Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht
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Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht
DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Dipl. Ing. Eberhard Städtler Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht bei der Gewässerpflege und der Gewässerentwicklung Referat 02 – Beispiele aus der Praxis zur Verkehrssicherungspflicht an Fließgewässern – Hinweise aus dem DWA Merkblatt M 616 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler • Gliederung • • • • • • 1. Einführung 2. Der Begriff Verkehrssicherungspflicht 3. Welche Verkehrssicherungspflichten an Fließgewässern? 4. Beispiele von Verkehrssicherungsmaßnahmen 5. Fälle aus der Praxis bei der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht 6. Fazit – Zusammenfassung 7. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 1 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 1. Einführung 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 2 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 1. Einführung • Feststellung: Bedeutung des Rechts nimmt ständig zu ( Hanneklaus, Ruhrverband Essen) • immer undurchschaubarere Regeln • Immer mehr Normen und Regelwerke • Immer schnellere Änderungen des Rechts 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 3 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 1. Einführung • Ursache: Lebensverhältnisse und Arbeitsverhältnisse werden schwieriger ( Hanneklaus, Ruhrverband Essen) • • • • Rasante technische Entwicklung Fortschreitende Arbeitsteilung Höhere Spezialisierung Erhöhte Gefahrenpotentiale 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 4 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 1. Einführung Konsequenz: Fortschreitende Verrechtlichung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse zwingt dazu, sich intensiv mit den jeweiligen „Spielregeln“ zu befassen. Geschieht dies nicht, besteht ein hohes Haftungsrisiko bei Regelverstößen. ( Hanneklaus, Ruhrverband Essen) 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 5 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 1. Einführung • Auf die Verkehrssicherungspflicht an Fließgewässern wird hingewiesen im WHG vom 01.03.2010 in ….. • 1. Gewässerunterhaltungspflicht nach § 39 WHG • 2. Anlagenunterhaltungspflicht nach § 36 WHG • 3. Pflichten aus dem Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 WHG 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 6 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 2. Der Begriff Verkehrssicherungspflicht 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 7 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 2. Der Begriff Verkehrssicherungspflicht • Keine gesetzliche Definition des Begriffes Verkehrssicherungspflicht. • § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 8 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 2. Der Begriff Verkehrssicherungspflicht • Verkehrssicherungspflicht = wichtiger Bestandteil der Gewässerunterhaltung • Es geht also sowohl um das eigene Handeln als auch um die Sicherung von Gefahrenquellen an Fließgewässern und in der Aue. 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 9 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 3. Bei der Gewässerunterhaltung kann man 5 Arten von Verkehrssicherungspflichten an Fließgewässern unterscheiden: 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 10 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler Verkehrssicherungspflichten sind wahrzunehmen bei 1. Verkehrsflächen, insbesondere bei Straßen und Wegen (z. B. Streupflicht, Aufstellen von Verbotsschildern, Reparieren von Schadstellen, Absperrungen, Lichtraumprofil, Bankette mähen, …) 2. Bäumen auf Grundstücken (z.B. Baumsicherung, ….) 3. Anlagen (z.B. Absturzsicherungen bei Bauwerken, Geländer und Rechen an Durchlässen, Gewässer mit Betonschalen und steilen Böschungen, …..) 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 11 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler Verkehrssicherungspflichten sind wahrzunehmen bei 4. Bei der Freizeit- und Erholungsnutzung am und im Fließgewässer . (z.B. Hinweisschilder für Ausstiegsstellen für Kanuten, Befahrensverbot für Kanuten, Informationspflicht der Benutzer …………) 5. Durchführung von Unterhaltungsarbeiten am Gewässer, in Ortslagen usw. (z. B. Pflegeschnitte, Rückschnitt Bewuchs, Beseitigung von Treibgut und Rechengut, ……………….) 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 12 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 1. Verkehrssicherungspflichten bei Wegen bzw. Verkehrsflächen (hier: ausgewiesener Radweg, gesperrt für Motorfahrzeuge und Reiter, Betriebsweg – Benutzung auf eigene Gefahr) 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 13 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 1. Verkehrssicherungspflichten bei Verkehrsflächen, insbesondere Wege 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 14 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 2. Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen bzw. Bäumen auf Grundstücken (z.B. Baumsicherung, öffentlicher Weg am Gewässer ), 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 15 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 3. Verkehrssicherungspflichten bei Anlagen (z.B. Absturzsicherungen) 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 16 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 4. Verkehrssicherungspflichten bei der Nutzung des Gewässers für Freizeit und Erholung. (z.B. Hinweisschilder und Ausstiegsstellen für Kanuten – Sohlschwelle als Gefahrenstelle) 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 17 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 5. Verkehrssicherungspflichten bei der Durchführung von Unterhaltungsarbeiten – Einsatz Schlegelmäher 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 18 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 