allgemeine hinweise zum immobilieneigentum

Transcrição

allgemeine hinweise zum immobilieneigentum
Profit
Ansbach 1 GmbH & Co. KG
ANSBACH - HAUPTSTRAßE / BUCKHAUSSTRAßE
VORSORGEIMMOBILIE FÜR SCHLAUE
Inhaltsverzeichnis
Seite 04 - 08
Standort Darstellung
Seite
09
Obereichenbach Darstellung
Seite
10
Flurkarte
Seite 11 - 13
Objektansichten
Seite 14 - 17
Grundrisse
Seite 18 - 22
Bau- und Sanierungsbeschreibung
Seite
Wohnflächenübersicht
23
Seite 24 - 25
Objektbilder
Seite 26 - 30
Hinweise Immobilieneigentum
LANDKREIS ANSBACH
Der Landkreis Ansbach im Regierungsbezirk Mittelfranken ist flächenmäßig der größte Landkreis Bayerns.
Die kreisfreie Stadt Ansbach ist ganz vom Landkreis Ansbach umgeben.
Mit der Neugliederung der Landkreise in Bayern entstand 1972 der jetzige Landkreis Ansbach im Westen Bayerns. Die Romantische Straße und die Burgenstraße führen
die Besucher durch die schönsten Orte und Städte des Landkreises.
Durch die Autobahnen A6 und A7 ist der Landkreis auch dem überregionalen Verkehr gewachsen. Die Zugehörigkeit zur Metropolregion Nürnberg soll dem ländlich
geprägten Gebiet neue Impulse geben.
Ansbach ist mit 1972,64 qkm der flächengrößte Landkreis im Freistaat Bayern. Er liegt im Regierungsbezirk Mittelfranken. An den Landkreis grenzen im Westen das Land
Baden-Württemberg, im Norden der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, im Osten die Landkreise Fürth, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen und im Süden der
Landkreis Donau-Ries. Die Europäische Wasserscheide trennt von Nordwesten bis Südosten des Landkreises die Wasserläufe zu den großen Flüssen Rhein und Donau.
Der Landkreis besteht aus 58 Gemeinden, darunter die Großen Kreisstädte Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T. 10 Städte und 13 Märkte. Die Verwaltungseinheiten
gliedern sich in 26 Einheitsgemeinden und 8 Verwaltungsgemeinschaften mit 32 Mitgliedsgemeinden auf.
Die Unterstützung junger Familien spielt im Landkreis Ansbach, eine ebenso tragende Rolle, wie die Ausbildung der Kinder, aber auch diverse Fortbildungmöglichkeiten
für Erwachsene.
Der Landkreis Ansbach ist mit über 180.000 Einwohnern Sitz von mehr als 4.500 Betrieben sowie 2 Hochschulen. Hinter diesen nüchternen Zahlen verbirgt sich ein
Standort, der Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität gleichermaßen verbindet. Über 50.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte belegen die Bedeutung des
Landkreises Ansbach als verkehrlichen Knotenpunkt in Süddeutschland, mehr als 4.000 Studierende absolvieren ihre akademische Ausbildung in Stadt und Landkreis
Ansbach und über 900.000 Übernachtungen jährlich unterstreichen die touristische Attraktivität und Lebensqualität. Die Arbeitslosenquote liegt bei unter 4 %.
Verwaltungssitz des Bezirks und gleichzeitig Regierungssitz des Regierungsbezirks ist Ansbach.
S. 04
WIRTSCHAFTSRAUM LANDKREIS ANSBACH
Florierende Wirtschaft in romantischer Landschaft
Der Landkreis Ansbach, eine dynamisch wachsende Region im westlichen Mittelfranken mit 58 Kommunen, 2 Hochschulen und über 4.500 Betrieben.
Der starke Anstieg der Einwohnerzahlen, bei gleichzeitig unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit, macht deutlich, dass in Bayerns größtem Landkreis florierende Wirtschaft
und schöne Landschaft kein Widerspruch ist.
Darüber hinaus erweisen sich die engen Verflechtungen mit dem Wirtschaftsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen mit seinem großen Potential an qualifizierten Fachkräften als
sehr günstig.
Der Wirtschaftsraum Ansbach ist mit sehr guten Verkehrsanbindungen erschlossen. Die Ost-West-Verbindung A6 und die A7, Europas wichtigste Nord-Süd-Achse,
kreuzen sich im Landkreis Ansbach und dienen als infrastrukturelle Drehscheibe und als Brückenkopf wirtschaftlicher Aktivitäten.
Hervorragend sind daher die süddeutschen Ballungsräume erreichbar: Nürnberg-Fürth-Erlangen oder Stuttgart-Heilbronn in ca. einer Stunde, Mannheim in eineinhalb und
Frankfurt in zwei Stunden.
Von besonderer Bedeutung für den Landkreis sind die Eisenbahnhauptstrecken München-Ansbach-Würzburg und Nürnberg- Ansbach-Stuttgart.
Der internationale Flughafen Nürnberg ist in ca. 40 Minuten, die Flughäfen Frankfurt und München in ca. 90 Minuten zu erreichen.
Die Metropolregion Nürnberg umfasst 3,5 Millionen Einwohner auf 21.300 Quadratkilometern Fläche. Mit einem Bruttoinlandsprodukt von 106 Milliarden Euro, ca. 162.000
Unternehmen und etwa 1,8 Millionen Erwerbstätigen zählt sie zu den wirtschaftsstärksten Räumen in Deutschland. Im Kern, der sogenannten Region Nürnberg, leben 2,5
Millionen Menschen mit ca. 1,2 Millionen Erwerbstätigen.
Das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) von 1999 schreibt der Region eine wichtige Brückenfunktion im Hinblick auf die neuen EU-Mitgliedsstaaten im
Osten zu.
Seit April 2003 ist die Region Nürnberg Mitglied bei METREX, dem Netz der europäischen Großstadtregionen und Großräume.
Am 28. April 2005 hat die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) formal über die Anerkennung der Region Nürnberg als Metropolregion entschieden.
