Land Salzburg

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Land Salzburg
Welche Förderungen gibt es für
Unternehmensgründungen und –
übernahmen?
Mag. Thomas Krauhs GO! GründerCenter
Salzburger Sparkasse
Oktober 2013
Förderungen sind lediglich eine Unterstützung Ihres
Vorhabens, sollen aber nie ausschlaggebend für die
Entscheidung sein, ob Sie Ihre Geschäftsidee
verwirklichen oder nicht!
Es gibt zahlreiche Fördermodelle für Neugründer/Übernehmer auf
Bundes-, Landes- und teilweise auch auf Gemeindeebene. Möglichkeiten
und Art der Förderungen sind dabei von mehreren Faktoren abhängig
(z.B. Neugründung oder Übernahme, Kammermitgliedschaft, Branche,
Standort, Geschäftsidee, Wachstumspotential,...) und daher immer im
Einzelfall abzuklären.
Nutzen Sie daher die Beratungsmöglichkeiten der
Wirtschaftskammern und der GO! Gründercenter
der Sparkassen
Wichtige Förderstellen
aws - Austria Wirtschaftsservice – www.awsg.at
ÖHT – Österreichische Hotel- und Tourismusbank www.oeht.at
Land Salzburg
www.salzburg.gv.at/themen/wt/wirtschaftsfoerderung.htm
Der Mikrokredit – Sozialministerium www.dermikrokredit.at
bbs - Bürgschaftsbank Salzburg www.buergschaftsbank.at
Wirtschaftskammer – NEUFÖG www.wko.at oder www.esvsva.sozvers.at/
Arbeitsmarktservice - Lohnnebenkostenförderung für den ersten
Mitarbeiter www.aws.at
AplusB-Zentrum BCCS www.bccs.at
NEUFÖG
Wer sich zum ersten Mal selbstständig macht, ist von einigen Kosten,
Gebühren, etc. befreit. Dazu gehören insbesondere die Kosten für:
• die Gewerbeanmeldung
• den Feststellungsbescheid der individuellen Befähigung
• die Firmenbucheintragung
• die Beglaubigung der Unterschrift bei der Firmenbucheintragung
• teilweise die Kosten für eine allfällige Betriebsanlagengenehmigung
• ca. 6,5 % Lohnnebenkosten für 12 Monate ab dem ersten Mitarbeiter
innerhalb der ersten drei Jahre
• die Gesellschaftssteuer für Kapitalgesellschaften (1 % vom
Stammkapital, d.h. mind. € 50,-- bis € 350,--)
• die Grunderwerbssteuer: wenn eine Gründungseinlage von
Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften erfolgt. Bei
Betriebsübertragung wenn der Steuer maßgebende Wert 75.000,Euro nicht übersteigt (Freibetrag).
Lohnnebenkostenförderung für
den ersten Mitarbeiter
• förderbar sind alle Arbeitgeber, – sofern sie oder ihre Geschäftsführer
GSVG versichert sind und den ersten Mitarbeiter im Rahmen eines
echten Dienstverhältnisses anstellen.
• als Beschäftigte förderbar sind alle Personen ohne
Altersbeschränkung, die unmittelbar zuvor eine Ausbildung
abgeschlossen haben und beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt
sind oder arbeitslos sind und beim AMS bereits 2 Wochen arbeitslos
gemeldet sind. Nicht förderbar sind Lehrlinge, freie Dienstnehmer,
Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Großeltern, Stiefeltern und
Adoptiveltern, Verwandte bis zum 2. Grad
• der „erste“ Beschäftigte: es schadet nicht, wenn der EPU zuvor
geringfügig beschäftigte Dienstnehmer hatte, bzw. die früheren
Dienstverhältnisse jeweils nicht länger als zwei Monate gedauert
haben.
Lohnnebenkostenförderung für
den ersten Mitarbeiter
• Förderhöhe: 25 % des Bruttolohns, 12 x/Jahr
• Dauer der Förderung: für die Dauer des Dienstverhältnisses, höchstens
ein Jahr.
