Land Salzburg
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Welche Förderungen gibt es für Unternehmensgründungen und – übernahmen? Mag. Thomas Krauhs GO! GründerCenter Salzburger Sparkasse Oktober 2013 Förderungen sind lediglich eine Unterstützung Ihres Vorhabens, sollen aber nie ausschlaggebend für die Entscheidung sein, ob Sie Ihre Geschäftsidee verwirklichen oder nicht! Es gibt zahlreiche Fördermodelle für Neugründer/Übernehmer auf Bundes-, Landes- und teilweise auch auf Gemeindeebene. Möglichkeiten und Art der Förderungen sind dabei von mehreren Faktoren abhängig (z.B. Neugründung oder Übernahme, Kammermitgliedschaft, Branche, Standort, Geschäftsidee, Wachstumspotential,...) und daher immer im Einzelfall abzuklären. Nutzen Sie daher die Beratungsmöglichkeiten der Wirtschaftskammern und der GO! Gründercenter der Sparkassen Wichtige Förderstellen aws - Austria Wirtschaftsservice – www.awsg.at ÖHT – Österreichische Hotel- und Tourismusbank www.oeht.at Land Salzburg www.salzburg.gv.at/themen/wt/wirtschaftsfoerderung.htm Der Mikrokredit – Sozialministerium www.dermikrokredit.at bbs - Bürgschaftsbank Salzburg www.buergschaftsbank.at Wirtschaftskammer – NEUFÖG www.wko.at oder www.esvsva.sozvers.at/ Arbeitsmarktservice - Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter www.aws.at AplusB-Zentrum BCCS www.bccs.at NEUFÖG Wer sich zum ersten Mal selbstständig macht, ist von einigen Kosten, Gebühren, etc. befreit. Dazu gehören insbesondere die Kosten für: • die Gewerbeanmeldung • den Feststellungsbescheid der individuellen Befähigung • die Firmenbucheintragung • die Beglaubigung der Unterschrift bei der Firmenbucheintragung • teilweise die Kosten für eine allfällige Betriebsanlagengenehmigung • ca. 6,5 % Lohnnebenkosten für 12 Monate ab dem ersten Mitarbeiter innerhalb der ersten drei Jahre • die Gesellschaftssteuer für Kapitalgesellschaften (1 % vom Stammkapital, d.h. mind. € 50,-- bis € 350,--) • die Grunderwerbssteuer: wenn eine Gründungseinlage von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften erfolgt. Bei Betriebsübertragung wenn der Steuer maßgebende Wert 75.000,Euro nicht übersteigt (Freibetrag). Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter • förderbar sind alle Arbeitgeber, – sofern sie oder ihre Geschäftsführer GSVG versichert sind und den ersten Mitarbeiter im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses anstellen. • als Beschäftigte förderbar sind alle Personen ohne Altersbeschränkung, die unmittelbar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben und beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind oder arbeitslos sind und beim AMS bereits 2 Wochen arbeitslos gemeldet sind. Nicht förderbar sind Lehrlinge, freie Dienstnehmer, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Großeltern, Stiefeltern und Adoptiveltern, Verwandte bis zum 2. Grad • der „erste“ Beschäftigte: es schadet nicht, wenn der EPU zuvor geringfügig beschäftigte Dienstnehmer hatte, bzw. die früheren Dienstverhältnisse jeweils nicht länger als zwei Monate gedauert haben. Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter • Förderhöhe: 25 % des Bruttolohns, 12 x/Jahr • Dauer der Förderung: für die Dauer des Dienstverhältnisses, höchstens ein Jahr. • Die Arbeitszeit muss mindestens 50% der Normalarbeitszeit betragen und das geförderte Dienstverhältnis muss länger als zwei Monate dauern. Beispiel: Bruttogehalt für den ersten Angestellten 2.000 Euro/Monat AMS-Förderung 500 Euro/Monat Bei maximaler Ausschöpfung erhält das EPU für seinen ersten Angestellten 6.000 Euro Förderung. Wer ist ein Jungunternehmer? Natürliche Personen, die immer unselbstständig tätig waren bzw. in den letzten 5 Jahren unselbstständig erwerbstätig waren. Juristische Personen, soweit an der Gesellschaft ein Jungunternehmer mit mindestens 25% (bei Übernahme: mehr als 50%) beteiligt und die unternehmensrechtliche Geschäftsführung durch den Jungunternehmer ausgeübt wird. Bei der Jungunternehmer TOP-Prämie muss der Jungunternehmer mit mehr als 50% beteiligt sein (aws) Gewerbeanmeldung oder -berechtigung vorliegend Mitglied der Wirtschaftskammer (aws: auch Architekten und Ziviltechniker) Unternehmen hat weniger als 50 Mitarbeiter und max. € 10 Mio. Umsatz oder max. € 10 Mio. Bilanzsumme. Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit (Frist max. 2 Jahre) Wer ist kein Jungunternehmer? Bei Landesförderung Salzburg keine Kapitalgesellschaft und auch keine GmbH & Co KG Neue Selbständige Mitglieder der Kammern der Freien Berufe und der Landwirtschaftskammer Keine Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit geplant (Aufgabe des Dienstverhältnisses spätestens 23 Monate nach Erhalt der Förderzusage) Ausstellung des Gewerbescheines bzw. Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit vor länger als drei Jahre (Land Salzburg: 6 Monate) Wie wird gefördert? Einmalzuschüsse (aws - Austria Wirtschaftsservice und ÖHT-Tourismusbank). Zinsenzuschuss auf 5, 7 od. 10 Jahre (Land Salzburg). Haftungsübernahme – Ausfallhaftung (aws, ÖHT, bbs). Projekte, die zur Gänze mit Eigenmitteln finanziert werden, können direkt vom Gründer bei der aws/ÖHT eingereicht werden. Projekte, die über Kredit oder Leasing finanziert werden, müssen über das finanzierende Institut eingereicht werden. Leasing ist nicht möglich bei ÖHT, Land Salzburg und erp-Kleinkredit! Was wird gefördert? Materielle Investitionen (bei erp-Kleinkredit und beim Land Salzburg auch gebrauchte Wirtschaftsgüter!) aktiviert oder als GWG verbucht Immaterielle Investitionen (Produkt-Design, Marketing, Innovation und Qualifikation), aktiviert Übernahmekosten (bei aws: nur Haftung, bei ÖHT Einmalzuschuss oder Haftung und bei Land Salzburg Zinsenzuschuss) Neuinvestitionen bei Betriebsübernahme Betriebsmittel (bei aws: nur Haftung, bei Land Salzburg auch Zinsenzuschuss) Was wird nicht gefördert? Projekte, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsansuchens begonnen wurde (Ausnahme Unternehmensgründungsförderung Land Salzburg: max. 6 Monate vorher) Projekte, die keine plausible Erfolgschance haben. Projekte, für welche die Finanzierung nicht gesichert ist Projekte, die bereits in anderen Förderungsaktionen gefördert wurden Fahrzeuge und deren Zubehör Kosten/Investitionen aus Kleinrechnungen unter € 100,- Netto (aws) Gebrauchte Wirtschaftsgüter (Siehe Ausnahmen erp Kleinkredit und Land Salzburg) Kosten für direkte Leistungen von Franchisegebern (aws) Was wird durch Haftungsübernahme der aws gefördert? Investitionen Übernahmekosten ( Übernahme von bestehenden Investitionen und Kosten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen) Betriebsmittel Jungunternehmer-Haftung bis zu 10 Jahre für Investitionen Haftungsübernahme von bis zu 80% für Kredite bis zu € 600.000 0,5 % Bearbeitungsentgelt, 0,6% p.a. Haftungsentgelt aws Haftungsübernahmen für Betriebsmittelkredite Erweiterung der Haftungen für Betriebsmittelkredite durch – Flexible Haftungslaufzeiten - bis EUR 100.000: 5 Jahre endfällig mit 80 % Haftung - ab EUR 100.000: max. 3 Jahre tilgungsfrei und dann 2 Jahre Absenkung mit 80 % Haftung oder endfällig mit 50 % Haftung – Mikrokredit - bis EUR 30.000: 5 Jahre