Leitfaden zur Erstbemusterung
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Leitfaden zur Erstbemusterung
LEITFADEN FÜR ERSTBEMUSTERUNGEN (Version 03) 1. ZWECK .................................................................................................................................. 2 2. ANWENDUNGSBEREICH ........................................................................................................ 2 3. FAQ’S ZUR ERSTBEMUSTERUNG ............................................................................................ 2 3.1. DEFINITIONEN ............................................................................................................... 2 3.2. MITGELTENDE NORMEN UND STANDARDS..................................................................... 3 3.3. ALLGEMEINE FRAGEN ZUM THEMA ERSTBEMUSTERUNG ................................................ 3 3.3.1. WARUM WIRD EINE ERSTBEMUSTERUNG DURCHGEFÜHRT? ........................................ 3 3.3.2. WER TRÄGT DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE ERSTMUSTERPRÜFUNG?......................... 3 3.3.3. ABLAUF DES FREIGABEVERFAHRENS FÜR ZUKAUFTEILE................................................. 3 3.3.4. WANN MÜSSEN ERSTMUSTER BZW. SONSTIGE MUSTER GESENDET WERDEN? ........... 4 3.3.5. WELCHE ANZAHL VON ERSTMUSTERN IST ZU LIEFERN?................................................. 5 3.3.6. WELCHEN ANLIEFERORT DER ERSTMUSTER MUSS DER LIEFERANT WÄHLEN? .............. 5 3.3.7. KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG VON ERSTMUSTERN........................................... 6 3.3.8. WIE UND WOHIN SOLLEN DIE ERSTMUSTER-DOKUMENTE ÜBERMITTELT WERDEN? ... 7 3.3.9. ARCHIVIERUNG DER ERSTMUSTERPRÜFBERICHTE ......................................................... 7 3.3.10. AUFBEWAHRUNG VON ERSTMUSTERN .......................................................................... 7 3.4. WAS BEINHALTET EINE VOLLSTÄNDIGE ERSTMUSTER-DOKUMENTATION? .................... 8 3.4.1. ALLGEMEINES .................................................................................................................. 8 3.4.2. PRÜFERGEBNISSE ............................................................................................................ 9 3.4.3. PRÜFMITTEL .................................................................................................................... 9 3.4.4. HINWEISE ZUR PRÜF- UND MESSGENAUIGKEIT BEI DEN VERWENDETEN PRÜFMITTELN........................................................................................................ 9 4. 3.5. WIE SIEHT DIE HÜPPE-FREIGABE AUS?............................................................................ 9 3.6. WAS IST BEI EINER NACHBEMUSTERUNG ZU BEACHTEN? ............................................. 11 ANHANG............................................................................................................................. 12 1. ZWECK Dieser Leitfaden dient zur Unterstützung der reibungslosen Abwicklung des Erstmusterprozesses von Bauteilen zwischen der Hüppe GmbH und ihren Zulieferpartnern. 