• Die Arbeitszeit muss mindestens 50% der Normalarbeitszeit betragen
und das geförderte Dienstverhältnis muss länger als zwei Monate
dauern.
Beispiel: Bruttogehalt für den ersten Angestellten 2.000 Euro/Monat
AMS-Förderung 500 Euro/Monat Bei maximaler Ausschöpfung erhält
das EPU für seinen ersten Angestellten 6.000 Euro Förderung.
Wer ist ein Jungunternehmer?
Natürliche Personen, die immer unselbstständig tätig waren bzw. in
den letzten 5 Jahren unselbstständig erwerbstätig waren.
Juristische Personen, soweit an der Gesellschaft ein
Jungunternehmer mit mindestens 25% (bei Übernahme: mehr als
50%) beteiligt und die unternehmensrechtliche Geschäftsführung
durch den Jungunternehmer ausgeübt wird. Bei der
Jungunternehmer TOP-Prämie muss der Jungunternehmer mit
mehr als 50% beteiligt sein (aws)
Gewerbeanmeldung oder -berechtigung vorliegend
Mitglied der Wirtschaftskammer (aws: auch Architekten und
Ziviltechniker)
Unternehmen hat weniger als 50 Mitarbeiter und max.
€ 10 Mio. Umsatz oder max. € 10 Mio. Bilanzsumme.
Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit (Frist max. 2 Jahre)
Wer ist kein Jungunternehmer?
Bei Landesförderung Salzburg keine Kapitalgesellschaft und auch
keine GmbH & Co KG
Neue Selbständige
Mitglieder der Kammern der Freien Berufe und der
Landwirtschaftskammer
Keine Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit geplant
(Aufgabe des Dienstverhältnisses spätestens 23 Monate nach
Erhalt der Förderzusage)
Ausstellung des Gewerbescheines bzw. Aufnahme der operativen
Geschäftstätigkeit vor länger als drei Jahre (Land Salzburg: 6
Monate)
Wie wird gefördert?
Einmalzuschüsse (aws - Austria Wirtschaftsservice und
ÖHT-Tourismusbank).
Zinsenzuschuss auf 5, 7 od. 10 Jahre (Land Salzburg).
Haftungsübernahme – Ausfallhaftung (aws, ÖHT, bbs).
Projekte, die zur Gänze mit Eigenmitteln finanziert
werden, können direkt vom Gründer bei der aws/ÖHT
eingereicht werden. Projekte, die über Kredit oder Leasing
finanziert werden, müssen über das finanzierende Institut
eingereicht werden. Leasing ist nicht möglich bei ÖHT, Land
Salzburg und erp-Kleinkredit!
Was wird gefördert?
Materielle Investitionen (bei erp-Kleinkredit und beim Land Salzburg
auch gebrauchte Wirtschaftsgüter!) aktiviert oder als GWG verbucht
Immaterielle Investitionen (Produkt-Design, Marketing, Innovation und
Qualifikation), aktiviert
Übernahmekosten (bei aws: nur Haftung, bei ÖHT Einmalzuschuss
oder Haftung und bei Land Salzburg Zinsenzuschuss)
Neuinvestitionen bei Betriebsübernahme
Betriebsmittel (bei aws: nur Haftung, bei Land Salzburg auch
Zinsenzuschuss)
Was wird nicht gefördert?
Projekte, mit deren Durchführung vor Einreichung des
Förderungsansuchens begonnen wurde (Ausnahme
Unternehmensgründungsförderung Land Salzburg: max. 6 Monate
vorher)
Projekte, die keine plausible Erfolgschance haben.
