„Heideland“ Hoort e. V. - Amt Hagenow-Land
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„Heideland“ Hoort e. V. - Amt Hagenow-Land
Jahrgang 16 Freitag, den 5. November 2010 Nummer 10 HAGENOWER Kommunalanzeiger Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land, der amtsangehörigen Gemeinden: Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin, Warlitz und ihren Verbänden Herbstgrüße aus der Kleingartensparte „Heideland“ Hoort e. V. Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 3. Dezember 2010 Kommunalanzeiger Hagenow –2– Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 Einladung Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.09.2010 die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der Gemeinde Alt Zachun beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Eröffnungsbilanz 01.01.2009 mit ihren Anlagen liegt während der Öffnungszeiten im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, Zimmer 15, 7 Tage nach der Bekanntmachung für jeden Bürger zur Einsichtnahme aus. Alt Zachun, 04. Oktober 2010 gez. Klemz Bürgermeister Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung des Gemeinschaftsraumes im Mehrzweckgebäude der Gemeinde Bandenitz Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366, 378) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 15.09.2010 nachfolgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung des Gemeinschaftsraumes im Mehrzweckgebäude der Gemeinde Bandenitz erlassen: I. Aufhebung der Satzung Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung des Gemeinschaftsraumes im Mehrzweckgebäude der Gemeinde Bandenitz vom 14.02.1997, sowie die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung des Gemeinschaftsraumes im Mehrzweckgebäude der Gemeinde Bandenitz vom 30.11.2001 werden aufgehoben. zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bandenitz am 16.11.2010 um 19.30 Uhr Die Sitzung findet im Gemeindehaus Radelübbe statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Billigung der Sitzungsniederschrift, Änderungsvorschläge bzw. Bestätigung der Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 4. Bauangelegenheiten 5. Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag Gemarkung Radelübbe, Flur 2, Flurstück 19/8 6. Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bandenitz 7. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 8. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und deren Anlagen 9. Beschlussfassung über die Änderung der Straßenreinigungssatzung 10. Beschlussfassung über die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Bandenitz 11. Beschlussfassung über die ständige Vertretung des Bürgermeisters im Wasser- und Bodenverband Boize-SudeSchaale 12. Beschlussfassung über den Kandidatenvorschlag zur Vorstandswahl des Wasser- und Bodenverbandes Boize-SudeSchaale Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Beschlussfassung über einen Stundungsantrag 4. Beschlussfassung über Ratenzahlungsanträge 5. Beschlussfassung über den Abschluss eines Nutzungsvertrages 6. Beschlussfassung über das Honorarangebot zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bandenitz gez. Dr. Sänger Bürgermeister II. Inkrafttreten Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bandenitz, 06.10.2010 Dr. Sänger Bürgermeister Einladung DS Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Belsch am 15.11.2010 um 19.30 Uhr Die Sitzung findet im Gemeindezentrum Belsch statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 –3– 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Information des Bürgermeisters 6. Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe Baumpflegearbeiten in den Ortsteilen Belsch und Ramm 3. Beschlussfassung über die Bankettinstandsetzung (Verbindungsstraße B5 - Belsch) 4. Personalangelegenheiten gez. Friedrichs Bürgermeister Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bobzin am 11.11.2010 um 19.30 Uhr Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bobzin statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 5. Einwohnerfragestunde 6. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 7. Einreichung eines Kandidatenvorschlages für die Vorstandswahl des Wasser- und Bodenverbandes Boize-SudeSchaale 8. Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten gez. Pamperin Bürgermeister Kommunalanzeiger Hagenow 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Informationen zum geförderten Ausbau des Breitbandnetzes 5. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 6. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und deren Anlagen 7. Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Bresegard bei Picher 8. Bauangelegenheiten 9. Beschlussfassung über den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Agrarzentrum Niels 1“ 10. Beschlussfassung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 28.10.2009 11. Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 12. Friedhofssatzung Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Beschlussfassung über die Bewilligung einer Grunddienstbarkeit 3. Personalangelegenheiten 4. Beschlussfassung über die Eilentscheidung zur Auftragvergabe Sanierung Nebengebäude 5. Beschlussfassung über das Honorarangebot für die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Sondergebiet Agrarzentrum Niels 1“ 6. Beschlussfassung über das Honorarangebot für die Erarbeitung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gez. Weinreich Bürgermeister Satzung der Gemeinde Bresegard bei Picher über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen vom 14.10.2010 (Straßenbaubeitragssatzung) Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004, S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366, 378) und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 12. August 2010 folgende Satzung erlassen: Tagesordnung: §1 Allgemeines Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, den Aus- und Umbau, die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, auch wenn sie nicht zum Anbau bestimmt sind, erhebt die Gemeinde Bresegard Beiträge von den Beitragspflichtigen des § 2, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen Vorteile erwachsen. Zu den Einrichtungen gehören auch Wohnwege, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden können, sowie Wirtschaftswege. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung §2 Beitragspflichtige Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes oder zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigter ist. Bei einem Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bresegard b. Picher am 11.11.2010 um 19.30 Uhr Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bresegard statt. Kommunalanzeiger Hagenow –4– erbbaubelasteten Grundstück ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Beitragspflichtig ist auch der Eigentümer eines Gebäudes, wenn das Eigentum an einem Grundstück und einem Gebäude infolge der Regelung des § 286 des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19.06.1975 (GBl. DDR I, S. 465) getrennt ist. