allgemeine hinweise zum immobilieneigentum
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allgemeine hinweise zum immobilieneigentum
Profit Ansbach 1 GmbH & Co. KG ANSBACH - HAUPTSTRAßE / BUCKHAUSSTRAßE VORSORGEIMMOBILIE FÜR SCHLAUE Inhaltsverzeichnis Seite 04 - 08 Standort Darstellung Seite 09 Obereichenbach Darstellung Seite 10 Flurkarte Seite 11 - 13 Objektansichten Seite 14 - 17 Grundrisse Seite 18 - 22 Bau- und Sanierungsbeschreibung Seite Wohnflächenübersicht 23 Seite 24 - 25 Objektbilder Seite 26 - 30 Hinweise Immobilieneigentum LANDKREIS ANSBACH Der Landkreis Ansbach im Regierungsbezirk Mittelfranken ist flächenmäßig der größte Landkreis Bayerns. Die kreisfreie Stadt Ansbach ist ganz vom Landkreis Ansbach umgeben. Mit der Neugliederung der Landkreise in Bayern entstand 1972 der jetzige Landkreis Ansbach im Westen Bayerns. Die Romantische Straße und die Burgenstraße führen die Besucher durch die schönsten Orte und Städte des Landkreises. Durch die Autobahnen A6 und A7 ist der Landkreis auch dem überregionalen Verkehr gewachsen. Die Zugehörigkeit zur Metropolregion Nürnberg soll dem ländlich geprägten Gebiet neue Impulse geben. Ansbach ist mit 1972,64 qkm der flächengrößte Landkreis im Freistaat Bayern. Er liegt im Regierungsbezirk Mittelfranken. An den Landkreis grenzen im Westen das Land Baden-Württemberg, im Norden der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, im Osten die Landkreise Fürth, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen und im Süden der Landkreis Donau-Ries. Die Europäische Wasserscheide trennt von Nordwesten bis Südosten des Landkreises die Wasserläufe zu den großen Flüssen Rhein und Donau. Der Landkreis besteht aus 58 Gemeinden, darunter die Großen Kreisstädte Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T. 10 Städte und 13 Märkte. Die Verwaltungseinheiten gliedern sich in 26 Einheitsgemeinden und 8 Verwaltungsgemeinschaften mit 32 Mitgliedsgemeinden auf. Die Unterstützung junger Familien spielt im Landkreis Ansbach, eine ebenso tragende Rolle, wie die Ausbildung der Kinder, aber auch diverse Fortbildungmöglichkeiten für Erwachsene. Der Landkreis Ansbach ist mit über 180.000 Einwohnern Sitz von mehr als 4.500 Betrieben sowie 2 Hochschulen. Hinter diesen nüchternen Zahlen verbirgt sich ein Standort, der Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität gleichermaßen verbindet. Über 50.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte belegen die Bedeutung des Landkreises Ansbach als verkehrlichen Knotenpunkt in Süddeutschland, mehr als 4.000 Studierende absolvieren ihre akademische Ausbildung in Stadt und Landkreis Ansbach und über 900.000 Übernachtungen jährlich unterstreichen die touristische Attraktivität und Lebensqualität. Die Arbeitslosenquote liegt bei unter 4 %. Verwaltungssitz des Bezirks und gleichzeitig Regierungssitz des Regierungsbezirks ist Ansbach. S. 04 WIRTSCHAFTSRAUM LANDKREIS ANSBACH Florierende Wirtschaft in romantischer Landschaft Der Landkreis Ansbach, eine dynamisch wachsende Region im westlichen Mittelfranken mit 58 Kommunen, 2 Hochschulen und über 4.500 Betrieben. Der starke Anstieg der Einwohnerzahlen, bei gleichzeitig unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit, macht deutlich, dass in Bayerns größtem Landkreis florierende Wirtschaft und schöne Landschaft kein Widerspruch ist. Darüber hinaus erweisen sich die engen Verflechtungen mit dem Wirtschaftsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen mit seinem großen Potential an qualifizierten Fachkräften als sehr günstig. Der Wirtschaftsraum Ansbach ist mit sehr guten Verkehrsanbindungen erschlossen. Die Ost-West-Verbindung A6 und die A7, Europas wichtigste Nord-Süd-Achse, kreuzen sich im Landkreis Ansbach und dienen als infrastrukturelle Drehscheibe und als Brückenkopf wirtschaftlicher Aktivitäten. Hervorragend sind daher die süddeutschen Ballungsräume erreichbar: Nürnberg-Fürth-Erlangen oder Stuttgart-Heilbronn in ca. einer Stunde, Mannheim in eineinhalb und Frankfurt in zwei Stunden. Von besonderer Bedeutung für den Landkreis sind die Eisenbahnhauptstrecken München-Ansbach-Würzburg und Nürnberg- Ansbach-Stuttgart. Der internationale Flughafen Nürnberg ist in ca. 40 Minuten, die Flughäfen Frankfurt und München in ca. 90 Minuten zu erreichen. Die Metropolregion Nürnberg umfasst 3,5 Millionen Einwohner auf 21.300 Quadratkilometern Fläche. Mit einem Bruttoinlandsprodukt von 106 Milliarden Euro, ca. 162.000 Unternehmen und etwa 1,8 Millionen Erwerbstätigen zählt sie zu den wirtschaftsstärksten Räumen in Deutschland. Im Kern, der sogenannten Region Nürnberg, leben 2,5 Millionen Menschen mit ca. 1,2 Millionen Erwerbstätigen. Das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) von 1999 schreibt der Region eine wichtige Brückenfunktion im Hinblick auf die neuen EU-Mitgliedsstaaten im Osten zu. Seit April 2003 ist die Region Nürnberg Mitglied bei METREX, dem Netz der europäischen