von Yasod d`Aesir und Lord Jodowein Danksagung an Nelon und

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von Yasod d`Aesir und Lord Jodowein Danksagung an Nelon und
von
Yasod d’Aesir
und
Lord Jodowein
Danksagung an
Nelon und Lorne
Deren Gedanken Teile des Buches inspirierten
Dieses Buch ist Leitfaden und Basis der Gilde ElfenblutTM, gültig in allen Reichen und Welten die von
Elfen bewohnt werden. Ein jeder möge die Worte hierin vernehmen, seine Handlungen daran
ausrichten, und wohl im Geiste bewahren.
Elfenblut, 1996 gegründet, traditionell des Deutschen sprechend, sieht sich nicht als Gilde der Massen,
sondern als eine Gemeinschaft, die über mehrere Online-Spiele und Treffen hinaus besteht. Elfenblut
ist auch gleichzeitig eine gelebte Philosophie etwas Besonderes zu sein und das dazugehörende
Bewusstsein darin zu erreichen. Wir unterstützen uns in allen Belangen, helfen und stehen zueinander.
Anderen Spielern/Gilden gegenüber verhalten wir uns fair, ehrenhaft und hilfsbereit. Wir betteln nicht
um Ausrüstung und Geld. Wir sind immer bestrebt zum Ruhme unserer Welt zu Handeln sei es durch
Kämpfe oder andere Taten.
Jedes Gildenmitglied ist angehalten, sich der Gilde würdig zu verhalten. Andere Bewohner der Welt zu
verhöhnen, zu verspotten oder gar zu beleidigen, sie zu denunzieren oder in sonst einer Weise am
normalen Leben und der Ausübung ihrer täglichen Arbeit zu hindern, wird nicht geduldet. Ebenso sollte
sich jedes Gildenmitglied ehrenhaft auf dem Schlachtfeld verhalten. Ein jeder möge sich vor dem Rat
der Elfen verantworten, der dies nicht einhält.
Jedes Gildenmitglied hat die Pflicht, den Weisungen der Gildenleitung folge zu leisten. Sollte dies im
Einzelfall mit seiner Gesinnung und Grundeinstellungen nicht vereinbar sein, steht es dem Mitglied frei,
dies kundzutun und bei einer Ratsversammlung anzusprechen und zur Diskussion zu stellen
Ver 6.2 © Yasod d’Aesir 2005
§1
Gilden Struktur
§ 1.0
Gültigkeit
Alle Elfen verpflichten sich dem Buch der Elfen zu folgen.
Die folgenden Gildenstrukturen haben ihre Gültigkeit in allen Spielen, an denen Elfenblut teilnimmt. In
jedem Spiel können die Posten von anderen Personen besetzt sein.
Nicht mehr als einer der Posten sollte nach Möglichkeit von Charakteren der selben realen Person
spielübergreifend eingenommen werden. Ausnahmen sind Spiele, in dem Elfenblut noch zu wenige
Mitglieder hat, oder dies technisch nicht anders lösbar ist. Ausnahmen werden immer zum Wohle der
Gilde vom Ältestenrat beobachtet.
§ 1.1 Der Elfenblut Ältestenrat (Steuerung der Gilde außerhalb der Spiele)
Der Ältestenrat besteht aus Kheera Elay, Lord Jodowein und Yasod d’Aesir.
Der Ältestenrat übernimmt folgende Aufgaben mit den dazugehörenden Rechten:
• Vertretung von Elfenblut außerhalb einzelner Spiele (z.B. Eintragung in Gildenwebseiten,
Kommunikation mit anderen Gilden, Webseitenplanung etc.)
• Änderungen im Buch der Elfen
• Überprüfung von spielabhängigen Anhängen zum BdE auf deren Konformität mit den Richtlinien
von Elfenblut
• Einberufung eines monatlichen TS Meetings des Ältestenrates mit den Elfenräten der einzelnen
Spiele zum Infotausch z.B. über neue Member, neue Anhänge BdE, Allianzen, Verweise usw.
