Info: Schulische Wege zum Studium
Transcrição
Info: Schulische Wege zum Studium
Den verschiedenen Möglichkeiten des „Zweiten Bildungsweges“ ist gemeinsam, dass sie auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder auf einer mehrjährigen Berufstätigkeit aufbauen und auf der Grundlage des erworbenen Fachwissens den Zugang zu anderen Bildungseinrichtungen erschließen. Schulberatung: Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 - Schule und Bildung, Postfach 2666, 72016 Tübingen Schullaufbahnberatung: schulpsychologische Beratungsstellen der staatlichen Schulämter 1 2 Inhaltsverzeichnis Übersicht: Wege zum Studium………………………………………………………………….. 4 Abendgymnasium………………………………………………………………………………… 5 Kolleg………………………………………………………………………………………………. 7 Schulfremdenprüfung…………………………………………………………………………….. 8 Oberstufe der Berufsoberschule in Baden-Württemberg (Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule, Berufsoberschule für Sozialwesen)…………………………………………………………….. 9 Schulverzeichnis………………………………………………………………………………….. 12 3 ALLGEMEINE HOCHSCHULREIFE WEGE ZUM STUDIUM ALLGEMEINE bzw. FACHGEBUNDENE HOCHSCHULREIFE 1 FACHHOCHSCHULREIFE 3-jähriges Berufliches Gymnasium Duale Ausbildung – Berufsschule mit Zusatzqualifikation Fachhochchulreife 3-jährige Berufsfachschulen mit Zusatzqualifikation Fachhochschulreife 2-jähriges Berufskolleg 3-jähriges Berufskolleg 1-jähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife 2-jährige Fachschule Berufsorberschule Berufstätigkeit Berufsausbildung Realschulabschluss 1 Übersicht des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg Abteilung Berufliche Schulen - 2011 4 Abendgymnasium Das Abendgymnasium dauert in der Regel 4 Jahre. Der Unterricht findet in der Regel abends, in Ausnahmefällen je nach örtlichen Gegebenheiten auch am Wochenende statt. Zulassungsvoraussetzung: Voraussetzung für die Aufnahme in den Vorkurs (Klasse I) ist das vollendete 18. Lebensjahr. In die Einführungsphase (Klasse II) werden nur Bewerber aufgenommen, die bei Eintritt - - mindestens 19 Jahre alt sind, den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen oder den Vorkurs ordnungsgemäß besucht haben, nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erworben haben eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine in der Regel mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen. Eine durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann in begründeten Ausnahmefällen auf einen Teil der erforderlichen Zeit der Berufsfähigkeit angerechnet werden, und denen nicht bereits zweimal die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife versagt worden ist. Die Nichtzuerkennung der Hochschulreife auf dem Gymnasium (§ 8 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg) bleibt außer Betracht, wenn die Aufnahmeprüfung für das Kolleg bestanden wurde. Aufnahmetermine: Über die Aufnahmetermine informiert die Schulleitung. Abschluss: - Allgemeine Hochschulreife - Schüler ohne Realschulabschluss erhalten mit der Versetzung in das Kurssystem einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zuerkannt. - Wer ein staatlich anerkanntes Abendgymnasium nach Abschluss der Klasse III ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verlässt, erwirbt das Zeugnis der Fachhochschulreife, wenn 1. die erforderlichen schulischen Leistungen erbracht sind und 2. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichgestellt Berufserfahrung nachgewiesen ist. Aufbau und Inhalt: Der Unterricht erstreckt sich im Vorkurs und in der Einführungsphase auf die Fächer Deutsch, Geschichte, Englisch (1. Fremdsprache), Französisch oder Latein (2. Fremdsprache), Mathematik, Physik, Biologie oder Chemie. Das Unterrichtsangebot im Kurssystem gliedert sich in einen Pflichtbereich und einen Wahlbereich. 