Entwicklung der hypothekenzinsen - finanzierungsstrategien
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Entwicklung der hypothekenzinsen - finanzierungsstrategien
NACHRICHTEN RUND UM DIE THEMEN IMMOBILIEN, VERWALTUNG UND ZINSHÄUSER | AUSGABE 03/2011 | WWW.GROTHSCHNEIDER.DE Einzelhandelsmarkt Hamburg-City – Handel im Wandel – BID Passagenviertel Die Hamburger Innenstadt ist für internationale Filialisten in den letzten Jahren deutlich interessanter geworden » SEITE 2 6,5 10 Jahre 6,0 5 Jahre 5,5 5,0 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 Jan 1998 Jan 2000 Jan 2002 Jan 2004 Jan 2006 Jan 2008 Jan 2010 Jan 2012 Die Darstellung der Zinsentwicklung basiert auf der DGZF-Pfandbriefkurve - den Pfandbriefrenditen der Deka-Bank und der Landesbanken, hinzu kommt eine Marge von ca. 0,5-1,0%. Diese Pfandbriefe dienen der Refinanzierung von Immobiliendarlehen und sind damit ein Indikator für die Zinsentwicklung beim Baugeld. Stichwort: Finanzierung Was tun, wenn der Wohnraummieter nicht zahlt Zahlungsverzug des Wohnraummieters – Abläufe und Zeiträume bis zur Wohnungsräumung » SEITE 4 Entwicklung der Hypothekenzinsen Finanzierungsstrategien Die Hypothekenzinsen haben sich in den letzten 10-20 Jahren tendenziell fast ohne Unterbrechung nach unten bewegt. U rsachen hierfür waren ein im historischen Vergleich konstantes wirtschaftliches Umfeld sowie eine zunehmend lockere Zins- und Geldpolitik der Notenbanken. Während Anfang der neunziger Jahre rund 10 Prozent! für eine Zehn- jahresfinanzierung zu bezahlen war, waren es im Januar 2000 immer noch 6,5 Prozent. Geänderte Anforderung der Dämmung der obersten Geschossdecke » SEITE 6 Weitere 10 Jahre später, Ende September 2011, hat sich das Zinsniveau in etwa halbiert und liegt bei nur noch ca. 3,2 % auf einem historischen Tief. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Inflation von ca. 2,4 % ergibt sich ein „Real Zins“ von unter einem Prozent. Diese historisch günstigen Konditionen laden geradezu ein, sich intensiv mit dem Thema Immobilienfinanzierung zu beschäftigen. Dem längerfristig orientierten Anleger empfehlen wir daher, sich bei anstehenden Darlehensverlängerungen ebenfalls langfristig zu finanzieren. Auch bei Darlehen, bei denen die Zinsbindung in den kommenden 3-4 Jahren auslaufen, lassen sich bereits heute über ein Forward-Darlehen oder Swapgeschäfte die niedrigen Zinsen für die Zukunft sichern. Gerne stehen wir Ihnen hierbei beratend zur Seite. NACHRICHTEN RUND UM DIE THEMEN IMMOBILIEN, VERWALTUNG UND ZINSHÄUSER | AUSGABE 03/2011 | WWW.GROTHSCHNEIDER.DE Stichwort: Einzelhandelsmarkt Im Fokus Liebe Leserinnen und Leser, in den vergangenen Wochen hat die Schulden- und Eurokrise für erneute Unsicherheit gesorgt. Diese Unsicherheit hat direkten und indirekten Einfluss auf den Immobilienmarkt. Direkt führt die Sorge vor Geldentwertung zu einem weiter ansteigenden Interesse an Sachwerten, Gold hat neue Höchststände erreicht, die aktuellen Wertzuwächse bei Eigentumswohnungen und Zinshäusern in Hamburg sind signifikant. Indirekt führt der hohe Schuldenstand zu einem politisch gewollten niedrigen Zinsniveau. Davon profitiert der Immobilienmarkt, da die Höhe des Zinses sowohl bei selbst genutzten, als auch bei Anlageimmobilien einer der