Projekte, für welche die Finanzierung nicht gesichert ist
Projekte, die bereits in anderen Förderungsaktionen gefördert wurden
Fahrzeuge und deren Zubehör
Kosten/Investitionen aus Kleinrechnungen unter € 100,- Netto (aws)
Gebrauchte Wirtschaftsgüter (Siehe Ausnahmen erp Kleinkredit und
Land Salzburg)
Kosten für direkte Leistungen von Franchisegebern (aws)
Was wird durch Haftungsübernahme
der aws gefördert?
Investitionen
Übernahmekosten ( Übernahme von bestehenden Investitionen
und Kosten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen)
Betriebsmittel
Jungunternehmer-Haftung bis zu 10 Jahre für Investitionen
Haftungsübernahme von bis zu 80% für Kredite bis zu € 600.000
0,5 % Bearbeitungsentgelt, 0,6% p.a. Haftungsentgelt
aws Haftungsübernahmen
für Betriebsmittelkredite
Erweiterung der Haftungen für Betriebsmittelkredite durch
– Flexible Haftungslaufzeiten
- bis EUR 100.000: 5 Jahre endfällig mit 80 % Haftung
- ab EUR 100.000: max. 3 Jahre tilgungsfrei und dann 2 Jahre
Absenkung mit 80 % Haftung oder endfällig mit 50 % Haftung
– Mikrokredit
- bis EUR 30.000: 5 Jahre endfällig mit 80 % Haftung
– Flexibilisierung der Projektdefinition (Was ist eine förderbare
Betriebsmittelfinanzierung?)
- Gründungen und Übernahmen: immer
- bestehende Unternehmen: Finanzierung von Umsatzwachstum
- keine Nachbesicherung, bestehende Rahmen müssen
aufrechterhalten werden
aws Jungunternehmer-Prämien
Dreiteilung (nicht für Tourismusbetriebe)
TOP-Prämie
– ab EUR 100.000 Projektvolumen
– 10 % Prämie (max. € 30.000)
– Projektkostenobergrenze EUR 750.000
– Einreichung über Bank oder bei Eigenmittelfinanzierung direkt bei
der aws
Jungunternehmerprämie zum ERP-Kleinkredit
– ab EUR 20.000 bis EUR 100.000 Projektvolumen
– 5 % Prämie in Ergänzung zum ERP-Kleinkredit
– nur wenn auch ERP-Kleinkredit gewährt wird
Jungunternehmerscheck
– ab EUR 5.000 bis EUR 20.000 Projektvolumen
– EUR 1.000 Förderung
– Einreichung über Bank oder bei Eigenmittelfinanzierung direkt bei
der aws (bei Kleinunternehmerregelung nicht möglich)
Tourismus und Freizeitwirtschaft
Richtlinie der Tourismusbank (ÖHT)
25% Eigenmittel erforderlich
kein Mindestumsatz (bisher € 150.000,)
Projekt muss entsprechende Servicequalität aufweisen,
keine Imbiss-Stände etc.
25% Zuschuss für Pre-opening-Kosten
5% Zuschuss für Investitionen
80%ige Ausfallhaftung
Betriebsneugründungs- u. Übernahmeförderung Land Salzburg
Gründung/Übernahme von wirtschaftlich selbständigen
kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft.
• Subsidiarität zu Jungunternehmerförderungen des
Bundes (Ausnahme Bagatellinvestitionen bis € 3.650,00)
• Unternehmensstandort im Bundesland Salzburg
• Berechnungsgrundlage max. 75 % der förderbaren
Gesamtkosten (exkl. USt)
• Betriebsmittelaufwendungen (max. förderbarer Betriebsmittelkredit € 11.000,00)
• Alle Sparten, auch Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Wachstumsprogramm für
Kleinstbetriebe – Land Salzburg
Was wird gefördert?
