Tatortleitfaden

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Tatortleitfaden
RICHTLINIEN FÜR DIE TATORTARBEIT
Tatortleitfaden
Erlass des BM.I, GZ. 6100/7-II/BK/61, vom 23.12.2003
Stand 26.02.2014
Vorwort des Projektteams
Dieser Leitfaden besteht aus den Kapiteln Allgemeiner Teil, Spurenarten, Grundlagen
Tatortbearbeitung, Literaturverzeichnis, dem Anhang Formulare / Checklisten und dem
Änderungsverzeichnis.
Der Allgemeine Teil mit Begriffsbestimmungen und Erstmaßnahmen enthält klare Vorgaben für das
Einschreiten und Verhalten von Organen der Bundespolizei und der allgemeinen
Sicherheitsverwaltung auf Tatorten (in der Folge „Kriminalpolizei“ im Sinne der StPO). In den beiden
anderen Bereichen, Spurenarten und Formulare / Checklisten, sind zwar auch klare Empfehlungen
vorgegeben, jedoch ist hier eine starre und unflexible Vorgangsweise oft nicht zielführend.
Gemeindewachkörper können diese Bestimmungen ebenfalls anwenden.
Jeder kriminalistisch relevante Sachverhalt ist gesondert zu analysieren. Die Kapitel Spurenarten und
Formulare / Checklisten sind Handlungsmuster und dienen zur Orientierung. Damit sind diese
Vorlagen geeignete Hilfsmittel für die Verrichtung der anspruchsvollen Tatortarbeit.
Die im Anhang enthaltenen und auch im PAD verfügbaren Formulare für Untersuchungsanträge sind
verpflichtend zu verwenden. (Mit der Hand ausgefüllte Formulare können natürlich eingescannt werden um sie auch per PAD
zu versenden)
Der Leitfaden wird durch ein Redaktionsteam laufend aktualisiert.
Die Inhalte des Handbuchs sind im Gegensatz zur Onlineversion des Leitfadens aus Gründen der
Übersichtlichkeit und einfacheren Handhabbarkeit leicht gekürzt. Einige Formulare enthalten nicht den
vollen Umfang der Onlineversion. Auf den Druck von nicht unbedingt benötigten Anhängen wurde
verzichtet.
Allgemeiner Teil
Geltungsbereich
Zielsetzung
Sprachliche Gleichbehandlung
Begriffsbestimmungen
Geltungsbereich
Die nachstehenden Richtlinien gelten für die Organe der Kriminalpolizei und die Angehörigen der
allgemeinen Sicherheitsverwaltung. Sonstige am Tatort handelnde Personen (Experten,
Sachverständige, Gerichtsorgane etc.) sollten sich in Absprache mit dem Tatortverantwortlichen und
dem Einsatzleiter sinngemäß an diese Grundsätze halten.
Alle Maßnahmen bei der Tatortarbeit sind nur im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften zulässig.
Zielsetzungen
Erstellung einer Richtlinie für die Tatortarbeit durch:
1. klare Vorgaben für das Verhalten auf Tatorten;
2. klare Leitlinien für die Bearbeitung von Tatorten und Spuren von der Entdeckung des Tatortes
bzw. der Spur bis zur Übergabe gesicherter Spuren und Spurenträger an Kriminaltechnik,
Sachverständige und Staatsanwaltschaften;
3. klare Leitlinien für die Zusammenarbeit aller am Tatort tätigen Personen zur Erreichung eines
bestmöglichen Ergebnisses;
4. klare Richtlinien für die Aufbewahrung bzw. Übergabe und Übernahme von Spuren.
Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit in dieser Vorschrift auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form
ausgeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Begriffsbestimmungen
Täter
Tatort
Tatortarbeit
Kriminaltechnik
Ersteinschreiter
Exekutiver Einsatzleiter
Tatortverantwortlicher – Tatortbeamter
Täter
Die in dieser Vorschrift verwendeten Begriffe „Täter“ und „Tatverdächtiger“ umfassen den Begriff des
Beschuldigten im Sinne der StPO.
Tatort
Ein Tatort ist jeder Ort, an dem sich kriminalistisch relevante oder gerichtlich strafbare Handlungen
ereignet haben. Der Tatort beschränkt sich nicht nur auf den Ort des Ereignisses, sondern auch auf
jene Bereiche, in welchen vor oder nach der Tat relevante Handlungen stattgefunden haben.
Tatortarbeit
Die Tatortarbeit umfasst das Suchen, Auffinden, Sichtbarmachen, Dokumentieren, Sichern,
Vorselektieren, Aufbereiten und Erstbewerten von tatrelevanten Spuren und Beweismitteln. Sie ist
auch die Grundlage für Erfolg versprechende Ermittlungsansätze.
Kriminaltechnik
Kriminaltechnik (näheres im KLF) ist das Auswerten und Beurteilen von Spuren jeder Art mit Hilfe von
naturwissenschaftlichen Verfahren sowie das Auffinden, Dokumentieren und Sichern von Spuren im
Rahmen der Befundaufnahme im Dienste der Strafrechtspflege zwecks Gewinnung von
Sachbeweisen sowie das notwendige Einschreiten im Rahmen der Sicherheitspolizei. Ausgenommen
davon sind humanmedizinische und veterinärmedizinische Untersuchungen sowie der
Erkennungsdienst. Kriminaltechnische Untersuchungen sind alle Tätigkeiten im Rahmen der
Kriminaltechnik, die nicht unter den Begriff Tatortarbeit fallen (Begriffsbestimmung aus der
Vorschrift für die Kriminaltechnik – VKT 2007).
Ersteinschreiter
Der Ersteinschreiter ist am Tatort verantwortlich für alle unaufschiebbaren Sofortmaßnahmen, die zur
Erfüllung der Aufgaben nach dem SPG (Erste Allgemeine Hilfeleistung, Abwehr und Beendigung von
gefährlichen Angriffen, etc.) und der StPO (Beweismittelsicherung, etc.) notwendig sind. Ist die
Beiziehung von Fachkräften auf Grund der Vorschriften vorgesehen oder im Einzelfall erforderlich, so
hat der Ersteinschreiter für deren Verständigung zu sorgen. Die Tatortverantwortlichkeit des
Ersteinschreiters endet mit der ausdrücklichen Übernahme der Tatortarbeit durch den
Tatortverantwortlichen. In diesem Falle hat der Ersteinschreiter Art und Umfang seiner bis dahin
entfalteten Tätigkeiten sowie seine Wahrnehmungen zu dokumentieren. Bei Bedarf hat der
Ersteinschreiter bis zum Ende der Amtshandlung den Tatortverantwortlichen und / oder
Ermittlungsbeamten zu unterstützen (siehe „Eintreffen am Tatort“).
Exekutiver Einsatzleiter
Von den zuständigen Organisationseinheiten ist bei Bedarf (Schwere des Deliktes, Anzahl der
eingesetzten Beamten, etc.) ein Verantwortlicher mit der exekutiven Einsatzleitung zu betrauen. Der
exekutive Einsatzleiter, üblicherweise der ranghöchste ermittelnde Beamte, hat die
Gesamtverantwortung für die Durchführung der Ermittlungen einschließlich der Tatortuntersuchung.
Die besondere Verantwortung für die Tatortarbeit obliegt dem Tatortverantwortlichen, der in
Sonderfällen (Sonderlagen, Richtlinie Flugunfall, SOKO, etc.) vom Einsatzleiter bestimmt wird. Die
Zuweisung von weiteren Aufgabenbereichen (Absperrung, Fahndung, etc.) richtet sich nach den
Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall.
Der exekutive Einsatzleiter ist verantwortlich für die koordinierte Vorgehensweise der anwesenden
Tatort- und Ermittlungsbeamten, Kriminaltechniker und anderen Experten beim kriminalpolizeilichen
Augenschein. Der Einsatzleiter fungiert als Vermittler und bildet eine Schnittstelle zwischen
Ermittlungs- und Tatortbeamten, Kriminaltechnikern, Sachverständigen, anderen Experten und den
Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Zu den Aufgaben des exekutiven Einsatzleiters gehört es auch - nach Absprache mit den Tatort- und
Ermittlungsbeamten, Kriminaltechnikern und anderen Experten - mit dem Gericht bzw. der
Staatsanwaltschaft Rücksprache wegen weiterer Maßnahmen zu halten.
Tatortverantwortlicher – Tatortbeamter
Der Tatortverantwortliche, üblicherweise der ranghöchste Tatortbeamte der Exekutivorganisation,
welche die Amtshandlung führt, leitet und koordiniert die Tatortarbeit und führt sie alleine oder
gemeinsam mit anderen Tatortbeamten unter Berücksichtigung qualitätssichernder Maßnahmen
durch.
Darüber hinaus gewährleistet der Tatortverantwortliche den Informationsaustausch zwischen
Tatortbeamten und ermittelnden Beamten und gibt schließlich den Tatort nach Beendigung der
Sachverhaltsaufnahme und Spurensicherung in Absprache mit den ermittelnden Beamten /
exekutiven Einsatzleiter frei.
Bei zusammenhängenden Straftaten mit mehreren Tatorten kann es notwendig sein, für jeden Tatort
einen Tatortverantwortlichen zu benennen.
Anmerkung:
In vielen Fällen wird es erforderlich sein, dass der Ersteinschreiter auch die Aufgaben des
Tatortbeamten / Tatortverantwortlichen zu besorgen hat.
Erstmaßnahmen und Tatortarbeit
Jede Straftat ist einzigartig und erfordert daher unterschiedliche Maßnahmen zur Tatortbearbeitung.
Die nachstehend angeführten Punkte müssen nicht zwangsläufig zutreffen oder in der beschriebenen
Reihenfolge ablaufen. Sie sind lediglich als Richtlinie anzusehen, deren sinnvolle Anwendung und
Abfolge nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung einer kriminalistischen
Denkweise und des „Gesunden Menschenverstandes“ erfolgen soll.
Erstmaßnahmen und Tatortarbeit
Maßnahmen bei Bekannt werden einer Straftat
Ausrücken zum Tatort
Eintreffen am Tatort
Spurenschutz
Spurensuche
Spurensicherung
Weitere Maßnahmen, Allgemeines
Gefahrenmomente
Maßnahmen bei Bekannt werden einer Straftat
Die Fallbearbeitung beginnt, wenn die Dienststelle (über Notruf, Leitzentrale, etc.) von einem
Sachverhalt Kenntnis erlangt. Folgende Informationen müssen vermerkt, folgende Tätigkeiten
durchgeführt werden:
Grundlegende Daten
Daten des Anzeigers
Angezeigter Sachverhalt
Mögliche Gefahren
Notwendige Sofortmaßnahmen
Anweisungen über das Verhalten am
Tatort geben
Meldungen
Schriftliche Dokumentation der
Anzeigenaufnahme und der
getroffenen Maßnahmen
Datum und Uhrzeit der Anzeigenentgegennahme,
Tatort, Tatzeit.
Nationale, Adresse, Erreichbarkeit; derzeitiger
Standort, bleibt Anzeiger am Tatort?
Eventuell im Wortlaut – wichtig, wenn z. B. der
Anzeiger der Täter ist oder im Laufe der Ermittlungen
tatverdächtig wird.
Täter ist noch am Tatort, flüchtig, bewaffnet;
Explosionsgefahr, gefährliche Chemikalien, ansteckende Krankheiten, etc.
Verständigung von Rettung und / oder Feuerwehr;
Aviso an Krankenhäuser; Absperrmaßnahmen,
Einleitung von Fahndungsmaßnahmen, etc.
Spurenschutz – siehe Formular / Checkliste „Anzeigenentgegennahme“
Gemäß der aktuellen und örtlich geltenden
Berichterstattungsvorschrift – Verständigung der
Vorgesetzten und der ermittelnden Dienststellen.
Formular / Checkliste über die „Anzeigenentgegennahme“ ausfüllen oder Amtsvermerk
anfertigen und den die Amtshandlung / Tatortarbeit
übernehmenden Beamten zur Verfügung stellen.
Anmerkung: Amtsvermerk darf nicht mit dem
Aktenvermerk verwechselt werden. Der Amtsvermerk
ist ausschließlich für Schriftstücke vorgesehen,
welche im Ermittlungsverfahren verwendet werden.
Der Aktenvermerk hat bei einem Strafrechtsverfahren
(wenn dieses Schriftstück an die Justiz wietergeleitet
wird) nichts verloren u. kann unter Umständen zu
einem Formalfehler führen.
Ausrücken zum Tatort
Ausrücken mit zugewiesener Ausrüstung
Anfahrt zum Tatort
Tatortkoffer, Schutzmaterial, Absperrband,
Fotoausrüstung, etc.
Wahl der taktisch und zeitlich günstigsten Fahrtstrecke.
Nach Anlassfall auch eine verdeckte Annäherung oder
eine Anfahrt mit Blaulicht und Folgetonhorn durchführen.
Bedachtnahme auf Fluchtfahrzeuge, verdächtige
Personen, weggeworfenes oder verlorenes Diebsgut und
Tatwerkzeuge, etc.
Eintreffen am Tatort
Abstellen des Fahrzeuges unter einsatztaktischen
Gesichtspunkten (offen / verdeckt) sowie außerhalb
allfälliger Gefahrenbereiche und möglicher Spurenzonen
(Täter noch am Tatort, Explosionsgefahr, gefährliche Gase
oder Chemikalien, einsturzgefährdete Baulichkeiten,
ansteckende Krankheiten, etwa durch biologische
Materialien, etc.).
Eigensicherung
Überblick über den Tatort und das
Tatgeschehen verschaffen, um
Vorstellungen über den möglichen
Tatverlauf zu erhalten
Keine vorgefasste Meinung
Eigenschutz, Hilfeleistung und
Gefahrenabwehr
Ausdehnung des Tatortes feststellen –
Absperrmaßnahmen
Besondere Bedachtnahme auf spezielle Risikostellen, wie
Arbeiten auf Eisenbahngeleisen, Autobahnen,
Industrieanlagen, Bergwerken etc, Kontakt mit Betreiber
zwecks Absicherung.
Höchste Lebensgefahr daher doppelt absichern durch
andere Kräfte die zusätzlich NUR auf die Gefahrenquellen
achten und warnen!
Kontaktaufnahme mit Anzeiger, Zeugen oder anderen
Personen (kurze Befragung zum Sachverhalt, Erlangung
von Hinweisen auf den Täter, etc.). Besichtigung des
Tatortes (Trampelpfad!), Einsichtnahme in
Tatortunterlagen wie Baupläne, etc.
Eindrücke sammeln – überlegen - handeln
Nur Eigenschutz, Hilfeleistung und Gefahrenabwehr haben
Vorrang vor Spurenschutz. Gegebenenfalls
Kontaktaufnahme mit den Einsatzleitern von anderen
Organisationen (Rettung, Feuerwehr, Bundesheer u.a.).
Nach Festlegung der Tatortgrenzen ist der Tatort durch
Sicherungskräfte und / oder technische Hilfsmittel
(Absperrbänder, etc.) vor unbefugtem Betreten zu
schützen. Die Absperrung dient einerseits dem
Spurenschutz und andererseits der Vermeidung von
Gefahren, die vom Tatort ausgehen können (Gefahren
durch anwesende Täter, Sprengstoffe, Sprengfallen, giftige
oder explosive Gase, gefährliche Chemikalien,
gefährliches biologisches oder radioaktives Material, etc.).
Der Ersteinschreiter, in der Folge der Tatortverantwortliche
/ exekutiver Einsatzleiter, trägt die Verantwortung dafür,
dass Organe der Kriminalpolizei (auch Vorgesetzte),
Behörden- vertreter, Angehörige anderer Institutionen,
Passanten, die Presse oder sonstige Personen nicht den
Tatort betreten, sofern sie dazu nicht die Erlaubnis des
Tatortverantwortlichen haben. In jedem Fall darf niemand
den Tatort betreten, bis ein allgemeiner Zugangsweg
geschaffen und vom Tatortverantwortlichen freigegeben
wurde. Ausgenommen sind Fälle, in denen es gilt, Leben
zu schützen.
Erforderlichenfalls inneren Ring (für die eigentliche
Tatortarbeit) und äußeren Ring (Sammelstelle für
Ermittlungsbeamte, Behördenvertreter, Einsatz-Zentrale,
etc.) mit Absperrbändern, etc. festlegen.
„Trampelpfad“ festlegen
Daten der anwesenden Personen /
Fahrzeuge notieren
Den Tatort nur an jenen Stellen betreten, wo üblicherweise
keine Spuren zu erwarten sind. Den Zugangsweg vorher
auf tatrelevante Spuren untersuchen; z. B.
Schuhspurensuche mit Schräglicht.
Nationale, Erreichbarkeit. Vollständige Erfassung aller
Personen und Fahrzeuge am Tatort oft notwendig, da die
Personen Zeugen, Täter oder auch sonstige
Spurenverursacher (Schuhspuren, Fingerspuren, DNASpuren, Faserspuren, etc.) sein können.
Erforderlichenfalls ist von diesen Personen
Vergleichsmaterial beizubringen.
Der Ersteinschreiter und in der Folge der
Tatortverantwortliche / exekutive Einsatzleiter hat dafür zu
sorgen, dass listenmäßig erfasst wird, wer, wann und wo
zu welchem Zweck den Tatort betreten hat - siehe
Formular / Checkliste „Anwesenheit am Tatort“,
Anwesenheitsliste bei Sonderfällen
Anwesende beobachten
Auf Verfügung des Ersteinschreiters, des
Tatortverantwortlichen bzw. des exekutiven Einsatzleiters,
müssen alle Personen, die den Tatort betreten, ihre
Identität und den Grund für ihr Kommen angeben und
später über ihre Feststellungen berichten.
Weiters sind im Bedarfsfall auch außerhalb der Absperrung
Personen sowie Fahrzeuge, die zum Tatort kommen, zu
erfassen.
Täter könnten sich in Ermittlungen einbringen, Brandstifter
beobachten manchmal das Feuer, etc.
Welche Beobachtungen / Feststellungen wurden gemacht
(Täterbeschreibung, Fluchtrichtung, was haben die Täter
berührt oder verändert, mögliche Spurenübertragung
Täter-Opfer, etc.).
Opfer und Zeugen informativ befragen
Zeugen separieren
Täter und Opfer separieren
Die Wahrnehmung der Zeugen nicht beeinflussen,
Informationen nur gezielt und mit Bedachtnahme
weitergeben, Zeuge kann auch Beschuldigter sein oder
werden.
Notwendig, um unabhängige Aussagen zu gewährleisten.
Zur Verhinderung nachträglicher Spurenübertragung,
Beeinflussung durch den Täter, etc.
Grundsätzlich am Tatort oder an tatrelevanten
Gegenständen (Schusswaffen, etc.) keine Veränderungen
vornehmen. Falls Veränderungen stattgefunden haben,
sind diese zu dokumentieren (wer, was, wie, wann und
warum verändert.)
Veränderungen dokumentieren
Umwelt- / Tatortverhältnisse vermerken
(z.B. Veränderung der Leichenlage und Verstellen von
Möbel bei Wiederbelebungsversuchen, bei Suche des
Täters Beleuchtung aufgedreht, Vorhänge zur Seite
geschoben, Jalousien, Fenster, Türen geöffnet,
Änderungen im Sicherungskasten vorgenommen, etc.)
Temperaturen (Außen-, Innen-, Wassertemperatur),
allgemeine Witterungsverhältnisse, Beleuchtung,
Sperrverhältnisse, Geruch (Brandbeschleuniger,
Chemikalien, Zigarettenrauch, Alkohol, Parfum,
Pulverschmauch, etc.).
Meldung, Information durch den
Ersteinschreiter
Verstärkung oder Spezialisten anfordern
(ggf. Rücksprache Gericht)
Diensthundeeinsatz in Erwägung ziehen
Einsatzzentrale einrichten
Verbleib des Ersteinschreiters am Tatort,
Einweisung
Dokumentation der Erstmaßnahmen
(zeitlich und inhaltlich)
Elektrische
Energie:
Im Verlauf der Erstmaßnahmen sind erforderliche
Meldungen an den Vorgesetzten bzw. an die sachlich
zuständigen Dienststellen zu erstatten (allgemeine Lage
am Ereignisort, erste Aufklärungsergebnisse, bestehende
Gefahrenlagen, notwendige Fahndungen, getroffene
Entscheidungen, etc.).
Wenn mit den eigenen Kräften nicht das Auslangen
gefunden werden kann.
Stöber-, Fährten-, Schutzhund, Brandmittel-, Sprengstoff-,
Leichen-, Blut- Suchtmittel - aber auch „Falschgeldhund“
bei Schmuggelfahrzeugen.
Bei Bedarf (Schwere des Deliktes, Anzahl der eingesetzten
Beamten, etc.) soll außerhalb des Tatortes (eventuell
innerhalb des äußeren Absperrringes) eine Einsatzzentrale
eingerichtet werden.
Am Ereignisort verbleiben, bis die angeforderten Kräfte
eintreffen. Diese sind über das Ereignis, die Örtlichkeit, die
getroffenen Absperrmaßnahmen, die festgestellten /
markierten Spuren, die eingeleiteten Maßnahmen, die
beteiligten Personen, etc. zu informieren. Falls erforderlich,
hat der Ersteinschreiter die am Tatort anwesenden Kräfte
zu unterstützen.
Der Ersteinschreiter hat einen angemessenen Bericht über
das Ereignis, seine Feststellungen, die getroffenen
Maßnahmen und seine gewonnenen Erkenntnisse
anzufertigen.
Umspannwerke, Freileitungen,
Erdkabel, Bahnanlagen, Energieverteilung, gekennzeichnet durch:
Hochspannung
(>1kV)
Elektrische
Energie:
Niederspannung
(<1 kV)
 Hochspannungseinrichtungen dürfen
ohne Erlaubnis keinesfalls betreten
werden
 Vor dem Betreten unbedingt Freigabe
von Spezialisten (Energieversorger,
Betriebselektriker, Bahnmitarbeiter)
einholen.
Gebäudeinstallation,
Photovoltaikanlagen, KFZ, Geräte,
Batterien, Akkus
 Wenn möglich Anlage spannungsfrei
schalten (FI, LS ausschalten,
Sicherungen entfernen), Anlage auf
Spannungsfreiheit prüfen
 Leitungen mit Isolationsschaden nicht
berühren
 Vorsicht bei Photovoltaikanlagen: Die
Module produzieren bei
Sonneneinstrahlung elektrische
Energie, abschalten ist nicht möglich!
 Bei der Untersuchung von
Elektroautos Spezialisten
hinzuziehen
 Fahrzeuge und diverse Geräte sind
mit Akkus bestückt.
Gasversorgung:
Systeme unter
Druck:
Straßenverkehr
 Generell Vorsicht bei elektrischen
Energiespeichern (Akkus)
Erdgasversorgung (Methan)
 Sicherstellen, dass die
Gasversorgung deaktiviert ist –
Absperreinrichtungen schließen,
Flüssiggasversorgung (Propan, Butan) –
gegebenenfalls für gute Durchlüftung
Flüssiggasbehälter, Gasflaschen,
sorgen
Gaskartuschen
Druckbehälter, Rohrleitungen, z.B.:
Gasflaschen, Warmwasserspeicher,
Dampfleitungen
 Bei Gasaustritt akute
Explosionsgefahr, Gefahrenbereich
sofort verlassen
 Systeme müssen von der Feuerwehr
oder anderen Spezialisten gekühlt
und/oder drucklos gemacht werden.
Autobahnen, Schnellstraßen, Straßen,
Wege
 Besonders gefährlich sind
Acetylenflaschen, die Flasche kann
auch noch Stunden nach dem Brand
bersten, diese Flaschen kühlen
lassen
 Autobahnen und Schnellstraßen
dürfen nicht betreten werden
 Bei der Notwendigkeit des Betretens
von Autobahnen und Schnellstraßen
sind polizeiliche
Sicherungsmaßnahmen erforderlich.
 Bei Straßen und Wegen ist auf den
Verkehr zu achten, gegebenenfalls
polizeiliche Unterstützung anfordern
Eisenbahnbetrieb
Bewegte
Maschinenteile
Bahntrassen
Maschinen und Geräte mit rotierenden
und/oder bewegten Teilen
 Straßensperren und Anhaltungen sind
von der Polizei durchzuführen
 Bahntrassen dürfen nicht betreten
oder überquert werden.
 Bei der Notwendigkeit des Betretens
von Bahntrassen sind Befugte der
zuständigen Bahngesellschaft
hinzuzuziehen, deren Anweisungen
Folge zu leisten ist.
 Sicherheitsabstand einhalten
 Gegebenenfalls Absperrung (z.B.
Sicherungsgitter) anbringen lassen
Ertrinken
Gruben, Senken und Behälter
 Wenn notwendig die Abschaltung der
Maschinen veranlassen
 Von Eigentümern, Firmenangehörigen
und anderen geeigneten Personen
Informationen über das
Vorhandensein solcher
Einrichtungen einholen.
 Gegebenenfalls solche Bereich
kennzeichnen, absperren oder
sperren.
 Wenn möglich nicht durch
Löschwasser oder Schmutzwasser
waten.
Fallen, Stolpern,
Einklemmen usw.
Durch ausgelaufene oder ausgebrachte
Substanzen und im Winter durch
gefrorenes Löschwasser erhöhte
Rutschgefahr
 Wenn erforderlich Taststab oder
Seilsicherung durch eine zweite
Person
 Schutzausrüstung tragen
 Auf umherliegende Trümmer, Teile
usw. achten
 Wenn notwendig Beleuchtung durch
z.B. die Feuerwehr
Schnitt-, Stichoder
Schürfverletzungen
Glasbruchstücke, geborstene Fensterund Türscheiben, scharfkantige
Gegenstände, hervorstehende Nägel,
Schrauben usw.
 Nicht unter angehobenen
Gegenständen oder KFZ Arbeiten
verrichten
 Schutzausrüstung tragen
 Beim Verdacht auf umherliegende
Spritzen den Brandschutt nicht mit
den Händen sondern ausschließlich
mit Schaufeln, Spaten oder anderen
Gegenständen sichten.
 Auf gebrochene Fenster- und
Türscheiben achten
 Auf von der Decke herabhängende
Gegenstände achten
 Auf Hunde und andere Haus- und
Nutztieren achten
Absturz,
Durchbruch
Schächte, Deckenauslässe, erhöhte
Flächen, Stiegen, Leitern
 Impfschutz (Tetanus, FSME)
wünschenswert, bei Verletzungen
sofort Wunddesinfektion, bei
Auffälligkeiten Arzt konsultieren
 Abstand halten
 Gegebenenfalls durch Absperrungen
sichern lassen
 Eventuell Seilsicherung
Ionisierende
Strahlung
Bestimmte Rauchmelder,
 Auf die Festigkeit des Untergrundes
achten.
 Informationen vom
Brandschutzbeauftragten einholen,
 Feuerwehr oder GKO mit
Geigerzähler anfordern, GKO-
Telefon Nr. siehe Anhang
 Errichter der Brandmeldeanlage
kontaktieren
Einsturzgefahr
Gebäude – Dächer, Mauern, Decken
 Brandschutzpläne sichten
 Schutzausrüstung tragen
 Wenn möglich Experten hinzuziehen
 Auf freistehende Mauern (z.B.
Giebelmauern, Kamine) beschädigte
oder überlastete (Trümmer,
saugfähiges Material mit
Löschwasser)
Deckenkonstruktionen, beschädigte
Dachaufbauten (lose Dachziegel,
schadhafte Welleternitplatten) achten
 Gegebenenfalls Bereiche für das
Betreten sperren oder Abstützungen
anbringen lassen
KFZ
Akkumulatoren, Airbags, Gurtstraffer,
Hebevorrichtungen, scharfkantige Teile
 Gegebenenfalls Lastverteilung auf
Decken ändern, Dächer und/oder
Decken abtragen lassen
 Wenn möglich (alle) Akkus
abklemmen
 Nicht unter hochgehobenem,
ungesicherten KFZ arbeiten
 Auf die elektrische Energieversorgung
(Akku, Kabel) achten
 Bei Elektroautos einen Experten
hinzuziehen
 Auf ausgetretene Betriebsstoffe
achten, bei Bedarf Feuerwehr zur
Beseitigung hinzuziehen
 Bei Bedarf Informationen über die
Ladung einholen
Gefährliche
Atmosphäre
Schächte, Gruben, Keller, Tiefgaragen,
schlecht durchlüftete Räume mit
Sauerstoffmangel,
gesundheitsgefährdenden Gasen und
Aerosolen
 Reifen von LKW nur durch Experten
demontieren lassen
 Bei Bedarf O2 Gehalt bzw.
Schadstoffgehalt durch Feuerwehr
oder GKO prüfen lassen
 Räume gut durchlüften lassen, erst
bei ungefährlicher Atmosphäre
betreten.
 Gasmaske dient nur als Fluchtgerät
oder für kurzzeitige Tätigkeiten
Zündfähige
Atmosphäre
Biologische
Gefahren
Energetisches
Material
Andere
Gefahrenstoffe
Schlecht belüftete Räume, brennbare
Gase, Dämpfe und Aerosole in der Luft
Insekten-/ Spinnen-/Tierbisse, Krankheitserreger/ Pilzsporen in der
Atmosphäre, Infektionen von Wunden,
Selbstlaborate, Sprengstoff,
Treibladungspulver, Munition
Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Gifte
 FFP-2 oder FFP3 Maske gegen
Aerosole verwenden, mögliche
Aufnahme der Stoffe über die Haut
bedenken und Tyvek –Anzug tragen.
FFP-2 und FFP3 Masken wirken
nicht gegen Gase!
 Räume gut durchlüften lassen, erst
betreten wenn keine
Explosionsgefahr. Achtung bei
schlechter Durchlüftung kann sich
u.U. die Explosionsgefahr später
wieder einstellen
 Zündquellen (offenes Licht, nicht exgeschütze Elektrogeräte,
elektrostatische Aufladung,
funkenziehende Werkzeuge)
unbedingt vermeiden
 FFP-2 oder DDP-3 Masken tragen,
Körperpflege (Kontrolle auf Zecken)
 Bei Krankheitssymptomen oder
atypischer Wundheilung sofort Arzt
aufsuchen
 SKO, ESD oder EMD beiziehen
 Schlag-, Stoß-, Hitzeeinwirkung,
elektrostatische Aufladung, offenes
Licht, elektrische Geräte in der Nähe
vermeiden
 Material eruieren und verbunden
Gefahren aus Kemler- Nummer,
Sicherheitsdaten-blätter, GKOInformation etc. ermitteln
 Fachkräfte ( BK6.2.1, GKO,
Feuerwehr, AUVA etc. ) hinzuziehen
 Nicht in ausgelaufene Gefahrenstoffe
treten oder diese ohne
Schutzausrüstung berühren
Erläuterungen zu den Gefahren:
Bei Verdacht auf ein Gefahrenmoment, wäre unverzüglich ein
GKO (Gefahrenkundiges Organ) via Landesleitzentrale
anzufordern ! !
Spurenschutz
Spuren können durch verschiedene Einflüsse wie
Witterung oder Bergemaßnahmen zerstört werden.
Darum ist auf vorrangige Sicherung zu achten.
Gefährdete Spuren schützen oder
notasservieren
Keine eigenen Spuren setzen
Keine Spuren zerstören
Wenn erforderlich, Einwegschutzmaterialien verwenden
Kontaminationen vermeiden
Weitere Vorsichtsmaßnahmen
Ist eine „Idealsicherung“ aufgrund dringendster oder
unaufschiebbarer Umstände nicht möglich, so ist die Spur
jedenfalls zu sichern auch wenn dabei mit Verschmutzung
oder Kontamination zu rechnen ist.
Diese Umstände sind dann genau zu dokumentieren.
Vermeidung von eigenen Spuren, wie Schuhspuren,
daktyloskopische Spuren, DNA-Spuren oder Faserspuren;
z.B. soweit bei Ersteinschreiter vorhanden (Beamte, die
nicht ständig mit Tatortarbeit beschäftigt sind) nie ohne
Schutzanzug über den Toten oder tatrelevante Bereiche
beugen (herabfallende Fasern, Haare), nicht hinsetzen,
keine Kleidungsstücke ablegen, nichts wegwerfen
(Zigarettenkippen, etc.), Schließversuche oder
Passspurenvergleiche unterlassen, etc. Falls
unbeabsichtigt Spuren gesetzt werden, ist dies zu
dokumentieren bzw. den Tatortbeamten mitzuteilen.
Auch bei Verwendung von Handschuhen und
Schuhüberzügen können Finger- bzw. Schuhabdrucke
zerstört oder überlagert werden. DNA-Spuren können
durch unsachgemäßes Sichern und Verpacken vernichtet
und / oder beeinträchtigt werden, etc.
Handschuhe, Overall, Mundschutz, Schuhüberzug. Bei
Sicherung von DNA-Spuren sind immer Handschuhe zu
tragen und im Bedarfsfall auch andere Schutzmaßnahmen
zu treffen.
Kontakt zwischen Beschuldigten und Opfer (auch über
dritte Personen) verhindern. Beschuldigten und Opfer nicht
nacheinander im selben Büro vernehmen oder im selben
Fahrzeug transportieren (Übertragung von Faserspuren
möglich). Spurensicherung am Opfer bzw. an der
Opferkleidung und am Beschuldigte bzw. an deren
Kleidung in getrennten Räumlichkeiten vornehmen und
gesicherte Spuren getrennt und einzeln verpacken. Nur
gereinigte oder neue Spurensicherungsmaterialien
(Spurenziffern, Maßstäbe, Lichtquellen, Pinzetten,
sauberes Unterlagspapier bei fotografischer
Dokumentation von Spuren oder Spurenträgern
verwenden und dieses entsprechend oft wechseln, etc.)
verwenden (siehe auch Spurenarten).
Fingerspurenpinsel und Magna-Brush können DNASpuren von einem Spurenträger auf den anderen
übertragen.
Nicht rauchen, essen oder trinken. Keine Einrichtungen
vom Ereignisort benützen (Telefon, WC, Abfalleimer). Den
Tatort nicht als Einsatzzentrale einrichten.
Spurensuche



Die Spurensuche erstreckt sich nicht nur auf den eigentlichen Tatort, sondern auch auf
Anmarsch- und Fluchtwege (Auffinden von weggeworfenen Tatwerkzeugen, Masken,
Handschuhen, Kondomen, etc.) oder andere tatrelevante Bereiche (Kleidungsstücke des
Opfers, des Täters, eines Unfalllenkers im Krankenhaus, im Wäschekorb, etc.).
Vor Beginn der Spurensuche ist die Tatortsituation (bereits veränderte oder unveränderte
Spurenlage) zu dokumentieren.
Nach dem Grundsatz „Augen – Foto – Hände“ vorgehen: d. h. zuerst erfolgt die optische
Wahrnehmung, anschließend die Dokumentation und schließlich die Sicherung der Spuren.
Sind bei der Spurensuche Ersteinschreiter und Spezialisten beteiligt, ist eine vorherige
Einsatzbesprechung zwischen allen beteiligten Spurensuchern und eine koordinierte
Vorgangsweise unumgänglich.
Systematisches Festlegen von
Spurenbereichen
Fotografische- und Videodokumentation,
Fotogrammetrie
Schriftliche Dokumentation des Tatortes,
der gesicherten Spuren und der
getroffenen Maßnahmen
Spurenziffern verwenden (z. B. SPZ 1 = Einstiegsfenster,
SPZ 2 = Wohnzimmer, SPZ 2/1, 2/2 = Schuhspuren im
Wohnzimmer, SPZ 3 = Tresor im Wohnzimmer, SPZ 3/1 =
Fingerspur am Tresor).
Übersichtsaufnahmen, Annäherungsaufnahmen,
Nahaufnahmen, Detailaufnahmen,
Verbindungsaufnahmen. Bei manchen Delikten ist es
günstig auch schon vor der Aufstellung von Spurenziffern
den Tatort zu fotografieren bzw. zu filmen. Aufnahmen zur
späteren fotogram-metrischen Auswertung.
Beschreibung des Tatortes, der Leiche, der Tatwerkzeuge,
der Spuren (Art und Zustand der Spur, z. B.
Zigarettenkippe mit oder ohne Asche, Ort sowie Zeit der
Sicherung, Sicherungsmethode, durchgeführte
Untersuchungen, Verpackung und Weitergabe), etc.
Notieren von Daten, Zeiten, Namen,
Witterungsverhältnissen, tatortbezogenen Ereignissen, wie
Eintreffen des Arztes, des Gerichtsmediziners, der
Feuerwehr, Abtransport der Leiche, durchgeführte
Veränderungen, welche Gegenstände wurden vom Tatort
entfernt, was hat der Täter zurückgelassen, etc.
Für die meisten Delikte gibt es im Kapitel Formulare /
Checklisten entsprechende Unterlagen.
Systematische, flächendeckende
Spurensuche
Gezielte Spurensuche
Rücksprache mit Vorgesetzten, Staatsanwalt-schaften,
Gerichtsmedizinern, Sachverständigen, etc. ebenfalls
schriftlich festhalten.
Beginn der Spurensuche üblicherweise auf dem Boden
(Schuhspuren, Blutspuren, Projektile, etc.); danach
flächendeckende Ausdehnung der Spurensuche auf
andere Spurenarten. Geeignete Lichtquellen, Lupen, etc.
verwenden. Durch mangelhafte Beleuchtung werden
Spuren oft nicht erkannt und können daher vernichtet
werden. Wenn möglich, vom Rand zum Zentrum
vorgehen.
In die Täterrolle versetzen – gedankliches Nachvollziehen
des möglichen Tatablaufes.
Spurensicherung
Auswahl der Spurensicherungsmethoden
und Bestimmen der Reihenfolge zur
Sicherung verschiedener Spurenarten
Dies ist grundsätzlich abhängig von der Tatrelevanz, von
der Ergiebigkeit und der Aussagekraft der Spur, der
Kontaminationsgefahr und von der kriminalistischen
Erfahrung des Spurensicherers. Generell sollte jene Spur
zuerst gesichert werden, die bei Verwendung einer
späteren Spurensicherungsmethode, durch
Umwelteinflüsse oder durch Kontamination verloren gehen
bzw. beeinträchtigt werden könnte. Grundsätzlich sind alle
tatrelevanten Spuren zu sichern, auch wenn mehrere
gleichartige Spuren vorhanden sind.
Beispiele:
Bei einer Glasbruchkante wird eine anhaftende Faserspur
durch Verwendung eines Einstaubpinsels vernichtet aber
Spurensicherung nur durch entsprechend andererseits kann bei einem großflächigen Abkleben eines
geschulte Mitarbeiter.
Fensters eine daktyloskopische Spur zerstört werden.
Meistens ist es günstig, mit der Sicherung von
Schuhspuren zu beginnen, damit der Tatort betreten
werden kann. Je nach Fall vorrangige Spurensicherung
bei Verdächtigen / Opfer.
Fotografische Sicherung
Form, Zustand und Lage der Spuren
dokumentieren
Durchführung von Vortests
Sicherung der Spur im Original
Sicherung der Spur mit Spurenträger
Sicherung der Spur mit Hilfsspurenträger
Sicherung durch Abformen
Sicherung von Vergleichs- und
Eigenmaterial
Spuren, die durch Umwelteinflüsse (Schuhspur im
Schnee, Blutspur auf stark befahrener Straße, etc.)
zerstört werden könnten, sollten zuerst gesichert werden.
Übersichts-, Annäherungs-, Nah- und Detailaufnahmen.
Maßstab verwenden.
Fotos, Video, Beschreibung, Skizzen.
Vortests auf Blut, Sperma, Blei, etc. sind nur von
fachkundigen Beamten bei Vorliegen von ausreichendem
Spurenmaterial vorzunehmen.
Tatwaffe, Projektil, Einbruchswerkzeug, Haare,
Zigarettenstummel, etc.
Blutstropfen auf Papier, Spermaspur auf Kleidungsstück,
etc.
Stieltupfer für DNA-Spuren, Klebeband für Mikrospuren,
Folie für Fingerspuren, etc.
Gips, Abformmassen, etc.
Hinweis: an der Spur anhaftende Materialien können unter
Umständen vernichtet werden
Bei der Kennzeichnung und Erfassung muss
Vergleichsmaterial eindeutig als solches ausgewiesen
werden, um eine Verwechslung auszuschließen.
Siehe dazu auch Kapitel Spurenarten.
Überprüfung ob ED Material der Tatortanwesenden
Beamten vorhanden ist (POLICE ELIMINATION);
Erkennungsdienstliches Material von
Gelegenheitspersonen beschaffen.
Spuren / Spurenträger (trocken) in den dafür
vorgesehenen Behältnissen, grundsätzlich einzeln,
spurenschonend verpacken und genau kennzeichnen, um
Verwechslungsmöglichkeiten auszuschließen.
Folgendes ist unbedingt zu vermerken: Dienststelle,
Aktenzahl, Spurennummer, wenn möglich
Spurenbezeichnung, Ort und Zeit der Sicherung, Namen
des Spurensicherers. Wenn möglich Spurenetikett
verwenden.
Verpackung der Spuren / Spurenträger
und des Vergleichsmaterials,
Kennzeichnung
Auf ausreichende Trennung von Vergleichs- und
Tatmaterial achten, um eine Durchmengung auch unter
widrigen Umständen zu vermeiden.
Bei Sicherung von DNA-Spuren sind die verwendeten
Behältnisse zu versiegeln. Um Kontaminationen
hintanzuhalten, sind unnötige Manipulationen am
Spurenträger (z. B. durch Umpacken) zu vermeiden. Falls
diese zum Zweck des Spurenschutzes durchgeführt
werden müssen (z.B. feuchte Zigarettenstummel in
Plastikverpackung), sind diese zu dokumentieren
(beschreiben, fotografieren, etc.)
Weitere Maßnahmen, Allgemeines
Abschließende Begehung des Tatortes,
gedankliche Bewertung der
Gesamtspurenlage durch
Tatortverantwortlichen, Tatortbeamten
und Einsatzleiter
Verbleib der Einsatzbehelfe
Sachverhaltsmappe (Tatortbericht)
Asservatenliste anlegen
Informationsaustausch zwischen Tatortund Ermittlungsbeamten und
vorgesetzten Stellen
Abschlussbesprechung
Nochmalige gedankliche Rekonstruktion des
Tatgeschehens – Tunnelblick vermeiden. Überprüfen, ob
sämtliche Spuren gesichert wurden. Sind alle
aufgefundenen Spuren mit dem angenommenen
Tathergang in Einklang zu bringen? Fehlen Spuren die
unter Berücksichtigung des angenommenen Tatherganges
vorhanden sein müssten?
Gebrauchte Behelfs- und Schutzmittel
(Verpackungsmaterial, Handschuhe, etc.) mitnehmen und
entsorgen bzw. Einsatzgeräte reinigen.
Die Dokumentation der Tatortaufarbeitung erfolgt durch
die Sachverhaltsmappe. Diese ist in schriftlicher Form zu
verfassen, durch Fotos und eventuell Skizzen zu
ergänzen (Anhang Formblätter / Checklisten).
TO_Asservatenliste.doc
Dies ist notwendig, um Zwischenergebnisse bekannt zu
geben bzw. Erkenntnisse auszutauschen. Der
Tatortbeamte kann dem Ermittlungsbeamten wertvolle
Fahndungshinweise liefern; der Ermittlungsbeamte kann
auf Grund seiner gewonnenen Erkenntnisse auf eine
gezielte Spurensuche hinweisen. Abgleich der Ermittlungsund Untersuchungsergebnisse zur Feststellung / Klärung
von Widersprüchen.
Die Tatortbeamten berichten den Ermittlungsbeamten über
das Ergebnis der Spurensicherung; die
Ermittlungsbeamten den Tatortbeamten über die
gewonnenen Erkenntnisse. Besprechung der weiteren
Vorgangsweise.
Freigabe des Tatortes
Erstbewertung der gesicherten Spuren
Beweismittel- und Obhutskette (Chain of
Evidence, Chain of Custody),
Aufbewahrung der Spuren,
Spurenversand
Die Freigabe erfolgt durch den Tatortverantwortlichen in
Absprache mit dem Ermittlungsleiter / exekutiven
Einsatzleiter (bzw. den ermittelnden Beamten) nach
Abschluss der Tatortarbeit bzw. allfälliger anderer
Maßnahmen, wie Obduktionen, kriminaltechnischer
Untersuchungen, Rekonstruktion, etc.
Vergleich (Zuordnung) der gesicherten Spuren mit
Gelegenheitsspuren (Schuhspuren von tatortberechtigten
Personen, etc.).
Den Weg der Spur von deren Sicherung bis zur Übergabe
bzw. neuerlicher Übernahme nach erfolgter Untersuchung
durch andere Dienststellen dokumentieren. Sollten Spuren
auf der Dienststelle aufbewahrt werden, ist dies ebenfalls
in der Sachverhaltsmappe, im Spurenbericht, der
Asservatenliste, etc. zu vermerken. Spuren sind
entsprechend verpackt (siehe Spurenarten) und
gekennzeichnet unter spurenschonenden Bedingungen
aufzubewahren.
Maßnahmen bei Bekannt werden einer Straftat
Die Fallbearbeitung beginnt, wenn die Dienststelle (über Notruf, Leitzentrale, etc.) von einem
Sachverhalt Kenntnis erlangt. Folgende Informationen müssen vermerkt, folgende Tätigkeiten
durchgeführt werden:
Grundlegende Daten
Daten des Anzeigers
Angezeigter Sachverhalt
Mögliche Gefahren
Notwendige Sofortmaßnahmen
Anweisungen über das Verhalten am
Tatort geben
Meldungen
Schriftliche Dokumentation der
Anzeigenaufnahme und der getroffenen
Maßnahmen
Datum und Uhrzeit der Anzeigenentgegennahme, Tatort,
Tatzeit.
Nationale, Adresse, Erreichbarkeit; derzeitiger Standort,
bleibt Anzeiger am Tatort?
Eventuell im Wortlaut – wichtig, wenn z. B. der Anzeiger
der Täter ist oder im Laufe der Ermittlungen tatverdächtig
wird.
Täter ist noch am Tatort, flüchtig, bewaffnet;
Explosionsgefahr, gefährliche Chemikalien, ansteckende
Krankheiten, etc.
Verständigung von Rettung und / oder Feuerwehr; Aviso
an Krankenhäuser; Absperrmaßnahmen, Einleitung von
Fahndungsmaßnahmen, etc.
Spurenschutz – siehe Formular / Checkliste „Anzeigenentgegennahme“
Gemäß der aktuellen und örtlich geltenden
Berichterstattungsvorschrift – Verständigung der
Vorgesetzten und der ermittelnden Dienststellen.
Formular / Checkliste über die „Anzeigenentgegennahme“ ausfüllen oder Amtsvermerk anfertigen
und den die Amtshandlung / Tatortarbeit übernehmenden
Beamten zur Verfügung stellen.
Anmerkung: Amtsvermerk darf nicht mit dem
Aktenvermerk verwechselt werden. Der Amtsvermerk ist
ausschließlich für Schriftstücke vorgesehen, welche im
Ermittlungsverfahren verwendet werden. Der
Aktenvermerk hat bei einem Strafrechtsverfahren (wenn
dieses Schriftstück an die Justiz wietergeleitet wird) nichts
verloren u. kann unter Umständen zu einem Formalfehler
führen.
Spurenarten
Spurenarten
Einleitung
vom Menschen verursacht
Leiche
Mechanische Spuren
Brand
sonstiges
Waffen und Sprengmittel
Einleitung
Die in diesem Kapitel angeführten Abläufe, wie etwa Spurensuche, Spurensicherung, Spurenschutz
und Verpackung / Aufbewahrung / Versand sind als Hilfestellung bei der Tatortarbeit anzusehen.
Grundsätzlich sollten die angeführten Vorgangsweisen aber berücksichtigt und eventuell erweitert
werden.
Auf die Wichtigkeit der lückenlosen chronologischen Dokumentation der Spur, ab dem Zeitpunkt des
Entdeckens wird hingewiesen.
Sämtliche an Personen durchzuführende Maßnahmen zur Sicherung von Spuren dürfen nur unter
größtmöglicher Schonung der persönlichen Integrität der betreffenden Person gesetzt werden. Es
dürfen keinesfalls Handlungen getätigt werden, die der Person physische Schmerzen verursachen
(z.B. Ausreißen von Haaren).
Bezüglich der Anwendung von Zwangsmaßnahmen zur Spurensicherung an Beschuldigten sind die
Bestimmungen der StPO zu beachten.
An Opfern dürfen keine Zwangsmaßnahmen zur Spurensicherung ausgeübt werden.
Bei der Sicherung von Spuren muss auch auf die Verhältnismäßigkeit abgestellt werden, d.h. die
anzuwendende Maßnahme muss die Schwere des Deliktes rechtfertigen unter gleichzeitiger
Bedachtnahme auf mögliche andere Formen der Spurensicherung.
Zentrales Objekt der Tatortarbeit und Kriminaltechnik ist die Spur, denn sie umfasst alle
Veränderungen, die einen Zusammenhang mit der Tat aufweisen und zur Tataufklärung beitragen
können.
Die Definition der „Spur“ macht es notwendig, Unterteilungen zu treffen und die Bereiche übersichtlich
zu machen:
Immaterielle Spuren
Sind Spuren im Bewusstsein des Menschen, die nicht sichtbar und fassbar sind. z:B:
Verhaltenssymptome eines Tatverdächtigen.
Materielle Spuren
Sind alle Spuren, die mit materiellen Veränderungen einhergehen, einen Zusammenhang mit einem
kriminalistisch relevanten Ereignis, der Tat, aufweisen und zur Tataufklärung beitragen können.
1. Formspuren
Gekennzeichnet durch ihre formmäßige Beschaffenheit; ermöglichen Schlüsse auf Art der
Spurenentstehung, Art des Spurenverursachers, bestimmte Spurenverursacher.
o Abdruckspuren, die durch Übertragung von Substanzen vom Spurenverursacher auf
den Spurenträger entstehen (positive Abdruckspur). Beispiel: Stoffabdruck auf der
Stoßstange eines KFZ.
o Eindruckspuren, die durch Einwirkung eines Spurenverursachers auf einen
verformbaren Spurenträger entstehen. Beispiel: Abdruck einer Profilsohle.
o Gleitspuren, die durch Hinweggleiten eines Spurenverursachers über einen
Spurenträger entstehen. Beispiel: mit Zange abgezwickter Draht.
Bruch- und Rissspuren, die an Materialien entstehen, wenn sie (durch mechanische
Gewalt, Erschütterung, Hitze) zerbrechen. Beispiel: Glas; u.U. findet man Passstücke
o Formspuren besonderer Art Beispiele: Hand-, Maschinen- und Druckschriften,
entfernte Kennzeichen, Tropf- und Wischspuren.
o Latente Formspuren, die nur schwach sichtbar und entsprechend schwierig auffindbar
sind.
Materialspuren
o Gekennzeichnet durch stoffliche Eigenschaften; ermöglichen Schlüsse aufgrund ihrer
chemischen, physikalischen und sonstigen Beschaffenheit.
o Jeder Stoff aus unserem Lebensraum kann als Materialspur auftreten; er kann in allen
3 Aggregatzuständen erscheinen:
o Fest – flüssig – gasförmig
o Zwischen den Aggregatszuständen gibt es Übergänge.
o Die Bedeutung dieser Spur liegt darin, dass sie vom Spurenverursacher auf einen
Spurenträger gelangen, und Beziehungen zwischen den beiden herstellen.
o Viele Materialien zeigen sich nicht als Übertragungsspur, sondern ermöglichen durch
ihre chemische oder physikalische Natur Schlüsse auf Tatzusammenhänge (z.B.
Suchtgifte).
Situationsspuren
Gekennzeichnet durch besondere Lage von Spuren oder Objekten zueinander oder zur
Umgebung; ermöglichen Schlüsse auf den Geschehnisablauf.
Gegenstandsspuren
Gekennzeichnet durch beweiserheblichen Gegenstand, der oft keiner kriminaltechnischen
Untersuchung bedarf, aber oft Träger einer der unter 1 bis 3 genannten Spuren ist.
Ausschlaggebend ist hier die besondere Lage der Spur oder des Gegenstandes.
Die Begriffe müssen sehr weit gefasst werden, diese Spuren können auch als Form oder
Materialspuren auftreten.
Fingierte Spuren
Sind vorgetäuschte, ablenkende oder irreführende Spuren, die in Täuschungsabsicht gelegt
werden.
Fehlende Spuren
sind Spuren, die im Regelfall bei einem bestimmten Sachverhalt zu erwarten, aber nicht
vorhanden sind (Vortäuschung von strafbaren Handlungen, etc.)
Trugspuren
Sind Spuren, die nur scheinbar etwas mit dem Tatgeschehen zu tun haben, in Wirklichkeit
aber nur zufällig am Tatort vorhanden sind, jedenfalls keinerlei Bezug zum kriminalistisch
relevanten Ereignis haben.
o
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Spuren welche vom Menschen verursacht wurden
vom Menschen verursacht
biologische Spuren
biologisches Material
Blut
Fingernagel / Fingernagelschmutz (auch Zehennagel)
Haare
Hautkontaktspuren / Schweiß
Kot / Urin
Speichel / Nasensekret
Sperma / Scheidensekret
Bisspuren
daktyloskopische Spuren
Allgemeiner Teil
Adhäsionsmittel
spezielle Verfahren
Handschrift
Kleidung
Faserspuren
Handschuh- und Handschutzspuren
Schuhspuren + Reifenspuren
Textilien
Lippenspuren
Ohrabdruckspuren
biologische Spuren
Wenn in der Folge in den Kapiteln bei der Spurensicherung die Rede von Stieltupfern/Wattestäbchen
odgl. ist, so sollte sichergestellt sein, daß nur sterile und DNA freies Material Verwendung findet.
Diesbezüglich wäre schon bei der Beschaffung dafür Sorge zu tragen.
biologisches Material
Blut
Fingernagel / Fingernagelschmutz (auch Zehennagel)
Haare
Hautkontaktspuren / Schweiß
Kot / Urin
Speichel / Nasensekret
Sperma / Scheidensekret
biologisches Material
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Spurenschutz
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
6) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Biologisches Material hat große Bedeutung für die Personenidentifikation (DNA-Analyse). Deshalb ist
gezielt danach zu suchen und die Spur gut zu schützen.
 Biologisches Material kann unter anderem sein:
 Hautpartikel
 Unterhautfettgewebe
 Körperweichteile
 Muskulatur
 Knochen / Zähne
 Hirn
 Organe
 Erbrochenes
2) Spurensuche
Biologisches Material kann im Erscheinungsbild und in der Farbe je nach Material und Alter stark
variieren und in kleinsten Mengen als Gewebepartikel vorkommen und ist deshalb oft nur sehr schwer
zu erkennen.
Die Verwendung einer Lupe und / oder die Benützung von Streiflicht erleichtert das Auffinden von
kleinsten Mengen biologischen Materials.

