british standard brandschutz
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ZVEI I MERKBLATT IMPRESSUM Herausgeber: ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. Fachverband Sicherheit Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen Lyoner Straße 9 60528 Frankfurt am Main Wie sicher sind Brandmeldeanlagen? Redaktion: Angelika Staimer Dr.-Ing Sebastian Festag Friedrich Münz Fachkreis Brandmeldesysteme im FV Sicherheit Telefon: 069 6302-250 Fax: 069 6302-288 E-Mail: [email protected] www.sicherheit.org Alle Rechte vorbehalten Stand: August 2012 33009:2012-08 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Zielsetzung und Anwendungsbereich 5 3. Brandmeldeanlagen 7 3.1. Zuverlässigkeit von Brandmeldeanlagen 8 3.2. Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen 9 4. Studien über die Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen 10 4.1. Studie I: Bestimmung der Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen 11 4.1.1. Empirische Ermittlung der Anlagenverfügbarkeit 11 4.1.2. Modellbasierte Ermittlung der Anlagenverfügbarkeit 13 4.2. Studie II: Einfluss des Dienstleisters auf die Verfügbarkeit 17 4.3. Studie III: Übertragbarkeit von Anlagenkennwerten 19 5. Fazit 23 Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. Veränderungen im Zuge des technischen Fortschritts sowie Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, sind dem Fachverband Sicherheit vorbehalten. Kein Teil des Merkblatts darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Fachverbands Sicherheit reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, vervielfältigt oder verbreitet werden. 2 ZVEI I MERKBLATT 3 33009:2012-08 ZVEI I MERKBLATT 33009:2012-08 1. Einleitung Über 95% der Brandopfer in Deutschland kommen durch eine Rauchvergiftung und nicht durch das Feuer zu Schaden Brände können für die Betroffenen erhebliche Folgen haben und verursachen enorme volkswirtschaftliche Schäden. Allein im Jahr 2010 starben in Deutschland mindestens 373 Menschen durch Brände [1]. Die Zahl der Verletzten liegt vermutlich um Größenordnungen höher. Gefährlich für den Menschen sind dabei vor allem die bei der Verbrennung auch ohne Flammenbildung entstehenden Brandgase wie Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Cyan-, Chlor- und Fluorwasserstoff, Stickoxide und Ammoniak. Ihre schädliche Wirkung erfolgt im Wesentlichen über erstickende, reizende und chronisch toxische Effekte [2]. Insbesondere bei Entstehungs- und Schwelbränden entsteht in der Regel bei niedrigen Energien durch unvollständige Verbrennung verhältnismäßig viel Brandrauch. Bei fortschreitender Brandentwicklung erhöht sich normalerweise der Energieanteil, die Verbrennung erfolgt vollständiger und der Rauchgasanteil vermindert sich. Schwelbrände können sich auch ohne Flammenbildung über Stunden erstrecken und dabei sehr viel Rauchgas entwickeln. Die freigesetzten Brandgase schädigen nicht nur Menschen, sondern auch Objekte und Gebäude. Selbst bei erhaltener Standfestigkeit müssen Gebäude mit irreparabel kontaminierten Oberflächen abgerissen und neu errichtet werden. Der entstandene – meistens durch Versicherungen regulierte – Sachschaden erhöht sich noch um Schadenersatzleistungen an Brandgeschädigte [3]. 77% der von größeren Bränden betroffenen Unternehmen nehmen ihr volles Geschäft nicht wieder auf Wegen der Auswirkungen von Bränden hat der Gesetzgeber zahlreiche Bestimmungen zum Brandschutz festgelegt. Bereits im Grundgesetz ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie der Schutz des Eigentums festgeschrieben. Daraus abgeleitet finden sich Brandschutzbestimmungen in vielen anderen Gesetzen und Verordnungen wie beispielsweise den Landesbauordnungen oder in den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Verkehrssicherungspflicht. Versicherungen stellen häufig zusätzliche Anforderungen an die Risikokontrolle. Eine frühzeitige Branderkennung durch Brandmeldeanlagen verschafft bei Ausbruch eines Feuers wertvolle Zeit Oberstes Ziel aller Brandschutzmaßnahmen ist der Personenschutz. Insbesondere sind im Brandfall alle betroffenen Personen möglichst früh über die bestehende Gefahr zu informieren und es ist eine gefahrlose Selbstrettung zu ermöglichen. Anlagentechnische Maßnahmen wie beispielsweise Brandmeldeanlagen liefern hierzu einen wichtigen Beitrag, da mit ihrer Hilfe Brände frühzeitig erkannt und Evakuierungszeiten verkürzt werden können. Die für eine Räumung verfügbare Zeit ergibt sich aus der Summe mehrerer aufeinander folgender Zeitintervalle [9,10]: tRäumung = tDetektion + tAlarmierung + tVerarbeitung + tBewegung Durch eine frühzeitige Branderkennung wird die zur Verfügung stehende Räumungszeit verlängert, während eine Verkürzung der einzelnen Zeitintervalle die benötigte Räumungszeit verringert. Für die Überlebensfähigkeit eines Unternehmens können allerdings die Folgeschäden viel größer sein: Imageschäden, Marktanteilsverluste durch Fertigungsausfall oder Datenverluste durch zerstörte Rechenzentren können ein Unternehmen derart in Mitleidenschaft ziehen, dass eine Insolvenz nicht mehr zu vermeiden ist [4, 5]. Da Brände auf sehr verschiedene Weise und unter komplizierten Bedingungen entstehen können, ist eine vollständige Vermeidung von Bränden nicht möglich. Zudem hängen die Brandverläufe von zahlreichen, zum Teil nicht kalkulierbaren Faktoren ab. Es entspricht außerdem der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. So stellte das Oberverwaltungsgericht Münster fest: „Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss“ [9]. Um die Brandauswirkungen möglichst gering zu halten, sind neben einer frühen Branddetektion auch weitere Strategien zur Kontrolle von Bränden notwendig. Dazu leisten anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen wichtige Beiträge. 