endfällig mit 80 % Haftung – Flexibilisierung der Projektdefinition (Was ist eine förderbare Betriebsmittelfinanzierung?) - Gründungen und Übernahmen: immer - bestehende Unternehmen: Finanzierung von Umsatzwachstum - keine Nachbesicherung, bestehende Rahmen müssen aufrechterhalten werden aws Jungunternehmer-Prämien Dreiteilung (nicht für Tourismusbetriebe) TOP-Prämie – ab EUR 100.000 Projektvolumen – 10 % Prämie (max. € 30.000) – Projektkostenobergrenze EUR 750.000 – Einreichung über Bank oder bei Eigenmittelfinanzierung direkt bei der aws Jungunternehmerprämie zum ERP-Kleinkredit – ab EUR 20.000 bis EUR 100.000 Projektvolumen – 5 % Prämie in Ergänzung zum ERP-Kleinkredit – nur wenn auch ERP-Kleinkredit gewährt wird Jungunternehmerscheck – ab EUR 5.000 bis EUR 20.000 Projektvolumen – EUR 1.000 Förderung – Einreichung über Bank oder bei Eigenmittelfinanzierung direkt bei der aws (bei Kleinunternehmerregelung nicht möglich) Tourismus und Freizeitwirtschaft Richtlinie der Tourismusbank (ÖHT) 25% Eigenmittel erforderlich kein Mindestumsatz (bisher € 150.000,) Projekt muss entsprechende Servicequalität aufweisen, keine Imbiss-Stände etc. 25% Zuschuss für Pre-opening-Kosten 5% Zuschuss für Investitionen 80%ige Ausfallhaftung Betriebsneugründungs- u. Übernahmeförderung Land Salzburg Gründung/Übernahme von wirtschaftlich selbständigen kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. • Subsidiarität zu Jungunternehmerförderungen des Bundes (Ausnahme Bagatellinvestitionen bis € 3.650,00) • Unternehmensstandort im Bundesland Salzburg • Berechnungsgrundlage max. 75 % der förderbaren Gesamtkosten (exkl. USt) • Betriebsmittelaufwendungen (max. förderbarer Betriebsmittelkredit € 11.000,00) • Alle Sparten, auch Tourismus- und Freizeitwirtschaft Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe – Land Salzburg Was wird gefördert? Bauliche und maschinelle Verbesserungen und/oder Erweiterungen • Investitionen zur Erzeugung neuer oder verbesserter Produkte oder zur Erbringung neuer oder verbesserter Dienstleistungen • Investitionen in Tourismus- oder Freizeitbetriebe (zur Saisonverlängerung, Gewinnung neuer Zielgruppen, Qualitätsverbesserungen im Betrieb und Schaffung von Mitarbeiterunterkünften) • Gefördert werden grundsätzlich nur materielle Investitionen; immaterielle Investitionen nur dann, wenn diese für die Nutzung von materiellen Wirtschaftsgütern notwendig sind. Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe – Land Salzburg Wer wird gefördert? - Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit max. 9 Arbeitnehmern ohne Lehrlinge (umgerechnet auf JahresvollzeitÄquivalent) - Mitgliedschaft bei der WKS und die erforderliche(n) Berechtigung(en) sind Voraussetzung Jährliche Beantragung möglich Sowohl die Basisförderung als auch die erhöhte Regionalförderung kann für neue Projekte (somit andere Wirtschaftsgüter) jährlich einmal bis zu den vorgenannten bzw. festgelegten Förderhöchstbemessungsgrundlagen beantragt werden (Ausnahme diesbezüglich ist die Förderung von Kraftfahrzeugen). 18 Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe – Land Salzburg Wie wird gefördert? Basisförderung: - Bei Eigenfinanzierung: Zuschuss (Prämie) von 10 % der förderbaren Investitionskosten bis zu einer max. Förderbemessungsgrundlage von € 35.000,00 (exkl. USt) - Bei Kreditfinanzierung: Zinsenzuschuss von 4 % p.a. zu Krediten, Laufzeit bis zu 7 Jahre, Bemessungsgrundlage max. 75 % der förderbaren Gesamtkosten in Höhe von max. € 35.000,00 (exkl. USt), sodass das förderbare Kreditnominale mit € 26.250,00 begrenzt ist; günstige