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PM 424 Grünes Licht für neues Globus SB-Warenhaus in Freilassing (20.10.05)
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Pressemitteilungen > Oktober 2005
Medieninformation
Nr. 424 vom 20.10.2005
Grünes Licht für neues Globus SB-Warenhaus in Freilassing
Das Raumordnungsverfahren für das neue Globus SB-Warenhaus mit Shop-Zone und
Getränkecenter in Freilassing, Landkreis Berchtesgadener Land, ist abgeschlossen. Die
Regierung von Oberbayern gibt grünes Licht für das Vorhaben, fordert aber insbesondere
die Gesamtverkaufsfläche von 10.800 auf 7.800 Quadratmetern zu reduzieren und die
vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen dann möglichst schnell umzusetzen. Der
Einzugsbereich des geplanten Warenhauses reicht bis nach Österreich. Bei ihrer
Entscheidung ging die Regierung von einem Gesamteinzugsbereich von ca. 360.000
Einwohnern und einem so genannten Nahbereich mit rund 53.000 Einwohnern aus, die sich
auch auf Teile des Oberzentrums Salzburg erstrecken. Der Nahbereich ist nach geltendem
Recht entscheidend für die Größe der zulässigen Verkaufsflächen für Güter des täglichen
Bedarfs, darunter vor allem Lebensmittel.
Die Firma GIG Globus Holding Grundstücksverwertung und Leasing GmbH + Co. KG beabsichtigt im
geplanten Sondergebiet „Freilassing-Süd" ein Globus SB-Warenhaus mit Shop-Zone und separatem
Getränkecenter mit insgesamt 10.800 Quadratmetern Verkaufsfläche zu errichten. Die Verkaufsfläche
des SB-Warenhauses soll 9.000 Quadratmeter betragen; davon 4000 Quadratmeter für Nahrungs –
und Genussmittel. Die geplante Verkaufsfläche des Getränkemarktes liegt bei 800 Quadratmetern,
die der Shop-Zone bei 1.000 Quadratmetern.
Mit diesen Zahlen wurde bei der Regierung von Oberbayern ein Raumordnungsverfahren beantragt
und im Februar 2005 eingeleitet. Nachdem die Regierung Stellungnahmen von 38 Behörden,
Institutionen und Kommunen eingeholt und geprüft hat, gibt sie jetzt aus landesplanerischer Sicht
grünes Licht für das Projekt, allerdings mit bestimmten Maßgaben. So dürfen die Verkaufsflächen für
Lebensmittel 3.900 Quadratmeter und die Verkaufsflächen insgesamt 7.800 Quadratmeter nicht
überschreiten. Die Verkaufsflächen in dem geplanten Getränkemarkt und in der Shop-Zone sind hier
einzurechnen. Falls in dieser Größenordnung gebaut wird, ist ein zusätzlicher Getränkemarkt nicht
mehr zulässig.
Das Vorhaben ist durch die Traunsteiner Straße ( B 304 ) erschlossen und über den im 30 – Minuten
– Takt verkehrenden Stadtbus an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Der
Kreisverkehrsplatz an der Einmündung der Traunsteiner Straße in die Bundesstraße 304 ist noch vor
der Eröffnung des SB-Warenhauses fertig zu stellen.
Verfahren
Die Regierung von Oberbayern prüft im Raumordnungsverfahren, wie sich das geplante Vorhaben auf
die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Natur und Landschaft, Wasser, Verkehr,
Immissionsschutz, Stadtentwicklung und Wirtschaft auswirkt. Dazu hört die Regierung als höhere
Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, Verbände und sonstige betroffenen
Organisationen an. Die Regierung bittet ferner die betroffenen Kommunen, die Projektunterlagen für
einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich
auszulegen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter
welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit
Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt
die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit der so
genannten „landesplanerischen Beurteilung".
http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/P/P_presse/pm2005/pm1005/pm05424.htm 08.12.2008