, 13, 13, 49, 37), der Rest
soll im bauordnungsrechtlichen Teil in der Tiefgarage nachgewiesen werden. Die
Textfestsetzungen in Ziffer III in den Nrn. 1 – 13 und 16 – 19 sowie die textlichen
Hinweise bleiben gegenüber dem rechtsgültigen Bebauungsplan unverändert.
In der Textfestsetzung Nr. 14 wird hingewiesen, dass für Busse ein Kurzzeitparkplatz
bei der Zufahrtsgasse des Parkplatzes vorgesehen wird. Der Busparkplatz auf dem
Hotelgelände soll nur zum Ein- und Aussteigen genutzt werden. Anschließend sollen
die Busse auf dem öffentlichen Parkplatz bei der benachbarten Sportanlage parken.
Dadurch werden für die Anwohner der Appartementanlage Grafinger Straße 2 bis 10 a
künftig Lärmbelästigungen durch Busse vermieden.
In der Textfestsetzung Nr. 15 wird hingewiesen, dass die Parkplatznutzung im Bereich
zwischen Haus Kampenwand und Westteil des Wellnessgebäudes aus Gründen des
Schallschutzes für die Nachbarparzellen Nr. 1019, 1015 und 1015/3 durch
organisatorische Maßnahmen im Zeitraum von 6.00 bis 22.00 Uhr verhindert wird.
7.
Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
Dem Antrag der WEG Sporthotel Achental zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7
„Grassau-Grafing“ für den Bereich des Hotelareals wird vorbehaltlich des Verfahrensergebnisses grundsätzlich zugestimmt; die Änderungsplanung vom 08.01.2016 wird
unter nachfolgenden Maßgaben angenommen:
1. Die Feuerwehrzufahrt ist am südöstlichen Bereich des Altbaus nachzutragen.
2. Die Baugrenzen der Tiefgarage (TG) sind in Ziffer I im zeichnerischen Teil rot
darzustellen und in Ziffer II in der Planzeichenerklärung zu ergänzen.
3. Das schalltechnische Gutachten vom 20.07.2010 (Az.: GRS-1633/02) ist hinsichtlich
der Stellplatznutzung im westlichen Grundstücksbereich, des Parkplatzes für Busse
sowie der Zu- und Auffahrt zur neuen Tiefgarage überarbeiten zu lassen.
4. Der Parkplatz für Busse ist in den zeichnerischen Festsetzungen darzustellen und
in der Planzeichenerklärung zu erläutern.
5. Die Ziffer III Nr. 14 Satz 3 der textlichen Festsetzungen erhält folgende Fassung:
„Die Gesamtzahl der Stellplätze richtet sich nach den geltenden
Rechtsvorschriften“.
Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates
vom: 02. Februar 2016
Lfd.
Nr.
Seite 11
öffentlich
Vortrag/Beratung/Beschluss
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------6. Im Bereich der Hotelzufahrt auf die Kreisstraße TS 45 sind die Sichtdreiecke
(5 x 70 m) nachzutragen.
7. Bei den textlichen Festsetzungen ist der letzte Absatz in Ziffer III Nr. 14 (Anschließend
sollen die Busse auf dem öffentlichen Parkplatz bei der benachbarten Sportanlage abgestellt werden)
ersatzlos zu streichen. Stattdessen ist festzusetzen, dass Busparkplätze auf dem
Gelände des Golfhotels nachzuweisen sind.
8. Die Höhenlage des Rohbodens EG ist genau festzulegen.
9. In Ziffer III Nr. 6 der textlichen Festsetzungen ist die Zulässigkeit von
Schleppgauben zu streichen.
Nachdem mit dieser Planung eine Nachverdichtung im bereits beplanten und bebauten
Bereich erfolgt, ist das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB mit
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und frühzeitiger Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB zu veranlassen. Nach § 13 a
Abs. 3 Nr. 1 BauBG gelten die Vorschriften des § 13 Abs. 3 BauGB. Nachdem keine
nachteiligen Auswirkungen erkennbar sind, wird von einer Umweltprüfung und einem
Umweltbericht abgesehen.
Die Kosten des Änderungsverfahrens haben die Veranlasser zu tragen.
Anwesend: 19
Abstimmungsergebnis:
Für: 19
Gegen: 0
-------------------------------------------------------------------------------------------------------TOP 8 “Neubestellung der Stellvertreterin der Kassenverwalterin“
Der 1. Bürgermeister trug vor, dass eine Neubestellung notwendig sei, da die jetzige
Vertreterin das Sachgebiet Standesamt und Personalwesen übernehmen soll (und im
laufenden Jahr wegen Abschlusslehrgängen und Prüfungen für längere Zeiten nicht
zur Verfügung steht). Frau Winklmair, die früher schon einmal Kassenverwalterin
war, übernimmt die Stellvertretung nach eigener Aussage gerne.
8
So erging dann folgender Beschluss:
Frau Annemarie Winklmair wird mit Wirkung ab 4. April 2016 zur neuen
Stellvertreterin der Kassenverwalterin (Verena Bals) bestellt.