• Ausschluss von Elfen aus der Onlinegemeinschaft nach §1.9
• Steuernder Eingriff in ein jeweiliges Spiel im Falle von Worst Case Szenarien z.B.
Machtmissbrauch eines Leaders
• Unterstützung der Elfenräte in einzelnen Spielen, wenn diese Fragen zur Umsetzung der
Elfenblut Regeln haben
• Organisation und Durchführung aller zur Einrichtung eines neuen Games notwendigen
Voraussetzungen wie. z.B. Leaderwahl, Hochelfwahl, Wappen usw.
• Einrichtung und Pflege der Foren nach Bedarf
Der Ältestenrat hat folgende Pflichten:
• Information aller Elfen über Änderungen innerhalb der Onlinegemeinschaft Elfenblut
• Aufrechterhaltung der Onlinepräsenz von Elfenblut (entweder eigens oder über Beauftragung
durch Elfen)
• Hilfestellung für die einzelnen Elfenblut-Gilden in einem Spiel wenn es Probleme gibt die der
Elfenrat dort nicht lösen kann
• Hilfestellung für ein einzelnes Mitglied das Probleme mit dem Gildenrat in einem Spiel hat
Der Ältestenrat hält sich auf folgenden Dingen heraus:
• Interne Spielwahlen zum Elfenrat (außer den organisatorischen Maßnahmen)
• Entscheidungen zur Aufnahme neuer Member in einem Spiel
• Gildenmeetings in einzelnen Spielen (außer evtl. organisatorischer Hilfestellung)
Daraus ergeben sich folgende Pflichten eines Gildenrates zum Ältestenrat:
• Mitteilung neuer Elfen zur Vergabe aller Rechte in der Onlinegemeinschaft
• Mitteilung zum Austritt von Elfen (bei Komplettaustritt aus Elfenblut, nicht nur aus dem Spiel)
• Mitteilung von Ereignissen, die über ein einzelnes Spiel hinausgehen
• Vorlage von Anhängen des BdE zur Überprüfung
• Teilnahme an den TS Meetings
Tritt einer aus dem Ältestenrat aus entscheiden die Verbleibenden über den Nachfolger, es gibt keine
Wahlen. Der Ältestenrat besteht immer aus mindestens 3 Personen, kann allerdings im laufe der Zeit
durch verdiente Mitglieder per Einladung erweitert werden.
Ver 6.2 © Yasod d’Aesir 2005
§ 1.1a Gildenleitung (Steuerung der Gilde innerhalb der Spiele)
Der Gilde Oberster ist der Elder Elf. Er wird von den aktiven Elfen gewählt. Seine Stimme hat Gewicht in
den Ratssitzungen der Elfen, denn durch seine Weisheit aus langjähriger Mitgliedschaft ist er in der
Lage, Entscheidungen zum Wohle der Gilde zu treffen und diese umzusetzen. Er ist Ansprechpartner in
allen Belangen und steht jedem mit Rat und bei Bedarf Tat bei.
Die Rechte des Elder Elfen umfassen alle Entscheidungen die spontan für einen reibungslosen Ablauf
eines Ereignisses notwendig sind. Längerfristige Entscheidungen kann nur der Gildenrat einberufen.
Der Elder Elf setzt die Blutelfen ein und entlässt sie gegebenenfalls auch wieder.
Auch obliegt es dem Elder Elfen sämtliche gildenübergreifenden Entscheidungen (mit der Ausnahme
§1.5.2) durchzuführen, sofern er nicht einen Blutelfen zur Unterstützung einsetzt.
§1.2
Hochelfen
Dem Elder Elf zur Seite steht der Rat der 2 Hochelfen. Diese Zwei sind nicht weniger weise in Ihrem
Ratschluss und unterstützen den Elder Elfen bei seinen Aufgaben und vertreten ihn in seiner
Abwesendheit. Auch sie werden von den aktiven Elfen gewählt.
