Brunch auf dem Bauernhof

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Brunch auf dem Bauernhof
36. Jahrgang
4. Juli 2008
Nr. 27
Brunch auf dem Bauernhof
Landwirte laden am 13. Juli 2008 auf ihre Höfe ein
Im „Frühstücksteil“ gibt es auf allen Höfen selbstgebackenes Brot, Marmeladen, Honig, Wurst, Käse, Säfte und
Eiergerichte. Die warmen Mahlzeiten danach sind von Hof
zu Hof unterschiedlich. So bietet Familie Wolpert aus
Ellwangen-Neunheim Bratenvariationen vom Schwein mit
verschiedenen Beilagen an. Sie halten ihre Schweine auf
Stroh und stellen selber Rapsöl her.
„Heute bleibt die Küche kalt“ - so könnte es bei vielen heißen, die sich am Sonntag, 13. Juli 2008 für einen Besuch
beim „Brunch auf dem Bauernhof“ entscheiden. Zwölf
Landwirtsfamilien aus dem Ostalbkreis öffnen zeitgleich
von 10:00 bis 14:00 Uhr ihre Höfe und laden zu einem
reichhaltigen Schlemmerbüffet ein. Mit selbst hergestellten
regionalen Gerichten soll die Vielfalt der heimischen
Produktpalette gezeigt werden.
Erstmals wird die Aktion „Brunch auf dem Bauernhof“ im
Ostalbkreis angeboten. „Wir sind dabei, weil wir uns und
unsere Arbeit der Bevölkerung vorstellen und die heimischen Spezialitäten schmackhaft machen möchten“, so die
einstimmige Meinung der mitmachenden Betriebe.
Josef Engelhard aus Jagstzell–Dankoltsweiler möchte
über seinen Milchvieh– und Geflügelhof informieren. Mit
drei Generationen unter einem Dach ist es möglich, alle
selbst erzeugten Eier zu vermarkten, selber Nudeln herzustellen und seit kurzem Geflügelwurst anzubieten.
Der Schafhof Erhardt in Ellwangen-Killingen stellt als einziger Erzeuger im Ostalbkreis Käse aus Schafsmilch her.
Für alle Allergiker eine wichtige Alternative zu Kuhmilchprodukten.
„Wir werden zeigen, wie man Schafe schert“, so
Landwirtin Hägele vom Lammspezialitäten-Köhrhof bei
Abtsgmünd-Reichertshofen. Auf ihrem Bauernhof ist viel
Platz zum Toben und für Hofbesichtigungen.
Alfred Mößner kennt seine Gäste, möchte aber auch
neue Kunden ansprechen. „Das Essensangebot ist wie immer
reichhaltig und von Qualität“, betont der Land– und Gastwirt
vom Gasthaus „Zum Hirsch“ in Abtsgmünd-Laubach.
„Bei uns gibt es vieles aus der schwäbischen Küche“, verspricht Christine Rettenmeier von Köninger´s Bauernhof
aus Jagstzell. „Für unsere kleinen Besucher planen wir ein
Kinderprogramm“, sagt Karin Oßwald aus Kirchheim am
Ries und kündigt Schweine-, Rinder- und Geflügelgerichte
an. Es werden Angebote für Vegetarier gemacht und auch
auf besondere Diäten Rücksicht genommen.
Bei Martha Bruckmeyer vom Härtsfeldhof in BopfingenHohenberg kommen nicht nur Pferdenarren auf ihre
Kosten. Auch für das leibliche Wohl ist aufs Beste gesorgt.
Im Schwäbisch Gmünder Raum beteiligt sich der Biohof
Widmann von Burgholz. „Ist Ihnen wur(sch)t, was sie
essen – uns nicht!!!“ - so lautet die Devise von Familie
Widmann und deshalb legen sie besonders auf ein Büffet
mit Bio- Produkten wert.
Eine schöne Aussicht kann man auf dem Aussiedlerhof bei
Familie Fauser, Mutlangen-Sandäcker genießen. Mit
Schinken– und Wurstspezialitäten, Gegrilltem und auch
fleischlosen Gerichten ist für jeden Geschmack etwas
dabei.
