Verkaufsprospekt KD Genussrechte ansehen - Köln

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Verkaufsprospekt KD Genussrechte ansehen - Köln
Verkaufsprospekt
vom 14. November 2013
für das öffentliche Angebot von
3.000 Stück Namens-Genussrechten mit fester jährlicher und ergebnisunabhängiger
Verzinsung zu einem Nennbetrag von je EUR 500,00 mit einem Gesamtnennwert von
EUR 1.500.000,00
der
KÖLN-DÜSSELDORFER
Deutsche Rheinschiffahrt AG
Hinweis gemäß § 7 Absatz 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz:
Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt ist nicht Gegenstand der
Prüfung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
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Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
3
2. Die KD-Genussrechte im Überblick
4
3. Prospektverantwortung
7
4. Darstellung der wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken
im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage
8
5. Die KD-Genussrechte
16
6. Angaben über die Emittentin
27
6.1 Firma, Sitz, Geschäftsanschrift
27
6.2 Gründungsdatum, Dauer, Rechtsordnung
27
6.3 Rechtsform
27
6.4 Gegenstand des Unternehmens der Emittentin
27
6.5 Registergericht
27
6.6 Konzernstruktur / Einbindung in den Konzern
27
6.7 Angaben über das Kapital der Emittentin
28
6.8 Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin
28
7. Angaben über die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Emittentin
und über sonstige Personen
32
8. Angaben über die Gründungsgesellschafter und über die Gesellschafter der Emittentin zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung
36
9. Angaben über Anlageziel, Anlagepolitik und Anlagestrategie
der Vermögensanlage
39
10. Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin
43
11. Angaben über die Prüfung des Konzernabschlusses der Emittentin
95
12. Angaben über die Geschäftsentwicklung der Emittentin nach dem Schluss des
Geschäftsjahres, auf das sich der letzte offengelegte Konzernabschluss bezieht
97
13. Angabe nach § 14 VermVerkProspV
105
14. Satzung
106
15. Genussrechtsbedingungen
111
Hinweis nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Vermögensanlagengesetz:
Bei einem fehlerhaften Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur bestehen, wenn
die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch
innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im
Inland, erworben wird.
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1. Vorwort
Liebe Freundinnen und Freunde der KD,
die KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG ist die älteste durchgehend
börsennotierte Aktiengesellschaft Deutschlands und steht für Tradition, Vertrauen und
Sicherheit. Unser Geschäft hat sich im Laufe der über 187-jährigen Geschichte zwar
verändert, der wesentliche Kern ist jedoch immer gleich geblieben.
Als Saisonbetrieb fahren wir in den Sommermonaten unsere Hauptumsätze ein und
nutzen den Winter für Instandhaltungen und Verschönerungsarbeiten, um unsere Flotte
stets in einem erstklassigen Zustand zu erhalten. Dafür benötigen wir jedes Jahr einen
Winterkredit in Höhe von 3 Mio. Euro. Von diesem Kredit möchten wir jetzt erstmals 1,5
Mio. Euro über die Ausgabe von Genussrechten finanzieren.
Wie sind wir auf diese Idee gekommen? Wir haben uns überlegt, dass es viele Menschen
gibt, denen die KD bekannt ist und die Vertrauen in das Unternehmen haben. Mit der
Ausgabe von Genussrechten bieten wir Ihnen eine Anlagemöglichkeit mit attraktiven
Zinsen und stärken gleichzeitig unsere Unabhängigkeit in der Finanzierung. Stellen Sie
uns einen Teil des Geldes zur Verfügung, erhalten Sie dafür eine feste,
ergebnisunabhängige Verzinsung in Höhe von jährlich 3,5 %.
Es handelt sich also um eine klassische „Win-Win-Situation“. Sie können mit Beträgen ab
500 Euro eine deutlich attraktivere Verzinsung erzielen als mit einer klassischen
Geldanlage, während wir unsere Bankenunabhängigkeit in der Finanzierung stärken und
nicht den Banken, sondern Ihnen unsere Zinsen zahlen.
Alle Informationen zu unserem Angebot finden Sie in diesem Verkaufsprospekt sowie auf
unserer Internetseite unter www.k-d.com/de/genussrechte.
Ihre
KÖLN-DÜSSELDORFER
Deutsche Rheinschiffahrt AG
Klaus Hadeler
Vorstand
Norbert Schmitz
Vorstand
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2. Die KD-Genussrechte im Überblick
2.1 Emittentin
KÖLN-DÜSSELDORFER
Deutsche Rheinschiffahrt AG
Frankenwerft 35
50667 Köln
2.2 Form der Kapitalanlage
Die Kapitalanlage erfolgt in der Form nachrangiger Namens-Genussrechte mit fester
jährlicher und vom Ergebnis der Emittentin unabhängiger Verzinsung zu einem
Nennbetrag von je EUR 500,00.
2.3 Emissionsvolumen
Das Emissionsvolumen beläuft sich auf 3.000 Namens-Genussrechte mit einem
Gesamtbetrag von EUR 1.500.000,00.
2.4 Verwendung des Genussrechtskapitals
Das Genussrechtskapital
Betriebsmitteln dienen.
soll
der
bankenunabhängigen
Finanzierung
von
2.5 Erwerbspreis der Vermögensanlage
Der Erwerbspreis, zu dem die Genussrechte durch die Emittentin ausgegeben
werden, entspricht der jeweiligen Zeichnungssumme der Anleger, die Mindestsumme
beträgt EUR 500,00.
2.6 Mindestzeichnung, höhere Zeichnungssummen
Die Mindestzeichnung beläuft sich auf EUR 500,00; weitere Erhöhungen sind in
Schritten von EUR 500,00 möglich. Der Gesamtbetrag der Emission ist jedoch auf
EUR 1.500.000,00 begrenzt.
2.7 Gebühren
Es entstehen keine Abschluss- oder Verwaltungsgebühren.
2.8 Genussrechtszinsen
Die Emittentin zahlt den Genussrechtsinhabern feste und von ihrem Ergebnis
unabhängige Genussrechtszinsen von 3,5% bezogen auf den Nennwert des
Genussrechtskapitals je Zinsjahr ab dem Tag, der auf die Wertstellung der jeweiligen
Einzahlung auf dem Konto der Emittentin folgt. Der Zinszeitraum läuft vom 01.10. bis
zum 30.09. eines jeden Jahres.
2.9 Qualifizierter Rangrücktritt
Die Ansprüche der Anleger auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals sowie auf
Zahlung der Genussrechtszinsen treten gegenüber allen gegenwärtigen und
zukünftigen Ansprüchen von nicht nachrangigen Gläubigern der Emittentin zurück.
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Die Anleger verpflichten sich nach Maßgabe der Genussrechtsbedingungen, ihre
nachrangigen Ansprüche gegenüber der Emittentin solange nicht geltend zu
machen, wie deren Befriedigung einen Grund für die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens bei der Emittentin herbeiführen würde.
2.10 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit der Genussrechte ist grundsätzlich unbestimmt. Eine Kündigung ist
sowohl für den einzelnen Anleger als auch für die Emittentin (für einzelne oder alle
Genussrechte) zum 30. September eines jeden Kalenderjahres jeweils mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Die Kündigung hat schriftlich oder in
Textform (z. B. E-Mail oder Telefax) zu erfolgen.
2.11 Rückzahlung des angelegten Kapitals
Die Rückzahlung wirksam gekündigten Genussrechtskapitals erfolgt zum Nennbetrag
zuzüglich noch nicht ausgezahlter Genussrechtszinsen innerhalb von 5 Werktagen
nach dem Ende des Kündigungszeitpunkts.
2.12 Eingeschränkte Übertragbarkeit der Vermögensanlage; keine
Handelbarkeit der Vermögensanlage über eine Börse
Die Übertragung der Genussrechte durch Rechtsgeschäft bedarf der Zustimmung der
Emittentin, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Eine Vererbung oder
eine Übertragung durch Rechtsgeschäft von Todes wegen sind jedoch zulässig. Die
Genussrechte der Emittentin werden weder an einer deutschen noch an einer
ausländischen Börse gehandelt.
2.13 Informations- und Kontrollrechte
Die Emittentin ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und veröffentlicht ihre
geprüften Jahres- und Konzernabschlüsse auf ihrer Internetseite (www.k-d.com). Die
Bekanntmachung erfolgt zudem im Bundesanzeiger.
Den Anlegern stehen keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte zu.
Insbesondere sind sie nicht zur Teilnahme an den gesellschaftsrechtlichen
Hauptversammlungen berechtigt und haben auch keine Stimmrechte.
2.14 Anleger
Anleger kann jede volljährige, natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland und
deutscher Staatangehörigkeit sowie jede inländische Körperschaft oder
Personengesellschaft mit Sitz in Deutschland sein.
2.15 Ausgabe neuer Genussrechte und Aufnahme weiteren Kapitals
Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit weitere Genussrechtsbeteiligungen zu gleichen
oder zu anderen Bedingungen zu emittieren. Ein Bezugsrecht der Anleger bei einer
neuen Genussrechtsemission besteht grundsätzlich nicht.
Weiterhin behält sich die Emittentin vor, sonstiges Eigenkapital oder Fremdkapital
aufzunehmen sowie Dritten Sicherheiten zu stellen.
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2.16 Umwandlung, Rückkauf von Genussrechten
Der Bestand der Genussrechte wird weder durch Verschmelzung noch durch
Umwandlung oder Bestandsübertragung der Emittentin berührt.
Die Emittentin ist nach den Genussrechtsbedingungen berechtigt, jederzeit
Genussrechte eines Anlegers zurückzuerwerben.
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4. Darstellung der wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im
Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage
4.1 Allgemeine Hinweise
Das Ergebnis der Vermögensanlage in Genussrechte der Emittentin ist mit Risiken
verbunden. Die Fähigkeit der Emittentin zur Rückzahlung des Genussrechtskapitals
und zur Zahlung der Genussrechtszinsen hängt davon ab, dass die Emittentin im
Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die Nettoeinnahmen der vorliegenden Emission
und ihre weiteren Mittel so verwendet, dass sie effizient wirtschaftet. Die Emittentin
kann keine Gewähr für den Eintritt der wirtschaftlichen Ziele und Erwartungen des
Anlegers übernehmen. Die in Genussrechte der Emittentin investierten
Anlegergelder unterliegen weder einer staatlichen Kontrolle noch besteht eine
sonstige Einlagensicherung.
In diesem Kapitel beschreibt die Emittentin die wesentlichen tatsächlichen und
rechtlichen Risiken der Vermögensanlage. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken
lässt keine Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit ihres tatsächlichen Eintretens
zu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich aus der persönlichen Situation
des Anlegers weitere Risiken ergeben. Die Höhe des angelegten Kapitals sollte daher
den wirtschaftlichen Verhältnissen des Anlegers entsprechen und nur einen
unwesentlichen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen. Anleger sollten vor einer
Anlageentscheidung eine weitere qualifizierte und individuelle Beratung, z. B. von
einem Steuerberater, einholen.
4.2 Maximales Risiko
Sollten einzelne oder mehrere der beschriebenen Risiken eintreten, kann das
dazu führen, dass die Emittentin die geplante Genussrechtsverzinsung und die
Rückzahlung des Genussrechtskapitals an die Anleger gar nicht, nicht in voller
Höhe oder nicht zu den geplanten Zeitpunkten leisten kann. In der Folge kann
der Anleger sowohl sein angelegtes Kapital als auch bis dahin nicht
ausgezahlte Genussrechtszinsen vollständig verlieren. Weitere Verluste
können Anleger erleiden, die ihre Einlage ganz oder teilweise fremdfinanziert
haben. Sie sind nämlich verpflichtet, die von ihnen aufgenommenen
Fremdmittel trotz des Teil- oder Totalverlustes ihrer Kapitaleinlage
zurückzuführen und dafür anfallende Zinsen und sonstige Kosten (z. B.
Kreditgebühren) zu bezahlen. Dies kann bis zur Privatinsolvenz des Anlegers
führen. Letzteres ist das den Anleger treffende maximale Risiko.
4.3 Allgemeine Risiken
4.3.1 Rechtliche Risiken
Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung unterliegen ständigen Veränderungen.
Während der Haltedauer der Genussrechte auftretende Änderungen der Gesetzlage
und/oder der Rechtsprechung, die sich negativ für die Emittentin auswirken und
dadurch die Zahlungen der Genussrechtzinsen und/oder die Rückzahlung des
Genussrechtskapitals an den Anleger gefährden könnten, sind deshalb nicht
auszuschließen.
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4.3.2 Steuerliche Risiken
Die steuerlichen Ausführungen und Berechnungen in diesem Verkaufsprospekt
gehen von der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten Rechtslage aus.
Das Steuerrecht ist fortlaufenden Veränderungen unterworfen. Gesetzesänderungen,
Änderungen der Rechtsprechung und eine geänderte Erlasslage der
Finanzverwaltung können die Höhe der steuerlichen Ergebnisse, die Liquidität der
Emittentin und damit das Anlageergebnis beinträchtigen. Die endgültige Anerkennung
der dargestellten steuerlichen Konzeption der
Vermögensanlage und der sich
hieraus ergebenden steuerlichen Wirkungen für die
Emittentin erfolgt erst im
Rahmen der Veranlagung bzw. der abschließenden
steuerlichen
Außenprüfung. Sofern die Finanzverwaltung in Einzelfragen zu anderen
Auffassungen kommen sollte als von der Emittentin angenommen und in diesem
Prospekt dargestellt, könnten sich die prognostizierten steuerlichen Ergebnisse der
Emittentin nachteilig verändern. Dies könnte dazu führen, dass die prognostizierten
Auszahlungen an die Anleger nicht, nicht in voller Höhe oder nicht zu den geplanten
Zeitpunkten erfolgen können. Außerdem könnten den Anleger höhere
Steuerzahlungen treffen als in diesem Verkaufsprospekt angenommen, die zu einer
Insolvenz des Anlegers führen könnten.
4.4 Risiken bezüglich der Genussrechte
4.4.1 Risiken im Zusammenhang mit dem qualifizierten Rangrücktritt
Die Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts bewirkt, dass die Ansprüche des
Anlegers auf Rückzahlung des Genussrechtkapitals sowie auf Zahlung der
Genussrechtszinsen gegenüber allen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen
nicht nachrangiger Gläubiger der Emittentin zurücktreten, so dass bei Insolvenz oder
Liquidation der Emittentin die Rückzahlung des Genussrechtskapitals und die
Zahlung der Genussrechtszinsen an den Anleger erst erfolgen darf, wenn alle
anderen nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin vorrangig und vollständig
befriedigt sind. Im Falle der Insolvenz besteht daher das Risiko, dass nach der
vollständigen Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger kein Vermögen mehr
vorhanden ist oder dass das Vermögen nicht für die Rückzahlung des
Genussrechtskapitals oder für die Zahlung der Genussrechtszinsen genügt. Auch im
Falle einer Liquidation könnte der Liquidationserlös nicht oder nicht vollständig für die
Erfüllung der Ansprüche des Anlegers ausreichen.
Darüber hinaus ist der Anleger nach Maßgabe der Genussrechtsbedingungen nicht
berechtigt, die Rückzahlung des Genussrechtskapitals oder die Zahlung der
Genussrechtszinsen zu verlangen, wenn durch die Geltendmachung ein
Insolvenzöffnungsgrund bei der Emittentin herbeigeführt würde. Sollte die
Liquiditätslage der Emittentin für längere Zeit oder dauerhaft hinter den Erwartungen
der Emittentin zurückbleiben, könnte sich auch die Erfüllung der
Nachzahlungsansprüche der Anleger durch die Emittentin erheblich verzögern oder
ganz oder teilweise ausbleiben.
Es besteht somit das Risiko, dass der Anleger sein Genussrechtskapital oder die ihm
zustehenden Genussrechtszinsen teilweise oder ganz verliert.
4.4.2
Die Genussrechte sind nicht
Einlagensicherungssysteme geschützt
besichert
und
nicht
durch
Den Anlegern sind keine Sicherheiten für den Fall eingeräumt, dass die Emittentin
ihre Verpflichtungen aus den Genussrechten nicht erfüllen kann. Zudem ist die
Emittentin gegenüber den Anlegern berechtigt, jederzeit Sicherheiten an ihren
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Vermögensgegenständen zugunsten anderer Gläubiger zu bestellen. Es besteht
auch weder eine gesetzlich vorgeschriebene noch eine freiwillige Einlagensicherung
der Einlagen der Anleger durch einen Einlagensicherungsfonds oder vergleichbare
Einrichtungen. Im Falle einer Insolvenz der Emittentin könnte dies – vorbehaltlich
des qualifizierten Rangrücktritts – dazu führen, dass die Emittentin die Zahlung der
Genussrechtszinsen und/oder die Rückzahlung des Genussrechtskapitals an den
Anleger nicht leisten kann und dass der Anleger sein Kapital oder ausstehende
Zinsforderungen teilweise oder ganz verliert.
4.4.3
Eingeschränkte
Übertragbarkeit
der
Vermögensanlage;
Handelbarkeit der Vermögensanlage über eine Börse
keine
Die Übertragung der Genussrechte durch Rechtsgeschäft auf Dritte bedarf der
Zustimmung der Emittentin, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden kann.
Die Genussrechte der Emittentin werden weder an einer deutschen noch an einer
ausländischen Börse gehandelt und ein öffentlicher Handel mit den angebotenen
Genussrechten ist konkret auch nicht vorgesehen.
Es besteht daher das Risiko, dass der Anleger selbst dann, wenn er seine
Vermögensanlage ordentlich kündigt, vor Ablauf der Kündigungsfrist und der dann
laufenden Zahlungsfrist von 30 Werktagen nicht über das eingesetzte Kapital
verfügen kann, weil eine Veräußerung zum gewünschten Zeitpunkt und zum
erwarteten Preis für den Genussrechtsinhaber nicht umsetzbar sein könnte.
4.4.4 Risiko der Fremdfinanzierung der Investition (Fremdfinanzierungsrisiko)
Wenn ein Anleger seinen Anlagebetrag ganz oder teilweise durch Fremdmittel, z. B.
Bankdarlehen, finanziert, erhöht sich mit einer Fremdfinanzierung auch das Risiko
der Kapitalanlage. Der Anleger hat die aufgenommenen Fremdmittel einschließlich
damit verbundener Kosten (z. B. Zinsen, Kreditgebühren) auch dann zurück zu
zahlen, wenn der Anleger also keine oder geringere Auszahlungen auf das
Genusskapital erhält,
z.B. weil ein Totalverlust oder teilweiser Verlust des
gezeichneten Genussrechtskapitals eintritt oder die Emittentin keine oder nur geringe
Zinsen für das Genussrechtskapital zahlen kann oder wenn das Genussrechtskapital
aufgrund des Nachrangs und mangelnder Liquidität der Emittentin teilweise oder
vollständig verloren ist. Der Anleger riskiert bei einer Fremdfinanzierung somit
zusätzlich zu dem Verlust seines Genussrechtskapitals und der Genussrechtszinsen
auch sein weiteres Vermögen, was bis zur Privatinsolvenz des Anlegers führen
könnte. Der Anleger sollte sich daher nur dann zu einer Fremdfinanzierung
entschließen, wenn er diese von der Vermögensanlage unabhängigen
Zahlungsverpflichtungen
wirtschaftlich
tragen
kann.
Denn
bei
einer
Fremdfinanzierung des Genussrechts durch den Anleger bestehen auch im Falle des
Totalverlusts des Genussrechts unverändert die persönlichen Verbindlichkeiten
gegenüber dem Kreditgeber. Sofern er nicht anderweitig zur Rückzahlung und zur
Bedienung des Zinses der eigenen Fremdfinanzierung im Stande ist, ergibt sich
hierdurch ein weitergehender, über den Totalverlust der Anlage des Anlegers
hinausgehender Vermögensverlust des Anlegers, der bis zur (Privat-)Insolvenz des
Anlegers führen kann. Von einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlagen wird vor
diesem Hintergrund ausdrücklich abgeraten.
4.4.5 Ausschüttungsrisiko
Der Anleger ist mit den Genussrechten am wirtschaftlichen Ergebnis der
Unternehmenstätigkeit der Emittentin beteiligt. Die Auszahlung sowie die Höhe der
Ausschüttungen hängen deshalb unmittelbar vom wirtschaftlichen Ergebnis der
Emittentin ab. Reicht die Liquidität der Emittentin zur Zahlung der Zinsen nicht oder
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nicht ganz aus, reduziert sich der auf das jeweilige Geschäftsjahr entfallende
Ausschüttungsbetrag entsprechend. Dies kann bis hin zum Totalverlust der Einlage
des Anlegers führen.
4.4.6 Risiko des Einsatzes von Fremdkapital
Um Marktchancen auszunutzen oder ihre allgemeine Liquiditätslage zu verbessern,
kann die Emittentin unabhängig von der Vermögensanlage Fremdkapital zur
Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit aufnehmen. Sollte sich in diesem Fall die
Fremdkapitalaufnahme nicht in der Erwirtschaftung von Erträgen niederschlagen, die
höher sind, als die zur Rückzahlung und Verzinsung des Fremdkapitals notwendigen
Beträge, beeinträchtigt dies das Ergebnis der Emittentin. Hierdurch bedingt würde
dann ebenfalls das Ergebnis des Genussrechts sinken, insbesondere wegen der
Beteiligung am Ergebnis der Emittentin. Dies kann - etwa wenn das eingesetzte
Fremdkapital vollständig verloren geht - dazu führen, dass die Emittentin ihren
Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht mehr nachkommen kann, und/oder
das Genussrechtskapital infolge einer Verlustbeteiligung angegriffen oder sogar
vollständig aufgezehrt wird und damit ein Totalverlust bei dem Anleger eintritt.
4.4.7 Ausgabe weiterer Vermögensanlagen
Die Emittentin ist berechtigt, weiteres Kapital aufzunehmen, das vorrangig oder
gleichrangig mit den hier angebotenen Genussrechten ist oder ihnen im Rang
vorgeht. Dem Anleger stehen in diesem Fall keine Bezugsrechte zu. Die
Ausschüttungen beziehungsweise die Rückzahlung des Genussrechtskapitals kann
durch die Aufnahme weiteren Kapitals, das im Rang vorgeht oder gleichsteht,
geringer ausfallen. In diesem Fall besteht für den Anleger das Risiko, dass sich die
Zinszahlungen verringern und/oder ausfallen und eine Rückzahlung des
Genussrechtskapitals nicht möglich ist, so dass der Anleger das eingesetzte Kapital
vollständig verliert und auch Zinsansprüche nicht bedient werden könnten.
4.4.8 Inflationsrisiko
Die
Vermögensanlage
gewährt
neben
ihren
Ausschüttungen
keine
Inflationsanpassung und die Rückzahlung des Genussrechtskapitals an den Anleger
ist zum Nennwert des Ausgabebetrags geplant. Es besteht daher das Risiko, dass es
zu einer Minderung des realen Wertes der Ausschüttungs- und Rückzahlungsbeträge
des Genussrechtskapitals kommt. Das Inflationsrisiko bedeutet für den Anleger, dass
bei Rückzahlung seiner Anlage infolge der Geldentwertung die Kaufkraft der
zurückgeführten Geldmittel gegenüber dem Investitionszeitpunkt verringert ist und
dem Anleger auf diese Weise ein Vermögensschaden entsteht.
4.4.9 Kündigungsrechte der Emittentin
Die
Genussrechte
können
von
der
Emittentin
entsprechend
den
Genussrechtbedingungen jederzeit zum 30. September eines Kalenderjahres mit
einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. In diesem Fall endet das
Recht des Anlegers auf eine Genussrechtsverzinsung zum Ende des Kalenderjahres.
Die Ausübung des Kündigungsrechts der Genussrechte durch die Emittentin würde
daher zu einer Reduzierung der an die Anleger zu zahlenden Verzinsung führen. Eine
Kündigung der Genussrechte durch die Emittentin ruft zudem das Risiko hervor, dass
die Anleger die aus der Rückzahlung der Genussrechte vereinnahmten Beträge nur
zu gegenüber dieser Vermögensanlage schlechteren Konditionen in andere
Anlegeformen investieren können, sodass die Anleger auch dadurch - teilweise Geld verlieren könnten.
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4.4.10 Platzierungsrisiko
Sollte die Emittentin das Genussrechtskapital nicht vollständig oder nicht in dem
geplanten Zeitraum einwerben können, besteht das Risiko des Auftretens einer
Liquiditätslücke in den Wintermonaten. Dies könnte sich negativ auf das Ergebnis der
Emittentin auswirken und damit dazu führen, dass die Emittentin die Zinsen nicht
oder nicht ganz an die Anleger zahlen kann. Reicht die Liquidität der Emittentin zur
Zahlung der Zinsen nicht oder nicht ganz aus, reduziert sich der auf das jeweilige
Geschäftsjahr entfallende Ausschüttungsbetrag entsprechend. Dies kann bis hin zum
Totalverlust der Einlage des Anlegers führen.
4.4.11 Risiko abweichender Verwendung
Die Deckung von Zins und Tilgung des Genussrechtskapitals soll aus den Erträgen
erfolgen, die durch die Verwendung des Genussrechtskapitals für die Anlageobjekte
erzielt werden sollen. Das Genussrechtskapital fließt in das Vermögen der Emittentin,
wodurch das Risiko besteht, dass es bei unvorhergesehenen Entwicklungen neben
der geplanten Verwendung auch anderweitig eingesetzt wird. In diesem Fall, also bei
der nicht vollständigen Verwendung des Genussrechtskapitals für die Anlageobjekte,
könnten die geplanten Erträge zur Deckung von Zins und Tilgung des
Genussrechtskapitals nicht oder nur unvollständig erzielt werden. Dies könnte dazu
führen, dass die Emittentin die Zinsen nicht oder nicht ganz an die Anleger zahlen
kann und/oder sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin
auswirken. Reicht die Liquidität der Emittentin zur Zahlung der Zinsen nicht oder nicht
ganz aus, reduziert sich der auf das jeweilige Geschäftsjahr entfallende
Ausschüttungsbetrag entsprechend. Dies kann bis hin zum Totalverlust der Einlage
des Anlegers führen.