Großstadtregionen und Großräume. Am 28. April 2005 hat die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) formal über die Anerkennung der Region Nürnberg als Metropolregion entschieden. S. 05 LANDKREIS ANSBACH IMPRESSIONEN S. 06 Übersicht Landkarte S. 07 Übersicht Stadtkarte S. 08 Luftbild Ansbach - Obereichenbach S. 09 Flurkarte S. 10 Ansichten S. 11 Schnitt Objekt S. 12 Schnitt Objekt S. 13 2 ZIMMER WOHNUNG - 55,76 M² HAUPTSTRASSE 1 Balkon 5,37 m2 Schlafzimmer 13.70 m2 Wohnzimmer 16.04 m2 WOHNUNG 1 / EG-LINKS WOHNUNG 3 / 1.OG-LINKS HAUPTSTRASSE 3 WOHNUNG 7 / EG-LINKS WOHNUNG 9 / 1.OG-LINKS HAUPTSTRASSE 5 WOHNUNG 13 / EG-LINKS WOHNUNG 15 / 1.OG-LINKS Flur 4.76 m2 Küche 13.55 m2 Bad 5.02 m2 2 ZIMMER 55,76 M² S. 14 2 ZIMMER WOHNUNG - 55,76 M² Balkon 5,37 m2 HAUPTSTRASSE 1 Schlafzimmer 13.70 m2 WOHNUNG 2 / EG-RECHTS WOHNUNG 4 / 1.OG-RECHTS HAUPTSTRASSE 3 Wohnzimmer 16.04 m2 WOHNUNG 8 / EG-RECHTS WOHNUNG 10 / 1.OG-RECHTS HAUPTSTRASSE 5 WOHNUNG 14 / WOHNUNG 16 / 1.OG-RECHTS Flur 4.76 m2 Bad 5.02 m2 EG-RECHTS Küche 13.55 m2 2 ZIMMER 55,76 M² S. 15 2 ZIMMER WOHNUNG - 49,56 M² HAUPTSTRASSE 1 Balkon 5,37 m2 WOHNUNG 5 / DG-LINKS HAUPTSTRASSE 3 WOHNUNG 11 / DG-LINKS HAUPTSTRASSE 5 Schlafen 11.00 m2 WOHNUNG 17 / DG-LINKS Wohnen/Essen/Küche 27.87 m2 Flur 2.99 m2 Bad 5.02 m2 2 ZIMMER 49,56 M² S. 16 2 ZIMMER WOHNUNG - 49,84 M² Balkon 5,37 m2 HAUPTSTRASSE 1 WOHNUNG 6 / DG-RECHTS HAUPTSTRASSE 3 WOHNUNG 12 / DG-RECHTS HAUPTSTRASSE 5 Schlafen 11.00 m2 WOHNUNG 18 / DG-RECHTS Wohnen/Essen/Küche 27.87 m2 Flur 2.99 m2 Bad 5.30 m2 2 ZIMMER 49,84 M² S. 17 Vorwort Baubeschreibung Ansbach- Obereichenbach: Hauptstrasse 1-13 und Buckhausstrasse 3-13 Zum Verkauf kommen 90 Wohnungen in sehr ruhiger, gepflegter Wohnsiedlung in Ansbach-Obereichenbach. Die Wohnungen sind auf 16 Mehrfamilienhäuser verteilt und sind eingebettet in großzügige Grünanlagen mit sauberen Parkflächen und vereinzelten Garagen. Die Häuser aus dem Jahr 1939 sind mit hohem Materialaufwand stabil gebaut worden und in der Grundsubstanz sehr gut erhalten. Durch den Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnzwecken werden die Dächer neu isoliert. Außerdem werden im Zuge der Maßnahme Balkone für jede Wohnung erstellt. Bei den Erdgeschoßwohnungen werden wir zum Teil Gartenanteile zuweisen. Es werden neue Eingangstüren sowie teilweise neue Kunststofffenster eingebaut. Alle Häuser erhalten einen neuen Farbanstrich, desweiteren werden die Fensterläden aufgearbeitet und wenn nötig erneuert. Die Häuser haben neuwertige Heizungsanlagen. Alle Wohnungen sind mit gepflegten Parkettböden und modernen Bädern ausgestattet. Teilweise sind Einbauküchen vorhanden. Alle Mieter sind anständige, arbeitende Familien und Paare. Ein Hausmeisterservice und eine gute Hausverwaltung sorgen für Sauberkeit und Ordnung. Alle Gebäude sind voll unterkellert und dem Baujahr entsprechend trocken. S. 18 BAU- UND SANIERUNGSBESCHREIBUNG Vorbemerkungen Ansbach- Obereichenbach: Hauptstrasse 1-13 und Buckhausstrasse 3-13 Die im Ortsteil Obereichenbach von Ansbach gelegenen Mehrfamilienwohnhäuser aus dem Baujahr 1938 sollen teilsaniert und erweitert werden. Vorbehaltlich der noch zu erteilenden Baugenehmigung wird in jedem Gebäude das vorhandene Dach zum Wohnen umgebaut. Die Bestandsgebäude werden je nach Bedarf saniert, alle Wohnungen erhalten vorgesetzte Balkone. Zielstellung Die vorgesehenen Baumaßnahmen dienen der Schaffung neuen Wohnraumes sowie der Verbesserung der Wohnqualität. Leerstandswohnungen – sofern vorhanden – werden modernisiert. Die Wärmedämmung der Dächer erfolgt entsprechend der gültigen Energieeinsparverordnung mit Mineralwolle. Die Dacheindeckung wird – falls erforderlich - teilweise erneuert und dem Bestand angepasst. Regenrinnen und Fallrohre werden überprüft und ggfs. erneuert. Treppenhaus Die vorhandenen Holztreppenanlagen werden geprüft und, ggfs. überarbeitet. Schornsteine Je Haus bleibt mindestens ein Schornstein zwecks Durchführung von Rohrleitungen und sonstigen Leitungen erhalten. Bauarbeiten/Rohbau Fassade Untergeschoss Die Fassaden werden hinsichtlich Putzfehlstellen kontrolliert und – wo erforderlich ausgebessert. Anschließend erhält die Fassade einen hellen, abgetönten Anstrich, die Sockelbereiche werden anthrazitfarben abgesetzt. In den Bereichen Kellerabgängen und Gängen werden die Wände und Decken gereinigt, grobe Fehlstellen im Putz werden ausgebessert. Die Flächen erhalten einen neuen Anstrich. Decken Die vorhandenen Holzbalkendecken werden auf ihre Tragfähigkeit untersucht und ggfs. Verstärkt. Die oberste Geschossdecke ( Decke über Obergeschoss) wird gemäß Wärmebedarfsberechnung gedämmt. Die neuen DG-Wohnungen erhalten einen Estrich und einen Gehbelag. Balkone Alle Wohnungen erhalten ab dem EG vorgesetzte Balkone in pulverbeschichteter verzinkter Stahlkonstruktion mit Holzbelag. Dort wo die EG-Wohnungen nur geringfügig über dem natürlichen Gelände liegen, werden stattdessen Terrassen als Freisitze