Unternehmen der ökologischen Aquakultur Herr Dario Dubolino DG
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Unternehmen der ökologischen Aquakultur Herr Dario Dubolino DG
Unternehmen der ökologischen Aquakultur Herr Dario Dubolino DG for Maritime Affairs and Fisheries Europäische Kommission Brüssel Cc: Mr. Joᾶo Onofre DG Agriculture and Rural Development Unit B4 – Ökologische Landwirtschaft Europäische Kommission Brüssel Betreff: Notwendigkeit kurzfristiger Änderungen der ökologischen Aquakultur Verordnung EG Nr. 834/2007 bzw. nachfolgende Durchführungsbestimmungen Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Brief ist Teil einer grenzüberschreitenden Bewegung von Unternehmen aus dem Bereich der ökologischen Aquakultur, die in ihrer Gesamtheit den Großteil dieser Branche sowie des Marktes repräsentieren. Mit diesem Brief wollen wir den unmittelbaren Handlungsbedarf bezüglich Änderungen der EU Bio-Verordnung herausheben. Mit großer Aufmerksamkeit verfolgen wir die zunehmende Sensibilität und die sehr kritische Fragestellung der Gesellschaft sowie die großen Herausforderungen in Hinsicht auf die konventionelle Aquakultur. Dass mit der ökologischen Aquakultur vor über 15 Jahren eine enorm wichtige alternative Entwicklungsstrategie geschaffen wurde, die zwischenzeitlich auch in der EU-Bio-Verordnung Anerkennung gefunden hat, erfreut sich einer zunehmenden und breiten Unterstützung. Diese positive Entwicklung wird über die meisten der EU Mitgliedsstaaten ausgeweitet und auch Aquakulturunternehmen in Lateinamerika, Asien und Afrika werden erreicht. Die ökologischen Aquakulturunternehmen haben viele Millionen Euro investiert, um diese Branche aufzubauen. Diese beschäftigt mittlerweile mehrere tausend Arbeitnehmer und ermöglicht es, die Gesellschaft weiter zu sensibilisieren und die sich positiv entwickelnde Nachfrage der EU Bürger nach ökologischen Aquakulturprodukten zufriedenzustellen. Einige Regulierungen der aktuellen EU-Bio-Verordnung stellen massive Hindernisse für eine Fortführung dieser Entwicklung dar und verhindern somit die künftige Planung auf allen Ebenen der Produktion und des Marktes. Ein kritischer Punkt ist die ab 2015 geltende drastische Beschränkung des Einsatzes von nichtökologischen juvenilen Aquakulturtieren, wobei die absolute Nichtverfügbarkeit von ökologischen Jungtieren einiger Arten nicht berücksichtigt wird – ebenso wenig wie die teilweise vorherrschenden drastischen Versorgungslücken. Für einige Arten (z. B. Garnelen und Pangasius) konnten bisher keine ökologischen Zuchtmethoden1 entwickelt werden. Bei anderen Arten (z.B. Forelle und Lachs) trägt die frühe Phase der ökologischen Aquakulturindustrie bestimmter Regionen und Mitgliedsstaaten die Errichtung von ökologischen Brutanstalten nicht. Nur die intensive Forschung und Entwicklung, sowie ein starker Anstieg der ökologischen Produktionsvolumina würden es ermöglichen die derzeitige Lage zu verändern. Jedoch benötigen die genannten Punkte Investitionen, die ohne dauerhafte Perspektive nach Ablauf der Übergangsfrist Ende 2014, unmöglich sind. Ein kürzlich veröffentlichter EGTOP (Expert group for technical advice on organic production) Bericht (Dez. 2013) unterstreicht die oben genannte Problematik, sowie dessen Fristen und erteilt Empfehlungen zu erforderlichen Änderungen. Bei der Seafood Expo in Brüssel (Mai 2014), ließ die DG Mare (Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei) wissen, dass man durchaus bereit sei die ökologische Aquakultur zu unterstützen, indem eine Reihe von Änderungen Ende 2014, also vor Ablauf der Fristen, durchgeführt werden sollen. Jedoch spiegelt der letzte Entwurf für eine solche Änderung (Juli 2014) nicht die Empfehlungen der EGTOP wider und hinterließ einerseits Verwirrung und Frustration in der Branche, , ob und wie diese Änderungen mit der Zeit eingeführt werden können. Wir sind davon überzeugt, dass es nötig ist eine einheitliche (d.h. keine Unterscheidung zwischen Regionen und Arten), klare (d.h. keinerlei Möglichkeiten für Unternehmen und Kontrollstellen sich Schlupflöcher durch technische Feinheiten zu verschaffen bzw. sich dahinter zu verstecken) und realistische (d.h. die Berücksichtigung der Situation der Branche sowie den Stand der Technik) Regelung hinsichtlich der zulässigen Herkunft von juvenilen Aquakulturtieren zu formulieren. Gleichzeitig muss die Integrität ökologischer Standards aufrechterhalten werden (d.h. die Definition von ökologisch darf nicht aufgrund technischer Hindernisse herabgesetzt werden). Daher empfehlen wir folgende Regelungsänderungen (aktueller Text/empfohlene Änderung): (9) Da die Tierproduktion in ökologischer/biologischer Aquakultur noch in den Anfängen steckt, sind Eltern- sowie Jungtiere aus ökologischer/biologischer Produktion nicht unbedingt in ausreichenden Mengen verfügbar. Es ist vorzusehen, dass unter bestimmten Bedingungen auch Eltern- und Jungtiere nichtökologischer/nichtbiologischer Herkunft eingesetzt werden dürfen Artikel 25: 2. Als Besatzmaterial und wenn ökologisch/biologisch erzeugte Aquakulturtiere nicht verfügbar sind, dürfen nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugte juvenile Aquakulturtiere in einen Betrieb eingebracht werden. Sie müssen mindestens die beiden letzten Drittel des Produktionszyklus in ökologischer/biologischer Haltung verbringen 3. Der Anteil nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugter juveniler Aquakulturtiere, die in einen Betrieb eingesetzt werden dürfen, wird zum 31. Dezember 2011 auf 80 %, zum 31. Dezember 2014 auf 50 % und zum 31. Dezember 2015 auf 0 % reduziert. Bedingungen für den Einsatz nichtökologisch/nichtbiologisch Aquakulturtiere in ökologische/biologische Aquakulturbetriebe: erzeugter juveniler - die Herkunft sowie Eigenschaften der nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugten juvenilen Aquakulturtiere sollen bekannt und nachweisbar sein. - Nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugte juvenile Aquakulturtiere sollen nicht genetisch manipuliert sein. Auch die Polyploidisierung sowie jedwede Manipulation des Geschlechts sind unzulässig. - Die Herkunft nichtökologischer/nichtbiologischer Eltern- oder Jungtiere aus nicht als nachhaltig anerkannten Fischereien ist unzulässig. - Nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugte juvenile Aquakulturtiere sollen nicht durch folgende Techniken reproduziert werden: Abschneiden des Augenstils bei weiblichen Garnelen2. - Nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugte juvenile Aquakulturtiere sollen keiner Behandlung mit Substanzen unterliegen, die die Qualität des Endproduktes beeinträchtigt. 1 Dies bezieht sich vor allem auf die künstliche Stimulierung des Eisprungs unter Verzicht des Einsatzes von Hypophysenhormonen bzw. einer Manipulation des Drüsensystems im Augenstiel weiblicher Garnelen. Dies betrifft zudem die Aufzucht ohne Gebrauch von speziellem mikroverkapseltem Futtermittel (zur Zeit nur in nichtökologischer Qualität verfügbar).