Abmeldung - IKK classic

Transcrição

Abmeldung - IKK classic
Meldungen zur Sozialversicherung
Inhalt
Allgemeines zum Meldeverfahren
SV-Ausweis und Sofortmeldepflicht
An- und Abmeldung
Unterbrechung der Beschäftigung
Jahresmeldung
Änderungen im Beschäftigungsverhältnis
Meldung von Sonderzahlungen
Gesonderte Meldung bei Antrag auf Altersrente
Stornierung von Meldungen
Qualifizierter Meldedialog
Seite 2
Allgemeines zum
Meldeverfahren
Allgemeines zum Meldeverfahren
Zweck der Meldungen
– KV/PV: Für Leistungsansprüche und
Versand elektr. Gesundheitskarte
– RV: Für Vergabe/Ausstellung Versicherungsnummer/SV-Ausweis
und Führung Rentenkonto
– ALV: Für Statistik über Beschäftigung/Bewegungen am Arbeitsmarkt
Verfahren
– Nach DEÜV (Datenerfassungs- und
übermittlungsverordnung)
– Ausschließlich elektronische Übermittlung per gesicherter und verschlüsselter Datenfernübertragung
– Ausnahme: Geringfügige im Privathaushalt (manuelles Haushaltsscheckverfahren)
Seite 4
Annahmestelle
– Versicherungspflichtige
Krankenkasse; von dort Weiterleitung an die übrigen SV-Träger
– Geringfügig Beschäftigte
Minijob-Zentrale
Allgemeines zum Meldeverfahren
Verpflichtend maschinell
– Melde- und Beitragsnachweisdatensätze
Vorteil: Entbürokratisierung und
Kosteneinsparung
Maschinelle Datenerzeugung/
-übermittlung
Zugelassene Software
– Ordnungsgemäße
Entgeltabrechnung
– „GKV-Zertifikat“
von der ITSG
– Datensatz „DSKO“
Seite 5
Zertifizierung/Registrierung
– Zweck: Datenschutz
– Antrag beim TrustCenter der ITSG
Maschinelle Ausfüllhilfe als Alternative,
z. B. Sozialversicherung im Internet:
– sv.net/classic: Softwareinstallation
erforderlich
– sv.net/online: Internet-Anwendung
ohne Datenbank
– Weitere Infos: www.svnet.info
Allgemeines zum Meldeverfahren
Arbeitgeber
Daten der Beschäftigten
Systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm
Maschinelle Ausfüllhilfe
(z. B. sv.net)
Krankenkasse (Prüfung, Überwachung, Speicherung, Weiterleitung)
Datenstelle der Rentenversicherung (nur Sofortmeldungen)
Minijob-Zentrale (geringfügige Beschäftigungen)
Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur
Seite 6
Allgemeines zum Meldeverfahren
Verpflichtend maschinell
________________________________________________________________
Beispiel
Schmiedemeister Heinz Erle steht kurz vor dem Ruhestand.
Er beschäftigt nur noch einen geringfügig entlohnten Arbeitnehmer. Die Entgeltabrechnung macht er seit jeher selbst
und zwar manuell. Über einen PC verfügt er nicht.
Da Heinz Erle die Meldungen an die Minijob-Zentrale
maschinell erstatten muss, gibt er die erforderlichen
Daten an seinen Enkelsohn, der sie von seinem PC
aus übermittelt.
Seite 7
Allgemeines zum Meldeverfahren
Allgemeine Ausfüllhinweise
– Namensangaben aus amtlichen
Unterlagen entnehmen (wie z. B.
