Protokoll Nr - Gemeinde St. Anton am Arlberg
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Protokoll Nr - Gemeinde St. Anton am Arlberg
1 P r o t o k o l l Nr. 02/2015 über die am Montag, den 30. März.2015 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes St. Anton a/A stattgefundene öffentliche GR-Sitzung. Anwesende: Bgm. Helmut Mall, Vzbgm. Werner Flunger, sowie die weiteren GR-Mitglieder Ing. Markus Strolz (für Josef Chodakowsky), Maria Kössler, Martin Raffeiner, Josef Zündel, Karin Kössler (für Walter Strolz), Franz Tschol, Jakob Feuerstein, Richard Flunger, Simon Hafele (für Richard Strolz), DI Andreas Strolz, Jakob Klimmer, Hermann Strolz und Bernhard Falch. Herr DI Michael Rainer nimmt auch an der Sitzung zu den Punkten 6-11 teil. Ebenso Toni Klimmer zu Punkt 3 und Bernhard Prantauer zu Punkt 5. Bgm. Helmut Mall begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Tagesordnung: Punkt 1 Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom 11.02.2015 Punkt 2 Bericht des Bürgermeisters Punkt 3 Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung 2014 Punkt 4 Beratung und Beschlußfassung über die Gebühren für den Schlachthof Punkt 5 Bericht Tunnelsperre Punkt 6 Beratung und Beschlußfassung über Grundverkauf, Änderung des Flächenwidmungsplanes und Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Gastigweg (Nohl Peter) Punkt 7 Beratung und Beschlußfassung über Grundverkauf, Änderung des Flächenwidmungsplanes und Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Schulerhofweg (Ulla Winther) Punkt 8 Beratung und Beschlußfassung über Flächenwidmungsplanänderung im Bereich Gand (Robert Spiss) Punkt 9 Beratung und Beschlußfassung über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Arlbergstraße (Wasle Andreas, Wasle Helmut) Punkt 10 Beratung und Beschlußfassung über das Ansuchen der ÖBB für die Aufstellung eines zusätzlichen Mastens in der 110 KV-Hochspannungsleitung im Bereich Rodelstall Punkt 11 Beratung und Beschlußfassung über den Kaufvertrag Gemeinde - Alpenl. Heimstätte Punkt 12 Anträge, Anfragen und Allfälliges 2 PUNKT 1 Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom 11.02.2015 Das Protokoll Nr. 01/2015 vom 11.02.2015 wurde jedem GR mit der Einladung zur heutigen Sitzung rechtzeitig übermittelt und wird einstimmig genehmigt PUNKT 2 Bericht des Bürgermeisters Bgm. Helmut Mall berichtet von der stattgefundenen Besprechung mit Vertretern des Landes, der Agrar usw. hinsichtlich der geplanten Neuregulierung. Es liegen ja bereits entsprechende Beschlüsse der Agrar vor, derzeit wird ein Entwurf ausgearbeitet. In Sachen Genossenschaftsstall gab es erneut Gespräche mit der Landwirtschaftskammer über Förderungen, Kosten und weitere Details. Bei der Sperrstunde Kandaharbar hat auch der Verwaltungsgerichtshof für die Gemeinde entschieden. Die Revision wurde zurückgewiesen. Damit ist die Sperrstunde mit 03.00 Uhr bestätigt. Der Landesrechnungshof hat auch unsere Kinderbetreuungen überprüft. Der Bericht liegt nun vor und wird besprochen. Beim Siedlungsgebiet Mooserkreuz wurden die Verträge unterfertigt. Der GR einigt sich einhellig auf einen örtlichen Bauzeitbeginn mit 27.4.2015. Am 16.4. fällt die Entscheidung, wer Österreich für eine der nächsten Weltmeisterschaften vertreten wird (St. Anton oder Saalbach). Die nächsten Tage ist schlechtes Wetter angesagt, ja sogar eine Wetterwarnung ist gekommen. Hinsichtlich der Deponie Ferwall findet am 13.4. eine Verhandlung statt. Punkt 3 Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung 2014 Bei diesem Punkt nimmt Toni Klimmer als Kassier teil. Der Bericht des FKA wird von Obmann GR Franz Tschol vorgetragen und einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung wurde dem Gesetz entsprechend über zwei Wochen am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt und ortsüblich kundgemacht. 