2. ANWENDUNGSBEREICH Diese Richtlinie gilt für alle Lieferanten von Produktionsmaterialien, Serien- und Ersatzteilen und Komponenten, Wärmebehandlungen, Lackierung, Oberflächenbeschichtungen und jeder Art von Bearbeitung. Für Normteile gilt die Vorlagestufe 0, das heißt in diesem Fall ist eine „Deckblattbemusterung“ ausreichend. Es muss also dementsprechend nur das Deckblatt ausgefüllt werden. Die Forderungen dieses Leitfadens sind den gültigen Qualitätsnormen entnommen. Es gelten weiter Hüppe spezifische Forderungen, die im Folgenden ergänzend angeführt sind. 3. FAQ’S ZUR ERSTBEMUSTERUNG 3.1. DEFINITIONEN ERSTMUSTER Erstmuster sind Produkte, die vollständig mit serienmäßigen Betriebsmitteln und unter serienmäßigen Bedingungen hergestellt wurden. Eine Bemusterung mit Erstmustern wird Erstmusterprüfung genannt. Die Bemusterung zur Produktionsprozess- und Produktfreigabe muss mit Erstmustern durchgeführt werden. Die abnehmerseitige positive oder negative Bewertung der Erstmuster (inkl. Dokumentation) hat die Freigabe oder Ablehnung zur Folge. VORSERIEN-MUSTER Vorserienmuster entstammen Kleinserienwerkzeugen oder seriennahen Anlagen, die eine prozesssichere Fertigung gewährleisten. Das verwendete Fertigungsverfahren entspricht zudem der späteren Serienproduktion. Als Absicherung für die Serienanlaufphase sind die Teile sowohl in qualitativer Hinsicht als auch aufgrund der produzierten Stückzahlen für den Einbau in Vorserien-Produkte verwendbar und daher auch bemusterungsfähig. SONSTIGE MUSTER Sonstige Muster sind Produkte und Materialien, die nicht vollständig unter serienmäßigen Bedingungen hergestellt wurden. Sonstige Muster dürfen nicht zur Erstmusterfreigabe verwendet werden. Diese Muster können für kundenfähige Produkte eingesetzt werden, wenn sie die Spezifikationen erfüllen. Die Freigabe von sonstigen Mustern bedeutet nicht zugleich die Serienfreigabe und begründet keinen Verzicht auf das Erstmuster - Freigabeverfahren. LIEFERPARTNER in weiterer Folge Lieferant genannt. 2 LEITFADEN Ein Leitfaden ist eine Anleitung zur Durchführung einer Aufgabe und bietet in diesem Fall unterstützende Hilfestellung für den Ablauf einer Erstbemusterung. An dieser Stelle wird dezidiert darauf hingewiesen, dass ein Leitfaden zutreffende Normen und Richtlinien nicht ersetzt, sondern ausschließlich als Hilfswerkzeug für die reibungslose Abwicklung einer Erstbemusterung von Bauteilen zu verstehen ist. 3.2. MITGELTENDE NORMEN UND STANDARDS Relevante DIN EN ISO Normen Einkaufsbedingungen für Produktionsmaterial, Ersatzteile und direkte Fertigungsmittel für unsere Erzeugnisse Gültige Hüppe-Spezifikationen Qualitäts- und Umweltforderungen an Lieferanten 3.3. ALLGEMEINE FRAGEN ZUM THEMA ERSTBEMUSTERUNG 3.3.1. WARUM WIRD EINE ERSTBEMUSTERUNG DURCHGEFÜHRT? Der Zweck des Erstbemusterungsverfahrens ist es festzustellen, ob alle Zeichnungsunterlagen und Spezifikationsunterlagen vom Lieferanten richtig verstanden wurden und ob die Fertigung in der Lage ist, Produkte herzustellen, die diese Forderungen während des tatsächlichen Produktionslaufs (Serienlaufs) mit der vorgegebenen Produktionsmenge erfüllen. (Literaturquelle: QS 9000, QM- System – Forderungen. Dritte Auflage. Oktober 1998) 3.3.2. WER TRÄGT DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE ERSTMUSTERPRÜFUNG? Der Lieferant ist verantwortlich für die Durchführung und die Richtigkeit der Prüf- und Messergebnisse der Musterprüfung. Der Abnehmer behält sich die Gegenprüfung vor. 3.3.3. ABLAUF DES FREIGABEVERFAHRENS FÜR ZUKAUFTEILE • • Die grundsätzlichen Anforderungen an die Erstmuster bzw. den Erstmusterprozess entnehmen Sie Ihrer Erstmusterbestellung. Im Bedarfsfall sind mit dem jeweils zuständigen Einkäufer und der Qualitätsprüfung spezifische Erstmusterbedingungen zu vereinbaren und abzuklären ob die, unter den derzeitig vorherrschenden Produktionsbedingungen, produzierten Teile den Anforderungen als Erstmuster genügen. Außerdem ist zu ermitteln, an welche Kontaktperson bzw. an welche Abladestelle die Erstmuster