Biologisches Material kann u.a. vorkommen:
o Auf Tatwaffen (z.B. im / auf dem Lauf einer Schusswaffe, Beil, Hammer, Säge, etc.)
o Auf Fahrzeugen (Unterboden, beschädigte Scheiben außen oder innen, Tür- oder
Fensterrahmen etc.)
o Tatort im Freien oder in Räumlichkeiten, an Mauern, an Fensterscheiben (z.B. bei
Einbruch)
3) Spurensicherung




Dokumentation (Beschreibung, Foto, Skizze)
Kleinstmengen biologischen Materials oder „frisches“ Material als Abrieb mit Stieltupfer
sichern
Getrocknete Zähne oder Knochen in einem sauberen Behältnis sichern
Anderes biologisches Material in einem sauberen Behältnis sichern und schnellst möglich bei
–20 Grad Celsius lagern
4) Spurenschutz
Kontamination bei der Sicherung vermeiden (Handschuhe, Overall, Überschuhe, Mundschutz).
Spur vor Verunreinigung mit spurenfremdem Zellmaterial schützen (Handschuhwechsel, nicht
sprechen).
Spur vor Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen.
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Abriebe und getrocknete Spuren in Karton (Faltbox) oder Papierbehältnis verpacken und vor
Sonneneinstrahlung geschützt bei Raumtemperatur verwahren (zeitlich unbegrenzt möglich).
Anderes biologisches Material bei –20 Grad Celsius lagern.
Für den Versand so verpacken, dass die Spur vor Abrieb, Übertragung und anderen Verlusten
geschützt ist – ev. Schutz durch ein dazwischen gelagertes Papier.
Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften.
Blut
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Spurenschutz
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
6) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Blutspuren ermöglichen eine Identifikation des Individuums anhand einer DNA-Analyse und haben
aus diesem Grund einen sehr hohen Beweiswert. Blutspuren können aber auch anderweitig
untersucht werden (Menstruationsblut, Nasenblut, Tierblut, Krankheiten, virale / bakterielle Infektionen,
Toxikologie, Blutspurenmusteranalyse, etc.). Blutspuren finden sich z.B.:





am Täter
am Opfer
an Kleidung
am Tatort
am Tatwerkzeug
2) Spurensuche
Blutspuren sind oft nur sehr schwer zu erkennen (manchmal nur latent vorhanden), sie variieren je
nach Alter und Untergrund und können Farben von rot bis schwarz aufweisen. Zur Auffindung sollten
daher geeignete Lichtquellen oder aber besondere Methoden (z.B. Luminol, Fluorescein) eingesetzt
werden. Auch der Einsatz von Blutspürhunden ist bei weitläufigen Tatorten in Betracht zu ziehen.
Blutspuren können unterschiedliche Erscheinungsformen aufweisen und dadurch einen wesentlichen
Hinweis auf die Entstehungssituation und dem zufolge auf das Tatgeschehen ergeben.
Erscheinungsformen sind z.B.:








Tropfen
Spritzer
Lachen
geronnenes od. gestocktes Blut
Wischspuren
Blutabrinnspuren
andere Formen (blutige Finger-, Handflächen-, Fuß- und Schuhsohlenabdruckspuren,
Fliegenausscheidungen)
tierische Blutspuren lassen sich von menschlichen optisch nicht unterscheiden, im Zweifelsfall
immer sichern.
Die Suche nach latenten Blutspuren und Blutvortests werden in Zusammenarbeit mit Spezialisten
durchgeführt.
3) Spurensicherung
Form und Lage genau dokumentieren (Beschreibung, Foto, Skizze)
Blutspuren immer getrennt sichern
Flüssige Spur mit Stieltupfer aufsaugen
Trockene Spur, wenn immer möglich, unverändert auf dem Spurenträger belassen und im ganzen
sichern oder
Mit destilliertem Wasser leicht befeuchteten Stieltupfer abreiben oder
Bei saugendem Untergrund Spur mit sterilem Werkzeug ausheben oder ausschneiden
4) Spurenschutz
Kontamination bei der Sicherung vermeiden (Handschuhe, Overall, Überschuhe, Mundschutz).
Spur vor Verunreinigung mit spurenfremdem Zellmaterial schützen (Handschuhwechsel, nicht
sprechen).
Spur vor Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen.
Feuchte Spuren bei Raumtemperatur lufttrocknen, wenn möglich bei Dunkelheit.
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Luftgetrocknete Spur in Karton (Faltbox) oder Papierbehältnis verpacken und vor Sonneneinstrahlung
geschützt bei Raumtemperatur verwahren (zeitlich unbegrenzt möglich).
Für den Versand so verpacken, dass die Spur vor Abrieb, Übertragung und anderen Verlusten
geschützt ist – ev. Schutz durch ein dazwischen gelagertes Papier.
Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften.
Fingernagel / Fingernagelschmutz (auch Zehennagel)
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Spurenschutz
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
6) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Fingernägel können Träger von Spurenmaterial (biologisches Material, Fasern, Nagellack) vom
Opfer und / oder Täter sein und haben selbst hohen Identifikationswert (DNA-Typisierung,
Wachstumsrillen, eventuell Passstück).
2) Spurensuche
Delikte bei denen Fingernägel und / oder Fingernagelschmutz von Bedeutung sein können, sind u.a.
Gewalt- und Sexualdelikte (z.B. an- oder gebrochene Fingernägel, Kratzspuren am Opfer und / oder
Verdächtigen etc.) sowie Suchtmitteldelikte (Hinweis auf Handhabung, Kontakt / Kontamination).
3) Spurensicherung
Die Spurensicherung ist abhängig von der zu erwartenden Spur:




Mikrospuren (z.B. Textilfasern):
Mit Klebeband unter die Fingernagelränder fahren und Schmutz aufnehmen (siehe auch
„Textilfasern“). Beide Hände getrennt behandeln.
Zellmaterial zwecks DNA-Analyse:
Fingernagel mit steriler Schere abschneiden. Bei Undurchführbarkeit (Verweigerung, zu kurze
Nägel) die Unterseite des Fingernagelrandes und ev. Nagelbett mit einem mit dest. Wasser
angefeuchteten Stieltupfer abreiben.
Suchtmittelspuren:
Hände samt Fingernägeln mit einem mit Ethanol - dest. Wassergemisch (1:1) befeuchteten
Wattetupfer abreiben und gegebenenfalls Fingernägel mit gereinigter Schere abschneiden.
Abgebrochene Fingernägel:
Mit sauberer Pinzette aufnehmen und in sauberes Behältnis geben. Keine Klebebandstreifen
oder Folien benutzen.
Sämtliche an Personen durchzuführende Maßnahmen zur Sicherung von Spuren, insbesondere das
Abschneiden von Haaren und Fingernägel, dürfen nur unter größtmöglicher Schonung der
persönlichen Integrität der betreffenden Person gesetzt werden.
4) Spurenschutz
Kontamination bei der Sicherung vermeiden (Handschuhe, Overall, Überschuhe, Mundschutz).
Spur vor Verunreinigung mit spurenfremdem Zellmaterial schützen (Handschuhwechsel, nicht
sprechen).
Spur vor Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen.
Feuchte Spuren bei Raumtemperatur lufttrocknen, wenn möglich bei Dunkelheit.
Bei Arbeiten in Bezug auf Suchtmitteldelikte nur ungepuderte Handschuhe verwenden.
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Abriebe in Karton (Faltbox), Fingernägel in geeignetes, sauberes Behältnis (Papiertüte) verpacken
und vor Sonneneinstrahlung geschützt bei Raumtemperatur verwahren (zeitlich unbegrenzt möglich).
Fingernägel für Suchtmittelanalyse in Glasbehältnis geben.
Für den Versand so verpacken, dass die Spur vor Abrieb, Übertragung und anderen Verlusten
geschützt ist – ev. Schutz durch ein dazwischen gelagertes Papier.
Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften.
Haare
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Spurenschutz
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
6) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Menschliche Kopf- und Körperhaare haben große Bedeutung für die Personenidentifikation (DNAAnalyse). Sie können auch zum spurenkundlichen Beleg von Kontakten, sowie Handlungen (z.B.
Haarkräuselung nach Branddelikten) dienen. Spurenhaare werden von Vergleichshaaren
unterschieden. An Tierhaaren kann die Tierart bestimmt werden.
Auswertungsmöglichkeiten:



DNA-Analyse von Haarwurzelzellen, Analyse der mitochondrialen DNA von Haarschäften
Toxikologische Untersuchungen
Morphologische Untersuchungen (Aussehen, Farbe, Haarmark, Keratin, Haarkrankheiten,
ausgerissene / geschnittene / gefärbte Haare)
2) Spurensuche



Bei Gewaltverbrechen ist insbesondere auf Haare an der Kleidung oder auch am Körper, im
Fingernagelschmutz von Opfer und Täter, an Tatwerkzeugen, an Gesichtsmasken oder
Helmen sowie in Fahrzeugen zu achten
Bei Sittlichkeitsdelikten finden sich die Haare auf der Bettwäsche, auf Kleidern sowie am
Körper von Opfer und Täter
Bei Verkehrsunfällen können menschliche oder tierische Haare an Kontaktstellen haften
3) Spurensicherung





Fundlage dokumentieren (Beschreibung, Foto, Skizze)
Mit bloßem Auge oder Lupe erkennbare Haare mit Hilfe einer flachen Pinzette vorsichtig von
der Unterlage entfernen
Haare, die am Spurenträger haften (ev. an Blut-, Sperma- oder anderen Spuren), zusammen
mit dem Spurenträger sicherstellen
Spurenhaare aus Schambereich mit neuem Kamm auf Papierunterlage auskämmen (von Arzt
/ Ärztin, oder von betroffener Person selbst durchführen lassen). Kamm und Papierunterlage
zusammen asservieren
Bei Verdacht auf Brandstiftung, angesengte Haare (z.B. auf Handrücken des Verdächtigen)
allenfalls mit Lupe auf Sengspuren überprüfen und vor der Asservierung fotografieren.
Angesengte Haare unter Schonung der Spitzen abschneiden.



Sehr kurze Haare mit feuchtem Einwegklingenrasierer schneiden und auf unterlegtem Blatt
Papier auffangen. Haarfragmente lufttrocknen und im gefalteten Papierblatt lagern
Bevor mittels Klebeband oder Folie weitere Materialanhaftungen bzw. Mikrospuren (Brand-,
Sprengstoff-, Schmauchspuren, Glas und Textilfasern) gesichert werden, sind erkennbare, am
Spurenträger anhaftende Haare direkt zu asservieren
Spurenhaare in tat- und unfallbedingter Lage (sog. Situationsspuren, z.B. am Tatwerkzeug)
oder mit entsprechender Beschädigung (z.B. am Glassplitter aufgequetscht), wenn möglich
unverändert belassen und mit Spurenträger schonend sicherstellen
Vergleichshaare:




Innerhalb der gleichen Behaarung können Einzelhaare stark variieren, weshalb
Vergleichshaare in genügendem Umfang zu sichern sind
Haarbereich mit neuem Kamm über Papierbogen auskämmen. Kamm und Papierunterlage
zusammen sichern
An ca. fünf Kopfstellen je mindestens zehn Haare wurzelnah abschneiden
Bei Branddelikten an den betroffenen Körperstellen des Verdächtigen auch unversehrte
Vergleichshaare entnehmen
Sämtliche an Personen durchzuführende Maßnahmen zur Sicherung von Spuren, insbesondere das
Abschneiden von Haaren und Fingernägel, dürfen nur unter größtmöglicher Schonung der
persönlichen Integrität der betreffenden Person gesetzt werden. Es dürfen keinesfalls Handlungen
getätigt werden, die der Person physische Schmerzen verursachen (z.B. Ausreißen von Haaren).
4) Spurenschutz
Kontamination bei der Sicherung vermeiden (Handschuhe, Overall, Überschuhe, Mundschutz).
Spur vor Verunreinigung mit spurenfremdem Zellmaterial schützen (Handschuhwechsel, nicht
sprechen).
Spur vor Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen.
Feuchte Spuren bei Raumtemperatur lufttrocknen.
Haare nicht durch Abkleben mit Klebeband sichern.
Spurenhaare mit Wurzelzone ohne Berührung der Wurzelzone, also in Schaftmitte, schonend mit
flacher Pinzette aufnehmen.
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Spurenhaare und Vergleichshaare nach Aufnahmeort getrennt in ein gefaltetes Papierblatt, Pergaminoder Papiersäckchen legen und dabei auf sicheren Verschluss achten.
Gesichertes Spurenmaterial eindeutig und unverwechselbar beschriften.
Für den Versand so verpacken, dass die Spur vor Übertragung und anderen Verlusten geschützt ist.
Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften.
Hautkontaktspuren / Schweiß
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Spurenschutz
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
6) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Spuren, an denen eine Personenidentifikation anhand einer DNA-Analyse mittels Kontakt oder durch
Schweiß übertragener Zellen (Hautabrieb) vorgenommen werden kann.
Zu finden beispielsweise an:







Bekleidung (auch Schuhe)
Handschuhen
Mützen oder Tarnmasken
Tatwaffen (Messer, Schusswaffe, Stein), Einbruchswerkzeuge (Schraubendreher, Geißfuß
etc.) oder sonstige Gegenstände
Haut (z.B. Hals des Opfers)
Kraftfahrzeuge (Lenkrad, Schaltknüppel, etc.)
Möglicherweise auch in latenten Fingerabdruckspuren
2) Spurensuche
Kontaktspuren sind in der Regel nicht sichtbar. Daher sicherheitshalber in Frage kommende
Gegenstände oder Stellen (z.B. Kragen- und Bundbereiche) auch auf bloße Vermutung hin
asservieren.
Zur Suche geeignete Lichtquellen (z.B. Dakty-Light, Tatortleuchten) einsetzen.
3) Spurensicherung




Lage genau dokumentieren (Beschreibung, Foto, Skizze)
Bei nicht saugfähigen Spurenträgern, als Feuchtabrieb mit sterilem Stieltupfer und
destilliertem Wasser
Bei saugfähigen Spurenträgern, im Original mit Spurenträger. In der Regel ganzen
Spurenträger (z.B. Kleidungsstück) in ein sauberes Behältnis geben
Bei großen, nicht transportablen Spurenträgern (Tapete, etc.) vermutete Spur mit einem
sauberen Instrument (Skalpellklinge) ausschneiden und in sauberes Behältnis geben
4) Spurenschutz
Kontamination bei der Sicherung vermeiden (Handschuhe, Overall, Überschuhe, Mundschutz).
Spur vor Verunreinigung mit spurenfremdem Zellmaterial schützen (Handschuhwechsel, nicht
sprechen).
Spur vor Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen.
Feuchte Spuren bei Raumtemperatur lufttrocknen, wenn möglich bei Dunkelheit.
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Luftgetrocknete Spur in Karton (Faltbox) oder Papierbehältnis verpacken und vor Sonneneinstrahlung
geschützt bei Raumtemperatur verwahren (zeitlich unbegrenzt möglich).
Für den Versand so verpacken, dass die Spur vor Abrieb, Übertragung und anderen Verlusten
geschützt ist – ev. Schutz durch ein dazwischen gelagertes Papier.
Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften.
Kot / Urin
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Spurenschutz
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
6) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Diese Spuren lassen sich teils chemisch toxikologisch (Urin) und bezüglich Zellmaterial mittels DNAAnalyse untersuchen.
2) Spurensuche
Im Zuge der Tatortbearbeitung ist auch an das Vorhandensein von Kot / Urin zu denken (z.B.
Einbruchsdelikte, Vandalismus und Freiheitsentzug). Es kann sich dabei um Täter / Opfermaterial
handeln.
3) Spurensicherung


Form und Lage genau dokumentieren (Beschreibung, Foto, Skizze)
Befindet sich die Spur auf Trägermaterial (z.B. WC-Papier, Kleidungsstücke), Spur
unverändert auf dem Trägermaterial belassen und im Ganzen sichern
o Kot:
 Kot bei fester Konsistenz oder in getrocknetem Zustand durch außenseitigen
Abrieb mittels Stieltupfer sichern
 Kot in flüssiger Konsistenz oder größere Mengen von Kot sind für
Untersuchungen grundsätzlich weniger geeignet, Sicherung gegebenenfalls
in einem geeigneten Behältnis bei –20 Grad Celsius
o Urin:
 Urin in größtmöglicher Menge sichern, da dieser nur wenige DNA-Zellen
enthält – Lagerung, wenn möglich bei –20 Grad Celsius
 Wenn möglich durch Aufnehmen mittels Pipette oder Spritze. Uringetränkten
Schnee im Ganzen jeweils in einem geeigneten, sauberen Gefäß sichern
4) Spurenschutz
Kontamination bei der Sicherung vermeiden (Handschuhe, Overall, Überschuhe, Mundschutz).
Spur vor Verunreinigung mit spurenfremdem Zellmaterial schützen (Handschuhwechsel, nicht
sprechen).
Spur vor Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen.
Feuchte Spuren bei Raumtemperatur lufttrocknen, wenn möglich bei Dunkelheit.
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Luftgetrocknete Spur in Karton (Faltbox) oder Papierbehältnis verpacken und vor Sonneneinstrahlung
geschützt bei Raumtemperatur verwahren (zeitlich unbegrenzt möglich), andere Spuren bei –20 Grad
Celsius lagern und versenden.
Für den Versand so verpacken, dass die Spur vor Abrieb, Übertragung und anderen Verlusten
geschützt ist – ev. Schutz durch ein dazwischen gelagertes Papier.
Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften.
Speichel / Nasensekret
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Spurenschutz
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
6) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Spuren, an denen eine Personenidentifikation anhand einer DNA-Analyse von im Speichel /
Nasensekret vorhandenen Zellen erfolgt. Sie kommen hauptsächlich vor an:










Zigarettenkippen
Trinkgefäßen
Taschentüchern
Kaugummi
Briefmarken
Klebelaschen von Briefkuverts
Bereiche von Bissmarken
Ableckspuren an Körperteilen
angebissenen Lebensmitteln
Gesichtsmasken
2) Spurensuche
Speichelspuren sind in der Regel schlecht sichtbar. Daher sicherheitshalber in Frage kommende
Gegenstände oder Stellen auch auf bloße Vermutung hin asservieren.
Nasensekretspuren wirken oft silbrig glänzend.
3) Spurensicherung






Lage genau dokumentieren (Beschreibung, Foto, Skizze)
Bei nicht saugfähigen Spurenträgern, als Feuchtabrieb mit sterilem Stieltupfer und dest.
Wasser
Bei saugfähigen Spurenträgern, im Original mit Spurenträger. In der Regel ganzen
Spurenträger (z.B. Zigarettenkippe) in ein sauberes Behältnis geben
Bei großen Spurenträgern vermutete Spur mit einem sauberen Instrument (Skalpellklinge)
ausschneiden und in sauberes Behältnis geben
Zigarettenkippen sind einzeln sicherzustellen und zu verpacken. Aschenrückstände entfernen
- Markenbezeichnung und Form des Stummels (Hinweis auf Ausdrückart) erhalten lassen (vor
Sicherung wenn möglich fotografisch dokumentieren)
Kuss- bzw. Ableckspuren an Körperteilen mit leicht befeuchtetem Wattetupfer mit wenig Druck
abreiben.
4) Spurenschutz
Kontamination bei der Sicherung vermeiden (Handschuhe, Overall, Überschuhe, Mundschutz).
Spur vor Verunreinigung mit spurenfremdem Zellmaterial schützen (Handschuhwechsel, nicht
sprechen).
Zigarettenkippen mit steriler Pinzette anfassen.
Asche nicht mit dem Mund abblasen.
Spur vor Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen.
Feuchte Spuren bei Raumtemperatur lufttrocknen, wenn möglich bei Dunkelheit.
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Luftgetrocknete Spur in Karton (Faltbox) oder Papierbehältnis verpacken und vor Sonneneinstrahlung
geschützt bei Raumtemperatur verwahren (zeitlich unbegrenzt möglich).
Für den Versand so verpacken, dass die Spur vor Abrieb, Übertragung und anderen Verlusten
geschützt ist – ev. Schutz durch ein dazwischen gelagertes Papier. Jede Spur ist einzeln zu
verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften.
Sperma / Scheidensekret
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Spurenschutz
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
6) Anmerkungen / Notizen
7) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Sperma / Scheidensekret ermöglicht eine Identifikation des Individuums anhand einer DNA-Analyse
und hat aus diesem Grund einen sehr hohen Beweiswert.
2) Spurensuche







Spermaspuren erscheinen oft als zarte, grau-weißliche bis gelb-beige Verunreinigungen an
Körper, Bekleidung oder an anderen Gegenständen
Genitalsekrete sind nur sehr schwer oder gar nicht sichtbar
Wenn vorhanden, optische Hilfsmittel (blaues Licht, ca. 470nm) und gelbe Brillen bzw. gelbe
Filter verwenden
Vorproben (Vortests) sind Spezialisten vorbehalten
Spuren am Opfer:
o Körperoberfläche, Vagina, Penis, Anus, Mundhöhle, Haare
o Oberbekleidung (während oder nach der Tat getragene oder schon abgelegte
Kleidungsstücke)
o Unterbekleidung, insbesondere Slip und Slipeinlage oder Tampon
Spuren am Täter:
o Körperoberfläche, Penis, Haare
o Bekleidung
Spuren am Tatort:
o Bettzeug, andere Unterlagen
o Autositz
o Reinigungsmaterial (z.B. Papiertaschentuch, Handtuch etc.)
o Kondom
o Boden (Gras, Erdreich, Pflanzen, etc.)
3) Spurensicherung




Form und Lage genau dokumentieren (Beschreibung, Foto, Skizze)
Bei nicht saugfähigen Spurenträgern, als Feuchtabrieb mit sterilem Stieltupfer und dest.
Wasser
Bei saugfähigen Spurenträgern, im Original mit Spurenträger. In der Regel ganzen
Spurenträger (z.B. Kleidung) in ein sauberes Behältnis geben
Bei großen Spurenträgern vermutete Spur mit einem sauberen Instrument (Skalpellklinge)
ausschneiden und in sauberes Behältnis geben

Kondom innen und außen mittels getrennten Stieltupfern abreiben und Kondom anschließend
bei –20 Grad Celsius lagern. Vermischung des an der Innen- und Außenseite befindlichen
Spurenmaterials ist unbedingt zu vermeiden. Eventuell Abbinden des Kondoms.
4) Spurenschutz
Kontamination bei der Sicherung vermeiden (Handschuhe, Overall, Überschuhe, Mundschutz).
Beim Arbeiten nur ungepuderte Handschuhe verwenden.
Spur vor Verunreinigung mit spurenfremdem Zellmaterial schützen (Handschuhwechsel, nicht
sprechen).
Spur vor Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen.
Feuchte Spuren bei Raumtemperatur lufttrocknen, wenn möglich bei Dunkelheit.
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Luftgetrocknete Spur in Karton (Faltbox) oder Papierbehältnis verpacken und vor Sonneneinstrahlung
geschützt bei Raumtemperatur verwahren (zeitlich unbegrenzt möglich).
Für den Versand so verpacken, dass die Spur vor Abrieb, Übertragung und anderen Verlusten
geschützt ist – ev. Schutz durch ein dazwischen gelagertes Papier.
Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften.
6) Anmerkungen / Notizen
Trotz Einverständnis des Opfers zur freiwilligen Vornahme einer körperlichen Untersuchung
bedarf es dennoch gem §123 StPO einer gerichtlichen Verfügung bzw. Anordnung der StA.
Sollten Opfer in örtliche Krankenhäuser eingeliefert werden, unbedingt darauf einwirken bzw.
veranlassen:





Sicherstellung der gesamten Bekleidung unter Bedachtnahme auf Spurenschutz (einzeln in
Papier verpacken, etc.)
Beschaffung von Ersatzkleidung für das Opfer
Sollten Abstriche vom Opfer durch den erstbehandelten Arzt und nicht vom Gerichtsmediziner
vorgenommen werden, ist unbedingt darauf einzuwirken:
Dass die Sicherung mit Stieltupfer durchgeführt wird
Der Stieltupfer anschließend bei Raumtemperatur unter Kontaminationsschutz luftgetrocknet
werden muss
Keinesfalls darf die Spur vom Tupfer auf einen Objektträger übertragen und der Stieltupfer
anschließend entsorgt oder in eine Nährlösung gelegt werden
Auf Angaben des Opfers betreffend der Lokalisation von Sekret (Sperma, Speichel) bzw.
Kontaktspuren (Haut) muss unbedingt geachtet werden. Das Opfer sollte gezielt danach
befragt werden (z.B. Kuss- und Ableckspuren). Diese Angaben müssen dem untersuchenden
Arzt mitgeteilt werden.
daktyloakopische Spuren
daktyloskopische Spuren
Allgemeiner Teil
Adhäsionsmittelspezielle Verfahren
Allgemeiner Teil
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche und -sicherung
3) Sicherung von Abdruckspuren, verursacht durch körperfremde /
körpereigene Substanzen und Sicherung von sog. „Eindruckspuren“:
4) Spurenschutz / Verpackung
5) Anmerkungen / Notizen
6) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Daktyloskopische Spuren sind an Objekten hinterlassene Abbilder von Hautleisten. Diese Haut- oder
Papillarleisten befinden sich beim Menschen an den Händen (Finger- und Handflächenabdrucke) und
Füßen (Fußsohlenabdrucke).




Beweiswert:
Daktyloskopische Spuren ermöglichen eine 100 %-ige Identifizierung bzw. Wiedererkennung
einer Person (im Gegensatz zu einer DNA-Spur z.B. eineiige Zwillinge). Dies liegt einerseits
an der Einmaligkeit, andererseits an der Unveränderlichkeit der Papillarleisten.
Die Identifizierung eines Spurenverursachers erfolgt aufgrund von Übereinstimmungen von
anatomischen Merkmalen in Form und Lage (12 anatomische Merkmale bei Finger- / 18
anatomische Merkmale bei Handflächenspuren) zwischen einer Tatortspur und dem
Vergleichsabdruck des Tatverdächtigen.
Klassifizierbarkeit:
Die Klassifizierbarkeit schafft die Voraussetzung und Möglichkeit, daktyloskopische Spuren
systematisch zu erfassen und zu registrieren.
Bei der Typisierung werden vier Grundmuster (Schleifen / Schlingen- rechts / links, Wirbel-,
Bogen- und Tannenmuster) unterschieden.
Darüber hinaus werden so genannte anatomische Merkmale – dies sind Feinheiten in den
Hautleisten – ausgewertet und zur Beweisführung herangezogen, wie zum Beispiel:
o beginnende oder endende Linien
o Gabelungen
o Inseln
o Einlagerungen
Ziel der Daktyloskopie:
o Feststellung des Spurenverursachers durch Vergleich von Tatortspuren mit
Vergleichsmaterial von Tatverdächtigen, Geschädigten oder anderen
Gelegenheitspersonen
o Erkennung von Tatzusammenhängen durch Vergleich nicht identifizierter
Tatortspuren untereinander
o Personsfeststellung und
o Identifizierung unbekannter Toter
Allgemeine Entstehungsform:
Eine daktyloskopische Spur entsteht im Regelfall durchÜbertragung von Substanzen der
unbekleideten Leistenhaut (Abdruckspuren) und zwar:
o durch Übertragung von körpereigenen Substanzen, wie z.B. Schweiß, Talg etc. Diese
Spuren sind in der Regel latent, also unsichtbar und müssen daher erst mit
Spurensicherungsmethoden sichtbar gemacht werden. Sie machen den größten Teil
des Spurenaufkommens aus.
o durch Übertragung von körperfremden Substanzen, wie z.B. Blut, Farbe, Fett,
Schmutz etc. Sie sind in der Regel mehr oder weniger gut sichtbar.
Reliefartige Verformung des Spurenträgers (Eindruckspuren) entsprechend dem
Papillarleistenverlauf (z.B. in Fensterkitt, Silikon, frischer Farbe etc.).
2) Spurensuche und -sicherung
Auswahl des Verfahrens:
Die Auswahl des geeigneten Spurensicherungsverfahrens richtet sich nach verschiedenen
Gegebenheiten, nämlich:

der Eigenschaft des Spurenträgers (saugend oder nicht saugend)






der Konsistenz des Materials (Spurenträger aus Kunststoff verlangt ein anderes Mittel als
einer aus Metall, Keramik etc.)
der Farbe des Spurenträgers (helle, dunkle, farbige Flächen)
der Oberflächenbeschaffenheit (glatt oder rau)
dem Spurenalter
den äußeren Bedingungen (Nässe, extreme Hitze etc.) und
ob eine Beeinträchtigung des Spurenträgers gestattet ist oder nicht.
Allgemeine Grundsätze:
Je nach Art der Spur bzw. des Spurenträgers ist die geeignete Methode zur Spurensicherung zu
wählen und damit die von der Täterschaft berührten Gegenstände zu behandeln.
Für die Suche nach daktyloskopischen Spuren ist die gedankliche Rekonstruktion des Tatablaufes
von Bedeutung.
Grundsätzlich mit optischen Methoden beginnen.
Es ist darauf zu achten, dass keine eigenen Spuren (nicht nur daktyloskopische Spuren) gelegt
werden. Sollte dies unvermeidbar sein, sind diese zu kennzeichnen.
Auch das Tragen von Handschuhen ist kein Allheilmittel. Im Normalfall (aber nicht immer) verhindert
man dadurch zwar das Legen von neuen daktyloskopischen Spuren, die Vernichtung vorhandener
Spuren ist jedoch nicht auszuschließen.
Bei der Spurensuche mit den verschiedenen Mitteln ist immer daran zu denken, dass ev. auch andere
Spurenarten wie z.B. biologische Spuren, Mikrospuren, Schriftbilder und Ähnliches vorhanden sein
können. Die verschiedenen Mittel könnten sich schädlich auf diese Spurenarten auswirken. Im
Zweifelsfalle sicherheitshalber Rücksprache halten.
Die Auffindungssituation daktyloskopischer Spuren ist sowohl in ihrer Form, als auch Lage zu
dokumentieren (Skizze, Fotos, Beschreibung). Die Griffrichtung ist mit Pfeilen zu markieren.
Griffspuren sind nach Möglichkeit zusammenhängend zu sichern. Die genaue Spurenlage muss
jederzeit rekonstruierbar sein.
Sind spezielle Spurensicherungsmethoden erforderlich, ist die Absprache mit Spezialisten erforderlich.
3) Sicherung von Abdruckspuren, verursacht durch körperfremde / körpereigene Substanzen und
Sicherung von sog. „Eindruckspuren“:
Sicherung von Abdruckspuren, verursacht durch körperfremde Substanzen wie z.B.:
Fett, Öl, Schmutz etc: fotografisch mittels Streiflicht und anschließend durch Transfer mittels
schwarzer Folie. Eventuell Spuren vor dem Folienabzug mit Lycopodium oder Lycopodium /
Argentoratmischung (Anwendung mittels Pulverzerstäuber) behandeln.
Sicherung von Abdruckspuren, verursacht durch körpereigene Substanzen:
siehe Ausführungen - Daktyloskopische Spuren–Adhäsionsmittel
Sicherung von Spuren durch reliefartige Verformung des Spurenträgers entsprechend dem
Papillarleistenverlauf (Eindruckspuren) und zwar:



Staubabhebespuren: fotografische Sicherung mittels Streiflicht, anschließend durch Abziehen
mit schwarzer Gelatinefolie
Spuren in Fensterkitt, Wachs, etc.: fotografische Sicherung mittels Streiflicht aus
verschiedenen Richtungen, anschließend durch Abformung (z.B. mit Silikon)
Blut, Farbe: fotografisch unter Einsatz von Filtertechnik
4) Spurenschutz / Verpackung
Spur vor Einflüssen wie Hitze, Feuchtigkeit, Staub etc. schützen.
Gelatinefolie vor Hitze schützen und so bald als möglich weiter bearbeiten.
Zu transportierende Spurenträger sind so zu sichern und zu verpacken, dass die spurentragenden
Stellen besonders geschützt sind. Es sind mechanischen Beschädigungen, Austritt von Flüssigkeiten,
etc. zu vermeiden Es sollten Kartons und Papierkuverts als Verpackungsmaterial verwendet werden.
Das Verpackungsmaterial ist deutlich erkennbar zu beschriften.
5) Anmerkungen / Notizen
Bei der Reproduktion der Spuren ist speziell auf eine farben- und seitenrichtige Wiedergabe zu
achten.
Vergleichsabdrucke etwaiger Gelegenheitspersonen (bei Bedarf auch des Spurensicherers) sind
anzufertigen und der auswertenden Dienststelle zu übermitteln.
Adhäsionsmittel
1) Allgemeines
2) Regeln für den Umgang mit Adhäsionsmitteln
3) Hilfsmittel zum Aufbringen und Abheben
4) Adhäsionsmittel
1) Allgemeines
Das Adhäsionsverfahren ist das älteste und am häufigsten angewandte Verfahren, mit dem auf
einfache Weise kontrastreiche Abbilder der Papillarleisten sichtbar gemacht werden.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Oberfläche des Spurenträgers nicht feucht, nass oder klebrig ist.
Die Methode ist nicht besonders empfindlich und entwickelt daher nur relativ frische Spuren.
Es gibt eine Vielzahl von Adhäsionsmitteln, die sich in Material, Farbe, Feinheitsgrad und
Zusammensetzung von einander unterscheiden.
2) Regeln für den Umgang mit Adhäsionsmitteln