2. Zielsetzung und Anwendungsbereich Bild 1: Auswirkungen von größeren Bränden auf die Betriebsfortführung [4, 5] 4 ZVEI I MERKBLATT Brandmeldeanlagen sind ein zentrales Element anlagentechnischer Maßnahmen im Brandschutz. Grundlegende Voraussetzung für ihre Wirksamkeit – und damit auch für den Schutz von Menschen und Sachwerten – ist eine hohe Zuverlässigkeit. Dieses Merkblatt erläutert die Ergebnisse verschiedener empirischer und theoretischer Studien, um Architekten, Fachplanern, Errichtern und Betreibern von Gebäuden mit Brandmeldeanlagen eine Hilfestellung zur Abschätzung der Zuverlässigkeit an die Hand zu geben. Es soll darüber hinaus dafür sensibilisieren, dass eine hohe Zuverlässigkeit nicht nur von der Qualität der eingesetzten Produkte und Systeme abhängt. Entscheidend ist auch die Qualität der zahlreichen Dienstleistungen, die während des gesamten Lebenszyklus der Anlage zum Tragen kommen. 5 33009:2012-08 ZVEI I MERKBLATT 33009:2012-08 3. Brandmeldeanlagen Automatische Brandmeldeanlagen schützen Menschen und verringern Sachschäden Brandmeldeanlagen sind technische Anlagen zur Brandfrüherkennung und zur Reduzierung der Brandauswirkungen. Zu ihren Aufgaben gehören die Warnung von Betroffenen, die Einleitung der Evakuierung und die gleichzeitige Alarmierung der Feuerwehr. Darüber hinaus lösen sie weitere Maßnahmen aus, die Menschen von der Gefahrenstelle fernhalten oder eine weitere Ausbreitung des Brandes verhindern. Auf diese Weise sollen Menschenleben gerettet und Sachschäden weitestgehend gemildert werden. Eine Studie über die Wirksamkeit anlagentechnischer Brandschutzmaßnahmen zeigt, dass eine Brandmeldeanlage die Schäden (gemessen am geschätzten Sachschaden sowie am Brandumfang beim Eintreffen der Feuerwehr) deutlich verringert [11]. Personenopfer waren in den erfassten Fällen, in denen automatische Brandmeldeanlagen eingesetzt wurden, nicht zu verzeichnen. Ausgangspunkt für den Einbau einer Brandmeldeanlage ist oftmals das Brandschutzkonzept. Dieses macht Vorgaben für das nach DIN 14675, Abschnitt 5 erforderliche Brandmeldekonzept, welches die angestrebten Schutzziele und damit die funktionale Beschreibung der Leistungsinhalte der Anlage für das jeweilige Projekt festlegt. Die Rahmendaten sind oftmals in der Baugenehmigung enthalten. Ein zentraler Bestandteil von Brandmeldeanlagen sind die Brandmelder, die Brandrauch und Brandgase mittels chemisch-physikalischer Messprinzipien in Abhängigkeit von Konzentration und Partikelgröße identifizieren. Brandmelder können bei der überwiegenden Anzahl der Brände diese Substanzen bereits in frühen Brandphasen erkennen, also noch bevor größere Schäden eingetreten sind. Die Informationen der Brandmelder werden dann von der angeschlossenen Brandmelderzentrale entgegengenommen und ausgewertet. Im Wohnungsbereich und in wohnungsähnlichen Umgebungen werden Brandmelder als Rauchwarnmelder bezeichnet. Rauchwarnmelder entsprechen anderen normativen Vorgaben und werden deshalb im Folgenden nicht weiter betrachtet. Brandmeldeanlagen müssen in ständiger Funktionsbereitschaft sein, um im Gefahrenfall zuverlässig schützen zu können Die technische Entwicklung führt zu immer sensibleren Gerätetechnologien, die Brände häufig schon vor einer Flammenbildung in der Brandentstehungsphase erkennen und dadurch zusätzlich Zeit zur Selbst- und Fremdrettung verschaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Brandmeldeanlagen ständig in voller Funktionsbereitschaft sein. Aus diesem Grund werden hohe Produkt- und Anwendungsanforderungen an sie gestellt. Produkt-anforderungen werden dabei auf Basis europäischer Regelwerke der Normenreihe DIN EN 54 [12] festgelegt. Bei den wesentlichen Bestandteilen von Brandmeldeanlagen handelt es sich um Bauprodukte auf der Basis harmonisierter Normen, die zum Zwecke der Qualitätssicherung und Vereinheitlichung durch eine notifizierte Stelle im Rahmen einer Typenprüfung geprüft und mit einem CE-Kennzeichen zertifiziert werden. Neben diesen Produktanforderungen existieren länderspezifische Anwendungsregeln, die Anforderungen an den Umgang mit den Produkten und Systemen regeln, wie beispielsweise die DIN 14675 und DIN VDE 0833. Bild 2: Brandverläufe (oben in Anlehnung an [2][7][8] und unten an [10]) Brände beginnen meistens mit einem Entstehungsbrand, der sich bei einem ungestörten Verlauf zu einem Vollbrand entwickelt. Brandmeldeanlagen sorgen für eine frühzeitige Branderkennung und vergrößern dadurch die Zeitspanne für eine gefahrlose Selbstrettung. Darüber hinaus kann dadurch der Brand rechtzeitig bekämpft und der Sachschaden deutlich vermindert werden (zur Funktion des Schadensverlaufs siehe auch [10]). 6 ZVEI I MERKBLATT 7 33009:2012-08 ZVEI I MERKBLATT 33009:2012-08 3.1. Zuverlässigkeit von Brandmeldeanlagen Die Zuverlässigkeit einer Brandmeldeanlage hängt im Wesentlichen von Qualität und Verfügbarkeit der Anlage1 ab. Die Qualität der Anlage wiederum setzt sich zusammen aus der Qualität von: • • • • • • • • • Brandschutz- und Brandmeldekonzept sind entscheidend für die Wirksamkeit einer Brandmeldeanlage Produkten Systemen Planung Vernetzung (Leitungen und Kabel) Errichtung Parametrierung Betrieb Instandhaltung und Modernisierung Grundlage einer Brandmeldeanlage ist eine Gefährdungsbeurteilung im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes, in dem die Schutzziele und ihre Erreichung geplant und dargelegt werden. Dieses Konzept umfasst damit die Aufgabenbeschreibung einer Brandmeldeanlage, die die Grundlage für alle weiteren Schritte ist und sich deshalb auf die Qualität aller nachfolgenden Schritte auswirkt. Damit bestimmt das Brandmeldekonzept entscheidend die Wirksamkeit einer Brandmeldeanlage. Die Umsetzung des Konzeptes in die Vorgaben für die BMA ist eine verantwortungsvolle planerische Aufgabe. Aus diesem Grund fordert die DIN 14675 zur Qualitätsabsicherung eine aufgabenbezogene Zertifizierung des ausführenden Planers. Bild 3: Hypothetischer Verlauf der Verfügbarkeit [13] Ohne zusätzliche Maßnahmen vermindert sich die Anlagenqualität im Laufe der Zeit. Instandhaltung und Modernisierung sind deshalb unabdingbar, um die Anlagen verfügbar – also funktionsfähig – zu halten. 