Vor- und Nachteile von Privatdarlehen
Transcrição
Vor- und Nachteile von Privatdarlehen
Vor- und Nachteile von Privatdarlehen Privatdarlehen sind bei Inventar- und Hofübernahmen wertvolle Finanzierungsmittel. Der Zins ist für den Darlehensnehmer günstig. Ein schriftlicher Darlehensvertrag gehört immer dazu. Die meisten Privatdarlehen in der Landwirtschaft kommen bei der Inventar- und Hofübernahme innerhalb der Familie zum Zug. Auch bei der Übernahme einer Fremdpacht mit Inventar oder bei einem Liegenschaftskauf im freien Handel kann ein Privatdarlehen eine Finanzierungslücke schliessen. Seltener sind sie bei Maschinen- und Landkäufen anzutreffen. Wer kommt als Geldgeber in Frage? Bei der Inventar- und Hofübernahme sind es die Eltern. Sie lassen einen Teil des Kaufbetrages als zinsgünstiges Darlehen stehen. Nebst den Eltern können auch andere Verwandte (Grosseltern, Geschwister, Kinder) als Darlehensgeber einspringen. Bei weiteren Geldgebern (Bekannte, Freunde, Verpächter) ist darauf zu achten, dass dadurch kein Abhängigkeitsverhältnis entsteht. Darlehen mit oder ohne Sicherheit? Wenn bei der Inventarübernahmefinanzierung ein Privatdarlehen zustande kommt, handelt es sich in der Regel um einen Blankokredit, also um ein Darlehen ohne Sicherheit. Lässt der Verkäufer (Vater) bei der Liegenschaftsfinanzierung einen Teilbetrag des Kaufpreises als Privatdarlehen stehen, wird dieser Betrag meistens grundpfändlich sichergestellt (mit einer Grundpfandverschreibung oder mit einem Schuldbrief). Es empfiehlt sich jedoch in solchen Fällen eine Vereinbarung in den Kaufvertrag aufzunehmen, wonach der Gläubiger (Vater) verpflichtet werden kann, ganz oder teilweise auf die Sicherheit zu verzichten, wenn der Käufer (Sohn) zur Finanzierung von grösseren Investitionen in die Liegenschaft mittels neuer Hypotheken auf Vaters Pfandstelle im Grundbuch angewiesen ist. Eine grundpfändliche Sicherstellung eines Privatdarlehens hat Vor- und Nachteile. Wenn das Darlehen unerwartet zurückbezahlt werden muss (Tod des Gläubigers und anschliessende Erbauszahlung oder Einweisung des Gläubigers in ein Alters- oder Pflegeheim mit wenig flüssigen Mitteln), kann das grundpfändliche Privatdarlehen in der Regel ohne grosse Schwierigkeiten durch eine Bankhypothek abgelöst werden. Ohne Grundpfandsicherheit ist das nach grösseren Investitionen in den Betrieb (hoch verschuldete Liegenschaft und aufgebrauchte Reserven des Betriebsleiters) nicht immer möglich. Fairer Zinssatz vereinbaren Privatdarlehen sind unter anderem deshalb sehr beliebt, weil der Zinssatz sowohl für den Geldgeber wie auch für den Darlehensnehmer günstig ist. Er sollte zwischen dem Zinssatz des Sparkontos einerseits und dem Zinssatz für erste variable Hypotheken andererseits liegen. Das heisst um 1 bis 1.5 Prozentpunkte über dem Zinssatz für das Sparkonto. So profitieren beide Parteien. Schriftlicher Darlehensvertrag Es ist immer empfehlenswert, einen schriftlichen Darlehensvertrag abzuschliessen. Folgende Punkte sind darin zwingend zu vereinbaren: • Namen der Vertragspartner • Darlehensbetrag • Beginn des Darlehensverhältnisses • vereinbarter Zinssatz • • • Zinstermin Kündigungsfrist Ort, Datum und Unterschriften Oft werden auch eine feste Tilgung des Darlehens und die Sicherstellung vereinbart. Wenn der Zins oder die Tilgung bar bezahlt werden, sollte der Gläubiger den erhaltenen Geldbetrag quittieren. Ein Formular zur Ausfertigung eines Darlehensvertrages kann auf der Internetseite des Inforama des Kantons Bern gratis heruntergeladen werden unter www.inforama.ch -> Beratung -> Betriebswirtschaft -> Hofübergabe & Investitionen. Für allfällige Fragen zum Privatdarlehen stehen die Inforama-Berater gerne zur Verfügung. Inforama Beratung, Hans Grossenbacher, Tel. 034 409 37 25, [email protected] erschienen in der BauernZeitung vom 13. Juli 2007