errichtet. Ausbauarbeiten Dach Fenster Die Konstruktion wird entsprechend den Angaben in der Statischen Berechnung erneuert und überarbeitet, wobei Dachneigung und Dachform beibehalten werden. Dort wo notwendig, werden Holz- oder Kunststofffenster mit Isolierverglasung, Glas u = 0,9 W/m² x K, eingebaut. Die Teilung einschließlich Sprossen erfolgt entsprechend den noch vorhandenen originalen Fenstern. Die Wohnraumfenster erhalten einen Dreh-/Kippbeschlag. Die Zinkbleche und vorhandenen Fensterläden werden aufgearbeitet oder erneuert. Die geplanten Dachgauben werden dem Bestand angepasst. S. 19 BAU- UND SANIERUNGSBESCHREIBUNG Ansbach- Obereichenbach: Hauptstrasse 1-13 und Buckhausstrasse 3-13 Wohnungseingangs- und Haustüren Heizungsinstallation Alle bestehenden Wohnungseingangstüren werden aufgearbeitet oder bei Bedarf durch neue Holztüren ersetzt. Die Hauseingangstüren werden durch neue Kunststofftüren oder Holztüren ersetzt. Eine Gaszentralheizung ist vorhanden. Die neuen Dachwohnungen werden an die vorhandene Anlage angeschlossen., Die Regelung der Heizungsanlage erfolgt witterungsgeführt. Die Wahl der Türen und Beschläge erfolgt unter Beachtung der DIN-Vorschriften. In den Leerständen werden die Wohnungsinnentüren überarbeitet. Für die Warm- und Kaltwasserleitungen im Haus sowie die Zirkulation werden Rohre aus Edelstahl, Kupfer oder Kunststoff, verwendet. Freiliegende Leitungen werden mit Kunststoffummantelungen wärmeisoliert. Bodenbeläge bei Neubau Die Warmwasserversorgung erfolgt über eine zentrale Warmwasseraufbereitung. In den Wohnräumen der neuen Dachgeschosswohnungen wird Fertigparkett (z. B. Eiche) mit furnierten weißen Sockelleisten (hohes, rechteckiges Format) verlegt. Eventuell auftretende Schwundrisse in der Heizperiode stellen keinen Mangel dar. In den Bädern und Küchen werden helle, große Fußbodenfliesen, mindestens 30 x 60 cm groß, verlegt und dauerelastisch verfugt. Die Trennschienen werden passend zum Parkett bzw. zur Fliese gewählt und eingebaut. Der Wärmeverbrauch je Wohnung wird über Heizkostenverteiler gemessen. Wandbeläge bei Neubau In den Wohnräumen werden die Oberflächen von Decken nach fachgerechter Untergrundbehandlung glatt gespachtelt und gut deckend mit Dispersionsfarbe gestrichen. Die Wände werden gespachtelt und geschliffen, mit Malervlies grundiert und gut deckend mit Dispersionsfarbe gestrichen. Bäder und Küchen erhalten in Nassbereichen Fliesenbelag. Alle anderen Flächen werden, wie zu den Wohnräumen beschrieben, behandelt. Bäder und Duschen werden in Nassbereichen im modernen Fliesendesign gefliest. Die Küchen erhalten im Hauptarbeitsbereich einen Fliesenspiegel 60 cm hoch. Die Wahl der Fliesen erfolgt nach Mustervorlage. Die Treppenhauswände werden neu gestrichen. Sanitärinstallation Die Sanitäranlagen im DG – Ausbau werden komplett neu hergestellt, einschließlich aller Zu- und Abflussleitungen. Die Bäder und Duschen sowie die separaten WC’ s erhalten eine moderne Sanitärausstattung im zeitgemäßen Baddesign. Es sind Sanitärobjekte der Firma Duravit und Armaturen der Firma Hans Grohe oder gleichwertige vorgesehen. Die Wohnungen erhalten als Standardausstattung eine Stahlbadewanne oder eine Duschwanne, emailliert weiß, einen Porzellanwaschtisch mindestens 55 cm breit in Rechteckform und ein Porzellanhänge-WC. Kalt- und Warmwasserhahn sind verchromt mit Schlauchverschraubung. Die gedämmten Leitungen werden im Installationsschacht oder in Trockenbauverkofferungen verlegt. Jede Wohnung erhält einen Kalt- und Warmwasserzähler. Alle Wohnungen in den DG' s erhalten eine Anschlussmöglichkeit für Geschirrspüler und Waschmaschine. S. 20 BAU- UND SANIERUNGSBESCHREIBUNG Ansbach- Obereichenbach: Hauptstrasse 1-13 und Buckhausstrasse 3-13 Elektroinstallation Gegensprechanlage Die Elektroinstallation wird nach neuester DIN in den Dachgeschossen installiert. Bei den Bestandswohnungen werden die Sicherungskästen in den Wohnungen bei Bedarf modernisiert. Sonstiges Die Neuinstallation erfolgt entsprechend den VDE-Vorschriften und Auflagen sowie den Forderungen und Weisungen des zuständigen Versorgungsunternehmens. Die Elektroausstattung, wie Schalter, Dosen etc. wird in der Farbe reinweiß installiert. Alle Wohnungen erhalten eine Gegen-sprechanlage mit Türöffner, Fernmeldeanschluss sowie ein Leerrohr für den Rundfunk- und Fernsehanschluss. Im Einzelnen sind in den DG' s folgende Ausstattungen vorgesehen: Wohnzimmer: Ein Deckenanschluss mit Schaltung, Antennensteckdose für Fernsehen und Rundfunk, mindestens sechs Steckdosen als Doppelsteckdosen nach Wahl des Bauherrn, bzw. nach Planung. Die Briefkästen und Wechselsprechanlagen und Klingeltableau werden in den jeweiligen Gebäude installiert. Gebäudereinigung Alle neuen Wohnungen werden einer Grund- und Feinreinigung unterzogen. Fertigstellung Die Objekte werden von einem vom Verkäufer zu benennenden Gutachter für die Käufer übergeben und abgenommen. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen oder durch behördliche Auflagen erforderlich werden, bleiben vorbehalten. Allgemeines Schlafzimmer: Ein Deckenanschluss mit Schaltung und Doppelsteckdosen. Die Baubeschreibung hat bei Differenzen mit den Plänen Vorrang. Bad: Wandanschluss mit Schaltung, Wannenerdung nach VDE-Vorschriften. Zwangsentlüfter mit ca. 6 Minuten Nachlauf für innenliegende Bäder. Die Decke erhält mindestens drei Halogenstrahler. Ist dies nicht möglich, wird eine Lampe auf der Decke installiert. Zumutbare Abweichungen in der Bauausführung, insbesondere zur Erfüllung von gesetzlichen und behördlichen Auflagen sind ohne Zustimmung der Käufer zulässig. Die Abweichungen dürfen den Wert der Bauleistung nicht mindern. Küche: Ein Deckenanschluss mit Schaltung, sechs Steckdosen als Doppelsteckdosen, einen Festanschluss für den Herd; Küchen erhalten generell eine Entlüftung über Dach. Flur: Ein Deckenanschluss Halogenstrahlern. mit Schaltung, wo möglich Einbau von Telefonanlage: Vom Kabelanschluss im Anschlussraum werden Leerrohre für Steigleitungen mit Anschlussdosen in jedem Wohnzimmer, Verkabelung durch die Telekom. Um die Einheitlichkeit der Gemeinschaftsanlagen und der Gestaltung des Gebäudes zu wahren, bleibt die Farbgebung, Materialauswahl usw. dem Bauträger vorbehalten. Die in Prospekt, Baugesuch und Plänen eingezeichnete Möblierung dient nur zur Veranschaulichung und ist in den Leistungen nicht enthalten. Die Lage der einzelnen Sanitäreinrichtungsgegenstände in Bädern/ WCs kann ebenfalls vom Prospekt bzw. Planunterlagen abweichen. Deren letztendliche Positionierung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten bzw. technischer Erfordernisse bleibt dem Bauträger vorbehalten. S. 21 BAU- UND SANIERUNGSBESCHREIBUNG Ansbach- Obereichenbach: Hauptstrasse 1-13 und Buckhausstrasse 3-13 Anmerkungen Gewährleistung nach BGB (5 Jahre bei Bauwerk). Wegen etwaiger Mängel an den Baulichkeiten übernimmt der Verkäufer die Gewährleistung nach Werksvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt danach grundsätzlich 5 Jahre bei Bauwerken, 1 Jahr bei Arbeiten an einem Grundstück und im übrigen, insbesondere bei beweglichen Gegenständen (wie Armaturen, Dichtungen, Pumpen, Ventilen, maschinentechnischen Einrichtungen etc.) 6 Monate, jeweils gerechnet ab Übergabe. Risse in Putz- und Bauteilen etc., die aufgrund naturbedingter, bauphysikalischer Eigenschaften der Baustoffe (wie Kriechen und Schwinden) entstehen, sind keine Gewährleistungsmängel. Anstriche, insbesondere solcher Bauteile, die der Witterung ausgesetzt sind, sind entsprechend den Vorgaben der Farbhersteller (Zeitabstände) durch die Wohnungseigentümer durchzuführen. Es bleiben architektonische und technische Änderungen insoweit vorbehalten, als sie den Bauwert nicht beeinträchtigen oder ihn verbessern oder als solche Änderungen durch Auflagen der Baubehörde notwendig werden und dem Kunden zumutbar sind. Dies gilt insbesondere für die denkmalpflegerischen Belange. Sonderwünsche des Erwerbers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Sofern sie Mehrkosten verursachen, sind diese vom Erwerber zu tragen. Diese Baubeschreibung ist vorläufig und wird geringfügig nach Vergabe der Ausschreibung präzisiert bzw. überarbeitet und tritt in der dann neuen Version in Kraft. Mit diesem Sachverhalt erklärt sich der Erwerber mit der Unterschrift des notariellen Kaufvertrages ausdrücklich einverstanden. Stand 17.02.2015 S. 22 Wohnflächenübersicht - Hauptstraße / Buckhausstraße WE Nr. Geschoss Hauptstr. 1 Hauptstr. 3 Hauptstr. 5 Hauptstr. 7 Hauptstr. 9 Hauptstr. 11 Hauptstr. 13 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 EG EG 1. OG 1. OG DG DG EG EG 1. OG 1. OG DG DG EG EG 1. OG 1. OG DG DG EG EG 1. OG 1. OG DG DG EG EG 1. OG 1. OG DG DG EG EG 1. OG 1. OG DG DG EG EG 1. OG 1. OG DG DG Wohnfläche 55,76 55,76 55,76 55,76 49,56 49,84 55,76 55,76 55,76 55,76 49,56 49,84 55,76 55,76 55,76 55,76 49,56 49,84 53,25 53,25 53,25 53,25 49,56 49,84 53,25 53,25 53,25 53,25 50,11 50,11 63,33 63,33 63,33 63,33 58,07 57,59 63,33 63,33 63,33 63,33 58,07 58,07 WE Nr. Geschoss Buckhausstr. 3 Buckhausstr. 5 WE Nr. Geschoss Hauptstr. 4 Hauptstr. 6 Hauptstr. 8 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 EG EG 1. OG 1. OG DG DG EG EG 1. OG 1. OG DG DG EG EG 1. OG 1. OG DG DG Wohnfläche 69,32 69,32 69,32 69,32 63,41 63,41 69,32 69,32 69,32 69,32 62,93 63,41 63,33 63,33 63,33 63,33 56,44 55,96 Buckhausstr. 7 Buckhausstr. 9 Buckhausstr. 11 Buckhausstr. 