5 Pflichtbereich Das Unterrichtsangebot im Pflichtbereich umfasst - den sprachlichen Bereich mit den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Latein, - den gesellschaftlichen Bereich mit dem Fach Geschichte mit Gemeinschaftskunde und - den mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich mit den Fächern Mathematik Physik, Chemie und Biologie. Wahlbereich Das Unterrichtsangebot im Wahlbereich umfasst Religionslehre, Ethik, Philosophie, Psychologie, Literatur, Geologie, Informatik, Bildende Kunst und Astronomie. Ausnahmen / Besonderheiten: Eine zweite Fremdsprache muss nicht belegt werden, wenn Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden durch die Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in den Klassen 7 bis 10 Gymnasium mit mindestens der Note „ausreichend“ am Ende der Klasse 10 oder das Bestehen einer Feststellungsprüfung in einer Fremdsprache (Muttersprache bei Migranten). Die Abendgymnasiasten müssen mit Ausnahme der letzten eineinhalb Jahr berufstätig sein. BAföG: In den letzten eineinhalb Jahren kann eine finanzielle Förderung nach Maßgabe des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt werden. 6 Kolleg Das Kolleg (Institut zur Erlangung der Hochschulreife) dauert in der Regel 3 Jahre. Der Unterricht wird - anders als am Abendgymnasium - tagsüber erteilt. Eine Berufstätigkeit ist nicht möglich. Zulassungsvoraussetzung: In die Einführungsphase eines Kollegs kann aufgenommen werden - wer mindestens 19 Jahre alt ist, - den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist, - wer nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erworben hat, - wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine in der Regel mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann Die selbständige Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens drei Personen, in Ausnahmefällen mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person, ist anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt. Eine durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann in begründeten Fällen berücksichtigt werden. - wer die Aufnahmeprüfung bestanden hat. - wem nicht bereits zweimal die Zuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife versagt worden ist. Die Nichtzuerkennung der Hochschulreife auf dem Gymnasium (§ 8 des Schulgesetz von Baden-Württemberg) bleibt außer Betracht. Alle Bewerber/innen haben sich zu einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik zu unterziehen. In dieser Prüfung wird festgestellt, ob die/der Bewerber/in den Anforderungen des Kollegs voraussichtlich gewachsen sein wird. Aufnahmetermine: Das Aufnahmeverfahren findet in der Regel im März und im Juli statt. Die Meldung zur Aufnahmeprüfung sollte rechtzeitig vor Prüfungsbeginn bei der Leitung des jeweiligen Kollegs eingegangen sein. Anmeldung: Der Meldung sind beizufügen: - ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und über die ausgeübte Berufstätigkeit, - eine Geburtsurkunde und ein Lichtbild in Passbildgröße, - die Abschluss- oder Abgangszeugnisse der besuchten Schulen (beglaubigte Ablichtungen), - eine Erklärung, dass sich die/der Bewerber/in noch keiner Prüfung zur Erlangung der Hochschulreife unterzogen hat. Abschluss: Allgemeine Hochschulreife Aufbau und Inhalt: Der Bildungsgang an den Kollegs gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und in die nachfolgende Kursphase mit vier Schulhalbjahren. 