4.5 Risiken bezüglich der Emittentin
4.5.1 Risiko von Liquiditätsengpässen (Liquiditätsrisiko)
Die Emittentin unterliegt im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit laufenden
Zahlungspflichten. Hierzu zählen etwa Forderungen aus Lieferung und Leistung
gegen die Emittentin oder auch zu einem nicht unwesentlichen Anteil die Zahlung von
Löhnen und Gehältern für die Mitarbeiter der Emittentin. Darüber hinaus unterliegt die
Emittentin laufenden Verpflichtungen im Rahmen der Fremdfinanzierung ihrer
Geschäftstätigkeit, die sich insbesondere in der Pflicht zur Rückführung von Darlehen
und Kreditlinien sowie der Bedienung der Zinsforderungen hieraus niederschlägt.
Hierzu gehört auch die Pflicht der Emittentin, das Genussrecht den Anlegern bei
Fälligkeit zum Nennbetrag zurückzuzahlen, die ggf. fällige Gewinnbeteiligung des
Genussrechts zu liquidieren.
Die Bedienung von derlei Forderungen finanziert die Emittentin aus den Umsätzen,
die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erzielt. Dies birgt Risiken für den Anleger,
da die Zahlungsfähigkeit der Emittentin bei Fälligkeit des Genussrechtskapitals
beziehungsweise bei Fälligkeit einer etwaigen Gewinnbeteiligung gewissen
Unwägbarkeiten unterliegt. Einerseits setzt die laufende Zahlungsfähigkeit ein
effektives und risikobedachtes Forderungsmanagement der Emittentin voraus.
Andererseits hängt die Emittentin somit auch bereits von der (rechtzeitigen)
Zahlungsfähigkeit Dritter ab, gegenüber denen ihr ein Forderungsrecht zusteht. Sollte
es im Rahmen dieser Faktoren zu Problemen kommen, so können diese einen
Liquiditätsengpass der Emittentin bewirken. Wenn es der Emittentin in einer solchen
Situation nicht möglich ist, kurzfristig anderweitig Kapital zur Zwischenfinanzierung
aufzunehmen, mit dem sie ihre eigenen Zahlungsverpflichtungen befriedigen kann, so
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kann dies dazu führen, dass die Emittentin Zahlungsverpflichtungen nicht direkt bei
Fälligkeit, nicht ausreichend oder sogar gar nicht nachkommen kann. Laut des
Investitionsplans der Emittentin benötigt diese EUR 1,5 Mio. Bankkredite. Die
vorstehend beschriebenen Liquiditätsengpässe können - etwa in Folge des Ausfalls
großer Forderungen gegenüber Kunden - bis zur Insolvenz der Emittentin und damit
zu einem Totalverlust des Genussrechtskapitals des Anlegers und der Zinsansprüche
führen.
4.5.2 Risiken durch Wetter,
Schifffahrtssperren führen
Umwelteinflüsse
oder
Ereignisse,
die
zu
Die Emittentin erzielt ihre wesentlichen Umsatzerlöse als Saisonbetrieb in den
Sommermonaten. Lange Winter und verregnete Sommer können sich negativ auf das
Geschäft der Emittentin auswirken. Die Emittentin könnte nicht in der Lage sein, in
ausreichendem
Umfang
wetterunabhängige
Angebote
anzubieten
und
Vorausbuchungen durch Reiseveranstalter, welche der Emittentin mehr Sicherheit
geben, zu erhöhen. Hinzu kommen Risiken aufgrund Hoch- oder Niedrigwasser
sowie durch Schifffahrtssperren (z. B. aufgrund von Havarien), welche zu
Umsatzausfällen führen können. Sämtliche der vorstehend benannten Faktoren
könnten (einzeln oder gemeinsam) dazu führen, dass die Emittentin nicht in der Lage
ist, die Zinsen und die Einlagen der Anleger - ganz oder teilweise - an die Anleger
(zurück) zu zahlen. Dies kann bis hin zum Totalverlust der Einlage des Anlegers
führen.
4.5.3 Risiko steigender Brennstoffkosten
Grundsätzlich stellen die volatilen Brennstoffpreise ein erhebliches Ergebnis- und
Liquiditätsrisiko dar. Vor allem durch Spekulationen kommt es zu unmittelbaren und
überzogenen Preissprüngen im Ölpreis. Schwankungen des Euro/US-DollarWechselkurses können ebenfalls negativen Einfluss auf die Treibstoffpreise haben.
Preissteigerungen können erhebliche negative Auswirkungen auf die Ertragslage der
Emittentin haben, sofern es der Emittentin nicht möglich sein sollte, die gestiegenen
Kosten an ihre Kunden weiterzugeben oder anderweitig zu kompensieren. In Zeiten
fallender Preise könnte es der Emittentin umgekehrt nicht vollständig gelingen von
solchen Preisrückgängen für Brennstoffe zu profitieren, weil das Risiko besteht, dass
die Minderung des Risikos steigender Brennstoffpreise durch unterschiedliche
Maßnahmen, wie beispielsweise durch den Abschluss langfristiger Verträge oder
durch Hedging nicht gelingt.
Sämtliche der vorstehend benannten Faktoren könnten (einzeln oder gemeinsam)
dazu führen, dass die Emittentin nicht in der Lage ist, die Zinsen und die Einlagen der
Anleger - ganz oder teilweise - an die Anleger (zurück) zu zahlen. Dies kann bis hin
zum Totalverlust der Einlage des Anlegers führen.
4.6 Marktbezogene Risiken
4.6.1 Risiken insbesondere aus schwankendem Passagieraufkommen
Das Passagieraufkommen der Emittentin unterliegt häufigen Schwankungen.
Faktoren für niedriges / hohes Passieraufkommen sind insbesondere die Beliebtheit
der auf dem Markt angebotenen Programme, der Wettbewerb mit anderen
Freizeitanbietern sowie die Konjunktur im In- und Ausland.
Es besteht das Risiko, dass es der Emittentin nicht gelingt, rechtzeitig mit
differenzierten Preisstrategien, neuen Angeboten und intensiver Pflege bestehender
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Kundenbeziehungen dem Auftreten eines niedrigen Passagieraufkommens entgegen
zu wirken.
Auch könnte es der Emittentin nicht gelingen, ihre Kontakte mit internationalen
Reiseveranstaltern zuverlässig so zu nutzen, dass sichergestellt ist, dass die Reisen
der Veranstalter die Fahrtgebiete der Emittentin beinhalten und möglichst durch
Aufnahme einer Schifffahrt mit der Emittentin in ihr Angebot ein höheres
Passagieraufkommen sichern. Um die Kontakte zu pflegen und neue Kontakte zu
knüpfen, besucht die Emittentin jährlich bis zu 25 Workshops und
Wiederverkaufsmessen weltweit. Dennoch besteht das Risiko, dass internationale
Reiseveranstalter ihre Präferenzen ändern und entweder zu Wettbewerbern der
Emittentin wechseln oder ganz andere Attraktionen anbieten.
Sämtliche der vorstehend benannten Faktoren könnten (einzeln oder gemeinsam)
dazu führen, dass die Emittentin nicht in der Lage ist, die Zinsen und die Einlagen der
Anleger - ganz oder teilweise - an die Anleger (zurück) zu zahlen. Dies kann bis hin
zum Totalverlust der Einlage des Anlegers führen.
4.6.2 Risiko nachteiliger Auswirkungen des Wettbewerbs, insbesondere aus
dem Markteintritt neuer Wettbewerber
Bestehender und zunehmender Wettbewerb im Bereich des deutschen Touristik- und
Freizeitmarktes könnte insbesondere zu Preisreduzierungen, verminderten
Umsatzerlösen und Gewinnspannen führen.
Zu den gegenwärtigen und potenziellen Wettbewerbern gehören Unternehmen mit
teilweise erheblichen finanziellen, technischen und personellen Ressourcen und
einem großen Marktanteil. Es ist nicht auszuschließen, dass neue Wettbewerber in
den Markt eintreten und in kurzer Zeit Marktanteile gewinnen könnten. Es ist nicht
gewährleistet, dass die Emittentin sich in dem gegenwärtig und künftig zunehmenden
Wettbewerb erfolgreich behaupten kann. Wettbewerber könnten auch in der Lage
sein, schneller als die Emittentin auf neue oder sich verändernde Verhältnisse am
Markt zu reagieren, umfassendere und kostenintensivere Vermarktungsaktivitäten
und eine aggressivere Preispolitik zu betreiben sowie den Kunden günstigere
Bedingungen zu bieten als die Emittentin. Es kann nicht ausgeschlossen werden,
dass Wettbewerber Produkte oder Dienstleistungen entwickeln und anbieten, die den
von der Emittentin angebotenen Produkten oder Dienstleistungen überlegen sind
oder eine größere Marktakzeptanz erreichen.
Sämtliche der vorstehend benannten Faktoren könnten (einzeln oder gemeinsam)
dazu führen, dass die Emittentin nicht in der Lage ist, die Zinsen und die Einlagen der
Anleger - ganz oder teilweise - an die Anleger (zurück) zu zahlen. Dies kann bis hin
zum Totalverlust der Einlage des Anlegers führen.
4.6.3 Risiken aus geänderten technischen Regeln
Von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Straßburg wird die sogenannte
Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RSchUO) herausgegeben, in der alle
technischen Regeln enthalten sind. Diese werden in deutsches Recht übertragen. Es
geht dabei unter anderem um schiffbauliche Anforderungen, Untersuchungsverfahren
und Erteilen von Schiffsattesten. Bei der Novellierung des Kapitals 15 der RSchUO
wurden mehrere Bestimmungen für Fahrgastschiffe geändert. Diese neuen
Anforderungen waren bei der Emittentin zum Teil bereits erfüllt oder ließen sich in
einem vertretbaren Kostenrahmen realisieren. Es müssen jedoch auch Maßnahmen
verwirklicht werden, die zu einer Belastung der Liquiditäts- und Ertragslage führen.
Spätestens bei Erneuerung des Schiffsattests nach dem 1. Januar 2015 müssen zwei
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redundante Antriebssysteme vorhanden sein. Wenn bereits im Jahr 2014 eine
Verlängerung des Schiffsattests beantragt wird, ist dieser Punkt erst im Jahr 2019 zu
erfüllen. Das zweite unabhängige Antriebssystem muss so ausgelegt werden, dass
eine Mindestgeschwindigkeit von 6,5 km/Stunde erreicht wird. Für das Radmotorschiff
Goethe wird diese neue Anforderung nach der zum Saisonbeginn 2009 erfolgten
Umrüstung auf einen diesel-hydraulischen Antrieb bereits erfüllt. Das gilt auch für MS
RheinEnergie und MS RheinFantasie. Bei den übrigen Schiffen werden aus heutiger
Sicht neue Bugpropeller eingebaut werden können, um die Anforderungen zu
erfüllen.
Auch allgemeiner könnten sich die Anforderungen, die an Unternehmen, die im
Touristik- und Freizeitmarkt in der Schifffahrt tätig sind ändern und die Emittentin
könnte nicht in der Lage sein, diese geänderten Anforderungen zu erfüllen.
Sämtliche der vorstehend benannten Faktoren könnten (einzeln oder gemeinsam)
dazu führen, dass die Emittentin nicht in der Lage ist, die Zinsen und die Einlagen der
Anleger - ganz oder teilweise - an die Anleger (zurück) zu zahlen. Dies kann bis hin
zum Totalverlust der Einlage des Anlegers führen.
Weitere wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken existieren nach
Kenntnis der Anbieterin nicht.
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5. Die KD-Genussrechte
5.1 Rechtsgrundlage der Vermögensanlage
Rechtsgrundlage der Vermögensanlage ist die Beschlussfassung des Vorstands der
Emittentin vom 2. August 2013 zur Ausgabe von Genussrechten. Der Aufsichtsrat der
Emittentin hat der Ausgabe der angebotenen Vermögensanlage mit Beschluss vom
16. August 2013 zugestimmt. Maßgeblich für die rechtlichen Grundlagen der
Genussrechte sind die Genussrechtsbedingungen, die in diesem Verkaufsprospekt
abgedruckt sind. Die Emittentin hat die Genussrechtsbedingungen so ausgestaltet,
dass das Genussrechtskapital bei ihr als Fremdkapital bilanziert werden kann. Zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Emittentin EUR 0,00 des
Genussrechtskapitals ausgegeben.
5.2 Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage
Art der angebotenen Vermögensanlage: unverbriefte Namens-Genussrechte.
Anzahl der angebotenen Anteile: 3.000.
Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage: EUR 1,5 Millionen. Erwerbspreis:
Jeweilige Zeichnungssumme der Anleger, die Mindestzeichnungssumme beläuft sich
auf EUR 500,00; weitere Erhöhungen sind in Schritten von EUR 500,00 möglich.
5.3 Angebot der Vermögensanlage nur in Deutschland
Die Vermögensanlage wird ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland
angeboten. Es werden keine Genussrechte aus dieser Genussrechtsemission in
anderen Staaten angeboten.
5.4 Die für die Zeichnung oder den Erwerb der Vermögensanlage vorgesehene
Frist; Ende der Zeichnungsfrist
Das öffentliche Angebot der vorliegenden Vermögensanlage beginnt einen Werktag
nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes. Die Emittentin kann das Angebot
jederzeit ohne Angabe von Gründen nach ihrem freien Ermessen vorzeitig
beenden. Die Zeichnungsfrist für die vorliegende Vermögensanlage endet jedoch
spätestens mit vollständiger Zeichnung des gesamten Genussrechtskapitals in Höhe
von EUR 1.500.000,00.
5.5 Die Hauptmerkmale der Anteile der Anleger
Die Anteile der zukünftig beitretenden Anleger weisen folgende Hauptmerkmale, das
heißt folgende Rechte und Pflichten, auf:
-
nach erfolgter Zeichnung die Pflicht zur Einzahlung des Genussrechtskapitals
auf das angegebene Konto der Emittentin innerhalb von 10 Tagen nach
Zugang der Annahmeerklärung;
-
das Recht, die abgegebene Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen;
-
das Recht auf eine Verzinsung in Höhe von 3,5% jährlich bezogen auf den
Nennwert des Genussrechtskapitals. Im Jahr der Einzahlung des
Genussrechtskapitals werden die Zinsen zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der
Gutschrift des jeweils eingezahlten Betrags auf dem Konto der Emittentin
verzinst; die Genussrechtsverzinsung für jedes Kalenderjahr ist jeweils
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innerhalb der ersten 5 Werktage des jeweils folgenden Kalenderjahres zur
Auszahlung fällig; auf die angefallenen Kapitalerträge ist Kapitalertragssteuer
sowie Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zu zahlen;
-
das Recht auf Kündigung der Genussrechtsbeteiligung zum 30. September
eines jeden Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten;
-
bei wirksamer Kündigung, jedoch vorbehaltlich des qualifizierten
Rangrücktritts, das Recht auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals zum
Nennwert innerhalb von 30 Werktagen nach dem Stichtag, zu dem die
Kündigung wirksam wird;
-
die Übertragung der Genussrechte durch Rechtsgeschäft auf Dritte bedarf der
Zustimmung der Emittentin, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden
kann; eine Vererbung oder eine Übertragung durch Rechtsgeschäft von Todes
wegen ist zulässig;
-
das Recht auf Bekanntgabe der geprüften Jahres- und Konzernabschlüsse
der Emittentin über die Internetseite www.k-d.com/de/genussrechte nach
Maßgabe der Genussrechtbedingungen;
-
die Forderungen aus den Genussrechten der Emittentin treten gegenüber
allen anderen Ansprüchen von Gläubigern der Emittentin im Rang zurück;
zudem besteht für die Anleger die Pflicht, ihre nachrangigen Ansprüche
gegenüber der Emittentin solange nicht geltend zu machen, wie deren
Befriedigung einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei der
Emittentin herbeiführen würde;
-
im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin sind die Ansprüche
der Anleger erst nach vollständiger Bedienung aller nicht nachrangigen
Gläubiger zu erfüllen,
-
es besteht keine über die Nominaleinlage hinausgehende Nachschusspflicht
für den Anleger;
-
der Anleger hat die Pflicht, seine bei Zeichnung angegebenen Daten im Falle
von Änderungen jeweils unverzüglich zu aktualisieren.
5.6 Hauptmerkmale der Anteile der Gesellschafter des Emittenten zum
Zeitpunkt
der
Prospektaufstellung;
abweichende
Rechte
der
Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung;
Ansprüche ehemaliger Gesellschafter
Die Hauptmerkmale der Anteile der Gesellschafter der Emittentin zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung (nachfolgend auch „Aktionäre“), d.h. deren
Rechte und Pflichten, sind die folgenden:
Die Aktionäre haben die Pflicht, ihre Einlage auf die von ihnen gezeichneten
Aktien zu leisten. Außerdem treffen die Aktionäre bestimmte gesetzliche
Anzeigepflichten in Bezug auf ihren Anteilsbesitz.
Die Anteile der Aktionäre verkörpern Gesellschafterrechte und Mitwirkungs-,
Stimm- und Kontrollrechte. Die Aktionäre verfügen im Rahmen der für sie
geltenden Satzung der Emittentin insbesondere über das Recht der
Beschlussfassung in Hauptversammlungen der Emittentin, insbesondere die
Hauptgesellschafterin Premicon Beteiligungs GmbH kann insoweit das
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operative Geschäft und damit das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin
beeinflussen. Die Aktionäre haben Rechte an den Vermögensgegenständen
und Rechten der Emittentin und sind am Liquidationserlös der Emittentin
beteiligt. Sie sind darüber hinaus an den stillen Reserven der Emittentin
beteiligt.
Die Rechte der Aktionäre weichen vollständig von den vorstehend unter
Punkt 5.5 beschriebenen Rechten der Anleger ab. Es bestehen für die
Aktionäre keine Rechte aus dem angebotenen Genussrecht.
Ehemaligen Gesellschaftern der Emittentin stehen keine Ansprüche aus ihrer
Beteiligung an der Emittentin zu.
5.7 Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögenslage
5.7.1 Allgemeiner Hinweis
Nachstehend werden die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der
Vermögenslage dargestellt.
Die folgende Darstellung stellt keine steuerliche Beratung dar und darf
keinesfalls als abschließend im Hinblick auf sämtliche im Zusammenhang mit
der Genussrechtsemission stehenden steuerlichen Sachverhalte verstanden
werden. Potenziellen Erwerbern von Genussrechten wird deshalb dringend
geraten, den Rat eines persönlichen steuerlichen Beraters im Hinblick auf die
individuellen steuerlichen Auswirkungen einer Zeichnung der Genussrechte
einzuholen.
Die nachfolgenden Angaben beruhen auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
geltenden
Steuergesetzen,
der
veröffentlichten
Rechtsprechung
des
Bundesfinanzhofes sowie der Finanzgerichte und den veröffentlichten
Verwaltungsanweisungen. Sowohl die maßgeblichen steuerlichen Gesetze als auch
die Anwendung dieser Gesetze durch die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung
können sich während der Dauer einer Beteiligung am Genussrechtskapital ändern.
Diese Änderungen können Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis der
Emittentin und/oder der Anleger haben und auch rückwirkend eintreten, weshalb
abschließende Aussagen über die steuerliche Behandlung der Beteiligung am
Genussrechtskapital nicht getroffen werden können. Die Emittentin kann daher
gegenüber dem Anleger eine Haftung für den Eintritt in diesem Verkaufsprospekt
beschriebenen steuerlichen Folgen nicht übernehmen.
Die nachfolgende Darstellung befasst sich ausschließlich mit möglichen steuerlichen
Konsequenzen für natürliche Personen, die die Beteiligung am Genussrechtskapital
nicht in einem Betriebsvermögen halten, und die nur in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtig sind. Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen (- infolge von
Umzügen von Anlegern oder sonst ausnahmsweise – etwa bei Körperschaften oder
bei im Ausland ansässigen natürlichen Personen), können die nachfolgend
beschriebenen steuerlichen Konsequenzen nicht oder in anderer Form eintreten.
Bei den Einkünften aus der vorliegenden Genussrechtsemission handelt es sich um
Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie unterliegen der Steuergesetzgebung der
Bundesrepublik Deutschland.
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5.7.2 Einkommensteuer
Die Genussrechtszinsen sowie ein eventueller Veräußerungsgewinn bei Übertragung
der Genussrechte sind im Rahmen der Abgeltungssteuer steuerpflichtig. Die Erträge
aus den Genussrechten unterliegen der zum 1. Januar 2009 eingeführten
Abgeltungssteuer. Die Emittentin ist bei Auszahlung bzw. Gutschrift der
Genussrechtszinsen verpflichtet, die anfallende Abgeltungssteuer in Form von
Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zuzüglich des Solidaritätszuschlages in Höhe
von 5,5% der Kapitalertragsteuer sowie ggf. Kirchensteuer im Wege des
Vorwegabzuges an das Betriebsstättenfinanzamt der Emittentin abzuführen. Der an
die Anleger auszuzahlende bzw. gutzuschreibende Betrag reduziert sich somit um
den Steuerabzug.
Ab dem 1. Januar 2014 gilt ein automatisiertes Verfahren für den
Kirchensteuerabzug.
Soweit
der
Emittentin
nicht
bekannt,
wird
die
Konfessionszugehörigkeit des Anlegers vom Bundeszentralamt für Steuern zum
Abruf zur Verfügung gestellt. Auch ohne Antrag des Anlegers ist die Emittentin dann
verpflichtet, die Kirchensteuer im Rahmen des Kapitalertragsteuereinbehalts an das
Finanzamt abzuführen. Aus Datenschutzgründen erhält die Emittentin vom
Bundeszentralamt für Steuern keine offene, transparente Information über die
konkrete Religionszugehörigkeit des Anlegers, sondern einen abstrakten Code, der
die Abführung der Kirchensteuer ermöglicht. Die Emittentin kündigt jedem Anleger
den Abruf der Konfessionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern
rechtzeitig an. Der Anleger hat dann die Möglichkeit, unter Angabe seiner
Steueridentifikationsnummer den Abruf seiner Kirchensteuermerkmale beim
Bundeszentralamt für Steuern sperren zu lassen (sog. Sperrvermerk). In diesem Fall
teilt das Bundeszentralamt für Steuern der Emittentin einen neutralen Wert
(Nullwert) mit. Die Emittentin ist dann verpflichtet, die bei ihr vorhandenen Daten zur
Religionszugehörigkeit des Anlegers unverzüglich zu löschen. Der Anleger ist in
diesem Fall zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung zum Zwecke der
Veranlagung zur Kirchensteuer verpflichtet.
Liegt der persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers unter 25%, ist die
Emittentin dennoch verpflichtet, Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zzgl.
Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer abzuführen. Der Anleger kann sich in
diesem Fall den zu viel gezahlten Betrag jedoch durch die Abgabe einer
Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstatten lassen.
Es ist zu beachten, dass Kosten, die bei dem Anleger im Zusammenhang mit seiner
Beteiligung am Genussrechtskapital persönlich entstehen (z. B. Zinsen bei
Fremdfinanzierung seiner Genussrechtsanlage), vom Anleger steuerlich nicht als
Werbungskosten geltend gemacht werden können, da seit Einführung der
Abgeltungssteuer nicht mehr die tatsächlich angefallenen Werbungskosten, sondern
nur noch der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von EUR 801,00 (Einzelpersonen) bzw.
EUR 1.602,00 (zusammen veranlagte Eheleute) berücksichtigt wird.
5.7.3 Übernahme von Steuern für den Anleger
Da die Emittentin kein Kreditinstitut ist, können Freistellungsaufträge und
Nichtveranlagungsbescheinigungen nicht berücksichtigt werden. Über die Abführung
der Kapitalertragssteuer, des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer
hinaus übernimmt weder die Emittentin und nach Kenntnis der Emittentin auch keine
andere Person die Zahlung weiterer Steuern für den Anleger.
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5.7.4 Umsatzsteuer
Der Anleger begründet durch das bloße Erwerben und Halten von Genussrechten für
sich allein noch nicht die Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG.
Unternehmerische Betätigung in diesem Sinne könnte aber dann vorliegen, wenn
jemand durch geschäftsmäßigen An- und Verkauf von Genussrechten wie ein
Händler auftritt und damit eine nachhaltige, auf Einnahmeerzielung gerichtete
Tätigkeit ausübt. In der Regel ist diese Voraussetzung nicht erfüllt; das Erwerben und
Halten
der
Genussrechte
findet
im
nicht
unternehmerischen
Vermögensverwaltungsbereich statt, der umsatzsteuerlich nicht von Bedeutung ist.
5.7.5 Gewerbesteuer
Der Erwerb und die Verwaltung der Genussrechte ist vermögensverwaltende
Tätigkeit. Die Vermögensverwaltung ist keine gewerbliche Tätigkeit und unterliegt
daher nicht der Gewerbesteuer. Dementsprechend werden die laufenden Erträge und
die Veräußerungsgewinne nicht mit Gewerbesteuer belastet.
5.7.6 Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Übertragung von Vermögen von Todes wegen (Erbschaft) oder unter Lebenden
(Schenkung) unterliegt grundsätzlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der Anfall
und die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer hängen in erster Linie von der
Höhe der Vermögensübertragung, dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw.
Schenker und der Höhe des für den Erwerber anzuwendenden Freibetrages ab.