Die Rechte des Hochelfen umfassen alle Aufgaben des Elder Elfen falls dieser abwesend sein sollte.
§1.3
Gildenrat
Der Gildenrat wird aus dem Elder Elf und den 2 Hochelfen gebildet. Er ist das Organ mit den Rechten
sämtliche organisatorische Entscheidungen vorzubereiten, falls diese unter §1.5.2 fallen zur Wahl zu
stellen, ansonsten bei einer Gildenversammlung zu verkünden.
Der Gildenrat verfasst insbesondere den speziellen Anhang des Buch der Elfen für jedes Spiel.
§1.4
Blutelfen
Der Elder Elf setzt Blutelfen zu seiner Unterstützung und um spezielle Aufgaben zu übernehmen ein, sei
es die Ausbildung junger Elflinge, die Planung von Feldzügen, die Verwaltung des Gildeneigentums
oder jede andere Aufgabe, die eines Blutelfen ungeteilte Aufmerksamkeit bedarf. Jeder Blutelf ist frei in
seinem Aufgabengebiet zu entscheiden, stimmt sich aber vorher mit der Gildenleitung ab.
Der Elder Elf kann Blutelfen ebenso wieder entlassen, bzw. einen neuen Elf für den Posten berufen.
§1.5
Elf / Elfe
Elf/ Elfe ist der Rang eines vollwertigen Mitgliedes, der sich bereits um Ruhm und Ehre der Gilde
verdient gemacht hat. Im folgenden wird nur von „dem Elf“ gesprochen, dies ist immer gleichbedeutend
mit „der Elfe“.
§1.5.1
Definition aktiver Elf
• In einem Spiel, in dem die Gilde bereits gegründet ist:
Ein Elf, Blutelf, Hochelf, Elder Elf, der an mindestens einer der beiden letzten Ratsversammlungen
teilgenommen hat, oder mindestens einmal innerhalb des letzten Monats im Spiel aktiv
(Treffen/Event/usw.) war.
• In einem Spiel, in dem die Gilde erst gegründet werden soll:
Ein Elf, Blutelf, Hochelf, Elder Elf aus einem anderen Spiel, der bis spätestens vor dem Ende der
Wahl im Spiel aktiv (Treffen/Event/usw.) ist.
§1.5.2
Rechte der aktiven Elfen
• Der Elf wählt den Elder Elfen und die 2 Hochelfen
• Der Elf entscheidet mit einer Stimme bei Ereignissen die das jeweilige Spiel langfristig beeinflussen
z.B. Allianzen, Gildenhäuser, Gildenfarben, Gildenauflösung und Ausgaben die höher sind als ein
Hochlevel Spieler in einer Woche verdienen kann
• Elfen können immer mit einer einfachen Mehrheit aller aktiven Elfen sowohl den Elder Elfen als
auch einen/beide Hochelfen abwählen. Den begründeten Antrag dazu kann ein jeder Elf stellen.
• Jeder Elf hat des Recht ein begründetes Veto bei Neuaufnahmen auszusprechen wobei von einer
Aufnahme abgesehen wird wenn die Argumente die einfache anwesende Mehrheit überzeugen.
§1.6
Elflinge
Elflinge sind unser Nachwuchs und die Stärke unserer Zukunft. Jedes neue Mitglied, also jemand, der /
die noch nicht in einem anderen Spiel bereits Elf ist, erhält diesen Rang auf Probe und muss sich nach
§2.1 beweisen. Danach wird er entweder in den Rang eines Elfen erhoben oder aus der Gilde
verstoßen Elflinge haben kein Stimmrecht auf Ratsversammlungen, sehr wohl dürfen sie aber daran
teilnehmen, ihre Meinung wird angehört und bei Entscheidungen respektiert.
