Software License Agreement
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Software License Agreement
Software License Agreement IMPORTANT Please read this license agreement carefully before opening the sealed CD-ROM packaging. Software rights are offered only on the condition that the customer agrees to all terms and conditions of the license agreement. Opening the CD-ROM packaging indicates your acceptance of these terms and conditions. If you do not agree to the license agreement, you may return the unopened package for a full refund. In return for payment of the applicable fee, PRÜFTECHNIK AG grants the customer a license to the software, subject to the following: 1. USE Customer may use the software on multiple computers at a single facility. Customer may not reverse assemble or decompile the software. 2. COPIES AND ADAPTATIONS Customer may make copies or adaptations of the software: a. For archival purposes; or b. When copying or adaptation is an essential step in the use of the software with a computer so long as the copies and adaptations are used in no other manner. Customer has no other rights to copy unless he acquires an appropriate license to reproduce which is available from PRÜFTECHNIK for some software. Customer agrees that no warranty, installation or training is provided by PRÜFTECHNIK for any copies or adaptations made by Customer unless otherwise agreed by PRÜFTECHNIK. All copies and adaptations of the software must bear the copyright notice(s) contained in or on the original. 3. OWNERSHIP Customer agrees that he does not have any title or ownership of the software, other than ownership of the physical media. Customer acknowledges and agrees that the software is copyrighted and protected under the copyright laws. Customer acknowledges and agrees that the software may have been developed by a third party software supplier named in the copyright notice(s) included with the software, who shall be authorized to hold the Customer responsible for any copyright infringement or violation of this License Agreement. 4. TRANSFER OF SOFTWARE RIGHTS Customer may transfer software rights to a third party only as part of the transfer of all rights and only if Customer obtains the prior agreement of the third party to be bound by the terms of this License Agreement. Upon such a transfer, Customer agrees that its rights in the software are terminated and that it will either destroy its copies and adaptations or deliver them to the third party. Transfer to a U.S. Government department or agency or to a prime or lower tier contractor in connection with a U.S. Government contract shall be made only upon their prior written agreement to terms required by PRÜFTECHNIK. 5. SUBLICENSING AND DISTRIBUTION Customer may not sublicense the software or distribute copies or adaptations of the software to the public in physical media or by telecommunication without the prior written consent of PRÜFTECHNIK. 6. TERMINATION PRÜFTECHNIK may terminate this software license for failure to comply with any of these terms provided PRÜFTECHNIK has requested Customer to remedy the failure and Customer has failed to do so within thirty (30) days of such notice. 7. UPDATES AND UPGRADES Customer agrees that the software does not include updates and upgrades which may be available from PRÜFTECHNIK under a separate support agreement. 8. EXPORT CLAUSE Customer agrees not to export or re-export the software or any copy or adaptation in violation of the U.S. Export Administration regulations or other applicable regulation. Any questions regarding this license agreement should be directed in writing to PRÜFTECHNIK AG, Oskar Messter-Straße 19-21, D-85737 Ismaning, Germany www.pruftechnik.com Phone: +49 (0) 89 99 61 60 Fax: +49 (0) 89 99 61 62 00 eMail: [email protected] Last updated: 08-2011 1 Software Lizenzvereinbarungen Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung der PRÜFTECHNIK AG-Software durch Sie, den Endverbraucher, im folgenden ‘Lizenznehmer’ genannt, aufgeführt. WICHTIG Lesen Sie den nachfolgenden Text vollständig und genau durch. Mit dem Öffnen der versiegelten CD-ROM-Verpackung erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Wenn Sie mit diesen Vertragsbedingungen nicht einverstanden sind, so dürfen Sie die Verpackung nicht öffnen. Geben Sie in diesem Fall die ungeöffnete CD-ROM-Verpackung unverzüglich zurück. Der Erwerbspreis wird Ihnen voll zurückerstattet. 1. GEGENSTAND DES VERTRAGES Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger (CD-ROM) aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im folgenden als ‘Software’ bezeichnet. PRÜFTECHNIK AG macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist. 2. UMFANG DER BENUTZUNG PRÜFTECHNIK AG gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache nicht-ausschließliche und persönliche Recht, im folgenden auch als ‘Lizenz’ bezeichnet, die beiliegende Kopie der PRÜFTECHNIK AG-Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU)), und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses Systems. Als Lizenznehmer dürfen Sie Software in körperlicher Form (d.h. auf einem Datenträger abgespeichert) von einem Computer auf einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, dass sie zu irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. 3. BESONDERE BESCHRÄNKUNGEN Dem Lizenznehmer ist untersagt a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung der PRÜFTECHNIK AG die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten sonst wie zugänglich zu machen, b) die Software von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen, c) ohne vorherige schriftliche Einwilligung der PRÜFTECHNIK AG die Software abzuändern, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren, d) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, e) es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen. 4. INHABERSCHAFT AN RECHTEN Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet worden ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Die PRÜFTECHNIK AG behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor. 5. VERVIELFÄLTIGUNG Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das Anfertigen einer einzigen Reservekopie zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk der PRÜFTECHNIK AG anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihr aufgenommene Registriernummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen. 2 6. ÜBERTRAGUNG DES BENUTZUNGSRECHTES Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der PRÜFTECHNIK AG und unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden. 7. VERTRAGSDAUER Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung des Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Original-CD-ROM wie alle Kopien der Software einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten. 8. SCHADENSERSATZ BEI VERTRAGSVERLETZUNG Die PRÜFTECHNIK AG macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die der PRÜFTECHNIK AG aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen. 9. ÄNDERUNGEN UND AKTUALISIERUNGEN Die PRÜFTECHNIK AG ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. 10. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG DER PRÜFTECHNIK AG a) Die PRÜFTECHNIK AG gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger (CDROM), auf dem die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei ist. b) Sollte der Datenträger (CD-ROM) fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Er muss dazu die CD-ROM einschließlich der Reservekopie und des schriftlichen Materials und einer Kopie der Rechnung/Quittung an die PRÜFTECHNIK AG zurückgeben. c) Aus den vorstehend unter 1. genannten Gründen übernimmt die PRÜFTECHNIK AG keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt die PRÜFTECHNIK AG keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche Material. Ist die Software nicht im Sinne von 1. grundsätzlich brauchbar, so hat der Erwerber das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat die PRÜFTECHNIK AG, wenn die Herstellung von im Sinne von 1. brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. d) Die PRÜFTECHNIK AG haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der PRÜFTECHNIK AG verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen eventuellen von der PRÜFTECHNIK AG zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen. Falls Sie Fragen zum PRÜFTECHNIK AG Lizenzvertrag haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an die PRÜFTECHNIK AG, Oskar-Messter-Straße 19-21, 85737 Ismaning, Deutschland www.pruftechnik.com Telefon: (089) 99 61 60 Fax: (089) 99 61 62 00 eMail: [email protected] Stand: 08-2011