Real Estate News
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Real Estate 2/2013 Real Estate News Inhalt 3 CFO-Services CFO Sentiment – Immobilienwirtschaft auf Wachstumskurs 6 Mergers & Acquisitions Real Estate Due Diligence in der Praxis 7 Compliance & Risikomanagement Immobilienrisikomanagement in Theorie und Praxis – Teil 2 10Grunderwerbsteuer Verschärfung des Grunderwerbsteuergesetzes 12Bilanzierung Herstellungskosten versus Erhaltungsaufwand – der IDW ERS IFA 1 14Publikationen 16Veranstaltungen 17 Unsere Immobilienkompetenz Vorwort Die Immobilienwirtschaft ist auf Wachstumskurs! Das ist eines der Ergebnisse des aktuellen Deloitte CFO Survey, an dem 124 CFOs deutscher Unternehmen teilgenommen haben. 2 Welches sind die wesentlichen Erfolgsfaktoren für eine Real Estate Due Diligence? Was sind die inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten für ein strategisches Immobilienrisikomanagement? Was müssen Sie nach der Abschaffung der „RETT-Blocker“ beachten? Laut unserer Studie schätzen die CFOs der Immobilienbrache nicht nur ihre Geschäftsaussichten deutlich positiver ein als ihre Kollegen aus den anderen Branchen, sondern geben sich auch hinsichtlich ihrer Strategie- und Investitionsplanung merklich offensiver und auf Wachstum ausgerichtet. Weiterhin bewerten die CFOs der Immobilienwirtschaft auch die Risikofaktoren für ihr Unternehmen teilweise deutlich anders als die CFOs in anderen Wirtschaftsbereichen. Welche Trends und Entwicklungen in der Immobilienwirtschaft darüber hinaus für Sie von Bedeutung sind, lesen Sie in dieser Ausgabe der Real Estate News. Wir informieren Sie in unseren Real Estate News außerdem über weitere aktuelle Entwicklungen und Trends in der Immobilienbranche. Für das Deloitte Real Estate Team Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Real Estate News und stehen Ihnen für Anregungen, Fragen und Diskussionen jederzeit gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns bitte eine Mail an [email protected], wir sind gespannt auf Ihr Feedback. CFO Sentiment – Immobilienwirtschaft auf Wachstumskurs Der deutsche Immobilienmarkt ist in Bewegung: Anhaltende Unsicherheit im ökonomischen Umfeld und Inflationsangst gepaart mit niedrigen Finanzierungskosten veranlassen die Deutschen zur Flucht in Sachwerte, vor allem Immobilien. Dies lässt die Immobilienwirtschaft, trotz der Vielzahl unternehmerischer Herausforderungen, zuversichtlich in die Zukunft blicken. Geschäftsaussichten – CFOs der Immobilienwirtschaft erwarten überdurchschnittliches Wachstum Drei Viertel der CFOs der deutschen Immobilienwirtschaft erwarten einen Anstieg ihrer Umsatzerlöse. Insbesondere hinsichtlich der Erwartung für die Entwicklung von Umsatz und operativem Cashflow wird das gegensätzliche Stimmungsbild deutlich. Das ist eines der Ergebnisse des aktuellen Deloitte CFO Survey 1/20131. Laut der Studie schätzen CFOs der Immobilienbranche nicht nur ihre Geschäftsaussichten deutlich positiver ein als ihre Kollegen aus der restlichen Wirtschaft, sondern geben sich auch hinsichtlich ihrer Strategie- und Investitionsplanung merklich offensiver. Darüber hinaus sehen sich CFOs der Immobilienwirtschaft anderen externen Risiken gegenüber. Während drei Viertel der CFOs in der Immobilienwirtschaft einen Anstieg ihrer Umsätze erwarten, ist unter den CFOs in den anderen Wirtschaftszweigen nur ein Drittel optimistisch bezüglich ihrer Umsatzentwicklung. Ähnlich verhält es sich bei den Aussichten für den operativen Cashflow: Zwei Drittel der Real Estate CFOs erwarten einen Anstieg dieser zentralen Kenngröße, dagegen nur knapp ein Drittel der CFOs der restlichen Wirtschaft (Abb. 1). Abb. 1 – Entwicklung wesentlicher Kenngößen in den nächsten zwölf Monaten (Indexwert) Frage: Wie werden sich Ihrer Ansicht nach die folgenden Kenngrößen und Kennzahlen für deutsche Unternehmen über die nächsten zwölf Monaten verändern? 85% Umsätze 36% 29% 38% Investitionsausgaben (CAPEX) 4% -11% 38% -7% 15% 10% Liquide Mittel in der Bilanz 15% Operative Margen Finanzierungskosten Julia Pabst Tel: +49 (0)89 29036 8036 [email protected] 62% Operativer Cashflow Rekrutierung von neuen Mitarbeitern Dr. Alexander Börsch Leiter Research Deloitte Tel: +49 (0)89 29036 8689 [email protected] 6% 8% -2% -10% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% Immobilienwirtschaft Restliche Wirtschaft Hinweis: Der Indexwert ist der Saldo aus positiven (Anstieg) und negativen (Rückgang) Einschätzungen der Befragten. 1 An dem Deloitte CFO Survey 1/2013 haben 124 CFOs aus deutschen Unternehmen teilgenommen. Die vollständige Studie sowie eine Anmeldemöglichkeit zur Teilnahme am nächsten CFO Survey finden Sie unter: http://www.deloitte.com/view/de_DE/de/focus_ on/cfo_connect/c05f345f04d9e310VgnVCM3000003456f70aRCRD.htm. 3 Entsprechend ihrer Umsatzerwartungen plant die Mehrheit der CFOs der Immobilienwirtschaft expansiv und will Investitionsausgaben sowie Neueinstellungen erhöhen. CFOs in anderen Wirtschaftszweigen dagegen sind eher restriktiv – insgesamt sind die Aussichten für Investitionsausgaben und Neueinstellungen negativ. Abb. 2 – Strategische Prioritäten für die nächsten zwölf Monate (höchste Priorität) Frage: In welchem Ausmaß werden die folgenden Geschäftsstrategien für Ihr Unternehmen in den nächsten zwölf Monaten Priorität haben? 54% 49% Erhöhung des operativen Cashflows 46% Kostensenkungen Strategie – Real Estate CFOs fokussieren auf gesunde Unternehmensbilanzen In Anbetracht ihrer strategischen Prioritäten scheinen CFOs der Immobilienwirtschaft momentan großen Wert auf gesunde Unternehmensbilanzen zu legen. Ganz oben auf ihrer Prioritätenliste stehen: Erhöhung des operativen Cashflows, Reduzierung des Verschuldungsgrads sowie Kostensenkungen. Der Grund hierfür könnte darin liegen, dass sich die Immobilienwirtschaft höheren Gesamtkosten für Kredite gegenüber sieht als die restliche Wirtschaft und nun auf eine Verbesserung der Selbstfinanzierungskraft hinarbeitet. Gleichzeitig sind klar offensive Strategien, wie die Expansion in neue Märkte oder die Entwicklung von neuen Produkten/Dienstleistungen, weiter unten in der Prioritätenliste angesiedelt. Diese haben aber in der Immobilienwirtschaft grundsätzlich geringere Relevanz als z.B. in der Konsumgüterindustrie. Bei den CFOs der restlichen Branchen stehen Kostensenkungen klar auf Platz eins der Prioritätenliste. Über zwei Drittel der CFOs sehen diese als absolute strategische Priorität an. Dies zeigt, dass die restliche Wirtschaft nach wie vor mit der Kostenseite beschäftigt ist (Abb. 2). Investitionen – Immobilienwirtschaft zeigt sich sehr investitionsfreudig Dieses positivere Stimmungsbild schlägt sich auch auf die geplanten Ausgaben nieder. CFOs der Immobilienwirtschaft zeigen sich in ihrer Investitionsplanung sehr wachstumsorientiert – wichtige Wachstumsinvestitionen, wie beispielsweise Neu-, Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen sollen durchweg erhöht werden, Rationalisierungsinvestitionen sind unwichtiger als in anderen Branchen. 