13 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 1 2 3 1 2 3 EG EG 1. OG 1. OG DG DG EG EG 1. OG 1. OG DG DG EG EG 1. OG 1. OG DG DG EG EG 1. OG 1. OG DG DG EG 1. OG DG EG 1. OG DG Wohnfläche 85,87 85,87 85,87 85,87 72,39 72,87 85,87 85,87 85,87 85,87 72,87 72,87 85,86 85,86 85,86 85,86 72,88 72,40 85,65 85,65 85,65 85,65 72,97 72,97 91,22 91,22 77,03 91,22 91,22 76,55 S. 23 Objekt - Außenbilder S. 24 Objekt - Innenbilder S. 25 ALLGEMEINE HINWEISE ZUM IMMOBILIENEIGENTUM DIE EIGENTUMSWOHNUNG ALS IMMOBILIEN-KAPITALANLAGE Eine Investition in Immobilien bedeutet für jeden Anleger neben Chancen auch Risiken und Pflichten, die er mit dem Erwerb einer Wohneinheit übernimmt. Auf jeden Fall sollte vor Beurkundung des Kaufvertrages bzw. vor Abgabe eines notariellen Kaufangebotes an den Verkäufer, der das Angebot in notarieller Form annehmen wird, das Objekt und die betreffende Wohnung nebst Umfeld und Planungsunterlagen geprüft werden. Der Käufer von Immobilieneigentum erzielt in der Regel aus einer zum Privatvermögen gehörenden Wohnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 ES tG), sofern die Wohnung nicht selber genutzt, sondern an Dritte vermietet wird. Der Käufer ist berechtigt, steuerliche Verluste bedingt mit seinen anderen einkommensteuerpflichtigen Einkünften zu verrechnen und mindert damit sein zu versteuerndes Einkommen. Zu den generell in § 9 EStG geregelten Werbungskosten gehören alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung, Vermietung und Verwaltung der Wohnung sowie die Abschreibung aus den Herstellungskosten. Zu den Werbungskosten in der Kaufphase gehören unter anderem ganz oder teilweise die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung, die Nebenkosten der Geldbeschaffung und gegebenenfalls dem Disagio (Damnum). Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ergeben sich bei der Immobilien- Finanzierung nicht nur im Investitionsjahr. Auch in den Folgejahren übersteigen die Ausgaben für Zinsen, Bewirtschaftungskosten sowie die Abschreibungen im Regelfall die Mieteinnahmen nebst Steuervorteilen. Die Anschaffungskosten der Wohneinheit unterliegen der jährlichen Abschreibung (AfA). Sie führen damit ebenfalls zu einer laufenden Minderung des steuerpflichtigen Einkommens. Die Differenz zwischen den Gesamtausgaben und den Einnahmen (Miete für Wohnung) zuzüglich der AfA stellt die Position der negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar. Im Jahr des Erwerbs und in den folgenden Jahren kann die lineare AfA in Höhe von 2 % der Gebäudeanschaffungskosten nach § 7 Abs. 4 EStG bis zu einem Restwert von 0,- € in Anspruch genommen werden (im Jahr der Kaufpreiszahlung anteilig). Bei Objekten, die vor 1925 erstellt wurden, beträgt die lineare AfA 2,5 % p.a. aus dem reinen Gebäudewert. Vor dem Kauf sollte der Käufer mit dem Verkäufer und muss mit einem Berater der steuerlichen Berufe über die aktuellen Abschreibungsmöglichkeiten Rücksprache halten. Im Zuge der Neugestaltung des Verlustverrechnungssystems hat der Gesetzgeber ab 01.01.2004 die Verlustausgleichsbeschränkung des bisherigen § 2 Abs. 3 Satz 2 – 8 EStG aufgehoben. Damit können Verluste innerhalb eines Veranlagungszeitraumes wieder uneingeschränkt zwischen den Einkunftsarten ausgeglichen werden. Die aus der Fremdfinanzierung resultierenden Schuldzinsen sowie eventuell zukünftig anfallende Aufwendungen für Reparaturen etc. sind für den Käufer als Werbungskosten absetzbar. Der Käufer muss allerdings beachten, das nach Anrechnung der Steuervorteile trotzdem monatliche Unterdeckungen, die langfristig durch Miet- und Zinsänderungen steigen können, zu tragen sind. Hierzu sollte der Erwerber vor Abschluss des Kaufvertrages auf Basis der Prospektangaben unter den aktuellen Bankonditionen eine von ihm zu prüfende, auf seine persönlichen Verhältnisse abgestellte Berechnung auf mind. 15 Jahre ab Erwerbsdatum von einem unabhängigen Dritten erstellen lassen, in der die liquiditätsmäßige Betrachtung auch nach Auslauf des Disagios sowie der Senkung der AfA enthalten ist. Verfahrensmäßige Abwicklung Die Geltendmachung der sofort abzugsfähigen Werbungskosten erfolgt im Rahmen der vom Erwerber nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums abzugebenden persönlichen Einkommensteuererklärung. Eine Haftung bezüglich der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele des Erwerbers wird vom Verkäufer des Objektes nicht übernommen. S. 26 ALLGEMEINE HINWEISE ZUM IMMOBILIENEIGENTUM DIE EIGENTUMSWOHNUNG ALS IMMOBILIEN-KAPITALANLAGE Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können ab dem auf den Kauf folgenden Jahr als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Inflationsschutz und Wertzuwachs* Das Objekt ist frei am Markt vermietbar. Bei anstehender Neuvermietung wird derzeit die prospektierte Miete erzielt. Die Immobilie in Stadtlage bzw. stadtnahen Lagen bietet nach den Erfahrungen seit Jahrzehnten eine gute Inflationsabsicherung. Die Nachfrage nach Wohnraum in den Ballungsgebieten, steigende Grundstückspreise in den Städten sowie steigende Kosten für Material und Löhne können Grundlagen für Wertsteigerungen sein. Es ist zu beachten, dass, soweit bei der Veräußerung mehrerer Objekte die Grenze der Vermögensverwaltung überschritten wird, nach geltender Rechtssprechung eine gewerbliche Tätigkeit gegeben ist, mit der Folge, dass Veräußerungsgewinne der Einkommensteuer und bei