7 Einführungsphase: Der Unterricht der Einführungsphase erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch oder Latein, Geschichte, Erdkunde, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Religionslehre bzw. Ethik und Arbeitsgemeinschaften. Der Unterricht der 2. Fremdsprache setzt keine Vorkenntnisse voraus. Kursphase: Das Unterrichtsangebot in der Kursphase gliedert sich in einen Pflichtbereich und einen Wahlbereich. Pflichtbereich Das Unterrichtsangebot im Pflichtbereich umfasst - das sprachliche Aufgabenfeld mit den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch oder Latein, - das gesellschaftliche Aufgabenfeld mit den Fächern Religionslehre/Ethik, Geschichte, Erdkunde und Gemeinschaftskunde, - das mathematisch-naturwissenschaftliche Aufgabenfeld mit den Fächern Mathematik, Physik, Chemie und Biologie. Wahlbereich Das Unterrichtsangebot im Wahlbereich umfasst die Fächer Astronomie, Geologie, Literatur, Psychologie, Philosophie, Informatik, Bildende Kunst, Musik und Sport. Ausnahmen / Besonderheiten: Die zweite Fremdsprache muss nicht belegt werden, wenn Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden durch die Teilnahme am Unterricht in der zweiten Fremdsprache in den Klassen 7 bis 10 eines Gymnasiums mit mindestens der Note „ausreichend“ am Ende der Klasse 10 oder beim Bestehen einer Feststellungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache (Muttersprache bei Migranten). BAföG: Die Lehrgangsteilnehmer können elternunabhängiges BAföG erhalten, das nicht zurückgezahlt werden muss. Schulfremdenprüfung Die Schulfremdenprüfung wird an Gymnasien und Berufskollegs angeboten und führt zur allgemeinen Hochschulreife. 8 Oberstufe der Berufsoberschule in Baden-Württemberg (Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule, Berufsoberschule für Sozialwesen) Der Unterricht in der Oberstufe der Berufsoberschule in den Fachrichtungen Technik (Technische Oberschule), Wirtschaft (Wirtschaftsoberschule) und Sozialwesen (Berufsoberschule für Sozialwesen) dauert in der Regel zwei Jahre in Vollzeit und endet mit einer Abschlussprüfung. Zulassungsvoraussetzung: 1. Die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 der Hauptschule erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums, wobei a) in den Fächern Deutsch, Englisch Mathematik und Physik ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und jeweils mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein muss oder b) in einer Aufnahmeprüfung nachgewiesen sein muss, dass die Anforderungen der Oberstufe voraussichtlich erfüllt werden können; zu der Aufnahmeprüfung wir auch zugelassen, wer einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand durch Berufsschulabschluss und Berufsausbildung nachweist. 2. Das Abschlusszeugnis der Berufschule oder gleichwertiger Bildungsstand und 3. Der Abschluss einer nach der Ausbildungsordnung mindestens zweijährigen Berufsausbildung im gewerblichen Bereich für die Technische Oberschule; im kaufmännischen Bereich für die Wirtschaftsoberschule, der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch der Oberstufe der Berufsoberschule förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren. Aufnahmetermine: Der Termin wird vom Schulleiter bestimmt und auf geeignete Weise bekannt gegeben. Der Aufnahmeantrag ist an die Berufsoberschule zu richten. Anmeldung: Der Anmeldung sind beizufügen: - ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und über die ausgeübte Berufstätigkeit, - beglaubigte Abschriften der Zeugnisse gemäß den Aufnahmevoraussetzungen - eine Erklärung, a) ob und ggf. an welcher Berufsoberschule bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen wurde, b) ob und ggf. an welche Berufsoberschule ebenfalls ein Aufnahmeantrag gerichtet wurde sowie c) ob und ggf. mit welchem Ergebnis schon an Prüfungen zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife teilgenommen oder die Oberstufe einer Berufsoberschule besucht wurde. Alle Schüler/innen werden zunächst auf Probe aufgenommen. Die Probezeit erstreckt sich über das erste Schulhalbjahr. 9 Abschluss: fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife fachgebundene Hochschulreife Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife erhält, wer die Abschlussprüfung bestanden hat, ohne die erforderlichen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen. Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt zum Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg Studienberechtigung mit der fachgebundenen Hochschulreife TO= Technische Oberschule WO= Wirtschaftsoberschule SO= Berufsoberschule für Sozialwesen TO WO SO Sozialwesen X X X Technik X Wirtschaft X X X Fachhochschulen alle Studiengänge X X X Pädagogische Hochschulen Lehramtsstudiengänge sowie Bachelor Elementarbildung X X X Bachelor Bewegung und Ernährung X X X Bachelor Lernförderung X X X Bachelor Logopädie X X X Bachelor Medien- und Bildungsmanagement X X X Bachelor Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Bildung X X X Bachelor Umweltbildung X X X Kunsthochschule alle Studiengänge X X X Universitäten Lehramt an beruflichen Schulen X X X Lehramt an Gymnasien nur mit den Fächern Bildende Kunst, Informatik, Mathematik, Musik, Naturwissenschaften, Politikwissenschaften, Psychologie oder Sport X X X Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften, Informatik, Mathematik, Medizin, Naturwissenschaften, Pädagogik einschl. Sozialpädagogik, Pharmazie, Politologie, Psychologie, Soziologie, Sport/Sportwissenschaft, Tiermedizin, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften, Zahnmedizin X X X Ingenieurwissenschaften X Duale Hochschulen Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften Sozialwissenschaften X X 10 allgemeine Hochschulreife Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife erhält, wer die Abschlussprüfung bestanden und die Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache durch versetzungs- und abschlusserheblichen Unterricht 1. in den Klassen 7 bis 10 der Realschule oder des Gymnasiums oder 2. in den zwei Schuljahren des kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen oder 3. in den Klassen 1 und 2 der Technischen Oberschule oder Wirtschaftsoberschule von insgesamt acht Jahreswochenstunden (320 Unterrichtsstunden) und mindestens die Endnote „ausreichend“ im Jahreszeugnis der letzten Klasse oder im Abschlusszeugnis nachgewiesen hat. Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an einer Hochschule. Studienmöglichkeit mit der allgemeinen Hochschulreife Berechtigt zum Studium aller Studiengänge an allen Hochschulen in allen Bundesländern. Aufbau und Inhalt: Der Unterricht erstreckt sich auf die Pflichtfächer Religionslehre, Deutsch, Englisch, Geschichte mit Gemeinschaftskunde, Mathematik, Physik, Chemie und Projektarbeit; an der Technischen Oberschule zusätzlich die Fächer Volks- und Betriebswirtschaftslehre und Biologie, an der Wirtschaftsoberschule zusätzlich über die Fächer Wirtschaft und Datenverarbeitung. An den Berufsoberschulen sind dem Bildungsziel entsprechend folgende Fächer stärker gewichtet: An der Technischen Oberschule das Fach Physik, an der Wirtschaftsoberschule das Fach Wirtschaft. 11 Abendgymnasien in Baden-Württemberg Abendgymnasium der Volkshochschule Freiburg Rotteckring 12 79098 Freiburg +49 (0) 761 36895-12 Abendgymnasium der Volkshochschule Göppingen Schillerstraße 18 73033 Göppingen +49 (0) 7161 96293-0 oder -14 +49 (0) 7161 96293-23 Abendgymnasium der Volkshochschule Heidelberg Bergheimer Straße 76 69115 Heidelberg +49 (0) 6221 9119-0 oder -45 Abendgymnasium des KolpingBildungswerkes in Heilbronn Karlstraße 55 74072 Heilbronn +49 (0) 7131 8886420 +49 (0) 7131 8886450 Abendgymnasium der Volkshochschule Lahr Schillerstraße 4 77933 Lahr +49 (0) 7821 26308 Abendgymnasium der Volkshochschule Mannheim R3 68161 Mannheim +49 (0) 621 1076-153 Abendgymnasium Offenburg Vogesenstraße 10 (Oken-Gymnasium) 77652 Offenburg +49 (0) 781 92590 +49 (0) 781 92527 Abendgymnasium der Volkshochschule Pforzheim Zerrennerstraße 75172 Pforzheim +49 (0) 7231 35132 +49 (0) 7231 392695 Berufliches Abendgymnasium der Regionalen Volkshochschule KonstanzSingen (Wirtschaftswissenschaftliche Richtung) Mezgerwaidring 101 78315 Radolfzell +49 (0) 7732 989133 +49 (0) 7732 989210 Abendgymnasium