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. §3 Beitragsfähiger Aufwand und Vorteilsregelung (1) Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. (2) Zum beitragsfähigen Aufwand Anteile der gehören insbesondere die Beitragspflichtigen Kosten für am beitragsfähigen Aufwand Anlieger- Innerorts- Hauptstraße straße verkehrs straße 1. Fahrbahn (einschl. Sicherheitsstreifen, Rinnsteine) 75 % 50 % 2. Radwege (einschl. Sicherheitsstreifen) 75 % 50 % 3. Kombinierte Geh- und Radwege (einschl. Sicherheitsstreifen und Bordsteine) 75 % 60 % 4. Gehwege (einschl. Sicherheitsstreifen und Bordstein) 75 % 65 % 5. Unselbstständige Park- und Abstellflächen 75 % 55 % 6. Unselbstständige Grünanlagen, Straßenbegleitgrün 75 % 60 % 7. Beleuchtungseinrichtungen 75 % 60 % 8. Straßenentwässerung 75 % 55 % 9. Bushaltebuchten 75 % 50 % 10. Verkehrsberuhigte Bereiche und Mischflächen 75 % 60 % 11. Fußgängerzonen 60 % 12. Außenbereichsstraßen siehe § 3 Abs. 3 13. Unbefahrbare Wohnwege 75 % 35 % 40 % 50 % 55 % 40 % 50 % 50 % 40 % 25 % - Zum beitragsfähigen Aufwand gehören ferner die Kosten für - den Erwerb der erforderlichen Grundflächen einschließlich der der beitragsfähigen Maßnahme zuzuordnenden Ausgleichs- und Ersatzflächen (hierzu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung), - die Freilegung der Flächen, - die Möblierung einschließlich Absperreinrichtungen, Pflanzbehälter und Spielgeräte, - die Böschungen, Schutz- und Stützmauern, - Bauleitungs- und Planungskosten eines beauftragten Ingenieurbüros - den Anschluss an andere Einrichtungen. Sie werden der jeweiligen Teileinrichtung (Nr. 1 - 13) entsprechend zugeordnet. (3) Straßen und Wege, die nicht zum Ausbau bestimmt sind (Außenbereichsstraßen), a) die überwiegend der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen und keine Gemeindeverbindungsfunktion haben (Wirtschaftswege), werden den Anliegerstraßen gleichgestellt, Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 b) die überwiegend der Verbindung von Ortsteilen und anderen Verkehrswegen innerhalb des Gemeindegebietes dienen (§ 3 Nr. 3b zweite und dritte Alternative StrWG M-V), werden den Innerortsstraßen gleichgestellt, c) die überwiegend dem nachbarlichen Verkehr der Gemeinden dienen (§ 3 Nr. 3b erste Alternative StrWG M-V), werden den Hauptverkehrsstraßen gleichgestellt. (4) Die Anteile am beitragsfähigen Aufwand, die nicht nach Abs. 2 umgelegt werden, werden als Abgeltung des öffentlichen Interesses von der Gemeinde getragen. (5) Im Sinne des Absatzes 2 gelten als 1. Anliegerstraßen Straßen, Wege und Plätze, die ausschließlich oder überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen, 2. Innerortsstraßen Straßen, Wege und Plätze, die weder überwiegend der Erschließung von Grundstücken noch überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, 3. Hauptverkehrsstraßen Straßen, Wege und Plätze (hauptsächlich Bundes-, Landesund Kreisstraßen), die neben der Erschließung von Grundstücken und neben der Aufnahme von innerörtlichem Verkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, 4. Verkehrsberuhigte Bereiche Straßen, Wege und Plätze, die als Anliegerstraße oder (in Ausnahmefällen) als Innerortsstraße nach der Straßenverkehrsordnung entsprechend gekennzeichnet sind. Sie sind als Mischfläche ausgestaltet und dürfen in ihrer ganzen Breite von allen Verkehrsteilnehmern benutzt werden. (6) Die Gemeinde kann durch Satzung vor Entstehen der Beitragspflicht bestimmen, dass auch nicht in Absatz 2 genannte Kosten zum beitragsfähigen Aufwand gehören. (7) Der Aufwand für die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist nur insoweit beitragsfähig, sofern die Fahrbahnen breiter sind als die anschließenden freien Strecken. Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brücken, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörenden Rampen. (8) Zuschüsse sind, soweit der Zuschussgeber nichts anderes bestimmt hat, vorrangig zur Deckung des öffentlichen Anteils und nur, soweit sie diesen übersteigen, zur Deckung des übrigen Aufwandes zu verwenden. §4 Abrechnungsgebiet (1) Das Abrechnungsgebiet bilden die Grundstücke, von denen aus wegen ihrer räumlich engen Beziehung zur ausgebauten Einrichtung eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit dieser Einrichtung eröffnet wird. (2) Wird ein Abschnitt einer Anlage oder werden zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasste Anlagen abgerechnet, bilden der Abschnitt bzw. die Abrechnungseinheit das Abrechnungsgebiet. §5 Beitragsmaßstab (1) Der nach § 3 ermittelte, auf die Beitragspflichtigen entfallende Anteil am beitragsfähigen Aufwand wird nach der gewichteten Grundstücksfläche auf die das Abrechnungsgebiet (§ 4) bildenden Grundstücke verteilt. (2) Für die Ermittlung der Grundstücksflächen gilt: 1. Soweit Grundstücke im Bereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) oder in einem Gebiet, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan aufzustellen (§ 33 BauGB), liegen, wird die Fläche, auf die der Bebauungsplan bzw. der Bebauungsplanentwurf die bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzungsfestsetzung bezieht, in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0) berücksichtigt. Für Teile der Grundstücksfläche, auf die der Bebauungsplan die Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 –5– bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzungsfestsetzung nicht bezieht oder Grundstücke, die danach nicht baulich, gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise nutzbar sind, gilt ein Vervielfältiger von 0,05. 2. Liegt ein Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) wird die Grundstücksfläche, die baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt wird oder genutzt werden kann, in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0) berücksichtigt. 3. Liegt ein Grundstück teilweise im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und im Übrigen mit seiner Restfläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) wird eine Fläche bis zu einer Tiefe, die der Tiefenbegrenzung des Geltungsbereiches der Abrundungssatzung der näheren Umgebung entspricht in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0) berücksichtigt. Ist das Grundstück über die Tiefenbegrenzungslinie hinaus baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt, wird die Fläche bis zum Ende dieser Nutzung zugrunde gelegt. Als Bebauung in diesem Sinne gelten nicht untergeordnete Baulichkeiten, die nicht mehr als 15 cbm Brutto-Rauminhalt haben. Der Abstand wird: a) bei Grundstücken, die an die Straße, den Weg oder den Platz angrenzen, von der Straßengrenze aus gemessen b) bei Grundstücken, die mit der Straße, dem Weg oder dem Platz nur durch eine Zuwegung verbunden sind, vom Ende der Zuwegung an gemessen. Die über die nach den vorstehenden Tiefenbegrenzungsregelungen hinausgehenden Flächen des Grundstücks, die nicht baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt werden oder genutzt werden können, werden mit dem Vervielfältiger 0,05 angesetzt. 4. Für bebaute Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB) wird als Grundstücksfläche für den bebauten Teil die mit Gebäuden überbaute Fläche mit dem Vervielfältiger 5 berücksichtigt; höchstens wird die tatsächliche Grundstücksgröße berücksichtigt. Für unbebaute gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke im Außenbereich wird die so genutzte Grundstücksfläche mit dem Vervielfältiger 1,0 berücksichtigt. Der jeweils übrige Teil der Grundstücksfläche wird mit dem Vervielfältiger 0,05 berücksichtigt. Für alle anderen unbebauten Grundstücke im Außenbereich, insbesondere land- oder forstwirtschaftlich genutzte, wird die Grundstücksfläche mit dem Vervielfältiger 0,05 angesetzt. Bei Grundstücken mit einer Tiefe von mehr als 120 m wird der Teil ab 120 m mit dem Vervielfältiger von 0,02 angesetzt. 