Anwesend: 19
Abstimmungsergebnis:
Für: 19
Gegen: 0
-------------------------------------------------------------------------------------------------------TOP 9 “Bekanntgaben, Anfragen und Anregungen”
Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass Herr Sprus sein Hotelbauvorhaben, zu dem der
Marktgemeinderat sein Einvernehmen erteilt hat, aus finanziellen Gründen umfangmäßig verringern müsse (Verzicht auf Tiefgarage, Zwischenbau nur erdgeschossig,
Fitnessbereich im Hauptgebäude). Die notwendigen Stellplätze können oberirdisch
nachgewiesen werden.
Ansonsten ergaben sich keine Wortmeldungen.
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Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates
vom: 02. Februar 2016
Lfd.
Nr.
Seite 12
öffentlich
Vortrag/Beratung/Beschluss
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Nach einer kurzen Pause wurde die Sitzung nichtöffentlich weitergeführt.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------TOP 10 “Genehmigung der Teile der Niederschrift über die MGde-Ratssitzung
vom 19.01.2016, die nicht zugestellt wurden”
Vom Schriftführer wurden die Beschlüsse zu den TOP 8 und 9 vorgetragen.
9
Anschließend erging folgender Beschluss:
Der nichtöffentliche Teil der Niederschrift über die MGde-Ratssitzung vom
19.01.2016 wird hiermit nach § 25 Abs. 2 GeschO genehmigt.
Anwesend: 19
Abstimmungsergebnis:
Für: 19
Gegen: 0
-------------------------------------------------------------------------------------------------------TOP 11 „Grunderwerb im Baugebiet Bründlbachweg in Mietenkam –
Genehmigung einer notariellen Nachtragsurkunde (Messungsanerkennung und
Auflassung)”
Der 1. Bürgermeister trug vor, dass nach der Endvermessung des Baugebietes die
notarielle Messungsanerkennung und Auflassung beurkundet wurde. Aufgrund einer
Flächenabweichung zur Vorurkunde ergibt sich eine Nachzahlung von 20.860,-- €.
(Durch die Mehrfläche können aber höhere Verkaufserlöse erzielt werden.)
10
Ohne Beratung wurde beschlossen:
Der Marktgemeinderat kennt die Urkunde des Notars Bernhard Gleißner in Traunstein
vom 27.01.2016, URNr. G 104/16, und genehmigt diese.
Anwesend: 19
Abstimmungsergebnis:
Für: 19
Gegen: 0
-------------------------------------------------------------------------------------------------------TOP 12 „Festanstellung des Auszubildenden Markus Eisenkolb”
Der 1. Bürgermeister verlas das Antragsschreiben des Auszubildenden. Er attestierte
eine sukzessive gute Entwicklung seiner Leistung; auch die schulischen Leistungen
können sich sehen lassen. Der 1. Bürgermeister stellte die Einstellung in den
Zusammenhang mit den Personalveränderungen, wie sie durch die Pensionierung des
glB Höpfner im Dezember 2017 ausgelöst werden. Hr. Höpfner erläuterte die vorgesehenen Änderungen anhand eines Schaubildes (P. Enzmann Nachfolger von R.
Höpfner, T. Gasteiger Nachfolger für P. Enzmann; M. Eisenkolb übernimmt das
Sachgebiet von T. Gasteiger mit Änderungen).
Der 1. Bürgermeister gab auch noch bekannt, dass auf die ausgeschriebene Auszubildendenstelle 4 Bewerbungen eingegangen sind, die Entscheidung fiel zugunsten von
Thomas Hainz aus.
Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates
vom: 02. Februar 2016
Lfd.
Nr.
Seite 13
öffentlich
Vortrag/Beratung/Beschluss
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Es erging dann folgender Beschluss:
Der Auszubildende Markus Eisenkolb wird nach Aushändigung des Zeugnisses zur
bestandenen Abschlussprüfung fest angestellt. Die Anstellung erfolgt in Entgeltgruppe
5 Stufe 1.
Anwesend: 19
Abstimmungsergebnis:
Für: 19
Gegen: 0
-------------------------------------------------------------------------------------------------------TOP 13 „Bekanntgaben, Anfragen und Anregungen”
Der 1. Bürgermeister berichtete von einem sehr konstruktiven Gespräch mit den neuen
Eigentümern des Gewerbeparkareals (BFH Gewerbepark Grassau GmbH & Co. KG,
Geschäftsführer Chr. Fecke und M. Hartinger). Sie wollen im Sinne der gemeindlichen
Vorstellungen eine komplette Neubeplanung und Neuordnung und werden dazu als
Nächstes ein Vorkonzept in Auftrag geben (bei Planungsbüro Straßer und Partner).
Die Angelegenheit wird die Gemeinde und den Marktgemeinderat die nächsten Jahre
intensiv beschäftigen.
Der Marktgemeinderat gab die guten Ergebnisse zur bestandenen Prüfung von
Maximilian Felber (Kaufmann für Tourismus und Freizeit) bekannt. Herr Felber wird
nun ein 3-jähriges Touristikstudium antreten. In dieser Zeit steht er der TI Grassau als
Halbtagskraft zur Verfügung.
Bekanntgegeben wurde noch, dass die Finanz- und Haushaltsausschusssitzung zur
Beratung des Haushaltsplanes 2016 entfallen muss, da der Kämmerer den Entwurf
noch nicht abgeschlossen hat (ein Ersatztermin steht noch nicht fest).
-------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Niederschrift wurde von mir im Zuge der Textverarbeitung erstellt. Götze