S. 05
LANDKREIS ANSBACH IMPRESSIONEN
S. 06
Übersicht Landkarte
S. 07
Übersicht Stadtkarte
S. 08
Luftbild Ansbach - Obereichenbach
S. 09
Flurkarte
S. 10
Ansichten
S. 11
Schnitt Objekt
S. 12
Schnitt Objekt
S. 13
2 ZIMMER WOHNUNG - 55,76 M²
HAUPTSTRASSE 1
Balkon
5,37 m2
Schlafzimmer
13.70 m2
Wohnzimmer
16.04 m2
WOHNUNG 1
/
EG-LINKS
WOHNUNG 3
/ 1.OG-LINKS
HAUPTSTRASSE 3
WOHNUNG 7
/
EG-LINKS
WOHNUNG 9
/ 1.OG-LINKS
HAUPTSTRASSE 5
WOHNUNG 13 /
EG-LINKS
WOHNUNG 15 / 1.OG-LINKS
Flur
4.76 m2
Küche
13.55 m2
Bad
5.02 m2
2 ZIMMER 55,76 M²
S. 14
2 ZIMMER WOHNUNG - 55,76 M²
Balkon
5,37 m2
HAUPTSTRASSE 1
Schlafzimmer
13.70 m2
WOHNUNG 2
/
EG-RECHTS
WOHNUNG 4
/ 1.OG-RECHTS
HAUPTSTRASSE 3
Wohnzimmer
16.04 m2
WOHNUNG 8
/
EG-RECHTS
WOHNUNG 10 / 1.OG-RECHTS
HAUPTSTRASSE 5
WOHNUNG 14 /
WOHNUNG 16 / 1.OG-RECHTS
Flur
4.76 m2
Bad
5.02 m2
EG-RECHTS
Küche
13.55 m2
2 ZIMMER 55,76 M²
S. 15
2 ZIMMER WOHNUNG - 49,56 M²
HAUPTSTRASSE 1
Balkon
5,37 m2
WOHNUNG 5
/ DG-LINKS
HAUPTSTRASSE 3
WOHNUNG 11
/ DG-LINKS
HAUPTSTRASSE 5
Schlafen
11.00 m2
WOHNUNG 17 / DG-LINKS
Wohnen/Essen/Küche
27.87 m2
Flur
2.99 m2
Bad
5.02 m2
2 ZIMMER 49,56 M²
S. 16
2 ZIMMER WOHNUNG - 49,84 M²
Balkon
5,37 m2
HAUPTSTRASSE 1
WOHNUNG 6
/ DG-RECHTS
HAUPTSTRASSE 3
WOHNUNG 12 / DG-RECHTS
HAUPTSTRASSE 5
Schlafen
11.00 m2
WOHNUNG 18 / DG-RECHTS
Wohnen/Essen/Küche
27.87 m2
Flur
2.99 m2
Bad
5.30 m2
2 ZIMMER 49,84 M²
S. 17
Vorwort Baubeschreibung
Ansbach- Obereichenbach: Hauptstrasse 1-13 und Buckhausstrasse 3-13
Zum Verkauf kommen 90 Wohnungen in sehr ruhiger, gepflegter Wohnsiedlung in Ansbach-Obereichenbach.
Die Wohnungen sind auf 16 Mehrfamilienhäuser verteilt und sind eingebettet in großzügige Grünanlagen mit sauberen Parkflächen und vereinzelten Garagen. Die Häuser aus
dem Jahr 1939 sind mit hohem Materialaufwand stabil gebaut worden und in der Grundsubstanz sehr gut erhalten.
Durch den Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnzwecken werden die Dächer neu isoliert. Außerdem werden im Zuge der Maßnahme Balkone für jede Wohnung erstellt. Bei den
Erdgeschoßwohnungen werden wir zum Teil Gartenanteile zuweisen.
Es werden neue Eingangstüren sowie teilweise neue Kunststofffenster eingebaut. Alle Häuser erhalten einen neuen Farbanstrich, desweiteren werden die Fensterläden
aufgearbeitet und wenn nötig erneuert.
Die Häuser haben neuwertige Heizungsanlagen. Alle Wohnungen sind mit gepflegten Parkettböden und modernen Bädern ausgestattet. Teilweise sind Einbauküchen vorhanden.
Alle Mieter sind anständige, arbeitende Familien und Paare. Ein Hausmeisterservice und eine gute Hausverwaltung sorgen für Sauberkeit und Ordnung. Alle Gebäude sind voll
unterkellert und dem Baujahr entsprechend trocken.
S. 18
BAU- UND SANIERUNGSBESCHREIBUNG
Vorbemerkungen
Ansbach- Obereichenbach: Hauptstrasse 1-13 und Buckhausstrasse 3-13
Die
im
Ortsteil
Obereichenbach
von
Ansbach
gelegenen
Mehrfamilienwohnhäuser aus dem Baujahr 1938 sollen teilsaniert und erweitert
werden.
Vorbehaltlich der noch zu erteilenden Baugenehmigung wird in jedem Gebäude
das vorhandene Dach zum Wohnen umgebaut. Die Bestandsgebäude werden je
nach Bedarf saniert, alle Wohnungen erhalten vorgesetzte Balkone.
Zielstellung
Die vorgesehenen Baumaßnahmen dienen der Schaffung neuen Wohnraumes
sowie der Verbesserung der Wohnqualität. Leerstandswohnungen – sofern
vorhanden – werden modernisiert.
Die Wärmedämmung der Dächer erfolgt entsprechend der gültigen
Energieeinsparverordnung mit Mineralwolle. Die Dacheindeckung wird – falls
erforderlich - teilweise erneuert und dem Bestand angepasst. Regenrinnen und
Fallrohre werden überprüft und ggfs. erneuert.
Treppenhaus
Die vorhandenen Holztreppenanlagen werden geprüft und, ggfs. überarbeitet.
Schornsteine
Je Haus bleibt mindestens ein Schornstein zwecks Durchführung von
Rohrleitungen und sonstigen Leitungen erhalten.
Bauarbeiten/Rohbau
Fassade
Untergeschoss
Die Fassaden werden hinsichtlich Putzfehlstellen kontrolliert und – wo erforderlich
ausgebessert. Anschließend erhält die Fassade einen hellen, abgetönten Anstrich,
die Sockelbereiche werden anthrazitfarben abgesetzt.