5.7.7 Steuerbescheinigung
Die Emittentin wird den Genussrechtsinhabern auf Antrag jeweils eine
Steuerbescheinigung zukommen lassen, in der die abgeführten Beträge der
Kapitalertragssteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer ausgewiesen
werden.
5.8 Stellen, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder
Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen des Publikums entgegennehmen
Die Genussrechte können ausschließlich unmittelbar bei der Emittentin über die
Internetseite www.k-d.com/de/genussrechte erworben werden. Diese Internetseite gilt
somit als „Anschrift“ der Stelle im Sinne von § 4 Satz 1 Nr. 6 VermVerkProspV, die
Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen gerichtete Willenserklärungen des
Publikums entgegennimmt.
5.9 Elektronische Zeichnung und Vertragsschluss
Genussrechte können von Anlegern, die volljährige deutsche Staatsbürger mit
Wohnsitz
in
Deutschland
oder
inländische
Körperschaften
und
Personengesellschaften mit Sitz in Deutschland sind, durch elektronische Zeichnung
der Genussrechte auf der Internetseite www.k-d.com/de/genussrechte und Annahme
der
Zeichnung durch die Emittentin erworben werden. Für die Zeichnung ist
erforderlich, dass der Anleger das elektronische Zeichnungsformular unter
www.k-d.com/de/genussrechte vollständig und richtig ausfüllt, insbesondere ein
Konto bei einem
inländischen Kreditinstitut zur Entgegennahme von Zahlungen
der Emittentin mitteilt. Die Zeichnung ist ausschließlich unter eigenem Namen
gestattet. Der Anleger ist verpflichtet, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß
einzugeben. Mehrfache Zeichnung ist möglich. Der Anleger registriert sich durch das
Ausfüllen des Zeichnungsformulars gleichzeitig für ein Kundenkonto der Emittentin.
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Indem der Anleger auf der Internetseite www.k-d.com/de/genussrechte den
„zahlungspflichtig kaufen“-Button anklickt, gibt er ein verbindliches Angebot auf
Abschluss eines Zeichnungsvertrages zum Erwerb der Genussrechte der Emittentin
ab. Im Anschluss erhält der Anleger eine SMS-TAN (über Short Message
Service übermittelte Transaktionsnummer) an die von ihm angegebene
Mobilfunknummer. Nach korrekter Eingabe der SMS-TAN erhält der Anleger eine
automatische Bestätigungs-E-Mail mit allen Informationen zu dem Angebot des
Anlegers, den Genussrechtsbedingungen, der Belehrung über das Verbrauchern
zustehende Widerrufsrecht und einem Bestätigungslink. Mit Anklicken des
Bestätigungslinks erklärt der Anleger, eine Übersicht über seine bei Zeichnung
angegebenen Daten, die Genussrechtsbedingungen, die Widerrufs- und die
Widerrufsfolgenbelehrung und die Datenschutzerklärung erhalten zu haben. Er
bestätigt ebenfalls, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er den Verkaufsprospekt
einschließlich eventueller Nachträge jederzeit kostenlos bei der Emittentin unter der
Anschrift: KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG, Frankenwerft 35,
50667 Köln, und unter www.k-d.com/de/genussrechte anfordern kann.
Nach erfolgreichem Anklicken des Bestätigungslinks in der Bestätigungs-E-Mail
nimmt die Emittentin das Angebot des Anlegers – sofern der Zeichnungsbetrag
EUR 30.000,00 nicht überschreitet (sofern der Betrag von EUR 30.000,00
überschritten wird, erfolgt eine Annahme nur nach individueller Einzelfallprüfung und
nicht automatisiert wie in den Fällen von bis zu EUR 30.000,00) – durch Mitteilung in
einer zweiten E-Mail an und es kommt ein Zeichnungsvertrag mit der KÖLNDÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG, Frankenwerft 35, 50667 Köln,
Handelregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 10959, vertreten durch ihren Vorstand,
die Herren Klaus Hadeler und Norbert Schmitz, USt-Id gem. § 27a UStG: DE
122780510, zustande. Mit Annahme der Zeichnung durch die Emittentin erhält der
Anleger seine persönliche Genussrechtsnummer. Nach Annahme der Zeichnung
nimmt die Emittentin den Anleger namentlich mit der Einlage in das
Genussrechtsregister auf.
Die Annahmeerklärung der Emittentin steht unter der aufschiebenden Bedingung,
dass der Anleger das gezeichnete Genussrechtskapital an die Emittentin zahlt.
Die Zeichnungserklärungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der
Emittentin angenommen. Im Falle eines Überhangs am Tage der Schließung des
Angebots erfolgt die Zuteilung der Genussrechte an die Anleger per Losverfahren.
Ein Anspruch auf Abschluss des Zeichnungsvertrages besteht nicht.
5.10 Erwerbspreis für die Vermögensanlage und Mindestzeichnungssumme
Der Erwerbspreis der Genussrechte entspricht der jeweiligen Zeichnungssumme des
Anlegers. Die Mindestzeichnungssumme je Anleger beträgt EUR 500,00. Höhere
Zeichnungen sind in Schritten von je EUR 500,00 möglich. Zeichnungen, die einen
Betrag in Höhe von EUR 30.000,00 übersteigen, wird die Emittentin
nur
nach
individueller Einzelfallprüfung annehmen.
Für die Zeichnungen gelten keine Höchstbeträge je Anleger. Allerdings behält sich
die Emittentin vor, im Einzelfall zu prüfen, ob sie Zeichnungen über EUR 30.000,00
annimmt. Der Gesamtbetrag der Emission ist jedoch auf EUR 1,5 Millionen begrenzt.
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5.11 Einzelheiten der Zahlung des Zeichnungs- oder Erwerbspreises,
insbesondere Kontoverbindung
Sofern der Anleger die Emittentin nicht zum Einzug durch Lastschrift ermächtigt hat,
muss die Einzahlung des Genussrechtskapitals auf das folgende Konto der
Emittentin erfolgen:
Begünstigter:
KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
Bank:
Bankhaus Lampe KG, Düsseldorf
Bankleitzahl:
480 20151
Kontonummer:
20279021
IBAN:
DE03 4802 0151 0020 2790 21
BIC:
LAMPDEDDXXX (Bielefeld)
Bei jeder Einzahlung sind Genussrechtsnummer, Name und Wohnort des Anlegers
anzugeben. Die Genussrechtsnummer wird dem Anleger von der Emittentin
zusammen mit der Annahmeerklärung seiner Zeichnung in der E-Mail über die
Bestätigung des Abschlusses des Genussrechtsvertrages mitgeteilt. Der mit der
Zeichnung übernommene Betrag muss innerhalb von zehn Tagen nach Annahme der
Zeichnungserklärung auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein.
Bei Ermächtigung zum Einzug durch Lastschrift sollte der Anleger mit seinem
kontoführenden Institut klären, ob ein solcher Einzug, insbesondere der Höhe nach,
beschränkt ist. Für Rücklastschriften ist der Anleger verantwortlich.
Ein weiterer Erwerb von Genussrechten ist durch erneute elektronische Zeichnungen
und Einzahlung des gewünschten Betrages auf das Konto der Emittentin möglich.
Der Einlagebetrag muss durch EUR 500,00 teilbar sein.
5.12 Möglichkeit, die Zeichnung oder den Erwerb der Vermögensanlage vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen
Die Emittentin kann die Zeichnung jederzeit ohne Angabe von Gründen nach freiem
Ermessen vorzeitig schließen.
Die Zeichnungserklärungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der
Emittentin angenommen. Im Falle eines Überhangs am Tage der Schließung des
Angebots erfolgt die Zuteilung der Genussrechte an die Anleger per Losverfahren.
Gerät der Anleger mit der Einzahlung mehr als eine Woche in Verzug, so kann die
Emittentin nach Fristsetzung von der Zeichnung zurücktreten. Anstelle des Rücktritts
von der Zeichnung ist die Emittentin berechtigt, die Einlage des in Verzug geratenen
Anlegers unter Beachtung der Mindesteinlage von EUR 500,00 auf den bereits
geleisteten Betrag herabzusetzen.
Weitere Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen,
Anteile oder Beteiligungen zu kürzen, bestehen nicht.
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5.13 Eingeschränkte Übertragbarkeit der Vermögensanlage; keine Handelbarkeit der Vermögensanlage über eine Börse
Die Genussrechte können durch Abtretung übertragen werden. Die Übertragung der
Genussrechte durch Abtretung bedarf der Zustimmung der Emittentin, die nur aus
wichtigem Grund versagt werden kann. Eine Übertragung im Wege der
Gesamtrechtsnachfolge, etwa im Falle der Vererbung oder eine Übertragung durch
Rechtsgeschäft von Todes wegen ist jedoch ohne Zustimmung der Emittentin
zulässig. Im Erbfall ist die Übertragung der Emittentin durch Vorlage eines Erbscheins
oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie im Einzelfall sonstiger geeigneter
Unterlagen nachzuweisen. Die Genussrechte der Emittentin werden weder an einer
deutschen noch an einer ausländischen Börse gehandelt, und sind damit nicht frei
handelbar.
5.14 Verzinsung des Genussrechtskapitals
Die Emittentin zahlt den Anlegern eine feste und von ihrem Ergebnis unabhängige
Genussrechtsverzinsung von 3,5% bezogen auf den Nennwert des
Genussrechtskapitals je Geschäftsjahr ab dem Tag, der auf die Wertstellung der
jeweiligen Einzahlung auf dem Konto der Emittentin folgt. Auch im Jahr der
Einzahlung des Genussrechtskapitals zahlt die Emittentin daher zeitanteilig
Genussrechtszinsen für das laufende Geschäftsjahr.
5.15 Qualifizierter Rangrücktritt, Behandlung der Genussrechte im Falle der
Insolvenz und der Auflösung der Emittentin; keine Nachschusspflicht der
Anleger
Die Ansprüche der Anleger auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals sowie auf
Zahlung der Genussrechtszinsen treten gegenüber allen gegenwärtigen und
zukünftigen Ansprüchen von nicht nachrangigen Gläubigern der Emittentin zurück.
Die Anleger verpflichten sich nach Maßgabe der Genussrechtsbedingungen, ihre
nachrangigen Forderungen gegenüber der Emittentin soweit und solange nicht
geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Erfüllung der Nachrangforderung einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Sinn der §§ 16
InsO bei der Emittentin herbeiführen würde. Im Fall der Insolvenz der Emittentin sind
Nachrangforderungen erst nach vollständiger Erfüllung sämtlicher Forderungen nicht
nachrangiger Gläubiger, zu erfüllen.
Für den Fall, dass aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts Ansprüche der Anleger
aus ihren Genussrechten zunächst nicht bedient werden konnten, werden Zahlungen,
soweit sie wieder möglich sind, zunächst auf die Ansprüche auf Rückzahlung des
Genussrechtskapitals geleistet, bevor Zahlungen auf Genussrechtszinsen nachgeholt
werden.
Sofern der Anleger aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts nachrangige
Forderungen nicht geltend machen konnte, zahlt die Emittentin an den Anleger nach
Beendigung des qualifizierten Rangrücktritts auf die Nachrangforderungen Zinsen in
Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach § 247 Abs.
1 BGB für den Zeitraum zwischen Beginn und Ende des qualifizierten Rangrücktritts.
Eine über die Nominaleinlage hinausgehende Nachschusspflicht der Anleger besteht
nicht.
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5.16 Auszahlung von Genussrechtzinsen
Die Genussrechtszinsen für den Zeitraum vom 01.10. bis 30.09. eines jeden Jahres
sind jeweils innerhalb von 5 Werktagen nach dem Stichtag zur Auszahlung fällig.
Es ist zu beachten, dass die Emittentin verpflichtet ist, auf die angefallene
Genussrechtsverzinsung Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zzgl. 5,5%
Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abzuführen. Somit
wird nur der nach dem Steuerabzug verbleibende Betrag ausgezahlt.
Bei Auszahlung der Genussrechtszinsen erhalten die Anleger eine Bescheinigung
über ausgezahlte Genussrechtszinsen sowie einbehaltene Kapitalertragsteuer zzgl.
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer nach den steuerlichen Vorschriften.
5.17 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit der Genussrechte ist grundsätzlich unbestimmt.
Eine Kündigung ist sowohl für den einzelnen Anleger als auch für die Emittentin (für
einzelne oder alle Genussrechte) zum 30. September eines jeden Kalenderjahres
jeweils mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Die Kündigung einzelner
Genussrechte beschränkt sich auf diejenigen Genussrechte, die in der
Kündigungserklärung bezeichnet werden. Solange weder der Anleger noch die
Emittentin die jeweiligen Genussrechte zum Ablauf eines Kalenderjahres kündigt,
läuft der Vertrag unbegrenzt weiter. Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform
(z. B. Brief, E-Mail oder Telefax) zu erfolgen.
5.18 Kapitalrückzahlung, Liquidation der Emittentin
Die Rückzahlung wirksam gekündigten Genussrechtskapitals erfolgt zum Nennbetrag
zuzüglich noch nicht ausgezahlter Genussrechtszinsen innerhalb von 5 Werktagen
nach dem 30. September des Kalenderjahres, in dem die Kündigung wirksam erklärt
wurde.
Verfügt die Emittentin im Falle einer Liquidation nach Zahlung aller vorrangigen
Ansprüche, z. B. von Gläubigen, nicht über ausreichend Liquidität, so verringert sich
der Rückzahlungsbetrag entsprechend.
5.19 Zahlstelle
Zahlstelle ist die Emittentin, die bestimmungsgemäß Zahlungen an den Anleger
ausführt. Die Zahlungen werden nur unbar per Überweisung auf ein vom Anleger
benanntes Konto ausgeführt. Dieses Konto muss so eingerichtet sein, dass darauf
unregelmäßig eingehende Einzahlungen Dritter (in diesem Falle: Einzahlungen auf
Weisung der Emittentin) zugelassen sind. Die Emittentin ist berechtigt, Zahlungen mit
befreiender Wirkung an den jeweils im Genussrechtsregister der Emittentin
eingetragenen Anleger und auf das von diesem über die Internetseite
www.k-d.com/de/genussrechte angegebene Konto zu leisten.
5.20 Veröffentlichung von Verkaufsprospekt, VermögensanlagenInformationsblatt und weiterer Unterlagen
Von der Emittentin werden der Verkaufsprospekt, das VermögensanlagenInformationsblatts, der letzte veröffentlichte Konzernabschluss sowie der zugehörige
Lagebericht bereit gehalten. Sämtliche Unterlagen sind auf der Internetseite der
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Emittentin unter www.k-d.com/de/genussrechte veröffentlicht und können zudem bei
der Emittentin unter der Anschrift Frankenwerft 35, 50667 Köln, angefordert werden.
5.21 Ausgabe neuer Genussrechte, Aufnahme weiteren Kapitals, Umwandlung,
Rückkauf von Genussrechten
Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit weitere Genussrechtsbeteiligungen zu gleichen
oder anderen Bedingungen zu emittieren. Ein Bezugsrecht der Anleger bei einer
neuen Genussrechtsemission besteht grundsätzlich nicht. Weiterhin behält sich die
Emittentin vor, sonstiges Eigen- und Fremdkapital aufzunehmen sowie Dritten
Sicherheiten zu stellen.
Der Bestand der Genussrechte wird weder durch Verschmelzung noch durch
Umwandlung oder Bestandsübertragung der Emittentin berührt.
Die Emittentin ist nach den Genussrechtsbedingungen berechtigt, jederzeit
Genussrechte eines Anlegers zurückzuerwerben.
5.22 Gesamthöhe der zu leistenden Provisionen, insbesondere
Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen
Die Emittentin vertreibt die angebotenen Genussrechte selbst, sodass keine
Provisionen für die Platzierung des Genussrechtskapitals zu zahlen sein
werden, insbesondere keine Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare
Vergütungen. Die Verwaltung der Genussrechtsbeteiligung bei der Emittentin
erfolgt für den Anleger ebenfalls kostenfrei.
Die Gesamthöhe der Provisionen, die geleistet werden, insbesondere
Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, beträgt also
EUR 0,00; dies entspricht 0% bezogen auf den Gesamtbetrag der angebotenen
Vermögensanlage.
5.23 Weitere Kosten für den Anleger
Dem Anleger können im Zusammenhang mit seiner Genussrechtsbeteiligung
Telefon-, Fahrt-, Porto- und Beratungskosten oder Kosten für die
Fremdfinanzierung seiner Genussrechtsbeteiligung entstehen. Ob und in
welcher Höhe dem Anleger solche Kosten entstehen, hängt von seinem
persönlichen Informationsbedarf und seinem persönlichen Anlegerverhalten
ab. Diese Kosten kann die Emittentin nicht in ihrer Höhe beziffern und die
Emittentin wird solche Kosten nicht übernehmen.
Im Übrigen entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten.
5.24 Weitere Leistungen, Haftung und Nachschüsse des Anlegers
Der Anleger ist zur Zahlung des Genussrechtskapitals in der gezeichneten
Höhe verpflichtet. Außerdem ist er verpflichtet, Änderungen seines Namens,
seiner Anschrift, seiner Bankverbindung sowie anderer, im Zeichnungsprozess
abgefragter,
wichtiger
Daten
über
die
Internetseite
www.k-d.com/de/genussrechte unverzüglich mitzuteilen.
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Im Übrigen ist der Erwerber der Vermögensanlage nicht verpflichtet, weitere
Leistungen zu erbringen. Es besteht für den Erwerber der Vermögensanlage
keine Nachschussverpflichtung, keine Nachhaftung und kein Wiederaufleben
der Haftung.
5.25 Kein Treuhandvertrag, kein Mittelverwendungskontrollvertrag
Es ist kein Treuhänder bestellt oder für diese Vermögensanlage vorgesehen. Es ist
auch keine Person als Mittelverwendungskontrolleur bestellt und es ist keine
Mittelverwendungskontrolle
vorgesehen.
Deshalb
besteht
auch
kein
Treuhandvermögen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz und kein
Treuhandvertrag, der diesem Verkaufsprospekt als Anlage beizufügen wäre. Ebenso
wenig gibt es einen Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle.
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6. Angaben über die Emittentin
6.1 Firma, Sitz, Geschäftsanschrift
Die Firma der Emittentin lautet KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt
Aktiengesellschaft. Der eingetragene Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf. Der
Hauptsitz der Geschäftstätigkeit befindet sich in Köln. Die Geschäftsanschrift lautet:
KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
Frankenwerft 35
50667 Köln
6.2 Gründungsdatum, Dauer, Rechtsordnung
Die Emittentin wurde am 11. Juni 1826 als Preussisch-Rheinische-DampfschiffahrtsGesellschaft mit Sitz in Köln gegründet. Die Hauptversammlung vom 7. Juli 1967 hat
die Sitzverlegung von Köln nach Düsseldorf sowie die Änderung der Firma in KÖLNDÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG beschlossen. Die Eintragung der
jeweiligen Satzungsänderungen erfolgte am 10. August 1967. Die Emittentin
unterliegt der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und ist auf
unbestimmte Zeit eingegangen.
6.3 Rechtsform
Die Emittentin ist
Handelsgesetzbuches.
eine
Aktiengesellschaft
im
Sinne
des
deutschen
Die Aktien sind mit Wertpapier-Kenn-Nummer 828600 an der Börse in Düsseldorf im
regulierten Markt notiert.
6.4 Gegenstand des Unternehmens der Emittentin
Im § 2 der Satzung der Emittentin ist der Gegenstand des Unternehmens wie folgt
bestimmt:
-
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Schifffahrt auf dem Rhein
und sonstigen Binnengewässern, die Bereederung von Fluss- und
Hochseekreuzfahrtschiffen, das Führen von Gastronomiebetrieben und die
Durchführung von Veranstaltungen auch an Land sowie alle mit diesen
Tätigkeiten wirtschaftlich zusammenhängende Leistungen.
-
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich in jeder Rechtsform an anderen
Unternehmen zu beteiligen, deren Zweck mit dem der Gesellschaft
wirtschaftlich zusammenhängt.
6.5 Registergericht
Die Emittentin ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf HRB
10959.
6.6 Konzernstruktur / Einbindung in den Konzern
Die Emittentin ist die Muttergesellschaft des KD Konzerns. Sie ist zu jeweils 100 %
unmittelbar an ihren beiden Tochtergesellschaften KD Europe S. à r. l., Luxemburg
und KD Cruise Services Ltd., Limassol/Zypern, beteiligt.
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Hauptaktionärin der Emittentin ist die Premicon Beteiligungs GmbH, München, die
76,94 % der Anteile am Grundkapital der Emittentin hält. Die Premicon Beteiligungs
GmbH wiederum ist eine Tochtergesellschaft der Premicon AG, München. Die
Aktionäre der Premicon AG sind im Abschnitt „8.2 Die Gesellschafter der Emittentin
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung“ aufgelistet.
6.7 Angaben über das Kapital der Emittentin
Das Grundkapital der Emittentin beträgt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
EUR 4.587.464,15 und ist eingeteilt in 1.794.460 auf den Inhaber lautende
Stückaktien ohne Nennwert. Unterschiedliche Rechte für einzelne Aktien gibt es bei
der Emittentin nicht. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.
Die Emittentin hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine anderen Wertpapiere
als die vorstehend bezeichneten Aktien ausgegeben.
Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden keine weiteren Wertpapiere und
keinerlei Vermögensanlagen i. S. d. § 1 Abs. 2 des Gesetzes über
Vermögensanlagen (VermAnlG) ausgegeben.
Es sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Wertpapiere oder
Vermögensanlagen im Umlauf, die den Gläubigern Rechte auf Umtausch oder Bezug
auf Aktien einräumen (§ 6 Satz 2 VermVerkProspV).
6.8 Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin
6.8.1 Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche
Geschäftstätigkeit der Emittentin
Die Emittentin (KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG - im
Folgenden auch KD AG genannt) ist die Muttergesellschaft des KD Konzerns.
Sie ist verantwortlich für Vertrieb und Marketing und übernimmt die Holdingfunktion
für den KD Konzern (Rechnungswesen, Controlling, Finanzwesen, EDV,
Personalwesen). Sie betreibt die Tagesausflugsschifffahrt auf dem Rhein, der Mosel
und dem Main.
Der KD-Konzern
Der KD-Konzern umfasst die KD AG als Muttergesellschaft mit den beiden
Tochtergesellschaften KD Europe S.à r.l. in Luxemburg und KD Cruise Services Ltd.
in Limassol auf Zypern.
Der juristische Sitz der KD AG ist Düsseldorf, die Zentrale befindet sich in Köln. Die
Geschäftsaktivitäten der Emittentin konzentrieren sich auf die beiden
berichtspflichtigen Segmente Tagesausflugsschifffahrt und Bereederungs-Service.
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Segment Tagesausflugsschifffahrt
Flotte
Die Emittentin betreibt das Geschäft der Tagesausflugsschifffahrt mit gemieteten
Schiffen; elf dieser Schiffe mietet sie von der 100 %igen Tochtergesellschaft KD
Europe S. à r.l. in Luxemburg, weitere drei Schiffe mietet sie von anderen
Unternehmen.
Produkte
Die Produkte der Emittentin im Bereich der Tagesausflugsschifffahrt sind
Linienfahrten, Panoramafahrten, Ereignisfahrten sowie Charterfahrten, jeweils mit
vielseitiger Bordgastronomie.
Das Fahrtgebiet für Linienfahrten auf dem Rhein umfasst die Strecke von Köln bis
Mainz und auf der Mosel von Koblenz bis Cochem.
Panoramafahrten werden in Köln, Düsseldorf und Frankfurt am Main angeboten.
Bei den Ereignisfahrten gibt es Angebote für jedes Alter. Kinder freuen sich auf
Piratenfeste und die Märchenfahrt zur Freilichtbühne Zons. Im Frühjahr wird MS
RheinEnergie als ein Veranstaltungsort für die "Lit.Cologne" zum "Kulturschiff". Die
Partyfahrten der Emittentin (Sion-Kölsch-Disco, Express Ü 30-Party, Mallorca-Fete,
KD-Karnevalsparty "om Rhing") haben in Köln mittlerweile Kultstatus erreicht. Großer
Beliebtheit erfreuen sich auch die Brunchfahrten, die großen Abendfahrten jeden
Samstag sowie die Feuerwerksfahrten zu "Rhein in Flammen"
und "Kölner Lichter". Gemeinsam mit WDR 4 präsentiert die Emittentin die
Schlagertanzparty "WDR 4 Wellentour" und ein Oktoberfest auf dem Rhein. Auch im
Winter gibt es ein umfangreiches und attraktives Programm.
Bei den Charterfahrten bestimmt der Kunde den Kurs des Schiffes.
Segment Bereederungs-Service
Das
Segment
Bereederungs-Service
umfasst
die
Bereederung
von
Flusskreuzfahrtschiffen durch KD Cruise Services in Limassol auf Zypern.
Die 26 Schiffe, die im Jahr 2013 betreut werden, sind in der folgenden Aufstellung
zusammengefasst:
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6.8.2 Angaben über die Abhängigkeit der Emittentin von Patenten, Lizenzen,
Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren
Es besteht keine Abhängigkeit der Emittentin von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder
neuen Herstellungsverfahren von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit
oder Ertragslage der Emittentin.
6.8.3 Angaben über Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren
Es gibt keine Gerichts-, Schieds- oder Verwaltungsverfahren, die einen Einfluss auf
die wirtschaftliche Lage der Emittentin und die Vermögensanlage haben können.
6.8.4 Angaben über die laufenden Investitionen
Im Zeitraum von Januar bis September 2013 wurden Investitionen in Höhe von 446
T€ getätigt. 254 T€ davon wurden in eine neue Landebrücke in Düsseldorf investiert.
Die übrigen Investitionen in Höhe von 192 T€ betrafen Betriebs- und
Geschäftsausstattung.