3 Der GR kommt zur einheitlichen Auffassung, über den ordentlichen und außerordentlichen Haushalt im Gesamtpaket abzustimmen. Vorgetragen wird die JR 2014 von Herrn Kassier Anton Klimmer, gesprochen wird über den Schuldenstand, den Personalaufwand, Rücklagen usw. Ordentlicher Haushalt: Der ordentliche Haushalt der Gemeinde St. Anton am Arlberg schließt folgendermaßen: Einnahmen Ausgaben Rechnungsüberschuß ordentlicher Haushalt EUR 9.646.249,81 EUR 9.265.524,32 EUR 380.725,49 Außerordentlicher Haushalt: Der außerordentliche Haushalt der Gemeinde St. Anton am Arlberg schließt folgendermaßen: Einnahmen Ausgaben Rechnungsabgang ao. Haushalt EUR 1.462.748,13 (Umbau VS St. Anton) EUR 1.512.748,13 EUR 50.000,-- Der Abgang erklärt sich daraus, dass im Jahr 2015 noch eine Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von Euro 50.000,-- gewährt wird. Der ordentliche und außerordentliche Haushalt wird in seinen Einzelvorhaben vorgetragen. Die wesentlichen Ausgaben und Einnahmen werden von unserem Kassier Toni vorgetragen. Die erwähnten wenigen Überschreitungen werden einstimmig genehmigt. Großteils handelt es sich aber um Unterschreitungen. Vor Beschlußfassung verläßt Bgm. Helmut Mall die Sitzung. Nach eingehender Diskussion wird die Jahresrechnung 2014 über Antrag von Herrn Vzbgm. Werner Flunger - sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Haushalt - einstimmig genehmigt. Bgm. Helmut Mall bedankt sich beim gesamten Gemeinderat für das entgegengebrachte Vertrauen und bei allen Beteiligten, speziell bei Kassier Toni Klimmer. Ebenso dankt Vzbgm. Werner Flunger dem Bürgermeister und dem Kassier für deren gewissenhafte Arbeit. Kassier Toni Klimmer verläßt nun die Sitzung. 4 Punkt 4 Beratung und Beschlußfassung über die Gebühren für den Schlachthof Einheimisch Je Rind Schafe (je Stück) € 25,-€ 2,50 Fremdvieh Je Rind (bis 10 Tage) Über 10 Tage Schafe (je Stück) € 75,-€ 90,-€ 10,50 Beschlußfassung einstimmig. Punkt 5 Bericht Tunnelsperre Referent Prantauer Bernhard berichtet über die Maßnahmen incl. Zahlen. Vorgetragen werden die Kostenschätzung, div. Begleitmaßnahmen, die Aufteilung zw. ASFINAG, Gemeinde und Land, das Übereinkommen mit dem Land, die Beschilderung usw. Der Anteil der Gemeinde für die Sperre 2015 wird mit Euro 31.167,-- beziffert. Für 2017 rechnet man mit dem gleichen Betrag, dazu würden dann noch die anteiligen Kosten für die Verlegung der Landesstraße B 197 kommen. Folgende Maßnahmen stehen an: Maßnahmen Tunnelsperre 1. Kurzparkzone beim Kreisverkehr darf nicht genutzt werden – Ersatz bei der Rendlbahn – Zufahrt über Kreisverkehr Sailer – sollten sich diese Parkplätz als zu wenige erweisen, werden beim Sportzentrum arlrock noch zusätzliche Plätze gebaut – ca. 32 Stellplätze möglich 2. Die Nischen an der Umfahrungsstraße dürfen nur mehr von Längsparkern genutzt werden – die Anzahl der Parkplätze verringert sich von ca. 200 auf 85 3. Die Schutzwege auf der Umfahrungsstraße beim Kreisverkehr und zum Bahnhof werden aufgelassen – die Unterführung muss genutzt werden. Erledigungen Absperrmaßnahmen – Versetzen des Parkautomates – Bodenmarkierungen – Beschilderung – ev. Bau der Parkplätze – Wasleparkplatz zur Diskussion Markierungsarbeiten Absperrmaßnahmen bei der Unterführung – Beschilderung der Fußgängerführung Was soll mit den Signalleuchten passieren? 5 4. Sperrlinie und Leitlinie an der Umfahrungsstraße, sodass die Parkplätz nur in Fahrtrichtung Landeck angefahren werden können, ein Linksabbiegen wird bei den Ortsund Grundstückseinfahrten möglich bleiben. 5. Busbetrieb – Kraftfahrlinie 4242 Landeck a. Änderung der Linienführung an der Umfahrungsstraße – in Richtung Landeck verkehren die Busse vom Terminal West auf der Dorfstraße durch die Fußgängerzone – Gries – Marktstraße – Dorfstraße bis zum Terminals Ost – Einbindung in B197 b. An der Umfahrungsstraße werden die Haltestellen in Fahrtrichtung Landeck aufgelassen und in den Ort verlegt. c. Die Haltestelle beim Bahnhof wird ebenfalls aufgelassen – Ersatz beim Gemeindeamt 6. Busbetrieb Ortslinien a. Änderung der Linienführung – Richtung Landeck durch den Ort bis Nasserein wie der Linienbus und weiter auf der Dörferlinie bis Untergand – retour auf der Landesstraße – die an der Landesstraßen Richtung Landeck liegenden Haltestellen werden nicht benötigt – kein Linksabbiegen der Busse b. Einsatz eines 2. Busses – Reduzierung des innerörtlichen Verkehrs 7. Schulbusverkehr a. Schulbus nach Landeck um 06:25 durch St. Jakob b. Mittelschule um 13:08 und 16:35 ebenfalls durch St. Jakob 8. Für die freie Befahrbarkeit der Gemeindestraßen, die Überwachung des ruhenden Verkehrs und den flexiblen Einsatz für Verkehrsregelung werden 2 Straßenaufsichtsorgane bestellt. 