Sie sind trocken aufzubewahren. Gut geeignet sind luftdichte Behältnisse mit Schraubdeckel
Sie sind vor Gebrauch aufzuschütteln, damit sich Klümpchen auflösen und unterschiedlich
schwere Substanzen wieder vermischt werden
In Zweifelsfällen ist das geeignetste Mittel an einem Probeabdruck auf gleichem Material oder
an nicht spurenrelevanter Stelle auszutesten
Der Einstaubpinsel darf nur für ein Adhäsionsmittel verwendet werden
Die Feinstäube des Adhäsionsmittels können gesundheitsgefährdend sein. Bei ihrer
Anwendung sollte daher eine geeignete Staubmaske (siehe Sicherheitsdatenblätter) getragen
werden
3) Hilfsmittel zum Aufbringen und Abheben
Zephyr-Pinsel mit oder
ohne Blasebalg
Der Pinsel wird am Stiel zwischen Daumen und
Zeigefinger hin und her gedreht, damit sich die
Glasfasern aufpilzen, während er über den
Spurenträger geführt wird.
Für alle glatten Flächen
geeignet.
(Feiner Glasfaserpinsel)
Der Blasebalg darf nur bei deutlich
nachlassender Pulvermenge und nicht an der
Spur betätigt werden.
Relativ geringe mechanische Einwirkung auf
die Spur bei richtiger Anwendung.
Der Pinsel sollte hauptsächlich zum Auspinseln
(Reinigen) verwendet werden.
Fehhaar-Pinsel
(Wird aus den Haaren
des Eichhörnchens
gefertigt)
Für alle glatten Flächen
geeignet.
Der Pinsel wird in pulverförmiges
Adhäsionsmittel getaucht, leicht und nur in eine
Richtung über den Spurenträger geführt.
Dabei dürfen nur die Haarspitzen die
Oberfläche berühren.
Das Hin- und Herwischen sollte unterbleiben.
Die Anwendung des Pinsels erzeugt eine relativ
starke mechanische Einwirkung auf die Spur.
Mit Magnetstab wird magnetisches Pulver auf
den Spurenträger aufgebracht.
Geeignet für alle glatten
Flächen von geringer
Größe.
Magnetstab
Pulver-Zerstäuber
(Glasbehälter mit
Blasebalg)
Streuverfahren
Nicht geeignet jedoch bei
Spurenträgern aus
magnetisierbarem Metall,
bei Bild- und Tonträgern,
sowie Magnetband bei
Kreditkarten etc.
Geeignet für alle glatten
und auch leicht rauen
Flächen von geringer
Größe, auch wenn diese
leicht fettig oder klebrig
sind.
Geeignet nur für kleinere
Spurenträger, in der
Regel für Papier.
Geeignet für
Spurenträger, die über
längere Zeit hohen
Temperaturen ausgesetzt
waren (z.B. Glühbirne),
und dadurch besonders
stark ausgetrocknet,
spröde und brüchig
geworden sind.
amm-Russ-Verfahren
Auch auf all jenen
Oberflächen geeignet, die
auf gewöhnliche
Einstaubmittel nicht
ansprechen, wie z.B. für
hoch-glänzende,
verchromte oder
vernickelte Oberflächen,
Zinkbleche, Nirosta oder
andere rohe Metalle,
Holz, nass gewordene
Spurenträger
Der Magnetstab wird mit kreisenden
Bewegungen über die zu unter-suchende
Fläche geführt.
Der Spurenträger darf dabei nur mit dem
Magnetpulver (der „Bürste“) und nicht mit dem
Stab berührt werden.
Überschüssiges Pulver wird nur mit dem
Magnetstab entfernt – keinesfalls auspinseln.
Nur relativ geringe mechanische
Beanspruchung der Spur bei richtiger
Anwendung.
Das pulverförmige Adhäsionsmittel wird aus
dem Zerstäuber auf die zu untersuchende
Fläche aufgeblasen.
Anwendung waagrecht, senkrecht und auch
über dem Kopf.
Sichtbarmachung erfolgt berührungs- und
reibungsfrei, daher nur geringe mechanische
Einwirkung auf die Spur.
Pulverförmiges Adhäsionsmittel (z.B. MagnaBrush schwarz, Kopierertoner etc.) wird direkt
auf den Spurenträger gestreut und durch
dessen Bewegung gleichmäßig verteilt.
Geringe mechanische Einwirkung auf die Spur.
Beim Flamm-Russ-Verfahren wird ein stark
rußender Stoff verbrannt und der Spurenträger
damit tief-schwarz eingerußt.
Als Mittel zum Berußen wird grundsätzlich
Kampfer verwendet.
Vorgangsweise:
Spurenträger tiefschwarz einrußen, durch
Verbrennen von Kampfer.
Anschließend die berußte Stelle kurz über die
Flamme führen.
Spurenträger abkühlen lassen.
Entfernen der Rußschicht mit dem
Zephyrpinsel.
Ev. Reinigung der Spur unter fließendem
(Autokennzeichen,
Getränkedosen, etc.)
Wasser.
Fotografische Sicherung der Spur (mit
Maßstab)
Abziehen der Spur mit transparenter / weißer
Folie, bei unebenen Spurenträgern mit Silikon.
Spurenträger, die kurzzeitig im Wasser lagen
oder die feucht waren, vor der Behandlung
trocknen lassen.
Gegenstände, die senkrecht und / oder nicht
transportabel sind: einrußen mit
Schweißbrenner ohne Sauerstoffzugabe
(Spezialisten beiziehen).
Achtung:
Methode nur anwenden, wenn keine
Feuergefahr besteht !
In der Handhabung beim Abheben der Spuren
unterscheiden sich transparente Folien und
Gelatinefolien kaum.
Zu beachten ist die Farb- und Seitenrichtigkeit
von mit Folien gesicherten Spuren.
Folienabzug
Geeignet zum Abziehen
von mit Adhäsionsmitteln
auf glatten Flächen
Transparente
sichtbar gemachten
Rollenfolien, z.B. von 3M daktyloskopischen
Spuren.
Gelatinefolien (schwarze
und transparente)
Es gibt:
4) Adhäsionsmittel
Spuren mehrerer Finger- und Griffspuren sind
mit einer Folie zusammenhängend zu sichern,
auch wenn nur einzelne Bereiche oder Finger
unauswertbar sind oder erscheinen.
Der zu erzielende Kontrast sollte so hoch wie
möglich sein.
Zu kräftig eingefärbte Spuren können ohne
nochmaliges Einstauben ein zweites oder auch
drittes Mal abgezogen werden. Dadurch kann
zum einen eine Überentwicklung der Spur (zu
fett) rückgängig gemacht werden. Zum anderen
kann der zum Teil „mit eingestaubte“
Hintergrund wieder „entfärbt“ werden, was trotz
dünnerer Spur zu einem stärkeren Kontrast
führt.
Argentorat (Silberpulver)
Sehr feinkörniges,
silberfarbenes
Aluminiumpulver mit hoher
Haftfähigkeit auf Grund
Besonders geeignet für
des hohen
magnetisierbare Metalle und
Feinheitsgrades.
glatte Spurenträger,
insbesondere für Glas,
Porzellan, Keramik,
Daher auch für ältere
Kunststoffe und für alle
Spuren und / oder für
glatten, polierten
Spuren mit wenig
Oberflächen.
Substanz geeignet.
Nachteil daran ist, dass es
leicht „schmiert“, d.h. es
haftet sehr stark am
Untergrund.
Spurenträger mit wenig Argentorat
einpinseln.
Überschüssiges und störendes Pulver mit
einem Fehhaar-Pinsel entfernen
(auspinseln).
Sichtbar gemachte Spuren mit schwarzer
Gelatinefolie sichern – Spuren sind farbund seitenverkehrt.
Achtung: Feinstaubmaske tragen!
Russpulver mit Hilfe eines Pinsels
auftragen.
Russpulver
Besteht aus feinstem,
pulverisiertem Kohlenstoff
Besonders geeignet für
relativ frische Spuren auf
hellen Oberflächen wie
Porzellan, Keramik, Marmor,
Glas, Metall, beschichtete
Oberflächen und glattes
Papier.
Bei Gebrauch mit Marabu- oder ZephyrPinsel (mit Blasebalg) ev. Gemisch aus
Russpulver und einigen Reiskörnern
verwenden, da sonst Verstopfungsgefahr
besteht, da Russpulver Feuchtigkeit
anzieht und deshalb zum Verklumpen
neigt.
Sichtbar gemachte Spur mit transparenter
Folie abziehen und auf weißem
Glanzkarton aufkleben. Bei strukturierten
Oberflächen mit weißer, besser aber mit
transparenter Gelatinefolie abziehen und
auf weißem Glanzkarton aufkleben. Bei
Abnahme mit weißer Gelatinefolie ist auf
die Seitenrichtigkeit zu achten.
Achtung: Feinstaubmaske tragen!
Die Pulver eignen sich für
Oberflächen, die mit
herkömmlichen, nicht
magnetischen Pulvern als
schwierig gelten.
Magna-Brush / Allgemein
(Magnetpulver)
Es können damit DaktySpuren auch auf relativ
porösen Oberflächen wie
Holz, Leder und Papier,
sowie auf Gewebe sichtbar
gemacht werden.
Nicht geeignet für
magnetisierbare Metalle, für
Bild- und Tonträger,
Kreditkarten etc.
Magna-black
(schwarz)
Magna-Yet black
(tiefschwarz)
Eignet sich vor allem für
helle, poröse Oberflächen
(z.B. Papier).
Es kann auch auf glatten
Oberflächen aus Glas und
Kunststoff angewandt
werden.
Diente ursprünglich zur
Erstellung von
Vergleichsfingerabdrucken.
Aufgrund des stärkeren
Kontrasts zum Untergrund
hat es aber die Rolle des
Magna-Brush schwarz
übernommen, insbesondere
wenn die Spur fotografisch
gesichert werden soll.
Bei machen Spurenträgern
tritt eine starke
Untergrundeinfärbung auf.
Kann sowohl auf hellen, wie
auch auf dunklen
Oberflächen kontrastreich
angewendet werden.
Magna-Silver (silber)
Erzielt bei porösen
Oberflächen das beste
Ergebnis.
Magna-Brush silber schmiert
sehr stark.
Mit Magnetstab wird magnetisches Pulver
auf den Spurenträger aufgebracht.
Der Magnetstab wird mit kreisenden
Bewegungen über die zu untersuchende
Fläche geführt.
Der Spurenträger darf dabei nur mit dem
Magnetpulver (der „Bürste“) und nicht mit
dem Stab berührt werden.
Überschüssiges Pulver wird nur mit dem
Magnetstab entfernt.
Abziehen der sichtbar gemachten Spur
mittels Folie (Kontrast beachten)
Feinstaubmaske tragen !!
Siehe Magna-Brush / Allgemein
Sichtbar gemachte Spur mit transparenter
Folie abziehen. Bei strukturierten
Oberflächen mit weißer, besser aber mit
transparenter Gelatinefolie abziehen und
auf weißem Glanzkarton aufkleben.
Siehe Magna-Brush / Allgemein
Sichtbar gemachte Spur mit transparenter
Folie abziehen. Bei strukturierten
Oberflächen mit weißer, besser aber mit
transparenter Gelatinefolie abziehen und
auf weißem Glanzkarton aufkleben.
Siehe Magna-Brush / Allgemein
Abziehen der sichtbar gemachten Spur
mit schwarzer Gelatinefolie.
Erzeugt in der Regel einen
geringeren Kontrast als die
anderen Magna-Pulver.
Magna-Grey (grau)
Es macht jedoch aufgrund
seines hohen Feinheitsgrades auch Spuren mit
weniger Substanz sichtbar.
Siehe Magna-Brush / Allgemein
Abziehen der sichtbar gemachten Spur
mit schwarzer Gelatinefolie.
Eignet sich mehr für glatte
Flächen.
Lycopodium
(Samen des Bärlapps)
Fettige, ölige Gegenstände,
wie z.B. leicht eingeölte
Waffen
Lycopodium wird selten als
eigenständiges Pulver verwendet, weil es
sehr trocken ist und daher nur geringe
Adhäsionseigenschaften aufweist. Es wird
deshalb meist als Beimengung für
Pulvermischungen, insbesondere mit
Argentorat genommen.
Anwendung recht erfolgreich mit
Pulverzerstäuber, insbesondere bei
Waffen.
Caput Mortuum
Sehr gut für die
Spurensicherung auf
Eisenmetallen geeignet.
Pulver mit Hilfe eines Pinsels auftragen.
(Rotes Eisenoxid)
Auch zur Kontrastierung und
Fixierung von Jodspuren auf
Papier geeignet.
spezielle Verfahren
1. Allgemeines
2. spezielle Verfahren
1. Spurensicherung auf glatten und porösen Oberflächen
2. Spurensicherung auf Klebebändern
3. Blutige Spuren
1) Allgemeines
Spezielle Spurensicherungsmethoden sind dann anzuwenden, wenn mit den herkömmlichen
Adhäsionsmitteln nicht mehr das Auslangen gefunden werden kann, z.B. auf Grund des zu hohen
Spurenalters, des Allgemeinzustandes (starke Verschmutzung, nass oder nass gewesener
Spurenträger, etc.) und / oder Oberflächenbeschaffenheit des Spurenträgers, etc.
Die Anwendung dieser „speziellen Verfahren“ sind ausnahmslos den Spezialisten vorbehalten,
dennoch sollte jeder Spurensicherungsbeamte über diese Sicherungsmethoden und deren
Anwendungsmöglichkeiten Bescheid wissen.
Jedoch wird neuerlich darauf hingewiesen, dass selbst bei Anwendung spezieller Verfahren durch
unsachgemäße Sicherung bzw. Transport der Spurenträger beeinträchtige Spuren kein optimales
Ergebnis erzielt werden kann.
Oft kann mit herkömmlichen Spurensicherungsmethoden an frischen Spuren am Tatort ein besseres
Ergebnis erzielt werden, als bei „gealterten“ Spurenträgern im Labor.
Sollten jedoch „Spezielle Verfahren“ in Betracht gezogen werden, darf grundsätzlich keine
Vorbehandlung (z.B. mit Adhäsionsmittel) erfolgen, sondern der Spurenträger ist unbehandelt im
Original den Spezialisten vorzulegen.
Die Anwendungen der folgenden angeführten „speziellen Verfahren“ bleiben ausschließlich den
Spezialisten im Labor vorbehalten (giftig – hochgiftig).
2) spezielle Verfahren
2.1. Spurensicherung auf glatten und porösen Oberflächen
Spurensicherung auf glatten und porösen Oberflächen
Mittel
Oberfläche
Anwendung bei allen Spurenträgern, hauptsächlich aber
bei glatten Oberflächen.
Anwendbar auf praktisch allen glatten, nicht porösen
Oberflächen, vor allem auf Metallen, Glas und
Kunststoffen.
Anwendbar sowohl auf glatten, als auch auf porösen
Oberflächen, jedoch nur bei relativ frischen Spuren.
Optische Verfahren
Cyanacrylat
Jod und chemische Fixierung mit
Benzoflavone
Ninhydrin / -derivate +
Weiterbehandlung mit Metallsalzen (Zink /
Cadmium)
Anwendbar auf Spurenträgern mit saugenden
Oberflächen, wie z.B. Papier, Karton, rohes Holz, etc.
DFO (1,8 Diaza-fluorenon)
Wie Ninhydrin.
1,2-Indanedione
Wie Ninhydrin.
Silbernitrat
Wie Ninhydrin.
Brünierungsmittel
Manoxol-Molybdän-Verfahren / SPR
Physikalischer Entwickler
Kolloidale Gold oder
Mehrfachmetallablagerung (MMD)
RTX (Rutheniumtetroxid)
Ausschließlich für metallische Oberflächen, insbesondere
für Patronenhülsen.
Auf nassen Oberflächen, sowohl saugend, als auch nicht
saugend.
Für saugende Oberflächen, auch wenn diese nass sind
oder nass waren.
Für saugende und glatte Oberflächen, auch wenn diese
nass sind oder nass waren.
Anwendbar sowohl auf saugenden, als auch auf nicht
saugenden Oberflächen.
Hochgiftig!
Hochvakuum-Metall-Bedampfung
Eignet sich für saugende und glatte Oberflächen,
insbesondere für Metall, glattes Leder, verschiedene
Kunststoffe, insbesondere für Kunststofftragetaschen und
auch für sehr feines Textilgewebe (jedoch nur sehr frische
Spuren)
2.2. Spurensicherung auf Klebebändern
Spurensicherung auf Klebebändern
Mittel
Gentian Violett
Oberfläche
Klebeseite von Klebebändern, vorwiegend bei hellen
Oberflächen. Giftig!
Spurensicherung auf Klebebändern
Mittel
Oberfläche
Sticky-Side-Powder
Klebeseite von Klebebändern bei hellen Oberflächen.
Adhäsionsmittel-Suspension
(fluoreszierend oder nicht fluoreszierend)
Klebeseite von Klebebändern bei hellen und dunklen
Oberflächen (je nach Suspension).
Cyanacrylat und Fluoreszenzmittel
Klebeseite von Klebebändern bei hellen und dunklen
Oberflächen.
2.3. Blutige Spuren
Blutige Spuren
Mittel
Amido-Schwarz
Oberfläche
Zur Sichtbarmachung und / oder Verstärkung von blutigen
daktyloskopischen Spuren (und blutigen
Schuhabdruckspuren). Giftig!.
Anwendbar auf glatten und saugenden Oberflächen.
Coomassieblau
Wie Amido-Schwarz. Giftig!
Leukokristallviolett
Wie Amido-Schwarz. Giftig!
Leukomalachitgrün
Wie Amido-Schwarz. Giftig!
Tetramethylbenzidin
Wie Amido-Schwarz und als Blutvorprobe.
Ungarisch Rot
Zur Sichtbarmachung und / oder Verstärkung von blutigen
daktyloskopischen Spuren (und blutigen
Schuhabdruckspuren).
Anwendbar nur auf glatten, nicht saugenden Oberflächen.
Kleidung
Kleidung
Handschuh- und Handschutzspuren
Textilien
Faserspuren
Schuhspuren und Reifenspuren
Faserspuren
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurenssicherung
4) Spurenschutz / Kontaminationsverhinderung /
Verpackung / Aufbewahrung / Versand
5) Anmerkungen / Notizen
6) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Fasern werden unterteilt in Naturfasern und Chemiefasern.
Naturfasern sind natürlich gegebene Fasern (Pflanzenfasern, Wolle, Seide, etc. oder Mineralfasern).
Chemiefasern (“man made fibres“) werden durch physikalische oder chemische Verfahrenstechniken
geschaffen.
Als Tatortspuren von Bedeutung sind Übertragungsspuren zwischen Täter und Opfer oder zwischen
Täter und Gegenständen vom Tatort. Werden Faserspuren sachgerecht bearbeitet, sind sie den
Materialspuren mit hoher forensischer Aussagekraft zuzuordnen.
Übertragene Faserspuren gehen rasch verloren. Kontaminationen des Spurenmaterials müssen
unbedingt vermieden werden (Schutzkleidung tragen, keine Luftbewegung durch Öffnen von
Fenstern, etc.). Die Belüftungsverhältnisse am Tatort sind zu vermerken.
Einzelfasern sind nur unter dem Mikroskop sichtbar, textile Faserspuren können jedoch auch als
Faserbündel, Garn oder ganzer Faden auftreten.
2) Spurensuche
Mit freiem Auge sichtbare Faserspuren (Faserbündel, Garne, Fadenstücke, Stofffetzen, etc.) können
unter anderem an überkletterten Maschendrahtzäunen, eingeklemmt in Holzstücken oder
eingerissenen Fingernägeln, an Glasbruchkanten, etc. vorhanden sein. Als Hilfsmittel zur
Sichtbarmachung dienen geeignete Lichtquellen (Betrachtung unter Streiflicht, Gegenlicht, etc.) sowie
Lupen.
Im Regelfall sind jedoch Faserspuren mit freiem Auge nicht sichtbar, weshalb an tatrelevanten
Spurenträgern eine Sicherung mittels Klebebändern vorgenommen wird.
3) Spurensicherung


Sichtbare Faserbündel, Garne und Fadenstücke können mit dem Spurenträger (z. B.
eingeklemmte Spuren), mittels Pinzette in Papier- / Kunststoffsäckchen oder mit dem PolizeiSpurensicherungsband gesichert werden.
Sind keine sichtbaren Fasern vorhanden (dies ist meistens der Fall), darf zur Sicherung
grundsätzlich nur das 2,5 cm breite Polizei-Spurensicherungsband (in Ausnahmefällen auch
das 5 cm breite) verwendet werden. Mit dem Polizei-Spurensicherungsband werden
Gegenstände am Tatort (Sitze von Fahrzeugen, Glasbruchkanten von eingeschlagenen
Fensterscheiben, Fensteröffnungen, durch die sich der Täter gezwängt hat, Hände / Hals von
Erhängten , etc., sowie Gegenstände, die auf die Dienststelle verbracht werden können,
(Kleidungsstücke, etc.) abgeklebt.
Vorgangsweise:
 Mit dem freien Auge sichtbare Haare, Lacksplitter oder ähnliche Materialspuren vor dem Abkleben mit
der Pinzette abnehmen und in Papier- / Kunststoffsäckchen sichern.
 Mikrospurenblatt vollständig ausfüllen, Skizze des abzufasernden Spurenträgers auf der
Rückseite des Blattes oder auf einem Zusatzblatt anfertigen und in Zonen einteilen, damit die
gesicherten Spuren zugeordnet werden können. Bei Spurenträgern, die viel Eigenmaterial abgeben (z. B
stark fasernder Pullover), oder bei kontaktrelevanten Spurenbereichen müssen die abzuklebenden Zonen
entsprechend kleiner gewählt werden ( Klebeflächen müssen aufeinander Haften bleiben – sonst
wertlos)
 Einen Klebebandstreifen auf die linke senkrechte Spalte des Mikrospurenbogens kleben. Dieser dient
als Haftgrund für die spurentragenden Klebebandstreifen
Das Klebeband etwa 15 cm von der Rolle ziehen (jedoch nicht abschneiden) und den vorderen Bereich
etwa 1 cm umschlagen (hier wird das Klebeband beim Spuren¬sichern mit einer Hand gehalten, die
andere Hand hält die Rolle)
 Die Klebeseite nun auf den Spurenträger legen und mit der Hand (Handschuhe verwenden) andrücken
bzw. leicht darüber streifen. Mit einem Klebebandstück nur eine Spurenzone (laut Skizze) abkleben
 Klebeband vom Spurenträger abnehmen und die klebende Seite auf Haare absuchen, die mit der
Pinzette abgenommen und in Papier- / Kunststoffsäckchen asserviert werden. Klebeband auf die
doppelte Länge, also auf ca. 30 cm, abrollen und die klebenden Seiten exakt übereinander schlagen, so
dass die gesicherten Faserspuren im Klebeband eingeschlossen sind
 Klebeband auf den Mikrospurenbogen aufbringen und an der linken Seite analog der
Zonenbezeichnung auf der Skizze nummerieren. Die Klebebänder sollten nicht über den
Mikrospurenbogen hinausragen, da sie sonst verknittern können, wodurch die Untersuchung erschwert
wird
 Eigenmaterial des Spurenträgers sichern. Dies erfolgt durch Abschaben / Auszupfen von Fasern mit
dem Skalpell, bzw. der Pinzette und Sicherung mittels Klebeband. Das Klebeband mit dem Eigenmaterial
wird ebenfalls auf dem Mikrospurenbogen aufgebracht. Es soll ein repräsentativer Querschnitt aller
Faserarten bzw. Farben als Vergleichsmaterial gesichert werden. In Ausnahmefällen (z.B. bei
Gewebevergleich oder Feststellung der Bindungsart) sind entsprechend große Textilstücke
auszuschneiden, (mehrere Zentimeter oder das ganze Kleidungsstück zur Untersuchung einzusenden
 Angaben von Etiketten sind genau zu vermerken (Marke, Materialangaben wie 65% Baumwolle, 35%
Polyester; Größe, etc.) Etiketten keinesfalls entfernen
4) Spurenschutz / Kontaminationsverhinderung / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
 Zugluft ist zu vermeiden, damit Fasern nicht vertragen werden können
 Handschuhe und Schutzbekleidung (Einwegoveralls, etc.) verwenden, um Kontaminationen zu
vermeiden
 Sicherung an Täter- und Opferkleidung in verschiedenen Räumen und wenn möglich, durch
verschiedene Beamte. Wenn die Spurensicherung nur von einer Person ausgeführt wird, ist die
Schutzbekleidung zu wechseln
 Für Täter- und Opferkleidung jeweils eigene Maßstäbe, Spurenziffern, Lichtquellen, etc. verwenden
oder diese bei Verwendung für Täter-, und Opferkleidung vorher entsprechend reinigen
 Tatverdächtige und Opfer niemals in gleichen Fahrzeugen transportieren und nicht in gleichen
Räumlichkeiten (für Vernehmung, erkennungsdienstliche Behandlung, etc.) unterbringen; Tatverdächtige
nicht in der Tatkleidung auf den Tatort bringen (z.B. zum Lokalaugenschein)
 Bei Auflegen von Spurenträgern auf Tischen diese vorher reinigen und entsprechend großes
Packpapier, etc., das nach Untersuchung jedes Spurenträgers erneuert wird, unterlegen
 Bedachtnahme auf andere Spurenarten, die durch vollflächiges Abkleben zerstört oder beeinträchtigt
werden könnten (Fingerspuren, DNA-Spuren, Schmauchspuren, etc.)
 Faserspuren von Dokumenten sind mittels Gelatinefolie abzunehmen und von dieser mit dem PolizeiSpurensicherungsband zu übernehmen
 Kleidungsstücke immer einzeln, am besten in Papiersäckchen verpacken (Seidenpapier als
Zwischenlage!), da Textilien im unverpackten Zustand laufend weitere Fasern abgeben und dadurch die
Gefahr der nachträglichen Spurenverschleppung und Kontamination besteht
 Zur Insassenpositionsbestimmung nach Verkehrsunfällen sind Faseranschmelzspuren am
aussagekräftigsten. Diese Spuren sind mit dem Untergrund zu sichern. Abklebungen der Sitzbezüge sind
bei diesen Fragestellungen weit weniger aussagekräftig – ebenso wie Pedalgummi
5) Anmerkungen / Notizen
 Aus der Kunststoffschutzhülle entnommene Klebebandrollen sind nach der ersten Verwendung in
Dosen vor Kontamination zu schützen
 Klebebandabzüge von beiden Händen einer erhängten Person dienen zum Nachweis von Textilfasern
des Strangwerkzeuges
 Mehr als 5 cm breite Klebebänder sollen nicht zur Spurensicherung verwendet werden
 In komplexen Fällen Rücksprache mit der untersuchenden Stelle halten.
Handschuh- und Handschutzspuren
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche / Spurensicherung
3) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
4) Anmerkungen / Notizen
5) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Handschuh- / Handschutzspuren entstehen durch Ab- oder Eindruck der Oberflächenstruktur des
Handschuhes / Handschutzes auf / in den Spurenträger.
2) Spurensuche / Spurensicherung



Die zumeist latent vorhandenen Handschuhspuren werden entsprechend wie
daktyloskopische Spuren gesucht bzw. auch sichtbar gemacht
Sichtbare Abdruckspuren in Staub oder Schmutz (Negativabdruck- bzw. Staubabhebespuren)
müssen zuerst maßstabgetreu fotografiert und erst danach mittels Gelatinefolie gesichert
werden
Die Lage sichtbar gemachter Handschuhspuren ist genau zu dokumentieren (beschreiben,
fotografieren). Detailaufnahmen planparallel zur Spur und nur unter Beigabe eines Maßstabes
Zurückgelassene Handschuhe sind vor dem Anfertigen von Vergleichsspuren an die
Untersuchungsstelle auf anhaftende Übertragungsspuren zu untersuchen und zwar:


Handschuhe außen: Lackspuren, Textilfasern, Blutspuren, Schmauchspuren,
Sprengstoffspuren, daktyloskopische Spuren bei Latex-Handschuhen, etc.
Handschuhe innen: Biologische Spuren (Schweiß, Hautzellen, Haare, Blut), ev.
daktyloskopische Spuren bei Latex-Handschuhen
3) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Sichergestellte Handschuhe nie anziehen, da Kontamination durch Hautkontaktspuren / Schweiß
besteht. Grundsätzlich einzeln in Papiersäcke verpacken.
4) Anmerkungen / Notizen
Aufgrund charakteristischer Merkmale (Beschädigungen, Flickstellen, Nähte, Lederstruktur und
Faltbilder) sind Identitätsnachweise möglich.
Handschuhspuren schließen daktyloskopische Spuren nicht aus, da für die Täterschaft gelegentlich
die Notwendigkeit besteht, die Handschuhe auszuziehen.
Trugspuren durch eigene, schmutzige Schutzhandschuhe der Tatortberechtigten sind zu vermeiden,
daher: Schutzhandschuhe häufig wechseln.
Für die Untersuchung ist es nicht notwendig, dass Vergleichsabdrucke angefertigt werden.
Handschuhe nie über die ungeschützte Hand ziehen, da DNA-Kontaminationen die Folge sein
können.
Reifenspuren + Schuhspuren
1) Bezeichnung / Definition
- Zu unterscheiden ist
- Schuh- und Reifenspuren sind geeignet:
2) Spurensuche
- Hilfsmittel zur Suche / Sichtbarmachung:
- Weiters können zur Spurensuche auch folgende Hilfsmittel verwendet werden:
3) Spurensicherung
- Grundsätze:
*Fotografische Sicherung der Spuren:
- Sicherung von Schuh- und Reifeneindruckspuren
*Grundsätzlich:
*Abformen der Spur mit Gips:
*Abformen der Spur im Schnee mit Gips:
*Anwendung mit Dentalgips der Firma Giluform:
- Eindruckspuren im Schnee / Abformen der Spur
mittels Schwefel:
*Grundsätzlich:
*Vorgangsweise:
*Sicherung von Schuh- und Reifenabdruckspuren
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Untersuchungsersuchen
- Anfertigung von Schuh- und Reifenvergleichsabdrucken
- Grundsätzlich:
- Vorgangsweise bei Vergleichsabdrucken von Schuhen,
wenn keine Originalschuhe (Täterschuhe) übermittelt werden:
- Mögliche Behandlungsmethoden:
5) Spurenschutz / Verpackung /
Aufbewahrung / Untersuchungsersuchen
6) Anmerkungen / Notizen
7) Formulare
1) Bezeichnung / Definition


Zu unterscheiden ist zwischen
o Schuh- bzw. Reifeneindruckspuren in weichem Untergrund, wie Erde, Schnee, etc.
o Schuh- bzw. Reifenabdruckspuren. Diese entstehen durch Übertragen von
Substanzen (Staub, Schmutz, Farbe, Blut, etc.) der Schuhlaufflächen bzw. des
Reifens auf einen relativ harten Untergrund - Übertragungsspuren
o Abhebespuren bzw. negative Abdruckspuren. Diese entstehen, wenn durch die
Lauffläche des Schuhes bzw. des Reifens Substanzen (Staub, Schmutz etc.) vom
Untergrund abgehoben werden
Schuh- und Reifenspuren sind geeignet:
o Zur Rekonstruktion des Tatgeschehens
o Zur Fahndung nach einem Täter (-schuh) bzw. Tatfahrzeug
o Zum Beweis der Anwesenheit an einem Ort beim Vorhandensein von
übereinstimmenden individuellen Merkmalen (zwischen der Schuhlauffläche bzw.
Reifenlauffläche und einer Tatortspur)
o Zum Erkennen von Spuren- bzw. Tatzusammenhängen und Herstellen von
Verbindungen zu möglichen Tätern durch regionale und überregionale (ISASPRO)
Schuhspurensammlungen und
o Für sonstige Erkenntnisse (Gangbild, orthopädische Abnormitäten etc.)
2) Spurensuche





Rekonstruktion des Tatgeschehens bzw. der Vorgangsweise des Täters
Schuh- bzw. Reifenspurensuche und Sicherung im Regelfall am Beginn der Spurensicherung
durchführen. Zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen durch Witterungseinflüsse muss
deshalb vorrangig im Freien gesucht werden. Falls Schuh- oder Reifenspuren bei Nacht
gesucht werden, ist eine Nachsuche bei Tageslicht erforderlich
Speziell im Bereich von Zugangs-, Abgangs-, Zufahrts- und Abfahrtswegen können Schuhund Reifenspuren erwartet werden. Ein besonderes Augenmerk hinsichtlich der Schuhspuren
muss dabei Gelegenheitsspurenverursachern wie ersteinschreitenden Beamten, Berechtigten,
etc. geschenkt werden
Wichtig: Diesbezügliche Vergleichsabdrucke von Schuhlaufflächen sind (wenn möglich) noch
vor dem Beginn der Schuhspurensicherung zum Zwecke des Ausschlusses anzufertigen
Hilfsmittel zur Suche / Sichtbarmachung:
Geeignete Lichtquellen in Form von Streiflicht (in den überwiegenden Fällen) oder
auch Auflicht (Ausnahmefälle) verwenden: z.B. Poli- oder Dakty-Light, Tatortleuchte,
Querschnittswandler, spezielle Scheinwerfer
o Bei der Spurensicherung in Räumlichkeiten sind diese zu verdunkeln bzw. ist die
Raumbeleuchtung auszuschalten
Weiters können zur Spurensuche auch folgende Hilfsmittel verwendet werden:
o Gelatinefolien (vornehmlich schwarze Gelatinefolien), wenn trotz optischer Absuche
keine Schuhspuren bzw. Schuhspurenfragmente festgestellt werden können, jedoch
davon ausgegangen werden kann, dass Spuren zu erwarten sind (Einstieg durch
Fenster – Fensterbrett, Fußboden im unmittelbaren Tür- und Tresenbereich, etc.)
o Adhäsionsmittel nur bei Nichterkennen der Spuren mit Streif- bzw. Auflicht. Dies kann
insbesondere bei glatten Flächen der Fall sein. Vor der Anwendung ist ein Test an
einer nicht spurenrelevanten Stelle unbedingt erforderlich
o Chemische Verfahren zur Spurensuche oder -verstärkung bei nassen oder nass
gewordenen Spurenträgern oder Spurenträgern mit sichtbaren oder latenten
Blutspuren
o Elektrostatische Verfahren mit DLK-Gerät (Staubspur auf Teppichboden, Textilien
oder strukturierten Flächen) und ESDA-Gerät (Papier)
o

3) Spurensicherung


Grundsätze:
 Zuerst – wenn möglich - fotografische Dokumentation!
 Optimal wäre die Sicherung von Schuh- und Reifenspuren im Original!
o Fotografische Sicherung der Spuren:
 Anfertigung von Übersichtsaufnahmen und ev. Skizzen
 Bezeichnung der Spur mit Spurenziffer (zum Zwecke der Rekonstruierbarkeit)
 Die einzelnen Schuh- bzw. Reifenspuren sind formatfüllend, planparallel
(Spuren- und Filmebene müssen parallel sein) und ohne perspektivische
Verzerrungen unter Beigabe eines rechtwinkelig angelegten Maßstabes zu
fotografieren (Stativ)
 Schuhspuren sind meist unter Zuhilfenahme von Streiflicht zu fotografieren
 Weiters ist zu beachten, dass der Kontrast der Spur im Einzelfall durch
Verwendung verschiedener Lichtquellen und Lichteinfallswinkel und / oder
Farbfiltern gesteigert werden kann
 Der Maßstab muss sowohl bei Eindruck- als auch bei Abdruckspuren in der
Spurenebene (Spurengrund) liegen
 Bei Schuheindruckspuren sind auch bei Tag zusätzliche Lichtquellen (Blitz,
diverse Leuchten) mit schräg einfallendem Licht zu verwenden, weil es
dadurch zu einer deutlich besseren Abbildung des Profilmusters kommt
 Auf Grund auftretender Schlagschattenbildung sind bei Eindruckspuren
mindestens 4 Aufnahmen mit wechselnder Beleuchtungsrichtung (Streiflicht
aus 12.00 Uhr, 13.30 Uhr, 15.00 Uhr und 16.30 Uhr) anzufertigen. Der
Kamerastandpunkt bleibt dabei unverändert
 Bei Eindruckspuren im Schnee kann durch schräges Besprühen der Spur mit
einem Schneewachsspray der Kontrast der Spur deutlich verstärkt werden.
Das Profilmuster der Spur tritt deutlicher hervor, hat jedoch zum Nachteil,
dass möglicherweise Individualmerkmale überdeckt werden
 Hinsichtlich zu sichernder Reifenspuren ist zu beachten, dass diese zur
Bestimmung der Reifenbreite, der Spurweite (ev. Rückschlüsse auf den
Fahrzeugtyp) und Reifenumfang unbedingt auszumessen sind. Dabei sind
alle erkennbaren Spurweiten (vorne / hinten) auszumessen, da Fahrzeuge
häufig unterschiedliche Spurweiten aufweisen. Da die Reifenmitte nicht immer
bestimmbar ist, ist die Spurweite von der Innenkante zur Aussenkante zu
messen. Eine Sicherung von Reifenspuren kann durchaus Rückschlüsse auf
die Fahrtrichtung und etwaige Mischbereifung zulassen
Sicherung von Schuh- und Reifeneindruckspuren
o Grundsätzlich:
 Fotografische Sicherung
 Lose in der Spur liegende Fremdkörper (hinein gefallene Blätter, Steinchen,
etc. möglicher Hinweis auf das Alter der Spur) vorsichtig entfernen –
In der Spur befindliches Wasser vorsichtig mit Pipette, Einwegspritze,
Schwamm oä. absaugen
 Losen Untergrund gegebenenfalls mit einem Fixiermittel (Wasser,
Haarspray,) festigen. Dabei darf der Sprühstrahl jedoch die Spur nicht
beeinträchtigen, d.h. dass der Abstand so zu wählen ist, dass loser
Untergrund nicht weggeblasen wird
o Abformen der Spur mit Gips:
 Es sind Gipse zu verwenden, die mindestens die Abbildungsqualität und
Härte von Dentalgips aufweisen. Bestens geeignet ist der sogenannte
Dentalgips. Bei Verwendung von diesem kann auf das Einlegen von
stabilisierenden Drahtgeflechten oder ähnlichem verzichtet werden
 Bei lockerem Erdboden empfiehlt es sich, zur Stabilisierung Wasser über die
Spur zu sprühen, sodass sich der Sprühnebel in die Spur senkt
 Gegebenenfalls die Spur mittels eines Plastik- oder Blechstreifens begrenzen,
um das Wegfließen des Gipses zu vermeiden
 Zur Anfertigung von Gips immer zuerst das Wasser in ein Behältnis gießen
und anschließend den Gips langsam ins Wasser streuen, bis sich ein Kegel
über der Wasseroberfläche bildet (einsumpfen)
 Anschließend einige Zeit warten und dann umrühren, bis keine Klumpen mehr
vorhanden sind
 Die Spur ausgießen, erforderlichenfalls löffeln (im tiefsten Bereich beginnend)
oder über eine schräg gestellte Holzspachtel, Löffel, o.ä. einlaufen lassen
 Beschriftung der ausgehärteten Gipsabformung noch am Tatort mittels
schwarzem Filzstift, durch Einritzen, oder durch Auflegen einer ausgefüllten
Spurenkarte in die noch weiche Gipsschicht
 Nach ca. einer Stunde (Herstellerangaben unbedingt beachten) kann die
Gipsabformung vorsichtig aus dem Untergrund herausgelöst werden Bruchgefahr
 Erst nach weiteren Stunden der Trocknung (keinen Föhn verwenden) den
Schmutz von der Gipsabformung unter leicht fließendem Wasser abspülen
 Achtung: Zur Reinigung keine sonstigen Hilfsmittel wie z.B. Bürsten,
Schwämme, etc. verwenden!
o Abformen der Spur im Schnee mit Gips:
 Falls erforderlich, die Spur mit Schneewachsspray, Haarspray o.ä. mehrfach
einsprühen, bis sich eine zusammenhängende Schicht gebildet hat
 Gips in sehr kaltes Wasser streuen, da beim Abbinden Wärme entsteht.
 Den Gips rühren, bis der Abbindevorgang einsetzt (Löffel hinterlässt eine
träge, zufließende Furche)
 Anschließend den Gipsbrei rasch in die Spur einfüllen und eventuell durch
leichten Druck in der Spur verteilen
o Anwendung mit Dentalgips der Firma Giluform:
 0,25 Liter Wasser in ein Kunststoffsäckchen leeren (chargenbedingte
Abweichungen sind möglich)
 900 g Dentalgips (Giluform) in das Wasser einstreuen
 Ca. eine Minute (unter Vermeidung von Luftbläschen) durch Kneten des
Säckchens vermischen
 Gips eventuell über Gusskanal in die Spur einfließen lassen (je nach
Spurenuntergrund)
 Warten bis der Gips abgebunden hat (ca. 30 Minuten)
 Anmerkung: erfahrungsgemäß ist bei diesem Spezialgips keine Stabilisierung
in Form von Drahtgeflechten oder ähnlichem erforderlich
Eindruckspuren im Schnee / Abformen der Spur mittels Schwefel:
o Grundsätzlich:
 Schwefelblüte – pulverisierter Schwefel – ist besonders zur Spurensicherung
im Schnee bei tiefen Temperaturen geeignet
 Schwefelblüte kann auch zur Sicherung von Eindruckspuren in Erdboden,
Sand und Staub verwendet werden. Dabei ist jedoch (analog zur Sicherung
mit Gips) der Spurenbereich bei lockerem Material zu stabilisieren
o Vorgangsweise:
 Säuberung der Spur von nachträglich hineingelangten Fremdkörpern
 Schwefelblüte in einem Topf (z.B. mit Campingkocher) erhitzen. Bei ca. 115
°C verwandelt sich das Schwefelpulver in eine gelbe dünnflüssige Schmelze,


o
die ständig umgerührt werden sollte. Bei Erreichen dieses Zustandes darf
nicht weiter erhitzt werden, weil die Schmelze sonst verharzt
 Unter weiterem Umrühren lässt man die Schmelze nun solange abkühlen, bis
sich auf der Oberfläche feine Kristalle – nadelförmig – bilden. Nur in diesem
Zustand ist die Schmelze für das Ausgießen der Spur geeignet
 Dann die zähflüssige Schmelze über einen Gusskanal oder Spatel in die Spur
gießen (Stärke ca. 2 cm)
 Erklärung: Der in die Spur fließende Schwefel erstarrt schneller als der
Schnee schmelzen kann und nimmt so die Konturen der Spur an
 Wichtig: nach dem Erstarren vorsichtig vom Spurenuntergrund abheben –
hohe Bruchgefahr
Sicherung von Schuh- und Reifenabdruckspuren
 Fotografische Sicherung
 Wenn möglich im Original mit dem Spurenträger (z.B. Spuren auf Papier,
Schreibtischauflage, Abdeckplane, Plastikfolie)
 Bei Spuren auf Papier ist die oben aufliegende Seite zu beschriften, da
durchaus möglich ist, dass neben der Abdruckspur auf der Oberseite eine
Prägespur (Negativspur) auf der Unterseite des Blattes vorliegt . Solche
Spurenträger zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung und der damit
verbundenen Beeinträchtigung der Spur niemals in Plastikbehältnisse wie
Klarsichtfolien uä. asservieren (unbedingt Kuverts oder Schachteln
verwenden)
 Sicherung durch Abziehen mit schwarzer Gelatinefolie. Die Gelatinefolie ist
dabei unter Vermeidung von Luftblasen bzw. Lufteinschlüssen auf den
Spurenträger aufzubringen (Folie nicht zu fest anpressen). Der Gebrauch
eines breiten Gummirollers vermeidet hierbei störende Blasenbildung.
Entstandene Blasen müssen zumindest mit dem Handballen unter nicht zu
starkem Druck zum Rand hin weggedrückt werden.
 Die Gelatinefolie anschließend vorsichtig vom Untergrund abziehen (Dauer
bzw. Einwirkungszeit ist untergrund- und spurenabhängig), Deckfolie leicht
mit Gummiroller aufbringen und dabei auf Vermeidung von Luftblasen bzw.
Lufteinschlüssen achten.
 Zu beachten ist, dass die Deckfolie erst kurz vor Anfertigung der Fotografie
abgezogen werden darf, da jedes Abziehen der Deckfolie einen
Qualitätsverlust mit sich bringt. Auch würde ein längeres „Liegenlassen“ der
Gelatinefolie ohne Deckfolie dazu führen, dass Staub auf diese gelangt und
somit die Spurenqualität beeinträchtigt
 Sonderfälle hinsichtlich Sicherung von Abdruckspuren siehe unter Punkt
„Hilfsmittel zur Suche / Sichtbarmachung“
 Sicherung von Gummiabrieben (Tatortspuren) und Vergleichsmaterial von
Schuhlaufflächen, da diese unter Umständen für Vergleichsuntersuchungen
verwendet werden können. Schuhlaufflächen dürfen nicht beschädigt werden,
die Materialabnahme wird dem Labor überlassen.
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Untersuchungsersuchen







Tatort den Umständen entsprechen absperren und Schuh- bzw. Reifenspuren durch
schonendes Abdecken vor weiterem Zerstören durch Betreten, Befahren oder Einwirkung von
Witterungseinflüssen schützen
Gips und Schwefelabformungen in bruchsicherer, luftdurchlässiger Verpackung verwahren
und mit Füllmaterial (z.B. Zeitungspapier) polstern
DLK-Folien sind unmittelbar nach der Spurenabnahme zu fotografieren. Falls es vor Ort nicht
möglich ist, kann die Spur auf der DLK-Folie mit schwarzer Gelatinefolie unter Vermeidung
von Lufteinschlüssen bzw. Luftblasen abgezogen und mittels Aufbringen der Deckfolie
geschützt werden – Vorgang vermerken!
Untersuchungsersuchen haben Angaben über den / die Tatort(e), Spurenuntergrund,
Sicherungsmethoden, Gelegenheitsspurenverursacher, Witterungseinflüsse, etc. zu
beinhalten. Weiters sind Untersuchungsziele deutlich zu formulieren
Datum der Sicherstellung der Schuhe des Tatverdächtigen anführen
Anfertigung von Schuh- und Reifenvergleichsabdrucken
Grundsätzlich:
Für Vergleichsuntersuchungen (zwischen dem Täterschuh bzw. Reifen des
Täterfahrzeuges und der Tatortspur) sind die zu untersuchenden Schuhe und Reifen
jedenfalls im Original erforderlich
o Die Zuordnung von zu behandelnden Schuhen zu einer bestimmten Person ist zu
klären (z.B. Besitzverhältnisse, Benutzung)
o Auf eine entsprechende Behandlung der Schuhe bzw. Reifen zum Zwecke der
Durchführung weiterer Untersuchungen ist zu achten (ev. DNA-Untersuchung,
Glasuntersuchung, Faseruntersuchung, etc.)
o Entsprechende Lagerung von vorläufig sichergestellten Schuhen und Reifen wegen
der Gefahr der Schimmelbildung (aufgrund vorhandener Restfeuchtigkeit)
o Die Abnahme von Reifenvergleichsabdrucken unterscheidet sich von der Abnahme
von Schuhvergleichsabdrucken und bleibt versierten Spurensicherungsbeamten
vorbehalten
Vorgangsweise bei Vergleichsabdrucken von Schuhen, wenn keine Originalschuhe
(Täterschuhe) übermittelt werden:
o Vor der Anfertigung der Vergleichsabdrucke sollten die Schuhe samt Laufflächen
formatfüllend fotografiert werden. Diese Fotografie dem Vergleichsabdruck beilegen
o Schuhlaufflächen, von denen Vergleichsabdrucke abgenommen werden müssen,
haben absolut trocken zu sein
o Eingetretene Gegenstände (z.B. Steine, Glassplitter etc.) keinesfalls entfernen
Mögliche Behandlungsmethoden:
o die Schuhlaufflächen mit Silikonspray leicht einsprühen oder mit Vaseline leicht
einfetten und anschließend mehrere Probeabdrucke auf saugendem Papier
anfertigen, damit überschüssiges Material entfernt wird. Dann ein weißes A4-Blatt auf
eine weiche Unterlage legen (Moosgummi, Zeitungsstapel oder ähnliches) und die
Lauffläche mit entsprechendem Druck diagonal zu zwei Ecken des A4-Blattes
aufrollen. Anschließend den Schuhabdruck auf dem A4-Blatt mit Magna schwarz o.ä.
einfärben. Bei Verwendung von Magna tiefschwarz kann die Untergrundeinfärbung zu
intensiv ausfallen
o Das A4-Blatt mit folgenden Mindestangaben beschriften: Dienstelle, Geschäftszahl,
Name des durchführenden Beamten, Datum der Abnahme und ev. Datum der
vorläufigen Beschlagnahme, Personendaten des Schuhbesitzers bzw. -benützers,
Marken- und Größenbezeichnung des Schuhes und Beschreibung des
Abnützungsgrades bzw. von Beschädigungen der jeweiligen Lauffläche
o Anschließend den Vergleichsabdruck und das Foto in einer Klarsichtfolie verwahren
(pro Vergleichsabdruck – nicht Paar – eine Klarsichtfolie verwenden)
o


5) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Untersuchungsersuchen
Vergleichsschuhe sind in eindeutig beschrifteten Kartonschachteln, Papiersäcken oä. (wegen der
Gefahr der Schimmelpilzbildung ist unbedingt eine luftdurchlässige Verpackung zu verwenden) zu
verwahren.
Im Untersuchungsersuchen sind die Untersuchungsanträge deutlich zu formulieren.
6) Anmerkungen / Notizen



Fußspuren (eines unbekleideten Fußes) werden im Regelfall wie daktyloskopische Spuren
gesichert
Für besondere Spurensituationen (textile Spurenträger, Sichtbarmachung und
Kontrastverstärkung von schwach erkennbaren Spuren mit chemischen Mitteln) sind versierte
Spurensicherungsbeamte hinzuzuziehen
Die gemessene Lauffläche einer Tatortspur (Schuhspur) lässt nicht unbedingt auf die
Schuhgröße des Spurenverursachers schließen. Daher Schuhgrößenangaben in den
Tatortberichten unbedingt vermeiden!
Textilien
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche / Spurensicherung
3) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
4) Anmerkungen / Notizen
5) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Textilien sind Gebilde aus versponnenen Fasern, wie z.B. Kleidungsstücke Bettzeug, Taschentücher, ,
Seile, etc
2) Spurensuche / Spurensicherung


Jedes Textilstück zunächst fotografieren, beschreiben (Auffindungsstelle, Art und
Etikettangaben wie z.B. Material, Größe, Marke; Beschädigungen, Anhaftungen, etc.
vermerken)
Anschließend Textilien einzeln und zusammengelegt verpacken, wobei wenn möglich darauf
zu achten ist, dass zwischen den aufeinander zu liegen kommenden Textilseiten Seidenpapier
eingelegt wird, um eine Veränderung am Spurenbild zu vermeiden.Zugluft ist zu vermeiden,
damit Fasern, etc. nicht vertragen werden können
3) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand





Nasse, feuchte oder verschwitzte Textilien müssen vor dem Verpacken sachgerecht
getrocknet werden (Kontamination vermeiden, d.h. Täter- und Opferkleidung in verschiedenen
Räumen, z. B. in speziellen Kartonkleiderboxen trocknen, etc.). Sollten Faserspuren gesichert
werden, dürfen die Textilien auf keinen Fall im ventilierten Trockenschrank getrocknet werden
Im Regelfall sollten Textilien in Papiersäcken oder Packpapier verpackt werden. Niemals
nasse oder feuchte Gegenstände darin verpacken.
Ausnahme: Nachweis von flüchtigen Stoffen. In diesem Falle sind die Textilien sofort luftdicht
in ausgeheizte Mehrschicht-Aluminiumsäcken oder Polyamidsäcken zu verpacken
Für kurzfristige Transporte können nicht trockene Spurenträger in Kunststoffsäcke gepackt
werden
Textilien nicht in Behältnisse „stopfen“ sondern spurenschonend einbringen, insbesondere
wenn offensichtliche Fremdanhaftungen wie z.B. Schmauch vorhanden sind.
Verpackungsbehältnisse ausreichend und unverwechselbar beschriften. Es soll zumindest die
Dienststelle, die Aktenzahl, der Betreff und der Inhalt angeführt werden.
4) Anmerkungen / Notizen
Kunststoff- und Papiertragtaschen (Kaufhaustragtaschen) sind als Behältnisse für Textilien nicht
zugelassen.
Textile Beschädigungen, wie Risse, Schnitte, Scheuerstellen, Hitzeeinwirkungen, Verknotungen,
können wesentliche Hinweise auf Täter und Tatablauf geben.
Knoten von Umschlingungen / Strangwerkzeugen nie lösen, sondern weit von der Verknotung entfernt
durchtrennen und eventuell Schnur oder Draht als Hilfsverbindung anbringen.
Abklebungen für die Faserspurenauswertung sollen nach Möglichkeit von der anfordernden
Dienststelle selbst angefertigt werden.
Leiche
Feststellung des Todes
entomologische Spuren
Allgemeines
Identifizierung
Feststellung der Todesart
Feststellung der Todesursache
Totenbeschau und Obduktion
Plötzlicher Tod aus natürlicher Ursache
Gewaltsamer Tod
Feststellung des Todes
Feststellung des Todes
Allgemeines
Identifizierung
Feststellung der Todesart
Feststellung der Todesursache
Totenbeschau und Obduktion
Plötzlicher Tod aus natürlicher Ursache
Gewaltsamer Tod
Allgemeines
1) Vorbemerkungen
2) Unsichere Zeichen des Todes
3) Sichere Zeichen des Todes
a) Totenflecken:
b) Totenstarre:
c) Späte Leichenerscheinungen:
4) Formulare
1) Vorbemerkungen:
Auf dem Tatort spielen der „klinische Tod“ und die sogenannten sicheren „Todeszeichen“ eine
wesentliche Rolle.
Es ist kein Märchen, dass Lebende für tot erklärt worden sind. Es sind sogar bis in die neueste Zeit
hinein Fälle bekannt, wo für Lebende Totenscheine ausgestellt worden sind.
2) Unsichere Zeichen des Todes:
Abkühlung, Reflexlosigkeit, Pulslosigkeit, (scheinbarer) Atemstillstand, Leichenblässe, Vertrocknungen
an Schleimhäuten und Wunden, etc.
Unsichere Todeszeichen kommen auch beim sogenannten „Scheintod“ (z.B. Vergiftung mit
Schlafmittel) vor und sind keinesfalls als Kriterium des Todes anzusehen.
3) Sichere Zeichen des Todes:
a) Totenflecken: Sie entstehen nach Herz- Kreislaufstillstand, weil das Blut im Gefäßsystem gemäß
der Schwerkraft nach unten sinkt.
Die Bildung der ersten Totenflecken (meist blau-violett) erfolgt nach zwanzig bis dreißig Minuten, bei
Rückenlage zuerst hinter den Ohren und im Nacken.
Die Totenflecken sind nach ein bis zwei Stunden an den unten befindlichen Körperregionen
ausgebildet, nach sechs Stunden infolge Blutzellenverdichtung in den Gefäßen fixiert und bleiben
dann, auch nach Lagewechsel, bestehen. Bis zu zwölf Stunden nach Todeseintritt können durch
Lagewechsel, auch neue auftreten. Die Totenflecken dienen nicht nur als sichere Todeszeichen, sie
können auch als Hilfsmittel zur Todesart und Todeszeit-einschätzung verwendet werden. Auch
Lageveränderungen können damit beurteilt werden.
b) Totenstarre: Sie beginnt nach dreißig Minuten bis zwei Stunden nach dem Tode und ist nach acht
bis zwölf Stunden voll ausgebildet.
Die Muskulatur erstarrt zuerst in den vital am stärksten beanspruchten Körperteilen, bzw. den einer
Dauerbelastung unterliegenden (Unterkiefer, Sprunggelenke), dann im übrigen Körper. Wärme
beschleunigt, Kälte verzögert den Ablauf.
Wird die Totenstarre gewaltsam durch Bewegung in einem Gelenk gelöst („Brechen der Totenstarre“),
z.B. beim Entkleiden, so kann sie bis höchstens ein bis acht Stunden nach dem Tode wieder eintreten.
Gewöhnlich bleibt die Totenstarre bei Zimmertemperatur ca. zwei Tage bestehen.
c) Späte Leichenerscheinungen:
Mehr oder weniger lange Zeit nach dem Tode machen sich an und in der Leiche Auflösungs- und
Zersetzungserscheinungen bemerkbar, die ihrer Ursache nach auf autolytische Prozesse sowie
Fäulnis- und Verwesungsvorgänge, klimatische Einflüsse und nicht zuletzt auch auf Tierfraß
zurückzuführen sind.
Unter Autolyse versteht man die Selbstauflösung von Gewebe durch körpereigene Wirkstoffe die
während des Lebens zum Ablauf biochemischer Reaktionen unentbehrlich sind.
Fäulnis und Verwesung sind Erscheinungen, die sich unter Mitwirkung von Bakterien vollziehen, wobei
die Fäulnis gewöhnlich von autolytischen Vorgängen eingeleitet wird.
Die meist zuerst erscheinende Fäulniswirkung ist eine Grünfärbung im Bereich der Bauchdecke,
später wird der Körper aufgebläht und Flüssigkeit tritt aus.
Die Zerstörung, besonders an freiliegenden Leichen, erfolgt durch die Leichenfauna.
Fliegen legen sehr rasch in feuchten Bereichen Eier ab, die Fliegenmaden, aber auch Ameisen
können einen Leichnam innerhalb weniger Wochen völlig skelettieren.
Bei Trockenheit und guter Luftzufuhr (Dachboden, Gruft, Scheune) kommt es zur starken
Verdunstung, nicht selten zur Mumifikation.
Fettwachsbildung beobachtet man hingegen, wenn die Leiche längere Zeit unter gänzlichem oder
teilweisem Luftabschluss in Nässe gelegen hat (Wasserleichen, feuchte Gräber).
Fettwachs stellt eine halbweiche, meist schmierige oder fettige Maße von grau-gelblicher bis rötlicher
Farbe dar. Das Fettwachs selbst hat einen ranzigen, käsigen Geruch.
Identifizierung
1) Vorbemerkungen:
Nur wenn Vergleichsmaterial vorhanden ist, kann eine Identifizierung durchgeführt werden.
2) Identifizierungsmethoden:
Nichtbiologische Methoden
1. Direktes Identifizieren mittels Lichtbild eines Ausweises, Anerkennungszeugen
2. Identifizieren durch Materialüberprüfung (Kleidung, Schmuck, Dokumente, usw.)
3. Identifizieren durch Ausschlussverfahren
Biologische Methoden
1. Vergleich von Finger- und Handflächenabdrücken, selten auch Fußabdrücke
2. DNA
3. Zahnschema
4. Beschreibung der Leiche (Geschlecht, Alter, Rasse, Haar- und Augenfarbe, Narben,
Missbildungen, Amputationen, Tätowierungen, Nasen-, Ohren- und Mundmerkmale, usw.)
Feststellung der Todesart
Hier ist natürlicher oder unnatürlicher Tod gemeint. Unnatürlicher Tod liegt vor, wenn nicht
Krankheiten, sondern andere Umstände (äußere Gewalteinwirkung, Vergiftung, extreme Hitze oder
Kälte, Nahrungsentzug, Stromeinwirkung usw.) den Tod herbeigeführt haben.
natürlicher Tod: unnatürlicher Tod:
* Ergebnis chronischer Krankheit * Unfall
* plötzlicher Tod infolge unbemerkter * Suizid
oder nur kurz andauernder Krankheit * durch andere Personen verursacht
bzw. entsprechender Disposition (vorsätzlich oder fahrlässig)
Die kriminalistisch bedeutsame Frage ist daher zunächst immer auf die Todesart gerichtet -
Feststellung der Todesursache
Bei natürlichen Todesfällen gelingt es meist nicht, die Todesursache exakt herauszufinden.
Beim unnatürlichen Tod ist es gerade umgekehrt. Hier wird die Diagnose meist schon auf dem Tatort
gestellt (Stich, Schuss, Erhängen, Erdrosseln, Einwirkung durch stumpfe Gewalt usw.), meist klärt die
Obduktion die Einzelheiten auf.
Totenbeschau, kriminalpolizeiliche Leichenbeschau und Obduktion
1) Totenbeschau:
In Österreich geht jeder Leichenbestattung die ärztliche Totenbeschau voraus, um sowohl den Tod,
die Todesart sowie auch die Todesursache festzustellen. Die Beschau erfolgt aber nur, wenn kein
Verdacht auf Fremdverschulden besteht, da sonst wichtige Spuren zerstört werden könnten, und
erfolgt nach landesgesetzlichen Bestimmungen.
2) Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau:
Die kirminalpolizeiliche Leichenbeschau dient in erster Linie der Feststellung von Anhaltspunkten über
das Vorliegen von Fremdverschulden, bzw. Fremdeinwirkung und beschränkt sich auf die äußere
Beschaffenheit der Leiche und der Besichtigung des Ortes der Auffindung.
Darüber hinaus dient die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau der Feststellung der Identität des
verstorbenen Menschen.
Die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau ist unter Beiziehung eines Arztes vorzunehmen.
Diesbezüglich besteht ein Formularvordruck für den ärztlichen Befund, welcher im Downloadbereich
des BM.I (Sek II) zur Verfügung steht und den Ärzten anzubieten ist.
Die Leiche ist auszukleiden und umzuwenden, alle Körperöffnungen sind zu untersuchen und dabei ist
auf sichere Zeichen des Todes zu achten!
Auf Gesichtsschädel, abnorme Beweglichkeiten (Knochenbrüche), Narben, Genitale, Hände,
Tätowierungen, Bekleidung, Schmuck, Uhren, mitgeführte Gegenstände ist genau zu achten.
Wird noch vor der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau die Staatsanwaltschaft verständigt und von
dieser die Obduktion angeordnet, ist von einer kriminalpolizeilichen Leichenbeschau abzusehen.
Verpflichtende kriminalpolizeiliche Leichenbeschau bei:








Verdacht auf Fremdverschulden und Selbstmord
Unfall
Säuglingen und Kleinkindern bis 6 Jahre
Auffindung eines Fötus
Todesfälle in gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Verwahrung
Auffindung von Leichen und Skelettteilen
Ungeklärter Todesursache
Suchtmittelleichen
3) Obduktion:
Wird eine Obduktion angeregt bzw. angeordnet so ist ein Leichenbegleitschein auszustellen.
Die bei einer Obduktion (Leichenöffnung) vermittelten Erkenntnisse umfassen sowohl die äußere als
auch die innere Untersuchung der Leiche (vor allem hinsichtlich kriminalistisch bedeutsamer
Merkmale, die Art und Weise der Beibringung von Verletzungen, Fertigkeiten des Täters,
psychopathologisch geprägte Einwirkungen).
Plötzlicher Tod aus natürlicher Ursache
1) Vorbemerkungen
2) Plötzlicher Tod im Säuglings- und Kleinkindesalter
3) Plötzlicher Tod im Erwachsenenalter
4) Formulare
1) Vorbemerkungen:
Todesfälle bei denen kein Fremdverschulden vorliegt, es handelt sich dann um den sogenannten
„plötzlichen Tod aus natürlicher Ursache“. Hier tritt der Tod plötzlich aus scheinbar voller Gesundheit
heraus ein, oder zumindest unerwartet nach kurzer, banaler Krankheit.
Der diagnostische Rückschluss ist allerdings weder aus der Plötzlichkeit noch aus der Unerwartetheit
eines Todeseintritts möglich, da ja diese Kriterien ohne weiters auch für einen Tod durch
Fremdverschulden gelten können.
Die Tatortbesichtigung ist natürlich von wichtiger Bedeutung. Vor allem aber die Leichenbeschau, die
keinerlei Hinweise auf Fremdverschulden gibt.
Achtung: Vergiftungen, Stromeinwirkungen, etc., sind nur schwer zu erkennen. Nur eine Obduktion
kann die wahre Todesursache klären.
Im allgemeinen unterscheidet man zwei Gruppen von natürlichen Todesursachen:
1. plötzlicher Kindstod
2. plötzlicher Tod im Erwachsenenalter
2) Plötzlicher Tod im Säuglings- und Kleinkindesalter:
SIDS = Sudden Infants Death Syndrome (Wiegentod)
Die Vorgeschichte ist meist recht typisch. Die Eltern berichten, dass sie das Kind tot im Kinderwagen
oder im Bett vorgefunden haben. Krankheitszeichen werden verneint oder es wird von leichteren
allgemeinen Unwohlsein oder Schnupfen gesprochen. Das Alter der Kinder liegt überwiegend unter
einem Jahr, oft sind sie nur zwei bis sechs Monate alt.
Nicht vorschnell Vernachlässigung, Pflegeschäden oder soziales Milieu verantwortlich machen.
Selbstverständlich darf man einen Verdacht auf Fremdverschulden nie außer Acht lassen: Die einzige
Erklärung kann in diesen Fällen die gerichtliche Obduktion bringen.
4) Plötzlicher Tod im Erwachsenenalter:
Erkrankungen des Herzens:
Diese spielen bei Erwachsenen die größte Rolle (über 50 %). Männer stellen den größten Anteil
(Herzinfarkt). Schon bei der Leichenbeschau und Erhebung der Vorgeschichte auf Risikofaktoren wie
Nikotinverfärbung der Finger, Übergewicht, erhöhter Blutdruck, Stoffwechselstörungen achten.
Erkrankungen der Atmungsorgane:
Ihr Anteil liegt bei etwa 20 %. Häufig sind Lungenentzündungen, (oft bei Alten oder Bettlägerigen und
bei Alkoholikern).
Auch an einen Verschluss der Luftwege durch Fremdkörper (Bolustod) oder an Einatmung von
gewerblichen Gasen ist zu denken. Auch Luftembolie, Lungen- und Fettembolien müssen in
Erwägung gezogen werden.
Gehirnerkrankungen und Erkrankungen der Bauchhöhle:
Beim Erwachsenen ist hier vor allem an Blutungen durch geplatzte Arterien zu denken – Schlaganfall.
Hirnentzündungen und Tumore können ebenfalls Ursache sein.
Bauchhöhlenerkrankungen sind nur 10 % Ursache. An Leber, Bauchspeicheldrüse sowie an Magenund Speiseröhrenblutungen muss – neben selteneren Befunden – ebenfalls gedacht werden.
Gewaltsamer Tod
1) scharfe Gewalt: Stich- und Schnittverletzungen
2) Halbscharfe Gewalt
3) Stumpfe Gewalt
4) Erhängen
5) Erdrosseln
6) Erwürgen
7) Ersticken auf andere Weise
8) Ertrinken, der Tod im Wasser
9) Schussverletzungen
10) Vergiftungen
11) Verbrennung, Verbrühung
12) Formulare
1) scharfe Gewalt: Stich- und Schnittverletzungen:
a) Stichverletzungen:
Es handelt sich um scharfrandige Gewebsdurchtrennungen mittels spitzer, und meist scharfer
Gegenstände. Man kann zwischen Stichwerkzeugen (Messer, Schraubenzieher), Stichwaffen (Dolch,
Bajonett, Stilett) und Zufallsfremdkörpern (Glassplitter) unterscheiden.
Die Verletzungen haben eine Einstichwunde, einen Stichkanal und – sofern ein Körperteil perforiert
wurde – eine Ausstichöffnung.
b) Schnittverletzungen:
Eine Schnittwunde ist lang bei meist geringer Tiefe und hat spitze Wundwinkel, die sich in feinen
Ausläufern fortsetzen können. Die Wundränder sind glatt, es sei denn, die Schneide hat Scharten
oder einen Wellenschliff.
2) Halbscharfe Gewalt:
Hiebverletzungen stellen den Übergang zur stumpfen Gewalt dar, weil sie in der Regel durch schwere
wuchtige Gegenstände wie Beile, Äxte, Hacken, Säbel verursacht werden. Neben ihrer mehr oder
weniger ausgeprägten Schärfe haben diese auch eine zertrümmernde Wirkung. Hiebwerkzeuge
haben vielfach Scharten, die an Wunden und Knochen Spuren hinterlassen können.
Unterscheidungsmerkmale zwischen Mord und Selbstmord:
Selbstmord:
keine Kleidung beschädigt
Tatwaffe vorhanden
Blutbeschmierung der Tathand
parallele Probierschnitte bzw. Stiche
bei Halsschnitten typische Schrägrichtung
geordnete Umgebung, Abschiedsbrief
Mord:
Kleidung durchstoßen
Tatwaffe fehlt häufig
oft Abwehrverletzungen
unregelmäßige Schnitt- und Stichverteilung
bei Halsschnitten oft bis auf die Wirbelsäule
geschnitten
Verletzungen auch am Rücken
ungeordnete Umgebung, oft Kampfspuren
3) Stumpfe Gewalt:
Unter „stumpfer Gewalt“ versteht man die Einwirkung von breitflächigen oder stumpfkantigen
Gegenständen, jedoch auch so, dass der Körper beim Sturz, Fall oder Stoß mit diesen in Berührung
kommt. Die Wunden können außerordentlich mannigfaltig sein, von leichten, oberflächlichen
Hautabschürfungen bis zu schwersten Verletzungen, Knochenbrüchen und Zertrümmerungen. Die
Gegenstände, die die Verletzungen hervorrufen, reichen von der Faust über Gegenstände bis zu
großen Verkehrsmitteln.
4) Erhängen:
Ein Erhängen liegt dann vor, wenn ein ganz oder teilweise um den Hals geführtes, an einem
Aufhängepunkt fixiertes Strangwerkzeug (Strick, Seil, Kabel, Gürtel, Teile von Kleidungsstücken)
durch das Eigengewicht des Körpers soweit unter Zug gesetzt wird, dass es zu einer Kompression
von Halsweichteilen kommt. Am Hals beobachtet man die Strangfurche, die spitz nach oben
zusammenläuft.
Ansonsten sind an der Leiche keine besonderen Auffälligkeiten vorhanden.
5) Erdrosseln:
Beim Erdrosseln wird das Strangwerkzeug nicht wie beim Erhängen, durch das Körpergewicht,
sondern durch fremde, seltener die eigene Hand zugezogen. Die Schädigung ist im Grunde die
gleiche, wie beim Erhängen, die Kompression der Halsorgane erfolgt jedoch beim Erdrosseln
ungleichmäßiger; der Verschluss der Schlagader erfolgt später als die Abklemmung der Blutadern.
Deshalb findet man an den Leichen Erdrosselter meist stark ausgeprägte Blutungen im Bereich der
Oberlider, aber auch der Stirne, in der Haut der Jochbeingegend und hinter den Ohren.
Im Gegensatz zur Strangfurche (Erhängen) verläuft die Drosselfurche fast immer annähernd
horizontal.
6) Erwürgen:
Beim Erwürgen wird der Hals nicht durch ein Strangwerkzeug, sondern durch die Hand komprimiert.
Erwürgen ist praktisch immer Fremdverschulden.
Zum Würgen werden eine oder aber auch beide Hände benutzt, es kann von vorne oder von hinten
gewürgt werden. Bei der äußeren Besichtigung der Leichen fallen in erster Linie Blauverfärbung des
Gesichtes, Bindehautblutungen in den Augen und Punktblutungen an der Gesichtshaut auf.
Charakteristisch sind die Würgespuren in der Halshaut; sie stellen sich als Blutunterlaufungen,
Kratzer, Hautvertrocknungen und Nageleindrücke dar.
7) Ersticken auf andere Weise:
Verschluss der Atemwege durch Zuhalten von Mund und Nase kommt praktisch nur als Kindestötung
und bei Säuglingen vor; der Verschluss der Atemöffnungen wird hier auch durch Bedecken mit
weichen Gegenständen (Bettzeug, Körper der Mutter) absichtlich oder unabsichtlich bewirkt. Der
Leichenbefund bietet außer allgemeinen Erstickungszeichen oft nichts charakteristisches, weshalb die
Diagnose allein aus dem anatomischen Befund meist nicht möglich ist.
Der Verschluss der oberen Luftwege kann auch durch Knebelung erfolgen. Während eine Knebelung
bei Erwachsenen im Allgemeinen als Nebenbefund bei anderen Todesursachen festzustellen ist,
kommt das Ausstopfen von Mund und Rachen bei Neugeborenen als selbständige Tötungsart vor.
Selbstmord durch Knebelung ist selten.
Oberflächliche Verschüttung kann gleichfalls zur Verlegung der Luftwege durch Sand, etc., oft mit
weitgehender Aspiration des Materials, führen.
Vom Bolustod (Bissentod) spricht man, wenn ein übergroßer Bissen oder ein Fremdkörper beim
Verschlucken im Kehlkopfeingang stecken bleibt. Solche Todesfälle treten häufig bei Alkoholikern
mittleren bis vorgerückten Lebensalters auf.
8) Ertrinken, der Tod im Wasser:
Beim eigentlichen Ertrinkungstod handelt es sich um Erstickungsvorgänge, die durch Abschluss der
äußeren Luftwege infolge Einatmung von Wasser zustande kommen.
Die äußere Besichtigung Ertrunkener zeigt manchmal eine stark ausgeprägte Leichenblässe der Haut,
in anderen Fällen fällt eine Blaufärbung auf.
Bei einer Liegedauer von mehreren Stunden im Wasser tritt an der Leiche die Waschhautbildung an
den Fingerkuppen auf, sie kann jedoch bei warmem Wasser auch schon nach einer Stunde deutlich
sichtbar sein (Quellung und Runzelung der Haut). Von großer Bedeutung sind postmortale
Verletzungen, die besonders beim Treiben in seichten Flüssen vorkommen. Da die Leichen meist in
Bauchlage im Wasser treiben, entstehen Schleifspuren an der Stirn, der Nase, dem Handrücken,
sowie der Knie- und Fußspitzen bzw. der Schuhkappen.
Auch Knochenverletzungen kommen vor. Die Kleidung ist an den entsprechenden Stellen zerrissen,
die Wunden enthalten Schlamm und Sand. Bei längeren Treibstrecken kann die Kleidung völlig
verloren gehen. Weitere Verletzungen nach dem Tod können auch durch Hängenbleiben an Wehren
und Schleusen oder durch Schiffsschrauben (scharfrandige, oft parallele Wunden) entstehen.
9) Schussverletzungen:
Schussverletzungen sind Wunden durch Projektile aus Schusswaffen. Ziel der Schussuntersuchung
ist die möglichst genaue Rekonstruktion der Tatumstände bei Schussabgabe.
Von kriminalistischem Interesse ist die Unterscheidung von Ein- und Ausschuss.
Einschusszeichen: Abstreifring (scharf konturierter Schmutzring, 1-2 mm breit, tief-schwarz ölig
glänzend und unmittelbar dem Einschussrand nach außen anschließend.
Nahschuss (Mündungsabstand Wunde <50 cm):
Anzeichen sind: Stanzmarke, sternförmige Hautaufplatzung, (nur extremer Nahschuss)
Schmauchhöhle, Schmauchhof, Pulverrückstände, Brandgeruch und Rötung sowie thermische Haarund Hautschäden.
Fernschuss (Mündungsabstand >50 cm):
Ein Einschuss ohne Nahschusszeichen. Er ist gekennzeichnet durch einen Abstreifring, einen
Schürfsaum und einen Kontusionshof.
Ausschuss:
stellt eine ebenfalls rundliche, vielfach aber auch schlitzförmige oder strahlige Wunde dar, Er ist nur
dann größer als der Einschuss, wenn sich das Geschoß durch Knochenpassage verformt und
Knochensplitter mitgerissen hat oder als Querschläger austritt. Die Größe des Schussloches ist auch
deshalb kein verlässliches Kriterium, weil die beim Schuss mit angesetzter Waffe entstehende
Einschussplatzwunde den Ausschuss an Größe meist wesentlich übertrifft.
Schusskanal:
führt durch den verletzten Körperteil von Ein – zum Ausschuss.
10) Vergiftungen:
Fehlen alle Hinweise, sowohl die, die für einen natürlichen, als auch jene, die für einen unnatürlichen
Tod sprechen, so muss man stets an eine Vergiftung denken.
Es gibt:
Absichtliche Vergiftung durch fremde Hand (Giftmord, vorsätzliche Gesundheitsschäden durch
Giftbeibringung),
Absichtliche Vergiftung durch eigene Hand (Suizid, Selbstbeschädigung, Gewöhnung und Sucht
Unabsichtliche Vergiftung (durch fremde oder eigene Hand, fahrlässig oder zufällig)
Kriminalistische Hinweise auf dem Tatort:
Sowohl beim Lebenden als auch beim Toten müssten die äußeren Umstände eingehend betrachtet
werden, wie auffälliger Geruch im Raum oder Färbung der Leiche. Auf leere oder teilweise gefüllte
Medikamentenpackungen, oder sonstige Behälter (Pflanzenschutzmittel) sowie leere Einwegspritzen
(Suchtgift) ist besonders zu beachten.
11) Verbrennung, Verbrühung:
Durch Flammeneinwirkung entstehen, je nach dem wie lange die Einwirkung dauert, Verbrennungen.
1. Grad = Rötung der Haut
2. Grad = Blasenbildung der Haut
3. Grad = Verschorfung
4. Grad = Verkohlung
Allgemein führen zum Tode: Verbrennungen 2. Grades, wenn mehr als die Hälfte, Verbrennungen 3.
Grades, wenn mehr als ein Drittel der Körperoberfläche betroffen ist; bei Kindern genügt schon eine
wesentlich geringere Ausdehnung.
Brandleichen weisen häufig alle Zeichen der Verbrennungsstadien auf, da nur selten alle
Körperabschnitte der Hitze gleichmäßig ausgesetzt sind.
Verbrennungen haben meist einen Unglücksfall zur Ursache.
Bei Verbrühungen (betreffen am häufigsten Kleinkinder) gibt es nur die Grade 1 bis 3.
Selbstmord und Mord durch Verbrennungen sind selten; dagegen wird eine Brandlegung öfters
benutzt, um irgendeinen Tatbestand zu verschleiern, sei es, dass ein Selbstmörder sich nach
vorheriger Brandlegung erschießt, sei es, dass ein Mörder die Wohnung oder das Auto des Opfers
anzündet, um einen Unglücksfall vorzutäuschen oder die Leiche mit den Spuren seiner Tat zu
beseitigen.
entomologische Spuren
1) Bezeichnung / Definition
2) Auswertungsmöglichkeiten
3) Spurensuche
4) Spurensicherung
5) Spurenschutz
6) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
7) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Entomologische (insektenkundliche) Spuren können wichtige Hinweise über den Todeszeitpunkt einer
Person und / oder die Liegezeit einer Leiche an einem bestimmten Ort (postmortale
Leichenverbringung), die Anwesenheit eines Beschuldigten am Tatort oder Anhaltspunkte auf
Sexualdelikte (Eier oder Maden im Anal-, Genitalbereich), die Lage von Verletzungen oder das
Vorhandensein von Vergiftungen geben. Insektenkundlich relevant sind insbesondere verschiedene
Fliegenarten und Käfer in all deren Entwicklungsstadien (z.B. Eier, Maden, Larven, Puppen,
Puppenhüllen, ausgereifte Insekten).
2) Auswertungsmöglichkeiten:
Morphologische Artenbestimmung, Altersschätzung der Tiere und dadurch Rückschlüsse auf die
Liegezeit
Molekularbiologische Artbestimmung (DNA)
Toxikologische Untersuchungen (Maden nehmen beim Fraß Giftstoffe auf)
3) Spurensuche
Die Asservierung und Dokumentation entomologischer Spuren muss unbedingt vor Lageänderungen
der Leiche stattfinden.
Eier und Maden finden sich an Gesichtsöffnungen, Wunden, ev. Genital-, Analbereich, Ausbreitung
über Hals in den Rumpf.
Wandernde Maden (leere Kröpfe), Puppen und leere Puppenhülsen finden sich in einiger Entfernung
in den oberen Erdschichten bzw. unter Teppichen, Möbeln, Sockelleisten, in Ritzen oder
Kleidungsstücken (Hemdtaschen etc.).
Puppen oder Puppenhülsen werden häufig mit Nagetierkot o.ä. verwechselt.
Käfer und Käferlarven finden sich unter Steinen, Blättern, Ästen oder unter der Leiche.
Tote, ausgereifte Insekten sind im Bereich der Fensterinnenseite vorzufinden.
4) Spurensicherung







Fundlage dokumentieren (Beschreibung, Foto, Skizze)
Umgebungstemperatur, Bodentemperatur sowie ev. die Temperatur im Zentrum von größeren
Madenansammlungen müssen am Auffindungsort protokolliert werden
In Räumen ist auf offene Fenster oder eingeschaltete Heizkörper sowie auf die Möglichkeit
direkter Sonneneinstrahlung zu achten
Aufzeichnung des Temperaturverlaufes am Auffindungsort für weitere 3-5 Tage
Fliegenmaden aller Längen von unterschiedlichen Stellen (auch abseits der Leiche) in großem
Umfang (pro Entnahmestelle ca. 30 Stk.) sicherstellen. Federstahlpinzette oder Löffel zur
Sicherung verwenden
Eine Hälfte der Tiere wird durch Übergießen mit siedendem Wasser abgetötet, anschließend
in 70%igem Ethanol verwahrt
Die andere Hälfte wird lebend in ein mit Luftlöchern ausgestattetes Gefäß (z.B.
Wurmköderdose der Angler) verbracht und bei dokumentierter Temperatur (z.B. ca. +20 Grad
Celsius in Styroporbox) ehestmöglich der entomologischen Begutachtung und Weiterzucht
unter kontrollierten Bedingungen zugeführt


Puppen werden gleich wie Fliegenmaden behandelt (Ethanol- u. Lebendasservierung). Leere
Puppenhülsen sind trocken in einem geeigneten, sauberen Behältnis zu sichern
Da sich Puppen bzw. Puppenhülsen in oberen Erdschichten befinden können, sollte unter der
Leiche bzw. in einem Abstand von ca. ½ Meter neben der Leiche je eine Bodenprobe bis zu
einer Tiefe von ca. 20 cm gezogen werden
5) Spurenschutz


In Räumlichkeiten trotz Geruchsbelästigung niemals Fenster oder Türen offen stehen lassen
(auslüften)
Augenscheinlich verschiedene Insektenarten sind getrennt voneinander zu asservieren
(andere Gefäße)
6) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Lebende Insekten ausschließlich in belüfteten Behältnissen verwahren. Eier und Maden auf ein
kleines Stück Leber als Nahrung geben und den Boden des Gefäßes mit saugfähigem Material (z.B.
Sägemehl, Vlies) bedecken - Versand unter konstanter, dokumentierter Temperatur.
Jede Spur ist einzeln zu verpacken und eindeutig und unverwechselbar zu beschriften.
mechanische Spuren
Mechanische Spuren
Farben / Lacke
Glas
Passstücke
Schloss und Schlüssel
Werkzeugspuren
Reifenspuren + Schuhspuren
Farben / Lacke
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
5) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Die Spuren treten als kompakte Teilchen (Splitter), als Abrieb, Anschmierung, Einschmelzung und als
feinster Niederschlag vom Sprühnebel auf.
Nebst dem Farbeindruck und der Struktur sind die Schichtung und die Schichtdicken besonders
aussagekräftig. Auch sind gegebenenfalls Passstückvergleiche möglich.
Sie sind von Bedeutung bei:

Verkehrsunfällen z.B. auf der Fahrbahn, am flüchtigen Fahrzeug, an beschädigten
Gegenständen (Leitplanken, Fahrrad) und am überfahrenen Fußgänger.
Obwohl Lacke Massenprodukte sind, können Zuordnungen möglich sein, zu einer
bestimmten Automarke, zu einem bestimmten Modell und zum Baujahr; nur wenn gesamte
Lacksplitter (mind. 2 Schichten) gesichert werden kann

Einbruchsdiebstahl, durch Übertragungen von Tatwerkzeug auf den Spurenträger
(Geldkassette, Türrahmen etc.) und umgekehrt

Farbschmierereien an Hauswänden, öffentlichen Verkehrsmitteln etc

Gewaltdelikten, z.B. Raub mit einem lackierten Hockeyschläger
2) Spurensuche

Die Suche richtet sich nach der jeweiligen Rekonstruktion des Tatablaufes

Hilfsmittel (Lupe, Lichtquellen) verwenden

Bei Verkehrsunfällen: Ausdehnung der Suche auch in der weiteren Umgebung unter
Einbeziehung bzw. Berücksichtigung der aufgetretenen physikalischen Kräfte

Am aufgefundenen Tatwerkzeug (Pinsel, Spraydose etc)

Bei Farbschmierereien (mit Pinsel, mit Spraydose gesprüht) auch am Täter (z.B. Haut,
Fingernägel) und an der Täterkleidung
3) Spurensicherung

Fotografische Dokumentation der Spuren

Lose, getrocknete Fragmente mit einer Pinzette einsammeln und getrennt in Kunststoff- oder
Papiersäckchen verpacken

Auf dem Spurenträger festsitzende, eingetrocknete Fragmente, sowie Abriebspuren wenn
möglich mit Spurenträger asservieren

Bei größeren Objekten Lacke oder Farben mit Hilfe eines sauberen Skalpells so abheben, dass
die Schichtung erhalten bleibt

Noch flüssige Farben oder Lacke, im nassen Zustand mit ev. Skalpellklinge aufnehmen und
die Klinge in Glasbehältnis luftdicht verpacken

Wo immer möglich, Vergleichsmaterial aus der Umgebung mitsichern

Kleidung ist zu sichern

Sichern von Vergleichsproben in der Nähe der asservierten Tat (-Lack-)Spur

Vergleichsprobe getrennt von der Spur verpacken

Sicherung mit Gelatinefolie ist bei kleinen Partikeln möglich
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Spurenträger so verpacken, dass kein Spurenverlust und keine Spurenübertragung stattfinden
können.
Bei geringen Spurenmengen kein unverhältnismäßig großes, sondern im Verhältnis zur Spurenmenge
entsprechen großes Behältnis verwenden (kleine Plastikdöschen, kleine Papier- oder
Cellophansäckchen, oder Papierstück falten, etc.).
Flüssige Proben luftdicht in Glasgefäßen verpacken, damit Lösungsmittel erhalten bleiben.
Farben / Lacke
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
5) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Die Spuren treten als kompakte Teilchen (Splitter), als Abrieb, Anschmierung, Einschmelzung und als
feinster Niederschlag vom Sprühnebel auf.
Nebst dem Farbeindruck und der Struktur sind die Schichtung und die Schichtdicken besonders
aussagekräftig. Auch sind gegebenenfalls Passstückvergleiche möglich.
Sie sind von Bedeutung bei:




Verkehrsunfällen z.B. auf der Fahrbahn, am flüchtigen Fahrzeug, an beschädigten
Gegenständen (Leitplanken, Fahrrad) und am überfahrenen Fußgänger.
Obwohl Lacke Massenprodukte sind, können Zuordnungen möglich sein, zu einer bestimmten
Automarke, zu einem bestimmten Modell und zum Baujahr; nur wenn gesamte Lacksplitter
(mind. 2 Schichten) gesichert werden kann
Einbruchsdiebstahl, durch Übertragungen von Tatwerkzeug auf den Spurenträger
(Geldkassette, Türrahmen etc.) und umgekehrt
Farbschmierereien an Hauswänden, öffentlichen Verkehrsmitteln etc
Gewaltdelikten, z.B. Raub mit einem lackierten Hockeyschläger
2) Spurensuche





Die Suche richtet sich nach der jeweiligen Rekonstruktion des Tatablaufes
Hilfsmittel (Lupe, Lichtquellen) verwenden
Bei Verkehrsunfällen: Ausdehnung der Suche auch in der weiteren Umgebung unter
Einbeziehung bzw. Berücksichtigung der aufgetretenen physikalischen Kräfte
Am aufgefundenen Tatwerkzeug (Pinsel, Spraydose etc)
Bei Farbschmierereien (mit Pinsel, mit Spraydose gesprüht) auch am Täter (z.B. Haut,
Fingernägel) und an der Täterkleidung
3) Spurensicherung


Fotografische Dokumentation der Spuren
Lose, getrocknete Fragmente mit einer Pinzette einsammeln und getrennt in Kunststoff- oder
Papiersäckchen verpacken

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Auf dem Spurenträger festsitzende, eingetrocknete Fragmente, sowie Abriebspuren wenn
möglich mit Spurenträger asservieren
Bei größeren Objekten Lacke oder Farben mit Hilfe eines sauberen Skalpells so abheben,
dass die Schichtung erhalten bleibt
Noch flüssige Farben oder Lacke, im nassen Zustand mit ev. Skalpellklinge aufnehmen und
die Klinge in Glasbehältnis luftdicht verpacken
Wo immer möglich, Vergleichsmaterial aus der Umgebung mitsichern
Kleidung ist zu sichern
Sichern von Vergleichsproben in der Nähe der asservierten Tat (-Lack-)Spur
Vergleichsprobe getrennt von der Spur verpacken
Sicherung mit Gelatinefolie ist bei kleinen Partikeln möglich
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Spurenträger so verpacken, dass kein Spurenverlust und keine Spurenübertragung stattfinden
können.
Bei geringen Spurenmengen kein unverhältnismäßig großes, sondern im Verhältnis zur Spurenmenge
entsprechen großes Behältnis verwenden (kleine Plastikdöschen, kleine Papier- oder
Cellophansäckchen, oder Papierstück falten, etc.).
Flüssige Proben luftdicht in Glasgefäßen verpacken, damit Lösungsmittel erhalten bleiben.
Glas
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Sicherung der Glasspuren
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
5) Anmerkungen / Notizen
6) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Glas ist in Struktur, Farbe und in seiner elementaren Zusammensetzung sehr vielfältig.
Dementsprechend aufschlussreich sind auch die physikalischen Kenndaten dieses Materials. Bereits
kleinste Fragmente (ca. 0,5 mm große Teilchen) können für Vergleichszwecke genutzt werden.
Glasspuren in der Form von Scherben, Splitter oder Glasmehl / -staub können bei verschiedensten
Deliktarten von Bedeutung sein, insbesondere bei Einbruchsdiebstählen, Verkehrsunfällen,
Schusswaffendelikten, Sachbeschädigungen, aber auch bei Raub- oder Körperverletzungsdelikten.
Glasspuren sind unter Umständen geeignet für:





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Feststellung der Glasart (Tafel-, Bleikristall-, Behälter-, Fenster-, Autoscheiben-, Brillenglas,
etc.)
Physikalische Vergleichsuntersuchungen (Brechungsindex)
Ermittlung von Fahrzeugmarke, Typ und Baujahr über die individuellen
Genehmigungsnummern
Entstehungsursachen der Beschädigung / Zerstörung des Glases (Gewalt, Hitze,
Explosionswirkung)
Rekonstruktion des Tat- / Unfallgeschehens (Reihenfolge der Schüsse durch ein Fenster,
Richtung der Gewalteinwirkung, Standort des Schützen – insbesondere bei Schuss durch
Doppelverglasung)
Bestimmung eines Werkzeuges bzw. eines Gegenstandes (Geschoss oder Stein,
Glasschneider etc.), der eine Beschädigung verursacht hat
Beweis der Anwesenheit an einem Ort durch Material- oder Passstückvergleich (Glassplitter
an / in der Kleidung, Schuhen oder Behältnissen bzw. PKW des Täters, Glassplitter am
Werkzeug des Täters) oder Spuren des Täters am Glas (Faserspuren, Fingerspuren, Blut,
etc.)
2) Spurensuche
Mögliches Tatgeschehen einbeziehen - Hilfsmittel nutzen wie:


Licht unter verschiedenen Winkeln – Spiegelung, Glitzern
Lupe zum Finden bzw. Erkennen von feinsten Glassplittern bzw. Glasstaub
Bei Verkehrsunfall, insbesondere bei Fahrerflucht, ist ein besonderes Augenmerk auf eine
gezielte Suche nach Scherben mit alphanumerischen Bezeichnungen zu richten.
3) Sicherung der Glasspuren
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
Dokumentation: fotografische Sicherung (alle Glasspuren, sowie anhaftende andersartige
Spuren fotografieren), Skizze (Lage der Scherben zueinander und im Bezug zu anderen
Spuren mittels Skizze verdeutlichen)
Alle Glasscherben am Tat- / Unfallort sichern, wenn der Aufwand im Verhältnis zur Tat steht
Beschädigte Scheiben mit dem Rahmen sichern, insbesondere wenn die Reihenfolge von
Beschädigungen (z.B. Schüsse) bestimmt werden soll. Ansonsten die Scherben herauslösen
Fundlage der Glassplitter bezüglich des Ursprungglases angeben, allenfalls auch unten / oben
der Fundlage von Bruchstücken bezeichnen (z.B. zur Bestimmung der Einschlag- /
Berstrichtung bei Branduntersuchung, mit Verdacht auf Einbruch)
Glasproben aus Bruchrandzone des Ursprungglases, sowie ausgebrochene Splitter auf dem
Boden, etc. sicherstellen; jeweils getrennt verpacken
Bei Verbundglas müssen von sämtlichen Scheiben des Verbundes Vergleichsstücke
genommen werden. Falls möglich Innen- und Außenseite in geeigneter Form kennzeichnen.
Auf strukturelle, farbliche Auffälligkeiten des betroffenen Glases achten und entsprechend
repräsentative Stücke sicherstellen
Spurensicherung an Bruchkanten des Ursprungglases zur Sicherung allenfalls anhaftender
anderer Spuren durchführen, z.B. Sicherung von Mikrospuren (Textilfasern) mit Klebeband,
Sicherung von Blut mittels Feuchtabrieb mit Stieltupfer, etc.
Glassplitter nicht mit Polizei-Klebeband sichern
Kleider von Tatverdächtigen sichern, ev. frei getragene Haare über Papier auskämmen und
„Glas“ gesondert sichern
In Schuhen können eingetretenen Glasspuren vorhanden sein. Eine Sicherung erfolgt durch
die Untersuchungsstellen
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
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


Bei fotografischer Dokumentation verschiedener Spurenträger, z.B. Schuhe, Kleider, an
denen Glassplitter anhaften können, ist das Unterlagspapier zu wechseln, damit Glasspuren
nicht auf nachfolgende Spurenträger übertragen werden
Jede Spur ausreichend und unverwechselbar beschriften
Durch geeignete Verpackung der Asservate, Glasbruchstücke beim Transport vor
sekundärem Bruch schützen
Glas nie in Glas verpacken!
Kleider, Schuhe, Tatwerkzeuge einzeln in Behältnisse verpacken. Spurentragende Stellen
sind besonders zu schützen, z. B. durch Umhüllen, Abdecken oder Fixierung des
Tatwerkzeuges im Behältnis
Auf ausreichende Trennung von Vergleichs- und Tatmaterial achten, um eine Durchmengung
auch unter widrigen Umständen zu vermeiden
5) Anmerkungen / Notizen
Glas auch auf andere Spuren wie z.B. daktyloskopische Spuren, Blutspuren, Fasern, Haare und ev.
auch auf Passstücke überprüfen (nach Verkehrsunfällen mit Fahrerflucht, etc.).
Nach Prioritäten entscheiden, ob einzelne dieser Spuren wegen der Gefahr des Verlustes, der
Veränderung noch am Tatort gesichert werden.
Bei Doppelverglasung etc. ist von jeder beschädigten Glasfläche eine Vergleichsprobe zu erheben.
Bei KFZ-Scheiben ist es bei sehr vielen Fahrzeugmarken / -typen möglich, aufgrund der
aufgedruckten DOT-Bezeichnung oder des aufgedruckten Logo eine Altersbestimmung der Scheibe
durchzuführen. – was jedoch nichts über die Zeit des Einbaus aussagt
Passstücke
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
5) Anmerkungen / Notizen
6) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Passstücke sind Teile eines Gegenstandes, die unter Ausbildung von Riss-, Schnitt- und Bruchstellen
getrennt wurden.
Es geht dabei um den Nachweis, dass zwei oder mehrere Teilstücke zusammen passen und daher
ursprünglich ein gemeinsames Ganzes gebildet haben. Zusätzliche Informationen kann der
Materialvergleich der Teilstücke erbringen, der aber in der Regel deutlich geringeren Beweiswert hat.
In vielen Fällen kann vom aufgefundenen Teil auf die Form und das Aussehen des Gesamtteiles
geschlossen werden und bietet so wertvolle Fahndungsansätze.
Neben klassischen Passstücken, z.B. von Einbruchswerkzeug, ist am Tatort auch nach seltenen
Teilstücken, z.B. einem abgebrochenen Fingernagel (zusammenpassende Bruchkanten oder
Wachstumsrillen) zu suchen. In extremen Fällen können Passstücke nur mit einer Lupe gefunden
werden.
Übereinstimmende Passtücke haben einen hohen Beweiswert.
2) Spurensuche
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Teile von Einbruchswerkzeug (auch kleine Teile von Schraubendrehern, Zangenbacken,
Scheren, Bruchstücke von Kraftschlüssel in KFZ-Schließzylindern, etc.)
Glasbruchstücke vom Tatort in Behältnissen, Kleidungen, Fahrzeug des Täters
(Unfallgegners), etc.
Abgebrochenes Zylinderschloss
Abgerissene Papierstücke (Erpresserschreiben, Briefmarken, Notizzettel, Quittung von Block)
Von Rolle abgerissene Folien oder Müllsäcke (durch individuelle Fertigungsspuren)
Aus Streichholzbriefchen heraus gebrochenes Streichholz
Abgerissene, abgeschnittene Verpackungsteile (Papier, Karton, Kunststofffolien, Alufolien,
Teil der Cellophanverpackung von Zigarettenpackung, Klebebänder, etc.), besonders auch im
Zusammenhang mit der Suchtmittelkriminalität
Zwickspur (z.B. abgezwickter Maschendrahtzaun)
Abgebrochene oder abgeschnittene Fingernägel
Große Lacksplitter an der Unfallstelle vom unfallflüchtigen Fahrzeug
Abgebrochene Fahrzeugteile (Spiegel, Zierleiste, Antenne, Scheinwerferglas, etc.) an der
Unfallstelle vom unfallflüchtigen Fahrzeug
Kleiderfetzen an der Fahrzeugunterseite vom überfahrenen Fußgänger oder Mofafahrer etc.
3) Spurensicherung