3.2. Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen Die Qualität der Errichtung und Parametrierung bestimmt die Funktionssicherheit einer Brandmeldeanlage. Deshalb fordert die DIN 14675 auch hier die Leistungserbringung durch hierfür zertifizierte Unternehmen. Neben der Qualität bestimmt die Verfügbarkeit die Anlagenzuverlässigkeit. Unter Verfügbarkeit wird die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine Einheit zur Zeit t im funktionsfähigen Zustand befindet, verstanden [14]. Bei reparierbaren Anlagen (wie einer Brandmeldeanlage) wird von Verfügbarkeit bzw. Nicht-Verfügbarkeit [14], bei nicht reparierbaren Anlagen hingegen von einer Ausfallwahrscheinlichkeit gesprochen. Die Verfügbarkeit einer Brandmeldeanlage berechnet sich in Anlehnung an Staimer et al. [13] wie folgt: Für den Betreiber einer Brandmeldeanlage ergeben sich Verpflichtungen aus der DIN VDE 0833 Teil 1 und der DIN 14675. Die Einhaltung dieser Normen ist überwiegend Bestandteil der Aufschaltebedingungen der Feuerwehren, die auch eine laufende Überprüfung der Anlagen fordern. Sollten Abweichungen vom Anlagensollzustand auftreten, ist eine umgehende Wiederherstellung des Sollzustands notwendig. lim (t ➔ ∞) V(t) = V∞ = MTTF / (MTTF + MTTR) = MTTF / MTBF Die Verfügbarkeit einer Anlage bezeichnet das Verhältnis von Zeitdauer des funktionsfähigen Systems zur gesamten Einsatzzeit. Sie wird bei großen Zeiträumen zugrunde gelegt und aus den Parametern der mittleren Zeitspanne bis zum Auftreten eines Ausfalls (Mean Time To Failure, kurz MTTF) sowie der mittleren Reparaturdauer zur Behebung eines Ausfalls (Mean Time To Repair, kurz MTTR) ermittelt. Aus der Summe der Zeitspannen bis zum Auftreten eines Ausfalls und der Reparaturdauer ergibt sich die mittlere Zeitspanne zwischen zwei Ausfällen (Mean Time Between Failures, kurz MTBF). Einige Bestandteile von Brandmeldeanlagen besitzen einen begrenzten Nutzungsvorrat, wie z.B. Rauchmelder oder Batterien. Ist dieser abgelaufen, muss ein Austausch oder eine Werksinstandsetzung bzw. -kalibrierung erfolgen. Dafür ist der Betreiber verantwortlich, der im Rahmen eines entsprechenden Dienstleistungsvertrages diese Aufgabe an eine Fachfirma weitergeben kann. Nach Ablauf des Nutzungsvorrates der Brandmeldeanlage ist die Modernisierung der gesamten Anlage notwendig, was meistens durch Austausch der Systemtechnik unter weitgehender Beibehaltung der Systemvernetzung durchgeführt werden kann. 1) Qualität entspricht im direkten Zusammenhang der Übereinstimmung der gelieferten Anlage mit den definierten Anforderungen. Höchste Qualität liegt dann vor, wenn die betriebsfertige Anlage alle Vorgaben aus dem Brandmeldekonzept erfüllt (zum Vergleich die allgemeine Begriffsauslegung im Glossar). 8 ZVEI I MERKBLATT 9 33009:2012-08 ZVEI I MERKBLATT 33009:2012-08 4.1. Studie I: Bestimmung der Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen 4.1.1. Empirische Ermittlung der Anlagenverfügbarkeit Die empirische Studie zur Ermittlung der Anlagenverfügbarkeit wurde von Staimer, Klein & Montrone in den Jahren 2006 bis 2007 durchgeführt [14]. Dazu wurden über einen Zeitraum von einem Jahr Angaben zum Störungsverhalten installierter und instandgehaltener Brandmeldeanlagen von Mitgliedsfirmen des ZVEI erhoben, unterteilt nach der Anlagengröße. Anzahl und Dauer der gemeldeten Störungen wurden auf die Gesamtzahl der im deutschen Markt eingesetzten Brandmeldeanlagen hochgerechnet. Im Rahmen dieser Studie wurden Daten von etwa 45.000 Anlagen erhoben. Diese wurden nach folgendem Schema klassifiziert: Anlagengröße Klassendefinition kleine Anlagen BMA mit einer Zentrale (n < 50 Brandmelder) in einigen Meldergruppen, einfache einzelne Steuerungen und eine Bedieneinheit mittlere Anlagen ein oder zwei vernetzte Zentralen (n >100 Melder), Bedieneinheiten und mehrere Steuerungen große Anlagen mehrere vernetzte Zentralen, Bedieneinheiten, (n > 512 Melder), mehrere, auch komplexe Steuerungen Tabelle 1: Klassifizierung der analysierten Brandmeldeanlagen Bild 4: Kenngrößen zur Charakterisierung des Ausfallverhaltens von Brandmeldeanlagen [15]. 4. Studien über die Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen Beim Auftreten einer Störung der Brandmeldeanlage muss der Betreiber den Instandhalter unmittelbar benachrichtigen, damit dieser die Anlage wieder in den betriebsfähigen bzw. ungestörten Betrieb setzen kann. Die Reparaturdauer2 wurde vom Zeitpunkt der Störungsmeldung beim Instandhalter durch den Betreiber bis zur Meldung einer Wiederinbetriebnahme durch das Instandhaltungspersonal gemessen. Diese Zeit wurde ins Verhältnis mit der Gesamtlaufzeit von Anlagen der gleichen Größe gesetzt: Für den Ausgang eines Brandes ist die Anlagenverfügbarkeit im tatsächlichen Brandfall entscheidend, d. h. eine Nicht-Verfügbarkeit wirkt sich nur bei einem gleichzeitig stattfindenden Brandfall aus. Da die Anlagen projektspezifisch aufgebaut werden und ihre Verfügbarkeit erheblich vom Umgang mit ihnen abhängt, lassen sie sich nur schwer miteinander vergleichen. Der Fachkreis BMS im ZVEI-Fachverband Sicherheit hat eine (statistische) Erhebung der Qualität durchgeführt, um hierüber eine Abschätzung zu erhalten. Mit dieser Zielstellung wurden mehrere Studien über die Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen durchgeführt, deren wesentliche Inhalte im Folgenden vorgestellt werden: Studie I: Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen über die • praktisch-empirische und • theoretisch-modellbasierte Ermittlung der Anlagenverfügbarkeit Anlagengröße Anlagen [Anzahl] kleine Anlagen 25.000 2,62 99,97 mittlere Anlagen 12.000 6,71 99,92 8.000 14,89 99,83 45.000 8,07 99,90 große Anlagen Summe bzw. Mittelwert ermitl. Nicht-Verfügbarkeit [h/a] Verfügbarkeit [%] Tabelle 2: Empirisch ermittelte Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen Studie II: Einfluss des Dienstleisters auf die Anlagenverfügbarkeit Studie III: Übertragbarkeit von Anlagenkennwerten