64% 46% Reduzierung des Verschuldungsgrades 21% 23% Expansion in neue Märkte 34% 23% Erhöhung der Investitionsausgaben (CAPEX) 14% Wachstum durch Firmenübernahmen/-zukäufe 14% 26% 15% Einführung neuer Produkte/ Dienstleistungen Verkauf von Vermögenswerten 50% 15% 6% 0% 10% 20% 40% 50% 60% Restliche Wirtschaft Hinweis: Die Prozentangaben geben den Anteil der Antwortenden an, die der jeweiligen Strategie eine hohe Priorität einräumen. Abb. 3 – Veränderung von Investitions- und Ausgabenarten in den nächsten zwölf Monaten (Indexwert) Frage: Wie werden sich folgende Investitions- und Ausgabenarten Ihres Unternehmens am Standort Deutschland in den nächsten zwölf Monaten verändern? 46% Neuinvestitionen -6% 31% Rationalisierungsinvestitionen 38% 31% Erweiterungsinvestitionen 7% 31% Ersatzinvestitionen -3% 17% 22% 17% Marketing-Ausgaben 0% 8% -10% 0% 10% 20% 30% 40% Immobilienwirtschaft Restliche Wirtschaft Hinweis: Der Indexwert ist der Saldo aus positiven (Anstieg) und negativen (Rückgang) Einschätzungen der Befragten. 4 70% Immobilienwirtschaft F&E-Investitionen CFOs der restlichen Wirtschaft planen bei Wachstumsinvestitionen hauptsächlich Kürzungen. Ihr Fokus liegt klar auf der Ausweitung von Rationalisierungsinvestitionen und entspricht ihrer strategischen Priorität der Kostensenkung (Abb. 3). 30% 50% Risiken – Energiewende stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen Im letzten halben Jahr hat sich für alle CFOs gleichermaßen ein Risiko für ihr Unternehmen in den Vordergrund gedrängt: steigende Energiekosten als erste spürbare Kehrseite der Energiewende. Sowohl für die Immobilienwirtschaft als auch für die anderen Wirtschaftszweige haben sie in diesem Zeitraum die höchsten Zuwachsraten in der Risikobewertung erreicht und sind zum TopRisiko avanciert. Abgesehen von den steigenden Energiekosten ist das Risikoempfinden der Real Estate CFOs deutlich anders ausgeprägt als bei den restlichen CFOs. Für die Immobilienwirtschaft stellt das instabile Finanzsystem des Euro-Raums noch immer das Hauptrisiko dar, während es für die restlichen CFOs bereits deutlich an Schrecken verloren hat. Ähnlich verhält es sich mit den steigenden Lohnkosten und der Kapitalknappheit, welche für die Immobilienwirtschaft zu immer brisanteren Themen werden. CFOs der anderen Branchen dagegen fürchten viel eher einen Nachfrageschock im In- und Ausland, was für kaum einen der CFOs der Immobilienbranchen als Risiko angesehen wird (Abb. 4). Die bevorstehende Energiewende bringt speziell für die Immobilienwirtschaft eine Vielzahl an Herausforderungen mit sich. Die größte stellen Kostensteigerungen dar – drei Viertel der CFOs befürchten diese in Folge der CFOs der deutschen Immobilienwirt schaft blicken sehr viel zuversichtli cher in die Zukunft als ihre Kollegen in den restlichen Industriebranchen. Energiewende. Fast ebenso viele CFOs der Immobilienwirtschaft haben aus diesem Grund bereits die Steigerung der Energieeffizienz als hohe Priorität in ihre strategische Planung aufgenommen. Weiter wird die fehlende Beständigkeit in den Rahmenbedingungen, aufgrund der daraus resultierenden Planungsunsicherheiten, von einer Mehrheit als Risiko der Energiewende angesehen. Fazit CFOs der deutschen Immobilienwirtschaft blicken sehr viel zuversichtlicher in die Zukunft als ihre Kollegen in den restlichen Industriebranchen. Ihre Investitionsplanung ist offensiv und auf Wachstum ausgerichtet. Während sich CFOs der restlichen Wirtschaft noch hauptsächlich abwartend geben und auf das Signal zum Durchstarten warten, sind die CFOs der Immobilienbranche bereits auf Wachstumskurs. Der Aufschwung in der Immobilienwirtschaft scheint somit stabil und der restlichen Wirtschaft voraus zu sein. Abb. 4 – Risikofaktoren in den nächsten zwölf Monaten Frage: Wie bewerten Sie das Risiko der folgenden Faktoren für Ihr Unternehmen in den nächsten zwölf Monaten? Rang 1 Steigende Energiekosten 2 Instabiles Finanzsystem 3 Steigende Lohnkosten 4 Kapitalknappheit 5 Fachkräftemangel 6 Steigende Materialkosten 7 Steigende Kapitalkosten 8 Schwächere Inlandsnachfrage 9 Schwächere Auslandsnachfrage Immobilienwirtschaft Restliche Wirtschaft Immobilienwirtschaft Restliche Wirtschaft Immobilienwirtschaft Restliche Wirtschaft Immobilienwirtschaft Restliche Wirtschaft Immobilienwirtschaft Restliche Wirtschaft Immobilienwirtschaft Restliche Wirtschaft Immobilienwirtschaft Restliche Wirtschaft Immobilienwirtschaft Restliche Wirtschaft Immobilienwirtschaft Restliche Wirtschaft Veränderung H1/13 H2/12 38% 45% 18% 36% +20 +9 38% 19% 45% 44% -7 -25 31% 22% 18% 25% +13 -3 23% 4% 9% 6% +14 -2 15% 24% 18% 32% -3 -8 15% 19% 0% 17% +15 +2 15% 5% 18% 3% -3 +2 8% 30% 27% 37% -19 -7 8% 28% 15% 37% -10 -9 in Prozentpunkten Hinweis: Die Prozentangaben geben den Anteil der Antwortenden an, die das jeweilige Risiko als hoch einschätzen. 5 Real Estate Due Diligence in der Praxis1 Michael Müller Industry Leader Real Estate Tel: +49 (0)89 29036 8428 [email protected] Andreas Faulmann Tel: +49 (0)211 8772 3346 [email protected] Jan Verleysdonk Tel: +49 (0)211 8772 2515 [email protected] Die Immobilienwirtschaft ist mit einem Anteil von ca. 19% an der Bruttowertschöpfung Deutschlands nicht nur ein wichtiger Bestandteil unserer Volkswirtschaft, sondern stellt auch einen wesentlichen Teil des gesamten Transaktionsmarktes dar. Das aktuelle Transaktionsvolumen von gewerblichen und privaten Immobilien lag in Deutschland für 2012 bei rund 168 Milliarden Euro. Da auch zukünftig die Immobilienwirtschaft für den Transaktionsmarkt eine wichtige Rolle spielen wird, kommt der Due Diligence auf diese Immobilien und Immobilienportfolien eine anhaltend hohe Bedeutung zu. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei die Financial Due Diligence. Analyse des Bewirtschaftungsergebnisses Ein wesentliches Ziel der Financial Due Diligence ist es, Transparenz über die erzielbaren Bewirtschaftungscashflows zu gewinnen. Während die für Vermietbarkeit und Rendite sehr wichtigen Faktoren Lage und Zustand im Normalfall Gegenstand einer Commercial bzw. einer Technischen Due Diligence sind, werden in der Financial Due Diligence vor allem das Bewirtschaftungsergebnis und das -modell analysiert. Hierbei werden die kritischen Erfolgsfaktoren untersucht, wozu neben der portfoliorelevanten Mietenwicklung vor allem die Leerstandsquote, die Mieterfluktuation, die Ausgaben für Instandhaltung und Modernisierung sowie eine Analyse der Betriebskosten, der Verwaltungskosten und der Mietausfälle zählen. Für gewerbliche Nutzungsarten stellen sich zudem vor allem die Fragen nach der Bonität der Mieter sowie nach der Weitervermietung nach Ende der vereinbarten Mietvertragslaufzeit bzw. einer möglichen Drittverwendung. Analyse der Immobilienverkäufe Je nach Portfolio und Strategie sind seitens des Managements des Zielunternehmens Immobilienverkäufe in der Planungsperiode vorgesehen. Obwohl jeder Erwerber hierzu im Rahmen seiner Transaktionsstrukturierung und Finanzierung eigene Überlegungen anstellt und die Verkaufsplanung entsprechend überarbeiten wird, stellt auch die Analyse der in der Vergangenheit durchgeführten Verkäufe eine wichtige Basis für die Beurteilung des (nachhaltigen) Bewirtschaftungsergebnisses dar. Dabei werden im Rahmen der Due Diligence standortspezifisch Verkaufspreise, erzielte Multiplikatoren auf Basis von Buch- und Marktwerten sowie Abverkaufsquoten analysiert, um die Planungsprämissen und die Verkaufsleistung des Managements zu validieren.1 Der ausführliche Beitrag der Autoren ist im Buch Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 2013, 7. Auflage, S. 707–732 erschienen. 