9. Bei der Einfahrt „G“ soll eine Ampelanlage installiert werden, die dann von der Feuerwehrzentrale auf rot geschalten werden kann damit den Einsatzfahrzeugen ein schnelleres Erreichen der Umfallstelle ermöglicht werden kann 10. Klapptafeln bei den Ortseigängen 11. Rettungsfahrzeug 12. Fahrverbot für Fahrräder Bodenmarkierungen werden mit Land koordiniert Demontage der Straßenlaternen beim Sport Jennewein und beim Hotel Schwarzer Adler Lichtdesignpoller bei Aquila muss entfernt und durch einen kleinen Blumentrog ersetzt werden – Verkehrszeichen und Stipfel bei Bar Murrmel muss entfernt werden – Aufstellen der neuen Haltestellen Gemeindeamt und Griesplatz – Fahrpläne ändern Fahrpläne ändern – wie soll der 2. Bus genutzt werden – entweder Zwischenzeit mit Bedienung St. Christoph alle 2 Stunden oder Verstärkung für Sommerbetrieb Änderung der Fahrpläne und Besprechung mit den Schulen – die Schüler nach St. Jakob müssten die Haltestelle Hotel Arlberg nutzen. Einsatzzeiten und Aufgabenbereiche festlegen Anlage soll von Land errichtet werden – ASFINAG kümmert sich um die Umsetzung Festlegen der Standorte – Bestellen der Tafeln ASFINAG kümmert sich um die Umsetzung und setzt sich mit Rot Kreuz in Verbindung Shuttledienst mit Taxi – Standorte Terminals 6 13. Wegverbindung Oberdorf – Fahrverbot ausgenommen Radfahrer und landwirtschaftliche Fahrzeuge 14. Vorgangsweise bei den Baustellen a. St.Anton GmbH b. Strolz Manuel – Abbruch direkt an der Grenze – Aushub c. Schön Michael d. Remig – Gsörerweg e. Siedlung Mooserkreuz f. Wasle Fußgängerzone Öffentlichkeitsarbeit – Info der Bevölkerung!! Festlegen der Vorgangsweisen bei notwendigen Sperren auf Gemeindestraßen – Baustellen, Veranstaltungen etc. Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen. Im Zuge der Diskussion regt GV Jakob Klimmer an die Firmen anzuschreiben, um div. Probleme bereits im Vorfeld ausschalten zu können. Zudem empfiehlt er eine Fahrtrichtung W-O für den Schwerverkehr im Bereich St. Jakob. Bernhard Prantauer verläßt nun die Sitzung. Punkt 6 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes, Erlassung eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes, sowie einen Grundverkauf im Bereich Gastigweg – Nohl Peter Flächenwidmungsplan: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27, einstimmig, den vom TB-Mark ausgearbeiteten Entwurf vom 27. März 2015, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Anton am Arlberg im Bereich der Grundstücke .424, 1924/4, 1924/40 und 1924/7 KG St. Anton am Arlberg durch vier Wochen hindurch vom 1. April 2015 bis zum 29. April 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Anton am Arlberg vor: Umwidmung Nohl Peter Grundstück 1924/4 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 2 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3 in Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 sowie Grundstück 1924/40 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 39 m²) 7 von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3 in Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 sowie Grundstück 1924/7 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 11 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3 in Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, einstimmig, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen .424, 1924/4, 1924/7 und 1924/40 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-4097-BEBP-GM vom 30.3.2015 durch vier Wochen hindurch vom 1.4.2015 bis zum 29.4.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Grundverkauf: Nohl Peter plant die Generalsanierung seines Gebäudes auf der Gp. .414. Da das Gebäude scharf an der östlichen Grundgrenze zur Gp. 1924/7 steht und auch zur Gp. 1924/40 kein ausreichender Grenzabstand im Sinne der brandschutztechnischen Bestimmungen und entsprechend der Tiroler Bauordnung besteht, wurde der Erwerb der Grundparzelle 1924/7 und einer Teilfläche aus der Gp. 1924/40 beantragt. Der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg beschließt entsprechend dem vorgelegten Planentwurf die Teilfläche 1 mit ca.39m² aus der Gp. 1924/40 abzutrennen und gemeinsam mit der gesamten Gp. 1924/7 im Ausmaß von 124m² an Herrn Nohl Peter zu veräußern und in weiterer Folge der Gp. .414, welche mit der Gp. 1924/4 zu vereinigen ist, zuzuschlagen. Der Preis liegt als Arondierungsfläche entsprechend der allgemeinen Vorgaben bei € 407,00 (dies entspricht ATS 5.000,= €363,37 + 12% Index,), wodurch sich eine Summe von 66.341,00€ ergibt. Der Erwerber übernimmt alle Kosten bis zur grundbücherlichen Durchführung (Immobilienertragssteuer, Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr, Vermessung, Notar, etc.), sodass die Gemeinde den vollen Verkaufspreis erhält. Alle Kosten des Raumplaners für die Widmungsanpassung werden von Seiten der Gemeinde St. Anton am Arlberg übernommen. Beschlußfassung: einstimmig. 