Personalausweis)
– Sozialversicherungsnummer
aus SV-Ausweis; sofern noch
nicht vergeben, Angaben unter:
„Wenn keine Versicherungsnummer angegeben werden kann“
(nur bei Anmeldungen zulässig)
– Personalnummer als freiwillige
Angabe, um Rückfragen zu erleichtern
Seite 8
– Betriebsnummer (8 Stellen) von
der Bundesagentur für Arbeit; Neuvergabe u. a. bei Existenzgründung:
www.arbeitsagentur.de
(Unternehmen/Sozialversicherung/
Betriebsnummern-Service)
– Änderung in den Betriebsdaten: Übermittlung mit Datensatz Betriebsdaten
(DSBD) an Bundesagentur für Arbeit
(leitet an andere SV-Träger weiter)
– Schlüsselzahlen: Beitragsgruppe,
Grund der Abgabe, Personengruppe,
Staatsangehörigkeit, Angaben zur
Tätigkeit
Allgemeines zum Meldeverfahren
Beitragsgruppenschlüssel
Krankenversicherung (1. Stelle)
Arbeitslosenversicherung (3. Stelle)
0
= Kein Beitrag
0
= Kein Beitrag
1
= Allgemeiner Beitrag
1
= Voller Beitrag
3
= Ermäßigter Beitrag
2
= Halber Beitrag
6
= Pauschalbeiträge (Minijobs)
9
= Freiwillige Krankenversicherung
(Firmenzahler)
Rentenversicherung (2. Stelle)
0
= Kein Beitrag
1
= Voller Beitrag
3
= Halber Beitrag
6
= Pauschalbeiträge (Minijobs)
Seite 9
Pflegeversicherung (4. Stelle)
0
= Kein Beitrag
1
= Voller Beitrag
2
= Halber Beitrag
Beitragsgruppe eines versicherungspflichtig Beschäftigten
(ohne Besonderheiten): 1111
Allgemeines zum Meldeverfahren
Verschiedene Arten von Meldungen
Sofortmeldung
Sofortmeldung
Anmeldung
Anmeldung
Abmeldung
Abmeldung
Gesonderte
Gesonderte Meldung
Meldung
(Antrag
(Antrag auf
auf Altersrente)
Altersrente)
Meldearten
Meldearten
UnterbrechungsUnterbrechungsmeldung
meldung
Meldung
Meldung von
von
Sonderzahlungen
Sonderzahlungen
Änderungen
Änderungen im
im
Beschäftigungsverhältnis
Beschäftigungsverhältnis
Jahresmeldung
Jahresmeldung
Seite 10
SV-Ausweis und
Sofortmeldepflicht
SV-Ausweis und Sofortmeldepflicht
Sozialversicherungsausweis
– Jeder Beschäftigte erhält einen SV-Ausweis, auch geringfügige
– Bei Beschäftigungsbeginn Vorlage beim Arbeitgeber, aber keine
Mitführungspflicht mehr (stattdessen: Ausweispapiere)
Wichtig: Verlust und Wiederauffinden eines SV-Ausweises sind der
Krankenkasse unverzüglich zu melden. Da jeder Arbeitnehmer nur
einen SV-Ausweis besitzen darf, müssen hinfällig bzw. unbrauchbar
gewordene Ausweise zurückgegeben werden.
Seite 12
SV-Ausweis und Sofortmeldepflicht
Sofortmeldung
– Tag des Beginns ist in betroffenen
Branchen bis spätestens Beschäftigungsaufnahme zu melden
– Direkt an die Datenstelle der DRV
– Datensatz wird vorgehalten, bis
„ordentliche“ Anmeldung eingeht
– Grund der Abgabe: „20“
– Inhalt: Familien- und Vornamen des
Beschäftigten, Versicherungsnummer,
Betriebsnummer des Arbeitgebers,
Tag der Beschäftigungsaufnahme
– Fehlende Sofortmeldung gilt als Indiz
für Schwarzarbeit
– Bei Verstößen gegen die Meldepflicht
drohen empfindliche Bußgelder
Seite 13
Betroffene Branchen
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Baugewerbe
Gaststätten-/Beherbergungsgewerbe
Personenbeförderungsgewerbe
Speditions-, Transport- und damit
verbundene Logistikgewerbe
Schaustellergewerbe
Unternehmen der Forstwirtschaft
Gebäudereinigungsgewerbe
Unternehmen, die sich am Auf- und
Abbau von Messen beteiligen
Fleischwirtschaft
SV-Ausweis und Sofortmeldepflicht
Sofortmeldung
_______________________________________________________________
Beispiel
Anke Zimmermann nimmt am 1.11.2015 (Sonntag) eine Beschäftigung als Restaurantfachfrau in einer Hotelgaststätte
auf (Schichtbeginn: 10.00 Uhr).
Im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe besteht
Sofortmeldepflicht. Der Hotelbetreiber hat spätestens
bis 1.11.2015 um 10.00 Uhr für Anke Zimmermann die
Sofortmeldung zu übermitteln (Abgabegrund „20“).