1 6 Analyse der Finanzinformationen Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beurteilung der Qualität der bereitgestellten Finanzinformationen. Regelmäßig sind die geprüften Jahresabschlüsse der Ausgangspunkt für die Analysen der Ertragslage. Da hier jedoch die erforderlichen immobilienwirtschaftlich relevanten Finanzdaten nicht detailliert genug aufgegliedert sind, werden sich die Untersuchungen vor allem auf das interne Berichtswesen des Controllings, auf die Portfolioanalysen des Asset Managements sowie auf die Businesspläne des Managements konzentrieren. Daher hat die Überleitung dieser detaillierten Finanz- und Portfolioinformationen zu den geprüften Jahresabschlüssen eine zentrale Bedeutung. Dies gilt ebenso für die Abstimmung der detaillierten Immobilien- und Finanzierungsinformationen, die in der Regel in einer Immobilien- und einer Darlehensdatenbank vom Verkäufer aufbereitet werden. Weiterhin spielt die Finanzierungssituation eine zentrale Rolle im Rahmen der Due Diligence. Oft sind Hunderte Darlehensverträge zu stark variierenden Konditionen und Restlaufzeiten abgeschlossen. Zudem existieren insbesondere bei Wohnimmobilienbeständen auch öffentlich geförderte Darlehen, die in der Regel eine Wirkung auf den Mietzins und die Struktur der potenziellen Mieter haben. Neben den Darlehen und anderen Finanzierungsformen gilt es, die vorhandenen Zinssicherungsinstrumente sowie weitere außerbilanzielle finanzielle Verpflichtungen aus Projektentwicklungen oder zukünftigen Finanzierungsvereinbarungen zu verstehen und zu beurteilen. Für den Erwerber stellt sich zudem die Frage, welche Kosten eine Ablösung der bestehenden Finanzierungsstruktur verursachen würde und in welchem Umfang Finanzierungskomponenten aufgrund von Change-ofControl-Klauseln zur Refinanzierung anstehen könnten. Die Besonderheiten bei Immobilientransaktionen resultieren hauptsächlich aus dem Wesen der Immobilie selbst. Bedingt vor allem durch die Fair-Value-Bilanzierungsvorschriften nach IFRS lassen sich die Marktwerte der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien direkt aus dem Jahresabschluss von Immobilienunternehmen ableiten. Diese Marktwerte berücksichtigen neben einer qualitativen Beurteilung der Lage des Objektes auch eine Beurteilung des Gebäudezustands und liefern den Kaufinteressenten damit einen aufschlussreichen Aufsatzpunkt für die Due Diligence. Kernaufgabe der Due Diligence bei einem Immobilienunternehmen ist es daher, etwaige versteckte Risiken aufzudecken, die in den vorgelegten Marktwerten nicht bzw. nicht ausreichend abgebildet sind, sowie darüber hinaus weitere Risiken, insbesondere aus unterlassener Instandhaltung und aus der für Immobilienunternehmen häufig sehr komplexen Finanzierungsstruktur, zu identifizieren. Immobilienrisikomanagement in Theorie und Praxis – Teil 2 In der letzten Real Estate News haben wir uns mit der Notwendigkeit der Ausrichtung eines Risikomanagements auf die individuellen Begebenheiten des Unternehmens beschäftigt. Hierbei wurde der Fokus vor allem auf die Notwendigkeit der Etablierung des Risikomanagements in allen relevanten Bereichen des Unternehmens sowie dessen technische und dokumentarische Anforderungen gelegt. Mit dem heutigen Artikel soll ein zentrales Darstellungsproblem adressiert werden: Was sind die inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten? Welche theoretischen Ansätze existieren? Inwieweit sind diese in der Immobilienbranche anwendbar? Für das Risikomanagement gibt es umfangreiche wissenschaftliche Grundlagen. Die Portfoliotheorie nach Harry Markowitz, das bis heute wohl bekannteste Instrument zur Portfoliodiversifikation und Risikostreuung, stammt aus dem Jahr 1952. In den letzten Jahrzehnten wurden immer feinere und genauere Möglichkeiten zur Abbildung von Risiken entwickelt, die nicht selten von hoher mathematischer Komplexität sind. Ebenso existieren jedoch auch einfachere, qualitativere Methoden, Risiken einzuschätzen. Einige dieser Methoden sollen in der Folge betrachtet werden. Die qualitative Risikoeinstufung und -quantifizierung Hierbei werden die Risiken eines Unternehmens über ein Brainstorming oder eine interne Umfrage ermittelt. In der Folge bewertet ein Risikoteam die Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzieller Risikohöhe. Dies kann ökonomisch berechenbar erfolgen (z.B. Mietausfallrisiko i.H.v. 2% beträgt exakt 2% der Vertragsmieten), häufig wird die Risikohöhe in der Praxis jedoch geschätzt. Die Ergebnisse werden dann in einer SWOToder einer Risikomatrix eingetragen und ergeben so eine Prioritätenliste für etwaige Risikomaßnahmen. Die einfache Risikoeinstufung basiert entsprechend zentral auf dem Know-how der am Prozess beteiligten Personen. Sind hier aufgrund falscher Auswahl Geschäftsbereiche unterrepräsentiert, kann es zu einem lückenhaften Risikoinventar kommen. Fazit Für den Aufbau eines Risikomanagements sind die qualitative Aufnahme des Risikoinventars sowie eine Einschätzung über dessen Höhe und Wahrscheinlichkeit unerlässlich. Entscheidend ist, dass das Team, welches die Risiken erfasst, alle relevanten Risiken aufnimmt und diese Aufnahme regelmäßig überprüft wird. Dies funktioniert nur dann, wenn die Ergebnisse und Risikomaßnahmen verbindlich festgehalten und offen kommuniziert werden. Oft ist die Unterstützung durch Dritte, die externe Branchenerfahrung einbringen und ggf. differierende Einschätzungen zwischen einzelnen Geschäftsbereichen moderieren können, bei der Durchführung entsprechender Risikoworkshops hilfreich. Da hierbei der eigentliche Aufbau des Risikoinventars im Unternehmen verbleibt, kann derartige Unterstützung regelmäßig schon ohne größere Unkosten „eingekauft“ werden. Statistische Risikomodelle Es wird an dieser Stelle darauf verzichtet, die mathematischen Ansätze der Standardabweichung, des β-Faktors oder der Sharpe Ratio zu erläutern. Diesen Statistikmodellen ist jedoch gemein, dass sie vergangene „Risiken“ (in der Regel in Form von Volatilität) in die Zukunft projizieren. Schlimmstenfalls werden Marktübertreibungen so noch extrapoliert und damit weiter verstärkt! Hendrik Aholt Tel: +49 (0)211 8772 4117 [email protected] Für den Aufbau eines Risikomanage ments sind die qualitative Aufnahme des Risikoinventars sowie eine Ein schätzung über dessen Höhe und Wahrscheinlichkeit unerlässlich. Auch ist die Auswahl einer angemessenen Vergleichsgruppe für den Blick in die Vergangenheit höchst problematisch. Während z.B. Währungsschwankungen über Jahrzehnte unstrittig für die Vergangenheit nachvollzogen werden können, gelingt dies für Immobilien nicht. Selbst wenn es in Ausnahmefällen gelänge, die Wertoder Mietschwankungen von einer Gruppe von Immobilien für mehr als fünf Jahre rückwirkend herzuleiten, so sind diese zu heterogen, um eine geeignete Peer Group zu bilden. Denn für die Performance von Immobilien sind vermeintliche Details entscheidend. Selbst innerhalb scheinbar homogener Bestände wie Eigentumswohnungen in einer Mehrfamilienhaussiedlung oder Einzelhandelsflächen in High-Street-Lage sind die geografische Ausrichtung, das Stockwerk oder der Nachbarmieter oftmals Faktoren, die relevante Werteinflüsse bedeuten können. Bei gewerblichen Mietern müssten zudem neben der Immobilie auch die zugrunde liegenden Mietverträge vergleichbar sein. Unterschiedliche Performances von Immobilien aufgrund abweichender Qualität des Immobilienmanagements vergrößern dieses Problem noch. Es ist leicht ersichtlich, dass es nicht möglich ist, eine belastbare Vergleichsgruppe zu ermitteln. 