Unternehmen der ökologischen Aquakultur Herr Dario Dubolino DG

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Unternehmen der ökologischen Aquakultur Herr Dario Dubolino DG
Unternehmen der ökologischen Aquakultur
Herr Dario Dubolino
DG for Maritime Affairs and Fisheries
Europäische Kommission
Brüssel
Cc: Mr. Joᾶo Onofre
DG Agriculture and Rural Development
Unit B4 – Ökologische Landwirtschaft
Europäische Kommission
Brüssel
Betreff: Notwendigkeit kurzfristiger Änderungen der ökologischen Aquakultur
Verordnung EG Nr. 834/2007 bzw. nachfolgende Durchführungsbestimmungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieser Brief ist Teil einer grenzüberschreitenden Bewegung von Unternehmen aus dem
Bereich der ökologischen Aquakultur, die in ihrer Gesamtheit den Großteil dieser Branche
sowie des Marktes repräsentieren. Mit diesem Brief wollen wir den unmittelbaren
Handlungsbedarf bezüglich Änderungen der EU Bio-Verordnung herausheben.
Mit großer Aufmerksamkeit verfolgen wir die zunehmende Sensibilität und die sehr kritische
Fragestellung der Gesellschaft sowie die großen Herausforderungen in Hinsicht auf die
konventionelle Aquakultur. Dass mit der ökologischen Aquakultur vor über 15 Jahren eine
enorm wichtige alternative Entwicklungsstrategie geschaffen wurde, die zwischenzeitlich
auch in der EU-Bio-Verordnung Anerkennung gefunden hat, erfreut sich einer zunehmenden
und breiten Unterstützung. Diese positive Entwicklung wird über die meisten der EU
Mitgliedsstaaten ausgeweitet und auch Aquakulturunternehmen in Lateinamerika, Asien und
Afrika werden erreicht. Die ökologischen Aquakulturunternehmen haben viele Millionen Euro
investiert, um diese Branche aufzubauen. Diese beschäftigt mittlerweile mehrere tausend
Arbeitnehmer und ermöglicht es, die Gesellschaft weiter zu sensibilisieren und die sich
positiv entwickelnde Nachfrage der EU Bürger nach ökologischen Aquakulturprodukten
zufriedenzustellen.
Einige Regulierungen der aktuellen EU-Bio-Verordnung stellen massive Hindernisse für eine
Fortführung dieser Entwicklung dar und verhindern somit die künftige Planung auf allen
Ebenen der Produktion und des Marktes. Ein kritischer Punkt ist die ab 2015 geltende
drastische Beschränkung des Einsatzes von nichtökologischen juvenilen Aquakulturtieren,
wobei die absolute Nichtverfügbarkeit von ökologischen Jungtieren einiger Arten nicht
berücksichtigt wird – ebenso wenig wie die teilweise vorherrschenden drastischen
Versorgungslücken. Für einige Arten (z. B. Garnelen und Pangasius) konnten bisher keine
ökologischen Zuchtmethoden1 entwickelt werden. Bei anderen Arten (z.B. Forelle und Lachs)
trägt die frühe Phase der ökologischen Aquakulturindustrie bestimmter Regionen und
Mitgliedsstaaten die Errichtung von ökologischen Brutanstalten nicht. Nur die intensive
Forschung und Entwicklung, sowie ein starker Anstieg der ökologischen
Produktionsvolumina würden es ermöglichen die derzeitige Lage zu verändern. Jedoch
benötigen die genannten Punkte Investitionen, die ohne dauerhafte Perspektive nach Ablauf
der Übergangsfrist Ende 2014, unmöglich sind.