zu schicken sind (siehe Punkt 3.3.6). Der Lieferant führt alle notwendigen Tätigkeiten für die Bemusterung auf Basis der festgelegten Kriterien, Merkmale und Dokumentation durch. Der Lieferant prüft die Vollständigkeit und die Erfüllung der Vorgaben, erstellt und unterschreibt die Freigabeformulare. Der Lieferant übermittelt die Erstmuster inkl. der geforderten Dokumentation termingerecht an den Abnehmer. Treten im Zuge des Freigabeverfahrens Abweichungen hinsichtlich Vollständigkeit und Erfüllung der Vorgaben auf, so sind die Ursachen zu ermitteln und entsprechende Korrekturmaßnahmen einzuleiten. 3 • Der Abnehmer bewertet die übermittelten oder vorgestellten Unterlagen und die Musterteile. Das Deckblatt des Berichts wird um den Einzel- und Gesamtfreigabestatus ergänzt. Der Freigabestatus wird dem Lieferanten auf dem Deckblatt übermittelt. Der Gesamtfreigabestatus kann sein: Freigabe Freigabe mit Auflagen Ablehnung Details zum Freigabestatus sind dem Punkt 3.5 zu entnehmen. 3.3.4. WANN MÜSSEN ERSTMUSTER BZW. SONSTIGE MUSTER GESENDET WERDEN? Erstmuster werden generell von der Hüppe GmbH mit Auftrag und Terminangabe angefordert bei: • • Lieferantenwechsel Neuteilen und neuen Baugruppen Produktänderungen (z.B. Konstruktions-, Spezifikations-, Werkstoffänderung) Tritt eine der nachfolgend aufgelisteten Änderungen auf oder steht bevor, so hat der Lieferant grundsätzlich die Pflicht von der Qualitätsabteilung der Hüppe GmbH rechtzeitig eine Genehmigung einzuholen. Dies hat mit dem Dokument „Anzeige einer Änderung - Notification of Change _german_english Hueppe GmbH“ zu erfolgen. • • • • • Produktionsverlagerung, neues Fertigungsstättenkonzept Änderung des Produktionsprozesses Änderungen von Zulieferanten von Produkten oder Dienstleistungen Einsatz neuer, modifizierter oder Ersatz-Werkzeuge Änderungen von Zukaufteilen Beim Auftreten von Abweichungen und Änderungen jeglicher Art (geometrisch, werkstofflich, chemisch, physikalisch, funktional, usw.) hat der Lieferant der Erstmuster einen Antrag für die entsprechende Änderung an die Hüppe GmbH zu stellen, mit einer genauen Beschreibung der Abweichungen und der Bewertung bezüglich der möglichen Auswirkung auf Funktion, Lebensdauer, Geräusch u.Ä.. Die Hüppe GmbH beurteilt diesen Lieferantenantrag und erteilt dem Lieferanten bei positiver Beurteilung schriftlich eine bedingte zeitliche Sonderfreigabe (siehe Punkt 3.5). Der Lieferant wird darauf verwiesen, dass jegliche Änderung bzw. Abweichung ausschließlich über den oben beschriebenen Weg des Lieferantenantrags und der Freigabe durch die Hüppe GmbH abgewickelt werden kann. 4 3.3.5. WELCHE ANZAHL VON ERSTMUSTERN IST ZU LIEFERN? Die Anzahl der zu liefernden Erstmuster hängt von der Materialgruppe ab und ist, sofern nicht anders vereinbart, nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Materialgruppe Anzahl Erstmuster in Stk. Maße Baugruppen 5 Originalmaße DIN-Teile 0 - Aluminium 5 2000mm Kunststoff(-spritzteile) 10 Originalmaße Kunststoff-Profil 10 2000mm 10 Originalmaße 5 10 Originalmaße Originalmaße 10 2 Originalmaße Originalmaße Abstimmung - 40 (10 Sätze á 4 Stk.) 10 50 ( 1 Rolle) Originalmaße Originalmaße Originalmaße - Beschlagtechnik (Scharniere, Griffe u.ä.) Scheiben Glas Polystyrol Zink-Druckguss Wanne Chemie (Silikone, Schmiermittel u.ä.) Verpackung Polystrol Pappe Kunststoff Klebeband Handelt es sich um einen Haftungstest (Wanne), so sind für die Erstmuster die Maße von 210mm x 290mm einzuhalten und eine Stückzahl von 3 anzuliefern. 