5. Anstelle der in Ziff. 1 bis 4 geregelten Vervielfältiger wird die Grundstücksfläche bei nachfolgenden Funktionen in den Fällen der Ziff. 1 aufgrund der zulässigen, in den Fällen der Ziff. 2, 3 und 4 aufgrund der tatsächlichen Nutzungen nach nachstehender Tabelle ermittelt: a) Friedhöfe 0,3 b) öffentliche Grünflächen 0,3 c) Sportplätze 0,3 d) Kleingärten 0,5 e) Hausgärten 0,5 f) Freibäder 0,5 g) Campingplätze 0,7 h) Abfallbeseitigungseinrichtungen 1,0 i) Kiesgruben 1,0 j) Gartenbaubetriebe und Baumschulen ohne Gewächshausflächen 0,5 k) Gartenbaubetriebe mit Gewächshausflächen 0,7 l) Teichanlagen, die zur Fischzucht dienen 0,05 (3) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die nach Absatz 2 Nr. 1 bis 4 ermittelte Fläche - ohne die mit dem Faktor 0,05 berücksichtigten Flächen - vervielfacht mit Kommunalanzeiger Hagenow a) b) c) d) e) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss, 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen, 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen, 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier und fünf Vollgeschossen, 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen, (4) Als Zahl der Vollgeschosse nach Absatz 3 gilt 1. soweit ein Bebauungsplan besteht, a) die darin festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse, b) bei Grundstücken, für die die Zahl der Vollgeschosse nicht festgesetzt, sondern nur die Höhe der baulichen Anlagen angegeben ist, die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen auf- oder abgerundet, c) bei Grundstücken, für die nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, die Baumassenzahl geteilt durch 3,5, auf ganze Zahlen auf- oder abgerundet, d) bei Grundstücken, für die gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt ist, die Zahl von einem Vollgeschoss, e) bei Grundstücken, für die tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden ist, ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten werden. 2. soweit keine Festsetzung besteht, a) bei bebauten Grundstücken, die Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse, b) bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse, c) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, wird die Kirche als eingeschossiges Gebäude behandelt, d) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene. 3. Ist eine Geschosszahl wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar, werden bei gewerblich oder industriell nutzbaren Grundstücken als Höhe eines zulässigen Geschosses im Sinne dieser Satzung 3,50 m und bei allen in anderer Weise nutzbaren Grundstücken 2,6 m zugrunde gelegt. (5) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung wird die nach Absatz 3 ermittelte Fläche vervielfacht mit a) 1,5, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden (§ 34 Abs. 2 BauGB) oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Wohngebietes (§§ 3, 4 u. 4a Baunutzungsverordnung - BauNVO), Dorfgebietes (§ 5 BauNVO) oder Mischgebietes (§ 6 BauNVO) oder ohne entsprechende Gebietsfestsetzung innerhalb eines Bebauungsplangebietes überwiegend gewerblich oder überwiegend in einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise (z. B.Verwaltungs-, Schul-, Post-, Bahnhofsgebäude, Parkhaus, Praxen für Freie Berufe, Museen) genutzt wird, b) 2,0, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden (§ 34 Abs. 2 BauGB) oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbegebietes (§ 8 BauNVO), Industriegebietes (§ 9 BauNVO), Kerngebietes (§ 7 BauNVO) oder sonstigen Sondergebietes (§ 11 BauNVO) liegt. (6) Bei Grundstücken in Wohngebieten im Sinne der §§ 2 bis 5 und 10 BauNVO sowie bei Wohngrundstücken in Gebieten nach § 6 BauNVO (Mischgebiete), die durch mehrere Straßen, Wege oder Plätze erschlossen sind, wird der sich nach §§ 3 und 5 ergebende Betrag nur zu zwei Drittel erhoben. §6 Kostenspaltung Der Beitrag kann für die im § 3 Abs. 2 Nr. 1 - 8 genannten Teileinrichtungen selbstständig erhoben werden (Kostenspaltung). Kommunalanzeiger Hagenow –6– §7 Vorausleistungen Auf die künftige Beitragsschuld können angemessene Vorausleistungen verlangt werden, sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht endgültig beitragspflichtig ist. §8 Ablösung des Beitrages Vor Entstehen der Beitragspflicht kann die Ablösung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung entstehenden Beitrages. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. Durch Zahlung des Ablösungsbetrages wird die Beitragspflicht endgültig abgegolten. §9 Entstehen der Beitragspflicht Die Beitragspflicht entsteht mit dem Abschluss der Baumaßnahme, sobald die Kosten feststehen und der erforderliche Grunderwerb grundbuchrechtlich durchgeführt ist. Das ist frühestens der Zeitpunkt des Einganges der letzten Unternehmerrechnung. § 10 Veranlagung, Fälligkeit Der Beitrag bzw. die Vorausleistung wird durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.02.2000 außer Kraft. Bresegard bei Picher, 14.10.2010 gez. Weinreich Bürgermeister (D.S.) Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 4. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 5. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und deren Anlagen 6. Wahl der Mitglieder des Finanzausschusses 7. Wahl der Mitglieder des Kulturausschusses 8. Beschlussfassung über die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Gammelin 9. Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung zum öffentlich geförderten Ausbau der Breitbandversorgung 10. Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten gez. Kebschull Bürgermeister Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Groß Krams am 18.11.2010 um 19.30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeinderaum Groß Krams statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Einwohnerfragestunde 5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Bauangelegenheiten 7. Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag Gemarkung Groß Krams, Flur 2, Flurstück 15, 16, 17, 18 8. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und deren Anlagen 9. Vorbereitung der Gemeindeweihnachtsfeier Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten gez. Gotham Bürgermeister Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Gammelin am 24.11.2010 um 19.30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Gammelin statt. Einladung Tagesordnung: zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Hoort Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde am 02.12.2010 um 19.30 Uhr Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hoort statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 –7– 2. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung zum öffentlich geförderten Ausbau der Breitbandversorgung 5. Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Einwohnerfragestunde 7. Beschlussfassung über die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Hoort 8. Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1. Beschlussfassung über die Anschaffung einer Tragkraftspritze TS 8/8 2. Grundstücksangelegenheiten 3. Personalangelegenheiten gez. Feldmann Bürgermeisterin Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.10.2010 die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der Gemeinde Hoort beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Eröffnungsbilanz 01.01.2009 mit ihren Anlagen liegt während der Öffnungszeiten im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, Zimmer 15, 7 Tage nach der Bekanntmachung für jeden Bürger zur Einsichtnahme aus. Hoort, 25. Oktober 2010 gez. Feldmann Bürgermeisterin Kommunalanzeiger Hagenow 10. Beschlussfassung über die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Hülseburg 11. Beschlussfassung über die Abwägung der eingegangenen Stellungsnahmen und Anregungen zum Vorentwurf 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hülseburg 12. Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hülseburg 13. Beschlussfassung über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Biogasanlage Hülseburg, Ortsteil Presek“ 14. Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Biogasanlage Hülseburg, Ortsteil Presek“ 15. Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Beschlussfassung über den Abschluss von Wegenutzungsverträgen 4. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Machbarkeitsstudie Umsetzung Bioenergiedorf Hülseburg gez. Wolf Bürgermeisterin Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Kuhstorf am 24.11.2010 um 19.30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Kuhstorf statt. Tagesordnung: Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Hülseburg am 10.11.2010 um 19.00 Uhr Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hülseburg statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Bericht des Wehrleiters 7. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 8. Beschlussfassung über die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2010 9. Beratung zur Haushaltsplanung 2011 Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Bestätigung der Beschlussfassungen aus der Sitzung vom 13.10.2010 6.1 Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung zum öffentlich geförderten Ausbau der Breitbandversorgung 6.2 Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag Gemarkung Kuhstorf, Flur 4, Flurstück 5/17 7. Bauangelegenheiten 8. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Ergänzungssatzung für den Teilbereich „Zum Stutenbaum“ in der Ortslage Kuhstorf 9. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 10. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und deren Anlagen Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten gez. Kuhla Bürgermeister Kommunalanzeiger Hagenow –8– Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.09.2010 die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der Gemeinde Moraas beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Eröffnungsbilanz 01.01.2009 mit ihren Anlagen liegt während der Öffnungszeiten im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, Zimmer 15, 7 Tage nach der Bekanntmachung für jeden Bürger zur Einsichtnahme aus. Moraas, 29. September 2010 gez. Quast Bürgermeister Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung des Mehrzweckraumes im Gemeindehaus Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Pritzier am 16.11.2010 um 19.00 Uhr Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus ,Alter Konsum‘ Pritzier statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung 2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse, Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Bauangelegenheiten 5. Beschlussfassung über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gutsanlage Schwechow 6. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gutsanlage Schwechow“ 7. Stand Raumordnungsprogramm Westmecklenburg Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366, 378) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 13.10.2010 nachfolgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung des Mehrzweckraumes im Gemeindehaus erlassen: Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 2.1 Beschlussfassung über die Einstellung einer Erzieherin für die Kindertagesstätte 3. Beschlussfassung über An- und Verkauf von Kommunaltechnik I. Aufhebung der Satzung Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung des Mehrzweckraumes im Gemeindehaus vom 13.12.2001, sowie die 1. Änderung vom 28.05.2002 wird aufgehoben. gez. Hamann Bürgermeister II. Inkrafttreten Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Picher, 25.10.2010 gez. Christ Bürgermeister DS Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.10.2010 die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der Gemeinde Picher beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Eröffnungsbilanz 01.01.2009 mit ihren Anlagen liegt während der Öffnungszeiten im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, Zimmer 15, 7 Tage nach der Bekanntmachung für jeden Bürger zur Einsichtnahme aus. Picher, 25. Oktober 2010 gez. Christ Bürgermeister HAGENOWER Kommunalanzeiger Das amtliche Bekanntmachungs- und Informationsblatt erscheint monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte verteilt. Auflagenhöhe: 3.950 Herausgeber: Amt Hagenow Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, Tel.: 03883/61070, Fax: 03883/610735, E-mail:[email protected] Satz und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG,Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Tel.: 039931/57 90, Fax: 5 79 30, http://www.wittich.de, E-mail: [email protected] Zustellung: MZV-Meckl. Zeitungsvertriebs GmbH, Gutenbergstr. 1, 19061 Schwerin Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Amtsvorsteher. Verantwortlich für den außeramtl. und Anzeigenteil: H.-J. Groß, Geschäftsführer.. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 11. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKSFarben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 –9– Kommunalanzeiger Hagenow 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Pritzier für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 5. Oktober 2010 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um auf EUR EUR EUR EUR ________________________________________________________________________________________________________ 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 627.000 16.500 8.800 634.700 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf -674.800 -27.600 6.100 -696.300 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -47.800 -11.100 2.700 -61.600 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 0 0 0 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 0 0 0 der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 0 0 0 c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf -47.800 -11.100 2.700 -61.600 die Einstellung in Rücklagen auf 0 0 0 0 die Entnahmen aus Rücklagen auf 47.800 13.800 0 61.600 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0 2.700 2.700 0 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 593.300 16.500 8.800 601.000 die ordentlichen Auszahlungen auf -573.400 -24.400 2.400 -595.400 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 19.900 -7.900 6.400 5.600 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 0 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 0 0 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 0 0 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.000 336.000 0 341.000 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -5.800 -100.800 0 -106.600 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -800 235.200 0 234.400 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 19.900 0 0 19.000 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -19.900 0 0 -19.900 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 0 0 0 festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltsjahres §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Pritzier, 12. Oktober 2010 §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert. §6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert. §7 Eigenkapital bisher nunmehr EUR EUR __________________________________________________ Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.784.500 1.784.500 1.810.400 1.837.500 1.748.800 1.775.900 Die 1. Nachtraghaushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr, 25, 19230 Hagenow, Zimmer 15 öffentlich aus. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. gez. Hamann Bürgermeister Kommunalanzeiger Hagenow – 10 – Einladung Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 2. Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 5. Bauangelegenheiten zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Redefin Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelgenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Beschlussfassung über den Verkauf eines Grundstücks am 18.11.2010 um 19.30 Uhr Die Sitzung findet im Gemeindehaus Redefin statt. gez. Haurenherm Bürgermeister Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit Einladungen und der Beschlussfähigkeit, Billigung der Sitzungsniederschrift, Änderungsanträge bzw. Bestätigung der Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 4. Beschlussfassung über die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Redefin 5. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 6. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und deren Anlagen 7. Bauangelegenheiten 8. Beschlussfassung über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Redefin 9. Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Redefin 10. Beschlussfassung über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet und Sondergebiet Biogas südlich der Feldstraße“ 11. Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet und Sondergebiet Biogas südlich der Feldstraße“ Einwohnerversammlung im Gemeindehaus Setzin Liebe Bürger und Bürgerinnen, am 18.11.2010 um 19 Uhr wollen wir eine Bürgerversammlung bezüglich der DSL-Versorgung in Ihrer Gemeinde veranstalten. Wir würden uns freuen, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen. Die Themen sind: - DSL-Versorgung Voip-Telefonie Mit freundlichen Grüßen Team Loft-Net Im Anschluss können gerne auch allgemeine Themen angesprochen werden! gez. Haurenherm Bürgermeister Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten gez. Böbel Bürgermeisterin Einladung Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Setzin am 01.12.2010 um 19.00 Uhr Die Sitzung findet im Gemeindehaus Setzin statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Strohkirchen am 18.11.2010 um 19.00 Uhr Die Sitzung findet im Gemeindehaus Strohkirchen statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 – 11 – 6. Beschlussfassung über die Aufhebung Eigenbetriebssatzung der Gemeinde Strohkirchen 7. Beschlussfassung über die Aufhebung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage 8. Beschlussfassung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Strohkirchen 9. Beschlussfassung über die Aufhebung der Satzung über die Abwasserbeseitigung aus nichtöffentlichen abflusslosen Gruben und Kleinkaränlagen sowie zur Erhebung von Gebühren der Gemeinde Strohkirchen 10. Beschlussfassung über die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Moraas über die Lieferung und Abnahme von Schmutzwasser 11. Beschlussfassung über die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Strohkirchen 12. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 13. Beschlussfassung über die überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2010 14. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung) 15. Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1. Personalangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Romanowski Bürgermeisterin Kommunalanzeiger Hagenow Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Warlitz am 10.11.2010 um 19.30 Uhr Die Sitzung findet im Gemeindehaus Warlitz statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Bauangelegenheiten 5. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 6. Beschlussfassung über die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2010 7. Beschlussfassung über die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Warlitz Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Stundung/Ratenzahlung der Gewerbesteuerveranlagung 2008 4. Beschlussfassung zu Ratenzahlungsanträgen für Straßenausbaubeiträge gez. Holm Bürgermeister Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Toddin am 18.11.2010, um 19.30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeinderaum Toddin statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Bauangelegenheiten 7. Beschlussfassung der Kostenspaltung Straßenausbaubeiträge in der Dorfstraße in Toddin 8. Beschlussfassung über die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Toddin 9. Beschlussfassung über die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Toddin Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten gez. Möbius Bürgermeisterin Informationsveranstaltung Hiermit möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Warlitz zu einer Informationsveranstaltung zur DSL-Versorgung durch die Firma Loft-Net am 11.11.2010 um 19.00 Uhr in das Gemeindehaus Warlitz einladen. gez. Holm Bürgermeister Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses am 06.12.2010 um 19.00 Uhr. Die Sitzung findet im *Sitzungssaal des Amtes HagenowLand statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Billigung der Sitzungsniederschrift der Sitzung des Amtsausschusses vom 07.09.2010 Kommunalanzeiger Hagenow – 12 – 4. 5. 6. 7. Einwohnerfragestunde Bericht der Amtsvorsteherin und des LVB Vorstellung der WEMAG als kommunaler Energiedienstleister Diskussion und ggf. Beschlussfassung über die Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel 8. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2011 und Anlagen Nicht öffentlicher Teil 1. Personalangelegenheiten 2. Vorschläge für die Vorstandswahlen des Wasser- und Bodenverbandes „ Boize-Sude-Schaale“ gez. Wolf Amtsvorsteherin Fischereischeinprüfungen Die nächsten Fischereischeinprüfungen finden am 04.12.2010 und am 18.12.2010 um 10.00 Uhr im Amt Hagenow-Land statt. Die Anmeldung zur Prüfung ist spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin beim Amt Hagenow-Land einzureichen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 FschPrVO). 2. 3. 4. 4.1. 4.2. 4.3. 5. 5.1. 5.2. 5.3. 6. Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 Bürgerfragestunde Informationen des Verbandsvorstehers Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2009 Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2009 Beschlussfassung zur Verwendung des Ergebnisses 2009 Beschlussfassung zur Entlastung des Verbandsvorstehers für das Wirtschaftsjahr 2009 Diskussion und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2011 Beschlussfassung zum Erfolgsplan 2011 Beschlussfassung zum Vermögensplan 2011 Beschlussfassung zur Zusammenstellung des Wirtschaftsplanes 2011 Informationen des Betriebsführers Nicht öffentlicher Teil 7. Informationen gez. Quast Verbandsvorsteher Hagenow, den 18.10.2010 gez. Wolf Amtsvorsteherin Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Verbundenen Regionalen Schule mit Grundschule Picher in Trägerschaft des Schulzweckverbandes Picher Zählerablesung der Stadtwerke Hagenow GmbH Die Jahresablesung der Strom-, Gas- und Wasserzähler erfolgt von Oktober 2010 bis Ende 2010. Die Stadtwerke bittet alle Kunden, unseren Mitarbeitern freien Zugang zu den Zählern zu gewähren. Die Mitarbeiter weisen sich mit Dienstausweis aus. Es werden alle Zähler unabhängig