Passstücke sicherstellen
Fotografische Dokumentation und eventuell zusätzlich eine Abformung der Bruchkanten (mit
Abformmasse) vornehmen. Bei Vergleich mit Finger- und Zehennägel ist eine Abformung
dieser unbedingt notwendig (Mikrosil, Coltene, Transfer)
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Die Passstücke sind ihrer individuellen Art entsprechend (Glasscherben, großer Lacksplitter) so zu
verpacken, dass insbesondere die Riss- oder Bruchstellen geschützt sind.
5) Anmerkungen / Notizen
In vielen Fällen kann zum Zeitpunkt der Spurensicherung am Tatort noch nicht erkannt werden, ob
gegebenenfalls später beim Täter ein passendes Gegenstück gefunden wird. Deshalb am Tatort
vorsorglich das notwendige Vergleichsmaterial sichern (z.B. Scherben von eingeschlagenen Fenstern,
u.U. mit Rahmen).
Reifenspuren + Schuhspuren
1) Bezeichnung / Definition
- Zu unterscheiden ist
- Schuh- und Reifenspuren sind geeignet:
2) Spurensuche
- Hilfsmittel zur Suche / Sichtbarmachung:
- Weiters können zur Spurensuche auch folgende Hilfsmittel verwendet werden:
3) Spurensicherung
- Grundsätze:
* Fotografische Sicherung der Spuren:
- Sicherung von Schuh- und Reifeneindruckspuren
* Grundsätzlich:
* Abformen der Spur mit Gips:
* Abformen der Spur im Schnee mit Gips:
* Anwendung mit Dentalgips der Firma Giluform:
- Eindruckspuren im Schnee / Abformen der Spur mittels Schwefel:
* Grundsätzlich:
* Vorgangsweise:
* Sicherung von Schuh- und Reifenabdruckspuren
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Untersuchungsersuchen
- Anfertigung von Schuh- und Reifenvergleichsabdrucken
- Grundsätzlich:
- Vorgangsweise bei Vergleichsabdrucken von Schuhen, wenn keine Originalschuhe
(Täterschuhe) übermittelt werden:
- Mögliche Behandlungsmethoden:
5) Spurenschutz / Verpackung /
Aufbewahrung / Untersuchungsersuchen
6) Anmerkungen / Notizen
7) Formulare
1) Bezeichnung / Definition

Zu unterscheiden ist zwischen
o Schuh- bzw. Reifeneindruckspuren in weichem Untergrund, wie Erde, Schnee, etc.
o Schuh- bzw. Reifenabdruckspuren. Diese entstehen durch Übertragen von
Substanzen (Staub, Schmutz, Farbe, Blut, etc.) der Schuhlaufflächen bzw. des
Reifens auf einen relativ harten Untergrund - Übertragungsspuren
o Abhebespuren bzw. negative Abdruckspuren. Diese entstehen, wenn durch die
Lauffläche des Schuhes bzw. des Reifens Substanzen (Staub, Schmutz etc.) vom
Untergrund abgehoben werden

Schuh- und Reifenspuren sind geeignet:
o Zur Rekonstruktion des Tatgeschehens
o Zur Fahndung nach einem Täter (-schuh) bzw. Tatfahrzeug
o
o
o
Zum Beweis der Anwesenheit an einem Ort beim Vorhandensein von
übereinstimmenden individuellen Merkmalen (zwischen der Schuhlauffläche bzw.
Reifenlauffläche und einer Tatortspur)
Zum Erkennen von Spuren- bzw. Tatzusammenhängen und Herstellen von
Verbindungen zu möglichen Tätern durch regionale und überregionale (ISASPRO)
Schuhspurensammlungen und
Für sonstige Erkenntnisse (Gangbild, orthopädische Abnormitäten etc.)
2) Spurensuche




Rekonstruktion des Tatgeschehens bzw. der Vorgangsweise des Täters
Schuh- bzw. Reifenspurensuche und Sicherung im Regelfall am Beginn der Spurensicherung
durchführen. Zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen durch Witterungseinflüsse muss
deshalb vorrangig im Freien gesucht werden. Falls Schuh- oder Reifenspuren bei Nacht
gesucht werden, ist eine Nachsuche bei Tageslicht erforderlich
Speziell im Bereich von Zugangs-, Abgangs-, Zufahrts- und Abfahrtswegen können Schuhund Reifenspuren erwartet werden. Ein besonderes Augenmerk hinsichtlich der Schuhspuren
muss dabei Gelegenheitsspurenverursachern wie ersteinschreitenden Beamten, Berechtigten,
etc. geschenkt werden
Wichtig: Diesbezügliche Vergleichsabdrucke von Schuhlaufflächen sind (wenn möglich) noch
vor dem Beginn der Schuhspurensicherung zum Zwecke des Ausschlusses anzufertigen

Hilfsmittel zur Suche / Sichtbarmachung:
o Geeignete Lichtquellen in Form von Streiflicht (in den überwiegenden Fällen) oder
auch Auflicht (Ausnahmefälle) verwenden: z.B. Poli- oder Dakty-Light, Tatortleuchte,
Querschnittswandler, spezielle Scheinwerfer
o Bei der Spurensicherung in Räumlichkeiten sind diese zu verdunkeln bzw. ist die
Raumbeleuchtung auszuschalten

Weiters können zur Spurensuche auch folgende Hilfsmittel verwendet werden:
o Gelatinefolien (vornehmlich schwarze Gelatinefolien), wenn trotz optischer Absuche
keine Schuhspuren bzw. Schuhspurenfragmente festgestellt werden können, jedoch
davon ausgegangen werden kann, dass Spuren zu erwarten sind (Einstieg durch
Fenster – Fensterbrett, Fußboden im unmittelbaren Tür- und Tresenbereich, etc.)
o Adhäsionsmittel nur bei Nichterkennen der Spuren mit Streif- bzw. Auflicht. Dies kann
insbesondere bei glatten Flächen der Fall sein. Vor der Anwendung ist ein Test an
einer nicht spurenrelevanten Stelle unbedingt erforderlich
o Chemische Verfahren zur Spurensuche oder -verstärkung bei nassen oder nass
gewordenen Spurenträgern oder Spurenträgern mit sichtbaren oder latenten
Blutspuren
o Elektrostatische Verfahren mit DLK-Gerät (Staubspur auf Teppichboden, Textilien
oder strukturierten Flächen) und ESDA-Gerät (Papier)
3) Spurensicherung

Grundsätze:
o Zuerst – wenn möglich - fotografische Dokumentation!
o Optimal wäre die Sicherung von Schuh- und Reifenspuren im Original!

Fotografische Sicherung der Spuren:
o Anfertigung von Übersichtsaufnahmen und ev. Skizzen
o Bezeichnung der Spur mit Spurenziffer (zum Zwecke der Rekonstruierbarkeit)
o Die einzelnen Schuh- bzw. Reifenspuren sind formatfüllend, planparallel (Spuren- und
Filmebene müssen parallel sein) und ohne perspektivische Verzerrungen unter
Beigabe eines rechtwinkelig angelegten Maßstabes zu fotografieren (Stativ)
o Schuhspuren sind meist unter Zuhilfenahme von Streiflicht zu fotografieren
o
o
o
o
o
o

Weiters ist zu beachten, dass der Kontrast der Spur im Einzelfall durch Verwendung
verschiedener Lichtquellen und Lichteinfallswinkel und / oder Farbfiltern gesteigert
werden kann
Der Maßstab muss sowohl bei Eindruck- als auch bei Abdruckspuren in der
Spurenebene (Spurengrund) liegen
Bei Schuheindruckspuren sind auch bei Tag zusätzliche Lichtquellen (Blitz, diverse
Leuchten) mit schräg einfallendem Licht zu verwenden, weil es dadurch zu einer
deutlich besseren Abbildung des Profilmusters kommt
Auf Grund auftretender Schlagschattenbildung sind bei Eindruckspuren mindestens 4
Aufnahmen mit wechselnder Beleuchtungsrichtung (Streiflicht aus 12:00 Uhr, 13:30
Uhr, 15:00 Uhr und 16:30 Uhr) anzufertigen. Der Kamerastandpunkt bleibt dabei
unverändert
Bei Eindruckspuren im Schnee kann durch schräges Besprühen der Spur mit einem
Schneewachsspray der Kontrast der Spur deutlich verstärkt werden. Das Profilmuster
der Spur tritt deutlicher hervor, hat jedoch zum Nachteil, dass möglicherweise
Individualmerkmale überdeckt werden
Hinsichtlich zu sichernder Reifenspuren ist zu beachten, dass diese zur Bestimmung
der Reifenbreite, der Spurweite (ev. Rückschlüsse auf den Fahrzeugtyp) und
Reifenumfang unbedingt auszumessen sind. Dabei sind alle erkennbaren Spurweiten
(vorne / hinten) auszumessen, da Fahrzeuge häufig unterschiedliche Spurweiten
aufweisen. Da die Reifenmitte nicht immer bestimmbar ist, ist die Spurweite von der
Innenkante zur Aussenkante zu messen. Eine Sicherung von Reifenspuren kann
durchaus Rückschlüsse auf die Fahrtrichtung und etwaige Mischbereifung zulassen
Sicherung von Schuh- und Reifeneindruckspuren
o Grundsätzlich:
 Fotografische Sicherung
 Lose in der Spur liegende Fremdkörper (hinein gefallene Blätter, Steinchen,
etc. möglicher Hinweis auf das Alter der Spur) vorsichtig entfernen –
 In der Spur befindliches Wasser vorsichtig mit Pipette, Einwegspritze,
Schwamm o. ä. absaugen
 Losen Untergrund gegebenenfalls mit einem Fixiermittel (Wasser,
Haarspray,) festigen. Dabei darf der Sprühstrahl jedoch die Spur nicht
beeinträchtigen, d.h. dass der Abstand so zu wählen ist, dass loser
Untergrund nicht weggeblasen wird
o
Abformen der Spur mit Gips:
 Es sind Gipse zu verwenden, die mindestens die Abbildungsqualität und
Härte von Dentalgips aufweisen. Bestens geeignet ist der sogenannte
Dentalgips. Bei Verwendung von diesem kann auf das Einlegen von
stabilisierenden Drahtgeflechten oder ähnlichem verzichtet werden
 Bei lockerem Erdboden empfiehlt es sich, zur Stabilisierung Wasser über die
Spur zu sprühen, sodass sich der Sprühnebel in die Spur senkt
 Gegebenenfalls die Spur mittels eines Plastik- oder Blechstreifens begrenzen,
um das Wegfließen des Gipses zu vermeiden
 Zur Anfertigung von Gips immer zuerst das Wasser in ein Behältnis gießen
und anschließend den Gips langsam ins Wasser streuen, bis sich ein Kegel
über der Wasseroberfläche bildet (einsumpfen)
 Anschließend einige Zeit warten und dann umrühren, bis keine Klumpen mehr
vorhanden sind
 Die Spur ausgießen, erforderlichenfalls löffeln (im tiefsten Bereich beginnend)
oder über eine schräg gestellte Holzspachtel, Löffel, o.ä. einlaufen lassen
 Beschriftung der ausgehärteten Gipsabformung noch am Tatort mittels
schwarzem Filzstift, durch Einritzen, oder durch Auflegen einer ausgefüllten
Spurenkarte in die noch weiche Gipsschicht
 Nach ca. einer Stunde (Herstellerangaben unbedingt beachten) kann die
Gipsabformung vorsichtig aus dem Untergrund herausgelöst werden Bruchgefahr
 Erst nach weiteren Stunden der Trocknung (keinen Föhn verwenden) den
Schmutz von der Gipsabformung unter leicht fließendem Wasser abspülen


Achtung: Zur Reinigung keine sonstigen Hilfsmittel wie z.B. Bürsten,
Schwämme, etc. verwenden!
o
Abformen der Spur im Schnee mit Gips:
 Falls erforderlich, die Spur mit Schneewachsspray, Haarspray o.ä. mehrfach
einsprühen, bis sich eine zusammenhängende Schicht gebildet hat
 Gips in sehr kaltes Wasser streuen, da beim Abbinden Wärme entsteht.
 Den Gips rühren, bis der Abbindevorgang einsetzt (Löffel hinterlässt eine
träge, zufließende Furche)
 Anschließend den Gipsbrei rasch in die Spur einfüllen und eventuell durch
leichten Druck in der Spur verteilen
o
Anwendung mit Dentalgips der Firma Giluform:
 0,25 Liter Wasser in ein Kunststoffsäckchen leeren (chargenbedingte
Abweichungen sind möglich)
 900 g Dentalgips (Giluform) in das Wasser einstreuen
 Ca. eine Minute (unter Vermeidung von Luftbläschen) durch Kneten des
Säckchens vermischen
 Gips eventuell über Gusskanal in die Spur einfließen lassen (je nach
Spurenuntergrund)
 Warten bis der Gips abgebunden hat (ca. 30 Minuten)
 Anmerkung: erfahrungsgemäß ist bei diesem Spezialgips keine
Stabilisierung in Form von Drahtgeflechten oder ähnlichem erforderlich
Eindruckspuren im Schnee / Abformen der Spur mittels Schwefel:
o Grundsätzlich:
 Schwefelblüte – pulverisierter Schwefel – ist besonders zur Spurensicherung
im Schnee bei tiefen Temperaturen geeignet
 Schwefelblüte kann auch zur Sicherung von Eindruckspuren in Erdboden,
Sand und Staub verwendet werden. Dabei ist jedoch (analog zur Sicherung
mit Gips) der Spurenbereich bei lockerem Material zu stabilisieren
o
Vorgangsweise:
 Säuberung der Spur von nachträglich hineingelangten Fremdkörpern
 Schwefelblüte in einem Topf (z. B. mit Campingkocher) erhitzen. Bei ca. 115
°C verwandelt sich das Schwefelpulver in eine gelbe dünnflüssige Schmelze,
die ständig umgerührt werden sollte. Bei Erreichen dieses Zustandes darf
nicht weiter erhitzt werden, weil die Schmelze sonst verharzt
 Unter weiterem Umrühren lässt man die Schmelze nun solange abkühlen, bis
sich auf der Oberfläche feine Kristalle – nadelförmig – bilden. Nur in diesem
Zustand ist die Schmelze für das Ausgießen der Spur geeignet
 Dann die zähflüssige Schmelze über einen Gusskanal oder Spatel in die Spur
gießen (Stärke ca. 2 cm)
 Erklärung: Der in die Spur fließende Schwefel erstarrt schneller als der
Schnee schmelzen kann und nimmt so die Konturen der Spur an
 Wichtig: nach dem Erstarren vorsichtig vom Spurenuntergrund abheben –
hohe Bruchgefahr
o
Sicherung von Schuh- und Reifenabdruckspuren
 Fotografische Sicherung
 Wenn möglich im Original mit dem Spurenträger (z. B. Spuren auf Papier,
Schreibtischauflage, Abdeckplane, Plastikfolie)
 Bei Spuren auf Papier ist die oben aufliegende Seite zu beschriften, da
durchaus möglich ist, dass neben der Abdruckspur auf der Oberseite eine
Prägespur (Negativspur) auf der Unterseite des Blattes vorliegt . Solche
Spurenträger zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung und der damit
verbundenen Beeinträchtigung der Spur niemals in Plastikbehältnisse wie
Klarsichtfolien u. ä. asservieren (unbedingt Kuverts oder Schachteln
verwenden)





Sicherung durch Abziehen mit schwarzer Gelatinefolie. Die Gelatinefolie ist
dabei unter Vermeidung von Luftblasen bzw. Lufteinschlüssen auf den
Spurenträger aufzubringen (Folie nicht zu fest anpressen). Der Gebrauch
eines breiten Gummirollers vermeidet hierbei störende Blasenbildung.
Entstandene Blasen müssen zumindest mit dem Handballen unter nicht zu
starkem Druck zum Rand hin weggedrückt werden.
Die Gelatinefolie anschließend vorsichtig vom Untergrund abziehen (Dauer
bzw. Einwirkungszeit ist untergrund- und spurenabhängig), Deckfolie leicht
mit Gummiroller aufbringen und dabei auf Vermeidung von Luftblasen bzw.
Lufteinschlüssen achten.
Zu beachten ist, dass die Deckfolie erst kurz vor Anfertigung der Fotografie
abgezogen werden darf, da jedes Abziehen der Deckfolie einen
Qualitätsverlust mit sich bringt. Auch würde ein längeres „Liegenlassen“ der
Gelatinefolie ohne Deckfolie dazu führen, dass Staub auf diese gelangt und
somit die Spurenqualität beeinträchtigt
Sonderfälle hinsichtlich Sicherung von Abdruckspuren siehe unter Punkt
„Hilfsmittel zur Suche / Sichtbarmachung“
Sicherung von Gummiabrieben (Tatortspuren) und Vergleichsmaterial von
Schuhlaufflächen, da diese unter Umständen für Vergleichsuntersuchungen
verwendet werden können. Schuhlaufflächen dürfen nicht beschädigt werden,
die Materialabnahme wird dem Labor überlassen.
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Untersuchungsersuchen






Tatort den Umständen entsprechen absperren und Schuh- bzw. Reifenspuren durch
schonendes Abdecken vor weiterem Zerstören durch Betreten, Befahren oder Einwirkung von
Witterungseinflüssen schützen
Gips und Schwefelabformungen in bruchsicherer, luftdurchlässiger Verpackung verwahren
und mit Füllmaterial (z.B. Zeitungspapier) polstern
DLK-Folien sind unmittelbar nach der Spurenabnahme zu fotografieren. Falls es vor Ort nicht
möglich ist, kann die Spur auf der DLK-Folie mit schwarzer Gelatinefolie unter Vermeidung
von Lufteinschlüssen bzw. Luftblasen abgezogen und mittels Aufbringen der Deckfolie
geschützt werden – Vorgang vermerken!
Untersuchungsersuchen haben Angaben über den / die Tatort(e), Spurenuntergrund,
Sicherungsmethoden, Gelegenheitsspurenverursacher, Witterungseinflüsse, etc. zu
beinhalten. Weiters sind Untersuchungsziele deutlich zu formulieren
Datum der Sicherstellung der Schuhe des Tatverdächtigen anführen
Anfertigung von Schuh- und Reifenvergleichsabdrucken
o Grundsätzlich:
 Für Vergleichsuntersuchungen (zwischen dem Täterschuh bzw. Reifen des
Täterfahrzeuges und der Tatortspur) sind die zu untersuchenden Schuhe und
Reifen jedenfalls im Original erforderlich
 Die Zuordnung von zu behandelnden Schuhen zu einer bestimmten Person
ist zu klären (z.B. Besitzverhältnisse, Benutzung)
 Auf eine entsprechende Behandlung der Schuhe bzw. Reifen zum Zwecke
der Durchführung weiterer Untersuchungen ist zu achten (ev. DNAUntersuchung, Glasuntersuchung, Faseruntersuchung, etc.)
 Entsprechende Lagerung von vorläufig sichergestellten Schuhen und Reifen
wegen der Gefahr der Schimmelbildung (aufgrund vorhandener
Restfeuchtigkeit)
 Die Abnahme von Reifenvergleichsabdrucken unterscheidet sich von der
Abnahme von Schuhvergleichsabdrucken und bleibt versierten
Spurensicherungsbeamten vorbehalten
o
Vorgangsweise bei Vergleichsabdrucken von Schuhen, wenn keine
Originalschuhe (Täterschuhe) übermittelt werden:
 Vor der Anfertigung der Vergleichsabdrucke sollten die Schuhe samt
Laufflächen formatfüllend fotografiert werden. Diese Fotografie dem
Vergleichsabdruck beilegen


o
Schuhlaufflächen, von denen Vergleichsabdrucke abgenommen werden
müssen, haben absolut trocken zu sein
Eingetretene Gegenstände (z.B. Steine, Glassplitter etc.) keinesfalls
entfernen
Mögliche Behandlungsmethoden:
 die Schuhlaufflächen mit Silikonspray leicht einsprühen oder mit Vaseline
leicht einfetten und anschließend mehrere Probeabdrucke auf saugendem
Papier anfertigen, damit überschüssiges Material entfernt wird. Dann ein
weißes A4-Blatt auf eine weiche Unterlage legen (Moosgummi,
Zeitungsstapel oder ähnliches) und die Lauffläche mit entsprechendem Druck
diagonal zu zwei Ecken des A4-Blattes aufrollen. Anschließend den
Schuhabdruck auf dem A4-Blatt mit Magna schwarz o.ä. einfärben. Bei
Verwendung von Magna tiefschwarz kann die Untergrundeinfärbung zu
intensiv ausfallen
 Das A4-Blatt mit folgenden Mindestangaben beschriften: Dienstelle,
Geschäftszahl, Name des durchführenden Beamten, Datum der Abnahme
und ev. Datum der vorläufigen Beschlagnahme, Personendaten des
Schuhbesitzers bzw. -benützers, Marken- und Größenbezeichnung des
Schuhes und Beschreibung des Abnützungsgrades bzw. von
Beschädigungen der jeweiligen Lauffläche
 Anschließend den Vergleichsabdruck und das Foto in einer Klarsichtfolie
verwahren (pro Vergleichsabdruck – nicht Paar – eine Klarsichtfolie
verwenden)
5) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Untersuchungsersuchen
Vergleichsschuhe sind in eindeutig beschrifteten Kartonschachteln, Papiersäcken oä. (wegen der
Gefahr der Schimmelpilzbildung ist unbedingt eine luftdurchlässige Verpackung zu verwenden) zu
verwahren.
Im Untersuchungsersuchen sind die Untersuchungsanträge deutlich zu formulieren.
6) Anmerkungen / Notizen



Fußspuren (eines unbekleideten Fußes) werden im Regelfall wie daktyloskopische Spuren
gesichert
Für besondere Spurensituationen (textile Spurenträger, Sichtbarmachung und
Kontrastverstärkung von schwach erkennbaren Spuren mit chemischen Mitteln) sind versierte
Spurensicherungsbeamte hinzuzuziehen
Die gemessene Lauffläche einer Tatortspur (Schuhspur) lässt nicht unbedingt auf die
Schuhgröße des Spurenverursachers schließen. Daher Schuhgrößenangaben in den
Tatortberichten unbedingt vermeiden!
Schloss und Schlüssel
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche / Spurensicherung
3) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
4) Anmerkungen / Notizen
5) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Untersuchung auf Manipulationsspuren möglich. Bei Verwendung eines Dietrichs können
kratzerförmige Formspuren in Abweichung zu den normalen Gebrauchsspuren im Schloss sowie bei
Anfertigung eines Nachschlüssels Kopierspuren, meist als Abtastspuren am Schlüssel vorliegend,
festgestellt werden.
2) Spurensuche / Spurensicherung







Spurenschonender Ausbau der Schlösser oder Zylinder nach vorhergehender Dokumentation
und Bezeichnung „außen“ / „innen“
Die Lage der erwarteten Spuren bestimmt die Ausbauart
Wenn nötig, Spezialisten aus der Fahrzeug- und Kassenschrankbranche beiziehen
Schlösser nach dem Ausbau nicht weiter zerlegen
Beim Ausbau erfolgte Veränderungen, Beschädigungen etc. sind genau zu dokumentieren
Alle Schlüssel sind sicherzustellen (auch Kopien)
Achten auf verklebte Schlüsselführungskanäle durch Klebstoff, etc. Schlösser mit verklebten
Schlüsselführungskanälen zur chemischen Untersuchung wenn möglich ausbauen.
Vergleichsmaterial von Verdächtigen mit einsenden
3) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand



Keine Funktionskontrollen, Rekonstruktionen etc. an Schlössern vornehmen (z.B. mit
Schlüsseln, Werkzeugen oder Ähnlichem)
Jedes Stück einzeln in Behältnisse geben
Asservate sind spurenschonend zu verpacken und zu transportieren
4) Anmerkungen / Notizen
Schlossvergangenheit abklären (Alter, Funktionsstörungen, Defekte, Reparaturen, etc.).
In komplizierten Sachlagen Rücksprache mit Spezialisten halten.
Zerstörungsbewilligung vor Ausbau von Schlössern beim Besitzer / Geschädigten oder
Gerichtsauftrag einholen.
Werkzeugspuren
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
- Allgemeine Hinweise für die Spurensuche:
- Erscheinungsformen von Werkzeugspuren:
3) Spurensicherung
- Ist eine Sicherung im Original nicht möglich, dann ist wie folgt vorzugehen:
- Vorgehensweise:
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
5) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Werkzeugspuren entstehen durch Einwirkung eines Spurenverursachers (Werkzeug) auf einen festen
Körper (Spurenträger).
Beim Gebrauch und bestimmten Herstellungsprozessen von Werkzeugen bilden sich individualcharakteristische (d. h. kennzeichnende) Oberflächenstrukturen an den Wirkflächen aus. Sie können
auf dem Spurenträger reproduzierbare Spurenmuster hinterlassen.
Die Art und Lage von Werkzeugspuren ist bedeutsam für:



Die Beurteilung des Tatherganges
Das Erkennen von Tatzusammenhängen
Fahndungen nach einem Tatwerkzeug

Die Identifizierung eines Tatwerkzeuges
2) Spurensuche


Allgemeine Hinweise für die Spurensuche:
o Bei hebelartigem Ansatz von Werkzeugen ist auch die Gegenspur mit einzubeziehen
o Hilfsmittel wie z.B. Lupen, Lichtquellen verwenden, da Werkzeugspuren fallweise
nicht oder nur sehr schwer ersichtlich sind
o Auch am aufgefundenen Werkzeug (am Tatort oder beim Verdächtigen) nach Spuren
von aktuellen oder früheren Tatorten (Serientat) suchen
o Eigenmaterial von Spurenträgern (Lacke, etc.) können an Werkzeugen haften bleiben,
aber auch von dort an weitere Stellen (Kleidertaschen, Werkzeugkoffer, etc.)
übertragen werden
Erscheinungsformen von Werkzeugspuren:
o Schartenspuren (Gleitspuren): Schartenspuren entstehen je nach verursachendem
Vorgang als Schnitt-, Zwick-, Bohr-, Säge-, Zieh-, Knabber-, Kratz- oder Hiebspuren
auf harten Materialien, wie z.B. Schließzylinder, Schließbleche von Tür- und
Schubladenschlössern, Tresortüren etc. Schartenspuren entstehen auch durch
Nachsperren mit fremden Sperrwerkzeugen, wie zum Beispiel Dietrichen und
ähnlichen Werkzeugen.
o Werkzeug-Eindruckspuren: Sie finden sich in weichen Materialien, wie z.B.
Türrahmen, Fensterrahmen, Schublade, etc.
o Werkzeug-Abdruckspuren: Bei einer Abdruckspur werden am Tatwerkzeug
anhaftende, sich ablösende Substanzen (z.B. Farbe, Fett, Staub, Blut, etc.) auf den
Spurenträger übertragen und lassen im günstigen Fall wie bei einem
„Stempelabdruck“ die Form des Werkzeuges erkennen
3) Spurensicherung
Die Lage sowie die Spur selbst sind zu dokumentieren (Fotografie mit Maßstab, Skizze, Maßangaben,
Beschreibung). Muss die Dokumentation zur Auswertung verwendet werden (z.B.
Tatwerkzeugnachweis anhand Verwundung an Körperteil, Schartenspurenauswertung, etc.), so sind
entsprechende Aufnahmetechniken (Fotogrammetrie, Aufnahmen mit Streiflicht, etc.) anzuwenden.
Bei Bedarf Spezialisten beiziehen.
Die Sicherung der Spur im Original, d.h. mit dem Spurenträger, ist anzustreben. Insbesondere bei
kleineren, transportablen Gegenständen (z.B. Geldkassetten, Schließblech, Schlosszylinder, etc.).


Ist eine Sicherung im Original nicht möglich, dann ist wie folgt vorzugehen:
o Abdruckspuren werden fotografisch mit Maßstab (ev. Filtereinsatz) und / oder mittels
Gelatinefolie gesichert. Die Sicherung mittels Gelatinefolie hat jedoch zu unterbleiben,
wenn eine nachträgliche Materialanalyse durchgeführt werden soll
o Eindruckspuren werden mittels brauner 2-Komponenten Abformmasse (z.B. Mikrosil,
Coltene oder Transfer) gesichert, zumal diese sehr detailgenaue, von der Spur wieder
gut abtrennbare Abformungen, mit einem guten Kontrast bei der mikroskopischen
Untersuchung erlauben
o Die Untersuchung von in der Abformmasse eingeschlossenen Farbpartikeln ist sehr
schwierig
Vorgehensweise:
o Grund- und Härtersubstanz im vorgeschriebenen Verhältnis mischen (bei Transfer
erfolgt dies über eine Mischdüse)
o Blasen- und farbschlierenfreie Masse herstellen
o Masse in der Spur einbringen, so dass diese vollkommen und ca. 3 mm stark bedeckt
ist und keine Luftblasen zwischen Spur und Masse eingeschlossen werden
o Auf glatten Stellen auf die Abformmasse einen Hilfsspurenträger (z.B. Stück
silikonbeschichtetes Papier, Fotopapier, etc.) auflegen und leicht andrücken
o Aushärtungszeit abwarten
o Abformung von der Spur abnehmen, optisch prüfen, beschriften und schonend
verpacken (keine Plastiksäcke)
o Vorgang wiederholen, wenn die Abformung ungenügend ist
An Werkzeugen oder Werkzeugspuren anhaftende Fremdspuren sind (z.B. DNA-, Farb-, und
Lackspuren, Kunststoffanriebe, Textilfasern, daktyloskopische Spuren, etc.) vor einer allfälligen
Abformung zu sichern.
In Frage kommende Werkzeuge sind unter Dokumentation der Fundlage sicherzustellen.
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Formspuren, die in elastisches oder feuchtes Material (z.B. Frischholz) gesetzt wurden, können sich
verändern. Daher Material nicht austrocknen lassen, ev. für kurze Lagerzeiten eine Feuchtkammer
erstellen oder fotografische Aufnahmen zur fotogrammetrischen Auswertung anfertigen.
Spurenträger wie Abformungen sind äußerst spurenschonend zu verpacken. Direkter Kontakt mit dem
Verpackungsmaterial ist zu vermeiden. Eventuell Fixiereinrichtung verwenden, damit die
spurentragende Oberfläche berührungsfrei bleibt.
Metallspuren ggf. leicht einfetten, damit kein zerstörender Rost entsteht.
Mögliches Tatwerkzeug nie in die Spur einpassen und vor Abschluss einer spurenkundlichen
Bearbeitung nie zur Erstellung von Vergleichsspuren verwenden.
Brandereignisse
Brand allgemein
Brand-Kraftfahrzeuge
Feststellungen bei der Fahrzeuguntersuchung
Feststellungen am Brandort
Maßnahmen am Brandort
Zur Information für Interessierte
Brand
1) Brände erfordern das Tätigwerden von Ersteinschreitern
2) Erstmaßnahmen auf dem Tatort durch Ersteinschreiter
während die Lösch- und Rettungsmaßnahmen noch andauern
Tätigkeit von Ersteinschreitern nach „Brand Aus“
3) Spurensuche / Spurensicherung durch Spezialisten:
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
5) Formulare
Brand ist ein Schadenfeuer, das außerhalb einer bestimmungsgemäßen Feuerstätte (z. B. Ofen,
Heizkessel, Lagerfeuer) entstanden ist, oder diese verlassen hat. Erscheinungsformen können
Flamm-, Glut-, oder Glimm- = Schwelbrand sein.
Beim Brand handelt es sich nicht um eine konkrete Spurenart, sondern um eine spezielle
Erscheinung, bei der nahezu alle sonstigen Spurenarten vorkommen können. Dementsprechend darf
bei der Untersuchung von Bränden auch die Suche nach allen übrigen Spurenarten dieses Leitfadens
nicht außer Acht gelassen werden.
1) Brände erfordern das Tätigwerden von Ersteinschreitern – (Exekutivbeamte ohne
Spezialausbildung) und Spezialisten (Brandermittler, speziell geschulte Mitarbeiter des AB 07, des EB
08 des LKA, Sachverständige zur Ermittlung von Brandursachen) bei der Abklärung der Brandursache
und gegebenenfalls bei den weiteren Ermittlungen. Sind Schwerverletzte und Tote durch das
Geschehnis zu beklagen, sind unbedingt Spezialisten beizuziehen.
2) Erstmaßnahmen auf dem Tatort durch Ersteinschreiter
während die Lösch- und Rettungsmaßnahmen noch andauern:

Brandobjekt großräumig mit dem Ziel absperren, ungehindert Rettungs- und
Löschmaßnahmen zu ermöglichen, Gefahren abzuwehren (durch herabfallende





Gegenstände, Explosionen, Freisetzungen gefährlicher Substanzen, Einleitung von
Evakuierungsmaßnahmen, etc.) und mögliche Spuren im Umkreis des Brandgeschehens vor
Zerstörung zu bewahren.
Kontakt mit Lösch- und Rettungskräften herstellen, um gravierende Veränderungen im Zuge
von Lösch- und Bergemaßnahmen zu minimieren, deren Aufzeichnung zu veranlassen, von
der Brandausbreitung und den Löschmaßnahmen informiert zu werden sowie
Ansprechpartner/ Auskunftspersonen für Niederschriften zu gewinnen.
Bei größeren Bränden Tatortadministration aufbauen.
Brandverlauf fotografisch aus verschiedenen Richtungen periodisch dokumentieren. (lassen)
Von Personen, die sich am Brandort auffällig verhalten Personendaten aufnehmen und deren
Tätigkeit beschreiben.
Folgende Erhebungen sind so rasch wie möglich durchzuführen/ zu veranlassen:
Brandentdecker und Zeitpunkt der Entdeckung ermitteln und Umstände der Entdeckung (z.B.
Flammen, Rauch, Geräusche, Geruch) Örtlichkeit der ersten sichtbaren Flammen erfragen.
Geschädigten zu besonderen Gefahren am Brandort, zu Anlagen oder technischen
Einrichtungen, zu Stoffen im Brandbereich, zu anwesenden Personen, zu Sperrverhältnissen,
zur möglichen Brandursachen befragen
Tätigkeit von Ersteinschreitern nach „Brand Aus“:








Ausgeräumtes Brandgut sicherstellen
Personenschaden ermitteln
Äußere Verhältnisse (Wind, Windrichtung, Außentemperatur, Niederschläge, Gewitter,
Lichtverhältnisse – Tag oder Nacht) erheben
Lage, Bestimmungszweck (Wohnhaus, Werkstätte, landwirtschaftliches Anwesen) bauliche
Beschaffenheit (Massivbauweise, Holzkonstruktion, Stahlbeton etc. ) des Brandobjekts
beschreiben
Fotodokumentation des Elektroverteilers mit besonderem Augenmerk auf den
Ansprechzustand der Sicherungselemente.
Falls Brandmeldeanlage vorhanden ist, Melder überprüfen, Daten sichern
Sperrverhältnisse überprüfen
Entscheidung über die weitere Vorgangsweise, insbesondere hinsichtlich der Beiziehung
eines Experten wenn Brandursache unklar oder eine Straftat möglich ist.
3) Spurensuche / Spurensicherung durch Spezialisten:
Das Betreten des vom Brand betroffenen Objekts zur Spurensuche/ Spurensicherung darf nur nach
Einschätzung der damit verbundenen Risken und adäquater Schutzausrüstung erfolgen. Nötigenfalls
sind für die Risikoeinschätzung Spezialisten beizuziehen z.B. Bautechniker, Statiker, Chemiker,
Mitarbeiter der Energieversorgungsunternehmen.
In einem ersten Schritt wird der Brandausbruchsort (Brandherd) anhand von Zeugenaussagen und
Spuren eingegrenzt, die als charakteristische Begleiterscheinungen eines Brandes entstehen. Im
Bereich des Brandausbruchsortes wird nach möglichen Zündquellen gesucht. Dort werden
gegebenenfalls auch Proben für die chemische Untersuchung auf Brandbeschleuniger gezogen oder
Überreste möglicher Zündquelle asserviert.
Es ist in der Regel wie folgt vorzugehen:




Den gesamten Brandort je nach Ausmaß der vom Brand betroffenen Bereiche, durch Luftbild-,
Übersichts-, Detailaufnahmen und maßstäbliche Zeichnungen dokumentieren.
Anschließend eine systematische Spurensuche vornehmen. Bei größeren Tatorten mit
unklarem Brandausbruchsort oder bei Verdacht auf Brandlegung sollte unbedingt ein
Brandmittelspürhund angefordert werden.
Bei der Spurensuche hat die Abtragung des Brandschuttes vorsichtig von oben nach unten zu
erfolgen. Im Umkreis um einen möglichen Brandausbruchsort besonders auf kleine
Komponenten von möglichen Zündquellen achten. Eventuell Brandschutt über Rutsche
klassieren oder sieben.
Die Ergebnisse der Spurensuche mit Spurennummern versehen in die Tatortskizzen
eintragen, Übersichts- und Detailaufnahmen von der Sicherungsstelle anfertigen und in die
Checkliste TO_Brand eintragen.





Lässt sich die Zündquelle nicht eindeutig eruieren und besteht möglicher Verdacht auf
Brandlegung, so sind aus dem Brandausbruchsbereich Proben für die chemische
Untersuchung auf Brandlegungsmittel zu ziehen.
Sicherstellung der Reste oder Komponenten von möglichen Zündvorrichtungen
Bei Behältnissen mit brennbaren Flüssigkeiten auf daktyloskopische Spuren achten und deren
Auswertung veranlassen.
Am Körper bzw. an der Kleidung tatverdächtiger Personen können ebenfalls Spuren vom
Brandlegungsmittel, Spuren verursacht durch thermische Einwirkung (angesengte Textilien,
Haare, starke Russniederschläge etc.) oder vom Tatort und dessen Umgebung vorhanden
sein. Kleidung Tatverdächtiger umgehend für die Untersuchung im Labor sichern.
Bei der Sicherung von Spuren am menschlichen Körper muss ein Arzt, am besten ein
Gerichtsmediziner, beigezogen werden.
Vorgehen beim Verdacht auf die Verwendung von Brandlegungsmitteln:





Rückstände von Brandlegungsmitteln kann man am ehesten in saugfähigen Materialien ohne
allzu starke thermische Belastung in der Nähe des Brandausbruchsorts zu erwarten.
o Als gute Spurenträger haben sich in abnehmender Reihenfolge erwiesen:
1. Mauerputz, Beton, Mörtel, Ziegel, Sand und Erde
2. Holz (keine Holzkohle!) , Textilien aus Pflanzenfasern z.B. Baumwolle
3. Textilien aus Wolle
4. Textilien aus Kunstfasern
5. Gegenstände aus Kunststoffen
Keine verbrannten Gummiteile sichern
Bei der Sicherung von Brandschutt sind die verwendeten Handschuhe zu wechseln und die
Werkzeuge (Schaufel, Kelle) vor jeder Probeentnahme gut durch Abwischen mit
wasserfeuchtem Zellstoff zu reinigen um eine Kontamination der Probe und ein Verschleppen
von allenfalls vorhandenen Brandlegungsmitteln von Entnahmestelle zu Entnahmestelle zu
verhindern.
Entnahme der erforderlichen Menge (in der Regel 0,5 l≈ 0,1 – 1,5 kg, im Zweifel Rücksprache
mit Experten) an Brandschuttprobe im Brandausbruchsort. Den Abschnitt
Brandschuttsicherung in der Checkliste TO_Brand ausfüllen.
Vor allem flüssige Brandlegungsmittel / Brandbeschleunigungsmittel verdampfen relativ rasch
und müssen daher umgehend in gasdichter Verpackung gesichert werden.
Aus Behältern, z.B. Kanistern, Dosen, Flaschen, etc. kleine Teilprobe der Flüssigkeit in
Schraubglasflasche für chemische Untersuchung sichern.
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand

Geeignete Asservierungsbehältnisse sind:
1. Für Heuproben zur mikrobiologischen Untersuchung:
 Papiersäcke (für nicht zu nasse Heuprobe)
2. Für Feststoffproben, die mit flüssigen Brandlegungsmitteln kontaminiert sein könnten :
 gasdichte, verschweißbare, ausgeheizte Aluminiumfolienbeutel oder
Polyamid-Folienbeutel (Säcke aus anderen Kunststoffen, insbesondere
Einkaufssackerl oder Müllsäcke sind ungeeignet, da sie für
Brandlegungsmittel durchlässig sind!)
 ungebrauchte, dicht schließende Blechdosen
 saubere Schraubdeckelgläser mit Dichtung
 saubere Rex-Gläser (eventuell mit integriertem Gummistoppel)
3. Für Flüssigkeiten:
 saubere Schraubglasflaschen aus Glas mit Hartkunststoffverschluss. Keine
Kunststoffflaschen verwenden, diese können durch den Inhalt aufgelöst
werden.
Reste oder Bauteile von Zündvorrichtungen sind im Detail zu fotografieren, spurenschonend im
Original zu asservieren und zu verpacken.
Jede Brandschuttprobe einzeln verpacken, luftdicht verschließen (überprüfen bei leichtem
Draufdrücken keine Volumensänderung!) eindeutig beschriften und möglichst kühl lagern.
Bekleidung, bei welcher der Verdacht auf Kontamination mit Brandlegungsmitteln besteht, muss im
Gegensatz zur sonst üblichen Verpackung luftdicht in Aluminiumfolienbeutel oder
Polyamidfolienbeutel einzeln verpackt werden.


