braunstein + berndt gmbh

Transcrição

braunstein + berndt gmbh
BRAUNSTEIN + BERNDT GMBH
Ingenieurbüro für
Softwareentwicklung
Lärmschutz
Umweltplanung
Bebauungsplan „Messepark im Mühlfeld“
Schalltechnische Untersuchung
Bericht Nr.: 12 GS 103 - 1
Datum: 31.01.2013
Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplan „Messepark im Mühlfeld“
(Maimarktgelände) in Mannheim
Abschlussbericht
Bericht Nr.: 12 GS 103 - 1
Berichtsdatum: 31.01.2013
Auftraggeber:
Stadt Mannheim
Abteilung 61
Collinistraße 5
68161 Mannheim
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Marco Schlich
Braunstein + Berndt GmbH
Etzwiesenberg 15 | 71522 Backnang
Tel.: +49.7191 / 9144 -0 | Fax: +49.7191 / 9144 -24
Email: [email protected] | www.soundplan.de
Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“
Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1
31.01.2013
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INHALTSVERZEICHNIS
1
1.1
1.2
1.3
2
2.1
2.2
2.3
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
4
4.1
4.2
4.3
4.4
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
6
6.1
6.2
6.3
AUFGABENSTELLUNG ...................................................................................... 5
Anlass und Ziel ................................................................................................ 5
Vorgehensweise ............................................................................................... 5
Verwendete Unterlagen ................................................................................... 7
PROJEKTBESCHREIBUNG ...............................................................................8
Umgebung und Lage ....................................................................................... 8
Bebauungsplanentwurf ................................................................................... 9
Parkplätze .......................................................................................................10
BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN......................................................................12
Baugesetzbuch und Bundesimmissionsschutzgesetz................................ 12
Bauleitplanung – DIN 18 005 .........................................................................13
Gewerbelärm – TA Lärm ...............................................................................14
Freizeitlärmrichtlinie ...................................................................................... 17
AVV Baulärm ..................................................................................................19
16.BImSchV ....................................................................................................20
BERECHNUNGSVORSCHRIFTEN ...................................................................21
Straßenverkehr – RLS-90...............................................................................21
Straßenbahn – Schall 03................................................................................22
Bayerische Parkplatzlärmstudie ...................................................................23
Berechnungsvorschrift DIN ISO 9613-2........................................................ 24
EMISSIONEN VERANSTALTUNGSGELÄNDE ................................................25
Ohne Veranstaltung ....................................................................................... 25
Szenario „Maimarkt“ ...................................................................................... 25
Szenario „Messe Happy Family“ ...................................................................27
Szenario „Technoveranstaltung Time Warp“...............................................28
Szenario „Größtes Open-Air-Konzert“ ......................................................... 30
Szenario „Normales Konzert“ .......................................................................31
EMISSIONEN PARKVERKEHR ........................................................................33
Ohne Veranstaltung ....................................................................................... 33
Szenario „Maimarkt“ ...................................................................................... 33
Szenario „Messe Happy Family“ ...................................................................35
Braunstein + Berndt GmbH
Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“
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6.4
6.5
6.6
7
7.1
7.2
8
8.1
8.2
9
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Szenario „Technoveranstaltung Time Warp“...............................................36
Szenario „Größtes Open-Air-Konzert“ ......................................................... 37
Szenario „Normales Konzert“ .......................................................................39
EMISSIONEN STRAßENVERKEHR ..................................................................41
Ohne Veranstaltung ....................................................................................... 41
Mit Veranstaltung ........................................................................................... 43
EMISSIONEN SCHIENENVERKEHR ................................................................ 45
Ohne Veranstaltung ....................................................................................... 45
Mit Veranstaltung ........................................................................................... 46
DURCHFÜHRUNG DER SCHALLAUSBREITUNGSBERECHNUNGEN ..........47
10 ERGEBNISSE DER SCHALLAUSBREITUNGSBERECHNUNGEN.................. 49
10.1 Geräusche vom Veranstaltungsgelände und den dazugehörigen
Parkplätzen.....................................................................................................49
a.
b.
c.
d.
e.
f.
Maimarkt
Happy Family
Time Warp
Größtes Open-Air Konzert
Normales Konzert
Normales Konzert + SAP-Arena
51
51
52
52
54
54
10.2 Verkehrslärm im umliegenden Verkehrsnetz (Straßen und Schienen) ......56
g.
h.
i.
j.
k.
l.
m.
Ohne Veranstaltung
Maimarkt
Happy Family
Time Warp
Größtes Open-Air Konzert
Normales Konzert
Normales Konzert + SAP Arena
57
58
60
61
63
64
65
10.3 Gesamtlärmbelastung aus dem Verkehrsnetz, dem Parken und der
Veranstaltung .................................................................................................68
n.
o.
p.
q.
r.
s.
t.
Ohne Veranstaltung
Maimarkt
Happy Family
Time Warp
Größtes Open-Air Konzert
Normales Konzert
Normales Konzert + SAP Arena
69
69
70
71
72
73
74
10.4 Weitere schalltechnische Berechnungen..................................................... 76
u.
v.
Neubau Logistikring – Verkehrslärmuntersuchung nach 16.BImSchV
Baulärm im Plangebiet
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76
77
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w.
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Nutzung des Parkplatzes am Landesmuseum
79
11 ZUSÄTZLICHE AUSSAGEN ZUR LÄRMSITUATION .......................................80
11.1 Möglichkeiten zur Minderung der Geräuschemission .................................80
11.2 Tieffrequente Geräusche ...............................................................................81
11.3 Geräuscheinwirkungen auf die Landschaft und die Tierwelt...................... 82
12 ZUSAMMENFASSUNG ..................................................................................... 84
12.1 Beurteilung der Lärmsituation ......................................................................84
12.1.1 Beurteilung nach TA Lärm .......................................................................84
12.1.2 Beurteilung nach 16.BImSchV .................................................................85
12.1.3 Beurteilung nach AVV Baulärm ............................................................... 86
12.1.4 Beurteilung des Gesamtlärms - Gesundheitsschutz .............................. 86
12.2 Bebauungsplan – Machbarkeit und erforderliche Festsetzungen ..............87
12.3 Durchführung von Veranstaltungen auf dem Messegelände...................... 87
13 ANLAGENVERZEICHNIS.................................................................................. 89
14 LITERATURVERZEICHNIS ...............................................................................91
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1 Aufgabenstellung
1.1
Anlass und Ziel
Für die Durchführung von Veranstaltungen und Messen auf dem „Maimarktgelände“
im Mühlfeld in Mannheim wurde bereits im Jahre 1983 der Bebauungsplan
„Messepark im Mühlfeld“ aufgestellt. Der namensgebende „Maimarkt“, eine
Verbrauchermesse mit überregionaler Bedeutung, ist hier nur der jährliche Höhepunkt
einer Vielzahl von Veranstaltungen.
Die dynamische Entwicklung dieser Veranstaltungen zeigt einerseits die Bedeutung
für die regionale Wirtschaft, macht aber andererseits eine ständige Anpassung des
Messegeländes und der Infrastruktur an die gestiegenen Anforderungen erforderlich.
Aus diesem Grund ist eine neuerliche Fortschreibung bzw. Überarbeitung des
Bebauungsplans seitens der Stadt Mannheim vorgesehen.
Dieser Bericht beschäftigt sich mit den schalltechnischen Aspekten im
Bebauungsplangebiet und deren Auswirkungen auf die Umgebung und ist für die im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchzuführende Umweltprüfung im Hinblick
auf das Schutzgut „Mensch“ als maßgebliche Bewertungsgrundlage erarbeitet
worden.
Ziel des Umweltberichtes ist es, der Gemeinde bei der Aufstellung des
Bebauungsplanes qualitative und quantitative Möglichkeiten zur Abwägung zu liefern
und die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt bewertbar zu machen.
1.2
Vorgehensweise
In einem ersten Schritt wird die bestehende Lärmsituation analysiert und ermittelt.
Dabei wird unterschieden zwischen den Geräuschen aus dem Bebauungsplangebiet
(Veranstaltungen und Parkplätze) und der Geräuschentwicklung durch Verkehr im
großräumigen Straßennetz.
Zunächst wird die Grundgeräuschsituation an einem Tag ohne Veranstaltung auf dem
Maimarktgelände und der SAP-Arena bestimmt.
Diesem wird die Geräuschsituation an Tagen mit Veranstaltung gegenübergestellt.
Hierbei werden exemplarisch folgende Veranstaltungen auf dem Maimarktgelände
betrachtet:
-
Messeveranstaltung „Maimarkt“ inkl. Reitturnier (Beurteilungstag 1. Mai).
-
Messeveranstaltung „Happy Family“ (Samstag).
-
Techno-Veranstaltung „Time Warp“ (Samstag / Sonntag).
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-
„Größtes Open-Air Konzert“. Dies entspräche z.B. dem Konzert von
Robbie Williams aus dem Jahr 2004, also einem Konzert, das große
Mengen von Besuchern aus dem gesamten süddeutschen Raum anzieht
(Samstag).
-
„Normales Konzert“. Mittleres bis großes Konzert eines bekannten
Künstlers, das überregional Besucher anzieht.
-
„Normales Konzert + SAP-Arena“. Wie im vorherigen Szenario wird ein
mittleres bis großes Konzert betrachtet. Zusätzlich wird eine am gleichen
Tag stattfindende Veranstaltung in der SAP-Arena mit in die
Untersuchungen einbezogen.
Diese Szenarien stehen stellvertretend für heute und zukünftige Veranstaltungen
gleichen Typs oder ähnlicher Emissionen. Die Szenarien stellen jeweils besonders
geräuschintensive Veranstaltungen dar. Da viele Veranstaltungen, wie z.B. die
Veterama, deutlich geringere Emissionen verursachen werden, ist die gesamte
Untersuchung eine Abschätzung zur ungünstigen Seite hin (worst case).
Mit Hilfe der Szenarien wird im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplans
(Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61.5.1 „Messepark im Mühlfeld“) geprüft,
welche Lärmbelastung bei der Durchführung verschiedenartiger Veranstaltungen für
schutzbedürftige Nutzungen in der Umgebung entsteht und ob die Anforderungen des
Umwelt- und Immissionsschutzes eingehalten werden. Es werden Möglichkeiten
aufgezeigt, eine übermäßige Geräuschbelastung zu vermeiden und bestehende
Belastungen zu vermindern.
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Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“
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1.3
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Verwendete Unterlagen
Der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung liegen folgende Arbeitsunterlagen
zu Grunde:
-
Bebauungsplan Nr. 61.5 „Maimarktgelände im Mühlfeld“ vom 09.02.1983 mit
folgenden Änderungen:
o Beschlussvorlage 744/1994 vom 13.12.1994
o Informationsvorlage 186/2001 vom 24.04.2001
o Beschlussvorlage 169/2002 vom 19.03.2002
-
Entwurf Bebauungsplan Nr. 61.5.1
Konzeptentwurf 5 vom 28.11.2008
-
Entwurf Bebauungsplan Nr. 61.5.1 „Messepark im Mühlfeld“, Stand vom
21.12.2012.
-
Parkplatzbelegung bei Veranstaltungen und Verkehrsstärken auf den
umliegenden Straßen mit und ohne Veranstaltungen, Ingenieurbüro für
Verkehrswesen, Köhler, Leutwein und Partner, Unterlagen vom November
2012.
-
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Messepark im Mühlfeld“
in Mannheim, Zwischenbericht Emissionsermittlung, Braunstein + Berndt
GmbH, Bericht Nr. 00268-1 vom 09.06.2008
-
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Messepark im Mühlfeld“
in Mannheim, Braunstein + Berndt GmbH, Bericht Nr. 08 GS 268 vom
01.09.2010
„Messepark im Mühlfeld“, Stand
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2 Projektbeschreibung
2.1
Umgebung und Lage
Das Plangebiet für den „Messepark im Mühlfeld“ liegt unmittelbar nordöstlich des
Kreuzungspunktes der Bundesautobahn A 656 und der Bundesstraßen B37/B38a
(Anschlussstelle Mannheim-Neckarau), etwa 4 km südöstlich des Mannheimer
Stadtzentrums. Im direkt angrenzenden Umfeld befinden sich
·
nördlich landwirtschaftliche Flächen und etwas weiter
„Gewerbegebiet Mühlfeld“ mit einzelnen Wohnnutzungen,
·
westlich die B 37/B38a (Rhein-Neckar-Schnellweg), jenseits der
Großparkplatz für Messebesucher und der Flugplatz City-Airport Mannheim,
·
südlich die unmittelbar angrenzende BAB A 656, jenseits die SAP-Arena mit
dazugehörigen
Erschließungsanlagen
sowie
angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen,
·
östlich landwirtschaftliche Flächen sowie weiter östlich die BAB A 6 mit dem
Autobahnkreuz Mannheim.
entfernt
das
Westlich und südlich des Veranstaltungsbereiches (Maimarktgelände) befinden sich
Flächen, die als Parkplätze bei Veranstaltungen genutzt werden. Ein Lageplan ist
Anlage 1 bzw. der nachfolgenden Skizze zu entnehmen.
Neuostheim
GE Mühlfeld
Maimarkt
Seckenheim
Neuhermsheim
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Zusammen mit den Parkplätzen, die im Zuge des Baus der benachbarten SAP Arena
errichtet wurden, steht ein Potential von rund 11.200 Stellplätzen zur Verfügung, das,
je nach Bedarf, im Zusammenhang mit Veranstaltungen auf dem Maimarktgelände
genutzt werden kann.
Als maßgebliche Immissionsorte für die schalltechnischen Berechnungen wurden
folgende Gebäude ausgewählt:
Gebiet
Nutzung
Schutzbedürftigkeit
Gewerbegebiet
„Mühlfeld“
Hauptsächlich Gewerbe
mit einzelnen Wohnnutzungen (GE)
Seckenheim
/
Immissionsort
Nr.
Name
01
Xaver-Fuhr-Straße 3
02
Xaver-Fuhr-Straße 6/4
03
Hans-Thoma-Straße 18
Ortsteil (WA)
04
Rohrlachstraße 46
Neuhermsheim
Ortsteil (WA)
05
Emy-Roeder-Straße 35
Neuostheim
Ortsteil (WA)
06
Konrad-Witz-Straße 2
07
Dürerstraße 140
Tabelle 1: Umliegende Bebauung und maßgebende Immissionsorte
Die Immissionsorte aus obiger Tabelle sind in Anlage 1 als grüne Punkte mit
zugehöriger Immissionsortnummer dargestellt.
.
Genauere Beschreibungen zur Einbettung des Bebauungsplanentwurfes in die
Umgebung sind im zugehörigen Umweltbericht enthalten.
2.2
Bebauungsplanentwurf
Der schalltechnischen Untersuchungen zum Umweltbericht liegt der Entwurf des
Bebauungsplan Nr. 61.5.1 „Messepark im Mühlfeld“ vom 21.12.2012 zu Grunde. Er ist
in Anlage 2 dargestellt. Die genaue Beschreibung des Planentwurfs ist dem
Umweltbericht zu entnehmen.
Das Bebauungsplangebiet ist in mehrere Teilbereiche aufgeteilt, die jeweils als
Sondergebiet ausgewiesen werden sollen:
SO 1 „ Messegelände“
SO 2 „Reitsportanlage“
SO 3 „Fertighauscenter“
Der eigentliche Messebereich (Freier Platz bzw.
Messehalle).
Reitstadion mit Tribünen sowie weitere Reitplätze
Musterhauspark mit einer Vielzahl an Fertig-
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SO 4 „Erschließung“
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häusern (unbewohnt) zur Besichtigung.
Flächen für Parkplätze, eine Multifunktionsfläche
sowie private Verkehrsflächen.
Weiterhin umfasst der Bebauungsplan einen Teil der öffentlichen Xaver-Fuhr-Straße.
Ebenfalls innerhalb des Geltungsbereichs liegt eine als „Logistikring“ bezeichnete
(Teil-)Umfahrung des Messegeländes im Norden und Osten. Im Osten gibt es noch
zusätzlich zwei kleinere Grünflächen.
2.3
Parkplätze
Für die Veranstaltungen auf dem Messegelände (und auch der SAP-Arena) ist eine
große Zahl an Parkmöglichkeiten erforderlich. Es bestehen bereits große Parkflächen,
teilweise sollen auch neue Parkplätze geschaffen werden. Angaben über Lage und
Größe der Parkplätze entstammen dem Verkehrsgutachten des Büros Köhler,
Leutwein und Partner (Stand November 2012).
Innerhalb und in der Umgebung des Bebauungsplangebiets sind folgende Parkplätze
zu betrachten:
Anzahl der Stellplätze
Parkplatz
Beschreibung
Bestand 2006
mittelfristig
geplant
P1
Bestand, der SAP-Arena
zugeordnet.
351
980
P2
Parkhaus. Bestand, der SAP-Arena
zugeordnet.
819
820
P3
Bestand, der SAP-Arena
zugeordnet.
846
846
P3a
Ursprünglich vorgesehene
Erweiterung von P3. Aufgrund der
ungünstigen Zufahrtssituation ist
diese Parkplatzerweiterung aber
mittelfristig nicht realisierbar.
„VIP“
P4
Bestand, der SAP-Arena
zugeordnet.
I.d.R. nicht frei zugänglich sondern
für besondere Gäste reserviert.
Bestand, der SAP-Arena
zugeordnet.
---
(1950)
(langfristige Option)
795
795
16
16
Parkplatz für Busse.
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Anzahl der Stellplätze
Parkplatz
Beschreibung
Bestand 2006
mittelfristig
geplant
35
35
669
669
327
330
---
540
150
150
Parkplatz „Reitstadion“. Bestand,
dem Messegelände zugeordnet.
Innerhalb BPlan SO 4.
234
234
P 12 alt
Ursprünglich Bestand, dem
Messegelände zugeordnet. Ist
bereits geschlossen worden.
460
---
P12 neu
Ursprünglich vorgesehener Ersatz
für „P 12 alt“. Aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht realisierbar.
---
---
6500
6500
11.202
11.915
P5
P6
Bestand, dem Messegelände
zugeordnet.
Parkplatz für Busse. Innerhalb
BPlan SO 4.
Bestand, dem Messegelände
zugeordnet.
Innerhalb BPlan SO 4.
P7
Bestand, dem Messegelände
zugeordnet.
Innerhalb BPlan SO 4.
P8
Bereits realisierter Neubau, dem
Messegelände zugeordnet.
Innerhalb BPlan SO 4.
P9
Bestand, dem Messegelände
zugeordnet.
Innerhalb BPlan SO 4.
P 10
P 20
Summe:
Großparkplatz am Flughafen.
Bestand, nur bei Bedarf geöffnet.
Tabelle 2: Parkplätze
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3 Beurteilungsgrundlagen
3.1
Baugesetzbuch und Bundesimmissionsschutzgesetz
Das deutsche Baugesetzbuch (BauGB) [1], ist das wichtigste Gesetz des
Bauplanungsrechts. Seine Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt, Struktur
und Entwicklung des besiedelten Raumes und die „Bewohnbarkeit“ der Städte und
Dörfer.
Der Erste Teil des BauGB beschäftigt sich mit der Bauleitplanung. In § 1.5 heißt es:
„Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die
sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und
eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung
gewährleisten.“
Besondere Berücksichtigung soll hierbei unter anderem auf die Belange des
Umweltschutzes gerichtet werden. Ein wichtiger Punkt des Umweltschutzes ist hier
das Immissionsschutzrecht, welches im Bundesimmissionsschutzgesetz [2] geregelt
ist. Der Zweck des BImSchG ist es, „Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das
Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ (§1.1)
„Schädliche Umwelteinwirkungen“ sind definiert als „Immissionen, die nach Art,
Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche
Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.“ (§3.1)
Die Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes werden in weiterführenden
Rechtsvorschriften konkretisiert. In vorliegendem Fall kommen folgende Vorschriften
zum Einsatz:
- Die DIN 18 005, Schallschutz im Städtebau [3]
- Die TA Lärm für die Beurteilung von Anlagen [4]
- Die LAI Freizeitlärmrichtlinie für die Beurteilung von Freizeitanlagen [5]
- Die AVV Baulärm für die Beurteilung von Baustellen [6]
- Die 16.BImSchV für den Neubau von Verkehrswegen [8]
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Bauleitplanung – DIN 18 005
Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung
gibt die DIN 18 005, Schallschutz im Städtebau, Teil 1 [3]. Sie gilt für Geräusche von
Verkehrslärmquellen und Gewerbelärmquellen. Die Nutzungen des Maimarktes sind
zwar keine typischen Gewerbenutzungen sondern eher Freizeitveranstaltungen,
dennoch werden sie in vorliegendem Fall wie Gewerbelärm berücksichtigt und
beurteilt.