Die Reparaturdauer setzt sich aus der Anfahrtszeit (evtl. nicht sofort, falls der Monteur noch andere Aufgaben hat) und der Reparaturzeit zusammen. Die Reparaturdauer ist in der NichtVerfügbarkeit (siehe Bild 4) enthalten, welche die Gesamtzeit umfasst, in der die Anlage als gestört zu betrachten ist. 2) 10 ZVEI I MERKBLATT 11 33009:2012-08 ZVEI I MERKBLATT 33009:2012-08 ANMERKUNG: Eine Zuverlässigkeit von mehr als 99,9 % ist ein recht hoher Wert für Brandmeldeanlagen, mit Blick auf andere technische Anlagen aber nicht führend. Im Bereich gesicherter Prozesssteuerungen mit Sicherheitsanforderungen sind Zuverlässigkeiten von 99,99999x % möglich [13, S. 92]. Brandmeldeanlagen in Deutschland besitzen mit 99,90 % eine außerordentlich hohe Verfügbarkeit Ausfallgrad Totalausfall (CPU oder Bedienfeld) Die Ergebnisse zeigen, dass die Anlagenverfügbarkeit mit zunehmender Anlagengröße sinkt. So liegt bei großen Anlagen nur eine Verfügbarkeit von 99,83 % vor. Diese Anlagen waren im Durchschnitt pro Jahr 14,89 Stunden nicht voll funktionsfähig. Kleine Anlagen weisen eine Verfügbarkeit von 99,97 % auf und sind im Durchschnitt pro Jahr 2,62 Stunden nicht funktionsfähig. Anzahl [%] 7,6* Teilausfall (1 Komponente) 51,4** 100 % gesicherter Betrieb 41,0 zu ca. *50 % bzw. **10 % durch Blitzschlag verursacht. Tabelle 4: Ausfallgrad von Brandmeldeanlagen Im Rahmen der Studie wurden zusätzlich zu der oben beschriebenen Analyse über einen Zeitraum von einem Monat Anlagen eines Typs hinsichtlich ihrer Fehlerursachen und der gemeldeten Störungsumfänge ausgewertet. Sowohl beim Defekt der Gesamtanlage als auch bei der Störung einzelner Bestandteile – z. B. wenn ein Brandmelder von mehreren im gleichen Brandabschnitt bzw. Raum nicht meldefähig ist – erfolgt die Störungsmeldung in gleicher Form. Bei großen Anlagen ist aufgrund der im System enthaltenen Redundanzen ein Gesamtausfall der Anlage weitestgehend ausgeschlossen. Bei kleinen Anlagen hingegen kann z. B. eine Schädigung des Prozessors (CPU) zum Totalausfall führen. Aus Tabelle 3 gehen die Ergebnisse zu den Fehlerursachen hervor: Unzureichender Blitzschutz des Gebäudes ist die häufigste Ausfallursache bei Brandmeldeanlagen Grund der Störung Anzahl [%] Leitungsnetz 15,6 Feldelemente 32,1 Zentralen 24,8 Sonstige 27,4 Normkonforme Brandmeldeanlagen besitzen eine hohe Verfügbarkeit 4.1.2. Modellbasierte Ermittlung der Anlagenverfügbarkeit Neben der empirischen Studie wurde von Staimer, Klein & Montrone [14] zusätzlich eine rein theoretisch-modellbasierte Studie zur Ermittlung der Anlagenverfügbarkeit durchgeführt (siehe auch [16]). Da sich die Verfügbarkeit unter anderem über die ->Systemausfälle definiert, wurde in einem ersten Schritt definiert, was als Ausfall des Brandmeldesystems in dem Modell zu bewerten ist. Hierbei spielt die redundante Auslegung bestimmter Systemkomponenten eines Brandmeldesystems bzw. einer dezentral aufgebauten Brandmeldeanlage eine wichtige Rolle. Folgende Szenarien gelten nicht als Ausfall: Tabelle 3: Störungsgründe von Brandmeldeanlagen. Die Abweichung zu 100 % ergibt sich durch Rundungen. • Ausfall eines oder mehrerer automatischer Melder einer Gruppe und kein weiterer Wie Tabelle 4 zeigt, ist ein Totalausfall insbesondere bei kleinen Anlagen im Wesentlichen auf Blitzschläge zurückzuführen. Da die Brandmeldeanlagen einen normkonformen Überspannungsschutz beinhalten, ist die Schädigung auf einen unzulänglichen Grobschutz des Gebäudes (meist Potenzialausgleich) zurückzuführen. Bei 41 % der als gestört gemeldeten Fälle war der Brandmeldebetrieb trotz der Störung zu 100 % gesichert. Die Störung ist dabei entweder in einem Teilbereich der Anlage aufgetreten, der nicht der Brandmeldung, sondern z. B. der Überwachung wichtiger Betriebsteile wie der Temperaturüberwachung eines Kühlhauses zugeordnet ist. Oder es war eine Komponente betroffen, die in größerer Zahl im gleichen Überwachungsbereich angeordnet war, d. h. eine Nachbarkomponente konnte die ausgefallene Funktion übernehmen (z. B. meldete ein Melder von mehreren in einem Raum eine Störung oder der Dynamikbereich der Signalauswertung war am Ende des Nutzungsvorrates begrenzt). • Ausfall eines oder mehrerer Handfeuermelder einer Gruppe und kein weiterer Ausfall Ausfall einer Komponente außerhalb dieser Gruppe einer Komponente außerhalb dieser Gruppe • Ausfall einer oder mehrerer Komponenten einer Steuerungsgruppe und kein weiterer Ausfall einer Komponente außerhalb dieser Gruppe • Ausfall einer Baugruppe und kein weiterer Ausfall einer zweiten Komponente 12 ZVEI I MERKBLATT Die Nicht-Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen in Deutschland beträgt nach der oben beschriebenen empirischen Studie im Mittel 0,61 Stunden pro Jahr. Über die Hälfte davon – ca. 20 Minuten – sind durch ungenügenden Überspannungsgrobschutz der betroffenen Gebäude verursacht. Die Ausfallzeit könnte also durch Verbesserung des Blitzschutzes weiter reduziert werden. Dieser ist allerdings nicht im Auftragsumfang von Brandmeldeanlagen enthalten. Die ermittelte Verfügbarkeit gilt für instandgehaltene Anlagen, da diese in die Untersuchung eingeflossen sind. 13 33009:2012-08 ZVEI I MERKBLATT 33009:2012-08 Die modellbasierte Analyse der Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen geht von einem charakteristischen Brandmeldesystem aus. Diese beispielhaft angenommene Anlage besteht aus den Baugruppen: OR • Mastermodul (CPU, optional redundant gedoppelt) 2/2 1/6 • Control Modul Driver I/O (Systemsteuerung) 2/2 • Stromversorgung (optional redundant gedoppelt) 2/27 • Bedienfeld (optional redundant gedoppelt) OR • drei Baugruppen (optional jeweils redundant gedoppelt) zur Anschaltung von Feldgeräten, die sich zusammensetzen aus einem „Linien Modul“ mit vier Ringleitungen (Loops), jede davon bestehend aus je zwei Abschnitten mit je - einer Gruppe automatischer Melder (4 Multisensormelder, 21 Rauchmelder, 3 Wärmemelder) - einer Gruppe mit drei manuellen Meldern - einer