Maßnahmen beim Versand von Brandschuttproben sind
1. Flüssige Vergleichsproben unter keinen Umständen im selben Paket mit dem
Tatproben versenden.
2. Besonders stark kontaminierte Proben nie im selben Paket mit schwach
kontaminierten Proben versenden.
3. Bekleidung eines Tatverdächtigen nie gemeinsam mit den Brandschuttproben oder
Vergleichsmaterial von Brandlegungsmitteln versenden.
4. Etikettierung (Spurenziffer, Sicherungsort, gesichert von, Datum, Uhrzeit)
5. Das gesicherte Spurenmaterial ist mit einem entsprechenden Untersuchungsantrag,
einer Asservatenliste und evt. mit Lichtbildern und ausgefüllten Checkliste TO_ Brand
möglichst rasch an die Kriminaltechnik im Bundeskriminalamt zu übermitteln!
Betrifft „gasdichte Verpackung“
Die Asservierungsbehältnisse mit gesichertem Brandschutt müssen so verschlossen werden,
dass leichtflüchtige Brandlegungsmittel nicht abdampfen oder Querkontaminationen zwischen
Proben auftreten können.
Eine zum luftdichten Verschließen von Aluminium- und Polyamid-Folienbeutel besonders
geeignete Methode besteht darin, den offenen Rand umzuschlagen und mit einem
Paketklebeband zu verkleben. Dieser Vorgang ist zwei bis drei Mal zu wiederholen.
Weiters sollte das Asservierungsbehältnis auf Schäden (Löcher, offene Schweißnähte, etc.)
überprüft (verringert sich das Volumen des Beutels unter sanftem Druck, so ist er undicht!)
werden. Gegebenenfalls beschädigte Asservierungsbehältnisse geöffnet in einem neuen
Brandschuttsack als Überverpackung verpacken. (Im Ersuchschreiben vermerken)
Brandschuttsäcke ausschließlich mit wasserfestem Faserstift beschriften. Keine Perforation
der Säcke mit Heftklammern!
Brand-Kraftfahrzeuge
Brände bei Kraftfahrzeugen können auf technische Defekte oder strafbare Handlungen
zurückzuführen sein. Haben Erhebungen des Ersteinschreiters keine offensichtliche Zündquelle
eruieren können oder sind bei dem Geschehen Schwerverletzte oder Tote zu beklagen, sind, wegen
der Komplexität der Aufgabenstellung, entsprechende Spezialisten (Brandermittler, spezielle
geschulte Mitarbeiter des AB 07, Mitarbeiter des EB 08 des LKA, Sachverständige zur Ermittlung von
Brandursachen) mit der Abklärung der Brandursache zu betrauen. Für den Ersteinschreiter ist
grundsätzlich wie bei Bränden vorzugehen, abweichende Besonderheiten sind nachstehend
angeführt:
Brand-Kraftfahrzeuge
Feststellungen bei der Fahrzeuguntersuchung
Feststellungen am Brandort
Maßnahmen am Brandort
Zur Information für Interessierte
Feststellungen bei der Fahrzeuguntersuchung
Gibt es Widersprüchlichkeiten





zwischen angeblicher Branddauer und dem Schadensumfang
völliger, weitgehender Ausbrand bei einer angegebenen Branddauer unter 20 Minuten
Brandentstehungsort und dem Brandschadensbild
offen stehende Kurbelfenster/Schiebedach bei ungünstiger Witterung (Regen, Schnee, Frost)
unberußte, großflächige Teile oder komplette Frontscheibe (Dichtung) im Kfz = dem Brand
vorangegangene Verpuffung





vor dem Brand ausgebautes Zubehör (Autoradio, Funkgerät, Telefon, etc.)
leergeräumter Innen- oder Kofferraum (Handschuhfach, Türablagen, Werkzeug, Ersatzrad)
schlechter Fahrzeugzustand – fällige Überprüfung (Korrosion, Vorschäden, abgefahrene
Reifen)
angeblich dem Brand vorangegangenes Unfallgeschehen ohne entsprechende Unfallschäden
Motorschaden
Bei der Fahrzeuguntersuchung soll weitgehend differenziert werden von wo der Brand seinen
Ausgang genommen hat:



Brandausbruch im Motorbereich
Brandausbruch in der Fahrgastzelle
Brandausbruch im Ladungsbereich
In den drei genannten Fahrzeugbereichen sind unterschiedliche, insbesondere unterschiedlich wirksame, Kombinationen von Brennstoffen und Zündquellen anzutreffen.
Feststellungen am Brandort





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



am Brand vorhandene dem Fahrzeug zuzuordnende, unverbrannte Gegenstände
(Benzinkanister, Einfüllstutzen, Schraubdeckel, Handschuhe, Feuerzeug, Werkzeug)
unberußte Verglasungsteile (Front-, Seiten-, Heckscheibe = vorangegangene Verpuffung)
Abbrandspuren einer brennbaren Flüssigkeit (Lunte zum ursprünglichen Fahrzeugstandort)
Brandspuren am Brandort korrespondieren nicht mit den am Fahrzeug vorhandenen (alter
Brandschaden soll nochmals abgerechnet werden)
Brandort abseits der Straße (abgelegen, von der Straße nicht einsehbar)
wurden sekundär andere Fahrzeuge, Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen beschädigt?
sind Flurschäden, Schäden an Bäumen oder Sträuchern entstanden?
Konnte Kraftstoff aus dem Kraftstoffsystem des Fahrzeugs an die Stelle gelangen, wo Proben
gesichert wurden?
Betriebsstoffe des KFZ erheben bzw. sonstige im Umkreis gelagerte brennbare Stoffe
Formulare
Wichtiger Hinweis: Werden Brandschuttproben für die chemische Untersuchung auf
Brandlegungsmittel gesichert, unbedingt abklären ob an diese Stellen Treibstoff aus dem
beschädigten Kraftstoffversorgungssystem des Fahrzeugs gelangen konnte.
Maßnahmen am Brandort
Dokumentation des Brandorts/ des vom Brand betroffenen Fahrzeugs durch den Ersteinschreiter






der Standort des Kfz ist fotografisch aus allen möglichen Richtungen fotografisch zu
dokumentieren und zu vermessen (Fixpunkt - z.B. Objekt, Lichtmast, Grenzstein, etc.)
sämtliche im Umfeld vorgefundene relevante Spuren sind otografisch zu dokumentieren und
zu vermessen
Sekundärschäden an Wohnobjekten, in Garagen, anderen Fahrzeugen oder Gegenständen
sind zu dokumentieren
Sicherung aller relevanten Spuren und Gegenstände, welche mit dem Brand in
Zusammenhang gebracht werden können
Falls erforderlich Sicherung des vom Brand betroffenen Kfz (Untersuchung in einem
geeigneten Untersuchungsraum mit Montagegrube oder Hebebühne, im Beisein eines
Sachverständigen, fotografische Dokumentation der Fahrzeugunterseite)
Gesamt- und Detailaufnahmen von allen Seiten des Kfz, auch vom Fahrzeugdach






Übersichts- und Detailaufnahmen vom Motorraum
Übersichts- und Detailaufnahmen vom Koffer- oder Laderaum
Übersichts- und Detailaufnahmen von der Fahrgastzelle
Dokumentation auch von Schäden, die mit dem Brand in keinem offensichtlichen
Zusammenhang stehen
Dokumentation der Bereifung
Feststellen von eventuellen Zeugen
Zur Information für Interessierte
Häufige „Brennstoffe“/ Zündquellen in Kraftfahrzeugen:
1. Motorbereich:
1. Brennstoffe:
 Kraftstoff
 Schmieröl meist während fortschreitendem Brand
 Dämm- und Filterstoffe
 Kunststoffteile
2. Zündquellen:
 Heiße Oberflächen z.B. Auslasskrümmer, Turbolader, Katalysator
 bewegte Teile
 elektrische Leitungen und Verbraucher z.B. Starterkabel
 heiße nachglühende Teilchen im Luftansaugsystem
2. Fahrgastzelle, - Fahrgastraum:
1. Brennstoffe:
 Innenauskleidungen unterschiedlichster Art
 eingebrachte Materialien z.B. Bekleidung
2. Zündquellen:
 Elektrische Leiter und Verbraucher
 mit Kraftstoffen betriebene Fahrzeugheizungen
 offene Flammen
3. Fahrgestell + Ladungsbereich:
1. Brennstoffe:
 Innenauskleidungen
 Ladung
 Kunststoffteile im Fahrgestell, Reifen
2. Zündquellen:
 Selten elektrische Leiter, da abgesichert / elektrische Verbraucher/ Ladung
wenn bestimmte Gefahrenstoffe
 Überhitzte Bremsen / unzulässig niedriger Luftdruck in Reifen
Biologisches Material - Boden Fahrzeuguntersuchung nach Schrift- Druckerzeugnisse
/ Erde / Pflanzenteile
Verkehrsunfällen
und Urkunden
Elektronisches
Beweismaterial Sicherstellung
Glühlampen
Suchtmittel
Lenkerfeststellung nach
Verkehrsunfällen
Sonstige Spuren an Fahrzeugen nach
Verkehrsunfällen
Faserspuren
Faserspuren
/ Medikamente
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Spurenschutz
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
6) Anmerkungen / Notizen
1) Bezeichnung / Definition
Als Boden wird die oberste Erdschicht bezeichnet. Auch Pflanzenfragmente, Pollen, Insekten, sowie
vom Menschen eingebrachte Materialien (wie Glas, Metall, Fasern) welche auf / bzw. in der Erdschicht
gefunden
werden,
geben
Hinweise
auf
Materialübertragung.
Pflanzen können durch Anhaftung von Pflanzenteilen und Pollen Spuren absondern, z. B. an
Schuhen, Textilien oder Fahrzeugteilen.
2) Spurensuche
Je nach Witterung und Intensität eines Kontaktes, kann es zu Übertragungen von Boden und
Pflanzenteilen kommen. Suche und Sicherung erfolgt je nach Tathergang / Ablauf. Ziel ist es, einen
möglichen Kontakt nachzuweisen und die Tat zu rekonstruieren.


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
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

Derartige Spuren können unter anderem vorkommen:
am Boden (Zugang, Zufahrt, Fußmatten, Teppich usw.)
an Fahrzeugen (Radkasten, Fahrzeugteppiche, Pedale usw.)
an Werkzeugen (Schaufeln, Spaten, Brecheisen usw.)
an der Bekleidung (Schuhe, Taschen, Hosenaufschläge usw.)
am menschlichen Körper (Haare, Fingernägel usw.) – bei leichter Verschmutzung kann die
Spurenmenge für eine Beurteilung zu gering sein.
3) Spurensicherung
Tatortspur:










Lage, Erhebungsort / -zeit, Zustand (feucht / trocken) und Witterungsverhältnisse genau
dokumentieren (Beschreibung, Skizze, Übersichts- und Detailfotos).
Auf Faktoren, die die Spuren und das Vergleichsmaterial nachträglich verändert haben (z.B.
starker Regen), hinweisen.
Spuren wenn möglich immer auf dem Spurenträger belassen.
Spuren nicht mit Klebebändern oder Klebefolien sichern, sondern zusammen mit Unterlage
asservieren oder mit Pinzette, Pinsel etc. schonend ergreifen, sammeln und in Behältnis
überführen.
Gegebenenfalls Sicherung mit Mikrostaubsauger durchführen.
Mikroorganismen wie Algen, Flechten mit Unterlage sichern, ev. abkratzen.
Bei Wasserleichen Proben von Oberflächen – und (wenn möglich) bodennahem Wasser
entnehmen und zwar ca. je 1 Liter Wasser in saubere Gefäße abfüllen.
Erkennbare Spuren (z.B. Erdklumpen, Pflanzenteile über staubigem / sandigem / kiesigem
Straßenschmutz auf einer Fußmatte) vorsichtig abnehmen und getrennt asservieren, da eine
entsprechende Beweisführung nicht mehr möglich ist, wenn die Materialen vermischt sind.
Pflanzen- und Bodenanlagerungen an Schuhen, Kleidungsstücken, sowie transportablen
Spurenträgern nicht abnehmen (Vermischungsgefahr).
Ausnahme: grobe Teile, die abzufallen drohen, nach Dokumentation extra verpacken.
Erhebung von Vergleichsmaterial:
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



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
Vergleichsmaterial umgehend sichern.
Vom engeren und weiteren Tat- oder Unfallbereich grundsätzlich mehrere Vergleichsproben
entnehmen – etwa 3 bis 4 und jeweils etwa 1 Hand voll
Grobe Pflanzenteile (Laub, Gras usw.) nach dem Trocknen getrennt asservieren.
Die oberste Erdschicht (wenige Millimeter) mit Löffel oder Spachtel abnehmen.
Bei Vergleich mit Grabungswerkzeugen oder Ähnlichem auch Proben der tiefer gelegenen
Schichten entnehmen.
Alle Proben trocknen und getrennt asservieren
Dokumentation wie Tatortspur.
4) Spurenschutz
Beiliegendes, biologisches Material getrennt asservieren (Zusammenhang erwähnen).
Feuchte Asservate zunächst lufttrocknen, oder
Untersuchungsstelle weiterleiten.
–
wenn nicht möglich
– sofort an die
Wasserproben bis zur Auswertung längstens 1 Tag im Kühlschrank aufbewahren.
Gefahr der Spurenverschleppung ausschließen.
Bodenschichten niemals vermischen.
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Proben in geeignetem Behältnis (Petrischale, Pergaminsäckchen, Plastikbeutel usw.) verpacken und –
ausreichend und unverwechselbar beschriftet – versenden.
Kleidung mit Bodenspuren im Original in Papiersäcken.
Schuhe mit anhaftenden Bodenspuren nicht in Kunststoff-, sondern in Papierbeutel sichern.
Spuren, die nicht auf dem Träger belassen werden können, in Petrischalen, Kunststoffsäcke oder
Gläser aufnehmen. Diese abbürsten, abkratzen oder aufsaugen – kein Klebeband verwenden.
6) Anmerkungen / Notizen
Öffnen von Bodenverstecken / Gräbern: Die Zeitbestimmung des Eingrabens kann anhand des
Oberflächenbewuchses (Dichte des Bodens, sowie Dichte, Form und Art des Oberflächenbewuchses
und des Wurzelwerkes), insbesondere aber anhand der seitlich in den Grabbereich vorgewachsenen
Wurzeln und auch aufgrund der Schnittflächen von abgetrennten, stärkeren Wurzeln erfolgen. Daher
vorsichtig beim Ausgraben bzw. Öffnen des Versteckes / Grabes.
An Kleidern und Schuhen anhaftendes Pflanzenmaterial kann auf Aufenthaltsorte von Personen oder
Fahrzeugen hinweisen. Diesbezüglich können auch anhaftende Mikroorganismen wie Kieselalgen
ausgewertet werden. Flüssigkeiten aus Organen von Wasserleichen können ebenso ausgewertet
werden.
In Zweifelsfällen Rücksprache mit BMI, Büro II/BK6.2 aufnehmen!!
Elektronisches Beweismaterial - Sicherstellung
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Sicherstellung von Druckern (Nur durch Spezialisten!):
5) Spurenschutz
6) Transport / Verpackung / Aufbewahrung
7) Anmerkungen / Notizen
8) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Bei Durchsuchungen im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen stößt man zunehmend auf
Produkte (Geräte bzw. Medien) zur Datenspeicherung und Datenverarbeitung. Diese stellen häufig
wertvolle Beweismittel dar, die einen wichtigen Beitrag zu den Ermittlungen leisten können, sofern sie
beweisrechtlich einwandfrei behandelt werden.
2) Spurensuche
Die Situationen am Tatort werden von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es kann hier daher keine
detaillierte verbindliche Vorgehensweise vorgeschrieben werden, das tatsächliche Vorgehen ist immer
von der speziellen Situation abhängig.
Insbesondere ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es elektronische Spuren gibt, die
nur temporär beziehungsweise zeitlich begrenzt gesichert werden können.
Nachfolgend wird eine zusammenfassende Empfehlung zur Sicherstellung von
informationstechnologischen Medien als Beweismittel vorgegeben, die für die Mehrzahl der zu
erwartenden Szenarien Gültigkeit hat. Wenn diese Grundsätze eingehalten werden, so ist am ehesten
gesichert, dass die Beweismittel nicht verändert werden und damit Beweiskraft haben.
3) Spurensicherung
Allgemeine Grundsätze:
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Unverzüglich die örtlich zuständige Datensicherungsgruppe informieren
Außerhalb der amtsstunden besteht auch die Möglichkeit den Journaldienst des .BK - C4
unter der Tel.Nr. 01/24836-986500 bzw. den SPOC unter 01/24836-985026 zu kontaktieren
Unter keinen Umständen eine selbständige Untersuchung des Materials vornehmen, wenn
man dafür nicht ausgebildet ist, zumal dadurch wichtiges Beweismaterial vernichtet oder
verändert werden kann
Keinerlei Zugriff auf das Asservat (Computer, Handy, Fax, Telefonanlage etc.) durch
Verdächtige und nicht autorisierte Personen zulassen
Zugangsdaten zu sozialen Netzwerken, Onlinspeichermöglichkeiten (Cloud Diensten)
Accountdaten und Passwörter erfragen
Bei einem vorhandenen Netzwerk: in jedem Falle sofort Unterstützung durch Fachleute
heranziehen
Abgeschaltete Geräte unter keinen Umständen einschalten
Wenn ein sicherzustellendes Gerät eingeschaltet ist:
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Druckvorgänge zu Ende laufen lassen
Mobiltelefone in den Flugmodus versetzen, Sperrcode, PIN und PUK erfragen
Unterlagen zum jeweiligen Mobuilfunktbetreiber sicherstellen
Programme nicht schließen
Maschine nicht herunterfahren
Bildschirminhalte aufzeichnen
Stromstecker dann von der Rückseite der Maschine ziehen, aber Bedachtnahme das dadurch
ebentuell relevante elektronische Spuren im Arbeitsspeicher gelöscht werden und mögliche
verschlüsselte Daten, dadurch nicht mehr zugänglich gemacht werden können.
Bei FAX-Geräten letztgewählte Nummern notieren
Achtung: Ein Computer kann auch im eingeschalteten Zustand den Anschein erwecken, als wäre er
abgeschaltet (Stromsparmodus, Bildschirmschoner, etc.)
Sicherstellung der Geräte:

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
Geräte vor der Sicherstellung von allen Seiten beschriften
Geräte vor der Sicherstellung von allen Seiten fotografieren
Jeden Teil und die damit verbundenen Teile beschriften
Eine Skizze mit allen Verbindungen anfertigen und analog zur Beschriftung auf dem Gerät
bezeichnen
Vorsichtige Demontage allen angeschlossenen Zubehörs und Kabel
Akkus aus Notebooks entfernen, beschriften und sicherstellen
Handbücher sicherstellen
Netzteile und Ladegeräte immer sicherstellen!
4) Sicherstellung von Druckern (Nur durch Spezialisten!):





Computerkonfiguration (Festhalten des Boot-Vorganges), Betriebsystem und
Textverarbeitungsprogramme festhalten
Ausdrucke aus der Umgebung des fraglichen Druckers sicherstellen (Papierkorb, etc.)
Zirka 10 Seiten leeres Papier aus dem Drucker entfernen und sicherstellen (nach Möglichkeit
Papiermarke und –bezeichnung vermerken)
Eine Testseite des Druckers drucken
Datei auf beiliegender Diskette (je nach Druckerart, Tintenstrahldrucker bzw. Laserdrucker)
mit Druckerstandarteinstellung ausdrucken, nach Möglichkeit unter Verwendung von MS Word
(Druckermodell in Fußzeile einsetzen)
Werden Tintenstrahldrucker länger als 14 Tage nicht benutzt, so kann dies zum Defekt des
Druckkopfes führen (abhängig vom Hersteller).
Sollte das Lesen der Diskette nicht möglich sein, wird folgendes Vorgehen empfohlen:



Standarttext drucken
Der Standarttext sollte alle Zeichen der Tastatur beinhalten, wobei jedes Zeichen dreimal
abgebildet werden sollte, weiters den Text in 2 bis 3 verschiedenen Schriftgrößen
Der Text sollte mindestens in drei verschiedenen Schriftarten gedruckt werden und zumindest
in einer Schriftgröße pro Schriftart in „Kursiv“ und „Fett“
Sollte es sich um einen Farbdrucker handeln, sollte auch eine beliebige Grafik mit relativ hellem
Hintergrund ausgedruckt werden.
Bei mehreren zur Verfügung stehenden Textverarbeitungsprogrammen mit jedem Programm den
Standarttext ausdrucken.
Folgende Daten des Druckers sind festzuhalten:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Druckermarke
Druckermodell
Seriennummer
Produktionsjahr
Datum und Ort der Sicherstellung
War der Drucker vor der Sicherstellung in Betrieb?
Bei Druckerpatronen sind festzuhalten: Bezeichnung und Hersteller sowie Chargennummer
5) Spurenschutz
Achtung: Es darf kein Magna-Brush (Magnetstab) oder Argentorat zur Feststellung von
Fingerabdrucken verwendet werden, da dies zu hohen Spannungen an der Außenseite eines Gerätes
und damit zur Zerstörung von gespeicherten Daten führen kann. Alle am Tatort tätigen
Spurensicherungsbeamten sind entsprechend darauf hinzuweisen bzw. im Vorfeld zu schulen.
Funksignale (Polizeifunk, Handy, etc.) können die Datenbestände zerstören.
6) Transport / Verpackung / Aufbewahrung
Transport des sichergestellten IT-Materials nur in einer dafür vorgesehenen, exakt beschrifteten
Verpackung.
Aufbewahrung der Asservate in einer trockenen und kühlen Umgebung.
7) Anmerkungen / Notizen
Detaillierte Ausführungen siehe „Richtlinien für die Sicherstellung und Auswertung von
elektronischem Beweismaterial“.
Auf den Zusammenhang mit anderen Spuren (Daktyloskopische, DNA, Fasern usw.) wie
Fingerabdruck auf Akku eines Mobiltelefones oder DNA auf Kabelverbindungen wird besonders
hingewiesen. Somit ist hier genaue Koordination der eingesetzten Spezialisten gefordert.
Fahrzeuguntersuchung nach Verkehrsunfällen
Fahrzeuguntersuchung nach Verkehrsunfällen
Glühlampen
Lenkerfeststellung nach Verkehrsunfällen
Sonstige Spuren an Fahrzeugen nach Verkehrsunfällen
Faserspuren
Faserspuren
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurenssicherung
4) Spurenschutz / Kontaminationsverhinderung /
Verpackung / Aufbewahrung / Versand
5) Anmerkungen / Notizen
6) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Fasern werden unterteilt in Naturfasern und Chemiefasern.
Naturfasern sind natürlich gegebene Fasern (Pflanzenfasern, Wolle, Seide, etc. oder Mineralfasern).
Chemiefasern (“man made fibres“) werden durch physikalische oder chemische Verfahrenstechniken
geschaffen.
Als Tatortspuren von Bedeutung sind Übertragungsspuren zwischen Täter und Opfer oder zwischen
Täter und Gegenständen vom Tatort. Werden Faserspuren sachgerecht bearbeitet, sind sie den
Materialspuren mit hoher forensischer Aussagekraft zuzuordnen.
Übertragene Faserspuren gehen rasch verloren. Kontaminationen des Spurenmaterials müssen
unbedingt vermieden werden (Schutzkleidung tragen, keine Luftbewegung durch Öffnen von
Fenstern, etc.). Die Belüftungsverhältnisse am Tatort sind zu vermerken.
Einzelfasern sind nur unter dem Mikroskop sichtbar, textile Faserspuren können jedoch auch als
Faserbündel, Garn oder ganzer Faden auftreten.
2) Spurensuche
Mit freiem Auge sichtbare Faserspuren (Faserbündel, Garne, Fadenstücke, Stofffetzen, etc.) können
unter anderem an überkletterten Maschendrahtzäunen, eingeklemmt in Holzstücken oder
eingerissenen Fingernägeln, an Glasbruchkanten, etc. vorhanden sein. Als Hilfsmittel zur
Sichtbarmachung dienen geeignete Lichtquellen (Betrachtung unter Streiflicht, Gegenlicht, etc.) sowie
Lupen.
Im Regelfall sind jedoch Faserspuren mit freiem Auge nicht sichtbar, weshalb an tatrelevanten
Spurenträgern eine Sicherung mittels Klebebändern vorgenommen wird.
3) Spurensicherung


Sichtbare Faserbündel, Garne und Fadenstücke können mit dem Spurenträger (z. B.
eingeklemmte Spuren), mittels Pinzette in Papier- / Kunststoffsäckchen oder mit dem PolizeiSpurensicherungsband gesichert werden.
Sind keine sichtbaren Fasern vorhanden (dies ist meistens der Fall), darf zur Sicherung
grundsätzlich nur das 2,5 cm breite Polizei-Spurensicherungsband (in Ausnahmefällen auch
das 5 cm breite) verwendet werden. Mit dem Polizei-Spurensicherungsband werden
Gegenstände am Tatort (Sitze von Fahrzeugen, Glasbruchkanten von eingeschlagenen
Fensterscheiben, Fensteröffnungen, durch die sich der Täter gezwängt hat, Hände / Hals von
Erhängten , etc., sowie Gegenstände, die auf die Dienststelle verbracht werden können,
(Kleidungsstücke, etc.) abgeklebt.
Vorgangsweise:
 Mit dem freien Auge sichtbare Haare, Lacksplitter oder ähnliche Materialspuren vor dem Abkleben mit
der Pinzette abnehmen und in Papier- / Kunststoffsäckchen sichern.
 Mikrospurenblatt vollständig ausfüllen, Skizze des abzufasernden Spurenträgers auf der
Rückseite des Blattes oder auf einem Zusatzblatt anfertigen und in Zonen einteilen, damit die
gesicherten Spuren zugeordnet werden können. Bei Spurenträgern, die viel Eigenmaterial abgeben (z. B
stark fasernder Pullover), oder bei kontaktrelevanten Spurenbereichen müssen die abzuklebenden Zonen
entsprechend kleiner gewählt werden ( Klebeflächen müssen aufeinander Haften bleiben – sonst
wertlos)
 Einen Klebebandstreifen auf die linke senkrechte Spalte des Mikrospurenbogens kleben. Dieser dient
als Haftgrund für die spurentragenden Klebebandstreifen
Das Klebeband etwa 15 cm von der Rolle ziehen (jedoch nicht abschneiden) und den vorderen Bereich
etwa 1 cm umschlagen (hier wird das Klebeband beim Spuren¬sichern mit einer Hand gehalten, die
andere Hand hält die Rolle)
 Die Klebeseite nun auf den Spurenträger legen und mit der Hand (Handschuhe verwenden) andrücken
bzw. leicht darüber streifen. Mit einem Klebebandstück nur eine Spurenzone (laut Skizze) abkleben
 Klebeband vom Spurenträger abnehmen und die klebende Seite auf Haare absuchen, die mit der
Pinzette abgenommen und in Papier- / Kunststoffsäckchen asserviert werden. Klebeband auf die
doppelte Länge, also auf ca. 30 cm, abrollen und die klebenden Seiten exakt übereinander schlagen, so
dass die gesicherten Faserspuren im Klebeband eingeschlossen sind
 Klebeband auf den Mikrospurenbogen aufbringen und an der linken Seite analog der
Zonenbezeichnung auf der Skizze nummerieren. Die Klebebänder sollten nicht über den
Mikrospurenbogen hinausragen, da sie sonst verknittern können, wodurch die Untersuchung erschwert
wird
 Eigenmaterial des Spurenträgers sichern. Dies erfolgt durch Abschaben / Auszupfen von Fasern mit
dem Skalpell, bzw. der Pinzette und Sicherung mittels Klebeband. Das Klebeband mit dem Eigenmaterial
wird ebenfalls auf dem Mikrospurenbogen aufgebracht. Es soll ein repräsentativer Querschnitt aller
Faserarten bzw. Farben als Vergleichsmaterial gesichert werden. In Ausnahmefällen (z.B. bei
Gewebevergleich oder Feststellung der Bindungsart) sind entsprechend große Textilstücke
auszuschneiden, (mehrere Zentimeter oder das ganze Kleidungsstück zur Untersuchung einzusenden
 Angaben von Etiketten sind genau zu vermerken (Marke, Materialangaben wie 65% Baumwolle, 35%
Polyester; Größe, etc.) Etiketten keinesfalls entfernen
4) Spurenschutz / Kontaminationsverhinderung / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
 Zugluft ist zu vermeiden, damit Fasern nicht vertragen werden können
 Handschuhe und Schutzbekleidung (Einwegoveralls, etc.) verwenden, um Kontaminationen zu
vermeiden
 Sicherung an Täter- und Opferkleidung in verschiedenen Räumen und wenn möglich, durch
verschiedene Beamte. Wenn die Spurensicherung nur von einer Person ausgeführt wird, ist die
Schutzbekleidung zu wechseln
 Für Täter- und Opferkleidung jeweils eigene Maßstäbe, Spurenziffern, Lichtquellen, etc. verwenden
oder diese bei Verwendung für Täter-, und Opferkleidung vorher entsprechend reinigen
 Tatverdächtige und Opfer niemals in gleichen Fahrzeugen transportieren und nicht in gleichen
Räumlichkeiten (für Vernehmung, erkennungsdienstliche Behandlung, etc.) unterbringen; Tatverdächtige
nicht in der Tatkleidung auf den Tatort bringen (z.B. zum Lokalaugenschein)
 Bei Auflegen von Spurenträgern auf Tischen diese vorher reinigen und entsprechend großes
Packpapier, etc., das nach Untersuchung jedes Spurenträgers erneuert wird, unterlegen
 Bedachtnahme auf andere Spurenarten, die durch vollflächiges Abkleben zerstört oder beeinträchtigt
werden könnten (Fingerspuren, DNA-Spuren, Schmauchspuren, etc.)
 Faserspuren von Dokumenten sind mittels Gelatinefolie abzunehmen und von dieser mit dem PolizeiSpurensicherungsband zu übernehmen
 Kleidungsstücke immer einzeln, am besten in Papiersäckchen verpacken (Seidenpapier als
Zwischenlage!), da Textilien im unverpackten Zustand laufend weitere Fasern abgeben und dadurch die
Gefahr der nachträglichen Spurenverschleppung und Kontamination besteht
 Zur Insassenpositionsbestimmung nach Verkehrsunfällen sind Faseranschmelzspuren am
aussagekräftigsten. Diese Spuren sind mit dem Untergrund zu sichern. Abklebungen der Sitzbezüge sind
bei diesen Fragestellungen weit weniger aussagekräftig – ebenso wie Pedalgummi
5) Anmerkungen / Notizen
 Aus der Kunststoffschutzhülle entnommene Klebebandrollen sind nach der ersten Verwendung in
Dosen vor Kontamination zu schützen
 Klebebandabzüge von beiden Händen einer erhängten Person dienen zum Nachweis von Textilfasern
des Strangwerkzeuges
 Mehr als 5 cm breite Klebebänder sollen nicht zur Spurensicherung verwendet werden
 In komplexen Fällen Rücksprache mit der untersuchenden Stelle halten.
Glühlampen
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
3) Anmerkungen / Notizen
4) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Glühlampen sind Fahrzeugteile, welche Hinweise auf das Unfallgeschehen geben können. Kommt es
(durch einen Verkehrunfall) zu einer starken Erschütterung der heißen Wendel, können
charakteristische Veränderungen auftreten. Dioden, Gasentladungslampen oder Lichtbogenlampen
können für eine Untersuchung zur Zeit nicht herangezogen werden, Spurensicherung






Lichtbilder von den Beschädigungen im Detail anfertigen. Zusätzlich sind auch
Übersichtsaufnahmen vom Fahrzeug anzufertigen
Position und Funktion der einzelnen Glühlampen beschreiben
Stellung der Bedienungsschalter notieren und auch die Aktivität der einzelnen Kontrolllichter
Veränderungen und Schaltversuche sind grundsätzlich zu unterlassen. Sollten derartige
Veränderungen / Schaltversuche irrtümlich vorgenommen worden sein, so sind diese zu
dokumentieren
Alle gleich- bzw. entgegengesetzt geschalteten Glühlampen ausbauen und sicherstellen
(allfällig Rücksprache mit der zuständigen Dienststelle (KPU, BA), egal ob intakt oder
beschädigt erscheinend; . auch Kontrolllampen vom Armaturenbrett ausbauen. Bei
Blinkerglühlampen immer alle sicherstellen, den Seitenblinker nicht vergessen. Die
Kennzeichenbeleuchtungslampe(n) nicht vergessen. – abhängig von der Anstoßstelle
Glühlampen nie am Fahrzeug auf Zustand überprüfen.




Augenscheinliche Schäden an den Lampen anführen (Glaskörper gebrochen, Wendel
gebrochen, etc.)
Sofern dabei (weitere) Beschädigungen entstehen, dies zuhanden der Untersuchungsstelle
protokollieren.
Schonende Verpackung und Transport der gesicherten Glühlampen in einzelnen,
beschrifteten Plastiksäckchen. Bei Postversand gut polstern. Keine zerbrochenen Lampen
direkt in Watte verpacken, sondern in Papier/Karton einrollen.
Das Funktionieren der elektrischen Anlagen erst nach dem Ausbau der Lampen überprüfen.
Dafür Vergleichslampen oder ein Spannungsmessgerät verwenden.
2) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Beleuchtung:



Das Funktionieren der Anlage erst nach dem Ausbau der Glühlampen mit Hilfe von
Ersatzlampen oder mit Spannungsmessgerät überprüfen
Glühlampen einzeln bruchsicher (z.B. in Dosen von Kleinbildfilmen) verpacken und Position
und Funktion korrekt anschreiben nicht auf der Lampe. Filmdosen bieten optimalen Schutz
gegen Beschädigungen. In Kunststoffsäckchen verlieren sich oft kleine Wendelteile
Zerbrochene Glühlampen sind so zu sichern und zu verpacken, dass Elektroden und
Glühwendel frei, also berührungsfrei vom Verpackungsmaterial stehen
3) Anmerkungen / Notizen




Allfällige Vorschäden sind zu erheben
Hinsichtlich Sicherung von Passstücken
Bei Unklarheiten mit der Untersuchungsstelle Rücksprache halten
Das Untersuchungsmaterial (die zu untersuchenden Lampen, etc.) ist mit dem
Untersuchungsantrag (Nationale der Beteiligten, technische Daten, Kennzeichen des Kfz
sowie Schilderung und Handskizze des Unfallherganges) und den Lichtbildern des Kfz
(Hauptanstoßstelle und sonstige Beschädigungen, Übersichtsaufnahmen) sind immer
gemeinsam vorzulegen. Kopie des Typenscheines, Fotogrammetrie;
Lenkerfeststellung nach Verkehrsunfällen
1) Anwendungsbereich
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
5) Anmerkungen / Notizen
6) Formulare
1) Anwendungsbereich
Identifizierung des Fahrzeuglenkers zum Unfallszeitpunkt, aus einer vollständig bekannten Gruppe
von Fahrzeuginsassen, anhand entsprechend ausgeprägter Materialüber-tragungsspuren zwischen
Oberbekleidung und Schuhen der Insassen und der Innenausstattung des Unfallfahrzeuges die nur
bei einem Unfallgeschehen durch nachvollziehbare Bewegung der Fahrzeuginsassen im
Fahrzeuginneren entstanden sind. In der Regel sind angeschmolzene Fasern auf Kunststoffteilen im
Fahrzeuginneren, auf Textilien aufgeschmolzener Kunststoff vom Fahrzeuginneren oder
Abdruckspuren auf Pedalkappen für die Bestimmung des Lenkers zum Unfallszeitpunkt erforderlich.
2) Spurensuche


Die Spurensuche hat grundsätzlich durch Spezialisten zu erfolgen
Der Fahrgastraum wird grundsätzlich vollständig auf Übertragungspuren und
Faseranschmelzungen untersucht. Besonders wertvoll sind solche Spuren im Bereich
Innenverkleidung der Fahrer- und Beifahrertüre, Lenkrad, Windschutzscheibe, untere
Lenksäulenverkleidung, unterer Armaturenbereich, Mittelkonsole, Schalt- und
Handbremsenhebel etc. Dabei sind Hilfsmittel, wie z.B. entsprechende Lichtquellen,
fokussierbare Leuchtlupe, transportables Stereomikroskop zu verwenden
3) Spurensicherung








Die Spurensicherung hat grundsätzlich durch Spezialisten zu erfolgen
Dokumentation der Spur durch Beschreibung und Fotos (Lage aus der die Spur entnommen
worden ist) und Beschreibung des Erscheinungsbildes der Spur, z.B. ob Fasern in
Trägermaterial teilweise eingeschmolzen, aufgerieben oder nur lose anhaftend sind,
Anschmelzspuren werden mit dem Trägermaterial ausgeschnitten und nicht mit Klebeband
gesichert
lose Spuren (z.B. Faserbündel, Haare etc.) mit der Pinzette sichern und in Papiersäckchen /
Kunststoffsäckchen geben
Pedalkappen abnehmen und sichern
Schuhe und Oberbekleidung aller Fahrzeuginsassen sicherstellen
Kunststoffabriebe niemals mit Klebeband sichern, sondern mit Spurenträger sicherstellen oder
mit Skalpell abheben
Die alleinige Auswertung der Lage von Blut-, und Gewebespuren führt oft zu keiner korrekten
Bestimmung der Insassenposition zum Unfallszeitpunkt.
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand



Spuren gegen Kontamination schützen
Mit dem Trägermaterial gesicherte Anschmelzspuren und abgenommene Pedalkappen
spurenschonend und unter Bedachtnahme auf Materialverlust in entsprechende Behältnisse
verpacken und so beschriften, dass die Spuren den einzelnen Entnahmestellen eindeutig
zugeordnet werden können
Zusätzlich sind die Schuhe und die Oberbekleidung aller Fahrzeuginsassen sicherzustellen.
Diese müssen zuvor getrocknet werden und sind so zu bezeichnen, dass eine eindeutige
Zuordnung zu den Trägern garantiert ist
5) Anmerkungen / Notizen



Bei Lenkerfeststellungen als Erstes mit der Untersuchungsstelle Rücksprache halten und
eventuelle Weisungen (Anträge STA wie Beschlagnahme des Fahrzeuges, Bestimmung der
Untersuchungsstelle u.a.) einholen
Achtung bei Spurensicherungsarbeiten an verunfallten Fahrzeugen: Verletzungsgefahr durch
verformte Karosseriebleche bzw. durch Glassplitter, Schnittgefahr bei Arbeiten mit dem
Skalpell und Infektionsgefahr durch biologisches Material (Blut etc.) – Schutzbekleidung
verwenden (Einwegoverall, Mundschutz, Handschuhe, ev. Kopfschutz)
Lose auf den Sitzen und anderen Teilen im Fahrzeuginneren eines verunfallten Fahrzeugs
anhaftende Fasern haben wenig Beweiswert für die Lenkerfeststellung.
Sonstige Spuren an Fahrzeugen nach Verkehrsunfällen
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
5) Anmerkungen / Notizen
6) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Neben Kontaktspuren und Anprallstellen von Fahrzeuginsassen fallen darunter auch die passiven
Sicherheitssysteme, wie z.B. Sicherheitsgurte, Gurtstraffer, Airbags.
2) Spurensuche
Die Spurensuche richtet sich nach dem jeweiligen Tat- / Unfallgeschehen. Zur Spurensuche sind
geeignete Lichtquellen, Lupen etc. zu verwenden.
3) Spurensicherung
• Bei Unfallfahrzeugen vor der Untersuchung des Fahrgastraumes immer die (alle!!!) Batterie(n)
abklemmen um ein Auslösen von Air-Bag und Gurtenstraffern auszuschließen. Gefahr von schweren
Verletzungen z.B. Rolle des Gurtstraffers kann Finger abquetschen, Kopfverletzung durch
auslösenden Air-Bag.
• Bei Sicherheitsgurten ist der Zustand des Gurtsystems zu beschreiben und ev. zu fotografieren.
Weiters ist abzuklären, ob ein Gurtstraffer vorhanden ist. Falls ja, nicht selbst daran manipulieren
(Explosionsgefahr! Insbesondere wenn die Batterie nicht abgeklemmt ist!), sondern Fachleute zum
Ausbau beiziehen (Markenvertreter, Abschleppdienst). Stets das Gurtband gegen das Aufrollen
fixieren und das Gurtsystem vollständig ausbauen
• Ausgelöste Airbags mit der Anprallstelle nach innen zusammenfalten (Einweghandschuhe
verwenden) und mit sauberem Skalpell abschneiden (DNA-Sicherung – Kontaminationsgefahr)
• Im Hinblick auf eine allfällige Lenkerfeststellung ist das Spurenbild im Fahrzeuginneren unverändert
zu belassen, d.h. es sind insbesondere nachträglich (ev. im Zuge von Aufräumungsarbeiten) keinerlei
Wrackteile in das Fahrzeuginnere zu geben. Auf sonstige Einsatzkräfte (Feuerwehr, Abschleppdienst
etc.) ist dementsprechend einzuwirken
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Spurenträger fotografieren und möglichst als Ganzes sicherstellen und spurenschonend verpacken.
Gurtbänder ohne Knickstellen und Verdrehungen locker aufwickeln und in gut gepolstertem Behältnis
verpacken.
Airbags nicht auf der Anprallstelle berühren, da eine DNA Untersuchung von Hautschuppen oder
Speichelspuren durchgeführt werden kann.
5) Anmerkungen / Notizen
Bei Unsicherheit betreffend allfällig nicht ausgelöstem Gurtstraffer: Rückhaltesystem gemeinsam mit
Fachleuten ausbauen. Aus der Auslösung des Airbag darf nicht zwingend auf eine Arretierung des
Gurtes geschlossen werden. Nicht nur Gurtbänder, sonder – wichtig – auch Umrollbügel und allfällig
auch Gurtschloss sichern.
Faserspuren
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurenssicherung
4) Spurenschutz / Kontaminationsverhinderung /
Verpackung / Aufbewahrung / Versand
5) Anmerkungen / Notizen
6) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Fasern werden unterteilt in Naturfasern und Chemiefasern.
Naturfasern sind natürlich gegebene Fasern (Pflanzenfasern, Wolle, Seide, etc. oder Mineralfasern).
Chemiefasern (“man made fibres“) werden durch physikalische oder chemische Verfahrenstechniken
geschaffen.
Als Tatortspuren von Bedeutung sind Übertragungsspuren zwischen Täter und Opfer oder zwischen
Täter und Gegenständen vom Tatort. Werden Faserspuren sachgerecht bearbeitet, sind sie den
Materialspuren mit hoher forensischer Aussagekraft zuzuordnen.
Übertragene Faserspuren gehen rasch verloren. Kontaminationen des Spurenmaterials müssen
unbedingt vermieden werden (Schutzkleidung tragen, keine Luftbewegung durch Öffnen von
Fenstern, etc.). Die Belüftungsverhältnisse am Tatort sind zu vermerken.
Einzelfasern sind nur unter dem Mikroskop sichtbar, textile Faserspuren können jedoch auch als
Faserbündel, Garn oder ganzer Faden auftreten.
2) Spurensuche
Mit freiem Auge sichtbare Faserspuren (Faserbündel, Garne, Fadenstücke, Stofffetzen, etc.) können
unter anderem an überkletterten Maschendrahtzäunen, eingeklemmt in Holzstücken oder
eingerissenen Fingernägeln, an Glasbruchkanten, etc. vorhanden sein. Als Hilfsmittel zur
Sichtbarmachung dienen geeignete Lichtquellen (Betrachtung unter Streiflicht, Gegenlicht, etc.) sowie
Lupen.
Im Regelfall sind jedoch Faserspuren mit freiem Auge nicht sichtbar, weshalb an tatrelevanten
Spurenträgern eine Sicherung mittels Klebebändern vorgenommen wird.
3) Spurensicherung


Sichtbare Faserbündel, Garne und Fadenstücke können mit dem Spurenträger (z. B.
eingeklemmte Spuren), mittels Pinzette in Papier- / Kunststoffsäckchen oder mit dem PolizeiSpurensicherungsband gesichert werden.
Sind keine sichtbaren Fasern vorhanden (dies ist meistens der Fall), darf zur Sicherung
grundsätzlich nur das 2,5 cm breite Polizei-Spurensicherungsband (in Ausnahmefällen auch
das 5 cm breite) verwendet werden. Mit dem Polizei-Spurensicherungsband werden
Gegenstände am Tatort (Sitze von Fahrzeugen, Glasbruchkanten von eingeschlagenen
Fensterscheiben, Fensteröffnungen, durch die sich der Täter gezwängt hat, Hände / Hals von
Erhängten , etc., sowie Gegenstände, die auf die Dienststelle verbracht werden können,
(Kleidungsstücke, etc.) abgeklebt.
Vorgangsweise:
 Mit dem freien Auge sichtbare Haare, Lacksplitter oder ähnliche Materialspuren vor dem Abkleben mit
der Pinzette abnehmen und in Papier- / Kunststoffsäckchen sichern.
 Mikrospurenblatt vollständig ausfüllen, Skizze des abzufasernden Spurenträgers auf der
Rückseite des Blattes oder auf einem Zusatzblatt anfertigen und in Zonen einteilen, damit die
gesicherten Spuren zugeordnet werden können. Bei Spurenträgern, die viel Eigenmaterial abgeben (z. B
stark fasernder Pullover), oder bei kontaktrelevanten Spurenbereichen müssen die abzuklebenden Zonen
entsprechend kleiner gewählt werden ( Klebeflächen müssen aufeinander Haften bleiben – sonst
wertlos)
 Einen Klebebandstreifen auf die linke senkrechte Spalte des Mikrospurenbogens kleben. Dieser dient
als Haftgrund für die spurentragenden Klebebandstreifen
Das Klebeband etwa 15 cm von der Rolle ziehen (jedoch nicht abschneiden) und den vorderen Bereich
etwa 1 cm umschlagen (hier wird das Klebeband beim Spuren¬sichern mit einer Hand gehalten, die
andere Hand hält die Rolle)
 Die Klebeseite nun auf den Spurenträger legen und mit der Hand (Handschuhe verwenden) andrücken
bzw. leicht darüber streifen. Mit einem Klebebandstück nur eine Spurenzone (laut Skizze) abkleben
 Klebeband vom Spurenträger abnehmen und die klebende Seite auf Haare absuchen, die mit der
Pinzette abgenommen und in Papier- / Kunststoffsäckchen asserviert werden. Klebeband auf die
doppelte Länge, also auf ca. 30 cm, abrollen und die klebenden Seiten exakt übereinander schlagen, so
dass die gesicherten Faserspuren im Klebeband eingeschlossen sind
 Klebeband auf den Mikrospurenbogen aufbringen und an der linken Seite analog der
Zonenbezeichnung auf der Skizze nummerieren. Die Klebebänder sollten nicht über den
Mikrospurenbogen hinausragen, da sie sonst verknittern können, wodurch die Untersuchung erschwert
wird
 Eigenmaterial des Spurenträgers sichern. Dies erfolgt durch Abschaben / Auszupfen von Fasern mit
dem Skalpell, bzw. der Pinzette und Sicherung mittels Klebeband. Das Klebeband mit dem Eigenmaterial
wird ebenfalls auf dem Mikrospurenbogen aufgebracht. Es soll ein repräsentativer Querschnitt aller
Faserarten bzw. Farben als Vergleichsmaterial gesichert werden. In Ausnahmefällen (z.B. bei
Gewebevergleich oder Feststellung der Bindungsart) sind entsprechend große Textilstücke
auszuschneiden, (mehrere Zentimeter oder das ganze Kleidungsstück zur Untersuchung einzusenden
 Angaben von Etiketten sind genau zu vermerken (Marke, Materialangaben wie 65% Baumwolle, 35%
Polyester; Größe, etc.) Etiketten keinesfalls entfernen
4) Spurenschutz / Kontaminationsverhinderung / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
 Zugluft ist zu vermeiden, damit Fasern nicht vertragen werden können
 Handschuhe und Schutzbekleidung (Einwegoveralls, etc.) verwenden, um Kontaminationen zu
vermeiden
 Sicherung an Täter- und Opferkleidung in verschiedenen Räumen und wenn möglich, durch
verschiedene Beamte. Wenn die Spurensicherung nur von einer Person ausgeführt wird, ist die
Schutzbekleidung zu wechseln
 Für Täter- und Opferkleidung jeweils eigene Maßstäbe, Spurenziffern, Lichtquellen, etc. verwenden
oder diese bei Verwendung für Täter-, und Opferkleidung vorher entsprechend reinigen
 Tatverdächtige und Opfer niemals in gleichen Fahrzeugen transportieren und nicht in gleichen
Räumlichkeiten (für Vernehmung, erkennungsdienstliche Behandlung, etc.) unterbringen; Tatverdächtige
nicht in der Tatkleidung auf den Tatort bringen (z.B. zum Lokalaugenschein)
 Bei Auflegen von Spurenträgern auf Tischen diese vorher reinigen und entsprechend großes
Packpapier, etc., das nach Untersuchung jedes Spurenträgers erneuert wird, unterlegen
 Bedachtnahme auf andere Spurenarten, die durch vollflächiges Abkleben zerstört oder beeinträchtigt
werden könnten (Fingerspuren, DNA-Spuren, Schmauchspuren, etc.)
 Faserspuren von Dokumenten sind mittels Gelatinefolie abzunehmen und von dieser mit dem PolizeiSpurensicherungsband zu übernehmen
 Kleidungsstücke immer einzeln, am besten in Papiersäckchen verpacken (Seidenpapier als
Zwischenlage!), da Textilien im unverpackten Zustand laufend weitere Fasern abgeben und dadurch die
Gefahr der nachträglichen Spurenverschleppung und Kontamination besteht
 Zur Insassenpositionsbestimmung nach Verkehrsunfällen sind Faseranschmelzspuren am
aussagekräftigsten. Diese Spuren sind mit dem Untergrund zu sichern. Abklebungen der Sitzbezüge sind
bei diesen Fragestellungen weit weniger aussagekräftig – ebenso wie Pedalgummi
5) Anmerkungen / Notizen
 Aus der Kunststoffschutzhülle entnommene Klebebandrollen sind nach der ersten Verwendung in
Dosen vor Kontamination zu schützen
 Klebebandabzüge von beiden Händen einer erhängten Person dienen zum Nachweis von Textilfasern
des Strangwerkzeuges
 Mehr als 5 cm breite Klebebänder sollen nicht zur Spurensicherung verwendet werden
 In komplexen Fällen Rücksprache mit der untersuchenden Stelle halten.
Schrift- Druckerzeugnisse und Urkunden
1) Bezeichnung / Definition
Dokumente
Schriftstücke, die den Urheber nicht erkennen lassen
Sonstiges:
2) Geräte und Hilfsmittel zur Herstellung von Schrift
3) Spurensicherung / Spurenschutz
Schreibmaschine
Fotokopierer
Druckmaschinen
4) Anmerkung
5) Formulare
1) Bezeichnung / Definition



