„Heideland“ Hoort e. V. - Amt Hagenow-Land

Transcrição

„Heideland“ Hoort e. V. - Amt Hagenow-Land
Jahrgang 16
Freitag,
den 5. November 2010
Nummer 10
HAGENOWER
Kommunalanzeiger
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land,
der amtsangehörigen Gemeinden: Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin,
Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf,
Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin,
Warlitz und ihren Verbänden
Herbstgrüße aus der Kleingartensparte
„Heideland“ Hoort e. V.
Die nächste Ausgabe
erscheint am Freitag, dem 3. Dezember 2010
Kommunalanzeiger Hagenow
–2–
Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10
Einladung
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.09.2010 die
Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der Gemeinde Alt Zachun beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum
01.01.2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Eröffnungsbilanz 01.01.2009 mit ihren Anlagen liegt während der
Öffnungszeiten im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25,
19230 Hagenow, Zimmer 15, 7 Tage nach der Bekanntmachung für jeden Bürger zur Einsichtnahme aus.
Alt Zachun, 04. Oktober 2010
gez. Klemz
Bürgermeister
Satzung zur Aufhebung der Satzung über
die Erhebung von Benutzungsgebühren für
die Nutzung des Gemeinschaftsraumes im
Mehrzweckgebäude der Gemeinde Bandenitz
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das
Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl.
M-V S. 366, 378) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 15.09.2010 nachfolgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren
für die Nutzung des Gemeinschaftsraumes im Mehrzweckgebäude der Gemeinde Bandenitz erlassen:
I. Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Nutzung des Gemeinschaftsraumes im Mehrzweckgebäude der
Gemeinde Bandenitz vom 14.02.1997, sowie die 1. Änderung
der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Nutzung des Gemeinschaftsraumes im Mehrzweckgebäude der
Gemeinde Bandenitz vom 30.11.2001 werden aufgehoben.
zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Bandenitz
am 16.11.2010 um 19.30 Uhr
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Radelübbe statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit,
Billigung der Sitzungsniederschrift, Änderungsvorschläge
bzw. Bestätigung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragestunde
3. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
4. Bauangelegenheiten
5. Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag Gemarkung Radelübbe, Flur 2, Flurstück 19/8
6. Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bandenitz
7. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
8. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung
2010 und deren Anlagen
9. Beschlussfassung über die Änderung der Straßenreinigungssatzung
10. Beschlussfassung über die 4. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für
die Kindertagesstätte der Gemeinde Bandenitz
11. Beschlussfassung über die ständige Vertretung des Bürgermeisters im Wasser- und Bodenverband Boize-SudeSchaale
12. Beschlussfassung über den Kandidatenvorschlag zur Vorstandswahl des Wasser- und Bodenverbandes Boize-SudeSchaale
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Beschlussfassung über einen Stundungsantrag
4. Beschlussfassung über Ratenzahlungsanträge
5. Beschlussfassung über den Abschluss eines Nutzungsvertrages
6. Beschlussfassung über das Honorarangebot zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bandenitz
gez. Dr. Sänger
Bürgermeister
II. Inkrafttreten
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bandenitz, 06.10.2010
Dr. Sänger
Bürgermeister
Einladung
DS
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in
dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift
und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend
gemacht werden.
zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Belsch
am 15.11.2010 um 19.30 Uhr
Die Sitzung findet im Gemeindezentrum Belsch statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10
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4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Information des Bürgermeisters
6. Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe Baumpflegearbeiten in den Ortsteilen Belsch und Ramm
3. Beschlussfassung über die Bankettinstandsetzung (Verbindungsstraße B5 - Belsch)
4. Personalangelegenheiten
gez. Friedrichs
Bürgermeister
Einladung
zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Bobzin
am 11.11.2010 um 19.30 Uhr
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bobzin statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
5. Einwohnerfragestunde
6. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
7. Einreichung eines Kandidatenvorschlages für die Vorstandswahl des Wasser- und Bodenverbandes Boize-SudeSchaale
8. Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
gez. Pamperin
Bürgermeister
Kommunalanzeiger Hagenow
2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
4. Informationen zum geförderten Ausbau des Breitbandnetzes
5. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
6. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung
2010 und deren Anlagen
7. Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Bresegard bei Picher
8. Bauangelegenheiten
9. Beschlussfassung über den Entwurf zum Bebauungsplan
Nr. 2 „Sondergebiet Agrarzentrum Niels 1“
10. Beschlussfassung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
28.10.2009
11. Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
12. Friedhofssatzung
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Beschlussfassung über die Bewilligung einer Grunddienstbarkeit
3. Personalangelegenheiten
4. Beschlussfassung über die Eilentscheidung zur Auftragvergabe Sanierung Nebengebäude
5. Beschlussfassung über das Honorarangebot für die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Sondergebiet Agrarzentrum Niels 1“
6. Beschlussfassung über das Honorarangebot für die Erarbeitung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
gez. Weinreich
Bürgermeister
Satzung der Gemeinde Bresegard
bei Picher über die Erhebung von Beiträgen
für den Ausbau von Straßen, Wegen und
Plätzen vom 14.10.2010
(Straßenbaubeitragssatzung)
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V
2004, S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366, 378) und der §§ 1, 2
und 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V
2005, S. 146) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 12. August 2010 folgende Satzung erlassen:
Tagesordnung:
§1
Allgemeines
Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung,
den Aus- und Umbau, die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, auch
wenn sie nicht zum Anbau bestimmt sind, erhebt die Gemeinde Bresegard Beiträge von den Beitragspflichtigen des § 2,
denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen Vorteile erwachsen. Zu den Einrichtungen gehören
auch Wohnwege, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden können, sowie
Wirtschaftswege.
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit,
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
§2
Beitragspflichtige
Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe
des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes oder zur
Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigter ist. Bei einem
Einladung
zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung
der Gemeindevertretung Bresegard b. Picher
am 11.11.2010 um 19.30 Uhr
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bresegard statt.
Kommunalanzeiger Hagenow
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erbbaubelasteten Grundstück ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Beitragspflichtig ist auch
der Eigentümer eines Gebäudes, wenn das Eigentum an einem
Grundstück und einem Gebäude infolge der Regelung des §
286 des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19.06.1975 (GBl.
DDR I, S. 465) getrennt ist. Mehrere Beitragspflichtige haften
als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die
einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
§3
Beitragsfähiger Aufwand und Vorteilsregelung
(1) Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.
(2)
Zum beitragsfähigen Aufwand Anteile der
gehören insbesondere die
Beitragspflichtigen
Kosten für
am beitragsfähigen
Aufwand
Anlieger- Innerorts- Hauptstraße
straße
verkehrs
straße
1. Fahrbahn (einschl.
Sicherheitsstreifen,
Rinnsteine)
75 %
50 %
2. Radwege
(einschl. Sicherheitsstreifen) 75 %
50 %
3. Kombinierte Geh- und
Radwege (einschl.
Sicherheitsstreifen und
Bordsteine)
75 %
60 %
4. Gehwege (einschl.
Sicherheitsstreifen
und Bordstein)
75 %
65 %
5. Unselbstständige
Park- und Abstellflächen
75 %
55 %
6. Unselbstständige Grünanlagen,
Straßenbegleitgrün
75 %
60 %
7. Beleuchtungseinrichtungen 75 %
60 %
8. Straßenentwässerung
75 %
55 %
9. Bushaltebuchten
75 %
50 %
10. Verkehrsberuhigte
Bereiche und Mischflächen 75 %
60 %
11. Fußgängerzonen
60 %
12. Außenbereichsstraßen
siehe § 3 Abs. 3
13. Unbefahrbare Wohnwege
75 %
35 %
40 %
50 %
55 %
40 %
50 %
50 %
40 %
25 %
-
Zum beitragsfähigen Aufwand gehören ferner die Kosten
für
- den Erwerb der erforderlichen Grundflächen einschließlich
der der beitragsfähigen Maßnahme zuzuordnenden Ausgleichs- und Ersatzflächen
(hierzu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung),
- die Freilegung der Flächen,
- die Möblierung einschließlich Absperreinrichtungen, Pflanzbehälter und Spielgeräte,
- die Böschungen, Schutz- und Stützmauern,
- Bauleitungs- und Planungskosten eines beauftragten Ingenieurbüros
- den Anschluss an andere Einrichtungen.