wesentlichen laufenden Kostenfaktoren ist. Je geringer der Zins, desto höher ist der mögliche Kaufpreis. Von einer Überhitzung des Marktes sind wir noch weit entfernt, so haben sich die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen in 2010 zwar um 5% erhöht, allerdings wird gerne vergessen, dass diese Preise in der vorausgegangenen Dekade nur unterhalb der Inflationsrate gestiegen waren. Es besteht somit noch ein gewisser Nachholbedarf, gestützt durch gute fundamentale Daten des Immobilienmarktes. Immobilienbesitzer werden sich über diese Entwicklung freuen. Wohnen ist und bleibt ein Grundbedürfnis der Menschen, in Krisenzeiten wird zuerst an anderen Stellen gespart. Ohnehin ist eine Immobilie von ihrem ganzen Wesen her für eine längerfristige Betrachtung geeignet. Kurzfristige Wertschwankungen verlieren bei einem langfristigen Betrachtungszeitraum an Bedeutung, dabei bedarf es allerdings einer fortlaufenden sorgfältigen Analyse des einzelnen Objektes hinsichtlich Entwicklung des Umfeldes, der Bausubstanz sowie des Zuschnittes der Immobilie. Daher möchten wir Ihnen raten, sich an Ihrer bestehenden Immobilie zu erfreuen, gelegentlich fachmännischen Rat einzuholen und wie in dem Artikel zur Zinsentwicklung dargestellt, das gegenwärtige Zinsenniveau zu nutzen, um für einen langen Zeitraum eine sichere Kalkulationsbasis zu schaffen. Ihr Thomas Vogt und Ihr Carsten Güthe Einzelhandelsmarkt HamburgCity – Handel im Wandel – BID Passagenviertel Dass die Hamburger Innenstadt insbesondere für internationale Filialisten in den letzten Jahren und Monaten deutlich interessanter geworden ist, belegen nicht nur die Einzelhandelsumsatzzahlen. So liegt Hamburg mit dem zweithöchsten Einzelhandelsumsatz knapp hinter Berlin im bundesweiten Vergleich, berichtet Daniel Paysen, Prokurist und Einzelhandelsspezialist bei Groth & Schneider. N icht zuletzt ist diese positive Entwicklung durch das erfolgreiche Instrument des „Business Improvement District“ (BID) beeinflusst. Der Business Improvement District ist ein räumlich abgegrenzter, meist inner- städtischer Bereich, in dem die Grundeigentümer sich selbst für eine bestimmte Zeit zur Finanzierung von Maßnahmen zur Umfeldverbesserung oder anderer gemeinsamer Interessen verpflichten. Hamburg hat als Vorreiter sehr erfolgreich Deutschlands erstes BID am Neuen Wall eingerichtet. Zahlreiche weitere folgten in den vergangenen Jahren. Mit dem „BID Passagenviertel“ wird nun die Lücke zwischen dem „BID Neuer Wall“ und dem „BID Hohe Bleichen“ geschlossen. Mit der Revitalisierung der „Alten Post“ konnten Abercrombie & Fitch mit einem neuen Flagship-Store sowie Tommy Hilfiger als neue Ankermieter gewonnen werden. In den Großen Bleichen wird Zara Home eine 2-geschossige Einzelhandelsfläche beziehen. Im „Körner-Haus“ in der Poststraße 37 wird in Kürze Peak Performance eine Ladenfläche für Outdoorbekleidung beziehen. Der bislang größte Apple-Flagshipstore hat am Jungfernstieg 12 NACHRICHTEN RUND UM DIE THEMEN IMMOBILIEN, VERWALTUNG UND ZINSHÄUSER | AUSGABE 03/2011 | WWW.GROTHSCHNEIDER.DE (ca. 2.000 m² Verkaufsfläche über 3 Etagen) eröff- Das „BID Passagenviertel“ plant im Einzelnen: net. Zudem stehen Investitionen von rund € 5 Mio • die Aufwertung des Fußgängerverkehrs durch