Broschüre zur Studie. - Universität der Bundeswehr München
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Broschüre zur Studie. - Universität der Bundeswehr München
Sozialpolitik Vorstand Praxismodelle für mehr Versichertennähe in gesetzlichen Krankenkassen PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN Eine Studie im Auftrag der IG Metall Herausgeber Industriegewerkschaft Metall, Vorstand, Funktionsbereich Sozialpolitik Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main Verantwortlich Christoph Ehlscheid Autorinnen und Autoren Andreas Hartje, Dr. Nora Knötig und Prof. Dr. Thomas Wüstrich, Universität der Bundeswehr München Redaktionelle Mitarbeit Angelika Beier Gestaltung Lingovision Hamburg/Gelsenkirchen Bildnachweis Werner Bachmeier (Titel), Agnes Stoffels Druck Druckhaus Dresden GmbH Auflage Zweite, überarbeitete Auflage, Februar 2013 Copyright © 2012 by IG Metall, Frankfurt am Main 2 PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN Inhalt Vorwort...................................................................................................................................... 3 1 Legitimation durch gute Versorgung, Versichertennähe und Transparenz...................................... 4 2 Theorie und Systematik der Modelle zur Herstellung von Versichertennähe in der GKV.................. 6 2.1Versichertenälteste/Versichertenberater............................................................................................................ 6 2.2Regionalbeiräte/Regionalausschüsse/Bezirksräte...............................................................................................7 2.3 Aufbauorganisatorische Einordnung der Praxismodelle....................................................................................... 8 2.4Versichertenberater und Regionalbeiräte aus der Perspektive der betroffenen Systemakteure...............................9 2.5 Chancen und Risiken von Praxismodellen: Pluralismus versus Korporatismus..................................................... 14 3 Empirie der Modellvarianten......................................................................................................17 3.1Stichprobe....................................................................................................................................................... 17 3.2 Ausprägungen der Modellvarianten und Beispiele............................................................................................. 17 4Erfolgsfaktoren......................................................................................................................... 22 5Zusammenfassung................................................................................................................... 27 6Anhang.................................................................................................................................... 29 6.1Literatur...........................................................................................................................................................29 6.2Abkürzungsverzeichnis.....................................................................................................................................29 Materialien...............................................................................................................................31 1 PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN 2 PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen! nige Kassen nutzen bisher diese Möglichkeit einer engeren Eine wichtige Aufgabe der Selbstverwaltung in den ge- Bindung zu den Mitgliedern vor Ort bzw. in den Betrieben. setzlichen Krankenkassen ist es, im Interesse der Versi- Doch welches Modell ist empfehlenswert? Welche Erfahrun- cherten den Auf- und Ausbau einer bedarfsgerechten und gen können im Sinne einer guten Praxis wegweisend sein? qualitativ hochwertigen Versorgung voranzutreiben. Diese Aufgabe kann die Selbstverwaltung nur erfüllen, wenn sie Um dies heraus zu finden, hat die IG Metall Wissen- auch weiß, wie der tatsächliche Versorgungsbedarf ist und schaftler der Universität der Bundeswehr München was die Versicherten und Patienten unter einer solchen beauftragt, einige der bisherigen Praxismodelle zu Versorgung verstehen. Gar keine leichte Aufgabe, zumal untersuchen. Die Ergebnisse der Studie wurden auf durch die vielen Fusionen der letzten Jahre die Kassen grö- der Selbstverwaltertagung im November 2012 vorge- ßer werden und immer mehr Kassen bundesweit agieren. stellt. Das Team Hartje/Knötig/Wüstrich plädiert für ein Unter diesen Bedingungen ist es für die Selbstverwalter- 3-Ebenen-Modell: Zusätzlich zum Verwaltungsrat sollte innen und Selbstverwalter schwierig, den Kontakt zu den nicht nur ein flächendeckendes Netz von örtlichen Ver- Versicherten aufrecht zu erhalten und das Versorgungs- sichertenberatern aufgebaut werden, zudem sollte die geschehen im Blick zu behalten. Ob Krankenhausbedarfs- Selbstverwaltung im Hinblick auf das regionale Versor- planung, die Verbesserung der Bedingungen im Bereich gungsgeschehen über Regionalbeiräte verankert sein. der häusliche Pflege oder die ausreichende Versorgung durch niedergelassene Ärzte: Ohne Berücksichtigung Die Empfehlungen der Wissenschaftlerinnen und Wissen- der regionalen und örtlichen Besonderheiten ist eine be- schaftler können in den kommenden Jahren eine Hilfestel- darfsgerechte Versorgung nur schwer zu gewährleisten. lung für all die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter sein, die vorhandene Strukturen ausbauen oder neue Um nah an der Versorgungsrealität und nah an den Versi- aufbauen wollen, um mehr Versichertennähe und eine cherten zu sein, braucht die Selbstverwaltung eine regiona- bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. le und örtliche Verankerung und Arbeitsstrukturen, die die Kommunikation mit Versicherten und Patienten fördern. Ein Beitrag hierzu könnte der Aufbau von Versichertenberatern bzw. Vertrauenspersonen in der GKV analog den Versichertenältesten der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Das Hans-Jürgen Urban SGB IV (§ 39) lässt deren Einführung zwar zu, aber nur we- Geschäftsführendes Vorstandsmitglied 3 PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN 1 Legitimation durch gute Versorgung, Versichertennähe und Transparenz Die Frage nach der Legitimation sozialer Selbstverwaltung nicht möglich ist, kommt in diesem Zusammenhang den wird aus gewerkschaftlicher Perspektive häufig kontrovers Selbstverwaltern eine besondere Verantwortung zu. Ihre und engagiert unter den Aspekten von Ur- oder Friedens- primäre Aufgabe ist es, in den Entscheidungsgremien wahlen – also unter inputlegitimatorischen Gesichtspunk- betroffenheitsbezogen und versichertennah für eine ten – diskutiert. Dem gegenüber kann sich der »Mehr- nachhaltig bedarfsgerechte, wirtschaftliche und qualitativ wert« einer versicherten- und arbeitnehmerorientierten hochwertige Gesundheitsversorgung Sorge zu tragen. 1 Selbstverwaltungsarbeit aber auch aus ihrem Beitrag zur Gewährleistung einer »guten« Versorgung von Versicherten Ein Bedarf an versorgungsorientierter Versichertennähe und Patienten ergeben. Neben der für die Versicherten in kann in zweifacher Hinsicht eine Herausforderung für die der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbaren Vor- Selbstverwaltung darstellen, und zwar in einzelfall- und in teilhaftigkeit dieser primär versorgungsorientierten Her- versichertenkollektivbezogener Hinsicht: Individuell und angehensweise an das Thema »Selbstverwaltung« könnte anlassbezogen als versichertenorientierter Beratungs- und darüber hinaus diese outputlegitimatorische Orientierung Betreuungsbedarf in einer konkret-persönlichen Problemla- die sozial- und gesundheitspolitische Kampagnenfähig- ge des Versicherten mit seiner Krankenversicherung. Ferner keit gewerkschaftlicher Listenträger nachhaltig stärken. arbeitnehmer- und versichertenbezogen als Beitrag der 2 Selbstverwaltung zur bedarfsorientierten Steuerung des reDiese betroffenheitsorientierte und outputbezogene gionalen Versorgungsgeschehens unter Berücksichtigung Ausrichtung sozialer Selbstverwaltung in der GKV setzt örtlicher Erfordernisse und Besonderheiten. Hierzu zählen allerdings voraus, dass die Arbeitnehmer-Selbstverwalter u.a. die Bereiche häusliche Pflege, Krankenhausbedarf in den diversen Selbstverwaltungsgremien der einzelnen (-splanung) sowie eine ausreichende und flächendecken- Krankenkassen und ihrer Verbände wissen, was die von de allgemein-, fach- und spezialärztliche Krankenversor- ihnen vertretenen Versicherten und Patienten konkret gung durch niedergelassene Ärzte in der Region. Soziale unter einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Selbstverwaltung kann in diesem Zusammenhang einen Gesundheitsversorgung verstehen und wo sich gegebe- maßgeblichen Beitrag zum verfassungsmäßigen Gebot nenfalls das Verhältnis zu ihrer Krankenkasse problema- der Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse leisten, tisch gestaltet. Da aber aufgrund der Besonderheiten der indem sie auf Schieflagen im regionalen Versorgungsge- sozialen Krankenversicherung eine Präferenzerfassung schehen aufmerksam macht und bei Bedarf im Rahmen bei den Versicherten über die tradierten (»Präferenzent- ihrer gesetzlichen Möglichkeiten für Abhilfe sorgt. hüllungs«-) Instrumente Wahlen oder Markt in der Regel 3 1 Siehe hierzu beispielhaft Nürnberger und Frank (2012), S. 148-151. 2 Vgl. hierzu Güner (2012), S. 208, Beier, Güner (2011), S.372-376 sowie Baumeister, Hartje, Knötig, Wüstrich (2012), S. 297. 