In der DIN 18 005, Beiblatt 1, sind als Zielvorstellungen für die städtebauliche
Planung schalltechnische Orientierungswerte für Geräuschimmissionen angegeben:
Schalltechnische Orientierungswerte in
dB(A)
Gebietsausweisung nach BauNVO [7]
Nacht
Tag
(22:00 – 06:00 Uhr)
(06:00 – 22:00
Uhr)
Verkehr
Gewerbe
a)
Reine Wohngebiete (WR), Wochenendund Ferienhausgebiete
50
40
35
b)
Allgemeine Wohngebiete (WA),
Kleinsiedlungsgebiete (WS) und
Campingplätze
55
45
40
c)
Friedhöfe, Kleingartenanlagen und
Parkanlagen
55
55
55
d)
Besondere Wohngebiete (WB)
60
45
40
e)
Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI)
60
50
45
f)
Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete
(GE)
65
55
50
g)
Sonstige Sondergebiete, je nach
Nutzungsart, soweit schutzbedürftig
45 bis 65
35 bis 65
35 bis 65
h)
Industriegebiete (GI)
k.A.
k.A.
k.A.
Tabelle 3: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1
Hierbei ist zu beachten, dass die schalltechnischen Orientierungswerte keine
strengen Grenzwerte darstellen. Sie sind als sachverständige Konkretisierung der
Anforderungen an den Schallschutz aufzufassen und stellen ein städtebauliches
Qualitätsziel dar, das nicht mit Schwellenwerten für gesundheitliche Beeinträchtigungen oder gesetzlichen Grenzwerten gleichzusetzen ist. Wenn konkurrierende
städtebauliche Belange es erfordern, kann nach geltender Rechtsprechung für den
Verkehrslärm eine Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte bei
sachgerechter städtebaulicher Begründung Akzeptanz finden.
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Gewerbelärm – TA Lärm
Die TA Lärm [4] dient zur Beurteilung der Geräuschimmissionen von genehmigungsbedürftigen und nicht-genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie konkretisiert in vielen
Dingen die Anforderungen der DIN 18 005 [3] und definiert noch weitergehende
schalltechnische Anforderungen.
Von der TA Lärm ausdrücklich ausgenommen sind allerdings nicht genehmigungsbedürftige Freizeitanlagen. In Ermangelung konkreter Rechtsvorschriften in diesem
Bereich wird in Baden-Württemberg auch für Freizeitanlagen die TA Lärm angewandt.
Immissionsrichtwerte:
Gemäß TA Lärm sind folgende Immissionsrichtwerte an den Außenfassaden von
Gebäuden einzuhalten:
Immissionsrichtwerte in dB(A)
Gebietsausweisung
Tag
Nacht
(06:00 – 22:00 Uhr)
(lauteste Stunde zwischen
22:00 – 06:00 Uhr)
nach BauNVO [7]
a)
Industriegebiete (GI)
70
70
b)
Gewerbegebiete (GE)
65
50
c)
Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD)
und Mischgebiete (MI)
60
45
d)
Allgemeine Wohngebiete (WA)
55
40
e)
Reine Wohngebiete (WR)
50
35
f)
Kurgebiete, Krankenhäuser und
Pflegeanstalten
45
35
Tabelle 4: Immissionsrichtwerte der TA Lärm
Zuschläge für Ruhezeiten:
Für allgemeine Wohngebiete, reine Wohngebiete und Kurgebiete, Krankenhäuser und
Pflegeanstalten ist bei der Ermittlung des Beurteilungspegels ein Zuschlag von 6 dB
für Geräusche innerhalb der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit gegenüber
Geräuschen zu berücksichtigen. Diese Zeiten sind:
Werktags:
06:00 – 07:00 Uhr
20:00 – 22:00 Uhr
Sonn- und Feiertags: 06:00 – 09:00 Uhr
13:00 – 15:00 Uhr
20:00 – 22:00 Uhr
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Kurzzeitige Spitzenpegel:
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen (Maximalpegel) dürfen die Immissionsrichtwerte nach Tabelle 4 um nicht mehr als 30 dB(A) am Tag und 20 dB(A) in der Nacht
überschreiten.
Seltene Ereignisse:
Bei voraussehbaren Ereignissen, die nur in seltenen Fällen oder über eine begrenzte
Zeitdauer stattfinden werden, betragen die Immissionsrichtwerte 70 dB(A) am Tag
und 55 dB(A) in der Nacht für Gebiete b) bis f) aus Tabelle 4. Einzelne kurzzeitige
Geräuschspitzen dürfen diese Werte um nicht mehr als 25 dB(A) am Tag und 15
dB(A) in der Nacht überschreiten. Derartige Ereignisse dürfen
-
an nicht mehr als zehn Kalendertagen im Jahr und
-
an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden
stattfinden.
Impuls-, Ton- und Informationshaltigkeit:
Enthält das Geräusch Impulse und/oder ist auffälligen Pegeländerungen unterworfen,
so ist ein Zuschlag in der Höhe der Differenz zwischen dem Mittelungspegel LAeq und
dem Wirkpegel nach dem Taktmaximalpegelverfahren LAFTeq zuzurechnen.
Geräusche mit auffälligen ton- oder informationshaltigen Geräuschen sind mit einem
Zuschlag zu beaufschlagen. Je nach Auffälligkeit gilt ein Zuschlag KInf von 3 dB(A)
oder 6 dB(A). Der Zuschlag Kton beträgt ebenfalls je nach Auffälligkeit 3 dB(A) oder 6
dB(A). Die Summe der Zuschläge KInf + Kton ist auf maximal 6 dB(A) zu begrenzen.
Tieffrequente Geräusche:
Für Geräusche, die vorherrschende Geräuschanteile im Frequenzbereich unter 90 Hz
besitzen, ist die Frage, ob von ihnen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, im
Einzelfall nach den örtlichen Verhältnissen zu beurteilen. Sofern dies vorliegt, so sind
geeignete Minderungsmaßnahmen zu prüfen.
Verschiebung des Nachtzeitraumes:
Sofern dies wegen „örtlicher oder zwingender betrieblicher Verhältnisse“ erforderlich
ist, kann der Beginn des Nachtzeitraums bis auf 23:00 Uhr verschoben werden. Eine
achtstündige Nachtruhe ist auf jeden Fall sicherzustellen.
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Verkehrsgeräusche:
Verkehrsgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sind der zu beurteilenden Anlage
zuzurechnen. Geräusche des An- und Abfahrtsverkehrs auf öffentlichen Straßen in
einem Abstand bis zu 500 m*) sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit
möglich vermindert werden, sofern
-
sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht
rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen und
-
keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt und
-
die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV [8] erstmals oder weitergehend
überschritten werden.
*) Da die Verkehrsmengen durch die hohen Besucherzahlen der einzelnen Veranstaltungen großräumige
Auswirkungen haben, wird die Grenze des Wirkbereiches in vorliegendem Fall nicht auf 500 m begrenzt, sondern
wesentlich vergrößert.
Gemengelage:
Wenn bei einander angrenzenden Wohn- und Gewerbe-/Industriegebieten, die
Reihenfolge der Gebietsabstufung aus Tabelle 3 nicht eingehalten ist, spricht man
von einer Gemengelage. Die Immissionsrichtwerte der schutzbedürftigen Nutzungen
dürfen in diesem Fall auf einen geeigneten Zwischenwert erhöht werden. Die
Immissionsrichtwerte für Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden.
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3.4
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Freizeitlärmrichtlinie
Freizeitanlagen sind alle Anlagen, die nicht nur gelegentlich von Personen zur
Gestaltung ihrer Freizeit genutzt werden. Dies können auch Stätten sein, die
ansonsten zu anderen Zwecken genutzt werden. Diese Richtlinie würde damit genau
die Lücke füllen, die die TA Lärm verursacht, indem sie Freizeitanlagen ausdrücklich
ausschließt. Da aber die Freizeitlärmrichtlinie [5] in Baden Württemberg nie
rechtsverbindlich eingeführt wurde, kann sie in vorliegendem Fall nur ergänzend
hinzugezogen werden. Die Anforderungen der Freizeitlärmrichtlinie und der TA Lärm
entsprechen sich glücklicherweise in sehr vielen Punkten.
Immissionsrichtwerte:
Erhebliche Belästigungen der Anwohner treten dann auf, wenn die folgenden
Immissionsrichtwerte überschritten werden:
Immissionsrichtwerte in dB(A)
Gebietsausweisung nach
BauNVO [7]
Tag
Nacht
Innerhalb der
Ruhezeiten
Außerhalb der
Ruhezeiten
(lauteste Stunde)
a)
Industriegebiete (GI)
70
70
70
b)
Gewerbegebiete (GE)
65
60
50
c)
Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD)
und Mischgebiete (MI)
60
55
45
d)
Allgemeine Wohngebiete (WA) und
Kleinsiedlungsgebiete (WS)
55
50
40
e)
Reine Wohngebiete (WR)
50
45
35
f)
Kurgebiete, Krankenhäuser
Pflegeanstalten
45
45
35
und
Tabelle 5: Immissionsrichtwerte der LAI-Freizeitlärmrichtline
Kurzzeitige Geräuschspitzen:
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte nach Tabelle
5 um nicht mehr als 30 dB(A) am Tag und 20 dB(A) in der Nacht überschreiten.
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Beurteilungszeiten:
Die Immissionsrichtwerte aus Tabelle 5 beziehen sich auf folgende Zeiten:
Werktags:
Tageszeitraum:
1)
06:00 – 22:00 Uhr
Nachtzeitraum :
22:00 – 06:00 Uhr
Ruhezeiten:
06:00 – 08:00 Uhr
20:00 – 22:00 Uhr
Sonn- und Feiertags: Tageszeitraum:
1)
07:00 – 22:00 Uhr
Nachtzeitraum :
22:00 – 07:00 Uhr
Ruhezeiten:
07:00 – 09:00 Uhr
13:00 – 15:00 Uhr
20:00 – 22:00 Uhr
1)
Für den Nachtzeitraum ist die lauteste volle Stunde als maßgeblich anzusetzen.
Seltene Störereignisse:
Bei besonderen seltenen Ereignissen sollen die Beurteilungspegel die nachfolgenden
Werte nicht überschreiten:
Tags, außerhalb der Ruhezeiten:
70 dB(A)
Tags, innerhalb der Ruhezeiten:
65 dB(A)
Nachts:
55 dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Höchstwerte um nicht mehr als 20
dB(A) am Tage und um nicht mehr als 10 dB(A) in der Nacht überschreiten.
Eine Aussage, wie häufig Ereignisse auftreten dürfen, um noch als „selten“ zu gelten,
wird nicht getroffen. Man könnte sich hier ggf. an der TA Lärm orientieren.
Impuls-, Ton- und Informationshaltigkeit:
Enthält das Geräusch Impulse und/oder ist auffälligen Pegeländerungen unterworfen,
so ist ein Zuschlag in der Höhe der Differenz zwischen dem Mittelungspegel LAeq und
dem Wirkpegel nach dem Taktmaximalpegelverfahren LAFTeq zuzurechnen
Geräusche mit auffälligen ton- oder informationshaltigen Geräuschen sind mit einem
Zuschlag zu beaufschlagen. Je nach Auffälligkeit gilt ein Zuschlag K Inf von 3 dB(A)
oder 6 dB(A). Der Zuschlag Kton beträgt ebenfalls je nach Auffälligkeit 3 dB(A) oder 6
dB(A). Die Summe der Zuschläge KInf + Kton ist auf maximal 6 dB(A) zu begrenzen.
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AVV Baulärm
Die aus dem Jahre 1970 stammende allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz
gegen Baulärm [6] gilt für den Betrieb von Baumaschinen auf Baustellen.
Immissionsrichtwerte:
Immissionsrichtwerte in dB(A)
Gebiete
Tag
Nacht
(7-22 Uhr)
(22-7 Uhr)
a)
Gebiete mit gewerblichen und industriellen
Anlagen (z.B. GI)
70
70
b)
Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche
Anlagen untergebracht sind (z.B. GE)
65
50
c)
Gebiete mit gewerblichen Anlagen und
Wohnungen, in denen weder vorwiegend
gewerbliche Anlagen noch vorwiegend
Wohnungen untergebracht sind. (z.B. MI)
60
45
d)
Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen
untergebracht sind (z.B. WA)
55
40
e)
Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen
untergebracht sind (z.B. WR)
50
35
f)
Kurgebiete, Krankenhäuser und
Pflegeanstalten
45
35
Tabelle 6: Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm
Kurzzeitige Geräuschspitzen:
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte nach Tabelle
6 um nicht mehr als 20 dB(A) in der Nacht überschreiten.
Zeitkorrektur:
Die Geräuschpegel der Baumaschinen dürfen bei einer Beschränkung der täglichen
Betriebsdauer um folgende Werte vermindert werden:
Durchschnittliche tägliche Betriebsdauer
Zeitkorrektur
Tag
Nacht
[dB(A)]
bis 2,5 Std.
bis 2 Std.
10
über 2,5 Std. bis 8 Std.
über 2 Std. bis 6 Std.
5
über 8 Std.
über 6 Std.
0
Tabelle 7: Zeitkorrekturwerte
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16.BImSchV
Die BImSchV [8] wird im Rahmen der TA Lärm [4] herangezogen, um zu prüfen, ob
die Geräusche auf öffentlichen Straßen in die Beurteilung mit einbezogen werden
müssen. Sie gilt aber eigentlich zur Beurteilung bei einem Neubau oder der
wesentlichen Änderung von Verkehrswegen.
In §1 heißt es hierzu: Eine Änderung ist wesentlich, wenn
·
eine Straße um einen oder mehrerer durchgehende Fahrstreifen
[…] baulich erweitert wird oder
·
durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel
[…] um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens 70 dB(A) am
Tage oder 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird.
Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn durch einen erheblichen baulichen Eingriff
der bereits 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht überschreitende
Beurteilungspegel noch weitergehend erhöht wird.
Gemäß §2 der 16.BImSchV ist zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen
Umwelteinwirkungen sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel die folgenden
Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:
Grenzwerte in dB(A)
Gebietsausweisung nach BauNVO [7]
Tag
Nacht
(06:00 – 22:00 Uhr)
(22:00 – 06:00 Uhr)
1)
Krankenhäuser, Schulen, Kur- und
Altenheime
57
47
2)
Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine
Wohngebiete (WA) und Kleinsiedlungsgebiete (WS)
59
49
3)
Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD)
und Mischgebiete (MI)
64
54
4)
Gewerbegebiete (GE)
69
59
Tabelle 8: Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV
Bei Überschreitung der Grenzwerte besteht ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Es kommen sowohl aktive als auch passive Maßnahmen in Frage,
wobei aktive Maßnahmen grundsätzlich Vorrang vor passiven Maßnahmen haben.
Bei der Prüfung auf Relevanz der öffentlichen Verkehrswege bei der Beurteilung von
Anlagen nach TA Lärm ist die Überschreitung der Grenzwerte nur eines von drei
Kriterien und verursacht alleine noch keinen Anspruch auf Lärmschutz.
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4 Berechnungsvorschriften
4.1
Straßenverkehr – RLS-90
Die RLS-90 [9] dient zur Ermittlung der Emissionspegel von Straßenverkehrswegen
und zur Berechnung des Beurteilungspegels aus diesen Geräuschen.
Der Emissionspegel Lm,E berechnet sich zu:
Lm,E = Lm(25) + DV + DStrO + DStg + DE
(Gl. 1)
mit:
Lm(25) = Mittelungspegel in 25 m Abstand zur Straßenachse unter Berücksichtigung der
Verkehrsmenge (maßgebliche stündliche Verkehrsmengen und Lkw-Anteile)
DV
= Geschwindigkeitskorrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeiten
DStrO
= Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen nach Tab. 4 der RLS-90
DStg
= Korrektur für Steigungen und Gefälle
DE
= Korrektur für Einfachreflexionen (nur bei Spiegelschallquellen)
Die Berechnung des Beurteilungspegels Lr,m am Immissionsort erfolgt nach dem
Teilstückverfahren für jeden Fahrstreifen getrennt, indem dieser in annähernd gerade
Teilstücke der Länge li unterteilt werden. Die Länge li entspricht maximal der Hälfte
des Abstandes dieses Teilstücks zum Immissionsort. Der Beurteilungspegel am
Immissionsort entspricht der energetischen Summe aller Mittelungspegel der
Teilstücke.
Für den Mittelungspegel eines Teilstücks gilt:
Lm,i = Lm,E + Dl + Ds + DBM + DB
(Gl. 2)
mit:
Dl
= Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge
Ds
= Einfluss des Abstand und der Luftabsorption
DBM
= Boden- und Meteorologiedämpfung (entfällt bei Abschirmung)
DB
= Topografische und bauliche Gegebenheiten (Ein- und Mehrfachreflexionen),
Abschirmung (Ein- oder Mehrfachbeugung)
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Straßenbahn – Schall 03
Die Schall 03 [10] dient zur Ermittlung der Emissionspegel von Schienenverkehrswegen und zur Berechnung des Beurteilungspegels aus diesen Geräuschen.
Für jedes Teilstück ermittelt sich der Emissionspegel nach folgender Formel:
Lm,E = 10 ∙ lg [ ∑ 10 0,1∙( 51 + DFz + DD + Dl + DV ) ] + DFb + DBr + DBü + DRa
(Gl. 3)
mit:
DFz
= Korrektur für Fahrzeugart
DD
= Korrektur für Bremsbauart
Dl
= Korrektur für Zuglänge
DV
= Korrektur für Geschwindigkeit
DFb
= Korrektur für Fahrbahnart
DBr
= Korrektur für Brücken
DBü
= Korrektur für Bahnübergänge
DRa
= Korrektur für Kurvenradius
Die Berechnung des Mittelungspegels Lr am Immissionsort erfolgt nach dem
Teilstückverfahren für jeden Fahrstreifen getrennt, indem dieser in annähernd gerade
Teilstücke der Länge lk unterteilt werden. Die Länge lk entspricht maximal der Hälfte
des Abstandes dieses Teilstücks zum Immissionsort. Der Mittelungspegel am
Immissionsort entspricht der energetischen Summe aller Mittelungspegel der
Teilstücke.
Für den Mittelungspegel eines Teilstücks gilt:
Lr,k =
Lm,E + 19,2 + 10 ∙ lg lk + Dl + Ds + DL + DBM + Dkorr + s
(Gl. 4)
mit:
lk
= Teilstücklänge
Dl
= Pegeldifferenz durch Richtwirkung
Ds
= Pegeldifferenz durch Abstand
DL
= Pegeldifferenz durch Luftabsorption
DBM
= Pegeldifferenz durch Boden- und Meteorologiedämpfung
Dkorr
= Pegeldifferenz durch „Einflüsse auf dem Ausbreitungsweg“, (Ein- und
Mehrfachreflexionen), Abschirmung (Ein- oder Mehrfachbeugung)
s
= - 5 dB(A) = Schienenbonus zur Berücksichtigung der geringeren Störwirkung des
Schienenverkehrslärms
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4.3
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Bayerische Parkplatzlärmstudie
Die Bayerische Parkplatzlärmstudie [11] liefert ein Verfahren zur Bestimmung der
Emission von Parkplätzen. Der Schalleistungspegel eines Parkplatzes ergibt sich
gemäß folgender Formel:
Lw = Lw0 + KPA + KI + KD + KStro+ 10∙lg (B ∙ N)
mit:
Lw0
KPA
KI
KD
KStro
B∙N
=
=
=
=
=
=
(Gl. 5)
Ausgangsschalleistung für eine Bewegung/h = 63 dB(A)
Zuschlag für Parkplatzart
Zuschlag für Impulshaltigkeit
Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs
Zuschlag für Fahrbahnoberfläche
alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkfläche
Die Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs, bestimmt sich wie
folgt:
KD = 2,5∙lg (f ∙ B - 9)
mit:
f
B
=
=
(Gl. 6)
Stellplatzfaktor
Anzahl der Stellplätze
Die Berechnung der Schallausbreitung für Parkplätze nach der Parkplatzlärmstudie
erfolgt gemäß DIN ISO 9613-2 [12].