Steuergruppe mit vier I/O-Elementen und vier Alarmtongebern 1/6 2/2 2/2 2/27 OR Die so spezifizierte Gesamtanlage mit drei Baugruppen umfasst also 744 Melder, 96 I/O Elemente und 96 Alarmtongeber. Weiter wurden folgende Modellannahmen getroffen: 1/4 • das System hat keine Herstellungsfehler 1/4 1/4 1/4 OR 1/21 1/3 1/21 1/4 1/3 1/3 1/4 1/3 • es erfolgt eine korrekte Installation der Anlage • das System wird gemäß seiner Spezifikation betrieben und regelmäßig gewartet Einzelgerät mit MTBF-Angabe Einzelgerät mit MTBF-Angabe • es treten keine Bedienungsfehler auf „M von N Gatter“ für Redundanzgrad Einzelgerät mit MTBF-Angabe Teilfehlerbaum mit berechneter MTBF „M von N Gatter“ für Redundanzgrad Teilfehlerbaum mit berechneter MTBF Die so beschriebene Brandmeldeanlage wird für die Fragestellung der Verfügbarkeit als physikalisches System angesehen und in diesem Sinn definiert als eine Gruppe von technischen und organisatorischen Elementen zur Erfüllung einer komplexen Aufgabe. „M von N Gatter“ für Redundanzgrad Bild 5: Schematische Darstellung des Fehlerbaums des angenommenen Brandmeldesystems [16]. Teilfehlerbaum mit berechneter MTBF An jedem Punkt des Systems können Fehler auftreten, deren Auswirkungen auf die Systemfunktion anhand eines so genannten Fehlerbaums analysiert werden können. Dabei wird die Wahrscheinlichkeit eines Systemausfalles über die Ausfallwahrscheinlichkeit der Systemkomponenten bestimmt. Die Analyse erfasst bei den hier untersuchten Systemen alle kritischen Pfade, die einen Systemausfall auslösen können. Als Grundlage dienen einzelne oder über die Regeln der „Booleschen Algebra“ logisch verknüpfte Ausfälle der Systemkomponenten. 14 ZVEI I MERKBLATT 15 33009:2012-08 ZVEI I MERKBLATT 33009:2012-08 Für die Durchführung der Fehlerbaumanalyse im Fall des beschriebenen Brandmeldesystems wurden die MTBF-Werte eines Herstellers verwendet. Bei Feldkomponenten wurden Werte für 20°C benutzt, bei Komponenten der Zentrale die MTBF-Werte für 40°C eingesetzt. Bei der Bestimmung der MTBF-Werte von Komponenten wurden in einigen Fällen Szenarien für den schlimmsten Ausgang verwendet. Weitere Modellierungsdetails waren: 4.2. Studie II: Einfluss des Dienstleisters auf die Verfügbarkeit Neben den eingesetzten Technologien, deren Qualität und Verfügbarkeit, hat die Qualität des am Prozess der Brandmeldung beteiligten Dienstleisters einen Einfluss auf die Zuverlässigkeit der Anlagen. Dieser Annahme geht die nachstehend beschriebene Studie [18] nach. Zur Bewertung der Qualität von Dienstleistern wurde zu Beginn der Studie ein Expertenkreis zusammengestellt, der einen Kriterienkatalog über die Einflussfaktoren auf die Dienstleistungsqualität aufstellte. Der Katalog (Bild 6) wurde in mehreren Schritten in einem iterativen Verfahren vervollständigt und den praktischen Anforderungen angepasst. Das Ziel einer hohen Dienstleistungsqualität ist ein niedriger MTTR- (Mean-Time-To-Repair), bei einem hohen MTTF-Wert (Mean-Time-To-Failure). • der MTBF-Wert für I/O-Elemente wurde mit dem eines Rauchmelders approximiert, der MTBF-Wert für einen Alarmtongeber wurde im Vergleich zum Wert eines Rauchmelders um 20 % gesenkt. Klemmverbindungen wurden wegen der geringen Ausfallrate vernachlässigt [17]. Ebenso wurden Leitungsunterbrechungen durch Bruch oder Korrosion sowie Zerstörungen durch äußere mechanische Einflüsse nicht betrachtet • als MDT-Wert (Mean down time: Die Zeitspanne der „Nicht-Verfügbarkeit“ im Fehlerfall) wurde bei allen Komponenten 24 Stunden angenommen BMA-Konfiguration tatsächlich erwartete Verfügbarkeit • bei den erlaubten Ausfällen von Komponenten konnte die Reparatur bzw. der Austausch dieser Komponenten bei laufendem Betrieb erfolgen Technische Daten Technische Verfügbarkeit Dienstleistungsqualität • Software-Ausfälle waren nicht in der Modellierung berücksichtigt Aus der modellbasierten Fehlerbaumanalyse gehen die nachstehenden Ergebnisse hervor: Systemarchitektur EEEE DDEE MDT [h/a] 2,61 1,90 Verfügbarkeit [%] Planung Inbetriebsetzung Betrieb Wartung Qualifizierung Qualifizierung Qualifizierung Qualifizierung Anzahl der Projekte Überprüfung IBS Dokumentation Dokumentation Rückfallebenen Anzahl der Anlagen Durchführung Anzahl der Anlagen Dokumentation Ausrüstung Projektierung Abnahme Organisation Qualifizierung Qualifizierung Qualifizierung Anzahl der Projekte Dokumentation Anzahl der Referenzprojekte Anzahl der Anlagen Dokumentation Erstprüfung 99,97 99,98 Architektur (Reihenfolge): CPU - Energiequelle - Bedieneinheit - Linien Modul. D = Komponente gedoppelt; E = Komponente einzeln. Tabelle 5: Theoretisch ermittelte Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen nach [7] Die erzielten Ergebnisse gelten genau genommen nur für den analysierten Anlagentyp, von dem die zugrunde gelegten MTBF-Werte stammen. Aufgrund der detaillierten Normung sind viele Brandmeldesysteme im deutschen Markt allerdings ähnlich aufgebaut. Installation Durchführung Instandsetzung Qualifizierung Dokumentation Dokumentation Anzahl der Anlagen Qualifizierung Inspektion Durchführung Qualifizierung Qualifizierung Inbetriebnahme Dokumentation Wiederholungsprüfung Überprüfung der Installation Qualifizierung Anzahl der Anlagen Qualifizierung Anzahl der Anlagen Anzahl der Anlagen Durchführung Dokumentation Bild 6: Kriterienkatalog zur Bewertung der Dienstleistungsqualität [18]. Anhand des Kriterienkatalogs sollte bewertet werden, in welchem Maße die Zuverlässigkeit einer Brandmeldeanlage neben rein gerätetechnischen Bedingungen von der Qualität der Dienstleistung beeinflusst wird. Der maximal erreichbare Wert ist durch die hinterlegte maximale technische Verfügbarkeit von 99,97 % (siehe Tabelle 2) beschränkt. 