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Krankheit unterbricht Urlaub - jedoch nicht Zeitausgleich « Wirtschaft... DONNERSTAG, 22. AUGUST 2013 10:09 http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/recht_steuern/1443806/Kra... ATX 0,70% E-STOXX 50 1,23% DAX 1,01% DOW -0,70% Abo Kontakt EUR/USD BRENT GOLD WEIZEN SPECIAL: ALC-Wettbewerb 2013 Österreich Europa NACHRICHTEN Osteuropa International BÖRSE RechtsBlatt MEINUNG Dossiers LIFE VIDEO Login -0,09% SERVICE ALC 00:09 Krankheit unterbricht Urlaub - jedoch nicht Zeitausgleich 10:03 Der Präsident und die Massencausen 00:09 Der neue "Mafia-Paragraf" 21.08.2013, 12:19 Doping für Gründer und Übernehmer Service-News Krankheit unterbricht Urlaub - jedoch nicht Zeitausgleich Junge wollen mehr arbeiten, Ältere sind dagegen Top-Wohnungen gibt es nicht geschenkt Wenn die Nase Kauflust wecken soll Mehr in Recht & Steuern Rechtspanorama Bild: dpa/Karl-Josef Hildenbrand Twittern 0 Gefällt mir 0 0 Unfall als Mordversuch? Grazer nun in U-Haft Mehr "Wir sind der Erfüllungsgehilfe der FMA" Analyse. Das Zeitausgleichsurteil des OGH hat für Wirbel gesorgt. Eine Detailbetrachtung von Rechtsanwalt Mag. Nicolaus Mels-Colloredo. Neue EU-Richtlinie: Kein "Ausverkauf des Wassers" Gemäß § 10 Arbeitszeitgesetz werden geleistete Überstunden entweder - mangels anderer Vereinbarungen – in Geld abgegolten oder durch Zeitausgleich. Zeitausgleichsvereinbarungen können im Kollektivvertrag oder subsidiär in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen sein. Wird eine Einzelvereinbarung mit dem Arbeitnehmer getroffen, kommt den Regelungen des Kollektivvertrages bzw der Betriebsvereinbarung nur dispositive Wirkung zu. Auch für den Verbrauch des Zeitguthabens ist eine Vereinbarung notwendig, wobei im Sinne eines Ausgleichs der Mehrbelastung auf eine zeitliche Nähe zwischen Überstundenleistung und Inanspruchnahme der Freizeit Bedacht genommen werden soll. Riskanter Trend: Privatgeräte im Büro OGH: Leiharbeiter darf bleiben powered by diepresse.com Wirtschaftsrecht London: Milliarden-Deal um Bürokomplex bahnt sich an Meinungsstand. Der überwiegende Teil der Literatur und Judikatur sieht als Rechtsfolge für den Fall der Erkrankung eines Arbeitnehmers während des Verbrauchs der geleisteten Überstunden im Rahmen des Zeitausgleichs vor, dass dieser durch die Erkrankung nicht unterbrochen wird. "Wir sind der Erfüllungsgehilfe der FMA" Neue EU-Richtlinie: Kein "Ausverkauf des Wassers" Das OLG Wien sowie das OLG Linz vertreten die Ansicht, dass Krankenstände nicht zur Abdeckung von Überstundenguthaben herangezogen werden können; der Zeitausgleich für Überstunden diene dem Ausgleich vorweggenommener Arbeitszeit, weswegen der Entgeltcharakter überwiege. Es sei davon auszugehen, dass Zeiträume, in denen dem Arbeitnehmer ohnehin ein Anspruch auf Entgelt auch unabhängig von einer Arbeitsleistung zukomme, nämlich Urlaub und Krankenstand, nicht zur Abdeckung des Überstundenguthabens herangezogen werden dürfen. AZG. Dr. Klaus Mayr (Universitätslektor und fachkundiger Laienrichter beim OGH), begründet die Unzulässigkeit des 1 von 4 OGH: Leiharbeiter darf bleiben Riskanter Trend: Privatgeräte im Büro powered by diepresse.com Mag. Nicolaus 22.08.2013 10:10 Krankheit unterbricht Urlaub - jedoch nicht Zeitausgleich « Wirtschaft... Verbrauchs von Zeitausgleich trotz Krankenstandes insbesondere damit, dass § 10 Arbeitszeitgesetz nur die Abgeltung von Überstunden vorsehe. Daher könne es nicht sein, dass im Krankheitsfall die Ausgleichzeiten verbraucht werden. Als Argument wird in der Literatur auch der Erholungszweck herangezogen, der sowohl beim Zeitausgleich als auch beim Urlaub wesentlich sei, und somit aufgrund der ähnlichen Interessenslage, eine analoge Anwendung der Bestimmungen des Urlaubsgesetzes rechtfertige. Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubs, so gelten gemäß § 5 des Urlaubsgesetzes die Tage, an denen sich Urlaub und Krankheit überschneiden ab dem dritten Tag als Krankenstandstage. Wendet man diese Norm analog an, so muss unterschieden werden ob die Inanspruchnahme der Abwesenheit auch zu einem anderen Zeitpunkt möglich ist oder ob die Inanspruchnahme der Abwesenheit auf einer Gegenleistung - wie im Falle einer Gleitzeitvereinbarung - beruhe. Aufgrund der ähnlichen Tatbestandsmerkmale mit dem Erholungsurlaub, sei die analoge Anwendbarkeit des § 5 Urlaubsgesetzes laut Mayr zu bejahen. OGH. An der gegenständlichen Entscheidung in der Sache 9 ObA 11/13b, hätte laut OGH auch eine analoge Anwendung des Urlaubsgesetzes nichts geändert, denn die Erkrankung des klagenden Arbeitnehmers während des Zeitausgleichs habe nicht länger als drei Kalendertage angedauert. Der OGH entschied zu Lasten des Arbeitnehmers und lehnte dessen Begehren auf Überstundenentgelt mit dem Argument ab, dass der Zeitausgleich nur zu einer anderen Verteilung der Arbeitszeit führe. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall setze voraus, dass der Arbeitnehmer gerade durch seine Erkrankung an der Arbeitsleistung gehindert sei. Dies könne nur dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer überhaupt zur Arbeitsleistung verpflichtet sei, was beim Zeitausgleich aufgrund der vorgeleisteten Arbeit gerade nicht der Fall sei. Da der Zweck des Zeitausgleichs in der Annäherung der durchschnittlichen Arbeitszeit an die Normalarbeitszeit bestehe, verneinte der OGH auch eine Analogie zur oben beschriebenen Unterbrechung des Urlaubs durch Krankenstand, da beim Urlaub der Erholungszweck vorrangig sei. Der Zeitausgleich diene zwar unter anderem auch der Erholung, jedoch sei der vorrangige Zweck der Ausgleich des vorhandenen Ungleichgewichts der Normalarbeitszeit. Modell. Die Regel von Prof. Schrank (Arbeitsrechtsexperte, Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Anm.), dem letztlich auch der OGH zu seiner neuesten Entscheidung folgte, lautet „Krankheit bricht Urlaub, aber nicht Zeitausgleich“. Dies leitet er aus dem Modell der geblockten Altersteilzeit ab, bei welchem Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit verringern können. Diese verringerte Arbeitsleistung kann der Arbeitnehmer entweder in vollem Umfang geblockt in der ersten Hälfte der Restarbeitszeit oder zur Hälfte über die gesamte Restarbeitszeit verteilt erbringen. Wird die Altersteilzeit also geblockt, erwirbt der Arbeitnehmer während der Vollarbeitsphase nur entsprechend dem Ausmaß der Entgeltfortzahlung Zeitguthaben für die Freizeitphase. Bei Erkrankung während der Arbeitsphase steht für Zeiten der Entgeltfortzahlung der eingearbeitete Teil der Freizeitphase zu. Es wird kein Zeitguthaben für entgeltfreie Zeiten gut geschrieben. Was also für einen Krankenstand in der langen Freizeitphase geblockter Altersteilzeit gelte, müsse umso mehr bei den wesentlich kürzeren Überstundenzeitausgleichen gelten. So handle es sich also auch im Fall, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsspitzen voll 2 von 4 http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/recht_steuern/1443806/Kra... Mels-Colloredo Der Autor ist Anwalt bei PHHV-Rechtsanwälte. Zitiervorschlag: Mels-Colloredo, "Krankheit unterbricht Urlaub - jedoch nicht Zeitausgleich", RechtsBlatt 22.8.2013 Mehr auf wirtschaftsblatt.at Luxushotel Radisson Blu macht die Pforten dicht Trotz Nespresso-Gewinnplus bleibt Nestlé Österreich in roten Zahlen Georg Stumpf zieht in Brasilien das grosse Los Hollister-Mitarbeiter dürfen alleine aufs Klo - vorerst Singapur: Vom Tellerwäscher zum Milliardär Ärzte sind schockiert Dank einer neuen Methode aus Boston verlor dieser Vater 12kg in 4 Wochen für nur 39€. Palmöl-Invest ab 7.500 € Garantierte Rendite von 9 % p.a. + Laufzeit 10 Jahre + Auszahlungen bereits im 1. 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Ja Nein Weiß nicht Abstimmen 22.08.2013 10:10 Krankheit unterbricht Urlaub - jedoch nicht Zeitausgleich « Wirtschaft... http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/recht_steuern/1443806/Kra... gearbeitet habe und dann in der sich daraus ergebenden Zeitausgleichszeit im Krankenstand sei, nur um eine arbeitszeitrechtliche Verschiebung der Normalarbeitszeit. Zum Zwischenergebnis Im Hinblick auf die Freizeit wäre dies ebenso zu beurteilen als wenn jemand ausgerechnet an seinem arbeitsfreien Samstag erkranke. Auch ein derartiger Arbeitnehmer erhalte dafür unstrittig keinen anderen Wochentag frei. Für den OGH gilt daher in seiner aktuellen Entscheidung die Regel von Prof. Schrank, wonach Krankheit zwar Urlaub bricht, nicht aber Zeitausgleich. Redaktions-Blog Land in Sicht! Musk setzt auf die falschen Vorbilder Ein ordentliches Konsumplus in Deutschland Das WirtschaftsBlatt 3 Wochen gratis testen » Jetzt kostenlos bestellen Twittern 0 Gefällt mir 0 0 Mehr WERBUNG Die Redaktion empfiehlt iPad für 19€ verkauft! Ärzte sind schockiert Einzelhändler verärgert. QuiBids versteigert iPads für verrückte Preise wie 19€. Dank einer neuen Methode aus Boston verlor dieser Vater 12kg in 4 Wochen für nur 39€. Herbsturlaub Steiermark Beziehungsglück? Neu im Geschäft am 21. August FOR YOU - die Glücksquelle am Stefansplatz. H i e r K l a p p t s !! Bunt und geschmackvoll. Urlaubsangebote unverbindlich anfragen z.B. 2 Nächte ab € 85,- Kommentare 0 Kommentare Gastname oder Einloggen / Useraccount registrieren Sicherheitscode* (Was bringt das?) 3 von 4 [?] Schwer lesbar? > Neu laden Kommentieren Verbleibende Zeichen: 1500 Mehr in Recht & Steuern 20.08.2013, 07:03 Kurz erwartet Änderungen bei Rot-Weiß-Rot-Card Forum Alpbach. 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