Die Investitionen in das Agenturgebäude und in den Webshop laufen derzeit bereits
(Agenturgebäude bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ca. 50 T€, Webshop bis
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ca. 50 T€). Darüber hinaus gibt es keine
derzeit laufenden Investitionen.
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Die Emittentin hat für das Jahr 2013 weitere Investitionen in Höhe von 154 T€
geplant. Sie umfassen im Wesentlichen ein neues Agenturgebäude in Düsseldorf den
Ausbau des Webshops der Emittentin.
6.8.5 Außergewöhnliche Ereignisse
Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst
worden.
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7. Angaben über die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Emittentin
und über sonstige Personen
7.1 Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Emittentin
Die Funktion des Vorstands einer Aktiengesellschaft ist in § 76 Abs. 1 AktG
festgelegt. Danach leitet der Vorstand die Gesellschaft in eigener Verantwortung.
Mitglieder des Vorstands der Emittentin:
Klaus Hadeler
Geschäftsanschrift: Frankenwerft 35 in 50667 Köln
Funktion: Vorstand für Finanzen und Personal
Norbert Schmitz
Geschäftsanschrift: Frankenwerft 35 in 50667 Köln
Funktion: Vorstand für Vertrieb und Operation
Die Funktion des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft ist in § 111 Abs. 1 AktG
festgelegt. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung, also die Tätigkeit des
Vorstands, zu überwachen.
Mitglieder des Aufsichtsrats der Emittentin:
Thomas Wirmer (Vorsitzender)
Geschäftsanschrift: Frankenwerft 35 in 50667 Köln
Funktion: Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Matthias Cremer (stellvertretender Vorsitzender)
Geschäftsanschrift: Frankenwerft 35 in 50667 Köln
Funktion: stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Horst Koth*
Geschäftsanschrift: Frankenwerft 35 in 50667 Köln
Funktion: Einkaufsleiter und Mitglied des Aufsichtsrats
Alexander Nothegger
Geschäftsanschrift: Frankenwerft 35 in 50667 Köln
Funktion: Mitglied des Aufsichtsrats
Dr. Achim Schloemer
Geschäftsanschrift: Frankenwerft 35 in 50667 Köln
Funktion: Mitglied des Aufsichtsrats
Dieter Drof*
Geschäftsanschrift: Frankenwerft 35 in 50667 Köln
Funktion: Schiffsführer und Mitglied des Aufsichtsrats
* von der Belegschaft gewählt
7.2 Beirat
Die Emittentin hat keinen Beirat.
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7.3 Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und Jahresbetrag der sonstigen
Gesamtbezüge, die den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats der
Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung insgesamt zustehen
a) Vergütung des Vorstandes der Emittentin
Die Mitglieder des Vorstandes der Emittentin, die Herren Klaus Hadeler und Norbert
Schmitz erhalten für ihre Tätigkeit als Vorstand einen festen Betrag in Höhe von
insgesamt EUR 338.000,00 brutto im Jahr. Zudem erhalten die Mitglieder des
Vorstands der Emittentin eine kurzfristig variable Vergütung, die jährlich gewährt wird
und abhängig ist von der Höhe des erwirtschafteten Jahresüberschusses. Die
langfristig variable Vergütung ist abhängig vom Erreichen folgender statistischer
Ziele:
(1) Kundenzufriedenheit
(2) Entwicklung des Marktanteils
(3) Erhöhung des Eigenkapitals durch Abbau des Verlustvortrages
Bei außerordentlichen Geschäftsentwicklungen kann der Aufsichtsrat eine
Begrenzung der variablen Vergütungsbestandteile vornehmen (Cap). Die Emittentin
zahlt den Mitgliedern des Vorstands der Emittentin zudem die Arbeitgeberanteile zur
Sozialversicherung, sofern diese sozialversicherungspflichtig sind, sonst
entsprechende Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung. Weiterhin haben die
Mitglieder des Vorstands der Emittentin zur Ausübung ihrer Tätigkeit Anspruch auf
Gestellung eines Dienstwagens der Mittelklasse. Der Wagen kann auch privat
genutzt werden. Die Mitglieder des Vorstandes der Emittentin haben zudem
Anspruch auf Erstattung der Auslagen, Reisekosten und Spesen.
Aktienoptionspläne und Versorgungszusagen bestehen nicht. Bei einer von den
Mitgliedern des Vorstands der Emittentin unverschuldeten Beendigung der
Vorstandstätigkeit ist eine Fortzahlung der Bezüge für die Dauer von sechs Monaten
vereinbart.
b) Vergütung des Aufsichtsrates der Emittentin
In § 15 der Satzung ist die Vergütung des Aufsichtsrates der Emittentin
folgendermaßen geregelt:
1. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine
feste jährliche Vergütung von je 2.556,46 €.
2. Soweit Aufsichtsratsmitglieder auf die Vergütungen nach Abs. 1 Umsatzsteuer zu
zahlen haben, wird Ihnen diese durch die Gesellschaft erstattet.
3. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Eineinhalbfache des in
Abs. 1 genannten Betrags.
4. Ausscheidende oder neugewählte Aufsichtsratsmitglieder erhalten nur den Teil der
Vergütung, der der Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat in dem betreffenden
Geschäftsjahr entspricht.
Im Übrigen stehen den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats der Emittentin
keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbeträge zu.
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7.4 Eintragungen, die in Bezug auf Verurteilungen der Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrats der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
wegen einer Straftat in einem Führungszeugnis enthalten sind; ausländische
Verurteilungen
Bei keinem Mitglied des Vorstands und Aufsichtsrats der Emittentin weist das
jeweilige Führungszeugnis, welches zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung jeweils
bei keinem Mitglied des Vorstands und Aufsichtsrats der Emittentin älter als sechs
Monate ist, Verurteilungen wegen einer Straftat gemäß §§263-283d StGB, §54 KWG,
§ 38 WpHG oder § 369 AO auf.
Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Emittentin sind Deutsche.
Ausländische Verurteilungen wegen einer Straftat, die mit den in § 12 Abs. 1 Nr. 3
VermVerkProspV genannten Straftaten vergleichbar sind, gibt es nicht.
7.5 Angaben über Insolvenzverfahren in Bezug auf die Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrats der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
Über das Vermögen keines der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der
Emittentin wurde innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Zeitpunkt der
Prospektaufstellung ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse
abgewiesen. Kein Mitglied des Vorstands und Aufsichtsrats der Emittentin war
innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Zeitpunkt der Prospektaufstellung in der
Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein
Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde.
7.6 Angaben über frühere Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von
Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Keinem Mitglied des Vorstands und Aufsichtsrats der Emittentin gegenüber wurde
früher eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von
Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
aufgehoben.
7.7 Tätigkeiten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der
Emittentin für Unternehmen im Sinne des § 12 Abs. 2 VermVerkProspV;
mittelbare / unmittelbare wesentliche Beteiligungen an Unternehmen im Sinne
des § 12 Abs. 3 VermVerkProspV; Erbringung von Lieferungen oder Leistungen
der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Emittentin für
Unternehmen im Sinne des § 12 Abs. 4 VermVerkProspV
Keines der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Emittentin ist zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung für ein Unternehmen tätig, welches mit dem
Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut ist, für ein Unternehmen,
welches der Emittentin Fremdkapital gibt oder für ein Unternehmen, welches die
Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder
Herstellung der Anlageobjekte erbringt.
Keines der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Emittentin ist an einem
Unternehmen, welches mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage
beauftragt ist, einem Unternehmen, welches der Emittentin Fremdkapital gibt oder
einem Unternehmen, welches Lieferungen oder Leistungen in Zusammenhang mit
der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringt, in wesentlichem
Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt.
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Schließlich ist auch keines der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der
Emittentin mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt, stellt der
Emittentin Fremdkapital zur Verfügung oder vermittelt ihr solches oder erbringt im
Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen
oder Leistungen.
7.8 Angaben nach § 12 Abs. 6 i.V.m. § 12 Abs. 1 bis Abs. 4 VermVerkProspV
über die Anbieterin, die Prospektverantwortliche und sonstige Personen
Prospektverantwortliche und Anbieterin dieser Vermögensanlage, die KÖLNDÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG ist gleichzeitig die Emittentin der
angebotenen Vermögensanlage. Die Angabe nach § 12 Abs. 6 i.V.m. § 12 Abs. 1 bis
Abs. 4 VermVerkProspV zu den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats der
Prospektverantwortlichen und Anbieterin dieser Vermögensanlage finden sich daher
bereits oben in Abschnitt 7.1.
Sonstige Personen, die nicht in den Kreis der nach der VermVerkProspV
angabepflichtigen Person fallen, die jedoch die Herausgabe oder den Inhalt des
Verkaufsprospekts oder die Angabe oder den Inhalt des Angebots der
Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben, bestehen nicht.
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8. Angaben über die Gründungsgesellschafter und über die Gesellschafter der
Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
8.1 Gründungsgesellschafter
Da die Emittentin am 11. Juni 1826 und damit mehr als zehn Jahre vor Aufstellung
des
Verkaufsprospekts
gegründet
wurde,
können
Angaben zu
den
Gründungsgesellschaftern nach § 7 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 VermVerkProspV
entfallen.
8.2 Die Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
Die Emittentin ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Hauptgesellschafterin der
Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung (nachfolgend „Hauptaktionärin“
genannt) ist die Premicon Beteiligungs GmbH, mit Sitz in München, die 1.380.676
Aktien der Emittentin hält. Dies entspricht einem Anteil in Höhe von 76,94 % am
Grundkapital, was einem Betrag von EUR 3.529.642,15 entspricht. Die Premicon
Beteiligungs GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Premicon AG, München:
Angaben zur Premicon AG
Zweck
Übernahme,
Besitz
und
Verwaltung
von
Unternehmen
und
Unternehmensbeteiligungen, insbesondere von Anteilen an Management-,
Beratungs-, Projekt-, Betriebs-, Investitions- und Fondsgesellschaften, sowie
Erstellung von Unternehmenskonzepten, deren Realisierung und Vermittlung von
Eigenkapital für diese Gesellschaften. Dazu zählen auch alle dafür erforderlichen
Geschäfte insbesondere Anlageberatung im Rahmen der Vermittlung von
Eigenkapital.
Kapital
4.060.000,00 € (voll eingezahlt)
Handelsregister
HRB 122 442 beim Amtsgericht München
Vorstände
Alexander Nothegger, Diplom-Ökonom 85560 Ebersberg
Dr. Jan Erbguth, Jurist, 80802 München
Gründung
23.04.1998
Aktionäre
Dr. jur. Matthias Cremer, 01309 Dresden
Erbengemeinschaft Hildebrand, 81247 München
Alexander Nothegger, 85560 Ebersberg
Dr. Stefan Schwarz, 21629 Neu Wulmstorf
Thomas Wirmer, 82041 Oberhaching
24,50%
36,75%
2,00%
24,50%
12,25%
Eine Börsennotierung der Premicon AG war und ist nicht geplant.
Über diese mittelbare Beteiligung der Hauptaktionärin an der Emittentin hinaus halten
die Aktionäre der Premicon AG unmittelbar folgende Anteile an der Emittentin:
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Anzahl Aktien
Dr. jur. Matthias Cremer
Karin Hildebrand
Dr. Stefan Schwarz
Thomas Wirmer
In %
4,93
4,99
3,85
0,43
88.431
89.531
69.029
7.778
Angaben in Bezug auf die Inhaber der übrigen 159.015 Aktien sind der Emittentin
nicht bekannt.
Insgesamt haben die Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung 1.794.460 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert
gezeichnet und die Einlagen in Höhe von insgesamt EUR 4.587.464,15 voll
eingezahlt.
Die Geschäftsanschrift der Premicon Beteiligungs GmbH, der Premicon AG sowie
von Frau Hildebrand ist die Einsteinstr. 3 in 81675 München. Die Herren Dr. Cremer,
Wirmer und Nothegger sind unter der Geschäftsanschrift der Emittentin, Frankenwerft
35, 50667 Köln, erreichbar. Die Geschäftsanschrift von Dr. Schwarz lautet Poststraße
4, 21614 Buxtehude.
8.3 Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und Jahresbetrag der sonstigen
Gesamtbezüge, die den Gesellschaftern der Emittentin zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung insgesamt zustehen
Alle Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
(nachfolgend auch „Aktionäre“ sowie jeder einzeln „Aktionär“ genannt) haben ein
Recht auf Beteiligung am ausgeschütteten Bilanzgewinn. Die Hauptversammlung der
Emittentin beschließt darüber, ob der Bilanzgewinn ausgeschüttet wird oder nicht.
Kommt es zu einer Ausschüttung, nimmt jeder Aktionär pro rata im Verhältnis der
Anzahl seiner Aktien zur Gesamtzahl der Aktien (diese Gesamtzahl der Aktien
abzüglich eventuell von der Emittentin selber erhaltener Aktien oder aus sonstigen
rechtlichen Gründen nicht gewinnberechtigte Aktien) teil. Herr Thomas Wirmer erhält
als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Emittentin eine Vergütung von jährlich EUR
5.112,92. Herr Dr. Matthias Cremer erhält als stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Emittentin eine Vergütung in Höhe von jährlich EUR 3.834,69. Herr
Alexander Nothegger erhält als Mitglied des Aufsichtsrats der Emittentin eine
Vergütung von jährlich EUR 2.556,46. Insgesamt beträgt die Vergütung der Mitglieder
des Aufsichtsrats jährlich 11.504,07 €. Die vorgenannten Herren sind jeweils über die
Hauptaktionärin mittelbar an der Emittentin beteiligt. Weitere Gewinnbeteiligungen,
Entnahmerechte oder Jahresbeträge der sonstigen Gesamtbezüge, die den
Gesellschaftern der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung zustehen
würden, gibt es nicht.
8.4 Eintragungen, die in Bezug auf Verurteilungen der Gesellschafter der
Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wegen einer Straftat in einem
Führungszeugnis enthalten sind; ausländische Verurteilungen
Da es sich bei der Hauptaktionärin der Emittentin, der Premicon Beteiligungs GmbH,
um eine juristische Person handelt, können keine Angaben zu Eintragungen in einem
Führungszeugnis gemacht werden, da die Erstellung eines solchen
Führungszeugnisses für eine juristische Person nicht möglich ist. Bei keinem der
Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospekterstellung, die alle die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, weist das jeweilige Führungszeugnis,
welches zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bei keinem der Gesellschafter der
Emittentin älter als sechs Monate ist, Verurteilungen wegen einer Straftat gemäß §§
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263-283d StGB, § 54 KWG, § 38 WpHG oder § 369 AO auf. Da es sich bei der
Premicon Beteiligungs GmbH um eine juristische Person handelt, müssen keine
Angaben zu ausländischen Verurteilungen gemacht werden. Solche Verurteilungen
liegen aber auch nicht vor. Ausländische Verurteilungen der Gesellschafter der
Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wegen einer Straftat, die mit den in
§ 7 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV genannten Straftaten vergleichbar ist, gibt es nicht.
8.5 Angaben über Insolvenzverfahren in Bezug auf die Gesellschafter der
Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
Über das Vermögen keines der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung wurde innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Zeitpunkt der
Prospektaufstellung ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse
angewiesen.
Kein
Gesellschafter
der
Emittentin
zum
Zeitpunkt
der
Prospektaufstellung war innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Zeitpunkt der
Prospektaufstellung in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren
Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde.
8.6 Angaben über frühere Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von
Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Frühere Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder
Erbringung
von
Finanzdienstleistungen
durch
die
Bundesanstalt
für
Finanzdienstleistungsaufsicht gibt es nach Kenntnis der Emittentin bei keinem der
Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
8.7 Mittelbare / unmittelbare Beteiligungen an Unternehmen im Sinne des § 7
Abs. 2 VermVerkProspV; Tätigkeiten der Gesellschafter für Unternehmen im
Sinne des § 7 Abs. 3 VermVerkProspV; Erbringung von Lieferungen oder
Leistungen der Gesellschafter für Unternehmen im Sinne des § 7 Abs. 4
VermVerkProspV
Kein Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist nach
Kenntnis der Emittentin für ein Unternehmen tätig, dass mit dem Vertrieb der
emittierten Vermögensanlage beauftragt ist, dass der Emittentin Fremdkapital zur
Verfügung stellt, sowie das im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung
der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistung erbringt.
Kein Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist nach
Kenntnis der Emittentin unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit
dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, an Unternehmen, die
der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen oder an Unternehmen, die im
Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen
oder Leistungen erbringen.
Schließlich ist auch keiner der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt.
Die Premicon Beteiligungs GmbH stellt der Emittentin zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung ein Darlehen in Höhe von EUR 1.112.423,95 zur Verfügung. Der
Zinssatz beträgt 4 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB. Im Übrigen stellt
keiner der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
Fremdkapital zur Verfügung oder vermittelt solches. Keiner der Gesellschafter der
Emittentin zum Zeitpunkt der Prospekterstellung erbringt im Zusammenhang mit der
Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen.
Seite 38 von 118
9. Angaben über
Vermögensanlage
Anlageziel,
Anlagepolitik
und
Anlagestrategie
der
Unter der Annahme der Vollplatzierung erwartet die Emittentin aus der Emission der
Genussrechte Nettoeinnahmen in Höhe von etwa 1.470.000,00 Euro. Die
Nettoeinnahmen setzen sich zusammen aus dem geplanten gezeichneten
Genussrechtskapital in Höhe von 1,5 Mio. Euro abzüglich der anlässlich der Emission
entstandenen und entstehenden Kosten in Höhe von etwa 30.000,00 Euro für Kosten
für EDV-Infrastruktur, Rechts- und Steuerberatung sowie Öffentlichkeitsarbeit.
9.1 Anlageziel der Vermögensanlage
Anlageziel der Vermögensanlage ist es, aus dem laufenden Geschäft der Emittentin
einen Überschuss zu erzielen, der die Auszahlung der Genussrechtszinsen und die
Rückzahlung des Genussrechtskapitals ermöglicht.
9.2 Anlagestrategie und Anlagepolitik der Vermögensanlage
Anlagestrategie und Anlagepolitik der Vermögensanlage ist es, der Emittentin eine
Finanzierung für den laufenden Geschäftsbetrieb, insbesondere in den
Wintermonaten zu gewähren, da die Emittentin als Saisonbetrieb in den
Sommermonaten die wesentlichen Umsatzerlöse erzielt. Insgesamt benötigt die
Emittentin laut ihrer Investitionsplanung hierfür Mittel in Höhe von 3 Mio. Euro;
1,5 Mio. Euro davon sollen über die Ausgabe der in diesem Verkaufsprospekt
angebotenen Genussrechte finanziert werden. Die Genussrechte sollen der
bankenunabhängigen Finanzierung von Betriebsmitteln dienen. Die Nettoeinnahmen
aus der vorliegenden Vermögensanlage sollen für die im Folgenden genannten
Anlageobjekte verwendet werden.
Die
Nettoeinnahmen
bei
vollständiger
Platzierung
der
angebotenen
Vermögensanlage sind für die Realisierung der Anlageobjekte nicht allein
ausreichend. Die Emittentin beabsichtigt, in Höhe weiterer 1,5 Mio. Euro, welche für
die Realisierung der Anlageobjekte erforderlich sind, einen Bankenkredit
aufzunehmen.
9.3 Anlageobjekte
Die Emittentin beabsichtigt, die Nettoeinnahmen für folgende Anlageobjekte zu
verwenden:
-
turnusmäßige
Wartungsund
Instandhaltungsarbeiten
sowie
Verschönerungsarbeiten an den Schiffen;
sonstige Kosten der laufenden Geschäftstätigkeit (Personalkosten, Kosten für
Druck von Prospekten und Fahrplänen, Emissionskosten).
9.4 Sonstige Zwecke der Nutzung der Nettoeinnahmen
Die Nettoeinnahmen aus der Genussrechtsfinanzierung werden nicht für sonstige
Zwecke verwendet.
9.5 Realisierungsgrad; weitere Angaben zu den Anlageobjekten
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht noch nicht fest, wie genau die Mittel in
welche Anlageobjekte eingesetzt werden, insbesondere welche genauen Wartungs-,
Instandhaltungs- und Verschönerungsarbeiten an welchen Schiffen der Flotte der
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Emittentin durchgeführt werden. Mit der Realisierung wurde daher noch nicht
begonnen. Zu beachten ist, dass diese Arbeiten Teil des Geschäftsbetriebs der
Emittentin sind, die Planungen hinsichtlich dieser Investitionen daher wie auch das
übrige laufende Geschäft der Emittentin stetigen Änderungen unterliegen.
Angaben gemäß § 9 Abs. 2 VermVerkProspV:
Weder der Anbieterin, der Prospektverantwortlichen, den Mitgliedern des Vorstands
und des Aufsichtsrats der Emittentin, also den Herren Hadeler und Schmitz
(Vorstand) sowie den Herren Wirmer, Dr. Cremer, Koth, Nothegger, Dr. Schloemer
und Herrn Drof (Aufsichtsrat) noch den Gesellschaftern der Emittentin zum Zeitpunkt
der Prospektaufstellung stand oder steht das Eigentum an den Anlageobjekten oder
wesentlichen Teilen desselben zu, auch steht diesen Personen nicht aus anderen
Gründen eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten zu.
Es bestehen keine
Anlageobjekte.
nicht
nur
unerheblichen
dinglichen
Belastungen
der
Es bestehen keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der
Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte, insbesondere im Hinblick auf das
Anlageziel.
Bezüglich der Realisierung der Anlagestrategie sind keine
Genehmigungen erforderlich und liegen insoweit auch nicht vor.
behördlichen
Laut Kenntnis der Anbieterin gibt es keine Bewertungsgutachten für die
Anlageobjekte, also die Wartungs-, Instandhaltungs- und Verschönerungsarbeiten an
den Schiffen, und solche werden auch nicht benötigt.
Die Emittentin hat über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte oder
wesentlicher Teile davon keine Verträge geschlossen.
Es werden keine Lieferungen und Leistungen durch die Anbieterin, die
Prospektverantwortliche, die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der
Emittentin, also die Herren Hadeler und Schmitz (Vorstand) sowie die Herren Wirmer,
Dr. Cremer, Koth, Nothegger, Dr. Schloemer und Herrn Drof (Aufsichtsrat) oder die
Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung erbracht.
9.6 Möglichkeiten einer Änderung der Anlagestrategie oder Anlagepolitik,
Einsatz von Derivaten und Termingeschäften
Es besteht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht die Absicht, die oben
beschriebene Anlagestrategie und Anlagepolitik der Vermögensanlage, der Emittentin
eine Überbrückungsfinanzierung für den Winter zu geben und ihr so auch in den
Wintermonaten Investitionen in das laufende Geschäft, insbesondere Investitionen in
Wartungs-, Instandhaltungs- und Verschönerungsarbeiten in die Schiffe der Flotte der
Emittentin zu ermöglichen, im Grundsatz zu ändern. Sofern die Emittentin die
Anlagestrategie und die Anlagepolitik der Vermögensanlage insofern ändert, als sie in
die in diesem Prospekt genannten Anlageobjekte nicht investiert oder in Projekte und
Anlageobjekte investiert, die in diesem Prospekt nicht genannt sind, vertritt die
Geschäftsführung die Emittentin bei der Durchführung solcher Entscheidungen.
Sofern es sich dabei um besondere Geschäfte oder Maßnahmen im Sinne des § 8
der Satzung der Emittentin handelt, bedarf es der vorherigen Zustimmung durch den
Aufsichtsrat der Emittentin. Weitere Möglichkeiten einer Änderung der
Anlagestrategie oder Anlagepolitik der Vermögensanlage bestehen nicht.
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Es steht im Ermessen des Vorstands der Emittentin, zur Absicherung von
Devisenkursschwankungen
Derivate
und
Termingeschäfte,
z.B.
Devisentermingeschäfte, für die Emittentin abzuschließen. Darüber hinausgehend hat
die Emittentin nicht die Absicht, Derivate und Termingeschäfte einzusetzen.
9.7 Angaben nach § 9 Abs. 2 Nr. 9 VermVerkProspV
9.7.1 Investitions- und Finanzierungsplan der Emittentin (Prognose)
Nachfolgend wird ausschließlich der Investitions- und Finanzierungsplan der
Emittentin in Bezug auf die oben unter Abschnitt 9.3 beschriebenen Anlageobjekte
dargestellt und erläutert. Die Angaben sind nicht den (historischen) Jahres- und / oder
Konzernabschlüssen der Emittentin oder den Zwischenübersichten entnommen.
Vielmehr handelt sich um lose Prognosen, deren Eintritt nicht sicher ist.
Bei der nachfolgenden Darstellung der Mittelverwendung und Mittelherkunft handelt
es sich um kalkulierte Planzahlen der Emittentin für die oben beschriebenen
Anlageobjekte. Die Planung geht davon aus, dass die nachfolgend dargestellten
Mittel für die genannten Anlageobjekte verwendet werden; es steht aber zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest, welche von den möglichen
Anlageobjekten realisiert werden und auf welche Weise die Realisierung erfolgt.
Diese Investitionsplanung, die nur einen auf die oben dargestellten Anlageobjekte
beschränkten Ausschnitt aus der Investitionsplanung der Emittentin darstellt, beruht
im Wesentlichen auf dem plangemäßen Zufluss der Hälfte des insgesamt
erforderlichen Fremdkapitals aus der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen
Genussrechte, im Übrigen soll ein Bankkredit die weitere Finanzierung ermöglichen.
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9.7.2 Erläuterung des Investitions- und Finanzierungsplans der Emittentin
9.7.2.1 Mittelverwendung
Die gesamten Finanzierungsmittel aus der angebotenen Vermögensanlage sollen
nach Abzug der Emissionskosten ausschließlich für Investitionen in die oben unter
Abschnitt 9.3 genannten Anlageobjekte verwendet werden. Die Investitionen erfolgen
daher in den laufenden Geschäftsbetrieb, insbesondere in Wartungs-,
Instandhaltungs- und Verschönerungsarbeiten an den Schiffen der Flotte der
Emittentin.