7 Für Projektentwickler sind Szenario analysen auf Einzelprojektebene zu Controllingzwecken Pflicht. Fazit Die mathematische Erfassung von Risiken über statistische Modelle, die auf Daten der Vergangenheit beruhen, ist für die Immobilienwirtschaft nicht anwendbar. In Teilbereichen wie Bewirtschaftungskosten (z.B. Energiekosten, Instandhaltungskosten) kann man jedoch unter Umständen valide Prognosen für die zukünftige Entwicklung erstellen. Szenarioanalysen Ebenfalls mathematische Ansätze, jedoch mit dem Anspruch, in die Zukunft schauen zu können, sind Szenarioanalysen wie die Monte-Carlo-Simulation, die den Value at Risk eines Projekts oder eines ganzen Unternehmens darstellen. Über die Variation verschiedener Parameter (Auswahl und Streuung der Parameter sind hier die große Herausforderung) werden verschiedene Szenarien abgebildet. Die einfachste Vorgehensweise ist es, hierüber einen „Best Case“ und einen „Worst Case“ herzuleiten. Über die Monte-Carlo-Simulation werden tausende SzenarioKombinationen simuliert und eine Wahrscheinlichkeit der verschiedenen Verlust-/Risikohöhen ermittelt. Ergebnis ist beispielsweise folgende Aussage: „Mit 98%-iger Wahrscheinlichkeit wird der Verlust des Projekts 10 Mio. € nicht übersteigen.“ Der Worst Case heißt: Es kann nach heutigem Ermessen wahrscheinlich nicht schlimmer kommen. Der Value at Risk präzisiert: Die Wahrscheinlichkeit eines höheren Verlusts liegt bei nur X%. Weiterer Pluspunkt ist, dass man hierüber nicht nur Risiken, sondern auch die Chancen abbildet, die Planung zu übertreffen. Hier stellt sich jedoch die Frage: Was macht ein Risikomanager mit den Aussagen der Szenarioanalyse? Er kann mit ihnen sein Risiko quantifizieren, aber nicht managen! Er kann also über die Entwicklung seines Value at Risk nur rückwirkend prüfen, ob im Kontext seiner Simulationswelt das Risiko durch Veränderungen und getroffene Maßnahmen gesunken oder gestiegen ist. 8 Diese Ergebnisse sind Charme und Gefahr der Szenarioanalysen zugleich. Sie sind eingängig und verständlich, stellen jedoch in der angewandten Form eher ein Controlling-Tool als ein Management-Tool dar. Die Gefahren liegen zudem bei der Bestimmung und den Schwankungsspannen der Szenario-Parameter. Wenn man sich nicht vorstellen konnte, dass sich die Immobilienpreise im Zuge der Finanzkrise in einigen Ländern innerhalb von zwölf Monaten halbierten, so berücksichtigte man dies auch nicht in seinen Parameterspannen. Dieses Problem wohnt aber natürlich nicht nur den Szenarioanalysen inne, sondern betrifft gleichermaßen jeden Versuch, die Zukunft vorherzusagen. Fazit Für Projektentwickler sind derartige Szenarioanalysen auf Einzelprojektebene zu Controllingzwecken Pflicht. Auch Fondsunternehmen greifen im Zuge des AnlegerReportings auf deren plakative Auswertungen zurück. Weitergehende Analysen für komplette Unternehmen sind möglich, aber höchst anspruchsvoll. Zudem beschränken sie sich sinnvollerweise auf modellierbare monetäre Risiken. Der Versuch, Prozess- oder Compliance-Risiken über diese Analysen abzudecken, kann nicht empfohlen werden. Scoringsysteme Ein in der Praxis häufig verwendetes Verfahren zur Einschätzung von Risiken ist das Scoringsystem. Dieses Verfahren findet regelmäßig im Portfoliomanagement Anwendung und dient dort zur Optimierung des Immobilienbestandes unter Risiko- und Ertragsgesichtspunkten. Das Modell ermöglicht dem Anwender, sein Unternehmen, einzelne Portfolien oder ausgewählte Objekte anhand einheitlicher Kriterien zu beurteilen und somit vergleichbar zu machen. Für die Beurteilung kann bspw. ein Schulnotensystem (1 = „sehr gut“ bis 6 = „sehr schlecht“) dienen. Im ersten Schritt werden hier zunächst die Risikokriterien aufgestellt. Je nach Zielsetzung der Risikobetrachtung können diese unterschiedlich gewählt werden (bei der Beurteilung von Objekten z.B. das Vermietungsrisiko mit Unterkriterien wie z.B. Mietpreis, Leerstandsquote, Restvertragslaufzeit), um eine differenziertere Einschätzung zu ermöglichen. Wichtig bei der Wahl der Risikokriterien sind die Redundanzfreiheit, um eine mögliche Übergewichtung einzelner Kriterien zu vermeiden, sowie der Fokus auf Wesentlichkeit. Hier muss beachtet werden, dass man es auch zu gut meinen kann. Die Zahl der Unterkriterien sollte ein vernünftiges Maß nicht übersteigen. So ist die Frage nach dem Schnitt und der Flexibilität des Grundrisses oder ob es einen Aufzug in einem 6-stöckigen Gebäude gibt, wichtig. Ob aber die Qualität der Innentüren wirklich noch signifikante Auswirkungen auf die Vermarktbarkeit einer Immobilie hat, darf bezweifelt werden. Im zweiten Schritt sind Messstandards für die gewählten Kriterien zu definieren. Je nach Kriterium kann eine objektive Einschätzung möglich sein (z.B. <5% Leerstand entspricht der Note 1 [„sehr gut“]; <7,5% = 2 usw.). Bei subjektiven Kriterien (z.B. Erscheinungsbild, Standortimage) empfiehlt es sich durch Beispielbeschreibungen ein einheitliches Verständnis des Kriteriums sowie dessen Einschätzung bei den Anwendern innerhalb eines Unternehmens zu etablieren. Schließlich erfolgt die Gewichtung der Kriterien. Diese hängt hierbei von der Bedeutung einzelner Risiken für den jeweiligen Eigentümer ab. Die Summe der Gewichtungen der Hauptkriterien bzw. der Unterkriterien einer Gruppe ergibt 100%. Erweiternd hierzu setzen sich zunehmend variable Gewichtungen durch, bei denen sich die Prozente je nach Score verschieben (z.B.: Sehr schlechtes Standortimage wird höher gewichtet als durchschnittliches Standortimage). Das Ergebnis des Scoringmodells ist ein Gesamtscore, der dem Eigentümer je nach Betrachtungsschwerpunkt eine Risikoeinschätzung für das Unternehmen, das Portfolio oder ein Objekt ermöglicht. Fazit Das Scoringsystem eignet sich für jeden Immobilieneigentümer durch seine schematische Anwendbarkeit und Auswertbarkeit. Entscheidend für eine belastbare und vergleichbare Risikoeinschätzung sind die sinnvolle Wahl der Risikokriterien unter Berücksichtigung der Zielsetzung sowie das einheitliche Verständnis bei der Bewertung der Einzelkriterien. Was lernen wir daraus? Die vorgenannten Beispiele zeigen, dass es zur Risikoerfassung viele statistische und mathematische Ansätze gibt. Einige sind für die Immobilienbranche schlicht nicht nutzbar, andere sind keine Instrumente für ein ganzheitliches Risikomanagement, können dieses aber sinnvoll unterstützenRisikomanagement ist jedoch nur in zweiter Linie Mathematik oder IT. Das Ergebnis des Scoringmodells ist ein Gesamtscore, der dem Eigentümer je nach Betrachtungsschwerpunkt eine Risikoeinschätzung für das Unter nehmen, das Portfolio oder ein Objekt ermöglicht. In erster Linie sind es die Mitarbeiter, die in den Risikoprozess einbezogen werden, sowie die Fähigkeit des Managements, Risikomanagement als gelebtes System und nicht als