Ver 6.2 © Yasod d’Aesir 2005
§1.7
Gildenforen
Jedes Gildenmitglied ist bestrebt, immer die neuesten Informationen zu erhalten und ist deshalb
registriertes Mitglied in unseren Gildenforen. Jedes Spiel wird mindestens ein spielspezifisches Forum
erhalten, bei Bedarf und Größe auch mehrere.
Das Gildenforum ist unsere Kommunikationsplattform außerhalb des Spiels und alles, was für die
Gildenmitglieder wichtig ist, wird dort diskutiert bzw. veröffentlicht.
Neben den Neuigkeiten und Informationen werden dort auch Vorschläge für jedes Mitglied zugänglich
gemacht, die auf der nächsten Ratsversammlung zur Abstimmung kommen. Diskussionen hierzu sollten
wenn irgend möglich vor der Ratsversammlung im Forum geführt und beendet werden. Der Moderator
wird den jeweiligen Punkt, der zur Diskussion steht, vor der Ratsversammlung schließen. Dies dient
dazu, einen möglichst reibungslosen Ablauf der Ratsversammlungen zu garantieren.
Moderatoren der Foren sind jeweils der Systemadministrator und die im jeweiligen Spiel aktiven Elder
Elf, Hochelfen, sowie bei Bedarf eingesetzte Blutelfen.
Keiner sollte davon ausgehen, dass aktive Elfen eine Information haben müssen, die nicht im
Gildenforum gepostet wurde
Beleidigungen gegen Andere sind zu unterlassen und werden mit Verweisen (§1.9) geahndet
§1.8
TeamSpeak
Jedes Gildenmitglied ist bestrebt die soft- und hardwareseitigen Vorraussetzungen zu ermöglichen
einen Teamspeak Client zu installieren und am LiveChat teilzunehmen. Dies geschieht im eigenen
Interesse, TS soll den Spielspass steigern, schnelle Kommunikation ermöglichen und zur Beantwortung
von InGame Fragen oder Problemen dienen. Beleidigungen gegen Andere sind zu unterlassen und
werden mit Verweisen (§1.9) geahndet.
§1.9
Verweise und Verfehlungen
Der Elfenrat hat das Recht, nach eigenem Ermessen, bei schweren Verfehlungen eines Elfen, dieses
Mitglied sofort an den Ältestenrat zu melden, um dessen Mitgliedschaft bei Elfenblut (nach kurzer
Angabe von Gründen) zu beenden. Dies gilt genauso für den Ältestenrat.
Bei Handlungen, die keinen Anlass zum sofortigen Gildenausschluss geben, allerdings eine Reaktion
des Ältesten/Elfenrates, um Eskalationen zu verhindern und dem entsprechenden Elfen zu zeigen, dass
Maßnahmen eingeleitet werden, erforderlich ist, kann der Ältesten/Elfenrat einen Verweis erteilen.
Erteilte Verweise werden im privaten Forum in einem gesonderten Thread gesammelt und allen Elfen
ersichtlich gemacht. Verweise beziehen sich auf den Elfenspieler, nicht auf einen einzelnen seiner
Charaktere.
Bei 3 Verweisen gegen einen Elfen erfolgt, nach der Meldung an den Ältestenrat, der Ausschluss aus
Elfenblut. Verweise verfallen nach 6 Monaten. Falls der Elf in dieser Zeit einen weiteren Verweis erhält
beginnt die 6 Monatsfrist inkl. allen nicht verfallenen Verweisen ab dem aktuell letzten Verweisdatum
erneut.
§1.10 Gruppen
Gruppen sind ein wesentlicher Bestandteil eine Online Spielwelt. Elfenblut unterstützt Gildengruppen.
Nach Gruppen suchende Mitglieder sollten immer bevorzugt werden, wenn es denn die jeweilige
Situation und Level im Spiel gerade zulassen. Des weiteren gilt in einer Gruppe immer das „Need
before Greed“ System, d.h. Loot wird nach Nutzen innerhalb der Gruppe nach folgendem Schlüssel
verteilt: (Ausnahmen werden immer vorher durch den Gruppenleader angekündigt, z.B.