Verfahrenszinssatzobergrenzen gegenüber der kreditgewährenden Bank (Aktuell 1,724 %) 19 Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe – Land Salzburg Wie wird gefördert? Erhöhte Regionalförderung: Eine erhöhte Regionalförderung im Ausmaß einer 15 %igen Prämie bzw. 6 %igen Zinsenzuschuss ist dann möglich, wenn Investitionen in Betriebsstätten durchgeführt werden, die sich in nachstehenden Regionen bzw. Gemeinden befinden: - Bezirk Tamsweg – nationales Regionalförderungsgebiet Lungau - Lammertal – Gemeinden Abtenau, Annaberg und Rußbach - Saalachtal – Gemeinden Lofer, St. Martin bei Lofer, Unken und Weißbach - Unterpinzgau – Gemeinden Bruck, Dienten, Fusch, Lend, Rauris und Taxenbach - Oberpinzgau - Gemeinden Krimml, Wald im Pinzgau, Neukirchen am Großvenediger, Bramberg am Wildkogel, Hollersbach, Mittersill, Stuhlfelden, Uttendorf, Niedernsill - Gemeinde Hüttschlag Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe – Land Salzburg Die wichtigsten Förderausschlüsse: - Investitionen, deren förderbare Kosten weniger als € 10.000,00 (exkl. USt) betragen (Bagatellgrenze); - leasingfinanzierte Investitionen; - Vorhaben, die nicht durch bestehende Berechtigungen gedeckt sind; - laufende Aufwendungen (Betriebsmittel) und periodisch wiederkehrende Reparaturen; - Investitionen, die innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit (Betriebsneugründung) durchgeführt werden; - Investitionen, mit deren Durchführung VOR Einreichung des Förderansuchens bereits begonnen wurde; - Ankauf von Grundstücken und Baulichkeiten, Unternehmensübernahmen und Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter 21 Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe – Land Salzburg Förderung von Kraftfahrzeugen: Förderhöchstbemessungsgrundlage netto € 20.000,00 und nur einmal im Zeitraum von 5 Jahren für nachstehende gewerbliche Berufsgruppen: - Lebensmittel-Einzelhandel, im Sinne der LebensmittelNahversorgungsförderungsaktion des Landes Salzburg - Konzessionierte Güterbeförderungsunternehmen und Autobusunternehmungen - Marktfahrer und Markthändler Weitere Voraussetzung: Vorsteuerabzug für das Kraftfahrzeug entsprechend UStG Förderung von LKW-Anhängern, Sattelanhängern und LKW-Aufbauten: Die Förderung dieser Wirtschaftsgüter ist – unter Beachtung obiger Einschränkungen bzgl. Kraftfahrzeuge (€ 20.000,00, 1 x in 5 Jahren) für alle gewerblichen Berufsgruppen möglich. 22 Mikrokredit für Unternehmensgründer Zielgruppe: • Beschäftigungslose Personen • Von Beschäftigungslosigkeit bedrohte Personen • Atypisch beschäftige Personen (z. B. freie Dienstnehmer oder Arbeitskräfteüberlassungen) • Formal selbstständige Personen (verfügen über nur wenige Hauptauftraggeber) • Am Beschäftigungsmarkt benachteiligte Personen • Von Armut betroffene oder bedrohte Personen • Zweite Chance Gründungen • Personen mit erschwertem bzw. ausgeschlossenem Zugang zum klassischen Kreditmarkt (z. B. Personen ohne Eigenmittel) Höhe: • Für Investitions- und Betriebsmittel pro Person bis zu EUR 12.500,--. • Bei Gründungen von 2 oder mehreren Personen, max. bis zu EUR 25.000,--. • Bei Gemeinschaftsgründungen von Personen, die verwandt sind oder einen gemeinsamen Haushalt führen bis zu max. EUR 12.500,--. 