Brunch auf dem Bauernhof
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Brunch auf dem Bauernhof
36. Jahrgang 4. Juli 2008 Nr. 27 Brunch auf dem Bauernhof Landwirte laden am 13. Juli 2008 auf ihre Höfe ein Im „Frühstücksteil“ gibt es auf allen Höfen selbstgebackenes Brot, Marmeladen, Honig, Wurst, Käse, Säfte und Eiergerichte. Die warmen Mahlzeiten danach sind von Hof zu Hof unterschiedlich. So bietet Familie Wolpert aus Ellwangen-Neunheim Bratenvariationen vom Schwein mit verschiedenen Beilagen an. Sie halten ihre Schweine auf Stroh und stellen selber Rapsöl her. „Heute bleibt die Küche kalt“ - so könnte es bei vielen heißen, die sich am Sonntag, 13. Juli 2008 für einen Besuch beim „Brunch auf dem Bauernhof“ entscheiden. Zwölf Landwirtsfamilien aus dem Ostalbkreis öffnen zeitgleich von 10:00 bis 14:00 Uhr ihre Höfe und laden zu einem reichhaltigen Schlemmerbüffet ein. Mit selbst hergestellten regionalen Gerichten soll die Vielfalt der heimischen Produktpalette gezeigt werden. Erstmals wird die Aktion „Brunch auf dem Bauernhof“ im Ostalbkreis angeboten. „Wir sind dabei, weil wir uns und unsere Arbeit der Bevölkerung vorstellen und die heimischen Spezialitäten schmackhaft machen möchten“, so die einstimmige Meinung der mitmachenden Betriebe. Josef Engelhard aus Jagstzell–Dankoltsweiler möchte über seinen Milchvieh– und Geflügelhof informieren. Mit drei Generationen unter einem Dach ist es möglich, alle selbst erzeugten Eier zu vermarkten, selber Nudeln herzustellen und seit kurzem Geflügelwurst anzubieten. Der Schafhof Erhardt in Ellwangen-Killingen stellt als einziger Erzeuger im Ostalbkreis Käse aus Schafsmilch her. Für alle Allergiker eine wichtige Alternative zu Kuhmilchprodukten. „Wir werden zeigen, wie man Schafe schert“, so Landwirtin Hägele vom Lammspezialitäten-Köhrhof bei Abtsgmünd-Reichertshofen. Auf ihrem Bauernhof ist viel Platz zum Toben und für Hofbesichtigungen. Alfred Mößner kennt seine Gäste, möchte aber auch neue Kunden ansprechen. „Das Essensangebot ist wie immer reichhaltig und von Qualität“, betont der Land– und Gastwirt vom Gasthaus „Zum Hirsch“ in Abtsgmünd-Laubach. „Bei uns gibt es vieles aus der schwäbischen Küche“, verspricht Christine Rettenmeier von Köninger´s Bauernhof aus Jagstzell. „Für unsere kleinen Besucher planen wir ein Kinderprogramm“, sagt Karin Oßwald aus Kirchheim am Ries und kündigt Schweine-, Rinder- und Geflügelgerichte an. Es werden Angebote für Vegetarier gemacht und auch auf besondere Diäten Rücksicht genommen. Bei Martha Bruckmeyer vom Härtsfeldhof in BopfingenHohenberg kommen nicht nur Pferdenarren auf ihre Kosten. Auch für das leibliche Wohl ist aufs Beste gesorgt. Im Schwäbisch Gmünder Raum beteiligt sich der Biohof Widmann von Burgholz. „Ist Ihnen wur(sch)t, was sie essen – uns nicht!!!“ - so lautet die Devise von Familie Widmann und deshalb legen sie besonders auf ein Büffet mit Bio- Produkten wert. Eine schöne Aussicht kann man auf dem Aussiedlerhof bei Familie Fauser, Mutlangen-Sandäcker genießen. Mit Schinken– und Wurstspezialitäten, Gegrilltem und auch fleischlosen Gerichten ist für jeden Geschmack etwas dabei. Der Obere Haldenhof der Stiftung „Haus Lindenhof“ ist Biolandbetrieb und bietet selbsterzeugte Milch– und Milchprodukte, Fleisch– und Wurstgerichte vom Rind und Schaf an. „Auf unserem Bauernhof arbeiten Menschen mit Behinderungen“, erzählt Friedrich Schauffler, der als Verwalter tätig ist. Jeder Betrieb hat sich ein attraktives Rahmenprogramm ausgedacht, damit keine Langeweile aufkommt. Die Gästezahl auf den Höfen ist begrenzt! Weitere Informationen gibt es beim Landratsamt Geschäftsbereich Landwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis, Jutta Burkert, Tel. 07961 9059-41 oder Gabriele Toke, Tel. 07961 9059-40 oder unter www.kompetenzzentrum. ostalbkreis.de – 71 – Ich kann gehen - Von der Lust und Last des Alterns heute Ausstellung über neue Perspektiven zu den Herausforderungen und Möglichkeiten des Alterns im Ostalbkreishaus Wir leben in einer Gesellschaft des langen Lebens. Noch nie zuvor haben so viele Menschen eine so lange Lebenszeit gehabt wie heute. Der Kunst des Alterns widmet sich ab Freitag, 11. Juli 2008 eine facettenreiche Ausstellung im Aalener Landratsamt. Mehr als 28 Bilder von Künstlerinnen aus der Euregio Deutschland-Belgien-Niederlande laden ein, sich mit dem Alter(n) auseinander zu setzen. Die Ausstellung "Ich kann gehen: Von der Lust und Last des Alterns heute" wurde gemeinsam vom Katholischen Dekanat Ostalb, der Altenhilfefachberatung des Ostalbkreises und dem Forum Katholische Seniorenarbeit organisiert. Sie stellt den aktuellen Baustein der Initiative "Mit Herz, Hand und Verstand“ dar