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4.4
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Berechnungsvorschrift DIN ISO 9613-2
Zur Berechnung der Schallausbreitung verweisen die TA Lärm [4] und die
Freizeitlärmrichtlinie [5] auf die DIN ISO 9613-2 [12]. Der Geräuschpegel, den eine
Punktschallquelle am Empfangspunkt verursacht, wird gemäß dem allgemeinen
Berechnungsverfahren wie folgt ermittelt:
Lft(DW) = LW + DC – A
mit:
(Gl. 7)
Lft(DW) = äquivalenter Oktavband-Dauerschallpegel bei Mitwind
LW
= Oktavband-Schallleistungspegel der Punktschallquelle
DC
= Richtwirkungskorrektur
A
= Schalldämpfungsterm auf dem Ausbreitungsweg.
Der Schalldämpfungsterm setzt sich wie folgt zusammen:
A
= Adiv + Aatm + Agr + Abar + Amisc
(Gl. 8)
mit:
Adiv
= Dämpfung aufgrund geometrischer Schallausbreitung (Entfernung)
Aatm
= Dämpfung aufgrund von Luftabsorption
Agr
= Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts
Abar
= Dämpfung aufgrund von Abschirmung
Amisc
= Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte, z.B. Bewuchs
Bei langfristigen Geräuscheinwirkungen kann der berechnete Pegel noch um einen
Meteorologiewert Cmet korrigiert werden, der die mittleren örtlichen Windverhältnisse
berücksichtigt. Cmet wird in vorliegendem Fall nicht berücksichtigt.
Die schalltechnischen Berechnungen werden mit dem Programm SoundPLAN©
durchgeführt.
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5 Emissionen Veranstaltungsgelände
5.1
Ohne Veranstaltung
In den Zeiten, in denen keine Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbau) auf dem
Messegelände stattfindet, sind von dort keine relevanten Geräuschemissionen zu
erwarten.
5.2
Szenario „Maimarkt“
Erwartet werden am besucherstärksten Tag (1.Mai) etwa 60.000 Besucher auf dem
Maimarkt bzw. dem Reitturnier. Etwa 9.000 weitere Personen sind an diesem Tag
dort beschäftigt (Aussteller, Gastronomie etc.). Die Veranstaltung findet zwischen 9
und 18 Uhr statt, d.h. nur zum Tageszeitraum außerhalb der morgendlichen und
abendlichen Ruhezeiten. Maximal werden sich ca. 48.200 Personen gleichzeitig auf
dem Gelände aufhalten.
Schallquelle
Besucher
Aussteller
Reitturnier
Emissionskenngröße
[dB(A)]
Anzahl
Gleichzeitig
keitsfaktor
Mittlere
Verweildauer
Beurteilungsschallleistungspegel LWAr
[-]
[-]
[Std.]
[dB(A)]
70
1)
60.000
0,5
5,0
110,0
75
2)
9.000
0,5
10,0
109,5
---
---
8,0
107,0
110
3)
Summe
114
Tabelle 9: Emissionen Veranstaltungsgelände, Szenario Maimarkt
1)
„Sprechen gehoben“ gemäß [13]
„Sprechen sehr laut“ gemäß [13]
3)
pauschaler Ansatz für das Reitturnier inkl. Zuschauer
2)
Die in obiger Tabelle angegebenen Emissionen sind Mittelwerte über den ganzen
Tag. Zuschläge für Impulshaltigkeit sind in den Emissionsansätzen bereits enthalten.
Die schalltechnischen Berechnungen wurden stundenweise mit der jeweiligen Anzahl
der Besucher auf dem Maimarkt durchgeführt. Die genaue Anzahl wurde über die
Verteilung der Parkvorgänge auf den Parkplätzen ermittelt, siehe Anlage 3.
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Diagramm 1: Tagesgang Besucher Maimarkt
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5.3
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Szenario „Messe Happy Family“
Die REWE Happy Family ist eine eintägige Eventmesse des Lebensmittelhandels,
das speziell Familien mit Kindern anspricht. Es gibt zahlreiche Spielmöglichkeiten für
Kinder, gastronomische Angebote, Verkauf und eine Showbühne. Erwartet werden
etwa 60.000 Besucher und etwa 8000 Aussteller/Mitarbeiter. Es werden sich in der
Spitzenzeit knapp 46.000 Personen gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände
aufhalten. Die Veranstaltung findet an einem Samstag zum Tageszeitraum außerhalb
der Ruhezeiten statt. Wir gehen davon aus, dass ca. 45% aller Besucher Kinder sein
werden.
Schallquelle
Emissionskenngröße
[dB(A)]
87
1)
Erwachsene
70
2)
Showbühne
Kinder
(Musik)
Showbühne
(Ansagen)
Anzahl
Gleichzeitig
keitsfaktor
Mittlere
Verweildauer
Beurteilungsschallleistungspegel LWAr
[-]
[-]
[Std.]
[dB(A)]
27.000
0,5
4,5
123,0
41.000
0,333
130 3)
---
---
5
125
115 4)
---
---
9
112,5
Summe
5,0
5)
106,5
127,5
Tabelle 10: Emissionen Veranstaltungsgelände, Szenario Happy Family
1)
„Kinderschreien“ gemäß [13]
„Sprechen gehoben“ gemäß [13]
3)
pauschaler Ansatz für maximale Aussteuerung der Lautsprecheranlagen
4)
pauschaler Ansatz für mikrophonverstärkte Ansagen zwischen den Showacts
5)
Da hier Besucher und Mitarbeiter zusammengefasst sind, ist die mittlere Verweildauer etwas
höher als die der Kinder
2)
Die in obiger Tabelle angegebenen Emissionen sind Mittelwerte über den ganzen
Tag. Zuschläge für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit sind in den
Emissionsansätzen bereits enthalten. Die schalltechnischen Berechnungen wurden
stundenweise mit der jeweiligen Anzahl der Besucher auf dem Maimarkt
durchgeführt. Die genaue Anzahl wurde über die Verteilung der Parkvorgänge auf
den Parkplätzen abgeschätzt, siehe Anlage 4.
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Diagramm 2: Tagesgang Besucher Happy Family
5.4
Szenario „Technoveranstaltung Time Warp“
Die Time Warp ist eine der bedeutendsten Veranstaltungen für elektronische Musik in
Deutschland. Neben der eigentlichen Time Warp findet auch ein Rahmenprogramm,
allerdings nicht auf dem Maimarktgelände, statt. Die große Abschlussparty in der
Maimarkthalle, die eigentliche Time Warp, findet am Samstag statt und beginnt um
19:00 Uhr. Der Hauptteil der Gäste ist allerdings erst am späten Abend (22 – 0 Uhr)
zu erwarten. In diesem Zeitraum dürfte auch die für die Beurteilung maßgebende
lauteste Nachtstunde liegen. Insgesamt werden ca. 15.000 Gäste erwartet.
Die Veranstaltung selbst endet erst am Sonntagmittag, wobei erfahrungsgemäß ab
den frühen Morgenstunden die Anzahl der Besucher stark rückläufig sein wird. Die
mittlere Verweildauer der Besucher beträgt etwa 9 Stunden, was für eine
Discoveranstaltung relativ lange ist. Da bei Verlassen der Maimarkthalle kein
kostenloser Wiedereintritt möglich ist, sind im Außenbereich nur geringe
Geräuschemissionen zu erwarten. Bedingt durch die leichte Hallenkonstruktion wird
allerdings der Halleninnenpegel nach außen dringen können. Hier ist mit besonders
tieffrequenten Geräuschanteilen zu rechnen.
Der Halleninnenpegel wird zu Li = 100 dB(A) abgeschätzt. Typischerweise liegen bei
Diskotheken die Pegel zwischen 90 und 100 dB(A), so dass wir hier am oberen Rand
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der üblichen Geräuschskala liegen. Der Halleninnenpegel ist damit so laut, dass (wie
auch in der Realität möglich) die Gefahr für Gehörschäden für die Besucher besteht.
Das Schalldämmmaß der Maimarkthalle wird mit R’w = 30 dB(A) angesetzt, was
einem etwas geringeren Wert einer üblichen Konstruktion aus Stahltrapezblech mit
Mineralwolle (Wand- bzw. Dachaufbau) entspricht. Auch hier liegen die Ansätze somit
in Richtung der sicheren Seite.
Diagramm 3: Tagesgang Besucher Time Warp
(Achtung: nach 17 Uhr ist der Samstagabend dargestellt. Von 0 Uhr bis 13 Uhr ist der Sonntag dargestellt)
Die genaue Anzahl wurde über die Verteilung der Parkvorgänge auf den Parkplätzen
ermittelt, siehe Anlage 5.
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5.5
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Szenario „Größtes Open-Air-Konzert“
Eine derartige Veranstaltung fand mit dem Konzert von Robbie Williams zum letzten
Mal 2004 statt. Es ist unklar, ob das Maimarktgelände zukünftig als Gastgeber für
solche Veranstaltungen in Frage kommt, oder ob für solche Konzerte nicht andere
Standorte, z.B. die SAP-Arena oder der Hockenheimring, besser geeignet sind.
Dennoch soll ein derartiges Szenario im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen berücksichtigt werden. Derartige Konzerte finden zumeist an Wochenenden statt, wobei typischerweise die Veranstaltung am frühen Abend mit den
Vorgruppen beginnt und sich das eigentliche Konzert dann mit einer Dauer zwischen
1,5 bis 3 Stunden anschließt. In den früheren Konzerten auf dem Maimarktgelände
war festgelegt, dass Konzerte um 23 Uhr beendet sein müssen.
Schallquelle
Emissionskenngröße
Dauer
Beurteilungsschallleistungspegel LWAr
[dB(A)]
[Std.]
[dB(A)]
7,75
96,9
1)
Aufbau / Soundcheck
100
Konzert
(Lautsprecher /
Pyrotechnik)
144 2)
4
138
Besucher (80.000)
70 3)
4,9
114
Summe
138
Tabelle 11: Emissionen Veranstaltungsgelände, Szenario Open-Air
1)
pauschaler Ansatz für Soundcheck, Aufbautätigkeiten etc.
pauschaler Ansatz für maximale Aussteuerung der Lautsprecheranlagen
3)
„Sprechen gehoben“ gemäß [13]
2)
Zuschläge für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit sind in den Emissionsansätzen
bereits enthalten.
Die genaue Anzahl der Parkvorgänge auf den Parkplätzen ist in Anlage 6 dargestellt.
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Diagramm 4: Tagesgang Besucher Open-Air Konzert
5.6
Szenario „Normales Konzert“
Hier wird das Szenario eines Konzertes auf dem Maimarktgelände, optional mit einer
zeitgleichen Veranstaltung in der SAP-Arena, betrachtet. Auch dieses Konzert wird
als Open-Air Konzert angesetzt, allerdings deutlich kleiner als im vorangegangenen
Szenario. Man geht hier von etwa 12.500 Besuchern aus.
Schallquelle
Bühne / Lautsprecher
Besucher (12.500)
Emissionskenngröße
Dauer
Beurteilungsschallleistungspegel LWAr
[dB(A)]
[Std.]
[dB(A)]
3
124
3,75
105
130
70
1)
2)
Summe
124
Tabelle 12: Emissionen Veranstaltungsgelände, Szenario Normales Konzert
1)
2)
pauschaler Ansatz für die Aussteuerung der Lautsprecheranlagen
„Sprechen gehoben“ gemäß [13]
Zuschläge für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit sind in den Emissionsansätzen
bereits enthalten.
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Diagramm 5: Tagesgang Besucher Normales Konzert
Die genaue Anzahl wurde über die Verteilung der Parkvorgänge auf den Parkplätzen
ermittelt, siehe Anlage 7.
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6 Emissionen Parkverkehr
6.1
Ohne Veranstaltung
In den Zeiten, in denen keine Veranstaltung auf dem Messegelände stattfindet, sind
die Parkflächen unbenutzt. Entsprechend entstehen dort auch keine Emissionen.
6.2
Szenario „Maimarkt“
Während des Maimarktes sind die Parkflächen P1 – P3, VIP und P20 für die
Besucher geöffnet. Die Parkplätze P6 – P10 sind für Aussteller und Bedienstete
reserviert. Busse lassen die Fahrgäste auf der Messevorfahrt aus- und wieder
einsteigen. In der Wartezeit werden Busse auf den Parkplätzen P4 und P5 abgestellt.
Parkplatz
Anzahl der
Stellplätze
Anzahl der
Parkbewegungen
pro Tag
Mittlerer
Emissionspegel
LWAr nach [11]
P1
980
2.614
96,5
P2
820
2.165
95,6
P3
846
2.244
95,8
VIP
795
2.112
95,4
P4
16
32 Busse
82,1
P5
35
70 Busse
86,9
P6
669
2.008
98,0
P7
330
987
94,2
P8
540
1.621
96,9
P9
150
450
89,9
P 10
234
704
92,3
P 20
6500
17.268
109,4
Tabelle 13: Verkehrsstärken und Emissionen Parkplätze, Szenario Maimarkt
Da bei den Ausstellern ein Teil der Fahrzeuge aus Transportern und Klein-Lkw sowie
ein geringerer Teil aus großen Lkw bestehen wird, werden die Emissionen dieser
Parkvorgänge mit einem Zuschlag von 3 dB(A) gegenüber normalen Pkw-Stellplätzen
versehen.
Die stundengenaue Verteilung der Parkverkehre sieht folgendermaßen aus:
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Die genaue Anzahl der stündlichen Parkbewegungen auf den Parkplätzen ist in
Anlage 3 dargestellt.
Die Verkehrsstärken und die Aufteilung der Fahrzeuge auf die Parkplätze entstammen dem Büros Köhler, Leutwein und Partner, Karlsruhe.
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Szenario „Messe Happy Family“
Der Großparkplatz P20 ist für die Besucher-Pkw der Happy Family. Busse nutzen den
Parkplatz P5. Die Parkflächen P6 – P9 sind für den Veranstalter reserviert.
Parkplatz
Anzahl der
Stellplätze
Anzahl der
Parkbewegungen
pro Tag
Mittlerer
Emissionspegel
LWAr nach [11]
P5
35
70
86,9
P6
669
1178
97,5
P7
330
876
93,6
P8
540
1437
96,3
P9
150
400
89,3
P 20
6500
16600
109,2
Tabelle 14: Verkehrsstärken und Emissionen Parkplätze, Szenario Happy Family
Da bei den Ausstellern ein Teil der Fahrzeuge aus Transportern und Lkw bestehen
wird, werden die Emissionen dieser Parkvorgänge mit einem Zuschlag von 3 dB(A)
gegenüber normalen Pkw-Stellplätzen versehen.
Die stundengenaue Verteilung der Parkverkehre sieht folgendermaßen aus:
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Die genaue Anzahl der stündlichen Parkbewegungen auf den Parkplätzen ist in
Anlage 4 dargestellt.
Die Verkehrsstärken und die Aufteilung der Fahrzeuge auf die Parkplätze entstammen dem Büro Köhler, Leutwein und Partner, Karlsruhe.
6.4
Szenario „Technoveranstaltung Time Warp“
Die Besucher der Time Warp kommen zu großen Teilen mit dem öffentlichen
Nahverkehr (33%), (Reise-)Bussen (33%) und Taxen (17%). Nur etwa 17% der
Besucher kommen in Privat-Pkw. Der Grund für den geringen Anteil des PkwIndividualverkehrs ist sicherlich im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum und der
großen Anstrengung durch ausdauerndes Tanzen zu finden.
Die Parkplätze P6 und P7 sind für die Besucher geöffnet. Busse können auf den
Parkplätzen P4, P5 und P8 abgestellt werden.
Parkplatz
Anzahl der
Stellplätze
Anzahl der
Parkbewegungen
Mittlerer
Emissionspegel
LWAr nach [11]
Tag / Nacht
Tag / Nacht *)
P4
16
20 / 10 (Busse)
80,1 / 85,1
P5
35
44 / 26 (Busse)
84,9 / 90,1
P6
669
848 / 492
91,3 / 96,3
P7
330
416 / 244
87,4 / 92,5
P8
540
60 / 40 (Busse)
88,0 / 93,4
Tabelle 15: Verkehrsstärken und Emissionen Parkplätze, Szenario Time Warp
)
* lauteste Nachtstunde
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Die stundengenaue Verteilung der Parkverkehre sieht folgendermaßen aus:
Die genaue Anzahl der stündlichen Parkbewegungen auf den Parkplätzen ist in
Anlage 5 dargestellt.
Die Verkehrsstärken und die Aufteilung der Fahrzeuge auf die Parkplätze entstammen dem Büro Köhler, Leutwein und Partner, Karlsruhe.
6.5
Szenario „Größtes Open-Air-Konzert“
Für ein derartiges Konzert sind alle verfügbaren Parkflächen für die Besucher
geöffnet, die auch vollständig ausgenutzt werden.
Parkplatz
Anzahl der
Stellplätze
Anzahl der
Parkbewegungen
Tag / Nacht
Mittlerer
Emissionspegel
LWAr nach [11]
P1
980
980 / 980
92,3 / 102,8
P2
820
820 / 820
91,4 / 102,4
P3
846
846 / 846
91,5 / 102,1
VIP
795
795 / 795
91,2 / 101,7
P4
16
16 / 16 (Busse)
79,1 / 91,1
P5
35
35 / 35 (Busse)
83,9 / 96,0
P6
669
669 / 669
90,3 / 100,8
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P7
330
330 / 330
86,4 / 97,0
P8
540
540 / 540
89,1 / 99,6
P9
150
150 / 150
82,1 / 92,7
P 10
234
234 / 234
84,5 / 95,1
P 20
6500
6500 / 6500
105,1 / 115,6
Tabelle 16: Verkehrsstärken und Emissionen Parkplätze, Szenario Open-Air
Die stundengenaue Verteilung der Parkverkehre sieht folgendermaßen aus:
Die genaue Anzahl der stündlichen Parkbewegungen auf den Parkplätzen ist in
Anlage 6 dargestellt.
Die Verkehrsstärken und die Aufteilung der Fahrzeuge auf die Parkplätze entstammen dem Büro Köhler, Leutwein und Partner, Karlsruhe.
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6.6
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Szenario „Normales Konzert“
Bei derartigen Konzerten auf dem Maimarktgelände werden die Stellplätze auf dem
Großparkplatz P 20 und zusätzlich der P6 ausreichen. Für parallele Veranstaltungen
auf dem Maimarktgelände und in der SAP-Arena wird ein Großteil der verfügbaren
Parkflächen für die Besucher erforderlich. Es ist vorgesehen, dass die Besucher des
Maimarktgeländes und der SAP-Arena die jeweils nächstgelegenen Parkflächen
benutzen. Eine Durchmischung und Behinderung der Besuchergruppen kann durch
den unterschiedlichen Anfangszeitpunkt der Veranstaltungen und mit entsprechenden
verkehrslenkenden Maßnahmen verhindert werden.
Parkplatz
Anzahl der
Stellplätze
Anzahl der
Parkbewegungen
Tag / Nacht
Mittlerer
Emissionspegel
LWAr nach [11]
P6
669
102 / 102
82,1 / 92,6
P 20
6500
2879 / 2879
101,6 / 112,1
Tabelle 17: Verkehrsstärken und Emissionen Parkplätze, Szenario Normales Konzert
Die stundengenaue Verteilung der Parkverkehre sieht folgendermaßen aus:
Die genaue Anzahl der stündlichen Parkbewegungen auf den Parkplätzen ist in
Anlage 7 dargestellt.
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Parkplatz
Anzahl der
Stellplätze
Anzahl der
Parkbewegungen
Tag / Nacht
Mittlerer
Emissionspegel
LWAr nach [11]
P1
980
1665 / 294
94,6 / 99,2
P2
820
1391 / 245
93,7 / 98,2
P3
846
1437 / 253
93,8 / 98,3
VIP
795
1352 / 238
93,5 / 98,0
P6
669
679 / 120
90,3 / 94,8
P7
330
110 / 110
81,6 / 93,7
P 20
6500
3111 / 3111
101,9 / 114,0
Tabelle 18: Verkehrsstärken und Emissionen Parkplätze, Szenario Normales Konzert + SAP-Arena
Die stundengenaue Verteilung der Parkverkehre sieht folgendermaßen aus:
Die genaue Anzahl der stündlichen Parkbewegungen auf den Parkplätzen ist in
Anlage 8 dargestellt.