Dokumente, die geeignet sind, bezüglich der Identität oder einer bestimmten Berechtigung
des Inhabers, Auskunft zu erteilen und im Allgemeinen ihren Aussteller erkennen lassen,
wobei das Trägermaterial nicht zwangsläufig aus Papier bestehen muss.
o Reise- Identitätsdokumente
o Personenstandsdokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, etc.)
o Bewilligungen u. Bescheide (Führerscheine, Visa u. Aufenthaltstitel, Beförderungsbewilligungen, etc.)
o Kfz-Dokumente (Zulassungsschein, Typenschein, etc.)
o Wertdrucksorten (Banknoten, Briefmarken, Wertpapiere, etc.)
o Verträge (Kaufverträge, Schenkungsverträge, etc.)
o Testamente
o Zeugnisse
o Aufkleber (Vignetten, Prüfplaketten, Sicherheitssiegel, etc.)
o Kennzeichen (KFZ, etc.)
o Chip- od. Magnetkarten (Bankomatkarten, Kreditkarten, Zutrittkarten, etc.)
Schriftstücke, die den Urheber nicht erkennen lassen (Anonym- od. Pseudonymschreiben):
o Bekennerschreiben
o Drohschreiben
o Erpresserschreiben
o Geheimschriften (latente Schriften)
o gesetzeswidrige Schriften (z.B. nach dem Wiederbetätigungsgesetz)
Sonstiges:
o Aufkleber (Produktetiketten, Preisauszeichnungen, etc.)
o Briefumschläge
o Briefpapiere
o Schreibblöcke u. Hefte
o Kalender
o Adress- und Telefonbücher
o Zeitungen
o Fotokopien
o Folien (Klarsichtfolien, Klebefolien, Sicherungsfolien, etc.)
o Diverse Schriftstücke
2) Geräte und Hilfsmittel zur Herstellung von Schrift und Druckerzeugnissen
sowie Vergleichsmaterial (nicht vollständig):

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
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
Schreibstifte (Kugelschreiber, Filzschreiber, etc.)
Schreibmaschinen
Drucker (Laserdrucker, Tintenstrahldrucker) inkl. EDV-Systeme
Kopiergeräte
Scanner
Stempel und Stempelkissen
Faxgeräte
Druckmaschinen
Druckplatten
Reprofilme
Heftmaschinen u. Heftklammern
Ösenzangen u. Ösen
Stanzwerkzeuge
Bedruckstoffe (Papier, Karton, Folien, Karten, etc.) auch aus den Vorratsbehältern der Geräte
Ausschussdrucke bzw. -kopien (z.B. Mistkübel, Papiersammelbehälter, etc.)
Kopiervorlagen
Klebstoff
Heftfäden
Folien
3) Spurensicherung / Spurenschutz
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Dokumente je nach Umfang einzeln oder in einer größeren Anzahl in Kartonumschlag, flügelmappe oder Briefkuvert sichern. Hüllen müssen vorher beschriftet oder mit einem
Klebetikett versehen werden um Durchdruckspuren zu vermeiden. Stehen nur Klarsichthüllen
zur Verfügung, Schriftstücke immer zwischen zwei Kartonpapieren oder zwei bis drei
gewöhnlichen Papierblättern sichern
Ist eine anschließende Untersuchung auf Finger-, Mikro-, DNA- oder latente
Schrifteindruckspuren vorgesehen, sind bei der Sicherung Handschuhe zu tragen
Sichergestellte Dokumente sollten keiner unnötigen Hitze-, Druck und Lichteinwirkung
ausgesetzt werden
Schrift- und Druckerzeugnisse sind vor Veränderungen durch Heftklammern, Prägespuren,
handschriftlichen Notizen, Eingangsstempelabdrucken und anderen Kontaminationen zu
schützen. Faltungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Geheftete oder gebundene
Dokumente im Ursprungszustand belassen
Aufkleber nach Möglichkeit mit dem Träger ohne Ablöseversuche sicherstellen
Aufkleber mit freiliegender Klebeschicht sind auf Silikonpapier od. leerem
Etikettenträgerpapier zu sichern
Zerschnittene bzw. zerrissene Schriftstücke (Passstücke) nicht zusammenkleben
Nasse Schriftstücke nicht trocknen, luftdicht und in der Verpackung möglichst berührungslos
transportieren, zB. in einem geeigneten Kunststoffgefäß. Durch die luftdichte Verpackung
ergibt sich eine begrenzte Lagerzeit, daher sofort der Untersuchungsstelle vorlegen
Verkohlte Schriftstücke sind vor der Sicherstellung zu fotografieren und bei der Sicherung und
dem Transport nur der geringst möglichen mechanischen Belastung aussetzen
Das Anfertigen von Kopien nach Möglichkeit vermeiden
Sicherstellen von vorhandenem Vergleichsmaterial bzw. Proben von diesem (siehe oben).
Z.B. unbedrucktes Papier aus den Vorratsbehältern der Druckgeräte bzw. deren Umgebung.
Sichergestelltes Vergleichsmaterial eindeutig als solches kennzeichnen
Geräte sind ohne Anfertigung von Probeausdrucken sicherzustellen und vor weiterem
Gebrauch zu schützen
Schreibmaschinen inklusive aller Farb- und Korrekturbänder, Kugelköpfe oder Typenräder
sichern
Drucker (Plotter) inklusive aller Farbbänder, Toner- oder Tintenpatronen und
angeschlossenem EDV-System sicherstellen
Können die Geräte für die erforderlichen Untersuchungen nicht abtransportiert werden sind je
nach Gerätetyp Schriftproben bzw. Probeausdrucke anzufertigen
Schreibmaschine:
Festhalten der Marke, Type, Fabrikationsnummer, Art (Typenhebel, Kugelkopf, Typenrad, etc.) und
Baujahr der Schreibmaschine. Auf der Schriftprobe muss jedes im Zeichensatz vorhanden Zeichen
mindestens dreimal angeschlagen werden. Weiters sollte sie nach Möglichkeit eine Abschrift des
Tattextes enthalten.
Drucker (Laser-, Tintenstrahldrucker, etc.):
Festhalten der Marke, Type, Fabrikationsnummer und Baujahr des Druckers. Angabe von Ort und
Zeitpunkt sowie der Person, welche die Proben ausgedruckt hat. Mit dem am Drucker
angeschlossenen Textverarbeitungssystem eine Standard-Testseite drucken. Betriebssystem, Textund Bildbearbeitungsprogramme sowie installierte Druckertreiber festhalten (Versionen beachten!!).
Drucken einer Schriftprobe unter Verwendung von mindestens drei verschiedenen Schriften (Serif,
Sans Serif, Script) in unterschiedlichen Formatierungen, möglichst mit allen installierten
Textverarbeitungsprogrammen. Drucken einer Abschrift des Tattextes möglicht mit der Schrift, die
auch am Tatschreiben verwendet wurde (wenn erkennbar). Bei Laserdruckern jeweils eine zur Gänze
leere Seite und eine zur Gänze schwarze Seite drucken. Bei Tintenstrahldruckern eine Grafik mit
möglichst hellem Hintergrund drucken.
Fotokopierer:
Festhalten der Marke, Type, Fabrikationsnummer und Baujahr des Kopiergerätes. Kopie des
Wartungsprotokolls anfertigen. Angabe von Ort und Zeitpunkt sowie der Person, welche die Kopien
angefertigt hat. Vorlagenglas (Glasplatte) nicht reinigen. Mehrere Kopien ohne Kopiervorlage sowie
mit sauberem weißen Blatt, welches ebenfalls gesichert und anschließend beschriftet werden muss,
anfertigen. Einige Vergleichskopien einer beliebigen Vorlage bei verschiedenen Geräteeinstellungen
anfertigen (verschiedene Kontrast- und Zoomvariationen), Einstellungen protokollieren.
Druckmaschinen:
Aufgrund der Größe des Gerätes ist ein vollständiger Abtransport der Maschinen selbst meist nicht
möglich. Vor Inbetriebnahme der Maschinen Rücksprache mit der Fachabteilung.
4) Anmerkung
Sollte die Einhaltung der oben erwähnten Punkte aus gewissen Gründen nicht möglich gewesen sein,
sind die gesetzten Aktionen schriftlich festzuhalten und dem Untersuchungsmaterial beizufügen.
Suchtmittel / Medikamente
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Spurenschutz
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
6) Anmerkungen / Notizen
7) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Erscheinungsformen:
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Lösungen / Lösungsrückstände
Pulver (Staub / Klumpen)
Tabletten / Kapseln (einzeln oder in Packungen)
Harze
Pflanzenteile (Hanfpflanzen, kleine Pilze etc.)
Suchtmittel liegen selten in reiner Form, sondern meist vermischt mit Streckmitteln (Zucker,
Milchpulver, etc.) vor. Flüssigkeiten können auch auf Zucker, Papier, Filz, Tabletten, etc. aufgetragen
sein.
Medikamente wie Suchtmittel können als Rückstände in / an Gefäßen / Löffeln etc. vorliegen.
2) Spurensuche
Bei Verdacht auf Suchtmittel- oder Medikamentenmissbrauch ist bei der Spurensuche zu beachten:
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Nach der Festnahme von Beschuldigten rasch zur Sicherstellung von Suchtmitteln schreiten,
um das Wegschaffen von Beweisen zu verhindern
Nach Eindringen in eine Wohnung, Wegspülen von Suchtmittel verhindern
Drogenspürhunde bei der Suche beiziehen
Hinweise auf Suchtmittel liefern vor Ort so genannte Schnelltestverfahren, jedoch sind
Schnelltestverfahren / Suchtmittelvorproben nur von instruierten Personen durchzuführen
Wegwerfen von Rauschgiften und anderen Beweisen durch Außensicherung verhindern
Rauschmittel, Streckmittel, Tabletten und weitere (auch unbekannte) Substanzen sicherstellen
Händler- bzw. Konsumentenutensilien beschlagnahmen
Wischproben (Zellstoff mit Ethanol) zur Spurensicherung
3) Spurensicherung
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Medikamente / Suchtmittel, sowohl in fester, als auch flüssiger Form, sind möglichst im
Originalbehältnis zu belassen und zusätzlich in dicht schließenden Behältnissen zu sichern
Bei nicht mehr verschließbaren Behältnissen, Inhalt in sauberes Glasgefäß /
Kunststoffsäckchen überführen
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Ausgelaufene Flüssigkeiten mit Pipetten aufsaugen und in saubere Gefäße überführen.
Allenfalls mit Zellstoff aufsaugen
Pulver / Tabletten in Kunststoffsäckchen abfüllen. Ein Säckchen pro Tabletten- oder
Pulversorte verwenden – nie mischen
Hilfsmittel, wie Laborgerätschaften, Originalverpackungsmaterial, Packungsbeilagen und
Rezepturen asservieren
Auf Verpackungsmaterialien sind daktyloskopische und DNA-Spuren möglich
Suchtmittelreste (Brösel, Staub) werden mittels Staubsauger mit Spezialfilter gesichert
Pflanzenbestandteile zwecks Bestimmung des Wirkstoffgehaltes sicherstellen und trocknen
Auf handschriftliche Beschriftung und eventuelle Begleitschriftstücke achten
Zeitpunkt und Ort der Probenentnahme festhalten und fotografisch dokumentieren
4) Spurenschutz
• Bei der Sicherung von Suchtmittel jede Kontamination vermeiden, da bei der Suchtmittelanalyse
geringste Spuren detektiert werden können
• Generell im Umgang mit Suchtmittel / Medikamenten ungepuderte Handschuhe tragen und sauberes
Sicherungswerkzeug (z.B. Einwegwerkzeug) verwenden
• Bei Persondurchsuchungen ein Paar Handschuhe pro Person verwenden
• Packungsbeilagen, Originalverpackungsmaterial etc. getrennt von den Medikamenten / Suchtmittel
beilegen
• Bei Verpackungsmaterial auf mögliche daktyloskopische Spuren oder DNA-Spuren (Body-Packer,
etc.) achten
• Verunreinigungen oder Veränderungen durch unsachgemäße Lagerung (Feuchtigkeit) vermeiden,
da diese die Untersuchungsergebnisse verfälschen
5) Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Sichergestellte Suchtmittel / Medikamente sofort in geeignete Behältnisse geben und eindeutig und
unverwechselbar beschriften.
Injektionsspritzen und Nadeln in bruchsichere, verschließbare Behältnisse legen.
Achtung vor Stichverletzungen (HIV- oder Hepatitis-Infektionsgefahr)!!!
Zeitpunkt der Probenentnahme auf der Kennzeichnung des Spurenmaterials notieren.
Anzahl und Menge des sichergestellten Suchtmittels dokumentieren. Das Gewicht samt Verpackung
wird auf der Dienststelle (falls geeignete Waagen vorhanden sind), das Nettogewicht wird im Labor
bestimmt.
6) Anmerkungen / Notizen
Eigenschutz beachten - Atemmaske und Handschuhe verwenden.
Vorsicht beim Durchsuchen von Kleidern und Effekten. Nicht blindlings in Taschen und Behältnisse
greifen (Gefahr von Stichverletzungen / HIV-Infektionsgefahr)!
Hinweise auf Suchtmittel liefern vor Ort so genannte Schnelltestverfahren / Suchtmittelvorproben,
hingegen Nachweise von Suchtmittel sind nur mittels Laboranalyse möglich.
Vorgehen bei Ausheben von Suchtmittellabors:
Wegen der vielfältigen Gefahren, die mit dem Ausheben eines Suchtmittellabors verbunden sind,
vorher immer mit den Experten des Bundeskriminalamtes Rücksprache halten.
Waffen und Sprengmittel
Waffen und Sprengmittel
Schussrückstände / „Schusshand“
Schussspuren / Munition
Schusswaffen
Sprengstoffbezogene Materialien / Explosion / Spuren
Schussrückstände, „Schusshand“ Bezeichnung / Definition
1) Spurensuche
2) Spurensicherung
3) Vergleichsspuren:
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
5) Anmerkungen / Notizen
6) Formulare
Unter Schmauchspuren versteht man Rückstände von Treibladung und Anzündsatz, welche sich als
loser oder eingebrannter Niederschlag u.a. an Händen, Bekleidung und um Einschussstellen
ablagern. Die Schussrückstände sind im hohen Maße der Gefahr des Spurenverlustes ausgesetzt,
denn etwa nach einmaligem Waschen der Hände sind diese Spuren verloren.
1) Spurensuche
Schmauchspuren können vorkommen:
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an beiden Händen von Verdächtigen
Handschuhen und Oberbekleidung des Verdächtigen
Gegenstände in unmittelbarer Nähe der Schussabgabe
als indirekte Übertragung an weiteren Materialien und Gegenständen (z.B. am Opfer)
2) Spurensicherung
Die Schmauchspurensicherung ist Spezialisten vorbehalten.
Hinweis: In Österreich werden derzeit mehrere Methoden angewendet. Nachdem zur Zeit der
Drucklegung verschiedene Methoden validiert werden ist in dieser Druckversion nur die
Standardversion mittels Kohle Leit-Tabs zum Nachweis der Schmauchpartikel mittels
Rasterelektronenmikroskop (REM) angeführt.
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Für jede Probenahme immer neue Handschuhe anziehen
Deckel des Tab - Behälters abnehmen; mit Pinzette die Schutzfolie von der
Klebefläche lösen und entsorgen
Spurenbereich mehrfach (ca. 10 – 15mal) abtupfen, bis Klebekraft nachlässt.
Deckel wieder aufsetzen, um Tab vor Fremdspuren zu schützen.
Behälter ausreichend beschriften (Name und Abnahmebereich)
pro Hand sind mindestens 2 Kohle-Leit-Tabs zu verwenden und zwar 1 Tab Bereich
Daumen-Zeigefinger-Beuge und 1 Tab Bereich Handinnenfläche; für die im
„Formular“ schattiert dargestellten Flächen
dafür vorgesehenes Formular ausfüllen.
1 Leit-Tab ist als „Leerprobe“ zu verwenden und während der Probenahme geöffnet in
der Nähe (0,5 bis 2 Meter entfernt) aufstellen
3) Vergleichsspuren
Soweit Waffe und Hülse vorhanden sind, je einen Abrieb aus dem Lauf und der Hülse (entsprechend
des Erlasses), herstellen und (gesondert verpackt) ebenfalls zur Untersuchung versenden.
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
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Spurenverlust bei Beschuldigten und Toten vermeiden bis die Spurensicherung erfolgt ist.
Tatverdächtige daran hindern, ihre Hände zu waschen, zu reinigen oder abzureiben.
Verdächtige nie unbeobachtet auf die Toilette gehen lassen. Hände nicht in Kleidertaschen
stecken lassen, sondern:
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Spurenschutz durch Überziehen von Papiersäckchen (keine Handschuhe) über die Hände
von Beschuldigten, auch bereits beim Transport im Dienstfahrzeug.
Achtung vor direkter und indirekter Kontamination der Tatverdächtigen mit Schmauch von
Polizeiwaffen ( z.B. Handschellen, Streifenwagen…).
Falls die Leiche vor der Schmauchspurensicherung abtransportiert wird, Hände ebenfalls mit
Papiersäckchen schützen.
Gegenstände mit Schmauchanhaftungen einzeln verpacken.
Kleider so verpacken, dass der Schmauch nicht an andere Stellen übertragen werden kann,
daher:
 Schussbeschädigungen mit Papierfolie abdecken
 beim Zusammenlegen von Kleidungsstücken Einlageblätter verwenden, eventuell
Ärmelbündchen in Papiersäckchen stecken
Kohle-Leit-Tabs in die beschrifteten Schutzdosen stecken
5) Anmerkungen / Notizen
Blut- und Schmutzantragungen an den Händen, sowie Hautdefekte bzw. Verletzungen durch
Schussabgabe, sind vor der Schmauchspurensicherung fotografisch zu dokumentieren. Dabei dürfen
keine Klebemaßstäbe verwendet werden.
Eventuelle biologische Fremdmaterialien auf den Händen des Beschuldigten spurenschonend für
DNA-Bestimmung sichern.
Schmauchspurensicherung vor der erkennungsdienstlichen Behandlung vornehmen.
Erlass „RICHTLINIEN ZUR SICHERUNG VON SPUREN IM ZUSAMMENHANG MIT
SCHUSSWAFFENDELIKTEN GZ BMI-KP1000/0781-II/BK/6/2014 umsetzen & Formular verwenden
Schussspuren / Munition
1) Bezeichnung / Definition / Allgemeines
Schussspuren
Munition
Schussspuren am Opfer:
* Der Einschuss weist in typischen Fällen folgende Merkmale auf
* Absoluter Nahschuss (angesetzter Schuss)
* Relativer Nahschuss
* Fernschuss
Schussspuren am Täter
2) Spurensuche
3) Spurensicherung
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
5) Anmerkungen / Notizen
6) Formulare
1) Bezeichnung / Definition / Allgemeines

Schussspuren:
Sie treten bei der Abgabe eines direkten oder indirekten Schusses auf und können an
Personen (Schütze, Opfer) oder an Sachen (Waffen, Munition sowie anderen Gegenständen)
festgestellt und gesichert werden. Siehe auch die beiden Kapitel, „Schusswaffen“ und
„Schmauchspuren“. Die Beurteilung der Spuren ist grundsätzlich dem Sachkundigen
(Gerichtsmedizin, KPU, Tatortgruppe) zu überlassen.

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Munition:
Darunter versteht man Patronen, Hülsen, Projektile, oder Munitionsteile (Projektilteile, Teile
von Schrotmunition wie z.B. Treibspiegel, Schrotbecher, Filzteile von Flintenpatronen). Die
meisten Munitionsteile tragen die Individualspuren der Waffe sowie deren Systemmerkmale.
Schussspuren am Opfer:
Bei den ersten Ermittlungen am Tatort ist es von Bedeutung, Schussverletzungen zu
erkennen bzw. von anderen Verletzungen zu unterscheiden.
Es kann vorkommen, dass Schussverletzungen bei der ersten Leichenbesichtigung
übersehen werden, zumal bei Einschüssen von kleinkalibrigen Schusswaffen die
Einschussöffnungen unscheinbar aussehen (die Haut zieht sich zusammen) oder gar nicht
entdeckt werden, da der Ausschuss fehlt.
o Der Einschuss weist in typischen Fällen folgende Merkmale auf:
 Zentraler Substanzdefekt (kleines rundes Loch)
 Grau-schwarzer Abstreifring (Schmutzring) - die am Geschoss anhaftenden
Pulverteilchen, Schmauch und Waffenöl werden am Lochrand des
Primärzieles abgestreift
 Kontusionsring (braunrote Hautvertrocknung konzentrisch um den
Substanzdefekt und Abstreifring)
 Etwaige Nahschusszeichen bzw. Zeichen eines angesetzten Schusses (siehe
nachfolgende Definition) sind sichere Einschusszeicher
Der Ausschuss ist idealtypisch schlitz-, spalt- oder sternförmig und oft größer
als der Einschuss. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Einschuss
größer als der Ausschuss ist (z.B. beim angesetzten Schuss).
o Absoluter Nahschuss (angesetzter Schuss):
 Charakteristisch ist die sogenannte „Schmauchhöhle“, d.h. Pulver und
Schmauch verfärben den Anfangsteil des Schusskanals schwarz-grau
 Als weitere Nahschusszeichen können Stanzmarken (Abdruck der
Laufmündung) und Einschussplatzwunden vorhanden sein
o Relativer Nahschuss:
 Schussrückstände (Schmauch- und / oder Pulverteilchen) finden sich in der
Umgebung des Einschusses. Der grauschwarze Schmauch führt zu einer
flächenhaften, wolkig strukturierten Hautverfärbung, – nicht notwendigerweise
bei bekleidetem Körper- deren Intensität mit größer werdender
Schussentfernung abnimmt.
 Die maximale Distanz, bis zu der man einen Schmauchhof sehen kann,
variiert in Abhängigkeit von der Lauflänge der Waffe, des Kalibers und der
Munition. Beschmauchungen sind bis zu einer Schussentfernung von ca. 2 m
zu erwarten, es gibt aber auch Waffen, wo diese bis zu 4 m zu erwarten sind.
o Fernschuss:
 Dieser Schuss liegt außerhalb des relativen Nahschussbereiches und es
fehlen daher die Nahschusszeichen
Schussspuren am Täter:
Der Täter kann sich bei der Abgabe eines Schusses Verletzungen (z.B. Schlittenverletzungen
zuziehen). Weiters sind an beiden Händen oder an der Bekleidung gegebenenfalls
Schmauchspuren zu erwarten (siehe Kapitel „Schmauchspuren“).
2) Spurensuche
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Geschosse können Träger von weiteren Spuren sein (Fasern, biologischem Material, Material
von getroffenen / gestreiften Gegenständen)
Durch- und Streifschüsse (Abpraller, Querschläger) an Gegenständen hinterlassen
Formspuren (Glasbruchspuren, Schartenspuren) und Materialspuren des Geschosses (Blei,
Messing, Kupfer)
Tat- oder Fundort gründlich und weiträumig nach Munition (Abpraller - Hülsen,
Schrotmunition) absuchen
Nach Schrotbecher, Filzpfropfen und Abdeckblättchen von Schrotpatronen suchen. Diese
können bis etwa 20 Meter vom Schützenstandort entfernt in Schussrichtung liegen
Für die Suche nach Munitionsteilen Hilfsmittel, wie z.B. Metallsuchgerät, Sprengstoffspürhund
einsetzen
Beim Abtransport von Leichen können Geschosse, die sich in Kleidungsstücken verfangen
haben, herausfallen und verloren gehen (Leichenbergesack verwenden)


Patronenhülsen werden bei Selbstladewaffen in der Nähe des Standortes (Regel 1-4 Meter)
des Schützen festgestellt. Es gibt aber auch Waffen mit Auswurfweiten bis zu 14 Metern.
Bodenbeschaffenheit, Bewuchs und Geländeneigung beachten.
An der Lage von Projektilteilen keinerlei Veränderungen vornehmen
3) Spurensicherung
Beschädigte Kleidung von Opfern in Papiersäcken sichern.
Beim Zusammenlegen der Kleidungsstücke ist durch das Einlegen von Papierzwischenlagen eine
Spurenübertragung zu vermeiden.
Bei Durchschüssen ergibt sich aus der Materialverformung ev. ein Anhaltspunkt für die
Schussrichtung (z.B. Glas ist in Schussrichtung trichterförmig erweitert). Diese Spuren sind
fotografisch und – sofern möglich - im Original zu sichern.
Lage von Geschossen, Munitionsteilen und Hülsen markieren und genau dokumentieren (Foto,
Beschreibung, Maßstabsskizze).
Munition und Munitionsteile sind im Original zu sichern, wobei spurenschonend vorgegangen werden
muss und zwar:
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Hülsen (auch bei Schrot) sind mit Holzstäbchen aufzunehmen, einzeln in Behältnis zu
verpacken und zu beschriften
Die Beschriftung des Hülsenbodens (Bodenstempel) ist zu notieren
In Mauerwerk, Holz etc. eingedrungene Geschosse sind vorsichtig und berührungsfrei
herauszuarbeiten (aussägen, ausstemmen)
Unverfeuerte Munition (inkl. Verpackung) ist für Vergleichszwecke sicherzustellen
(Vergleichsbeschuss, Schussentfernungsbestimmung)
4) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Schutz von Geschoß und Patronenhülse vor mechanischen Einflüssen. Schartenspuren,
hervorgerufen durch Lauf, Magazinlippen, Auszieher, Ausstoßer, Auswerfer, Schlagboltzen, Zuführer
Verschluss Stoßboden, etc., dürfen keinesfalls zerstört werden, weshalb jeder Teil getrennt in
Papiersäckchen zu verpacken und - entsprechend einer ev. erstellten Skizze - zu beschriften ist.
Weiters ist zu beachten, dass auf Hülsen, Patronen, etc. auch auswertbare Finger- und / oder DNASpuren vorhanden sein können.
Weiterleitung der Munition oder Munitionsteile ausschließlich mittels Formblatt 366 (siehe Formulare /
Checklisten) in 3facher Ausfertigung an die für das Bundesland zuständige Untersuchungsstelle.
5) Anmerkungen / Notizen
Vergleichsmunition samt Verpackung sicherstellen.
Am Geschoss anhaftendes Spurenmaterial (Gips, Glas, Holz, Blut) kann zur Zuordnung des Projektils
zu einer Schussbeschädigung verwendet werden.
An Schussbeschädigungen anhaftende Metallspuren lassen allenfalls Rückschlüsse auf das
verursachende Geschoss zu.
Spurensicherung mittels Klebeband erst nach der Schmauchspurensicherung ausführen.
Hülsenauswurf (links, rechts, oben) beachten.
Das Fehlen von Hülsen bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Revolver verwendet wurde (Hülsen
aufgesammelt, verschleppt oder verklemmt).
Schusswaffen
1) Bezeichnung / Definition
2) Spurensuche / Spurensicherung
Entladevorgang von Waffen
3) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
4) Anmerkungen / Notizen
5) Formulare
1) Bezeichnung / Definition
Schusswaffen, das sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine
bestimmbare Richtung verschossen werden können.
Sie unterteilen sich in Lang- und Kurzwaffen. Zu den Langwaffen gehören u.a. Flinten, Büchsen,
Repetiergewehre (Kugel oder Schrot), Karabiner, Maschinenpistolen und Maschinengewehre. Zu den
Kurzwaffen, den sogenannten Faustfeuerwaffen (FFW) gehören Pistolen (auch einschüssig) und
Revolver.
2) Spurensuche / Spurensicherung
Bei bedenklichen Todesfällen können auf Grund der Auffindungslage und dem Ladezustand der
Tatwaffe unter günstigen Voraussetzungen bereits Rückschlüsse auf den Tathergang gezogen
werden. Es sind bei der Sicherung von Schusswaffen folgende
Punkte zu beachten und Maßnahmen zu treffen:
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Eigensicherung
Lichtbilder anfertigen (Tatortsituation und Auffindungslage der Waffe genau dokumentieren Übersichts- Nah- und Detailaufnahmen anfertigen, Waffe von beiden Seiten fotografieren)
Waffe nur mit Einweghandschuhen angreifen, um die Übertragungen von Fingerspuren,
Hautschuppen, etc. zu vermeiden
DNA- und Fingerabdruckspuren schützen - nicht dorthin fassen, wo diese Spuren sein können
(z.B. Griffstück, Abzug, Verschlussstück, Hahn Magazinslippen, etc.)
Anhaftende Fremdspuren, besonders Partikel im Bereich der Laufmündung ( Haut,
Bindegewebe, Blut, Haare, Fasern, etc.) gegen Abwischen / Verlust schützen
Waffe (vor allem der Ladezustand) ist vor dem Entladen zu beschreiben:
o Art der Waffe (Pistole, Revolver, Gewehr, etc.)
o Stellung des Sicherungshebels (vorne / hinten, oben / unten, gesichert / entsichert,
weiße oder rote Markierung sichtbar)
o bei automatischen Waffen die Stellung des Feuerwahlhebels (Einzel- bzw.
Dauerfeuer)
o Hammer (vorne / hinten bzw. gespannt / entspannt)
o Stift für Ladeanzeige (sichtbar / nicht sichtbar)
o Magazin angesteckt (ja / nein)
o Verschluss (offen / zu / verriegelt)
o Erkennbare Funktionsstörungen (Hülse steckt im Auswurffenster, etc.)
o Trommel eingeklappt (ja / nein)
o Spuren an der Waffe (Blut, Haare, Gewebe, Fasern, etc)
Nach Dokumentation des Ladezustandes und ev. Spurensicherung (abhängig vom Einzelfall)
kann die Waffe entladen werden. Der Entladevorgang und die weitere Spurensicherung ist
grundsätzlich den Spezialisten zu überlassen. Wird die Tatortbearbeitung von der
Tatortgruppe oder anderen Spezialisten übernommen, darf die Waffe nur in Ausnahmefällen
von den örtlichen Kräften (Spurenschutz, etc.) in ihrer Lage verändert werden. In diesen
Fällen sind sämtliche Veränderungen geeignet zu dokumentieren, damit der
Ursprungszustand rekonstruiert werden kann
Bei unbedenklichen Todesfällen kann die Waffe von versierten Beamten der örtlichen
Sicherheitsdienststelle entladen werden
Erst nach dem Entladen soll die genaue Beschreibung vorgenommen werden (Marke, Modell,
Seriennummer, Kaliber, allgemeine Zustandsbeschreibung, z.B. Rost, Beschädigungen an der
Waffe, Abnutzungserscheinungen, Abänderungen, etc.)
Entladevorgang (grundsätzlich nur durch Spezialisten):

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Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Waffe und ihre Funktion, insbesondere der
Entladevorgang unbekannt sind. Im Zweifel immer einen Fachmann beiziehen
Beim Entladevorgang wenn möglich das Setzen zusätzlicher bzw. das Vernichten
vorhandener Spuren vermeiden
Waffe in jedem Fall zuerst sichern (nicht immer möglich, da sich einige gesicherte Gewehre
nicht entriegeln lassen, speziell moderne Jagdrepetiergewehre)
Pistolen:
Magazin herausnehmen, Patronen vorerst belassen
Patrone / Hülse aus dem Laderaum entnehmen, beschreiben und extra verpacken
Gegebenenfalls die Patronen aus dem Magazin in ihrer Reihenfolge beschreiben und
verpacken
Revolver:
o Stand der Trommel markieren (mit einem wasserfesten Faserschreiber wird links und
rechts des Revolverrahmens auf der Trommel eine Markierung angebracht)
o Trommel ausschwenken und alle Patronen aus den einzelnen Kammern entnehmen.
Auf die Eigenart der Bestückung (z.B. leer, voll, voll, leer) ist zu achten
o Die Patrone, bzw Hülse die sich hinter dem Lauf befindet, entnehmen, beschreiben
(Geschosstyp, Kaliber, Bodenstempel) und extra verpacken
o Anschließend die restlichen Patronen im Uhrzeigersinn beschreiben und verpacken
Repetiergewehre:
o Verschluss langsam öffnen, um das zu Bodenfallen der Patrone / Hülse zu
vermeiden. Die Patrone / Hülse wird gesondert beschrieben und verpackt
(Geschosstyp, Kaliber, Bodenstempel)
o Die Patronen im Magazin werden der Reihe nach entnommen, beschrieben und
gemeinsam verpackt
Kipplaufwaffen:
o Bei diesen Waffen (Flinten / Büchsen oder kombiniert) muss durch Verdrehen des
Verschlusshebels (Schlüssel) nach rechts der Verschluss geöffnet werden (Absenken
der Läufe nach unten).
o Da der Großteil der Kipplaufwaffen mit Ejektoren (automatischer Hülsenauswerfer)
ausgestattet sind, ist es notwendig, dass beim Öffnen des Verschlusses ein
Herausspringen der Hülsen z.B. durch Darüberhalten einer Hand verhindert wird.
o Die Patronen / Hülsen aus dem oberen / unteren oder linken / rechten Lauf werden
extra beschrieben (Geschosstyp, Kaliber, Bodenstempel) und verpackt.
Vorderschaftrepetierflinten (Pump-Gun):
o Bei derartigen Waffen wird durch Zurückschieben des Vorderschaftes der Verschluss
geöffnet; dies ist aber nur bei einem entspannten Hammer (z.B. nach einem Schuss)
möglich.
o Wurde eine Patrone in das Patronenlager repetiert und kein Schuss ausgelöst, kann
der Verschluss nur geöffnet werden, wenn vorher der Entladehebel betätigt wurde.
Dieser ist bei den meisten Gewehren links oder rechts oberhalb des Abzugsbügels
angebracht.
o Die Patrone / Hülse aus dem Patronenlager wird extra beschrieben (Geschosstyp,
Kaliber, Bodenstempel) und verpackt.
o Zum Entladen des Röhrenmagazines wird der seitlich im Laderaum angebrachte
Patronensperrhebel betätigt und durch den Druck der Magazinfeder werden die
Patronen in den Laderaum gedrückt. Bei diesem Vorgang ist es empfehlenswert den
Patronenboden mit einem Finger zu halten, da es sonst aufgrund der starken
Magazinsfeder zu Verletzungen kommen kann. Die Patronen werden der Reihe nach
aus dem Röhrenmagazin genommen, beschrieben und können gemeinsam verpackt
werden.
Perkussionswaffen:
o Perkussionswaffen (Lang- und Kurzwaffen), sogenannte Replika, sind
Vorderladerwaffen, die als Zündung ein Zündhütchen verwenden. Zum Entladen
genügt es, das auf das Piston aufgesetzte Zündhütchen zu entfernen. Ein Entladen
der Kugel, des Pfropfens und des Treibmittels ist nur durch Fachbeamte oder
Büchsenmacher möglich.
o
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3) Spurenschutz / Verpackung / Aufbewahrung / Versand
Spurenverlust vermeiden:
Keine Funktionsproben durchführen oder Tatwaffe neu laden.
Schusswaffe spurenschonend verpacken und zwar in einem geeigneten Behältnis, das ev. mit einer
Vorrichtung ausgestattet ist, die gegen das Verrutschen der Waffe und somit vor Spurenverlust
schützt (gilt nicht nur für Schusswaffen, sondern für sonstige Waffen, wie z.B. Messer etc.).
Waffen, wenn möglich, persönlich an Spezialisten übergeben.
Umgehende Weiterleitung von allen Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Druckluftwaffen und dgl.
sowie Tatortmunitionsteilen unter Verwendung des Formblatt 366 (siehe Formulare/Checklisten) in
3-facher Ausfertigung an die für das Bundesland zuständige Kriminalpolizeiliche Untersuchungsstelle
(KPU).
Zum Vergleich mit den in der Zentralen Tatortmunitionssammlung (ZTMS) einliegenden
Munitionsteilen sind die in den KPUs übermittelten Schusswaffen und Schreckschusswaffen einem
Beschuss zuzuführen. Davon ausgenommen sind nur jene Waffen, deren Kaliber nicht in der ZTMS
einliegen oder die wegen starker Verrostung oder einem technischen Gebrechen, welches nicht mit
vertretbarem Aufwand behoben werden kann, keinen ordnungsgemäßen Beschuss zulassen. Eine
aktuelle Liste aller in der ZTMS einliegenden Kaliber liegt in jeder KPU auf.
Der Beschuss ist entsprechend der gültigen SOP durchzuführen.
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Besteht bei Waffen, welche keinem ordnungsgemäßen Beschuss zugeführt werden können
(Verrostung, technisches Gebrechen) ein begründetes kriminalistisches Interesse, so sind
diese dem .BK, Büro 6.2, Kriminaltechnik zu übermitteln.
Mindestens 3 Hülsen und 3 Geschosse der aus sichergestellten Waffen gewonnenen
Beschussmunition sind dem .BK, Büro 6.2, Kriminaltechnik weiterzuleiten. Wenn möglich, sind
beim Beschuss verschiedene Munitionsfabrikate zu verwenden. Allenfalls ist auch am Tatort
sichergestellte Munition für den Beschuss heranzuziehen.
Tatortmunitionsteile sind vollzählig, ohne zeitliche Verzögerung dem .BK, Büro 6.2,
Kriminaltechnik zu übermitteln. Liegt das jeweilige Kaliber nicht in der ZTMS ein, muss das
.BK, Büro 6.2, Kriminaltechnik hiervon umgehend telefonisch informiert werden.
Getarnte Waffen, d.h. Waffen die Gegenstände des täglichen Gebrauches vortäuschen, und
selbst gefertigte Waffen sind ausnahmslos dem .BK, Büro 6.2, Kriminaltechnik weiterzuleiten.
Bei sichergestellten Kriegswaffen neuerer Entwicklung ist das .BK, Büro 6.2, Kriminaltechnik
telefonisch in Kenntnis zu setzten.
4) Anmerkungen / Notizen
Sicherungen von Einzelspuren werden in der Regel durch Spezialisten vorgenommen (Fingerspuren,
Fasern, Spuren durch Schussabgabe, wie z.B. Schmauch, Blut, biologisches Gewebe, etc.)
Insbesondere an rauen Waffenteilen, wie z.B. Griffschalen, Hammer etc. können Hautpartikel
anhaften, die mittels DNA-Profil-Bestimmung ausgewertet werden und somit Hinweise auf den
Schützen oder Besitzer der Waffe geben können. Probeentnahmen mit Stieltupfer an Waffe, Magazin
und Patronen je einzeln ausführen.
Bei Hausdurchsuchungen auf Ersatzmagazine und -läufe, sowie auf abgeänderte, schussfähige
Schreckschuss- und Dekorationswaffen, sowie kaschierte oder selbstgebaute Waffen achten.
Sprengstoffbezogene Materialien / Explosion / Spuren
1) Bezeichnung / Definition / Begriffsbestimmungen
2) USBV, sprengstoffverdächtige Gegenstände und Sprengmittelfunde
3) Stattgefundene Explosionen
4) Heimlabore (Bombenbauwerkstätten)
5) Tatortarbeit an Explosionstatorten
1) Bezeichnung / Definition / Begriffsbestimmungen
Sprengmittel
Darunter versteht man nach dem Sprengmittelgesetz 2010: Sprengstoffe und Zündmittel.
Sprengstoff
Ein Erzeugnis, das dem Wesen nach dazu bestimmt ist, bei willkürlich auslösbaren chemischen
Zustandsänderungen Energie derart frei werden zu lassen, dass feste Körper gesprengt werden
können. Es gibt Initial-, militärische und gewerbliche Sprengstoffe, sowie selbstgefertigte Spreng- und
Explosivstoffe (sog. Selbstlaborate).
Zündmittel
Ein Gegenstand, der seinem Wesen nach zur Zündung eines Sprengstoffes bestimmt ist und
explosive Stoffe enthält (zB. Sprengzünder, Sprengkapseln, Sicherheitsanzündschnüre).
Schießmittel
Jedes Treibmittel, das dem Wesen nach für den Antrieb von Geschoßen bestimmt ist, insbesondere
Schwarzpulver oder ein-, zwei- und dreibasige Pulver wie Nitrozellulosepulver.
Sicherheitssprengstoffe
Das sind besonders handhabungssichere Sprengstoffe, die – innerhalb der vom Hersteller
vorgesehenen Verwendungsdauer - nur durch die hohe Aktivierungsenergie eines sprengkräftigen
Zündmittels (zB. Sprengzünder, Sprengkapsel) zur Detonation gebracht werden können. Geringere
Aktivierungsenergien, wie z.B. Feuer, Hitze, mechanische Einwirkungen (etwa Schlag, Reibung), etc.,
bringen sie für gewöhnlich nicht zur Auslösung. Darunter fallen die militärischen und die meisten
gewerblichen Sprengstoffe.
Selbstlaborate
Sind unkonventionelle, gesetzwidrig und nicht nach Qualitätstandards selbst hergestellte Spreng- und
Explosivstoffe, die in den verschiedensten Einfärbungen und Formen vorliegen können (Festkörper,
Pulver, Granulate, kristallin, plastifiziert, flüssig, gelförmig). Die unbefugte Herstellung von
Sprengmitteln (Selbstlaboraten) ist nach dem Sprengmittelgesetz 2010 gerichtlich strafbar.
Internationaler Ausdruck für Selbstlaborate: homemade explosives (HME).
CBRN
Abkürzung für „chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear“ (diese internationale Abkürzung ersetzt in
der dt. Fachsprache zunehmend die Abk. „ABC – atomar, biologisch, chemisch“)
USBV
Abkürzung für „Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung“ (internationale Bezeichnung: IED improvised explosive device).
Eine USBV ist eine unkonventionelle (selbsthergestellte) Sprengvorrichtung, Brandvorrichtung, eine
veränderte/manipulierte sprengkräftige Munition (Kampfmittel) oder eine Kombination daraus und ist
dafür vorgesehen, zu einem vom Täter vorbestimmten bzw. beabsichtigen Zeitpunkt oder bei einem
bestimmten Ereigniseintritt durch die Explosion gewollt einen Sach- und/oder Personenschaden zu
verursachen. Die Auslösung der USBV kann dabei direkt durch den Täter, durch Manipulationen
seitens eines Opfers, durch Zeitablauf, durch geänderte Umgebungsbedingungen und
Umwelteinflüsse und/oder unbeabsichtigt und unerwartet durch Fehlfunktion oder widrige äußere
Einflüsse erfolgen.
USBV-Attrappe
Gegenstand oder Vorrichtung, der/die eine USBV vortäuschen soll, ggf. ein oder mehr Elemente einer
USBV aufweist oder offenkundig als „Sprengvorrichtung“ erkannt wird, jedenfalls aber nicht
funktionsfähig ist. Die Ernsthaftigkeit solcherart Gegenstände kann nur durch Entschärfer oder
Sprengstoffsachkundige (SKO) festgestellt werden, daher stehen diese Gegenstände für die
Ersteinschreiter jedenfalls unter hohem USBV-Verdacht.
Sprengstoffverdächtiger Gegenstand
Das sind Gegenstände und Objekte, von denen aufgrund konkreter Wahrnehmungen oder bestimmter
Hinweise oder aufgrund der Auffindeumstände (zB. unbeaufsichtigt, herrenlos, nicht zuordenbar, an
exponierter Stelle, etc.) anzunehmen ist, dass sie entweder sprengstoffhältig sind, eine
Sprengvorrichtung (USBV) enthalten oder eine Sprengfalle sein können. Beispiele: herrenloses
Gepäckstück vor Hauseingang, verdächtige Postsendung, rohrbombenähnlicher Gegenstand,
verdächtig abgestelltes oder manipuliertes Kraftfahrzeug (Verdacht der „Autobombe“ oder
Sprengfalle), verdächtige Substanzen in unüblichen/ungewöhnlichen Behältern, Gegenstände die bei
der Begehung einer Straftat (zB. Banküberfall) am Tatort zurückgelassen werden bzw. mit denen
gedroht wurde, usw.
Entschärfungsdienst
Organisationseinheit des Bundeskriminalamtes (BK): Umfasst die USBV-Entschärfer sowie im Einsatz
vorgelagert die Sprengstoffsachkundigen (SKO) und die Sprengstoffspürhundeführer (SPSH) in den
Landespolizeikommanden.
Erlassgrundlage: Vorschrift Entschärfungs- und Entminungsdienst (VEE).
2) USBV, sprengstoffverdächtige Gegenstände und Sprengmittelfunde
Mögliche Gefahren:
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Primäre Explosionsverletzungen durch Detonationsdruckwirkung;
Primäre Explosionsverletzungen durch Splitterwirkung (Splitter und Fragmente können, in
Abhängigkeit zu ihrer kinetischen Energie, in mehreren hundert Metern noch erhebliche
Verletzungen verursachen);
CBRN-Gefahrenstoff-Beilagen („dirty bombs“);
Sekundäre Explosionsverletzungen (zB. herabfallende Glas- und Fassadenteile, einstürzende
Gebäudeteile);
Hohe Auslöseempfindlichkeit von USBV (manche Auslösemechanismen können bereits durch
äußere Umwelteinflüsse, geänderte Umgebungsbedingungen und/oder zB. durch Berührung
ausgelöst werden);
Selbstlaborate (auch in USBV möglich) können extrem empfindlich und damit
handhabungsunsicher sein und/oder ggf. durch selbständige chemische Reaktionen auch
ohne Fremdeinwirkung plötzlich umsetzen;
Überlagerte Sprengmittel (in der Regel gewerbliche Sprengstoffe und Sprengzünder) können
durch Auskristallisation und Ausschwitzung von Sprengöl extrem empfindlich und
handhabungs-unsicher werden; daher aufgefundene Sprengmittel vor Ort belassen, nicht
berühren und Entschärfungsdienst dorthin berufen;
Im Fall einer tatsächlich hinterlegten USBV (zB. Rohrbombe, Gepäckstück, Autobombe) muss
man immer damit rechnen, dass der Täter ggf. das Szenario und damit auch die Maßnahmen
der Exekutive aus sicherer Distanz beobachtet (Möglichkeit der Fernauslösung)!
Maßnahmen durch Ersteinschreiter:
Ergänzend zu den Erstmaßnahmen nach Eintreffen am Tatort iSd 1.5.3 sind folgende Maßnahmen zu
ergreifen:
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Bei Annäherung in den Gefahrenbereich Handy und Funkgeräte abschalten oder im
Dienstfahrzeug belassen.
Sprengstoffverdächtige Gegenstände und erkannte USBV NIEMALS berühren, nicht
abdecken und nichts daran manipulieren; Umgebungsbedingungen nicht verändern.
Aufenthalt direkt beim sprengstoffverdächtigen Gegenstand nur so kurz wie möglich und nur
im unumgängig notwendigen Ausmaß – mit der jederzeitigen Explosion, auch ohne äußere
Einwirkung, rechnen!
Sofort über Landesleitzentrale (LLZ) einen Sprengstoffsachkundigen (SKO) anfordern (rund
um die Uhr verfügbar).
Bei Bedarf mit dem SKO bereits frühzeitig telefonisch (über Handy) weitere
Sicherheitsmaßnahmen abklären.
Bei erkannter USBV bzw. konkretem USBV-Verdacht auch Entschärferteam möglichst
frühzeitig über LLZ anfordern.
Gefahrenbereich sofort von ALLEN Personen frei machen, absperren und jeden Zutritt (zB.
auch für die Feuerwehr) verhindern.
USBV-GEFAHRENBEREICHE und MINDESTABSPERRDISTANZEN im Freien im Rahmen
der Erstmaßnahmen:
1. Gegenstand in Briefformat bis ca. DIN A4: ca. 50 m
2. Handgranate ca. 70 m
3. bis zur Größe eines Aktenkoffers (Rucksacks): ca. 150 m
4. Rohrbombe, Metallbehälter (zB Feuerlöscher): ca. 250 m
5. bis zur Größe eines Reisekoffers (Trolly): ca. 250 m
6. sprengstoffverdächtiges Fzg (Pkw, Van): ca. 500 m
7. sprengstoffverdächtiges Fzg (Lkw): ca. 1000 m
Hinweis: diese Mindestdistanzen gelten, vom jeweiligen Gegenstand aus gemessen, zumindest in alle
freien Splitterflugrichtungen (d.h. durch urbane und topografische Abschirmmöglichkeiten können
diese Distanzen ggf. reduziert werden).
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Bei Absperrmaßnahmen urbane Strukturen (zB. Hausecken, Gebäude) und natürliche
topografische Geländebedingungen (zB. Erdwälle) ausnützen und einbeziehen; nach
Möglichkeit für Schaulustige die freie Sicht zur USBV unterbinden (Splitterflug).
Gebäude im Gefahrenbereich entweder evakuieren oder, wenn nicht leicht möglich, Anrainer
warnen und anweisen, dass sie sich nur in den zum Gefahrenbereich abgewandten Räumen
aufhalten sollen.
Textbeispiel für eine allfällige Lautsprecherwarnung: „Das ist eine Warnung der Polizei für die
Anrainer der xy-Straße: sie werden angewiesen, sich aus Sicherheitsgründen ab sofort in den
der Straßenfront abgelegenen Räumen aufzuhalten, bis Entwarnung gegeben wird. Bitte
benützen Sie keinesfalls die Räume zur Straßenfront!“
Kein Verweilen unter oder im Nahbereich von Glas- und Fensterfronten.
GEFAHREN- und MINDESTRÄUMUNGSBEREICHE bei sprengstoffverdächtigen
Gegenständen in Objekten und geschlossenen Räumen:
1. bis Größe Brief: der betreffende Raum
2. bis Größe Postpaket: sämtliche Nachbarräume, auch darunter/darüber
3. bis Gepäckstück: mind. Teilräumung des Objektes (zB Brandabschnitt)
4. Autobomben-Verdacht: Gesamträumung des Objektes und des Vorfeldes
Erforderliche Evakuierungen und Räumungen nicht durch den unmittelbaren Gefahrenbereich
durchführen (nicht neben dem sprengstoffverdächtigen Gegenstand vorbeiführen)! Alternative
Flucht-/Räumungswege wählen.
Evakuierungsbereich/Sammelort: mindestens 200 m entfernt vom Objekt.
Gefahrenabwehr durch Entschärfungsdienst des BK (Entschärfer und/oder SKO)
Allfällige Anforderung weiterer Experten (zB. Sprengstoffspürhunde, Gefahrenstoffkundige
Organe, BK-Kriminaltechnik/Chemiker, etc.) durch SKO bzw. Entschärfer.
3) Stattgefundene Explosionen
Nach einer Explosion, unabhängig davon ob im Freien, in einem Fahrzeug/Transportmittel oder in
Objekten, sind in der Erst- bzw. „Chaosphase“ die tatsächliche Ursache (z.B. Unfall, Unglücksfall,
technisches Gebrechen oder bewusst herbeigeführte Explosion – „Anschlag“) sowie allfällige
Tatumstände idR nicht zeitnahe ersichtlich und festzustellen. Daher orientieren sich alle
Erstmaßnahmen und die Eigensicherung der Ersteinschreiter am „WORST CASE“, d.h. an einem
„Anschlag“ und am etwaigen vorhandenen Tatortgefahrenpotential.
Mögliches Gefahrenpotential an Explosionstatorten:
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Noch aktive (nicht umgesetzte) oder weitere, bewusst hinterlegte Sprengvorrichtungen (sog.
„SECONDARY DEVICES“, Sprengfallen), funktionsfähige Sprengmittelreste oder weitere
Selbstmordattentäter;
Ausgetretene Gefahrenstoffe oder CBRN-Kontamination nach terroristischen Anschlägen
(z.B. „dirty bombs“), toxische Stoffe aus dem Gebäude, z.B. Asbest;
Beeinträchtigter Objektzustand, insbesondere angegriffene Statik im Zusammenhang mit
Gebäudeschäden (Einsturzgefahr); Gefahr durch herabfallende Fassadenteile (Glas!);
Gefahren durch Elektrizität, insbesondere durch freigelegte oder zerstörte Stromleitungen
(Hoch- Mittel und Niederspannung!), besondere Vorsicht vor möglichen spannungsführenden
Metallteilen oder Konstruktionen (z.B. Stiegengeländer);
Beschädigte/angegriffene Alltagsgegenstände (zB. Druckbehälter, Flüssiggasflaschen);
Nach Explosionen in Objekten bzw. geschlossenen Räumen zusätzlich möglich:
o toxische Sprengstoffrauchschwaden,
o Austritt gefährlicher Chemikalien und Stoffe (Gefahr der Bildung explosionsfähiger
Gas-Luftgemische oder Dämpfe, Verätzungsgefahren, usw),
o freigekommene giftige/gefährliche Reptilien bzw. Tiere (zB. beschädigte Terrarien).
Allgemeine Merksätze für Explosionstatorte:
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Bedachtnahme auf die Eigensicherung hinsichtlich weiterer Tatortgefahren!
Hilfeleistung für und Rettung von Menschen geht vor Sachgüterschutz!
Leichen und Leichenteile verbleiben – möglichst unverändert – am Tatort (Auffindelage)! Jede
Leiche ist auch „Tatort“ und kann noch sprengstoffgefährliche Materialien am oder im Körper
(eingesprengt) haben!
Nach Abschluss der Hilfeleistung- und Rettungsmaßnahmen hat die Gefahrenabwehr
Priorität: TATORTSICHERHEIT GEHT IMMER VOR TATORTARBEIT!
Keine Leiche und kein Gegenstand (z.B. Streugut, Opfereffekte) verlassen den Tatort ohne
vorherige Experten-Überprüfung!
Aufgrund der Besonderheit der Spurenlage und des Spurenaufkommens an
Explosionstatorten ergeben sich in der Tatortarbeit Unterschiede zur herkömmlichen
Spurensicherung.
Maßnahmen durch Ersteinschreiter:
Ergänzend zu den Erstmaßnahmen nach Eintreffen am Tatort iSd 1.5.3 sind folgende Maßnahmen zu
ergreifen:
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Priorität in der „Chaosphase“: Opferhilfe und Opferrettung!
Bedachtnahme auf Verletzte in angrenzenden Gebäuden, Objekten und Fahrzeugen durch
Splitter, Druckwelle oder Glasbruch (Nachschau im Wirkungsbereich der Explosion)!
Bei Rauchentwicklung und/oder Brandentstehung in Objekten, in unterirdischen (Verkehrs-)
Anlagen, in Tunnel und in Transportmittel sowie bei angegriffener Gebäudestatik sind die
Rettungsmaßnahmen und der Erstangriff ausschließlich durch die Feuerwehr bzw. mit
schwerem Atemschutz durchzuführen!
Sprengstoffsachkundigen (SKO) via Landesleitzentrale (LLZ) sofort anfordern; SKO bieten
fachtechnische Unterstützung bei den Erst- und Sicherheitsmaßnahmen!
EKO COBRA im Fall eines offenkundigen Terroranschlages via LLZ sofort anfordern
(polizeitaktische Maßnahmen im Zusammenhang mit allfälligen anwesenden Tätern,
Selbstmordattentätern).
WEITRÄUMIGE und frühzeitige ABSPERRUNG des Ereignisortes, nach Möglichkeit noch
während der Rettungsmaßnahmen:
1. kleinere Explosionen (zB pyrotechnische Sachbeschädigungen): mindestens ca.
50 m vom Explosionszentrum (Radius bzw. freie Splitterflugrichtungen),
2. größere Explosionen: mindestens ca. 150 m,
3. wenn Spurenmaterial oder Wurfstücke/Trümmer weiter als 50 bzw. 150 m vom
Explosionszentrum wahrgenommen werden, dann Absperrdistanz bis zu den
am weitesten entfernten Spuren!
Absperrmaßnahmen nach Möglichkeit unter Ausnützung von topographischen/urbanen
Geländebedingungen, auch um eine Sichteinschränkung für Schaulustige, Medien und
allfällige Täter in das Explosionszentrum zu erzeugen (bei Bedarf zusätzlicher Sichtschutz
durch Autobusse, Sattelschlepper, etc.);
Bedachtnahme auf Zu-/Abfahrts- und Rettungswege;
Reduzierung von weiteren allfälligen Gefahrenpotentialen (z.B. durch angegriffene
Versorgungsleitungen); bei Bedarf Anforderung von technischen Hilfsdiensten!
Anweisung an den Feuerwehrkommandanten, dass Leichen und Leichenteile möglichst
unverändert in der Auffindelage belassen werden müssen (keine Leichenbergung).
Dokumentation (namentlich) von:
1. allen am unmittelbaren Tatort anwesenden Personen (inkl. Rettungskräfte),
2. Zeugen,
3. Verbleib von Verletzten,
4. sowie von sämtlichen Maßnahmen und Veränderungen am Tatort;
5. Kennzeichen aller im Nahbereich abgestellten Fahrzeuge.
Medienarbeit: entsprechend der Erlasslage, aber zunächst KEINERLEI
Angaben/Vermutungen zur Sprengstoffmenge und -art oder zur Explosionsursache!
Abweichend zu 1.5.4 dürfen Spurenschutzmaßnahmen bei widrigen Witterungsbedingungen
durch den Ersteinschreiter nur nach vorheriger Absprache und nach Anweisung des
Tatortverantwortlichen (Tatortgruppe, Spurensicherer) oder durch den Entschärfungsdienst
(Entschärfer, SKO) oder BK-Kriminaltechniker durchgeführt werden.
Übersichtsaufnahmen von Tatort und Schaulustigen (von außerhalb der Absperrung).