23 Mikrokredit für Unternehmensgründer Laufzeit Max. 60 Monate, davon max. 6 Monate tilgungsfrei. Verwendungszweck Neugründung, Fortführung, Erweiterung und Übernahme von wirtschaftlich selbstständigen kleinen Unternehmen aller Branchen in Österreich. Voraussetzung • Seit mind. 6 Monaten Hauptwohnsitz in Österreich. • Österreichische, EWR/EU- oder Schweizer Staatsbürgerschaft oder einen Aufenthaltstitel, welcher eine selbstständige Tätigkeit erlaubt. • KEINE laufenden Pfändungen, Exekutions- oder Konkursverfahren anhängig. • Kapitalgesellschaften sind von der Antragstellung ausgeschlossen. • Beim Unternehmen muss es sich um ein Kleinstunternehmen handeln (< 10 Mitarbeiter, Ums. od. BL < 10 Mio.) • Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. 24 Mikrokredit für Unternehmensgründer Kondition • Fixzinssatz auf die Gesamtlaufzeit, bei vorzeitiger Rückzahlung darf kein Pönale verrechnet werden. • Als Basis dient der zum Zeitpunkt der Zusage geltende 3-Monats-EURIBORDurchschnittswert des mittleren Monates des Vorquartals zuzüglich 3 % Aufschlag. Sicherstellungen Ablebensrisikoversicherung der Wiener Städtische Versicherung. (Prämienzahlung übernimmt Wiener Städtische) Rückzahlung Max. 6 Monate tilgungsfrei Vierteljährliche Pauschalraten Stichtagsabschluss per 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. Unterlagen Der Antrag ist über die Antrags- und Qualifizierungsplattform www.dermikrokredit.at einzureichen und die dort angeführten Unterlagen sind beizubringen. 25 Europäischer Investitionsfonds (EIF) Bürgschaft bei Investitionskrediten • • • • • • • Für Investitionskredite bis max. € 25.000 Laufzeit max. 60 Monate Ausfallhaftung 75% Max. 6 Monate tilgungsfrei Monatliche Pauschalraten Konditionenvorteil aus der Bürgschaftsübernahme des EIF Der Nachweis über die sachgerechte Verwendung (Rechnungskopien) ist spätestens nach 6 Monaten zu erbringen EIF Bürgschaft - Zielgruppe • Kleinstunternehmen gem. EU Definition (= weniger als 10 Mitarbeiter, Jahresumsatz max. EUR 2 Mio. oder Bilanzsumme max. EUR 2 Mio.) für die keine Förderung von nationalen Förderstellen in Frage kommt, bzw. die von nationalen Förderstellen abgelehnt wurden. • Beschäftigungslose und von Beschäftigungslosigkeit bedrohte Personen. • Am Beschäftigungsmarkt benachteiligte Personen. • Personen mit erschwertem Zugang zum klassischen Zugang zum Kreditmarkt, die sich selbstständig machen wollen. EIF Bürgschaft - Verwendungszweck • Neugründung, Fortführung, Erweiterung und Übernahme von wirtschaftlich selbstständigen kleinen Unternehmen aller Branchen in Österreich. • Achtung - keine Umschuldungen, keine Betriebsmittel. EIF Bürgschaft - Anwendungsmöglichkeiten • Keine Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer / ARCH-ING Kammer • Neue Selbständige • Freie Berufe (Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte) Anwendungsmöglichkeiten bei Wirtschaftskammermitgliedern: • Keine Aufgabe der unselbständigen Tätigkeit • Schriftliche Ablehnung eines Förderungsantrages (Ablehnungsgrund wird hier nicht berücksichtigt) EIF Bürgschaft - Anwendungsmöglichkeiten • EIF + AWS-Gründerscheck Achtung, die EIF – Bürgschaft kann nur von folgenden Banken abgewickelt werden • Erste Bank Österreich →Wien, Niederösterreich, Burgenland • Steiermärkische Bank und Sparkassen AG →Steiermark • Kärntner Sparkasse AG →Kärnten • Tiroler Sparkasse Bank AG →Tirol • Dornbirner Sparkasse Bank AG →Vorarlberg • Salzburger Sparkasse Bank AG →Salzburg • Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank AG →Oberösterreich aws - Double Equity Garantiefonds Ziel:Erleichterung der Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Frühphase, durch Verdoppelung von privatem Eigenkapital Zielgruppe und Kriterien: – Neugründungen und Frühphasen, max. 5 Jahre alt – Es gelten die KMU Kriterien lt. EU-Definition – Für alle Branchen und Technologien anwendbar (außer Tourismus) – Die Höhe des Kredites ist mit dem Betrag des in den letzten