davon, von welchem Händler die Haushalte beliefert werden, abgelesen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. gez. Klöhn Geschäftsführer Amtliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden Am Donnerstag, dem 18.11.2010 um 19.00 Uhr findet die öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden im Konferenzraum der Stadtwerke Hagenow GmbH, Bahnhofstraße 87, statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung, Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.08.2010 Gemäß § 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004, S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719), des § 45 Abs. 3 des Schulgesetzes vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2009 (GVOBl. S. 241) und der Schulkapazitätsverordnung (SchulKapVO M-V) vom 26. Januar 2010 (Mittl.bl. BM 2/2010 S. 115) wird nach Beschlussfassung des Schulzweckverbandes Picher am 22.06.2010 folgende Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazitäten an der Verbundenen Regionalen Schule mit Grundschule Picher in Trägerschaft des Schulzweckverbandes Picher erlassen: §1 Aufnahmekapazität In nachfolgender Schule werden die aufgeführten Räume gemäß § 1 Abs. 1 der SchulKapVO M-V unter Berücksichtigung des Schulprogramms wie folgt zu schulischen Zwecken genutzt. Gleichzeitig wird ausgewiesen, wie viele Schülerinnen und Schüler in jedem dieser Unterrichtsräume beschult werden können: Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 – 13 – §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Picher, 16.08.2010 gez. Christ Verbandsvorsteher Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 Der Schulzweckverband hat in seiner Sitzung am 19.10.2010 die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 des Schulzweckverbandes Picher beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Eröffnungsbilanz 01.01.2009 mit ihren Anlagen liegt während der Öffnungszeiten im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, Zimmer 15, 7 Tage nach der Bekanntmachung für jeden Bürger zur Einsichtnahme aus. Picher, 25. Oktober 2010 gez. Christ Verbandsvorsteher Hagenower Kommunalanzeiger 2011 Der Kommunalanzeiger mit dem Redaktionsschluss 28.12.2010, Erscheinungstag 07.01.2011 verschiebt sich in den Januar 2011. Redaktionsschluss Erscheinungstag __________________________________________________ Di., 04.01.2011 Fr., 14.01.2011 Di., 01.02.2011 Fr., 11.02.2011 Di., 01.03.2011 Fr., 11.03.2011 Di., 29.03.2011 Fr., 08.04.2011 Di., 03.05.2011 Fr., 13.05.2011 Di., 31.05.2011 Fr., 10.06.2011 Di., 28.06.2011 Fr., 08.07.2011 Di., 02.08.2011 Fr., 12.08.2011 Di., 30.08.2011 Fr., 09.09.2011 Di., 04.10.2011 Fr., 14.10.2010 Di., 01.11.2011 Fr., 11.11.2011 Di., 29.11.2011 Fr., 09.12.2011 Kommunalanzeiger Hagenow Stellenausschreibung der Gemeinde Pritzier Die Gemeinde Pritzier sucht eine Erzieherin, einen Erzieher für ihre Kindertagesstätte. Arbeitszeit 30 Std./Woche Voraussetzung: Gehalt: Beginn: Unterlagen: - täglich 6 Stunden flexibel Abschluss als staatlich anerkannter Erzieher/in nach Vereinbarung 01. Januar 2011 Lebenslauf mit Lichtbild und Zeugnisse Die Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte mit dem Vermerk „Bewerbung als Erzieher/in“ bis zum 01. Dezember 2010 an das Amt Hagenow-Land, SB Personalwesen Bahnhofstraße 25 19230 Hagenow. Der neue Personalausweis ist da! Wenn Sie ab dem 1. November 2010 einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert. Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen. Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen. Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden. Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen, betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre. Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Perso- Kommunalanzeiger Hagenow – 14 – nalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal. de zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180/1333333, Montag bis Freitag von 7 - 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden. Das Muster des neuen Personalausweises Die Neuerungen auf einen Blick • Einführung am 1. November 2010 • Kreditkartenformat • Kontaktloser Chip im Karteninneren • Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten • Mehr Kontrolle über persönliche Daten • Vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente • Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und Fingerabdrücke (freiwillig) zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Besitzer Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 Vorankündigung der Weihnachtsfeier in der Gemeinde Pritzier Liebe Senioren, am 18.12.2010 wird unsere diesjährige Weihnachtsfeier stattfinden. Bitte planen Sie diesen Termin ein. Ich freue mich auf eine rege Beteiligung. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte dem Kommunalanzeiger vom 03.12.10. Mit freundlichem Gruß Hamann Bürgermeister Termine in der Gemeinde Gammelin November/Dezember 2010 06. November 12. November 28. November 02. Dezember 04. Dezember 12. Dezember 24. Dezember Einladung zum Besuch der Wanderausstellung des Deutschen Bundestages im Amt Hagenow-Land Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, auf Initiative der Abgeordneten steht dem Deutschen Bundestag seit vielen Jahren als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit eine Wanderausstellung zur Verfügung. Auf zwanzig Schautafeln werden die wesentlichen Informationen über Aufgaben und Arbeitsweise des Parlaments und seiner Abgeordneten vermittelt. Auf zwei Computerterminals können Filme, multimediale Anwendungen und der Internetauftritt des Deutschen Bundestages angeschaut werden. Weiterhin liegt Informationsmaterial zur kostenlosen Mitnahme bereit. Insbesondere Schulklassen sollen neben Einzelbesuchern die Möglichkeit erhalten, die Ausstellung zu besuchen. In der Zeit vom 29.11.2010 bis 03.12.2010 wird die Ausstellung auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Dietrich Monshardt im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow, präsentiert. Sollten Sie an einem Besuch der Ausstellung mit Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge etwa ab der 8. Klasse und älter interessiert sein, so setzten Sie sich bitte mit Herrn Alfred Matzmohr, 03883/6107-29, oder Frau Janine Schaldach, 03883/6107-28, in Verbindung, um einen Termin für eine Ausstellungsführung mit Vortrag zu vereinbaren. Während der Ausstellungszeit steht Ihnen vor Ort eine Honorarkraft des Deutschen Bundestages, als Ansprechpartner zur Verfügung. gez. Wolf Amtsvorsteherin Schlachtefest im Hahn Martinsfest Gottesdienst zum Advent mit Adventsmarkt Weihnachtsfeier der Senioren Weihnachtsfeier der Freiwilligen Feuerwehr Musik zum Advent in der Kirche Warsow Gottesdienste in Gammelin und Bakendorf Abwechslungsreiche Aktivitäten für alle Generationen Der Kulturverein Strohkirchen e. V. wurde seiner Rolle mal wieder gerecht: Am Sonntag, 17.10.2010, wurde zum Tanztee eingeladen. Knapp 40 Strohkirchner kamen ins Dorfgemeinschaftshaus, ließen sich Kaffee und Kuchen schmecken, tanzten zur Livemusik von Partysound ZWEI - LIVE, hatten Zeit für viele Unterhaltungen und durften auch ihr Zwerchfell ein wenig strapazieren. Nach Ende des Heimspiels des FSV Strohkirchen fand sich auch die jüngere Generation noch ein und alle fühlten sich bis zum frühen Abend wohl in dieser geselligen Runde. Lesen Sie weiter auf Seite 18. Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 – 15 – Die Gemeinde Moraas informiert Eröffnung Spiel- und Freizeitoase Die Gemeindevertretung lädt zur öffentlichen Einweihungsveranstaltung der fertiggestellten Spielund Freizeitoase ein. Dank der bereitgestellten Fördermittel, vieler Stunden freiwilliger Arbeit durch unsere Einwohnerinnen und Einwohner sowie durch die Unterstützung von Sponsoren konnten wir für unsere Gemeinde ein wirkliches Kleinod der Erholung, Entspannung und des kreativen Spielens für alle Altersgruppen schaffen, worauf wir mit Recht stolz sein können. Die Einweihung findet am 13. November 2010 um 10.00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Spiel- und Freizeitoase neben dem Festplatz. Ablauf der Einweihungsveranstaltung: • Grußwort des Bürgermeisters und Freigabe der Spiel- und Freizeitoase • Grußworte der Gäste • Auf der „Fläche der Generationen“ werden die ersten Bäume gepflanzt. • Wettkämpfe für Kinder, Jugendliche und alle, die sich trauen • Rollerrennen - Roller bitte mitbringen (Für ersten 3 Plätze bringt der Nicolaus eine Überraschung.) • Wer schießt die meisten Tore an der Torwand? (1. Platz Preis der Gemeindevertretung) • Wer ist der Beste beim Basketballzielwurf? (1. Platz - Preis und Urkunde) • Wir lassen Luftballons steigen - welcher fliegt am weitesten? (Die Auswertung erfolgt anlässlich des Osterspazierganges am 25.04.2011.) Für das leibliche Wohl wird ein kleiner Imbiss gereicht. Wir würden uns freuen. Sie als Gast begrüßen zu können. Dieter Quast Bürgermeister Kommunalanzeiger Hagenow Kommunalanzeiger Hagenow – 16 – Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 – 17 – Kommunalanzeiger Hagenow Auch dieses Jahr möchten wir wieder recht herzlich alle Seniorinnen und Senioren aus der gesamten Gemeinde zu einem gemeinsamen weihnachtlichen Nachmittag nach Setzin einladen! Termin: 3. Advent (12.12.2010) ab 15.00 Uhr Ort: Gemeindehaus Setzin Sehr gerne bieten wir bei Bedarf einen Hol- und Bringservice an! In sehr angenehmer weihnachtlicher Stimmung, bei Kaffee und Kuchen, soll unsere diesjährige „Rentner“-Weihnachtsfeier stattfinden. Hierzu haben wir die Interpretin „Carla Meineke“ eingeladen! Weihnachtsfeier in Gammelin Sie wird mit klassischen Weihnachtsliedern sowie bekannten Schlagern durch den Nachmittag führen. Sehr gerne können alle die verteilten Texte mitsingen. Ziel ist es, dass alle Gäste fröhlich nach Hause gehen und noch lange an diesen schönen und besinnlichen Nachmittag zurückdenken! Also lassen Sie sich gerne überraschen und nett unterhalten! Wir freuen uns auf eine zahlreiche Beteiligung! Anmeldung bei Ilona Reinsch oder Maria Haurenherm. Ihre Gemeinde Setzin gez. Haurenherm Bürgermeister Sehr geehrte Seniorinnen und Senioren aus Gammelin und Bakendorf, hiermit sind Sie recht herzlich zu unserer Seniorenweihnachtsfeier am 2. Dezember 2010 um 15.00 Uhr in den Gammeliner Gemeinderaum eingeladen. Lassen Sie uns gemeinsam einen netten vorweihnachtlichen Nachmittag bei Kaffee und Gebäck verbringen. Die Schüler der Grundschule werden uns mit einem kleinen Programm erfreuen. Ihre Betreuerinnen Christine Bohm und Barbara Hixius Kommunalanzeiger Hagenow – 18 – Seniorenweihnachtsfahrt der Gemeinde Kuhstorf Liebe Seniorinnen und Senioren, auch in diesem Jahr möchten wir wieder eine vorweihnachtliche Busreise mit Ihnen unternehmen. Die Reise wird uns in die wunderschöne Hansestadt Wismar führen. Nach einer Stadtführung gibt es ein gemütliches Beisammensein. Die Abfahrt ist für 13.00 Uhr an der Bushaltestelle geplant, gegen 20.00 Uhr werden wir zurück sein. Wer mit uns einen schönen Nachmittag verbringen möchte, meldet sich bitte bis zum 18.11.2010 bei Frau Tiede. Wir werden für diese Fahrt einen Zuschuss von 5,- Euro je Teilnehmer benötigen. Näheres erfahren Sie an den Aushängen in der Gemeinde und bei Frau Tiede. Kuhla Bürgermeister Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 – 19 – Fortsetzung von Seite 14. Als Angebot für unsere Ferienkinder stand zur Halbzeit der Ferienwoche Töpfern auf der Tagesordnung. Wieder war Treffpunkt das Dorfgemeinschaftshaus. 2 Mitarbeiterinnen der GLP mbH brachten Ton und Arbeitsmaterialien mit und schon konnte jeder seiner Kreativität und Phantasie freien Lauf lassen. Ob Geschwister, große oder kleine Kinder oder die Muttis - alle waren begeistert und konzentriert bei der Sache. So entstanden Teelichthalter, Schalen, Türschilder oder Mobiles zum Verschenken oder für das eigene Zimmer. Alle sind nun gespannt, wie die Sachen fertig gebrannt dann wohl aussehen. Auf diesem Wege gilt ein herzliches Dankeschön an alle, die an der Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltungen beteiligt waren. Uta Eichel Kulturverein Strohkirchen e. V. Kommunalanzeiger Hagenow die Sanierung und Restaurierung dieses Kleinods auf die Fahne geschrieben hat. Bisher sind knapp 1 Mio. Euro gesammelt bzw. investiert worden und die Sanierung ist bis auf Kleinigkeiten fast abgeschlossen. Der Bürgermeister der Gemeinde Warlitz Herr Holm nutzte die Gelegenheit, um seine Gemeinde vorzustellen. Im Zentrum befinden sich die Kirche und das Dorfgemeinschaftshaus, welches gleichzeitig die Räume für einen Kindergarten, die Feuerwehr und Wohnungen bereithält. Zum Amt Hagenow gehören insgesamt 20 Gemeinden und es umfasst eine Gesamtfläche von ca. 300 Quadratkilometern. Die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Stadt Roßwein und dem Amt Hagenow bestehen seit dem Jahre 2002. Der Grundstein wurde mit einer Spendenübergabe nach dem August-Hochwasser gelegt. Mit ausreichenden Informationen und beeindruckt von der Entwicklung der Gemeinden des Amtes Hagenower Land traten die Roßweiner am Freitag die Heimreise an, jedoch nicht, ohne vorher das nächste Treffen im kommenden Jahr in Roßwein zu vereinbaren. Lust am Lesen wecken Roßwein zu Besuch im Amt Hagenow-Land Vergangene Woche besuchten der Bürgermeister und die Kämmerin der Stadt Roßwein das Amt Hagenow-Land und informierten sich in einem Erfahrungsaustausch über die bis 2013 in Sachsen einzuführende Doppik. Amtsvorsteherin Brigitte Wolf und der leitende Verwaltungsbeamte Alfred Matzmohr nahmen sich am Rande des Besuches Zeit, um den Gästen das Gemeindehaus und die Warlitzer Kirche vorzustellen. Für die Erhaltung der Barockkirche hat sich 1999 ein Förderverein gegründet, welcher sich um den ehemaligen Bürgermeister von Warlitz Herrn Vogel und seiner Gattin Hoort. Am alljährlich bundesweit stattfindenden Vorlesetag der Stiftung Lesen beteiligt sich auch in diesem Jahr die Landtagsabgeordnete Dr. Margret Seemann. Sie wird am 26. November in der Kindertagestätte „Kleine Strolche“ in Hoort mit den Kindern gemeinsam lesen und damit versuchen, einen kleinen Beitrag zu leisten, um Kinder frühzeitig an Bücher heranzuführen. „Immer häufiger werden Bücher durch Radio, Fernsehen und Computer aus den Kinderzimmern verdrängt. Die klassischen Volksmärchen wie Aschenputtel oder Dornröschen sind den Kindern kaum noch im Original der Gebrüder Grimm bekannt“, so Seemann. Die Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, in Familie, Kindergarten, Schule und im Freizeitbereich zum Lesen zu motivieren und die Lesefähigkeit zu fördern. Zu den Aktivitäten der Stiftung gehören Projekte zu verschiedenen Themen, Leseempfehlungen, Wettbewerbe und die Zeitschrift „Forum Lesen“. Seemann weiter: „Ich begrüße das Engagement der Stiftung Lesen unter der Schirmherrschaft unseres Bundespräsidenten Christian Wulff und freue mich, dass die Zahl der Vorleser und Vorleserinnen jährlich ansteigt. Für dieses Jahr werden etwa 8.500 Vorleserinnen und Vorleser erwartet, die sich am bundesweiten Vorlesetag beteiligen. Die große Zahl derer, die auch in diesem Jahr vorlesen, ist ein Zeichen für die positive Resonanz der Stiftungsarbeit. Mit meiner Teilnahme möchte ich Eltern und Kinder zum selbstverständlichen Umgang mit Büchern motivieren und Freude aufs Lesenlernen wecken.