9.7.2.2 Mittelherkunft
Die Emittentin plant, die zuvor dargelegten Anlageobjekte zu 50 % aus den Mitteln
der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage zu finanzieren. Die
übrigen 50 % sollen über einen Bankkredit finanziert werden. Vorhandenes
Eigenkapital soll nicht eingesetzt werden. Da auch das Genussrechtskapital
Fremdkapitalcharakter hat, vgl. dazu die Genussrechtsbedingungen unter 14. (Seite
110 ff.), läge für die Investitionen in die beschriebenen Anlageobjekte die
Fremdkapitalquote bei 100 %, der Anteil der Finanzierung der Anlageobjekte aus
Fremdmitteln, die nicht von den in diesem Verkaufsprospekt angebotenen
Genussrechten stammen, liegt hingegen - wie eingangs in diesem Absatz bereits
erläutert - lediglich bei 50 %. Dabei ist für den Anleger wichtig zu beachten, dass es
sich nicht um Tatsachen und / oder gesicherte Vorhersagen handelt, sondern
lediglich um Annahmen der Emittentin, die diese für möglich hält. Die Emittentin weist
auch ausdrücklich darauf hin, dass sich sowohl das Investitionsvolumen als auch die
angegebene Quote ändern kann.
Wie bereits erläutert, stehen keine Einzelheiten zur Aufnahme des Bankkredits fest,
insbesondere gibt es noch keine verbindlichen Zusagen über eine entsprechende
Endfinanzierung. Da die Emittentin zur Finanzierung der Anlageobjekte
ausschließlich Fremdkapital einsetzen wird, ist die Entstehung sogenannter
Hebeleffekte ausgeschlossen.
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10. Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin
Konzernabschluss der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
zum 31.12.2012
Nachfolgend wird alleine der Konzernabschluss der Emittentin zum 31.12.2012
dargestellt. Der Jahresabschluss der Emittentin enthält keine wesentlichen
zusätzlichen Aussagen, sodass auf eine entsprechende Abbildung verzichtet wurde.
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Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
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Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens vom 1. Januar 2012 bis zum
31. Dezember 2012
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Konzernlagebericht 2012
1. Geschäft und Rahmenbedingungen
a) Der KD Konzern
Der KD Konzern umfasst die KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt
Aktiengesellschaft (KD AG) als Muttergesellschaft mit den Tochtergesellschaften KD
Europe S.à r.l. in Luxemburg, KD Cruise Services Ltd. in Limassol auf Zypern, KD
Bereederung GmbH & Co. KG in Bremen und KD Bereederung Verwaltungs GmbH in
Bremen. Der juristische Sitz der KD AG ist Düsseldorf, die Zentrale befindet sich in
Köln. Unsere Geschäftsaktivitäten konzentrieren sich auf die beiden
berichtspflichtigen Segmente Tagesausflugsschifffahrt und Bereederungs-Service.
b) Segment Tagesausflugsschifffahrt
Flotte
Wir betreiben das Geschäft der Tagesausflugsschifffahrt mit elf eigenen Schiffen
(MS RheinEnergie, MS RheinFantasie, MS Wappen von Köln, MS Stolzenfels, RMS
Goethe, MS Drachenfels, MS Godesburg, MS Asbach, MS Loreley, MS Jan von
Werth, MS Heinrich Heine) und vier Mietschiffen (MS Warsteiner, MS Boppard, MS
BUGA Koblenz 2011 und MS Palladium).
Im Rahmen von strategischen Partnerschaften haben wir derzeit vier Schiffe unserer
Flotte für Werbung zur Verfügung gestellt. Dabei sind wir Partnerschaften mit starken
Markenfirmen
eingegangen, die zu uns und zur Rheinlandschaft passen. Die Schiffe der KD werden
täglich von tausenden Menschen wahrgenommen. Mit dem Rhein und seinen
Nebenflüssen verbinden sich die Gefühle von Freizeit und Erholung. Dieser positive
Gesamteindruck wird verstärkt durch die unübersehbare Präsenz der Schiffe bei
großen Veranstaltungen auf den Flüssen sowie an den Ufern.
Produkte
Unsere Produkte im Bereich der Tagesausflugsschifffahrt sind Linienfahrten,
Rundfahrten, Ereignisfahrten sowie Charterfahrten, jeweils mit vielseitiger
Bordgastronomie.
Das Fahrtgebiet für Linienfahrten auf dem Rhein umfasst die Strecke von Köln bis
Mainz und auf der Mosel von Koblenz bis Cochem.
Rundfahrten bieten wir in Köln, Düsseldorf und Frankfurt am Main an.
Bei den Ereignisfahrten gibt es Angebote für jedes Alter. Kinder freuen sich auf
Piratenfeste und die Märchenfahrt zur Freilichtbühne Zons. Im Frühjahr wird MS
RheinEnergie als ein Veranstaltungsort für die "Lit.Cologne" zum "Kulturschiff".
Die Partyfahrten der KD (Sion-Kölsch-Disco, Express Ü 30-Party, Mallorca-Fete,
80er-Party, KD-Karnevalsparty "om Rhing") haben in Köln mittlerweile Kultstatus
erreicht. Großer Beliebtheit erfreuen sich auch die Brunchfahrten, die großen
Abendfahrten jeden Samstag sowie die Feuerwerksfahrten zu "Rhein in Flammen"
und "Kölner Lichter". Gemeinsam mit WDR 4 haben wir im Jahr 2012 erneut die
Schlagertanzparty "WDR 4 Wellentour" und ein Oktoberfest auf dem Rhein
präsentiert. Auch im Winter gibt es ein umfangreiches und attraktives Programm.
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Bei den Charterfahrten bestimmt der Kunde den Kurs des Schiffes. In diesem Bereich
bieten wir auf Wunsch auch attraktive Restaurationsleistungen zu einem
Pauschalpreis an.
c) Segment Bereederungs-Service
Das
Segment
Bereederungs-Service
umfasst
die
Bereederung
des
Hochseekreuzfahrtschiffes MS Astor, die von KD Bereederung in Bremen
durchgeführt wird, sowie die Bereederung von Flusskreuzfahrtschiffen durch KD
Cruise Services in Limassol auf Zypern.
Die KD AG ist Erfinderin der Flusskreuzfahrten und hat bereits im Jahr 1960 mit MS
Europa das erste Kabinenschiff in Dienst gestellt. Für Schiffsgesellschaften der
Premicon-Gruppe haben wir im Jahr 2003 mit der Bereederung von zwei
Flusskreuzfahrtschiffen begonnen. Wir sind froh, dass wir dadurch das in vielen
Jahren bei der KD AG erworbene Know-how weiter einsetzen konnten. Die folgende
Tabelle zeigt die von KD Cruise Services im Jahr 2012 betreuten
Flusskreuzfahrtschiffe und deren Charterer:
2. Ertragslage
a) Ertragslage des Konzerns
Die Bilanz des KD Konzerns weist für das Jahr 2012 einen Jahresfehlbetrag in Höhe
von 376 T€ aus.
b) Ertragslage im Segment Tagesausflugsschifffahrt
Im Segment Tagesausflugsschifffahrt sind die Umsatzerlöse im Jahr 2012 gegenüber
dem Vorjahr um 2.676 T€ auf 21.700 T€ zurückgegangen. Das Betriebsergebnis
beträgt 424 T€ (Vorjahr: 873 T€). Es wird ein Verlust in Höhe von 549 T€ (Vorjahr: 67
T€ Gewinn) ausgewiesen.
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Erläuterung der Umsatzerlöse
Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Umsatzerlöse im Segment
Tagesausflugsschifffahrt:
Da im Jahr 2012 die Umsatzerlöse entfallen, die im Jahr 2011 aufgrund der
Bundesgartenschau erzielt wurden, zeigen wir zusätzlich noch einen Vergleich zu
den im Vorjahreszeitraum um die Bundesgartenschau bereinigte Umsatzerlöse:
Die Umsatzerlöse im Segment Tagesausflugsschifffahrt liegen (bereinigt um die im
Vorjahreszeitraum anlässlich der Bundesgartenschau erzielten Umsatzerlöse)
insgesamt um 144 T€ über denen des Vorjahreszeitraums. Dabei ist die Entwicklung
in den einzelnen Bereichen nicht einheitlich.
Bei der Planung der Umsatzerlöse des Jahres 2012 im Segment
Tagesausflugsschifffahrt haben wir berücksichtigt, dass die im Vorjahr aufgrund der
Bundesgartenschau in Koblenz erzielten Umsatzerlöse entfallen würden. Wir haben
deshalb einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr auf 22.400 T€ geplant.
Tatsächlich betragen die Umsatzerlöse im Jahr 2012 aber nur 21.700 T€.
Es gibt zwei wesentliche Gründe, die dazu geführt haben, dass wir die für das
Berichtsjahr geplanten Umsatzerlöse nicht erreicht haben:
(1) Seit 1991 war kein Sommer so schlecht wie der Sommer 2012. Es gab Unwetter,
Gewitter, Starkregen, herbstliche Temperaturen und Windböen. Erst in der letzten
Woche des Monats Juli 2012 wurde das bis dahin schlechte Wetter besser. Die
Planung der Fahrterlöse erfolgte sehr vorsichtig, so dass bei "normalen"
Wetterverhältnissen die geplanten Umsatzerlöse überschritten worden wären.
(2) Die Charter-Erlöse hatten wir für das Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr nur mit
einer Steigerung um 30 T€ in Höhe von 2.500 T€ geplant. Von Januar bis August
entwickelten sich die Charter-Erlöse - mit Schwankungen in den einzelnen Monaten insgesamt im Rahmen unserer Erwartungen. Diese Entwicklung hat sich in den
Monaten September bis Dezember 2012 nicht fortgesetzt. Insbesondere große
Firmenkunden haben sich sehr zurückhaltend verhalten, so dass die Charter-Erlöse
nur 2.259 T€ betragen.
Die mit den Fahrterlösen und Charter-Erlösen korrespondierenden Umsatzerlöse im
Bereich der Gastronomie haben demzufolge ebenfalls die geplanten Werte nicht
erreicht.
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Erläuterung ausgewählter Kostenarten
Der Rückgang des Materialaufwandes um 1.520 T€ resultiert aus den im Berichtsjahr
entfallenden Kosten für die Bundesgartenschau-Tickets und geringeren
Aufwendungen für den Wareneinsatz in der Gastronomie aufgrund des gesunkenen
Geschäftsvolumens.
Die Brennstoffkosten betragen 2.290 T€ gegenüber 2.317 T€ im Vorjahr. Dieser
Rückgang resultiert aus einem geringeren Verbrauch. Die Preise für Brennstoffe sind
gegenüber dem Vorjahr weiter gestiegen. Wir haben die Markt-Volatilität genutzt und
Teilmengen mit Festmengen-/Festpreis-Kontrakten eingekauft. Dadurch konnten wir
temporäre Preisvorteile nutzen. Einen Teil des Risikos haben wir durch börslich
gehandelte Warentermingeschäfte begrenzt. Der Ertrag aus den Gasoil-Futures ist in
den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Ab Mitte August 2012 haben wir auf den
längeren Strecken einen Treibstoffzuschlag erhoben. Die Mehreinnahmen daraus
sind in den Fahrterlösen enthalten.
Der Rückgang des Personalaufwandes um 398 T€ beruht neben einer geringeren
Anzahl von Mitarbeitern auf einem stärkeren Abbau der Rückstellung für Urlaub und
freie Tage als im Vorjahr.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 578 T€
gesunken. Dies liegt im Wesentlichen an geringeren Provisionen und einem
verringerten Einsatz von Leiharbeitnehmern.
Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr um 226 T€ gestiegen. Diese
Erhöhung ist nicht zahlungswirksam. Die folgende vereinfachte Cash-flow Rechnung
verdeutlicht, dass der Umsatzrückgang in Höhe von 2.676 T€ zu einem großen Teil
durch Kostensenkungen ausgeglichen wurde. Der Cash-flow im Segment
Tagesausflugsschifffahrt beträgt im Berichtsjahr 2.692 T€ und hat sich gegenüber
dem Vorjahr "nur" um 223 T€ verringert.
Vereinfachter Cash-flow Segment Tagesausflugsschifffahrt
Aufgrund eines gegenüber dem Vorjahr um 123 T€ auf 1.008 T€ gestiegenen
Zinsaufwands sowie um 44 T€ geringerer Steuererträge ergibt sich ein Verlust in
Höhe von 549 T€. Weitere Einzelheiten zum Segmentergebnis der
Tagesausflugsschifffahrt sind im Anhang dargestellt.
c) Ertragslage im Segment Bereederungs-Service
Die Umsatzerlöse im Segment Bereederungs-Service stiegen im Jahr 2012
gegenüber dem Vorjahr auf 4.974 T€. Es wurde ein Ergebnis in Höhe von 173 T€
erwirtschaftet.
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Bereederungs-Service von KD Bereederung
Neben den Leistungen für das Hochseekreuzfahrtschiff MS Astor (Bereederung,
Produktmanagement, Unterhaltung an Bord) ist KD Bereederung in Bremen ab dem
Jahr 2012 auch mit der Übernahme des Produktmanagements für die
Flusskreuzfahrtschiffe von Transocean beauftragt worden. Es umfasst die Planung,
Kontrahierung und Durchführung der Vor- und Nachprogramme sowie der
Landausflüge für MS Bellevue, MS Belvedere, MS Maribelle und MS Sans Souci.
Den durch die Übernahme der touristischen Betreuung der Flusskreuzfahrtschiffe
erzielten Umsatzerlösen stehen entsprechende Aufwendungen gegenüber.
Bereederung-Service von KD Cruise Services
Im Jahr 2012 hat sich mit dem Neubau MS Scenic Crystal, für den KD Cruise
Services den Bereederungsauftrag erhalten hat, die Zahl der betreuten
Flusskreuzfahrtschiffe auf 24 Schiffe erhöht. Die Arbeiten wurden von KD Cruise
Services im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Schiffsgesellschaft ausgeführt.
Durch Investitionen in innovative Software-Lösungen arbeiten wir besonders
wirtschaftlich. So erfasst und verknüpft zum Beispiel ein Crewing-Programm alle
Mitarbeiter-Daten von der Einsatzplanung bis zur Lohnabrechnung. Des Weiteren
erfolgt eine automatische Personaldisposition der Mitarbeiter unter Berücksichtigung
der erforderlichen Streckenpatente. Außerdem werden alle Fahrtstrecken erfasst mit
Angaben von Fahrzeiten, Liegeplätzen und Schleusen. Dadurch können Fahrpläne
generiert sowie Liegeplätze und Schleusenzeiten automatisch angemeldet werden.
Durch eine zentrale Erfassung und Archivierung können die Außendienstmitarbeiter
dezentral von jedem Punkt per Laptop Informationen abrufen. Weitere Einzelheiten
zum Segmentergebnis des Bereederungs-Service sind im Anhang dargestellt.
3. Vermögenslage
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2012 beträgt 25.937 T€ und liegt damit um
1.754 T€ unter dem Vorjahreswert.
Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 19,2 %
(Vorjahr: 19,3 %).
Im Jahr 2012 wurden Investitionen in Höhe von 697 T€ getätigt.
Investitionen
Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände betreffen vor allem ein
Reservierungsmodul für unseren Verkaufsservice.
Die Investitionen in Sachanlagen betragen 662 T€. Davon entfallen 293 € auf
Agenturgebäude und Kanalanschlüsse, 220 T€ auf Betriebsausstattung, 69 T€ auf
Geschäftsausstattung sowie jeweils 40 T€ auf Fuhrpark und geringwertige
Wirtschaftsgüter.
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4. Finanzlage
Die flüssigen Mittel am 31. Dezember 2012 betragen 569 T€.
Entwicklung der Schulden
Die langfristigen Schulden enthalten die Mietkaufverpflichtung der KD Europe
gegenüber der Amogota Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Mobilien KG,
Wiesbaden, aus dem Bau von MS RheinFantasie im Jahr 2011. Während der
Laufzeit des 15-jährigen Mietkaufvertrages haben wir uns verpflichtet, folgende
finanzielle Kennzahl (Financial Covenant) im Konzernabschluss einzuhalten:
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2011 ist eine maximale, vertraglich definierte
Nettoverschuldung in Höhe des 4,2-fachen EBITDARs vereinbart. Ab dem Jahr 2013
darf die Nettoverschuldung maximal das 4,0-fache EBITDAR betragen. Das
EBITDAR ist definiert als "Earnings before interest, taxes, depreciation and rent".
Berechnungsbasis ist der Konzernabschluss.
Der Verschuldungsgrad errechnet sich, indem das Verhältnis der Nettoverschuldung
zum EBITDAR ermittelt wird. Bei einer Nichteinhaltung der Finanzkennzahl steht dem
Leasinggeber ein Anspruch auf Nachbesicherung bzw. das Recht zur
außerordentlichen Beendigung des Mietkaufvertrages nach Maßgabe der LeasingVereinbarung zu.
Zum 31. Dezember 2012 beträgt diese Finanzkennzahl 3,7. Aufgrund unserer
Ertragsplanung gehen wir davon aus, die Finanzkennzahl auch in den Folgejahren
einhalten zu können.
Die Mehrheitsaktionärin der KD AG, die Premicon Beteiligungs GmbH, hat sich
zudem im Mai 2010 verpflichtet, ihre Stimmrechte so auszuüben, dass für einen
Zeitraum von mindestens fünf Jahren keine Dividenden ausgeschüttet werden.
Außerdem soll das von der Premicon Beteiligungs GmbH gewährte Darlehen
ebenfalls für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren in der derzeitigen Höhe von
1.112 T€ bestehen bleiben.
Die Mietkauf-Finanzierung ist auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten. Wir haben dabei
die planmäßige Tilgung der bereits vorhandenen Bankkredite berücksichtigt. Deren
regelmäßige jährliche Tilgung beträgt 1.086 T€ und reduziert sich ab dem Jahr 2015
auf 421 T€. Wir haben daher vereinbart, dass die Mietkaufraten bis Ende 2014
niedriger sind und ab dem Jahr 2015 steigen. Ab Ende Mai 2011 betragen die
monatlichen Raten 56 T€, sie steigen ab Januar 2015 auf monatlich 82 T€.
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Die bilanzielle Darstellung nach IFRS erfolgt in der Weise, dass der Neubau aktiviert
und die Mietkaufverpflichtung in Höhe des Barwertes auf der Passivseite bilanziert
wird. Die Abschreibungsdauer beträgt 25 Jahre. Die monatlich zu zahlenden
Mietkaufraten werden aufgeteilt in einen Zins- und einen Tilgungsanteil. Der
Tilgungsanteil wird gegen die passivierte Mietkaufverpflichtung gebucht.
Bei den Darlehen der Bremer Landesbank handelt es um die folgenden drei
Darlehen:
(1) Aus einem im Jahr 2000 gewährten Darlehen in Höhe von ursprünglich 6.647 T€
stand uns im Rahmen einer finanziellen Konsolidierung eine Kreditausweitung um
2.000 T€ zur Verfügung, die wir in Tranchen von je 1.000 T€ im Januar und Februar
2009 in Anspruch genommen haben. Die ursprünglich vereinbarten planmäßigen
quartalsweisen Tilgungsraten in Höhe von 166 T€ wurden beibehalten. Damit
verlängert sich die Laufzeit dieses Darlehens um drei Jahre bis zum 30. Juni 2013.
(2) Das für den Neubau von MS RheinEnergie im Jahr 2004 gewährte
Schiffshypothekendarlehen in Höhe von 6.000 T€ wird bis zum 30. Dezember 2018 in
Quartalsraten von je 105 T€ getilgt.
(3) In Höhe von 1.000 T€ haben wir im April 2009 ein Darlehen zur Finanzierung der
Umrüstung des Dampfers Goethe auf einen diesel-hydraulischen Antrieb in Anspruch
genommen. Die Tilgung wird ab September 2013 in Quartalsraten erfolgen und im
Dezember 2014 beendet sein.
Die kurzfristigen Schulden haben sich wie folgt entwickelt:
Die Zunahme der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten resultiert daraus, dass
die ursprünglich im Dezember 2012 fälligen Tilgungen der Darlehen der Bremer
Landesbank in Höhe von insgesamt 271 T€ als zusätzliche Finanzierungsmaßnahme
auf den 30. Juni 2013 verschoben wurden. Außerdem haben wir zum Bilanzstichtag
einen Kontokorrent-Kredit in Höhe von 181 T€ in Anspruch genommen.
Weitere Einzelheiten zur Finanzlage sind in der Kapitalflussrechnung dargestellt.
5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
Wir haben unsere Ziele im Jahr 2012 nicht erreicht. Der ausgewiesene Verlust in
Höhe von 376 T€ ist enttäuschend. Dennoch sind wir von der langfristig weiter
positiven Entwicklung des KD Konzerns überzeugt. Dafür sprechen vor allem die
folgenden Gründe:
Das Betriebsergebnis ist positiv (623 T€), der Cash-flow aus laufender
Geschäftstätigkeit beträgt 1.277 T€, es wurde also kein Geld "verbrannt". Der
Zinsaufwand wird in den nächsten Jahren aufgrund der Tilgung von Darlehen
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zurückgehen. Die Finanzierung und die Liquidität stehen auf einer gesicherten Basis.
Vor allem aber wurde die Gästezufriedenheit weiter gesteigert. Trotz aller
Bemühungen um wetterunabhängige Angebote war und ist die Wetterabhängigkeit
sehr hoch und wird es auch in Zukunft sein.
6. Jahresabschluss der KD AG
Der Jahresabschluss der KD AG wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des
Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Er wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
gemacht.
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7. Personalbericht
Auch im Geschäftsjahr 2012 konnten wir uns auf unsere besonders engagierten und
hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen.
Im Durchschnitt des Jahres waren 224 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei uns
beschäftigt.
Durch unsere Ausbildungsaktivitäten besonders im nautischen Bereich bauen wir den
Nachwuchs aus eigenen Reihen auf. Zum 31. Dezember 2012 waren sieben
Auszubildende zum Binnenschiffer und eine Auszubildende zur Bürokauffrau bei uns
tätig.
Der Personalvertretung danken wir für die konstruktive Zusammenarbeit, die durch
Offenheit und Vertrauen gekennzeichnet ist.
8. Nachtragsbericht
Übernahme der KD Bereederung GmbH & Co. KG durch die Global Maritime Group
Seit Juni 2010 ist unsere Tochtergesellschaft KD Bereederung in Bremen mit der
nautisch-technischen Bereederung des Hochseekreuzfahrtschiffes MS Astor
beauftragt. Eigentümer des Schiffes ist eine Beteiligungsgesellschaft der Premicon.
Ebenfalls seit diesem Zeitpunkt ist MS Astor zeitverchartert an den Reiseveranstalter
Transocean Kreuzfahrten, einem Unternehmen, das von der Premicon neu gegründet
wurde.
Da ein Reiseveranstalter mit nur einem Hochseekreuzfahrtschiff nicht
wettbewerbsfähig ist und der Konkurrenz durch große Anbieter kaum standhalten
kann, war die Zielsetzung des Premicon-Vorstands, sich mit einem anderen, ähnlich
aufgestellten deutschen Kreuzfahrtanbieter zusammenzuschließen.
Allerdings führten die zahlreichen Gespräche in den letzten drei Jahren zu keinem
Erfolg. Wäre es zu einer Zusammenarbeit mit einem deutschen Veranstalter
gekommen, hätte für KD Bereederung die Chance bestanden, ein weiteres
Hochseekreuzfahrtschiff zu bereedern.
Im Februar 2013 hat Premicon einen Kooperationspartner gefunden. Für die
kommenden drei Winter wird MS Astor an den englischen Kreuzfahrtanbieter Cruise
& Maritime Voyages (CMV) verchartert, der das Schiff in Australien einsetzen wird.
Auf diesem Wege ist es Premicon gelungen, die immer schwieriger zu vermarktende
Wintersaison an einen Veranstalter zu verchartern, der das Schiff im australischen
Sommer optimal einsetzen kann.
Transocean wird durch die Herausnahme des verlustreichen Wintergeschäftes
gestärkt und ist in der Lage, ein noch zielgerichteteres Produkt für die
deutschsprachigen Astor-Liebhaber im Frühjahr, Sommer und Herbst anzubieten.
Premicon hat mit der Muttergesellschaft von CMV, der international aufgestellten
Global Maritime Group (GMG) in Piräus, eine noch weitergehende Zusammenarbeit
vereinbart. Die GMG wird zum 1. April 2013 die nautisch-technische Bereederung
von MS Astor übernehmen. Wir werden alle Anteile der KD Bereederung GmbH &
Co. KG und der KD Bereederung Verwaltungs GmbH zum 1. April 2013 an GMG
verkaufen. GMG wird die Firma in Global Bereederung GmbH ändern und die
Geschäfte als neuer Inhaber von München aus fortführen.
Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, weil es nicht gelungen ist, neben der
Bereederung von MS Astor einen weiteren Auftrag zur Bereederung eines zweiten
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oder dritten Hochseekreuzfahrtschiffes zu erhalten. Wir sehen dazu auf absehbare
Zeit auch keine Chancen und werden uns daher aus dem Hochseekreuzfahrtmarkt
zurückziehen und uns auf das Kerngeschäft, den Bereich "Fluss", konzentrieren, und
zwar weiterhin in den beiden Segmenten Tagesausflugsschifffahrt und Bereederung
von Flusskreuzfahrtschiffen. Hier werden wir unsere Tätigkeiten ausbauen.
Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KD Bereederung herzlich für
ihre engagierte Mitarbeit. Sie haben "Herzblut investiert" und mit ihrer Leidenschaft
und Einsatzfreude wesentlich mit dazu beigetragen, dass sich die Gäste der Astor an
Bord wohlgefühlt haben und sich das Schiff in einem Top-Zustand befindet.
Zypern-Krise
Aufgrund der Staats- und Bankenverschuldung befindet sich Zypern in einer
Krisensituation, deren Auswirkungen noch nicht klar abzusehen sind. Wir erwarten
nicht, dass sich daraus negative Auswirkungen auf unser Geschäft ergeben werden,
weil wir es fast ausschließlich über deutsche Banken abwickeln.
9. Erklärung zur Unternehmensführung (gemäß § 289a HGB)
a) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 14. Dezember 2012 die folgende Erklärung
gemäß § 161 AktG beschlossen:
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im
amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten
Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"
entsprochen wurde und wird, mit Ausnahmen der folgenden Ziffern:
Ziffer 3.8
In der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ist kein Selbstbehalt vereinbart worden.
Ein Selbstbehalt würde nach unserer Meinung die Motivation, das Engagement und
die Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben
wahrnehmen, nicht verbessern. Außerdem würde ein Selbstbehalt den
Gesetzeszweck der Verhaltenssteuerung nach unserer Meinung nicht erfüllen, da
vorsätzliche Pflichtverletzungen ohnehin vom Versicherungsschutz ausgenommen
sind.
Ziffer 3.10
Die KD zeigt auf ihrer Internetseite die jeweils geltende Entsprechenserklärung.
Informationen über frühere, nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen halten wir
für nicht relevant.
Ziffer 4.1.5
Die Besetzung von Führungspositionen erfolgt nach der Qualifikation, nicht nach dem
Geschlecht. Wir haben eine Unternehmenskultur, in der niemand diskriminiert wird.
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Ziffer 4.2.1
Der Vorstand der KD AG besteht zur Zeit aus zwei Personen und hat keinen
Vorsitzenden oder Sprecher. Bei der Unternehmensgröße der KD AG wäre die
Einhaltung dieser Regel eher hinderlich, da sie nicht zu einer besseren
Zusammenarbeit führen würde.
Ziffern 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3
Aufgrund der Unternehmensgröße und der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist
die Bildung von Ausschüssen bei der KD AG zur Zeit nicht notwendig und nicht
sinnvoll.
Ziffer 5.4.1
Es erfolgen derzeit keine Veröffentlichungen der Zielsetzung für die
Zusammensetzung des Aufsichtsrats und den Stand der Umsetzung im Corporate
Governance Bericht, da reguläre Neuwahlen für die Mitglieder des Aufsichtsrats erst
im Jahr 2014 stattfinden werden.
Ziffer 5.4.6
Die erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist derzeit noch nicht auf
eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Wir halten eine variable Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für verzichtbar
und werden der nächsten Hauptversammlung eine entsprechende Änderung der
Satzung in diesem Punkt zur Abstimmung vorschlagen, die dem Corporate
Governance Kodex entspricht.
Ziffer 7.1.2
Der Konzernabschluss ist derzeit aus organisatorischen Gründen noch nicht binnen
90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich. Die Veröffentlichung des
Konzernabschlusses erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist. Der
Aufsichtsrat erörtert den Halbjahresfinanzbericht nicht vor dessen Veröffentlichung
mit dem Vorstand. Die Informationen des Halbjahresfinanzberichts sind dem
Aufsichtsrat durch die reguläre Berichterstattung bereits bekannt.
Diese Erklärung ist auf unserer Internet-Seite (www.k-d.com/Investor Relations)
veröffentlicht und wird bei Veränderungen aktualisiert.
b) Unternehmensführungspraktiken
Wir orientieren uns an dem Leitbild des "Ehrbaren Kaufmanns". Anstand, Ehrlichkeit,
Verlässlichkeit und Verantwortung sind die Grundsätze unseres Handelns. Wir
erreichen dadurch eine hohe Glaubwürdigkeit.
Unser Ziel ist nicht der kurzfristig hohe Gewinn, sondern der langfristige Erhalt des
Unternehmens. Die Ausrichtung an den Bedürfnissen unserer Kunden hat dabei
absoluten Vorrang. Wir können im Wettbewerb nur dauerhaft erfolgreich sein, wenn
wir immer wieder neue Ideen entwickeln und verwirklichen.
Die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie verantwortungsvolles Handeln
sind feste Bestandteile der Unternehmenskultur.
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"Auf dem richtigen Kurs" ist die Überschrift des Leitbildes der KD, das im Jahr 2000
erarbeitet wurde und auch heute noch aktuell ist:
Wir sind ein traditionsreiches touristisches Dienstleistungsunternehmen mit
Marktführerschaft am Rhein, das seinen Gästen vielfältige Freizeiterlebnisse bietet.
Unser Selbstverständnis
Wir bieten auf ansprechenden Schiffen mit freundlichen und qualifizierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseren Gästen attraktive und umweltfreundliche
Freizeiterlebnisse mit leistungsfähiger Gastronomie und angemessenem PreisLeistungs-Verhältnis. Dadurch begeistern wir unsere Gäste mit dem Ziel, dass sie uns
weiterempfehlen und wiederkommen.
Führung und Zusammenarbeit
Wir
schaffen
schlanke
Strukturen
mit
klaren
Zuständigkeiten
und
Verantwortlichkeiten. Dadurch erreichen wir eine effektive Zusammenarbeit sowie
einen schnelleren Informationsfluss innerhalb unseres Unternehmens und mit
unseren Vertragspartnern. Führung ist für uns zielorientierte Anleitung und
Hilfestellung zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln eines jeden
Mitarbeiters. Motivation erwächst aus gegenseitigem Vertrauen, Dialogbereitschaft
und Dialogführung aller Ebenen und Bereiche - nicht zuletzt aus dem Erfolg des
(gemeinsam) Erreichten.
Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb
Wir bewegen uns in einem wettbewerbsintensiven Segment des deutschen Touristikund Freizeitmarktes. Unsere führende Position bauen wir durch neue,
kundenorientierte Angebote ständig aus. Hierdurch können unsere Kunden uns
deutlich positiv vom Wettbewerb unterscheiden. Durch Qualitätssicherung und
kostenbewusstes Handeln verbessern wir die wirtschaftliche Entwicklung der KD und
schaffen damit die Voraussetzung für langfristig sichere Arbeitsplätze.
c) Arbeitsweise von Vorstand und AR
Die KD AG unterliegt als deutsche Aktiengesellschaft dem deutschen Aktienrecht und
verfügt daher über eine zweigeteilte Führungs- und Kontrollstruktur, die von den
Mitgliedern des Vorstands und den Mitgliedern des Aufsichtsrats wahrgenommen
wird.
Das Unternehmen wird von zwei Vorstandsmitgliedern geführt. Ein Vorstandsbereich
umfasst Vertrieb und Operation, der andere Finanzen und Personal. Es hat sich
bewährt, dass beide Vorstandsmitglieder gleichberechtigt sind, also kein Sprecher
oder Vorsitzender ernannt wurde. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam
die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über
Grundsatzfragen der Unternehmensstrategie und Geschäftspolitik. Der Vorstand
informiert den Aufsichtsrat monatlich durch schriftliche Berichte umfassend über alle
für
das
Gesamtunternehmen
relevanten
Fragen
der
Strategie
und
Strategieumsetzung, der Planung, der Geschäftsentwicklung sowie des
Risikenmanagements.
Für bedeutende Geschäftsvorfälle, die in der Satzung genannt sind, ist die
Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich.
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Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des
Unternehmens. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von
grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Er besteht aus sechs
Mitgliedern, von denen vier durch die Hauptversammlung und zwei durch die
Arbeitnehmer
gewählt
werden.
Der
Aufsichtsrat
hat
aufgrund
der
Unternehmensgröße bisher keine Ausschüsse gebildet. Es finden mindestens vier
Aufsichtsratssitzungen im Jahr statt.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Daher ist der
Gedankenaustausch intensiv und offen.
10. Finanzielle Kenngrößen der Unternehmenssteuerung
Wir arbeiten mit mehreren finanziellen Kenngrößen der Unternehmenssteuerung.
Unsere wichtigste operative Kenngröße in jedem Bereich konzentriert sich auf die
jeweilige Umsatzentwicklung, dargestellt jeweils im Vergleich zum Vorjahr und im
Vergleich zum Budget.
Im Bereich Charter verwenden wir die Kenngrößen Auftragseingang und
Auftragsbestand. Hier können wir zumindest die voraussichtliche Entwicklung der
Umsatzerlöse in den kommenden Monaten einschätzen.
Im Bereich der Restauration sind die wichtigsten Kennzahlen für die Steuerung die
monatlich je Schiff ermittelten Anteile des Personalaufwands und des
Materialaufwands an den Gastronomie-Umsatzerlösen.
Außerdem besteht ein Berichterstattungssystem für einen monatlichen Soll-IstVergleich aller Kostenarten.
Als Grundlage für strategische Entscheidungen werden Streckenerfolgsrechnungen
erstellt.
Jeweils in der ersten Jahreshälfte eines Geschäftsjahres kommt der
Liquiditätssteuerung eine besondere Bedeutung zu. Aufgrund des Saisongeschäfts
erwirtschaften wir in den Monaten von Juni bis September etwa 60 % der
Umsatzerlöse eines Jahres, haben aber zu Beginn eines Jahres hohe Auszahlungen,
z.B. durch den Druck der Fahrpläne und die Instandsetzungsarbeiten an den Schiffen
vor Saisonbeginn. Mit einem Finanzplanungssystem ermitteln wir den Bedarf der
Winterfinanzierung und sichern uns Zugang zu Kreditlinien. Durch ein effektives
Cash- Management begrenzen wir das Liquiditätsrisiko der Gesellschaft.
11. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren (gemäß § 315 HGB)
Die im folgenden dargestellten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren haben
entscheidenden Anteil am Unternehmenserfolg. Wir verstehen sie als Mittel, mit
denen wir unsere finanziellen Ziele erreichen können. Sie werden deshalb
regelmäßig von uns beurteilt.
a) im Segment Tagesausflugsschifffahrt
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Unsere gut ausgebildeten und hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
identifizieren sich mit der KD. Durch ihre positive Grundeinstellung zum Unternehmen
stellen sie einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar. Sie sorgen durch ihre Arbeit
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dafür, dass sich unsere Gäste an Bord wohlfühlen. Bei unseren Leistungsträgern gibt
es keine Fluktuation. Wir geben uns nicht mit dem Erreichten zufrieden und
entwickeln immer wieder neue Angebote für unsere Kunden, die wir mit einem hohen
Tempo umsetzen.
Kundenzufriedenheit durch hohe Qualität unserer Leistungen
Alle unsere
Dienstleistungen stehen für ein hervorragendes Preis-LeistungsVerhältnis. Die Schiffe unserer Flotte sind sehr gepflegt und bieten viel Komfort. Die
Qualität unserer Leistungen wird uns in Umfragen zur Kundenzufriedenheit
regelmäßig bestätigt. Dadurch haben wir viele Stammkunden gewonnen. Wir
beteiligen uns an einem von der Tourismus NRW getragenen Projekt, das uns die
Nutzung eines deutschlandweit anerkannten und wissenschaftlich begründeten
Systems für mehr Service-Qualität bietet. Nach einer Zertifizierung wurde uns das
Siegel "Service Qualität Deutschland" verliehen.
b) im Segment Bereederungs-Service
Besatzungsmitglieder
Die Besatzungsmitglieder auf den Flusskreuzfahrtschiffen sind nicht im Konzern,
sondern bei den jeweiligen Schiffsgesellschaften angestellt. Dennoch identifizieren
sie sich mit der KD und wir sehen sie als "unsere" Mitarbeiter an. Durch die hohe
Attraktivität der Flotte und der angebotenen Beschäftigungsverhältnisse gibt es bei
den Leistungsträgern keine Fluktuation. Viele Mitarbeiter bilden sich selbst aktiv
weiter und erwerben Patente und Lizenzen, so dass Beförderungen aus den eigenen
Reihen möglich sind.
Zufriedenheit von Charterern durch Verlässlichkeit und unternehmerisches Denken
Die verschiedenen Gesellschaften, die uns ihr Schiffseigentum anvertrauen, können
sich darauf verlassen, dass wir die zugesicherten Leistungen erbringen. Darüber
hinaus unterbreiten wir unseren Kunden aber auch Vorschläge, die zum Beispiel in
Fällen von drohendem Hoch- oder Niedrigwasser geänderte Routen, den Tausch von
Schiffen oder andere Maßnahmen enthalten, die zur Vermeidung von Mehrkosten
beitragen. Wartungen und Instandhaltungen der Schiffe führen dazu, dass es nahezu
keine technisch bedingten Ausfälle von Chartertagen in der Flotte gibt. Wir haben ein
System entwickelt, dass durch Synergien im Personal-Pooling einen besonders
wirtschaftlichen Schiffsbetrieb ermöglicht. Aber auch in der Beurteilung durch die
Passagiere erreichen wir durchgehend Bestnoten, durch die die hohe Qualität
unserer Leistungen hervorgehoben wird.
12.Übernahmerechtliche Angaben (gemäß § 315 Abs. 4 HGB)
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der KD AG beträgt zum Bilanzstichtag
unverändert 4.587.464,15 € und ist eingeteilt in 1.794.460 auf den Inhaber lautende
Stückaktien.
Es bestehen keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von
Aktien betreffen. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je
eine Stimme.
Die Premicon Beteiligungs GmbH, München, hält wie im Vorjahr unverändert 76,94 %
der Aktien der KD AG.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
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Arbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind, können ihre Rechte unmittelbar wie
andere Aktionäre ausüben.
Für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands gelten die
gesetzlichen Vorschriften (§§ 84, 85 AktG). Für die Änderung der Satzung gelten
ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 133, 179 AktG).
Es gibt keine Beschlüsse der Hauptversammlung, die den Vorstand ermächtigen,
Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.
Es gibt keine Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines
Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Die Gesellschaft hat mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern keine
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.
13. Bericht des Vorstands über Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen
Die Beziehungen zu Aktionären, die als nahe stehende Personen zu qualifizieren
sind, bestehen im Darlehensvertrag mit der Premicon Beteiligungs GmbH, die wie im
Vorjahr 76,94 % der Anteile der KD AG hält.
Entsprechend § 312 AktG haben wir einen Bericht über Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen erstellt und folgende Erklärung abgegeben:
"Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft bei dem im Bericht zu verbundenen
Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäft nach den Umständen, die uns in dem
Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, eine
angemessene Gegenleistung erhalten hat. Weitere Rechtsgeschäfte und getroffene
oder unterlassene Maßnahmen lagen im Berichtszeitraum nicht vor."
14. Vergütungsbericht
a) Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 15 der Satzung geregelt.
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine jährliche feste Vergütung in Höhe von
2.556,46 €, die im Dezember des Geschäftsjahres ausgezahlt wird. Der Vorsitzende
erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses
Betrages.
Die variable Vergütung beträgt für jeden Hundertsatz Dividende, der über 4 % des
eingezahlten Grundkapitals hinausgeht, je Aufsichtsratsmitglied 511,29 €. Auch hier
erhält der Vorsitzende das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das
Eineinhalbfache dieses Betrages.
Diese in der Satzung enthaltene Regelung über die variable Vergütung der Mitglieder
des Aufsichtsrats entspricht nicht der Empfehlung des Deutschen Corporate
Governance Kodexes in der Fassung vom 15. Mai 2012. Vorstand und Aufsichtsrat
schlagen daher der Hauptversammlung vor, die Satzung dahingehend zu ändern,
dass auf eine variable Vergütung im Aufsichtsratsbereich verzichtet wird.
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Im Geschäftsjahr 2012 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats folgende feste
Bezüge:
An die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden keine anderen Vergütungen gezahlt.
Vorschüsse und Kredite oder andere Vorteile wurden nicht gewährt.
b) Vergütung des Vorstands
Auf der 179. Ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juli 2010 wurde ein Beschluss
zur Billigung des folgenden Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gemäß §
120 Abs. 4 AktG gefasst: Mit Wirkung ab 1. August 2010 setzt sich die Vergütung des
Vorstands aus drei Komponenten zusammen:
a) Grundgehalt
Das Grundgehalt wird in 13 monatlichen Raten ausgezahlt. Die Höhe des
Grundgehalts erfolgt in Anlehnung an die Vergütungspraxis gleich großer
Unternehmen. Unter Einbeziehung der jeweiligen Aufgaben, Leistung und
Verantwortlichkeiten der Vorstandsmitglieder kann eine differenzierte Festlegung der
Vergütung erfolgen. Mit den beiden derzeitigen Vorstandsmitgliedern besteht die
Vereinbarung, dass ihre Gehälter gleich sein sollen. Neben den Geldbezügen und als
Teil der fixen Bestandteile erhalten die Mitglieder des Vorstands Sachzuwendungen,
die aus Beiträgen zu einer Unfallversicherung und in einer privaten
Dienstwagennutzung bestehen.
b) Kurzfristige variable Vergütung
Die kurzfristige variable Vergütung wird jährlich gewährt. Sie ist abhängig von der
Höhe des erwirtschafteten Jahresüberschusses
c) Langfristige variable Vergütung
Die
langfristige
Anreizwirkung
erfolgt
durch
einen
erfolgsabhängigen
Vergütungsbestandteil, der abhängig vom Erreichen folgender strategischer Ziele ist:
(1) Kundenzufriedenheit
(2) Entwicklung des Marktanteils
(3) Erhöhung des Eigenkapitals durch Abbau des Verlustvortrages
Die
langfristige
variable
Vergütung
wird
unter
Anwendung
eines
Einführungsszenarios erstmals im Jahr 2011 für das Geschäftsjahr 2010 und die sich
abzeichnende Entwicklung des Jahres 2011 berechnet. Im Jahr 2012 wird die
Entwicklung der Geschäftsjahre 2010 und 2011 sowie im Jahr 2013 die Entwicklung
der Geschäftsjahre 2010 bis 2012 bei der Berechnung berücksichtigt. Ab 2014
werden dann die jeweils letzten vier Jahre der Betrachtung zugrunde gelegt. In
Jahren, in denen keine positive Umsatzrendite erzielt wird, kommt die langfristige
variable Vergütung nicht zur Auszahlung.
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Bei außerordentlichen Geschäftsentwicklungen kann der Aufsichtsrat
Begrenzung der variablen Vergütungsbestandteile vornehmen (Cap).
eine
Aktienoptionspläne und Versorgungszusagen bestehen nicht.
Bei einer von den Vorstandsmitgliedern unverschuldeten Beendigung der
Vorstandstätigkeit ist eine Fortzahlung der Bezüge für die Dauer von sechs Monaten
vereinbart.
Die derzeitigen Vorstandsmitglieder erhalten eine jeweils gleich hohe Vergütung. Für
das Geschäftsjahr 2012 beliefen sich die Bezüge des Vorstands auf 407 T€, davon
waren 52 T€ variable Bestandteile. Kredite, Vorschüsse oder andere Vorteile wurden
nicht gewährt.
c) Bezüge früherer Vorstandsmitglieder
Die Bezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen für das
Geschäftsjahr 2012 betrugen 160 T€.
Für Verpflichtungen aus laufenden Pensionen früherer Vorstandsmitglieder und ihrer
Hinterbliebenen bestanden zum 31. Dezember 2012 Rückstellungen in Höhe von
1.309 T€.
15. Bericht über Chancen und Risiken
Chancen
Wir versuchen jederzeit systematisch, Chancen frühzeitig zu erkennen und zu
ergreifen. In Bereichen, in denen wir Wachstumschancen sehen, gehen wir bewusst
überschaubare und beherrschbare Risiken ein, wenn gleichzeitig ein angemessener
Ertrag zu erwarten ist. Sowohl im Segment Tagesausflugsschifffahrt als auch im
Segment Bereederungs-Service arbeiten wir an neuen Projekten mit dem Ziel,
zusätzliche Deckungsbeiträge zu erwirtschaften. Besser als ursprünglich
prognostizierte gesamtwirtschaftliche Entwicklungen können sich positiv auswirken.
Unser Markenimage, unsere Reputation und unsere Positionierung im Markt sind
entscheidende Faktoren, um die Verbundenheit unserer Gäste mit der KD zu
erhalten. Durch die Verwirklichung neuer Ideen sowie durch eine gute Wetterlage in
der Ferienzeit und an Feiertagen können die Umsatzerwartungen übertroffen werden.
Risikenpolitik und Risikenmanagement
Unsere geschäftlichen Aktivitäten bergen Risiken, die aus eigenem
unternehmerischen Handeln und durch externe Faktoren entstehen können. Durch
ein Risiken-Früherkennungs-System werden Entwicklungen, die den Bestand des
Unternehmens gefährden, so rechtzeitig erkannt, dass geeignete Gegenmaßnahmen
eingeleitet werden können, um die Gefahren abzuwehren oder zu mindern.
Das Risikenmanagement im KD Konzern umfasst ein Meldesystem zur
Früherkennung aller bedeutenden, vor allem aber der existenzgefährdender Risiken.
Aufgabe der Risikenfrüherkennung ist es, durch fallweise Berichterstattung Risiken in
den Gesellschaften zu erkennen und zu bewerten.
Wir
handhaben
unser
Risikenmanagement-System
aufgrund
unserer
Unternehmensgröße unbürokratisch, d.h. nicht durch schriftliche Mitteilungen sondern
durch mündliche Information. Ein fester z.B. monatlicher Melderhythmus der Risiken
ist daher für uns nicht sinnvoll, vielmehr kommt es darauf an, dass schnell reagiert
werden kann.
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Trotz dieser unbürokratischen Handhabung ist der Ansatz systematisch, da es sich
um einen koordinierten Prozess handelt. Zudem ist die Risikenerfassung vollständig
und aktuell. Für die Risikenbewältigung definieren wir Sicherheitsziele, indem wir
festlegen, auf welches Maß Risiken gesenkt werden sollen.
Die interne Risikenberichterstattung ist in unserem monatlichen Berichtssystem an
den Aufsichtsrat enthalten. Da das Risikenmanagement ein integraler Bestandteil der
Planung und Umsetzung unser Geschäftsstrategien ist, wird die Risikenpolitik durch
den Vorstand vorgegeben. Die wichtigsten Risiken werden im Folgenden erläutert:
Risiken durch Wetter, Umwelteinflüsse oder andere Ereignisse
Ein durch uns nicht zu beeinflussendes Risiko ist das Wetter. Wir realisieren
zunehmend wetterunabhängige Angebote und bemühen uns, den Anteil der
Vorausbuchungen durch Reiseveranstalter zu erhöhen. Wir sind daher auf
touristischen Fachmessen in fast allen europäischen Ländern sowie in den USA,
Japan und China vertreten.
Durch Hoch- und Niedrigwasser sowie durch Schifffahrtssperren (z.B. aufgrund von
Havarien) besteht das Risiko von Umsatzausfällen. Wegen des zunehmenden
Wintergeschäftes kann auch ein in den Monaten November oder Dezember
auftretendes Hochwasser wesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis haben.
Risiko steigender Brennstoffkosten
Grundsätzlich stellen die volatilen Brennstoffpreise ein erhebliches Ergebnis- und
Liquiditätsrisiko dar. Vor allem durch Spekulationen kommt es zu unmittelbaren und
überzogenen Preissprüngen im Ölpreis. Schwankungen des Euro/US-DollarWechselkurses beeinflussen die Treibstoffpreise zusätzlich positiv oder negativ.
Preissteigerungen können erhebliche negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage
haben, sofern es uns nicht möglich sein sollte, die gestiegenen Kosten an unsere
Kunden weiterzugeben oder anderweitig zu kompensieren. Umgekehrt können wir in
Zeiten fallender Preise für Brennstoffe nicht vollständig von solchen Preisrückgängen
profitieren, da wir generell versuchen, das Risiko von steigenden Brennstoffpreisen
durch unterschiedliche Maßnahmen, wie beispielsweise durch den Abschluss
langfristiger Verträge oder durch Hedging, zu vermindern.
Die zum Bilanzstichtag bestehenden langfristigen Abnahmeverpflichtungen mit
Brennstofflieferanten sowie die offenen Positionen aus Öl-Futuregeschäften sind im
Anhang erläutert.
Liquiditätsrisiko
Derzeit besteht kein Liquiditätsrisiko. Für die Winterfinanzierung 2012/2013 steht uns
eine ausreichende Kreditlinie zur Verfügung.
Marktrisiken
Auf Marktrisiken, die wir durch genaue Beobachtung der Konkurrenzsituation früh
erkennen können, reagieren wir mit differenzierten Preisstrategien, mit neuen
Angeboten und natürlich mit intensiver Pflege bestehender Kundenbeziehungen. Um
dem schwankenden Passagieraufkommen flexibel zu begegnen, arbeiten wir mit
Partner-Reedereien zusammen. Unser Einfluss auf die Routenwahl internationaler
Reiseveranstalter ist gering. Wir bemühen uns jedoch, dass bei allen Reisen, die den
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Rhein im Programm enthalten, möglichst auch eine Schifffahrt mit der KD in das
Angebot aufgenommen wird.
Risiken aus geänderten technischen Regeln
Von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Straßburg wird die sogenannte
Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RSchUO) herausgegeben, in der alle
technischen Regeln enthalten sind. Diese werden in deutsches Recht übertragen. Es
geht dabei unter anderem um schiffbauliche Anforderungen, Untersuchungsverfahren
und Erteilen von Schiffsattesten. Bei der Novellierung des Kapitels 15 der RSchUO
wurden mehrere Bestimmungen für Fahrgastschiffe geändert. Diese neuen
Anforderungen waren bei der KD zum Teil bereits erfüllt oder ließen sich in einem
vertretbaren Kostenrahmen realisieren. Es müssen jedoch auch Maßnahmen
verwirklicht werden, die zu einer Belastung der Liquiditäts- und Ertragslage führen.