Die Verkehrsstärken und die Aufteilung der Fahrzeuge auf die Parkplätze entstammen dem Büro Köhler, Leutwein und Partner, Karlsruhe.
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7 Emissionen Straßenverkehr
7.1
Ohne Veranstaltung
Die Verkehrssituation an Tagen ohne Veranstaltung berücksichtigt ausschließlich die
allgemeinen Durchfahr- und Anliegerverkehre. Dieser Fall wird nochmals in die
Tagesarten Werktag (Di. – Do.), Samstag und Sonntag unterschieden, da sich die
untersuchten Szenarien an verschiedenen Tagen abspielen. Auf diese Weise ist eine
direkte Vergleichbarkeit der Verkehrssituationen gegeben. Alle Verkehrszahlen sind
eine Prognose für das Jahr 2020.
.Für die verschiedenen Tagesarten ist folgende prinzipielle Verteilung der Verkehre
über den Tageszeitraum gegeben:
Diagramm 6.1: Verkehrsverteilung „ohne Veranstaltung“ werktags (Quelle: Koehler & Leutwein)
Legende:
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Diagramm 6.2: Verkehrsverteilung „ohne Veranstaltung“ samstags (Quelle: Koehler & Leutwein)
Diagramm 6.3: Verkehrsverteilung „ohne Veranstaltung“ sonntags (Quelle: Koehler & Leutwein)
Die genauen Verkehrsmengen stammen vom Büro Köhler, Leutwein und Partner
GbR. Aufgrund der großen Datenmenge sind diese hier nicht nochmals im Detail
aufgelistet. Sie können dem zugehörigen Fachgutachten entnommen werden.
Die Verkehrsmengen auf den einzelnen Querschnitten sind in Anlage 9 nochmals
grafisch dargestellt
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Mit Veranstaltung
Wenn auf dem Maimarktgelände oder in der SAP-Arena eine Veranstaltung
stattfindet, werden dadurch zusätzliche Verkehrsmengen bei der Zu- und Abfahrt
erzeugt. Diese Verkehrserzeugung, die zusätzlich zu den Verkehrsmengen im Nullfall
zu sehen ist, stellt sich für die untersuchten Szenarien wie folgt dar:
Grafik 1: Zu- und Abfahrt zum/vom Maimarktgelände
Mit:
A:
B:
C:
D:
E:
F:
G:
Zu- und Abfahrt über B 38a von Norden
Zu- und Abfahrt über Seckenheimer Landstraße (L 637) von Osten
Zu- und Abfahrt über A 656 von Osten
Zu- und Abfahrt über B 38a von Süden
Zu- und Abfahrt über Ludwigshafener Straße von Westen
Zu- und Abfahrt über A 656 von Westen
Zu- und Abfahrt über Seckenheimer Landstraße (L 637) von Westen
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Zu- und Abfahrt
Veranstaltung
A
B
C
D
E
F
G
Maimarkt
18,2 %
2,4 %
28,9 %
12,4 %
18,8 %
17,9 %
1,4 %
Happy Family
18,2 %
2,3 %
28,9 %
12,4 %
15,7 %
21,0 %
1,5 %
Time Warp
17,6 %
2,4 %
28,6 %
13,8 %
25,2 %
11,0 %
1,4 %
Open-Air Konzert
18,2 %
2,3 %
28,9 %
12,4 %
19,3 %
17,5 %
1,4 %
Normales Konzert
18,3 %
2,3 %
28,9 %
12,4 %
14,3 %
22,4 %
1,4 %
Normales Konzert +
SAP-Arena
18,2 %
2,3 %
28,8 %
12,5 %
20,5 %
16,2 %
1,5 %
Tabelle 19: Zu- und Abfahrt ins Untersuchungsgebiet bei Veranstaltungen (Quelle: Köhler, Leutwein und Partner)
Wie die Auswertung der zu- und abfahrenden Verkehre zeigt, ist die Verteilung bei
den untersuchten Szenarien ziemlich ähnlich. Dies liegt daran, dass alle diese
Veranstaltungen einen relativ großräumigen Einzugsbereich mit besonders großem
Besucheranteil aus dem Stadtgebiet Mannheim aufweisen. Es liegt nahe, dass diese
Besucher auch auf ähnlichen Wegen anreisen werden.
Auffallend ist, dass bei Veranstaltungen mit relativ großem Anteil an Taxen
(insbesondere die Time Warp) der Verkehrsanteil auf der Ludwigshafener Straße (E)
zunimmt (Ziel- und Quelle Hauptbahnhof).
Die genaue Verkehrsverteilung auf den Querschnitten der Zu- und Abfahrt sowie
innerhalb des Untersuchungsgebietes ist in folgenden Anlagen nochmals genauer
beschrieben:
Szenario
Maimarkt
Happy Family
Time Warp
Größtes Open-Air Konzert
Normales Konzert
Normales Konzert + SAP-Arena
Anlage
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Tabelle 20: Übersicht Zu- und Abfahrtsverkehr (Quelle: Köhler, Leutwein und Partner)
Die Verkehrsstärken stammen vom Büro Köhler, Leutwein und Partner, Karlsruhe. Da
die Ermittlung der stundengenauen Verkehrszahlen nur für unsere schalltechnische
Untersuchung von Bedeutung war, tauchen diese Verkehrszahlen im eigentlichen
fachgutachterlichen Bericht zum Verkehr nicht explizit auf. Die entsprechenden
Tabellen mit den Verkehrszahlen sind dafür im Datenanhang zu diesem Bericht
nochmals angefügt.
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8 Emissionen Schienenverkehr
8.1
Ohne Veranstaltung
Die Straßenbahnlinie Nr. 6 des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) durchquert das
Untersuchungsgebiet zwischen den Stationen Neuostheim-Endstelle und
Neuhermsheim-Rangierbahnhof. An der Haltestelle „Maimarkt“ verkehren in der
Regel folgende Züge:
Uhrzeit
Richtung
Rheingönnheim
Richtung
Neuhermsheim
Beide Richtungen
GT 6N
RNV 8
GT 6N
RNV 8
GT 6N
RNV 8
07 – 08 Uhr
-
-
-
1
-
1
08 – 09 Uhr
-
5
-
5
-
10
09 – 10 Uhr
-
4
-
4
-
8
10 – 11 Uhr
-
4
-
5
-
9
11 – 12 Uhr
-
4
-
4
-
8
12 – 13 Uhr
-
5
-
5
-
10
13 – 14 Uhr
2
4
3
4
5
8
14 – 15 Uhr
3
5
3
4
6
9
15 – 16 Uhr
3
4
3
4
6
8
16 – 17 Uhr
3
5
3
4
6
9
17 – 18 Uhr
3
4
3
5
6
9
18 – 19 Uhr
3
4
3
4
6
8
19 – 20 Uhr
3
2
3
1
6
3
20 – 21 Uhr
-
-
-
-
-
-
21 – 22 Uhr
-
-
-
-
-
-
22 – 04 Uhr
-
-
-
-
-
-
Summe Tag
20
50
21
50
41
100
Summe Nacht
-
-
-
-
-
-
05 – 06 Uhr
06 – 07 Uhr
GT 6N – Stadtbahn 6 Achsen, 30 m Länge
RNV 8 – Stadtbahn 8 Achsen, 42 m Länge
Tabelle 21: Streckenbelastung Stadtbahn ohne Veranstaltung (normaler Fahrplan)
Die Stadtbahnverkehre setzen sich zusammen aus den Fahrten der Linie 6 sowie aus
Leer- und Betriebsfahrten von/zum Rangierbahnhof. Die Verkehrszahlen des RNV 8
entstammen dem Jahr 2008, die Stadtbahnzahlen sind entsprechend des
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Aushangfahrplans 2013 angesetzt. Letztendlich spielt der Schienenverkehr aber
aufgrund des dominanten Straßenverkehrslärms ohnehin keine Rolle bei unserer
schalltechnischen Untersuchung.
8.2
Mit Veranstaltung
Bei einzelnen Veranstaltungen werden zusätzliche Züge eingesetzt. Bekannt sind
dem Gutachter die Zusatzverkehre während des Maimarktes und bei
Eishockeyspielen in der SAP-Arena. Die Zusatzverkehre bei anderen Veranstaltungen wurden abgeschätzt.
Uhrzeit
Richtung NeuostheimEndstelle
Richtung
NeuhermsheimRangierbahnhof
Beide Richtungen
GT 6N
RNV 8
GT 6N
RNV 8
GT 6N
RNV 8
25
-
25
-
50
-
-
-
-
-
-
-
Ganzer Tag
-
-
-
-
-
-
Ganze Nacht
-
-
-
-
-
-
Maimarkt
08 – 19 Uhr
Happy Family *)
Ganzer Tag
Time Warp *)
Größtes Open Air Konzert *)
17 – 20 Uhr
-
-
3
9
3
9
22 – 23 Uhr
3
9
-
-
3
9
-
-
-
-
-
)
Normales Konzert *
Ganzer Tag
-
)
Normales Konzert + SAP-Arena *
17 – 20 Uhr
-
-
3
5
3
5
22 – 23 Uhr
1
7
-
-
1
7
Eishockeyspiele in SAP-Arena (freitags)
17 – 20 Uhr
-
-
3
5
3
5
22 – 23 Uhr
1
7
-
-
1
7
)
* Zahlen geschätzt
Tabelle 22: Streckenbelastung Stadtbahn, Zusatzverkehr bei Veranstaltungen
Auch der Zusatzverkehr der Straßenbahn bei Veranstaltungen spielt keine Rolle, da
der Schienenverkehr weiterhin dem Straßenverkehr untergeordnet bleibt.
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9 Durchführung der Schallausbreitungsberechnungen
Die Berechnungen wurden mit dem Programm SoundPLAN® durchgeführt. Hierbei
wurde zunächst auf Basis der vorliegenden Höheninformationen ein
dreidimensionales Geländemodell erstellt. Anschließend wurden auf diesem Gelände
alle schalltechnisch relevanten Objekte der Umgebung modelliert, z.B. Gebäude,
Straßen- und Schienenwege.
Die Emissionen der einzelnen Schallquellen wurden entsprechend den Berechnungen
aus den Kapiteln 5 bis 8 angesetzt und auf den jeweiligen Untersuchungsfall
abgestimmt. Insgesamt wurden folgende Szenarien untersucht:
1. Geräusche vom Veranstaltungsgelände und den dazugehörigen Parkplätzen
a. Maimarkt
b. Happy Family
c. Time Warp
d. Größtes Open Air Konzert
e. Normales Konzert
f. Normales Konzert + SAP-Arena
2. Verkehrslärm im umliegenden Verkehrsnetz (Straßen und Schienen)
g. Ohne Veranstaltung
h. Maimarkt
i. Happy Family
j. Time Warp
k. Größtes Open Air Konzert
l. Normales Konzert
m. Normales Konzert + SAP-Arena
3. Gesamtlärmbelastung aus dem Verkehrsnetz,
Veranstaltung
n. Ohne Veranstaltung
o. Maimarkt
p. Happy Family
q. Time Warp
r. Größtes Open Air Konzert
s. Normales Konzert
t. Normales Konzert + SAP-Arena
dem Parken
und
der
4. Weitere schalltechnische Untersuchungen
u. Neubau Logistikring – Verkehrslärmuntersuchung nach 16.BImSchV
v. Baulärm im Plangebiet
w. Nutzung des Parkplatzes am Landesmuseum
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Die Berechnung der Beurteilungspegel im Plangebiet erfolgte jeweils getrennt für den
Tages- und Nachtzeitraum. Die Immissionen werden auf der Basis der eingegebenen
Geometrie- und Emissionsdaten selbständig berechnet, indem von den jeweiligen
Schallempfangspunkten Suchstrahlen in alle Richtungen ausgesandt werden, so dass
sich ein berechneter Schallpegel aus entsprechend vielen Teilpegeln zusammensetzt.
Es gelten die in Kapitel 4 beschriebenen Rechenvorschriften der RLS-90 [9] für
Straßenverkehrslärm, der Schall03 [10] für Schienenverkehrslärm sowie die DIN ISO
9613-2 [12] für Parkplätze, Veranstaltungsgeräusche vom Maimarktgelände und für
den Baulärm.
Berechnet wurde jeweils die flächenhafte Schallpegelverteilung in einer Höhe von 2 m
über Gelände, was etwa dem Höreindruck eines erwachsenen Menschen an dem
jeweiligen Standpunkt entspricht. Zusätzlich wurde für einige ausgewählte Gebäude
in der Umgebung (Siehe Kapitel 2.2) der dort zu erwartende Geräuschpegel
nochmals detailliert berechnet.
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10 Ergebnisse der Schallausbreitungsberechnungen
10.1 Geräusche vom Veranstaltungsgelände und den dazugehörigen
Parkplätzen
Bei diesen Berechnungen wurden alle Geräusche vom Veranstaltungsgelände (z.B.
Besucher, Lautsprecher etc.) sowie die Geräusche von den Parkplätzen erfasst. Die
Erhöhung des Verkehrs auf öffentlichen Straßen bei der Zu- und Abfahrt wurden nicht
berücksichtigt. Die Ergebnisse sind entsprechend den Vorgaben der DIN 18005 [3]
und der TA Lärm [4] (evtl. auch Freizeitlärmrichtlinie) zu beurteilen und in der
Abwägung für den Bebauungsplan zu berücksichtigen.
Immissionsort
Nr.
Adresse
Zulässige Immissionsrichtwerte
Tag
Nacht
Beurteilungspegel Lr in dB(A)
Maimarkt
Happy Family
Tag
Nacht
Tag
Nacht
45
-
51
-
45
-
55
-
1
Xaver-FuhrStraße 3
2
Xaver-FuhrStraße 6/4
3
Hans-ThomaStraße 18
46
-
55
-
4
Rohrlachstraße 46
36
-
46
-
5
Emy-RoederStraße 35
40
-
43
-
6
Konrad-WitzStraße 2
38
-
41
-
7
Dürerstraße
140
39
-
43
-
Immissionsort
65
55
50
40
(Seltenes Ereignis)
Nr.
Adresse
1
Xaver-FuhrStraße 3
2
Xaver-FuhrStraße 6/4
3
Hans-ThomaStraße 18
Beurteilungspegel Lr in dB(A)
Zulässige Immissionsrichtwerte
Tag
Nacht
65
50
(70)
(55)
Größtes Open-AirKonzert
Time Warp
Tag
Nacht
Tag
Nacht
24
26
70
42
29
30
69
42
31
33
63
43
Braunstein + Berndt GmbH
Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“
Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1
4
Rohrlachstraße 46
5
Emy-RoederStraße 35
6
Konrad-WitzStraße 2
7
Dürerstraße
140
Immissionsort
Nr.
Adresse
55
40
(70)
(55)
Zulässige Immissionsrichtwerte
Tag
Nacht
31.01.2013
Seite 50 / 92
24
25
46
32
29
31
60
40
26
28
59
38
27
29
61
37
Beurteilungspegel Lr in dB(A)
„normales“ Konzert
„normales“ Konzert
+ SAP-Arena
Tag
Nacht
55
28
55
28
54
27
54
28
1
Xaver-FuhrStraße 3
2
Xaver-FuhrStraße 6/4
3
Hans-ThomaStraße 18
48
29
48
29
4
Rohrlachstraße 46
31
20
31
21
5
Emy-RoederStraße 35
45
34
45
35
6
Konrad-WitzStraße 2
44
32
44
32
7
Dürerstraße
140
46
29
46
30
65
55
50
40
Tabellen 23: Ergebnisse der Immissionsberechnungen „Veranstaltung“ an den maßgeb. Immissionsorten
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Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1
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Die Ergebnisse der flächenhaften Immissionsberechnungen sind zusätzlich in
folgenden Anlagen wiedergegeben:
Anlage
Szenario
Tageszeitraum
(6 – 22 Uhr) *
)
Nachtzeitraum
(22 – 6 Uhr) *)
a
Maimarkt
Anlage 13
-
b
Happy Family
Anlage 14
-
c
Time Warp
Anlage 15
Anlage 16
d
Größtes Open Air Konzert
Anlage 17
Anlage 18
e
Normales Konzert
Anlage 19
Anlage 20
f
Normales Konzert + SAP
Anlage 21
Anlage 22
*) bei Szenario d-f wird der Tageszeitraum auf 7-23 Uhr verschoben. Nachts gilt die lauteste
Nachtstunde
Tabelle 24: Ergebnisse der Immissionsberechnungen „Veranstaltung“ - Rasterlärmkarten
In den Plänen ist der jeweilige Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete (WA,
tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)) durch eine rote Linie markiert. Die Beurteilung der
Geräuscheinwirkung ist aber immer von der tatsächlichen Gebietsausweisung
abhängig. Die rote Linie dient nur zu Orientierungszwecken und ist keine Grenzlinie.
a. Maimarkt
Wie die Berechnungsergebnisse in Tabelle 23 und Anlage 13 zeigen, werden an den
umliegenden Wohngebieten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm mit Abstand
eingehalten. Auch die weitergehenden schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm
(z.B. kurzzeitige Spitzenpegel) werden mit Abstand eingehalten. Tieffrequente
Geräuschanteile sind nicht oder nur in geringem Maß zu erwarten.
Ein schalltechnischer Konflikt zwischen Maimarktbetrieb und der Nachbarschaft
besteht nicht.
b.
Happy Family
Die Veranstaltung Happy Family (Anlage 14) ist etwas lauter als der Maimarkt. Begründet ist dies maßgebend durch die höheren Emissionen von einer Open-Air Bühne
mit Musikdarbietungen. Diese Musikdarbietungen dürften in den angrenzenden
Wohngebieten wahrnehmbar sein. Die zulässigen Immissionsrichtwerte werden
dennoch mit Abstand eingehalten.
Auch die weitergehenden schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm (z.B.
kurzzeitige Spitzenpegel) werden mit Abstand eingehalten. Tieffrequente
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Geräuschanteile können temporär im Zusammenhang mit der Musikbühne entstehen,
aber sie dürften aus schalltechnischer Sicht unerheblich sein.
Ein schalltechnischer Konflikt zwischen der Messe „Happy Family“ und der
Nachbarschaft besteht nicht.
c. Time Warp
Die Berechnungsergebnisse für die Veranstaltung Time Warp in Tabelle 23 und den
Anlagen 15 und 16 zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm mit Abstand
eingehalten werden.
Dennoch kommt es in der Realität immer wieder zu Beschwerden von Anwohnern.
Grund hierfür sind die sehr tieffrequenten Schallanteile, die auch über weite
Entfernungen noch wahrnehmbar sind. Im Inneren der Halle werden hohe
Geräuschpegel in allen Frequenzbereichen erzeugt. Die relativ dünne Wand- und
Deckenkonstruktion der Maimarkthalle ist bei tiefen Frequenzen schalldurchlässig,
während die hohen Frequenzen praktisch nicht nach außen dringen können. Auf dem
Ausbreitungsweg verstärkt sich dieser Effekt noch, da auch hier die hohen
Frequenzen besser gedämpft werden, während die tiefen Geräuschanteile tendenziell
sehr weit getragen werden.
Die Fenster an den Schlafräumen der Nachbarschaft, selbst wenn es sich dabei um
Schallschutzfenster handelt, sind bei tiefen Frequenzen ebenfalls deutlich schalldurchlässiger als bei hohen Frequenzen. So kann es letztendlich sein, dass in den
Schlafzimmern ein tieffrequentes „Wummern“ wahrnehmbar ist. Dieser Pegel ist zwar
sehr niedrig, er kann aber dennoch eine Störung beim Einschlafen darstellen.
Entsprechend Ziffer 7.3 der TA Lärm sind diese tieffrequenten Geräusche in die
Beurteilung einzubeziehen und „im Einzelfall nach den örtlichen Gegebenheiten“ zu
bewerten. Dabei spricht für die Time Warp, dass sie nur einmal im Jahr stattfindet
und daher ein „seltenes Ereignis“ im Sinne der TA Lärm ist. Besonders hohe
Störwirkungen ergeben sich aber durch die Tatsache, dass diese Geräusche die
ganze Nacht hindurch andauern. Mehr zu diesem Thema findet sich in Kapitel 11.2.
d. Größtes Open-Air Konzert
Das Szenario „Größtes Open-Air Konzert“ ist mit Sicherheit das lauteste Ereignis, das
auf dem Maimarktgelände stattfinden kann. Die Geräuschpegelverteilung ist in den
Anlagen 17 und 18 dargestellt.