5. Verkehrssicherungspflichten bei der Durchführung von Unterhaltungsarbeiten – Einsatz Schlegelmäher 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 19 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 4. Beispiele von Verkehrssicherungsmaßnahmen 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 20 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler Verkehrssicherungspflicht bei einem Auslaufbauwerk Sicherungsmaßnahmen? Absturzgeländer, Rechen 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 21 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler Verkehrssicherungsmaßnahmen bei einem Steuerungsbauwerk eines HRB im Hauptschluss – Absturzgeländer, Umzäunung 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 22 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler Verkehrssicherungsmaßnahmen bei einem Steuerungsbauwerk eines HRB im Hauptschluss – Detail Absturzgeländer, Umzäunung 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 23 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler Verkehrssicherungsmaßnahmen bei einem Steuerungsbauwerk eines HRB im Hauptschluss – Detail Absturzgeländer, Umzäunung 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 24 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler Verkehrssicherungsmaßnahmen an einem zeitweise überflutetem Weg - Beschilderung 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 25 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler Verkehrssicherungsmaßnahmen an einem Fließgewässer mit gewässerbegleitendem Weg bei Hochwasser 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 26 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler Verkehrssicherungsmaßnahmen am Rhein in Ingelheim bei Hochwasser in 2011 (Foto Dr. Paulus) – 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 27 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler – Verkehrssicherungsmaßnahmen an einem Düker Einlauf Welche Sicherungsmaßnahmen ? 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 28 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler Verkehrssicherungsmaßnahmen an einer Promenadentreppe zum Gewässer – Welche Sicherungsmaßnahmen? 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 29 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler Hier fehlt offensichtlich die Verkehrssicherung oder ? 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 30 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler Einlauf eines Gewässers in eine Verrohrung 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 31 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler Sandfang als Erdbecken mit abgeflachten Böschungen mit Hinweisschild: Achtung Lebensgefahr! Möglichkeit des Ertrinkens bei Hochwasser und Einbrechen bei Eis im Winter. 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 32 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler Sicherungsmaßnahmen an einem Durchlass und einem Fließgewässer neben einem Rad- und Wanderweg 3 unterschiedliche Ausführungen von Sicherungsmaßnahmen: 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 33 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 5. Fälle aus der Praxis bei der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht, wenn es zu einem Unfall kommt 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 34 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 5. Fälle aus der Praxis bei der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht Beispiel 1 - Nutzung eines Weges in der Aue durch Radfahrer – ausgewiesener Weg Nutzung als Radweg, Wanderweg, Unterhaltungsweg • Unterhaltungsarbeiten: Schälen von Banketten • Aufstellung Warnschilder „Bauarbeiten“ • Trotzdem Sturz eines Radfahres, ausgerutscht • Hat Schadensersatzansprüche gestellt • Ausgang? • Ergebnis: Schaden tragen Verursacher und Geschädigter zu je die Hälfte, ohne Gericht. • Was hätten Sie besser regeln können? 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 35 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 5. Fälle aus der Praxis bei der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht Beispiel 2 - Nutzung eines Weges in der Aue durch Wanderer und Spaziergänger • Weg war mit Absperrschranken versehen • Unterhaltungspflichtiger führte kurzzeitge Arbeiten durch, Schranke bleibt geöffnet, aber nicht gesichert, also oben. • Eltern gehen mit einem 10-jährigen Kind spazieren. • Kind spielt mit der Schranke, will sie schließen. Kind klemmt sich dabei die Hand. • Eltern stellen Schadensersatzansprüche. • Wie hätten Sie entschieden, gehandelt? 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 36 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 5. Fälle aus der Praxis bei der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht Fortsetzung Beispiel 2 - Nutzung eines Weges in der Aue als Wanderweg • Entscheidung Gericht: • Eltern mangelnde Aufsichtspflicht. Ein Kind von 10 Jahren muss die Gefahr kennen, wenn es mit einer offenen Schranke spielt. Keine Ansprüche an den Unterhaltungspflichtigen. • • 12.9.2012 Unterhaltungspflichtiger entfernt Schranken, wurden durch mehrere Pfosten ersetzt. Verbleibende Schranken sind bei Öffnung zu sichern. | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 37 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 5. Fälle aus der Praxis bei der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht - Bild 1 Beispiel 3 – Benutzen einer Bootsrutsche neben eines Fischwanderhilfe im Sommer für Freizeit und Erholung 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 38 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 5. Fälle aus der Praxis bei der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht - Bild 2 Beispiel 3 – Benutzen einer Bootsrutsche neben eines Fischwanderhilfe im Sommer für Freizeit und Erholung 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 39 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 5. Fälle aus der Praxis bei der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht - Bild 3 Beispiel 3 – Das Warn- und Hinweisschild ist zwar eindeutig, aber es wird nicht beachtet. Deshalb regelmäßige Kontrollen der Bootsrutsche 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 40 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 6. Fazit - Zusammenfassung 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 41 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 6. Fazit – Zusammenfassung 1. Den Baulastträgern öffentlicher Wege und den Grundstückseigentümern privater Wege obliegen die Verkehrssicherungspflichten für die jeweiligen Wege und Grundstücke. 