Spätestens bei Erneuerung des Schiffsattestes nach dem 1. Januar 2015 müssen
zwei redundante Antriebssysteme vorhanden sein. Wenn bereits im Jahr 2014 eine
Verlängerung des Schiffsattestes beantragt wird, ist dieser Punkt erst im Jahr 2019
zu erfüllen. Das zweite unabhängige Antriebssystem muss so ausgelegt werden,
dass eine Mindestgeschwindigkeit von 6,5 km/Stunde erreicht wird. Für das
Radmotorschiff Goethe wird diese neue Anforderung nach der zum Saisonbeginn
2009 erfolgten Umrüstung auf einen diesel-hydraulischen Antrieb bereits erfüllt. Das
gilt auch für MS RheinEnergie und MS RheinFantasie. Bei den übrigen Schiffen
werden aus heutiger Sicht neue Bugpropeller eingebaut werden können, um die
Anforderungen zu erfüllen.
Sonstige Risiken
Für Risiken, die sich aus Havarien, Bränden oder Haftpflichtansprüchen ergeben,
sind entsprechende Versicherungen abgeschlossen. Diese werden regelmäßig
überprüft und bei Bedarf angepasst.
Zur Minimierung von Schiffsausfallrisiken haben wir die wichtigsten Ersatzteile
bevorratet.
Gesamtbewertung
Die Gesamtrisikensituation bleibt überschaubar. Alle Risiken sind aus heutiger Sicht
begrenzt. Bei einem gleichzeitigen Eintreten mehrerer Risiken können die
Auswirkungen auf die Ertragsund Liquiditätslage erheblich sein. Aber auch in diesen
Fällen ist nach unserer Einschätzung die Existenz des KD Konzerns nicht gefährdet.
16. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den
Konzernrechnungslegungsprozess
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den
Konzernrechnungslegungsprozess soll die Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der
Rechnungslegung und Finanzberichterstattung sicherstellen.
Der Rechnungslegungsprozess umfasst sämtliche Tätigkeiten von der Kontierung
eines Geschäftsvorfalls bis hin zur Aufstellung des Konzernabschlusses. Dabei bilden
die Kontierung und eine zutreffende Periodenabgrenzung das Fundament der
Rechnungslegung.
Die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Kontierungsvorschriften für die Unternehmen
des Konzerns werden zentral vorgegeben und fortlaufend aktualisiert.
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Wir prüfen regelmäßig, dass konzerninterne Transaktionen vollständig erfasst und
sachgerecht konsolidiert werden.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Rechnungswesen und EDV sind für
ihre Aufgaben qualifiziert. Somit ist sichergestellt, dass die Geschäftsvorfälle
vollständig und zeitnah sowie entsprechend der geltenden Vorschriften erfasst
werden. Für die Darstellung selten auftretender und nicht routinemäßig verarbeitbarer
Geschäftsvorfälle werden im Bedarfsfall unabhängige Expertenmeinungen eingeholt.
Im Rahmen der Abschlusserstellung sind Prozesse zur Funktionstrennung sowie
entsprechende Zugriffsregelungen für EDV-Programme vorhanden.
Es gibt zwangsläufige Kontrollen, die zum Beispiel sicherstellen, dass
Rechnungsnummern fortlaufend vergeben oder Kontrollsummen gebildet werden.
Außerdem finden stichprobenartige Überprüfungen einzelner Geschäftsvorfälle im
Rahmen ihrer Darstellung innerhalb der Buchhaltung statt. Durch das konzernweit
geltende "Vier-Augen-Prinzip" erfolgt eine manuelle Prozesskontrolle. Wesentliche
Überwachungsmaßnahmen im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess
bilden die Prüfungstätigkeiten des Aufsichtsrats sowie des Konzernabschlussprüfers,
der außerdem interne Kontrollen untersucht und deren Effektivität beurteilt. Darüber
hinaus werden ausgewählte Aspekte der eingesetzten EDV-Systeme geprüft.
17. Prognosebericht
a) Prognose für den KD Konzern
Wir bewerten die Aussichten des KD Konzerns insgesamt positiv. Unsere
Erfolgsfaktoren waren und sind eine klare Strategie, die auf den Kunden ausgerichtet
ist, die konsequente Verbesserung der Produktivität, die Verwirklichung neuer Ideen
und ein hoch motiviertes, engagiertes Team.
Die KD ist Erfinderin der Flusskreuzfahrten und hat bereits im Jahr 1960 mit MS
Europa das erste Kabinenschiff in Dienst gestellt. In einem Rechtsstreit mit Viking
Flusskreuzfahrten GmbH über KD-Namensrechte hat das Oberlandesgericht Köln am
15. Juni 2012 für Recht erkannt, dass wir die Marke "KD" wieder für den
Kabinenschiffbereich nutzen dürfen. Derzeit planen wir allerdings nicht, selbst als
Reiseveranstalter im Flusskreuzfahrten-Geschäft aufzutreten. Wir möchten vielmehr
die Chancen nutzen, die sich durch Ausweitung unserer Dienstleistungen im
Bereederungs-Service ergeben.
Für das Jahr 2013 erwarten wir Umsatzerlöse in Höhe von 25.600 T€ und ein
ausgeglichenes Jahresergebnis.
Dabei liegt die Bandbreite, innerhalb derer sich das Ergebnis bewegen kann,
zwischen einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.000 T€ und einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.300 T€. Die Entwicklung des Unternehmens ist von
vielen externen Einflussfaktoren abhängig, die wir derzeit nicht verlässlich
prognostizieren können. Dazu gehören vor allem das Wetter und die weitere
Entwicklung der Brennstoffkosten, aber auch zum Beispiel die Entwicklung der
wirtschaftlichen Lage und des Konsumentenverhaltens sowie die politischen und
konjunkturellen Rahmenbedingungen in den Heimatländern unserer internationalen
Gäste.
Die Investitionen des Jahres 2013 haben wir in Höhe von 600 T€ geplant. Sie
enthalten eine Landebrücke in Düsseldorf und den Ausbau unseres Webshops. Die
Finanzierung soll aus dem laufenden Cash-flow erfolgen.
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Die Rückzahlung des Winterkredites wird im Laufe der Saison 2013 erfolgen.
Für das Jahr 2014 erwarten wir im Vergleich zu 2013 durch die ständige
Weiterentwicklung unserer Produktangebote einen leichten Anstieg der Umsatzerlöse
und des Ergebnisses.
b) Prognose für das Segment Tagesausflugsschifffahrt
Im Segment Tagesausflugsschifffahrt haben wir für das Jahr 2013 eine Steigerung
der Umsatzerlöse auf 22.800 T€ geplant. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten
Neuheiten und Höhepunkte dar:
100 Jahre Goethe
Schwerpunkt im Segment Tagesausflugsschifffahrt wird das Thema "100 Jahre
Goethe" sein. Der Dampfer Goethe wurde 1913 von der Werft Gebr. Sachsenberg in
Köln-Deutz als Halbsalonschiff für den Güter- und Personendienst gebaut. Die
Indienststellung war am 04.08.1913 mit einer Fahrt von Koblenz nach Mainz.
Rund um dieses 100-jährige Jubiläum haben wir während der gesamten Saison und
über unser komplettes Streckennetz verteilt verschiedene Angebote und Aktionen
geplant. So wird das Schaufelradschiff Goethe z.B. nach dem Einsatz bei den Kölner
Lichtern im Juli eine Woche lang Sonderfahrten ab Köln durchführen. Im August 2013
wird es dann zwei Wochen lang Aktionen rund um die Großveranstaltung Rhein in
Flammen Koblenz geben.
Drachenfelsplateau in Königswinter
Mit dem Projekt "Gesamtperspektive Königswinter - Drachenfels" hat sich die Stadt
Königswinter erfolgreich als Status-A-Projekt der Regionale 2010 beworben. Mit den
hierdurch zur Verfügung gestellten 21 Millionen Euro soll die Kulturlandschaft
aufgewertet werden, damit der Tourismus in der Region auch in Zukunft eine
verlässliche Grundlage hat. Eine Maßnahme dazu ist die Neugestaltung des
Drachenfelsplateaus auf der Drachenfelsspitze. Wir sind sicher, dass die
Neueröffnung des Drachenfelsplateaus mit erweiterter Aussichtsplattform die
Schiffstouren ins Siebengebirge sowohl im Gruppen- als auch im Einzelgeschäft neu
beleben wird.
Romanticum Koblenz
Für dieses neue Erlebnismuseum in der Koblenzer Innenstadt, das voraussichtlich
am 1. Juli 2013 eröffnet wird, werden wir Kombitickets anbieten. Es handelt sich um
eine neue, interaktive Erlebnisausstellung, in der das romantische Mittelrheintal auf
rund 800 Quadratmetern mit all seinen Facetten und Besonderheiten anspruchsvoll
inszeniert wird. Die Besucher begeben sich als Passagiere eines imaginären Schiffes
auf eine fantastische Schiffsreise, erleben die Rheinromantik als Naturerlebnis und
lernen den Rhein mit seinen spannenden Sagen und Märchen in seiner ganzen
Vielfalt kennen.
Rheinradweg
Die überregionale Vermarktung des Rheinradweges startet zur ITB. Wir werden mit
Radreiseveranstaltern kooperieren und Kombitickets Rad & Schiff anbieten.
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Inspiration für Wanderfreunde: Die neue KD Wanderwelt
Auf unserer Internet Seite www.k-d.com haben wir in einer online basierten KD
Wanderwelt Schiffs- und Wandertouren entlang des Rheins verbunden. Nutzer finden
dort zahlreiche Ideen und Tourentipps mit detaillierten Informationen zu den
einzelnen Routen. Dabei zählen Tourcharakter und Schwierigkeitsgrad ebenso dazu
wie die konkrete Wegbeschreibung, ein Kartenausschnitt sowie Tipps für die Anreise.
Natürlich wird auch der relevante KD-Fahrplan direkt mitgeliefert, so dass die Gäste
ihre individuelle Hop-On Hop-Off-Tour planen können. Die KD Wanderwelt erstreckt
sich entlang unseres gesamten Fahrtgebietes zwischen Köln und Mainz.
Veranstaltungen
Im Bereich der Ereignisfahrten werden wir die bewährten Programme fortsetzen,
wobei wir kontinuierlich die Qualität der einzelnen Veranstaltungen optimieren.
Sonntags wird es einige neue Highlights geben. Neu aufgenommen werden ebenfalls
eine WDR4-Wellentour im Advent sowie eine zusätzliche Kinderfahrt in den
Herbstferien.
C) Prognose für das Segment Bereederungs-Service
Im Segment Bereederungs-Service haben wir für das Jahr 2013 einen Rückgang der
Umsatzerlöse auf 2.800 T€ geplant, der durch den - im Nachtragsbericht erläuterten Rückzug aus dem Hochseekreuzfahrtmarkt entsteht.
Die Zahl der von KD Cruise Services Ltd. in Limassol bereederten
Flusskreuzfahrtschiffe wird sich im Jahr 2013 um zwei (MS Scenic Jewel und MS
Vista Explorer) auf insgesamt 26 Schiffe erhöhen. Wir sind in Verhandlungen über
Aufträge zur Bereederung von drei weiteren Flusskreuzfahrtschiffen ab dem Jahr
2014.
Köln, 19. März 2013
KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
Klaus Hadeler
Norbert Schmitz
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Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012
ERLÄUTERUNGEN ZUM UNTERNEHMEN UND ZU DEN
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
1. Allgemeine Erläuterungen zum Unternehmen
Die KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft (KD AG)
ist eine deutsche börsennotierte Aktiengesellschaft und als Mutterunternehmen des
Konzerns im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB
10959 eingetragen. Der eingetragene Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf. Der
Hauptsitz der Geschäftstätigkeit befindet sich in Köln. Die Anschrift lautet:
Frankenwerft 35, 50667 Köln.
Die Satzung vom 3. Oktober 1825 wurde mehrfach geändert, zuletzt durch Beschluss
der Hauptversammlung vom 15. Juli 2010. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der
Unternehmensgegenstand ist der Betrieb der Schifffahrt auf dem Rhein und
sonstigen
Binnengewässern,
die
Bereederung
von
Flussund
Hochseekreuzfahrtschiffen, das Führen von Gastronomiebetrieben und die
Durchführung von Veranstaltungen auch an Land sowie alle mit diesen Tätigkeiten
zusammenhängende Leistungen.
Der Vorstand hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht zum 31.
Dezember 2012 am 19. März 2013 aufgestellt und an den Aufsichtsrat weitergeleitet.
2. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze
In den Konzernabschluss der KD AG sind unverändert zum Vorjahr folgende
Tochtergesellschaften einbezogen:
KD Europe S.à r.l., Luxemburg
KD Cruise Services Ltd., Limassol/Zypern
KD Bereederung Verwaltungs GmbH, Bremen
KD Bereederung GmbH & Co. KG, Bremen
Die KD AG hält an allen vier Tochtergesellschaften jeweils 100 % der Stimmrechte.
Damit gelten die Tochtergesellschaften als beherrschte Unternehmen, denn die KD
AG hat als Mutterunternehmen die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik zu
bestimmen.
Unternehmenszusammenschlüsse haben im Berichtszeitraum nicht vorgelegen.
Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen
und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden
gegeneinander aufgerechnet.
3. Aufstellung des Anteilsbesitzes
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4. Grundlagen der Erstellung des Konzernabschlusses
Der Konzernabschluss der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt
Aktiengesellschaft zum 31.Dezember 2012 ist in Übereinstimmung mit den
International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting
Standards Board (IASB) und unter Beachtung der Interpretationen des International
Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen
Union verpflichtend anzuwenden sind, erstellt.
Ergänzend wurden die nach § 315a Abs. 1 HGB ("Konzernabschluss nach
internationalen Rechnungslegungsstandards") anzuwendenden handelsrechtlichen
Vorschriften beachtet.
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 sind folgende Standards und
Interpretationen nach den Bestimmungen der Europäischen Union erstmals
verbindlich anzuwenden:
Sofern diese neue Regelung relevant war, hatte sie keine wesentliche Auswirkung
auf den Konzernabschluss.
Noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Folgende Verlautbarungen waren zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung von der EU
anerkannt, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden:
- IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer und IAS 1 - Darstellung des
Abschlusses – Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses
- IFRS 10 - Konzernabschlüsse, IFRS 11 - Gemeinsame Vereinbarungen,
IFRS 12 - Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, IAS 27 Einzelabschlüsse und IAS 28 - Anteile an assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen
- IFRS 1 - Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting
Standards - Ausgeprägte Hochinflation und Beseitigung der festen Zeitpunkte
für Erstanwender und IAS 12 - Ertragsteuern - Latente Steuern: Realisierung
zugrunde liegender Vermögenswert
- IFRS 13 - Bemessung des beizulegenden Zeitwertes
- IFRIC 20 - Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebauwerkes
- IFRS 7 - Finanzinstrumente Angaben - Saldierung von finanziellen
Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten und IAS 32 Finanzinstrumente Darstellung - Saldierung von finanziellen Vermögenswerten
und finanziellen Verbindlichkeiten
- IFRS 1 - Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting
Standards - Darlehen der öffentlichen Hand
Von einem möglichen Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung von erst in späteren
Berichtsperioden verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen
machen wir keinen Gebrauch.
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Diese neuen Regelungen haben mit Ausnahme des IAS 19 keine Relevanz für den
Konzernabschluss.
Gemäß
IAS
19
können
zukünftig
die
versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste nicht mehr nach der
Korridormethode erfasst werden. Die Erfassung erfolgt zukünftig erfolgsneutral im
sonstigen Ergebnis.
5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Konzernabschluss ist in Euro dargestellt. Alle Beträge werden, soweit nicht
besonders darauf hingewiesen wird, in Tausend Euro (T€) angegeben.
Vermögenswerte und Schulden werden ihren Fristigkeiten entsprechend in lang- und
kurzfristiges Vermögen beziehungsweise in lang- und kurzfristige Schulden unterteilt.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich nicht ergeben.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu
erhaltenden Gegenleistung bewertet und stellen Beträge dar, die für Leistungen des
Konzerns realisiert werden. Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer, Rabatte und
Preisnachlässe ausgewiesen. Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt grundsätzlich
nach Erbringung der Leistung.
Die immateriellen Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet. Sie werden planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von drei bis fünf
Jahren abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte sowie
Firmenwerte oder andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmten
Nutzungsdauern bestehen im Konzern nicht.
Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und,
soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung von Abschreibungen bewertet.
Fremdkapitalkosten, die in direktem Zusammenhang mit qualifizierten
Vermögenswerten (Schiffsneubauten) stehen, werden aktiviert, soweit sie auf den
Zeitraum bis zur Inbetriebnahme entfallen.
Fahrgastschiffe werden über eine Nutzungsdauer von zehn bis fünfzehn Jahren,
neue Schiffe über 25 Jahre linear abgeschrieben.
Nachträgliche Aktivierungen werden über die Restnutzungsdauer der Schiffe,
mindestens aber über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter im Einzelwert über 150 € und bis 1.000 € werden als
Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben.
Im Sachanlagevermögen ist unter der Position "Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung" ein Festwert für Restaurationsgegenstände in Höhe von 431
T€ (Vorjahr 497 T€) enthalten.
Die Geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau sind mit den Anschaffungskosten
bilanziert.
Im Rahmen der Segmentberichterstattungen werden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt.
keine
abweichenden
Zu jedem Bilanzstichtag überprüfen wir die Buchwerte der Sachanlagen und der
immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob Anhaltspunkte für eine
eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte vorliegen. Sind solche
Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes (ggf. der
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Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört)
geschätzt und dem Buchwert gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist der höhere
Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem
Nutzungswert. Sofern der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet, wird der
Buchwert
erfolgswirksam
auf
den
erzielbaren
Betrag
vermindert.
Wertminderungsaufwendungen sind im Berichtsjahr nicht angefallen. Als
Zahlungsmittel generierende Einheit werden die Segmente herangezogen.
Die Vorräte sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Dabei wird das Fifo-Verfahren angewandt.
Das Magazinmaterial wird nur noch mit dem Erinnerungswert ausgewiesen.
Nach IAS 39 werden Finanzinstrumente in folgende Bewertungskategorien unterteilt:
- erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle
Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten
- Kredite und Forderungen
- Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
- Bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kredite und sonstige
Forderungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind, werden als Kredite und
Forderungen kategorisiert. Kredite und Forderungen werden nach der
Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger
Wertminderungen bewertet. Wertminderungen sind gegeben, wenn objektive
Hinweise vorliegen, dass sich die erwarteten künftigen Mittelrückflüsse negativ
verändert haben.
Finanzinstrumente, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
werden, bestehen in Form von derivativen Finanzinstrumenten, die als zu
Handelszwecken gehalten einzustufen sind.
Die derivaten Finanzinstrumente werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit
ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet, die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zu den
am Bilanzstichtag geltenden beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert von
derivativen Finanzinstrumenten entspricht grundsätzlich dem Marktwert. Bei nicht
börsengehandelten Derivaten wird der beizulegende Zeitwert durch geeignete
finanzmathematische Methoden bestimmt. Die derivaten Finanzinstrumente wurden
zur
Absicherung
zukünftiger
Zahlungsströme
geschlossen,
die
Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 sind nicht erfüllt, es liegt kein Cash-FlowHedge vor. Es handelt sich um sonstige derivate Finanzinstrumente, die hinsichtlich
Fair-Value-Hierachie als Level 2 eingestuft werden.
Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
ermittelt. Verpflichtungen bestehen ausschließlich aus Einzel-Pensionszusagen
gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern, sie wurden leistungsorientiert gewährt. Der
zum Stichtag zu ermittelnde Verpflichtungsumfang (Defined Benefit Obligation)
entspricht dem Barwert aller zukünftiger Leistungen unter Berücksichtigung der
angenommenen Sterbewahrscheinlichkeit, des unterstellten Rententrends sowie
unter Anwendung eines Diskontierungszinssatzes auf Grundlage erstrangiger,
festverzinslicher Industrieanleihen, abzüglich des noch nicht erfassten
nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands und der noch nicht erfassten
versicherungsmathematischen Verluste (zuzüglich Gewinne).
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Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden nach der
Korridormethode (IAS 19.92 f.) als Aufwand oder Ertrag erfasst, wenn der Saldo der
kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste
zum Ende der vorherigen Berichtsperiode 10 Prozent der Verpflichtung zu diesem
Zeitpunkt übersteigt.
Die Verbindlichkeiten sind
zu fortgeführten
Berücksichtigung der Effektivzinsmethode angesetzt.
Anschaffungskosten
unter
Der Konzern tritt ausschließlich als Leasingnehmer auf. Bis auf den Mietkauf des
Schiffes MS RheinFantasie (Finance Lease) sind die zum Bilanzstichtag bestehenden
Leasingverträge als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert, deren Mietzahlungen
linear über die Vertragslaufzeit erfolgswirksam erfasst werden.
Die bilanzielle Darstellung von MS RheinFantasie erfolgt in der Weise, dass der
Neubau aktiviert
und die Mietkaufverpflichtung in Höhe des Barwertes auf der Passivseite bilanziert
wird. Die Mietkaufraten werden aufgeteilt in einen Zins- und einen Tilgungsanteil. Der
Tilgungsanteil wird gegen die passivierte Mietkaufverpflichtung gebucht.
Latente Steuern sind die zu erwartenden Steuerbe- bzw. -entlastungen aus den
Differenzen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden im
Konzernabschluss und der Wertansätze bei der Berechnung des zu versteuernden
Einkommens. Latente Steuerverbindlichkeiten werden im Allgemeinen für alle
steuerbaren temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden
angesetzt, soweit es wahrscheinlich ist, dass steuerpflichtige Gewinne zur Verfügung
stehen. Latente Steuern werden auf Basis der erwarteten Steuersätze ermittelt, die
voraussichtlich im Zeitpunkt der Begleichung der Schuld oder der Realisierung des
Vermögenswertes Geltung haben werden.
Die
Bewertung
der
Steuererstattungsansprüche
und
der
Steuerverbindverbindlichkeiten erfolgt auf Basis des in- und ausländischen
Steuersatzes. Für die Bewertung der Steuerlatenzen wird wie im Vorjahr ein
Steuersatz von 32,28 % im Inland angewendet. Dieser beinhaltet die
Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag sowie die Gewerbesteuer mit den in
2012 geltenden Steuersätzen. In Luxemburg wird ein Steuersatz von 28,8 %
angewendet.
Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen erfolgsneutral unmittelbar im
Eigenkapital erfasste Posten; in diesem Fall werden die latenten Steuern ebenfalls
erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Der Buchwert der latenten Steueransprüche
wird jedes Jahr am Stichtag geprüft und abgewertet, falls und soweit es nicht mehr
wahrscheinlich ist, dass zukünftige Gewinne zu ausreichend positivem zu
versteuernden Einkommen führen.
Die KD AG hat mit ihren Vorstandsmitgliedern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
keine
aktienorientierten
Vergütungsvereinbarungen
im
Rahmen
der
Gesamtvergütung geschlossen.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und
Schätzungen verwandt worden, die sich auf den Ausweis und die Höhe der
bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen ausgewirkt
haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die
Feststellung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Bewertungsprämissen bei
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Pensionsrückstellungen sowie die Werthaltigkeit steuerlicher Verlustvorträge, bei
deren Realisierbarkeit wir von einem Planungszeitraum von fünf Jahren ausgehen.
Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und
Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren
Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
ERLÄUTERUNGEN ZUR
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
6. Umsatzerlöse
Aufteilung der Umsatzerlöse
7. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen die Anlegegebühren
aus der Vermietung unserer Landebrücken (614 T€), Versicherungsentschädigungen
(145 T€), Provisionserlöse (119 T€) sowie Erträge aus Sicherungsgeschäften für
Treibstoffeinkäufe (101 T€).
8. Materialaufwand
Der Rückgang der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der bezogenen Waren beruht
im Wesentlichen auf einem gegenüber dem Vorjahr geringeren Wareneinsatz in der
Gastronomie wegen des gesunkenen Geschäftsvolumens.
Der Rückgang der bezogenen Leistungen resultiert im Wesentlichen aus dem
gegenüber dem Vorjahr entfallenen Einkauf der Tickets für die Bundesgartenschau.
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9. Personalaufwand
Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Im Konzern wurden folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Durchschnitt des
Geschäftsjahres beschäftigt:
10. Abschreibungen
Die Abschreibungen betrugen im Geschäftsjahr 2.348 T€ (im Vorjahr 2.120 T€). Die
Aufteilung auf die einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel
dargestellt.
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Kosten für
Leiharbeitskräfte, Rechts- und Beratungskosten, Versicherungskosten sowie EDVund Verwaltungskosten.
12. Finanzerträge
Es handelt sich um Zinserträge aus Kontokorrentguthaben.
13. Finanzaufwendungen
Es handelt sich um Zinsaufwendungen der Darlehen in Höhe von 860 T€ (Vorjahr:
749 T€) und der Pensionen in Höhe von 143 T€ (Vorjahr: 135 T€).
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14. Ertragsteuern
15. Steuerüberleitungsrechnung
16. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie gemäß IAS 33 (Earnings per Share) wird durch Division des
Konzernergebnisses durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien errechnet.
Die Kennzahl "verwässertes Ergebnis je Aktie" ist nicht einschlägig, da keine Optionsoder Wandlungsrechte bestehen.
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ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ
17. Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Lizenzen für
verschiedene Module eines Buchhaltungsprogramms, ein DokumentenmanagementSystem
sowie
die
Software
eines
Crewing-Programms
und
Schiffsdispositionsprogramms.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Berichtsjahr ist aus dem
Anlagenspiegel ersichtlich.