Der Obere Haldenhof der Stiftung „Haus Lindenhof“ ist
Biolandbetrieb und bietet selbsterzeugte Milch– und
Milchprodukte, Fleisch– und Wurstgerichte vom Rind und
Schaf an. „Auf unserem Bauernhof arbeiten Menschen mit
Behinderungen“, erzählt Friedrich Schauffler, der als
Verwalter tätig ist.
Jeder Betrieb hat sich ein attraktives Rahmenprogramm
ausgedacht, damit keine Langeweile aufkommt.
Die Gästezahl auf den Höfen ist begrenzt! Weitere
Informationen gibt es beim Landratsamt Geschäftsbereich
Landwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis, Jutta Burkert,
Tel. 07961 9059-41 oder Gabriele Toke, Tel. 07961
9059-40 oder unter www.kompetenzzentrum. ostalbkreis.de
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Ich kann gehen - Von der Lust und Last des Alterns heute
Ausstellung über neue Perspektiven zu den Herausforderungen und Möglichkeiten
des Alterns im Ostalbkreishaus
Wir leben in einer Gesellschaft des langen Lebens. Noch
nie zuvor haben so viele Menschen eine so lange Lebenszeit gehabt wie heute. Der Kunst des Alterns widmet sich
ab Freitag, 11. Juli 2008 eine facettenreiche Ausstellung
im Aalener Landratsamt. Mehr als 28 Bilder von Künstlerinnen aus der Euregio Deutschland-Belgien-Niederlande
laden ein, sich mit dem Alter(n) auseinander zu setzen.
Die Ausstellung "Ich kann gehen: Von der Lust und Last des
Alterns heute" wurde gemeinsam vom Katholischen
Dekanat Ostalb, der Altenhilfefachberatung des Ostalbkreises und dem Forum Katholische Seniorenarbeit organisiert. Sie stellt den aktuellen Baustein der Initiative "Mit
Herz, Hand und Verstand“ dar und wird anlässlich der
Neugründung des Forums Katholische Seniorenarbeit, die
am 11. Juli vollzogen wird, im Landratsamt gezeigt.
Mit Hilfe von Bildern, Texten und Präsentationen setzt sich
die Ausstellung mit dem weltweiten demografischen
Wandel auseinander und bietet so die Möglichkeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Altern. Die
Ausstellung verweist auf die Vielschichtigkeit von Lebensund Alternserfahrungen und möchte dazu anregen, die
"geschenkten Jahre“ des "Dritten Lebensalters“ als Chance
zu nutzen.
Die Ausstellung wird bis 30. Juli 2008 im Ostalbkreishaus
in Aalen präsentiert und am Freitag, 11. Juli 2008 um
17:00 Uhr mit einer Vernissage durch Landrat Klaus Pavel
und Dekan Dr. Pius Angstenberger eröffnet.
Es sollen neben Senioren/-gruppen und Besuchern des
Ostalbkreishauses vor allem junge Menschen, speziell
Schülerinnen und Schüler angesprochen werden, denn es
geht um die Zukunft aller. Hierzu werden spezielle
Führungen nach Vereinbarung veranstaltet. Die Ausstellung
kann montags bis freitags zu den üblichen Öffnungszeiten
im Landratsamt besucht werden.
Anmeldungen und nähere Informationen erhalten Sie bei
Petra Pachner und Sabine Rathgeb, Altenhilfefachberatung
im Landratsamt Ostalbkreis, Telefon: 07361 503-403.
Amtliche Bekanntmachungen
Ostalbkreis
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
am 8. Juli 2008
Am Dienstag, 8. Juli 2008, findet um 14:30 Uhr in der
Mensa der Franziskus Grundschule, Heugenstraße 17,
73525 Schwäbisch Gmünd, die nächste öffentliche
Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt.
11. Sonstiges / Bekanntgaben
12. Anfragen der Ausschussmitglieder
13. Frageviertelstunde
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
des Schulverbands Landesgymnasium
für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd
für das Rechnungsjahr 2008
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Besichtigung der Franziskus Grundschule
3. Bürgerfragestunde
4. Jugendhilfebedarf und sozialstruktureller Wandel im
Ostalbkreis; Bericht von Dr. Ulrich Bürger, Landesjugendamt
5. Ausbau der Schulsozialarbeit im Ostalbkreis
6. Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Ostalbkreis
7. Erfahrungsbericht zur ''Sozialen Gruppenarbeit'' an
der Schillerschule in Aalen
8. Therapieeinrichtungen für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.
582), i.V. mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom 16. September 1974
(GBl. S. 408) hat die Verbandsversammlung am 24. April
2008 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2008 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1.