3.3.6. WELCHEN ANLIEFERORT DER ERSTMUSTER MUSS DER LIEFERANT WÄHLEN? Der Anlieferort und die Ansprechperson sind vom Lieferanten in jedem Einzelfall beim Ansprechpartner des Abnehmers in Erfahrung zu bringen. Anlieferadresse für den Standort Bad Zwischenahn: Hüppe GmbH „Erstmusterprüfung“ Name des Anforderers Industriestraße 3 D-26160 Bad Zwischenahn 5 3.3.7. KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG VON ERSTMUSTERN Das Erstmuster hat mit der laufenden Seriennummer bzw. mit dem unten angeführten Erstmusteraufkleber (siehe Abbildung 1) ausgestattet zu sein. Neben der Kennzeichnung der äußeren Verpackung mit dem „Erstmuster-Aufkleber“ für Außen, müssen auch die einzelnen Erstmuster selbst mit einem „Erstmuster-Aufkleber“ für Innen gekennzeichnet sein. Diese werden von der Hüppe GmbH als Vorlage übermittelt. Wichtig ist die Zuordbarkeit zwischen dem jeweiligen Erstmuster und der gesamten Erstmusterdokumentation einschließlich der Messprotokolle, sodass eine 100%ige Rückverfolgbarkeit und Durchgängigkeit der Ergebnisse und Abläufe gegeben ist. D.h., dass bei mehreren Erstmustern die Nummerierung dieser mit der im Erstmusterprüfbericht übereinstimmen muss. Stammen die Erstmuster zudem aus unterschiedlichen Nestern, so ist auch zusätzlich diese Zuordnung kenntlich zu machen. Die/Das Erstmuster muss/müssen so verpackt sein, dass Beschädigungen und damit Veränderungen der vorher bestimmten Messergebnisse verhindert werden. Industriestraße 3 26160 Bad Zwischenahn Germany Erstmuster - Q Herstell-Datum: Teilenummer: Musternr.: Materialbeschreibung: Zeichnungsnr./Rev.: Anforderer: von Aufkleber mit u.a. Nr. des Erstmusters EMPB Lieferant: Unterschrift: Erstmuster Plastikhülle Bild des Erstmusters: Abbildung 1: Erstmusteraufkleber für innere Verpackung (links) & Verpackung einzelner Erstmuster (rechts) 6 3.3.8. WIE UND WOHIN SOLLEN DIE ERSTMUSTER-DOKUMENTE ÜBERMITTELT WERDEN? Vor der Versendung der physischen Erstmuster ist per E-Mail ein Vorabbericht der Erstbemusterung an den zuständigen Konstrukteur zu senden. Dieser entscheidet, ob sich eine Bemusterung anhand der dargelegten Prüfergebnisse bereits sinnvoll ist. Falls der Konstrukteur keine nennenswerten Abweichungen feststellt, gibt er seine Freigabe und die Erstmuster samt Erstmusterdokumentation dürfen der Hüppe GmbH übermittelt und vorgestellt werden. Abbildung 2: Vorabbericht und Freigabe zur Erstmustervorstellung Der Erstmusterprüfbericht ist dann zweifach zu übermitteln. Zum einen müssen die Dokumente dem physischen Erstmuster in Papierform beigelegt werden und zum anderen ist der Erstmusterprüfbericht als MS-Excel-Format an den Anforderer der Hüppe GmbH per E-Mail zu übersenden. 3.3.9. ARCHIVIERUNG DER ERSTMUSTERPRÜFBERICHTE Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Prüf- und Messdaten von Entwicklungsteilen durch den Lieferanten so zu archivieren, dass diese bei Bedarf bzw. auf Aufforderung der Hüppe GmbH statistisch auswertbar sind. Die Auswertung von Messdaten hat merkmalsbezogen und unter Berücksichtigung statistischer Berechnungsgrundlagen, wie Größt-, Mittel-, Kleinstwert und Standardabweichung zu erfolgen. 3.3.10. AUFBEWAHRUNG VON ERSTMUSTERN Verlangt der Abnehmer ausdrücklich keine physischen Erstmuster, so ist mindestens ein Erstmuster (Rückhaltemuster) vollständig gekennzeichnet in einem nicht allgemein zugänglichen Raum unter geeigneten Bedingungen über die Laufzeit des Produktes / Vertragsdauer inkl. einem zusätzlichen Jahr beim Lieferanten bzw. bis zu einer neuerlichen Erstbemusterung aufzubewahren. 7 3.4. WAS BEINHALTET EINE VOLLSTÄNDIGE ERSTMUSTER-DOKUMENTATION? 