eine in Beleuchtung und Umgestaltung der Eingänge im Verbreiterung und gestalterische Veränderung der Weitere City-BIDs in „Hanse-Viertel“ an. Gehwegflächen durch die Verwendung eines ein- Vorbereitung: heitlichen Baumaterials, BID Nikolai-Quartier, Das „BID Passagenviertel“ umfasst die Großen Bleichen (zwischen Jungfernstieg und Heuberg) • eine neue Stadtmöblierung, z.B. neue Fahrradständer, und die Poststraße (zwischen dem Bleichenfleet • ausgewählte Serviceleistungen (wie am „BID Neu- und der Einmündung der Gerhofstraße) sowie die er Wall“); dazu gehören ein District-Management Grundstücke beiderseits dieser Straßen. Das „BID mit einem zentralen Ansprechpartner für das BID- Passagenviertel“ grenzt unmittelbar an die BIDs Gebiet, zusätzliche Reinigungsmaßnahmen und ein „BID Neuer Wall“ und „BID Hohe Bleichen“. Stellplatz- und Ladezonenmanagement. BID Mönckebergstraße, BID St. Pauli sowie BID Dammtorstraße und BID Osterstraße. Stichwort: Eigentum Beseitigung von Eigentumsstörungen – notfalls wird zusammengelegt! Wird das (Wohnungs-)Eigentum gestört, so kann der Eigentümer (bzw. die WEG) nach § 1004 BGB vom Störer die Beseitigung der Störung verlangen. In einem Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) am stück befindlichen Deckenplatte. Der Beklagte erhebt 28.01.2011 (Az.: V ZR 141/10) entschieden hat, ist die die Einrede der Verjährung. Der BGH bestätigt, dass Klägerin Eigentümerin eines bebauten Grundstücks, auch Beseitigungsansprüche bei Eigentumsstörun- welches an eine Straße mit erheblichem Gefälle an- gen innerhalb der Regelverjährungsfrist von drei grenzt. Die Straße wird durch eine von dem beklag- Jahren geltend zu machen sind. Demzufolge konnte ten Nachbareigentümer errichtete Mauer abgestützt. die Klägerin die Beseitigung der jahrelang gedulde- Diese Mauer ist mit einer Deckenplatte, die über das ten Deckenplatte nicht mehr gegen den Beklagten Grundstück der Klägerin verläuft, mit deren Wohnge- durchsetzen. Die Beseitigungsklage wurde zu spät bäude verbunden. Die Klägerin duldet dies, erfährt erhoben. Allerdings bleibt der Klägerin nach Ausfüh- aber viele Jahre später, dass durch die Deckenplat- rung der Karlsruher Richter auch nach Verjährungs- te erhebliche statische Kräfte auf ihr Haus geleitet eintritt das Recht, die Störung - dann allerdings auf werden, was dort zu Rissen führt. Sie verlangt von eigene Kosten - selbst zu beseitigen. Denn rechtswid- dem Beklagten die Beseitigung der auf ihrem Grund- rige Störungen seines Eigentums muss der Grund- Rechtsanwalt und stückseigentümer auch nach Eintritt der Verjährung Fachanwalt für Miet- nicht dulden. Sind etwa auf einem Grundstück frem- und Wohnungseigen- de Leitungen verlegt, entsteht nach Verjährung eines tumsrecht Beseitigungsanspruchs kein Recht des Störers, die Carsten Küttner, Leitungen auf dem Grundstück zu belassen. So liegt W.I.R Breiholdt es auch hier. Die Klägerin ist ungeachtet der Verjäh- Nierhaus Schmidt, rung des Beseitigungsanspruchs berechtigt, die auf Hamburg ihr Grundstück ragende Deckenplatte zu entfernen. www.wir-breiholdt.de Wegen der damit verbundenen Folgen für die Statik der Stützmauer muss diese Selbstvornahme aber rechtzeitig angekündigt werden. So bestünde für den Beklagten die Möglichkeit, für eine