In den Bereichen Kellerabgängen und Gängen werden die Wände und Decken
gereinigt, grobe Fehlstellen im Putz werden ausgebessert. Die Flächen erhalten
einen neuen Anstrich.
Decken
Die vorhandenen Holzbalkendecken werden auf ihre Tragfähigkeit untersucht
und ggfs. Verstärkt. Die oberste Geschossdecke ( Decke über Obergeschoss)
wird gemäß Wärmebedarfsberechnung gedämmt. Die neuen DG-Wohnungen
erhalten einen Estrich und einen Gehbelag.
Balkone
Alle Wohnungen erhalten ab dem EG vorgesetzte Balkone in pulverbeschichteter
verzinkter Stahlkonstruktion mit Holzbelag. Dort wo die EG-Wohnungen nur
geringfügig über dem natürlichen Gelände liegen, werden stattdessen Terrassen
als Freisitze errichtet.
Ausbauarbeiten
Dach
Fenster
Die Konstruktion wird entsprechend den Angaben in der Statischen Berechnung
erneuert und überarbeitet, wobei Dachneigung und Dachform beibehalten
werden.
Dort wo notwendig, werden Holz- oder Kunststofffenster mit Isolierverglasung,
Glas u = 0,9 W/m² x K, eingebaut. Die Teilung einschließlich Sprossen erfolgt
entsprechend den noch vorhandenen originalen Fenstern. Die Wohnraumfenster
erhalten einen Dreh-/Kippbeschlag. Die Zinkbleche und vorhandenen
Fensterläden werden aufgearbeitet oder erneuert.
Die geplanten Dachgauben werden dem Bestand angepasst.
S. 19
BAU- UND SANIERUNGSBESCHREIBUNG
Ansbach- Obereichenbach: Hauptstrasse 1-13 und Buckhausstrasse 3-13
Wohnungseingangs- und Haustüren
Heizungsinstallation
Alle bestehenden Wohnungseingangstüren werden aufgearbeitet oder bei
Bedarf durch neue Holztüren ersetzt. Die Hauseingangstüren werden durch neue
Kunststofftüren oder Holztüren ersetzt.
Eine Gaszentralheizung ist vorhanden. Die neuen Dachwohnungen werden an die
vorhandene Anlage angeschlossen., Die Regelung der Heizungsanlage erfolgt
witterungsgeführt.
Die Wahl der Türen und Beschläge erfolgt unter Beachtung der DIN-Vorschriften.
In den Leerständen werden die Wohnungsinnentüren überarbeitet.
Für die Warm- und Kaltwasserleitungen im Haus sowie die Zirkulation werden
Rohre aus Edelstahl, Kupfer oder Kunststoff, verwendet. Freiliegende Leitungen
werden mit Kunststoffummantelungen wärmeisoliert.
Bodenbeläge bei Neubau
Die Warmwasserversorgung erfolgt über eine zentrale Warmwasseraufbereitung.
In den Wohnräumen der neuen Dachgeschosswohnungen wird Fertigparkett (z.
B. Eiche) mit furnierten weißen Sockelleisten (hohes, rechteckiges Format)
verlegt. Eventuell auftretende Schwundrisse in der Heizperiode stellen keinen
Mangel dar. In den Bädern und Küchen werden helle, große Fußbodenfliesen,
mindestens 30 x 60 cm groß, verlegt und dauerelastisch verfugt. Die
Trennschienen werden passend zum Parkett bzw. zur Fliese gewählt und
eingebaut.
Der Wärmeverbrauch je Wohnung wird über Heizkostenverteiler gemessen.
Wandbeläge bei Neubau
In den Wohnräumen werden die Oberflächen von Decken nach fachgerechter
Untergrundbehandlung glatt gespachtelt und gut deckend mit Dispersionsfarbe
gestrichen. Die Wände werden gespachtelt und geschliffen, mit Malervlies
grundiert und gut deckend mit Dispersionsfarbe gestrichen.
Bäder und Küchen erhalten in Nassbereichen Fliesenbelag. Alle anderen
Flächen werden, wie zu den Wohnräumen beschrieben, behandelt.
Bäder und Duschen werden in Nassbereichen im modernen Fliesendesign
gefliest. Die Küchen erhalten im Hauptarbeitsbereich einen Fliesenspiegel 60 cm
hoch. Die Wahl der Fliesen erfolgt nach Mustervorlage.
Die Treppenhauswände werden neu gestrichen.
Sanitärinstallation
Die Sanitäranlagen im DG – Ausbau werden komplett neu hergestellt,
einschließlich aller Zu- und Abflussleitungen.
Die Bäder und Duschen sowie die separaten WC’ s erhalten eine moderne
Sanitärausstattung im zeitgemäßen Baddesign. Es sind Sanitärobjekte der Firma
Duravit und Armaturen der Firma Hans Grohe oder gleichwertige vorgesehen.
Die Wohnungen erhalten als Standardausstattung eine Stahlbadewanne oder eine
Duschwanne, emailliert weiß, einen Porzellanwaschtisch mindestens 55 cm breit
in Rechteckform und ein Porzellanhänge-WC.
Kalt- und Warmwasserhahn sind verchromt mit Schlauchverschraubung.
Die gedämmten Leitungen werden im Installationsschacht oder in
Trockenbauverkofferungen verlegt.
Jede Wohnung erhält einen Kalt- und Warmwasserzähler.
Alle Wohnungen in den DG' s erhalten eine Anschlussmöglichkeit für
Geschirrspüler und Waschmaschine.
S. 20
BAU- UND SANIERUNGSBESCHREIBUNG
Ansbach- Obereichenbach: Hauptstrasse 1-13 und Buckhausstrasse 3-13
Elektroinstallation
Gegensprechanlage
Die Elektroinstallation wird nach neuester DIN in den Dachgeschossen installiert.
Bei den Bestandswohnungen werden die Sicherungskästen in den Wohnungen
bei Bedarf modernisiert.
Sonstiges
Die Neuinstallation erfolgt entsprechend den VDE-Vorschriften und Auflagen
sowie
den
Forderungen
und
Weisungen
des
zuständigen
Versorgungsunternehmens. Die Elektroausstattung, wie Schalter, Dosen etc.
wird in der Farbe reinweiß installiert.