Sammelaktionen für Crafter o.Ä.)
1. der „Finder“ oder Gewinner im Lotto kann es selber für den aktuellen Charakter brauchen (keine
Alts)
2. Ein Gruppenmitglied kann den Gegenstand für den aktuellen Charakter (keine Alts) brauchen
3. Ab hier entscheidet der Besitzer (Finder) was mit dem Gegenstand geschieht
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§1.11 Ehrenkodex
Die Wurzeln von Elfenblut beruhen auf der "Lichtseite" in Rollenspielen. Egal in welchem Spiel wir uns
befinden, Elfenblut repräsentiert das Gute. Demnach haben sich auch alle Elfen entsprechend so zu
verhalten, diesen Eindruck nach Außen darzustellen und zu leben.
Daher gilt für alle Elfen dieser Ehrenkodex:
Übergreifend gilt :
•
Wir provozieren Niemanden, jegliche persönliche Beleidigung, sei es im Chat oder durch
andere Spielmöglichekiten, genauso unehrenhaftes Verhalten auch gegenüber Feinden des
Reiches/der Gilde/des Systems sind untersagt. Ins Roleplay wird hier nicht eingegriffen, wenn
dort z.B. durch Gesten der Feind verspottet werden soll.
1. In Spielen mit reinem PvP ohne Rassenspezifische Kämpfe geht von Elfenblut keine Aggression
von uns heraus aus
• Wir bringen keine neutrale Spieler um, die nicht auf unserer KOS (Kill on Sight) Liste wegen
früherer Vergehen stehen, die KOS Liste wird vom Gildenrat nach entsprechender Eingabe der
Mitglieder gepflegt und im Forum geführt
• Beleidigt uns jemand, lassen wir uns nicht provozieren, und stimmen Maßnahmen mit dem
Gildenrat ab.
• Stiehlt uns jemand Kills, tun wir selbes auch bei ihm, verweisen ihn auf evtl. mögliche
Konsequenzen (mit Gildenrat abstimmen), bringen ihn aber nicht um
• Sollte ein Elf von sich aus trotzdem in obigen Situationen rot sehen und sein Handeln nicht
abstimmen so ist dies:
a. Sein privates Problem, die Gilde wird nicht helfend einschreiten
b. Wird er bei mehrfachem Aggroverhalten einen Verweis bekommen (siehe §1.9)
• Im falle von PvP Situationen vergelten wir Gleiches mit Gleichem (also z.B. 1 Kill für 1 Kill), wir
machen keine Aktionen um jemanden den Spielspass zu nehmen. (z.B. dauerkillen o.Ä.)
2. Elfenblut ist aber PvP aktiv in sämtlichen Spielen die Rassenbedingtes PvP voraussetzen oder
wenn:
• Uns jemand angreift, schlagen wir zurück.
• Uns jemand traint, mit der Absicht uns zu killen, ist er freigegeben zum Abschuss.
• Während sämtlicher vom Spiel zugelassenen Belagerungen, Rassenkämpfen, Gildenkriegen
o.Ä. Fällen
• Nach eigenem Ermessen in Spielen mit PK gekennzeichneten Spielern sind diese frei zum
angriff.
• Trotz rassenspezifischem PvP führen wir keine Aktionen durch um jemanden den Spielspass zu
nehmen. (z.B. dauerkillen o.Ä.)
In allen unter Punkt 1. fallenden PvP Aktionen ist es immer ratsam Screenshots zu machen, um spätere
Diskussionen ausräumen zu können.
In allen PvP Aktionen sollte man erst mal tief durchatmen, bevor man zuschlägt.