Seite 14
An- und Abmeldung
An- und Abmeldung
Anmeldung
Abgabegrund
Schlüsselzahl
10
Beginn einer Beschäftigung
11
Krankenkassenwechsel
12
Beitragsgruppenwechsel
13
Sonstige Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, z. B.
−nach unbezahltem Urlaub oder Streik von länger als 1 Monat
−wegen Rechtskreis- ohne Krankenkassenwechsel
−wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional)
−wegen Änderung des Personengruppenschlüssels ohne
Beitragsgruppenwechsel
Meldefrist: Anmeldungen sind mit der ersten auf den Beginn
der Beschäftigung folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung
zu übermitteln, spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen
Seite 16
An- und Abmeldung
Anmeldung
_______________________________________________________________________________
Beispiel
Jens Müller beginnt am 1.8.2015 eine Ausbildung zum Werkzeugmacher.
Anmeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
Personengruppenschlüssel
Beitragsgruppenschlüssel
Seite 17
10
von 01082015
102
1111
An- und Abmeldung
Abmeldung
Abgabegrund
Schlüsselzahl
30
Ende einer Beschäftigung
31
Krankenkassenwechsel
32
Beitragsgruppenwechsel
33
Sonstige Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis
34
Ende des Fortbestehens einer SV-pflichtigen Beschäftigung
nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV
35
Arbeitskampf von länger als einem Monat
36
Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional)
40
Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Beschäftigungsende
49
Tod
Meldefrist: Abmeldungen sind mit der ersten auf das Ende
der Beschäftigung folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung
zu übermitteln, spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen
Seite 18
An- und Abmeldung
Abmeldung
_______________________________________________________________________________
Beispiel
Heike Duhm kündigt ihr seit Jahren bestehendes Beschäftigungsverhältnis
zum 30.11.2015. Das Bruttoarbeitsentgelt vom 1.1. bis 30.11.2015 beträgt
26.738,45 EUR.
Abmeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
Personengruppenschlüssel
Beitragsgruppenschlüssel
Beitragspflichtiges
Bruttoarbeitsentgelt
Seite 19
30
von 01012015 bis 30112015
101
1111
026738
An- und Abmeldung
Ab- und Wiederanmeldung
– Wenn das Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltzahlung für mehr
als einen Monat unterbrochen ist
_______________________________________________________________________________
Beispiel
Ina Denz nimmt vom 6.7.2015 bis zum 12.8.2015 unbezahlten Urlaub.
Am 13.8.2015 nimmt sie die Arbeit wieder auf.
Abmeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
34
von 01012015 bis 05082015
Anmeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
Seite 20
13
von 13082015
An- und Abmeldung
Datenbaustein Unfallversicherung
– Status quo: Abmeldungen und alle
anderen Entgeltmeldungen müssen
DBUV enthalten
– Ausblick: ab 2016 angepasster
DBUV nur noch einmal jährlich bis
zum 16. Februar des Folgejahres
mit neuer UV-Jahresmeldung zusätzlich zum bestehenden Meldeverfahren (Daten für Betriebsprüfung durch die DRV)
Außerdem: manuelle Lohnnachweise zur
Umlageberechnung
werden perspektivisch
durch
elektronische ersetzt,
erstmals
zu übermitteln für 2016 bis
zum
16.2.2017
Seite 21
Datenfelder im DBUV
− Mitgliedsnummer des Unternehmens
beim Unfallversicherungsträger
− Betriebsnummer des zuständigen
Unfallversicherungsträgers
− Gefahrtarifstelle, welcher der Mitarbeiter zuzuordnen ist
− Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle
− Geleistete Arbeitsstunden
− UV-Entgelt (= zur Unfallversicherung
beitragspflichtiges Entgelt)
− UV-Grund (Grundstellung/Leerzeichen
= ohne Besonderheiten)
An- und Abmeldung
Personengruppe „190“
– Gilt für ausschließlich in der Unfallversicherung versicherte Beschäftigte
(BGR = 0000) zum Zwecke der Betriebsprüfung:
Bestimmte beurlaubte Beamte, die SV-frei sind (z. B. beurlaubter
verbeamteter Lehrer, der an einer Privatschule tätig ist)
Studenten in einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum
Privat Krankenversicherte in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, in der auf die RV-Freiheit verzichtet wurde und zu der eine
Befreiung von der RV-Pflicht zugunsten einer berufsständischen
Versorgung besteht
Werkstudenten in einer Beschäftigung zu der eine Befreiung von der
RV-Pflicht zugunsten einer berufsständischen Versorgung besteht
Beschäftigte, die aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen nur in der
Unfallversicherung versicherungspflichtig sind
Seite 22
Unterbrechung
der Beschäftigung
Unterbrechung der Beschäftigung
Unterbrechungsmeldung
– Erforderlich für Zwecke der Rentenversicherung, Kalendermonate
ohne Beitragszahlung müssen „herausgenommen“ werden
– Daher: Meldepflicht immer nur dann, wenn die Beschäftigung einen
vollen Kalendermonat ohne Entgeltzahlung unterbrochen ist und
folgende Tatbestände vorliegen:
Schlüsselzahl
Abgabegrund
51
Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen
(u. a. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld)
52
Elternzeit (i. d. R. nur bei Vätern, Mütter bereits mit „51“
aufgrund Bezug von Mutterschaftsgeld)
53
Gesetzliche Dienstpflicht oder freiwilliger Wehrdienst
Meldefrist: Unterbrechungsmeldungen sind spätestens innerhalb von
2 Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung
zu übermitteln
Seite 24
Unterbrechung der Beschäftigung
Unterbrechungsmeldung
______________________________________________________________________________
Beispiel
Cora Hoppe, als Bauzeichnerin seit Jahren im selben Betrieb beschäftigt,
ist seit einiger Zeit arbeitsunfähig. Bis zum 14.8.2015 erhält sie Entgeltfortzahlung und danach Krankengeld von der IKK classic bis zum 20.11.2015.
Ihr Gesamtentgelt vom 1.1. bis 14.8.2015 beträgt 15.728 EUR.
Unterbrechungsmeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
Personengruppenschlüssel
Beitragsgruppenschlüssel
Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt
51
von 01012015 bis 14082015
101
1111
015728
Keine Anmeldung, wenn die Beschäftigung nach der Unterbrechung
wieder aufgenommen wird – Entgelt wird mit nächster Meldung
(z. B. Jahresmeldung) übermittelt
Seite 25
Unterbrechung der Beschäftigung
Beschäftigungsende im Monat nach Unterbrechungsmeldung
______________________________________________________________________________
Beispiel
Joachim Hase ist seit 13.7.2015 arbeitsunfähig. Das Arbeitsentgelt wird
bis zum 23.8.2015 fortgezahlt. Vom 24.8.2015 an erhält er Krankengeld.
Das Arbeitsverhältnis wird zum 30.9.2015 aufgelöst.
Unterbrechungsmeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
51
von 01012015 bis 23082015
Abmeldung (Entgelt „000000“):
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
30
von 24082015 bis 30092015
Hinweis: Unterbrechungsmeldung in diesen Fällen immer auch dann,
wenn weniger als ein voller Kalendermonat nicht mit Entgelt belegt ist.
Seite 26
Unterbrechung der Beschäftigung
Erreichen Höchstbezugsdauer Krankengeld (sog. Aussteuerung)
– Arbeitsverhältnis ist noch nicht beendet, SV-Beschäftigungsverhältnis endet mit
Ablauf eines Monats nach Ende Krankengeldbezug
Krankengeldbezug:
vom 12.04. bis
08.06.2015
Unterbrechungsmeldung
mit Abgabegrund 51
01012015 – 11042015
Arbeitsverhältnis ohne
Entgeltzahlung:
vom 09.06. bis
25.08.2015
Abmeldung mit Abgabegrund 34
09062015 – 08072015
(für Monatsfrist sind
SV-Tage anzusetzen)
– SV-Beschäftigungsverhältnis ist durch Bezug von Arbeitslosengeld beendet
Krankengeldbezug:
vom 12.04.2014 Unterbrechungsmeldung
bis 01.09.2015
mit Abgabegrund 51
01012014 – 11042014
Arbeitslosengeldbezug:
vom 02.09. bis
31.12.2015
01012015 – 01092015
Seite 27
Abmeldung mit Abgabegrund 30
Unterbrechung der Beschäftigung
Beschäftigungen während der Elternzeit
– Zulässige Teilzeitbeschäftigung (max. 30 Wochenstunden) beim bisherigen
Arbeitgeber, bei Versicherungspflicht keine Wiederanmeldung erforderlich
_______________________________________________________________________________
Beispiel
Julia Wille bezieht vom 25.4. bis 1.8.2015 Mutterschaftsgeld, im Anschluss
nimmt sie Elterngeld/-zeit in Anspruch. Ab 1.10.2015 arbeitet sie wieder bei
ihrem Arbeitgeber für 25 Wochenstunden.
Unterbrechungsmeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
51
von 01012015 bis 24042015
Jahresmeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
50
von 01102015 bis 31122015
– Aber: Abmeldung bei Krankenkasse und Anmeldung bei Minijob-Zentrale
im Falle einer geringfügig entlohnten Beschäftigung während der Elternzeit
Seite 28
Jahresmeldung
Jahresmeldung
Beschäftigung über den Jahreswechsel
– Jahresmeldung für alle am 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer
– Ausnahmen: Jahreswechsel fällt in gemeldeten Unterbrechungszeitraum
oder Abmeldung zum 31. Dezember (z. B. Krankenkassenwechsel)
– Wichtig: Beschäftigungszeiten und Entgelte, die bereits im Jahresverlauf
gemeldet wurden, sind nicht noch einmal zu bescheinigen
Abgabegrund
Schlüsselzahl
50
Jahresmeldung
Meldefrist: Jahresmeldungen sind mit der ersten auf den 31. Dezember
eines Jahres folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu übermitteln,
spätestens jedoch bis zum 15. Februar des folgenden Jahres
Praxis-Tipp: Weisen Sie Mitarbeiter bzw. Kollegen darauf hin, dass die
Jahresmeldungen u. a. wichtig für die spätere Rentenberechnung sind
und daher sorgfältig aufbewahrt werden müssen.
Seite 30
Jahresmeldung
Beschäftigung über den Jahreswechsel
_______________________________________________________________________________
Beispiel
Otto Melcher ist seit 10.3.2015 bei der BIO-Bau GmbH als Polier beschäftigt
und hat im Jahr 2015 ein Bruttoarbeitsentgelt von 23.600 EUR erhalten.
Jahresmeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
Personengruppenschlüssel
Beitragsgruppenschlüssel
Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt
Seite 31
50
von 10032015 bis 31122015
101
1111
023600
Jahresmeldung
Beschäftigung über den Jahreswechsel
_______________________________________________________________________________
Beispiel
Katrin Gabeler ist seit dem 1.2.2015 beschäftigt. Wegen längerer Krankheit
hat sie nach Ablauf der Entgeltfortzahlung am 14.8.2015 von der IKK classic
bis zum 16.10.2015 Krankengeld bezogen. Am 19.10.2015 nimmt sie die
Beschäftigung wieder auf (Entgelt bis 31.12.2015 = 4.000 EUR).
Jahresmeldung (bis spätestens 15.2.2016):
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
Personengruppenschlüssel
Beitragsgruppenschlüssel
Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt
50
von 19102015 bis 31122015
101
1111
004000
n Wichtig: Die Beschäftigungszeit vom 1.2. bis 14.8.2015 ist bereits mit
einer Unterbrechungsmeldung gemeldet worden und darf daher nicht
noch einmal gemeldet werden. Bei Arbeitsunfähigkeit über den Jahreswechsel hinaus müsste die Jahresmeldung entfallen.
Seite 32
Änderungen im
Beschäftigungsverhältnis
Änderungen im Beschäftigungsverhältnis
Änderungsmeldung
…
… in
in der
der Zuordnung
Zuordnung
zum
zum Rechtskreis
Rechtskreis
…
… in
in der
der KrankenKrankenkassenzuständigkeit
kassenzuständigkeit
…
… beim
beim BeitragsBeitragsgruppenschlüssel
gruppenschlüssel
…
… beim
beim PersonenPersonengruppenschlüssel
gruppenschlüssel
Seite 34
Eine
Eine AbAb- und
und
Wiederanmeldung
Wiederanmeldung
ist
ist u.
u. a.
a. erforderlich,
erforderlich,
sofern
sofern sich
sich eine
eine
Änderung
Änderung ergibt
ergibt ...
...