2. Durch die Benutzung der Wege durch Wanderer und Radfahrer besteht ein Haftungsrisiko für den Baulastträger und den Grundstückseigentümer. 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 42 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 6. Fazit – Zusammenfassung 3. Bei Anlagen ist der Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig. 4. Für gefährliche Betriebsstellen in der Nähe von Wohnsiedlungen, Kindergärten oder Schulen sind die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht höher als bei Anlagen in der freien Landschaft. 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 43 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 6. Fazit – Zusammenfassung Empfehlungen zur Verhinderung und Verringerung von Haftungsfällen: 1. Abschluss von Haftpflichtversicherungen durch den Baulastträger und den Eigentümer 2. Verbesserung der Verkehrssicherheit von Wegen, gefährlichen Betriebsstellen und Anlagen 3. Information der Benutzer 4. Durchführung von Verkehrssicherheitsüberprüfungen 5. Anbringung von Warnhinweisen – z. B. Schilder 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 44 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 6. Fazit – Zusammenfassung Empfehlungen zur Verhinderung und Verringerung von Haftungsfällen: 6. Durchführung von Kontrollgängen in angemessenen Zeitabständen - bei Verkehrsflächen bzw. Wegen und Straßen an Fließgewässern - Bäumen auf Grundstücken an Fließgewässern - Anlagen in, an, über und unter Fließgewässern - bei F. und E. Nutzung im und am Fließgewässer 7. Erstellung eines schriftlichen Protokolls über Kontrollen und Sicherheitsüberprüfungen 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 45 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 6. Fazit – Zusammenfassung Empfehlungen zur Verhinderung und Verringerung von Haftungsfällen: 8. Häufigkeit der Kontrollen: Bei öffentlichen Wegen besondere Regelungen Empfehlung bei Privatwegen an Fließgewässern: Kontrollgänge etwa alle 4 bis 8 Wochen Empfehlung beim Bewuchs: Etwa 2 Mal im Jahr. Belaubt – unbelaubt, besser nach Baumkontrollrichtlinie – z. B. alt – jung - ……. Zusätzliche Kontrollgänge nach besonderen Ereignissen wie Hochwasser, Windbruch, Eisgang, Sturm usw. 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 46 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 7. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Hinweise - Von der Verkehrssicherungspflicht sind „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ nicht immer zu trennen - Wird noch zu wenig beachtet - 5 Punkte wichtige Punkte – dazu kurze Erläuterungen 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 47 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 1. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV Regel R 2102 vom Juli 2010 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei wasserbaulichen und wasserwirtschaftlichen Arbeiten 2. Arbeitsschutzgesetz – Bundesgesetz – vom Februar 2009 3. PSA Verordnung (PSA - Benutzungs - Verordnung) – Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen – Bund – 2011 4. Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vom Dezember 2002 5. Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz – BGI-GUV – I 8700 vom Dezember 2009 ( alle 5 Punkte können aus dem Internet herunter geladen werden ) 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 48 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 1. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV Regel R 2102 vom Juli 2010 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei wasserbaulichen und wasserwirtschaftlichen Arbeiten Diese Regel ist eine Zusammenfassung bestehender Gesetze, Verordnungen und Regeln für wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten, auch für Gewässerausbauarbeiten und Gewässerunterhaltungsarbeiten. 2. Arbeitsschutzgesetz – Bundesgesetz – vom Februar 2009 Zweck des Arbeitsschutzgesetzes ist es, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 49 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 3. PSA Verordnung (PSA - Benutzungs - Verordnung) – Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen – Bund – 2011 Die PSA-Verordnung setzt Europäisches Recht in Deutsches Recht um. Sie regelt die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch den Arbeitgeber bzw. Unternehmer und deren Benutzung durch die Beschäftigten. 4. Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vom Dezember 2002 Das Arbeitsschutzmanagementsystem soll dazu beitragen, den Arbeitsschutz in die betrieblichen Abläufe zu integrieren und damit die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 50 DWA GFG Gewässer-Nachbarschaft Rhein - Lahn am 12.09.2012 im Schulungsraum der Feuerwache Diez – Wilhelmstraße 58b, 65582 Diez - Referat 02 Verkehrssicherungspflicht - Dipl. Ing. Eberhard Städtler 5. Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz – BGI-GUV – I 8700 vom Dezember 2009 Diese Regel bzw. Broschüre soll für den Arbeitgeber bzw. Unternehmer eine Anleitung zur Erstellung einer Liste besonderer tätigkeitsbezogener Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz sein, dadurch soll er Gefährdungen und Belastungen erkennen und Möglichkeiten zu deren Beseitigung oder Reduzierung zu finden. 12.9.2012 | Innerörtliche Gewässerumgestaltung und Verkehrssicherungspflicht 51