neue, das Eigen- NACHRICHTEN RUND UM DIE THEMEN IMMOBILIEN, VERWALTUNG UND ZINSHÄUSER | AUSGABE 03/2011 | WWW.GROTHSCHNEIDER.DE tum der Klägerin nicht beeinträchtigende Abstützung ten. Sollte ein Beseitigungsanspruch verjährt sein, der Straße zu sorgen. Aus meiner Sicht als anwaltli- wird es Wohnungseigentümergemeinschaften leich- cher Berater ist es wegen der im Grundstücksrecht ter fallen als einzelnen Grundstückseigentümern die häufig erheblichen Folgen wichtig, Eigentumsstörun- finanziellen Mittel gemeinsam aufzubringen, um eine gen nicht zu lange „um des lieben Friedens willen“ Eigentumsstörung auf eigene Kosten zu beseitigen. zu dulden. Vielmehr sollte zeitnah der Lauf der Ver- Eine mögliche Selbstvornahme übt auch Druck auf jährung gestoppt oder der Störer veranlasst werden, den Störer aus, trotz Verjährung (lieber) selbst tätig verbindlich auf die Einrede der Verjährung zu verzich- zu werden. Stichwort: RECHT Was tun, wenn der Wohnraummieter nicht zahlt Zahlungsverzug des Wohnraummieters – Abläufe und Zeiträume bis zur Wohnungsräumung. 1. Ausgangslage: se fristgerechten Kündigung durch den Vermieter, Der Wohnraummieter zahlt nicht oder nicht vollstän- gleichzeitig wird Widerspruch gegen die Fortsetzung dig. Außergerichtliche Mahnungen haben nicht den des Mietverhältnisses zum Ausschluss von § 545 BGB gewünschten Erfolg. Das Mietverhältnis soll daher eingelegt, der ggf. zu einer stillschweigenden Verlän- möglichst fristlos beendet werden. Nach den gesetz- gerung des Mietverhältnisses führen kann; Einräu- lichen Grundlagen wird regelmäßig eine von drei Al- mung einer Frist zum Auszug von ca. 10 Tagen für den ternativen benötigt: Mieter. Im Anschluss nach fruchtlosem Fristablauf und bei weiterhin ausbleibender Zahlung Einleitung a) Der Mieter befindet sich an zwei aufeinander fol- einer anwaltlichen Räumungs- und Zahlungsklage. genden Terminen mit der Entrichtung der Mieten vollständig in Verzug. 3. Reaktionen des Gerichts: Das Gericht kann nach Eingang einer Räumungskla- b) Der Mieter befindet sich für zwei (jedenfalls nach ge wie folgt reagieren. Auffassung des BGH direkt) aufeinander folgende Fälligkeitstermine mit einem Betrag in Verzug, der a) Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens: Vorteil eine Miete übersteigt. für den Vermieter: Er erhält relativ zügig, meist innerhalb eines Monats ein Versäumnisurteil auf Räumung c) Oder der Mieter ist mit einem Betrag in Verzug, der und Zahlung, dass dann entsprechend vollstreckt zwei Monatsmieten oder mehr beträgt, egal, in wel- werden kann. chem Zeitraum er diesen Rückstand „erreicht“ hat. Nur die letztere Alternative deckt die geringfügigere, Nachteil für den Vermieter: Durch Einlegung einer lediglich teilweise Nichtzahlung ab. Leicht nachvoll- einfachen sog. Verteidigungsanzeige kann der Mieter ziehbar kann in den Fällen nur teilweiser Nichtzah- sich Zeit verschaffen. lung ein erheblicher, ggf. monatelanger Zeitraum vergehen, bevor überhaupt zur Kündigung „gegriffen“ b) Oder das Gericht bestimmt einen sog. frühen ers- werden kann. ten Termin, wobei „früh“ nicht unbedingt zeitlich gesehen werden kann bzw. ein sehr relativer Begriff ist. 2. Vorgehen: Nachteil für den Vermieter: Der „frühe“ erste Termin Sodann erfolgt beim Vorliegen