Alle Wohnungen erhalten eine Gegen-sprechanlage mit Türöffner,
Fernmeldeanschluss sowie ein Leerrohr für den Rundfunk- und
Fernsehanschluss. Im Einzelnen sind in den DG' s folgende Ausstattungen
vorgesehen:
Wohnzimmer: Ein Deckenanschluss mit Schaltung, Antennensteckdose für
Fernsehen und Rundfunk, mindestens sechs Steckdosen als Doppelsteckdosen
nach Wahl des Bauherrn, bzw. nach Planung.
Die Briefkästen und Wechselsprechanlagen und Klingeltableau werden in den
jeweiligen Gebäude installiert.
Gebäudereinigung
Alle neuen Wohnungen werden einer Grund- und Feinreinigung unterzogen.
Fertigstellung
Die Objekte werden von einem vom Verkäufer zu benennenden Gutachter für die
Käufer übergeben und abgenommen.
Änderungen, die dem technischen
Fortschritt dienen oder durch behördliche Auflagen erforderlich werden, bleiben
vorbehalten.
Allgemeines
Schlafzimmer: Ein Deckenanschluss mit Schaltung und Doppelsteckdosen.
Die Baubeschreibung hat bei Differenzen mit den Plänen Vorrang.
Bad: Wandanschluss mit Schaltung, Wannenerdung nach VDE-Vorschriften.
Zwangsentlüfter mit ca. 6 Minuten Nachlauf für innenliegende Bäder. Die Decke
erhält mindestens drei Halogenstrahler. Ist dies nicht möglich, wird eine Lampe
auf der Decke installiert.
Zumutbare Abweichungen in der Bauausführung, insbesondere zur Erfüllung von
gesetzlichen und behördlichen Auflagen sind ohne Zustimmung der Käufer
zulässig. Die Abweichungen dürfen den Wert der Bauleistung nicht mindern.
Küche: Ein Deckenanschluss mit Schaltung, sechs Steckdosen als
Doppelsteckdosen, einen Festanschluss für den Herd; Küchen erhalten generell
eine Entlüftung über Dach.
Flur: Ein Deckenanschluss
Halogenstrahlern.
mit
Schaltung,
wo
möglich
Einbau
von
Telefonanlage: Vom Kabelanschluss im Anschlussraum werden Leerrohre für
Steigleitungen mit Anschlussdosen in jedem Wohnzimmer, Verkabelung durch
die Telekom.
Um die Einheitlichkeit der Gemeinschaftsanlagen und der Gestaltung des
Gebäudes zu wahren, bleibt die Farbgebung, Materialauswahl usw. dem Bauträger
vorbehalten.
Die in Prospekt, Baugesuch und Plänen eingezeichnete Möblierung dient nur zur
Veranschaulichung und ist in den Leistungen nicht enthalten. Die Lage der
einzelnen Sanitäreinrichtungsgegenstände in Bädern/ WCs kann ebenfalls vom
Prospekt bzw. Planunterlagen abweichen. Deren letztendliche Positionierung
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten bzw. technischer Erfordernisse bleibt dem
Bauträger vorbehalten.
S. 21
BAU- UND SANIERUNGSBESCHREIBUNG
Ansbach- Obereichenbach: Hauptstrasse 1-13 und Buckhausstrasse 3-13
Anmerkungen
Gewährleistung nach BGB (5 Jahre bei Bauwerk).
Wegen etwaiger Mängel an den Baulichkeiten übernimmt der Verkäufer die
Gewährleistung nach Werksvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt danach grundsätzlich 5 Jahre bei
Bauwerken, 1 Jahr bei Arbeiten an einem Grundstück und im übrigen,
insbesondere bei beweglichen Gegenständen (wie Armaturen, Dichtungen,
Pumpen, Ventilen, maschinentechnischen Einrichtungen etc.) 6 Monate, jeweils
gerechnet ab Übergabe.
Risse in Putz- und Bauteilen etc., die aufgrund naturbedingter, bauphysikalischer
Eigenschaften der Baustoffe (wie Kriechen und Schwinden) entstehen, sind
keine Gewährleistungsmängel.
Anstriche, insbesondere solcher Bauteile, die der Witterung ausgesetzt sind, sind
entsprechend den Vorgaben der Farbhersteller (Zeitabstände) durch die
Wohnungseigentümer durchzuführen.
Es bleiben architektonische und technische Änderungen insoweit vorbehalten,
als sie den Bauwert nicht beeinträchtigen oder ihn verbessern oder als solche
Änderungen durch Auflagen der Baubehörde notwendig werden und dem
Kunden zumutbar sind.
Dies gilt insbesondere für die denkmalpflegerischen Belange.
Sonderwünsche des Erwerbers werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Sofern sie Mehrkosten verursachen, sind diese vom Erwerber zu tragen.
Diese Baubeschreibung ist vorläufig und wird geringfügig nach Vergabe der
Ausschreibung präzisiert bzw. überarbeitet und tritt in der dann neuen Version in
Kraft. Mit diesem Sachverhalt erklärt sich der Erwerber mit der Unterschrift des
notariellen Kaufvertrages ausdrücklich einverstanden.
