Ostermarkt in Ramstein - ile

Transcrição

Ostermarkt in Ramstein - ile
Cyan Magenta Gelb Black
ss:
hlu
nssc
8
/ 200
r. 13 08
N
e
sgab März 20
.
ie Au
für d och, 19 Uhr
w
t
0
t
i
0
M
12.
tio
k
Reda
Jahrgang 21
Nr. 11 – Donnerstag, 13. März 2008
Ostermarkt in Ramstein
„Das größte
Osternest der
Pfalz“ auf
dem
Ramsteiner
Wochenmarkt
Samstag, 15. März 2008
z
1000 Ostereier (ab 10 Uhr)
von unseren freundlichen Osterhasen
z
Fisch-Räucher-Aktion
frisch geräucherte Forellen, Lachsforellen
und Saiblinge
z
Herrlich geschmücktes Osternest
der Stadtgärtnerei Ramstein-Miesenbach
z
Kaffee- und Kuchenverkauf
der Tagesgruppe „Popcorn“
z
Frischer Ziegenkäse
vom Husarenhof Schrollbach
Es laden ein: Die Marktbeschicker und
der Werbering Ramstein
Nr. 11 – Donnerstag, 13. März 2008
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Bekanntmachung
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) wird
bekanntgemacht, dass der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Kaiserslautern zum Stichtag 01.01.2008 Bodenrichtwerte für Bauflächen sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Landesverordnung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte (Gutachterausschussverordnung) vom 12. April 2005 abgeleitet hat.
Auskünfte über die Bodenrichtwerte können an jedermann von der
Servicestelle des Vermessungs- und Katasteramtes Kaiserslautern, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern, Tel. 06 31 /
36 74 1 41 abgegeben werden. Die Auskünfte können mündlich
oder durch Abgabe eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte
bzw. aus einer überregionalen Zusammenstellung der Bodenrichtwerte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt werden. Die Kostenpflicht der Auskünfte richtet sich nach der Landesverordnung
über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch
(Besonderes Gebührenverzeichnis).
Kaiserslautern, den 29.01.2008
gez. Egon Brubach, Vorsitzender
Bekanntmachung
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, als Obere Wasserbehörde, hat der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach die
gehobene Erlaubnis zum Einleiten von Mischwasser aus einem
Regenüberlaufbecken in der Ortsgemeinde Hütschenhausen,
Ortsteil Spesbach in den Schwarzbach erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheids mit dazugehörigem Plansatz
liegt während eines Zeitraums von 2 Wochen vom 20.03.08 bis
04.04.08 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6, Zimmer 305, während der Dienstzeiten, zur allgemeinen Einsicht aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt.
Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung können nur von Personen eingelegt werden, die im förmlichen Verfahren bereits formund fristgerecht Einwendungen erhoben haben.
Ramstein-Miesenbach, 07.03.2008
Klaus Layes, Bürgermeister
Gebühren und Beitragssätze sowie
sonstige Entgelte des Kanalwerks
für das Jahr 2008
Der Verbandsgemeinderat Ramstein-Miesenbach hat in seiner
Sitzung am 27.02.2008 die nachfolgenden Gebühren, Beitragssätze und Entgelte beschlossen:
1. Einmaliger Beitrag für das Schmutzwasser
– erste Herstellung – je m2 gewichtete Grundstücksfläche
2,20 Euro
2. Einmaliger Beitrag für das Niederschlagswasser
– erste Herstellung – je m2 mit Abflussbeiwerten
vervielfachte Grundstücksfläche
4,50 Euro
3. Investitionskostenanteile der Ortsgemeinden für
die Straßenoberflächenentwässerung je m2
Straßenfläche – erste Herstellung –
7,08 Euro
4. Einmaliger Beitrag für das Schmutzwasser
– räumliche Erweiterung – je m2 gewichteter
Grundstücksfläche
4,74 Euro
5. Einmaliger Beitrag für das Niederschlagswasser
– räumliche Erweiterung – je m2 mit Abflussbeiwerten vervielfachte Grundstücksfläche