3 Im Zusammenhang mit Wahlen müssen die Wähler spätestens am Wahltag durch eine an ihren Präferenzen orientierte Wahlhandlung ihre Vorliebe für ein bestimmtes (Partei-)Programm offenbaren. Auf einem Markt geschieht diese Präferenzenthüllung durch eine konkrete Nachfrageentscheidung zugunsten oder zuungunsten eines bestimmten Gutes. Die Herstellung von betroffenheitsorientierter Versichertennähe gestaltet sich jedoch für die Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsräten der gesetzlichen Krankenkassen zunehmend schwieriger: Fusionen und Konkurse gesetzlicher Krankenkassen und die hierdurch bedingte Konzentra- 4 Legitimation durch gute Versorgung, Versichertennähe und Transparenz Abb. 1: Anzahl der Krankenkassen im Zeitablauf − Konzentrationsprozess durch Fusionen 2000 1800 1600 1815 1400 1319 1200 1000 1147 800 960 600 400 420 200 0 1970 1980 1990 1995 2000 267 221 202 169 156 146 2005 2008 2009 2010 2011 2012 Quelle: GKV Spitzenverband, Angaben zum Stichtag 1. Januar. tion der Kassenlandschaft lassen die Mitgliederzahlen pro für die Aufnahme und Weitergabe von Bedürfnissen der Kasse immer weiter wachsen. Demzufolge gestaltet sich Versicherten in Bezug auf eine gute Versorgung ist. eine direkte, persönliche Kommunikation oder Interaktion zwischen der immer kleiner werdenden Zahl an Verwal- Gegenstand dieser Untersuchung sind bereits bestehen- tungsräten und dem größeren Kreis der von ihnen reprä- de Praxismodelle zur Herstellung von Versichertennä- sentierten Versicherten zunehmend schwieriger, wenn he, die geeignet erscheinen, die zunehmende Distanz nicht gar unmöglich. So mahnen auch die im Rahmen des zwischen Arbeitnehmervertretern und Versicherten zu HBS-Forschungsprojekts »Soziale Selbstverwaltung in der verringern. Als mögliche Modellvarianten kommen dabei GKV: Ökonomische und soziale Handlungsperspektiven für zunächst die auch im Bereich der gesetzlichen Renten- Versicherte und Arbeitnehmer« befragten Arbeitnehmer- versicherung und im Bereich einiger Krankenkassen5 vertreter erheblichen Verbesserungsbedarf hinsichtlich der bewährten Versichertenältesten/Versichertenberater Transparenz ihres Handelns sowie der Kommunikation im und die bei einigen Krankenkassen bereits eingerichte- Sinne einer Interaktion, also des gegenseitigen kommuni- ten Regionalbeiräte/Regionalausschüsse in Betracht. 4 kativen Austauschs zwischen ihnen und den Versicherten explizit an. Gerade Letzteres kann einen Mechanismus zur Erfassung von Versicherteninteressen ermöglichen, der zum Aufbau eines Vertrauensverhältnisses genutzt werden kann, das wiederum eine wichtige Voraussetzung 4 Vgl. Baumeister, Hartje, Knötig, Wüstrich (2012), erscheint in Kürze als HBS-Arbeitspapier 5 5 So z. B. bei der AOK Baden-Württemberg und der AOK Plus. PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN 2 Theorie und Systematik der Modelle zur Herstellung von Versichertennähe in der GKV 2.1Versichertenälteste/Versichertenberater6 SGB IV, der auch den gesetzlichen Krankenkassen die Die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) sowie die Möglichkeit einräumt, in ihrer Satzung die Wahl ehren- Knappschaft Bahn See verfügen traditionsgemäß seit amtlicher Versichertenältester vorzusehen. Ihre pri- langem auf der Basis satzungsmäßiger Schlüssel über märe Aufgabe besteht gem. § 39 Abs. 3 SGB IV in der ein weit und dicht gespanntes Netz an Versichertenältes- Herstellung, Pflege und dem Ausbau einer ortsnahen ten. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung, vor Verbindung zwischen einer Krankenkasse und ihren allem bei den AOK, waren Versichertenälteste bis in die Versicherten sowie in deren umfassender rechtlicher siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts bekannt, Beratung und Betreuung.10 Sie fungieren folglich als Bin- ihre Bedeutung relativierte sich jedoch im Laufe der Zeit, deglied zwischen der Kasse und ihren Versicherten. 7 spätestens jedoch mit der wettbewerblichen Neuorientierung der GKV seit 19968. Nicht zu verwechseln sind Da die Vorschiften des SGB IV keine Angaben darüber die Versichertenältesten jedoch mit den häufig in den machen, was unter einer ortsnahen Verbindung zu verste- Personalabteilungen der Betriebe integrierten Vertrau- hen ist, obliegt es dem Satzungsrecht der Kasse, diesen ensleuten der Ersatzkassen, deren Aufgabe weniger in unbestimmten Rechtsbegriff zu besetzen. Der Beratungs- der Beratung und Betreuung der Versicherten bestand, anspruch der Versicherten ergibt sich aus § 14 SGB IV, sondern vor allem in der Akquise neuer Mitglieder. wonach den Versicherten ein umfassendes und einzelfallbezogenes Recht auf vollständige und richtige Beratung In der gegenwärtigen, im Nachgang zu den Sozialwahlen über den ihnen zustehenden Leistungsanspruch zusteht. 2011 stehenden sozialpolitischen und wissenschaft- Welche Aufgaben die Versichertenältesten im Einzelnen lichen Diskussion über die zukünftige Legitimation, erledigen sollen, ergibt sich aus der Satzung der Kasse. Rolle und Bedeutung der sozialen Selbstverwaltung Die Beratung soll dafür Sorge tragen, dass die Versicher- gewinnt die Funktion der Versichertenältesten an neu- ten ihren gesetzlich unbestimmten Versorgungsanspruch er Aktualität. So spricht sich der Bundesbeauftragte für individuell und bedarfsgerecht konkretisieren können. die Sozialversicherungswahlen in seinem Schlussbericht explizit für eine stärkere Nutzung des Instruments Unter Betreuung wird dagegen ganz allgemein die Vermitt- Versichertenberater bei denjenigen Versicherungs- lung von Informationen der Krankenkasse an die Versicher- trägern aus, die dies noch nicht hinreichend tun. ten verstanden, so z. B. in Bezug auf mögliche Organisa- 9 tionsreformen der GKV oder die Einführung des GesundGesetzliche Grundlage für die Bestellung von Versicher- heitsfonds. Eine Betreuung erfolgt also durch die Informati- tenältesten im Bereich der GKV ist § 39 Abs. 2 Ziffer 2 on der Versicherten durch die Krankenkasse, ohne dass ein 6 Die Begriffe »Versichertenälteste« und »Versichertenberater« werden im Folgenden synonym verwendet. 7 Grundsatzbeschluss der BfA-Vertreterversammlung vom 30.5.1961 in der Fassung vom 22.6.1994. 8 Vgl. Leopold (2012), S. 226. 9 Vgl. Der Bundesbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen (2012), S. 25, 222. konkretes einzelfallbezogenes Beratungsanliegen besteht. 10 Vgl. ebd., S. 224. 6 Theorie und Systematik der Modelle zur Herstellung von Versichertennähe in der GKV Durch den fusionsbedingten Rückgang der Anzahl an Krankenkassen geht die Zahl an Arbeitnehmer-Selbstverwaltern ebenfalls zurück. Folglich wächst auch die Distanz zwischen den Selbstverwaltern und den Versicherten. Versichertenberater könnten diese Lücke ausfüllen und so zu einem wichtigen Bindeglied zwischen Krankenkasse und Versicherten avancieren.11 »In fusionsbedingt immer größeren Einheiten ist etwa der Auf- und Ausbau eines regionalen Netzwerks von Vertrauenspersonen oder Versichertenältesten – wie es heute bei einigen Krankenkassen existiert – ein wichtiger Meilenstein.«12 2.2Regionalbeiräte/Regionalausschüsse/Bezirksräte13 Im Gegensatz zu den Versichertenältesten sind die Regionalbeiräte/Regionalausschüsse nicht gesetzlich vorgesehen. Ihre Existenz, ihr organisatorischer Aufbau und ihre Einordnung sowie ihre Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich ausschließlich aus den Satzungen der Kassen. Als Beiräte haben sie nur beratende oder empfehlende Funktionen und keine eigenen Entscheidungsbefugnisse. Häufig spiegeln die Regionalbeiräte hinsichtlich ihrer personellen und ggf. auch paritätischen Zusammensetzung die Foto: Hans-Jürgen Urban spricht über Perspektiven der Selbstverwaltung. Mehrheits- und Stimmverhältnisse im Verwaltungsrat einer Gesamtkasse auf regionaler Ebene. Unter der Annahme, Die Aufgaben der Regionalbeiräte ergeben sich im Ein- dass sich das Versorgungsgeschehen für die Versicherten zelnen aus den Satzungen der Krankenkassen.14 Allen immer regional konkretisiert, sollen durch die Herstellung gemeinsam ist jedoch die Herstellung eines Regionalbe- eines Regionalbezugs überregional tätige Kassen in der Re- zugs. Dieser umfasst die Beratung und Unterstützung von gion verortet werden. Sie geben ihr somit die Möglichkeit, Arbeitgebern, Handwerksbetrieben und Selbstverwaltern regionale Belange und Besonderheiten im Versorgungsge- anderer Sozialversicherungsträger sowie die gesund- schehen im Gesamtkassenhandeln zu berücksichtigen. heitspolitische Unterstützung der geschäftsführenden 11 Vgl. ebd., S. 226. 12 Urban (2011), S. 364. 13 Die Begriffe »Regionalbeirat«, »Regionalausschuss« und »Bezirksrat« werden im Folgenden synonym verwendet. 14 So z. B. § 39 Abs. 2 der Satzung der DRV Knappschaft Bahn See (Regionalausschüsse); § 33 Abs. 5 der Satzung der AOK Bayern (Regionalbeiräte); § 26 Abs. 6 der Satzung der AOK Baden-Württemberg (Bezirksräte). 7 PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN Regionaldirektionen. Im regionalen Kontext geben sie und ihre organisationsrechtliche Zuordnung ergeben Empfehlungen zur Prävention, betrieblichen Gesundheits- sich aus dem SGB. Ihre regionale Zuständigkeit er- förderung und Gesundheitspolitik ab. Sie unterstützen streckt sich in geographischer Hinsicht auf den gesam- das Hauptamt auf regionaler Ebene, indem sie Erfahrun- ten Geschäfts- und Tätigkeitsbereich einer Kasse. gen und Erwartungen aus der Gesellschaft, Arbeitswelt und Wirtschaft in die Entscheidungsprozesse einfließen Auf der mittleren Ebene (Mittelstufe) stellen die Regio- lassen. Ferner geben sie auch Beschlussempfehlungen zu nalbeiräte eine Verbindung zwischen der örtlichen und operativen Maßnahmen auf regionaler Ebene ab, wie z. B. zentralen Stufe her. Sie sind bei den AOK je nach Land zur Öffnung oder Schließung örtlicher Geschäftsstellen, sowie bei DRV Knappschaft-Bahn-See unterschiedlich zu regionalen Marketingmaßnahmen, zur Öffentlichkeits- benannt: Regionalbeiräte (AOK Bayern), Bezirksrä- arbeit, zum regionalen Haushaltsplan, zu Baumaßnah- te (AOK Baden-Württemberg), Regionalausschüsse men, zum Erwerb und zur Veräußerung von Liegenschaf- (Knappschaft). Ihre personelle Zusammensetzung ein- ten bis hin zur Bestellung der Regionaldirektoren. schließlich der Bestellung oder Wahl ihrer Mitglieder, ihre Aufgaben und ihre organisatorische Einordnung 2.3 Aufbauorganisatorische Einordnung der Praxismodelle ergeben sich aus der Satzung der Kasse. Ihre regiona- Die aufbauorganisatorische Einordnung und Verankerung Zuordnung ihrer Regional- bzw. Bezirksdirektion. le Zuständigkeit ergibt sich aus der flächenmäßigen von Versichertenältesten und Regionalbeiräten könnte organisationssystematisch in Anlehnung an den dreistu- Auf der örtlichen Ebene (Unterstufe) sorgen die Versi- figen Verwaltungsaufbau der unmittelbaren Bundes- oder chertenberater für eine betriebs- resp. ortsnahe Verbin- Landesverwaltungen erfolgen. In vertikaler Hinsicht dung der Versicherten zu ihrer Krankenkasse. Ihre Wahl, ergibt sich dann folgende Gliederungssystematik: örtliche Zuständigkeit und Aufgaben werden auf der Abb. 1: Aufbauorganisatorische Einordnung und regionale Zuständigkeit von Regionalbeiräten und Versichertenältesten Grundlage der Vorschriften des § 39 Abs. 2 und 3 SGB IV in den Satzungen der jeweiligen Krankenkasse geregelt. Zentrale Ebene Verwaltungsrat Regionale Ebene Regionalbeirat/Regionalausschuss/Bezirksrat Versichertennähe sollte aufgrund der unterschiedlichen Örtliche Ebene Versichertenberater Aufgabenzuordnung alle drei Ebenen umfassen. Auf Ein geschlossenes Praxismodell zur Herstellung von den ersten Blick wird deutlich: Das 3-Ebenen-Modell Die zentrale Ebene (Zentralstufe) besteht aus den Ver- kann seine volle Funktionalität nur dann entfalten, wenn waltungsräten der Einzelkassen sowie ihrer Verbän- alle Ebenen besetzt werden. Fehlt eine Ebene, ist das de einschließlich des Spitzenverbandes Bund. Ihre Modell unvollständig. Aufgrund der unterschiedlichen personelle Zusammensetzung einschließlich ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten können die verbleiben- Wahl, ihre Aufgaben im Einzelnen, ihre Rechtsform den Ebenen den Ausfall nur bedingt kompensieren. 