Bauliche und maschinelle Verbesserungen und/oder
Erweiterungen
• Investitionen zur Erzeugung neuer oder verbesserter
Produkte oder zur Erbringung neuer oder verbesserter
Dienstleistungen
• Investitionen in Tourismus- oder Freizeitbetriebe (zur
Saisonverlängerung, Gewinnung neuer Zielgruppen,
Qualitätsverbesserungen im Betrieb und Schaffung von
Mitarbeiterunterkünften)
• Gefördert werden grundsätzlich nur materielle
Investitionen; immaterielle Investitionen nur dann,
wenn diese für die Nutzung von materiellen
Wirtschaftsgütern notwendig sind.
Wachstumsprogramm für
Kleinstbetriebe – Land Salzburg
Wer wird gefördert?
- Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit max. 9
Arbeitnehmern ohne Lehrlinge (umgerechnet auf JahresvollzeitÄquivalent)
- Mitgliedschaft bei der WKS und die erforderliche(n) Berechtigung(en)
sind Voraussetzung
Jährliche Beantragung möglich
Sowohl die Basisförderung als auch die erhöhte
Regionalförderung kann für neue Projekte (somit andere
Wirtschaftsgüter) jährlich einmal bis zu den vorgenannten bzw.
festgelegten Förderhöchstbemessungsgrundlagen beantragt
werden (Ausnahme diesbezüglich ist die Förderung von
Kraftfahrzeugen).
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Wachstumsprogramm für
Kleinstbetriebe – Land Salzburg
Wie wird gefördert?
Basisförderung:
- Bei Eigenfinanzierung:
Zuschuss (Prämie) von 10 % der förderbaren
Investitionskosten bis zu einer max. Förderbemessungsgrundlage von
€ 35.000,00 (exkl. USt)
- Bei Kreditfinanzierung:
Zinsenzuschuss von 4 % p.a. zu Krediten,
Laufzeit bis zu 7 Jahre, Bemessungsgrundlage max. 75 % der
förderbaren Gesamtkosten in Höhe von max. € 35.000,00 (exkl. USt),
sodass das förderbare Kreditnominale mit € 26.250,00 begrenzt ist;
günstige Verfahrenszinssatzobergrenzen gegenüber der kreditgewährenden Bank (Aktuell 1,724 %)
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Wachstumsprogramm für
Kleinstbetriebe – Land Salzburg
Wie wird gefördert?
Erhöhte Regionalförderung:
Eine erhöhte Regionalförderung im Ausmaß einer 15 %igen Prämie bzw.
6 %igen Zinsenzuschuss ist dann möglich, wenn Investitionen in
Betriebsstätten durchgeführt werden, die sich in nachstehenden Regionen
bzw. Gemeinden befinden:
- Bezirk Tamsweg – nationales Regionalförderungsgebiet Lungau
- Lammertal – Gemeinden Abtenau, Annaberg und Rußbach
- Saalachtal – Gemeinden Lofer, St. Martin bei Lofer, Unken und Weißbach
- Unterpinzgau – Gemeinden Bruck, Dienten, Fusch, Lend, Rauris und
Taxenbach
- Oberpinzgau - Gemeinden Krimml, Wald im Pinzgau, Neukirchen am
Großvenediger, Bramberg am Wildkogel, Hollersbach, Mittersill,
Stuhlfelden, Uttendorf, Niedernsill
- Gemeinde Hüttschlag
Wachstumsprogramm für
Kleinstbetriebe – Land Salzburg
Die wichtigsten Förderausschlüsse:
- Investitionen, deren förderbare Kosten weniger als € 10.000,00 (exkl. USt)
betragen (Bagatellgrenze);
- leasingfinanzierte Investitionen;
- Vorhaben, die nicht durch bestehende Berechtigungen gedeckt sind;
- laufende Aufwendungen (Betriebsmittel) und periodisch wiederkehrende
Reparaturen;
- Investitionen, die innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der
gewerblichen Tätigkeit (Betriebsneugründung) durchgeführt werden;
- Investitionen, mit deren Durchführung VOR Einreichung des
Förderansuchens bereits begonnen wurde;
- Ankauf von Grundstücken und Baulichkeiten, Unternehmensübernahmen
und Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter
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Wachstumsprogramm für
Kleinstbetriebe – Land Salzburg
Förderung von Kraftfahrzeugen:
Förderhöchstbemessungsgrundlage netto € 20.000,00 und nur einmal im
Zeitraum von 5 Jahren für nachstehende gewerbliche Berufsgruppen:
- Lebensmittel-Einzelhandel, im Sinne der LebensmittelNahversorgungsförderungsaktion des Landes Salzburg
- Konzessionierte Güterbeförderungsunternehmen und
Autobusunternehmungen
- Marktfahrer und Markthändler
Weitere Voraussetzung:
Vorsteuerabzug für das Kraftfahrzeug entsprechend UStG
Förderung von LKW-Anhängern, Sattelanhängern und LKW-Aufbauten:
Die Förderung dieser Wirtschaftsgüter ist – unter Beachtung obiger
Einschränkungen bzgl. Kraftfahrzeuge (€ 20.000,00, 1 x in 5 Jahren) für alle
gewerblichen Berufsgruppen möglich.