Papiertiger zu etablieren. Werden Risiken systematisch und korrekt erfasst und lebt die Organisation die dahinterliegenden Prozesse, werden Unternehmen relevante Risiken erkennen und können gegensteuern. Übertriebene Komplexität ist in diesen Fällen kontraproduktiv. Anders formuliert: Es gibt wenig Überflüssigeres als ein Risikomanagement, welches „Alarmstufe Rot“ anzeigt, jedoch niemand ad hoc sagen kann, warum es dies tut, geschweige denn kurzfristig solide Gegenmaßnahmen identifizieren und einleiten kann. Die wichtigen Grundlagen für Ihr Risikomanagement sind daher: •Verstehen Sie Ihr Unternehmen und definieren Sie die wesentlichen und kritischen Wert- (und Risiko-)Treiber! •Bringen Sie die Leute in Verantwortung, die Ihre Geschäftsbereiche verstehen und die Risiken an der Wurzel kennen und behandeln können! •Etablieren Sie einheitliche Mess- und Berichtsformen! •Definieren Sie Gegenmaßnahmen und überprüfen Sie diese regelmäßig! Die fachliche und mathematische Modellierung, die ITUnterstützung sowie die Dokumentation sind wichtige Folgeschritte, aber erst sinnvoll leistbar, wenn diese Grundlagen geschaffen sind. 9 Verschärfung des Grunderwerbsteuergesetzes Dr. Michael Pannen Tel: +49 (0)211 8772 2513 [email protected]@ Dr. Niels Lüking Tel: +49 (0)40 32080 4963 [email protected] Keine Neuerwerbe mit sog. „RETT-Blockern“ mehr Am 05.06.2013 hat der Vermittlungsausschuss einen überarbeiteten Gesetzentwurf zum Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Durch Zustimmung von Bundestag (06.06.2013) und Bundesrat (07.06.2013) sind seit dem 07.06.2013 grunderwerbsteuerneutrale Unternehmenstransaktionen über sog. „Share Deals“ ohne Auslösung von Grunderwerbsteuer in bislang praktizierten Gestaltungen nicht mehr möglich. Die bislang typische Vorgehensweise (vgl. Abbildung) des Erwerbs einer grundbesitzhaltenden Kapitalgesellschaft unter Einschaltung eines Minderheitsgesellschafters in der Rechtsform einer Personengesellschaft (sog. RETT-Blocker) ist „tot“. Selbst vor dem 07.06.2013 unterzeichnete Unternehmenskaufverträge in vorgenannter Strukturierung unter Einbeziehung des „RETT-Blockers“ lösen bei Verwirklichung nach dem 06.06.2013 Grunderwerbsteuer aus. Insoweit kann ggf. nur noch die Rückabwicklung gem. § 16 GrEStG helfen. Bisherige gesetzliche Regelung Grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge in Bezug auf Anteile an grundbesitzhaltenden Gesellschaften wurden bislang i.W. durch § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG (Umwandlungsvorgänge), § 1 Abs. 2a GrEStG (Übergang von Anteilen an Personengesellschaften), § 1 Abs. 3 GrEStG (Übertragung/Vereinigung von Anteilen an Personen-/ Kapitalgesellschaften) sowie § 1 Abs. 4 GrEStG i.V.m. § 1 Abs. 3 GrEStG (Erwerb von Anteilen an Personen-/Kapitalgesellschaften durch grunderwerbsteuerlichen Organkreis) erfasst. Im Hinblick auf den Übergang von Anteilen an Personengesellschaften liegt ein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand vor, sofern innerhalb von fünf Jahren mindestens 95% der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen. Hinsichtlich der Übertragung bzw. Vereinigung von Anteilen an Personen- oder Kapitalgesellschaften wird Grunderwerbsteuer ausgelöst, wenn eine Beteiligung von mindestens 95% auf einen anderen Erwerber (eine Hand) erfolgt oder sich bei dem Erwerber mindestens 95% der Anteile in einer Hand vereinigen. Bei Zwischenschaltung der vorgenannten „RETT-Blocker“ kam § 1 Abs. 3 GrEStG nicht zur Anwendung, da durch Zwischenschaltung einer Personengesellschaft aufgrund der sachenrechtlichen Betrachtung der Anteilseigner (zwei Gesellschafter entsprach einer Zuordnung der Beteiligung im Verhältnis 1:1) der Käufer-1-GmbH die Beteiligung der Käufer-2-KG an der Ziel-GmbH nicht zugerechnet wurde. Neuer grunderwerbsteuerbarer Tatbestand Durch Einführung von § 1 Abs. 3a GrEStG erfolgt zwar keine unmittelbare Zuordnung der Beteiligung der Käufer 2-KG an der Ziel-GmbH zur Käufer-1-GmbH. Jedoch wird der Käufer-1-GmbH diese anteilig zugerechnet. Dies erreicht der Gesetzgeber durch Einführung der sogenannten „wirtschaftlichen Beteiligung“ mittels Durchrechnen der Beteiligungsquoten. Bei Durchführung der Transaktion nach dem 06.06.2013 gemäß dem Schaubild entfällt auf die Käufer-1-GmbH eine wirtschaftliche Beteiligung i.H.v. a) 100%, b) 99,94%, c) 99,794%, sodass ein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand gem. § 1 Abs. 3a GrEStG vorliegt. Folgen und Probleme der Neuregelung Der vom Gesetzgeber neu eingeführte Tatbestand der „wirtschaftlichen Beteiligung“ ist als weitgehend unbestimmter Rechtsbegriff anzusehen. Zwar wird dieser Tatbestand als „Summe der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen am Kapital oder am Vermögen der Gesellschaft [Ziel-GmbH]“ präzisiert; gleichwohl ist ungeklärt, inwieweit dies andere Formen der Beteiligung miterfassen könnte. Dies könnte beispielsweise MezzanineKapital-Strukturen, atypische stille Beteiligungen oder auch rein faktische Positionen betreffen, bei denen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bestimmte Finanzierungsstrukturen als (wirtschaftliche) Beteiligung ausgelegt werden könnten. Auch in Bezug auf ausländische Investoren kann sich aufgrund der Neuregelung bei unterschiedlicher Beurteilung der Beteiligung als Fremd-/ Abb. 1 – Erwerb einer grundbesitzhaltenden Kapitalgesellschaft (RETT-Blocker) Verkäufer-GmbH Käufer-1-GmbH Fremd-GmbH a) 100% b) 99% c) 94,9% a) 0% b) 1% c) 5,1% 94% Käufer-2-KG Ziel-GmbH 10 6% Eigenkapital in den betroffenen Ländern (Qualifikationskonflikte) eine erhöhte Rechtsunsicherheit mit Investitionszurückhaltung ergeben. Die Formulierung des Gesetzgebers im Hinblick auf das „Innehaben“ einer wirtschaftlichen Beteiligung von mindestens 95% ist ebenfalls höchst problematisch. Zwar hat die bloße Einführung der Vorschrift des § 1 Abs. 3a GrEStG keine unmittelbaren Folgen auf bestehende Konzernstrukturen, da die Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3a GrEStG bspw. in bestehenden RETTBlocker-Strukturen nun von Gesetzes wegen verwirklicht ist. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob und welche Folgen entstehen, wenn die wirtschaftliche Beteiligung von 97% auf 98% oder 100% steigt („Innehaben“ im Zusammenhang mit einem Erwerbsvorgang). Im besten Fall liegt kein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand vor; im schlimmsten Fall wird Grunderwerbsteuer auf den gesamten Immobilienbesitz erhoben. Auch insoweit ist die Auslegung der Finanzverwaltung abzuwarten oder sollten Anträge auf verbindliche Auskunft gestellt werden. In jedem Fall ist bei der Strukturierung des Erwerbs von Immobilienunternehmen und bei Umstrukturierung im Immobilienkonzern eine erhöhte Vorsicht geboten und von einer nur noch eingeschränkten Verlässlichkeit der bestehenden Auffassungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer bei der Strukturierung von Gesellschaftsbeteiligungen auszugehen. Ferner ist zu beachten, dass das Bestehen einer Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3a GrEStG nicht die rechtliche Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3 GrEStG ersetzt! Die Auflösung einer bestehenden RETT-Blocker-Struktur (z.B. Ankauf der Anteile des RETTBlockers [Käufer-2-KG] an der Ziel-GmbH durch den Mehrheitsgesellschafter [Käufer-1-GmbH]) führt zu einer Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3 GrEStG (trotz bereits bestehender Anteilsvereinigung durch „wirtschaftliche Beteiligung“ gem. § 1 Abs. 3a GrEStG)! Eine Entlastung durch § 1 Abs. 6 GrEStG kommt in diesen Fällen nicht in Betracht, da die Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3a GrEStG von Gesetzes wegen erfolgte und keine Grunderwerbsteuer erhoben wurde. Sofern jedoch eine steuerbare und steuerpflichtige Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3a GrEStG der daran anschließenden Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3 GrEStG vorausgehen würde (atypischer Fall), sollte die Differenzbesteuerung gem. § 1 Abs. 6 GrEStG zur Anwendung kommen und im Ergebnis eine doppelte Belastung vermieden werden können. Auch vor dem 07.06.2013 unter zeichnete Unternehmenskaufverträge mittels RETT-Blocker können noch Grunderwerbsteuer auslösen! Fazit Der Gesetzgeber schließt mit Einführung des § 1 Abs. 3a GrEStG eine weitere Lücke zur Vermeidung einer hohen grunderwerbsteuerlichen Belastung (Grunderwerbsteuersatz mittlerweile flächendeckend 5%, weitere Erhöhungen angedacht) bei sogenannten „Share Deals“. Aufgrund der überstürzten Vorgehensweise des Gesetzgebers in Verbindung mit einer deutlich zu weit reichenden Formulierung des gesetzlichen Tatbestands wird aber in höchstem Maße weitere Rechtsunsicherheit ausgelöst. Die sogenannte Konzernklausel gem. § 6a GrEStG zu Steuervergünstigungen bei Umstrukturierungen im Konzern wurde in diesem Zuge nicht nur hinsichtlich erforderlicher Folgeänderungen angepasst (Vorgänge gem. § 1 Abs. 3a GrEStG sind hier grundsätzlich auch erfasst), sondern auch darüber hinaus geändert. Neben Umwandlungsvorgängen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG können (unter den strengen in § 6a GrEStG genannten weiteren Voraussetzungen) nun auch Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage in den Anwendungsbereich von § 6a GrEStG fallen. Insoweit steht der deutlichen Verschärfung des Grunderwerbsteuergesetzes eine (geringe) Erleichterung gegenüber. 11 Herstellungskosten versus Erhaltungs aufwand – der IDW ERS IFA 1 Daniel Argyrakis Tel: +49 (0)89 29036 8681 [email protected] Die Abgrenzung von aktivierungspflichtigen Herstellungskosten und unmittelbar aufwandswirksamen Erhaltungsaufwendungen ist ein Dauerbrenner in der Immobilienwirtschaft. Dabei werden die Begrifflichkeiten zum Teil unterschiedlich verwendet (Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung, umfassende Modernisierung, Herstellung, Erhaltung, OPEX, CAPEX usw.). Insbesondere wohnungswirtschaftliche Unternehmen sehen sich regelmäßig mit der Fragestellung konfrontiert, ob eine Modernisierungsmaßnahme aktivierungspflichtig und somit über die Nutzungsdauer abzuschreiben ist oder ob es sich um laufenden Aufwand des Geschäftsjahres handelt (Erhaltungsaufwand). Aber auch andere Branchen wie bspw. die Hotellerie, Pflegeheime, Wohnstifte oder die gewerbliche Immobilienvermietung sind regelmäßig von dieser Thematik betroffen. Besonders im Hinblick auf energetische Sanierungen rückt diese Problematik immer stärker in den Vordergrund. In diesem Kontext hat nun der immobilienwirtschaftliche Fachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW IFA) einen Entwurf einer Stellungnahme zur Rechnungslegung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden (Wohnen und Gewerbe) in der Handelsbilanz veröffentlicht (IDW ERS IFA 1). Der Entwurf ersetzt die vorherige Stellungnahme IDW WFA 1/1996. Für die steuerliche Behandlung ist laut Erlass des Bundesministerium für Finanzen (BMF) vom 18.07.2003 die Auffassung zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten maßgebend unter Bezug auf Urteile des Bundesfinanzhofs. Herstellungskosten Die Anschaffungs- und Herstellungskosten dienen der Entstehung eines Vermögensgegenstandes und sind deshalb zu aktivieren und über die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Der Erhaltungsaufwand dient lediglich der Erhaltung des Zustands und ist deshalb in der Regel im Jahr des Anfalls unmittelbar aufwandswirksam zu erfassen. Der Übergang vom Erhaltungsaufwand zu Herstellungskosten ist jedoch nicht immer eindeutig. 12 Nach § 255 Abs. 2 HGB sind Aufwendungen zu aktivieren, wenn sie entweder der •Herstellung oder der •Erweiterung eines Vermögensgegenstands dienen oder aber es sich um eine •wesentliche Verbesserung handelt, die über den ursprünglichen Zustand hinausgeht. Umstellung Als Herstellung gelten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Herstellung eines neuen Vermögensgegenstandes, hierzu zählen aber auch Aufwendungen, die bei einem bestehenden Gebäude anfallen als Folge eines technischen oder wirtschaftlichen Vollverschleißes. In diesen Fällen ist die verbleibende Gebäudesubstanz nicht mehr nutzbar und es wird ggf. unter Nutzung der verbleibenden Gebäudesubstanz ein neues Gebäude hergestellt. Erweiterung Als Erweiterung gilt bspw. eine Flächenmehrung durch einen Dachgeschossausbau oder einen Anbau (Aufstockung/Anbau, Vergrößerung der nutzbaren Fläche, Substanzmehrung). Der Einbau eines Blockheizkraftwerks, das mehrere Gebäude mit Wärme versorgt, ist gemäß des IDW ERS IFA 1 als eigenständiger Vermögensgegenstand zu behandeln und daher auch über die eigene Nutzungsdauer abzuschreiben. Wesentliche Verbesserung In der Praxis regelmäßig nicht eindeutig und Gegenstand zahlreicher Diskussionen ist die Abgrenzung im Rahmen der wesentlichen Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus. Als ursprünglicher Zustand gilt der Zeitpunkt im Rahmen der Anschaffung oder Herstellung eins Vermögensgegenstands. So wird der Zustand eines Gebäudes, das 1970 erbaut und im Jahre 2000 erworben worden ist, als im Jahr 2000 angeschafft behandelt. Somit ist der maßgebliche Zustand der Zeitpunkt des ursprünglichen Zustands im Jahre 2000 und nicht der im Jahre 1970. Wurden in der Zeit zwischen ursprünglicher Anschaffung/ Herstellung und dem Betrachtungspunkt (bspw. Bilanzstichtag) nachträgliche Anschaffungs-, Herstellungskosten aktiviert, so ist in Bezug auf diese Veränderung der Zeitpunkt der nachträglichen Anschaffung oder Herstellung als Vergleichszeitpunkt maßgeblich. Dieses gilt umgekehrt auch für Substanzverluste durch Katastrophen (Brand, Hochwasser etc.). Für eine wesentliche Verbesserung ist entscheidend, dass nicht nur der zeitgemäße Standard hergestellt wird, sondern die Gebrauchsmöglichkeit des Gebäudes darüber hinaus im Ganzen deutlich verbessert wird (Steigerung des Nutzungspotenzials). Merkmal dafür können einerseits eine längere Lebensdauer des Gebäudes sein oder die Verbesserung der Gebäudequalität; zudem kommen anschaffungsnahe Herstellungskosten in Betracht. Bei der Verlängerung der Nutzungsdauer ist sowohl die wirtschaftliche als auch die technische Nutzungsdauer zu beachten. Dabei ist gemäß IDW ERS IFA 1 auf die Gebäudesubstanz als Ganzes abzustellen und nicht nur auf die Substanz einzelner Wohnungen. Somit führt die Modernisierung einzelner Wohnungen nicht zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer des gesamten Gebäudes, außer es handelt sich um Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Modernisierungsmaßnahme, die