Sie werden der jeweiligen Teileinrichtung (Nr. 1 - 13) entsprechend zugeordnet.
(3) Straßen und Wege, die nicht zum Ausbau bestimmt sind
(Außenbereichsstraßen),
a) die überwiegend der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen und keine Gemeindeverbindungsfunktion haben (Wirtschaftswege), werden den Anliegerstraßen
gleichgestellt,
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b) die überwiegend der Verbindung von Ortsteilen und anderen
Verkehrswegen innerhalb des Gemeindegebietes dienen (§
3 Nr. 3b zweite und dritte Alternative StrWG M-V), werden
den Innerortsstraßen gleichgestellt,
c) die überwiegend dem nachbarlichen Verkehr der Gemeinden dienen (§ 3 Nr. 3b erste Alternative StrWG M-V), werden den Hauptverkehrsstraßen gleichgestellt.
(4) Die Anteile am beitragsfähigen Aufwand, die nicht nach Abs.
2 umgelegt werden, werden als Abgeltung des öffentlichen Interesses von der Gemeinde getragen.
(5) Im Sinne des Absatzes 2 gelten als
1. Anliegerstraßen
Straßen, Wege und Plätze, die ausschließlich oder überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private
Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen,
2. Innerortsstraßen
Straßen, Wege und Plätze, die weder überwiegend der Erschließung von Grundstücken noch überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen,
3. Hauptverkehrsstraßen
Straßen, Wege und Plätze (hauptsächlich Bundes-, Landesund Kreisstraßen), die neben der Erschließung von Grundstücken und neben der Aufnahme von innerörtlichem Verkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr
dienen,
4. Verkehrsberuhigte Bereiche
Straßen, Wege und Plätze, die als Anliegerstraße oder (in
Ausnahmefällen) als Innerortsstraße nach der Straßenverkehrsordnung entsprechend gekennzeichnet sind. Sie sind
als Mischfläche ausgestaltet und dürfen in ihrer ganzen
Breite von allen Verkehrsteilnehmern benutzt werden.
(6) Die Gemeinde kann durch Satzung vor Entstehen der Beitragspflicht bestimmen, dass auch nicht in Absatz 2 genannte
Kosten zum beitragsfähigen Aufwand gehören.
(7) Der Aufwand für die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von
Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist nur insoweit beitragsfähig, sofern die Fahrbahnen breiter sind als die anschließenden
freien Strecken. Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brücken, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörenden
Rampen.
(8) Zuschüsse sind, soweit der Zuschussgeber nichts anderes
bestimmt hat, vorrangig zur Deckung des öffentlichen Anteils
und nur, soweit sie diesen übersteigen, zur Deckung des übrigen Aufwandes zu verwenden.
§4
Abrechnungsgebiet
(1) Das Abrechnungsgebiet bilden die Grundstücke, von denen
aus wegen ihrer räumlich engen Beziehung zur ausgebauten
Einrichtung eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit dieser Einrichtung eröffnet wird.
(2) Wird ein Abschnitt einer Anlage oder werden zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasste Anlagen abgerechnet,
bilden der Abschnitt bzw. die Abrechnungseinheit das Abrechnungsgebiet.
§5
Beitragsmaßstab
(1) Der nach § 3 ermittelte, auf die Beitragspflichtigen entfallende Anteil am beitragsfähigen Aufwand wird nach der gewichteten Grundstücksfläche auf die das Abrechnungsgebiet (§ 4)
bildenden Grundstücke verteilt.
(2) Für die Ermittlung der Grundstücksflächen gilt:
1. Soweit Grundstücke im Bereich eines Bebauungsplanes
(§ 30 BauGB) oder in einem Gebiet, für das die Gemeinde
beschlossen hat, einen Bebauungsplan aufzustellen (§ 33
BauGB), liegen, wird die Fläche, auf die der Bebauungsplan
bzw. der Bebauungsplanentwurf die bauliche, gewerbliche,
industrielle oder vergleichbare Nutzungsfestsetzung bezieht,
in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0) berücksichtigt. Für
Teile der Grundstücksfläche, auf die der Bebauungsplan die
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bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzungsfestsetzung nicht bezieht oder Grundstücke, die danach nicht baulich, gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise nutzbar sind, gilt ein Vervielfältiger von 0,05.
2. Liegt ein Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber im unbeplanten Innenbereich (§ 34
BauGB) oder im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35
Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) wird die Grundstücksfläche, die baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt wird oder genutzt werden kann, in vollem
Umfang (Vervielfältiger 1,0) berücksichtigt.
3. Liegt ein Grundstück teilweise im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und im Übrigen mit seiner Restfläche
im Außenbereich (§ 35 BauGB) wird eine Fläche bis zu einer Tiefe, die der Tiefenbegrenzung des Geltungsbereiches
der Abrundungssatzung der näheren Umgebung entspricht
in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0) berücksichtigt. Ist das
Grundstück über die Tiefenbegrenzungslinie hinaus baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt, wird
die Fläche bis zum Ende dieser Nutzung zugrunde gelegt.
Als Bebauung in diesem Sinne gelten nicht untergeordnete
Baulichkeiten, die nicht mehr als 15 cbm Brutto-Rauminhalt
haben.
Der Abstand wird:
a) bei Grundstücken, die an die Straße, den Weg oder den
Platz angrenzen, von der Straßengrenze aus gemessen
b) bei Grundstücken, die mit der Straße, dem Weg oder
dem Platz nur durch eine Zuwegung verbunden sind,
vom Ende der Zuwegung an gemessen.
Die über die nach den vorstehenden Tiefenbegrenzungsregelungen hinausgehenden Flächen des Grundstücks, die nicht
baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt werden oder genutzt werden können, werden mit dem Vervielfältiger 0,05 angesetzt.
4. Für bebaute Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB)
wird als Grundstücksfläche für den bebauten Teil die mit
Gebäuden überbaute Fläche mit dem Vervielfältiger 5 berücksichtigt; höchstens wird die tatsächliche Grundstücksgröße berücksichtigt. Für unbebaute gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke im Außenbereich wird die
so genutzte Grundstücksfläche mit dem Vervielfältiger 1,0
berücksichtigt. Der jeweils übrige Teil der Grundstücksfläche
wird mit dem Vervielfältiger 0,05 berücksichtigt. Für alle anderen unbebauten Grundstücke im Außenbereich, insbesondere land- oder forstwirtschaftlich genutzte, wird die Grundstücksfläche mit dem Vervielfältiger 0,05 angesetzt.
Bei Grundstücken mit einer Tiefe von mehr als 120 m wird
der Teil ab 120 m mit dem Vervielfältiger von 0,02 angesetzt.