der Volkshochschule Rastatt Engelstraße 37 76437 Rastatt +49 (0) 7222 381526 +49 (0) 7222 381633 Kolping-Abendgymnasium Ravensburg Römerstraße 10 88214 Ravensburg +49 (0) 751 17525 +49 (0) 751 15535 Abendgymnasium der Volkshochschule Reutlingen Spendhausstraße 6 72764 Reutlingen +49 (0) 7121 336-167 +49 (0) 7121 336222 Abendgymnasium Volkshochschule Stuttgart Herderweg 12 70174 Stuttgart +49 (0) 711 2991900 +49 (0) 711 2998029 [email protected] www.AGStuttgart.de Außenstelle: Lohwasen 1 73728 Esslingen +49 (0) 711 35122919 +49 (0) 711 35122920 Abendgymnasium der Volkshochschule Ulm Kornhausplatz 5 – Einstein Haus 89073 Ulm +49 (0) 731 153025 +49 (0) 731 153050 12 Abendgymnasium Villingen-Schwenningen Staufenstraße 65 (Gymnasium am Deutenberg) 78056 Villingen-Schwenningen +49 (0) 7720 63303 +49 (0) 7720 821264 Abendgymnasium der Volkhochschule Südliche Berstraße Ringstraße 1 69168 Wiesloch +49 (0) 6222 84201 Abendgymnasium Weil am Rhein Kantstraße 2 79576 Weil am Rhein +49 (0) 7621 78007 Kollegs in Baden-Württemberg Mannheim Kolleg Staatliches Institut zur Erlangung der Hochschulreife am Karl-Friedrich-Gymnasium Roonstraße 4 – 6 68165 Mannheim +49 (0) 621 239-6701 +49 (0) 621 441730 Kolping-Kolleg Freiburg Staatlich anerkanntes privates Institut zur Erlangung der Hochschulreife Hildastraße 39 79102 Freiburg +49 (0) 761 706735 +49 (0) 761 700605 Kolping-Kolleg Ravensburg Staatlich anerkanntes privates Institut zur Erlangung der Hochschulreife Römerstraße 10 88214 Ravensburg +49 (0) 751 17525 +49 (0) 751 17535 Kolping-Kolleg Rheinstetten Staatlich anerkanntes privates Institut zur Erlangung der Hochschulreife Sofienstraße 16 76287 Rheinstetten +49 (0) 721 518554 Kolping Kolleg Stuttgart Staatlich anerkanntes privates Institut zur Erlangung der Hochschulreife Rosensteinstraße 30 70191 Stuttgart +49 (0) 711 557531 +49 (0) 711 557765 www.kk-stuttgart.de Kolleg St. Pirmin an der Heimschule Lender Staatlich anerkanntes privates Institut zur Erlangung der Hochschulreife Friedhofstraße 4 77880 Sasbach bei Achern +49 (0) 7841 690238 13 Oberstufe der Berufsoberschule Technische Oberschule Gewerbliche Schule Steinbeisstraße 2 73430 Aalen Philipp-Matthäus-Hahn-Schule Kanalstraße 29 72622 Nürtingen Gewerbliche Schule Am Gaisberg 11 74653 Künzelsau Technische Oberschule Hohenheimer Straße 12 70184 Stuttgart Carl-Engler-Schule Steinhäuserstraße 23 76135 Karlruhe Hohentwiel-Gewerbeschule Uhlandstraße 27 78224 Singen Carl-Benz-Schule Neckarpromenade 23 68167 Mannheim Philipp-Matthäus-Hahn-Schule Steinachstraße 19 72336 Balingen Gewerbeschule Rippolinger Straße 2 79713 Bad Säckingen Elektronikschule Tettnang Oberhoferstraße 25 88069 Tettnang Gertrud-Luckner-Gewerbeschule Bissierstraße 17 79114 Freiburg Ferdinand-von-Steinbeis-Schule Egginger Weg 26 89077 Ulm Wirtschaftoberschule Kaufmännische Schule Steinbeisstraße 4 73430 Aalen Getrud-Luckner-Gewerbeschule Bissierstraße 17 79114 Freiburg Kaufmännische Schule Jahnstraße 20 74653 Künzelsau Berufliches Schulzentrum Mezgerwaidring 101 78315 Radolfzell Kaufmännische Schule 1 Hasenbergstraße 26 70178 Stuttgart Berufliches Schulzentrum Merklinstraße 21 79183 Waldkirch Robert-Schuman-Schule Rheinstraße 150 76532 Baden-Baden Berufliches Schulzentrum Zwiefalter Straße 50 88499 Riedlingen Eberhard-Gothein-Schule U2, 2 – 4 68161 Mannheim Berufliches Schulzentrum Eugen-Semle-Straße 9 72108 Rottenburg Ludwig-Erhard-Schule Schoferweg 21 75175 Pforzheim 14 Berufsoberschule für Sozialwesen Karoline-Breitinger-Schule Jahnstraße 20 74653 Künzelsau Edith-Stein-Schule Bissiertstraße 17 79114 Freiburg Fritz-Ruoff-Schule Albert-Schäffle-Straße 7 72662 Nürtingen Fritz-Erler-Schule Mühlenweg 29 78532 Tuttlingen Robert-Schumann-Schule Rheinstraße 150 76532 Baden-Baden Kaufmännische und Sozialpflegerische Schule Wuhrweg 36 – 38 88348 Bad Saulgau Helen-Keller-Schule Heinestraße 12 69469 Weinheim 15 16