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Ein derartiges Konzert ist mit Sicherheit als „Seltenes Ereignis“ im Sinne der TA Lärm
zu sehen. In diesem Fall gelten Immissionsrichtwerte von 70 dB(A) tags und 55 dB(A)
nachts, die in der Anlage 17 durch eine rote Linie markiert sind. Der Tabelle 23 kann
entnommen werden, dass an den schutzbedürftigen Gebäuden in der Nachbarschaft
die schalltechnischen Anforderungen eingehalten werden. Allerdings kommt man an
den nächstgelegenen Wohngebäuden, insbesondere im Bereich der Xaver-FuhrStraße, sehr nahe an die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse heran. Eine
Überschreitung ist nicht auszuschließen.
Die „Informationshaltigkeit“, d.h. die Verständlichkeit der Geräusche, ist hoch. Zudem
ist mit ausgeprägten tieffrequenten Geräuscheinwirkungen zu rechnen. Insgesamt
muss man erkennen, dass ein derartiges Lärmszenario über ein hohes
Konfliktpotential verfügt. Es erscheint dem Fachgutachter aber nicht ausgeschlossen,
dass ein derartiges Ereignis aber dennoch in der Realität genehmigungsfähig sein
kann. Entsprechende Gerichtsurteile aus den letzten Jahren haben bei sog. „sehr
seltenen Ereignissen mit hoher historischer oder gesellschaftlicher Bedeutung“ (z.B.
OVG Rheinland-Pfalz, Az. 6 A 10949/04) eine Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte zugelassen.
Voraussetzung für eine mögliche Genehmigung ist die Verschiebung des
Nachtzeitraums auf 23 Uhr sowie ein Ende der Musikdarbietung um spätestens 23
Uhr. In der danach beginnenden Nachtzeit wäre nur noch mit abfahrenden
Zuschauern zu rechnen, so dass hier die Geräuschbelastung sehr stark abnimmt. Der
zum Nachtzeit zulässige Pegel an den nächstgelegenen Wohngebäuden von 55
dB(A) wäre deutlich unterschritten, vgl. Anlage 18. Zum Nachtzeitraum wäre unter
diesen Voraussetzungen kein schalltechnischer Konflikt zu erwarten.
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e. Normales Konzert
Im Normalfall sind Konzerte auf dem Maimarktgelände deutlich leiser als das „Größte
Open-Air Konzert“. Diese Konzerte sind aber häufiger und daher eventuell kein
„Seltenes Ereignis“ mehr. Es gelten daher die üblichen Immissionsrichtwerte der TA
Lärm. Wie aus Tabelle 23 und den Anlagen 19 und 20 ersichtlich ist, werden die
schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm eingehalten. Insbesondere nach Ende
der Musikdarbietung nimmt die Geräuschbelastung rapide ab. Nach
Veranstaltungsende abfahrende Pkw sind aus schalltechnischer Sicht unkritisch.
Insgesamt sind die Geräusche der Parkflächen gegenüber dem eigentlichen Konzert
von untergeordneter Bedeutung. Auch bei normalen Konzerten können ausgeprägt
tieffrequente Geräusche entstehen, die wir aber als unkritisch erachten, da sie
ausschließlich im Tageszeitraum stattfinden.
Bei angemessener Beschallungslautstärke ist kein schalltechnischer Konflikt
zwischen einem üblichen Freiluftkonzert und der Nachbarschaft zu erwarten. Ein
Konzert im Inneren der Maimarkthalle wäre ohnehin unkritisch.
f.
Normales Konzert + SAP-Arena
Findet parallel zu einem Konzert auf dem Maimarktgelände eine weitere
Veranstaltung in der SAP-Arena statt, so ist im Freien ein erhöhtes Parkverkehrsaufkommen zu erwarten. Geräusche aus dem Inneren der SAP-Arena sind aus
schalltechnischer Sicht von untergeordneter Bedeutung und wurden daher nicht
untersucht.
Die Berechnungsergebnisse sind in Tabelle 23 und den Anlagen 21 und 22
dargestellt
Wie bereits bekannt, sind die Geräusche des Parkverkehrs deutlich leiser als die
eigentlichen Konzertgeräusche. Daher überrascht es auch nicht, dass eine zeitgleiche
Veranstaltung in der SAP-Arena am Tage keine spürbare Pegelerhöhung hervorruft.
Zum Nachtzeitraum ist mit etwas längeren und intensiveren Parkverkehr zu rechnen,
welcher aber weit unterhalb der zulässigen Werte bleibt.
Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch „normale“ Konzerte auf dem
Maimarktgelände ist es damit unerheblich, ob zeitgleich eine Veranstaltung in der
SAP-Arena stattfindet.
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31.01.2013
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Zusammenfassung:
Alle Veranstaltungen, die nur zum Tageszeitraum stattfinden, wie z.B. der Maimarkt,
die Happy Family oder andere Messen, sind aus schalltechnischer Sicht unkritisch.
Veranstaltungen, die in den späten Abend (z.B. Konzerte) oder gar in die Nacht
reichen (Time Warp), können zwar in der Nachbarschaft zu Störungen führen, aus
rechtlicher Sicht werden sich diese aber aller Wahrscheinlichkeit nach im zumutbaren
Rahmen halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn man die Seltenheit dieser
Veranstaltungen berücksichtigt.
Allerdings sollte man die Zumutbarkeit von Veranstaltungen, die einen Großteil oder
gar die ganze Nacht andauern (Time Warp), mit besonderer Sorgfalt beurteilen. Das
Problem der tieffrequenten Geräusche ist von besonderem Interesse, da hieraus
besonders starke Störungen der Anwohner resultieren können. Mehr hierzu in Kapitel
11.2.
Immens laute Veranstaltungen, z.B. große Open-Air Konzerte, werden in der
Nachbarschaft sicherlich Lärmstörungen hervorrufen. An den nächstgelegenen
Wohngebäuden im Gewerbegebiet Mühlfeld (Xaver-Fuhr-Straße) sind sogar
Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse denkbar.
Gegebenenfalls sind für derartige Veranstaltungen Ausnahmegenehmigungen bzw.
besondere schalltechnische Auflagen seitens der Behörden erforderlich. Diese
Veranstaltungen müssen um spätestens 23 Uhr enden.
Zusammenfassend kann damit festgestellt werden, dass die heutige Nutzung des
Maimarktgeländes mit der Nachbarschaft prinzipiell verträglich ist. Eine Fortführung
des Veranstaltungsbetriebs ist mit den Anforderungen der TA Lärm vereinbar.
Einzelne wenige Veranstaltungen haben zwar durchaus das Potential für eine
Störung der Nachbarschaft, dies ist aber weniger ein prinzipielles Problem sondern
sollte jeweils im Einzelfall bei der Genehmigung der Veranstaltungen abgewogen
werden.
Die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes ist aus Sicht des schalltechnischen
Fachgutachters möglich.
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10.2 Verkehrslärm im umliegenden Verkehrsnetz (Straßen und Schienen)
Bei diesen Berechnungen wurden alle Geräusche im öffentlichen Verkehrsnetz und
die Zunahme dieser Geräusche bei den jeweiligen Veranstaltungen untersucht.
Dabei wurde auch die Stadtbahnlinie berücksichtigt, wobei die nördlich verlaufenden
Linien Nr. 5 und 9 nicht in das Rechenmodell eingeflossen sind. Der dort stattfindende
Verkehr ist unabhängig von Veranstaltungen auf dem Messegelände und insgesamt
spielt die Stadtbahn aus schalltechnischer Sicht ohnehin nur eine untergeordnete
Rolle. Der Straßenverkehrslärm ist derart dominierend, dass der Stadtbahnverkehr –
auch bei möglicher zukünftiger Verkehrszunahme – vollkommen unerheblich ist.
Beim öffentlichen Straßenverkehr wurden sämtliche Zu- und Abfahrtswege in / aus
dem Untersuchungsgebiet berücksichtigt, sowie alle maßgebenden Erschließungsstraßen im Gebiet. Kleinere Wohnstraßen und Straßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen wurden nicht betrachtet.
Die flächenhaften Schallpegelverteilungen sind in folgenden Anlagen wiedergegeben:
Anlage
Beurteilungspegel
Szenario
g
Pegelzunahme
gegenüber Nullfall
Tag
Nacht
Tag
Nacht
(6 – 22 Uhr)
(22 – 6 Uhr)
(6 – 22 Uhr)
(22 – 6 Uhr)
Anlage 23
Anlage 24
-
-
ohne Veranstaltung
Werktag
Samstag
Sonn- und Feiertag
Time Warp
h
Maimarkt
Anlage 25
-
Anlage 25
-
i
Happy Family
Anlage 25
-
Anlage 25
-
j
Time Warp
Anlage 26
k
Größtes Open Air Konzert
Anlage 27
l
Normales Konzert
Anlage 28
Normales Konzert + SAP
Anlage 29
m
Tabelle 25: Ergebnisse der Immissionsberechnungen „Verkehr“
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Die Ergebnisse dieser Berechnungen sind unter zweierlei Gesichtspunkten zu
beurteilen:
1. Liegt bereits aufgrund des Verkehrslärms eine Überschreitung der Grenzwerte
für den Gesundheitsschutz (70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts) vor, so ist
jede weitere Pegelerhöhung kritisch zu sehen.
2. Müssen die veranstaltungsinduzierten Zusatzverkehre bei der Beurteilung der
Veranstaltungsgeräusche mit berücksichtigt werden? Die TA Lärm [4] liefert
hierfür drei Kriterien. Die Kriterien sind in Kapitel 3.3, Absatz „Verkehrslärm“
beschrieben. Es müssen alle drei Kriterien zusammen erfüllt werden
Eigentlich sind diese Verkehrserhöhungen durch Veranstaltungen auf das gesamte
Jahr zu betrachten. In diesem Falle würden aber die Veranstaltungsverkehre
garantiert keine Auswirkungen auf den Verkehrslärmpegel haben. Wir betrachten
stattdessen einzelne Veranstaltungstage, z.B. den Samstag ohne Veranstaltung im
Vergleich zum Samstag mit Konzert. Diese Art der Betrachtung führt zu einer sehr
starken Gewichtung der Zusatzverkehre und liegt weit auf der sicheren Seite.
g. Ohne Veranstaltung
Beurteilungspegel Lr in dB(A) – Verkehrslärm ohne
Veranstaltung
Immissionsort
Montag – Freitag
Nr.
Samstag
Sonn- / Feiertag
Adresse
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
1
Xaver-FuhrStraße 3
62,0
54,9
61,6
54,0
60,9
54,0
2
Xaver-FuhrStraße 6/4
65,1
57,2
63,3
55,3
62,6
55,3
3
Hans-ThomaStraße 18
58,3
52,2
57,3
50,9
56,7
50,9
4
Rohrlachstraße
46
59,4
54,5
59,1
53,7
58,4
53,7
5
Emy-RoederStraße 35
64,0
58,3
63,7
57,5
63,0
57,5
6
Konrad-WitzStraße 2
70,9
62,2
70,7
60,9
70,0
60,8
7
Dürerstraße
140
67,1
59,5
66,9
58,5
66,2
58,5
Tabelle 26: Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen ohne Veranstaltung
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Es lässt sich erkennen, dass der Untersuchungsraum stark von Verkehrsgeräuschen
belastet ist, wobei die Autobahn A 656 und die B 38a die maßgebenden
Geräuschquellen sind. Es ist ständig mit einem gleichmäßigen „Verkehrsrauschen“ zu
rechnen.
Die Unterschiede des Beurteilungspegels zwischen Werktag, Samstag und Sonntag
sind relativ gering. Allerdings ist die Verteilung der Verkehre über den Tag für die drei
untersuchten Fälle verschieden, was sich in den Ergebnissen aber nicht erkennen
lässt. (Montags bis freitags ist mit einer ausgeprägten Rushhour morgens und
nachmittags zu rechnen. Dagegen sind am Samstagabend und sonntags weniger
Lkw unterwegs als an Wochentagen.)
An einem Immissionsort (Konrad-Witz-Straße 2) sind die Grenzwerte für den
Gesundheitsschutz von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschritten. Grund
hierfür ist die direkte Nähe dieses Wohngebäudes zur Seckenheimer Landstraße.
Dieser Aspekt verdient nochmals genauere Betrachtung.
h. Maimarkt
Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar:
Beurteilungspegel Lr in dB(A)
Immissionsort
Ohne Veranstaltung
(Nullfall Sonntag)
Mit Maimarkt
Nr.
Adresse
Tag
Nacht
Tag
Nacht
1
Xaver-Fuhr-Straße 3
60,9
54,0
61,2
54,0
2
Xaver-Fuhr-Straße 6/4
62,6
55,3
64,0
55,3
3
Hans-Thoma-Straße 18
56,7
50,9
57,0
50,9
4
Rohrlachstraße 46
58,4
53,7
58,7
53,7
5
Emy-Roeder-Straße 35
63,0
57,5
63,5
57,5
6
Konrad-Witz-Straße 2
70,0
60,8
70,1
60,8
7
Dürerstraße 140
66,2
58,5
66,4
58,5
Tabelle 27: Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen, Szenario Maimarkt
Der Zusatzverkehr während des Maimarktes ist im Vergleich zu den normalen
Verkehrsmengen relativ gering. Der Zusatzverkehr wird zudem direkt auf das
übergeordnete Straßensystem (B 38a und A 656) geführt, so dass die bewohnten
Bereiche die Verkehrszunahmen kaum mitbekommen
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Eine deutliche Zunahme des Straßenverkehrs mit einer höheren Geräuschbelastung
ist nur in zwei räumlich eng begrenzten Bereichen zu beobachten. Nördlich des
Maimarktgeländes, im Kreuzungsbereich Xaver-Fuhr-Straße / Hans-Thoma-Straße,
wo sich der Immissionsort Xaver-Fuhr-Straße 6/4 befindet. An diesen Gebäuden ist
eine Pegelzunahme um bis zu 2 dB(A) zu erwarten.
Bereich Xaver-Fuhr-Straße / Hans-Thoma-Straße, Pegelzunahme tags durch Zusatzverkehr Maimarkt (siehe auch
Anlage 25)
Zum Zweiten ist eine Pegelzunahme südlich der SAP-Arena festzustellen, die auf die
Besucherverkehre zurückzuführen ist, die das Veranstaltungsgelände über die B 38a,
Anschlussstelle Ludwigshafener Straße, erreichen. Da sich dort keine Wohngebäude
befinden, ist dies aus schalltechnischer Sicht unerheblich.
Es können zwei wichtige Erkenntnisse gewonnen werden:
1. Am Immissionsort „Konrad-Witz-Straße“, wo bereits ohne Veranstaltung eine
Überschreitung der Grenzwerte für Gesundheitsschutz vorliegt, beträgt die
durch den Maimarkt verursachte Pegelerhöhung nur 0,1 dB(A).
2. Die Kriterien der TA Lärm für eine Berücksichtigung der Verkehrsgeräusche
auf öffentlichen Verkehrswegen werden nicht erfüllt.
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Happy Family
Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar:
Beurteilungspegel Lr in dB(A)
Immissionsort
Ohne Veranstaltung
(Nullfall Samstag)
Mit Happy Family
Nr.
Adresse
Tag
Nacht
Tag
Nacht
1
Xaver-Fuhr-Straße 3
61,6
54,0
61,7
54,0
2
Xaver-Fuhr-Straße 6/4
63,3
55,3
64,1
55,3
3
Hans-Thoma-Straße 18
57,3
50,9
57,5
50,9
4
Rohrlachstraße 46
59,1
53,7
59,2
53,7
5
Emy-Roeder-Straße 35
63,7
57,5
63,9
57,5
6
Konrad-Witz-Straße 2
70,7
60,9
70,7
60,9
7
Dürerstraße 140
66,9
58,5
67,0
58,5
Tabelle 28: Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen, Szenario Happy Family
Gegenüber dem Szenario „Maimarkt“, bei dem über 13.000 Pkw erwartet werden,
wird bei der „Happy Family“ nur mit ca. 8300 Pkw gerechnet. Entsprechend wirkt sich
der Zusatzverkehr durch die Veranstaltung noch geringer auf den Verkehrslärmpegel
aus.
Es können zwei wichtige Erkenntnisse gewonnen werden:
1. Am Immissionsort „Konrad-Witz-Straße“, wo bereits ohne Veranstaltung eine
Überschreitung der Grenzwerte für Gesundheitsschutz vorliegt, ist durch die
„Happy Family“ keine weitere Pegelerhöhung feststellbar.
2. Die Kriterien der TA Lärm für eine Berücksichtigung der Verkehrsgeräusche
auf öffentlichen Verkehrswegen werden nicht erfüllt.
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Seite 61 / 92
Time Warp
Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar:
Immissionsort
Beurteilungspegel Lr in dB(A)
Ohne Veranstaltung
Mit Time Warp
Nr.
Adresse
Tag
Nacht
Tag
Nacht
1
Xaver-Fuhr-Straße 3
60,8
54,1
60,9
54,4
2
Xaver-Fuhr-Straße 6/4
62,5
55,4
63,7
60,1
3
Hans-Thoma-Straße 18
56,6
51,0
56,6
51,3
4
Rohrlachstraße 46
58,2
53,8
58,3
53,9
5
Emy-Roeder-Straße 35
62,9
57,6
62,9
57,7
6
Konrad-Witz-Straße 2
70,0
61,0
70,0
61,0
7
Dürerstraße 140
66,2
58,6
66,2
58,7
Tabelle 29: Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen, Szenario Time Warp
Der Fall „ohne Veranstaltung“ ist dabei eine Mischung aus samstäglichem und
sonntäglichem Verkehrsaufkommen entsprechend den Veranstaltungszeiten der Time
Warp.
Die Zu- und Abfahrtsverkehre zur „Time Warp“ gehen im Tageszeitraum nahezu
vollständig im normalen Verkehr unter. Selbst auf der Xaver-Fuhr-Straße sind nur
geringe Pegelzunahmen zu erwarten.
Im Nachtzeitraum wird die Xaver-Fuhr-Straße normalerweise fast nicht befahren. Der
Verkehr, der durch die Time Warp entsteht, vermischt sich daher nicht mit dem
übrigen Verkehr. Der Zusatzverkehr führt am Immissionsort Xaver-Fuhr-Straße 6/4 zu
einer (relativ gesehen) hohen Pegelzunahme von fast 5 dB(A). An diesem
Immissionsort wird auch der nächtliche Grenzwert der 16.BImSchV [8] für
Gewerbegebiete (59 dB(A)) überschritten.
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Bereich Xaver-Fuhr-Straße / Hans-Thoma-Straße, Pegelzunahme nachts durch Zusatzverkehr Time Warp
Es können zwei wichtige Erkenntnisse gewonnen werden:
1. Am Immissionsort „Konrad-Witz-Straße“, wo bereits ohne Veranstaltung eine
Überschreitung der Grenzwerte für Gesundheitsschutz vorliegt, ist durch die
„Time Warp“ am Tage und in der Nacht keine weitere Pegelerhöhung
feststellbar.
2. Die Kriterien der TA Lärm für eine Berücksichtigung der Verkehrsgeräusche
auf öffentlichen Verkehrswegen werden am Immissionsort „Xaver-Fuhr-Straße
6/4“ erfüllt. Mehr hierzu in der Zusammenfassung am Ende dieses Kapitels.
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Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“
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k. Größtes Open-Air Konzert
Ein solches Konzert erzeugt Zusatzverkehre von knapp 13.000 Fahrzeugen. Im
Gegensatz zum Maimarkt, der ähnliche Besucherzahlen aufweist, findet hier der Zuund Abfahrtsverkehr innerhalb relativ kurzer Zeitfenster statt. Insbesondere der
Abfahrtsverkehr nach Veranstaltungsende dürfte zu einer kurzzeitigen Überlastung
des Straßensystems führen.