Stand 17.02.2015
S. 22
Wohnflächenübersicht - Hauptstraße / Buckhausstraße
WE Nr. Geschoss
Hauptstr. 1
Hauptstr. 3
Hauptstr. 5
Hauptstr. 7
Hauptstr. 9
Hauptstr. 11
Hauptstr. 13
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
EG
EG
1. OG
1. OG
DG
DG
EG
EG
1. OG
1. OG
DG
DG
EG
EG
1. OG
1. OG
DG
DG
EG
EG
1. OG
1. OG
DG
DG
EG
EG
1. OG
1. OG
DG
DG
EG
EG
1. OG
1. OG
DG
DG
EG
EG
1. OG
1. OG
DG
DG
Wohnfläche
55,76
55,76
55,76
55,76
49,56
49,84
55,76
55,76
55,76
55,76
49,56
49,84
55,76
55,76
55,76
55,76
49,56
49,84
53,25
53,25
53,25
53,25
49,56
49,84
53,25
53,25
53,25
53,25
50,11
50,11
63,33
63,33
63,33
63,33
58,07
57,59
63,33
63,33
63,33
63,33
58,07
58,07
WE Nr. Geschoss
Buckhausstr. 3
Buckhausstr. 5
WE Nr. Geschoss
Hauptstr. 4
Hauptstr. 6
Hauptstr. 8
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
EG
EG
1. OG
1. OG
DG
DG
EG
EG
1. OG
1. OG
DG
DG
EG
EG
1. OG
1. OG
DG
DG
Wohnfläche
69,32
69,32
69,32
69,32
63,41
63,41
69,32
69,32
69,32
69,32
62,93
63,41
63,33
63,33
63,33
63,33
56,44
55,96
Buckhausstr. 7
Buckhausstr. 9
Buckhausstr. 11
Buckhausstr. 13
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
1
2
3
1
2
3
EG
EG
1. OG
1. OG
DG
DG
EG
EG
1. OG
1. OG
DG
DG
EG
EG
1. OG
1. OG
DG
DG
EG
EG
1. OG
1. OG
DG
DG
EG
1. OG
DG
EG
1. OG
DG
Wohnfläche
85,87
85,87
85,87
85,87
72,39
72,87
85,87
85,87
85,87
85,87
72,87
72,87
85,86
85,86
85,86
85,86
72,88
72,40
85,65
85,65
85,65
85,65
72,97
72,97
91,22
91,22
77,03
91,22
91,22
76,55
S. 23
Objekt - Außenbilder
S. 24
Objekt - Innenbilder
S. 25
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM IMMOBILIENEIGENTUM
DIE EIGENTUMSWOHNUNG ALS IMMOBILIEN-KAPITALANLAGE
Eine Investition in Immobilien bedeutet für jeden Anleger neben Chancen auch
Risiken und Pflichten, die er mit dem Erwerb einer Wohneinheit übernimmt. Auf
jeden Fall sollte vor Beurkundung des Kaufvertrages bzw. vor Abgabe eines
notariellen Kaufangebotes an den Verkäufer, der das Angebot in notarieller Form
annehmen wird, das Objekt und die betreffende Wohnung nebst Umfeld und
Planungsunterlagen geprüft werden.
Der Käufer von Immobilieneigentum erzielt in der Regel aus einer zum
Privatvermögen gehörenden Wohnung Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung (§ 21 ES tG), sofern die Wohnung nicht selber genutzt, sondern an
Dritte vermietet wird. Der Käufer ist berechtigt, steuerliche Verluste bedingt mit
seinen anderen einkommensteuerpflichtigen Einkünften zu verrechnen und
mindert damit sein zu versteuerndes Einkommen. Zu den generell in § 9 EStG
geregelten Werbungskosten gehören alle Aufwendungen im Zusammenhang mit
der Finanzierung, Vermietung und Verwaltung der Wohnung sowie die
Abschreibung aus den Herstellungskosten.
Zu den Werbungskosten in der Kaufphase gehören unter anderem ganz oder
teilweise die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung, die
Nebenkosten der Geldbeschaffung und gegebenenfalls dem Disagio (Damnum).
Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ergeben sich bei der
Immobilien- Finanzierung nicht nur im Investitionsjahr. Auch in den Folgejahren
übersteigen die Ausgaben für Zinsen, Bewirtschaftungskosten sowie die
Abschreibungen im Regelfall die Mieteinnahmen nebst Steuervorteilen.
Die Anschaffungskosten der Wohneinheit unterliegen der jährlichen
Abschreibung (AfA). Sie führen damit ebenfalls zu einer laufenden Minderung
des
steuerpflichtigen
Einkommens.
Die
Differenz
zwischen
den
Gesamtausgaben und den Einnahmen (Miete für Wohnung) zuzüglich der AfA
stellt die Position der negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar.
Im Jahr des Erwerbs und in den folgenden Jahren kann die lineare AfA in Höhe von
2 % der Gebäudeanschaffungskosten nach § 7 Abs. 4 EStG bis zu einem Restwert
von 0,- € in Anspruch genommen werden (im Jahr der Kaufpreiszahlung anteilig).
Bei Objekten, die vor 1925 erstellt wurden, beträgt die lineare AfA 2,5 % p.a. aus
dem reinen Gebäudewert. Vor dem Kauf sollte der Käufer mit dem Verkäufer und
muss mit einem Berater der steuerlichen Berufe über die aktuellen
Abschreibungsmöglichkeiten Rücksprache halten. Im Zuge der Neugestaltung des
Verlustverrechnungssystems hat der Gesetzgeber ab 01.01.2004 die
Verlustausgleichsbeschränkung des bisherigen § 2 Abs. 3 Satz 2 – 8 EStG
aufgehoben. Damit können Verluste innerhalb eines Veranlagungszeitraumes
wieder uneingeschränkt zwischen den Einkunftsarten ausgeglichen werden.
Die aus der Fremdfinanzierung resultierenden Schuldzinsen sowie eventuell
zukünftig anfallende Aufwendungen für Reparaturen etc. sind für den Käufer als
Werbungskosten absetzbar. Der Käufer muss allerdings beachten, das nach
Anrechnung der Steuervorteile trotzdem monatliche Unterdeckungen, die
langfristig durch Miet- und Zinsänderungen steigen können, zu tragen sind. Hierzu
sollte der Erwerber vor Abschluss des Kaufvertrages auf Basis der
Prospektangaben unter den aktuellen Bankonditionen eine von ihm zu prüfende,
auf seine persönlichen Verhältnisse abgestellte Berechnung auf mind. 15 Jahre ab
Erwerbsdatum von einem unabhängigen Dritten erstellen lassen, in der die
liquiditätsmäßige Betrachtung auch nach Auslauf des Disagios sowie der Senkung
der AfA enthalten ist.
Verfahrensmäßige Abwicklung
Die Geltendmachung der sofort abzugsfähigen Werbungskosten erfolgt im
Rahmen der vom Erwerber nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums
abzugebenden persönlichen Einkommensteuererklärung. Eine Haftung bezüglich
der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele des Erwerbers wird vom Verkäufer des
Objektes nicht übernommen.