8 Theorie und Systematik der Modelle zur Herstellung von Versichertennähe in der GKV chendeckend erfolgen. Auf der Basis erfahrungsgestützter, 2.4 Versichertenberater und Regionalbeiräte aus der Perspektive der betroffenen Systemakteure zweckmäßiger Schlüsselzahlen sollte ein dichtes Netz an Praxismodelle zur Herstellung von Versichertennähe Versicherberatern und Regionalbeiräten geknüpft werden, stehen im Spannungsfeld z. T. konkurrierender Erwar- das über die Fläche eine gleichmäßige und vollständige Ab- tungen, Interessenslagen und Perspektiven: Gesetz- deckung aller Versicherten gewährleistet. Sollen darüber liche Krankenkassen, Listenträger/Gewerkschaften, hinaus die Versicherten nicht nur nach dem Zufallsprinzip Arbeitnehmer-Selbstverwalter, Betriebe und Versicherte in den Genuss solcher versichertennaher Beratungs- und verfolgen aus ihrer jeweiligen Rolle heraus unterschied- Betreuungsarrangements ihrer Selbstverwaltung kommen, liche Zielsetzungen. Die Konstellation der Handlungs- so muss ferner sicher gestellt werden, dass alle Kassenar- logiken der Akteure lässt sich wie folgt darstellen: Auch in horizontaler Hinsicht sollte die Verwirklichung der vorgestellten Praxismodelle möglichst vollständig und flä- 15 ten im Rahmen solcher Netze abgebildet werden. Konkret Abb. 2: Systemakteure im Praxismodell bedeutet dies, dass die Arbeitnehmer-Selbstverwalter, Versicherte unabhängig von der jeweiligen Kassenart, in den Verwaltungsräten möglichst aller Kassen die Einrichtung der hier vorgestellten Modelle einfordern.16 Da im Gegensatz Selbstverwalter/ Verwaltungsrat Betriebe zur Rentenversicherung die Krankenversicherungsträger untereinander in einem ständigen Wettbewerb um Versicherte stehen, wird sich eine organisatorische Einbettung Gewerkschaften/ Betriebsräte Krankenkassen der Versichertenberater in den einzelnen Betrieben möglicherweise als problematisch erweisen: Mit Blick auf ihre Krankenkassen Akzeptanz, insbesondere auf der Arbeitgeberseite, muss Gesetzliche Krankenkassen konkurrieren im derzeitigen daher für die Wahrung des innerbetrieblichen Friedens GKV-Wettbewerbsmodell primär um Versicherte. Ein morbi- gewährleistet sein, dass die Versichertenberater vor Ort ditätsorientierter Risikostrukturausgleich soll verhindern, nicht als (Wettbewerbs-)Instrument der Kassen im Kampf dass sich der Wettbewerb um Versicherte auf die Akquise um Marktanteile und Mitglieder instrumentalisiert werden. sogenannter »guter Risiken« beschränkt. Weitere Wettbewerbsfelder oder -parameter sind mit Ausnahme der Vermeidung von Zusatzbeiträgen derzeit kaum entwickelt. Die einseitige Fokussierung auf den Preiswettbewerb führt im Fall einer Erhebung von Zusatzbeiträgen zu massiven Wan- 15 Die Schlüsselzahlen könnten sich auch in der GKV an den satzungsmäßigen Vorschriften der DRV und der Knappschaft Bahn See orientieren. 16 Nicht erforderlich sind dagegen solche Modelle zur Herstellung von Versichertennähe ggf. in Krankenkassen, deren Zuständigkeitsbereich sich nur auf eine Stadt und/oder einen Landkreis erstreckt und die nur über einen kleinen und übersichtlichen Kreis an Mitgliedern verfügen. Dies dürfte vor allem kleinere, geschlossene Betriebskrankenkassen betreffen. 9 derungsbewegungen zwischen den Kassen. Wollen Kassen wettbewerbsfähig sein, so müssen sie Zusatzbeiträge nach Möglichkeit vermeiden, da diese als Ausdruck schlechten Kassenmanagements angesehen werden und andere Diffe- PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN renzierungsmerkmale für »gutes« Kassenhandeln gesund- einer Kasse einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil heitspolitisch gewollt allenfalls in Ansätzen rudimentär gegenüber nur überregional bundes- oder landesweit und für die betroffenen Versicherten kaum wahrnehmbar agierenden Konkurrenten darstellen. Nicht unterschätzt vorhanden sind. Ein Qualitätswettbewerb in Bezug auf werden sollte in dem Zusammenhang auch, dass eine eine möglichst gute Versorgung der Versicherten findet Entscheidung zugunsten oder zuungunsten einer Kasse aufgrund der weitgehenden gesetzlichen Normierung des über rein pragmatische und wirtschaftliche Erwägungen Leistungskatalogs und beschränkter wettbewerblicher hinaus häufig auch familiär und regional tradiert ist, also Handlungsmöglichkeiten der Kassen folglich kaum statt. in der Person eines Versicherten und seinem familiären, betrieblichen und örtlichen Umfeld begründet sein kann. Regionalbeiräte und Versichertenberater können aus Sicht der Krankenkassen in wettbewerblicher Zum anderen können Regionalbeiräte und Versicherten- Hinsicht aus zwei Gründen vorteilhaft sein: berater auch ein Instrument zur genaueren Präferenzerfassung sein. Sie können den Entscheidungsträgern der Zum einen können sie für die Kassen ein wichtiger Wett- Kasse, also dem hauptamtlichen Vorstand und dem Ver- bewerbsparameter und ein mögliches Alleinstellungs- waltungsrat, konkrete Einblicke und Rückschlüsse über merkmal sein. Mit ihrer Hilfe werden die Kassen für die die regionalen, örtlichen und ggf. auch betrieblichen Be- Versicherten auf Bezirks- oder Landkreisebene regional dürfnisse sowie Befindlichkeiten ihrer Versicherten geben. präsent und können somit auch auf regionale Belange und Sie sind somit Voraussetzung für ein stimmiges patien- Besonderheiten Rücksicht und möglicherweise sogar Ein- ten- und versichertenorientiertes Versorgungsgeschehen. fluss nehmen. Sie geben der Kasse ein regionales Gesicht. Gerade über die Regionalbeiräte ist ein direkter Austausch Entscheidend für den Erfolg von Regionalbeiräten und und eine Vernetzung mit regionalen Entscheidungsträ- Versichertenberatern ist jedoch ihre uneingeschränkte gern und Multiplikatoren, wie Landräten, Bürgermeistern, Befürwortung und Unterstützung durch das Hauptamt. Gemeinde- und Kreisräten, Handwerksbetrieben sowie Nur wenn die Modelle zur Herstellung von mehr Versi- örtlichen Arbeitgebern und ihrer Repräsentanten (z. B. in chertennähe als vorteilhaft integrative Ergänzung des den Kammern), also den so genannten in der Regel tief in regionalen Kassenhandelns und nicht als Konkurrenz der Region verwurzelten örtlichen »Honoratioren« möglich. zu den örtlichen Servicezentren der Kassen verstanden Umgekehrt habe diese wiederum die Möglichkeit, ihren werden, können diese erfolgreich wirken. Insofern dür- gesundheitspolitischen Anliegen über die Kassenverbände fen diese »Anwälte« der Versicherten nicht primär als und hauptamtlichen Kassenvorstände auf Landes- und/ lästige, tendenziell leistungsausweitende und somit oder Bundesebene eine Stimme zu geben. Da das Versor- kostentreibende Bedrohung der eigenen Wettbewerbs- gungsgeschehen in erster Linie regional erfolgt und als position interpretiert werden, sondern müssen im solches von den Versicherten wahrgenommen wird, kann Gegenteil als funktional im Sinne einer wettbewerbsför- eine regional aktive und deutlich erkennbare Präsenz derlichen und versichertenorientierten, regional pass- 10 Theorie und Systematik der Modelle zur Herstellung von Versichertennähe in der GKV genauen Absatz- und Distributionspolitik einschließlich der Kassen Anfang der neunziger Jahre noch über 1 200, eines regional stimmigen und zielgenauen Marketings so hat sich deren Zahl durch Fusionen und Konkurse inzwi- angesehen werden. Kann in diesem Zusammenhang schen auf etwa 140 gesetzliche Krankenkassen reduziert. auch das inzwischen mehr als obsolete neo-klassische Aufgrund des zunehmenden und auch politisch gewollten Marktmodell als Managementmaxime relativiert wer- Wettbewerbsdrucks wird dieser Prozess der Marktbereini- den, wonach der Wettbewerb ausschließlich über den gung noch einige Zeit anhalten. Hierdurch und durch die Preis erfolgt, so können beide Modellvarianten für aufbauorganisatorische Neuordnung der GKV-Selbstverwal- die Kassen einen entscheidenden Wettbewerbsvor- tung Mitte der neunziger Jahre hat sich auch die Zahl der teil in der Konkurrenz um Versicherte darstellen. Selbstverwalter von insgesamt über 30 000 auf inzwischen 1 932 drastisch reduziert.17 Dieser Prozess hat zwangsläufig Arbeitnehmer-Selbstverwalter/Verwaltungsrat Die Zulassung von Kassenwettbewerb 1996 hat in der Kassenlandschaft einen dynamischen und bis dato anhaltenden Konzentrationsprozess eingeleitet. Betrug die Anzahl zur Folge, dass immer weniger Selbstverwalter immer mehr 17 So beträgt in der laufenden Wahlperiode (2011-2017) die Gesamtzahl der Selbstverwaltungsmandate bei den AOK, IKK, BKK und Ersatzkassen 1932. Davon entfallen 1358 Mandate auf die Arbeitnehmerseite. Vgl. Der Bundesbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen (2012), S. 29. Foto: SelbstverwalterInnen-Tagung am 2./3. November 2012 in Sprockhövel 11 PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN Versicherte repräsentieren müssen. Für die Selbstverwalter wirklichkeit als auch eine reflektierend evaluatorische wird es demnach zukünftig schwieriger in einen direkten Rückkopplung des eigenen Selbstverwalterhandelns. persönlichen Kontakt mit den Versicherten zu treten, um etwas über ihre Anliegen oder Bedürfnisse zu erfahren. Für Gewerkschaften/Betriebsräte die Outputlegitimation von Selbstverwaltung sind jedoch, Soziale Selbstverwaltung ist traditionell ein angestammt wie jüngste Forschungsergebnisse zeigen, Kommunikation wichtiges sozialpolitisches Betätigungs- und Profilie- und Interaktion mit den Versicherten von herausragen- rungsfeld gewerkschaftlicher Listenträger. Ihre tradiert der Bedeutung. Nur so können Selbstverwalter erfahren, dominierende Rolle in den Verwaltungsräten und Ver- was Versicherte unter »guter Versorgung« verstehen. treterversammlungen der Sozialversicherungsträger 18 wurde jedoch bei vorangehenden Sozialwahlen durch Beide Modellvarianten, Regionalbeiräte und Versicher- die »sonstigen Arbeitnehmerorganisationen«, die häufig tenberater, können in ihren unterschiedlichen Rollen unter dem Namen des jeweiligen Versicherungsträgers und Aufgabenstellungen dazu beitragen die sich ver- firmieren und damit eine besondere sozialpolitische größernde persönliche und räumliche Distanz zwischen Kompetenz für sich reklamieren sowie die sogenann- Selbstverwaltern und Versicherten abzubauen. Insti- ten »freie Listen«, mehr und mehr in Frage gestellt. tutionenökonomisch argumentiert, handelt es sich um Insbesondere bei denjenigen Versicherungsträgern, eine klassische Principal-Agent-Beziehung, die durch die bei denen tatsächlich Urwahlen stattfanden, wurde der Schaffung neuer oder Fortentwicklung bestehender insti- gewerkschaftliche Stimmenanteil und Einfluss in den tutioneller Arrangements besser gestaltet werden kann. Selbstverwaltungsgremien deutlich zurückgedrängt. 