Um diesem Umstand entgegen zu wirken, wird der Verkehr vom Großparkplatz (P 20)
mit einer Sonderauffahrt direkt auf die A 656 geleitet. Aus schalltechnischer Sicht ist
dies sehr positiv, da der Verkehr auf diese Weise direkt dem übergeordneten
Straßensystem zugeführt wird.
Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen sind allerdings Mittelwerte über den
gesamten Tag und stellen sich wie folgt dar:
Beurteilungspegel Lr in dB(A)
Immissionsort
Ohne Veranstaltung
(Nullfall Samstag)
Mit Open-Air
Nr.
Adresse
Tag
Nacht
Tag
Nacht
1
Xaver-Fuhr-Straße 3
61,6
54,0
61,6
54,7
2
Xaver-Fuhr-Straße 6/4
63,3
55,3
63,5
58,4
3
Hans-Thoma-Straße 18
57,3
50,9
57,4
51,6
4
Rohrlachstraße 46
59,1
53,7
59,1
54,2
5
Emy-Roeder-Straße 35
63,7
57,5
63,8
58,1
6
Konrad-Witz-Straße 2
70,7
60,9
70,7
61,2
7
Dürerstraße 140
66,9
58,5
66,9
59,1
Tabelle 30: Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen, Szenario Größtes Open-Air Konzert
Durch die Betrachtung des ganzen Tages (wie bei Verkehrslärm üblich) fällt die
Erhöhung der Beurteilungspegel relativ niedrig aus und zeigt sich in den
Rechenergebnissen weniger deutlich als es wahrscheinlich der subjektiven
Empfindung der Anwohner entspricht. Es können zwei wichtige Erkenntnisse
gewonnen werden:
1. Am Immissionsort „Konrad-Witz-Straße“, wo bereits ohne Veranstaltung eine
Überschreitung der Grenzwerte für Gesundheitsschutz vorliegt, ist trotz der
Größe der Veranstaltung keine Pegelerhöhung zum Tageszeitraum
feststellbar. In der Nachtzeit beträgt die Pegelerhöhung durch Verkehrslärm
ca. 0,3 dB(A).
2. Die Kriterien der TA Lärm für eine Berücksichtigung der Verkehrsgeräusche
auf öffentlichen Verkehrswegen werden nicht erfüllt.
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Normales Konzert
Kleine bis mittelgroße Konzerte auf dem Maimarktgelände ziehen deutlich weniger
Verkehr an als das „Größte Open-Air Konzert“. Insgesamt muss hier mit weniger als
3000 Pkw gerechnet werden, die in den normalen Verkehrsmengen vollkommen
untergehen und keine merkliche Erhöhung des Verkehrslärmpegels hervorrufen.
Auch kurzzeitige Verkehrsengpässe, wie bei großen Open-Air Konzerten möglich,
dürften in solchen Fällen nicht auftreten.
Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar:
Beurteilungspegel Lr in dB(A)
Immissionsort
Ohne Veranstaltung
(Nullfall Samstag)
Mit Konzert
Nr.
Adresse
Tag
Nacht
Tag
Nacht
1
Xaver-Fuhr-Straße 3
61,6
54,0
61,6
54,2
2
Xaver-Fuhr-Straße 6/4
63,3
55,3
63,4
56,5
3
Hans-Thoma-Straße 18
57,3
50,9
57,4
51,1
4
Rohrlachstraße 46
59,1
53,7
59,1
53,8
5
Emy-Roeder-Straße 35
63,7
57,5
63,7
57,6
6
Konrad-Witz-Straße 2
70,7
60,9
70,7
61,0
7
Dürerstraße 140
66,9
58,5
66,9
58,6
Tabelle 31: Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen, Szenario normales Konzert
Es können zwei wichtige Erkenntnisse gewonnen werden:
1. Am Immissionsort „Konrad-Witz-Straße“, wo bereits ohne Veranstaltung eine
Überschreitung der Grenzwerte für Gesundheitsschutz vorliegt, ist zum
Tageszeitraum keine Pegelerhöhung feststellbar. In der Nachtzeit beträgt die
Pegelerhöhung durch Verkehrslärm ca. 0,1 dB(A).
2. Die Kriterien der TA Lärm für eine Berücksichtigung der Verkehrsgeräusche
auf öffentlichen Verkehrswegen werden nicht erfüllt.
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m. Normales Konzert + SAP Arena
Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar:
Beurteilungspegel Lr in dB(A)
Immissionsort
Ohne Veranstaltung
(Nullfall Samstag)
Mit Konzert + SAP
Nr.
Adresse
Tag
Nacht
Tag
Nacht
1
Xaver-Fuhr-Straße 3
61,6
54,0
61,6
54,2
2
Xaver-Fuhr-Straße 6/4
63,3
55,3
63,5
56,4
3
Hans-Thoma-Straße 18
57,3
50,9
57,4
51,1
4
Rohrlachstraße 46
59,1
53,7
59,1
53,9
5
Emy-Roeder-Straße 35
63,7
57,5
63,8
57,8
6
Konrad-Witz-Straße 2
70,7
60,9
70,7
61,0
7
Dürerstraße 140
66,9
58,5
66,9
58,7
Tabelle 32: Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen, Szenario normales Konzert + Veranstaltung in der SAP-Arena
Die SAP-Arena wird vorzugsweise von Süden über den Knoten Ludwigshafener
Straße / B 31 erschlossen. In den bebauten Gebieten, insbesondere im Bereich
Xaver-Fuhr-Straße / Hans-Thoma-Straße, wirkt sich damit diese Zusatzveranstaltung
kaum aus.
Es können zwei wichtige Erkenntnisse gewonnen werden:
1. Am Immissionsort „Konrad-Witz-Straße“, wo bereits ohne Veranstaltung eine
Überschreitung der Grenzwerte für Gesundheitsschutz vorliegt, ist zum
Tageszeitraum keine Pegelerhöhung feststellbar. In der Nachtzeit beträgt die
Pegelerhöhung durch Verkehrslärm ca. 0,1 dB(A).
2. Die Kriterien der TA Lärm für eine Berücksichtigung der Verkehrsgeräusche
auf öffentlichen Verkehrswegen werden nicht erfüllt.
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Zusammenfassung:
Durch die unmittelbare Nähe der stark befahrenen Straßen A 656 und der B 38a ist
das gesamte Untersuchungsgebiet auch ohne Veranstaltung bereits deutlich verlärmt.
Es ist wahrscheinlich, dass an einigen Wohngebäuden in direkter Nähe zur
Seckenheimer Landstraße im Bereich Neuostheim bereits durch den normalen
Verkehrslärm (ohne Veranstaltungen) die Grenzwerte für den Gesundheitsschutz von
70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschritten werden. In unseren Berechnungen
steht der Immissionsort „Konrad-Witz-Str. 2“ stellvertretend für diesen Bereich.
Es wurde daher geprüft, ob durch den veranstaltungsinduzierten Zusatzverkehr eine
weitergehende Verschärfung des schalltechnischen Konflikts resultiert. Ergebnis
dieser Untersuchungen war, dass bei den meisten der auf dem Maimarktgelände
stattfindenden Veranstaltungen (Messen, Konzerte etc.) keinerlei Pegelerhöhung
festzustellen war. Einzelne, besucherstarke Veranstaltungen (z.B. Maimarkt, Time
Warp) verursachen eine Pegelerhöhung, die sich im Bereich von 0,1 dB(A) bewegt
und daher auch vernachlässigbar ist. Im Fall des „Größten Open-Air Konzertes“
beträgt die Pegelzunahme ca. 0,3 dB(A), was immer noch recht gering ist.
Anmerkung 1: Diese Pegelzunahme bezieht sich immer auf einen einzelnen
Beurteilungstag. Die Rechtsvorschriften im Bereich Verkehrslärm gehen aber immer
von jährlich gemittelten Werten aus. Bei einer jährlichen Mittelung führen die
veranstaltungsinduzierten Zusatzverkehre zu keiner Pegelerhöhung und zu keiner
Verschärfung bestehender schalltechnischer Konflikte.
Anmerkung 2: Die hier untersuchte Pegelzunahme bezieht sich ausschließlich auf die
Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen. Im Sinne einer Betrachtung unter dem
Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes sollte eine mögliche Verschärfung des
Lärmkonfliktes auch die Geräusche von der Veranstaltung selbst mit einbeziehen.
Dieser Punkt wird im Kapitel 10.3 bei der dort beschriebenen Gesamtlärmbetrachtung
nochmals aufgegriffen.
Der zweite wichtige Untersuchungspunkt beschäftigte sich mit der Frage, ob die
Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen in die Untersuchung der
Veranstaltungsgeräusche aufgenommen werden müssen. Hierfür gibt die TA Lärm [4]
drei Kriterien vor, die erfüllt sein müssen.
Die Untersuchungen ergaben, dass diese Kriterien nur im Szenario „Time Warp“ am
Wohngebäude Xaver-Fuhr-Straße 6/4 erfüllt werden. Grund hierfür sind die an- und
abfahrenden Fahrzeuge über den gesamten Nachtzeitraum auf den ansonsten nachts
kaum befahrenen Straßen „Xaver-Fuhr-Straße“ und „Hans-Thoma-Straße“.
Es ist hier aber zu berücksichtigen, dass sich diese Überschreitungen nur auf einen
einzigen Tag im Jahr beschränken. Da die 16.BImSchV [8] aber eigentlich auf jährlich
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gemittelte Verkehrsbelastungen abzielt, sind die Zusatzverkehre aller Veranstaltungen, inkl. der Time Warp, von untergeordneter Bedeutung. Nach Einschätzung
des Gutachters müssen daher die veranstaltungsinduzierten Verkehre auf öffentlichen
Straßen nicht nochmals getrennt bewertet werden.
Würde man entgegen der Einschätzung des Fachgutachters zum Schluss kommen,
dass hier doch eine Beurteilung nach TA Lärm erforderlich wäre, so wären
organisatorische Maßnahmen zur Pegelminderung zu ergreifen. Die Durchführung
der Time Warp in den letzten Jahren lässt erkennen, dass derartige Maßnahmen
ohnehin schon angewendet werden. So haben die vielfältigen Möglichkeiten für eine
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Taxi) dazu geführt, dass ein
Großteil der Besucher nicht mehr im Privat-Pkw anreist.
Wohngebäude im Kreuzungsbereich Hans-Thoma-Straße / Xaver-Fuhr-Straße
(Quelle: Live Search Maps)
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10.3 Gesamtlärmbelastung aus dem Verkehrsnetz, dem Parken und der
Veranstaltung
Bei diesen Berechnungen wurden alle Geräusche vom Veranstaltungsgelände (z.B.
Besucher, Lautsprecher etc.), die Geräusche von den Parkplätzen und alle
Geräusche der Verkehrswege (normaler Verkehr plus veranstaltungsbedingter
Zusatzverkehr) untersucht.
Diese Ergebnisse dienen dazu, die Auswirkungen des Messegeländes auf den
Gesamtlärmpegel zu ermitteln und mögliche Verschärfungen bestehender Konflikte
(Überschreitung der Grenzwerte für Gesundheitsschutz) zu erkennen.
Bislang wurde in den vorangegangenen Kapiteln der Veranstaltungslärm nach TA
Lärm [4] und der Verkehrslärm nach den Vorgaben der 16.BImSchV [8] bzw. der
RLS-90 [9] behandelt. Für den Tageszeitraum spielt das keine Rolle, zum
Nachtzeitraum allerdings betrachtet die TA Lärm die lauteste Nachtsunde während
die 16.BImSchV eine Mittelung über den gesamten Nachtzeitraum durchführt. Ein
direktes Aufaddieren der Pegelwerte ist damit im Nachtzeitraum nicht möglich. Es
wird daher in den folgenden Betrachtungen der Veranstaltungslärm ebenfalls über die
gesamte Nachtzeit gemittelt.
Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen sind in folgenden Anlagen wiedergegeben:
Anlage
Beurteilungspegel
Szenario
n
Pegelzunahme durch
die Veranstaltung
Tag
Nacht
Tag
Nacht
(6 – 22 Uhr)
(22 – 6 Uhr)
(6 – 22 Uhr)
(22 – 6 Uhr)
Anlage 23
Anlage 24
-
-
Nullfall (ohne Veranstaltung)
Werktag
Samstag
Sonn- und Feiertag
Time Warp
o
Maimarkt
Anlage 30
-
Anlage 30
-
p
Happy Family
Anlage 30
-
Anlage 30
-
q
Time Warp
Anlage 31
r
Größtes Open Air Konzert
Anlage 32
s
Normales Konzert
Anlage 33
t
Normales Konzert + SAP
Anlage 34
Tabelle 33: Ergebnisse der Immissionsberechnungen „Gesamtlärm“
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n. Ohne Veranstaltung
Ohne Veranstaltung wird die Lärmsituation im Umfeld des Bebauungsplangebiets
maßgebend von den Verkehrsgeräuschen des Straßenverkehrs geprägt. Tätigkeiten
auf dem Maimarktgelände finden nicht statt bzw. sind so gering, dass sie keine Rolle
spielen.
Es können direkt die Ergebnisse aus Anlage 23 und 24 verwendet werden.
o. Maimarkt
Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar:
Beurteilungspegel Lr in dB(A)
Immissionsort
Ohne Veranstaltung
(Nullfall Sonntag)
Mit Maimarkt
Nr.
Adresse
Tag
Nacht
Tag
Nacht
1
Xaver-Fuhr-Straße 3
60,9
54,0
61,3
54,0
2
Xaver-Fuhr-Straße 6/4
62,6
55,3
64,1
55,3
3
Hans-Thoma-Straße 18
56,7
50,9
57,3
50,9
4
Rohrlachstraße 46
58,4
53,7
58,7
53,7
5
Emy-Roeder-Straße 35
63,0
57,5
63,5
57,5
6
Konrad-Witz-Straße 2
70,0
60,8
70,1
60,8
7
Dürerstraße 140
66,2
58,5
66,4
58,5
Tabelle 34: Gesamtlärm, Szenario Maimarkt
Am besucherreichsten Tag des Maimarkts (Sonntag) ist am Gebäude Xaver-FuhrStraße 6/4 eine Pegelerhöhung um ca. 1,5 dB(A) festzustellen. Dies ist bedingt durch
den Zusatzverkehr. An allen anderen Immissionsorten ist die Pegelerhöhung sehr
moderat und liegt unter 1 dB(A).
Am Immissionsort Konrad-Witz-Straße 2 (Grenzwerte Gesundheitsschutz überschritten) beträgt die Pegelerhöhung am lautesten Tag des Maimarkts nur 0,1 dB(A).
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p. Happy Family
Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar:
Beurteilungspegel Lr in dB(A)
Immissionsort
Ohne Veranstaltung
(Nullfall Samstag)
Mit Happy Family
Nr.
Adresse
Tag
Nacht
Tag
Nacht
1
Xaver-Fuhr-Straße 3
61,6
54,0
62,1
54,0
2
Xaver-Fuhr-Straße 6/4
63,3
55,3
64,3
55,3
3
Hans-Thoma-Straße 18
57,3
50,9
59,3
50,9
4
Rohrlachstraße 46
59,1
53,7
59,5
53,7
5
Emy-Roeder-Straße 35
63,7
57,5
63,9
57,5
6
Konrad-Witz-Straße 2
70,7
60,9
70,7
60,9
7
Dürerstraße 140
66,9
58,5
67,0
58,5
Tabelle 35: Gesamtlärm, Szenario Happy Family
Beim Szenario „Happy Family“ ist die Pegelerhöhung vergleichbar mit dem Szenario
„Maimarkt“. Die Pegelerhöhungen liegen vornehmlich im Bereich ≤ 1 dB. Nur am
Immissionsort Hans-Thoma-Straße 18 fällt die Pegelzunahme mit 2 dB etwas höher
aus, was auf die Showbühne zurück zu führen ist.
Am Immissionsort Konrad-Witz-Straße 2 (Grenzwerte Gesundheitsschutz überschritten) ist keine Pegelerhöhung festzustellen.
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q. Time Warp
Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar:
Immissionsort
Beurteilungspegel Lr in dB(A)
Ohne Veranstaltung
Mit Time Warp
Nr.
Adresse
Tag
Nacht
Tag
Nacht
1
Xaver-Fuhr-Straße 3
60,8
54,1
60,9
54,4
2
Xaver-Fuhr-Straße 6/4
62,5
55,4
63,7
60,1
3
Hans-Thoma-Straße 18
56,6
51,0
56,6
51,3
4
Rohrlachstraße 46
58,2
53,8
58,3
53,9
5
Emy-Roeder-Straße 35
62,9
57,6
62,9
57,7
6
Konrad-Witz-Straße 2
70,0
61,0
70,0
61,0
7
Dürerstraße 140
66,2
58,6
66,2
58,7
Tabelle 36: Gesamtlärm, Szenario Time Warp
Die Pegelerhöhung des Gesamtlärms während der Veranstaltung „Time Warp“ ist
allesamt auf den veranstaltungsbedingten Zusatzverkehr zurückzuführen. An der
Xaver-Fuhr-Straße 6/4 kann es dadurch nachts zu einer geringfügigen
Überschreitung der 60-dB-Grenze kommen.
Die eigentliche Veranstaltung verursacht zwar wahrnehmbare tieffrequente
Geräuschanteile, trägt aber nichts zur Erhöhung des Beurteilungspegels bei.
Am Immissionsort Konrad-Witz-Straße 2 (Grenzwerte Gesundheitsschutz überschritten) ist durch die Time Warp keine weitere Pegelerhöhung feststellbar.
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r. Größtes Open-Air Konzert
Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar:
Beurteilungspegel Lr in dB(A)
Immissionsort
Ohne Veranstaltung
(Nullfall Samstag)
Mit Open-Air
Nr.
Adresse
Tag
Nacht
Tag
Nacht
1
Xaver-Fuhr-Straße 3
61,3
56,0
70,6
56,5
2
Xaver-Fuhr-Straße 6/4
63,0
57,5
70,1
59,5
3
Hans-Thoma-Straße 18
57,1
52,4
64,2
52,9
4
Rohrlachstraße 46
58,9
54,8
59,2
55,3
5
Emy-Roeder-Straße 35
63,5
59,0
65,2
59,4
6
Konrad-Witz-Straße 2
70,4
64,1
70,8
64,2
7
Dürerstraße 140
66,7
61,0
67,8
61,2
Tabelle 37: Gesamtlärm, Szenario Größtes Open-Air Konzert
Das Szenario „Größtes Open-Air Konzert“ ist das einzige untersuchte Szenario, in
dem die Veranstaltungsgeräusche in den umliegenden Wohngebieten zu einer
signifikanten Erhöhung des Geräuschpegels führen. Sie liegen im Bereich von bis zu
knapp 10 dB am Tage und 2 dB in der Nacht.
Achtung: Die Pegelwerte (ohne und mit Veranstaltung) beziehen sich auf den Beginn der Nachtzeit um
23 Uhr. Insbesondere im „Ohne-Fall“ liegen daher andere Pegel wie im Kapitel 10.2.k vor. Dies führt
auch dazu, dass der Immissionsort „Dürerstraße 140“ bereit im „Ohne-Fall“ nachts oberhalb der
Gesundheitsschwelle liegt.
Im Bereich der Xaver-Fuhr-Straße (Nr. 3 und 6/4) kommt es zu einer erstmaligen
Überschreitung der 70-dB-Grenze am Tage. Dies ist damit begründet, dass sie
unmittelbar im Einflussbereich der stark gerichteten Schallabstrahlung der
Konzertbühne liegen.
Am Immissionsort Konrad-Witz-Straße 2 und Dürerstraße 140 (Grenzwerte
Gesundheitsschutz überschritten) kommt es zu einer weitergehenden Überschreitung.
Insbesondere in der besonders schutzbedürftigen Nachtzeit beträgt diese
Pegelerhöhung allerdings nur 0,1 – 0,2 dB.
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s. Normales Konzert
Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar:
Beurteilungspegel Lr in dB(A)
Immissionsort
Ohne Veranstaltung
(Nullfall Samstag)
Mit Open-Air
Nr.