insgesamt zu einer wesentlichen Verbesserung führt. Die Gebäudequalität wird erhöht, wenn sich aus der Maßnahme heraus anschließend höhere Mieteinnahmen erzielen lassen, die über die Schaffung eines zeitgemäßen Wohnkomforts (im Vergleich zum ursprünglichen Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung) hinausgeht. Zusammenhängende Baumaßnahmen Gemäß IDW ERS IFA 1 sind gleichzeitig oder in einem engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführte bauliche Maßnahmen grundsätzlich getrennt danach zu beurteilen, ob sie nur einer zeitgemäßen substanzerhaltenden Erneuerung dienen oder zu einer Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung des Gebäudes führen. Eine zusammenfassende Beurteilung ist nur dann geboten, wenn die Maßnahmen mit anderen Herstellungsmaßnahmen in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und insgesamt eine einheitliche Baumaßnahme bilden. Ein sachlicher Zusammenhang liegt einschränkend nur dann vor, wenn die Herstellungsmaßnahmen bautechnisch andere Vorarbeiten fordern oder im Zusammenhang der Herstellung weitere Maßnahmen durchzuführen sind. So ist z.B. das Streichen der Fassade regelmäßig Erhaltungsaufwand. Fällt aber das Streichen der Fassade nach einer umfassenden Modernisierung des gesamten Gebäudes an und wurde von außen eine Wärmedämmung angebracht, die das Streichen der Fassade notwendig macht, so könnte in diesem Zusammenhang in dem Streichen der Fassade nicht reiner Erhaltungsaufwand zu sehen sein, sondern eine Maßnahme, die durch die Herstellung bedingt ist und mit dieser in einem engen sachlichen Zusammenhang steht. Eine Baumaßnahme kann auch über mehrere Geschäftsjahre durchgeführt werden. Hier ist aber zu beachten, dass die Modernisierung einzelner Wohnungen als gesamte Maßnahme zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes führen kann. Daher empfiehlt es sich, vor Beginn der Modernisierung einzelner Wohnungen ein Gesamtkonzept zu erstellen und dieses durch die unternehmensrelevanten Gremien (Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat, Gesellschafter u.a.) genehmigen zu lassen, um so den Gesamtzusammenhang der Maßnahmen zu dokumentieren, insbesondere wenn sich eine Maßnahme an einem Gebäude über mehrere Geschäftsjahre erstreckt. Aktuelle Entwicklungen Am 18.03.2013 ist das sogenannte Mietrechtsänderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat damit zum 01.05.2013 in Kraft. Dabei stehen laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz u.a. im Mittelpunkt der Neuregelungen die Erleichterung von energiesparenden und klimafreundlichen Modernisierungen. War bis vor der Regelung einer Mietminderung aufgrund von Lärmbelästigungen durch Modernisierungsmaßnahmen üblich, auch wenn es sich um energetische Sanierungen gehandelt hat, so ist eine Mietminderung in den ersten drei Monaten im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen nun nicht mehr möglich. Es empfiehlt sich daher, die Maßnahmenkataloge dahingehend abzustimmen, dass ggf. Erhaltungsaufwendungen oder Herstellungsmaßnahmen mit energetischen Modernisierungen gemeinsam durchgeführt werden, um hier Mietminderungen und damit Mietausfälle zu verringern. Bis zum 30.09.2013 läuft die Kommentierungsfrist für den IDW ERS IFA 1, bis zu diesem Zeitpunkt können Änderungs- und Ergänzungsvorschläge dem IFA beim IDW mitgeteilt werden. 13 Publikationen Non-traditional commercial Real Estate: Capitalizing on the REIT opportunity This report provides our point of view on a recent hot trend within the commercial real estate marketplace as many “non-traditional” owners of real estate, such as owners of timber, prisons, data centers, billboards, and cell towers, consider converting to a REIT structure in order to improve shareholder returns. Significant benefits of a REIT structure for these “non-traditional” real estate owners include a single level of taxation, easier access to low cost capital, and higher valuation attributed by capital markets. This brochure is only available in English. For further information contact: [email protected] Real Estate Report for Argentina and Latco Latin America finishes a new year of growth, extending one of the longest prosperity periods of the last decades. This brochure is only available in English. For further information contact: [email protected] Global Economic Outlook Der zweite Deloitte Global Economic Outlook des Jahres lässt einen Hoffnungsschimmer für die Weltwirtschaft aufblitzen. Den vollständigen Report können Sie hier herunterladen: http://www.deloitte.com/view/de_DE/de/focus_on/20b1c6fd3073e310VgnVCM1000003256f70aRCRD.htm London Office Crane Survey According to the latest London Office Crane Survey by Deloitte Real Estate, commercial development is up eight per cent over the last six months with 9.7 million sq ft of office space currently under construction. Construction activity across London has now more than trebled since activity reached a low in mid-2010. More information: http://www.deloitterealestate.co.uk/londoncraneinfographic China: Mainland property companies’ performance and market outlooks The new thought leadership piece Mainland Property Companies’ Performance and Market Outlooks is to analyse the key financial performance indicators of Chinese property companies in 2010 and 2011 with the objective to provide them with suggestions on strategies, operations and financing, based upon prevailing market and regulatory conditions in China. This brochure is only available in English. For further information contact: [email protected] 14 Hotelmarkt Berlin 2013 Berlin ist eine Hauptstadt für sich: auf der einen Seite dominant, auf der anderen Seite tolerant. Die Spreemetropole eilt von einem Rekord zum nächsten, übertrumpft sich immer wieder selbst und kommt dabei auch mal vor lauter Baustellen ins Straucheln. Lesen Sie hierzu mehr in unserem aktuellen Hotelmarktnewsletter Berlin. Kontakt: Kay Constanze Strobl, [email protected] Veröffentlichung des Deloitte CFO Surveys 1/2013 Bereits zum dritten Mal gaben CFOs und Finanzvorstände aus Deutschland ihre Einschätzung zur aktuellen Lage ab – dieses Mal u.a. zum Fokusthema „Energiewende“. Und es gibt gute Nachrichten: unter den deutschen CFOs ist seit den letzten Monaten ein positiver Stimmungswandel zu verzeichnen. Die Furcht vor einer Rezession wurde durch positive Frühindikatoren im ersten Quartal weitgehend zerstreut – die Vorbereitungen für bessere Zeiten laufen. Kurz: die Unternehmen befinden sich wieder in den Startlöchern, wenn auch der Optimismus noch ein zartes Pflänzchen ist, das es zu pflegen gilt. Dies ist der Tenor des dritten Deloitte CFO Surveys. Der nächste Survey wird im Herbst diesen Jahres durchgeführt. Kontakt: Marie Szabo, [email protected] Property Index – Overview of European Residential Markets 2012 Im europäischen Vergleich werden in Deutschland zu wenig Wohnungen gebaut. Dafür ist der Kauf von Wohneigentum vergleichsweise günstig, wenn auch die Preise vor allem in den Metropolen stark steigen. London und Paris sind die teuersten Städte Europas, gefolgt von München. Die höchste Preissteigerung verzeichnet Berlin – noch vor London und Moskau. Die russische Hauptstadt ist erstmals