5. Anstelle der in Ziff. 1 bis 4 geregelten Vervielfältiger wird die
Grundstücksfläche bei nachfolgenden Funktionen in den
Fällen der Ziff. 1 aufgrund der zulässigen, in den Fällen der
Ziff. 2, 3 und 4 aufgrund der tatsächlichen Nutzungen nach
nachstehender Tabelle ermittelt:
a) Friedhöfe
0,3
b) öffentliche Grünflächen
0,3
c) Sportplätze
0,3
d) Kleingärten
0,5
e) Hausgärten
0,5
f) Freibäder
0,5
g) Campingplätze
0,7
h) Abfallbeseitigungseinrichtungen
1,0
i) Kiesgruben
1,0
j) Gartenbaubetriebe und Baumschulen
ohne Gewächshausflächen
0,5
k) Gartenbaubetriebe mit Gewächshausflächen
0,7
l) Teichanlagen, die zur Fischzucht dienen
0,05
(3) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die nach Absatz 2 Nr. 1 bis 4 ermittelte Fläche - ohne
die mit dem Faktor 0,05 berücksichtigten Flächen - vervielfacht
mit
Kommunalanzeiger Hagenow
a)
b)
c)
d)
e)
1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss,
1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen,
1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen,
1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier und fünf Vollgeschossen,
1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen,
(4) Als Zahl der Vollgeschosse nach Absatz 3 gilt
1. soweit ein Bebauungsplan besteht,
a) die darin festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse,
b) bei Grundstücken, für die die Zahl der Vollgeschosse
nicht festgesetzt, sondern nur die Höhe der baulichen
Anlagen angegeben ist, die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen auf- oder abgerundet,
c) bei Grundstücken, für die nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, die Baumassenzahl geteilt durch 3,5, auf
ganze Zahlen auf- oder abgerundet,
d) bei Grundstücken, für die gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt ist, die Zahl von
einem Vollgeschoss,
e) bei Grundstücken, für die tatsächlich eine höhere als die
festgesetzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder
vorhanden ist, ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die
höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten werden.
2. soweit keine Festsetzung besteht,
a) bei bebauten Grundstücken, die Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse,
b) bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken die Zahl
der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse,
c) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, wird
die Kirche als eingeschossiges Gebäude behandelt,
d) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene.
3. Ist eine Geschosszahl wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar, werden bei gewerblich oder industriell nutzbaren Grundstücken als Höhe eines zulässigen
Geschosses im Sinne dieser Satzung 3,50 m und bei allen
in anderer Weise nutzbaren Grundstücken 2,6 m zugrunde
gelegt.
(5) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung
wird die nach Absatz 3 ermittelte Fläche vervielfacht mit
a) 1,5, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden (§ 34 Abs. 2 BauGB) oder durch Bebauungsplan
ausgewiesenen Wohngebietes (§§ 3, 4 u. 4a Baunutzungsverordnung - BauNVO), Dorfgebietes (§ 5 BauNVO) oder
Mischgebietes (§ 6 BauNVO) oder ohne entsprechende Gebietsfestsetzung innerhalb eines Bebauungsplangebietes
überwiegend gewerblich oder überwiegend in einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise (z. B.Verwaltungs-,
Schul-, Post-, Bahnhofsgebäude, Parkhaus, Praxen für
Freie Berufe, Museen) genutzt wird,
b) 2,0, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden (§ 34 Abs. 2 BauGB) oder durch Bebauungsplan
ausgewiesenen Gewerbegebietes (§ 8 BauNVO), Industriegebietes (§ 9 BauNVO), Kerngebietes (§ 7 BauNVO) oder
sonstigen Sondergebietes (§ 11 BauNVO) liegt.
(6) Bei Grundstücken in Wohngebieten im Sinne der §§ 2 bis
5 und 10 BauNVO sowie bei Wohngrundstücken in Gebieten
nach § 6 BauNVO (Mischgebiete), die durch mehrere Straßen,
Wege oder Plätze erschlossen sind, wird der sich nach §§ 3
und 5 ergebende Betrag nur zu zwei Drittel erhoben.
§6
Kostenspaltung
Der Beitrag kann für die im § 3 Abs. 2 Nr. 1 - 8 genannten
Teileinrichtungen selbstständig erhoben werden (Kostenspaltung).
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–6–
§7
Vorausleistungen
Auf die künftige Beitragsschuld können angemessene Vorausleistungen verlangt werden, sobald mit der Durchführung der
Maßnahme begonnen worden ist. Die Vorausleistung ist mit der
endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht endgültig beitragspflichtig ist.
§8
Ablösung des Beitrages
Vor Entstehen der Beitragspflicht kann die Ablösung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach
Maßgabe dieser Satzung entstehenden Beitrages. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. Durch Zahlung des Ablösungsbetrages wird die Beitragspflicht endgültig abgegolten.
§9
Entstehen der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht entsteht mit dem Abschluss der Baumaßnahme, sobald die Kosten feststehen und der erforderliche
Grunderwerb grundbuchrechtlich durchgeführt ist. Das ist frühestens der Zeitpunkt des Einganges der letzten Unternehmerrechnung.
§ 10
Veranlagung, Fälligkeit
Der Beitrag bzw. die Vorausleistung wird durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
§ 11
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.02.2000 außer Kraft.
Bresegard bei Picher, 14.10.2010
gez. Weinreich
Bürgermeister
(D.S.)
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in
dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift
und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften
kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.
Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10
4. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
5. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung
2010 und deren Anlagen
6. Wahl der Mitglieder des Finanzausschusses
7. Wahl der Mitglieder des Kulturausschusses
8. Beschlussfassung über die 5. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für
die Kindertagesstätte der Gemeinde Gammelin
9. Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung
zum öffentlich geförderten Ausbau der Breitbandversorgung
10. Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
gez. Kebschull
Bürgermeister
Einladung
zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Groß Krams
am 18.11.2010 um 19.30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeinderaum Groß Krams statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
6. Bauangelegenheiten
7. Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag Gemarkung Groß Krams, Flur 2, Flurstück 15, 16, 17, 18
8. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung
2010 und deren Anlagen
9. Vorbereitung der Gemeindeweihnachtsfeier
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
gez. Gotham
Bürgermeister
Einladung
zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung
der Gemeindevertretung Gammelin
am 24.11.2010 um 19.30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Gammelin statt.
Einladung
Tagesordnung:
zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Hoort
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
am 02.12.2010 um 19.30 Uhr
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hoort statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10
–7–
2. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung
zum öffentlich geförderten Ausbau der Breitbandversorgung
5. Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
6. Einwohnerfragestunde
7. Beschlussfassung über die 3. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für
die Kindertagesstätte der Gemeinde Hoort
8. Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1. Beschlussfassung über die Anschaffung einer Tragkraftspritze TS 8/8
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Personalangelegenheiten
gez. Feldmann
Bürgermeisterin
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.10.2010 die
Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der Gemeinde Hoort beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum
01.01.2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Eröffnungsbilanz 01.01.2009 mit ihren Anlagen liegt während der
Öffnungszeiten im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25,
19230 Hagenow, Zimmer 15, 7 Tage nach der Bekanntmachung für jeden Bürger zur Einsichtnahme aus.
Hoort, 25. Oktober 2010
gez. Feldmann
Bürgermeisterin
Kommunalanzeiger Hagenow
10. Beschlussfassung über die 5. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für
die Kindertagesstätte der Gemeinde Hülseburg
11. Beschlussfassung über die Abwägung der eingegangenen
Stellungsnahmen und Anregungen zum Vorentwurf 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hülseburg
12. Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hülseburg
13. Beschlussfassung über die Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Biogasanlage
Hülseburg, Ortsteil Presek“
14. Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Biogasanlage Hülseburg, Ortsteil Presek“
15. Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Beschlussfassung über den Abschluss von Wegenutzungsverträgen
4. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Machbarkeitsstudie Umsetzung Bioenergiedorf Hülseburg
gez. Wolf
Bürgermeisterin
Einladung
zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Kuhstorf
am 24.11.2010 um 19.30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Kuhstorf statt.
