Wahlausschreibung und Wahlbekanntmachung für die Wahl zur

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Wahlausschreibung und Wahlbekanntmachung für die Wahl zur
Wahlausschreibung und Wahlbekanntmachung für die Wahl zur
Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG
A. Allgemeines
1. Nach § 26 c Abs. 1 Satz 1 der
Satzung der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG findet die Wahl der
Vertreterversammlung alle vier Jahre
statt. Für je angefangene 100 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen.
Zusätzlich sind – unter Festlegung der
Reihenfolge ihres Nachrückens –
mindestens fünf Ersatzvertreter zu
wählen.
b) im Wahlbezirk 2
27 Vertreter und 2 Ersatzvertreter
c) im Wahlbezirk 3
23 Vertreter und 2 Ersatzvertreter
d) im Wahlbezirk 4
33 Vertreter und 2 Ersatzvertreter
e) im Wahlbezirk 5
28 Vertreter und 2 Ersatzvertreter
C. Wahlvorschläge
2. Der in der Vertreterversammlung
am 16. Juni 2015 gebildete Wahlausschuss besteht aus folgenden neun
Mitgliedern:
Von der Genossenschaft:
Greta Glass
Claus Johannsen
Friedrich Klose
Dieter Schlenz
Thies Wache
Vom Aufsichtsrat:
Ralph-Ingo Menzel
Ferdinand Plehn
Manfred Prager
Vom Vorstand:
Carsten-Peter Feddersen
3. Die geltende Wahlordnung zur
Vertreterversammlung sieht als Wahlverfahren die Listenwahl vor. Die
Wahlordnung liegt in den Geschäftsräumen der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG aus. Die Mitglieder
können die Wahlordnung während der
Öffnungszeiten der Raiffeisenbank
Südstormarn Mölln eG einsehen und/
oder ihre Aushändigung verlangen.
B. Wahlausschreibung
1. Für den Geschäftsbereich der
Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG
wurden fünf Wahlbezirke festgelegt:
Wahlbezirk 1 – Breitenfelde, Mölln,
Ratzeburg
Wahlbezirk 2 – Wittenburg, Zarrentin
Wahlbezirk 3 – Siebenbäumen, Trittau
Wahlbezirk 4 – Ahrensburg,
Großhansdorf
Wahlbezirk 5 – Barsbüttel, Glinde,
Oststeinbek
2. Unter Berücksichtigung des § 3 der
Wahlordnung sind auf Grundlage des
am 31. Dezember 2014 vorhandenen
Bestandes von 15.748 Mitgliedern zu
wählen:
a) im Wahlbezirk 1
47 Vertreter und 2 Ersatzvertreter
1. Vorschläge des Wahlausschusses
Die vom Wahlausschuss gemäß § 4
der Wahlordnung für jeden Wahlbezirk
erstellten Wahlvorschläge liegen vom
26. Oktober 2015 an für die Dauer von
vier Wochen zur Einsichtnahme der
Mitglieder in den Geschäftsräumen
(Filialen) der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG aus.
2. Weitere Wahlvorschläge
Mit dieser Bekanntmachung macht der
Wahlausschuss darauf aufmerksam,
dass gemäß § 4 der Wahlordnung ab
dem 24. November 2015 bis zum 8.
Dezember 2015 – innerhalb von zwei
Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – von den Mitgliedern beim
Wahlausschuss für jeden Wahlbezirk
weitere Wahlvorschläge eingebracht
werden können. Diese Wahlvorschläge
müssen den geforderten Voraussetzungen der Wahlordnung (§ 4 und
7) entsprechen, d. h. der Wahlvorschlag muss so viele Vertreter und
Ersatzvertreter – unter Angabe von
Vor- und Zunamen, Anschrift und
Mitgliedsnummer bei der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG – enthalten, wie in dem betreffenden
Wahlbezirk zu wählen sind. Zu beachten ist, dass ein Mitglied nur auf einem
Wahlvorschlag vorgeschlagen werden
kann. Die Zustimmungserklärungen
der Vorgeschlagenen müssen dem
Wahlvorschlag beigefügt sein.
Wählbar sind gemäß § 26 b der
Satzung nur natürliche, unbeschränkt
geschäftsfähige Personen, die Mitglied
der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln
eG sind und nicht dem Vorstand und
Aufsichtsrat angehören. Ist ein Mitglied der Genossenschaft eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, können natürliche Personen,
die zu deren gesetzlichen Vertretung
befugt sind, als Vertreter gewählt
werden. Ein Mitglied kann nicht als
Vertreter gewählt werden, wenn es
aus der Genossenschaft ausgeschlossen worden ist.
Jeder eingereichte weitere Wahlvorschlag muss von mindestens 150
Mitgliedern unterschrieben sein, die in
dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind. Die Unterschrift ist zu
ergänzen durch folgende Angaben des
Unterzeichnenden: Vor- und Zuname,
Anschrift, Mitgliedsnummer bei der
Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG.
Der Unterzeichner, der an erster Stelle
steht, gilt als berechtigt, den Wahlvorschlag gegenüber dem Wahlausschuss zu vertreten und Erklärungen
und Entscheidungen des Wahlausschusses entgegenzunehmen. Ein Mitglied kann jeweils nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Die Wahlvorschläge sind an den Wahlausschuss
bei der Raiffeisenbank Südstormarn
Mölln eG, Bürgerstraße 1, 22946
Trittau, zu richten. Sie müssen
spätestens bis 8. Dezember 2015,
13:00 Uhr beim Wahlausschuss
eingegangen sein. Der Empfang wird
vom Vorsitzenden des Wahlausschusses bestätigt.
3. Wenn keine weiteren Wahlvorschläge innerhalb von zwei Wochen
nach Ablauf der Auslegefrist eingereicht werden, sind die Wahlvorschläge des Wahlausschusses die
gültigen.
D. Wahlbekanntmachung
1. Die gültigen Wahlvorschläge werden
zur Einsicht der Mitglieder in den
Geschäftsräumen der Raiffeisenbank
Südstormarn Mölln eG ab dem 9.
Dezember 2015 ausgelegt. Die
Vertreterwahl findet am 7. Januar
2016 während der Öffnungszeiten
statt. Briefwahl ist zulässig.
2. Wahlberechtigt ist jedes in die Liste
der Mitglieder eingetragene Mitglied.
Im Falle eines Ausschlussverfahrens ist
das Mitglied dann nicht mehr
wahlberechtigt,
wenn
der
eingeschriebene Brief, der den
Beschluss über seinen Ausschluss
enthält, bereits abgesandt ist.
3. Der Wahlausschuss bittet hiermit
jedes wahlberechtigte Mitglied der
Genossenschaft,
das
Wahlrecht
auszuüben.
Trittau, 06.10.2015
Der Vorsitzende des Wahlausschusses
gez. Plehn