mindestens einer die- wird von den Amtsgerichten regelmäßig erst nach ser Alternativen Ausspruch der fristlosen, hilfswei- Ablauf von 2 Monaten anberaumt, da faktisch die Gunnar Schley Fachanwalt für Mietund Wohnungseigentumsrecht KGS Rechtsanwälte NACHRICHTEN RUND UM DIE THEMEN IMMOBILIEN, VERWALTUNG UND ZINSHÄUSER | AUSGABE 03/2011 | WWW.GROTHSCHNEIDER.DE sog. „Schonfrist“ abgewartet wird. Die Zahlung oder geltend machen – ob berechtigt oder unberechtigt er- Kostenübernahmeerklärung einer öffentlichen Stelle weist sich dann erst mit zunehmender Prozessdauer. führt binnen zweier Monate nach Zustellung der Räumungsklage – der Schonfrist also - zum Wegfall der 5. Vollstreckung: Wirksamkeit der Kündigung, es sei denn, der Mieter Mittlerweile sind regelmäßig 4 – 5 Monate der Nicht- ist innerhalb von 24 Monaten „Wiederholungstäter“, zahlung aufgelaufen. Nach Erlangung von Vollstre- hat also bereits in der jüngeren Vergangenheit eine ckungsklausel und Zustellungsvermerk auf dem Räumung auf entsprechende Kündigung gegen sich erhalten. Urteil geht es dann in die Vollstreckung; dort warten „eigene Faust“ die nächsten unangenehmen Überraschungen auf ist schlicht 4. Reaktionen des Mieters: die Vermieterseite. Einerseits wird regelmäßig ein unzulässig a) Der Mieter reagiert nach Zustellung einer Räu- Räumungskostenvorschuss in Höhe von mindestens mungsklage und tatsächlich bestehendem Zahlungs- 2.500,-- € angefordert. Andererseits umfasst der Vor- rückstand häufig gar nicht; diese Alternative führt lauf bis zur tatsächlichen Räumung regelmäßig wei- regelmäßig zu einem Versäumnisurteil. tere 6 – 8, teilweise 12 Wochen. Eine Räumung auf „eigene Faust“ aber ist schlicht unzulässig und daher b) Der Mieter zahlt bzw. „lässt zahlen“; ggf. sucht er u.a. mit einem hohen Haftungsrisiko versehen. Auch hierfür eine öffentliche Stelle auf (Amt für Wohnungs- die Versuche, mit einer „Hamburger Räumung“ (der sicherung u.a.). Die Zahlung oder Kostenübernah- Gerichtsvollzieher übernimmt lediglich die Schlüssel, meerklärung einer öffentlichen Stelle führt binnen der Mieter erhält die Gelegenheit, selbst zu räumen) zweier Monate nach Zustellung der Räumungsklage oder mit einer Räumung nach dem „Berliner Modell“ (sog. „Schonfrist“) zum Wegfall der Wirksamkeit der (der Vermieter macht an allen pfändbaren Gegen- Kündigung, es sei denn, der Mieter ist innerhalb von ständen in der Wohnung das Vermieterpfandrecht 24 Monaten „Wiederholungstäter“, hat also bereits in geltend, hat dann aber das Verwertungs- und das der jüngeren Vergangenheit eine entsprechende Kün- Haftungsrisiko zu tragen) die Kosten zu begrenzen, digung gegen sich erhalten. Fällt die Wirksamkeit der hilft oft genug nicht weiter. Kündigung weg, ist das Verfahren erledigt; der Mieter trägt allerdings die Kosten, die gegen ihn bei re- 6. Ergebnis: gelmäßig bescheidener Liquidität vollstreckt werden Nachdem die fristlose Kündigung auf den Weg gebracht müssen. ist (regelmäßig zwei Monate ohne Zahlung verstrichen) kommen durch die Verfahrensabläufe und Vorlaufzei- c) Der Mieter nimmt den Rechtsstreit auf, z.B. über ten im Schnitt „unproblematisch“ weitere 5-6 Monate die nachgeschobene Diskussion behaupteter Mängel zusammen. Zusammen mit den Kosten des Gerichts- im