9. Schutzauftrag des Jugendamtes nach § 8a SGB VIII
(Kinder- und Jugendhilfegesetz)
10. Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für
die Geschäftsjahre 2009 - 2013
– 72 –
2.
den Einnahmen und Ausgaben
in Höhe von je
davon im Verwaltungshaushalt
im Vermögenshaushalt
dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen in Höhe von
1.448.660 €
1.408.660 €
40.000 €
0€
3.
dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
Neufestsetzungen zweier
Ortsdurchfahrtsgrenzen
0€
Neufestsetzung der OD-Grenze E
(Erschließungsbereich) Rosenberg Hummelsweiler im Zuge der Kreisstraße 3323
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 €
festgesetzt.
Ausgefertigt:
Schwäbisch Gmünd, 25. April 2008
Schulverband Landesgymnasium
für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd
gez.
Wolfgang Leidig
Verbandsvorsitzender
Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Straßengesetzes für BadenWürttemberg vom 11. Mai 1992 (GBl. S. 330 berichtigt
S. 683), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom
18. Dezember 1995 (GBl. S. 29) wird die OD-Grenze
Rosenberg - Hummelsweiler im Zuge der Kreisstraße 3323
mit Wirkung vom 01. Juli 2008 wie folgt neu festgesetzt:
E (Erschließungsbereich) bei Station 3,045
(Kreisgrenze Ostalbkreis/Landkreis Schwäbisch Hall)
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 29.
Mai 2008 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung
bestätigt.
Neufestsetzung der OD-Grenze E
(Erschließungsbereich)
Rosenberg, im Zuge der Kreisstraße 3321
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt bei der
Stadtkämmerei der Stadt Schwäbisch Gmünd in der Zeit
vom 07. Juli 2008 bis 15. Juli 2008 je einschließlich während der Dienststunden
Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Straßengesetzes für BadenWürttemberg vom 11. Mai 1992 (GBl. S. 330 berichtigt
S. 683), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom
18. Dezember 1995 (GBl. S. 29) wird die OD-Grenze
Rosenberg im Zuge der Kreisstraße 3321 mit Wirkung
vom 01. Juli 2008 wie folgt neu festgesetzt:
Montag bis Freitag
Montag bis Mittwoch
Donnerstag
von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
von 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
im Gebäude Waisenhausgasse 1 – 3, Zimmer 3.36, zur
Einsichtnahme öffentlich aus.
Bekanntmachung über die Feststellung der
Jahresrechnung 2006
des Schulverbandes Landesgymnasium
für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd
Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses
der Haushaltsrechnung
für das Haushaltsjahr 2006 in EUR
Gesamthaushalt
1.
Soll-Einnahmen
2.
Neue Haushaltseinnahmereste
3.
Zwischensumme
4.
Ab: Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
0,00
5.
Bereinigte Soll-Einnahmen
918.315,04
55.465,78
973.780,82
6.
Soll-Ausgaben
918.315,04
55.465,78
973.780,82
7.
Neue Haushaltsausgabereste
0,00
70.000,00
70.000,00
8.
Zwischensumme
9.
Ab: Haushaltsausgabereste
vom Vorjahr
vom Vorjahr
10. Bereinigte Soll-Ausgaben
11. Differenz 10./.5 (Fehlbetrag)
Stadtkämmerei
918.315,04
55.465,78
0,00
0,00
0,00
918.315,04
55.465,78
973.780,82
918.315,04
Gegen diese Verfügungen kann innerhalb eines Monats
nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift
beim Landratsamt Ostalbkreis, Stuttgarter Straße 41,
73430 Aalen, Widerspruch eingelegt werden.
Landratsamt Ostalbkreis
II/22.1 - 653.30
Aufgrund von § 95,2 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.