3.4.1. ALLGEMEINES Die Anlieferung von Erstmustern und sonstigen Mustern hat mit vollständiger Dokumentation zu erfolgen. Von zusätzlichen Dokumentationsforderungen wird der Lieferant seitens des Abnehmers informiert. Die Formulare zur Erstbemusterung befinden sich im Lieferanten-Downloadbereich der Hüppe Homepage. Der Dokumentationsumfang richtet sich nach der jeweils durch die Hüppe GmbH für den Lieferanten ausgewählten Vorlagestufe (angelehnt an VDA Band 2). Es ist anzugeben, was bemustert wird (Einzelteil oder Baugruppe), um welche Art von Bemusterung es sich handelt (Erstbemusterung oder Nachbemusterung) und was Auslöser der Bemusterung ist. Abbildung 3: Parameterauswahl für die Bemusterung Anschließend Vorlagestufe ist im Erstmusterprüfberichtsdeckblatt mit einem Kreuz (X) zu kennzeichnen. Weiter ist die Materialgruppe durch Auswahl im Drop-down-Menü zu bestimmen. Mit diesen Angaben werden automatisch die zugehörigen Kästchen der geforderten Prüfungen ausgewählt und mit einem Kreuz gekennzeichnet. Die zu erfüllenden Anforderungen ergeben sich auf Grundlage einer Lieferantenbewertung und/oder der Materialspezifikation. Abbildung 4: Vorgabe der Vorlagestufe (Beispiel Materialgruppe Glas mit Vorlagestufe 1) 8 3.4.2. PRÜFERGEBNISSE Prüfergebnisse müssen im von der Hüppe GmbH bereitgestellten Excel-Formular dokumentiert und bewertet werden. Maßliche Ergebnisse und Bewertung von auf der Zeichnung geforderten Merkmalen sind in den Excel-Reitern „Test Results - Prüfergeb.“ einzutragen. Die je nach Vorlagestufe geforderten Prüfergebnisse zu 1.2, 1.3, ..., 02, 03, … sind in den dafür vorgesehenen Excel-Reitern „Head of Test - Testkopf “ einzubringen. Handelt es sich um eine Bemusterung einer Baugruppe, sind das Deckblatt und der letzte Reiter „Assembly, Baugruppen-Report“ auszufüllen. Hierzu sind die verbauten Einzelteile aufzuführen sowie die Montierbarkeit und Funktion der Baugruppe zu bewerten. 3.4.3. PRÜFMITTEL Es ist ein Nachweis/eine Angabe der verwendeten Prüfmittel (Anforderung 05) zu machen. (Davon ausgeschlossen ist die Vorlagestufe 0.) 3.4.4. HINWEISE ZUR PRÜF- UND MESSGENAUIGKEIT BEI DEN VERWENDETEN PRÜFMITTELN Die notwendige Genauigkeit ist vom Anwendungsfall und/oder der Spezifikation der Teile abhängig. Alle Mess- und Prüfmerkmale müssen mit einer vertretbaren Genauigkeit, unter Berücksichtigung aller Einflüsse (nicht gerätespezifische/gerätespezifisch) gemessen werden können, wobei als Richtwert gilt: Die Mess- und Prüfmittelunsicherheit sollte 10% der kleinsten zulässigen Toleranz der Mess- und Prüfkriterien nicht überschreiten. Beispiel: kleinste zulässige Toleranz: ±0,3 mm (Die Mindestgenauigkeit des Mess- und Prüfmittels ist 0,06 mm.) Die Überwachung der Messeinrichtung in der Entwicklung und Produktion ist Voraussetzung für das erforderliche Vertrauen in die Richtigkeit und Präzision der Messergebnisse und in die darauf aufbauende Entscheidung. Der Nachweis der Genauigkeit sowie der regelmäßigen Überwachung der Mess- und Prüfmittel ist auf Verlangen seitens des Abnehmers vom Lieferanten zu erbringen. 