16 ZVEI I MERKBLATT 17 33009:2012-08 ZVEI I MERKBLATT 33009:2012-08 Aus der Praxis ergab sich nachfolgende Klassifikation in Bezug auf die Dienstleistungsqualität: Verfügbarkeit [%] x > 99,90 99,80 < x < 99,90 x < 99,80 4.3. Studie III: Übertragbarkeit von Anlagenkennwerten Dienstleistungsqualität [Klasse] gut durchschnittlich verbesserungsbedürftig Tabelle 6: Klassifikation der Dienstleistungsqualität Die Produktanforderungen für Bestandteile von Brandmeldeanlagen gelten gemäß der DIN EN 54-Reihe europaweit. Das trifft auch auf die Anhänge-ZA zu, die Leistungsdaten für die CE-Kennzeichnung in Anlehnung an die Bauproduktenverordnung festlegen. Damit wird nahegelegt, dass Brandmeldeanlagen innerhalb der EU vergleichbar seien. So wurden beispielsweise britische Quellen [19], die von einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 10 % ausgehen, auch für deutsche Brandmeldeanlagen herangezogen [7]. Die nachstehend beschriebene Studie von Festag & Staimer [15] prüft, inwiefern Verfügbarkeitskennwerte technischer Anlagen auf andere Länder übertragbar sind. Diesem Sachverhalt wurde am Beispiel automatischer Brandmeldeanlagen nachgegangen, wobei eine normative Gegenüberstellung der Produkt- und vor allem der Anwendungsregeln zwischen britischen und deutschen Anlagen durchgeführt wurde. Anhand von Fachgesprächen wurden die im britischen und deutschen Regelwerk verankerten nachstehenden Einflussfaktoren auf die Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen identifiziert. Die groben Einflussfaktoren sind: Auf dieser Basis soll: • Ziel- bzw. Aufgabenstellung der Brandmeldeanlage • dem Anlagenbetreiber eine Einschätzung über die wahrscheinliche Verfügbarkeit seiner Anlage ermöglicht werden • Bestandteile der Anlage und deren Wechselwirkung • den an der Errichtung beteiligten Dienstleistern ermöglicht werden, Potenziale für • Regelung der Ersatzenergieversorgung Qualitätsverbesserungen zu erkennen • technische Anbindungsweise • dem Errichter eine Referenz für seine Leistungsfähigkeit geboten werden • Kompetenz der an der Planung, Errichtung etc. beteiligten Personen • bei der Beschaffung einer Brandmeldeanlage die Auswahl der möglichen Partner • Weiterleitung von Störmeldungen erleichtert werden • Verfügbarkeit der Instandhalter Die Qualität der Dienstleister hat auf die Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen einen entscheidenden Einfluss Die Studie zeigt, dass die Zuverlässigkeit (Qualität und Verfügbarkeit) von Brandmeldeanlagen sowohl von den technischen Systemen, als auch von der Dienstleistung der am Prozess beteiligten Personen abhängt. Die Dienstleistungsqualität ist für die Zuverlässigkeit der Anlagen wichtig und wird durch das Fachwissen, die Ausbildung und Erfahrung der Beteiligten beeinflusst. Daneben ist eine konsequente Dokumentation und Prüfung wichtig. • … Daneben spielt die Verwendung und Auslegung der zugrunde gelegten Begriffe eine Rolle, da in einigen Fällen keine eins-zu-eins Übersetzung existiert3. Aus den Ergebnissen der hier beschriebenen Studie resultiert ein Werkzeug, das im Rahmen der Schulungen zum Facherrichter des VdS erhältlich ist oder über [email protected] bezogen werden kann. 3) In den britischen Regelungen wird beispielsweise zwischen kommerziellen Anwendungsbereichen (BS 5839-1) [20] und Wohnbereichen (BS 5839-6) [21] unterschieden. In Deutschland sind Wohnbereiche ebenfalls separat geregelt. Der kommerzielle Bereich entspricht mit Unschärfen begleitet etwa gewerblichen, industriellen und öffentlichen Bereichen [15]. 18 ZVEI I MERKBLATT 19 33009:2012-08 ZVEI I MERKBLATT 33009:2012-08 Über die Definition des Schutzziels wird im Vereinigten Königreich eine Anlagenkategorie festgelegt [20]. Damit können Brandmeldeanlagen auf der Basis britischer Regelwerke unterschiedliche Zielstellungen haben. In Deutschland zielen automatische Brandmeldeanlagen grundsätzlich darauf ab: • gefährdete Personen zu warnen • die Räumung der betroffenen Örtlichkeiten einzuleiten (ggf. Fluchtweglenkung) • die Feuerwehr zu alarmieren • den Brand zu lokalisieren • unter Umständen weitere anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen anzusteuern (z. B. Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) • die Zugangswege der Feuerwehr zu öffnen [22] Die Zielstellung wird in beiden Ländern über eine möglichst frühzeitige Detektion des Brandes erzielt, wie in der Einleitung des vorliegenden Merkblattes erläutert wurde. Es zeigen sich auch voneinander abweichende technische Anbindungswege und -formen zwischen der Brandmelderzentrale und der Feuerwehr bei Fernalarmen. Die Prinzipien sind in Bild 7 und Bild 8 skizziert. Bild 8: Anbindung einer Brandmeldeanlage in Deutschland nach DIN 14675 [24]. Im Vereinigten Königreich ist eine Empfangszentrale vorgesehen, die den Alarm entgegennimmt ([20], siehe auch [23]), verifiziert und dann die Feuerwehr alarmiert. Deutsche Systeme beinhalten nach DIN 14675 [24] eine feste Anbindung über eine Alarmübertragungseinrichtung zwischen der Brandmelderzentrale und der Feuerwehr. Die Auswirkungen auf die Anlagenverfügbarkeit sind derzeit unklar. Dagegen ist die funktionale Wirkungsweise eindeutig. Da über die Übertragungseinrichtung direkt der Hilfeleister (in der Regel die Feuerwehr) über das Brandereignis informiert wird, kann die Alarmierungszeit im Rahmen der Hilfsfrist im Lösch- und Rettungseinsatz der Feuerwehr gering gehalten werden (vergleiche auch Bild 4). Bei der Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen spielt auch die Ersatzenergieversorgung eine Rolle. Bild 9 zeigt die britischen und deutschen Regelungen in einer Übersicht. Bild 7: Anbindung einer Brandmeldeanlage in Großbritannien nach BS 5839-1 [23]. 