S. 26
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM IMMOBILIENEIGENTUM
DIE EIGENTUMSWOHNUNG ALS IMMOBILIEN-KAPITALANLAGE
Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte
Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können ab dem auf den
Kauf folgenden Jahr als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
Inflationsschutz und Wertzuwachs*
Das Objekt ist frei am Markt vermietbar. Bei anstehender Neuvermietung wird
derzeit die prospektierte Miete erzielt. Die Immobilie in Stadtlage bzw. stadtnahen
Lagen bietet nach den Erfahrungen seit Jahrzehnten eine gute
Inflationsabsicherung. Die Nachfrage nach Wohnraum in den Ballungsgebieten,
steigende Grundstückspreise in den Städten sowie steigende Kosten für Material
und Löhne können Grundlagen für Wertsteigerungen sein. Es ist zu beachten,
dass, soweit bei der Veräußerung mehrerer Objekte die Grenze der
Vermögensverwaltung überschritten wird, nach geltender Rechtssprechung eine
gewerbliche Tätigkeit gegeben ist, mit der Folge, dass Veräußerungsgewinne der
Einkommensteuer und bei Überschreitung der Freibeträge auch der
Gewerbesteuer zu unterwerfen wären.
Mögliche Wertsteigerungen können gem. § 23 EStG frühestens nach 10 Jahren
steuerfrei vereinnahmt werden.
Die Wertentwicklung bei Immobilieninvestitionen muss erfahrungsgemäß sehr
langfristig betrachtet werden. Beding durch Konjunkturschwankungen und
anderen Rahmenbedingungen wird der Marktwert der Wohnung bei kurzfristiger
Veräußerung oder zum falschen Zeitpunkt niedriger sein. Die Wertzuwachs-/
Stabilitätserwartung hat daher spekulativen Charakter. Es ist zu beachten, dass
zum Kaufpreis die anfallenden Kaufnebenkosten in Höhe von ca. 8,5 % zu
berücksichtigen sind (Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Grundbuchkosten
etc.). Diese sind vom Käufer zu tragen.
Nachrang-Darlehen / Eigenkapital - Vorfinanzierung
Es kann im Rahmen der Finanzierung die Vorfinanzierung eines 20%igen
Eigenkapitals vom Kaufpreis notwendig werden. Zur Besicherung der
Vorfinanzierung muss der Erwerber die Steuervorteile aus dem Erwerbsjahr und
andere
Sicherheiten
abtreten.
Diese
Abtretungen
dienen
der
eigenkapitalvorfinanzierenden Bank zur Tilgung für das VorfinanzierungsDarlehen. Die Zinsen (ca. 6,95 % Nominal) hierfür liegen deutlich über dem
Hypotheken-Darlehen.
Bei schwächeren Bonitäten ist diese Vorfinanzierung notwendig und muss von
dem Erwerber bei der wirtschaftlichen Betrachtung aufgrund der höheren
Belastung berücksichtigt werden. Das Eigenkapitalvorfinanzierungsdarlehen muss
bis spätestens Endalter 65 Jahre des Erwerbers getilgt sein (max. 180 Monate
Laufzeit). Die Verzinsung für das Darlehen trägt der Erwerber. Die Tilgung beträgt
im Durchschnitt ca. 4 % p.a.
Grundstücks-/Herstellungskosten/ AfA-Bemessung
Die
angesetzten
Kosten
für
Grund
und
Boden
wurden
nach
wohnungswirtschaftlichen Erkenntnissen ermittelt. Diese Kosten können nicht
abgeschrieben werden. Der vom Kaufpreis verbleibende Gebäudeanteil wird mit
2% p.s. bis Restwert 0,00 € abgeschrieben. Bei Objekten, die vor 1925 erstellt
wurden, beträgt die lineare AfA 2,5 % p.a. aus dem Gebäudewert. Das zuständige
Wohnsitzfinanzamt ist an diese Aufteilung nicht gebunden, so dass sich im
Einzelfall Veränderungen im Verhältnis von Grundstückskosten zu
Herstellungskosten ergeben können.
Somit würde sich die AfA-Bemessungsgrundlage zur Abschreibung ändern. Der
Verkäufer haftet weder für die steuerlichen Ziele des Erwerbers noch für Aussagen
und Berechnungen des eingeschalteten Vermittlers.
Abnahme der Fremdfinanzierung
Die vom Käufer aufzunehmende Fremdfinanzierung zur Bezahlung des
Kaufpreises wird nach Abschluss des Kaufvertrages in voller Höhe sofort
abgenommen und valuiert. Der Kaufpreis wird von der finanzierenden Bank in
voller Höhe auf ein Notaranderkonto hinterlegt. Die Einträge aus dem
Notaranderkonto stehen dem Verkäufer zu. Der amtierende Treuhänder (Notar
oder Bank) leistet Zahlungen zu Lasten dieses Kontos, gemäß den Bestimmungen
des abgeschlossenen Kaufvertrages nebst Anlagen.
S. 27
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM IMMOBILIENEIGENTUM
DIE EIGENTUMSWOHNUNG ALS IMMOBILIEN-KAPITALANLAGE
Der notarielle Kaufpreis (Sonder- und Gemeinschaftseigentum) ist ein Festpreis.
Im Kaufpreis sind folgende Kosten / Positionen enthalten: Grundstück, Gebäude,
Provisionen, Bauträgergewinn, etc.
Nicht enthalten sind das Damnum und die Bearbeitungsgebühr der
Fremdfinanzierung. Der Treuhänder (Notar oder Bank) wird den Kaufpreis an den
Verkäufer auszahlen, wenn
• die Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers im Grundbuch eingetragen
bzw. sichergestellt ist,
• die Grundschuld für die finanzierende Bank des Käufers im Grundbuch
eingetragen od. die Eintragung sichergestellt ist.
Bewirtschaftungskosten
Die Bewirtschaftungskosten (Hausgelder) werden vom eingesetzten WEG
-Verwalter direkt mit dem Käufer abgerechnet. Die Vorauszahlungen für die
Bewirtschaftungskosten sind monatlich im voraus zu entrichten. Die
umlagefähigen Nebenkosten werden auf den Mieter umgelegt (sofern möglich).
Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten gehören die Gebühren für die WEG
und Mietsonderverwaltung sowie die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage für
das Gemeinschaftseigentum. Die Bewirtschaftungskosten können sich durch
neugefasste Beschlüsse der Eigentümerversammlung ändern. Insbesondere
können sich diese Kosten im Laufe der Jahre wesentlich erhöhen.