Adresse
Tag
Nacht
Tag
Nacht
1
Xaver-Fuhr-Straße 3
61,3
56,0
62,2
56,1
2
Xaver-Fuhr-Straße 6/4
63,0
57,5
63,7
58,2
3
Hans-Thoma-Straße 18
57,1
52,4
57,7
52,6
4
Rohrlachstraße 46
58,9
54,8
58,9
54,9
5
Emy-Roeder-Straße 35
63,5
59,0
63,6
59,0
6
Konrad-Witz-Straße 2
70,4
64,1
70,5
64,1
7
Dürerstraße 140
66,7
61,0
66,7
61,0
Tabelle 38: Gesamtlärm, Szenario Normales Konzert
Bei einem „normalen Konzert“ werden die Veranstaltungsgeräusche in den
umliegenden Wohngebieten nur zu einer geringen Erhöhung des Geräuschpegels
führen. Die entstehenden Pegelerhöhungen von weniger als 1 dB sind wesentlich
geringer als beim „größtmöglichen Open-Air Konzert“.
An den Immissionsorten Konrad-Witz-Straße 2 und Dürerstraße 140 (Grenzwerte
Gesundheitsschutz überschritten) wirkt sich ein „normales“ Konzert fast nicht mehr
aus. Die Pegelerhöhung beträgt nur 0,1 dB(A) am Tage. Nachts ist keine
Pegelerhöhung feststellbar.
Achtung: Die Pegelwerte (ohne und mit Veranstaltung) beziehen sich auf den Beginn der Nachtzeit um
23 Uhr. Insbesondere im „Ohne-Fall“ liegen daher andere Pegel wie im Kapitel 10.2.l vor. Dies führt auch
dazu, dass der Immissionsort „Dürerstraße 140“ bereit im „Ohne-Fall“ nachts oberhalb der
Gesundheitsschwelle liegt.
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Normales Konzert + SAP Arena
Eine gleichzeitige Veranstaltung in der SAP-Arena führt zwar zu etwas mehr
Parkverkehr auf den Stellplätzen, aus schalltechnischer Sicht ist dies aber von
untergeordneter Bedeutung.
Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar:
Beurteilungspegel Lr in dB(A)
Immissionsort
Ohne Veranstaltung
(Nullfall Samstag)
Mit Open-Air
Nr.
Adresse
Tag
Nacht
Tag
Nacht
1
Xaver-Fuhr-Straße 3
61,3
56,0
62,3
56,2
2
Xaver-Fuhr-Straße 6/4
63,0
57,5
63,7
58,2
3
Hans-Thoma-Straße 18
57,1
52,4
57,7
52,6
4
Rohrlachstraße 46
58,9
54,8
58,9
55,0
5
Emy-Roeder-Straße 35
63,5
59,0
63,6
59,1
6
Konrad-Witz-Straße 2
70,4
64,1
70,5
64,1
7
Dürerstraße 140
66,7
61,0
66,7
61,0
Tabelle 39: Gesamtlärm, Szenario Normales Konzert
Hier gilt im Prinzip das Gleiche wie im Konzertfall ohne SAP-Arena, da von dieser
Veranstaltung nur der Parkverkehr der SAP-Besucher relevante Geräuschemissionen
verursacht und diese gegenüber den übrigen Geräuschen vernachlässigbar sind.
An den Immissionsorten Konrad-Witz-Straße 2 und Dürerstraße 140 (Grenzwerte
Gesundheitsschutz überschritten) beträgt die Pegelerhöhung auch hier nur 0,1 dB(A)
am Tage. Nachts ist keine Pegelerhöhung feststellbar.
Achtung: Die Pegelwerte (ohne und mit Veranstaltung) beziehen sich auf den Beginn der Nachtzeit um
23 Uhr. Insbesondere im „Ohne-Fall“ liegen daher andere Pegel wie im Kapitel 10.2.m vor. Dies führt
auch dazu, dass der Immissionsort „Dürerstraße 140“ bereit im „Ohne-Fall“ nachts oberhalb der
Gesundheitsschwelle liegt.
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Zusammenfassung:
Die durchgeführte Gesamtlärmbetrachtung zeigt die Pegelunterschiede zwischen
einem Tag ohne Veranstaltung und einem Tag mit Veranstaltung auf.
Diese Art der Betrachtung ist geeignet, mögliche Verschärfungen von Konflikten
hinsichtlich der Einhaltung der Gesamtgrenzwerte für Gesundheitsschutz zu erkennen
und zu bewerten.
Die Grenzwerte für den Gesundheitsschutz von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts
sind ohne Veranstaltung nur im Bereich der Seckenheimer Landstraße in Neuostheim
überschritten, vgl. Immissionsort „Konrad-Witz-Straße 2“. Falls man bei bestimmten
Veranstaltungen (Konzerten) den Beginn des Nachtzeitraums auf 23 Uhr verschiebt,
kann auch der Bereich um den Immissionsort „Dürerstraße 140“ knapp über den
nächtlichen Gesundheitsgrenzen liegen.
Für den Immissionsort „Konrad-Witz-Straße 2“. konnte festgestellt werden, dass an
Tagen mit Veranstaltung folgende Pegelerhöhungen zu erwarten sind:
Veranstaltung
Pegelerhöhung ΔL in dB(A)
Tag
Nacht
0,1
-
Happy Family
-
-
Time Warp
-
-
Größtes Open-Air Konzert
0,4
0,1
Normales Konzert
0,1
-
Normales Konzert + Veranstaltung in der
SAP-Arena
0,1
-
Maimarkt
Tabelle 40: Pegelerhöhung durch Veranstaltung (Gesamtlärm) am Immissionsort Nr.6
Selbst an den jeweiligen Tagen mit Veranstaltungen ist die mittlere Pegelerhöhung
also sehr gering. Der Verkehrslärm ist und bleibt die Hauptlärmquelle, wobei die
Seckenheimer Landstraße von veranstaltungsbedingten Zusatzverkehr nahezu
verschont bleibt.
Betrachtet man schließlich, wie beim Verkehrslärm üblich, den Beurteilungszeitraum
eines ganzen Jahres, so muss man zum Schluss kommen, dass die Veranstaltungen
auf dem Maimarktgelände keine weitere Verschärfung der bestehenden Lärmkonflikte
bedeuten.
Selbst wenn auf dem Maimarktgelände im Schnitt jeden zweiten Tag eine
Veranstaltung wäre, läge die Gesamtpegelerhöhung hier bei ≤ 0,05 dB(A).
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10.4 Weitere schalltechnische Berechnungen
u. Neubau Logistikring – Verkehrslärmuntersuchung nach 16.BImSchV
Der Logistikring dient zur Andienung des Maimarktgeländes. Er wird also nur vor,
während und nach Veranstaltungen genutzt. In Zeiten ohne Veranstaltungen ist
davon auszugehen, dass dort nahezu kein Verkehr stattfindet. Der Logistikring ist
teilweise als öffentliche Verkehrsfläche (nördlicher und nordöstlicher Teil)
vorgesehen. Der Rest ist als Privatstraße zum Maimarktgelände zugehörig.
Bei einer neu gebauten, öffentlichen Straße ist im Rahmen der Lärmvorsorge die
Einhaltung der schalltechnischen Grenzwerte der 16.BImSchV [8] nachzuweisen.
Die hier zukünftig zu erwartenden Verkehrsmengen sind nur sehr schwer
abzuschätzen, da dies sehr stark von der Art der jeweiligen Veranstaltung abhängt.
Außerdem ist die Anzahl der jährlich stattfindenden Veranstaltungen schwankend, so
dass auch hier keine genaue Abschätzung möglich ist. Daher wird in diesem Fall eine
„umgekehrte“ schalltechnische Berechnung durchgeführt, d.h. es wird geprüft, wie
viele Fahrzeuge theoretisch am Tage und in der Nacht zulässig wären, ohne dass die
Grenzwerte der 16.BImSchV überschritten werden.
Aufgrund der Art der Straßennutzung (Anlieferverkehre) ist von einem besonders
hohen Lkw-Anteil auszugehen, in vorliegendem Fall wird mit 80% Lkw-Anteil
gerechnet. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h (auch dies liegt auf der
sicheren Seite, da i.d.R. eine geringere Fahrgeschwindigkeit wahrscheinlich ist)
ergeben sich folgende zulässige Verkehre:
Theoretisch zulässige Anzahl
Fahrzeugen pro Stunde
an
Theoretisch zulässige Anzahl
Fahrzeugen pro Zeitbereich
an
Tag (6-22 Uhr)
Nacht (22-6 Uhr)
1.500
150
24.000
1.200
Tabelle 41: Zulässige Verkehrsmengen auf dem Logistikring
Da es sich hierbei um „jährliche Mittelwerte“ handelt, der Logistikring aber nur bei
Veranstaltungen genutzt wird, ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte der
16.BImSchV in der Realität mit sehr großem Abstand eingehalten werden.
Ein schalltechnischer Konflikt liegt nicht vor. Ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen aufgrund des Logistikrings besteht nicht.
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v. Baulärm im Plangebiet
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden der Bau des Logistikrings bzw.
weitere Baumaßnahmen auf dem Maimarktgelände einhergehen. Während der
Bauzeit ist von erhöhten Geräuschemissionen vom Maimarktgelände auszugehen.
Emissionen von Baustellen:
Typische Maschinen beim Hoch-, Tief oder Straßenbau sind:
Baumaschine
Emissionspegel LWA in dB(A)
Bagger mit Tieflöffel
107
Planierraupe
110
Muldenkipper
107 – 110
Asphaltfertiger
110
Glattwalze
110
Tabelle 42: Emissionen von Baumaschinen
Diese großen Baumaschinen werden mit leistungsstarken Dieselmotoren betrieben,
die emissionsbestimmend sind. Aus diesem Grunde sind alle diese Baumaschinen
auch ähnlich laut. Die Emissionswerte wurden einer Untersuchung der
Emissionsgrößen von Baumaschinen des hessischen Landesanstalt für Umwelt [14]
entnommen.
Es ist davon auszugehen, dass Geräuschemissionen auf der Baustelle nicht konstant
sind, sondern es werden sich lautere und ruhigere Phasen ergeben (sowohl an einem
einzelnen Tag sowie auch über die gesamte Bauzeit).
Als mittlere Geräuschemission erscheint aus der schalltechnischen Erfahrung heraus
eine Schallleistung von LWA = 110 dB(A) für die jeweilige Gesamtbaustelle
angebracht. Als maximales Schallereignis wird ein Spitzenpegel von LWAmax = 125
dB(A) angesetzt.
Schalltechnische Anforderungen an den Immissionsorten:
Es gelten hier die schalltechnischen Anforderungen der AVV Baulärm [6], siehe
Kapitel 3.5.
Bei der Gesamtlärmbetrachtung bzw. bei der Frage ob eine weitergehende
Überschreitung der Grenzwerte des Gesundheitsschutzes vom Maimarktgelände
ausgeht, werden die Baugeräusche nicht berücksichtigt. Baulärm ist prinzipiell nur
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eine temporäre Geräuschquelle und kann damit bei der Frage der langfristigen
Gesundheitsfolgen keine relevante Rolle spielen.
Geräuscheinwirkungen an den Immissionsorten:
Üblicherweise ist eine Baustelle ca. 8 – 10 Stunden pro Tag in Betrieb. Es wird
zunächst einmal davon ausgegangen, dass in der Nacht keine Bautätigkeiten
erfolgen. (Für den Bau des Logistikrings wird von 8 Std. Baulärm und auf dem
Messegelände von 10 Std. Baulärm pro Tag ausgegangen.)
Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen stellen sich wie folgt dar:
Beurteilungspegel Lr in dB(A)
Immissionsort
Nr.
Adresse
1
Baulärm
Logistikring
Baulärm vom
Maimarktgelände
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Xaver-Fuhr-Straße 3
34
-
36
-
2
Xaver-Fuhr-Straße 6/4
36
-
40
-
3
Hans-Thoma-Straße 18
39
-
41
-
4
Rohrlachstraße 46
25
-
25
-
5
Emy-Roeder-Straße 35
26
-
27
-
6
Konrad-Witz-Straße 2
23
-
25
-
7
Dürerstraße 140
25
-
27
-
Tabelle 43: Baulärm
Die schalltechnischen Berechnungen ergaben, dass bei Bautätigkeiten am
Logistikring oder auf dem Maimarktgelände der Richtwert der AVV Baulärm um mehr
als 20 dB(A) unterschritten werden wird, sofern übliche Baumaschinen zum Einsatz
kommen und die tägliche Bauzeit im Rahmen üblicher Baustellen bleibt.
Die kurzzeitigen Spitzenpegel (hier nicht explizit dargestellt) sind ebenfalls unkritisch.
Insgesamt muss man daher davon ausgehen, dass die Baumaßnahmen keinen
schalltechnischen Konflikt verursachen werden. Festsetzungen im Bebauungsplan zu
diesem Thema sind daher nicht erforderlich.
Nur falls besonders laute Bautätigkeiten (z.B. Rammarbeiten, Bohrpfähle,
Betonbrecher, Sprengungen) erforderlich wären oder falls Nachtarbeit in größerem
Umfang vorgesehen wäre, kann es möglicherweise zu einer Verletzung der AVV
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Baulärm kommen. Falls derartige Arbeiten vorgesehen sein sollten, sollte nochmals
eine detaillierte schalltechnische Betrachtung für den jeweiligen Einzelfall erfolgen.
w. Nutzung des Parkplatzes am Landesmuseum
Bei besonders großen Veranstaltungen kann es sein, dass die insgesamt ca. 12.000
Stellplätze in der direkten Umgebung des Messegeländes nicht ausreichen. Eine
typische derartige Veranstaltung wäre das „Größte Open-Air Konzert“.
In diesen Fällen würden zusätzliche Parkflächen am Landesmuseum freigegeben und
ein Busshuttle zum Veranstaltungsgelände angeboten. Die Zufahrt zu diesen
Stellplätzen erfolgt über die Seckenheimer Landstraße, also entlang der dortigen
Wohnbebauung. Die Abfahrt nach Veranstaltungsende erfolgt aber hauptsächlich
über die B 37 / A 656, wodurch Wohnbebauung kaum tangiert wird.
Die zusätzliche Verkehrsmengen auf der Seckenheimer Straße sind bereits in den
Verkehrszahlen der Berechnungen für das Szenario „Größtes Open-Air Konzert“
enthalten. Die daraus resultierende Erhöhung des Verkehrslärms von untergeordneter
Bedeutung.
Die Parkvorgänge auf dem Parkplatz selbst wurden nicht gesondert untersucht, da
sich in direkter Nachbarschaft zum Landesmuseum keine Wohnbebauung befindet.
Schädliche Geräuscheinwirkungen sind daher nicht erwarten.
Eine Nutzung dieser Parkflächen bei sehr großen Veranstaltungen ist aus
schalltechnischer Sicht nicht nur unkritisch, sondern sogar zu begrüßen, da dadurch
„wildes Parken“ in den Wohngebieten verhindert werden kann.
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11 Zusätzliche Aussagen zur Lärmsituation
11.1 Möglichkeiten zur Minderung der Geräuschemission
Die Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften stellt nur die Mindestanforderung für die Geräuschsituation dar. Darüber
hinaus soll der Veranstalter / Betreiber dafür Sorge tragen, dass die Nachbarschaft
nicht über das notwendige Maß hinaus belästigt wird.
Die im Laufe dieser Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse lassen den Schluss
zu, dass bei folgenden Veranstaltungen zusätzliche Überlegungen für eine
schalltechnische Optimierung sinnvoll wären:
·
Veranstaltungen, die weit in den Nachtzeitraum reichen (z.B. „Time Warp“)
·
Veranstaltungen die im Außenbereich sehr hohe Geräuschpegel erzeugen
(z.B. „Größtes Open-Air Konzert“)
·
Veranstaltungen mit sehr hohen Besucherzahlen, die aufgrund eines
definierten Veranstaltungsendes innerhalb eines kurzen Zeitfensters das
Veranstaltungsgelände verlassen wollen (z.B. „Größtes Open-Air Konzert“)
Die Vermeidung unnötiger Schallemissionen kann durch folgende Maßnahmen /
Verhaltensweisen unterstützt werden:
1. Die Anreise zum Veranstaltungsgelände mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll
gefördert werden, z.B. durch Sonderzüge der Straßenbahn.
2. Bühne und Publikumsbereiche sollten so angeordnet werden, dass
Beschallungsanlagen möglichst in die entgegengesetzte Richtung zu den
umliegenden Wohngebieten abstrahlen.
3. Begrenzung des Innenpegels bei Discoveranstaltungen („Time Warp“). Dies würde
aber in erster Linie dem Schutz der Besucher dienen und nur in geringem Maße
den Anwohnern zu Gute kommen.
4. Bei sehr großen Besuchermengen ist eine Lenkung der Parkverkehre sowohl vor
als auch nach Ende der Veranstaltung erforderlich. Dies kann durch automatische
Anlagen (Anzeigetafel für freie Parkplätze) oder durch Ordnungspersonen
erfolgen.
5. Bei sehr großen Besuchermengen, die schlagartig das Gelände verlassen wollen,
z.B. nach Konzertende, sollen Verkehrsstockungen so weit wie möglich verhindert
werden. Dies kann z.B. geschehen, indem die Fahrzeuge vom Großparkplatz
direkt über eine Hilfsauffahrt auf die A 656 geleitet werden.
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6. Schleichverkehre durch Wohnsiedlungen, z.B. um einer Verkehrsstockung nach
Veranstaltungsende zu entgehen, sollen verhindert werden. Gegebenenfalls
können hier temporäre Sperren einzelner Straßen zum Einsatz kommen.
7. Die Nutzung des Parkplatzes des Landesmuseums ist bei sehr großen
Veranstaltungen sinnvoll, um „wildes Parken“ in den Wohngebieten zu vermeiden.
8. Veranstaltungen in der SAP-Arena sollen zeitlich versetzt zu Veranstaltungen auf
dem Messegelände beginnen und enden, um Verkehrsstauungen zu verhindern.
Die o.g. Punkte haben keinen Einfluss auf die prinzipielle Machbarkeit des
Bebauungsplans. Festsetzungen im Bebauungsplan sind nicht erforderlich, bzw.
derartige organisatorische Maßnahmen können in einem Bebauungsplan auch gar
nicht festgesetzt werden.
Diese Maßnahmen sollen vielmehr ausschließlich bei der Durchführung bzw. bei der
Genehmigung von Veranstaltungen berücksichtigt werden.
11.2 Tieffrequente Geräusche
Bei manchen Veranstaltungen entstehen Geräusche mit ausgeprägten tieffrequenten
Anteilen. Hierzu gehören die Time Warp sowie gewissen Arten von Konzerten.
Auch wenn diese Veranstaltungen die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm
hinsichtlich des Beurteilungspegels und der kurzzeitigen Spitzenpegel einhalten,
können deutliche Belästigungen der Anwohner entstehen. Folgende Aspekte sind
hierbei bestimmend für den Grad der Störwirkung:
· Stark impulshaltige Geräusche („Basswummern“) ist deutlich störender als ein
gleichmäßiges tieffrequentes Brummen.
· Besondere Störwirkungen entstehen in der Nacht bei ansonsten geringem
Umgebungspegel. Insbesondere beim Einschlafen sind die tieffrequenten
Geräusche unangenehm. Insofern sind Veranstaltungen, die in den
Nachtzeitraum reichen, kritischer als Veranstaltungen, die nur am Tage bei
tageszeitlich bedingt lauterem Umgebungspegel stattfinden.
Konkrete Anforderungen (z.B. Grenzwerte) an Geräusche mit ausgeprägt
tieffrequenten Geräuschanteil gibt es nicht. In der TA Lärm heißt es nur relativ
unbestimmt, sie seien „im Einzelfall nach den örtlichen Gegebenheiten“ zu beurteilen.
Konzerte, insbesondere das „Größte Open-Air Konzert“, finden nicht besonders
häufig statt. Ihre Seltenheit und die Tatsache, dass diese Veranstaltungen um 23 Uhr
enden, schränken die Belästigungen der Nachbarschaft deutlich ein. Dem
schalltechnischen Gutachter erscheinen derartige Veranstaltungen daher eher
unkritisch.
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Bei der „Time Warp“ muss berücksichtigt werden, dass sie die ganze Nacht hindurch
geht und damit ein weitaus höheres Störpotential besitzt. Dies zeigt sich u.a. in der
Zahl der Beschwerden, die bei derartigen Technoveranstaltungen (nicht nur in
Mannheim) regelmäßig auftreten. Auf der anderen Seite findet die Time Warp nur
einmal im Jahr statt.