Situationen, die nicht in obige Kategorien fallen, werden immer unter dem einleitenden Grundsatz
gelebt, dass Elfenblut für das "Licht" und das "Gute" steht, und auch diesen Ruf nach Außen vertreten
will
Ver 6.2 © Yasod d’Aesir 2005
§2
Prozeduren (immer in chronologischer Reihenfolge)
§2.1 Aufnahme neuer Mitglieder
1. Ein Bewerber fragt einen unserer Elfen um die Mitgliedschaft.
2. Der Bewerber wird in folgender Reihenfolge sofort weiterverwiesen :
Blutelf für Neubewerbungen(falls vorhanden); Elder Elf; Hochelf.
3. Dem Bewerber wird das Buch der Elfen übermittelt und seine Zustimmung abgewartet
4. Der Bewerber stellt sich im jeweiligen Spieleforum vor, durch diese Bewerbung akzeptiert er
somit auch das Buch der Elfen.
5. Nach erfolgtem Posting wird der Bewerber, falls möglich, ins TS eingeladen, um ein
Kennenlernen zu erleichtern.
6. Bei Positiver Zustimmung wird ein Gildentreffen vereinbart wobei folgender Ablauf einzuhalten
ist :
Vorstellung des Kandidaten; allgemeine Fragen des GL; spezifische Fragen der Elfen;
Abfrage ob ein prinzipielles Veto besteht; Ernennung zum Elfling; Bereitstellen des
Ausbildungsblutelfen; spezifische Spielrichtlinien(siehe Anhang für jeweils gültiges Spiel);
7. Einzug der 14 tägigen Probezeit in welcher der Bewerber möglichst viel mit Elfen machen
sollte um ein Kennenlernen zu vereinfachen, der Ausbildungs-Elf sollte oft anwesend sein
8. Nach mindestens der Probezeit oder später sobald der Elfling einen spielspezifischen Level
erreicht, wird die eigentliche Vetoabfrage (nach 1.5.2) durchgeführt, danach dem Elfling eine
Gildenaufgabe gestellt.
9. Nach erfolgreichem Abschluss der Aufgabe wird der Elfling feierlich zum Elfen befördert.
§2.2 Ratsversammlung
1. Die Ratsversammlung ist mindestens monatlich abzuhalten, bevorzugt an einem
wiederkehrenden Termin im Monat.
2. Die Sitzung sollte aus einer Einleitung einer Ist-Zustand Analyse, einer Soll-Zustand
Bestimmung und den jeweiligen Anträgen aus dem Forum bestehen. Danach eventuelle
Neuvorstellungen oder allgemeine Diskussion (die allerdings begründet sein sollte sonst ist
diese erst mal im Forum abzuhalten)
3. Bei jeder Ratsversammlung gibt es einen Protokollführer (der vorher bestimmt wird), der das
Protokoll der Versammlung im Forum postet.
4. Diskussionen nach offizieller Beendigung der Ratsversammlung haben keinen bindenden
Charakter und wichtige Punkte sollten gesondert im Forum gepostet werden.
§2.3 Wahlen
1. Bei einer Neugründung oder einer Abwahl werden Neuwahlen einberufen.
2. Entsprechende Elfen welche den Posten annehmen möchten erklären ihre Bereitschaft
hierfür.
3. Wahlen werden immer mind. 3 Tage vor dem Wahlende im Forum angekündigt.
4. Wahlen werden geheim abgehalten
5. Für alle Wahlen reicht die einfache Mehrheit der aktiven Elfen zum Wahlgewinn.
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Spielspezifischer Anhang
Generell gilt für jeden Elder Elf eines Spiels diesen Anhang möglichst nahe an die Gegebenheiten und
Funktionen des jeweiligen Spiels anzupassen / ergänzen und mit den Hochelfen zusammen als
Gildenrichtlinie herauszugeben.
Der spielspezifische Anhang ist mit Evolution der Gilde und / oder des jeweiligen Spieles auch
anpassbar, um auf neue Spielmechanismen zu reagieren.
Nach jeder Änderung ist er im entsprechenden Gildenforum zu posten.