19 Das Einziehen ergänzender Selbstverwaltungsebenen mit regionalem und örtlichem Bezug kann unmittelbar Die gewerkschaftlich initiierte und möglicherweise dadurch zur Herstellung von Versichertennähe beitragen und so auch beeinflussbare Bestellung von Versichertenberatern der Selbstverwaltung vor Ort ein konkretes Antlitz geben. und Zusammensetzung von Regionalbeiräten eröffnet die Sie ermöglichen dadurch dem Selbstverwalter sowohl Möglichkeit, das sozial- und gesundheitspolitische Heft eine explizite und praktisch-konkrete Bezugnahme auf des Handelns wieder zurückzugewinnen und nach außen Versicherteninteressen und ihre Lebens- und Versorgungs- deutlich sichtbar versichertenbezogene Kompetenz auch im betrieblichen Kontext zu vermitteln. Dies wird insbe- 18 Vgl. Baumeister, Hartje, Knötig, Wüstrich (2012), S. 299. 19 Selbstverwaltung kann als Principal-Agent-Verhältnis dargestellt werden. Principal ist der Versicherte. Seine Agenten sind die Verwaltungsräte/Regionalbeiräte/ Versichertenberater, die durch den Einsatz ihrer Instrumente zu einer guten medizinischen Versorgung beitragen sollen. Problematisch könnte sein, dass die Selbstverwaltungsakteure (Agenten) möglicherweise bestrebt sind, ihre eigenen Vorstellungen und nicht diejenigen des Principals (Versicherte) zu verfolgen. Die Versicherten müssen also die Möglichkeit haben, die Agenten über ihre Vorstellungen einer guten Versorgung zu informieren. Durch geeignete institutionenökonomische Arrangements ist dafür Sorge zu tragen, dass die Agenten (Verwaltungsräte/Regional-beiräte/Versichertenberater) tatsächlich im Sinne ihrer Principale (Versicherte) handeln und keine eigenen Interessen verfolgen. Hierzu ist Versichertennähe erforderlich. Vgl. Blankart (2008), S. 476f. sondere dann gelingen, wenn Versichertenberater und Betriebsräte, ggf. in Personalunion, eng zusammenarbeiten und sich gegenseitig austauschen. Insbesondere auf den originären Handlungsfeldern der Selbstverwaltung, Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung, können Betriebsräte und Versichertenberater zur Verbesserung des gewerkschaftlichen Profils und Kampagnenfähigkeit 12 Theorie und Systematik der Modelle zur Herstellung von Versichertennähe in der GKV beitragen. Darüber hinaus stehen sie als individuelle sowie häufig auch persönlich bekannte und damit auch vertrauenswürdige Sachverwalter für Versicherte in individuellen Problem- und Notlagen zur Verfügung, was Vertretern »freier« Listen in der Regel nicht gelingen dürfte. Auch das innergewerkschaftliche Sozialprestige und Ansehen von Selbstverwaltung dürfte im Beziehungsgeflecht von Aufsichtsrat, Betriebsrat und Verwaltungsrat eine deutliche Aufwertung erfahren. Versicherte Foto: Monika Lersmacher, Bericht aus dem Praxis-Workshop Versichertenberater eröffnen versicherten Arbeitnehmern die Möglichkeit einer ortsnahen und zumeist betriebs- Umfeld wenden, mag zunächst dahingestellt bleiben. nahen Verbindung zu ihrem Krankenversicherungsträger Durch die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erfahren Versi- und konkretisieren damit ihren gesetzlichen Anspruch auf chertenberater oft persönliche Dinge über Menschen in eine rechtlich richtige, umfassende und einzelfallbezogen ihrem engsten betrieblichen oder nachbarschaftlichen individuelle Beratung und Betreuung über die ihnen zuste- Umfeld. Zumindest formal sind Versichertenberater ge- henden Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversiche- mäß § 35 SGB I zur Wahrung des Sozialgeheimnisses rung. Erfolgt die Beratung im unmittelbaren betrieblichen verpflichtet. Verstöße können zu einer Amtsenthebung Kontext, so können die Barrieren für eine Kontaktaufnahme führen. Im Gegensatz zu den Versichertenältesten in persönlicher, sachlich-inhaltlicher, räumlicher und zeit- im Bereich der Rentenversicherung geht es eben um licher Hinsicht deutlich niedriger liegen: Im Gegensatz zu mehr als das formale Ausfüllen von Rentenanträgen den Mitarbeitern in regionalen Service- oder Callcentern zur Durchsetzung gesetzlicher Leistungsansprüche. sind die örtlich zuständigen Versichertenberater, insbesondere dann, wenn sie gleichzeitig auch als Betriebsräte Betriebe tätig sind, persönlich bekannt. Ferner wird der Zugang zur Für die Betriebe könnte sich die organisatorische Einbet- Kasse und auch zur Selbstverwaltung durch eingesparte tung von Versichertenberatern in zweifacher Hinsicht als Transaktionskosten in Form wegfallender Wege- und Zeit- vorteilhaft erweisen. Zum einen ermöglichen sie ihren kosten (einschließlich möglicher Wartezeiten) erleichtert. Beschäftigten im unmittelbaren betrieblichen Umfeld eine direkte, bequeme und barrierefreie Kontaktaufnahme zu Ob sich Versicherte mit ihren persönlichen gesundheits- ihren Krankenkassen. Auch wenn dieser Kontakt nicht un- oder pflegebezogenen, oft der Intimsphäre zurechenbaren bedingt während der Arbeitszeit erfolgen muss, so könnte Anliegen an (Vertrauens-)Personen aus ihrem kollegialen durch den Wegfall unnötiger Zeit- und Wegekosten auch 13 PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN ein Beitrag zum Abbau von Fehlzeiten geleistet werden. nehmen. Aus Sicht des zahlenden Versichertenkollektivs Zum anderen erleichtert die sachkundige, arbeitnehmer- ist dieses Verhalten jedoch keineswegs vernünftig, da es bezogene Kassenpräsenz vor Ort im Zusammenspiel oder die von allen zu zahlenden Leistungsausgaben nach oben vielleicht sogar in Personalunion mit dem Betriebsrat die treibt und somit unter Umständen höhere Beitragsätze passgenaue Einführung, Umsetzung, Mitarbeiterakzeptanz bzw. die Erhebung von Zusatzbeiträgen erforderlich macht. und Evaluation der immer wichtiger werdenden betrieblichen Gesundheitsförderung. Prävention und betriebliche Versichertenberater geben ihrer Kasse im Betrieb ein Ge- Gesundheitsförderung können nur gelingen, wenn Ma- sicht und können den Versicherten verdeutlichen, dass sie nagement, Betriebsrat und Krankenkasse in allen Fragen auch Teil einer betrieblichen Solidargemeinschaft sind. Sie solcher Maßnahmen eng kooperieren. Vor dem Hintergrund tragen somit zur betrieblichen und kollegialen Kohäsion der zunehmenden Konkurrenz um qualifizierte Fachkräfte bei. Freerider-Verhalten im Sinne einer exzessiven über den wird eine erfolgreich implementierte, mitarbeiterorientierte tatsächlichen Bedarf hinausgehende Leistungsinanspruch- betriebliche Gesundheitsförderung mehr und mehr Vor- nahme (z. B. durch krankheitsbedingte Fehlzeiten) fällt im aussetzung für ein erfolgreiches Personalmanagement. kleinen Kreis unter dem Blick persönlich bekannter Kollegen schwerer: Genau hierin liegt ja gerade der solidarische Ferner können Versichertenberater dazu beitragen, dem Vorteil kleiner Betriebskrankenkassen, in denen jeder je- entsolidarisierenden Trend anonymer, mitgliederstarker den kennt und unsolidarisches Verhalten kaum verborgen (Groß-)Kassen entgegen zu wirken. Je größer und ano- bleiben kann. Versichertenberater könnten hierzu einen nymer Versichertengemeinschaften sind, desto weniger Beitrag leisten, indem sie große, für den Einzelnen abstrak- verstehen sich die Versicherten als Teil einer Solidarge- te und kaum überschaubare Versichertenkollektive auf die meinschaft. Da sowohl der Beitrag als auch die Kosten Ebene des Betriebs dekonstruieren und damit wieder den einer Leistungsinanspruchnahme durch den einzelnen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Beitrag und Ver- Versicherten kaum mehr ins Gewicht fallen, werden im halten jedes einzelnen Versicherten bzw. Beschäftigten im Schutz der Anonymität häufig mehr Leistungen in Anspruch Sinne einer kollegial-betrieblichen Solidarität herausstel- genommen als erforderlich. Konkret liegt eine typische len: Die Beschäftigten verstehen sich dann z. B. nicht mehr Rationalitätenfalle, verbunden mit einem ausgeprägten ausschließlich als Mitglieder der AOK Bayern, sondern »moral hazard« der beteiligten Systemakteure, also dem darüber hinaus als Angehörige einer »AOK ihres Betriebs«. einzelnen Versicherten und den betroffenen Leistungsanfallen auseinander. So ist es aus der Sicht eines Versicher- 2.5 Chancen und Risiken von Praxismodellen: Pluralismus versus Korporatismus ten, ggf. im Verbund mit dem an Einkommensmaximierung Zum primären Selbstverständnis von Arbeitnehmer-Selbst- interessierten Leistungsanbieter durchaus rational, medizi- verwaltern sollte es gehören, den hauptamtlichen Vorstand nischen Leistungen in möglichst großem Umfang und mög- ihrer Krankenkasse im Interesse der von ihnen vertretenen licherweise über den erforderlichen Bedarf in Anspruch zu Versicherten zu beeinflussen. Zu ihren Möglichkeiten ge- bietern, vor. Individuelle und gesellschaftliche Rationalität 14 Theorie und Systematik der Modelle zur Herstellung von Versichertennähe in der GKV hört vor allem die Information der Entscheidungsträger über konkrete Bedarfs- und Problemlagen. Praxismodelle zur Herstellung von Versichertennähe können diesen Abb. 3: Pluralistische und korporatistische Wege der Willensbildung 20 Pluralismus Versicherte/ Patienten Selbstverwaltung Hauptamt Korporatismus Versicherte/ Patienten Selbstverwaltung Hauptamt Einfluss vergrößern, da örtlich und betrieblich verankerte Versichertenberater sowie Regionalbeiräte im engen, gegenseitigen Austausch mit den Verwaltungsräten das örtliche und regionale Versorgungsgeschehen unmittelbarer, sachlich genauer und zeitnaher an das Hauptamt Die meisten hauptamtlichen Kassenvorstände stehen spiegeln und somit rechtzeitig auf erkennbare Fehlent- der Selbstverwaltung offen, konstruktiv und koopera- wicklungen und Defizite aufmerksam machen können. tiv gegenüber. Hinzu kommt, dass sie in der Regel eine klare Vorstellung von der Rollen- und Aufgabenvertei- Der Informationsbedarf des Hauptamts eröffnet der