3.5. WIE SIEHT DIE HÜPPE-FREIGABE AUS? Die Freigabe der Muster durch den Abnehmer entbindet den Lieferanten nicht von der Verantwortung für die Qualität seiner Produkte. Sie stellt auch keinen Lieferauftrag dar. Nicht vollständig angelieferte Bemusterungsunterlagen bzw. Nichterfüllung zusätzlicher Forderungen (spezifische KundenLieferantenvereinbarungen) führen automatisch zur Ablehnung der Erstmuster. Dreimalige Neubemusterung mit negativem Ergebnis führt zu einer Wiederholung der Überprüfung der Lieferanten-Entscheidung durch die Hüppe GmbH. 9 Entscheidung Details Freigabe Die vollständige Freigabe bedeutet, dass das Teil oder Material alle Hüppe-Spezifikationen und Forderungen erfüllt. Weiterhin ist die Auftragsdokumentation komplett. Aus diesem Grund ist der Lieferant berechtigt, Produktionsmengen des Teiles entsprechend der Freigabe der Dispositionsabteilung des Abnehmers an die Hüppe GmbH zu liefern. Diese gestattet die Lieferung von Produktionsmaterial für eine begrenzte Zeit oder Stückzahl. Das Los wird mit dem Vorbehalt einer problemlosen Weiterverarbeitung angenommen. Eine befristete Freigabe wird nur erteilt, wenn der Lieferant: 1.) die Grundursachen der Abweichung eindeutig bestimmt hat, die die Produktionsfreigabe verhindern und Freigabe mit Auflagen ( Sonderfreigabe ) 2.) einen mit dem Abnehmer "vereinbarten Maßnahmenplan" für die befristete Freigabe erstellt hat. Von einer befristeten Freigabe betroffenes Material, das den Maßnahmenplan entweder hinsichtlich des Fälligkeitsdatums oder der Zahl der Teile oder der zugelassenen Menge nicht erfüllt, wird zurückgewiesen. Weitere Lieferungen sind nicht erlaubt, es sei denn, es würde eine Erweiterung der befristeten Freigabe gewährt. Ablehnung Abgelehnt bedeutet, dass die Vorlage, die Produktionscharge, aus der das Produkt entnommen wurde, und die dazugehörige Dokumentation die Kundenerfordernisse nicht erfüllen. Eine Nachbemusterung ist erforderlich. Diese wird durch die Hüppe GmbH mittels einer erneuten Erstmusterbestellung ausgelöst. 10 3.6. WAS IST BEI EINER NACHBEMUSTERUNG ZU BEACHTEN? Wurden die vorgestellten Erstmuster und die zugehörige Dokumentation von der Hüppe GmbH abgelehnt, erfolgt eine Nachbemusterung. Die Nachbemusterung wird durch die erneute Bestellung von Erstmustern durch die Hüppe GmbH angestoßen. Der Umfang der Nachbemusterung entspricht dem einer ersten Erstbemusterung. Dies bedeutet, dass vom Lieferanten eine vollständig neue Dokumentation anzufertigen ist. Dafür müssen das MSExcel-EMPB-Formular mit den Prüfergebnissen zu den neu hergestellten Erstmustern ausgefüllt sowie die erforderlichen Anhänge neu erstellt werden. Der alte Erstmusterbericht der abgelehnten Bemusterung darf dafür nicht wiederverwendet werden. Es ist außerdem auf eine Übereinstimmung der Zeichnungsrevision mit den angelieferten neuen Erstmustern zu achten sowie auf eine gleiche Nummerierung der Zeichnungsmaße. 11 4. ANHANG Vom Lieferanten zu erfüllende und zu übermittelnde Anforderungen nach Hüppe-Vorlagestufe: Anforderung Vorlagestufe 0 Vorlagestufe 1 Vorlagestufe 2 Vorlagestufe 3 01 Spezifikation* X X X 02 Funktionsprüfung X X X 03 Materialdatenblatt X X X 04 Prüfmittelliste X X X 05 Prüfmittelfähigkeitsnachweis X X 06 Prozess - FMEA 07 08 09 10 X Prozessablaufdiagramm Produktionslenkungsplan Prozessfähigkeitsnachweis Transportmittel / Verpackung X X X X X X X X 11 Zertifikate X X 12 Prozessabnahme V X 13 Teilelebenslauf X X X 14 Erstmuster X X X X X X EMBP-Deckblatt X *Anmerkung: Der Umfang der zur Anforderung 01 „Spezifikation“ gehörenden Unterpunkte richtet sich nach der Materialgruppe (siehe dazu auch 3.3.5.). X V vom Lieferanten gefordert diese Anforderung behält sich die Hüppe GmbH vor 12 ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ANFORDERUNGEN 1.1 Maßhaltigkeit Für den Nachweis der Maßhaltigkeit ist vom Teil eine Messstellenskizze anzufertigen, in der jedes Maß mit einer Nummer versehen ist. Im Messergebnisblatt sind dann zu jedem Nennmaß der Messstellenskizze die spezifischen IST - Maße der Erstmuster anzuführen und mit „i.O.