und wird anlässlich der Neugründung des Forums Katholische Seniorenarbeit, die am 11. Juli vollzogen wird, im Landratsamt gezeigt. Mit Hilfe von Bildern, Texten und Präsentationen setzt sich die Ausstellung mit dem weltweiten demografischen Wandel auseinander und bietet so die Möglichkeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Altern. Die Ausstellung verweist auf die Vielschichtigkeit von Lebensund Alternserfahrungen und möchte dazu anregen, die "geschenkten Jahre“ des "Dritten Lebensalters“ als Chance zu nutzen. Die Ausstellung wird bis 30. Juli 2008 im Ostalbkreishaus in Aalen präsentiert und am Freitag, 11. Juli 2008 um 17:00 Uhr mit einer Vernissage durch Landrat Klaus Pavel und Dekan Dr. Pius Angstenberger eröffnet. Es sollen neben Senioren/-gruppen und Besuchern des Ostalbkreishauses vor allem junge Menschen, speziell Schülerinnen und Schüler angesprochen werden, denn es geht um die Zukunft aller. Hierzu werden spezielle Führungen nach Vereinbarung veranstaltet. Die Ausstellung kann montags bis freitags zu den üblichen Öffnungszeiten im Landratsamt besucht werden. Anmeldungen und nähere Informationen erhalten Sie bei Petra Pachner und Sabine Rathgeb, Altenhilfefachberatung im Landratsamt Ostalbkreis, Telefon: 07361 503-403. Amtliche Bekanntmachungen Ostalbkreis Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 8. Juli 2008 Am Dienstag, 8. Juli 2008, findet um 14:30 Uhr in der Mensa der Franziskus Grundschule, Heugenstraße 17, 73525 Schwäbisch Gmünd, die nächste öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt. 11. Sonstiges / Bekanntgaben 12. Anfragen der Ausschussmitglieder 13. Frageviertelstunde Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbands Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd für das Rechnungsjahr 2008 Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Besichtigung der Franziskus Grundschule 3. Bürgerfragestunde 4. Jugendhilfebedarf und sozialstruktureller Wandel im Ostalbkreis; Bericht von Dr. Ulrich Bürger, Landesjugendamt 5. Ausbau der Schulsozialarbeit im Ostalbkreis 6. Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Ostalbkreis 7. Erfahrungsbericht zur ''Sozialen Gruppenarbeit'' an der Schillerschule in Aalen 8. Therapieeinrichtungen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582), i.V. mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom 16. September 1974 (GBl. S. 408) hat die Verbandsversammlung am 24. April 2008 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. 9. Schutzauftrag des Jugendamtes nach § 8a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) 10. Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 - 2013 – 72 – 2. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je davon im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 1.448.660 € 1.408.660 € 40.000 € 0€ 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von Neufestsetzungen zweier Ortsdurchfahrtsgrenzen 0€ Neufestsetzung der OD-Grenze E (Erschließungsbereich) Rosenberg Hummelsweiler im Zuge der Kreisstraße 3323 §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 € festgesetzt. Ausgefertigt: Schwäbisch Gmünd, 25. April 2008 Schulverband Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd gez. Wolfgang Leidig Verbandsvorsitzender Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Straßengesetzes für BadenWürttemberg vom 11. Mai 1992 (GBl. S. 330 berichtigt S. 683), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 1995 (GBl. S. 29) wird die OD-Grenze Rosenberg - Hummelsweiler im Zuge der Kreisstraße 3323 mit Wirkung vom 01. Juli 2008 wie folgt neu festgesetzt: E (Erschließungsbereich) bei Station 3,045 (Kreisgrenze Ostalbkreis/Landkreis Schwäbisch Hall) Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 29. Mai 2008 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Neufestsetzung der OD-Grenze E (Erschließungsbereich) Rosenberg, im Zuge der Kreisstraße 3321 Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt bei der Stadtkämmerei der Stadt Schwäbisch Gmünd in der Zeit vom 07. Juli 2008 bis 15. Juli 2008 je einschließlich während der Dienststunden Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Straßengesetzes für BadenWürttemberg vom 11. Mai 1992 (GBl. S. 330 berichtigt S. 683), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 1995 (GBl. S. 29) wird die OD-Grenze Rosenberg im Zuge der Kreisstraße 3321 mit Wirkung vom 01. Juli 2008 wie folgt neu festgesetzt: Montag bis Freitag Montag bis Mittwoch Donnerstag von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr von 14:00 Uhr – 16:30 Uhr von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr im Gebäude Waisenhausgasse 1 – 3, Zimmer 