Überschreitung der Freibeträge auch der Gewerbesteuer zu unterwerfen wären. Mögliche Wertsteigerungen können gem. § 23 EStG frühestens nach 10 Jahren steuerfrei vereinnahmt werden. Die Wertentwicklung bei Immobilieninvestitionen muss erfahrungsgemäß sehr langfristig betrachtet werden. Beding durch Konjunkturschwankungen und anderen Rahmenbedingungen wird der Marktwert der Wohnung bei kurzfristiger Veräußerung oder zum falschen Zeitpunkt niedriger sein. Die Wertzuwachs-/ Stabilitätserwartung hat daher spekulativen Charakter. Es ist zu beachten, dass zum Kaufpreis die anfallenden Kaufnebenkosten in Höhe von ca. 8,5 % zu berücksichtigen sind (Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Grundbuchkosten etc.). Diese sind vom Käufer zu tragen. Nachrang-Darlehen / Eigenkapital - Vorfinanzierung Es kann im Rahmen der Finanzierung die Vorfinanzierung eines 20%igen Eigenkapitals vom Kaufpreis notwendig werden. Zur Besicherung der Vorfinanzierung muss der Erwerber die Steuervorteile aus dem Erwerbsjahr und andere Sicherheiten abtreten. Diese Abtretungen dienen der eigenkapitalvorfinanzierenden Bank zur Tilgung für das VorfinanzierungsDarlehen. Die Zinsen (ca. 6,95 % Nominal) hierfür liegen deutlich über dem Hypotheken-Darlehen. Bei schwächeren Bonitäten ist diese Vorfinanzierung notwendig und muss von dem Erwerber bei der wirtschaftlichen Betrachtung aufgrund der höheren Belastung berücksichtigt werden. Das Eigenkapitalvorfinanzierungsdarlehen muss bis spätestens Endalter 65 Jahre des Erwerbers getilgt sein (max. 180 Monate Laufzeit). Die Verzinsung für das Darlehen trägt der Erwerber. Die Tilgung beträgt im Durchschnitt ca. 4 % p.a. Grundstücks-/Herstellungskosten/ AfA-Bemessung Die angesetzten Kosten für Grund und Boden wurden nach wohnungswirtschaftlichen Erkenntnissen ermittelt. Diese Kosten können nicht abgeschrieben werden. Der vom Kaufpreis verbleibende Gebäudeanteil wird mit 2% p.s. bis Restwert 0,00 € abgeschrieben. Bei Objekten, die vor 1925 erstellt wurden, beträgt die lineare AfA 2,5 % p.a. aus dem Gebäudewert. Das zuständige Wohnsitzfinanzamt ist an diese Aufteilung nicht gebunden, so dass sich im Einzelfall Veränderungen im Verhältnis von Grundstückskosten zu Herstellungskosten ergeben können. Somit würde sich die AfA-Bemessungsgrundlage zur Abschreibung ändern. Der Verkäufer haftet weder für die steuerlichen Ziele des Erwerbers noch für Aussagen und Berechnungen des eingeschalteten Vermittlers. Abnahme der Fremdfinanzierung Die vom Käufer aufzunehmende Fremdfinanzierung zur Bezahlung des Kaufpreises wird nach Abschluss des Kaufvertrages in voller Höhe sofort abgenommen und valuiert. Der Kaufpreis wird von der finanzierenden Bank in voller Höhe auf ein Notaranderkonto hinterlegt. Die Einträge aus dem Notaranderkonto stehen dem Verkäufer zu. Der amtierende Treuhänder (Notar oder Bank) leistet Zahlungen zu Lasten dieses Kontos, gemäß den Bestimmungen des abgeschlossenen Kaufvertrages nebst Anlagen. S. 27 ALLGEMEINE HINWEISE ZUM IMMOBILIENEIGENTUM DIE EIGENTUMSWOHNUNG ALS IMMOBILIEN-KAPITALANLAGE Der notarielle Kaufpreis (Sonder- und Gemeinschaftseigentum) ist ein Festpreis. Im Kaufpreis sind folgende Kosten / Positionen enthalten: Grundstück, Gebäude, Provisionen, Bauträgergewinn, etc. Nicht enthalten sind das Damnum und die Bearbeitungsgebühr der Fremdfinanzierung. Der Treuhänder (Notar oder Bank) wird den Kaufpreis an den Verkäufer auszahlen, wenn • die Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers im Grundbuch eingetragen bzw. sichergestellt ist, • die Grundschuld für die finanzierende Bank des Käufers im Grundbuch eingetragen od. die Eintragung sichergestellt ist. Bewirtschaftungskosten Die Bewirtschaftungskosten (Hausgelder) werden vom eingesetzten WEG -Verwalter direkt mit dem Käufer abgerechnet. Die Vorauszahlungen für die Bewirtschaftungskosten sind monatlich im voraus zu entrichten. Die umlagefähigen Nebenkosten werden auf den Mieter umgelegt (sofern möglich). Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten gehören die Gebühren für die WEG und Mietsonderverwaltung sowie die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage für das Gemeinschaftseigentum. Die Bewirtschaftungskosten können sich durch neugefasste Beschlüsse der Eigentümerversammlung ändern. Insbesondere können sich diese Kosten im Laufe der Jahre wesentlich erhöhen. WEG - und Mietsonderverwaltung Für die Verwaltungsleistungen sind vom Käufer verschiedene Gebühren zu zahlen, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und der Mietverwaltung erhält der Verwalter eine monatliche Gebühr. Diese Gebühren sind neben den fälligen Hausgeldern (umlagefähige und nicht umlagefähige Nebenkosten) monatlich im voraus zu entrichten. Vermietung Der Verkäufer verpflichtet sich zur Vermietung des erworbenen Wohnungseigentums (falls eine Wohneinheit bei Kaufpreis-Zahlung noch nicht vermietet ist) ab Eingang des Kaufpreises auf das Konto des