Letztendlich spielen derartige Überlegungen aber im Bebauungsplanverfahren noch
keine Rolle. Die Argumente Pro und Contra derartiger Veranstaltungen sollten
allerdings bei deren Genehmigung sorgsam abgewogen werden.
11.3 Geräuscheinwirkungen auf die Landschaft und die Tierwelt
Im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wird als Schutzgut „„Menschen, Tiere
und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige
Sachgüter“ benannt. Die weitergehenden Rechtsvorschriften im Bereich des Schalls
beziehen sich aber immer nur auf die Lärmauswirkung auf den Menschen.
Für die „Landschaft“ wird daher nur dann ein Schutzanspruch erkannt, wenn es sich
z.B. um ein Gebiet mit bedeutender „Erholungsfunktion“ für Menschen handelt. Das
landschaftliche Umfeld des Maimarktgeländes ist hauptsächlich landwirtschaftlich
geprägt. Die dort verlaufenden Wege werden in erster Linie von landwirtschaftlichem
Verkehr genutzt. Eine Nutzung von Radfahrern und Fußgängern kann auch
festgestellt
werden,
allerdings
dominiert
hier
die
Verbindungsund
Zuwegungsfunktion. Die Aufenthalts- und Erholungsfunktion ist aufgrund der stark
befahrenen Straßen in diesem Bereich nicht von Bedeutung.
Für die Wirkung von Schall auf die Tierwelt können aufgrund des momentanen
Wissensstands folgende Aussagen getroffen werden:
·
·
Die Hörempfindung von Tieren weicht ganz entscheidend von der des
Menschen ab. Tiere hören teilweise auch hohe oder tiefe Frequenzen, die
bereits für das menschliche Ohr nicht mehr wahrnehmbar sind. Das
menschliche Ohr ist in demjenigen Frequenzbereich besonders empfindlich, in
dem die menschliche Kommunikation stattfindet. Es ist wahrscheinlich, dass
dies bei Tieren entsprechend sein wird.
Bereits bei der Bildung der Beurteilungspegel ist durch die Verwendung der
„A-Bewertung“ der Einheit Dezibel das Hörempfinden des menschlichen Ohrs
nachgebildet. Auch Zuschläge für die Störwirkung bestimmter Geräusche sind
empirisch entsprechend des menschlichen Empfindens festgelegt. Die im
Rahmen der schalltechnischen Untersuchung ermittelten Pegelwerte sind
damit in keinster Weise geeignet, die Wirkung des Schalls auf die Tierwelt zu
beschreiben.
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·
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Beobachtungen in der Praxis haben gezeigt, dass Tiere in vielen Fällen relativ
unempfindlich gegenüber hohen Geräuschpegeln sind. So wurden z.B. Vögel
beobachtet, die auf Bäumen in direkter Nähe zu extrem stark befahrenen
Straßen brüten.
„Fluchttiere“ scheinen relativ empfindlich gegenüber einzelnen lauten
Spitzenpegeln zu sein. Allerdings kann auch beobachtet werden, dass sich
diese Tiere sehr gut an häufig auftretende Geräusche anpassen können und
dann viel weniger schreckhaft sind.
Im Gegensatz zum sesshaften Menschen sind Tiere in der Wahl ihres
Aufenthaltsortes viel freier. Wenn der Aufenthalt an einem Punkt für ein Tier
unangenehm ist, wird es einfach den Standort oder die Lage seines Baus oder
Nestes ändern. Eine Gefahr für die Population einer bestimmten Tierart
aufgrund Lärmeinwirkung konnte bislang noch nicht beobachtet werden.
Hinweise auf eine konkrete negative Einwirkung auf die Tierwelt konnten im Rahmen
dieser schalltechnischen Untersuchungen nicht festgestellt werden.
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12 Zusammenfassung
12.1 Beurteilung der Lärmsituation
Für die Überarbeitung des Bebauungsplans „Messepark im Mühlfeld“ wurde eine
schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Es wurde zunächst die bestehende
Situation des Messegeländes und der Umgebung aus schalltechnischer Sicht
analysiert. Dies betraf in erster Linie die Verkehrsgeräusche auf den umliegenden
Straßen.
Anschließend wurden verschiedene typische Veranstaltungen auf dem Messegelände
ausgewählt und hierfür die entstehenden Geräusche durch die Veranstaltungen sowie
dem Zu- und Abfahrtsverkehr und den Parkplätzen prognostiziert. Es wurden sowohl
die absoluten Geräuschemissionen der Veranstaltungen als auch die relative
Pegelzunahme gegenüber der Ausgangsposition untersucht.
Die Ergebnisse der Untersuchungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
12.1.1 Beurteilung nach TA Lärm
Es ist gefordert, dass durch die Veranstaltungen auf dem Maimarktgelände (inkl. der
zugehörigen Geräusche von den Parkflächen) die schalltechnischen Anforderungen
der TA Lärm [4] eingehalten werden. Exemplarisch wurden hier fünf verschiedene
Veranstaltungen untersucht. Alle diese „Szenarien“ hatten gemein, dass sie relativ
geräuschintensive Veranstaltungen darstellen.
Es konnten folgende Erkenntnisse gewonnen werden:
1. Die meisten der auf dem Maimarktgelände stattfindenden Veranstaltungen
sind aus schalltechnischer Sicht unkritisch. Diese Aussage gilt insbesondere
für Veranstaltungen, die nur am Tage stattfinden, z.B. alle Arten von Messen
und Märkten, Sportveranstaltungen etc.. Selbst wenn dabei Showbühnen oder
Lautsprecher zum Einsatz kommen, bleiben der artige Veranstaltungen in der
Regel unkritisch.
2. Bei Konzertveranstaltungen im Freien, also Veranstaltungen bei denen die
lautsprecherverstärkte Musik- oder Sprachdarbietung die Hauptlärmquelle ist,
ist die Schallabstrahlung maßgeblich von der Größe und der Art des
Konzertes abhängig. In der Regel dürften auch derartige Konzertveranstaltungen unkritisch sein. Sie müssen allerdings bis spätestens 23 Uhr
beendet sein.
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3. Besonders laute Konzerte werden auf dem Maimarktgelände nur in ganz
geringem Umfang stattfinden, so dass sie als „Seltene Ereignisse“ im Sinne
der TA Lärm gelten können. Im Normalfall werden auch hier die
schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm eingehalten. Nur bei extrem
großen Konzerten können auch die schalltechnischen Anforderungen für
seltene Ereignisse überschritten werden. Ein derartig großes Konzert hat aber
zuletzt im Jahr 2004 (Robbie Williams) stattgefunden.
4. Große Konzerte oder Discoveranstaltungen („Time Warp“) können zusätzlich
tieffrequente Geräuscheinwirkungen an den Immissionsorten verursachen.
Wenn Konzerte bis spätestens 23 Uhr enden, ist die Nachtruhe im Anschluss
gewährleistet und tieffrequente Geräusche sind nicht besonders kritisch.
Zudem sind Konzerte sicherlich als „seltene Ereignisse“ im Sinne der TA Lärm
zu sehen. Die Time Warp verursacht allerdings die ganze Nacht hindurch
tieffrequente Geräusche und hat damit eine besondere Störwirkung, was
durch die Vielzahl an Beschwerden der Anwohner zum Ausdruck kommt. Die
Time Warp findet aber nur einmal im Jahr statt, so dass diese Störung
möglicherweise den Anwohnern aus rechtlicher Sicht zugemutet werden kann.
5. Gleichzeitig stattfindende Veranstaltungen in der SAP-Arena sind unkritisch.
6. Auch die veranstaltungsbedingte Erhöhung des Verkehrs ist im Sinne der TA
Lärm unkritisch.
Insgesamt kommen wir damit zu dem Ergebnis, dass die Veranstaltungen auf dem
Messegelände prinzipiell mit der Umgebung verträglich sind. Selbst besonders laute
Veranstaltungen können in Form von seltenen Ereignissen stattfinden.
Damit gibt es aus Sicht der TA Lärm keine prinzipiellen Einwände gegen den
vorgesehenen Bebauungsplan.
12.1.2 Beurteilung nach 16.BImSchV
Der Neubau eines Logistikrings zur besseren Erschließung des Messegeländes für
Veranstalter und Aussteller ist gemäß 16.BImSchV [8] zu beurteilen, da es sich um
eine neue öffentliche Straße handelt. Hierbei ist nur ein Teil nördlich und nordöstlich
des Messegeländes Teil als öffentliche Straße zu sehen. Der Rest ist private
Verkehrsfläche.
Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass die dort zu erwartenden
Verkehrsmengen die Grenzwerte der 16.BImSchV an den nächstgelegenen
Immissionsorten mit sehr großem Abstand unterschreiten werden.
Aus schalltechnischer Sicht ist dieser Aspekt unkritisch. Ein Anspruch auf
Lärmschutzmaßnahmen besteht nicht.
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12.1.3 Beurteilung nach AVV Baulärm
Der vorgesehene Bebauungsplan schafft Planungsrecht für den neuen Logistikring
sowie für die Errichtung neuer Gebäude auf dem Messegelände. Die im Zuge der
Baumaßnahmen entstehenden Geräusche müssen die Anforderungen der AVV
Baulärm [6] einhalten.
Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen zeigen, dass unter der
Annahme „normaler“ Bautätigkeiten die schalltechnischen Anforderungen mit Abstand
eingehalten werden und somit kein schalltechnischer Konflikt vorliegt.
„Normale Bautätigkeiten“ bedeutet dabei, dass die Baustelle nur im Tageszeitraum
unter dem Einsatz üblicher Baumaschinen betrieben wird. Nur falls Bautätigkeiten mit
besonders geräuschintensiven Arbeitsvorgängen (Rammen von Spundwänden,
Betonbrecher o.ä.) oder intensive Nachtarbeiten vorgesehen sein sollten, wäre eine
detaillierte schalltechnische Betrachtung für den Einzelfall sinnvoll.
12.1.4 Beurteilung des Gesamtlärms - Gesundheitsschutz
Die
Betrachtung
der
allgemeinen
schalltechnischen
Verhältnisse
im
Untersuchungsraum ergab, dass das Bebauungsplangebiet und die umliegenden
Wohn- und Gewerbegebiete bereits stark durch Verkehrslärm betroffen sind.
Insbesondere die A 656 und die B 31a sind hier die maßgebenden Schallquellen.
Die veranstaltungsbedingten Zusatzverkehre werden bereits heute verkehrstechnisch
geschickt gelenkt und direkt in das übergeordnete Verkehrsnetz eingeleitet. Dies
sorgt dafür, dass auch bei Veranstaltungen nur eine sehr geringe Pegelzunahme
durch Verkehrslärm resultiert. Die Förderung von öffentlichen Verkehrsmitteln, z.B.
durch den Einsatz von zusätzlichen U-Bahnen bei Veranstaltungen, unterstützt dies
zusätzlich.
Es konnte aber festgestellt werden, dass im Bereich der Wohngebäude in der Nähe
der Seckeheimer Landstraße (Neuostheim) bereits nur durch den Verkehrslärm (ohne
Veranstaltung auf Maimarktgelände oder SAP-Arena) eine knappe Überschreitung
der Grenzwerte für den Gesundheitsschutz von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts
vorliegt. Es wurde daher nochmals explizit geprüft, ob aus Veranstaltungen auf dem
Messegelände eine weitergehende Überschreitung der Grenzwerte resultieren kann.
Die Seckenheimer Landstraße wird nur in sehr geringem Maße für die Erschließung
des Maimarktgeländes genutzt, da der Hauptverkehr über die A 656, die B 38 a und
die Ludwigshafener Straße fließt. Auch ist dieser Bereich bereits relativ weit vom
eigentlichen Messegelände entfernt. Diese beiden Aspekte führen dazu, dass an
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Tagen mit Veranstaltung die durchschnittliche Pegelerhöhung in den untersuchten
Szenarien nur ca. 0,1 dB(A) beträgt. Selbst beim größtmöglichen Open-Air Konzert
beträgt die Pegelerhöhung gerade mal 0,4 dB(A).
Berücksichtigt man zudem, dass die untersuchten Szenarien allesamt besonders
laute Veranstaltungen darstellen und die Veranstaltungen nur an einer bestimmten
Anzahl von Tagen im Jahr stattfinden, so ist diese Pegelerhöhung unwesentlich. Bei
einer Betrachtung des Jahresmittelwerts (wie im Verkehrslärm üblich) ist überhaupt
keine Pegelerhöhung mehr feststellbar. Wir gehen daher davon aus, dass der
vorgesehene Bebauungsplan auch unter diesem Aspekt unkritisch ist.
12.2 Bebauungsplan – Machbarkeit und erforderliche Festsetzungen
Unter Berücksichtigung aller schalltechnischen Aspekte (Veranstaltungslärm,
Baulärm, Verkehrslärm, Gesamtlärm) sehen wir keinen einzigen Punkt, an dem ein
prinzipieller Konflikt zwischen dem Bebauungsplanentwurf und der Umgebung
entsteht. Die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens ist damit gegeben.
Festsetzungen von Beschränkungen oder Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan sind nicht erforderlich.
12.3 Durchführung von Veranstaltungen auf dem Messegelände
Wenn auch im Bebauungsplan keine besonderen Festsetzungen zum Schallschutz
erforderlich sind und die prinzipielle Nutzbarkeit des Geländes festgestellt wurde, so
ist doch der „Schallschutz“ im Rahmen der Genehmigung einzelner Veranstaltungen
zu berücksichtigen.
In der Regel werden Veranstaltungen auf dem Messegelände unkritisch sein. Bei
folgenden Randbedingungen ist es allerdings sinnvoll, die schalltechnischen Aspekte
etwas genauer zu betrachten:
· Veranstaltungen im Freien, die länger als 23 Uhr dauern
· Veranstaltungen bei denen eine Lautsprecheranlage für eine längere Zeit oder
mit besonders hohen Geräuschpegeln zum Einsatz kommt (z.B. Konzerte)
· Veranstaltungen, bei denen besonders tieffrequente Geräusche entstehen
(z.B. Konzerte, Discoveranstaltungen)
· Veranstaltungen mit besonders extrem hohem Besucheraufkommen (z.B.
große Konzerte)
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Derartige Veranstaltungen sollen nur genehmigt werden wenn die Anforderungen der
TA Lärm (ggf. gelten die Sonderregelungen für „seltene Ereignisse“) eingehalten
werden können.
Darüber hinaus sollen die Veranstalter eine übermäßige / unnötige
Geräuschbelastung der Nachbarschaft vermeiden. Weitergehende Hinweise hierzu
finden sich in Kapitel 11.1.
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13 Anlagenverzeichnis
Anlage 1:
Übersichtslageplan
Anlage 2:
Entwurf Bebauungsplan (zeichn. Teil)
Anlage 3:
Besucherzahl und Belegung der Parkflächen, Szenario „Maimarkt“
Anlage 4:
Besucherzahl und Belegung der Parkflächen, Szenario „Happy Family“
Anlage 5:
Besucherzahl und Belegung der Parkflächen, Szenario „Time Warp“
Anlage 6:
Besucherzahl und Belegung der Parkflächen, Szenario „Größtes OpenAir Konzert“
Anlage 7:
Besucherzahl und Belegung der Parkflächen, Szenario „Normales
Konzert“
Anlage 8:
Besucherzahl und Belegung der Parkflächen, Szenario „Normales
Konzert und SAP-Arena“
Anlage 9:
Verkehrsmengen ohne Veranstaltung (Werktag, Samstag, Sonntag und
„Time Warp“)
Anlage 10:
Verkehrsmengen Zusatzverkehr, Szenarien „Maimarkt“ und „Happy
Family“
Anlage 11:
Verkehrsmengen Zusatzverkehr, Szenarien „Time Warp“ und „Größtes
Open-Air Konzert“
Anlage 12:
Verkehrsmengen Zusatzverkehr, Szenarien „Normales Konzert“ und
„Normales Konzert und SAP-Arena“
Anlage 13:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Tageszeitraum, Emission
Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Maimarkt“
Anlage 14:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Tageszeitraum, Emission
Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Happy Family“
Anlage 15:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Tageszeitraum, Emission
Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Time Warp“
Anlage 16:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Nachtzeitraum, Emission
Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Time Warp“
Anlage 17:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Tageszeitraum, Emission
Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Größtes Open-Air Konzert“
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Anlage 18:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Nachtzeitraum, Emission
Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Größtes Open-Air Konzert“
Anlage 19:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Tageszeitraum, Emission
Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Normales Konzert“
Anlage 20:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Nachtzeitraum, Emission
Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Normales Konzert“
Anlage 21:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Tageszeitraum, Emission
Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Normales Konzert und SAPArena“
Anlage 22:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Nachtzeitraum, Emission
Veranstaltungen und Parkplätze, Szenario „Normales Konzert und SAPArena“
Anlage 23:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Verkehrslärm ohne
Veranstaltung, Tageszeitraum
Anlage 24:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Verkehrslärm ohne
Veranstaltung, Nachtzeitraum
Anlage 25:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Verkehrslärm Tageszeitraum
und Pegelerhöhung, Szenario „Maimarkt“ und Szenario „Happy Family“
Anlage 26:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Verkehrslärm Tages- und
Nachtzeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Time Warp“
Anlage 27:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Verkehrslärm Tages- und
Nachtzeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Größtes Open-Air Konzert“
Anlage 28:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Verkehrslärm Tages- und
Nachtzeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Normales Konzert“
Anlage 29:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Verkehrslärm Tages- und
Nachtzeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Normales Konzert und
SAP-Arena“
Anlage 30:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Gesamtlärm Tageszeitraum
und Pegelerhöhung, Szenario „Maimarkt“ und Szenario „Happy Family“
Anlage 31:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Gesamtlärm Tages- und
Nachtzeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Time Warp“
Anlage 32:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Gesamtlärm Tages- und
Nachtzeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Größtes Open-Air Konzert“
Braunstein + Berndt GmbH
Schalltechnische Untersuchung „Messepark im Mühlfeld“
Proj.-Nr. 12 GS 103 - 1
31.01.2013
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Anlage 33:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Gesamtlärm Tages- und
Nachtzeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Normales Konzert“
Anlage 34:
Ergebnisse der Immissionsberechnungen, Gesamtlärm Tages- und
Nachtzeitraum und Pegelerhöhung, Szenario „Normales Konzert und
SAP-Arena“
14 Literaturverzeichnis
[1]
Baugesetzbuch (BauGB) der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung der
Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), letzte Änderung vom
21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)
[2]
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge –
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), vom 26. September 2002, zuletzt
geändert am 22. Dezember 2004
[3]
DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Ausgabe Juli 2002 und Beiblatt 1
zu Teil 1, DIN 18005, Ausgabe Mai 1987
[4]
6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz,
technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA-Lärm, Ausgabe 26.08.1998
Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 26 vom 28.08.1998
[5]
Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei
Freizeitanlagen – Freizeitlärmrichtlinie des Länderausschusses für
Immissionsschutz (LAI)
[6]
Allgemeine Verordnung zum Schutz gegen Baulärm, Geräuschimmissionen AVV Baulärm, vom 19. August 1970
[7]
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. Januar 1990, zuletzt geändert am 22. April 1993 durch Artikel 3 des
Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und
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Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und
Wohnbaulandgesetz)
[8]
16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes /
Verkehrslärmschutzverordnung - (16. BImSchV), vom 12. Juni 1990,
Bundesgesetzblatt Nr. 27/1990, ausgegeben zu Bonn am 20. Juni 1990
[9]
RLS-90, Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990
[10]
Schall 03, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von
Schienenwegen, Ausgabe 1990
[11]
Parkplatzlärmstudie Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für
Umweltschutz, Heft 89, 6.Auflage, Ausgabe 2007
[12]
DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien,
Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf Ausgabe September 1997
[13]
VDI 3770, Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und
Freizeitanlagen, Ausgabe April 2002
[14]
Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von
Baumaschinen, Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt,
Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 247, 1988
[15]
Sächsische Freizeitlärmstudie, Untersuchungen der Geräuschimmissionen
ausgewählter Freizeiteinrichtungen und Freizeitaktivitäten und Erarbeitung
eines Berechnungsverfahrens zur schalltechnischen Prognose der daraus
resultierenden Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, Sächsisches
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft / Sächsisches Landesamt für
Umwelt und Geologie, 2001/2002
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