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Mikrokredit für
Unternehmensgründer
Zielgruppe:
• Beschäftigungslose Personen
• Von Beschäftigungslosigkeit bedrohte Personen
• Atypisch beschäftige Personen (z. B. freie Dienstnehmer oder
Arbeitskräfteüberlassungen)
• Formal selbstständige Personen (verfügen über nur wenige
Hauptauftraggeber)
• Am Beschäftigungsmarkt benachteiligte Personen
• Von Armut betroffene oder bedrohte Personen
• Zweite Chance Gründungen
• Personen mit erschwertem bzw. ausgeschlossenem Zugang zum klassischen
Kreditmarkt (z. B. Personen ohne Eigenmittel)
Höhe:
• Für Investitions- und Betriebsmittel pro Person bis zu EUR 12.500,--.
• Bei Gründungen von 2 oder mehreren Personen, max. bis zu EUR 25.000,--.
• Bei Gemeinschaftsgründungen von Personen, die verwandt sind oder einen
gemeinsamen Haushalt führen bis zu max. EUR 12.500,--.
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Mikrokredit für
Unternehmensgründer
Laufzeit
Max. 60 Monate, davon max. 6 Monate tilgungsfrei.
Verwendungszweck
Neugründung, Fortführung, Erweiterung und Übernahme von wirtschaftlich
selbstständigen kleinen Unternehmen aller Branchen in Österreich.
Voraussetzung
• Seit mind. 6 Monaten Hauptwohnsitz in Österreich.
• Österreichische, EWR/EU- oder Schweizer Staatsbürgerschaft oder einen
Aufenthaltstitel, welcher eine selbstständige Tätigkeit erlaubt.
• KEINE laufenden Pfändungen, Exekutions- oder Konkursverfahren anhängig.
• Kapitalgesellschaften sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
• Beim Unternehmen muss es sich um ein Kleinstunternehmen handeln
(< 10 Mitarbeiter, Ums. od. BL < 10 Mio.)
• Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
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Mikrokredit für
Unternehmensgründer
Kondition
• Fixzinssatz auf die Gesamtlaufzeit, bei vorzeitiger Rückzahlung darf kein
Pönale verrechnet werden.
• Als Basis dient der zum Zeitpunkt der Zusage geltende 3-Monats-EURIBORDurchschnittswert des mittleren Monates des Vorquartals zuzüglich 3 %
Aufschlag.
Sicherstellungen
Ablebensrisikoversicherung der Wiener Städtische Versicherung.
(Prämienzahlung übernimmt Wiener Städtische)
Rückzahlung
Max. 6 Monate tilgungsfrei
Vierteljährliche Pauschalraten
Stichtagsabschluss per 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.
Unterlagen
Der Antrag ist über die Antrags- und Qualifizierungsplattform
www.dermikrokredit.at einzureichen und die dort angeführten Unterlagen sind
beizubringen.