Tagesordnung:
Einladung
zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Hülseburg
am 10.11.2010 um 19.00 Uhr
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hülseburg statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
6. Bericht des Wehrleiters
7. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
8. Beschlussfassung über die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2010
9. Beratung zur Haushaltsplanung 2011
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
6. Bestätigung der Beschlussfassungen aus der Sitzung vom
13.10.2010
6.1 Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung
zum öffentlich geförderten Ausbau der Breitbandversorgung
6.2 Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag Gemarkung Kuhstorf, Flur 4, Flurstück 5/17
7. Bauangelegenheiten
8. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Ergänzungssatzung für den Teilbereich „Zum Stutenbaum“ in der Ortslage
Kuhstorf
9. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
10. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung
2010 und deren Anlagen
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
gez. Kuhla
Bürgermeister
Kommunalanzeiger Hagenow
–8–
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.09.2010 die
Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der Gemeinde Moraas beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum
01.01.2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Eröffnungsbilanz 01.01.2009 mit ihren Anlagen liegt während der
Öffnungszeiten im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25,
19230 Hagenow, Zimmer 15, 7 Tage nach der Bekanntmachung für jeden Bürger zur Einsichtnahme aus.
Moraas, 29. September 2010
gez. Quast
Bürgermeister
Satzung zur Aufhebung der Satzung über
die Erhebung von Benutzungsgebühren
für die Nutzung des Mehrzweckraumes
im Gemeindehaus
Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10
Einladung
zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung
der Gemeindevertretung Pritzier
am 16.11.2010 um 19.00 Uhr
Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus ,Alter Konsum‘
Pritzier statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung,
Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung
2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung
gefasste Beschlüsse, Beschlüsse des Hauptausschusses
und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
4. Bauangelegenheiten
5. Beschlussfassung über die Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gutsanlage Schwechow
6. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 3 „Gutsanlage Schwechow“
7. Stand Raumordnungsprogramm Westmecklenburg
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das
Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S.
366, 378) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung
vom 13.10.2010 nachfolgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung des Mehrzweckraumes im Gemeindehaus erlassen:
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
2.1 Beschlussfassung über die Einstellung einer Erzieherin für
die Kindertagesstätte
3. Beschlussfassung über An- und Verkauf von Kommunaltechnik
I. Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für
die Nutzung des Mehrzweckraumes im Gemeindehaus vom
13.12.2001, sowie die 1. Änderung vom 28.05.2002 wird aufgehoben.
gez. Hamann
Bürgermeister
II. Inkrafttreten
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Picher, 25.10.2010
gez. Christ
Bürgermeister
DS
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.10.2010 die
Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der Gemeinde Picher beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum
01.01.2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Eröffnungsbilanz 01.01.2009 mit ihren Anlagen liegt während der
Öffnungszeiten im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25,
19230 Hagenow, Zimmer 15, 7 Tage nach der Bekanntmachung für jeden Bürger zur Einsichtnahme aus.
Picher, 25. Oktober 2010
gez. Christ
Bürgermeister
HAGENOWER
Kommunalanzeiger
Das amtliche Bekanntmachungs- und Informationsblatt erscheint monatlich
und wird an alle erreichbaren Haushalte verteilt. Auflagenhöhe: 3.950
Herausgeber:
Amt Hagenow Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, Tel.: 03883/61070,
Fax: 03883/610735, E-mail:[email protected]
Satz und Druck:
Verlag + Druck Linus Wittich KG,Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,
Tel.: 039931/57 90, Fax: 5 79 30, http://www.wittich.de,
E-mail: [email protected]
Zustellung:
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Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10
–9–
Kommunalanzeiger Hagenow
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Pritzier für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 5. Oktober 2010 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
gegenüber
erhöht vermindert
nunmehr
bisher
um
um
auf
EUR
EUR
EUR
EUR
________________________________________________________________________________________________________
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
627.000
16.500
8.800
634.700
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
-674.800
-27.600
6.100
-696.300
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf
-47.800
-11.100
2.700
-61.600
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
0
0
0
0
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
0
0
0
0
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf
0
0
0
0
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf
-47.800
-11.100
2.700
-61.600
die Einstellung in Rücklagen auf
0
0
0
0
die Entnahmen aus Rücklagen auf
47.800
13.800
0
61.600
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf
0
2.700
2.700
0
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
593.300
16.500
8.800
601.000
die ordentlichen Auszahlungen auf
-573.400
-24.400
2.400
-595.400
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
19.900
-7.900
6.400
5.600
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0
0
0
0
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0
0
0
0
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
0
0
0
0
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
5.000
336.000
0
341.000
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
-5.800
-100.800
0
-106.600
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
-800
235.200
0
234.400
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
19.900
0
0
19.000
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
-19.900
0
0
-19.900
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
0
0
0
0
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der voraussichtliche Stand des
Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt
und zum 31.12. des
Haushaltsjahres
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Pritzier, 12. Oktober 2010
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
§6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen
bleibt unverändert.
§7
Eigenkapital
bisher
nunmehr
EUR
EUR
__________________________________________________
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug
1.784.500
1.784.500
1.810.400
1.837.500
1.748.800
1.775.900
Die 1. Nachtraghaushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet
vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im
Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr, 25, 19230 Hagenow, Zimmer
15 öffentlich aus.
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in
dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und
der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann
abweichend davon stets geltend gemacht werden.
gez. Hamann
Bürgermeister
Kommunalanzeiger Hagenow
– 10 –
Einladung
Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10
2. Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse und wichtige
Angelegenheiten der Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
4. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
5. Bauangelegenheiten
zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Redefin
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelgenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Beschlussfassung über den Verkauf eines Grundstücks
am 18.11.2010 um 19.30 Uhr
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Redefin statt.
gez. Haurenherm
Bürgermeister
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
Einladungen und der Beschlussfähigkeit, Billigung der Sitzungsniederschrift, Änderungsanträge bzw. Bestätigung der
Tagesordnung
2. Einwohnerfragestunde
3. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
4. Beschlussfassung über die 4. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für
die Kindertagesstätte der Gemeinde Redefin
5. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
6. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung
2010 und deren Anlagen
7. Bauangelegenheiten
8. Beschlussfassung über die Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Redefin
9. Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Redefin
10. Beschlussfassung über die Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet und Sondergebiet Biogas südlich der Feldstraße“
11. Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet und
Sondergebiet Biogas südlich der Feldstraße“
Einwohnerversammlung
im Gemeindehaus Setzin
Liebe Bürger und Bürgerinnen,
am 18.11.2010 um 19 Uhr wollen wir eine Bürgerversammlung
bezüglich der DSL-Versorgung in Ihrer Gemeinde veranstalten.
Wir würden uns freuen, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen.
Die Themen sind:
-
DSL-Versorgung
Voip-Telefonie
Mit freundlichen Grüßen
Team Loft-Net
Im Anschluss können gerne auch allgemeine Themen angesprochen werden!