…
… aufgrund
aufgrund Beginn
Beginn
bzw.
bzw. Ende
Ende einer
einer
Ausbildung
Ausbildung beim
beim
selben
selben Arbeitgeber
Arbeitgeber
…
… wegen
wegen Beginn
Beginn bzw.
bzw.
Ende
Ende von
von AltersAltersteilzeitarbeit
teilzeitarbeit
Änderungen im Beschäftigungsverhältnis
Änderungsmeldung
____________________________________________________________________________
Beispiel
Mark Klein ist Lohnbuchhalter und seit Jahren Mitglied einer AOK.
Er möchte gern zur IKK classic wechseln und kündigt daher seine bisherige Mitgliedschaft fristgerecht zum 31.3.2015. Am 13.3.2015 legt er
im Betrieb die IKK-Mitgliedsbescheinigung vor.
Folgende Meldungen sind zu erstatten:
Abmeldung (AOK):
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
31
von 01012015 bis 31032015
Anmeldung (IKK classic):
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
Seite 35
11
von 01042015
Änderungen im Beschäftigungsverhältnis
Änderungsmeldung
____________________________________________________________________________
Beispiel
Ulrich Wind vollendet am 16.7.2015 sein 65. Lebensjahr, möchte seine
Beschäftigung aber noch bis zum Jahresende fortsetzen. Somit ist er
vom 1.12.2015 an (65 Jahre + 4 Monate) arbeitslosenversicherungsfrei.
Folgende Meldungen sind zu erstatten:
Abmeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
Beitragsgruppenschlüssel
32
von 01012015 bis 30112015
1111
Anmeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
Beitragsgruppenschlüssel
Seite 36
12
von 01122015
1121
Änderungen im Beschäftigungsverhältnis
Änderungsmeldung
____________________________________________________________________________
Beispiel
Abiturient Christian Buchholz beendet am 31.3.2015 seine Ausbildung und
wird ab 1.4.2015 als Bankkaufmann unbefristet in Vollzeit übernommen.
Folgende Meldungen sind zu erstatten:
Abmeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
Personengruppe
Tätigkeitsschlüssel
33
von 01012015 bis 31032015
102
721124111
Anmeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
Personengruppe
Tätigkeitsschlüssel
Seite 37
13
von 01042015
101
721124211
Meldung von
Sonderzahlungen
Meldung von Sonderzahlungen
Aufnahme in die nächstfolgende Meldung
– Wann immer möglich, sind Einmalzahlungen bei der nächstfolgenden
Meldung für dasselbe Kalenderjahr mit anzugeben
____________________________________________________________________________
Beispiel
Tim Volkers bezieht vom 16.5. bis 17.7.2015 Krankengeld.
Er erhält Urlaubsgeld im April und Weihnachtsgeld im Dezember.
Folgende Meldungen sind zu erstatten:
Unterbrechungsmeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
51
von 01012015 bis 15052015
Das Urlaubsgeld ist mit der Unterbrechungsmeldung zu melden.
Jahresmeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
50
von 18072015 bis 31122015
Das Weihnachtsgeld ist mit der Jahresmeldung zu melden.
Seite 39
Meldung von Sonderzahlungen
Sondermeldung mit Abgabegrund „54“
– Es folgt keine Entgeltmeldung für das Kalenderjahr
der Zahlung/Zuordnung mehr
– Die folgende Entgeltmeldung enthält kein beitragspflichtiges laufendes Arbeitsentgelt
______________________________________________________________________________
Beispiel
Karl-Heinz Weber bezieht Krankengeld vom 20.5.2015 an. Das Beschäftigungsverhältnis endet am 30.9.2015. Er erhält im Dezember eine Tantieme.
Sondermeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
54
von 01092015 bis 30092015
– Für das laufende und einmalige Arbeitsentgelt gelten
unterschiedliche Beitragsgruppen
– Neu ab 2016: Generell bei beitragspflichtigen Sonderzahlungen im Rahmen der Märzklausel
Seite 40
Meldung von Sonderzahlungen
Korrektur der letzten Meldung
– Anstelle einer Sondermeldung mit „54“
– Stornierung der zuletzt erstatteten Entgeltmeldung und Neumeldung
unter Einbeziehung der beitragspflichtigen Sonderzahlung
– Zu stornierende Meldung muss laufendes Arbeitsentgelt enthalten
sowie denselben Beitragsgruppenschlüssel
Hinweis: Die sog. UV-Sondermeldung mit Abgabegrund „91“ – zur Übermittlung von einmalig gezahltem, ausschließlich in der Unfallversicherung
beitragspflichtigem Arbeitsentgelt – entfällt ab 2016 vor dem Hintergrund
der Einführung der neuen UV-Jahresmeldung.