WEG - und Mietsonderverwaltung
Für die Verwaltungsleistungen sind vom Käufer verschiedene Gebühren zu
zahlen, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können.
Für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und der Mietverwaltung erhält
der Verwalter eine monatliche Gebühr. Diese Gebühren sind neben den fälligen
Hausgeldern (umlagefähige und nicht umlagefähige Nebenkosten) monatlich im
voraus zu entrichten.
Vermietung
Der Verkäufer verpflichtet sich zur Vermietung des erworbenen
Wohnungseigentums (falls eine Wohneinheit bei Kaufpreis-Zahlung noch nicht
vermietet ist) ab Eingang des Kaufpreises auf das Konto des Verkäufers.
Instandhaltungsrücklagen für das Gemeinschaftseigentum
Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung nach den Bestimmungen des
Wohnungseigentumsgesetzes ist die Bildung einer Instandhaltungsrücklage für
das Gemeinschaftseigentum erforderlich. Die Instandhaltungsrücklage dient der
Finanzierung von außergewöhnlichen Reparaturen und der im Laufe der Jahre
erforderlich
werdenden
Modernisierungsmaßnahmen
des
Gemeinschaftseigentums am Objekt.
Die der jährlich zu bildenden Instandhaltungsrücklagen wird im Gremium der
Eigentümerversammlung beschlossen und kann sich im Laufe der Nutzungsjahre
entsprechend deutlich erhöhen. Die Höhe der jeweils festgesetzten
Instandhaltungsrücklage sagt nichts darüber aus, ob diese für die zukünftigen
Nutzungsjahre ausreichend angesetzt ist, oder ob Sonderumlagen auf die
einzelnen Eigentümer im Bedarfsfall notwendig werden. Die Bildung einer
angemessenen Instandhaltungsrücklage ist für die Eigentümergemeinschaft
unverzichtbar.
Rechtzeitig
durchgeführte
Reparaturen
und
Modernisierungsmaßnahmen
sowie
die
ständige
Pflege
des
Gemeinschaftseigentums dienen der Werterhaltung des erworbenen
Immobilieneigentums.
In diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass diese
Instandhaltungsrücklagen nur für das in der Teilungserklärung definierter
Gemeinschaftseigentum gebildet bzw. verwendet werden. Instandhaltungs-,
Reparaturund Modernisierungsmaßnahmen beim jeweiligen Sondereigentum
(also innerhalb der erworbenen Eigentumswohnung) sind vom jeweiligen Käufer
bzw. Eigentümer gesondert zu erbringen, sofern Renovierungsmaßnahmen
notwendig werden und nicht im Rahmen des Endmietvertrages auf den jeweiligen
Mieter umgelegt werden können.
S. 28
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM IMMOBILIENEIGENTUM
DIE EIGENTUMSWOHNUNG ALS IMMOBILIEN-KAPITALANLAGE
Abnutzung und Rücklagen
Die Höhe der Instandhaltungsrücklage unterliegt der freien Entscheidung der
Eigentümergemeinschaft.
Zweck der Instandhaltungsrücklage für das Gemeinschaftseigentum ist es, auch
für zukünftige Instandsetzungen und Instandhaltungsmaßnahmen der
sogenannten Verschleißbauteile eine Rücklage zu bilden, die den gesamten
hierfür notwendigen Bedarf deckt. Die Höhe dieser Instandsetzung-und
Instandhaltungskosten hängt maßgeblich von der Nutzungsdauer und der
Qualität des Gebäudes bzw. der einzelnen Bauteile ab.
Nach Empfehlungen aus der Wohnungswirtschaft sind während der
durchschnittlichen Lebensdauer eines Objektes jährlich mindestens 2,50 €/m² für
Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums aufzuwenden,
wenn das Gebäude die üblichen modernen Einrichtungen (Zentralheizung etc.)
aufweist.
Es muss unter Umständen damit gerechnet werden, das bereits in den nächsten
Jahren über die gebildeten Instandhaltungsrücklagen hinaus erhebliche
Aufwendungen erforderlich werden, welche die Einnahmen übersteigen können
und somit Sonderumlagen von den einzelnen Eigentümern aufgebracht werden
müssen.
Von der liquiditätsmäßigen Ansammlung einer höheren Instandhaltungsrücklage
wird Abstand genommen, weil die frühere liquide Ansammlung einer
umfangreichen Instandhaltungsrücklage, die teilweise erst nach 10 – 15 Jahren
benötigt wird, betriebswirtschaftlich und steuerlich nicht sinnvoll ist.
Musterberechnung zur Liquiditätsberechnung
Da es sich bei dem prospektierten Objekt um eine konventionelle Immobilie
handelt, wurde auf den Abdruck einer allgemein gültigen Musterberechnung
verzichtet, da die Finanzierungskonditionen nicht genau vorherzusehen sind und
somit erst zum Kaufdatum des einzelnen Kunden die aktuellen Konditionen für
die Musterberechnung berücksichtigt werden können.
Es ist jedoch zwingend nötig, dass sich jeder Interessent vor Kaufentscheid eine
entsprechende Berechnung von einem unabhängigen Dritten (Steuerberater oder
Wirtschaftsprüfer) erstellen lässt, um die langfristig anfallenden Unterdeckungen
persönlich einschätzen zu können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die
Einkommensteuerersparnisse
zeitversetzt
wirksam
werden
und
alle
Werbungskosten vom Finanzamt geprüft werden müssen (dies gilt auch für die
AfA- Bemessungsgrundlage) und somit die definitive Höhe der Werbungskosten
zum heutigen Zeitpunkt nur geschätzt werden können.
Alle
Einkommenssteuerersparnisse
sind
nach
dem
individuellen
Einkommenssteuersatz des Käufers zu errechnen. Durch sinkendes Einkommen
wird sich die finanzielle Belastung aus der Immobilie erhöhen.
Instandhaltungsrücklagen können nur bei tatsächlicher Verausgabung steuerlich
berücksichtigt werden. Mieteinnahmen sollten bei der Berechnung der finanziellen
Belastung auch unter dem Aspekt des Leerstandes und des allgemeinen
Vermietungsrisikos in Bezug auf die Miethöhe betrachtet werden. Der Wert und die
monatliche Belastung der Immobilie müssen dem Käufer auch langfristig klar sein.