582), i.V. mit § 18 des Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit in der Fassung vom 16. September 1974
hat die Verbandsversammlung am 24. April 2008 die
Jahresrechnung 2006 wie folgt festgestellt:
Verwaltungs- Vermögenshaushalt
haushalt
E (Erschließungsbereich) bei Station 0,080,
bei östlicher Flucht des Feldweges links
973.780,82
125.465,78 1.043.780,82
0,00
70.000,00
70.000,00
918.315,04
55.465,78
973.780,82
0,00
0,00
0,00
Bekanntgabe
Die Stadt Schwäbisch Gmünd beabsichtigt, im Bereich des
Bebauungsplans „Blätteräcker Erweiterung“ in Schwäbisch
Gmünd – Hussenhofen einen der Rems zufließenden
Wassergraben zu öffnen und die dort bestehende Verdolung zu beseitigen.
Für das geplante Vorhaben hat die Stadt Schwäbisch Gmünd
die wasserrechtliche Zulassung nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Im Rahmen des Verfahrens
war nach § 3c Abs. 1 Satz 1 und § 3d des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung
mit Nr. 1.14 der Anlage 1 zum Landesgesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) anhand einer allgemeinen Vorprüfung zu klären, ob für das Vorhaben eine
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Nach Einschätzung des Landratsamtes Ostalbkreis – Geschäftsbereich Wasserwirtschaft – sind aufgrund überschlägiger Prüfung durch die Realisierung des Vorhabens
keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu
erwarten.
Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht somit nicht.
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Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den
Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Ostalbkreis, Dienststelle Ellwangen, Sebastiansgraben 34, Zi. 305, zugänglich.
Ellwangen, 01. Juli 2008
Az.: IV/43-691.171
schlägiger Prüfung durch die Neuerteilung der
Genehmigung unter Berücksichtigung der in Anlage 2
UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Eine Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
besteht daher nicht.
Diese Feststellung ist nach § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Bekanntgabe gemäß § 3 a UVPG
Der Schwäbische Heimatbund e.V. betreibt seit 1978 eine
Weiheranlage auf den Grundstücken Flst. Nr. 3705 bis
3725 im Gewann „Weiherwiesen“ auf Gemarkung
Essingen, Gemeinde Essingen. Die hierfür u.a. erteilte
Genehmigung für den Gewässerausbau wurde mit
Entscheidung vom 13. Januar 1978 befristet bis 31.
Dezember 2008 erteilt.
Die Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den
Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes beim
Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, Sebastiansgraben 34, Zimmer 301, in 73479
Ellwangen zugänglich.
Ellwangen, 26. Juni 2008
Az.: IV/43-788.7
Der Schwäbische Heimatbund e.V. hat die Neuerteilung der
wasserrechtlichen Zulassung nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Im Rahmen des Verfahrens
war nach § 3 c Abs.1 S.1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr.
1.14 der Anlage 1 zum Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) anhand einer allgemeinen
Vorprüfung zu klären, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
besteht.
Die Veröffentlichung der Bilanz der Kreissparkasse Ostalb
zum 31. Dezember 2007 mit Gewinn- und Verlustrechnung
sowie des Lageberichts über das Jahr 2007 erfolgt durch
Auflegung in den Kassenräumen der Hauptstellen Aalen
und Schwäbisch Gmünd.
Nach Einschätzung des Landratsamtes Ostalbkreis,
Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, sind aufgrund über-
Auf diese Auflegung wird hingewiesen, sie erfolgt vom 07.
Juli 2008 bis 21. Juli 2008.
Kreissparkasse Ostalb
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
Herausgegeben vom Landratsamt Ostalbkreis.
Verantwortlich: Landrat Klaus Pavel, Aalen, Stuttgarter Straße 41, oder Vertreter im Amt.
Herstellung und Vertrieb: Cicero Opferkuch, Amtsblatt-Verlag, Lerchenweg 3, 73491 Neuler. Das Amtsblatt für den Ostalbkreis erscheint in der Regel wöchentlich (freitags). Bezugspreis monatlich
€ 0,90 einschl. Trägerlohn und MwSt. Bekanntmachungen und Beiträge für das Amtsblatt sind an die Pressestelle des Ostalbkreises in Aalen zu senden. Redaktionsschluss ist jeweils dienstags
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