3.36, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Bekanntmachung über die Feststellung der Jahresrechnung 2006 des Schulverbandes Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2006 in EUR Gesamthaushalt 1. Soll-Einnahmen 2. Neue Haushaltseinnahmereste 3. Zwischensumme 4. Ab: Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 5. Bereinigte Soll-Einnahmen 918.315,04 55.465,78 973.780,82 6. Soll-Ausgaben 918.315,04 55.465,78 973.780,82 7. Neue Haushaltsausgabereste 0,00 70.000,00 70.000,00 8. Zwischensumme 9. Ab: Haushaltsausgabereste vom Vorjahr vom Vorjahr 10. Bereinigte Soll-Ausgaben 11. Differenz 10./.5 (Fehlbetrag) Stadtkämmerei 918.315,04 55.465,78 0,00 0,00 0,00 918.315,04 55.465,78 973.780,82 918.315,04 Gegen diese Verfügungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Ostalbkreis, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen, Widerspruch eingelegt werden. Landratsamt Ostalbkreis II/22.1 - 653.30 Aufgrund von § 95,2 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582), i.V. mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom 16. September 1974 hat die Verbandsversammlung am 24. April 2008 die Jahresrechnung 2006 wie folgt festgestellt: Verwaltungs- Vermögenshaushalt haushalt E (Erschließungsbereich) bei Station 0,080, bei östlicher Flucht des Feldweges links 973.780,82 125.465,78 1.043.780,82 0,00 70.000,00 70.000,00 918.315,04 55.465,78 973.780,82 0,00 0,00 0,00 Bekanntgabe Die Stadt Schwäbisch Gmünd beabsichtigt, im Bereich des Bebauungsplans „Blätteräcker Erweiterung“ in Schwäbisch Gmünd – Hussenhofen einen der Rems zufließenden Wassergraben zu öffnen und die dort bestehende Verdolung zu beseitigen. Für das geplante Vorhaben hat die Stadt Schwäbisch Gmünd die wasserrechtliche Zulassung nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Im Rahmen des Verfahrens war nach § 3c Abs. 1 Satz 1 und § 3d des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 1.14 der Anlage 1 zum Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) anhand einer allgemeinen Vorprüfung zu klären, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach Einschätzung des Landratsamtes Ostalbkreis – Geschäftsbereich Wasserwirtschaft – sind aufgrund überschlägiger Prüfung durch die Realisierung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht somit nicht. – 73 – Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Ostalbkreis, Dienststelle Ellwangen, Sebastiansgraben 34, Zi. 305, zugänglich. Ellwangen, 01. Juli 2008 Az.: IV/43-691.171 schlägiger Prüfung durch die Neuerteilung der Genehmigung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Diese Feststellung ist nach § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Bekanntgabe gemäß § 3 a UVPG Der Schwäbische Heimatbund e.V. betreibt seit 1978 eine Weiheranlage auf den Grundstücken Flst. Nr. 3705 bis 3725 im Gewann „Weiherwiesen“ auf Gemarkung Essingen, Gemeinde Essingen. Die hierfür u.a. erteilte Genehmigung für den Gewässerausbau wurde mit Entscheidung vom 13. Januar 1978 befristet bis 31. Dezember 2008 erteilt. Die Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, Sebastiansgraben 34, Zimmer 301, in 73479 Ellwangen zugänglich. Ellwangen, 26. Juni 2008 Az.: IV/43-788.7 Der Schwäbische Heimatbund e.V. hat die Neuerteilung der wasserrechtlichen Zulassung nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Im Rahmen des Verfahrens war nach § 3 c Abs.1 S.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 1.14 der Anlage 1 zum Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) anhand einer allgemeinen Vorprüfung zu klären, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Veröffentlichung der Bilanz der Kreissparkasse Ostalb zum 31. Dezember 2007 mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Lageberichts über das Jahr 2007 erfolgt durch Auflegung in den Kassenräumen der Hauptstellen Aalen und Schwäbisch Gmünd. Nach Einschätzung des Landratsamtes Ostalbkreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, sind aufgrund über- Auf diese Auflegung wird hingewiesen, sie erfolgt vom 07. Juli 2008 bis 21. Juli 2008. Kreissparkasse Ostalb Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 Herausgegeben vom Landratsamt Ostalbkreis. Verantwortlich: Landrat Klaus Pavel, Aalen, Stuttgarter Straße 41, oder Vertreter im Amt. Herstellung und Vertrieb: Cicero Opferkuch, Amtsblatt-Verlag, Lerchenweg 3, 73491 Neuler. Das Amtsblatt für den Ostalbkreis erscheint in der Regel wöchentlich (freitags). Bezugspreis monatlich € 0,90 einschl. Trägerlohn und MwSt. Bekanntmachungen und Beiträge für das Amtsblatt sind an die Pressestelle des Ostalbkreises in Aalen zu senden. Redaktionsschluss ist jeweils dienstags – 74 –