Selbst- lung zwischen Selbstverwaltung und Hauptamt haben.21 verwaltung den Zugang zur Entscheidung. Der Vorstand Dennoch versuchen sie bereits im Vorfeld häufig mit ist häufig über das konkrete Versorgungsgeschehen und Verweis auf wettbewerbliche Sachzwänge der Kasse, die die Problemlagen vor Ort nur unzureichend oder verzerrt Verwaltungsräte für schwierige unternehmerische Ent- informiert. Greift die Selbstverwaltung versichertennah scheidungen zu gewinnen und mögliche Widerstände allfällige Probleme und Defizite auf und macht immer auszuräumen. Entscheidend für das Gelingen einer sol- wieder auf sie aufmerksam, belegt sie einerseits ihr En- chen Vorgehensweise ist vor allem das Rollenverständnis gagement für die Versicherten und macht andererseits der Verwaltungsratsvorsitzenden, weil diese häufig einen auf die Dringlichkeit ihres Anliegens aufmerksam. Die wichtigen Einfluss auf die »einfachen« Verwaltungsrats- Chance dieser unter pluralistischer Perspektive idealty- mitglieder ausüben. Dies ist insbesondere dann der Fall, pischen Herangehensweise besteht für den hauptamt- wenn es sich um starke, politisch erfahrene Persönlich- lichen Vorstand darin, durch eine deutlich erkennbar keiten mit langjähriger Verbandserfahrung handelt. an den Präferenzen und Bedürfnissen der Versicherten orientierte Geschäftspolitik die Wettbewerbsposition Für die Selbstverwaltung ist eine solche korporatistische der Kasse zu stärken. Selbstverwaltung und Hauptamt Integration in die unternehmerischen Entscheidungen legitimieren durch eine an der tatsächlichen Bedarfs- einer Kasse nicht ohne Risiko. Versichertenberater und lage orientierte Versorgung. Sie befinden sich dann Regionalbeiräte können wegen ihrer Nähe zu den Be- erkennbar in einer klassischen Win-Win-Situation. troffenen diesen im Prinzip systemwidrigen Trend ver- 20 stärken, insbesondere dann, wenn sie zur Vermittlung »unpopulärer« Entscheidungen des hauptamtlichen Kassenmanagements instrumentalisiert werden sollen. 20 In Anlehnung an Teichmann (1993), S. 42. 15 21 Vgl. Baumeister, Hartje, Knötig, Wüstrich (2012), S. 298. PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN Aus objektiver Sicht verbessert sich zwar die Möglichkeit, hen und durch Versichertenälteste an die betroffenen Versicherteninteressen in die Geschäftspolitik einfließen Leistungsempfänger vor Ort kann der in den vergan- zu lassen, unbeantwortet bleibt jedoch die Frage, ob dies genen Jahren erkennbar zunehmenden Distanz und den Versicherten ausreichend verdeutlicht werden kann. Entfremdung zwischen den Selbstverwaltungsorganen, Dieses Informationsdefizit entsteht vor allem, wenn nicht insbesondere in den mitgliederstarken Kassen sowie wie üblich, die Position des Listenträgers bzw. des Ver- in ihren Verbänden, und den von ihnen repräsentierten waltungsrats klar formuliert wird und dann den Plänen Versicherten entgegenwirken. Sie schärfen somit das und Entscheidungen des Kassenmanagements gegen- sozialpolitische, primär arbeitnehmerbezogene Profil übergestellt wird. Das Hauptamt will nicht nur präemptiv der Arbeitnehmerselbstverwalter und ihrer Listenträger, mögliche Widerstände ausräumen, sondern hofft darüber indem sie immer wieder verdeutlichen, dass Kranken- hinaus, dass die Selbstverwalter seine Entscheidun- kassen zwar im Wettbewerb untereinander stehen, sich gen legitimieren, begründen und für sie eintreten. ihr Selbstverständnis als soziale Krankenversicherung und ihr daraus abgeleiteter Status als Körperschaft des Andererseits eröffnen Modelle zur Herstellung von mehr öffentlichen Rechts vor allem aber aus ihrem Beitrag zur Versichertennähe der Selbstverwaltung aber auch die öffentlichen Daseinsvorsorge im Sinne einer bedarfsge- Chance, sich diesem korporatistischen Trend entgegen- rechten, solidarischen Gesundheitsversorgung und nicht zustellen. Die Anbindung der Verwaltungsräte durch primär aus ihrem unternehmerischen Erfolg ergibt. Regionalbeiräte an das regionale Versorgungsgesche- 16 Empirie der Modellvarianten 3 Empirie der Modellvarianten 3.1Stichprobe reiche und innerhalb der Gesamtstruktur komple- Die Stichprobe umfasst 15 Befragte, darunter 2 weibliche mentär aufeinander abgestimmte Funktionen vor. Interviewteilnehmer über 9 empirisch erfasste, nach Kassen bzw. Kassenarten differenzierte Modellvarianten. In Unterhalb des auf zentraler Ebene angesiedelten Verwal- einer ersten Erhebungsrunde konnte zu 8 der 9 für die Stu- tungsrats befindet sich die in einer Region (Direktionen die ausgewählten Kassen je ein Verwaltungsratsmitglied oder Bezirke) verankerte Ebene der Bezirks- oder Regi- befragt werden. Darauf folgend wurde in einer zweiten onalbeiräte, die vergleichbar mit dem Verwaltungsrat Erhebungsrunde zu 6 der 9 Modellvarianten je eine Person Aufgaben der Beratung und Kontrolle der Geschäftsstel- in ihrer Funktion als Versichertenberater oder Regional- lenleitung bzw. Regionaldirektionsleiter wahrnehmen. beirat befragt. Insgesamt wurden auf diese Weise 15 Personen befragt, deren Funktion und Kassenzugehörigkeit Dabei leistet der Regionalbeirat seinen Beitrag zum ein- untenstehender Tabelle entnommen werden können: heitlichen Leistungsgeschehen unter Rücksichtnahme Tab. 1: Stichprobe auf regionale Besonderheiten. Er nutzt seine regionalen VR-Mitglied RB 1 1 2 1 AOK Baden Württemberg AOK Bayern AOK plus AUDI BKK Barmer GEK BKK ZF & Partner IKK classic Knappschaft-Bahn-See TK SUMME VB Andere Gesamt ternehmen, Sparkassen und Leistungsanbietern, um Versichertennähe strukturell über die qualitative Verbes- 1 1 1 1 1 1 1 8 serung und bedarfsgerechte Ausgestaltung des Versor- 1 1 4 Netzwerke zu Entscheidern in kleinen und mittleren Un- 1 2 gungsangebots in der Region herzustellen. Diese Form der Regionalisierung der Selbstverwaltung ist nur in wenigen der heute noch bestehenden Krankenkassen realisiert. 1 15 Unterhalb dieser Ebene und ihr zugeordnet, befinden sich 3.2 Ausprägungen der Modellvarianten und Beispiele die Versichertenberater resp. die Versichertenältesten.22 Der Gemäß der aufbauorganisatorischen Verankerung von verankerte Struktur der Selbstverwaltung dar.23 Seine Aufga- Versichertenberatern und Regionalbeiräten (vgl. Kapitel be ist die Beratung und Betreuung der versicherten Arbeit- 2.3) lassen sich auf Basis der empirischen Ergebnisse nehmer. Er stellt das Bindeglied zwischen dem einzelnen drei mögliche Ausprägungen der Modellvarianten zur Versicherten und der regionalen Selbstverwaltungsebene Herstellung von mehr Versichertennähe ausmachen. dar. In dieser Beziehung erfolgt auch die Betreuung: in der Versichertenberater stellt die lokale, in der Regel betrieblich Regel wird von den Regionalbeiräten unter Einbeziehung 3.2.13-Ebenen-Modell einzelner Verwaltungsratsmitglieder zu regionalen Informati- In der Praxis findet sich das 3-Ebenen-Modell in einer 22 Vgl. § 39 SGB V. 23 Eine Ausnahme bildet die KBS, die auf der regionalen Ebene zwar ebenfalls Regionalausschüsse eingerichtet hat, die ihre Versichertenältesten in der Regel auch in den privaten Räumlichkeiten der Versicherten oder den Versichertenältesten die Beratung und Betreuung der Versicherten durchführen lässt. Reihe von Varianten umgesetzt. Alle Varianten sehen für die drei Ebenen je unterschiedliche Aufgabenbe- 17 PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN onsveranstaltungen eingeladen. Er stellt sozusagen den ver- ckend vorzunehmen. Das Konzept liegt allen Direktionen vor, längerten Arm von Verwaltungsrat und Regionalbeirat dar. ist jedoch nicht verpflichtend. Die Vorschläge für die Handwerksrepräsentanten kommen von den Landesbeiräten. Beispielhaft untersucht wurden die KnappschaftBahn-See, die AOK Baden-Württemberg sowie Knappschaft-Bahn-See die IKK classic. Besonderheiten der einzelnen Va- Drei Selbstverwaltungsebenen hat ebenfalls die Knapp- rianten werden im Folgenden beschrieben. schaft-Bahn-See, die mit ihren Regionalausschüssen und den traditionellen »Versichertenältesten« sowohl die AOK Baden-Württemberg regionale als auch die örtliche Ebene ausfüllt und somit Dem 3-Ebenen-Modell entspricht exemplarisch die AOK in Ergänzung des Verwaltungsrats ein geschlossenes Pra- Baden-Württemberg. In dieser sowohl regional als auch xismodell zur Herstellung von Versichertennähe aufweist. betrieblich gut verorteten Krankenkasse sind die Hälfte Im Unterschied zu den beiden anderen Varianten sind die aller Verwaltungsräte auch im Bezirksrat vertreten. Die Versichertenältesten der KBS nicht in Betrieben angesiedelt. hierdurch durgehend gute Vernetzung von Verwaltungsräten und Regionalbeiräten ist bei der AOK BW mit dafür 3.2.22-Ebenen-Modelle verantwortlich, dass die Bestellung von Versichertenbera- Das 2-Ebenen-Modell tritt in zwei Ausprägungen auf. Im tern in den Direktionen Ostwürttemberg, Ulm-Biberach und einen Fall ist die zentrale, überregionale bzw. landesweite Neckar-Fils nach eigenen Angaben sehr erfolgreich verlief. Ebene des Verwaltungsrats um einen Regionalbeirat ergänzt. Die zweite Variante kommt ohne regionale Selbstverwal- IKK classic tungsorgane aus, hat aber auf lokaler Ebene in Betrieben Drei Selbstverwaltungsebenen finden sich auch bei der IKK tätige Versichertenberater. Die beiden Modelle stellen classic. Zu den bereits etablierten Landesbeiräten befindet somit teilrealisierte Varianten des 3-Ebenen-Modells dar. sich derzeit eine dritte Ebene der Selbstverwaltung, die übernehmen wie die Versichertenberater die Aufgabe der Verwaltungsrat – Regionalbeirat AOK Bayern Herstellung von Versichertennähe in den Betrieben der Die AOK Bayern verfügt seit ihrer Fusion aus allen bay- jeweiligen Innungen durch Unterstützung der Versicherten erischen Ortskrankenkassen im Jahr 1994 über ein flä- bei der Antragstellung, bei Anregungen zu Maßnahmen der chendeckendes Netz an Regionalbeiräten. Diese sind betrieblichen Gesundheitsförderung sowie der Herstellung mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern paritätisch des Kontaktes zur zuständigen Geschäftsstelle vor Ort. besetzt und jeweils den AOK-Regionaldirektionen in den Handwerksrepräsentanten sind bisher eingeführt in den Re- 39 Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet. Dem gionen Nordrhein, Westfalen-Lippe und Baden-Württemberg. Verwaltungsrat sollen sie eine Bezugnahme auf regionale Es ist geplant, die Handwerksrepräsentanten flächende- Besonderheiten ermöglichen. Ihre primäre Bedeutung liegt 24 Vgl. § 7 Handwerksrepräsentanten, Satzung der IKK classic vom 1.8.2011. aber in der Mitgestaltung des regionalen Versorgungsange- sogenannten Handwerksrepräsentanten, im Aufbau. Diese 