gez. Haurenherm
Bürgermeister
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
gez. Böbel
Bürgermeisterin
Einladung
Einladung
zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Setzin
am 01.12.2010 um 19.00 Uhr
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Setzin statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung
zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Strohkirchen
am 18.11.2010 um 19.00 Uhr
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Strohkirchen statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10
– 11 –
6. Beschlussfassung über die Aufhebung Eigenbetriebssatzung der Gemeinde Strohkirchen
7. Beschlussfassung über die Aufhebung der Satzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage
8. Beschlussfassung über die Aufhebung der Satzung über die
Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Strohkirchen
9. Beschlussfassung über die Aufhebung der Satzung über
die Abwasserbeseitigung aus nichtöffentlichen abflusslosen
Gruben und Kleinkaränlagen sowie zur Erhebung von Gebühren der Gemeinde Strohkirchen
10. Beschlussfassung über die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Moraas über die Lieferung und Abnahme von Schmutzwasser
11. Beschlussfassung über die 5. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für
die Kindertagesstätte der Gemeinde Strohkirchen
12. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
13. Beschlussfassung über die überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2010
14. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und
Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung)
15. Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1. Personalangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. Romanowski
Bürgermeisterin
Kommunalanzeiger Hagenow
Einladung
zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Warlitz
am 10.11.2010 um 19.30 Uhr
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Warlitz statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der
Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung
2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
4. Bauangelegenheiten
5. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
6. Beschlussfassung über die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2010
7. Beschlussfassung über die 6. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für
die Kindertagesstätte der Gemeinde Warlitz
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Stundung/Ratenzahlung der Gewerbesteuerveranlagung 2008
4. Beschlussfassung zu Ratenzahlungsanträgen für Straßenausbaubeiträge
gez. Holm
Bürgermeister
Einladung
zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Toddin
am 18.11.2010, um 19.30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeinderaum Toddin statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
6. Bauangelegenheiten
7. Beschlussfassung der Kostenspaltung Straßenausbaubeiträge in der Dorfstraße in Toddin
8. Beschlussfassung über die 2. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für
die Kindertagesstätte der Gemeinde Toddin
9. Beschlussfassung über die 2. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Toddin
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
gez. Möbius
Bürgermeisterin
Informationsveranstaltung
Hiermit möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
Warlitz zu einer Informationsveranstaltung zur DSL-Versorgung
durch die Firma Loft-Net
am 11.11.2010 um 19.00 Uhr in das Gemeindehaus Warlitz
einladen.
gez. Holm
Bürgermeister
Einladung
zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung des Amtsausschusses
am 06.12.2010 um 19.00 Uhr.
Die Sitzung findet im *Sitzungssaal des Amtes HagenowLand statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Billigung der Sitzungsniederschrift der Sitzung des Amtsausschusses vom 07.09.2010
Kommunalanzeiger Hagenow
– 12 –
4.
5.
6.
7.
Einwohnerfragestunde
Bericht der Amtsvorsteherin und des LVB
Vorstellung der WEMAG als kommunaler Energiedienstleister
Diskussion und ggf. Beschlussfassung über die Anschaffung
einer Geschwindigkeitsanzeigetafel
8. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2011 und Anlagen
Nicht öffentlicher Teil
1. Personalangelegenheiten
2. Vorschläge für die Vorstandswahlen des Wasser- und Bodenverbandes „ Boize-Sude-Schaale“
gez. Wolf
Amtsvorsteherin
Fischereischeinprüfungen
Die nächsten Fischereischeinprüfungen finden am 04.12.2010
und am 18.12.2010 um 10.00 Uhr im Amt Hagenow-Land statt.
Die Anmeldung zur Prüfung ist spätestens eine Woche vor
dem Prüfungstermin beim Amt Hagenow-Land einzureichen (§
2 Abs. 2 Satz 1 FschPrVO).
2.
3.
4.
4.1.
4.2.
4.3.
5.
5.1.
5.2.
5.3.
6.
Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10
Bürgerfragestunde
Informationen des Verbandsvorstehers
Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2009
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2009
Beschlussfassung zur Verwendung des Ergebnisses 2009
Beschlussfassung zur Entlastung des Verbandsvorstehers
für das Wirtschaftsjahr 2009
Diskussion und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2011
Beschlussfassung zum Erfolgsplan 2011
Beschlussfassung zum Vermögensplan 2011
Beschlussfassung zur Zusammenstellung des Wirtschaftsplanes 2011
Informationen des Betriebsführers
Nicht öffentlicher Teil
7.
Informationen
gez. Quast
Verbandsvorsteher
Hagenow, den 18.10.2010
gez. Wolf
Amtsvorsteherin
Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Verbundenen Regionalen
Schule mit Grundschule Picher in Trägerschaft des Schulzweckverbandes Picher
Zählerablesung
der Stadtwerke Hagenow GmbH
Die Jahresablesung der Strom-, Gas- und Wasserzähler erfolgt
von Oktober 2010 bis Ende 2010. Die Stadtwerke bittet alle
Kunden, unseren Mitarbeitern freien Zugang zu den Zählern zu
gewähren. Die Mitarbeiter weisen sich mit Dienstausweis aus.
Es werden alle Zähler unabhängig davon, von welchem Händler
die Haushalte beliefert werden, abgelesen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
gez. Klöhn
Geschäftsführer
Amtliche Bekanntmachung
des Abwasserzweckverbandes
Hagenow und Umlandgemeinden
Am Donnerstag, dem 18.11.2010 um 19.00 Uhr
findet die öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes
Hagenow und Umlandgemeinden
im Konferenzraum der Stadtwerke Hagenow GmbH, Bahnhofstraße 87, statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Öffentlicher Teil:
1.
Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher,
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung, Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom
26.08.2010
Gemäß § 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni
2004 (GVOBl. M-V 2004, S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 7
des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719),
des § 45 Abs. 3 des Schulgesetzes vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar
2009 (GVOBl. S. 241) und der Schulkapazitätsverordnung (SchulKapVO M-V) vom 26. Januar 2010 (Mittl.bl. BM 2/2010 S. 115)
wird nach Beschlussfassung des Schulzweckverbandes Picher am
22.06.2010 folgende Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazitäten an der Verbundenen Regionalen Schule mit Grundschule
Picher in Trägerschaft des Schulzweckverbandes Picher erlassen:
§1
Aufnahmekapazität
In nachfolgender Schule werden die aufgeführten Räume gemäß § 1 Abs. 1 der SchulKapVO M-V unter Berücksichtigung
des Schulprogramms wie folgt zu schulischen Zwecken genutzt.
Gleichzeitig wird ausgewiesen, wie viele Schülerinnen und Schüler
in jedem dieser Unterrichtsräume beschult werden können:
Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10
– 13 –
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Picher, 16.08.2010
gez. Christ
Verbandsvorsteher
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in
dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift
und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend
gemacht werden.
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
Der Schulzweckverband hat in seiner Sitzung am 19.10.2010
die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 des
Schulzweckverbandes Picher beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die
Eröffnungsbilanz 01.01.2009 mit ihren Anlagen liegt während
der Öffnungszeiten im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße
25, 19230 Hagenow, Zimmer 15, 7 Tage nach der Bekanntmachung für jeden Bürger zur Einsichtnahme aus.
Picher, 25. Oktober 2010
gez. Christ
Verbandsvorsteher
Hagenower Kommunalanzeiger 2011
Der Kommunalanzeiger mit dem Redaktionsschluss
28.12.2010, Erscheinungstag 07.01.2011 verschiebt sich in
den Januar 2011.
Redaktionsschluss
Erscheinungstag
__________________________________________________
Di., 04.01.2011
Fr., 14.01.2011
Di., 01.02.2011
Fr., 11.02.2011
Di., 01.03.2011
Fr., 11.03.2011
Di., 29.03.2011
Fr., 08.04.2011
Di., 03.05.2011
Fr., 13.05.2011
Di., 31.05.2011
Fr., 10.06.2011
Di., 28.06.2011
Fr., 08.07.2011
Di., 02.08.2011
Fr., 12.08.2011
Di., 30.08.2011
Fr., 09.09.2011
Di., 04.10.2011
Fr., 14.10.2010
Di., 01.11.2011
Fr., 11.11.2011
Di., 29.11.2011
Fr., 09.12.2011
Kommunalanzeiger Hagenow
Stellenausschreibung
der Gemeinde Pritzier
Die Gemeinde Pritzier sucht eine
Erzieherin, einen Erzieher
für ihre Kindertagesstätte.
Arbeitszeit 30 Std./Woche
Voraussetzung:
Gehalt:
Beginn:
Unterlagen:
-
täglich 6 Stunden
flexibel
Abschluss als staatlich anerkannter
Erzieher/in
nach Vereinbarung
01. Januar 2011
Lebenslauf mit Lichtbild und Zeugnisse
Die Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte mit dem
Vermerk „Bewerbung als Erzieher/in“ bis zum 01. Dezember 2010 an das
Amt Hagenow-Land,
SB Personalwesen
Bahnhofstraße 25
19230 Hagenow.
Der neue Personalausweis ist da!