Objekt. Tatsächlich darf der Mieter auch erstmalig und den Kosten des Räumungsverfahrens entstehen im Prozess eine vielfältige Anzahl von Gegenrechten regelmäßig Kosten in Höhe von 5 T € und mehr, wenn Jeweils so schnell wie möglich die Räumungskündigung und nachfolgend das Räumungsverfahren betreiben – trotz der damit verbunden Kosten NACHRICHTEN RUND UM DIE THEMEN IMMOBILIEN, VERWALTUNG UND ZINSHÄUSER | AUSGABE 03/2011 | WWW.GROTHSCHNEIDER.DE eine noch gefüllte (oft genug: vermüllte) Wohnung ge- das Räumungsverfahren zu betreiben – trotz der damit räumt werden muss. Hinzu tritt der Mietausfall, der verbunden Kosten. Damit wird entweder wenigstens häufig später nur langwierig – wenn überhaupt – zu- der Mietausfall auf das Mindestmaß begrenzt, oder der sammen mit den Kosten vollstreckt werden kann. Mieter bezahlt bzw. „lässt bezahlen“. Abwarten nach dem Prinzip Hoffnung (auf Zahlung) hingegen führt re- Das Fazit muss aber dennoch sein: Jeweils so schnell gelmäßig zu noch höheren Ausfällen. wie möglich die Räumungskündigung und nachfolgend Stichwort: EnEv 2009 Geänderte Anforderung der Dämmung der obersten Geschossdecke Neue Auslegungsrichtlinie zur EnEV 2009 bringt deutliche Entspannung. A ufgrund der hohen Anzahl von Unwirtschaft- sen, gemäß dieser Auslegungsrichtlinie die Min- lichkeiten, hinsichtlich der nachträglichen destanforderungen erfüllen und somit nicht nach- Dämmungen der obersten Geschossde- träglich gedämmt werden müssen. cke, hat jetzt die zuständige Behörde, die für die Im Umkehrschluss heißt dies, dass lediglich Gebäu- Auslegungsfragen der Energieeinsparverordnung de, die vor 1969 errichtet wurden und eine massive 2009(EnEV) zuständig ist, eine neue Richtlinie er- Decke haben, näher untersucht und ggf. gedämmt stellt, welche für deutliche Entspannung sorgt. werden müssen. Es gilt dann nachzuweisen, dass der Mindestwärmeschutz gem. DIN erfüllt wird. Aber Stefan Pilsinger Ab sofort kann auf eine nachträgliche Dämmung auch hier muss die Wirtschaftlichkeit eingehalten Dipl.-Ing. Architekt verzichtet werden, wenn die oberste Geschossdecke werden, d.h. die aufgewendeten Investitionskosten MAS dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2003- einer nachträglichen Dämmung müssen innerhalb 07 entspricht. Das bedeutet in der Praxis, dass alle von 10 Jahren durch die Energiekosteneinsparung Deckenkonstruktionen, welche seit 1969 errichtet erwirtschaftet werden. Bei Unwirtschaftlichkeit darf wurden sowie Holzbalkendecken aller Altersklas- auf die Dämmung verzichtet werden. Ab sofort kann vielfach auf eine nachträgliche Dämmung verzichtet werden NACHRICHTEN RUND UM DIE THEMEN IMMOBILIEN, VERWALTUNG UND ZINSHÄUSER | AUSGABE 03/2011 | WWW.GROTHSCHNEIDER.DE Durch diese neue Auslegung der EnEV 2009 kann Das bedeutet aber nicht, dass sich Wärmedäm- daher jetzt von vornherein der Großteil des Gebäu- mung von Gebäuden grundsätzlich nicht rechnet. debestandes von der Nachrüstverpflichtung aus- Vielmehr sollte eine energetische Sanierung immer genommen werden. Der Gesetzgeber hat erkannt, sinnvoll auf die spezifische Gebäudesituation ab- dass die Einsparungen zu gering sind und im deutli- gestimmt werden, um den besten Kosten/Nutzen- chen Missverhältnis zur Investition stehen. Effekt zu erzielen. Stichwort: Sanierung Energetische Sanierung – eine 2. Chance für das Gebäude Straßenzüge aus rotem Backstein – was in den 1930er Jahren von den Städteplanern gewollt und mit Liebe zu gestalterischen Details (z. B. in der Jarrestadt, zwischen Wiesendamm und Jarrestraße) umgesetzt wurde – wichen in den Zeiten des Wiederaufbaus in den 1950er und 60er Jahren dem Zweckbau. Auf die optische Aufwertung der Gebäude wurde grundlegend erst mit der Ölkrise Mitte der 1970er In den 50er und aus Zeit- und Kostengründen zumeist verzichtet. und dem Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverord- 60er Jahren wurde Ziel war schließlich, schnell günstigen Wohnraum nung im Jahr 1977. Da wundert es nicht, dass auch nicht nur an gestal- zu schaffen. Heute bieten daher viele dieser Nach- die Mieter eher Baujahre vor 1945 oder nach 1976 terischen Elemen- kriegsbauten im Vergleich einen eher tristen An- bevorzugen. Doch dies muss nicht das Aus oder den ten gespart blick. Doch nicht nur an gestalterischen Elementen wirtschaftlichen Abstieg für Gebäude dieser Baual- wurde in den 50er und 60er Jahren gespart. Auch tersklasse bedeuten. Die energetische Sanierung die Wärmedämmung der Gebäude spielte eine zu- der Gebäudehülle bietet heute zahlreiche Möglich- meist nur untergeordnete Rolle. Dies änderte sich keiten zur optischen und wirtschaftlichen Aufwer- Beispiel aus unserer Verwaltung: Hirschgraben 17/Papenstr. 47 vorher nachher NACHRICHTEN RUND UM DIE THEMEN IMMOBILIEN, VERWALTUNG UND ZINSHÄUSER | AUSGABE 03/2011 | WWW.GROTHSCHNEIDER.DE Beispiel aus unserer Verwaltung: Jürgensallee 132 tung der Außenhülle. So lassen sich die Fassaden im Zuge der Wärmedämmung durch das Einbringen von alternativen Materialien (z.B. Putz, Klinker)und durch farbliche Akzente ohne großen Aufwand auflockern und aufwerten. Eine weitere Möglichkeit ist die Installation von Vorhangfassaden, um einzelne Bereiche der Fassade zu betonen und hervorzuheben. Da die energetische Sanierung eine bauliche Maß- Energetische nahme im Sinne des § 559 BGB darstellt, welche Sanierung steigert den Vermieter zur Erhebung eines Wertverbesse- vorher rungszuschlages in Höhe von jährlich 11% der auf häufig auch optisch die Attraktivität der Gebäude die Modernisierung entfallenden Kosten berechtigen, lassen sich diese Maßnahmen heute oftmals realisieren, ohne den Cash Flow des Gebäudes zu reduzieren. Dies nicht zuletzt auch auf Grund der derzeit günstigen Finanzierungsangebote durch die staatliche Förderbank KfW, welche derartige Sanierungen derzeit mit Effektiv-Zinssätzen ab 1,00 % (!) finanziert und fördert. Hinzu kommen – je nach Umfang der Sanierungsmaßnahmen – Tilgungszuschüsse und, in Hamburg, Zuschüsse seitens der Wohnungsbaukreditanstalt. Gerne stehen wir Ihnen hierbei beratend zur Seite. nachher Dieser Newsletter wurde Ihnen zur Verfügung gestellt von: Groth & Schneider KG Hans-Henny-Jahnn-Weg 41–45 22085 Hamburg Börsenplatz 9a HRA 99876 Hamburg Tel.: 040 278478-0 Fax: 040 278478-27 [email protected] www.grothschneider.de Persönlich haftende Gesellschafter: Dipl.-Kfm. Thomas Vogt Dipl.-Kfm. Carsten Güthe Tochtergesellschaften: Werner Groth KG Johann Schneider GmbH & Co. H.-W. Lauenstein GmbH & Co. Adomus Immobilien GmbH H.-J. Schmeer jun. Immobilien GmbH