24 18 Empirie der Modellvarianten botes. Die Regionalbeiräte, die auf der Arbeitnehmerseite vielfach gleichzeitig auch als (freigestellte) Betriebsräte tätig sind, pflegen den Kontakt zu den regional ansässigen Betrieben und Leistungsanbietern und versuchen diese mitunter auch für lokale Veranstaltungen mit den Krankenkassen zu engagieren. So werden von den Unternehmen z. B. Veranstaltungen wie Stadtläufe o. ä. gesponsert, um auf das Leistungsangebot der Krankenkasse aufmerksam zu machen. Regionalbeiräte sind insofern »Botschafter der AOK« in der Region. Ferner sollen sie nach eigenem Ermessen, Motivation und Zeit auch für die individuelle Beratung von Versicherten zuständig sein, von denen sie persönlich oder im Rahmen ihrer Tätigkeit als Betriebsrat angesprochen werden. Durch die räumlich und zeitlich begrenzten Möglichkeiten, mit Versicherten direkt in Kontakt zu treten, sind die tatsächlich zustande kommenden Gespräche über konkrete Anliegen der Versicherten eher selten und auch nur unter der Voraussetzung mög- Foto: Ralf Niemann (Verwaltungsrat bkk firmus) lich, dass die Versicherten im Einzelfall wissen, welchen setzung erfolgt aufgrund mangelnden Bedarfs auf Arbeit- Regionalbeirat sie wo und wann kontaktieren können. geberseite in der Regel nicht paritätisch. Die Mitgliederzahl Versichertennähe bleibt in dieser Modellausprägung eines Regionalbeirats beträgt derzeit insgesamt 12 Vertreter, schwerpunktmäßig auf die eher allgemeine Beeinflussung je nach Beirat ist die Zusammensetzung unterschiedlich. des regionalen Versorgungsgeschehens beschränkt. Die Vorschläge zur Listenbesetzung erfolgen durch die Gewerkschaftsvertreter in den Unternehmen, die Wahl erfolgt Audi BKK durch den Verwaltungsrat.26 Die Regionalbeiräte bestim- Die BKK Audi verfügt ähnlich wie die AOK Bayern ebenfalls men sog. »Beiratssprecher«, die den Verwaltungsrat der über Regionalbeiräte. Sie wurden im Zusammenhang mit BKK Audi über aktuelle Themen, Inhalte und Probleme in der Fusion aller zur Volkswagen AG gehörenden BKK zur BKK ihrem Zuständigkeitsbereich auf dem Laufenden halten. Audi eingerichtet. Die BKK Audi strebt an, dass aus allen Darüber hinaus denken die Versichertenvertreter im Ver- Betrieben mindestens ein Vertreter in einen Regionalbeirat waltungsrat der BKK Audi aktuell über die Einführung von entsandt wird. Regionalbeiräte werden für diejenigen sechs Versichertenberatern nach, um zusätzliche Ansprechpartner Regionen eingerichtet, in denen Konzern-Betriebsstätten für die Versicherten vor Ort in den Betrieben zu haben. oder weitere Trägerunternehmen disloziert sind. Die Be25 25 Derzeit sind dies die Regionen Nord, Mitte, Ingolstadt, Neckarsulm, Singen, München. 19 26 Nicht zwingend sind dies Betriebsräte, es gibt auch Arbeitnehmervertreter ohne Gewerkschaftszugehörigkeit, dann aber mit einschlägigen sozialpolitischen Erfahrungen. PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN Barmer GEK der TK zeigt sich, dass sich Fehlen einer regionalen Ebe- In der Barmer GEK gibt es keine Regionalbeiräte, aber un- ne, die nicht nur die regionale Präsenz der Krankenkasse terhalb der Ebene des Verwaltungsrates sog. Vertrauensper- leisten, sondern auch die Versichertenberater vor Ort be- sonen. Vertrauenspersonen gehen auf die bewährte Ersatz- treuen und beraten soll, nachteilig auswirkt, da der direkte kassentradition zurück, Mitarbeiter in Personalabteilungen Kontakt zwischen dem Verwaltungsrat und dem ehrenamt- als Ansprechpartner der jeweiligen Kasse vorzusehen, die lichen Berater die Arbeitnehmervertreter überfordert. vor allem potentielle Neumitglieder werben sollten. Sie ermöglichen vor allem eine betriebliche Anbindung der Barmer BKK ZF & Partner GEK. Da sie häufig aus dem Kreis der Betriebsräte rekrutiert Durch die Fusionen mit anderen Betriebskrankenkassen werden, sind sie für die Mitarbeiter vor Ort im Betrieb gut wurden ausgeschiedene Veraltungsräte als Versicherten- ansprech- und erreichbar. Als Besonderheit dieser Modellva- berater übernommen. Diese Versichertenberater sollen riante muss festgehalten werden, dass die Vertrauensperso- für Versichertennähe und gute Beratung stehen, d. h. nen nicht nur von der Krankenkasse geschult, sondern auch eine starke ortsnahe Verbindung zu den Versicherten betreut werden. Der Verwaltungsrat der Barmer GEK hat mit über den Betrieb ermöglichen. Versichertenberater sind der Bestellung dieser nah an den Versicherten agierenden zumeist auch Betriebsräte, die ihre Doppelrolle auch Handlungsebene nichts zu tun. Die Vertrauenspersonen stel- dazu nutzen, die BKK bei neueingestellten Mitarbeitern len ein erweitertes Beratungsangebot der Geschäftsstellen oder im Rahmen der Übernahme von Leiharbeitern bei resp. Servicezentren dar und dienen auch der Mitgliederge- den neuen Kollegen bekannt zu machen. Vorteilhaft wird winnung für die Kasse in den Betrieben. Aus der Perspektive diese Praxis auch im Hinblick auf die in vielen Betrieben der Selbstverwaltung handelt es sich bei den Vertrauensper- vorgesehene Einführung einer Gesundheitsförderung. sonen der Barmer GEK um ehrenamtliche Ansprechpartner der Kassen in den Betrieben, die eine Rückkoppelung an AOK plus den Verwaltungsrat und das Hauptamt ermöglichen sollen. Versichertenälteste der AOK Plus, die keine regionalen Selbstverwaltungsorgane kennt, haben die Aufgabe, di- Techniker Krankenkasse rekte Ansprechpartner für die Versicherten zu sein. Sie Die ehrenamtlichen Berater der TK sind wie die Vertrau- übernehmen dort, wo die AOK Plus keine Geschäftsstellen enspersonen der Barmer GEK in den Betrieben aktiv. unterhält, die Vertretung der Krankenkasse vor Ort. Versi- Grundsätzlich übernehmen aber die Geschäftsstellen der chertenälteste sind in der Mehrheit in der Geschäftsregion TK die individuelle Kontaktpflege zu den Versicherten. Die Thüringen im Einsatz, in Sachsen hat sich dieses Modell ehrenamtlichen Berater arbeiten der Kasse zu und stellen bisher nicht etabliert. Daneben werden von der Arbeitge- ein erweitertes Serviceangebot der TK für die Versicherten in berseite des Verwaltungsrates Vertrauensleute gewählt, den Betrieben dar. Da die TK eine bundesweit operierende die in den Betrieben im Rahmen des betrieblichen Gesund- Kasse ist, ist sie in sehr vielen Betrieben präsent. Auch bei heitsmanagements für die Arbeitgeber beratend tätig sind. 20 Empirie der Modellvarianten Die folgende Tabelle listet die Ausprägungen der Modellvarianten nach Krankenkasse auf: Tabelle 2: Empirisch belegte Modellvarianten nach Kasse Modellvariante 3-Ebenen-Modelle: VR & Landesbeiräte & Handwerksrepräsentanten VR & Versichertenberater & Bezirksräte VR & Versichertenberater & Regionalausschüsse 2-Ebenen-Modelle: Fokus auf regionaler Ebene: VR & Regionalbeiräte VR & Regionalbeiräte Fokus auf örtlicher Ebene: VR & Ehrenamtliche Versichertenberater VR & Versichertenberater VR & Vertrauenspersonen VR & Versichertenälteste Foto: Andreas Strobel (Verwaltungsrat SBK) 21 Krankenkasse IKK Classic AOK Baden-Württemberg Knappschaft-Bahn-See AUDI BKK AOK Bayern TK (Airbus Bremen) BKK ZF & Partner Barmer GEK AOK plus PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN 4Erfolgsfaktoren Derzeit stellt sich die aufbau- und ablauforganisatorische dadurch geschehen, dass regionale Besonderheiten in Ausgestaltung von Praxismodellen zur Herstellung von den Versorgungstrukturen auf Seiten der Leistungsan- Versichertennähe in der GKV-Selbstverwaltung unein- bieter mit den Bedürfnissen der Versicherten sowie den heitlich dar: Es existiert ein Vielzahl an Modellvarianten. Ansprüchen der im Geschäftsbereich der Krankenkasse Sie weisen in ihrer Zusammensetzung, ihren Zustän- ansässigen Betriebe aufeinander abgestimmt werden. digkeiten, ihrem Selbstverständnis, ihrer Tradition und Die Mitgestaltung hinsichtlich der Anpassung an die re- ihren Aufgaben zum Teil große Unterschiede auf. Eine gionalen Besonderheiten obliegt dem Regionalbeirat/ vollständige regionale Abdeckung durch Praxismodelle Bezirksbeirat, der gemeinsam mit den Geschäftsstellen wird nur in seltenen Fällen erreicht. Aus den hier un- die hierfür nötigen Netzwerke und sozialen Kontakte auf- tersuchten Varianten wurden Erfolgsfaktoren abgeleitet, baut und einsetzt. Deutlich sind aber auch die begrenzten die auf der Basis der normativen Analyse in Kapitel 2 als Möglichkeiten der Regionalbeiräte, wenn es darum geht, wesentlich für eine erfolgreiche Implementierung und Wei- ein auf die individuellen Bedürfnisse der Versicherten terentwicklung von Praxismodellen angesehen werden. zugeschnittenes Betreuungs- und Beratungsangebot zu 27 leisten. Diejenigen Modellvarianten, denen die lokale resp. Die zur Ableitung dieser Faktoren gewählte Methode betrieblich angesiedelte Selbstverwaltungsebene in Form orientiert sich am Modell der aus der quantitativen der Versichertenberater/Versichertenältesten fehlt, sehen Statistik bekannten Faktorenanalyse. Die Bildung der die Herstellung individueller Versichertennähe entweder Faktoren erfolgte induktiv und war theoretisch angelei- als nicht nötig (Versicherteninteresse ist bekannt) oder tet. Mehrfach genannte und von den Interviewpartnern nicht realisierbar (organisatorischer Aufwand zu groß) an. immer wieder erwähnte Aspekte wurden thematisch zusammengefasst und auf ihre Übereinstimmung mit Die individual- und regionalbezogene Herstellung von den theoretisch hergeleiteten Merkmalen geprüft. Versichertennähe wird nur dann gelingen, wenn alle drei Ebenen von Selbstverwaltung ausdifferenziert werden.28 Vollständigkeit des Praxismodells Wichtig ist aber nicht nur die Vollständigkeit in vertikaler Die Herstellung von Versichertennähe wurde in zweifacher Richtung. Auch auf der horizontalen Ebene müssen die Hinsicht problematisiert. Regional sollte eine Krankenkas- Modelle komplettiert werden, soll Versichertennähe nicht se unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten ein von Zufälligkeiten abhängiges »Exklusiv-Konzept« für ein am Bedarf ihrer Versicherten orientiertes, qualitativ wenige privilegierte Versicherte bleiben. Erforderlich ist hochwertiges Leistungsangebot realisieren. Dies kann deshalb, dass unabhängig von Kassenart, Betriebsgröße 27 Sehr weit vorangekommen ist die Umsetzung dieser Modelle im Geschäftsbereich der AOK Baden-Württemberg. Geradezu beispielhaft wird Versichertennähe durch Regionalausschüsse und Versichertenberater im Bereich der Knappschaft-BahnSee praktiziert. Diese kann allerdings auf eine langjährige Tradition im Umgang mit beiden Modellvarianten als Rentenversicherungsträger zurückgreifen. Dennoch gestaltet sich auch hier die regionale Abdeckung unterschiedlich: Erfolgt diese im Ruhrgebiet fast vollständig, so gibt es in den neuen Bundesländern noch erhebliche Lücken. und Listenträger ein flächendeckendes Netzwerk an Regionalbeiräten und Versichertenberatern realisiert wird. 28 D. h. auf der zentralen, mittleren und örtlichen Ebene. 