Bestandteil des Deloitte „Property Index – Overview of European Residential Markets 2012”, der den Wohnungsmarkt von 27 europäischen Städten beleuchtet. Kontakt: Marie Szabo, [email protected] Deloitte-Report „European Powers of Construction 2012“ Die europäische Baubranche hat im Jahr 2012 ein Umsatzplus von sieben Prozent verzeichnet, zeigt der Deloitte-Report „European Powers of Construction 2012“. Unter den 50 untersuchten Unternehmen fällt der größte Umsatzanteil auf französische Unternehmen, gefolgt von Firmen aus Spanien, Großbritannien und Deutschland. Die meisten Baukonzerne setzen weiterhin auf Internationalisierung und Diversifikation. Alle Weltregionen bieten moderate bis gute Wachstumschancen; in der Europäischen Union wird allerdings erst 2014 wieder ein leichtes Wachstum erwartet. Insgesamt kämpfen die Bauunternehmen weiter mit sinkenden Margen, doch hat sich die finanzielle Gesamtsituation im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert. Kontakt: Marie Szabo, [email protected] 15 Veranstaltungen Benchmarkanalyse für die Wohnungswirtschaft und Ikanos-Award 2013 gestartet Noch bis zum 16. August 2013 haben die teilnehmenden Wohnungsunternehmen Zeit, die für die Benchmarkanalyse erforderlichen Daten in einem geschützten Internet-Portal einzugeben: www.baurevision-wowi-kennzahlen.de. Die Datenanalyse für die Teilnehmer wird bis zur Immobilien Fachtagung am 7./8. November 2013 in Wiesbaden abgeschlossen und der Sieger des Ikanos-Awards 2013 im Rahmen der Immobilien Fachtagung 2013 gekürt. Kontakt: Martin Thiermann Tel: +49 (0)911 23074 43 [email protected] Seminar: ICG Real Estate Board Academy „Professionelle Aufsichts- und Beiräte in der Immobilienwirtschaft1“ mit Block zu AIFM Veranstaltungsort: Schlosshotel Hugenpoet (in Essen-Kettwig bei Düsseldorf) Termin: 26./27. September 2013 Kontakt: Rolf Künemann Tel: +49 (0)211 8772 2362 [email protected] 16. EXPO REAL Veranstaltungsort: Messegelände, München-Riem Termin: 7.–9. Oktober 2013 Stand Halle B2.101 Workshop im Rahmen der EXPO REAL 7. Oktober 2013 12:00–13:00 Uhr Halle B2, Raum Nr. B22 (im 1. Obergeschoss) Veranstaltungsort: Messegelände, München-Riem Cocktail-Empfang: 7. Oktober 2013, ab 22:00 Uhr Veranstaltungsort: Eve Kitchen, Briennerstraße 7 (Anmeldung erforderlich) Kontakt: Yvonne Brabant Tel: +49 (0)89 29036 8557 [email protected] 25. Immobilien Fachtagung Veranstaltungsort: Dorint Hotel Wiesbaden Termin: 07./08. November 2013 Kontakt: Marie Szabo Tel: +49 (0)211 8772 3979 [email protected] Spezialimmobilie Hotel Roadshow an vier Standorten Frankfurt am Main, 18. September 2013 München, 19. September 2013 Berlin, 25. September 2013 Hamburg, 26. September 2013 Kontakt: Kay Strobl Tel: +49 (0)89 29036 8258 [email protected] ICG in Kooperation mit Heidrick & Struggles und mit Unterstützung von Deloitte und Clifford & Chance 1 16 Unsere Immobilienkompetenz Deloitte als weltweit führende Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit über 5.000 Mitarbeitern an 17 Standorten in Deutschland vertreten. Die Industry Real Estate bei Deloitte verfügt funktionsübergreifend über eine hohe Branchenkompetenz und -erfahrung in der gesamten immobilienwirtschaftlichen Wertschöpfungskette. Michael Müller Industry Leader Real Estate Tel: +49 (0)89 29036 8428 [email protected] Leistungsportfolio Die Industry Real Estate bietet unseren Mandanten in den Funktionsbereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerund Rechtsberatung, Consulting und Corporate Finance unter anderem folgende ausgewählte Leistungen an: Wirtschaftsprüfung •Abschlussprüfungen •Sonderprüfungen •Internationale Rechnungslegung •Advisory Services Steuer- und Rechtsberatung •Laufende steuerliche Begleitung (Compliance) •Steuerliche Strukturierung und Planung •Steuerliche Begleitung und Gestaltung von Transaktionen •Laufende rechtliche Begleitung •Gesellschafts- und Konzernrecht •Arbeitsrecht •Mergers & Acquisitions •Notariat Kunden •Immobilienunternehmen aller Größen und Rechtsformen, im Besonderen: –Bauunternehmen –Corporates mit Immobilienbeständen –Family Offices –Finanzinstitute –Offene und geschlossene Immobilienfonds –Private-Equity- und Institutionelle Investoren –Projektentwickler und Bauträger –Versicherungsunternehmen mit Immobilienbeständen –Wohnungsunternehmen Personal In der Industry Real Estate sind derzeit über 300 Fachmitarbeiter tätig. Die hohe Branchenkompetenz wird durch eine kontinuierliche und branchenbezogene Ausund Weiterbildung gewährleistet. Neben den Berufsträgern (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwälte) beschäftigen wir Mitarbeiter mit immobilienwirtschaftlichen Qualifikationen wie beispielsweise Chartered Surveyors (MRICS), Immobilienökonomen (ebs bzw. IREBS) sowie Architekten und Bauingenieure. Consulting •Real Estate Management •Investment •IT Corporate Finance •Transaction Services •Mergers & Acquisitions •Debt Advisory •Restructuring Services •Forensic Services 17 Verantwortlicher Redakteur Michael Müller, Industry Leader Real Estate, [email protected] Kontakt Bitte schicken Sie eine E-Mail an [email protected], wenn Sie Fragen zum Inhalt haben, wenn dieser Newsletter an andere oder weitere Adressen geschickt werden soll oder Sie ihn nicht mehr erhalten wollen. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseite auf www.deloitte.com/de Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als verantwortliche Stelle i.S.d. BDSG und, soweit gesetzlich zulässig, die mit ihr verbundenen Unternehmen nutzen Ihre Daten im Rahmen individueller Vertragsbeziehungen sowie für eigene Marketingzwecke. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Marketingzwecke jederzeit durch entsprechende Mitteilung an Deloitte, Business Development, Kurfürstendamm 23, 10719 Berlin, oder [email protected] widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Diese Veröffentlichung enthält ausschließlich allgemeine Informationen und weder die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), noch eines der Mitgliedsunternehmen von DTTL oder ihre verbundenen Unternehmen (insgesamt das „Deloitte Netzwerk“) erbringen mittels dieser Veröffentlichung professionelle Beratungs- oder Dienstleistungen. Bevor Sie eine Entscheidung treffen oder Handlung vornehmen, die Auswirkungen auf Ihre Finanzen oder Ihre geschäftlichen Aktivitäten haben könnte, sollten Sie einen qualifizierten Berater aufsuchen. Keines der Mitgliedsunternehmen des Deloitte Netzwerks ist verantwortlich für Verluste jedweder Art, die irgendjemand im Vertrauen auf diese Veröffentlichung erlitten hat. Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate Finance für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländern verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen und steht Kunden so bei der Bewältigung ihrer komplexen unternehmerischen Herausforderungen zur Seite. „To be the Standard of Excellence“ – für rund 200.000 Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsame Vision und individueller Anspruch zugleich. Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine „private company limited by guarantee“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns. © 2013 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stand 08/2013