Seite 41
Gesonderte Meldung
bei Antrag auf Altersrente
Gesonderte Meldung
Gesonderte Meldung „57“
– Bei Antrag auf Altersrente oder bei Scheidung zur Berechnung des
Versorgungsausgleichs (anstatt früherer Vorausbescheinigung)
– Beitragspflichtige Einnahmen ausschließlich für abgelaufene Zeiträume
– Sobald nur noch 3 Monate bis zum Rentenbeginn
– Hochrechnung nimmt DRV selbst vor
– Anstoß gibt der Vordruck „R 250“
– Mit „57“ gemeldete Zeiträume später nicht erneut melden!
– „57“ ist nachrangig gegenüber anderen Meldungen (z. B. Änderungsmeldung)
– Besonderheit: Jahresmeldung
Seite 43
Gesonderte Meldung
Meldeverfahren
_______________________________________________________________________________
Beispiel
Am 14.4.2015 verlangt Kurt Berger die Abgabe einer gesonderten Meldung.
Die Rente beginnt am 1.9.2015. Das Arbeitsverhältnis endet am 31.8.2015.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt immer am 8. des laufenden Monats
für den Vormonat.
Folgende Meldungen sind zu erstatten:
Seite 44
Gesonderte Meldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
Abgabe der Meldung
57
von 01012015 bis 31052015
am 8.6.2015
Abmeldung:
Grund der Abgabe
Beschäftigungszeit
Abgabe der Meldung
30
von 01062015 bis 31082015
bis 12.10.2015
Stornierung
von Meldungen
Die wichtigsten Meldearten
Stornierungsmeldung
…
… falscher
falscher
Beitragsgruppe
Beitragsgruppe
…
… unzutreffender
unzutreffender
Zeit
Zeit der
der Beschäftigung
Beschäftigung
…
… falscher
falscher Höhe
Höhe des
des
beitragspflichtigen
beitragspflichtigen
Arbeitsentgelts
Arbeitsentgelts
…
… unzutreffendem
unzutreffendem
Abgabegrund
Abgabegrund
Seite 46
Stornierungen
Stornierungen (und
(und
anschließende
anschließende
Neumeldungen)
Neumeldungen) sind
sind
u.
u. a.
a. erforderlich
erforderlich bei
bei ...
...
…
… unzutreffendem
unzutreffendem
Personengruppen-/
Personengruppen-/
Tätigkeitsschlüssel
Tätigkeitsschlüssel
…
… Abgabe
Abgabe an
an die
die
falsche
falsche Einzugsstelle
Einzugsstelle
Qualifizierter Meldedialog
Qualifizierter Meldedialog
GKV-Monatsmeldung
– Weiternutzung technische Strukturen des zum 31.12.2014 abgeschafften Sozialausgleichs
für Mehrfachbeschäftigte mit
Entgelten oberhalb BBG
– Von 2015 an nur noch im Rahmen
einer Rückschau
– Tipp: Vorabermittlung ist bei
Kenntnis der übrigen Entgelte
nach wie vor zulässig
Mehrfachbeschäftigung oberhalb BBG
– Summe der Arbeitsentgelte übersteigt BBG
– Beurteilung durch IKK/Krankenkasse
anhand Entgeltmeldungen – daher
erst nach deren Eingang möglich
Seite 48
Ablauf des Meldedialogs
– IKK/Krankenkasse fordert Arbeitgeber zur Übermittlung der Entgelte
für betreffenden Zeitraum auf
(Krankenkassenmeldung – DSKK)
– Arbeitgeber übermitteln GKVMonatsmeldungen („58“) mit der
ersten folgenden Lohn-/Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb
von 6 Wochen nach Aufforderung
– IKK/Krankenkasse stellt innerhalb
max. 2 Monaten fest, ob und inwieweit die BBG überschritten ist und
teilt Prüfergebnis per DSKK mit
– Arbeitgeber nehmen die erforderliche Verhältnisberechnung und
ggf. Korrektur der bisherigen
Beitragsabrechnung vor