22 Erfolgsfaktoren Ein in horizontaler Hinsicht vollständig flächen- und be- »Die Stärken des Regionalbeirats liegen in der triebsabdeckendes 3-stufiges Selbstverwaltungsmodell Informationsweitergabe aus dem Verwaltungsrat darf jedoch nicht zur Folge haben, dass die wettbewerbli- hinein in die Regionen … die Stärken des Versichertenbe- che Konkurrenz der Kassen um Versicherte in den Betrie- ratermodells liegen in der Betriebsnähe, in der Möglich- ben ausgetragen wird. Eine Repräsentation aller Kassen in keit nah an den Meinungen und Befürchtungen der Versi- Unternehmen ab einer gewissen Mindestgröße ist ebenso cherten zu sein.« (Interviewteilnehmer/in) wenig praktikabel wie die Einrichtung eines »Ombudsmanns«, der für Versicherte aller Krankenkassen beratend Aufbauorganisatorische Komplementarität und betreuend tätig wird (ganz abgesehen davon, dass Erforderlich ist weiterhin eine schnittmengenfreie dieser kassenübergreifende Versichertenberater kaum Rollen- und Aufgabenverteilung zwischen den ver- noch an die weiteren Selbstverwaltungsebenen anschließ- schiedenen Ebenen der Selbstverwaltung. Sie müssen bar wäre). Auch wenn es bei der Knappschaft-Bahn-See aufbau- und ablauforganisatorisch komplementär in der Praxis üblich ist, dass die Versichertenältesten ausgestaltet sein. Dies bedeutet eine reibungslose bspw. Reha-Maßnahmen oder Krankengeld-Anträge für und ineinandergreifende Zusammenarbeit der Ak- Versicherte anderer Krankenkassen begutachten, ist doch teure, die sich mit unterschiedlichen Anforderungen schwerlich vorstellbar, dass eine solche Praxis selbstorga- und Erwartungen auseinandersetzen müssen, aber nisiert entsteht. Es bedürfte auf dem Weg zu einem solchen gemeinsame Ziele verfolgen sollten. Das schließt Modell kassenunabhängiger Versichertenberater einer eine klare Definition der Bring- und Holschuld bei konzertierten Aktion der drei Akteure Gewerkschaften, der Aufnahme und Weiterleitung von Informationen Krankenkassen und Arbeitgeberverbände. Eine mögli- und Erfahrungen ebenso mit ein wie das Wissen um che Eingrenzung des hierin liegenden Konfliktpotentials die Zuständigkeit der jeweils anderen Ebenen für könnte auch in einer Regel liegen, wonach nur in den die Realisierung des Ziels einer versichertennahen, Betrieben (wiederum ab einer Mindestgröße) Kranken- d. h. einer bedarfsgerechten Versorgung, die sich kassen ihre Versichertenberater einrichten dürfen, in an den regionalen Besonderheiten orientiert. denen Betriebsräte mit einer entsprechenden Kassenzugehörigkeit tätig sind und deren Gewerkschaft zugleich Die Kommunikation in horizontaler und vertikaler als Listenträger bei eben dieser Krankenkasse auftritt. Ebene erweist sich als notwendig, damit sich die zentralen, regionalen und örtlichen Aufgabenbereiche Wenngleich bei kleineren Krankenkassen mit über- ergänzen und sich der Herausforderung der wach- schaubarer Mitgliederzahl und begrenztem regi- senden Versichertenzahl annehmen können: onalen Aktionsradius (wie z. B. bei kleineren und vor allem geschlossenen Betriebskrankenkassen) »Es herrscht ein gewisses Defizit innerhalb der Kas- die Verwirklichung solcher Modelle aus Opportuni- senstruktur, weil kein strukturierter Dialog zwischen tätskostenerwägungen obsolet sein kann, gilt: 23 Regionalbeirat und Verwaltungsrat stattfindet, d. h. wenig PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN Unterstützung durch das Hauptamt Wo die Einführung von Versichertenberatern geplant ist, geht dies nicht ohne eine gute Vernetzung von Verwaltungsrat und Regionalbeirat. Um eine gemeinsame Strategie der Verwirklichung von mehr Versichertennähe zu verfolgen, muss das Hauptamt die Selbstverwaltung als wichtigen Akteur im Zusammenspiel sozialer und betriebswirtschaftlicher Aspekte begreifen. Hier muss gegebenenfalls noch Überzeugungsarbeit geleistet werden: »Gegen den Willen der Geschäftsführung ist das nicht möglich!« (Interviewteilnehmer/in) Vor dem Hintergrund einer pluralistischen Herangehensweise (vgl. Kap. 2.5) lässt sich dem Hauptamt gegenüber argumentieren, dass durch eine erkennbar an den Präferenzen und Bedürfnissen der Versicherten orientierte Geschäftspolitik die WettbewerbspoFoto: Das Autoren-Team dieser Studie auf der Selbstverwaltertagung 2012: (v. l. n. r.) Prof. Dr. Wüstrich, Andreas Hartje und Dr. Nora Knötig sition der Kasse gestärkt wird. Von einer Legitimation durch bedarfslagenorientierte Versorgung profitieren Selbstverwaltung und Hauptamt gleichermaßen. Info von unten nach oben auf dieser Linie.« (Interviewteil- Individuelle Versichertennähe nehmer/in) Versichertennähe ist zunächst ein Konstrukt und muss Die Organisation dieses komplementären Aufbaus in der Praxis operationalisiert und als funktionsfähi- muss zudem nicht nur auf allen drei Ebenen gege- ges Modell etabliert werden. Die Unterscheidung von ben sein, sondern darüber hinaus flächendeckend, versorgungs- und betroffenheitsorientierter Versicher- da für alle Versicherten gleiche Bedingungen gelten tennähe muss auf verschiedenen Ebenen der Selbst- sollten. Vor diesem Hintergrund muss sich die Eh- verwaltung eingelöst werden, wenn eine umfassende renamtsstruktur langfristig an einem konkret for- Versichertennähe Ziel aller relevanten Akteure sein soll. mulierten Verteilungsschlüssel orientieren. 29 29 Empirisch erwies sich das Versichertenberatermodell eher als eines von großen Betrieben, weshalb es zunächst keine flächendeckend gleichmäßige Anzahl von Versichertenberatern gibt (nicht überall finden sich gleichmäßig viele große Betriebe). Dabei entscheiden teils komplexe Schlüssel über ihre Verteilung, wie beispielsweise in den Versichertenälteste-Bezirken im Knappschaft-Bahn-SeeModell: für je 7000 Mitglieder wird hier ein Versichertenältester gewählt. Individuelle Versichertennähe kann über zufällig entstehende Kontakte hinaus nur durch ein flächendeckendes Netz von Versichertenberatern hergestellt werden. Wo diese in Betrieben angesiedelt sind, haben nicht nur die 24 Erfolgsfaktoren Versicherten (geringe Transaktionskosten durch Betreu- betriebliche Position als Ansprechpartner einsetzen ung und Beratung am Arbeitsplatz, etabliertes Vertrau- wollen, um Kolleginnen und Kollegen in gesundheitsre- ensverhältnis zum Betriebsrat) unmittelbar erkennbare levanten Fragen zu beraten. Diese erweiterte Tätigkeit Vorteile. Es bestehen weiterhin Vorteile für die Kranken- muss von den Mentoren, die in der Initialphase der kasse, die ihre Beratungsleistung dort anbieten kann, wo Einrichtung von Versichertenberatern in der Regel aus Bedarf entsteht. Die in den meisten Fällen bestehende dem Verwaltungsrat kommen, regelmäßig gewürdigt Doppelrolle von Betriebsrat und Versichertenberater werden. Die Regionalbeiräte, auf die mit der Etablierung ermöglicht zudem die konsensorientierte Vermittlung des Modells der Versichertenberater ein Großteil der zwischen einem Mitarbeiter mit Gesundheitsproblemen Koordinierungs- und Betreuungsaufgaben übergeht, und eventuell daraus entstehenden arbeitsrechtlichen hat hier eine informationelle Holschuld. Wo diese nicht Konflikten mit der Geschäftsleitung. Versichertennähe, eingelöst wird, wo nicht in regelmäßigen Abständen re- die an den Einzelnen selbst ansetzt, wird dem pluralis- gionale Informationsveranstaltungen und Konferenzen tischen Praxismodell gerecht, das den Anspruch auf das für die Versichertenberater abgehalten werden, kann Mitwirken der Versicherten, mithin deren individuelle der vertikale Informationsfluss nicht funktionieren und und anlassbezogene Integration in das Versorgungs- eine Transparenz über die Tätigkeit der Selbstverwal- geschehen beansprucht. Vor diesem Hintergrund kann tung für die Versicherten nicht geschaffen werden. daher folgende Aussage kaum als repräsentativ gelten: »Die Beiräte sind für die Versicherten kaum sichtbar; muss auch nicht – wie die Kasse die Struktur für die Kassenartenübergreifende Aus-, Fort- und Weiterbildung Versicherten schafft, kann ihm egal sein.« (Interviewteil- Die Befragung bestätigte, was die im Rahmen des HBS- nehmer/in) Forschungsprojekts »Soziale Selbstverwaltung in der GKV: Ökonomische und soziale Handlungsperspektiven Mentoring für Versicherte und Arbeitnehmer«30 durchgeführte Studie Die Mentoren müssen geeignete »Persönlich- zum Ergebnis hatte, nämlich die Wichtigkeit einer ein- keiten« als Versichertenberater aussuchen: schlägigen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Angesichts der »Das muss jemand wollen und vorantreiben und Komplexität und Dynamik des Gesundheitssystems wird dann die entsprechenden Leute finden. Ein Versi- ein erheblicher Aus-, Fort- und Weiterbildungsbedarf in chertenberater-Modell braucht Mentoren!« (Interviewteil- rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und gesundheitsöko- nehmer/in) nomischer Hinsicht festgestellt. Darüber hinaus sollte auch die Methodenkompetenz der Selbstverwalter verbessert Eine gute Vernetzung der Mentoren auf allen drei werden. Ökonomische, rechtliche und organisatorische Ebenen der Selbstverwaltung ist die Voraussetzung, Grundlagen sollten möglichst zentral vermittelt werden, um diejenigen Betriebsräte oder gewerkschaftlichen was zusätzlich auch einen kassen- bzw. kassenarten- Vertrauenspersonen ausfindig zu machen, die ihre 30 Vgl. Baumeister, Hartje, Knötig, Wüstrich (2012), HBS a. a. O. 25 PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN und ebenenübergreifenden Erfahrungsaustausch unter Die aktuelle Diskussion über die Fortentwicklung der den Selbstverwaltern ermöglichte. Spezifische Inhalte Selbstverwaltung problematisiert derzeit die durch die und Problemlösungen mit regionalem Hintergrund soll- dynamische Konzentration der Kassenlandschaft (Fusio- ten dagegen auf der dezentralen Ebene vermittelt wer- nen, Konkurse, etc.) größer werdende Distanz zwischen den. Für eine zentrale Organisation der Aus-, Fort, und Selbstverwaltern und Versicherten. Der angestrebte Aus- Weiterbildung spricht ferner, dass einige Listenträger bau der regionalen sowie örtlichen/betrieblichen Ebene bereits über geeignete zentrale Bildungseinrichtungen (Versichertenberater) sind unmissverständliche Anzei- verfügen. Zudem wurde seitens der Befragten ange- chen dafür, dass die Selbstverwaltung und ihre gewerk- regt, diese deshalb kassenübergreifend abzuhalten, schaftlichen Listenträger die »Zeichen der Zeit« erkannt weil das als gewinnbringend für alle angesehen wird: haben: die Bedeutung des Wettbewerbs der Kassen um »Wir hatten gute Erfahrungen mit den kassenüber- Versicherte, die konkreten individuellen Erwartungen der greifenden Fortbildungen, die waren sehr gut … da Versicherten an eine gute Versorgung, der auch vor dem sind alle Versichertenvertreter zusammen gekommen. Hier Hintergrund des demographischen Wandels für gewerk- wurde wirklich über den eigenen Tellerrand geguckt, ge- schaftliche Listenträger und ihre Kampagnenfähigkeit fragt, wie machen die anderen das? Da kann man viel mit- zunehmend wichtiger werdende Gesundheitsaspekt in nehmen!