8 Punkt 7 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes, Erlassung eines Bebauungsplanes, sowie einen Grundverkauf im Bereich Schulerhofweg – Winther Ulla Flächenwidmungsplan: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27, einstimmig, den vom TB-Mark ausgearbeiteten Entwurf vom 27. März 2015, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Anton am Arlberg im Bereich Grundstück 2517, KG St. Anton durch vier Wochen hindurch vom 1. April 2015 bis zum 29. April 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Anton am Arlberg vor: Umwidmung Winther Ulla Grundstück 2517 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 10 m²) von Freiland § 41 in Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Bebauungsplan: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, einstimmig, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen 2089/1 und 2517 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-4099-BPAW vom 30.3.2015 durch vier Wochen hindurch vom 1.4.2015 bis zum 29.4.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 9 Grundverkauf: Winther Ulla plant den Ausbau ihres Carports im nord-östlichen Grundstücksbereich zu einer Garage und hat dahingehend um den Erwerb einer Teilfläche aus der Gp. 2517 angesucht. Entsprechend dem vorliegenden Planentwurf wird die Teilfläche 1 mit ca.10m² aus der Gp. 2517 abgetrennt und der Gp. 2089/1 der Frau Winther Ulla zugeschlagen. Der Preis liegt als Arondierungsfläche entsprechend der allgemeinen Vorgaben bei € 407,00 (dies entspricht ATS 5.000,= €363,37 + 12% Index,), wodurch sich eine Summe von 4.070,00€ ergibt. Der Erwerber übernimmt alle Kosten bis zur grundbücherlichen Durchführung (Immobilienertragssteuer, Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr, Vermessung, Notar, etc.), sodass die Gemeinde den vollen Verkaufspreis erhält. Beschlußfassung: einstimmig. Punkt 8 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gand – Spiss Robert Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27, einstimmig, den vom TB-Mark ausgearbeiteten Entwurf vom 30. März 2015, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Anton am Arlberg im Bereich der Grundstücke .11, .18, .347, 121/2, 126/1, 126/2, 2656/2, 2661/3, 273/2 und 276/2 KG St. Anton durch vier Wochen hindurch vom 1. April 2015 bis zum 29. April 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Anton am Arlberg vor: Umwidmung Gand - Spiss Robert Grundstück .11 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 6 m²) von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 sowie Grundstück .18 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 4 m²) von Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 in Geplante örtliche Straße § 53.1 10 sowie Grundstück .18 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 25 m²) von Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 sowie Grundstück .18 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 1 m²) von Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 in Geplante örtliche Straße § 53.1 sowie Grundstück .18 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 1 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 sowie Grundstück .18 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 1 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3 in Geplante örtliche Straße § 53.1 sowie Grundstück .347 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 2 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3 in Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 sowie Grundstück 121/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 13 m²) von Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 in Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 sowie Grundstück 126/1 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 15 m²) von Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 in Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 sowie Grundstück 126/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 7 m²) 11 von Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 in Geplante örtliche Straße § 53.1 sowie Grundstück 126/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 4 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3 in Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 sowie Grundstück 126/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 4 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3 in Geplante örtliche Straße § 53.1 sowie Grundstück 2656/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 7 m²) von Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 in Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3 sowie Grundstück 2661/3 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 85 m²) von Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 in Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3 sowie Grundstück 2661/3 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 6 m²) von Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 in Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3 sowie Grundstück 276/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 7 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3 in Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6 12 Punkt 9 Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich Arlbergstraße – Wasle Andreas und Wasle Helmut Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, einstimmig, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen 1083 und 1082/2 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-4098-BEBP-AW vom 30.3.2015 durch vier Wochen hindurch vom 1.4.2015 bis zum 29.4.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Punkt 10 Beratung und Beschlußfassung über das Ansuchen der ÖBB für die Aufstellung eines zusätzlichen Mastens in der 110 KV-Hochspannungsleitung im Bereich Rodelstall Bgm. Mall meint, diesbezüglich braucht es diverse Gespräche und eine Behandlung im Bauzuschuss. Einerseits wollen wir Masten wegbringen, so einfach geht das nicht, da braucht es weitere Informationen. Diese Vorgangsweise wird vom GR einhellig befürwortet. Punkt 11 Beratung und Beschlußfassung über den Kaufvertrag Gemeinde - Alpenl. Heimstätte Der Beschluss vom 11.02.2015 ist zu ergänzen: - Abschreibung des Trennstückes 3 von Gst. 2630/9 und dessen Einbeziehung in das Gst. 1924/51 in EZ 278 Die Abschreibung des Trennstückes 4 von Gst. 2630/9 und dessen Einbeziehung in das Gst. 1924/50 in EZ 278 Die Abschreibung des Trennstückes 5 von Gst. 2633/1 und dessen Einbeziehung in das Gst. 1924/0 in EZ 278 Die Entwidmung der betreffenden Grundstücke aus dem öffentlichen Gut ((Exkamerierung) 13 GR Simon Hafele findet den Verkauf an gemeinnützige Wohnbauträger grundsätzlich als falschen Weg, sozialer Wohnbau ist für ihn was anderes. Grundverkäufen in dieser Art kann er nichts abgewinnen. Er ist der Auffassung, man sollte es anders lösen. Er meint dieses Thema wäre ein Grundsatzdiskussion wert. Bgm. Mall entgegnet, so pauschal kann man dies nicht sagen, im Jugendausschuß habe sich niemand gegen so eine Vorgangsweise ausgesprochen. GR Hermann Strolz kann den Wohnungsvergaben auch nicht viel abgewinnen. Vorgetragen werden auch die Dienstbarkeitseinräumungen und div. Servituts Flächen. Der GR fasst schlussendlich den Beschluß mit 13 Ja-Stimmen zu 2 Gegenstimmen (Simon Hafele: mit obiger Begründung, Hermann Strolz: hat schon bei den Vergaberichtlinien dagegen gestimmt, siehe Protokoll vom 25.6.2014). Der letzte Beschluß des GR in seiner Sitzung vom 11.2.2015 über den Verkauf fiel einstimmig aus, mit heutigem Beschluß (13 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen) werden noch die Regelung der Dienstbarkeiten und Servitute, die Ab- und Zuschreibung von Teilflächen sowie die Exkamerierung (Entwidmung aus dem öff. Gut) abgesegnet. Nach diesem Punkt verabschiedet sich DI Michael Rainer. Punkt 12 Anträge, Anfragen und Allfälliges GR Simon Hafele bringt vor, dass unterhalb der Aussichtsplattform Ferwall ca. 15 Müllsäcke entsorgt wurden. GR Josef Zündel berichtet, dass im Bereich Nasserein/Abzweigung Pfarri (Müllhäuschen) die Mauer sehr schrägt steht. Bgm. Mall nimmt sich der Sache an. 14