Verkäufers. Instandhaltungsrücklagen für das Gemeinschaftseigentum Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes ist die Bildung einer Instandhaltungsrücklage für das Gemeinschaftseigentum erforderlich. Die Instandhaltungsrücklage dient der Finanzierung von außergewöhnlichen Reparaturen und der im Laufe der Jahre erforderlich werdenden Modernisierungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums am Objekt. Die der jährlich zu bildenden Instandhaltungsrücklagen wird im Gremium der Eigentümerversammlung beschlossen und kann sich im Laufe der Nutzungsjahre entsprechend deutlich erhöhen. Die Höhe der jeweils festgesetzten Instandhaltungsrücklage sagt nichts darüber aus, ob diese für die zukünftigen Nutzungsjahre ausreichend angesetzt ist, oder ob Sonderumlagen auf die einzelnen Eigentümer im Bedarfsfall notwendig werden. Die Bildung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage ist für die Eigentümergemeinschaft unverzichtbar. Rechtzeitig durchgeführte Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen sowie die ständige Pflege des Gemeinschaftseigentums dienen der Werterhaltung des erworbenen Immobilieneigentums. In diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass diese Instandhaltungsrücklagen nur für das in der Teilungserklärung definierter Gemeinschaftseigentum gebildet bzw. verwendet werden. Instandhaltungs-, Reparaturund Modernisierungsmaßnahmen beim jeweiligen Sondereigentum (also innerhalb der erworbenen Eigentumswohnung) sind vom jeweiligen Käufer bzw. Eigentümer gesondert zu erbringen, sofern Renovierungsmaßnahmen notwendig werden und nicht im Rahmen des Endmietvertrages auf den jeweiligen Mieter umgelegt werden können. S. 28 ALLGEMEINE HINWEISE ZUM IMMOBILIENEIGENTUM DIE EIGENTUMSWOHNUNG ALS IMMOBILIEN-KAPITALANLAGE Abnutzung und Rücklagen Die Höhe der Instandhaltungsrücklage unterliegt der freien Entscheidung der Eigentümergemeinschaft. Zweck der Instandhaltungsrücklage für das Gemeinschaftseigentum ist es, auch für zukünftige Instandsetzungen und Instandhaltungsmaßnahmen der sogenannten Verschleißbauteile eine Rücklage zu bilden, die den gesamten hierfür notwendigen Bedarf deckt. Die Höhe dieser Instandsetzung-und Instandhaltungskosten hängt maßgeblich von der Nutzungsdauer und der Qualität des Gebäudes bzw. der einzelnen Bauteile ab. Nach Empfehlungen aus der Wohnungswirtschaft sind während der durchschnittlichen Lebensdauer eines Objektes jährlich mindestens 2,50 €/m² für Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums aufzuwenden, wenn das Gebäude die üblichen modernen Einrichtungen (Zentralheizung etc.) aufweist. Es muss unter Umständen damit gerechnet werden, das bereits in den nächsten Jahren über die gebildeten Instandhaltungsrücklagen hinaus erhebliche Aufwendungen erforderlich werden, welche die Einnahmen übersteigen können und somit Sonderumlagen von den einzelnen Eigentümern aufgebracht werden müssen. Von der liquiditätsmäßigen Ansammlung einer höheren Instandhaltungsrücklage wird Abstand genommen, weil die frühere liquide Ansammlung einer umfangreichen Instandhaltungsrücklage, die teilweise erst nach 10 – 15 Jahren benötigt wird, betriebswirtschaftlich und steuerlich nicht sinnvoll ist. Musterberechnung zur Liquiditätsberechnung Da es sich bei dem prospektierten Objekt um eine konventionelle Immobilie handelt, wurde auf den Abdruck einer allgemein gültigen Musterberechnung verzichtet, da die Finanzierungskonditionen nicht genau vorherzusehen sind und somit erst zum Kaufdatum des einzelnen Kunden die aktuellen Konditionen für die Musterberechnung berücksichtigt werden können. Es ist jedoch zwingend nötig, dass sich jeder Interessent vor Kaufentscheid eine entsprechende Berechnung von einem unabhängigen Dritten (Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) erstellen lässt, um die langfristig anfallenden Unterdeckungen persönlich einschätzen zu können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einkommensteuerersparnisse zeitversetzt wirksam werden und alle Werbungskosten vom Finanzamt geprüft werden müssen (dies gilt auch für die AfA- Bemessungsgrundlage) und somit die definitive Höhe der Werbungskosten zum heutigen Zeitpunkt nur geschätzt werden können. Alle Einkommenssteuerersparnisse sind nach dem individuellen Einkommenssteuersatz des Käufers zu errechnen. Durch sinkendes Einkommen wird sich die finanzielle Belastung aus der Immobilie erhöhen. Instandhaltungsrücklagen können nur bei tatsächlicher Verausgabung steuerlich berücksichtigt werden. Mieteinnahmen sollten bei der Berechnung der finanziellen Belastung auch unter dem Aspekt des Leerstandes und des allgemeinen Vermietungsrisikos in Bezug auf die Miethöhe betrachtet werden. Der Wert und die monatliche Belastung der Immobilie müssen dem Käufer auch langfristig klar sein. Erforderlich ist es weiterhin, mindestens 14 Tage vor notarieller Beurkundung des Kaufvertragsangebots den Musterkaufvertrag nebst Anlagen und den