Ein kürzlich veröffentlichter EGTOP (Expert group for technical advice on organic production)
Bericht (Dez. 2013) unterstreicht die oben genannte Problematik, sowie dessen Fristen und
erteilt Empfehlungen zu erforderlichen Änderungen. Bei der Seafood Expo in Brüssel (Mai
2014), ließ die DG Mare (Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei) wissen,
dass man durchaus bereit sei die ökologische Aquakultur zu unterstützen, indem eine Reihe
von Änderungen Ende 2014, also vor Ablauf der Fristen, durchgeführt werden sollen. Jedoch
spiegelt der letzte Entwurf für eine solche Änderung (Juli 2014) nicht die Empfehlungen der
EGTOP wider und hinterließ einerseits Verwirrung und Frustration in der Branche, , ob und
wie diese Änderungen mit der Zeit eingeführt werden können.
Wir sind davon überzeugt, dass es nötig ist eine einheitliche (d.h. keine Unterscheidung
zwischen Regionen und Arten), klare (d.h. keinerlei Möglichkeiten für Unternehmen und
Kontrollstellen sich Schlupflöcher durch technische Feinheiten zu verschaffen bzw. sich
dahinter zu verstecken) und realistische (d.h. die Berücksichtigung der Situation der Branche
sowie den Stand der Technik) Regelung hinsichtlich der zulässigen Herkunft von juvenilen
Aquakulturtieren zu formulieren. Gleichzeitig muss die Integrität ökologischer Standards
aufrechterhalten werden (d.h. die Definition von ökologisch darf nicht aufgrund technischer
Hindernisse herabgesetzt werden).
Daher empfehlen wir folgende Regelungsänderungen (aktueller Text/empfohlene Änderung):
(9) Da die Tierproduktion in ökologischer/biologischer Aquakultur noch in den Anfängen
steckt, sind Eltern- sowie Jungtiere aus ökologischer/biologischer Produktion nicht unbedingt
in ausreichenden Mengen verfügbar. Es ist vorzusehen, dass unter bestimmten
Bedingungen auch Eltern- und Jungtiere nichtökologischer/nichtbiologischer Herkunft
eingesetzt werden dürfen
Artikel 25:
2. Als Besatzmaterial und wenn ökologisch/biologisch erzeugte Aquakulturtiere nicht
verfügbar sind, dürfen nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugte juvenile Aquakulturtiere in
einen Betrieb eingebracht werden. Sie müssen mindestens die beiden letzten Drittel des
Produktionszyklus in ökologischer/biologischer Haltung verbringen
3. Der Anteil nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugter juveniler Aquakulturtiere, die in einen
Betrieb eingesetzt werden dürfen, wird zum 31. Dezember 2011 auf 80 %, zum 31.
Dezember 2014 auf 50 % und zum 31. Dezember 2015 auf 0 % reduziert.
Bedingungen für den Einsatz nichtökologisch/nichtbiologisch
Aquakulturtiere in ökologische/biologische Aquakulturbetriebe:
erzeugter
juveniler
- die Herkunft sowie Eigenschaften der nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugten juvenilen
Aquakulturtiere sollen bekannt und nachweisbar sein.
- Nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugte juvenile Aquakulturtiere sollen nicht genetisch
manipuliert sein. Auch die Polyploidisierung sowie jedwede Manipulation des Geschlechts
sind unzulässig.
- Die Herkunft nichtökologischer/nichtbiologischer Eltern- oder Jungtiere aus nicht als
nachhaltig anerkannten Fischereien ist unzulässig.
- Nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugte juvenile Aquakulturtiere sollen nicht durch
folgende Techniken reproduziert werden: Abschneiden des Augenstils bei weiblichen
Garnelen2.
- Nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugte juvenile Aquakulturtiere sollen keiner Behandlung
mit Substanzen unterliegen, die die Qualität des Endproduktes beeinträchtigt.
1
Dies bezieht sich vor allem auf die künstliche Stimulierung des Eisprungs unter Verzicht des Einsatzes von
Hypophysenhormonen bzw. einer Manipulation des Drüsensystems im Augenstiel weiblicher Garnelen. Dies
betrifft zudem die Aufzucht ohne Gebrauch von speziellem mikroverkapseltem Futtermittel (zur Zeit nur in
nichtökologischer Qualität verfügbar).