Incoterms

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Incoterms
Merkblatt – Chancen und Risiken in der Zollabwicklung
Incoterms
Inhalt
Durch die Nutzung von Incoterms im Handel können Unsicherheiten, Missverständnisse
und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Da sie jedoch keine Gesetze
sind, müssen sie explizit zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Eine solche
eindeutige Festlegung der Rechten und Pflichten von Käufer und Verkäufer können viel
Ärger und Zeit sparen. Es ist jedoch nicht immer einfach, den passenden Incoterm auszuwählen.
Direkt und indirekt Betroffene
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Empfänger
• Versender
• Dienstleister, der den Transport übernimmt
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Merkblatt – Chancen und Risiken in der Zollabwicklung
Beschreibung
Incoterms sind eindeutige Regelungen, die Lieferbedingungen für Käufer und Verkäufer im
Handel festlegen. Um zu gelten, müssen sie explizit zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden und immer aus dem dreistelligen Code und einem benannten Ort bestehen (z.B.
FOB Hamburg, nur FOB wäre nicht ausreichend). Zudem muss immer ein eindeutiger Bezug
durch eine Ergänzung hergestellt werden, da auch ältere Incoterms zu Grunde gelegt werden
können (zum Beispiel Incoterms®2010). Die Incoterms der Internationalen Handelskammer
(ICC) sind international anerkannt und werden von der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) unterstützt.
Incoterms regeln Zeit und Ort:
des Risikoübergangs
(Risiko des zufälligen Untergangs der Ware
auf dem Transport)
des Kostenübergangs
(Übergang der Kostenlast vom Verkäufer
zum Käufer)
der Sorgfaltspflicht
(Export- und Importfreimachung der Sendung, Abschluss des Transportvertrages, Andienungs-/Mitteilungspflicht und Verpackungspflicht des Verkäufers)
Incoterms regeln nicht:
Eigentumsübergang
Mängel und Leistungsstörung
Zahlungsmodalitäten
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Fragen des Vertragsabschlusses, der
Willensmängel und Liefermöglichkeiten
Übersicht der Incoterm-Klauseln (Incoterms®2010)
a) Multimodal anwendbare Klauseln
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EXW (ex work – ab Werk)
FCA (free carrier – frei frachtführer)
CPT (carriage paid to – frachtfrei)
CIP (carriage and insurance paid to – frachtfrei versichert)
DAP (delivered at place – geliefert benannter Ort)
DAT (delivered at terminal – geliefert terminal)
DDP (delivered duty paid – geliefert verzollt)
b) Klauseln für den Transport mit See- oder Binnenschiff
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FAS (free alongside ship – frei längstseite Schiff)
FOB (free on board – frei an Bord)
CFR (cost and freight – Kosten und Fracht)
CIF (cost, insurance and freight – Kosten, Versicherung und Fracht)
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Merkblatt – Chancen und Risiken in der Zollabwicklung
Anwendung der Incoterm-Klauseln
Die gewählte Klausel sollte passend für die Ware, das Beförderungsmittel und vor allem für
die von den Parteien gewünschte Pflichtenverteilung sein. Incoterms werden nur gültig,
wenn Sie explizit im Kaufvertrag vereinbart werden. Im Kaufvertrag sollte auch aufgeführt
werden, welche Incoterms-Version maßgeblich sein soll, z.B. EXW Oberkochen Incoterms®
2010 oder FOB Hamburg Incoterms ® latest edition. Stattdessen kann auch ein Textbaustein
im Angebot, Vertrag oder Auftragsbestätigung „Die vereinbarten Lieferbedingungen unterliegen den Incoterms ® 2010“ aufgenommen werden.
Die Incoterms-Klauseln regeln lediglich einige der Primärpflichten des Kaufvertrages. Damit
ergänzen und modifizieren sie das an sich maßgebliche Kaufrecht, können es jedoch keinesfalls ersetzen. Regelungsbereiche, die von den Incoterms nicht umfasst sind (z.B. der Eigentumsübergang oder die Rechtsfolgen eines Vertragsbruches) werden durch ausdrückliche
Bedingungen im Kaufvertrag oder durch das diesem Vertrag zugrunde liegende Recht bestimmt.
Die Klauseln legen verbindliche Pflichten lediglich im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer fest, begründen jedoch keine Pflichten oder Rechte gegenüber anderen Parteien. Zur
Umsetzung der kaufvertraglich übernommenen Verpflichtungen sind die erforderlichen weiteren Verträge durch Verkäufer und Käufer mit Dritten gesondert einzugehen.
Die im Anhang dargestellten Übersichten können helfen, die passende Incoterm-Klausel auszuwählen.
Weitere Informationen:
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http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/in
dex.html
http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/customs/policy_issues
/customs_security/aeo_guidelines2012_de.pdf
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Merkblatt – Chancen und Risiken in der Zollabwicklung
Anhang:
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Merkblatt – Chancen und Risiken in der Zollabwicklung
Neue Klauseln DAP und DAT:
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Bei den Incoterms® 2010 wurde die Zahl der Klauseln von 13 auf 11 reduziert. Zwei
Klauseln wurden dabei neu geschaffen (DAP - delivered at place, DAT - delivered at
terminal), die multimodal anwendbar sind. Vier - nach Einschätzung der ICC - wenig
praxisrelevante Regeln wurden herausgenommen (DAF, DES, DEQ und DDU).
Die Klausel DAT (delivered at terminal) kann gegebenenfalls die bekannte DEQ (delivered ex quay) ablösen, wobei DAT im Gegensatz zu DEQ multimodal anwendbar ist.
Die Anlieferung an ein Terminal entspricht dabei nach Einschätzung von Logistikrecht.info am ehesten der Praxis in der (Hafen-)Logistik.
Die neue Klausel DAP (delivered at place) ist eine eher allgemeine Klausel, bei der es
darauf ankommt, den Bestimmungsort so genau wie möglich festzulegen. Somit können sicher in vielen Fällen die alten Klauseln DAF (delivered at frontier), DES (delivered ex ship) und DDU (delivered duty unpaid) leicht durch die neue DAP ersetzt werden.
Wesentlicher Unterschied zwischen DAP und DAT: Bei DAP muss die Ware „entladebereit“ zur Verfügung gestellt werden, bei DAT hingegen muss die Ware „entladen“
und dem Käufer am Bestimmungsort zur Verfügung gestellt werden.
Neuer Kosten- und Gefahrenübergang bei FOB, CFR und CIF:
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Auch bei den bisher bestehenden Klauseln FOB (free on board), CFR (cost and freight)
und CIF (cost, insurance and freight) wird der Kosten- und Gefahrenübergang neu
geregelt. So war etwa bei diesen drei Klauseln bisher der Gefahrenübergang an der
Schiffsreeling - bei den Incoterms® 2010 ist der Gefahrenübergang nun nach
Verladen des Transportgutes an Bord des Schiffs.
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