“ L. Kalfak Kommunalanzeiger Hagenow – 20 – Weihnachtsmarkt in Jasnitz Alle Jahre wieder …! Auch in diesem Jahr, am 19. Dezember, von 10.00 bis 15.00 Uhr, findet auf dem Forsthof in Jasnitz das traditionelle Weihnachtsfest statt. Somit lädt Sie das Forstamt am 4. Advent zu weihnachtlichen Impressionen und gemütlichem Beisammensein ein. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt, für jeden Geschmack ist etwas dabei. Zur Auswahl stehen Wildbraten, Bratwurst oder Erbsensuppe sowie Geflügel- und Wildspezialitäten. Auch Backwerk gibt es für die, die es lieber süß mögen, ausreichend. Um Ihren Durst zu stillen, stehen Getränke von warm bis kalt zur Verfügung. Für die kleinen Besucher gibt es tolle Aktivitäten wie Kinderschminken, Weihnachtsbasteln eine Tombola u.v.m. Selbstverständlich können Sie auch wieder frische Weihnachtsbäume vom Förster erstehen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen schon jetzt eine besinnliche Weihnachtszeit. Verknüpfung von Bildung und Kultur im Amtsbereich Hagenow-Land Kinder und Jugendliche der umliegenden Gemeinden nutzten die Ferienangebote Auch in diesem Jahr gab es wieder 2 Aktionstage in den Herbstferien zu erleben. Kinder und Jugendliche aus den Gemeinden Moraas, Strohkirchen, Bobzin, Bresegard, Kuhstorf, Pätow-Steegen, Warlitz OT Goldenitz, Groß Krams und Pritzier OT Schwechow fanden sich mit ihren zuständigen Betreuern am 19.10.20010 und 21.10.2010 am Busbahnhof Hagenow-Land ein. Gemeinsam ging es am 1. Tag mit 27 Teilnehmern und dem Busunternehmen Augustat nach Schmilau bei Ratzeburg zum Erleb- Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 nisbahnhof. Mit ganz viel Muskelkraft fuhren wir auf Draisinen in Richtung Hollenbek. Dort angekommen gab es erst einmal eine Verschnaufpause und ein leckeres Picknick für alle. Im Anschluss daran konnte jeder Teilnehmer seine Geschicklichkeit beim Bogenschießen ausprobieren. Nun ging es mit Draisinen wieder auf die Rücktour nach Schmilau. Auf Spaßfahrrädern erkundeten wir die dortige Umgebung. Das muss man erst einmal können: ein Fahrrad, das rechtsherum fahren soll, links zu lenken. Am 2. Tag ging es dann nach Berlin in das Museum Sealife und zu Madame Tussauds Wachsfigurenkabinett mit 57 interessierten Mädchen und Jungen aus dem Amtsbereich. 4.800 verschiedene Fischarten galt es zu entdecken und zu beobachten, doch spannend war die Fahrt mit dem einzigartigen Fahrstuhl im Aqua Dom. Rund um uns herum so viel Wasser und farbenprächtige Fische und wir mitten drin, das war ein Erlebnis. Im Anschluss kam für die Mädchen und Jungen, aber auch für die Betreuer das Highlight des Tages. Endlich war die Zeit gekommen, den beliebten Stars ganz nah zu sein. Im Wachsfigurenkabinett „Madame Tussaud“ neben Madonna oder Robbie Williams zu sitzen war einmalig toll. Da blieb keine Fotokamera in der Tasche verborgen, sondern jeder Star musste einfach fotografiert werden, als bleibende Erinnerung. Mithilfe dieser Projektfahrten wurde mal wieder deutlich, dass Bildung und Kultur für Kinder und Jugendliche so viel transparenter wirken kann. Zielstellung dieses Projektes war es erneut, mehrere Gemeinden zum „gemeinsamen Miteinander“ anzuregen und zu vernetzen. Ich danke allen Betreuern und Betreuerinnen sowie den Eltern für die super Unterstüt- Jahrgang 16 | Freitag, den 5. November 2010 | Nr. 10 – 21 – Kommunalanzeiger Hagenow zung und gute Zusammenarbeit. Finanziert wurde diese Ferienfreizeit durch die Teilnehmerbeiträge und den Landkreis Ludwigslust/ Fachdienst Jugend. Alexandra Weber Amtsjugendpflegerin OT Goldenitz erstrahlte im hellen Lichterschein Bestens gelaunt und mit bunten Laternen fanden sich die Kinder mit ihren Eltern am 08.10.2010 um 19.00 Uhr auf dem Hinterhof des Gemeindehauses in Goldenitz ein. Der Dorfclub lud zum Fackel- und Laternenumzug mit anschließenden Herbstfeuer ein. Unter der Organisation von Siegrid Jung und Astrid Münchow folgt auch ASB-Amtsjugendpflegerin Frau Weber der Einladung herzlich gern. Mit Unterstützung der ortsansässigen Feuerwehr begann der Abend mit einem Umzug durch das Dorf. Im Anschluss konnten die Kinder am Feuer leckere Marshmellows und Würstchen selbst fertig grillen und natürlich auch vernaschen. Warme Getränke sorgten für das Wohlbefinden an diesem kühlen Abend. A. Weber Kirchgemeinde Gammelin-Warsow/Parum Gottesdienste 07. November 14. November 21. November 28. November 05. Dezember Drittletzter Sonntag Parum Vorletzter Sonntag Hülseburg Ewigkeitssonntag Verlesung der Verstorbenen Abendmahl Gammelin Warsow Parum 1. Advent mit Adventsmarkt Gammelin 2. Advent Familiengottesdienst Parum 10.00 10.00 09.00 10.30 14.00 14.00 14.00 Regelmäßige Veranstaltungen Freunde helfen Freunden, das ist dem Förderverein zur Erhaltung der Feldsteinkirche Marsow e.V. widerfahren. Nach zehnjährigen Sanierungs-/ Restaurierungsarbeiten hat die Kirche in Marsow der Echte Hausschwamm befallen. Jeder Hauseigentümer weiß, was so ein Problem bedeutet. Das wusste auch der Vorstand des Fördervereins Barockkirche Marsow e. V. der uns spontan mit einem Scheck bei der Problemlösung finanziell unterstützt hat. Eine weitere Unterstützung kommt auch aus Warlitz. Musiker der Lustigen Musikanten aus der Griesen Gegend und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehrkapelle Hagenow haben sich zusammen getan und wollen mit einem Benefizkonzert zu Gunsten der Feldsteinkirche auftreten. Dieses Konzert wird bis zur Pause mit Blasmusik beginnen und Sie danach auf die beginnende Adventszeit einstimmen. Dazu lädt der Förderverein zur Erhaltung der Feldsteinkirche Marsow zum 28. November 2010, um 15.00 Uhr in das Kulturhaus Banzin ein. Mit Ihrem Besuch helfen Sie uns bei der Finanzierung für die Sanierung. Detlef Westphalen Förderverein Die Christenlehre findet für die Klassen 1 - 4 in den Pfarrhäusern Warsow, dienstags (16.30 - 17.15 Uhr) und Parum, mittwochs (14.30 - 15.30 Uhr) mit Frau Liefert statt. Für Gammelin erfragen Sie Ort und Zeit bitte bei Frau Liefert unter der Nummer 038850/5282. Kinder der Klassen 5 - 6 treffen sich mit Pastorin Harder immer am 1. Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr im Pfarrhaus in Parum. Die Vor- und Hauptkonfirmanden treffen sich einmal im Monat sonnabends von 9.00 - 12.00 Uhr. Die Daten und Orte erfahren Sie bei Pastorin Harder unter der Rufnummer 038850/5162. Der Chor probt dienstags ab 19.30 Uhr im Pfarrhaus Gammelin. Eingeladen sind alle, die gern singen. Flöten- und Gitarrenunterricht erteilt Frau Liefert nach Wunsch regelmäßig in Gammelin und Warsow. Junge Gemeinde Freitags, alle 14 Tage, um 19.30 Uhr treffen sich die jungen Menschen unserer Gemeinden in Gammelin im Pfarrhaus. Frauen-Gesprächskreis Warsow Regelmäßiges Treffen, jeden letzten Mittwoch im Monat von 14.00 - 15.30 Uhr im Pfarrhaus Warsow. Bibelgesprächsabend jeden ersten Mittwoch im Monat, 19.30 Uhr, Pfarrhaus Gammelin Foto: blderbox Wir kaufen Ackerland und Grünland zur Flächensicherung landwirtschaftlicher Betriebe und öffentlicher Vorhaben. Auch Rückpacht möglich. Rufen Sie uns an. Herr Jahn unterbreitet Ihnen gern ein Angebot. Telefon 03866 404-124 · Fax 03866 404-490 · E-Mail [email protected] Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH Lindenallee 2a · 19067 Leezen · Internet www.lgmv.de