“ oder „n.i.O“ zu bewerten. Ebenso in den Maßbericht aufzunehmen sind weitere auf der Zeichnung befindliche Charakteristika, wie bspw. die Position und Größe von Teilenummern und Materialkennzeichnungen oder Anforderungen zur Oberfläche, wie bspw. die Vermeidung von Anspritz- und Auswerferpunkten auf den Sichtflächen. 02 Funktionsprüfung Sofern möglich, hat der Lieferant mit den hergestellten Erstmusterteilen eine Funktionsprüfung durchzuführen. Ist bspw. ein Gegenstück zu einem Teil vorgesehen und muss ein Teil somit mit einem anderen zusammen passen, ist dieses Gegenstück auf der Zeichnung vermerkt. Stammen diese zusammengehörigen Teile von demselben Lieferant, so muss der Lieferant testen, ob die entsprechenden Teile zusammen montierbar sind. Bei Kunststoffprofilen, die auf bestimmte Glasdicken aufgesteckt werden, muss deren Festsitzen getestet werden. 03 Materialdatenblatt Ein Materialdatenblatt ist als separater Anhang zu übermitteln. Es enthält die stoffliche Zusammensetzung des Materials, aus denen die Erstmusterteile bestehen. 04 Prüfmittelliste Eine Prüfmittelliste ist eine Auflistung der verwendeten Prüfmittel. 05 Prüfmittelfähigkeitsnachweis Die „Fähigkeit von Prüfmitteln“ wird von der Messunsicherheit des Prüfmittels im Verhältnis zur Toleranz des Prüfmerkmals bestimmt. Die Fähigkeitsuntersuchung von Prüfmitteln ist über statistische Auswertung von Messreihen nachzuweisen. Dies kann rechnerisch odergrafisch erfolgen (Korrelationsdiagramm). Die Prüfmittelfähigkeit wird über die Wiederholbarkeit oder Vergleichbarkeit mit Hilfe der Spannweiten-Methode oder der Mittelwert- und Spannweiten-Methode. Quelle: 17. September 2002, Leitfaden zum "Fähigkeitsnachweis von Messsystemen" "Measurement System Capability" Reference Manual) 13 06 Prozess - FMEA Eine FMEA ist eine weitgehend formalisierte analytische Methode zur systematischen Erfassung möglicher Fehler und zur Abschätzung der damit verbundenen Risiken (Auswirkungen). Hauptziel ist die Risikovermeidung bzw. -verminderung. Neben der Bewertung des möglichen Ausfallverhaltens durch Fehler und Störgrößen fördert die FMEA die Zusammenarbeit der an der Produkt-Entwicklung und Produktion beteiligten Bereiche zu einem frühen Zeitpunkt. FMEAs werden nach Produkt- und Prozess-FMEA unterschieden. Aus einer frühen Phase des Projektes können Entwicklungsschritte und deren Absicherung geplant werden. Mit fortschreitendem Reifegrad können Ergebnisse der Entwicklung als Ist-Zustand in die Risiko-Analyse zurückfließen. Die FMEA ist eine Art Übergabeprotokoll für die Fertigung und dient der Steuerung des Qualitätssicherungsprozesses. Schließlich bietet eine FMEA für das Produkt- / Projekt nach einem Zeitraum der Anwendung eine Dokumentation des Erkenntniszuwachses hinsichtlich qualitätssichernder Maßnahmen. Im Unternehmen kann die Summe aller FMEAs (z.B. als zentrale Datenbank) als Wissensspeicher für technische Problemlösungen genutzt werden. Quelle: VDA QMC Gelbband 2014 | www.vda-qmc.de/publikationen/gelbdrucke 07 Prozessablaufdiagramm Ein Prozessablaufdiagramm stellt die interne Ablauflogik eines Prozesses dar. Dabei werden Ereignisse und Zustände betrachtet. 