Dienstleistungsverträgen einzusehen und die Vertragsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Sofern Sie sich entschlossen haben, eine Eigentumswohnung zu erwerben, sollte ein Notartermin zur Beurkundung des Kaufangebots über die aufgeführte(n) Wohneinheit(en) vereinbart werden. Dem Käufer ist bekannt, dass Grundstücksgeschäfte zur Erlangung der Wirksamkeit der notariellen Beurkundung nach § 313 BGB bedürfen. Die finanzierende Bank ist nach § 18 KWG verpflichtet, vor Abschluss eines Kreditvertrages eine Bonitätsprüfung des Käufers vorzunehmen. Zu diesem Zweck ist es notwendig, eine sogenannte Selbstauskunft zur Weiterleitung an die finanzierende Bank zu erstellen und die erforderlichen aktuellen Einkommens-und Bonitätsnachweise zur Verfügung zu stellen. Sofern Sie mit Ihrem Ehegatten in gesetzlichem Güterstand (Zugewinngemeinschaft) leben, verlangt die Bank in der Regel, dass auch der Ehegatte Kreditnehmer wird. Bei vereinbarter Gütertrennung behält sich die Kreditverpflichtung des Ehegatten die Entscheidung vor. Bank bezüglich der S. 29 ALLGEMEINE HINWEISE ZUM IMMOBILIENEIGENTUM DIE EIGENTUMSWOHNUNG ALS IMMOBILIEN-KAPITALANLAGE Vor Erwerb einer Wohneinheit muss sich der Käufer der wirtschaftlichen Tragweite der Entscheidung bewusst sein und sollte die monatliche Unterdeckung auch langfristig wirtschaftlich tragen können. Vor einer Kaufentscheidung ist eine Prüfung des Kaufobjektes bzw. des Grundstücks, des Kaufvertragstextes, dessen Standort und Umfeld notwendig, um sich persönlich einen Eindruck von der Immobilien-Anlage zu verschaffen. WICHTIGE HINWEISE ZUR PRAKTISCHEN ABWICKLUNG Abwicklung Der Käufer schließt mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag ab oder bietet dem Verkäufer ein notarielles Kaufangebot an. Dieses Kaufangebot wird der Verkäufer in angemessener Frist notariell annehmen. Bei der Beurkundung des Kaufangebotes muss dem Käufer der Inhalt des Kaufangebots und der Musterurkunde/ Teilungserklärung bekannt sein. Die Urkunde muss bei der notariellen Beurkundung vorliegen. Der Käufer schließt alle erforderliche Nebenverträge wie z.B. Verwaltervertrag, WEG -Vertrag und den Vertrag zur Mietverwaltung direkt mit dem Anbieter ab. Grunderwerbsteuer Bei dem Kauf der Eigentumswohnung fällt nach dem bundeseinheitlichen Grunderwerbsteuergesetz grundsätzlich Grunderwerbsteuer an, unabhängig davon, ob das Objekt nur vermietet oder eigengenutzt wird. Die Grunderwerbsteuer beträgt einheitlich 5% aus dem Kaufpreis. Grundsteuer Die Grundsteuer wird vierteljährlich erhoben. Bemessungsgrundlage ist der Einheitswert. Der Mietverwalter wird angehalten, die Grundsteuer auf die Mieter umzulegen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Grundsteuer vom Eigentümer zu tragen. Somit erhöht sich die monatliche Belastung des Erwerbers. Vertrieb/ Marketing/ Verkäufer Die Kosten für die Vertriebsprovisionen und Marketing trägt der Verkäufer, die Firma Profit Ansbach 1 GmbH & Co.KG, Gutenbergstraße 19, 70771 Leinfelden Echterdingen. Sämtliche dafür anfallenden Vergütungen sind im Kaufpreis enthalten. Der Vertrieb enthält eine erhebliche Innenprovision aus dem Kaufpreis. Im Kaufpreis ist auch der Unternehmergewinn des Verkäufers/Bauträgers enthalten. Der Verkäufer kann auch aus diesem Gewinnanteil weiter Provisionen an Dritte auszahlen. Dieser Sachverhalt wird vom Käufer mit Unterschrift des notariellen Kaufvertrages ausdrücklich genehmigt, unter Ausschluss von Regressansprüchen gegenüber dem Verkäufer. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Makler, Vertriebsbeauftragte des Verkäufers oder sonstige Dritte nicht Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sind, ihren Erklärungen keine für den Verkäufer rechtsverbindliche Bedeutung zukommt, und daher die Haftung des Verkäufers für Erklärungen von Maklern, Vertriebsbeauftragten oder sonstigen Dritten vollständig ausgeschlossen ist. ANGABENVORBEHALTE Die Angaben und Berechnungen in diesem Expose wurden sorgfältig zusammengestellt und auf ihre Richtigkeit überprüft. Sie entsprechen dem gegenwärtigen Stand der Immobilie, den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften und Bestimmungen. Von diesem Prospekt abweichende Angaben, Aussagen oder Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich erfolgen. Verbindlich für die Aussagen sind allein die genehmigten Baupläne und die Bau- und Ausstattungsbeschreibung, die der Teilungserklärung beiliegen. Die Musterbeispiele und –zeichnungen in diesem Prospekt können von der Realität abweichen. Die Möblierung in den Grundrissen dient nur der Veranschaulichung und ist nicht Bestandteil des Angebots. Eine Haftung für den Eintritt des prognostizierten wirtschaftlichen und steuerlichen Erfolgs kann nicht übernommen werden. S. 30 Profit Ansbach 1 GmbH & Co. KG Gutenbergstraße 19 - 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon: 0711 / 89 23 86 -17 Fax: 0711 / 89 23 86 -99 [email protected] www.profitimmobilien.de