20 ZVEI I MERKBLATT 21 33009:2012-08 ZVEI I MERKBLATT 33009:2012-08 Die Übertragbarkeit von Verfügbarkeitskennwerten von Brandmeldeanlagen ist trotz gleicher Produkte nicht gegeben 5. Fazit Trotz des Einsatzes gleicher Produkte bzw. Bestandteile verhalten sich anlagentechnische Maßnahmen der gleichen Art in verschiedenen Ländern in Bezug auf die Risikobetrachtung aufgrund der unterschiedlichen Anwendungsregeln und der länderspezifischen Philosophien also unterschiedlich. Außerhalb der EU ist dieser Sachverhalt noch deutlicher, da hier zusätzlich unterschiedliche Produkte zum Einsatz kommen können. Damit Brandmeldeanlagen im Ernstfall ihre Zielstellung erreichen können, wird von ihnen eine hohe Qualität und Verfügbarkeit erwartet. Eine Mindestqualität wird durch Produktund Anwendungsregeln sowie durch Zertifizierungsverfahren gewährleistet. Die Verfügbarkeit von normkonformen Brandmeldeanlagen – unter der Voraussetzung der Einhaltung der Regelwerke – konnte auf 99,9x % bestimmt werden. Der Einfluss der Dienstleister auf die Anlagenverfügbarkeit ist hoch. Um die größtmögliche Wirksamkeit von Brandmeldeanlagen zu erreichen, ist ein fachgerechter Umgang mit diesen Gerätetechnologien ausschlaggebend. Dazu sind qualifizierte Personen notwendig, die an der Planung, Errichtung, dem Betrieb, der Instandsetzung und der Modernisierung beteiligt sind. Kennwerte zur quantitativen Beschreibung der Anlagenzuverlässigkeit müssen diesem Sachverhalt Rechnung tragen. Wie aus den Studien hervorgeht, wirken anlagentechnische Maßnahmen wie Brandmeldeanlagen fall- bzw. situationsspezifisch, da neben den Technologien zahlreiche Faktoren der Anwendung die Zuverlässigkeit beeinflussen. Bild 9: Anforderungen an die Ersatzenergieversorgung in Großbritannien und Deutschland. Sprechen wir in Deutschland von einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675, ist zur Sicherstellung einer Mindestqualität der Beteiligten ein Kompetenznachweis zu erbringen. Je nach Hersteller verfügen etwa 70 bis 90 % der Anlagenerrichter und -instandhalter über einen solchen Nachweis [25]. In Großbritannien bearbeiten größere Errichterfirmen eher die größeren Aufträge, von denen ein größerer Anteil einen Qualitätsstandard nachweisen kann. Viele kleinere Aufträge werden von kleineren Firmen bearbeitet, von denen nur wenige über einen Nachweis verfügen. Einer Schätzung der Fire Industry Association (FIA) nach sind etwa 10 % der Errichter- und Instandhalterfirmen nach dem BAFE 203 [26] zertifiziert. Da die Anlagenverfügbarkeit als solche auch über die Reparaturdauer definiert wird, hat die Regelung zur Verfügbarkeit des Instandhalters eine große Bedeutung (siehe Studie über den Einfluss des Dienstleisters auf die Anlagenverfügbarkeit). Hier sind vor allem die Meldemodalitäten der Störung zum Instandhalter und die Dauer, innerhalb derer der Instandhalter die Störung zu beheben hat, wichtig. Dabei kommen unterschiedliche Regelungen zum Vorschein. 22 ZVEI I MERKBLATT 23 33009:2012-08 ZVEI I MERKBLATT 33009:2012-08 Literatur [1] [2] [3] GBE (2012). Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes. www.gbe-bund.de Anmerkung: Bei den 373 Brandopfern werden die Personen einbezogen, die durch die direkte Einwirkung von Rauch, Feuer und Flammen bei unfallartigen Ereignissen starben. Folgeereignisse – wie z.B. Verkehrsopfer durch Brände - sind hier nicht mit eingerechnet. Es handelt sich also bei obiger Angabe um eine Untergrenze der Brandopferzahl. [16] Staimer, A. & Reintsema, J. (22.09.2006). Bedeutung komplexer Brandmeldesysteme im Rahmen von Brandschutzkonzepten. Vortrag beim Fachverband Sicherheitssysteme im ZVEI. [17] SN 29500-5 (06/2004). Erwartungswerte von elektrischen Verbindungsstellen, elektrischen Steckverbindern und Steckfassungen. Siemens Norm. [18] Staimer, A. (10/2011). Bewertung der Dienstleistung im Rahmen von Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen. S+S Report. Nummer 5. S. 18 - 21. Bansemer, B. (2003). Ein Modell zur szenarioabhängigen Beurteilung der Rauchgastoxizität. Dissertation, Bergische Universität Wuppertal, Fachbereich D – Abt. Sicherheitstechnik. [19] PD 7974-7 (06/2003). Application of fire safety engineering principles to the design of buildings – Part 7: Probabilistic risk assessment. Published Document. British Standards Institution (BSI). GDV (07/2011). Statistisches Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2011. Hrsg: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Karlsruhe. [4] N.N. (06/1998). Abgebrannt – für viele Betriebe das Aus. Pro Sicherheit. Informationen der Hekatron GmbH, Vertrieb Deutschland. Ausgabe Nr. 10. [20] BS 5839-1:2002+A2:2008. Fire detection and fire alarm systems for buildings. Code of practice for system design, installation, commissioning and maintenance. Code of Practice. British Standards Institution (BSI). [5] Grüttjen, D. & Hammer, H. (2005). Verhütung vorsätzlicher Brandstiftung in Industrie und Gewerbe. Täterprofile und -motive – Schutzmaßnahmen und -konzepte. Expert Verlag: Renningen. [21] BS 5839-6: Fire detection and fire alarm systems for buildings. Code of practice for the design, installation and maintenance of fire detection and fire alarm systems in dwellings. British Standards Institution (BSI). [6] N.N. (01/2012). Effektive Gebäudeevakuierung mit System – Technische Maßnahmen im Brandfall und bei sonstigen Gefahrenlagen. Broschüre des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V., Frankfurt. [22] DIN VDE 0833-2:2009-06. Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall. Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen. Beuth-Verlag: Berlin. [7] [23] Simons, G. (01.12.2011). Fire Detection and Alarm systems. FIA Fire Safety Seminar 2011 Presentations. URL: http://www.fia.uk.com/en/resources/fia-eventpresentations.cfm. Albrecht, C. (09/2011). Grundlagen und Sicherheitskonzept für den Nachweis der Entfluchtung im Brandfall. Dietmar Hosser (Hrsg.): 25. Fachtagung Brandschutz – Forschung und Praxis. Braunschweiger Brandschutz-Tage 2011, Braunschweig 27.-28.09.2011, S. 83 - 100. [24] DIN 14675 (04/2012). Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb. Deutsches Institut für Normung. Beuth-Verlag: Berlin. [8] VFDB-TB 04-01 (05/2009). Leitfaden Ingenieurmethoden des Brandschutzes. Dietmar Hosser (Hrsg.). Technischer Bericht der vfdb. Altenberge/Braunschweig, 2. Auflage. [25] Herbster, H. (10.11.2011). Aussage über die Kompetenz von Instandhaltern und Errichtern. Gespräch in Sulzburg. [9] Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, 10A 363/86 vom 11.12.1987 [26] BAFE 203 (07/2002). For the Design, Installation, Commissioning & Maintenance of Fire Detection, Alarm & Suppression Systems. Fire Protection Industry Scheme, Reference SP 203. British Approvals for Fire Equipment. Version 1. [10] Reinstema, J. (2000). Brandschutz im Krankenhaus. Analyse von Bränden im Krankenhaus und Empfehlungen zur Risikominimierung für Patienten und Personal. Dissertation, Medizinische Hochschule Hannover. [27] Schlosser, I., Hartwig, A. & Berger, H. (2008). Brandschutzanlagen. Teil 2: Gaslöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandmeldeanlagen. Köln: VdS Schadensverhütung Verlag. [11] Döbbeling, E.P., Festag, S. & Witzigmann, M. (08/2012). Brandschadenstatistik zur Wirksamkeit anlagentechnischer Brandschutzmaßnahmen – Pilotstudie des Referats 14 der vfdb. VFDB, 3/2012, S. 123 - 127 [28] DIN 40041 (12/1990). Zuverlässigkeit – Begriffe. Berlin: Beuth Verlag. [12] DIN EN 54-1 (06/2011). Brandmeldeanlagen – Einleitung. Berlin: Beuth-Verlag. [29] DIN EN 31051 (12/2011). Grundlagen der Instandhaltung. Berlin: Beuth-Verlag. [13] Staimer, A., Klein, W. und Montrone, F. (01/2007). Hochwertige Systeme als Voraussetzung für höchste Verfügbarkeit. VFDB 1/2007, S. 7 - 13. [30] DIN EN13306 (12/2010). Instandhaltung – Begriffe der Instandhaltung. Berlin: Beuth-Verlag. [14] Meyna, A. & Pauli, B. (2003). Taschenbuch der Zuverlässigkeits- und Sicherheitstechnik. Quantitative Bewertungsverfahren. München: Carl Hanser Verlag. [15] Festag, S. & Staimer, A. (08/2012). Unterschiedliches Verhalten gleicher Anlagentechnik: Erläuterung am Beispiel der Gegenüberstellung von deutschen und britischen automatischen Brandmeldeanlagen. VFDB 3/2012, S. 128 - 134 24 ZVEI I MERKBLATT 25 33009:2012-08 ZVEI I MERKBLATT 33009:2012-08 Glossar Brandmelder ([12]) Ein Brandmelder ist ein Bestandteil einer Brandmeldeanlage, die mindestens einen Sensor enthält, der ständig oder in periodischen Zeitabständen mindestens eine geeignete physikalische und/oder chemische Kenngröße (Brandkenngröße) überwacht, die im Gefolge eines Brandes auftritt, und der mindestens ein entsprechendes Signal für die Brandmelderzentrale zur Verfügung stellt. Brandmelder lassen sich unterteilen in: Inspektion [27] Als Inspektion werden Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von technischen Mitteln eines Systems verstanden. Verfügbarkeit [13] Wahrscheinlichkeit, dass sich eine Einheit zur Zeit t im funktionsfähigen Zustand befindet. - Flammenmelder, Rauchmelder, Wärmemelder, Brandgasmelder - punktförmige Melder, linienförmige Melder, Mehrpunktmelder, Ansaugmelder - rücksetzbare Melder, nicht rücksetzbare Melder - abnehmbare Melder, nicht abnehmbare Melder Ausfallwahrscheinlichkeit [27] Wahrscheinlichkeit, dass die Lebensdauer (Summe der Intervalle der betrachteten Anwendungsdauer, in denen die geforderte Funktion erfüllt wird, einer nicht instandzusetzenden Einheit vom Anwendungsbeginn bis zum Zeitpunkt des Versagens) eine betrachtete Betriebsdauer ab Anwendungsbeginn nicht erreicht (vgl. [15]). Brandmelderzentrale (vgl. [15]) Eine Brandmelderzentrale (BMZ) ist ein Bestandteil eines Brandmeldesystems […], das im Wesentlichen die eingehenden Informationen entgegen nimmt, auswertet und weiterleitet. In der DIN EN 54-1 [12] ist eine ausführlichere Definition zu finden. Qualität [27] Qualität ist die Beschaffenheit (Gesamtheit aller Merkmale und Merkmalswerte) einer Einheit (materieller oder immaterieller Gegenstand der Betrachtung) bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse (= Qualitätsforderungen) zu erfüllen. Brandmeldesystem [27] Ein Brandmeldesystem (BMS) umfasst alle Komponenten der Brandmeldeanlage, deren funktionsgerechtes Zusammenwirken […] geprüft und anerkannt ist. Zuverlässigkeit [27] Zuverlässigkeit ist die Beschaffenheit einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, während oder nach vorgegebenen Zeitspannen bei vorgegebenen Anwendungsbedingungen die Zuverlässigkeitsforderungen (mitbestimmendes Qualitätsmerkmal) zu erfüllen. Meyna & Pauli [13] verkürzen die Definition mit „Zuverlässigkeit ist Qualität auf Zeit“. Brandmeldeanlage (vgl. [15]) Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gruppe von Bestandteilen einschließlich einer Brandmelderzentrale, die […] in der Lage sind, einen Brand zu erkennen, zu melden und Signale zur Einleitung entsprechender Aktionen abzugeben (vgl. [12]). Die Brandmeldeanlage besteht aus Brandmeldern, Alarmierungseinrichtungen und Brandmelderzentralen (vgl. [12]) bzw. nach Schlosser et al. [27] aus der Brandmelderzentrale und der Peripherie. Das Brandmeldesystem wird als projektspezifische Brandmeldeanlage geplant, im Gebäude montiert und installiert. Durch den Einbau von Brandmeldesystemen in ein Objekt bzw. Gebäude werden die Brandmeldesysteme zu Brandmeldeanlagen. Erst durch die Verbindung der Systemteile untereinander wird die eigentliche Funktionssicherheit der einzelnen Anlage hergestellt. Instandhaltung Als Instandhaltung werden Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von technischen Mitteln eines Systems verstanden (vgl. [28]). Die Instandhaltung umfasst danach und nach DIN EN 31051 [29] die (planmäßige) Wartung, die (außerplanmäßige) Instandsetzung (auch als Reparatur bezeichnet) sowie die Inspektion und Verbesserung (vgl. [30], ähnlich in [13]). Wartung [28] Unter Wartung werden (planmäßige) Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Systems verstanden (vgl. [15]). Instandsetzung [28] (Außerplanmäßige) Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Systems gehören zur Instandsetzung. Diese wird auch als Reparatur bezeichnet (vgl. [15]). 26 ZVEI I MERKBLATT 27 33009:2012-08 ZVEI I MERKBLATT 33009:2012-08 ZVEI - Zentralverband Elektrotechnikund Elektronikindustrie e.V. Fachverband Sicherheit Lyoner Straße 9 60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 6302-250 Fax: 069 6302-288 E-Mail: [email protected] www.sicherheit.org