5,72 Euro
6. Investitionskostenanteile der Ortsgemeinden
für die Straßenoberflächenentwässerung je m2
Straßenfläche – räumliche Erweiterung –
18,17 Euro
7. laufende Entgelte
7.1 Gebühr für Schmutzwasserbeseitigung je m3
Schmutzwasser
1,30 Euro
7.2 Abfuhr von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben je m3 Schmutzwasser incl.
Schmutzwasserbehandlung
9,50 Euro
7.3 Selbstanlieferung von Schmutzwasser aus
geschlossenen Gruben je m3 Schmutzwasser 0,63 Euro
7.4 wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser je m2 mit Abflussbeiwerten vervielfachte Grundstücksfläche
0,32 Euro
7.5 wiederkehrender Beitrag für Einleitung des
Straßenoberflächenwassers je m2 mit Abflussbeiwerten vervielfachte Straßenfläche
0,33 Euro
Seite 3
8. Fäkalienschlammbeseitigung aus Kleinkläranlagen
9,50
Gebühr je m3 angelieferten Schlamms
Euro
9. Entgelt für das Ablesen eines Zählers (§ 20 (2)
Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung)
2,50
Euro
10. Abwasserabgabe für Direkteinleiter je m3
Schmutzwasser
0,15
Euro
Ramstein-Miesenbach, 28.02.2008
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Klaus Layes, Bürgermeister
Visionen und Ziele für den Westrich
Öffentliche Auftaktveranstaltung zum
ILEK-Prozess am 3. April
Visionen und Perspektiven für die Region
Westrich entwickeln: das ist das Ziel des
„ntegrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK)“, das von den drei Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau,
Landstuhl und Ramstein-Miesenbach gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern
erarbeitet werden soll. Insgesamt umfasst die Region 16
Ortsgemeinden mit rund 44.000 Einwohnern.
Bei einer Pressekonferenz im Sitzungssaal des Ramsteiner
Rathauses stellten die Bürgermeister Klaus Layes (Ramstein-Miesenbach) und Werner Holz (Bruchmühlbach-Miesau), 1. Beigeordneter Dr. Peter Degenhardt (Landstuhl) sowie Landrat Rolf Künne, Willi Junk vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz und Katja Königstein vom
begleitenden Institut „Taurus“ aus Trier das Projekt vor. Mit
dem ILEK soll ein „langfristiger Prozess nachhaltiger Regionalentwicklung“ angestoßen werden. Was bringt die Region
voran? Welche Ideen zur Förderung der Lebensqualität, der
Wirtschaft und des Tourismus können umgesetzt werden?
Dies sind Fragen, die im Laufe des Prozesses, der zunächst
auf ein Jahr angelegt ist, beantwortet werden sollenIm Vorfeld dieser Auftaktveranstaltung wurden bereits von der
so genannten „Steuerungsgruppe“ zusammen mit engagierten Personen aus verschiedenen Bereichen eine „StärkeSchwäche-Analyse“ und ein „Regionalprofil“ der Region erarbeitet und Handlungsfelder als so genannte »Leitplanken« für
die Entwicklung der Region festgelegt. Dies sind die Handlungsfelder: »Marktplatz Westrich«, »Lebensraum Westrich«
und »Freizeitregion Westrich«.
Unter intensiver Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern
sollen nun innerhalb dieser Handlungsfelder im weiteren Verlauf des Prozesses Projektideen entwickelt werden. Dazu
dient die Auftaktveranstaltung am Donnerstag, dem 3. April,
um 18.30 Uhr im Ramsteiner Haus des Bürgers sowie drei
weitere »Themenforen« am 9. April, 18. April und 22. April in
allen drei Verbandsgemeinden. Zu der Auftaktveranstaltung
sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinden eingeladen. Als Gast wird Wirtschaftsminister Henrik Hering erwartet.
Dabei werden die Zielsetzung des ILEK und die Inhalte der
Handlungsfelder vorgestellt und ein Ideenwettbewerb gestartet, bei dem am Ende so genannte „Leuchtturmprojekte“ ausgewählt werden sollen, die für einen begrenzten Zeitraum
von drei bis fünf Jahren gefördert werden können.
Also vormerken:
Auftakt zum ILEK am 3. April um 18.30 Uhr im Haus des
Bürgers
Weitere Informationen zum ILEK und zum bisher erarbeiteten „Regionalprofil“ finden Sie auch im Internet unter:
„www.ilek-westrich.de“.
Das Fundamt der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach
gibt bekannt
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach –
Fundbüro – wurden in der letzten Woche folgende Gegenstände
abgegeben: 1 Brille und 1 Handy.
Weiterhin wurde 1 Hase als Fundtier gemeldet.
Die Verlierer bzw. Eigentümer werden gebeten, ihre Rechte an
den Fundsachen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Neu-