Wenn Sie ab dem 1. November 2010 einen Personalausweis
beantragen, erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen
Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im
neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich
werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die
Fingerabdrücke digital gespeichert.
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten
auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops,
Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und
Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so
viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken.
Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue
Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge,
Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie
sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen
bei dieser Entscheidung helfen.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche
Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen,
Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis
zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige
Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen
umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden. Die Gebühren, die bei
der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen, betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 28,80
Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments
beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre.
Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes
gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Perso-
Kommunalanzeiger Hagenow
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nalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.
de zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180/1333333, Montag
bis Freitag von 7 - 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus
dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.
Das Muster des neuen Personalausweises
Die Neuerungen auf einen Blick
• Einführung am 1. November 2010
• Kreditkartenformat
• Kontaktloser Chip im Karteninneren
• Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet
und an Automaten
• Mehr Kontrolle über persönliche Daten
• Vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente
• Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und Fingerabdrücke (freiwillig) zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Besitzer
Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10
Vorankündigung der Weihnachtsfeier
in der Gemeinde Pritzier
Liebe Senioren,
am 18.12.2010 wird unsere diesjährige Weihnachtsfeier stattfinden. Bitte planen Sie diesen Termin ein. Ich freue mich auf eine
rege Beteiligung.
Genauere Angaben entnehmen Sie bitte dem Kommunalanzeiger vom 03.12.10.
Mit freundlichem Gruß
Hamann
Bürgermeister
Termine in der
Gemeinde Gammelin
November/Dezember 2010
06. November
12. November
28. November
02. Dezember
04. Dezember
12. Dezember
24. Dezember
Einladung zum Besuch
der Wanderausstellung des Deutschen
Bundestages im Amt Hagenow-Land
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schülerinnen und Schüler,
auf Initiative der Abgeordneten steht dem Deutschen Bundestag seit vielen Jahren als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit eine
Wanderausstellung zur Verfügung.
Auf zwanzig Schautafeln werden die wesentlichen Informationen über Aufgaben und Arbeitsweise des Parlaments und seiner Abgeordneten vermittelt. Auf zwei Computerterminals können Filme, multimediale Anwendungen und der Internetauftritt
des Deutschen Bundestages angeschaut werden. Weiterhin
liegt Informationsmaterial zur kostenlosen Mitnahme bereit.
Insbesondere Schulklassen sollen neben Einzelbesuchern die
Möglichkeit erhalten, die Ausstellung zu besuchen.
In der Zeit vom 29.11.2010 bis 03.12.2010 wird die Ausstellung auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Dietrich
Monshardt im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230
Hagenow, präsentiert.
Sollten Sie an einem Besuch der Ausstellung mit Schülerinnen
und Schülern der Jahrgänge etwa ab der 8. Klasse und älter interessiert sein, so setzten Sie sich bitte mit Herrn Alfred
Matzmohr, 03883/6107-29, oder Frau Janine Schaldach,
03883/6107-28, in Verbindung, um einen Termin für eine Ausstellungsführung mit Vortrag zu vereinbaren. Während der Ausstellungszeit steht Ihnen vor Ort eine Honorarkraft des Deutschen Bundestages, als Ansprechpartner zur Verfügung.
gez. Wolf
Amtsvorsteherin
Schlachtefest im Hahn
Martinsfest
Gottesdienst zum Advent mit Adventsmarkt
Weihnachtsfeier der Senioren
Weihnachtsfeier der Freiwilligen Feuerwehr
Musik zum Advent in der Kirche Warsow
Gottesdienste in Gammelin und Bakendorf
Abwechslungsreiche
Aktivitäten für alle Generationen
Der Kulturverein Strohkirchen e. V. wurde seiner Rolle mal wieder gerecht:
Am Sonntag, 17.10.2010, wurde zum Tanztee eingeladen.
Knapp 40 Strohkirchner kamen ins Dorfgemeinschaftshaus, ließen sich Kaffee und Kuchen schmecken, tanzten zur Livemusik von Partysound ZWEI - LIVE, hatten Zeit für viele Unterhaltungen und durften auch ihr Zwerchfell ein wenig strapazieren.
Nach Ende des Heimspiels des FSV Strohkirchen fand sich
auch die jüngere Generation noch ein und alle fühlten sich bis
zum frühen Abend wohl in dieser geselligen Runde.
Lesen Sie weiter auf Seite 18.
Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10
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Die Gemeinde Moraas informiert
Eröffnung Spiel- und Freizeitoase
Die Gemeindevertretung lädt zur öffentlichen Einweihungsveranstaltung der fertiggestellten Spielund Freizeitoase ein.
Dank der bereitgestellten Fördermittel, vieler Stunden freiwilliger Arbeit durch unsere Einwohnerinnen und Einwohner sowie
durch die Unterstützung von Sponsoren konnten wir für unsere Gemeinde ein wirkliches Kleinod der Erholung, Entspannung
und des kreativen Spielens für alle Altersgruppen schaffen, worauf wir mit Recht stolz sein können.
Die Einweihung findet am 13. November 2010 um 10.00 Uhr
statt. Treffpunkt ist die Spiel- und Freizeitoase neben dem
Festplatz.
Ablauf der Einweihungsveranstaltung:
• Grußwort des Bürgermeisters und Freigabe der Spiel- und
Freizeitoase
• Grußworte der Gäste
• Auf der „Fläche der Generationen“ werden die ersten Bäume gepflanzt.
• Wettkämpfe für Kinder, Jugendliche und alle, die sich trauen
• Rollerrennen - Roller bitte mitbringen (Für ersten 3 Plätze
bringt der Nicolaus eine Überraschung.)
• Wer schießt die meisten Tore an der Torwand? (1. Platz Preis der Gemeindevertretung)
• Wer ist der Beste beim Basketballzielwurf? (1. Platz - Preis
und Urkunde)
• Wir lassen Luftballons steigen - welcher fliegt am weitesten?
(Die Auswertung erfolgt anlässlich des Osterspazierganges
am 25.04.2011.)
Für das leibliche Wohl wird ein kleiner Imbiss gereicht.
Wir würden uns freuen. Sie als Gast begrüßen zu können.
Dieter Quast
Bürgermeister
Kommunalanzeiger Hagenow
Kommunalanzeiger Hagenow
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Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10
Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10
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Kommunalanzeiger Hagenow
Auch dieses Jahr möchten wir wieder recht herzlich alle Seniorinnen und Senioren aus der gesamten Gemeinde zu einem gemeinsamen weihnachtlichen Nachmittag nach Setzin einladen!
Termin:
3. Advent (12.12.2010) ab 15.00 Uhr
Ort:
Gemeindehaus Setzin
Sehr gerne bieten wir bei Bedarf einen Hol- und Bringservice
an!
In sehr angenehmer weihnachtlicher Stimmung, bei Kaffee
und Kuchen, soll unsere diesjährige „Rentner“-Weihnachtsfeier
stattfinden. Hierzu haben wir die Interpretin „Carla Meineke“
eingeladen!
Weihnachtsfeier in Gammelin
Sie wird mit klassischen Weihnachtsliedern sowie bekannten
Schlagern durch den Nachmittag führen.
Sehr gerne können alle die verteilten Texte mitsingen.
Ziel ist es, dass alle Gäste fröhlich nach Hause gehen und noch
lange an diesen schönen und besinnlichen Nachmittag zurückdenken!
Also lassen Sie sich gerne überraschen und nett unterhalten!
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Beteiligung!
Anmeldung bei Ilona Reinsch oder Maria Haurenherm.