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Europäischer Investitionsfonds (EIF)
Bürgschaft bei Investitionskrediten
•
•
•
•
•
•
•
Für Investitionskredite bis max. € 25.000
Laufzeit max. 60 Monate
Ausfallhaftung 75%
Max. 6 Monate tilgungsfrei
Monatliche Pauschalraten
Konditionenvorteil aus der Bürgschaftsübernahme des EIF
Der Nachweis über die sachgerechte Verwendung
(Rechnungskopien) ist spätestens nach 6 Monaten zu erbringen
EIF Bürgschaft - Zielgruppe
•
Kleinstunternehmen gem. EU Definition (= weniger als 10
Mitarbeiter, Jahresumsatz max. EUR 2 Mio. oder Bilanzsumme
max. EUR 2 Mio.) für die keine Förderung von nationalen
Förderstellen in Frage kommt, bzw. die von nationalen
Förderstellen abgelehnt wurden.
•
Beschäftigungslose und von Beschäftigungslosigkeit bedrohte
Personen.
•
Am Beschäftigungsmarkt benachteiligte Personen.
•
Personen mit erschwertem Zugang zum klassischen Zugang zum
Kreditmarkt, die sich selbstständig machen wollen.
EIF Bürgschaft - Verwendungszweck
•
Neugründung, Fortführung, Erweiterung und Übernahme von
wirtschaftlich selbstständigen kleinen Unternehmen aller
Branchen in Österreich.
• Achtung - keine Umschuldungen, keine Betriebsmittel.
EIF Bürgschaft - Anwendungsmöglichkeiten
• Keine Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer / ARCH-ING
Kammer
• Neue Selbständige
• Freie Berufe (Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte)
Anwendungsmöglichkeiten bei Wirtschaftskammermitgliedern:
• Keine Aufgabe der unselbständigen Tätigkeit
• Schriftliche Ablehnung eines Förderungsantrages
(Ablehnungsgrund wird hier nicht berücksichtigt)
EIF Bürgschaft - Anwendungsmöglichkeiten
• EIF + AWS-Gründerscheck
Achtung, die EIF – Bürgschaft kann nur von folgenden Banken
abgewickelt werden
• Erste Bank Österreich →Wien, Niederösterreich, Burgenland
• Steiermärkische Bank und Sparkassen AG →Steiermark
• Kärntner Sparkasse AG →Kärnten
• Tiroler Sparkasse Bank AG →Tirol
• Dornbirner Sparkasse Bank AG →Vorarlberg
• Salzburger Sparkasse Bank AG →Salzburg
• Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank AG →Oberösterreich
aws - Double Equity Garantiefonds
Ziel:Erleichterung der Finanzierung von KMU in der
Gründungs- und Frühphase, durch Verdoppelung von
privatem Eigenkapital
Zielgruppe und Kriterien:
– Neugründungen und Frühphasen, max. 5 Jahre alt
– Es gelten die KMU Kriterien lt. EU-Definition
– Für alle Branchen und Technologien anwendbar (außer
Tourismus)
– Die Höhe des Kredites ist mit dem Betrag des in den letzten
beiden Jahren projektbezogenen einbezahlten Eigenkapitals
begrenzt (nach Einzahlung des Eigenkapitals gewährte Bankund Leasingfinanzierungen verringern das verdopplungsfähige
Eigenkapital)
aws - Double Equity Garantiefonds
Art der Förderung:
bis zu 80 % Bürgschaftsübernahme für Kredite ohne Sicherheiten für
den aws-verbürgten Teil
Laufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen, längere tilgungsfreie Zeiträume
sind möglich
Obergrenze: Kredite bis zu € 2,5 Mio
Double-Equity-Prinzip
keine außerplanmäßigen Entnahmen, kein Mehrheitsverkauf des
Unternehmens.