Nach Beendigung der Hilfeleistungs-/Rettungsmaßnahmen:
1. Wegen möglicher Tatortgefahren ist jedes Betreten des Tatortes durch Personen, die
nicht zur Tatortarbeit berufen sind, ausnahmslos zu unterbinden; Zugangskontrolle!
2. Muss der Tatort ausnahmsweise betreten werden (zB. zum Spurenschutz), dann nur
über einen sicheren und spurenfreien „Trampelpfad“ (Markierung ggf. mit
Absperrband am Boden);
3. Herstellen der Tatortsicherheit betreffend Sprengstoffe (Gefahrenabwehr) durch
Entschärfungsdienst in Absprache mit dem Tatortverantwortlichen;
4. Anforderung allfälliger weiterer Experten (zB. Sprengstoffspürhunde,
Gefahrstoffkundige Organe, BK-Kriminaltechniker/Chemiker, etc.) durch SKO bzw.
Entschärfer.
4) Heimlabore (Bombenbauwerkstätten)
„Heimlabore“ sind Tatorte (oft auch konspirative „Bombenbauwerkstätten“), an denen unbefugt
Spreng- und Explosivstoffe (Selbstlaborate) und/oder USBVen, aus welchen Motiven auch immer,
hergestellt werden und an denen idR eine improvisierte Laboreinrichtung und diverse
Herstellungsmaterialien vorhanden sind.
Da in „Heimlaboren“ neben fertig gemischten, sehr empfindlichen und handhabungsunsicheren
Selbstlaboraten und toxischen/gesundheitsgefährdenden Chemikalien auch funktionsfähige USBV
vorhanden sein können, sind an solchen Tatorten eine erhöhte Eigensicherung und
gefahrenabwehrende Sicherheitsmaßnahmen erforderlich! Daher müssen Entschärfungsdienst und
BK-Kriminaltechniker (Chemiker) möglichst frühzeitig, jedenfalls vor dem Betreten des
Objektes (z.B. vor der geplanten Hausdurchsuchung) beigezogen werden!
Ergibt sich allerdings erst im Rahmen einer Amtshandlung vor Ort der Verdacht, dass im
gegenständlichen Objekt/Gebäude ein „Heimlabor“ eingerichtet sein kann, können nachstehende
Indizien bei der Gesamtbetrachtung der Situation den Verdacht auf die illegale Sprengstoffherstellung
ggf. erhärten:
Indizien für ein „Heimlabor“:
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Für einen „normalen“ Haushalt ungewöhnliche Chemikalien und Stoffe, wie z.B.
Laborchemikalien, hochprozentiges Wasserstoffperoxid/Bleichmittel, Säuren, toxische Stoffe,
Methanol, div. Nitrate und Chlorate, Glycerin, Schwefel, feine Metallpulver, Kunstdünger, etc.;
Ungewöhnliche oder auffällige Mengen an üblichen Haushaltsstoffen und –chemikalien, wie
zB ungewöhnlich große Salzmengen (wird für die Kälteerzeugung benötigt),
Unkrautvernichtungsmittel, Desinfektions- und Rohrreinigungsmittel, Frostschutzmittel,
Batteriesäure, etc.;
Haushaltschemikalien, Treibstoffe, Schmiermittel, Garten- u. Landwirtschaftschemikalien, für
die es offenbar keinen Verwendungszweck im konkreten Umfeld gibt (zB. Poolreinigungsmittel
ohne Pool, Batteriesäure oder Kfz-Bremsflüssigkeit ohne Werkstatt, Modellbausubstanzen
ohne Modellbau);
Anhäufung von Elektronikbauteilen, auffällige Menge und Arten von Elektrotechnik-Material,
elektronische Uhren, Funk- und Fernsteuerungssystemen, usw.; ggf. Hinweise auf
elektronische Basteltätigkeit;
Laborutensilien, Schutzausrüstung (Filter-/Atemschutzmasken, Einweghandschuhe,
Schutzbrille, Gesichtsschutz, etc.), div. Glas- und Kunststoffbehälter, Laborthermometer,
Messbecher, Rühr- und Mahlgeräte (Kaffeemühle, Mixer, Labormörser), unübliche Menge an
Kaffeefiltern, improvisierte Abzugs- und Lüftungsmechanismen (Lüftungsschlauch ins Freie),
etc.
Verdächtige Eiserzeugungs- und Kühlgeräte im Kontext mit der Menge, Geräteart,
Aufbewahrung (zB. Eismaschine in der Werkstatt);
Legale Schießmittel (z.B. Schwarzpulver) und pyrotechnische Erzeugnisse (zB.
Anzündschnüre, Böller, etc.); ein besonderer Hinweis sind delaborierte (d.h. ausgeräumte)
Knallkörper und Böller und lose pyrotechnische Sätze;
Hinweise im Garten bzw. im Freien (Brand- und Explosionsspuren von Versuchen),
Wahrnehmungen von Nachbarn (Knall, Rauch, Gerüche, etc.);
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Leere Munitionsbehälter, spezielle Kisten, Transportbehälter usw. die für den Transport von
Gefahrenstoffen geeignet sind;
Verdächtige Abfälle in Mülleimer und Mistkübel, z.B. feuchte/verwendete Kaffeefilter ohne
Kaffeesud, leere Chemikalienbehälter, auffällige Menge an benutzten Einweghandschuhen,
etc.;
Lebensmittel in der Werkstatt, obwohl kein offensichtlicher Grund dafür gegeben ist (zB
Staubzucker, Salz, Mehl, Pfeffer, Lebensmittelfarben, etc.);
Unübliche Behälter und verdächtige Substanzen im Kühlschrank (solche, die offensichtlich
nicht im Lebensmittelbereich zu finden sind);
Ungewöhnliche Menge/Arten an Metall- bzw. Installationsmaterial, zB. Installationsrohre (für
Rohrbomben), leere Handfeuerlöschbehälter und ähnliches;
Einschlägige Unterlagen, Bücher, Internetliteratur (-ausdrucke) und Videomaterial zu Explosivund Sprengstoffen, Chemie, Explosionen, Waffen, Wehrtechnik, Krieg usw.;
Wandfotos von Explosionen, Munitions-Sammler- und Deko-Stücke, usw.; jedenfalls alles was
auf eine einschlägige Interessenslage hinweisen könnte;
Glas- und Kunststoffbehälter (z.B. Tupperware, Flaschen) mit unbekannten Substanzen in
jedweder Farbe und Form (flüssig, fest, pulverförmig, gelförmig, kristalline, etc.);
Bei näherer Nachschau könnten ggf. Rechnungen, Lieferscheine und Korrespondenzen zu
Internet-Bestellvorgängen betreffend Chemikalienbezug gefunden werden; auch einschlägige
Versandkartons und –gebinde (mit Firmenaufschriften, Gefahrenzeichen) können auf
Chemikalienlieferungen hinweisen.
Täterseitig kann eventuell einiges davon plausibel erklärt werden, falls keine befriedigende oder
glaubhafte Erklärung gegeben werden kann, sollte ein entsprechender Verdacht angenommen und
weitere Ermittlungsmaßnahmen – idR in Abstimmung mit der StA – überlegt werden!
Zur Abklärung der Stimmigkeit von Angaben wird dringend empfohlen schon möglichst frühzeitig (d.h.
in der Beginnphase) Sprengstoffsachkundige (SKO) oder Entschärfer beizuziehen und/oder BKKriminaltechniker (Chemiker) zu kontaktieren!
Gefährliche Chemikalien und unbekannte Substanzen/Stoffe dürfen niemals aus eigenem Anlass
untersucht werden, insbesondere dürfen verschlossene Behälter mit unbekannten Substanzen vom
Ersteinschreiter nicht geöffnet oder bewegt werden! Ebenso dürfen sprengstoffverdächtige
Gegenstände niemals berührt, bewegt oder abgedeckt werden!
Weitere Untersuchungen nur durch Entschärfungsdienst sowie BK-Kriminaltechniker
(Chemiker)!
Nach stattgefundenen Explosionen in „Heimlaboren“ bzw. „Bombenbauwerkstätten“ darf der Tatort
(das betreffende Objekt) nach Abschluss allfälliger Rettungs- und/oder Löschmaßnahmen nur mehr
durch den Entschärfungsdienst zur Gefahrenabwehr, in Abstimmung mit dem Tatortverantwortlichen,
durchsucht/überprüft werden. Nach der Erlasslage ist dabei die Verständigung der BK-Kriminaltechnik
(Chemiker) geboten.
5) Tatortarbeit an Explosionstatorten
Ziele der Spurensicherung an Explosions-/Anschlagstatorten:

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Schutz des Spurenmaterials vor Kontamination, um allfällige DNA und/oder Fingerspuren
dem/den Täter(n) zuordnen zu können (spätere Sachbeweisführung vor Gericht);
Feststellung, um welche Art Sprengvorrichtung es sich gehandelt hat und wie sie ausgelöst
wurde (Rekonstruktion der USBV und des Tatablaufes);
Kontrolle der Stimmigkeit von Zeugen- und Beschuldigtenaussagen;
Schaffung der Grundlage für eine Wirkungs-/Gefährdungsanalyse und –beurteilung durch
Sachverständige;
Erkennen eines Anschlag-Modus Operandi und ggf. Erkenntnisse für künftige
Schutzmaßnahmen.
Beachte, dass Erkenntnisse von einer österreichischen Versuchsreihe vorliegen, wonach die
menschliche DNA im unmittelbaren Explosionszentrum durchaus überleben kann und daher dem
Spurenschutz und der kontaminationsfreien Spurensicherung auch an Explosionstatorten besondere
Bedeutung zukommen!
Unter der Leitung des Tatortverantwortlichen werden idR folgende Organisationseinheiten und
Experten an der unmittelbaren Tatortarbeit mitwirken:
1. Tatortbeamte (der Tatortgruppe des LKAs);
2. Entschärfungsdienst des .BK (Entschärfer, Sprengstoffsachkundige und
Sprengstoffspürhunde) im Bereich der Gefahrenabwehr (Tatortsicherheit) und ggf. zur
weiterführenden fachtechnischen Unterstützung;
3. Gefahrstoffkundige Organe (GKO) zur Gefahrenabwehr (Spüreinsatz) bei CBRNVerdachtslage;
4. BK-Kriminaltechnik (Fachbereich Chemie) zur Unterstützung bei der forensischen
Spurensicherung und Spurenauswertung.
Bei Sprengstoff- und Explosionstatorten mit geringerer Bedeutung (z.B. Sachbeschädigungen mit
pyrotechnischen Erzeugnissen, Auffinden überlagerter Sprengmittel, etc.) kann nach den
einschlägigen Dienstvorschriften die Tatortarbeit ggf. auch durch Bezirksspurensicherer anstelle der
Tatortgruppe wahrgenommen werden.
Da an Explosionstatorten eine zunächst unüberschaubare Fülle an Spuren- und Trümmermaterial
vorhanden ist, das überdies auch weit verstreut sein und in der Gesamtheit betrachtet auch nicht
einzeln eingemessen werden kann, und zudem relevante Spuren in der Regel sehr klein und kaum
erkennbar sind, wird eine von der herkömmlichen Spurensicherung geringfügig abweichende
Vorgehensweise erforderlich sein. Eine weitere Problematik besteht darin, dass bei der Tatortarbeit
bzw. Befunderhebung vor Ort zunächst auch nicht sofort festgestellt werden kann, welche der vielen
Materialteile und scheinbaren Spuren tatsächlich von der USBV stammen.
Die nachstehende Vorgehensweise zur Aufarbeitung solcher Tatorte mit dem System einer
Spurenbereichsasservierung ist international üblich und wurde bisher auch von den Gerichten
anerkannt.
Vorbereitende Maßnahmen:
1. Zunächst muss vom Entschärfungsdienst die Sicherheit am Tatort hergestellt werden. Dabei
können Tatortveränderungen notwendig werden, wie insbesondere das Öffnen, die visuelle
Begutachtung und eine röntgentechnische Untersuchung von Behältern und Objekten sowie
die Lageveränderung von Leichen. Diese Maßnahmen sind möglichst vorher mit dem
Tatortverantwortlichen abzustimmen, damit eine ausreichende fotografische Dokumentation
der Ursprungssituation und der wichtigen Veränderungsschritte gewährleistet ist.
2. Vom Entschärfungsdienst wird der Tatortverantwortliche nach der Herstellung der Sicherheit
in den Tatort eingewiesen und auf allfällige relevante Erkenntnisse und Wahrnehmungen
hingewiesen.
3. Der Tatort wird in Spurenbereiche (SB) eingeteilt (Rastersystem), deren Anzahl und
Abmessungen in Abhängigkeit zum jeweiligen Tatortausmaß vom Tatortverantwortlichen
festgelegt wird. Das Explosionszentrum, in dem das Hauptaufkommen der relevanten Spuren
zu erwarten ist, wird idR ein eigener SB sein. Die Abgrenzungsmarkierungen der SB erfolgt
vorzugsweise mit Absperrbändern am Boden, die Bezeichnung und Kennzeichnung der SB
wurde für Österreich mit Buchstaben (-tafeln) festgelegt.
4. Die SB und deren Abmessungen sowie das Explosionszentrum werden in einem
maßstabgerechten Tatortplan dokumentiert (siehe auch 3.3).
5. Die aktuelle Spurenlage in den einzelnen SB wird vor Beginn der Spurensicherung mit
Übersichts- und ggf. mit Detailaufnahmen fotografisch dokumentiert (siehe auch 3.2).
Grobasservierung:
Ziel der Grobasservierung ist es, alle verfügbaren Spuren, vorerst nach SB getrennt, zu
sichern, alles am Tatort einzusammeln und den Tatort schließlich „besenrein“ zu verlassen.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
Die Ergebnisse der Grobasservierung werden zwar im Tatortbericht dokumentiert, aber noch
nicht in das endgültige Asservatenverzeichnis eingetragen.
Die Reihenfolge der Abarbeitung der einzelnen SB legt der Tatortverantwortliche fest, wobei
sich die Reihenfolge nach Einzelfallprioritäten orientiert (z.B. SB mit Leichen zuerst,
Straßenbereiche die möglichst bald frei gegeben werden müssen, Explosionszentrum mit
wichtigen Spuren für erste wichtige Ermittlungsansätze, etc.).
Zunächst werden im SB alle größeren und sperrigen Spurenmaterialien, Trümmer und ggf.
Streugut (zB. Taschen und Opfereffekte) gesichert (entfernt). Eine Verpackung ist jedenfalls
dann erforderlich, wenn eine weitere kriminaltechnische Behandlung erforderlich erscheint
(zB. bei Schmauchspuren). Leichen, Leichenteile und sofort erkennbare aussagekräftige und
relevante Spuren einer möglichen USBV (z.B. eine Batterie) werden ggf. gleich mit
Spurenziffern gekennzeichnet und separat fotografisch dokumentiert. Ein Einmessen von
kleinen/leichten Spuren ist in der Regel nicht notwendig, da deren Lage kaum Rückschlüsse
auf den Explosionsverlauf und die Tatumstände bringt (ob die relevante Spur im SB „A“ oder
ein paar Meter weiter im SB „B“ gefunden wurde, ist für die Beweisführung grundsätzlich
unerheblich; wichtig ist, dass sie gefunden wurde). Große/schwere aussagekräftige Spuren,
wie z.B. ein weggeschleuderter Motorblock nach einer Autobombenexplosion, sollten
hingegen eingemessen werden, da diese später sehr wohl allfällige
Rekonstruktionsberechnungen durch einen Sachverständigen zulassen.
Danach wird jeder SB mit System abgesucht, sämtliche greifbaren Materialien, Teile und
Spuren händisch (ggf. mit Pinzette) eingesammelt und gleich in nach Bau- oder
Materialgruppen getrennten Spurensäcke (zB. Metall, Kunststoff, Holz, Papier/Karton, etc.)
gesichert. Die Materialgruppen-Spurensäcke werden mit dem jew. SB beschriftet.
Relevante und aufschlussreiche Spuren, die offenkundig von der USBV stammen können
und/oder die weiter kriminaltechnisch behandelt werden müssen, werden nach einer
fotografischen Dokumentation jedenfalls separat verpackt, gesichert und mit dem jew. SB
bezeichnet.
Anschließend wird jeder SB „besenrein“ gekehrt und das Kehrgut, nach SB getrennt, separat
verpackt. Als Hilfsmittel können z.B. verwendet werden: saubere/neue Besen,
Industriestaubsauger – (keine Laubsauger, sie zerhäckseln das Sauggut), Laubrechen,
Kehrmaschinen, etc.
Befindet sich das Explosionszentrum (ggf. ein Explosionskrater) auf unbefestigtem Boden,
dann muss das Erdreich dort abgegraben und gesiebt werden, da relevante Spuren ggf. in
den Boden eingesprengt sein können. Die Abgrabtiefe richtet sich nach der Intensität der
Explosion.
Fahrzeuge und Transportmittel, in denen Explosionen stattgefunden haben, müssen letztlich
entsprechend gesichert (d.h. verpackt) zur weiteren Untersuchung abtransportiert werden.
Feinasservierung:
In Abhängigkeit zum Tatortumfang und -bedeutung, der Deliktschwere (z.B. Terroranschlag),
der verfügbaren Tatortbeamten und der erforderlichen Infrastruktur (z.B. Tatortzelt) kann mit
der Feinasservierung bereits am Tatort begonnen werden, im Regelfall wird diese erst in der
Dienststelle durchgeführt.
Ziel der (idR zeitintensiven) Feinasservierung ist es, aus der Fülle des sichergestellten
Materials die tatrelevanten und aussagekräftigen Spuren herauszufiltern, diese zu bewerten
und mit der Gesamtheit der relevanten Spuren eine Aussage zur möglichen USBV zu treffen,
eine Rekonstruktion des Tatgeschehens zu versuchen und die Spuren im Sinne der StPO zu
dokumentieren und zu asservieren.
13. Die Materialien aus den einzelnen Spurensäcken werden jeweils ausgebreitet und händisch
(zB mit Pinzette) nach relevanten Spuren durchsucht. Die festgestellten relevanten Spuren
werden separiert und später mit der SB-Bezeichnung und einer fortlaufenden
Asservatennummer asserviert.
14. Nach einer fotografischen Dokumentation und allfälligen kriminaltechnischen Behandlung
kann mit dem vorhandenen Spurenmaterial eine Bewertung und gedankliche Rekonstruktion
der USBV und des möglichen Tatablaufes versucht werden.
Beachte, dass die (Ober-) Bekleidung von Verletzten möglichst frühzeitig, nach Möglichkeit noch im
Spital, sichergestellt und auch untersucht werden muss, da auch darin ggf. relevante Spuren
eingesprengt sein können!
Beachte auch, dass relevante Spuren im Freien ggf. auch auf Gebäudedächern, in Gewässern und in
der Vegetation (Bäume, Sträucher, Felder, etc.) zu finden sein können. Ein wichtiger Ansatz dazu ist
die Feststellung der möglichen Explosionshauptwirkrichtung („Ausblasrichtung“). Bei Bedarf sind
entsprechende Experten und Hilfskräfte (z.B. Gärtner, Förster, Einsatztaucher) zur Unterstützung
beizuziehen.
Grundlagen der Tatortarbeit
Grundlagen Tatortbearbeitung
Tatortbericht / Sachverhaltsmappe
Tatortfotografie
Planzeichnung
Tatortbericht / Sachverhaltsmappe
1) Allgemeines:
Im Tatortbericht werden alle Ergebnisse der polizeilichen Tatortarbeit, beginnend mit der
Entgegennahme der Ereignismeldung und endend mit der Freigabe des Tatortes, dokumentiert.
Er dient als Arbeitsgrundlage für weitere Ermittlungen, indem er Kenntnisse über die Straftat und die
polizeilichen Maßnahmen vermittelt.
Um wichtige Details bei der Tatortbefundaufnahme nicht zu vergessen, können Checklisten
wesentliche Hilfe bei den unterschiedlichen Straftatbeständen, wie Einbruchsdiebstahl, Tötungsund Branddelikten sein.
Der Tatortbericht muss die jeweiligen Anforderungsprofile abdecken.
Grundsätzlich erfordert jeder Tatort individuelle Überlegungen, daher müssen die Aufzeichnungen
dem jeweiligen Fall Rechnung tragen
Im Tatortbericht sollten nur festgestellte Tatsachen angeführt werden. Auf Tatsachen aufbauende
Vermutungen sind eindeutig als solche auszuweisen. Es ist auf besondere Genauigkeit Bedacht zu
nehmen!
Zur besseren Verständlichkeit der verbalen Darstellung kann auf die beigeschlossene
Lichtbilddokumentation sowie auf die ebenfalls beigeschlossenen Lage-, Objekt- und Grundrisspläne
verwiesen werden.
Für die sprachliche Gestaltung (Gegenwart) eines Tatortberichtes gelten die allgemeinen Regeln des
schriftlichen Ausdrucks, die bei der Anfertigung von Berichten im amtlichen Schriftverkehr üblich sind.
Bei der Beschreibung der baulichen Anlagen und Gegenstände sollte die „richtige Bezeichnung“
verwendet werden!

Fehlerquellen bei der Tatortbearbeitung:
o Befundaufnahme unter Zeitdruck
o mangelnde Erfahrung
o schlechte Ausbildung
o fehlende Sorgfalt
o unzureichende Notizen
2) Gliederung der Sachverhaltsmappe
ABSCHNITT I
Tatortbericht gemäß den Punkten der jeweiligen Checkliste (bedenkliche Todesfälle,
Eigentumsdelikte, Brände etc. – siehe Formulare / Checklisten – )
ABSCHNITT II
Asservatenverzeichnis
Sicherstellungen
Spurensicherungsbericht
Untersuchungsanträge
Untersuchungsberichte
ABSCHNITT III
Legende
Lageplan
Grundrissplan
Lichtbilder
Tatortphotograpie
Aufgabe der Tatortfotografie ist es, den Zustand und die Verhältnisse um und am Tatort fotografisch
zu sichern.
Demnach kommt der Fotografie bei der Tatortbefundaufnahme und der damit verbundenen
Spurensicherung eine besondere Bedeutung zu.
Der Fotograf sollte auf seinem Gebiet ein Fachmann sein und vor allem über eine gute, dem Zweck
entsprechende Ausrüstung verfügen.
Da vor dem Beginn der eigentlichen Spurensicherung der gesamte Tatort unverändert fotografisch
gesichert werden muss, ist dem mit der Aufgabe betrauten Sachbearbeiter, die dafür notwendige Zeit
zur Verfügung zu stellen. Der Fotograf muss dabei unter Schonung der Spuren vorgehen.
1. Arten der Aufnahmen:
o Luftbildaufnahmen
o Übersichtsaufnahmen (dabei ist zu berücksichtigen, dass keine Personen im
Hintergrund auf den Bildern sind)
o Teilübersichtsaufnahmen
o Verbindungsaufnahmen
o Detailaufnahmen
o Nahaufnahmen
2. Methodische Hinweise:
o Die Lage der Spuren und tatrelevanter Gegenstände sind mit Nummern zu markieren
o Spuren sind stets mit Maßstab im Detail zu fotografieren
bei fotografischer Sicherung von Strukturelementen (z. B. Werkzeugspuren, Schuhund Reifenspuren, etc.) ist mit Schräglicht zu arbeiten, so dass die Reliefbildung der
Spur durch Schattenwurf sichtbar wird. Um eine optimale Auswertung zu ermöglichen,
Detailfotografie mindestens 4 Aufnahmen mit wechselnder Beleuchtungsrichtung
12:00, 13:30, 15:00 und 16:30h
o unter Verwendung eines Stativs muss die Kamera mit der Filmebene immer exakt
parallel zur Spurenebene ausgerichtet werden (man kann dafür eine kleine
aufsteckbare Wasserwaage verwenden) –
o stets formatfüllend fotografieren
o bei spiegelnden Flächen möglichst ohne Blitz oder indirekt blitzen
bei der Scharfeinstellung muss bei Spuren mit unterschiedlichen Höhen und Tiefen
auf eine möglichst große Schärfentiefe Bedacht genommen werden (große
Blendenzahl: 11, 16 oder 22 wählen)
o Bei der Spurenfotografie sollten stets zwei Aufnahmen angefertigt werden, und zwar:
Lage der Spur im Verhältnis zum Spurenträger und die Spur selbst
Aufnahmen von diversen Gegenständen oder asservierten Spurenträgern können, im Fotostudio
angefertigt werden.
Voraussetzung für die Tatortfotografie ist, dass der Sachbearbeiter mit seiner Fotoausrüstung vertraut
ist und über die erforderliche Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt.
Bei ausgedehnten Tatorten im freien Gelände, bei Bränden, Explosionen, Sprengstoffanschlägen oder
großen Schadensereignissen, werden auch Luftbildaufnahmen erforderlich sein.
Dazu ein Hinweis: die Belichtungszeit sollte nicht unter 1/250 sec eingestellt sein, da auf die
Erschütterungen durch den Motor des Fluggerätes bzw. auf Windböen Bedacht genommen werden
muss! Man sollte vermeiden, sich im Fluggerät abzustützen (Vibrationen).
Objekte bei Dunkelheit im Freien oder in großen Hallen können mit einem Blitzgerät nur unzureichend
ausgeleuchtet werden. Es empfehlen sich daher Langzeitaufnahmen, für welche ein Stativ und ein
Drahtauslöser verwendet werden müssen (zusätzlich können dunkle Bereiche mit Blitz aufgehellt
werden!).
Bei der fotografischen Spurensicherung sollte ebenfalls von einem Stativ und einem Drahtauslöser
Gebrauch gemacht werden!
Für die Spurenfotografie eignet sich am besten ein Stativ mit schwenkbarer Mittelsäule.

Grundausstattung einer Fotoausrüstung:
o Fototasche oder Koffer
o Analoge oder digitale Spiegelreflexkameragehäuse mechanisch einstellbar, jedoch
mit Zeitautomatik und TTL-Blitzautomatik ausgestattet
o Objektive (Zoom) im Brennweitenbereich von mindestens 20 mm – 80 mm sowie ein
Makro-Objektiv mit einer Brennweite von 60 mm oder 100 mm
o ein Blitzgerät (am besten Systemblitzgerät), jedoch mit einem zusätzlichen
Synchronkabel (entfesselter Blitz für Schräglicht)
o Stativ mit Kugelkopf, evt. mit einem Schnellverschluss
o Drahtauslöser
o Winkelmaßstab
Bezüglich fototechnischer Grundlagen wird auf die Fachliteratur hingewiesen.
Als Filmmaterial eignen sich am besten Filme mit der Empfindlichkeit von ISO 200 und ISO 400.
Schräglichtaufnahmen kann man mit Polilight, Querschnittwandler, Scheinwerfern etc. anfertigen.
Wenn keine dieser Beleuchtungseinrichtungen zur Verfügung stehen – den Blitz entfesseln, wozu ein
Synchronkabel erforderlich ist.
Planzeichnung
Für die Tatortbefundaufnahme nach Kapitalverbrechen, Schussdelikten, Bränden, Explosionen,
Sprengstoffanschlägen und bei der Tatortrekonstruktion (Weg-Zeitplan), ist die Anfertigung von
Maßstabplänen unerlässlich.
Je nach Ausmaß des Tatortes und der Fragestellung wird sich die Wahl des Maßstabes für die
Fertigung der Planzeichnung richten.
Aus der Planzeichnung sollen die bauliche Anlage des Tatortes, die Zugangsmöglichkeiten sowie die
Fenster- und Türöffnungen sowie der Abstand zu Nachbarobjekten (Brand) ersichtlich sein.
Weiters müssen im Plan lagerichtig und maßstabgerecht die Raumausstattung, signifikante Spuren
mit Spurenziffern sowie der Lageort einer Leiche eingezeichnet werden.
Bei Schusswaffendelikten werden die Schussbeschädigungen mit Spurenziffern und Höhenangaben
sowie nach Rekonstruktion der Schussrichtungen die Geschossflugbahnen im Plan eingezeichnet.
Kreuzprojektionsskizzen (Kombination aus Grundriss und Aufriss) sind erforderlich, wenn sich z. B.
der Tatort in einem Raum befindet und an den senkrechten Flächen, wie an Wänden, Türen oder
Fenstern, Schussbeschädigungen vorhanden sind.
Bei Bränden, Explosionen und Sprengstoffanschlägen ist es erforderlich, die Kamerastandorte mit
Aufnahmerichtung im Plan einzuzeichnen, um nach großen Zerstörungen die Aufnahmen zuordnen zu
können!
Die Brandentstehungsbereiche bzw. Brandentstehungsstellen sind rot zu kennzeichnen.
Probenentnahmestellen, z.B. von Brandschutt, sind mit Spurenziffern zu markieren.
Bei Explosionen wird der Verlauf der Druckwelle mit einem sternförmigen Explosionszeichen markiert.
Die Richtung der umgestürzten und hinaus gedrückten Mauern ist mit Pfeile zu kennzeichnen. Je nach
Fall ist auch ein Schnittplan anzufertigen.
Bei Sprengstoffanschlägen sind die Detonationsstelle sowie sämtliche relevante Spuren und
Gegenstände, mit einem geeigneten Symbol oder einer Ziffer im Plan zu markieren.
Zusätzlich zu den Maßstabplänen sind immer Lage- und Objektpläne anzufertigen.
Als Sachbearbeiter sollte ein Beamter mit spezifischer Vorbildung herangezogen werden, da das
Vermessen des Tatortes und der damit verbundenen Spuren und Gegenstände eine Erfahrung, aber
auch einen erheblichen Zeitaufwand erfordert.
Die Erstellung der Planzeichnung kann mit einem Computer oder „händisch“ auf dem Zeichentisch mit
Tuschefeder (Rotring, etc.) erfolgen.
Die Vermessungsart hängt von der Tatortbeschaffenheit / Situation ab und kann mit einem Maßband,
einem Distanzentfernungsmessgerät (z.B. Leitz-Disto), einem Streckenmessgerät (Messrad) oder
durch Fotogrammetrie erfolgen.
Beim Vermessen der Spurenlage bzw. der jeweiligen Raumausstattung ist immer von drei
Messpunkten auszugehen (Kreuzmaße / Diagonalmaße).
Im Freien können als Messausgangspunkte nur ortsunveränderliche Objekte, wie Lichtmasten,
markante Bäume, Hausecken, Gehsteigkanten etc. Verwendung finden.
Entscheidend ist, dass die Lage der Messpunkte auch in 1 bis 3 Jahren nachvollziehbar ist.
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Auf jeder Planzeichnung muss ersichtlich sein:
Dienststelle
Aktenzahl
Bezug
Ereignisort
Legende
Nordpfeil
Maßstab
Sachbearbeiter
Datum der Tatortvermessung
Erstellungsdatum des Planes
Bei Umweltdelikten Windrichtung, Fließrichtung von Gewässern
Planskizzen (Tatortaufnahmeskizzen) müssen bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens aufbewahrt
werden.
Grundsätzlich hat die Anfertigung eines Planes nach der ÖNORM A 6240 (Technische Zeichnungen
für den Hochbau) zu erfolgen.
Die ÖNORM A 6240 „Technische Zeichnungen für den Hochbau“ gliedert sich in folgende Teile:
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Teil 1 Allgemeines
Teil 2 Blattformate, Blattgestaltung, Faltung
Teil 3 Projektionen
Teil 4 Maßstäbe
Teil 5 Linien und Beschriftung
Teil 6 Zeichen und Kennzeichnung
Teil 7 Maß- und Lagefeststellung
Teil 8 Bezeichnung und Lagefeststellung von Bauteilen, -elementen und Räumen
Teil 9 Zeichnungen und Listen für das Bauen mit Elementen
In der ÖNORM wird zwischen den Begriffen Zeichnung, Plan und Darstellung folgendermaßen
unterschieden:
Eine Zeichnung stellt eine graphische Information dar; in der Regel ist der Inhalt der Zeichnung
maßstäblich und nach besonderen Regeln gezeichnet, bemaßt und durch Text und graphische
Symbole ergänzt.
Ein Plan ist eine Zeichnung, in der – abgeleitet aus Vermessungsunterlagen – Anordnung eines oder
mehrerer Objekte im Gelände und / oder in Beziehung zu Vermessungsfestpunkten dargestellt ist.
Eine Darstellung ist das in einer Zeichnung wiedergegebene Bild eines Gegenstandes, sei es nun
eine Handskizze, eine geometrische Projektion oder eine fotografische Abbildung.
Die im hier bereitgestellten Dokument gelten für die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und
die Angehörigen der allgemeinen Sicherheitsverwaltung.
Sonstige am Tatort handelnde Personen (Experten, Sachverständige, Gerichtsorgane etc.) sollten
sich in Absprache mit dem Tatortverantwortlichen und dem Einsatzleiter sinngemäß an diese
Grundsätze halten. Alle Maßnahmen bei der Tatortarbeit sind nur im Rahmen der geltenden
Rechtsvorschriften zulässig.
Verwendungshinweis:

Die Formulare können ausgedruckt, auf den Tatort mitgenommen und per Hand ausgefüllt
werden.


Selbige Formulare können auch als Formulare- (Tatort-XML) im PAD direkt befüllt und den
Akten angeschlossen -oder
alternativ auch unter Tato\\bmi-nett_XML (Link gilt für die gesamte Exekutive u. den Behördenbereich) als
Computerformular (zur Verwendung auf Tatort - Notebooks) herunter geladen werden.
Checklisten
Aktionen
Typ
Name
Dateigröße
Inhaltstyp
Version
TO_Anwesenheitsliste_Ablaufprotokoll
132 KB
Dokument
6.0
TO_Anzeigenentgegennahme
76 KB
Dokument
3.0
TO_Asservatenliste
90 KB
Dokument
3.0
TO_Bedenklicher_Todesfall
206 KB
Dokument
3.0
TO_Brand
145 KB
Dokument
3.0
TO_Diebsfalle_Errichtung
83 KB
Dokument
3.0
TO_Diebsfalle_Überprüfung
80 KB
Dokument
3.0
TO_Einbruchsdelikt
138 KB
Dokument
3.0
TO_KFZ_Brand
157 KB
Dokument
3.0
TO_KFZ_Untersuchung
172 KB
Dokument
3.0
TO_Leichenidentifizierung
149 KB
Dokument
3.0
TO_Mikrospurenblatt
64 KB
Dokument
3.0
TO_Raubdelikt
118 KB
Dokument
3.0
TO_Schriftprobenabnahme
44 KB
Dokument
1.0
TO_Schussdelikt
269 KB
Dokument
3.0
TO_Schusshand
132 KB
Dokument
3.0
TO_Sexualdelikt
172 KB
Dokument
3.0
TO_Sprengstoffdelikt
144 KB
Dokument
3.0
TO_Spurenetiketten
201 KB
Dokument
3.0
U-Antrag_DAKTY
108 KB
Dokument
3.0
U-Antrag_DNA
86 KB
Dokument
3.0
U-Antrag_Schusswaffen
87 KB
Dokument
3.0
U-Antrag_Sonstige
99 KB
Dokument
3.0

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