Ihre Gemeinde Setzin
gez. Haurenherm
Bürgermeister
Sehr geehrte Seniorinnen und
Senioren aus Gammelin und
Bakendorf,
hiermit sind Sie recht herzlich zu unserer Seniorenweihnachtsfeier am 2. Dezember
2010 um 15.00 Uhr in den
Gammeliner
Gemeinderaum
eingeladen.
Lassen Sie uns gemeinsam einen netten vorweihnachtlichen
Nachmittag bei Kaffee und Gebäck verbringen.
Die Schüler der Grundschule werden uns mit einem kleinen
Programm erfreuen.
Ihre Betreuerinnen Christine Bohm und Barbara Hixius
Kommunalanzeiger Hagenow
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Seniorenweihnachtsfahrt
der Gemeinde Kuhstorf
Liebe
Seniorinnen
und Senioren,
auch in diesem Jahr
möchten wir wieder
eine vorweihnachtliche Busreise mit
Ihnen unternehmen.
Die Reise wird uns
in die wunderschöne
Hansestadt Wismar
führen.
Nach einer Stadtführung gibt es ein gemütliches Beisammensein.
Die Abfahrt ist für 13.00 Uhr an der Bushaltestelle geplant, gegen 20.00 Uhr werden wir zurück sein.
Wer mit uns einen schönen Nachmittag verbringen möchte,
meldet sich bitte bis zum 18.11.2010 bei Frau Tiede. Wir werden für diese Fahrt einen Zuschuss von 5,- Euro je Teilnehmer
benötigen.
Näheres erfahren Sie an den Aushängen
in der Gemeinde und bei Frau Tiede.
Kuhla
Bürgermeister
Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10
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Fortsetzung von Seite 14.
Als Angebot für unsere Ferienkinder stand zur Halbzeit der Ferienwoche Töpfern auf der Tagesordnung. Wieder war Treffpunkt
das Dorfgemeinschaftshaus.
2 Mitarbeiterinnen der GLP mbH brachten Ton und Arbeitsmaterialien mit und schon konnte jeder seiner Kreativität und
Phantasie freien Lauf lassen. Ob Geschwister, große oder
kleine Kinder oder die Muttis - alle waren begeistert und konzentriert bei der Sache. So entstanden Teelichthalter, Schalen,
Türschilder oder Mobiles zum Verschenken oder für das eigene
Zimmer. Alle sind nun gespannt, wie die Sachen fertig gebrannt
dann wohl aussehen.
Auf diesem Wege gilt ein herzliches Dankeschön an alle, die an
der Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltungen beteiligt waren.
Uta Eichel
Kulturverein Strohkirchen e. V.
Kommunalanzeiger Hagenow
die Sanierung und Restaurierung dieses Kleinods auf die Fahne geschrieben hat. Bisher sind knapp 1 Mio. Euro gesammelt
bzw. investiert worden und die Sanierung ist bis auf Kleinigkeiten fast abgeschlossen.
Der Bürgermeister der Gemeinde Warlitz Herr Holm nutzte die
Gelegenheit, um seine Gemeinde vorzustellen. Im Zentrum befinden sich die Kirche und das Dorfgemeinschaftshaus, welches
gleichzeitig die Räume für einen Kindergarten, die Feuerwehr
und Wohnungen bereithält. Zum Amt Hagenow gehören insgesamt 20 Gemeinden und es umfasst eine Gesamtfläche von ca.
300 Quadratkilometern. Die freundschaftlichen Beziehungen
zwischen der Stadt Roßwein und dem Amt Hagenow bestehen
seit dem Jahre 2002. Der Grundstein wurde mit einer Spendenübergabe nach dem August-Hochwasser gelegt.
Mit ausreichenden Informationen und beeindruckt von der Entwicklung der Gemeinden des Amtes Hagenower Land traten
die Roßweiner am Freitag die Heimreise an, jedoch nicht, ohne
vorher das nächste Treffen im kommenden Jahr in Roßwein zu
vereinbaren.
Lust am Lesen wecken
Roßwein zu Besuch im Amt Hagenow-Land
Vergangene Woche besuchten der Bürgermeister und die Kämmerin der Stadt Roßwein das Amt Hagenow-Land und informierten sich in einem Erfahrungsaustausch über die bis 2013 in
Sachsen einzuführende Doppik.
Amtsvorsteherin Brigitte Wolf und der leitende Verwaltungsbeamte Alfred Matzmohr nahmen sich am Rande des Besuches
Zeit, um den Gästen das Gemeindehaus und die Warlitzer Kirche vorzustellen. Für die Erhaltung der Barockkirche hat sich
1999 ein Förderverein gegründet, welcher sich um den ehemaligen Bürgermeister von Warlitz Herrn Vogel und seiner Gattin
Hoort. Am alljährlich bundesweit stattfindenden Vorlesetag
der Stiftung Lesen beteiligt sich auch in diesem Jahr die Landtagsabgeordnete Dr. Margret Seemann. Sie wird am 26. November in der Kindertagestätte „Kleine Strolche“ in Hoort mit
den Kindern gemeinsam lesen und damit versuchen, einen kleinen Beitrag zu leisten, um Kinder frühzeitig an Bücher heranzuführen.
„Immer häufiger werden Bücher durch Radio, Fernsehen und
Computer aus den Kinderzimmern verdrängt. Die klassischen
Volksmärchen wie Aschenputtel oder Dornröschen sind den
Kindern kaum noch im Original der Gebrüder Grimm bekannt“,
so Seemann.
Die Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, in Familie, Kindergarten, Schule und im Freizeitbereich zum Lesen zu motivieren und die Lesefähigkeit zu fördern. Zu den Aktivitäten der
Stiftung gehören Projekte zu verschiedenen Themen, Leseempfehlungen, Wettbewerbe und die Zeitschrift „Forum Lesen“.
Seemann weiter: „Ich begrüße das Engagement der Stiftung
Lesen unter der Schirmherrschaft unseres Bundespräsidenten
Christian Wulff und freue mich, dass die Zahl der Vorleser und
Vorleserinnen jährlich ansteigt. Für dieses Jahr werden etwa
8.500 Vorleserinnen und Vorleser erwartet, die sich am bundesweiten Vorlesetag beteiligen. Die große Zahl derer, die auch in
diesem Jahr vorlesen, ist ein Zeichen für die positive Resonanz
der Stiftungsarbeit. Mit meiner Teilnahme möchte ich Eltern und
Kinder zum selbstverständlichen Umgang mit Büchern motivieren und Freude aufs Lesenlernen wecken.“
L. Kalfak
Kommunalanzeiger Hagenow
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Weihnachtsmarkt in Jasnitz
Alle Jahre wieder …! Auch in diesem Jahr, am 19. Dezember,
von 10.00 bis 15.00 Uhr, findet auf dem Forsthof in Jasnitz das
traditionelle Weihnachtsfest statt. Somit lädt Sie das Forstamt
am 4. Advent zu weihnachtlichen Impressionen und gemütlichem Beisammensein ein.
Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt, für jeden
Geschmack ist etwas dabei. Zur Auswahl stehen Wildbraten,
Bratwurst oder Erbsensuppe sowie Geflügel- und Wildspezialitäten. Auch Backwerk gibt es für die, die es lieber süß mögen,
ausreichend. Um Ihren Durst zu stillen, stehen Getränke von
warm bis kalt zur Verfügung. Für die kleinen Besucher gibt es
tolle Aktivitäten wie Kinderschminken, Weihnachtsbasteln eine
Tombola u.v.m.
Selbstverständlich können Sie auch wieder frische Weihnachtsbäume vom Förster erstehen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen schon jetzt eine
besinnliche Weihnachtszeit.