Kosten:
Bearbeitungsentgelt: 0,5 % der Kreditsumme (einmalig)
Bürgschaftsentgelt: : mindestens 1 % p.a. fix, plus mindestens 1% p.a.
erfolgsabhängig.
aws – für High-Tech-Unternehmen
Gründungs-Technologie-Scheck Durchführung von
innovations- und technologiebasierten
Beratungsdienstleistungen im Rahmen von
Unternehmensgründungen/-übernahmen.
PreSeed Vorgründungsprojekte mit dem Ziel der Entwicklung
eines marktfähigen Proof of Prinziple oder Proof of Concept mit
dem Ziel einer anschließenden Unternehmensgründung
Seedfinancing Gründung von High-Tech Unternehmen,
Ausgründungen von universitären/nichtuniversitären
Forschungseinrichtungen
Management auf Zeit Temporärer Einsatz von externen
Experten im Rahmen von Seedfinancing
aws – für High-Tech-Unternehmen
IP.Finanzierung Finanzierung von geistigen Eigentumsrechten
in außereuropäischen Wachstumsmärkten und
Schwellenländern
IP.Verwertung Finanzierung, Beratung und Begleitung bei der
Vermarktung von aussichtsreichen Innovationen und/oder
Dienstleistungen von geistigen Eigentumsrechten
impulse XS Aktivitäten / Maßnahmen zur Prüfung der
inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von innovativen
Produkten/Verfahren/Dienstleistungen, die eine/n wesentliche/n
Leistung/Beitrag der Kreativwirtschaft beinhalten.
Verfahrenszinssätze
aws: 3-Monats-EURIBOR zuzüglich eines risikoadäquaten
Aufschlags.
aws Aufschläge in Basispunkten (BP)
Jungunternehmerförderung ohne Haftung 200 BP (2.224%)
80%ige Haftungsübernahme 120 BP (1.424%)
Land Salzburg: SMR zuzüglich 0,5% (1,625%)
erp-Kleinkredit: 0,50% p.a. im Ausnützungszeitraum
(6 Monate) und in der tilgungsfreien Zeit (6 Monate),
1,00 % p.a. fix im Tilgungszeiraum (5 Jahre)
Wie hoch ist die Landesförderung?
Land Salzburg (alle Branchen)
3 %iger Zinsenzuschuss p.a.(5 J.) zu Krediten für
Investitions- u/o Übernahmekosten bis max. € 44.000,und für Betriebsmittel in Höhe von max. € 11.000,(max. 25% des geförderten Investitionskredites)
Unabhängig von Investitionen Zinsenzuschuss zu einem
Betriebsmittelkredit bis zu € 3.650,-
Welche Unterlagen werden benötigt
Nachweis der Qualifikation und der unselbständigen
Tätigkeit durch Lebenslauf
Dienstgeberzeugnisse und aktueller
Versicherungsdatenauszug
Einschlägige Gewerbeberechtigung
Kostenvoranschläge und Zusammenstellung der
Projektkosten
Plan-Gewinn und Verlustrechnung
Ausführliche Unternehmens- u. Projektbeschreibung
Nachweis der Aufgabe der unselbständigen Tätigkeit
Wie viel Eigenkapital wird benötigt?
aws – nur bei Antrag auf Haftungsübernahme: „Die
Bereitstellung von echtem Eigenkapital in der
Projektfinanzierung ist in ausreichendem Maße sicherzustellen
(insbesondere für Projekte ab EUR 75.000,00)“
ÖHT – 25% des Kapitalbedarfs (Zuschuss und Haftung)
Landesförderungen, Der Mikrokredit, aws (Zuschuss) kein
Eigenkapital erforderlich
erp-Kleinkredit – Bankgarantie erforderlich
Förderberatung
Wirtschaftskammer Salzburg
WKS-Förderberatung: Tel. +43 (0)662 8888 347
Gründer Service: Tel. +43 (0)662 8888 541
Salzburger Sparkasse: Tel. +43 (0)50100 48141