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PM 424 Grünes Licht für neues Globus SB-Warenhaus in Freilassing (20.10.05) Seite 1 von 1 Pressemitteilungen > Oktober 2005 Medieninformation Nr. 424 vom 20.10.2005 Grünes Licht für neues Globus SB-Warenhaus in Freilassing Das Raumordnungsverfahren für das neue Globus SB-Warenhaus mit Shop-Zone und Getränkecenter in Freilassing, Landkreis Berchtesgadener Land, ist abgeschlossen. Die Regierung von Oberbayern gibt grünes Licht für das Vorhaben, fordert aber insbesondere die Gesamtverkaufsfläche von 10.800 auf 7.800 Quadratmetern zu reduzieren und die vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen dann möglichst schnell umzusetzen. Der Einzugsbereich des geplanten Warenhauses reicht bis nach Österreich. Bei ihrer Entscheidung ging die Regierung von einem Gesamteinzugsbereich von ca. 360.000 Einwohnern und einem so genannten Nahbereich mit rund 53.000 Einwohnern aus, die sich auch auf Teile des Oberzentrums Salzburg erstrecken. Der Nahbereich ist nach geltendem Recht entscheidend für die Größe der zulässigen Verkaufsflächen für Güter des täglichen Bedarfs, darunter vor allem Lebensmittel. Die Firma GIG Globus Holding Grundstücksverwertung und Leasing GmbH + Co. KG beabsichtigt im geplanten Sondergebiet „Freilassing-Süd" ein Globus SB-Warenhaus mit Shop-Zone und separatem Getränkecenter mit insgesamt 10.800 Quadratmetern Verkaufsfläche zu errichten. Die Verkaufsfläche des SB-Warenhauses soll 9.000 Quadratmeter betragen; davon 4000 Quadratmeter für Nahrungs – und Genussmittel. Die geplante Verkaufsfläche des Getränkemarktes liegt bei 800 Quadratmetern, die der Shop-Zone bei 1.000 Quadratmetern. Mit diesen Zahlen wurde bei der Regierung von Oberbayern ein Raumordnungsverfahren beantragt und im Februar 2005 eingeleitet. Nachdem die Regierung Stellungnahmen von 38 Behörden, Institutionen und Kommunen eingeholt und geprüft hat, gibt sie jetzt aus landesplanerischer Sicht grünes Licht für das Projekt, allerdings mit bestimmten Maßgaben. So dürfen die Verkaufsflächen für Lebensmittel 3.900 Quadratmeter und die Verkaufsflächen insgesamt 7.800 Quadratmeter nicht überschreiten. Die Verkaufsflächen in dem geplanten Getränkemarkt und in der Shop-Zone sind hier einzurechnen. Falls in dieser Größenordnung gebaut wird, ist ein zusätzlicher Getränkemarkt nicht mehr zulässig. Das Vorhaben ist durch die Traunsteiner Straße ( B 304 ) erschlossen und über den im 30 – Minuten – Takt verkehrenden Stadtbus an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Der Kreisverkehrsplatz an der Einmündung der Traunsteiner Straße in die Bundesstraße 304 ist noch vor der Eröffnung des SB-Warenhauses fertig zu stellen. Verfahren Die Regierung von Oberbayern prüft im Raumordnungsverfahren, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Natur und Landschaft, Wasser, Verkehr, Immissionsschutz, Stadtentwicklung und Wirtschaft auswirkt. Dazu hört die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, Verbände und sonstige betroffenen Organisationen an. Die Regierung bittet ferner die betroffenen Kommunen, die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auszulegen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit der so genannten „landesplanerischen Beurteilung". http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/P/P_presse/pm2005/pm1005/pm05424.htm 08.12.2008