Verknüpfung von Bildung und Kultur im
Amtsbereich Hagenow-Land
Kinder und Jugendliche der umliegenden Gemeinden
nutzten die Ferienangebote
Auch in diesem Jahr gab es wieder 2 Aktionstage in den Herbstferien zu erleben.
Kinder und Jugendliche aus den Gemeinden Moraas, Strohkirchen, Bobzin, Bresegard, Kuhstorf, Pätow-Steegen, Warlitz OT
Goldenitz, Groß Krams und Pritzier OT Schwechow fanden sich
mit ihren zuständigen Betreuern am 19.10.20010 und 21.10.2010
am Busbahnhof Hagenow-Land ein.
Gemeinsam ging es am 1. Tag mit 27 Teilnehmern und dem Busunternehmen Augustat nach Schmilau bei Ratzeburg zum Erleb-
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nisbahnhof. Mit ganz viel Muskelkraft fuhren wir auf Draisinen in
Richtung Hollenbek. Dort angekommen gab es erst einmal eine
Verschnaufpause und ein leckeres Picknick für alle. Im Anschluss
daran konnte jeder Teilnehmer seine Geschicklichkeit beim Bogenschießen ausprobieren.
Nun ging es mit Draisinen wieder auf die Rücktour nach Schmilau. Auf Spaßfahrrädern erkundeten wir die dortige Umgebung.
Das muss man erst einmal können: ein Fahrrad, das rechtsherum
fahren soll, links zu lenken. Am 2. Tag ging es dann nach Berlin
in das Museum Sealife und zu Madame Tussauds Wachsfigurenkabinett mit 57 interessierten Mädchen und Jungen aus dem
Amtsbereich. 4.800 verschiedene Fischarten galt es zu entdecken und zu beobachten, doch spannend war die Fahrt mit dem
einzigartigen Fahrstuhl im Aqua Dom. Rund um uns herum so viel
Wasser und farbenprächtige Fische und wir mitten drin, das war
ein Erlebnis. Im Anschluss kam für die Mädchen und Jungen, aber
auch für die Betreuer das Highlight des Tages. Endlich war die Zeit
gekommen, den beliebten Stars ganz nah zu sein. Im Wachsfigurenkabinett „Madame Tussaud“ neben Madonna oder Robbie Williams zu sitzen war einmalig toll. Da blieb keine Fotokamera in der
Tasche verborgen, sondern jeder Star musste einfach fotografiert
werden, als bleibende Erinnerung. Mithilfe dieser Projektfahrten
wurde mal wieder deutlich, dass Bildung und Kultur für Kinder und
Jugendliche so viel transparenter wirken kann. Zielstellung dieses
Projektes war es erneut, mehrere Gemeinden zum „gemeinsamen
Miteinander“ anzuregen und zu vernetzen. Ich danke allen Betreuern und Betreuerinnen sowie den Eltern für die super Unterstüt-
Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10
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Kommunalanzeiger Hagenow
zung und gute Zusammenarbeit. Finanziert wurde diese Ferienfreizeit durch die Teilnehmerbeiträge und den Landkreis Ludwigslust/
Fachdienst Jugend.
Alexandra Weber
Amtsjugendpflegerin
OT Goldenitz erstrahlte
im hellen Lichterschein
Bestens gelaunt und mit bunten Laternen fanden sich die Kinder
mit ihren Eltern am 08.10.2010 um 19.00 Uhr auf dem Hinterhof
des Gemeindehauses in Goldenitz ein. Der Dorfclub lud zum Fackel- und Laternenumzug mit anschließenden Herbstfeuer ein.
Unter der Organisation von Siegrid Jung und Astrid Münchow folgt
auch ASB-Amtsjugendpflegerin Frau Weber der Einladung herzlich gern. Mit Unterstützung der ortsansässigen Feuerwehr begann
der Abend mit einem Umzug durch das Dorf. Im Anschluss konnten die Kinder am Feuer leckere Marshmellows und Würstchen
selbst fertig grillen und natürlich auch vernaschen. Warme Getränke sorgten für das Wohlbefinden an diesem kühlen Abend.
A. Weber
Kirchgemeinde Gammelin-Warsow/Parum
Gottesdienste
07. November
14. November
21. November
28. November
05. Dezember
Drittletzter Sonntag
Parum
Vorletzter Sonntag
Hülseburg
Ewigkeitssonntag
Verlesung der Verstorbenen
Abendmahl
Gammelin
Warsow
Parum
1. Advent mit Adventsmarkt
Gammelin
2. Advent Familiengottesdienst
Parum
10.00
10.00
09.00
10.30
14.00
14.00
14.00
Regelmäßige Veranstaltungen
Freunde helfen Freunden,
das ist dem Förderverein zur Erhaltung
der Feldsteinkirche Marsow e.V. widerfahren. Nach zehnjährigen Sanierungs-/
Restaurierungsarbeiten hat die Kirche in
Marsow der Echte Hausschwamm befallen. Jeder Hauseigentümer weiß, was so ein Problem bedeutet.
Das wusste auch der Vorstand des Fördervereins Barockkirche
Marsow e. V. der uns spontan mit einem Scheck bei der Problemlösung finanziell unterstützt hat.
Eine weitere Unterstützung kommt auch aus Warlitz. Musiker
der Lustigen Musikanten aus der Griesen Gegend und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehrkapelle Hagenow haben
sich zusammen getan und wollen mit einem Benefizkonzert zu
Gunsten der Feldsteinkirche auftreten.
Dieses Konzert wird bis zur Pause mit Blasmusik beginnen und
Sie danach auf die beginnende Adventszeit einstimmen.
Dazu lädt der Förderverein zur Erhaltung der Feldsteinkirche
Marsow zum 28. November 2010, um 15.00 Uhr in das Kulturhaus Banzin ein.
Mit Ihrem Besuch helfen Sie uns bei der Finanzierung für die
Sanierung.
Detlef Westphalen
Förderverein
Die Christenlehre
findet für die Klassen 1 - 4 in den Pfarrhäusern Warsow, dienstags (16.30 - 17.15 Uhr) und Parum, mittwochs (14.30 - 15.30
Uhr) mit Frau Liefert statt.
Für Gammelin erfragen Sie Ort und Zeit bitte bei Frau Liefert
unter der Nummer 038850/5282.
Kinder der Klassen 5 - 6 treffen sich mit Pastorin Harder immer
am 1. Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr im Pfarrhaus in
Parum.
Die Vor- und Hauptkonfirmanden
treffen sich einmal im Monat sonnabends von 9.00 - 12.00 Uhr.
Die Daten und Orte erfahren Sie bei Pastorin Harder unter der
Rufnummer 038850/5162.
Der Chor
probt dienstags ab 19.30 Uhr im Pfarrhaus Gammelin. Eingeladen sind alle, die gern singen.
Flöten- und Gitarrenunterricht
erteilt Frau Liefert nach Wunsch regelmäßig in Gammelin und
Warsow.
Junge Gemeinde
Freitags, alle 14 Tage, um 19.30 Uhr treffen sich die jungen
Menschen unserer Gemeinden in Gammelin im Pfarrhaus.
Frauen-Gesprächskreis Warsow
Regelmäßiges Treffen, jeden letzten Mittwoch im Monat von
14.00 - 15.30 Uhr im Pfarrhaus Warsow.
Bibelgesprächsabend
jeden ersten Mittwoch im Monat, 19.30 Uhr, Pfarrhaus Gammelin
Foto: blderbox
Wir kaufen Ackerland und Grünland
zur Flächensicherung landwirtschaftlicher Betriebe und öffentlicher Vorhaben.
Auch Rückpacht möglich.
Rufen Sie uns an. Herr Jahn unterbreitet Ihnen gern ein Angebot.
Telefon 03866 404-124 · Fax 03866 404-490 · E-Mail [email protected]
Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
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