braunstein + berndt gmbh
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BRAUNSTEIN + BERNDT GMBH Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Bebauungsplan „Messepark im Mühlfeld“ Schalltechnische Untersuchung Bericht Nr.: 12 GS 103 - 1 Datum: 31.01.2013 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Messepark im Mühlfeld“ (Maimarktgelände) in Mannheim Abschlussbericht Bericht Nr.: 12 GS 103 - 1 Berichtsdatum: 31.01.2013 Auftraggeber: Stadt Mannheim Abteilung 61 Collinistraße 5 68161 Mannheim Bearbeiter: Dipl.-Ing. Marco Schlich Braunstein + Berndt GmbH Etzwiesenberg 15 | 71522 Backnang Tel.: +49.7191 / 9144 -0 | Fax: +49.7191 / 9144 -24 Email: [email protected] | www.soundplan.de Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 2 / 92 INHALTSVERZEICHNIS 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.2 2.3 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 4 4.1 4.2 4.3 4.4 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 6 6.1 6.2 6.3 AUFGABENSTELLUNG ...................................................................................... 5 Anlass und Ziel ................................................................................................ 5 Vorgehensweise ............................................................................................... 5 Verwendete Unterlagen ................................................................................... 7 PROJEKTBESCHREIBUNG ...............................................................................8 Umgebung und Lage ....................................................................................... 8 Bebauungsplanentwurf ................................................................................... 9 Parkplätze .......................................................................................................10 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN......................................................................12 Baugesetzbuch und Bundesimmissionsschutzgesetz................................ 12 Bauleitplanung – DIN 18 005 .........................................................................13 Gewerbelärm – TA Lärm ...............................................................................14 Freizeitlärmrichtlinie ...................................................................................... 17 AVV Baulärm ..................................................................................................19 16.BImSchV ....................................................................................................20 BERECHNUNGSVORSCHRIFTEN ...................................................................21 Straßenverkehr – RLS-90...............................................................................21 Straßenbahn – Schall 03................................................................................22 Bayerische Parkplatzlärmstudie ...................................................................23 Berechnungsvorschrift DIN ISO 9613-2........................................................ 24 EMISSIONEN VERANSTALTUNGSGELÄNDE ................................................25 Ohne Veranstaltung ....................................................................................... 25 Szenario „Maimarkt“ ...................................................................................... 25 Szenario „Messe Happy Family“ ...................................................................27 Szenario „Technoveranstaltung Time Warp“...............................................28 Szenario „Größtes Open-Air-Konzert“ ......................................................... 30 Szenario „Normales Konzert“ .......................................................................31 EMISSIONEN PARKVERKEHR ........................................................................33 Ohne Veranstaltung ....................................................................................... 33 Szenario „Maimarkt“ ...................................................................................... 33 Szenario „Messe Happy Family“ ...................................................................35 Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 6.4 6.5 6.6 7 7.1 7.2 8 8.1 8.2 9 31.01.2013 Seite 3 / 92 Szenario „Technoveranstaltung Time Warp“...............................................36 Szenario „Größtes Open-Air-Konzert“ ......................................................... 37 Szenario „Normales Konzert“ .......................................................................39 EMISSIONEN STRAßENVERKEHR ..................................................................41 Ohne Veranstaltung ....................................................................................... 41 Mit Veranstaltung ........................................................................................... 43 EMISSIONEN SCHIENENVERKEHR ................................................................ 45 Ohne Veranstaltung ....................................................................................... 45 Mit Veranstaltung ........................................................................................... 46 DURCHFÜHRUNG DER SCHALLAUSBREITUNGSBERECHNUNGEN ..........47 10 ERGEBNISSE DER SCHALLAUSBREITUNGSBERECHNUNGEN.................. 49 10.1 Geräusche vom Veranstaltungsgelände und den dazugehörigen Parkplätzen.....................................................................................................49 a. b. c. d. e. f. Maimarkt Happy Family Time Warp Größtes Open-Air Konzert Normales Konzert Normales Konzert + SAP-Arena 51 51 52 52 54 54 10.2 Verkehrslärm im umliegenden Verkehrsnetz (Straßen und Schienen) ......56 g. h. i. j. k. l. m. Ohne Veranstaltung Maimarkt Happy Family Time Warp Größtes Open-Air Konzert Normales Konzert Normales Konzert + SAP Arena 57 58 60 61 63 64 65 10.3 Gesamtlärmbelastung aus dem Verkehrsnetz, dem Parken und der Veranstaltung .................................................................................................68 n. o. p. q. r. s. t. Ohne Veranstaltung Maimarkt Happy Family Time Warp Größtes Open-Air Konzert Normales Konzert Normales Konzert + SAP Arena 69 69 70 71 72 73 74 10.4 Weitere schalltechnische Berechnungen..................................................... 76 u. v. Neubau Logistikring – Verkehrslärmuntersuchung nach 16.BImSchV Baulärm im Plangebiet Braunstein + Berndt GmbH 76 77 Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 w. 31.01.2013 Seite 4 / 92 Nutzung des Parkplatzes am Landesmuseum 79 11 ZUSÄTZLICHE AUSSAGEN ZUR LÄRMSITUATION .......................................80 11.1 Möglichkeiten zur Minderung der Geräuschemission .................................80 11.2 Tieffrequente Geräusche ...............................................................................81 11.3 Geräuscheinwirkungen auf die Landschaft und die Tierwelt...................... 82 12 ZUSAMMENFASSUNG ..................................................................................... 84 12.1 Beurteilung der Lärmsituation ......................................................................84 12.1.1 Beurteilung nach TA Lärm .......................................................................84 12.1.2 Beurteilung nach 16.BImSchV .................................................................85 12.1.3 Beurteilung nach AVV Baulärm ............................................................... 86 12.1.4 Beurteilung des Gesamtlärms - Gesundheitsschutz .............................. 86 12.2 Bebauungsplan – Machbarkeit und erforderliche Festsetzungen ..............87 12.3 Durchführung von Veranstaltungen auf dem Messegelände...................... 87 13 ANLAGENVERZEICHNIS.................................................................................. 89 14 LITERATURVERZEICHNIS ...............................................................................91 Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 5 / 92 1 Aufgabenstellung 1.1 Anlass und Ziel Für die Durchführung von Veranstaltungen und Messen auf dem „Maimarktgelände“ im Mühlfeld in Mannheim wurde bereits im Jahre 1983 der Bebauungsplan „Messepark im Mühlfeld“ aufgestellt. Der namensgebende „Maimarkt“, eine Verbrauchermesse mit überregionaler Bedeutung, ist hier nur der jährliche Höhepunkt einer Vielzahl von Veranstaltungen. Die dynamische Entwicklung dieser Veranstaltungen zeigt einerseits die Bedeutung für die regionale Wirtschaft, macht aber andererseits eine ständige Anpassung des Messegeländes und der Infrastruktur an die gestiegenen Anforderungen erforderlich. Aus diesem Grund ist eine neuerliche Fortschreibung bzw. Überarbeitung des Bebauungsplans seitens der Stadt Mannheim vorgesehen. Dieser Bericht beschäftigt sich mit den schalltechnischen Aspekten im Bebauungsplangebiet und deren Auswirkungen auf die Umgebung und ist für die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchzuführende Umweltprüfung im Hinblick auf das Schutzgut „Mensch“ als maßgebliche Bewertungsgrundlage erarbeitet worden. Ziel des Umweltberichtes ist es, der Gemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplanes qualitative und quantitative Möglichkeiten zur Abwägung zu liefern und die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt bewertbar zu machen. 1.2 Vorgehensweise In einem ersten Schritt wird die bestehende Lärmsituation analysiert und ermittelt. Dabei wird unterschieden zwischen den Geräuschen aus dem Bebauungsplangebiet (Veranstaltungen und Parkplätze) und der Geräuschentwicklung durch Verkehr im großräumigen Straßennetz. Zunächst wird die Grundgeräuschsituation an einem Tag ohne Veranstaltung auf dem Maimarktgelände und der SAP-Arena bestimmt. Diesem wird die Geräuschsituation an Tagen mit Veranstaltung gegenübergestellt. Hierbei werden exemplarisch folgende Veranstaltungen auf dem Maimarktgelände betrachtet: - Messeveranstaltung „Maimarkt“ inkl. Reitturnier (Beurteilungstag 1. Mai). - Messeveranstaltung „Happy Family“ (Samstag). - Techno-Veranstaltung „Time Warp“ (Samstag / Sonntag). Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 6 / 92 - „Größtes Open-Air Konzert“. Dies entspräche z.B. dem Konzert von Robbie Williams aus dem Jahr 2004, also einem Konzert, das große Mengen von Besuchern aus dem gesamten süddeutschen Raum anzieht (Samstag). - „Normales Konzert“. Mittleres bis großes Konzert eines bekannten Künstlers, das überregional Besucher anzieht. - „Normales Konzert + SAP-Arena“. Wie im vorherigen Szenario wird ein mittleres bis großes Konzert betrachtet. Zusätzlich wird eine am gleichen Tag stattfindende Veranstaltung in der SAP-Arena mit in die Untersuchungen einbezogen. Diese Szenarien stehen stellvertretend für heute und zukünftige Veranstaltungen gleichen Typs oder ähnlicher Emissionen. Die Szenarien stellen jeweils besonders geräuschintensive Veranstaltungen dar. Da viele Veranstaltungen, wie z.B. die Veterama, deutlich geringere Emissionen verursachen werden, ist die gesamte Untersuchung eine Abschätzung zur ungünstigen Seite hin (worst case). Mit Hilfe der Szenarien wird im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplans (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61.5.1 „Messepark im Mühlfeld“) geprüft, welche Lärmbelastung bei der Durchführung verschiedenartiger Veranstaltungen für schutzbedürftige Nutzungen in der Umgebung entsteht und ob die Anforderungen des Umwelt- und Immissionsschutzes eingehalten werden. Es werden Möglichkeiten aufgezeigt, eine übermäßige Geräuschbelastung zu vermeiden und bestehende Belastungen zu vermindern. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 1.3 31.01.2013 Seite 7 / 92 Verwendete Unterlagen Der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung liegen folgende Arbeitsunterlagen zu Grunde: - Bebauungsplan Nr. 61.5 „Maimarktgelände im Mühlfeld“ vom 09.02.1983 mit folgenden Änderungen: o Beschlussvorlage 744/1994 vom 13.12.1994 o Informationsvorlage 186/2001 vom 24.04.2001 o Beschlussvorlage 169/2002 vom 19.03.2002 - Entwurf Bebauungsplan Nr. 61.5.1 Konzeptentwurf 5 vom 28.11.2008 - Entwurf Bebauungsplan Nr. 61.5.1 „Messepark im Mühlfeld“, Stand vom 21.12.2012. - Parkplatzbelegung bei Veranstaltungen und Verkehrsstärken auf den umliegenden Straßen mit und ohne Veranstaltungen, Ingenieurbüro für Verkehrswesen, Köhler, Leutwein und Partner, Unterlagen vom November 2012. - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Messepark im Mühlfeld“ in Mannheim, Zwischenbericht Emissionsermittlung, Braunstein + Berndt GmbH, Bericht Nr. 00268-1 vom 09.06.2008 - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Messepark im Mühlfeld“ in Mannheim, Braunstein + Berndt GmbH, Bericht Nr. 08 GS 268 vom 01.09.2010 „Messepark im Mühlfeld“, Stand Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 8 / 92 2 Projektbeschreibung 2.1 Umgebung und Lage Das Plangebiet für den „Messepark im Mühlfeld“ liegt unmittelbar nordöstlich des Kreuzungspunktes der Bundesautobahn A 656 und der Bundesstraßen B37/B38a (Anschlussstelle Mannheim-Neckarau), etwa 4 km südöstlich des Mannheimer Stadtzentrums. Im direkt angrenzenden Umfeld befinden sich · nördlich landwirtschaftliche Flächen und etwas weiter „Gewerbegebiet Mühlfeld“ mit einzelnen Wohnnutzungen, · westlich die B 37/B38a (Rhein-Neckar-Schnellweg), jenseits der Großparkplatz für Messebesucher und der Flugplatz City-Airport Mannheim, · südlich die unmittelbar angrenzende BAB A 656, jenseits die SAP-Arena mit dazugehörigen Erschließungsanlagen sowie angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, · östlich landwirtschaftliche Flächen sowie weiter östlich die BAB A 6 mit dem Autobahnkreuz Mannheim. entfernt das Westlich und südlich des Veranstaltungsbereiches (Maimarktgelände) befinden sich Flächen, die als Parkplätze bei Veranstaltungen genutzt werden. Ein Lageplan ist Anlage 1 bzw. der nachfolgenden Skizze zu entnehmen. Neuostheim GE Mühlfeld Maimarkt Seckenheim Neuhermsheim Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 9 / 92 Zusammen mit den Parkplätzen, die im Zuge des Baus der benachbarten SAP Arena errichtet wurden, steht ein Potential von rund 11.200 Stellplätzen zur Verfügung, das, je nach Bedarf, im Zusammenhang mit Veranstaltungen auf dem Maimarktgelände genutzt werden kann. Als maßgebliche Immissionsorte für die schalltechnischen Berechnungen wurden folgende Gebäude ausgewählt: Gebiet Nutzung Schutzbedürftigkeit Gewerbegebiet „Mühlfeld“ Hauptsächlich Gewerbe mit einzelnen Wohnnutzungen (GE) Seckenheim / Immissionsort Nr. Name 01 Xaver-Fuhr-Straße 3 02 Xaver-Fuhr-Straße 6/4 03 Hans-Thoma-Straße 18 Ortsteil (WA) 04 Rohrlachstraße 46 Neuhermsheim Ortsteil (WA) 05 Emy-Roeder-Straße 35 Neuostheim Ortsteil (WA) 06 Konrad-Witz-Straße 2 07 Dürerstraße 140 Tabelle 1: Umliegende Bebauung und maßgebende Immissionsorte Die Immissionsorte aus obiger Tabelle sind in Anlage 1 als grüne Punkte mit zugehöriger Immissionsortnummer dargestellt. . Genauere Beschreibungen zur Einbettung des Bebauungsplanentwurfes in die Umgebung sind im zugehörigen Umweltbericht enthalten. 2.2 Bebauungsplanentwurf Der schalltechnischen Untersuchungen zum Umweltbericht liegt der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 61.5.1 „Messepark im Mühlfeld“ vom 21.12.2012 zu Grunde. Er ist in Anlage 2 dargestellt. Die genaue Beschreibung des Planentwurfs ist dem Umweltbericht zu entnehmen. Das Bebauungsplangebiet ist in mehrere Teilbereiche aufgeteilt, die jeweils als Sondergebiet ausgewiesen werden sollen: SO 1 „ Messegelände“ SO 2 „Reitsportanlage“ SO 3 „Fertighauscenter“ Der eigentliche Messebereich (Freier Platz bzw. Messehalle). Reitstadion mit Tribünen sowie weitere Reitplätze Musterhauspark mit einer Vielzahl an Fertig- Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 SO 4 „Erschließung“ 31.01.2013 Seite 10 / 92 häusern (unbewohnt) zur Besichtigung. Flächen für Parkplätze, eine Multifunktionsfläche sowie private Verkehrsflächen. Weiterhin umfasst der Bebauungsplan einen Teil der öffentlichen Xaver-Fuhr-Straße. Ebenfalls innerhalb des Geltungsbereichs liegt eine als „Logistikring“ bezeichnete (Teil-)Umfahrung des Messegeländes im Norden und Osten. Im Osten gibt es noch zusätzlich zwei kleinere Grünflächen. 2.3 Parkplätze Für die Veranstaltungen auf dem Messegelände (und auch der SAP-Arena) ist eine große Zahl an Parkmöglichkeiten erforderlich. Es bestehen bereits große Parkflächen, teilweise sollen auch neue Parkplätze geschaffen werden. Angaben über Lage und Größe der Parkplätze entstammen dem Verkehrsgutachten des Büros Köhler, Leutwein und Partner (Stand November 2012). Innerhalb und in der Umgebung des Bebauungsplangebiets sind folgende Parkplätze zu betrachten: Anzahl der Stellplätze Parkplatz Beschreibung Bestand 2006 mittelfristig geplant P1 Bestand, der SAP-Arena zugeordnet. 351 980 P2 Parkhaus. Bestand, der SAP-Arena zugeordnet. 819 820 P3 Bestand, der SAP-Arena zugeordnet. 846 846 P3a Ursprünglich vorgesehene Erweiterung von P3. Aufgrund der ungünstigen Zufahrtssituation ist diese Parkplatzerweiterung aber mittelfristig nicht realisierbar. „VIP“ P4 Bestand, der SAP-Arena zugeordnet. I.d.R. nicht frei zugänglich sondern für besondere Gäste reserviert. Bestand, der SAP-Arena zugeordnet. --- (1950) (langfristige Option) 795 795 16 16 Parkplatz für Busse. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 11 / 92 Anzahl der Stellplätze Parkplatz Beschreibung Bestand 2006 mittelfristig geplant 35 35 669 669 327 330 --- 540 150 150 Parkplatz „Reitstadion“. Bestand, dem Messegelände zugeordnet. Innerhalb BPlan SO 4. 234 234 P 12 alt Ursprünglich Bestand, dem Messegelände zugeordnet. Ist bereits geschlossen worden. 460 --- P12 neu Ursprünglich vorgesehener Ersatz für „P 12 alt“. Aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht realisierbar. --- --- 6500 6500 11.202 11.915 P5 P6 Bestand, dem Messegelände zugeordnet. Parkplatz für Busse. Innerhalb BPlan SO 4. Bestand, dem Messegelände zugeordnet. Innerhalb BPlan SO 4. P7 Bestand, dem Messegelände zugeordnet. Innerhalb BPlan SO 4. P8 Bereits realisierter Neubau, dem Messegelände zugeordnet. Innerhalb BPlan SO 4. P9 Bestand, dem Messegelände zugeordnet. Innerhalb BPlan SO 4. P 10 P 20 Summe: Großparkplatz am Flughafen. Bestand, nur bei Bedarf geöffnet. Tabelle 2: Parkplätze Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 12 / 92 3 Beurteilungsgrundlagen 3.1 Baugesetzbuch und Bundesimmissionsschutzgesetz Das deutsche Baugesetzbuch (BauGB) [1], ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Seine Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und die „Bewohnbarkeit“ der Städte und Dörfer. Der Erste Teil des BauGB beschäftigt sich mit der Bauleitplanung. In § 1.5 heißt es: „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten.“ Besondere Berücksichtigung soll hierbei unter anderem auf die Belange des Umweltschutzes gerichtet werden. Ein wichtiger Punkt des Umweltschutzes ist hier das Immissionsschutzrecht, welches im Bundesimmissionsschutzgesetz [2] geregelt ist. Der Zweck des BImSchG ist es, „Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ (§1.1) „Schädliche Umwelteinwirkungen“ sind definiert als „Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.“ (§3.1) Die Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes werden in weiterführenden Rechtsvorschriften konkretisiert. In vorliegendem Fall kommen folgende Vorschriften zum Einsatz: - Die DIN 18 005, Schallschutz im Städtebau [3] - Die TA Lärm für die Beurteilung von Anlagen [4] - Die LAI Freizeitlärmrichtlinie für die Beurteilung von Freizeitanlagen [5] - Die AVV Baulärm für die Beurteilung von Baustellen [6] - Die 16.BImSchV für den Neubau von Verkehrswegen [8] Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 3.2 31.01.2013 Seite 13 / 92 Bauleitplanung – DIN 18 005 Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung gibt die DIN 18 005, Schallschutz im Städtebau, Teil 1 [3]. Sie gilt für Geräusche von Verkehrslärmquellen und Gewerbelärmquellen. Die Nutzungen des Maimarktes sind zwar keine typischen Gewerbenutzungen sondern eher Freizeitveranstaltungen, dennoch werden sie in vorliegendem Fall wie Gewerbelärm berücksichtigt und beurteilt. In der DIN 18 005, Beiblatt 1, sind als Zielvorstellungen für die städtebauliche Planung schalltechnische Orientierungswerte für Geräuschimmissionen angegeben: Schalltechnische Orientierungswerte in dB(A) Gebietsausweisung nach BauNVO [7] Nacht Tag (22:00 – 06:00 Uhr) (06:00 – 22:00 Uhr) Verkehr Gewerbe a) Reine Wohngebiete (WR), Wochenendund Ferienhausgebiete 50 40 35 b) Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplätze 55 45 40 c) Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen 55 55 55 d) Besondere Wohngebiete (WB) 60 45 40 e) Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 50 45 f) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 55 50 g) Sonstige Sondergebiete, je nach Nutzungsart, soweit schutzbedürftig 45 bis 65 35 bis 65 35 bis 65 h) Industriegebiete (GI) k.A. k.A. k.A. Tabelle 3: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1 Hierbei ist zu beachten, dass die schalltechnischen Orientierungswerte keine strengen Grenzwerte darstellen. Sie sind als sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz aufzufassen und stellen ein städtebauliches Qualitätsziel dar, das nicht mit Schwellenwerten für gesundheitliche Beeinträchtigungen oder gesetzlichen Grenzwerten gleichzusetzen ist. Wenn konkurrierende städtebauliche Belange es erfordern, kann nach geltender Rechtsprechung für den Verkehrslärm eine Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte bei sachgerechter städtebaulicher Begründung Akzeptanz finden. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 3.3 31.01.2013 Seite 14 / 92 Gewerbelärm – TA Lärm Die TA Lärm [4] dient zur Beurteilung der Geräuschimmissionen von genehmigungsbedürftigen und nicht-genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie konkretisiert in vielen Dingen die Anforderungen der DIN 18 005 [3] und definiert noch weitergehende schalltechnische Anforderungen. Von der TA Lärm ausdrücklich ausgenommen sind allerdings nicht genehmigungsbedürftige Freizeitanlagen. In Ermangelung konkreter Rechtsvorschriften in diesem Bereich wird in Baden-Württemberg auch für Freizeitanlagen die TA Lärm angewandt. Immissionsrichtwerte: Gemäß TA Lärm sind folgende Immissionsrichtwerte an den Außenfassaden von Gebäuden einzuhalten: Immissionsrichtwerte in dB(A) Gebietsausweisung Tag Nacht (06:00 – 22:00 Uhr) (lauteste Stunde zwischen 22:00 – 06:00 Uhr) nach BauNVO [7] a) Industriegebiete (GI) 70 70 b) Gewerbegebiete (GE) 65 50 c) Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 45 d) Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 40 e) Reine Wohngebiete (WR) 50 35 f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35 Tabelle 4: Immissionsrichtwerte der TA Lärm Zuschläge für Ruhezeiten: Für allgemeine Wohngebiete, reine Wohngebiete und Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten ist bei der Ermittlung des Beurteilungspegels ein Zuschlag von 6 dB für Geräusche innerhalb der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit gegenüber Geräuschen zu berücksichtigen. Diese Zeiten sind: Werktags: 06:00 – 07:00 Uhr 20:00 – 22:00 Uhr Sonn- und Feiertags: 06:00 – 09:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr 20:00 – 22:00 Uhr Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 15 / 92 Kurzzeitige Spitzenpegel: Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen (Maximalpegel) dürfen die Immissionsrichtwerte nach Tabelle 4 um nicht mehr als 30 dB(A) am Tag und 20 dB(A) in der Nacht überschreiten. Seltene Ereignisse: Bei voraussehbaren Ereignissen, die nur in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer stattfinden werden, betragen die Immissionsrichtwerte 70 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht für Gebiete b) bis f) aus Tabelle 4. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte um nicht mehr als 25 dB(A) am Tag und 15 dB(A) in der Nacht überschreiten. Derartige Ereignisse dürfen - an nicht mehr als zehn Kalendertagen im Jahr und - an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden. Impuls-, Ton- und Informationshaltigkeit: Enthält das Geräusch Impulse und/oder ist auffälligen Pegeländerungen unterworfen, so ist ein Zuschlag in der Höhe der Differenz zwischen dem Mittelungspegel LAeq und dem Wirkpegel nach dem Taktmaximalpegelverfahren LAFTeq zuzurechnen. Geräusche mit auffälligen ton- oder informationshaltigen Geräuschen sind mit einem Zuschlag zu beaufschlagen. Je nach Auffälligkeit gilt ein Zuschlag KInf von 3 dB(A) oder 6 dB(A). Der Zuschlag Kton beträgt ebenfalls je nach Auffälligkeit 3 dB(A) oder 6 dB(A). Die Summe der Zuschläge KInf + Kton ist auf maximal 6 dB(A) zu begrenzen. Tieffrequente Geräusche: Für Geräusche, die vorherrschende Geräuschanteile im Frequenzbereich unter 90 Hz besitzen, ist die Frage, ob von ihnen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, im Einzelfall nach den örtlichen Verhältnissen zu beurteilen. Sofern dies vorliegt, so sind geeignete Minderungsmaßnahmen zu prüfen. Verschiebung des Nachtzeitraumes: Sofern dies wegen „örtlicher oder zwingender betrieblicher Verhältnisse“ erforderlich ist, kann der Beginn des Nachtzeitraums bis auf 23:00 Uhr verschoben werden. Eine achtstündige Nachtruhe ist auf jeden Fall sicherzustellen. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 16 / 92 Verkehrsgeräusche: Verkehrsgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen. Geräusche des An- und Abfahrtsverkehrs auf öffentlichen Straßen in einem Abstand bis zu 500 m*) sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit möglich vermindert werden, sofern - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen und - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt und - die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV [8] erstmals oder weitergehend überschritten werden. *) Da die Verkehrsmengen durch die hohen Besucherzahlen der einzelnen Veranstaltungen großräumige Auswirkungen haben, wird die Grenze des Wirkbereiches in vorliegendem Fall nicht auf 500 m begrenzt, sondern wesentlich vergrößert. Gemengelage: Wenn bei einander angrenzenden Wohn- und Gewerbe-/Industriegebieten, die Reihenfolge der Gebietsabstufung aus Tabelle 3 nicht eingehalten ist, spricht man von einer Gemengelage. Die Immissionsrichtwerte der schutzbedürftigen Nutzungen dürfen in diesem Fall auf einen geeigneten Zwischenwert erhöht werden. Die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 3.4 31.01.2013 Seite 17 / 92 Freizeitlärmrichtlinie Freizeitanlagen sind alle Anlagen, die nicht nur gelegentlich von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt werden. Dies können auch Stätten sein, die ansonsten zu anderen Zwecken genutzt werden. Diese Richtlinie würde damit genau die Lücke füllen, die die TA Lärm verursacht, indem sie Freizeitanlagen ausdrücklich ausschließt. Da aber die Freizeitlärmrichtlinie [5] in Baden Württemberg nie rechtsverbindlich eingeführt wurde, kann sie in vorliegendem Fall nur ergänzend hinzugezogen werden. Die Anforderungen der Freizeitlärmrichtlinie und der TA Lärm entsprechen sich glücklicherweise in sehr vielen Punkten. Immissionsrichtwerte: Erhebliche Belästigungen der Anwohner treten dann auf, wenn die folgenden Immissionsrichtwerte überschritten werden: Immissionsrichtwerte in dB(A) Gebietsausweisung nach BauNVO [7] Tag Nacht Innerhalb der Ruhezeiten Außerhalb der Ruhezeiten (lauteste Stunde) a) Industriegebiete (GI) 70 70 70 b) Gewerbegebiete (GE) 65 60 50 c) Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 55 45 d) Allgemeine Wohngebiete (WA) und Kleinsiedlungsgebiete (WS) 55 50 40 e) Reine Wohngebiete (WR) 50 45 35 f) Kurgebiete, Krankenhäuser Pflegeanstalten 45 45 35 und Tabelle 5: Immissionsrichtwerte der LAI-Freizeitlärmrichtline Kurzzeitige Geräuschspitzen: Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte nach Tabelle 5 um nicht mehr als 30 dB(A) am Tag und 20 dB(A) in der Nacht überschreiten. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 18 / 92 Beurteilungszeiten: Die Immissionsrichtwerte aus Tabelle 5 beziehen sich auf folgende Zeiten: Werktags: Tageszeitraum: 1) 06:00 – 22:00 Uhr Nachtzeitraum : 22:00 – 06:00 Uhr Ruhezeiten: 06:00 – 08:00 Uhr 20:00 – 22:00 Uhr Sonn- und Feiertags: Tageszeitraum: 1) 07:00 – 22:00 Uhr Nachtzeitraum : 22:00 – 07:00 Uhr Ruhezeiten: 07:00 – 09:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr 20:00 – 22:00 Uhr 1) Für den Nachtzeitraum ist die lauteste volle Stunde als maßgeblich anzusetzen. Seltene Störereignisse: Bei besonderen seltenen Ereignissen sollen die Beurteilungspegel die nachfolgenden Werte nicht überschreiten: Tags, außerhalb der Ruhezeiten: 70 dB(A) Tags, innerhalb der Ruhezeiten: 65 dB(A) Nachts: 55 dB(A) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Höchstwerte um nicht mehr als 20 dB(A) am Tage und um nicht mehr als 10 dB(A) in der Nacht überschreiten. Eine Aussage, wie häufig Ereignisse auftreten dürfen, um noch als „selten“ zu gelten, wird nicht getroffen. Man könnte sich hier ggf. an der TA Lärm orientieren. Impuls-, Ton- und Informationshaltigkeit: Enthält das Geräusch Impulse und/oder ist auffälligen Pegeländerungen unterworfen, so ist ein Zuschlag in der Höhe der Differenz zwischen dem Mittelungspegel LAeq und dem Wirkpegel nach dem Taktmaximalpegelverfahren LAFTeq zuzurechnen Geräusche mit auffälligen ton- oder informationshaltigen Geräuschen sind mit einem Zuschlag zu beaufschlagen. Je nach Auffälligkeit gilt ein Zuschlag K Inf von 3 dB(A) oder 6 dB(A). Der Zuschlag Kton beträgt ebenfalls je nach Auffälligkeit 3 dB(A) oder 6 dB(A). Die Summe der Zuschläge KInf + Kton ist auf maximal 6 dB(A) zu begrenzen. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 3.5 31.01.2013 Seite 19 / 92 AVV Baulärm Die aus dem Jahre 1970 stammende allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm [6] gilt für den Betrieb von Baumaschinen auf Baustellen. Immissionsrichtwerte: Immissionsrichtwerte in dB(A) Gebiete Tag Nacht (7-22 Uhr) (22-7 Uhr) a) Gebiete mit gewerblichen und industriellen Anlagen (z.B. GI) 70 70 b) Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind (z.B. GE) 65 50 c) Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind. (z.B. MI) 60 45 d) Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (z.B. WA) 55 40 e) Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind (z.B. WR) 50 35 f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35 Tabelle 6: Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm Kurzzeitige Geräuschspitzen: Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte nach Tabelle 6 um nicht mehr als 20 dB(A) in der Nacht überschreiten. Zeitkorrektur: Die Geräuschpegel der Baumaschinen dürfen bei einer Beschränkung der täglichen Betriebsdauer um folgende Werte vermindert werden: Durchschnittliche tägliche Betriebsdauer Zeitkorrektur Tag Nacht [dB(A)] bis 2,5 Std. bis 2 Std. 10 über 2,5 Std. bis 8 Std. über 2 Std. bis 6 Std. 5 über 8 Std. über 6 Std. 0 Tabelle 7: Zeitkorrekturwerte Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 3.6 31.01.2013 Seite 20 / 92 16.BImSchV Die BImSchV [8] wird im Rahmen der TA Lärm [4] herangezogen, um zu prüfen, ob die Geräusche auf öffentlichen Straßen in die Beurteilung mit einbezogen werden müssen. Sie gilt aber eigentlich zur Beurteilung bei einem Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen. In §1 heißt es hierzu: Eine Änderung ist wesentlich, wenn · eine Straße um einen oder mehrerer durchgehende Fahrstreifen […] baulich erweitert wird oder · durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel […] um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn durch einen erheblichen baulichen Eingriff der bereits 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht überschreitende Beurteilungspegel noch weitergehend erhöht wird. Gemäß §2 der 16.BImSchV ist zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel die folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Grenzwerte in dB(A) Gebietsausweisung nach BauNVO [7] Tag Nacht (06:00 – 22:00 Uhr) (22:00 – 06:00 Uhr) 1) Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime 57 47 2) Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA) und Kleinsiedlungsgebiete (WS) 59 49 3) Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 64 54 4) Gewerbegebiete (GE) 69 59 Tabelle 8: Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV Bei Überschreitung der Grenzwerte besteht ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Es kommen sowohl aktive als auch passive Maßnahmen in Frage, wobei aktive Maßnahmen grundsätzlich Vorrang vor passiven Maßnahmen haben. Bei der Prüfung auf Relevanz der öffentlichen Verkehrswege bei der Beurteilung von Anlagen nach TA Lärm ist die Überschreitung der Grenzwerte nur eines von drei Kriterien und verursacht alleine noch keinen Anspruch auf Lärmschutz. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 21 / 92 4 Berechnungsvorschriften 4.1 Straßenverkehr – RLS-90 Die RLS-90 [9] dient zur Ermittlung der Emissionspegel von Straßenverkehrswegen und zur Berechnung des Beurteilungspegels aus diesen Geräuschen. Der Emissionspegel Lm,E berechnet sich zu: Lm,E = Lm(25) + DV + DStrO + DStg + DE (Gl. 1) mit: Lm(25) = Mittelungspegel in 25 m Abstand zur Straßenachse unter Berücksichtigung der Verkehrsmenge (maßgebliche stündliche Verkehrsmengen und Lkw-Anteile) DV = Geschwindigkeitskorrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeiten DStrO = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen nach Tab. 4 der RLS-90 DStg = Korrektur für Steigungen und Gefälle DE = Korrektur für Einfachreflexionen (nur bei Spiegelschallquellen) Die Berechnung des Beurteilungspegels Lr,m am Immissionsort erfolgt nach dem Teilstückverfahren für jeden Fahrstreifen getrennt, indem dieser in annähernd gerade Teilstücke der Länge li unterteilt werden. Die Länge li entspricht maximal der Hälfte des Abstandes dieses Teilstücks zum Immissionsort. Der Beurteilungspegel am Immissionsort entspricht der energetischen Summe aller Mittelungspegel der Teilstücke. Für den Mittelungspegel eines Teilstücks gilt: Lm,i = Lm,E + Dl + Ds + DBM + DB (Gl. 2) mit: Dl = Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge Ds = Einfluss des Abstand und der Luftabsorption DBM = Boden- und Meteorologiedämpfung (entfällt bei Abschirmung) DB = Topografische und bauliche Gegebenheiten (Ein- und Mehrfachreflexionen), Abschirmung (Ein- oder Mehrfachbeugung) Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 4.2 31.01.2013 Seite 22 / 92 Straßenbahn – Schall 03 Die Schall 03 [10] dient zur Ermittlung der Emissionspegel von Schienenverkehrswegen und zur Berechnung des Beurteilungspegels aus diesen Geräuschen. Für jedes Teilstück ermittelt sich der Emissionspegel nach folgender Formel: Lm,E = 10 ∙ lg [ ∑ 10 0,1∙( 51 + DFz + DD + Dl + DV ) ] + DFb + DBr + DBü + DRa (Gl. 3) mit: DFz = Korrektur für Fahrzeugart DD = Korrektur für Bremsbauart Dl = Korrektur für Zuglänge DV = Korrektur für Geschwindigkeit DFb = Korrektur für Fahrbahnart DBr = Korrektur für Brücken DBü = Korrektur für Bahnübergänge DRa = Korrektur für Kurvenradius Die Berechnung des Mittelungspegels Lr am Immissionsort erfolgt nach dem Teilstückverfahren für jeden Fahrstreifen getrennt, indem dieser in annähernd gerade Teilstücke der Länge lk unterteilt werden. Die Länge lk entspricht maximal der Hälfte des Abstandes dieses Teilstücks zum Immissionsort. Der Mittelungspegel am Immissionsort entspricht der energetischen Summe aller Mittelungspegel der Teilstücke. Für den Mittelungspegel eines Teilstücks gilt: Lr,k = Lm,E + 19,2 + 10 ∙ lg lk + Dl + Ds + DL + DBM + Dkorr + s (Gl. 4) mit: lk = Teilstücklänge Dl = Pegeldifferenz durch Richtwirkung Ds = Pegeldifferenz durch Abstand DL = Pegeldifferenz durch Luftabsorption DBM = Pegeldifferenz durch Boden- und Meteorologiedämpfung Dkorr = Pegeldifferenz durch „Einflüsse auf dem Ausbreitungsweg“, (Ein- und Mehrfachreflexionen), Abschirmung (Ein- oder Mehrfachbeugung) s = - 5 dB(A) = Schienenbonus zur Berücksichtigung der geringeren Störwirkung des Schienenverkehrslärms Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 4.3 31.01.2013 Seite 23 / 92 Bayerische Parkplatzlärmstudie Die Bayerische Parkplatzlärmstudie [11] liefert ein Verfahren zur Bestimmung der Emission von Parkplätzen. Der Schalleistungspegel eines Parkplatzes ergibt sich gemäß folgender Formel: Lw = Lw0 + KPA + KI + KD + KStro+ 10∙lg (B ∙ N) mit: Lw0 KPA KI KD KStro B∙N = = = = = = (Gl. 5) Ausgangsschalleistung für eine Bewegung/h = 63 dB(A) Zuschlag für Parkplatzart Zuschlag für Impulshaltigkeit Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs Zuschlag für Fahrbahnoberfläche alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkfläche Die Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs, bestimmt sich wie folgt: KD = 2,5∙lg (f ∙ B - 9) mit: f B = = (Gl. 6) Stellplatzfaktor Anzahl der Stellplätze Die Berechnung der Schallausbreitung für Parkplätze nach der Parkplatzlärmstudie erfolgt gemäß DIN ISO 9613-2 [12]. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 4.4 31.01.2013 Seite 24 / 92 Berechnungsvorschrift DIN ISO 9613-2 Zur Berechnung der Schallausbreitung verweisen die TA Lärm [4] und die Freizeitlärmrichtlinie [5] auf die DIN ISO 9613-2 [12]. Der Geräuschpegel, den eine Punktschallquelle am Empfangspunkt verursacht, wird gemäß dem allgemeinen Berechnungsverfahren wie folgt ermittelt: Lft(DW) = LW + DC – A mit: (Gl. 7) Lft(DW) = äquivalenter Oktavband-Dauerschallpegel bei Mitwind LW = Oktavband-Schallleistungspegel der Punktschallquelle DC = Richtwirkungskorrektur A = Schalldämpfungsterm auf dem Ausbreitungsweg. Der Schalldämpfungsterm setzt sich wie folgt zusammen: A = Adiv + Aatm + Agr + Abar + Amisc (Gl. 8) mit: Adiv = Dämpfung aufgrund geometrischer Schallausbreitung (Entfernung) Aatm = Dämpfung aufgrund von Luftabsorption Agr = Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts Abar = Dämpfung aufgrund von Abschirmung Amisc = Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte, z.B. Bewuchs Bei langfristigen Geräuscheinwirkungen kann der berechnete Pegel noch um einen Meteorologiewert Cmet korrigiert werden, der die mittleren örtlichen Windverhältnisse berücksichtigt. Cmet wird in vorliegendem Fall nicht berücksichtigt. Die schalltechnischen Berechnungen werden mit dem Programm SoundPLAN© durchgeführt. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 25 / 92 5 Emissionen Veranstaltungsgelände 5.1 Ohne Veranstaltung In den Zeiten, in denen keine Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbau) auf dem Messegelände stattfindet, sind von dort keine relevanten Geräuschemissionen zu erwarten. 5.2 Szenario „Maimarkt“ Erwartet werden am besucherstärksten Tag (1.Mai) etwa 60.000 Besucher auf dem Maimarkt bzw. dem Reitturnier. Etwa 9.000 weitere Personen sind an diesem Tag dort beschäftigt (Aussteller, Gastronomie etc.). Die Veranstaltung findet zwischen 9 und 18 Uhr statt, d.h. nur zum Tageszeitraum außerhalb der morgendlichen und abendlichen Ruhezeiten. Maximal werden sich ca. 48.200 Personen gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten. Schallquelle Besucher Aussteller Reitturnier Emissionskenngröße [dB(A)] Anzahl Gleichzeitig keitsfaktor Mittlere Verweildauer Beurteilungsschallleistungspegel LWAr [-] [-] [Std.] [dB(A)] 70 1) 60.000 0,5 5,0 110,0 75 2) 9.000 0,5 10,0 109,5 --- --- 8,0 107,0 110 3) Summe 114 Tabelle 9: Emissionen Veranstaltungsgelände, Szenario Maimarkt 1) „Sprechen gehoben“ gemäß [13] „Sprechen sehr laut“ gemäß [13] 3) pauschaler Ansatz für das Reitturnier inkl. Zuschauer 2) Die in obiger Tabelle angegebenen Emissionen sind Mittelwerte über den ganzen Tag. Zuschläge für Impulshaltigkeit sind in den Emissionsansätzen bereits enthalten. Die schalltechnischen Berechnungen wurden stundenweise mit der jeweiligen Anzahl der Besucher auf dem Maimarkt durchgeführt. Die genaue Anzahl wurde über die Verteilung der Parkvorgänge auf den Parkplätzen ermittelt, siehe Anlage 3. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 26 / 92 Diagramm 1: Tagesgang Besucher Maimarkt Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 5.3 31.01.2013 Seite 27 / 92 Szenario „Messe Happy Family“ Die REWE Happy Family ist eine eintägige Eventmesse des Lebensmittelhandels, das speziell Familien mit Kindern anspricht. Es gibt zahlreiche Spielmöglichkeiten für Kinder, gastronomische Angebote, Verkauf und eine Showbühne. Erwartet werden etwa 60.000 Besucher und etwa 8000 Aussteller/Mitarbeiter. Es werden sich in der Spitzenzeit knapp 46.000 Personen gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Die Veranstaltung findet an einem Samstag zum Tageszeitraum außerhalb der Ruhezeiten statt. Wir gehen davon aus, dass ca. 45% aller Besucher Kinder sein werden. Schallquelle Emissionskenngröße [dB(A)] 87 1) Erwachsene 70 2) Showbühne Kinder (Musik) Showbühne (Ansagen) Anzahl Gleichzeitig keitsfaktor Mittlere Verweildauer Beurteilungsschallleistungspegel LWAr [-] [-] [Std.] [dB(A)] 27.000 0,5 4,5 123,0 41.000 0,333 130 3) --- --- 5 125 115 4) --- --- 9 112,5 Summe 5,0 5) 106,5 127,5 Tabelle 10: Emissionen Veranstaltungsgelände, Szenario Happy Family 1) „Kinderschreien“ gemäß [13] „Sprechen gehoben“ gemäß [13] 3) pauschaler Ansatz für maximale Aussteuerung der Lautsprecheranlagen 4) pauschaler Ansatz für mikrophonverstärkte Ansagen zwischen den Showacts 5) Da hier Besucher und Mitarbeiter zusammengefasst sind, ist die mittlere Verweildauer etwas höher als die der Kinder 2) Die in obiger Tabelle angegebenen Emissionen sind Mittelwerte über den ganzen Tag. Zuschläge für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit sind in den Emissionsansätzen bereits enthalten. Die schalltechnischen Berechnungen wurden stundenweise mit der jeweiligen Anzahl der Besucher auf dem Maimarkt durchgeführt. Die genaue Anzahl wurde über die Verteilung der Parkvorgänge auf den Parkplätzen abgeschätzt, siehe Anlage 4. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 28 / 92 Diagramm 2: Tagesgang Besucher Happy Family 5.4 Szenario „Technoveranstaltung Time Warp“ Die Time Warp ist eine der bedeutendsten Veranstaltungen für elektronische Musik in Deutschland. Neben der eigentlichen Time Warp findet auch ein Rahmenprogramm, allerdings nicht auf dem Maimarktgelände, statt. Die große Abschlussparty in der Maimarkthalle, die eigentliche Time Warp, findet am Samstag statt und beginnt um 19:00 Uhr. Der Hauptteil der Gäste ist allerdings erst am späten Abend (22 – 0 Uhr) zu erwarten. In diesem Zeitraum dürfte auch die für die Beurteilung maßgebende lauteste Nachtstunde liegen. Insgesamt werden ca. 15.000 Gäste erwartet. Die Veranstaltung selbst endet erst am Sonntagmittag, wobei erfahrungsgemäß ab den frühen Morgenstunden die Anzahl der Besucher stark rückläufig sein wird. Die mittlere Verweildauer der Besucher beträgt etwa 9 Stunden, was für eine Discoveranstaltung relativ lange ist. Da bei Verlassen der Maimarkthalle kein kostenloser Wiedereintritt möglich ist, sind im Außenbereich nur geringe Geräuschemissionen zu erwarten. Bedingt durch die leichte Hallenkonstruktion wird allerdings der Halleninnenpegel nach außen dringen können. Hier ist mit besonders tieffrequenten Geräuschanteilen zu rechnen. Der Halleninnenpegel wird zu Li = 100 dB(A) abgeschätzt. Typischerweise liegen bei Diskotheken die Pegel zwischen 90 und 100 dB(A), so dass wir hier am oberen Rand Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 29 / 92 der üblichen Geräuschskala liegen. Der Halleninnenpegel ist damit so laut, dass (wie auch in der Realität möglich) die Gefahr für Gehörschäden für die Besucher besteht. Das Schalldämmmaß der Maimarkthalle wird mit R’w = 30 dB(A) angesetzt, was einem etwas geringeren Wert einer üblichen Konstruktion aus Stahltrapezblech mit Mineralwolle (Wand- bzw. Dachaufbau) entspricht. Auch hier liegen die Ansätze somit in Richtung der sicheren Seite. Diagramm 3: Tagesgang Besucher Time Warp (Achtung: nach 17 Uhr ist der Samstagabend dargestellt. Von 0 Uhr bis 13 Uhr ist der Sonntag dargestellt) Die genaue Anzahl wurde über die Verteilung der Parkvorgänge auf den Parkplätzen ermittelt, siehe Anlage 5. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 5.5 31.01.2013 Seite 30 / 92 Szenario „Größtes Open-Air-Konzert“ Eine derartige Veranstaltung fand mit dem Konzert von Robbie Williams zum letzten Mal 2004 statt. Es ist unklar, ob das Maimarktgelände zukünftig als Gastgeber für solche Veranstaltungen in Frage kommt, oder ob für solche Konzerte nicht andere Standorte, z.B. die SAP-Arena oder der Hockenheimring, besser geeignet sind. Dennoch soll ein derartiges Szenario im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen berücksichtigt werden. Derartige Konzerte finden zumeist an Wochenenden statt, wobei typischerweise die Veranstaltung am frühen Abend mit den Vorgruppen beginnt und sich das eigentliche Konzert dann mit einer Dauer zwischen 1,5 bis 3 Stunden anschließt. In den früheren Konzerten auf dem Maimarktgelände war festgelegt, dass Konzerte um 23 Uhr beendet sein müssen. Schallquelle Emissionskenngröße Dauer Beurteilungsschallleistungspegel LWAr [dB(A)] [Std.] [dB(A)] 7,75 96,9 1) Aufbau / Soundcheck 100 Konzert (Lautsprecher / Pyrotechnik) 144 2) 4 138 Besucher (80.000) 70 3) 4,9 114 Summe 138 Tabelle 11: Emissionen Veranstaltungsgelände, Szenario Open-Air 1) pauschaler Ansatz für Soundcheck, Aufbautätigkeiten etc. pauschaler Ansatz für maximale Aussteuerung der Lautsprecheranlagen 3) „Sprechen gehoben“ gemäß [13] 2) Zuschläge für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit sind in den Emissionsansätzen bereits enthalten. Die genaue Anzahl der Parkvorgänge auf den Parkplätzen ist in Anlage 6 dargestellt. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 31 / 92 Diagramm 4: Tagesgang Besucher Open-Air Konzert 5.6 Szenario „Normales Konzert“ Hier wird das Szenario eines Konzertes auf dem Maimarktgelände, optional mit einer zeitgleichen Veranstaltung in der SAP-Arena, betrachtet. Auch dieses Konzert wird als Open-Air Konzert angesetzt, allerdings deutlich kleiner als im vorangegangenen Szenario. Man geht hier von etwa 12.500 Besuchern aus. Schallquelle Bühne / Lautsprecher Besucher (12.500) Emissionskenngröße Dauer Beurteilungsschallleistungspegel LWAr [dB(A)] [Std.] [dB(A)] 3 124 3,75 105 130 70 1) 2) Summe 124 Tabelle 12: Emissionen Veranstaltungsgelände, Szenario Normales Konzert 1) 2) pauschaler Ansatz für die Aussteuerung der Lautsprecheranlagen „Sprechen gehoben“ gemäß [13] Zuschläge für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit sind in den Emissionsansätzen bereits enthalten. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 32 / 92 Diagramm 5: Tagesgang Besucher Normales Konzert Die genaue Anzahl wurde über die Verteilung der Parkvorgänge auf den Parkplätzen ermittelt, siehe Anlage 7. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 33 / 92 6 Emissionen Parkverkehr 6.1 Ohne Veranstaltung In den Zeiten, in denen keine Veranstaltung auf dem Messegelände stattfindet, sind die Parkflächen unbenutzt. Entsprechend entstehen dort auch keine Emissionen. 6.2 Szenario „Maimarkt“ Während des Maimarktes sind die Parkflächen P1 – P3, VIP und P20 für die Besucher geöffnet. Die Parkplätze P6 – P10 sind für Aussteller und Bedienstete reserviert. Busse lassen die Fahrgäste auf der Messevorfahrt aus- und wieder einsteigen. In der Wartezeit werden Busse auf den Parkplätzen P4 und P5 abgestellt. Parkplatz Anzahl der Stellplätze Anzahl der Parkbewegungen pro Tag Mittlerer Emissionspegel LWAr nach [11] P1 980 2.614 96,5 P2 820 2.165 95,6 P3 846 2.244 95,8 VIP 795 2.112 95,4 P4 16 32 Busse 82,1 P5 35 70 Busse 86,9 P6 669 2.008 98,0 P7 330 987 94,2 P8 540 1.621 96,9 P9 150 450 89,9 P 10 234 704 92,3 P 20 6500 17.268 109,4 Tabelle 13: Verkehrsstärken und Emissionen Parkplätze, Szenario Maimarkt Da bei den Ausstellern ein Teil der Fahrzeuge aus Transportern und Klein-Lkw sowie ein geringerer Teil aus großen Lkw bestehen wird, werden die Emissionen dieser Parkvorgänge mit einem Zuschlag von 3 dB(A) gegenüber normalen Pkw-Stellplätzen versehen. Die stundengenaue Verteilung der Parkverkehre sieht folgendermaßen aus: Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 34 / 92 Die genaue Anzahl der stündlichen Parkbewegungen auf den Parkplätzen ist in Anlage 3 dargestellt. Die Verkehrsstärken und die Aufteilung der Fahrzeuge auf die Parkplätze entstammen dem Büros Köhler, Leutwein und Partner, Karlsruhe. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 6.3 31.01.2013 Seite 35 / 92 Szenario „Messe Happy Family“ Der Großparkplatz P20 ist für die Besucher-Pkw der Happy Family. Busse nutzen den Parkplatz P5. Die Parkflächen P6 – P9 sind für den Veranstalter reserviert. Parkplatz Anzahl der Stellplätze Anzahl der Parkbewegungen pro Tag Mittlerer Emissionspegel LWAr nach [11] P5 35 70 86,9 P6 669 1178 97,5 P7 330 876 93,6 P8 540 1437 96,3 P9 150 400 89,3 P 20 6500 16600 109,2 Tabelle 14: Verkehrsstärken und Emissionen Parkplätze, Szenario Happy Family Da bei den Ausstellern ein Teil der Fahrzeuge aus Transportern und Lkw bestehen wird, werden die Emissionen dieser Parkvorgänge mit einem Zuschlag von 3 dB(A) gegenüber normalen Pkw-Stellplätzen versehen. Die stundengenaue Verteilung der Parkverkehre sieht folgendermaßen aus: Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 36 / 92 Die genaue Anzahl der stündlichen Parkbewegungen auf den Parkplätzen ist in Anlage 4 dargestellt. Die Verkehrsstärken und die Aufteilung der Fahrzeuge auf die Parkplätze entstammen dem Büro Köhler, Leutwein und Partner, Karlsruhe. 6.4 Szenario „Technoveranstaltung Time Warp“ Die Besucher der Time Warp kommen zu großen Teilen mit dem öffentlichen Nahverkehr (33%), (Reise-)Bussen (33%) und Taxen (17%). Nur etwa 17% der Besucher kommen in Privat-Pkw. Der Grund für den geringen Anteil des PkwIndividualverkehrs ist sicherlich im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum und der großen Anstrengung durch ausdauerndes Tanzen zu finden. Die Parkplätze P6 und P7 sind für die Besucher geöffnet. Busse können auf den Parkplätzen P4, P5 und P8 abgestellt werden. Parkplatz Anzahl der Stellplätze Anzahl der Parkbewegungen Mittlerer Emissionspegel LWAr nach [11] Tag / Nacht Tag / Nacht *) P4 16 20 / 10 (Busse) 80,1 / 85,1 P5 35 44 / 26 (Busse) 84,9 / 90,1 P6 669 848 / 492 91,3 / 96,3 P7 330 416 / 244 87,4 / 92,5 P8 540 60 / 40 (Busse) 88,0 / 93,4 Tabelle 15: Verkehrsstärken und Emissionen Parkplätze, Szenario Time Warp ) * lauteste Nachtstunde Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 37 / 92 Die stundengenaue Verteilung der Parkverkehre sieht folgendermaßen aus: Die genaue Anzahl der stündlichen Parkbewegungen auf den Parkplätzen ist in Anlage 5 dargestellt. Die Verkehrsstärken und die Aufteilung der Fahrzeuge auf die Parkplätze entstammen dem Büro Köhler, Leutwein und Partner, Karlsruhe. 6.5 Szenario „Größtes Open-Air-Konzert“ Für ein derartiges Konzert sind alle verfügbaren Parkflächen für die Besucher geöffnet, die auch vollständig ausgenutzt werden. Parkplatz Anzahl der Stellplätze Anzahl der Parkbewegungen Tag / Nacht Mittlerer Emissionspegel LWAr nach [11] P1 980 980 / 980 92,3 / 102,8 P2 820 820 / 820 91,4 / 102,4 P3 846 846 / 846 91,5 / 102,1 VIP 795 795 / 795 91,2 / 101,7 P4 16 16 / 16 (Busse) 79,1 / 91,1 P5 35 35 / 35 (Busse) 83,9 / 96,0 P6 669 669 / 669 90,3 / 100,8 Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 38 / 92 P7 330 330 / 330 86,4 / 97,0 P8 540 540 / 540 89,1 / 99,6 P9 150 150 / 150 82,1 / 92,7 P 10 234 234 / 234 84,5 / 95,1 P 20 6500 6500 / 6500 105,1 / 115,6 Tabelle 16: Verkehrsstärken und Emissionen Parkplätze, Szenario Open-Air Die stundengenaue Verteilung der Parkverkehre sieht folgendermaßen aus: Die genaue Anzahl der stündlichen Parkbewegungen auf den Parkplätzen ist in Anlage 6 dargestellt. Die Verkehrsstärken und die Aufteilung der Fahrzeuge auf die Parkplätze entstammen dem Büro Köhler, Leutwein und Partner, Karlsruhe. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 6.6 31.01.2013 Seite 39 / 92 Szenario „Normales Konzert“ Bei derartigen Konzerten auf dem Maimarktgelände werden die Stellplätze auf dem Großparkplatz P 20 und zusätzlich der P6 ausreichen. Für parallele Veranstaltungen auf dem Maimarktgelände und in der SAP-Arena wird ein Großteil der verfügbaren Parkflächen für die Besucher erforderlich. Es ist vorgesehen, dass die Besucher des Maimarktgeländes und der SAP-Arena die jeweils nächstgelegenen Parkflächen benutzen. Eine Durchmischung und Behinderung der Besuchergruppen kann durch den unterschiedlichen Anfangszeitpunkt der Veranstaltungen und mit entsprechenden verkehrslenkenden Maßnahmen verhindert werden. Parkplatz Anzahl der Stellplätze Anzahl der Parkbewegungen Tag / Nacht Mittlerer Emissionspegel LWAr nach [11] P6 669 102 / 102 82,1 / 92,6 P 20 6500 2879 / 2879 101,6 / 112,1 Tabelle 17: Verkehrsstärken und Emissionen Parkplätze, Szenario Normales Konzert Die stundengenaue Verteilung der Parkverkehre sieht folgendermaßen aus: Die genaue Anzahl der stündlichen Parkbewegungen auf den Parkplätzen ist in Anlage 7 dargestellt. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 40 / 92 Parkplatz Anzahl der Stellplätze Anzahl der Parkbewegungen Tag / Nacht Mittlerer Emissionspegel LWAr nach [11] P1 980 1665 / 294 94,6 / 99,2 P2 820 1391 / 245 93,7 / 98,2 P3 846 1437 / 253 93,8 / 98,3 VIP 795 1352 / 238 93,5 / 98,0 P6 669 679 / 120 90,3 / 94,8 P7 330 110 / 110 81,6 / 93,7 P 20 6500 3111 / 3111 101,9 / 114,0 Tabelle 18: Verkehrsstärken und Emissionen Parkplätze, Szenario Normales Konzert + SAP-Arena Die stundengenaue Verteilung der Parkverkehre sieht folgendermaßen aus: Die genaue Anzahl der stündlichen Parkbewegungen auf den Parkplätzen ist in Anlage 8 dargestellt. Die Verkehrsstärken und die Aufteilung der Fahrzeuge auf die Parkplätze entstammen dem Büro Köhler, Leutwein und Partner, Karlsruhe. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 41 / 92 7 Emissionen Straßenverkehr 7.1 Ohne Veranstaltung Die Verkehrssituation an Tagen ohne Veranstaltung berücksichtigt ausschließlich die allgemeinen Durchfahr- und Anliegerverkehre. Dieser Fall wird nochmals in die Tagesarten Werktag (Di. – Do.), Samstag und Sonntag unterschieden, da sich die untersuchten Szenarien an verschiedenen Tagen abspielen. Auf diese Weise ist eine direkte Vergleichbarkeit der Verkehrssituationen gegeben. Alle Verkehrszahlen sind eine Prognose für das Jahr 2020. .Für die verschiedenen Tagesarten ist folgende prinzipielle Verteilung der Verkehre über den Tageszeitraum gegeben: Diagramm 6.1: Verkehrsverteilung „ohne Veranstaltung“ werktags (Quelle: Koehler & Leutwein) Legende: Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 42 / 92 Diagramm 6.2: Verkehrsverteilung „ohne Veranstaltung“ samstags (Quelle: Koehler & Leutwein) Diagramm 6.3: Verkehrsverteilung „ohne Veranstaltung“ sonntags (Quelle: Koehler & Leutwein) Die genauen Verkehrsmengen stammen vom Büro Köhler, Leutwein und Partner GbR. Aufgrund der großen Datenmenge sind diese hier nicht nochmals im Detail aufgelistet. Sie können dem zugehörigen Fachgutachten entnommen werden. Die Verkehrsmengen auf den einzelnen Querschnitten sind in Anlage 9 nochmals grafisch dargestellt Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 7.2 31.01.2013 Seite 43 / 92 Mit Veranstaltung Wenn auf dem Maimarktgelände oder in der SAP-Arena eine Veranstaltung stattfindet, werden dadurch zusätzliche Verkehrsmengen bei der Zu- und Abfahrt erzeugt. Diese Verkehrserzeugung, die zusätzlich zu den Verkehrsmengen im Nullfall zu sehen ist, stellt sich für die untersuchten Szenarien wie folgt dar: Grafik 1: Zu- und Abfahrt zum/vom Maimarktgelände Mit: A: B: C: D: E: F: G: Zu- und Abfahrt über B 38a von Norden Zu- und Abfahrt über Seckenheimer Landstraße (L 637) von Osten Zu- und Abfahrt über A 656 von Osten Zu- und Abfahrt über B 38a von Süden Zu- und Abfahrt über Ludwigshafener Straße von Westen Zu- und Abfahrt über A 656 von Westen Zu- und Abfahrt über Seckenheimer Landstraße (L 637) von Westen Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 44 / 92 Zu- und Abfahrt Veranstaltung A B C D E F G Maimarkt 18,2 % 2,4 % 28,9 % 12,4 % 18,8 % 17,9 % 1,4 % Happy Family 18,2 % 2,3 % 28,9 % 12,4 % 15,7 % 21,0 % 1,5 % Time Warp 17,6 % 2,4 % 28,6 % 13,8 % 25,2 % 11,0 % 1,4 % Open-Air Konzert 18,2 % 2,3 % 28,9 % 12,4 % 19,3 % 17,5 % 1,4 % Normales Konzert 18,3 % 2,3 % 28,9 % 12,4 % 14,3 % 22,4 % 1,4 % Normales Konzert + SAP-Arena 18,2 % 2,3 % 28,8 % 12,5 % 20,5 % 16,2 % 1,5 % Tabelle 19: Zu- und Abfahrt ins Untersuchungsgebiet bei Veranstaltungen (Quelle: Köhler, Leutwein und Partner) Wie die Auswertung der zu- und abfahrenden Verkehre zeigt, ist die Verteilung bei den untersuchten Szenarien ziemlich ähnlich. Dies liegt daran, dass alle diese Veranstaltungen einen relativ großräumigen Einzugsbereich mit besonders großem Besucheranteil aus dem Stadtgebiet Mannheim aufweisen. Es liegt nahe, dass diese Besucher auch auf ähnlichen Wegen anreisen werden. Auffallend ist, dass bei Veranstaltungen mit relativ großem Anteil an Taxen (insbesondere die Time Warp) der Verkehrsanteil auf der Ludwigshafener Straße (E) zunimmt (Ziel- und Quelle Hauptbahnhof). Die genaue Verkehrsverteilung auf den Querschnitten der Zu- und Abfahrt sowie innerhalb des Untersuchungsgebietes ist in folgenden Anlagen nochmals genauer beschrieben: Szenario Maimarkt Happy Family Time Warp Größtes Open-Air Konzert Normales Konzert Normales Konzert + SAP-Arena Anlage Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Tabelle 20: Übersicht Zu- und Abfahrtsverkehr (Quelle: Köhler, Leutwein und Partner) Die Verkehrsstärken stammen vom Büro Köhler, Leutwein und Partner, Karlsruhe. Da die Ermittlung der stundengenauen Verkehrszahlen nur für unsere schalltechnische Untersuchung von Bedeutung war, tauchen diese Verkehrszahlen im eigentlichen fachgutachterlichen Bericht zum Verkehr nicht explizit auf. Die entsprechenden Tabellen mit den Verkehrszahlen sind dafür im Datenanhang zu diesem Bericht nochmals angefügt. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 45 / 92 8 Emissionen Schienenverkehr 8.1 Ohne Veranstaltung Die Straßenbahnlinie Nr. 6 des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) durchquert das Untersuchungsgebiet zwischen den Stationen Neuostheim-Endstelle und Neuhermsheim-Rangierbahnhof. An der Haltestelle „Maimarkt“ verkehren in der Regel folgende Züge: Uhrzeit Richtung Rheingönnheim Richtung Neuhermsheim Beide Richtungen GT 6N RNV 8 GT 6N RNV 8 GT 6N RNV 8 07 – 08 Uhr - - - 1 - 1 08 – 09 Uhr - 5 - 5 - 10 09 – 10 Uhr - 4 - 4 - 8 10 – 11 Uhr - 4 - 5 - 9 11 – 12 Uhr - 4 - 4 - 8 12 – 13 Uhr - 5 - 5 - 10 13 – 14 Uhr 2 4 3 4 5 8 14 – 15 Uhr 3 5 3 4 6 9 15 – 16 Uhr 3 4 3 4 6 8 16 – 17 Uhr 3 5 3 4 6 9 17 – 18 Uhr 3 4 3 5 6 9 18 – 19 Uhr 3 4 3 4 6 8 19 – 20 Uhr 3 2 3 1 6 3 20 – 21 Uhr - - - - - - 21 – 22 Uhr - - - - - - 22 – 04 Uhr - - - - - - Summe Tag 20 50 21 50 41 100 Summe Nacht - - - - - - 05 – 06 Uhr 06 – 07 Uhr GT 6N – Stadtbahn 6 Achsen, 30 m Länge RNV 8 – Stadtbahn 8 Achsen, 42 m Länge Tabelle 21: Streckenbelastung Stadtbahn ohne Veranstaltung (normaler Fahrplan) Die Stadtbahnverkehre setzen sich zusammen aus den Fahrten der Linie 6 sowie aus Leer- und Betriebsfahrten von/zum Rangierbahnhof. Die Verkehrszahlen des RNV 8 entstammen dem Jahr 2008, die Stadtbahnzahlen sind entsprechend des Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 46 / 92 Aushangfahrplans 2013 angesetzt. Letztendlich spielt der Schienenverkehr aber aufgrund des dominanten Straßenverkehrslärms ohnehin keine Rolle bei unserer schalltechnischen Untersuchung. 8.2 Mit Veranstaltung Bei einzelnen Veranstaltungen werden zusätzliche Züge eingesetzt. Bekannt sind dem Gutachter die Zusatzverkehre während des Maimarktes und bei Eishockeyspielen in der SAP-Arena. Die Zusatzverkehre bei anderen Veranstaltungen wurden abgeschätzt. Uhrzeit Richtung NeuostheimEndstelle Richtung NeuhermsheimRangierbahnhof Beide Richtungen GT 6N RNV 8 GT 6N RNV 8 GT 6N RNV 8 25 - 25 - 50 - - - - - - - Ganzer Tag - - - - - - Ganze Nacht - - - - - - Maimarkt 08 – 19 Uhr Happy Family *) Ganzer Tag Time Warp *) Größtes Open Air Konzert *) 17 – 20 Uhr - - 3 9 3 9 22 – 23 Uhr 3 9 - - 3 9 - - - - - ) Normales Konzert * Ganzer Tag - ) Normales Konzert + SAP-Arena * 17 – 20 Uhr - - 3 5 3 5 22 – 23 Uhr 1 7 - - 1 7 Eishockeyspiele in SAP-Arena (freitags) 17 – 20 Uhr - - 3 5 3 5 22 – 23 Uhr 1 7 - - 1 7 ) * Zahlen geschätzt Tabelle 22: Streckenbelastung Stadtbahn, Zusatzverkehr bei Veranstaltungen Auch der Zusatzverkehr der Straßenbahn bei Veranstaltungen spielt keine Rolle, da der Schienenverkehr weiterhin dem Straßenverkehr untergeordnet bleibt. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 47 / 92 9 Durchführung der Schallausbreitungsberechnungen Die Berechnungen wurden mit dem Programm SoundPLAN® durchgeführt. Hierbei wurde zunächst auf Basis der vorliegenden Höheninformationen ein dreidimensionales Geländemodell erstellt. Anschließend wurden auf diesem Gelände alle schalltechnisch relevanten Objekte der Umgebung modelliert, z.B. Gebäude, Straßen- und Schienenwege. Die Emissionen der einzelnen Schallquellen wurden entsprechend den Berechnungen aus den Kapiteln 5 bis 8 angesetzt und auf den jeweiligen Untersuchungsfall abgestimmt. Insgesamt wurden folgende Szenarien untersucht: 1. Geräusche vom Veranstaltungsgelände und den dazugehörigen Parkplätzen a. Maimarkt b. Happy Family c. Time Warp d. Größtes Open Air Konzert e. Normales Konzert f. Normales Konzert + SAP-Arena 2. Verkehrslärm im umliegenden Verkehrsnetz (Straßen und Schienen) g. Ohne Veranstaltung h. Maimarkt i. Happy Family j. Time Warp k. Größtes Open Air Konzert l. Normales Konzert m. Normales Konzert + SAP-Arena 3. Gesamtlärmbelastung aus dem Verkehrsnetz, Veranstaltung n. Ohne Veranstaltung o. Maimarkt p. Happy Family q. Time Warp r. Größtes Open Air Konzert s. Normales Konzert t. Normales Konzert + SAP-Arena dem Parken und der 4. Weitere schalltechnische Untersuchungen u. Neubau Logistikring – Verkehrslärmuntersuchung nach 16.BImSchV v. Baulärm im Plangebiet w. Nutzung des Parkplatzes am Landesmuseum Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 48 / 92 Die Berechnung der Beurteilungspegel im Plangebiet erfolgte jeweils getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum. Die Immissionen werden auf der Basis der eingegebenen Geometrie- und Emissionsdaten selbständig berechnet, indem von den jeweiligen Schallempfangspunkten Suchstrahlen in alle Richtungen ausgesandt werden, so dass sich ein berechneter Schallpegel aus entsprechend vielen Teilpegeln zusammensetzt. Es gelten die in Kapitel 4 beschriebenen Rechenvorschriften der RLS-90 [9] für Straßenverkehrslärm, der Schall03 [10] für Schienenverkehrslärm sowie die DIN ISO 9613-2 [12] für Parkplätze, Veranstaltungsgeräusche vom Maimarktgelände und für den Baulärm. Berechnet wurde jeweils die flächenhafte Schallpegelverteilung in einer Höhe von 2 m über Gelände, was etwa dem Höreindruck eines erwachsenen Menschen an dem jeweiligen Standpunkt entspricht. Zusätzlich wurde für einige ausgewählte Gebäude in der Umgebung (Siehe Kapitel 2.2) der dort zu erwartende Geräuschpegel nochmals detailliert berechnet. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 49 / 92 10 Ergebnisse der Schallausbreitungsberechnungen 10.1 Geräusche vom Veranstaltungsgelände und den dazugehörigen Parkplätzen Bei diesen Berechnungen wurden alle Geräusche vom Veranstaltungsgelände (z.B. Besucher, Lautsprecher etc.) sowie die Geräusche von den Parkplätzen erfasst. Die Erhöhung des Verkehrs auf öffentlichen Straßen bei der Zu- und Abfahrt wurden nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse sind entsprechend den Vorgaben der DIN 18005 [3] und der TA Lärm [4] (evtl. auch Freizeitlärmrichtlinie) zu beurteilen und in der Abwägung für den Bebauungsplan zu berücksichtigen. Immissionsort Nr. Adresse Zulässige Immissionsrichtwerte Tag Nacht Beurteilungspegel Lr in dB(A) Maimarkt Happy Family Tag Nacht Tag Nacht 45 - 51 - 45 - 55 - 1 Xaver-FuhrStraße 3 2 Xaver-FuhrStraße 6/4 3 Hans-ThomaStraße 18 46 - 55 - 4 Rohrlachstraße 46 36 - 46 - 5 Emy-RoederStraße 35 40 - 43 - 6 Konrad-WitzStraße 2 38 - 41 - 7 Dürerstraße 140 39 - 43 - Immissionsort 65 55 50 40 (Seltenes Ereignis) Nr. Adresse 1 Xaver-FuhrStraße 3 2 Xaver-FuhrStraße 6/4 3 Hans-ThomaStraße 18 Beurteilungspegel Lr in dB(A) Zulässige Immissionsrichtwerte Tag Nacht 65 50 (70) (55) Größtes Open-AirKonzert Time Warp Tag Nacht Tag Nacht 24 26 70 42 29 30 69 42 31 33 63 43 Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 4 Rohrlachstraße 46 5 Emy-RoederStraße 35 6 Konrad-WitzStraße 2 7 Dürerstraße 140 Immissionsort Nr. Adresse 55 40 (70) (55) Zulässige Immissionsrichtwerte Tag Nacht 31.01.2013 Seite 50 / 92 24 25 46 32 29 31 60 40 26 28 59 38 27 29 61 37 Beurteilungspegel Lr in dB(A) „normales“ Konzert „normales“ Konzert + SAP-Arena Tag Nacht 55 28 55 28 54 27 54 28 1 Xaver-FuhrStraße 3 2 Xaver-FuhrStraße 6/4 3 Hans-ThomaStraße 18 48 29 48 29 4 Rohrlachstraße 46 31 20 31 21 5 Emy-RoederStraße 35 45 34 45 35 6 Konrad-WitzStraße 2 44 32 44 32 7 Dürerstraße 140 46 29 46 30 65 55 50 40 Tabellen 23: Ergebnisse der Immissionsberechnungen „Veranstaltung“ an den maßgeb. Immissionsorten Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 51 / 92 Die Ergebnisse der flächenhaften Immissionsberechnungen sind zusätzlich in folgenden Anlagen wiedergegeben: Anlage Szenario Tageszeitraum (6 – 22 Uhr) * ) Nachtzeitraum (22 – 6 Uhr) *) a Maimarkt Anlage 13 - b Happy Family Anlage 14 - c Time Warp Anlage 15 Anlage 16 d Größtes Open Air Konzert Anlage 17 Anlage 18 e Normales Konzert Anlage 19 Anlage 20 f Normales Konzert + SAP Anlage 21 Anlage 22 *) bei Szenario d-f wird der Tageszeitraum auf 7-23 Uhr verschoben. Nachts gilt die lauteste Nachtstunde Tabelle 24: Ergebnisse der Immissionsberechnungen „Veranstaltung“ - Rasterlärmkarten In den Plänen ist der jeweilige Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete (WA, tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)) durch eine rote Linie markiert. Die Beurteilung der Geräuscheinwirkung ist aber immer von der tatsächlichen Gebietsausweisung abhängig. Die rote Linie dient nur zu Orientierungszwecken und ist keine Grenzlinie. a. Maimarkt Wie die Berechnungsergebnisse in Tabelle 23 und Anlage 13 zeigen, werden an den umliegenden Wohngebieten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm mit Abstand eingehalten. Auch die weitergehenden schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm (z.B. kurzzeitige Spitzenpegel) werden mit Abstand eingehalten. Tieffrequente Geräuschanteile sind nicht oder nur in geringem Maß zu erwarten. Ein schalltechnischer Konflikt zwischen Maimarktbetrieb und der Nachbarschaft besteht nicht. b. Happy Family Die Veranstaltung Happy Family (Anlage 14) ist etwas lauter als der Maimarkt. Begründet ist dies maßgebend durch die höheren Emissionen von einer Open-Air Bühne mit Musikdarbietungen. Diese Musikdarbietungen dürften in den angrenzenden Wohngebieten wahrnehmbar sein. Die zulässigen Immissionsrichtwerte werden dennoch mit Abstand eingehalten. Auch die weitergehenden schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm (z.B. kurzzeitige Spitzenpegel) werden mit Abstand eingehalten. Tieffrequente Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 52 / 92 Geräuschanteile können temporär im Zusammenhang mit der Musikbühne entstehen, aber sie dürften aus schalltechnischer Sicht unerheblich sein. Ein schalltechnischer Konflikt zwischen der Messe „Happy Family“ und der Nachbarschaft besteht nicht. c. Time Warp Die Berechnungsergebnisse für die Veranstaltung Time Warp in Tabelle 23 und den Anlagen 15 und 16 zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm mit Abstand eingehalten werden. Dennoch kommt es in der Realität immer wieder zu Beschwerden von Anwohnern. Grund hierfür sind die sehr tieffrequenten Schallanteile, die auch über weite Entfernungen noch wahrnehmbar sind. Im Inneren der Halle werden hohe Geräuschpegel in allen Frequenzbereichen erzeugt. Die relativ dünne Wand- und Deckenkonstruktion der Maimarkthalle ist bei tiefen Frequenzen schalldurchlässig, während die hohen Frequenzen praktisch nicht nach außen dringen können. Auf dem Ausbreitungsweg verstärkt sich dieser Effekt noch, da auch hier die hohen Frequenzen besser gedämpft werden, während die tiefen Geräuschanteile tendenziell sehr weit getragen werden. Die Fenster an den Schlafräumen der Nachbarschaft, selbst wenn es sich dabei um Schallschutzfenster handelt, sind bei tiefen Frequenzen ebenfalls deutlich schalldurchlässiger als bei hohen Frequenzen. So kann es letztendlich sein, dass in den Schlafzimmern ein tieffrequentes „Wummern“ wahrnehmbar ist. Dieser Pegel ist zwar sehr niedrig, er kann aber dennoch eine Störung beim Einschlafen darstellen. Entsprechend Ziffer 7.3 der TA Lärm sind diese tieffrequenten Geräusche in die Beurteilung einzubeziehen und „im Einzelfall nach den örtlichen Gegebenheiten“ zu bewerten. Dabei spricht für die Time Warp, dass sie nur einmal im Jahr stattfindet und daher ein „seltenes Ereignis“ im Sinne der TA Lärm ist. Besonders hohe Störwirkungen ergeben sich aber durch die Tatsache, dass diese Geräusche die ganze Nacht hindurch andauern. Mehr zu diesem Thema findet sich in Kapitel 11.2. d. Größtes Open-Air Konzert Das Szenario „Größtes Open-Air Konzert“ ist mit Sicherheit das lauteste Ereignis, das auf dem Maimarktgelände stattfinden kann. Die Geräuschpegelverteilung ist in den Anlagen 17 und 18 dargestellt. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 53 / 92 Ein derartiges Konzert ist mit Sicherheit als „Seltenes Ereignis“ im Sinne der TA Lärm zu sehen. In diesem Fall gelten Immissionsrichtwerte von 70 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts, die in der Anlage 17 durch eine rote Linie markiert sind. Der Tabelle 23 kann entnommen werden, dass an den schutzbedürftigen Gebäuden in der Nachbarschaft die schalltechnischen Anforderungen eingehalten werden. Allerdings kommt man an den nächstgelegenen Wohngebäuden, insbesondere im Bereich der Xaver-FuhrStraße, sehr nahe an die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse heran. Eine Überschreitung ist nicht auszuschließen. Die „Informationshaltigkeit“, d.h. die Verständlichkeit der Geräusche, ist hoch. Zudem ist mit ausgeprägten tieffrequenten Geräuscheinwirkungen zu rechnen. Insgesamt muss man erkennen, dass ein derartiges Lärmszenario über ein hohes Konfliktpotential verfügt. Es erscheint dem Fachgutachter aber nicht ausgeschlossen, dass ein derartiges Ereignis aber dennoch in der Realität genehmigungsfähig sein kann. Entsprechende Gerichtsurteile aus den letzten Jahren haben bei sog. „sehr seltenen Ereignissen mit hoher historischer oder gesellschaftlicher Bedeutung“ (z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Az. 6 A 10949/04) eine Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte zugelassen. Voraussetzung für eine mögliche Genehmigung ist die Verschiebung des Nachtzeitraums auf 23 Uhr sowie ein Ende der Musikdarbietung um spätestens 23 Uhr. In der danach beginnenden Nachtzeit wäre nur noch mit abfahrenden Zuschauern zu rechnen, so dass hier die Geräuschbelastung sehr stark abnimmt. Der zum Nachtzeit zulässige Pegel an den nächstgelegenen Wohngebäuden von 55 dB(A) wäre deutlich unterschritten, vgl. Anlage 18. Zum Nachtzeitraum wäre unter diesen Voraussetzungen kein schalltechnischer Konflikt zu erwarten. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 54 / 92 e. Normales Konzert Im Normalfall sind Konzerte auf dem Maimarktgelände deutlich leiser als das „Größte Open-Air Konzert“. Diese Konzerte sind aber häufiger und daher eventuell kein „Seltenes Ereignis“ mehr. Es gelten daher die üblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm. Wie aus Tabelle 23 und den Anlagen 19 und 20 ersichtlich ist, werden die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm eingehalten. Insbesondere nach Ende der Musikdarbietung nimmt die Geräuschbelastung rapide ab. Nach Veranstaltungsende abfahrende Pkw sind aus schalltechnischer Sicht unkritisch. Insgesamt sind die Geräusche der Parkflächen gegenüber dem eigentlichen Konzert von untergeordneter Bedeutung. Auch bei normalen Konzerten können ausgeprägt tieffrequente Geräusche entstehen, die wir aber als unkritisch erachten, da sie ausschließlich im Tageszeitraum stattfinden. Bei angemessener Beschallungslautstärke ist kein schalltechnischer Konflikt zwischen einem üblichen Freiluftkonzert und der Nachbarschaft zu erwarten. Ein Konzert im Inneren der Maimarkthalle wäre ohnehin unkritisch. f. Normales Konzert + SAP-Arena Findet parallel zu einem Konzert auf dem Maimarktgelände eine weitere Veranstaltung in der SAP-Arena statt, so ist im Freien ein erhöhtes Parkverkehrsaufkommen zu erwarten. Geräusche aus dem Inneren der SAP-Arena sind aus schalltechnischer Sicht von untergeordneter Bedeutung und wurden daher nicht untersucht. Die Berechnungsergebnisse sind in Tabelle 23 und den Anlagen 21 und 22 dargestellt Wie bereits bekannt, sind die Geräusche des Parkverkehrs deutlich leiser als die eigentlichen Konzertgeräusche. Daher überrascht es auch nicht, dass eine zeitgleiche Veranstaltung in der SAP-Arena am Tage keine spürbare Pegelerhöhung hervorruft. Zum Nachtzeitraum ist mit etwas längeren und intensiveren Parkverkehr zu rechnen, welcher aber weit unterhalb der zulässigen Werte bleibt. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch „normale“ Konzerte auf dem Maimarktgelände ist es damit unerheblich, ob zeitgleich eine Veranstaltung in der SAP-Arena stattfindet. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 55 / 92 Zusammenfassung: Alle Veranstaltungen, die nur zum Tageszeitraum stattfinden, wie z.B. der Maimarkt, die Happy Family oder andere Messen, sind aus schalltechnischer Sicht unkritisch. Veranstaltungen, die in den späten Abend (z.B. Konzerte) oder gar in die Nacht reichen (Time Warp), können zwar in der Nachbarschaft zu Störungen führen, aus rechtlicher Sicht werden sich diese aber aller Wahrscheinlichkeit nach im zumutbaren Rahmen halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn man die Seltenheit dieser Veranstaltungen berücksichtigt. Allerdings sollte man die Zumutbarkeit von Veranstaltungen, die einen Großteil oder gar die ganze Nacht andauern (Time Warp), mit besonderer Sorgfalt beurteilen. Das Problem der tieffrequenten Geräusche ist von besonderem Interesse, da hieraus besonders starke Störungen der Anwohner resultieren können. Mehr hierzu in Kapitel 11.2. Immens laute Veranstaltungen, z.B. große Open-Air Konzerte, werden in der Nachbarschaft sicherlich Lärmstörungen hervorrufen. An den nächstgelegenen Wohngebäuden im Gewerbegebiet Mühlfeld (Xaver-Fuhr-Straße) sind sogar Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse denkbar. Gegebenenfalls sind für derartige Veranstaltungen Ausnahmegenehmigungen bzw. besondere schalltechnische Auflagen seitens der Behörden erforderlich. Diese Veranstaltungen müssen um spätestens 23 Uhr enden. Zusammenfassend kann damit festgestellt werden, dass die heutige Nutzung des Maimarktgeländes mit der Nachbarschaft prinzipiell verträglich ist. Eine Fortführung des Veranstaltungsbetriebs ist mit den Anforderungen der TA Lärm vereinbar. Einzelne wenige Veranstaltungen haben zwar durchaus das Potential für eine Störung der Nachbarschaft, dies ist aber weniger ein prinzipielles Problem sondern sollte jeweils im Einzelfall bei der Genehmigung der Veranstaltungen abgewogen werden. Die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes ist aus Sicht des schalltechnischen Fachgutachters möglich. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 56 / 92 10.2 Verkehrslärm im umliegenden Verkehrsnetz (Straßen und Schienen) Bei diesen Berechnungen wurden alle Geräusche im öffentlichen Verkehrsnetz und die Zunahme dieser Geräusche bei den jeweiligen Veranstaltungen untersucht. Dabei wurde auch die Stadtbahnlinie berücksichtigt, wobei die nördlich verlaufenden Linien Nr. 5 und 9 nicht in das Rechenmodell eingeflossen sind. Der dort stattfindende Verkehr ist unabhängig von Veranstaltungen auf dem Messegelände und insgesamt spielt die Stadtbahn aus schalltechnischer Sicht ohnehin nur eine untergeordnete Rolle. Der Straßenverkehrslärm ist derart dominierend, dass der Stadtbahnverkehr – auch bei möglicher zukünftiger Verkehrszunahme – vollkommen unerheblich ist. Beim öffentlichen Straßenverkehr wurden sämtliche Zu- und Abfahrtswege in / aus dem Untersuchungsgebiet berücksichtigt, sowie alle maßgebenden Erschließungsstraßen im Gebiet. Kleinere Wohnstraßen und Straßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen wurden nicht betrachtet. Die flächenhaften Schallpegelverteilungen sind in folgenden Anlagen wiedergegeben: Anlage Beurteilungspegel Szenario g Pegelzunahme gegenüber Nullfall Tag Nacht Tag Nacht (6 – 22 Uhr) (22 – 6 Uhr) (6 – 22 Uhr) (22 – 6 Uhr) Anlage 23 Anlage 24 - - ohne Veranstaltung Werktag Samstag Sonn- und Feiertag Time Warp h Maimarkt Anlage 25 - Anlage 25 - i Happy Family Anlage 25 - Anlage 25 - j Time Warp Anlage 26 k Größtes Open Air Konzert Anlage 27 l Normales Konzert Anlage 28 Normales Konzert + SAP Anlage 29 m Tabelle 25: Ergebnisse der Immissionsberechnungen „Verkehr“ Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 57 / 92 Die Ergebnisse dieser Berechnungen sind unter zweierlei Gesichtspunkten zu beurteilen: 1. Liegt bereits aufgrund des Verkehrslärms eine Überschreitung der Grenzwerte für den Gesundheitsschutz (70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts) vor, so ist jede weitere Pegelerhöhung kritisch zu sehen. 2. Müssen die veranstaltungsinduzierten Zusatzverkehre bei der Beurteilung der Veranstaltungsgeräusche mit berücksichtigt werden? Die TA Lärm [4] liefert hierfür drei Kriterien. Die Kriterien sind in Kapitel 3.3, Absatz „Verkehrslärm“ beschrieben. Es müssen alle drei Kriterien zusammen erfüllt werden Eigentlich sind diese Verkehrserhöhungen durch Veranstaltungen auf das gesamte Jahr zu betrachten. In diesem Falle würden aber die Veranstaltungsverkehre garantiert keine Auswirkungen auf den Verkehrslärmpegel haben. Wir betrachten stattdessen einzelne Veranstaltungstage, z.B. den Samstag ohne Veranstaltung im Vergleich zum Samstag mit Konzert. Diese Art der Betrachtung führt zu einer sehr starken Gewichtung der Zusatzverkehre und liegt weit auf der sicheren Seite. g. Ohne Veranstaltung Beurteilungspegel Lr in dB(A) – Verkehrslärm ohne Veranstaltung Immissionsort Montag – Freitag Nr. Samstag Sonn- / Feiertag Adresse Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht 1 Xaver-FuhrStraße 3 62,0 54,9 61,6 54,0 60,9 54,0 2 Xaver-FuhrStraße 6/4 65,1 57,2 63,3 55,3 62,6 55,3 3 Hans-ThomaStraße 18 58,3 52,2 57,3 50,9 56,7 50,9 4 Rohrlachstraße 46 59,4 54,5 59,1 53,7 58,4 53,7 5 Emy-RoederStraße 35 64,0 58,3 63,7 57,5 63,0 57,5 6 Konrad-WitzStraße 2 70,9 62,2 70,7 60,9 70,0 60,8 7 Dürerstraße 140 67,1 59,5 66,9 58,5 66,2 58,5 Tabelle 26: Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen ohne Veranstaltung Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 58 / 92 Es lässt sich erkennen, dass der Untersuchungsraum stark von Verkehrsgeräuschen belastet ist, wobei die Autobahn A 656 und die B 38a die maßgebenden Geräuschquellen sind. Es ist ständig mit einem gleichmäßigen „Verkehrsrauschen“ zu rechnen. Die Unterschiede des Beurteilungspegels zwischen Werktag, Samstag und Sonntag sind relativ gering. Allerdings ist die Verteilung der Verkehre über den Tag für die drei untersuchten Fälle verschieden, was sich in den Ergebnissen aber nicht erkennen lässt. (Montags bis freitags ist mit einer ausgeprägten Rushhour morgens und nachmittags zu rechnen. Dagegen sind am Samstagabend und sonntags weniger Lkw unterwegs als an Wochentagen.) An einem Immissionsort (Konrad-Witz-Straße 2) sind die Grenzwerte für den Gesundheitsschutz von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschritten. Grund hierfür ist die direkte Nähe dieses Wohngebäudes zur Seckenheimer Landstraße. Dieser Aspekt verdient nochmals genauere Betrachtung. h. Maimarkt Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar: Beurteilungspegel Lr in dB(A) Immissionsort Ohne Veranstaltung (Nullfall Sonntag) Mit Maimarkt Nr. Adresse Tag Nacht Tag Nacht 1 Xaver-Fuhr-Straße 3 60,9 54,0 61,2 54,0 2 Xaver-Fuhr-Straße 6/4 62,6 55,3 64,0 55,3 3 Hans-Thoma-Straße 18 56,7 50,9 57,0 50,9 4 Rohrlachstraße 46 58,4 53,7 58,7 53,7 5 Emy-Roeder-Straße 35 63,0 57,5 63,5 57,5 6 Konrad-Witz-Straße 2 70,0 60,8 70,1 60,8 7 Dürerstraße 140 66,2 58,5 66,4 58,5 Tabelle 27: Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen, Szenario Maimarkt Der Zusatzverkehr während des Maimarktes ist im Vergleich zu den normalen Verkehrsmengen relativ gering. Der Zusatzverkehr wird zudem direkt auf das übergeordnete Straßensystem (B 38a und A 656) geführt, so dass die bewohnten Bereiche die Verkehrszunahmen kaum mitbekommen Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 59 / 92 Eine deutliche Zunahme des Straßenverkehrs mit einer höheren Geräuschbelastung ist nur in zwei räumlich eng begrenzten Bereichen zu beobachten. Nördlich des Maimarktgeländes, im Kreuzungsbereich Xaver-Fuhr-Straße / Hans-Thoma-Straße, wo sich der Immissionsort Xaver-Fuhr-Straße 6/4 befindet. An diesen Gebäuden ist eine Pegelzunahme um bis zu 2 dB(A) zu erwarten. Bereich Xaver-Fuhr-Straße / Hans-Thoma-Straße, Pegelzunahme tags durch Zusatzverkehr Maimarkt (siehe auch Anlage 25) Zum Zweiten ist eine Pegelzunahme südlich der SAP-Arena festzustellen, die auf die Besucherverkehre zurückzuführen ist, die das Veranstaltungsgelände über die B 38a, Anschlussstelle Ludwigshafener Straße, erreichen. Da sich dort keine Wohngebäude befinden, ist dies aus schalltechnischer Sicht unerheblich. Es können zwei wichtige Erkenntnisse gewonnen werden: 1. Am Immissionsort „Konrad-Witz-Straße“, wo bereits ohne Veranstaltung eine Überschreitung der Grenzwerte für Gesundheitsschutz vorliegt, beträgt die durch den Maimarkt verursachte Pegelerhöhung nur 0,1 dB(A). 2. Die Kriterien der TA Lärm für eine Berücksichtigung der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrswegen werden nicht erfüllt. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 i. 31.01.2013 Seite 60 / 92 Happy Family Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar: Beurteilungspegel Lr in dB(A) Immissionsort Ohne Veranstaltung (Nullfall Samstag) Mit Happy Family Nr. Adresse Tag Nacht Tag Nacht 1 Xaver-Fuhr-Straße 3 61,6 54,0 61,7 54,0 2 Xaver-Fuhr-Straße 6/4 63,3 55,3 64,1 55,3 3 Hans-Thoma-Straße 18 57,3 50,9 57,5 50,9 4 Rohrlachstraße 46 59,1 53,7 59,2 53,7 5 Emy-Roeder-Straße 35 63,7 57,5 63,9 57,5 6 Konrad-Witz-Straße 2 70,7 60,9 70,7 60,9 7 Dürerstraße 140 66,9 58,5 67,0 58,5 Tabelle 28: Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen, Szenario Happy Family Gegenüber dem Szenario „Maimarkt“, bei dem über 13.000 Pkw erwartet werden, wird bei der „Happy Family“ nur mit ca. 8300 Pkw gerechnet. Entsprechend wirkt sich der Zusatzverkehr durch die Veranstaltung noch geringer auf den Verkehrslärmpegel aus. Es können zwei wichtige Erkenntnisse gewonnen werden: 1. Am Immissionsort „Konrad-Witz-Straße“, wo bereits ohne Veranstaltung eine Überschreitung der Grenzwerte für Gesundheitsschutz vorliegt, ist durch die „Happy Family“ keine weitere Pegelerhöhung feststellbar. 2. Die Kriterien der TA Lärm für eine Berücksichtigung der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrswegen werden nicht erfüllt. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 j. 31.01.2013 Seite 61 / 92 Time Warp Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar: Immissionsort Beurteilungspegel Lr in dB(A) Ohne Veranstaltung Mit Time Warp Nr. Adresse Tag Nacht Tag Nacht 1 Xaver-Fuhr-Straße 3 60,8 54,1 60,9 54,4 2 Xaver-Fuhr-Straße 6/4 62,5 55,4 63,7 60,1 3 Hans-Thoma-Straße 18 56,6 51,0 56,6 51,3 4 Rohrlachstraße 46 58,2 53,8 58,3 53,9 5 Emy-Roeder-Straße 35 62,9 57,6 62,9 57,7 6 Konrad-Witz-Straße 2 70,0 61,0 70,0 61,0 7 Dürerstraße 140 66,2 58,6 66,2 58,7 Tabelle 29: Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen, Szenario Time Warp Der Fall „ohne Veranstaltung“ ist dabei eine Mischung aus samstäglichem und sonntäglichem Verkehrsaufkommen entsprechend den Veranstaltungszeiten der Time Warp. Die Zu- und Abfahrtsverkehre zur „Time Warp“ gehen im Tageszeitraum nahezu vollständig im normalen Verkehr unter. Selbst auf der Xaver-Fuhr-Straße sind nur geringe Pegelzunahmen zu erwarten. Im Nachtzeitraum wird die Xaver-Fuhr-Straße normalerweise fast nicht befahren. Der Verkehr, der durch die Time Warp entsteht, vermischt sich daher nicht mit dem übrigen Verkehr. Der Zusatzverkehr führt am Immissionsort Xaver-Fuhr-Straße 6/4 zu einer (relativ gesehen) hohen Pegelzunahme von fast 5 dB(A). An diesem Immissionsort wird auch der nächtliche Grenzwert der 16.BImSchV [8] für Gewerbegebiete (59 dB(A)) überschritten. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 62 / 92 Bereich Xaver-Fuhr-Straße / Hans-Thoma-Straße, Pegelzunahme nachts durch Zusatzverkehr Time Warp Es können zwei wichtige Erkenntnisse gewonnen werden: 1. Am Immissionsort „Konrad-Witz-Straße“, wo bereits ohne Veranstaltung eine Überschreitung der Grenzwerte für Gesundheitsschutz vorliegt, ist durch die „Time Warp“ am Tage und in der Nacht keine weitere Pegelerhöhung feststellbar. 2. Die Kriterien der TA Lärm für eine Berücksichtigung der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrswegen werden am Immissionsort „Xaver-Fuhr-Straße 6/4“ erfüllt. Mehr hierzu in der Zusammenfassung am Ende dieses Kapitels. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 63 / 92 k. Größtes Open-Air Konzert Ein solches Konzert erzeugt Zusatzverkehre von knapp 13.000 Fahrzeugen. Im Gegensatz zum Maimarkt, der ähnliche Besucherzahlen aufweist, findet hier der Zuund Abfahrtsverkehr innerhalb relativ kurzer Zeitfenster statt. Insbesondere der Abfahrtsverkehr nach Veranstaltungsende dürfte zu einer kurzzeitigen Überlastung des Straßensystems führen. Um diesem Umstand entgegen zu wirken, wird der Verkehr vom Großparkplatz (P 20) mit einer Sonderauffahrt direkt auf die A 656 geleitet. Aus schalltechnischer Sicht ist dies sehr positiv, da der Verkehr auf diese Weise direkt dem übergeordneten Straßensystem zugeführt wird. Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen sind allerdings Mittelwerte über den gesamten Tag und stellen sich wie folgt dar: Beurteilungspegel Lr in dB(A) Immissionsort Ohne Veranstaltung (Nullfall Samstag) Mit Open-Air Nr. Adresse Tag Nacht Tag Nacht 1 Xaver-Fuhr-Straße 3 61,6 54,0 61,6 54,7 2 Xaver-Fuhr-Straße 6/4 63,3 55,3 63,5 58,4 3 Hans-Thoma-Straße 18 57,3 50,9 57,4 51,6 4 Rohrlachstraße 46 59,1 53,7 59,1 54,2 5 Emy-Roeder-Straße 35 63,7 57,5 63,8 58,1 6 Konrad-Witz-Straße 2 70,7 60,9 70,7 61,2 7 Dürerstraße 140 66,9 58,5 66,9 59,1 Tabelle 30: Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen, Szenario Größtes Open-Air Konzert Durch die Betrachtung des ganzen Tages (wie bei Verkehrslärm üblich) fällt die Erhöhung der Beurteilungspegel relativ niedrig aus und zeigt sich in den Rechenergebnissen weniger deutlich als es wahrscheinlich der subjektiven Empfindung der Anwohner entspricht. Es können zwei wichtige Erkenntnisse gewonnen werden: 1. Am Immissionsort „Konrad-Witz-Straße“, wo bereits ohne Veranstaltung eine Überschreitung der Grenzwerte für Gesundheitsschutz vorliegt, ist trotz der Größe der Veranstaltung keine Pegelerhöhung zum Tageszeitraum feststellbar. In der Nachtzeit beträgt die Pegelerhöhung durch Verkehrslärm ca. 0,3 dB(A). 2. Die Kriterien der TA Lärm für eine Berücksichtigung der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrswegen werden nicht erfüllt. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 l. 31.01.2013 Seite 64 / 92 Normales Konzert Kleine bis mittelgroße Konzerte auf dem Maimarktgelände ziehen deutlich weniger Verkehr an als das „Größte Open-Air Konzert“. Insgesamt muss hier mit weniger als 3000 Pkw gerechnet werden, die in den normalen Verkehrsmengen vollkommen untergehen und keine merkliche Erhöhung des Verkehrslärmpegels hervorrufen. Auch kurzzeitige Verkehrsengpässe, wie bei großen Open-Air Konzerten möglich, dürften in solchen Fällen nicht auftreten. Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar: Beurteilungspegel Lr in dB(A) Immissionsort Ohne Veranstaltung (Nullfall Samstag) Mit Konzert Nr. Adresse Tag Nacht Tag Nacht 1 Xaver-Fuhr-Straße 3 61,6 54,0 61,6 54,2 2 Xaver-Fuhr-Straße 6/4 63,3 55,3 63,4 56,5 3 Hans-Thoma-Straße 18 57,3 50,9 57,4 51,1 4 Rohrlachstraße 46 59,1 53,7 59,1 53,8 5 Emy-Roeder-Straße 35 63,7 57,5 63,7 57,6 6 Konrad-Witz-Straße 2 70,7 60,9 70,7 61,0 7 Dürerstraße 140 66,9 58,5 66,9 58,6 Tabelle 31: Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen, Szenario normales Konzert Es können zwei wichtige Erkenntnisse gewonnen werden: 1. Am Immissionsort „Konrad-Witz-Straße“, wo bereits ohne Veranstaltung eine Überschreitung der Grenzwerte für Gesundheitsschutz vorliegt, ist zum Tageszeitraum keine Pegelerhöhung feststellbar. In der Nachtzeit beträgt die Pegelerhöhung durch Verkehrslärm ca. 0,1 dB(A). 2. Die Kriterien der TA Lärm für eine Berücksichtigung der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrswegen werden nicht erfüllt. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 65 / 92 m. Normales Konzert + SAP Arena Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar: Beurteilungspegel Lr in dB(A) Immissionsort Ohne Veranstaltung (Nullfall Samstag) Mit Konzert + SAP Nr. Adresse Tag Nacht Tag Nacht 1 Xaver-Fuhr-Straße 3 61,6 54,0 61,6 54,2 2 Xaver-Fuhr-Straße 6/4 63,3 55,3 63,5 56,4 3 Hans-Thoma-Straße 18 57,3 50,9 57,4 51,1 4 Rohrlachstraße 46 59,1 53,7 59,1 53,9 5 Emy-Roeder-Straße 35 63,7 57,5 63,8 57,8 6 Konrad-Witz-Straße 2 70,7 60,9 70,7 61,0 7 Dürerstraße 140 66,9 58,5 66,9 58,7 Tabelle 32: Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen, Szenario normales Konzert + Veranstaltung in der SAP-Arena Die SAP-Arena wird vorzugsweise von Süden über den Knoten Ludwigshafener Straße / B 31 erschlossen. In den bebauten Gebieten, insbesondere im Bereich Xaver-Fuhr-Straße / Hans-Thoma-Straße, wirkt sich damit diese Zusatzveranstaltung kaum aus. Es können zwei wichtige Erkenntnisse gewonnen werden: 1. Am Immissionsort „Konrad-Witz-Straße“, wo bereits ohne Veranstaltung eine Überschreitung der Grenzwerte für Gesundheitsschutz vorliegt, ist zum Tageszeitraum keine Pegelerhöhung feststellbar. In der Nachtzeit beträgt die Pegelerhöhung durch Verkehrslärm ca. 0,1 dB(A). 2. Die Kriterien der TA Lärm für eine Berücksichtigung der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrswegen werden nicht erfüllt. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 66 / 92 Zusammenfassung: Durch die unmittelbare Nähe der stark befahrenen Straßen A 656 und der B 38a ist das gesamte Untersuchungsgebiet auch ohne Veranstaltung bereits deutlich verlärmt. Es ist wahrscheinlich, dass an einigen Wohngebäuden in direkter Nähe zur Seckenheimer Landstraße im Bereich Neuostheim bereits durch den normalen Verkehrslärm (ohne Veranstaltungen) die Grenzwerte für den Gesundheitsschutz von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschritten werden. In unseren Berechnungen steht der Immissionsort „Konrad-Witz-Str. 2“ stellvertretend für diesen Bereich. Es wurde daher geprüft, ob durch den veranstaltungsinduzierten Zusatzverkehr eine weitergehende Verschärfung des schalltechnischen Konflikts resultiert. Ergebnis dieser Untersuchungen war, dass bei den meisten der auf dem Maimarktgelände stattfindenden Veranstaltungen (Messen, Konzerte etc.) keinerlei Pegelerhöhung festzustellen war. Einzelne, besucherstarke Veranstaltungen (z.B. Maimarkt, Time Warp) verursachen eine Pegelerhöhung, die sich im Bereich von 0,1 dB(A) bewegt und daher auch vernachlässigbar ist. Im Fall des „Größten Open-Air Konzertes“ beträgt die Pegelzunahme ca. 0,3 dB(A), was immer noch recht gering ist. Anmerkung 1: Diese Pegelzunahme bezieht sich immer auf einen einzelnen Beurteilungstag. Die Rechtsvorschriften im Bereich Verkehrslärm gehen aber immer von jährlich gemittelten Werten aus. Bei einer jährlichen Mittelung führen die veranstaltungsinduzierten Zusatzverkehre zu keiner Pegelerhöhung und zu keiner Verschärfung bestehender schalltechnischer Konflikte. Anmerkung 2: Die hier untersuchte Pegelzunahme bezieht sich ausschließlich auf die Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen. Im Sinne einer Betrachtung unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes sollte eine mögliche Verschärfung des Lärmkonfliktes auch die Geräusche von der Veranstaltung selbst mit einbeziehen. Dieser Punkt wird im Kapitel 10.3 bei der dort beschriebenen Gesamtlärmbetrachtung nochmals aufgegriffen. Der zweite wichtige Untersuchungspunkt beschäftigte sich mit der Frage, ob die Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen in die Untersuchung der Veranstaltungsgeräusche aufgenommen werden müssen. Hierfür gibt die TA Lärm [4] drei Kriterien vor, die erfüllt sein müssen. Die Untersuchungen ergaben, dass diese Kriterien nur im Szenario „Time Warp“ am Wohngebäude Xaver-Fuhr-Straße 6/4 erfüllt werden. Grund hierfür sind die an- und abfahrenden Fahrzeuge über den gesamten Nachtzeitraum auf den ansonsten nachts kaum befahrenen Straßen „Xaver-Fuhr-Straße“ und „Hans-Thoma-Straße“. Es ist hier aber zu berücksichtigen, dass sich diese Überschreitungen nur auf einen einzigen Tag im Jahr beschränken. Da die 16.BImSchV [8] aber eigentlich auf jährlich Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 67 / 92 gemittelte Verkehrsbelastungen abzielt, sind die Zusatzverkehre aller Veranstaltungen, inkl. der Time Warp, von untergeordneter Bedeutung. Nach Einschätzung des Gutachters müssen daher die veranstaltungsinduzierten Verkehre auf öffentlichen Straßen nicht nochmals getrennt bewertet werden. Würde man entgegen der Einschätzung des Fachgutachters zum Schluss kommen, dass hier doch eine Beurteilung nach TA Lärm erforderlich wäre, so wären organisatorische Maßnahmen zur Pegelminderung zu ergreifen. Die Durchführung der Time Warp in den letzten Jahren lässt erkennen, dass derartige Maßnahmen ohnehin schon angewendet werden. So haben die vielfältigen Möglichkeiten für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Taxi) dazu geführt, dass ein Großteil der Besucher nicht mehr im Privat-Pkw anreist. Wohngebäude im Kreuzungsbereich Hans-Thoma-Straße / Xaver-Fuhr-Straße (Quelle: Live Search Maps) Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 68 / 92 10.3 Gesamtlärmbelastung aus dem Verkehrsnetz, dem Parken und der Veranstaltung Bei diesen Berechnungen wurden alle Geräusche vom Veranstaltungsgelände (z.B. Besucher, Lautsprecher etc.), die Geräusche von den Parkplätzen und alle Geräusche der Verkehrswege (normaler Verkehr plus veranstaltungsbedingter Zusatzverkehr) untersucht. Diese Ergebnisse dienen dazu, die Auswirkungen des Messegeländes auf den Gesamtlärmpegel zu ermitteln und mögliche Verschärfungen bestehender Konflikte (Überschreitung der Grenzwerte für Gesundheitsschutz) zu erkennen. Bislang wurde in den vorangegangenen Kapiteln der Veranstaltungslärm nach TA Lärm [4] und der Verkehrslärm nach den Vorgaben der 16.BImSchV [8] bzw. der RLS-90 [9] behandelt. Für den Tageszeitraum spielt das keine Rolle, zum Nachtzeitraum allerdings betrachtet die TA Lärm die lauteste Nachtsunde während die 16.BImSchV eine Mittelung über den gesamten Nachtzeitraum durchführt. Ein direktes Aufaddieren der Pegelwerte ist damit im Nachtzeitraum nicht möglich. Es wird daher in den folgenden Betrachtungen der Veranstaltungslärm ebenfalls über die gesamte Nachtzeit gemittelt. Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen sind in folgenden Anlagen wiedergegeben: Anlage Beurteilungspegel Szenario n Pegelzunahme durch die Veranstaltung Tag Nacht Tag Nacht (6 – 22 Uhr) (22 – 6 Uhr) (6 – 22 Uhr) (22 – 6 Uhr) Anlage 23 Anlage 24 - - Nullfall (ohne Veranstaltung) Werktag Samstag Sonn- und Feiertag Time Warp o Maimarkt Anlage 30 - Anlage 30 - p Happy Family Anlage 30 - Anlage 30 - q Time Warp Anlage 31 r Größtes Open Air Konzert Anlage 32 s Normales Konzert Anlage 33 t Normales Konzert + SAP Anlage 34 Tabelle 33: Ergebnisse der Immissionsberechnungen „Gesamtlärm“ Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 69 / 92 n. Ohne Veranstaltung Ohne Veranstaltung wird die Lärmsituation im Umfeld des Bebauungsplangebiets maßgebend von den Verkehrsgeräuschen des Straßenverkehrs geprägt. Tätigkeiten auf dem Maimarktgelände finden nicht statt bzw. sind so gering, dass sie keine Rolle spielen. Es können direkt die Ergebnisse aus Anlage 23 und 24 verwendet werden. o. Maimarkt Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar: Beurteilungspegel Lr in dB(A) Immissionsort Ohne Veranstaltung (Nullfall Sonntag) Mit Maimarkt Nr. Adresse Tag Nacht Tag Nacht 1 Xaver-Fuhr-Straße 3 60,9 54,0 61,3 54,0 2 Xaver-Fuhr-Straße 6/4 62,6 55,3 64,1 55,3 3 Hans-Thoma-Straße 18 56,7 50,9 57,3 50,9 4 Rohrlachstraße 46 58,4 53,7 58,7 53,7 5 Emy-Roeder-Straße 35 63,0 57,5 63,5 57,5 6 Konrad-Witz-Straße 2 70,0 60,8 70,1 60,8 7 Dürerstraße 140 66,2 58,5 66,4 58,5 Tabelle 34: Gesamtlärm, Szenario Maimarkt Am besucherreichsten Tag des Maimarkts (Sonntag) ist am Gebäude Xaver-FuhrStraße 6/4 eine Pegelerhöhung um ca. 1,5 dB(A) festzustellen. Dies ist bedingt durch den Zusatzverkehr. An allen anderen Immissionsorten ist die Pegelerhöhung sehr moderat und liegt unter 1 dB(A). Am Immissionsort Konrad-Witz-Straße 2 (Grenzwerte Gesundheitsschutz überschritten) beträgt die Pegelerhöhung am lautesten Tag des Maimarkts nur 0,1 dB(A). Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 70 / 92 p. Happy Family Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar: Beurteilungspegel Lr in dB(A) Immissionsort Ohne Veranstaltung (Nullfall Samstag) Mit Happy Family Nr. Adresse Tag Nacht Tag Nacht 1 Xaver-Fuhr-Straße 3 61,6 54,0 62,1 54,0 2 Xaver-Fuhr-Straße 6/4 63,3 55,3 64,3 55,3 3 Hans-Thoma-Straße 18 57,3 50,9 59,3 50,9 4 Rohrlachstraße 46 59,1 53,7 59,5 53,7 5 Emy-Roeder-Straße 35 63,7 57,5 63,9 57,5 6 Konrad-Witz-Straße 2 70,7 60,9 70,7 60,9 7 Dürerstraße 140 66,9 58,5 67,0 58,5 Tabelle 35: Gesamtlärm, Szenario Happy Family Beim Szenario „Happy Family“ ist die Pegelerhöhung vergleichbar mit dem Szenario „Maimarkt“. Die Pegelerhöhungen liegen vornehmlich im Bereich ≤ 1 dB. Nur am Immissionsort Hans-Thoma-Straße 18 fällt die Pegelzunahme mit 2 dB etwas höher aus, was auf die Showbühne zurück zu führen ist. Am Immissionsort Konrad-Witz-Straße 2 (Grenzwerte Gesundheitsschutz überschritten) ist keine Pegelerhöhung festzustellen. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 71 / 92 q. Time Warp Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar: Immissionsort Beurteilungspegel Lr in dB(A) Ohne Veranstaltung Mit Time Warp Nr. Adresse Tag Nacht Tag Nacht 1 Xaver-Fuhr-Straße 3 60,8 54,1 60,9 54,4 2 Xaver-Fuhr-Straße 6/4 62,5 55,4 63,7 60,1 3 Hans-Thoma-Straße 18 56,6 51,0 56,6 51,3 4 Rohrlachstraße 46 58,2 53,8 58,3 53,9 5 Emy-Roeder-Straße 35 62,9 57,6 62,9 57,7 6 Konrad-Witz-Straße 2 70,0 61,0 70,0 61,0 7 Dürerstraße 140 66,2 58,6 66,2 58,7 Tabelle 36: Gesamtlärm, Szenario Time Warp Die Pegelerhöhung des Gesamtlärms während der Veranstaltung „Time Warp“ ist allesamt auf den veranstaltungsbedingten Zusatzverkehr zurückzuführen. An der Xaver-Fuhr-Straße 6/4 kann es dadurch nachts zu einer geringfügigen Überschreitung der 60-dB-Grenze kommen. Die eigentliche Veranstaltung verursacht zwar wahrnehmbare tieffrequente Geräuschanteile, trägt aber nichts zur Erhöhung des Beurteilungspegels bei. Am Immissionsort Konrad-Witz-Straße 2 (Grenzwerte Gesundheitsschutz überschritten) ist durch die Time Warp keine weitere Pegelerhöhung feststellbar. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 72 / 92 r. Größtes Open-Air Konzert Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar: Beurteilungspegel Lr in dB(A) Immissionsort Ohne Veranstaltung (Nullfall Samstag) Mit Open-Air Nr. Adresse Tag Nacht Tag Nacht 1 Xaver-Fuhr-Straße 3 61,3 56,0 70,6 56,5 2 Xaver-Fuhr-Straße 6/4 63,0 57,5 70,1 59,5 3 Hans-Thoma-Straße 18 57,1 52,4 64,2 52,9 4 Rohrlachstraße 46 58,9 54,8 59,2 55,3 5 Emy-Roeder-Straße 35 63,5 59,0 65,2 59,4 6 Konrad-Witz-Straße 2 70,4 64,1 70,8 64,2 7 Dürerstraße 140 66,7 61,0 67,8 61,2 Tabelle 37: Gesamtlärm, Szenario Größtes Open-Air Konzert Das Szenario „Größtes Open-Air Konzert“ ist das einzige untersuchte Szenario, in dem die Veranstaltungsgeräusche in den umliegenden Wohngebieten zu einer signifikanten Erhöhung des Geräuschpegels führen. Sie liegen im Bereich von bis zu knapp 10 dB am Tage und 2 dB in der Nacht. Achtung: Die Pegelwerte (ohne und mit Veranstaltung) beziehen sich auf den Beginn der Nachtzeit um 23 Uhr. Insbesondere im „Ohne-Fall“ liegen daher andere Pegel wie im Kapitel 10.2.k vor. Dies führt auch dazu, dass der Immissionsort „Dürerstraße 140“ bereit im „Ohne-Fall“ nachts oberhalb der Gesundheitsschwelle liegt. Im Bereich der Xaver-Fuhr-Straße (Nr. 3 und 6/4) kommt es zu einer erstmaligen Überschreitung der 70-dB-Grenze am Tage. Dies ist damit begründet, dass sie unmittelbar im Einflussbereich der stark gerichteten Schallabstrahlung der Konzertbühne liegen. Am Immissionsort Konrad-Witz-Straße 2 und Dürerstraße 140 (Grenzwerte Gesundheitsschutz überschritten) kommt es zu einer weitergehenden Überschreitung. Insbesondere in der besonders schutzbedürftigen Nachtzeit beträgt diese Pegelerhöhung allerdings nur 0,1 – 0,2 dB. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 73 / 92 s. Normales Konzert Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar: Beurteilungspegel Lr in dB(A) Immissionsort Ohne Veranstaltung (Nullfall Samstag) Mit Open-Air Nr. Adresse Tag Nacht Tag Nacht 1 Xaver-Fuhr-Straße 3 61,3 56,0 62,2 56,1 2 Xaver-Fuhr-Straße 6/4 63,0 57,5 63,7 58,2 3 Hans-Thoma-Straße 18 57,1 52,4 57,7 52,6 4 Rohrlachstraße 46 58,9 54,8 58,9 54,9 5 Emy-Roeder-Straße 35 63,5 59,0 63,6 59,0 6 Konrad-Witz-Straße 2 70,4 64,1 70,5 64,1 7 Dürerstraße 140 66,7 61,0 66,7 61,0 Tabelle 38: Gesamtlärm, Szenario Normales Konzert Bei einem „normalen Konzert“ werden die Veranstaltungsgeräusche in den umliegenden Wohngebieten nur zu einer geringen Erhöhung des Geräuschpegels führen. Die entstehenden Pegelerhöhungen von weniger als 1 dB sind wesentlich geringer als beim „größtmöglichen Open-Air Konzert“. An den Immissionsorten Konrad-Witz-Straße 2 und Dürerstraße 140 (Grenzwerte Gesundheitsschutz überschritten) wirkt sich ein „normales“ Konzert fast nicht mehr aus. Die Pegelerhöhung beträgt nur 0,1 dB(A) am Tage. Nachts ist keine Pegelerhöhung feststellbar. Achtung: Die Pegelwerte (ohne und mit Veranstaltung) beziehen sich auf den Beginn der Nachtzeit um 23 Uhr. Insbesondere im „Ohne-Fall“ liegen daher andere Pegel wie im Kapitel 10.2.l vor. Dies führt auch dazu, dass der Immissionsort „Dürerstraße 140“ bereit im „Ohne-Fall“ nachts oberhalb der Gesundheitsschwelle liegt. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 t. 31.01.2013 Seite 74 / 92 Normales Konzert + SAP Arena Eine gleichzeitige Veranstaltung in der SAP-Arena führt zwar zu etwas mehr Parkverkehr auf den Stellplätzen, aus schalltechnischer Sicht ist dies aber von untergeordneter Bedeutung. Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar: Beurteilungspegel Lr in dB(A) Immissionsort Ohne Veranstaltung (Nullfall Samstag) Mit Open-Air Nr. Adresse Tag Nacht Tag Nacht 1 Xaver-Fuhr-Straße 3 61,3 56,0 62,3 56,2 2 Xaver-Fuhr-Straße 6/4 63,0 57,5 63,7 58,2 3 Hans-Thoma-Straße 18 57,1 52,4 57,7 52,6 4 Rohrlachstraße 46 58,9 54,8 58,9 55,0 5 Emy-Roeder-Straße 35 63,5 59,0 63,6 59,1 6 Konrad-Witz-Straße 2 70,4 64,1 70,5 64,1 7 Dürerstraße 140 66,7 61,0 66,7 61,0 Tabelle 39: Gesamtlärm, Szenario Normales Konzert Hier gilt im Prinzip das Gleiche wie im Konzertfall ohne SAP-Arena, da von dieser Veranstaltung nur der Parkverkehr der SAP-Besucher relevante Geräuschemissionen verursacht und diese gegenüber den übrigen Geräuschen vernachlässigbar sind. An den Immissionsorten Konrad-Witz-Straße 2 und Dürerstraße 140 (Grenzwerte Gesundheitsschutz überschritten) beträgt die Pegelerhöhung auch hier nur 0,1 dB(A) am Tage. Nachts ist keine Pegelerhöhung feststellbar. Achtung: Die Pegelwerte (ohne und mit Veranstaltung) beziehen sich auf den Beginn der Nachtzeit um 23 Uhr. Insbesondere im „Ohne-Fall“ liegen daher andere Pegel wie im Kapitel 10.2.m vor. Dies führt auch dazu, dass der Immissionsort „Dürerstraße 140“ bereit im „Ohne-Fall“ nachts oberhalb der Gesundheitsschwelle liegt. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 75 / 92 Zusammenfassung: Die durchgeführte Gesamtlärmbetrachtung zeigt die Pegelunterschiede zwischen einem Tag ohne Veranstaltung und einem Tag mit Veranstaltung auf. Diese Art der Betrachtung ist geeignet, mögliche Verschärfungen von Konflikten hinsichtlich der Einhaltung der Gesamtgrenzwerte für Gesundheitsschutz zu erkennen und zu bewerten. Die Grenzwerte für den Gesundheitsschutz von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts sind ohne Veranstaltung nur im Bereich der Seckenheimer Landstraße in Neuostheim überschritten, vgl. Immissionsort „Konrad-Witz-Straße 2“. Falls man bei bestimmten Veranstaltungen (Konzerten) den Beginn des Nachtzeitraums auf 23 Uhr verschiebt, kann auch der Bereich um den Immissionsort „Dürerstraße 140“ knapp über den nächtlichen Gesundheitsgrenzen liegen. Für den Immissionsort „Konrad-Witz-Straße 2“. konnte festgestellt werden, dass an Tagen mit Veranstaltung folgende Pegelerhöhungen zu erwarten sind: Veranstaltung Pegelerhöhung ΔL in dB(A) Tag Nacht 0,1 - Happy Family - - Time Warp - - Größtes Open-Air Konzert 0,4 0,1 Normales Konzert 0,1 - Normales Konzert + Veranstaltung in der SAP-Arena 0,1 - Maimarkt Tabelle 40: Pegelerhöhung durch Veranstaltung (Gesamtlärm) am Immissionsort Nr.6 Selbst an den jeweiligen Tagen mit Veranstaltungen ist die mittlere Pegelerhöhung also sehr gering. Der Verkehrslärm ist und bleibt die Hauptlärmquelle, wobei die Seckenheimer Landstraße von veranstaltungsbedingten Zusatzverkehr nahezu verschont bleibt. Betrachtet man schließlich, wie beim Verkehrslärm üblich, den Beurteilungszeitraum eines ganzen Jahres, so muss man zum Schluss kommen, dass die Veranstaltungen auf dem Maimarktgelände keine weitere Verschärfung der bestehenden Lärmkonflikte bedeuten. Selbst wenn auf dem Maimarktgelände im Schnitt jeden zweiten Tag eine Veranstaltung wäre, läge die Gesamtpegelerhöhung hier bei ≤ 0,05 dB(A). Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 76 / 92 10.4 Weitere schalltechnische Berechnungen u. Neubau Logistikring – Verkehrslärmuntersuchung nach 16.BImSchV Der Logistikring dient zur Andienung des Maimarktgeländes. Er wird also nur vor, während und nach Veranstaltungen genutzt. In Zeiten ohne Veranstaltungen ist davon auszugehen, dass dort nahezu kein Verkehr stattfindet. Der Logistikring ist teilweise als öffentliche Verkehrsfläche (nördlicher und nordöstlicher Teil) vorgesehen. Der Rest ist als Privatstraße zum Maimarktgelände zugehörig. Bei einer neu gebauten, öffentlichen Straße ist im Rahmen der Lärmvorsorge die Einhaltung der schalltechnischen Grenzwerte der 16.BImSchV [8] nachzuweisen. Die hier zukünftig zu erwartenden Verkehrsmengen sind nur sehr schwer abzuschätzen, da dies sehr stark von der Art der jeweiligen Veranstaltung abhängt. Außerdem ist die Anzahl der jährlich stattfindenden Veranstaltungen schwankend, so dass auch hier keine genaue Abschätzung möglich ist. Daher wird in diesem Fall eine „umgekehrte“ schalltechnische Berechnung durchgeführt, d.h. es wird geprüft, wie viele Fahrzeuge theoretisch am Tage und in der Nacht zulässig wären, ohne dass die Grenzwerte der 16.BImSchV überschritten werden. Aufgrund der Art der Straßennutzung (Anlieferverkehre) ist von einem besonders hohen Lkw-Anteil auszugehen, in vorliegendem Fall wird mit 80% Lkw-Anteil gerechnet. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h (auch dies liegt auf der sicheren Seite, da i.d.R. eine geringere Fahrgeschwindigkeit wahrscheinlich ist) ergeben sich folgende zulässige Verkehre: Theoretisch zulässige Anzahl Fahrzeugen pro Stunde an Theoretisch zulässige Anzahl Fahrzeugen pro Zeitbereich an Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) 1.500 150 24.000 1.200 Tabelle 41: Zulässige Verkehrsmengen auf dem Logistikring Da es sich hierbei um „jährliche Mittelwerte“ handelt, der Logistikring aber nur bei Veranstaltungen genutzt wird, ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte der 16.BImSchV in der Realität mit sehr großem Abstand eingehalten werden. Ein schalltechnischer Konflikt liegt nicht vor. Ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen aufgrund des Logistikrings besteht nicht. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 77 / 92 v. Baulärm im Plangebiet Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden der Bau des Logistikrings bzw. weitere Baumaßnahmen auf dem Maimarktgelände einhergehen. Während der Bauzeit ist von erhöhten Geräuschemissionen vom Maimarktgelände auszugehen. Emissionen von Baustellen: Typische Maschinen beim Hoch-, Tief oder Straßenbau sind: Baumaschine Emissionspegel LWA in dB(A) Bagger mit Tieflöffel 107 Planierraupe 110 Muldenkipper 107 – 110 Asphaltfertiger 110 Glattwalze 110 Tabelle 42: Emissionen von Baumaschinen Diese großen Baumaschinen werden mit leistungsstarken Dieselmotoren betrieben, die emissionsbestimmend sind. Aus diesem Grunde sind alle diese Baumaschinen auch ähnlich laut. Die Emissionswerte wurden einer Untersuchung der Emissionsgrößen von Baumaschinen des hessischen Landesanstalt für Umwelt [14] entnommen. Es ist davon auszugehen, dass Geräuschemissionen auf der Baustelle nicht konstant sind, sondern es werden sich lautere und ruhigere Phasen ergeben (sowohl an einem einzelnen Tag sowie auch über die gesamte Bauzeit). Als mittlere Geräuschemission erscheint aus der schalltechnischen Erfahrung heraus eine Schallleistung von LWA = 110 dB(A) für die jeweilige Gesamtbaustelle angebracht. Als maximales Schallereignis wird ein Spitzenpegel von LWAmax = 125 dB(A) angesetzt. Schalltechnische Anforderungen an den Immissionsorten: Es gelten hier die schalltechnischen Anforderungen der AVV Baulärm [6], siehe Kapitel 3.5. Bei der Gesamtlärmbetrachtung bzw. bei der Frage ob eine weitergehende Überschreitung der Grenzwerte des Gesundheitsschutzes vom Maimarktgelände ausgeht, werden die Baugeräusche nicht berücksichtigt. Baulärm ist prinzipiell nur Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 78 / 92 eine temporäre Geräuschquelle und kann damit bei der Frage der langfristigen Gesundheitsfolgen keine relevante Rolle spielen. Geräuscheinwirkungen an den Immissionsorten: Üblicherweise ist eine Baustelle ca. 8 – 10 Stunden pro Tag in Betrieb. Es wird zunächst einmal davon ausgegangen, dass in der Nacht keine Bautätigkeiten erfolgen. (Für den Bau des Logistikrings wird von 8 Std. Baulärm und auf dem Messegelände von 10 Std. Baulärm pro Tag ausgegangen.) Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar: Beurteilungspegel Lr in dB(A) Immissionsort Nr. Adresse 1 Baulärm Logistikring Baulärm vom Maimarktgelände Tag Nacht Tag Nacht Xaver-Fuhr-Straße 3 34 - 36 - 2 Xaver-Fuhr-Straße 6/4 36 - 40 - 3 Hans-Thoma-Straße 18 39 - 41 - 4 Rohrlachstraße 46 25 - 25 - 5 Emy-Roeder-Straße 35 26 - 27 - 6 Konrad-Witz-Straße 2 23 - 25 - 7 Dürerstraße 140 25 - 27 - Tabelle 43: Baulärm Die schalltechnischen Berechnungen ergaben, dass bei Bautätigkeiten am Logistikring oder auf dem Maimarktgelände der Richtwert der AVV Baulärm um mehr als 20 dB(A) unterschritten werden wird, sofern übliche Baumaschinen zum Einsatz kommen und die tägliche Bauzeit im Rahmen üblicher Baustellen bleibt. Die kurzzeitigen Spitzenpegel (hier nicht explizit dargestellt) sind ebenfalls unkritisch. Insgesamt muss man daher davon ausgehen, dass die Baumaßnahmen keinen schalltechnischen Konflikt verursachen werden. Festsetzungen im Bebauungsplan zu diesem Thema sind daher nicht erforderlich. Nur falls besonders laute Bautätigkeiten (z.B. Rammarbeiten, Bohrpfähle, Betonbrecher, Sprengungen) erforderlich wären oder falls Nachtarbeit in größerem Umfang vorgesehen wäre, kann es möglicherweise zu einer Verletzung der AVV Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 79 / 92 Baulärm kommen. Falls derartige Arbeiten vorgesehen sein sollten, sollte nochmals eine detaillierte schalltechnische Betrachtung für den jeweiligen Einzelfall erfolgen. w. Nutzung des Parkplatzes am Landesmuseum Bei besonders großen Veranstaltungen kann es sein, dass die insgesamt ca. 12.000 Stellplätze in der direkten Umgebung des Messegeländes nicht ausreichen. Eine typische derartige Veranstaltung wäre das „Größte Open-Air Konzert“. In diesen Fällen würden zusätzliche Parkflächen am Landesmuseum freigegeben und ein Busshuttle zum Veranstaltungsgelände angeboten. Die Zufahrt zu diesen Stellplätzen erfolgt über die Seckenheimer Landstraße, also entlang der dortigen Wohnbebauung. Die Abfahrt nach Veranstaltungsende erfolgt aber hauptsächlich über die B 37 / A 656, wodurch Wohnbebauung kaum tangiert wird. Die zusätzliche Verkehrsmengen auf der Seckenheimer Straße sind bereits in den Verkehrszahlen der Berechnungen für das Szenario „Größtes Open-Air Konzert“ enthalten. Die daraus resultierende Erhöhung des Verkehrslärms von untergeordneter Bedeutung. Die Parkvorgänge auf dem Parkplatz selbst wurden nicht gesondert untersucht, da sich in direkter Nachbarschaft zum Landesmuseum keine Wohnbebauung befindet. Schädliche Geräuscheinwirkungen sind daher nicht erwarten. Eine Nutzung dieser Parkflächen bei sehr großen Veranstaltungen ist aus schalltechnischer Sicht nicht nur unkritisch, sondern sogar zu begrüßen, da dadurch „wildes Parken“ in den Wohngebieten verhindert werden kann. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 80 / 92 11 Zusätzliche Aussagen zur Lärmsituation 11.1 Möglichkeiten zur Minderung der Geräuschemission Die Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften stellt nur die Mindestanforderung für die Geräuschsituation dar. Darüber hinaus soll der Veranstalter / Betreiber dafür Sorge tragen, dass die Nachbarschaft nicht über das notwendige Maß hinaus belästigt wird. Die im Laufe dieser Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse lassen den Schluss zu, dass bei folgenden Veranstaltungen zusätzliche Überlegungen für eine schalltechnische Optimierung sinnvoll wären: · Veranstaltungen, die weit in den Nachtzeitraum reichen (z.B. „Time Warp“) · Veranstaltungen die im Außenbereich sehr hohe Geräuschpegel erzeugen (z.B. „Größtes Open-Air Konzert“) · Veranstaltungen mit sehr hohen Besucherzahlen, die aufgrund eines definierten Veranstaltungsendes innerhalb eines kurzen Zeitfensters das Veranstaltungsgelände verlassen wollen (z.B. „Größtes Open-Air Konzert“) Die Vermeidung unnötiger Schallemissionen kann durch folgende Maßnahmen / Verhaltensweisen unterstützt werden: 1. Die Anreise zum Veranstaltungsgelände mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll gefördert werden, z.B. durch Sonderzüge der Straßenbahn. 2. Bühne und Publikumsbereiche sollten so angeordnet werden, dass Beschallungsanlagen möglichst in die entgegengesetzte Richtung zu den umliegenden Wohngebieten abstrahlen. 3. Begrenzung des Innenpegels bei Discoveranstaltungen („Time Warp“). Dies würde aber in erster Linie dem Schutz der Besucher dienen und nur in geringem Maße den Anwohnern zu Gute kommen. 4. Bei sehr großen Besuchermengen ist eine Lenkung der Parkverkehre sowohl vor als auch nach Ende der Veranstaltung erforderlich. Dies kann durch automatische Anlagen (Anzeigetafel für freie Parkplätze) oder durch Ordnungspersonen erfolgen. 5. Bei sehr großen Besuchermengen, die schlagartig das Gelände verlassen wollen, z.B. nach Konzertende, sollen Verkehrsstockungen so weit wie möglich verhindert werden. Dies kann z.B. geschehen, indem die Fahrzeuge vom Großparkplatz direkt über eine Hilfsauffahrt auf die A 656 geleitet werden. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 81 / 92 6. Schleichverkehre durch Wohnsiedlungen, z.B. um einer Verkehrsstockung nach Veranstaltungsende zu entgehen, sollen verhindert werden. Gegebenenfalls können hier temporäre Sperren einzelner Straßen zum Einsatz kommen. 7. Die Nutzung des Parkplatzes des Landesmuseums ist bei sehr großen Veranstaltungen sinnvoll, um „wildes Parken“ in den Wohngebieten zu vermeiden. 8. Veranstaltungen in der SAP-Arena sollen zeitlich versetzt zu Veranstaltungen auf dem Messegelände beginnen und enden, um Verkehrsstauungen zu verhindern. Die o.g. Punkte haben keinen Einfluss auf die prinzipielle Machbarkeit des Bebauungsplans. Festsetzungen im Bebauungsplan sind nicht erforderlich, bzw. derartige organisatorische Maßnahmen können in einem Bebauungsplan auch gar nicht festgesetzt werden. Diese Maßnahmen sollen vielmehr ausschließlich bei der Durchführung bzw. bei der Genehmigung von Veranstaltungen berücksichtigt werden. 11.2 Tieffrequente Geräusche Bei manchen Veranstaltungen entstehen Geräusche mit ausgeprägten tieffrequenten Anteilen. Hierzu gehören die Time Warp sowie gewissen Arten von Konzerten. Auch wenn diese Veranstaltungen die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm hinsichtlich des Beurteilungspegels und der kurzzeitigen Spitzenpegel einhalten, können deutliche Belästigungen der Anwohner entstehen. Folgende Aspekte sind hierbei bestimmend für den Grad der Störwirkung: · Stark impulshaltige Geräusche („Basswummern“) ist deutlich störender als ein gleichmäßiges tieffrequentes Brummen. · Besondere Störwirkungen entstehen in der Nacht bei ansonsten geringem Umgebungspegel. Insbesondere beim Einschlafen sind die tieffrequenten Geräusche unangenehm. Insofern sind Veranstaltungen, die in den Nachtzeitraum reichen, kritischer als Veranstaltungen, die nur am Tage bei tageszeitlich bedingt lauterem Umgebungspegel stattfinden. Konkrete Anforderungen (z.B. Grenzwerte) an Geräusche mit ausgeprägt tieffrequenten Geräuschanteil gibt es nicht. In der TA Lärm heißt es nur relativ unbestimmt, sie seien „im Einzelfall nach den örtlichen Gegebenheiten“ zu beurteilen. Konzerte, insbesondere das „Größte Open-Air Konzert“, finden nicht besonders häufig statt. Ihre Seltenheit und die Tatsache, dass diese Veranstaltungen um 23 Uhr enden, schränken die Belästigungen der Nachbarschaft deutlich ein. Dem schalltechnischen Gutachter erscheinen derartige Veranstaltungen daher eher unkritisch. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 82 / 92 Bei der „Time Warp“ muss berücksichtigt werden, dass sie die ganze Nacht hindurch geht und damit ein weitaus höheres Störpotential besitzt. Dies zeigt sich u.a. in der Zahl der Beschwerden, die bei derartigen Technoveranstaltungen (nicht nur in Mannheim) regelmäßig auftreten. Auf der anderen Seite findet die Time Warp nur einmal im Jahr statt. Letztendlich spielen derartige Überlegungen aber im Bebauungsplanverfahren noch keine Rolle. Die Argumente Pro und Contra derartiger Veranstaltungen sollten allerdings bei deren Genehmigung sorgsam abgewogen werden. 11.3 Geräuscheinwirkungen auf die Landschaft und die Tierwelt Im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wird als Schutzgut „„Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter“ benannt. Die weitergehenden Rechtsvorschriften im Bereich des Schalls beziehen sich aber immer nur auf die Lärmauswirkung auf den Menschen. Für die „Landschaft“ wird daher nur dann ein Schutzanspruch erkannt, wenn es sich z.B. um ein Gebiet mit bedeutender „Erholungsfunktion“ für Menschen handelt. Das landschaftliche Umfeld des Maimarktgeländes ist hauptsächlich landwirtschaftlich geprägt. Die dort verlaufenden Wege werden in erster Linie von landwirtschaftlichem Verkehr genutzt. Eine Nutzung von Radfahrern und Fußgängern kann auch festgestellt werden, allerdings dominiert hier die Verbindungsund Zuwegungsfunktion. Die Aufenthalts- und Erholungsfunktion ist aufgrund der stark befahrenen Straßen in diesem Bereich nicht von Bedeutung. Für die Wirkung von Schall auf die Tierwelt können aufgrund des momentanen Wissensstands folgende Aussagen getroffen werden: · · Die Hörempfindung von Tieren weicht ganz entscheidend von der des Menschen ab. Tiere hören teilweise auch hohe oder tiefe Frequenzen, die bereits für das menschliche Ohr nicht mehr wahrnehmbar sind. Das menschliche Ohr ist in demjenigen Frequenzbereich besonders empfindlich, in dem die menschliche Kommunikation stattfindet. Es ist wahrscheinlich, dass dies bei Tieren entsprechend sein wird. Bereits bei der Bildung der Beurteilungspegel ist durch die Verwendung der „A-Bewertung“ der Einheit Dezibel das Hörempfinden des menschlichen Ohrs nachgebildet. Auch Zuschläge für die Störwirkung bestimmter Geräusche sind empirisch entsprechend des menschlichen Empfindens festgelegt. Die im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung ermittelten Pegelwerte sind damit in keinster Weise geeignet, die Wirkung des Schalls auf die Tierwelt zu beschreiben. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 · · · 31.01.2013 Seite 83 / 92 Beobachtungen in der Praxis haben gezeigt, dass Tiere in vielen Fällen relativ unempfindlich gegenüber hohen Geräuschpegeln sind. So wurden z.B. Vögel beobachtet, die auf Bäumen in direkter Nähe zu extrem stark befahrenen Straßen brüten. „Fluchttiere“ scheinen relativ empfindlich gegenüber einzelnen lauten Spitzenpegeln zu sein. Allerdings kann auch beobachtet werden, dass sich diese Tiere sehr gut an häufig auftretende Geräusche anpassen können und dann viel weniger schreckhaft sind. Im Gegensatz zum sesshaften Menschen sind Tiere in der Wahl ihres Aufenthaltsortes viel freier. Wenn der Aufenthalt an einem Punkt für ein Tier unangenehm ist, wird es einfach den Standort oder die Lage seines Baus oder Nestes ändern. Eine Gefahr für die Population einer bestimmten Tierart aufgrund Lärmeinwirkung konnte bislang noch nicht beobachtet werden. Hinweise auf eine konkrete negative Einwirkung auf die Tierwelt konnten im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchungen nicht festgestellt werden. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 84 / 92 12 Zusammenfassung 12.1 Beurteilung der Lärmsituation Für die Überarbeitung des Bebauungsplans „Messepark im Mühlfeld“ wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Es wurde zunächst die bestehende Situation des Messegeländes und der Umgebung aus schalltechnischer Sicht analysiert. Dies betraf in erster Linie die Verkehrsgeräusche auf den umliegenden Straßen. Anschließend wurden verschiedene typische Veranstaltungen auf dem Messegelände ausgewählt und hierfür die entstehenden Geräusche durch die Veranstaltungen sowie dem Zu- und Abfahrtsverkehr und den Parkplätzen prognostiziert. Es wurden sowohl die absoluten Geräuschemissionen der Veranstaltungen als auch die relative Pegelzunahme gegenüber der Ausgangsposition untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: 12.1.1 Beurteilung nach TA Lärm Es ist gefordert, dass durch die Veranstaltungen auf dem Maimarktgelände (inkl. der zugehörigen Geräusche von den Parkflächen) die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm [4] eingehalten werden. Exemplarisch wurden hier fünf verschiedene Veranstaltungen untersucht. Alle diese „Szenarien“ hatten gemein, dass sie relativ geräuschintensive Veranstaltungen darstellen. Es konnten folgende Erkenntnisse gewonnen werden: 1. Die meisten der auf dem Maimarktgelände stattfindenden Veranstaltungen sind aus schalltechnischer Sicht unkritisch. Diese Aussage gilt insbesondere für Veranstaltungen, die nur am Tage stattfinden, z.B. alle Arten von Messen und Märkten, Sportveranstaltungen etc.. Selbst wenn dabei Showbühnen oder Lautsprecher zum Einsatz kommen, bleiben der artige Veranstaltungen in der Regel unkritisch. 2. Bei Konzertveranstaltungen im Freien, also Veranstaltungen bei denen die lautsprecherverstärkte Musik- oder Sprachdarbietung die Hauptlärmquelle ist, ist die Schallabstrahlung maßgeblich von der Größe und der Art des Konzertes abhängig. In der Regel dürften auch derartige Konzertveranstaltungen unkritisch sein. Sie müssen allerdings bis spätestens 23 Uhr beendet sein. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 85 / 92 3. Besonders laute Konzerte werden auf dem Maimarktgelände nur in ganz geringem Umfang stattfinden, so dass sie als „Seltene Ereignisse“ im Sinne der TA Lärm gelten können. Im Normalfall werden auch hier die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm eingehalten. Nur bei extrem großen Konzerten können auch die schalltechnischen Anforderungen für seltene Ereignisse überschritten werden. Ein derartig großes Konzert hat aber zuletzt im Jahr 2004 (Robbie Williams) stattgefunden. 4. Große Konzerte oder Discoveranstaltungen („Time Warp“) können zusätzlich tieffrequente Geräuscheinwirkungen an den Immissionsorten verursachen. Wenn Konzerte bis spätestens 23 Uhr enden, ist die Nachtruhe im Anschluss gewährleistet und tieffrequente Geräusche sind nicht besonders kritisch. Zudem sind Konzerte sicherlich als „seltene Ereignisse“ im Sinne der TA Lärm zu sehen. Die Time Warp verursacht allerdings die ganze Nacht hindurch tieffrequente Geräusche und hat damit eine besondere Störwirkung, was durch die Vielzahl an Beschwerden der Anwohner zum Ausdruck kommt. Die Time Warp findet aber nur einmal im Jahr statt, so dass diese Störung möglicherweise den Anwohnern aus rechtlicher Sicht zugemutet werden kann. 5. Gleichzeitig stattfindende Veranstaltungen in der SAP-Arena sind unkritisch. 6. Auch die veranstaltungsbedingte Erhöhung des Verkehrs ist im Sinne der TA Lärm unkritisch. Insgesamt kommen wir damit zu dem Ergebnis, dass die Veranstaltungen auf dem Messegelände prinzipiell mit der Umgebung verträglich sind. Selbst besonders laute Veranstaltungen können in Form von seltenen Ereignissen stattfinden. Damit gibt es aus Sicht der TA Lärm keine prinzipiellen Einwände gegen den vorgesehenen Bebauungsplan. 12.1.2 Beurteilung nach 16.BImSchV Der Neubau eines Logistikrings zur besseren Erschließung des Messegeländes für Veranstalter und Aussteller ist gemäß 16.BImSchV [8] zu beurteilen, da es sich um eine neue öffentliche Straße handelt. Hierbei ist nur ein Teil nördlich und nordöstlich des Messegeländes Teil als öffentliche Straße zu sehen. Der Rest ist private Verkehrsfläche. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass die dort zu erwartenden Verkehrsmengen die Grenzwerte der 16.BImSchV an den nächstgelegenen Immissionsorten mit sehr großem Abstand unterschreiten werden. Aus schalltechnischer Sicht ist dieser Aspekt unkritisch. Ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen besteht nicht. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 86 / 92 12.1.3 Beurteilung nach AVV Baulärm Der vorgesehene Bebauungsplan schafft Planungsrecht für den neuen Logistikring sowie für die Errichtung neuer Gebäude auf dem Messegelände. Die im Zuge der Baumaßnahmen entstehenden Geräusche müssen die Anforderungen der AVV Baulärm [6] einhalten. Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen zeigen, dass unter der Annahme „normaler“ Bautätigkeiten die schalltechnischen Anforderungen mit Abstand eingehalten werden und somit kein schalltechnischer Konflikt vorliegt. „Normale Bautätigkeiten“ bedeutet dabei, dass die Baustelle nur im Tageszeitraum unter dem Einsatz üblicher Baumaschinen betrieben wird. Nur falls Bautätigkeiten mit besonders geräuschintensiven Arbeitsvorgängen (Rammen von Spundwänden, Betonbrecher o.ä.) oder intensive Nachtarbeiten vorgesehen sein sollten, wäre eine detaillierte schalltechnische Betrachtung für den Einzelfall sinnvoll. 12.1.4 Beurteilung des Gesamtlärms - Gesundheitsschutz Die Betrachtung der allgemeinen schalltechnischen Verhältnisse im Untersuchungsraum ergab, dass das Bebauungsplangebiet und die umliegenden Wohn- und Gewerbegebiete bereits stark durch Verkehrslärm betroffen sind. Insbesondere die A 656 und die B 31a sind hier die maßgebenden Schallquellen. Die veranstaltungsbedingten Zusatzverkehre werden bereits heute verkehrstechnisch geschickt gelenkt und direkt in das übergeordnete Verkehrsnetz eingeleitet. Dies sorgt dafür, dass auch bei Veranstaltungen nur eine sehr geringe Pegelzunahme durch Verkehrslärm resultiert. Die Förderung von öffentlichen Verkehrsmitteln, z.B. durch den Einsatz von zusätzlichen U-Bahnen bei Veranstaltungen, unterstützt dies zusätzlich. Es konnte aber festgestellt werden, dass im Bereich der Wohngebäude in der Nähe der Seckeheimer Landstraße (Neuostheim) bereits nur durch den Verkehrslärm (ohne Veranstaltung auf Maimarktgelände oder SAP-Arena) eine knappe Überschreitung der Grenzwerte für den Gesundheitsschutz von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts vorliegt. Es wurde daher nochmals explizit geprüft, ob aus Veranstaltungen auf dem Messegelände eine weitergehende Überschreitung der Grenzwerte resultieren kann. Die Seckenheimer Landstraße wird nur in sehr geringem Maße für die Erschließung des Maimarktgeländes genutzt, da der Hauptverkehr über die A 656, die B 38 a und die Ludwigshafener Straße fließt. Auch ist dieser Bereich bereits relativ weit vom eigentlichen Messegelände entfernt. Diese beiden Aspekte führen dazu, dass an Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 87 / 92 Tagen mit Veranstaltung die durchschnittliche Pegelerhöhung in den untersuchten Szenarien nur ca. 0,1 dB(A) beträgt. Selbst beim größtmöglichen Open-Air Konzert beträgt die Pegelerhöhung gerade mal 0,4 dB(A). Berücksichtigt man zudem, dass die untersuchten Szenarien allesamt besonders laute Veranstaltungen darstellen und die Veranstaltungen nur an einer bestimmten Anzahl von Tagen im Jahr stattfinden, so ist diese Pegelerhöhung unwesentlich. Bei einer Betrachtung des Jahresmittelwerts (wie im Verkehrslärm üblich) ist überhaupt keine Pegelerhöhung mehr feststellbar. Wir gehen daher davon aus, dass der vorgesehene Bebauungsplan auch unter diesem Aspekt unkritisch ist. 12.2 Bebauungsplan – Machbarkeit und erforderliche Festsetzungen Unter Berücksichtigung aller schalltechnischen Aspekte (Veranstaltungslärm, Baulärm, Verkehrslärm, Gesamtlärm) sehen wir keinen einzigen Punkt, an dem ein prinzipieller Konflikt zwischen dem Bebauungsplanentwurf und der Umgebung entsteht. Die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens ist damit gegeben. Festsetzungen von Beschränkungen oder Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan sind nicht erforderlich. 12.3 Durchführung von Veranstaltungen auf dem Messegelände Wenn auch im Bebauungsplan keine besonderen Festsetzungen zum Schallschutz erforderlich sind und die prinzipielle Nutzbarkeit des Geländes festgestellt wurde, so ist doch der „Schallschutz“ im Rahmen der Genehmigung einzelner Veranstaltungen zu berücksichtigen. In der Regel werden Veranstaltungen auf dem Messegelände unkritisch sein. Bei folgenden Randbedingungen ist es allerdings sinnvoll, die schalltechnischen Aspekte etwas genauer zu betrachten: · Veranstaltungen im Freien, die länger als 23 Uhr dauern · Veranstaltungen bei denen eine Lautsprecheranlage für eine längere Zeit oder mit besonders hohen Geräuschpegeln zum Einsatz kommt (z.B. Konzerte) · Veranstaltungen, bei denen besonders tieffrequente Geräusche entstehen (z.B. Konzerte, Discoveranstaltungen) · Veranstaltungen mit besonders extrem hohem Besucheraufkommen (z.B. große Konzerte) Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 88 / 92 Derartige Veranstaltungen sollen nur genehmigt werden wenn die Anforderungen der TA Lärm (ggf. gelten die Sonderregelungen für „seltene Ereignisse“) eingehalten werden können. Darüber hinaus sollen die Veranstalter eine übermäßige / unnötige Geräuschbelastung der Nachbarschaft vermeiden. Weitergehende Hinweise hierzu finden sich in Kapitel 11.1. Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 89 / 92 13 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Übersichtslageplan Anlage 2: Entwurf Bebauungsplan (zeichn. Teil) Anlage 3: Besucherzahl und Belegung der Parkflächen, Szenario „Maimarkt“ Anlage 4: Besucherzahl und Belegung der Parkflächen, Szenario „Happy Family“ Anlage 5: Besucherzahl und Belegung der Parkflächen, Szenario „Time Warp“ Anlage 6: Besucherzahl und Belegung der Parkflächen, Szenario „Größtes OpenAir Konzert“ Anlage 7: Besucherzahl und Belegung der Parkflächen, Szenario „Normales Konzert“ Anlage 8: Besucherzahl und Belegung der Parkflächen, Szenario „Normales Konzert und SAP-Arena“ Anlage 9: Verkehrsmengen ohne Veranstaltung (Werktag, Samstag, Sonntag und „Time Warp“) Anlage 10: Verkehrsmengen Zusatzverkehr, Szenarien „Maimarkt“ und „Happy Family“ Anlage 11: Verkehrsmengen Zusatzverkehr, Szenarien „Time Warp“ und „Größtes Open-Air Konzert“ Anlage 12: Verkehrsmengen Zusatzverkehr, Szenarien „Normales Konzert“ und „Normales Konzert und SAP-Arena“ Anlage 13: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Tageszeitraum, Emission Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Maimarkt“ Anlage 14: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Tageszeitraum, Emission Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Happy Family“ Anlage 15: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Tageszeitraum, Emission Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Time Warp“ Anlage 16: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Nachtzeitraum, Emission Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Time Warp“ Anlage 17: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Tageszeitraum, Emission Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Größtes Open-Air Konzert“ Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 90 / 92 Anlage 18: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Nachtzeitraum, Emission Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Größtes Open-Air Konzert“ Anlage 19: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Tageszeitraum, Emission Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Normales Konzert“ Anlage 20: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Nachtzeitraum, Emission Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Normales Konzert“ Anlage 21: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Tageszeitraum, Emission Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Normales Konzert und SAPArena“ Anlage 22: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Nachtzeitraum, Emission Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Normales Konzert und SAPArena“ Anlage 23: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Verkehrslärm ohne Veranstaltung, Tageszeitraum Anlage 24: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Verkehrslärm ohne Veranstaltung, Nachtzeitraum Anlage 25: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Verkehrslärm Tageszeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Maimarkt“ und Szenario „Happy Family“ Anlage 26: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Verkehrslärm Tages- und Nachtzeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Time Warp“ Anlage 27: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Verkehrslärm Tages- und Nachtzeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Größtes Open-Air Konzert“ Anlage 28: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Verkehrslärm Tages- und Nachtzeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Normales Konzert“ Anlage 29: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Verkehrslärm Tages- und Nachtzeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Normales Konzert und SAP-Arena“ Anlage 30: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Gesamtlärm Tageszeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Maimarkt“ und Szenario „Happy Family“ Anlage 31: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Gesamtlärm Tages- und Nachtzeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Time Warp“ Anlage 32: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Gesamtlärm Tages- und Nachtzeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Größtes Open-Air Konzert“ Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 91 / 92 Anlage 33: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Gesamtlärm Tages- und Nachtzeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Normales Konzert“ Anlage 34: Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Gesamtlärm Tages- und Nachtzeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Normales Konzert und SAP-Arena“ 14 Literaturverzeichnis [1] Baugesetzbuch (BauGB) der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), letzte Änderung vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) [2] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), vom 26. September 2002, zuletzt geändert am 22. Dezember 2004 [3] DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Ausgabe Juli 2002 und Beiblatt 1 zu Teil 1, DIN 18005, Ausgabe Mai 1987 [4] 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA-Lärm, Ausgabe 26.08.1998 Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 26 vom 28.08.1998 [5] Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen – Freizeitlärmrichtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) [6] Allgemeine Verordnung zum Schutz gegen Baulärm, Geräuschimmissionen AVV Baulärm, vom 19. August 1970 [7] Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990, zuletzt geändert am 22. April 1993 durch Artikel 3 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Braunstein + Berndt GmbH Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“ Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1 31.01.2013 Seite 92 / 92 Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) [8] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes / Verkehrslärmschutzverordnung - (16. BImSchV), vom 12. Juni 1990, Bundesgesetzblatt Nr. 27/1990, ausgegeben zu Bonn am 20. Juni 1990 [9] RLS-90, Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [10] Schall 03, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Ausgabe 1990 [11] Parkplatzlärmstudie Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, Heft 89, 6.Auflage, Ausgabe 2007 [12] DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf Ausgabe September 1997 [13] VDI 3770, Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen, Ausgabe April 2002 [14] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 247, 1988 [15] Sächsische Freizeitlärmstudie, Untersuchungen der Geräuschimmissionen ausgewählter Freizeiteinrichtungen und Freizeitaktivitäten und Erarbeitung eines Berechnungsverfahrens zur schalltechnischen Prognose der daraus resultierenden Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft / Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2001/2002 Braunstein + Berndt GmbH