DaoC - Ich hab den jeweiligen DAoC Teil absichtlich stehen lassen um eine Orientierung zu geben.
1. Aufnahme
Mitglied kann jeder bei uns werden der Spaß am spielen in einer Gemeinschaft hat und zu uns passt.
Deutsche Sprachkenntnisse setzen wir voraus, da alle relevanten Gilden-Themen ausschließlich auf
Deutsch kommuniziert werden.
2. Der Gilden-Quest
ist ein individuell auf den/die Bewerber zugeschnittener Quest und berücksichtigt deren Klasse/Level.
DaoC/Horizons
- Mindest Level zur Teilnahme ist Level 20. Die Elfen fungieren in diesem Quest
als NPC. Kommuniziert wird ausschließlich auf dem Gilden-Chat.
3. Player versus Player
sind Bestandteile und eventuell eine wichtige Komponente im Spiel. Elfenblut steht und kämpft im
jeweiligen Spiel immer für eine bestimmte Seite
DaoC
SWG
- Hibernia auf Igraine.
- Rebellen/Neutrale/Imperiale auf .....
Auch hier erwarten wir von unseren Mitgliedern Fairness, Teamgedanke und Respekt.
DaoC
- Corpse-Jumping, Corpse-Attack, sowie
jegliche Beleidigung oder unehrenhaftes Verhalten auch gegenüber Feinden des Reiches/der Gilde/des
Systems sind genauso untersagt
DaoC
- wie auch Cross-Teaming mit anderen Reichen. Duelle werden geduldet solange sie nicht
auf dem Boden unseres Reiches stattfinden. Die Teilnahme / Attackieren von Duellen liegt in der
Entscheidung eines Einzelnen.
Alle Elfen und Elflinge sind angehalten unseren aktuellen Lebensraum zu verteidigen,
DaoC
3.1.
- in den Frontiers, unsere Keeps, Relikte und auch in den Battlegrounds.
Verteidigungsfall
Im Verteidigungsfall geht sofort sämtliche Befehlsgewalt auf den ranghöchsten anwesenden Elfen
über, der dann die Verteidigung koordiniert.
4. Mitgliedschaften in anderen Gilden
DaoC - Sind auf Igraine nicht zulässig, auf anderen Servern sollten sie der Gildenleitung mitgeteilt
werden.
5. Charakter Name
Steht den Mitgliedern frei. Sie sollten aber Rollenspiel- und müssen Spielbetreiber- konform sein.
Ver 6.2 © Yasod d’Aesir 2005
6. Items, Gilden-Vault
Horizons – Formeln und Techniques
Sämtliche Formeln und Techniques sind erst mal innerhalb der Gilde zu verteilen, danach ist ein
Verkauf zulässig
DaoC - zuständig hierfür ist der Kassenwart/Vault-Keeper. Allen Elfen wird nahe gelegt, Gegenstände
die man nicht mehr benötigt ihm bzw. an Gilden-Mitglieder weiterzugeben. Aufgrund einiger Ereignisse
in der Vergangenheit haben nur Elfen zugriff auf die Vault. Geld-Spenden zur
Unterstützung/Finanzierung von Craftern, Holz für Tore, Lowbies werden dankend angenommen.
7. Berufe
Jedem Gildenmitglied steht es frei, einen (der zahlreichen) Beruf(e) auszuüben. Allerdings sollte man,
bevor man einer Zunft / Akademie / Schule usw. beitritt, kurze Rücksprache mit der Gildenleitung halten,
ob wir in diesem Beruf nicht bereits ausreichend Leute haben. Die Gilde ist bestrebt, einige wenige in
jedem Beruf bis zum höchsten Level zu fördern.
Horizons – Die aktuelle Liste der Berufe und deren Crafter steht in einem gesonderten Thread auf der
Elfenblut Website.
7.1.
Finanzierung der Berufe
Alle Mitglieder sind angehalten sämtliche Unterstützung gerecht zu verteilen und somit diese
ausschließlich an den
DaoC
- Vault-Keeper
zu geben, der dann im anliegenden Einzelfall die jeweilige Ausschüttung übernimmt.