beiden Jahren projektbezogenen einbezahlten Eigenkapitals begrenzt (nach Einzahlung des Eigenkapitals gewährte Bankund Leasingfinanzierungen verringern das verdopplungsfähige Eigenkapital) aws - Double Equity Garantiefonds Art der Förderung: bis zu 80 % Bürgschaftsübernahme für Kredite ohne Sicherheiten für den aws-verbürgten Teil Laufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen, längere tilgungsfreie Zeiträume sind möglich Obergrenze: Kredite bis zu € 2,5 Mio Double-Equity-Prinzip keine außerplanmäßigen Entnahmen, kein Mehrheitsverkauf des Unternehmens. Kosten: Bearbeitungsentgelt: 0,5 % der Kreditsumme (einmalig) Bürgschaftsentgelt: : mindestens 1 % p.a. fix, plus mindestens 1% p.a. erfolgsabhängig. aws – für High-Tech-Unternehmen Gründungs-Technologie-Scheck Durchführung von innovations- und technologiebasierten Beratungsdienstleistungen im Rahmen von Unternehmensgründungen/-übernahmen. PreSeed Vorgründungsprojekte mit dem Ziel der Entwicklung eines marktfähigen Proof of Prinziple oder Proof of Concept mit dem Ziel einer anschließenden Unternehmensgründung Seedfinancing Gründung von High-Tech Unternehmen, Ausgründungen von universitären/nichtuniversitären Forschungseinrichtungen Management auf Zeit Temporärer Einsatz von externen Experten im Rahmen von Seedfinancing aws – für High-Tech-Unternehmen IP.Finanzierung Finanzierung von geistigen Eigentumsrechten in außereuropäischen Wachstumsmärkten und Schwellenländern IP.Verwertung Finanzierung, Beratung und Begleitung bei der Vermarktung von aussichtsreichen Innovationen und/oder Dienstleistungen von geistigen Eigentumsrechten impulse XS Aktivitäten / Maßnahmen zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von innovativen Produkten/Verfahren/Dienstleistungen, die eine/n wesentliche/n Leistung/Beitrag der Kreativwirtschaft beinhalten. Verfahrenszinssätze aws: 3-Monats-EURIBOR zuzüglich eines risikoadäquaten Aufschlags. aws Aufschläge in Basispunkten (BP) Jungunternehmerförderung ohne Haftung 200 BP (2.224%) 80%ige Haftungsübernahme 120 BP (1.424%) Land Salzburg: SMR zuzüglich 0,5% (1,625%) erp-Kleinkredit: 0,50% p.a. im Ausnützungszeitraum (6 Monate) und in der tilgungsfreien Zeit (6 Monate), 1,00 % p.a. fix im Tilgungszeiraum (5 Jahre) Wie hoch ist die Landesförderung? Land Salzburg (alle Branchen) 3 %iger Zinsenzuschuss p.a.(5 J.) zu Krediten für Investitions- u/o Übernahmekosten bis max. € 44.000,und für Betriebsmittel in Höhe von max. € 11.000,(max. 25% des geförderten Investitionskredites) Unabhängig von Investitionen Zinsenzuschuss zu einem Betriebsmittelkredit bis zu € 3.650,- Welche Unterlagen werden benötigt Nachweis der Qualifikation und der unselbständigen Tätigkeit durch Lebenslauf Dienstgeberzeugnisse und aktueller Versicherungsdatenauszug Einschlägige Gewerbeberechtigung Kostenvoranschläge und Zusammenstellung der Projektkosten Plan-Gewinn und Verlustrechnung Ausführliche Unternehmens- u. Projektbeschreibung Nachweis der Aufgabe der unselbständigen Tätigkeit Wie viel Eigenkapital wird benötigt? aws – nur bei Antrag auf Haftungsübernahme: „Die Bereitstellung von echtem Eigenkapital in der Projektfinanzierung ist in ausreichendem Maße sicherzustellen (insbesondere für Projekte ab EUR 75.000,00)“ ÖHT – 25% des Kapitalbedarfs (Zuschuss und Haftung) Landesförderungen, Der Mikrokredit, aws (Zuschuss) kein Eigenkapital erforderlich erp-Kleinkredit – Bankgarantie erforderlich Förderberatung Wirtschaftskammer Salzburg WKS-Förderberatung: Tel. +43 (0)662 8888 347 Gründer Service: Tel. +43 (0)662 8888 541 Salzburger Sparkasse: Tel. +43 (0)50100 48141