Erforderlich ist es weiterhin, mindestens 14 Tage vor notarieller Beurkundung des
Kaufvertragsangebots den Musterkaufvertrag nebst Anlagen und den
Dienstleistungsverträgen
einzusehen und die Vertragsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Sofern Sie
sich entschlossen haben, eine Eigentumswohnung zu erwerben, sollte ein
Notartermin zur Beurkundung des Kaufangebots über die aufgeführte(n)
Wohneinheit(en) vereinbart werden. Dem Käufer ist bekannt, dass
Grundstücksgeschäfte zur Erlangung der Wirksamkeit der notariellen
Beurkundung nach § 313 BGB bedürfen. Die finanzierende Bank ist nach § 18
KWG verpflichtet, vor Abschluss eines Kreditvertrages eine Bonitätsprüfung des
Käufers vorzunehmen. Zu diesem Zweck ist es notwendig, eine sogenannte
Selbstauskunft zur Weiterleitung an die finanzierende Bank zu erstellen und die
erforderlichen aktuellen Einkommens-und Bonitätsnachweise zur Verfügung zu
stellen. Sofern Sie mit Ihrem Ehegatten in gesetzlichem Güterstand
(Zugewinngemeinschaft) leben, verlangt die Bank in der Regel, dass auch der
Ehegatte Kreditnehmer wird.
Bei vereinbarter Gütertrennung behält sich die
Kreditverpflichtung des Ehegatten die Entscheidung vor.
Bank
bezüglich
der
S. 29
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM IMMOBILIENEIGENTUM
DIE EIGENTUMSWOHNUNG ALS IMMOBILIEN-KAPITALANLAGE
Vor Erwerb einer Wohneinheit muss sich der Käufer der wirtschaftlichen
Tragweite der Entscheidung bewusst sein und sollte die monatliche
Unterdeckung auch langfristig wirtschaftlich tragen können. Vor einer
Kaufentscheidung ist eine Prüfung des Kaufobjektes bzw. des Grundstücks, des
Kaufvertragstextes, dessen Standort und Umfeld notwendig, um sich persönlich
einen Eindruck von der Immobilien-Anlage zu verschaffen.
WICHTIGE HINWEISE ZUR PRAKTISCHEN ABWICKLUNG
Abwicklung
Der Käufer schließt mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag ab oder bietet dem
Verkäufer ein notarielles Kaufangebot an. Dieses Kaufangebot wird der
Verkäufer in angemessener Frist notariell annehmen. Bei der Beurkundung des
Kaufangebotes muss dem Käufer der Inhalt des Kaufangebots und der
Musterurkunde/ Teilungserklärung bekannt sein. Die Urkunde muss bei der
notariellen Beurkundung vorliegen. Der Käufer schließt alle erforderliche
Nebenverträge wie z.B. Verwaltervertrag, WEG -Vertrag und den Vertrag zur
Mietverwaltung direkt mit dem Anbieter ab.
Grunderwerbsteuer
Bei dem Kauf der Eigentumswohnung fällt nach dem bundeseinheitlichen
Grunderwerbsteuergesetz grundsätzlich Grunderwerbsteuer an, unabhängig
davon, ob das Objekt nur vermietet oder eigengenutzt wird. Die
Grunderwerbsteuer beträgt einheitlich 5% aus dem Kaufpreis.
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird vierteljährlich erhoben. Bemessungsgrundlage ist der
Einheitswert. Der Mietverwalter wird angehalten, die Grundsteuer auf die Mieter
umzulegen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Grundsteuer vom Eigentümer
zu tragen. Somit erhöht sich die monatliche Belastung des Erwerbers.
Vertrieb/ Marketing/ Verkäufer
Die Kosten für die Vertriebsprovisionen und Marketing trägt der Verkäufer, die
Firma Profit Ansbach 1 GmbH & Co.KG, Gutenbergstraße 19, 70771 Leinfelden
Echterdingen. Sämtliche dafür anfallenden Vergütungen sind im Kaufpreis
enthalten. Der Vertrieb enthält eine erhebliche Innenprovision aus dem Kaufpreis.
Im Kaufpreis ist auch der Unternehmergewinn des Verkäufers/Bauträgers
enthalten. Der Verkäufer kann auch aus diesem Gewinnanteil weiter Provisionen
an Dritte auszahlen. Dieser Sachverhalt wird vom Käufer mit Unterschrift des
notariellen Kaufvertrages ausdrücklich genehmigt, unter Ausschluss von
Regressansprüchen gegenüber dem Verkäufer.
Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Makler, Vertriebsbeauftragte des
Verkäufers oder sonstige Dritte nicht Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sind, ihren
Erklärungen keine für den Verkäufer rechtsverbindliche Bedeutung zukommt, und
daher die Haftung des Verkäufers für Erklärungen von Maklern,
Vertriebsbeauftragten oder sonstigen Dritten vollständig ausgeschlossen ist.
ANGABENVORBEHALTE
Die Angaben und Berechnungen in diesem Expose wurden sorgfältig
zusammengestellt und auf ihre Richtigkeit überprüft. Sie entsprechen dem
gegenwärtigen Stand der Immobilie, den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften
und Bestimmungen.
Von diesem Prospekt abweichende Angaben, Aussagen oder Zusagen sind nur
verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich erfolgen. Verbindlich für die
Aussagen sind allein die genehmigten Baupläne und die Bau- und
Ausstattungsbeschreibung, die der Teilungserklärung beiliegen.
Die Musterbeispiele und –zeichnungen in diesem Prospekt können von der
Realität abweichen. Die Möblierung in den Grundrissen dient nur der
Veranschaulichung und ist nicht Bestandteil des Angebots.
Eine Haftung für den Eintritt des prognostizierten wirtschaftlichen und steuerlichen
Erfolgs kann nicht übernommen werden.
S. 30
Profit
Ansbach 1 GmbH & Co. KG
Gutenbergstraße 19 - 70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon: 0711 / 89 23 86 -17
Fax: 0711 / 89 23 86 -99
[email protected]
www.profitimmobilien.de