08 Produktionslenkungsplan Ein Produktionslenkungsplan beschreibt die erforderlichen Handlungen in jeder Phase des Herstellprozesses, inklusive notwendiger Prüfungen, wie die Wareneingangsprüfungen, die prozessbegleitenden Prüfungen und die Warenausgangsprüfungen, sowie alle periodischen Prüfungen zur Bestätigung, dass alle Prozesse unter Kontrolle sind. 09 Prozessfähigkeitsnachweis Die Prozessfähigkeit ist ein statistischer Schätzwert des Ergebnisses eines Merkmals eines Prozesses, von dem nachgewiesen ist, dass er beherrscht ist. Quelle: EN DIN ISO 21747:2004-09 Betrachtet man die Langzeitstreuung unter Berücksichtigung der den Prozess beeinflussenden Parameter, dann spricht man von der "Prozessfähigkeit". Ein Prozess ist fähig, wenn die statistischen Kenngrößen für Streuung und Lage merkmalsbezogen in Bezug auf Sollwert und Toleranz den Anforderungen entsprechen. (mindestens Cp und Cpk = 1,33). Ist dies nicht der Fall, muss die Prozessfähigkeit durch Analyse und Optimierung des Prozesses erreicht werden. Quelle: Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm): VDA Band 6.4 14 Berechnungsmöglichkeit: Der Prozessfähigkeits-Index Cp berechnet sich bei normalverteilten Messdaten aus dem Vergleich der Toleranzbreite zur Streubreite eines Prozesses: 𝐶𝑝 = OSG: USG: T: σ: (𝑂𝑆𝐺 – 𝑈𝑆𝐺) 𝑇 = 6 · 𝜎 6 · 𝜎 obere Spezifikationsgrenze untere Spezifikationsgrenze Toleranzbreite = OSG − USG Standardabweichung, geschätzt durch S Anmerkung: Beim Cp-Wert wird ausschließlich die Streuung berücksichtigt, nicht die mittlere Lage eines Prozesses. Der „echte“ oder tatsächliche Mittelwert μ und die „echte“ Standardabweichung σ oder S eines Prozesses sind meistens unbekannt. Werte für die mittlere Lage und die Streuung werden daher aus den Messdaten berechnet (in Statistik-Sprache „geschätzt“ bzw. im Englischen „estimated“). 1 𝜇 = 𝑥̅ = 𝑛 ∑𝑛𝑖=1 𝑥𝑖 1 𝜎 = 𝑆 = √𝑛−1 ∑𝑛𝑖=1(𝑥𝑖 − 𝑥̅ )² ; Der Prozessfähigkeits-Index Cpk verwendet zur Beurteilung eines Prozesses mit normalverteilten Einzelwerten die Standardabweichung und den Mittelwert. Er wird als kleinerer von zwei Werten Cpku und Cpko angegeben, die jeweils die Toleranzeinhaltung auf einer Seite vom Mittelwert bewerten: 𝐶𝑝𝑘𝑢 = 𝜇−𝑈𝑆𝐺 3· 𝜎 ; 𝐶𝑝𝑘𝑜 = 𝑂𝑆𝐺−𝜇 3· 𝜎 ; 𝐶𝑝𝑘 = 𝑚𝑖𝑛 (𝐶𝑝𝑘𝑢 ; 𝐶𝑝𝑘𝑜 ) 10 Transportmittel / Verpackung Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die ggfs. vorgesehene Lagerung und die eingesetzten Transportmittel keinerlei Beeinträchtigung des zu liefernden Erstmusters verursachen werden. 12 Prozessabnahme Eine Prozessabnahme entspricht einem Prozessaudit beim Lieferanten und bewertet, ob eine Serienfreigabe gegeben werden kann. 13 Teilelebenslauf Ein Teilelebenslauf zeigt an, welche Änderungsstände ein Teil während seines gesamten Produktlebenszyklus angenommen hat. Er ist meist tabellarisch aufgebaut und enthält folgende Daten: 1) Lieferantenadresse 5) durchgeführte Änderung mit Begründung 2) Lieferantennummer 6) Kennzeichnung der Teile 3) Teilenummer und Benennung 7) Datum der Bemusterung 4) lfd. Indexnummer 8) Datum Einsatz in Serienlieferung 15 ÄNDERUNGSHISTORIE Neu in Version 03 Kapitel „3.3.8. WIE UND WOHIN SOLLEN DIE ERSTMUSTER-DOKUMENTE ÜBERMITTELT WERDEN?“ ergänzt um Vorabbericht zur Erstbemusterung vor Versendung der Erstmuster und der Dokumentation an die Hüppe GmbH Kapitel „3.4.1 ALLGEMEINES“ um erweiterte Beschreibung, wie das EMPB-Deckblatt auszufüllen ist, erweitert. Kapitel „3.4.2. PRÜFERGEBNISSE“ um genauere Beschreibung erweitert Tabelle in Kapitel „3.3.5 WELCHE ANZAHL VON ERSTMUSTERN IST ZU LIEFERN?“ erweitert um Anzahl zu liefernder Baugruppen Kapitel „3.6 WAS IST BEI EINER NACHBEMUSTERUNG ZU BEACHTEN?“ hinzugefügt ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ANFORDERUNGEN um die Beschreibung weiterer im Leitfaden genannter Anforderungen erweitert. o Beschreibung bei 1.1. Maßhaltigkeit ergänzt. o Beschreibung zu 02 Funktionsprüfung, 03 Materialdatenblatt, 04 Prüfmittelliste, 05 Prüfmittelfähigkeitsnachweis hinzugefügt