Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr

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Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr
Bundesrat
14. April 2011
795. Sitzung / 1
10.51
Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit
der geplanten Novelle zu unzulässigen Telefonanrufen reagiert der Gesetzgeber auf
die langjährigen Forderungen der Konsumentenschützer nach mehr Schutz vor
Telefonterror und unerbetenen Anrufen. Ich muss sagen, ich sehe auch deshalb die
Grenzen zwischen dem Punkt 1 und dem Punkt 3 der heutigen Tagesordnung als
fließend.
Mit dieser zukünftigen Regelung sind Verträge, die im Rahmen eines unzulässigen
Anrufes im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und
Lotteriedienstleistungen abgeschlossen werden, grundsätzlich als nichtig zu
betrachten. Die Novelle sieht nun ein Mischsystem für Cold-Calling-Verträge vor. Zum
einen müssen die Unternehmer dem Kunden innerhalb einer Woche eine Bestätigung
senden, zum anderen sollen bestimmte Verträge ungeachtet einer solchen Bestätigung
hinkünftig für null und nichtig erklärt sein.
Diese neuen gesetzlichen Bestimmungen sind nach meinem Dafürhalten ein Schritt in
die richtige Richtung. Darüber hinaus wäre auch darüber nachzudenken, ob nicht alle
Verträge, die im Rahmen einer unzulässigen Telefonwerbung abgeschlossen werden,
erst nach einer nachträglichen ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den
Kunden rechtsgültig sein sollen.
Bisher konnten sich die Initiatoren im Segment Telefonmarketing durch anonymes
Auftreten oft der Rechtsverfolgung entziehen. In Zukunft müssen Verträge, die im
Rahmen unerbetener Werbeanrufe abgeschlossen werden, innerhalb einer Woche von
Seiten des Unternehmens schriftlich bestätigt werden. Dabei ist für die Konsumenten
ein spezielles Rücktrittsrecht vorgesehen. Cold-Calling-Verträge im Zusammenhang
mit Gewinnzusagen und Wett- und Lotteriedienstleistungen sind überhaupt nichtig.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese Novelle ist ein erster wichtiger Schritt zu
mehr Konsumentensicherheit. Wir sollten diese Novelle aber auch zum Anlass
nehmen, auch darüber nachzudenken, wie der Gesetzgeber in Hinkunft schneller und
effizienter gegen Abzockmethoden bei Telefon und Internet reagiert.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an exorbitante Rechnungen nach
Überschreiten von Download-Volumen bei mobilem Internet, wo ich der Meinung bin,
dass eine freiwillige Regelung der Telefonanbieter zu wenig ist. Man denke nur an die
Version v. 20. April 2011, 10:04
nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert
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immer ausgefeilteren Methoden, mit denen Konsumenten bei nicht erkennbaren
kostenpflichtigen Internetseiten zur Kassa gebeten werden.
Beim sogenannten Cold-Calling, das besser Cold-Cashing heißen sollte, kam und
kommt es immer wieder zu exorbitanten Vorschreibungen für angebliche Anrufe zu
Telefonsexhotlines, bei denen die Betroffenen oft aus Scham einfach bezahlen. Es war
auch kein Einzelfall, dass Sammelanrufe getätigt wurden, um damit reihenweise den
Konsumenten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Diesbezüglich können wir uns in
Österreich zum Glück auf engagierte Konsumentenschutzeinrichtungen, wie jene der
Arbeiterkammer und auch den Verein für Konsumenteninformation, verlassen, die
zumeist als Erste von den Betroffenen kontaktiert werden.
Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Internet und Telekommunikation
sind zu wichtige Kommunikationsmittel, als dass man dieses Feld nationalen und
internationalen Betrügern überlassen dürfte. Diesbezüglich appelliere ich auch an die
EU-Abgeordneten auf europäischer Ebene, vielleicht einmal selbständig tätig zu
werden, um all diesen Betrügereien und Gaunereien einen Riegel vorzuschieben. Und
ich frage mich schon: Wäre es wirklich zu viel verlangt, wenn unsere Damen und
Herren in Brüssel endlich selbständig Fahrt aufnähmen, um diesbezüglich rasch zu
handeln? Die Entwicklungen bei Internet und Mobiltelefon sind dermaßen rasant, dass
der Gesetzgeber das Tempo erhöhen muss, um die Konsumenten wirksam schützen
zu können. Das wäre weitaus wichtiger als Lobbying, Sektglasl-Halten und Golfspielen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und der Bundesrätin
Kerschbaum.)
10.56
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt die Frau
Bundesministerin. – Bitte schön.
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