« (Interviewteilnehmer/in) einer dynamischen und globalisierten Arbeitswelt (betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention). Alle In diesem Zusammenhang müssen auch mögliche Freistel- diese Aspekte legen den Ausbau einer auf Versicherten- lungsregelungen für die Selbstverwalter diskutiert werden. nähe angelegten »modernen Selbstverwaltung« nahe. Einigkeit bei den Befragten herrscht in der Überzeugung, dass bei den bisherigen und zukünftigen Versichertenberatern der Schwerpunkt mehr auf Beratung und Betreuung und weniger auf Werbung für die Kasse liegen soll. Abschließend muss mit Blick auf die hier beschriebenen Erfolgsfaktoren sichergestellt werden, dass ihre Umsetzung weder von Kassenarten noch von Listenträgern oder engagierten Einzelpersonen abhängig sein sollte. Es müssen personen- und organisationsunabhängige Strukturen gebildet werden. 26 Zusammenfassung 5Zusammenfassung Gegenstand der durchgeführten Studie war die Unter- auch in kleineren Betrieben präsent zu sein. Versi- suchung konkreter Praxismodelle für mehr Versicher- chertenberater werden durch ein professionelles tennähe in der sozialen Selbstverwaltung. Dabei sollte Mentoring in persönlicher, zeitlicher und sachlicher erweiterter Handlungsspielraum der Selbstverwaltung Hinsicht unterstützt und können somit, möglichst als im Bereich individueller Beratung und Betreuung der freigestellte Betriebsräte, eine unbürokratische und Versicherten aufgezeigt werden. Die vorliegende quali- in vertrauensvoller Atmosphäre stattfindende indivi- tative Interviewstudie konnte gemäß der aufbauorgani- duelle Beratung und Betreuung vor Ort leisten. Wird satorischen Verankerung von Versichertenberatern und eine zusätzliche Ebene in Form regionaler Beiräte Regionalbeiräten (vgl. Kapitel 2.3) aufzeigen, dass es zur vorgesehen, spiegeln diese das regionale Versorgungs- Herstellung von mehr Versichertennähe insgesamt drei geschehen über den Verwaltungsrat an das Hauptamt. Möglichkeiten innerhalb der untersuchten Modellvarian- So kann der Informationsfluss von den betroffenen ten gibt, die auf unterschiedliche Handlungsperspektiven Versicherten über die regionale Ebene hin zum Ver- verweisen. Wenngleich sich die vorgefundenen Inter- waltungsrat optimiert werden. Die Versichertenberater essenslagen und Perspektiven der Krankenkassen, der erarbeiten mit den Regionalbeiräten Perspektiven für Gewerkschaften, der Arbeitnehmer-Selbstverwalter, der eine bessere Beratung und Betreuung der Versicherten Betriebe und der Versicherten durchaus im Spannungsfeld in den Betrieben wie auch in der Region. Die aus der konkurrierender Erwartungen befinden, zeichnete sich Praxis im Kontakt mit den Versicherten gewonnenen doch deutlich ab, dass aufgrund der unterschiedlichen Informationen ermöglichen die Identifizierung von Aufgabenzuordnung nur über ein geschlossenes Praxismo- Best-Practice-Modellen zur Verwirklichung einer guten dell größtmögliche Versichertennähe hergestellt werden Versorgung. Die diskutierten Praxismodelle können kann. Dies bedeutet, dass die volle Funktionalität aller darüber hinaus auch einen kasseninternen Wettbewerb möglichen Aufgaben sich nur dann entfalten kann, wenn der regionalen Organisationseinheiten einer Kasse alle drei Ebenen besetzt werden. Entsprechend lässt sich um die bestmögliche Versorgung ihrer Versicherten aus den Ergebnissen der vorliegenden Studie eine »ide- initiieren. Mehr Versichertennähe bedeutet demzufolge altypische« Situation ableiten, die wie folgt aussieht. einen entscheidenden Mehrwert für alle Beteiligten. Wo die 2-Ebenen-Modelle (vgl. Kapitel 3.2) um eine Die Untersuchung der Praxismodelle zeigte aber auch dritte aufbauorganisatorische Ebene innerhalb der Probleme auf. So wurde in der Befragung ein gewisses Selbstverwaltung ergänzt werden, sind die Vorausset- »Einzelkämpfertum« erkennbar. Dies kann möglicher- zungen für die Verbindung der Versicherten zu ihrer weise auf die Heterogenität der Einzelgewerkschaften Krankenkasse optimal gewährleistet. Ein flächende- und ihrer programmatischen Ausrichtungen zurück- ckendes Netz von Versichertenberatern ermöglicht geführt werden. Nachteilig ist ferner, dass einige Kas- den Krankenkassen über die Geschäftsstellen hinaus senvorstände die Herstellung von Versichertennähe 31 Regionalbeiräte und Versichertenberater. durch die Selbstverwaltung für unnötig halten. 31 27 PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN Problematisch für eine stärkere Outputlegitimation von Abschließend wird mit Blick auf gesamtgesellschaftliche Selbstverwaltung ist, dass die Versicherten häufig den Entwicklungen deutlich, dass die Umsetzung von mehr Ver- Zusammenhang zwischen guter Versorgung und Selbst- sichertennähe auch für sich allein genommen einen wich- verwaltungsarbeit gar nicht herstellen. Für die Outputlegi- tigen Wert darstellt. Aus der Perspektive der Versicherten timation von Selbstverwaltung ist es daher unabdingbar, werden die Kassen mehr und mehr zu amorphen, unper- dass die Versicherten den Zusammenhang von guter sönlichen Großorganisationen. Die hier vorgestellten Pra- Versorgung und Selbstverwaltungsarbeit herstellen. In xismodelle bieten allen Beteiligten die Chance, dieses Bild diesem Zusammenhang muss deutlich werden, dass zu korrigieren. Mehr Versichertennähe betont den bürger- Regionalbeiräte und Versichertenberater Teil der Selbst- nahen, partizipativen, subsidiären, dezentralen, versicher- verwaltungs- und nicht der Kassenorganisation sind. orientierten und demokratischen Charakter sozialer Selbst- Glaubwürdige Interessenvertretung – Ergebnisorientierung verwaltung. Dies kann nur über die Versicherten selbst und – Transparenz: Mit dieser Ausrichtung der Selbstverwal- ihre Selbstverwalter verwirklicht werden und trägt damit tungsarbeit werden nicht nur die Listenträger kampagnen- zu einem Versicherungswesen bei, das unter »maßgeb- fähig, sondern auch wählbar im besten Sinne des Wortes. licher Mitwirkung der Versicherten«32 geschaffen wird. 32 Vgl. Artikel 161 der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919: »Zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, zum Schutz der Mutterschaft und zur Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Schwäche und Wechselfällen des Lebens schafft das Reich ein umfassendes Versicherungswesen unter maßgebender Mitwirkung der Versicherten.« 28 Anhang 6Anhang 6.1Literatur ■■ Nürnberger, Ingo; Frank, Marco (2012): ■■ Baumeister, Katharina; Hartje, Andreas; Knötig, Nora; Vorschläge zur Weiterentwicklung der Sozial- Wüstrich, Thomas (2012): Handlungsfelder identifizie- wahlen und Stärkung der sozialen Selbstverwaltung, ren, Hemmnisse abbauen, Handlungskompetenzen in: Soziale Sicherheit 4/2012, S. 148-151. stärken, in: Soziale Sicherheit 8-9/2012, S. 293-299. ■■ Urban, Hans-Jürgen (2011): Soziale Selbstverwal- ■■ Baumeister, Katharina; Hartje, Andreas; Knötig, Nora; tung: Eine problemorientierte Weiterentwicklung Wüstrich, Thomas (2012): Soziale Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Ökono- ist nötig, in: Soziale Sicherheit 11/2011, S. 364. ■■ Teichmann, Ulrich (1993), Wirtschafts- mische und soziale Handlungsperspektiven für Versi- politik, 4. Auflage, Tübingen. cherte und Arbeitnehmer. Handlungsfelder identifizieren – Hemmnisse abbauen – Handlungskompetenzen stärken. Erscheint in Kürze als HBS-Arbeitspapier. ■■ Beier, Angelika/Güner, Günter (2011): Selbstverwaltung braucht Versichertennähe, Versorgungsorientierung und Transparenz, in: Soziale Sicherheit 11/2011, S. 372-376. ■■ Blankart, Charles B. (2008): Öffentliche Finanzen in der Demokratie, München, 7. Aufl. ■■ Der Bundesbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen (2012): Schlussbericht über die Sozialwahlen 2011, Berlin 2012, S. 25, 222. Online zu finden unter: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/ DE/PDF-Publikationen-DinA4/a411-schlussberichtsozialwahlen-2011.pdf?__blob=publicationFile ■■ Güner, Günter (2012): Selbstverwaltung verteidigen und weiterentwickeln, 6.2Abkürzungsverzeichnis in: Soziale Sicherheit 6/2012, S. 206-211. AOK ■■ Kienle, Sascha (2010): Ehrenamtliche AOK-Versichertenberater – ein praktikables Modell?! Unveröffentlichte BKKBetriebskrankenkasse BKK ZF & Partner Studienarbeit, Studiengang »AOK-Betriebswirt/-in« (2008) aus der AOK-Bezirksdirektion Ulm-Biberach. ■■ Leopold, Dieter (2012): Die Tätigkeit der Allgemeine Ortskrankenkasse Betriebskrankenkasse Zahnradfabrik und Partner DRV Deutsche Rentenversicherung GKV Gesetzliche Krankenversicherung von der Selbstverwaltung gewählten HBSHans-Böckler-Stiftung Versichertenältesten bzw. Versichertenberater, in: SGBSozialgesetzbuch Soziale Sicherheit 6/2012, S. 223-227. TK 29 Techniker Krankenkasse PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN Raum für Notizen 30 PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN Raum für Notizen 31 PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN 32 PRAXISMODELLE FÜR MEHR VERSICHERTENNÄHE IN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN Materialien Die Arbeitshilfe für gewerkschaftliche Selbstverwalterin- Die »Starthilfe« erleichtert Neulingen den Einstieg nen und Selbstverwalter in der GKV soll denjenigen eine in das komplexe Feld der Gesundheitspolitik und Hilfestellung sein, die das Thema Krankengeldmanage- führt in die Aufgaben der Selbstverwaltung ein. Zu ment im Interesse der Versicherten anpacken wollen. Sie den Themen Versorgung, Versichertennähe und enthält rechtliche Hinweise und einen Fragenkatalog. Transparenz zeigt sie auf, wie Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter initiativ werden können. Bezug: Mitglieder und Funktionäre der IG Metall über das Extranet (www.extranet.igmetall.de), Einzelexemplare bitte bei Agnes Stoffels ([email protected]) anfordern. 33 www.igmetall.de