Wahlausschreibung und Wahlbekanntmachung für die Wahl zur
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Wahlausschreibung und Wahlbekanntmachung für die Wahl zur
Wahlausschreibung und Wahlbekanntmachung für die Wahl zur Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG A. Allgemeines 1. Nach § 26 c Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG findet die Wahl der Vertreterversammlung alle vier Jahre statt. Für je angefangene 100 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. Zusätzlich sind – unter Festlegung der Reihenfolge ihres Nachrückens – mindestens fünf Ersatzvertreter zu wählen. b) im Wahlbezirk 2 27 Vertreter und 2 Ersatzvertreter c) im Wahlbezirk 3 23 Vertreter und 2 Ersatzvertreter d) im Wahlbezirk 4 33 Vertreter und 2 Ersatzvertreter e) im Wahlbezirk 5 28 Vertreter und 2 Ersatzvertreter C. Wahlvorschläge 2. Der in der Vertreterversammlung am 16. Juni 2015 gebildete Wahlausschuss besteht aus folgenden neun Mitgliedern: Von der Genossenschaft: Greta Glass Claus Johannsen Friedrich Klose Dieter Schlenz Thies Wache Vom Aufsichtsrat: Ralph-Ingo Menzel Ferdinand Plehn Manfred Prager Vom Vorstand: Carsten-Peter Feddersen 3. Die geltende Wahlordnung zur Vertreterversammlung sieht als Wahlverfahren die Listenwahl vor. Die Wahlordnung liegt in den Geschäftsräumen der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG aus. Die Mitglieder können die Wahlordnung während der Öffnungszeiten der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG einsehen und/ oder ihre Aushändigung verlangen. B. Wahlausschreibung 1. Für den Geschäftsbereich der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG wurden fünf Wahlbezirke festgelegt: Wahlbezirk 1 – Breitenfelde, Mölln, Ratzeburg Wahlbezirk 2 – Wittenburg, Zarrentin Wahlbezirk 3 – Siebenbäumen, Trittau Wahlbezirk 4 – Ahrensburg, Großhansdorf Wahlbezirk 5 – Barsbüttel, Glinde, Oststeinbek 2. Unter Berücksichtigung des § 3 der Wahlordnung sind auf Grundlage des am 31. Dezember 2014 vorhandenen Bestandes von 15.748 Mitgliedern zu wählen: a) im Wahlbezirk 1 47 Vertreter und 2 Ersatzvertreter 1. Vorschläge des Wahlausschusses Die vom Wahlausschuss gemäß § 4 der Wahlordnung für jeden Wahlbezirk erstellten Wahlvorschläge liegen vom 26. Oktober 2015 an für die Dauer von vier Wochen zur Einsichtnahme der Mitglieder in den Geschäftsräumen (Filialen) der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG aus. 2. Weitere Wahlvorschläge Mit dieser Bekanntmachung macht der Wahlausschuss darauf aufmerksam, dass gemäß § 4 der Wahlordnung ab dem 24. November 2015 bis zum 8. Dezember 2015 – innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – von den Mitgliedern beim Wahlausschuss für jeden Wahlbezirk weitere Wahlvorschläge eingebracht werden können. Diese Wahlvorschläge müssen den geforderten Voraussetzungen der Wahlordnung (§ 4 und 7) entsprechen, d. h. der Wahlvorschlag muss so viele Vertreter und Ersatzvertreter – unter Angabe von Vor- und Zunamen, Anschrift und Mitgliedsnummer bei der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG – enthalten, wie in dem betreffenden Wahlbezirk zu wählen sind. Zu beachten ist, dass ein Mitglied nur auf einem Wahlvorschlag vorgeschlagen werden kann. Die Zustimmungserklärungen der Vorgeschlagenen müssen dem Wahlvorschlag beigefügt sein. Wählbar sind gemäß § 26 b der Satzung nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die Mitglied der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG sind und nicht dem Vorstand und Aufsichtsrat angehören. Ist ein Mitglied der Genossenschaft eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, können natürliche Personen, die zu deren gesetzlichen Vertretung befugt sind, als Vertreter gewählt werden. Ein Mitglied kann nicht als Vertreter gewählt werden, wenn es aus der Genossenschaft ausgeschlossen worden ist. Jeder eingereichte weitere Wahlvorschlag muss von mindestens 150 Mitgliedern unterschrieben sein, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind. Die Unterschrift ist zu ergänzen durch folgende Angaben des Unterzeichnenden: Vor- und Zuname, Anschrift, Mitgliedsnummer bei der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG. Der Unterzeichner, der an erster Stelle steht, gilt als berechtigt, den Wahlvorschlag gegenüber dem Wahlausschuss zu vertreten und Erklärungen und Entscheidungen des Wahlausschusses entgegenzunehmen. Ein Mitglied kann jeweils nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Die Wahlvorschläge sind an den Wahlausschuss bei der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG, Bürgerstraße 1, 22946 Trittau, zu richten. Sie müssen spätestens bis 8. Dezember 2015, 13:00 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein. Der Empfang wird vom Vorsitzenden des Wahlausschusses bestätigt. 3. Wenn keine weiteren Wahlvorschläge innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist eingereicht werden, sind die Wahlvorschläge des Wahlausschusses die gültigen. D. Wahlbekanntmachung 1. Die gültigen Wahlvorschläge werden zur Einsicht der Mitglieder in den Geschäftsräumen der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG ab dem 9. Dezember 2015 ausgelegt. Die Vertreterwahl findet am 7. Januar 2016 während der Öffnungszeiten statt. Briefwahl ist zulässig. 2. Wahlberechtigt ist jedes in die Liste der Mitglieder eingetragene Mitglied. Im Falle eines Ausschlussverfahrens ist das Mitglied dann nicht mehr wahlberechtigt, wenn der eingeschriebene Brief, der den Beschluss über seinen Ausschluss enthält, bereits abgesandt ist. 3. Der Wahlausschuss bittet hiermit jedes wahlberechtigte Mitglied der Genossenschaft, das Wahlrecht auszuüben. Trittau, 06.10.2015 Der Vorsitzende des Wahlausschusses gez. Plehn