Vor- und Nachteile von Privatdarlehen

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Vor- und Nachteile von Privatdarlehen
Vor- und Nachteile von Privatdarlehen
Privatdarlehen sind bei Inventar- und Hofübernahmen wertvolle Finanzierungsmittel. Der
Zins ist für den Darlehensnehmer günstig. Ein schriftlicher Darlehensvertrag gehört immer
dazu.
Die meisten Privatdarlehen in der Landwirtschaft kommen bei der Inventar- und
Hofübernahme innerhalb der Familie zum Zug. Auch bei der Übernahme einer Fremdpacht
mit Inventar oder bei einem Liegenschaftskauf im freien Handel kann ein Privatdarlehen eine
Finanzierungslücke schliessen. Seltener sind sie bei Maschinen- und Landkäufen
anzutreffen.
Wer kommt als Geldgeber in Frage?
Bei der Inventar- und Hofübernahme sind es die Eltern. Sie lassen einen Teil des
Kaufbetrages als zinsgünstiges Darlehen stehen. Nebst den Eltern können auch andere
Verwandte (Grosseltern, Geschwister, Kinder) als Darlehensgeber einspringen. Bei weiteren
Geldgebern (Bekannte, Freunde, Verpächter) ist darauf zu achten, dass dadurch kein
Abhängigkeitsverhältnis entsteht.
Darlehen mit oder ohne Sicherheit?
Wenn bei der Inventarübernahmefinanzierung ein Privatdarlehen zustande kommt, handelt
es sich in der Regel um einen Blankokredit, also um ein Darlehen ohne Sicherheit. Lässt der
Verkäufer (Vater) bei der Liegenschaftsfinanzierung einen Teilbetrag des Kaufpreises als
Privatdarlehen stehen, wird dieser Betrag meistens grundpfändlich sichergestellt (mit einer
Grundpfandverschreibung oder mit einem Schuldbrief). Es empfiehlt sich jedoch in solchen
Fällen eine Vereinbarung in den Kaufvertrag aufzunehmen, wonach der Gläubiger (Vater)
verpflichtet werden kann, ganz oder teilweise auf die Sicherheit zu verzichten, wenn der
Käufer (Sohn) zur Finanzierung von grösseren Investitionen in die Liegenschaft mittels neuer
Hypotheken auf Vaters Pfandstelle im Grundbuch angewiesen ist. Eine grundpfändliche
Sicherstellung eines Privatdarlehens hat Vor- und Nachteile. Wenn das Darlehen unerwartet
zurückbezahlt werden muss (Tod des Gläubigers und anschliessende Erbauszahlung oder
Einweisung des Gläubigers in ein Alters- oder Pflegeheim mit wenig flüssigen Mitteln), kann
das grundpfändliche Privatdarlehen in der Regel ohne grosse Schwierigkeiten durch eine
Bankhypothek abgelöst werden. Ohne Grundpfandsicherheit ist das nach grösseren
Investitionen in den Betrieb (hoch verschuldete Liegenschaft und aufgebrauchte Reserven
des Betriebsleiters) nicht immer möglich.
Fairer Zinssatz vereinbaren
Privatdarlehen sind unter anderem deshalb sehr beliebt, weil der Zinssatz sowohl für den
Geldgeber wie auch für den Darlehensnehmer günstig ist. Er sollte zwischen dem Zinssatz
des Sparkontos einerseits und dem Zinssatz für erste variable Hypotheken andererseits
liegen. Das heisst um 1 bis 1.5 Prozentpunkte über dem Zinssatz für das Sparkonto. So
profitieren beide Parteien.
Schriftlicher Darlehensvertrag
Es ist immer empfehlenswert, einen schriftlichen Darlehensvertrag abzuschliessen. Folgende
Punkte sind darin zwingend zu vereinbaren:
• Namen der Vertragspartner
• Darlehensbetrag
• Beginn des Darlehensverhältnisses
• vereinbarter Zinssatz
•
•
•
Zinstermin
Kündigungsfrist
Ort, Datum und Unterschriften
Oft werden auch eine feste Tilgung des Darlehens und die Sicherstellung vereinbart.
Wenn der Zins oder die Tilgung bar bezahlt werden, sollte der Gläubiger den erhaltenen
Geldbetrag quittieren.
Ein Formular zur Ausfertigung eines Darlehensvertrages kann auf der Internetseite des
Inforama des Kantons Bern gratis heruntergeladen werden unter www.inforama.ch ->
Beratung -> Betriebswirtschaft -> Hofübergabe & Investitionen. Für allfällige Fragen zum
Privatdarlehen stehen die Inforama-Berater gerne zur Verfügung.
Inforama Beratung, Hans Grossenbacher, Tel. 034 409 37 25,
[email protected] erschienen in der BauernZeitung vom 13. Juli 2007