8. Farben- und Wappen:
Elfenblut ist eine Gemeinschaft, dies stellen wir auch nach außen dar.
Darum tragen wir alle nach Möglichkeit dieselben Farben, bei offiziellen Anlässen obligatorisch.
Sie finden sich auch in unserem Wappen / Abzeichen wieder.
DaoC
- Ich hab den DAoC Teil absichtlich stehen lassen um eine Orientierung zu geben
Diese sind: Pflicht Red (25 Silber) / Alternativ: Royal Red (30 Gold) Pflicht Charcoal (6 Gold) / Alternativ
Black (30 Gold)
Die einzelnen Farbvarianten sind in 5 verschiedene Versionen aufgeteilt und wie folgt umzusetzen:
Version 1- Charaktere bis Level 20
Pflicht: alles in Red: Alternativ: Red / Charcoal / Black
Ausrüstungsgegenstände die von Highlevels an Lowlevels eingefärbt *vererbt* wurden und bereits (wie
unten beschrieben) gefärbt sind, müssen natürlich NICHT gefärbt werden! Die rein Rote Ausrüstung ist
ausschließlich aus Kostengründen.
Version 2- Charaktere ab Level 20 Nicht Roben-Träger
Charcoal / Black
: Veste, Handschuh, Helm und Stiefel
Red / Royal Red
: Sleeves, Hose
Schild: Elflinge
: Red / Royal Red; Elfen: Gildenwappen
Umhang: Elflinge
: Red / Royal Red; Elfen: Gildenwappen
Version 3- Charaktere ab Level 20 Caster die Roben tragen
Charcoal / Black
: Robe, Helm
Red / Royal Red
: Sleeves, Hose, Handschuh und Stiefel
Umhang: Elflinge
: Red / Royal Red; Elfen: Gildenwappen
Version 4- Charaktere ab Level 20 Stealther im PvP
Charcoal / Black
: Veste, Handschuh, Helm und Stiefel
Red / Royal Red
: Sleeves, Hose
Schild Elflinge / Elfen
: Charcoal / Black
Ver 6.2 © Yasod d’Aesir 2005
Umhang Elflinge / Elfen
: Charcoal / Black
Version 5- Charaktere ab Level 50 Epic-Armor
Die Epic-Armor muss nicht gefärbt werden.
Die Epic kann gefärbt werden, oben genannte Gildenfarben sind erwünscht.
Schild: Elflinge
: Red / Royal Red; Elfen: Gildenwappen
Umhang: Elflinge
: Red / Royal Red; Elfen: Gildenwappen
Elfling
Helm
Veste
Sleeves
Handschuhe
Hose
Stiefel
Schild
Umhang
Elfen
Caster
Stealther
Epic
ROBE
WAPPEN
WAPPEN
WAPPEN
WAPPEN
WAPPEN
Elder Elf und Hochelfen tragen rote Helme und sollten immer Black / Royal Red tragen
Umsetzung
Jedes Gildenmitglied hat diese Farben zu tragen und seine Ausrüstung unverzüglich einzufärben. Die
Versionen 1 - 3 Sind immer zu tragen. Für Elfen besteht grundsätzlich Emblem-Pflicht! Ausnahme
Stealther im PvP, innerhalb des Reiches und bei Non-RvR Tätigkeiten wie questen, xpen, craften, usw
ist ebenfalls Version 2 verbindlich für sie.
Finanzierung
Sollten einem Gildenmitglied die finanziellen Mittel zum färben fehlen darf auf die Gildenkasse
zurückgegriffen werden. Die Anträge werden Vom Kassier einzeln geprüft und es werden nur Pflichtund keine Alternativ-Farben subventioniert.
9. beliebige weitere Punkte, je nach Spielsystem...
Ver 6.2 © Yasod d’Aesir 2005