18. Sachanlagen und Finanzanlagen
Die Position "Bauten auf fremden Grundstücken" enthält im Wesentlichen
Agenturgebäude und das Werkstattgebäude im Hafen Köln-Niehl.
Die Entwicklung der Sachanlagen und Finanzanlagen im Berichtsjahr sowie im
Vorjahr ist im Anlagespiegel dargestellt.
In den Fahrgastschiffen (RheinFantasie) sind insgesamt Fremdkapitalzinsen in Höhe
von 40 T€ aktiviert worden. Der Fremdkapitalzinssatz betrug 7,5 %.
Die unter den Finanzanlagen ausgewiesene Beteiligung in Höhe von 20 T€ (Vorjahr
20 T€) besteht an der Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co. KG "MS Astor".
19. Aktive latente Steuern
Die latenten Steuern aus der Umbewertung der Pensionsrückstellungen ergeben sich
aus den Bewertungsdifferenzen in Höhe von 512 T€ zu den Wertansätzen der
Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz. Der latente Steueranspruch wurde unter
Berücksichtigung eines erwarteten Steuersatzes von 32,28 % mit 165 T€ bewertet.
Die aktiven latenten Steuern aus Bewertungsunterschieden Sachanlagen in Höhe
von 32 T€ resultieren aus der unterschiedlichen Abschreibungsdauer des
Radmotorschiffes Goethe sowie aus dem zum 31. Dezember 2008 entstandenen
Zwischengewinn beim Verkauf der Fahrgastschiffe der KD AG an KD Europe S.à
r.l..in der Konzernbilanz gegenüber der Steuerbilanz. Für steuerliche Verlustvorträge
werden latente Steuern nur angesetzt, wenn ihre Realisierung mit ausreichender
Sicherheit gewährleistet ist. Diese Voraussetzung ist gegeben, weil wir aus den
aktuellen Planungen ausreichend zukünftige Erträge erwarten.
Der latente Steueranspruch aus Verlustvorträgen wurde zum Bilanzstichtag
insgesamt mit 772 T€ bewertet. Diese Bewertung beruht auf der Annahme, dass sich
innerhalb des Planungszeitraums 2013 bis 2017 steuerliche Vorteile aus den
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bestehenden Verlustvorträgen der KD AG und der KD Europe S.à r.l. in vorgenannter
Höhe ergeben.
Die Planungen 2013 bis 2017 weisen Jahresüberschüsse für die KD AG aus, woraus
sich für die einzelnen Jahre des Planungszeitraums jeweils ein positives zu
versteuerndes Einkommen ableiten lässt. Der zu erwartende Steuersatz wurde wie im
Vorjahr in Höhe von 15,83 % für die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag
und für die Gewerbesteuer mit 16,45 % angesetzt.
Die KD AG verfügt zum 31. Dezember 2012 über kalkulierte steuerliche
Verlustvorträge bei der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag in Höhe von
20.028 T€ (Vorjahr: 20.058 T€) sowie bei der Gewerbesteuer in Höhe von 15.772 T€
(Vorjahr: 15.822 T€). Davon sind bei der Körperschaftsteuer und dem
Solidaritätszuschlag 17.883 T€ (Vorjahr: 17.865 T€) sowie bei der Gewerbesteuer
13.281 T€ (Vorjahr: 13.525 T€) bilanziell nicht berücksichtigt.
Für die KD Europe S.à r.l. weisen die Planungen 2013 bis 2017 Jahresüberschüsse
aus, woraus sich ebenfalls positive zu versteuernde Einkommen ableiten lassen. Die
KD Europe S.à r.l. verfügt zum 31. Dezember 2012 über steuerliche Verlustvorträge
in Höhe von 82 T€, die mit einem Steuersatz in Höhe von 28,8 % zu bewerten sind.
Die steuerlichen Verlustvorträge wurden auf Basis der aktuellsten Steuerbescheide
unter Berücksichtigung zeitlich folgender Jahresergebnisse rechnerisch ermittelt.
Sämtliche Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig.
Die Möglichkeit der Verrechnung wird dem Grunde und der Höhe nach durch die
Erwirtschaftung von verrechenbaren Jahresüberschüssen sowie der zukünftigen
Besteuerung bestimmt sein.
Der Bilanzausweis der aktiven latenten Steuern nach Saldierung mit den passiven
latenten Steuern des Vorjahres ist in der Anhangangabe 28 erläutert.
20. Vorräte
Die Vorräte umfassen Küchenvorräte in Höhe von 64 T€ (Vorjahr: 69 T€) und
Brennstoffe in den Tanks der Schiffe in Höhe von 117 T€ (Vorjahr: 113 T€).
21. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennwert bilanziert.
Bestehen an der Einbringlichkeit der Forderungen Zweifel, werden die Forderungen
mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt.
Die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen erkennbaren
Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken werden durch pauschalierte
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
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Wertberichtigungen auf Forderungen
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
resultieren aus Lieferungen und Leistungen gegen die Premicon Hochseekreuzfahrt
GmbH & Co. KG "MS Astor".
22. Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden mit Ausnahme der
sonstigen derivativen Finanzinstrumente mit den (fortgeführten) Anschaffungskosten
nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko
orientieren, bilanziert. Die sonstigen derivativen Finanzinstrumente werden mit ihrem
beizulegenden Zeitwert bilanziert.
23. Steuerforderungen
Die Steuerforderungen beinhalten Erstattungsansprüche aus im Inland und Ausland
geleisteten Vorauszahlungen auf Ertragsteuern.
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24. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Diese Position umfasst Bargeld und kurzfristige Sichteinlagen bei Banken. Der
beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel entspricht dem Buchwert.
25. Eigenkapital
Das Grundkapital der KD AG beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 4.587.464,15 €
und ist eingeteilt in 1.794.460 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert.
Das Grundkapital ist voll eingezahlt.
Die Premicon Beteiligungs GmbH, München, hält wie im Vorjahr unverändert 76,94 %
der Aktien der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft.
Die Kapitalrücklage besteht insgesamt aus vereinnahmtem Aufgeld.
Die Gewinnrücklage resultiert aus der erstmaligen Anwendung und Umstellung auf
die IFRS.
Für eine Aufgliederung des Eigenkapitals verweisen wir auf die
Eigenkapitalveränderungsrechnung.
26. Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen zum Bilanzstichtag:
Die Mietkaufverpflichtung resultiert aus dem Bau von MS RheinFantasie.
KD Europe hat im Mai 2010 mit der Werft De Hoop in Lobith/Niederlande einen
Werftvertrag zum Bau des Tagesausflugsschiffes MS RheinFantasie geschlossen.
Die im Jahr 2010 geleistete Anzahlung für den Neubau in Höhe von 1.860 T€ wurde
durch einen kurzfristigen Kredit der Kreissparkasse Köln vorfinanziert. Die endgültige
Finanzierung erfolgt durch einen Mietkauf. Dazu wurde die vorläufige Finanzierung im
Januar 2011 durch die Amogota Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Mobilien KG,
Wiesbaden, übernommen. Die Amogota Vermietungsgesellschaft ist eine
Zweckgesellschaft der DAL Deutsche Anlagen Leasing Gruppe, die im Jahr 2011 in
den bestehenden Werftvertrag eingetreten ist. Aus dem zwischen KD Europe und
Amogota geschlossenen Mietkaufvertrag sind KD AG, KD Bereederung GmbH & Co.
KG und KD Cruise Services mitverpflichtet. Während der Laufzeit des 15-jährigen
Mietkaufvertrages haben wir uns verpflichtet, folgende finanzielle Kennzahl (Financial
Covenant) im Konzernabschluss einzuhalten:
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2011 ist eine maximale, vertraglich definierte
Nettoverschuldung in Höhe des 4,2-fachen EBITDARs vereinbart. Ab dem Jahr 2013
darf die Nettoverschuldung maximal das 4,0-fache EBITDAR betragen.
Das EBITDAR ist definiert als "Earnings before interest, taxes, depreciation,
amortization and rent". Berechnungsbasis ist der Konzernabschluss.
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Der Verschuldungsgrad errechnet sich, indem das Verhältnis der Nettoverschuldung
zum EBITDAR ermittelt wird.
Bei einer Nichteinhaltung der Finanzkennzahl steht dem Leasinggeber ein Anspruch
auf Nachbesicherung bzw. das Recht zur außerordentlichen Beendigung des
Mietkaufvertrages nach Maßgabe der Leasing-Vereinbarung zu.
Zum 31. Dezember 2012 beträgt diese Finanzkennzahl 3,7. Aufgrund unserer
Ertragsplanung gehen wir davon aus, die Finanzkennzahl auch in den Folgejahren
einhalten zu können.
Die Mietkauf-Finanzierung ist auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten. Wir haben dabei
die planmäßige Tilgung der bereits vorhandenen Bankkredite berücksichtigt. Deren
regelmäßige jährliche Tilgung beträgt 1.086 T€ und reduziert sich ab dem Jahr 2015
auf 421 T€. Wir haben daher vereinbart, dass die Mietkaufraten bis Ende 2014
niedriger sind und ab dem Jahr 2015 steigen. Ab Ende Mai 2011 betragen die
monatlichen Raten 56 T€, sie steigen ab Januar 2015 auf monatlich 82 T€.
Die bilanzielle Darstellung nach IFRS erfolgt in der Weise, dass der Neubau aktiviert
und die Mietkaufverpflichtung in Höhe des Barwertes auf der Passivseite bilanziert
wird. Die Abschreibungsdauer beträgt 25 Jahre. Die monatlich zu zahlenden
Mietkaufraten werden aufgeteilt in einen Zins- und einen Tilgungsanteil. Der
Tilgungsanteil wird gegen die passivierte Mietkaufverpflichtung gebucht.
Darlehen
(I)
betrifft
ein
von
der
Bremer
Landesbank
gewährtes
Schiffshypothekendarlehen für den Neubau von MS RheinEnergie aus dem Jahr
2004 in Höhe von ursprünglich 6.000 T€.
Die planmäßige Tilgung erfolgt bis zum 30. Dezember 2018 in Quartalsraten von je
105 T€. Als zusätzliche Finanzierungsmaßnahme wurde auf der Grundlage einer
Vereinbarung mit der Bremer Landesbank die ursprünglich im Dezember 2012 fällige
Tilgung in Höhe von 105 T€ auf den 30. Juni 2013 verschoben. Der Zinssatz beträgt
3,67 %.
Darlehen (II) betrifft ein von der Bremer Landesbank im Jahr 2000 gewährtes
Darlehen in Höhe von ursprünglich 6.647 T€. Im Rahmen einer finanziellen
Konsolidierung stand uns aus diesem Darlehen eine Kreditausweitung in Höhe von
2.000 T€ zur Verfügung, die wir in Tranchen von je 1.000 T€ im Januar und Februar
2009 in Anspruch genommen haben. Die ursprünglich vereinbarten planmäßigen
quartalsweisen Tilgungsraten in Höhe von 166 T€ werden beibehalten.
Damit verlängert sich die Laufzeit dieses Darlehens um drei Jahre bis zum 30. Juni
2013. Als zusätzliche Finanzierungsmaßnahme wurde auf der Grundlage einer
Vereinbarung mit der Bremer Landesbank die ursprünglich im Dezember 2012 fällige
Tilgung in Höhe von 166 T€ auf den 30. Juni 2013 verschoben. Der Zinssatz beträgt
4,84 %.
Darlehen (III) in Höhe von 1.000 T€ haben wir im April 2009 zur Finanzierung der
Umrüstung des Dampfers Goethe auf einen diesel-hydraulischen Antrieb in Anspruch
genommen. Die Tilgung wird ab September 2013 in Quartalsraten erfolgen und im
Dezember 2014 beendet sein. Der Zinssatz beträgt 5,75 %.
Darlehen (IV) betrifft ein von der Premicon Beteiligungs GmbH gewährtes Darlehen
zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit. Der Zinssatz beträgt 4 % über
dem Basiszinssatz nach § 247 BGB und lag damit bei 4,12 % . Gemäß einer
Vereinbarung vom 21. Mai 2010 bleibt das Darlehen für einen Zeitraum von
mindestens fünf Jahren in der derzeitigen Höhe von 1.112 T€ bestehen.
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Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Schiffshypotheken
gesichert.
27. Lang- und kurzfristige Rückstellungen
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Die in der Vergangenheit von der KD AG gewährten Pensionszusagen umfassen
feste Leistungsansprüche und sind daher nach IFRS als dynamische Barwerte ("DBO
– Defined Benefit Obligation") zu bilanzieren.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Beschäftigungsverhältnis ab dem Jahr
2001 begann, werden die Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung nicht
mehr angewendet.
Da es sich um Pensionsverpflichtungen handelt, die auf unmittelbaren
Pensionszusagen des Unternehmens beruhen und für deren Erfüllung
Vermögenswerte
im
Unternehmen
durch
die
Passivierung
von
Pensionsrückstellungen gebunden werden, wird eine Aussonderung von
Vermögenswerten zu diesem Zweck ("funding") nicht vorgenommen.
Die Versorgungsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung erwarteter
zukünftiger
Entgeltund
Rentensteigerungen
nach
dem
Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected unit credit method") (IAS 19.64) ermittelt.
Bei der Berechnung der DBO (defined benefit obligation) wurden als biometrische
Rechnungsgrundlage die Sterbetafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie die
folgenden Rechnungsparameter einheitlich zugrunde gelegt:
Die Überleitung der DBO zur Bilanz ergibt sich folgendermaßen:
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Entwicklung der DBO:
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Davon entfallen zum Bilanzstichtag auf Rückstellungen für Archivierung 36 T€
(Vorjahr: 36 T€), und Jahresabschlusskosten 79 T€ (Vorjahr 71 T€).
28. Passive latente Steuern
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf
steuerliche Verlustvorträge entfallen unsaldiert und saldiert die folgenden aktiven und
passiven latenten Steuern:
Im Einzelabschluss der KD AG wurde der Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe
von 250 T€ aufgelöst. Demzufolge mussten die im Vorjahr ausgewiesenen passiven
latenten Steuern in Höhe von 81 T€ aufgelöst werden.
Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, soweit sie sich auf
dieselbe Steuerbehörde und auf dasselbe Steuersubjekt beziehen und soweit ein
einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen
tatsächliche Steuerschulden besteht.
Die aktiven latenten Steuern werden in der Anhangangabe 19 erläutert.
29. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum Bilanzstichtag
gegenüber dem Vorjahr von 1.898 T€ um 251 T€ auf 2.149 T€ gestiegen.
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30. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
Die Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern resultieren im
Wesentlichen aus nicht genommenen freien Tagen und Urlaub.
31. Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Die Mietkaufverpflichtung ist unter Punkt 26 (langfristige finanzielle Verbindlichkeiten)
erläutert. Hier ist der Betrag angegeben, der im Jahr 2013 getilgt wird.
Die Darlehen der Bremer Landesbank sind ebenfalls unter Punkt 26 erläutert. Hier
sind die Beträge angegeben, die im Jahr 2013 getilgt werden. Die Erhöhung
gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus der erläuterten Verschiebung der planmäßig
im Dezember 2012 fälligen Tilgungsraten auf Juni 2013.
Uns steht ein Kontokorrent-Kredit in Höhe von 500 T€ zur Verfügung, der zum
Bilanzstichtag in Höhe von 181 T€ in Anspruch genommen wurde.
Die
Verbindlichkeit
gegenüber
dem
Bankhaus
Sicherungsübereignung von Landebrücken gesichert.
Lampe
ist
durch
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Die Segmentierung erfolgt anhand der internen Unternehmenssteuerung.
Das Segment "Tagesausflugsschifffahrt" umfasst Umsatzerlöse aus Linienfahrten,
Rundfahrten, Charterfahrten und Ereignisfahrten sowie Erlöse aus dem Bereich der
Restauration. Es handelt sich um Kopplungsgeschäfte, die gemeinsam erbracht
werden und nicht voneinander zu trennen sind. Es gibt zum Beispiel keine Schiffe, die
ausschließlich für Charterfahrten eingesetzt werden.
Die Restaurationserlöse sind ebenfalls immer mit der Schifffahrt verbunden. Der
Tagesausflugsdienst wird ausschließlich auf den deutschen Flüssen Rhein, Main und
Mosel durchgeführt, so dass eine Segmentberichterstattung nach geografischen
Regionen nicht erforderlich ist. Die aus der Vermietung von Landebrücken und
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Hafenflächen sowie aus der Werbung auf Schiffen erzielten Erlöse werden diesem
Segment
ebenfalls
zugeordnet.
Die
Leistungen
im
Segment
"Tagesausflugsschifffahrt" werden von der KD AG und von der KD Europe erbracht.
Das Segment "Bereederungs-Service" umfasst die Leistungen im Rahmen der
Bereederung von Flusskreuzfahrtschiffen durch KD Cruise Services Ltd. in Limassol
auf Zypern sowie die Leistungen im Rahmen der Bereederung des
Hochseekreuzfahrtschiffes MS Astor durch KD Bereederung GmbH & Co. KG in
Bremen. Eine Angabe zu geografischen Tätigkeitsbereichen ist in diesem Segment
nicht möglich, da die Flusskreuzfahrtschiffe von Amsterdam bis zum Schwarzen Meer
im Einsatz sind und MS Astor weltweit unterwegs ist.
Zwischen
den
beiden
berichtspflichtigen
Segmenten
erfolgten
keine
Geschäftstransaktionen. Die Erlöse werden vollständig mit externen Kunden
generiert. Daher sind auch keine Angaben zu segmentinternen Geschäftsvorfällen
des Konzerns vorzunehmen. Die Summe der jeweiligen Segmentangaben entspricht
den jeweiligen Konzernangaben, so dass zusätzliche Überleitungsrechnungen
nicht erforderlich sind.
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ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel im Laufe des
Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Es wird
unterschieden zwischen Mittelveränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit,
Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die in der Kapitalflussrechnung
betrachteten Zahlungsmittel umfassen die in der Bilanz ausgewiesenen
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Mittelveränderungen aus der
Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen ermittelt. Die
Mittelveränderung aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber ausgehend
vom Konzernjahresüberschuss indirekt abgeleitet.
Aus laufender Geschäftstätigkeit flossen im Geschäftsjahr 1.277 T€ (Vorjahr: 5.230
T€) zu. Neben der Verschlechterung des Jahresergebnisses beruht dieser Rückgang
auf einem Aufbau (Vorjahr: Abbau) von Forderungen und einem Abbau (Vorjahr:
Aufbau) von Verbindlichkeiten.
Die gezahlten Zinsen betragen 859 T€ (Vorjahr: 749 T€), die erhaltenen Zinsen
betragen 3 T€ (Vorjahr: 6 T€) und die gezahlten Steuern belaufen sich auf 33 T€
(Vorjahr: 29 T€).
Die Mittelveränderung aus der Investitionstätigkeit beträgt -694 T€ (Vorjahr: -514
T€). Die Investitionen sind im Lagebericht erläutert.
Die Mittelveränderung aus der Finanzierungstätigkeit beträgt -804 T€ (Vorjahr: 4.349 T€).
Die Zahlungsmittel sind frei verfügbar
ERFOLGSUNSICHERHEITEN UND EREIGNISSE
NACH DEM BILANZSTICHTAG
Eine ausführliche Darstellung der Unternehmensrisiken ist in dem nach deutschem
Recht zeitgleich mit diesem Konzernabschluss aufgestellten und veröffentlichten
Konzernlagebericht enthalten.
Die seit Juni 2010 von der KD Bereederung GmbH & Co. KG durchgeführte nautischtechnische Bereederung des Hochseekreuzfahrtschiffes MS Astor wird zum 1. April
2013 von der Global Maritime Group (GMG) in Piräus übernommen. Wir werden alle
Anteile der KD Bereederung GmbH & Co. KG und der KD Bereederung Verwaltungs
GmbH zum 1. April 2013 an GMG verkaufen. GMG wird die Firma in Global
Bereederung GmbH ändern und die Geschäfte als neuer Inhaber von München aus
fortführen. Die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben, sind im
Lagebericht (Nachtragsbericht) ausführlich erläutert.
KAPITALMANAGEMENT
Das wichtigste Ziel unseres Kapitalmanagements, das wir realistisch allerdings erst in
einigen Jahren erreichen können, ist die Aufnahme von Dividendenzahlungen.
Zunächst sichert unser Kapitalmanagement die Unternehmensfortführung. Der
langfristige Erhalt des KD Konzerns ist uns dabei wichtiger als kurzfristige
Gewinnmaximierung.
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Das aktuelle Ziel unseres Kapitalmanagements ist der Abbau des Verlustvortrages
und die damit verbundene Erhöhung des Eigenkapitals. Im Konzernlagebericht haben
wir die Maßnahmen erläutert, die zur Entwicklung der Ergebnissituation beigetragen
haben und in Zukunft beitragen werden.
CORPORATE GOVERNANCE ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
Die Corporate Governance Entsprechenserklärung befindet sich im Lagebericht. Sie
ist außerdem auf unserer Internet-Seite www.k-d.de/de/Investor-Relations
veröffentlicht.
VERGÜTUNGSBERICHT
Die Mitglieder des Vorstand erhielten in 2012 Bezüge in Höhe von 407 T€, davon 52
T€ in Form variabler Bestandteile. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten Bezüge
in Höhe von 19 T€. Hinsichtlich weiterer Angaben wird auf den Vergütungsbericht im
Konzernlagebericht verwiesen
SONSTIGE ANGABEN
Angaben zu Finanzinstrumenten
Zu den Finanzinstrumenten zählen originäre und derivative Finanzinstrumente.
Derivative
Finanzinstrumente
werden
in
Form
von
Futures
zur
Brennstoffpreissicherung und in Form von Zinsbegrenzungsgeschäften (Zins-Cap)
gehalten. Die Zinsbegrenzungsgeschäfte sind den übrigen Forderungen zugeordnet,
die Brennstoffsicherungsgeschäfte aufgrund ihrer hinterlegten Sicherungsguthaben
bei den Banken unter den Zahlungsmitteln.
Gemäß IFRS 7 ist der beizulegende Zeitwert der nach Verwendungszweck
gegliederten originären Finanzinstrumente zu ermitteln und dem Buchwert
gegenüberzustellen. Die beizulegenden Zeitwerte ergeben sich in der Regel aus den
am Bilanzstichtag geltenden Börsenkursen und sonstigen Marktpreisen oder werden
auf der Grundlage anerkannter Bewertungstechniken ermittelt.
Die originären Finanzinstrumente des KD Konzerns umfassen auf der Aktivseite
ausschließlich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen
gegen Beteiligungsunternehmen, die übrigen Forderungen und sonstigen
Vermögenswerte und die Zahlungsmittel. Auf der Passivseite finden sich die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen Verbindlichkeiten
sowie die finanziellen Verbindlichkeiten. Sämtliche originäre Finanzinstrumente des
KD Konzerns werden somit zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Finanzielle Schulden, die der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet" zugeordnet werden, bestehen nicht.
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Angesichts eines seit der Aufnahme der Kredite gegenüber Finanzinstituten bzw.
Neufestsetzung der Zinsen nicht wesentlich veränderten Marktzinsniveaus
entsprechen die Buchwerte der Kredite den beizulegenden Zeitwerten.
Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach den Bewertungskategorien gemäß
IAS 39 stellen sich wie folgt dar:
Das Nettoergebnis besteht neben Zinserträgen und Zinsaufwendungen aus
Wertberichtigungen auf Kredite und Forderungen und aus der Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert der Brennstoffsicherungsgeschäfte.
Die aus den originären Finanzinstrumenten resultierenden Risiken betreffen
Ausfallrisiken, Marktrisiken und Liquiditätsrisiken.
Das maximale Ausfallrisiko wird durch die bilanzierten Buchwerte der finanziellen
Vermögenswerte (einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit positivem
Marktwert) definiert.
Ausfallrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Aufgrund der Form
der Geschäftstätigkeit besteht grundsätzlich keine Konzentration von Ausfallrisiken
auf einzelne Schuldner. Durch ein konsequentes Forderungsmanagement und die
permanente Analyse des Zahlungsverhaltens unserer Kunden werden Ausfallrisiken
weiter minimiert.
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Unsere Gäste kommen aus allen Ländern der Erde. Die Verträge mit internationalen
Reiseveranstaltern beruhen jedoch alle auf Euro-Basis. Es besteht daher kein
Währungsrisiko.
Marktrisiken aufgrund von Preisrisiken im Zinsbereich werden als gering
eingeschätzt, da die Zinssätze für die finanziellen Verbindlichkeiten im Wesentlichen
fest vereinbart sind und Zinserträge aus der kurzfristigen Anlage von Zahlungsmitteln
nur im geringen Umfang generiert werden.
Zur Absicherung von verbleibenden Zinsrisiken aufgrund vereinbarter variabler
Zinssätze hat die Gesellschaft Zins-Caps im Umfang von 1 Mio. € bis 2 Mio. € mit
Laufzeiten von 1 bis 5 Jahren geschlossen, die als zur Veräußerung gehalten
eingestuft sind und mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag bilanziert
werden. Die variablen Zinssätze sind ab einem Niveau von 3 % gesichert.
Der KD Konzern ist aufgrund seiner Geschäftstätigkeit Marktpreisrisiken aus der
Beschaffung von Brennstoffen für die Tagesausflugsschiffe ausgesetzt. Zur
Absicherung der Brennstoffpreisrisiken und sicheren Kalkulation der Brennstoffkosten
sind Warentermingeschäfte geschlossen worden im Umfang von 3,4 Mio. Liter für
2013 und 1,8 Mio. Liter für 2014. Sie beinhalten sowohl börsliche Öl-Futuregeschäfte
als auch Festmengen-/Festpreis- Kontrakte mit Lieferanten. Dadurch ist die für 2013
kalkulierte Verbrauchsmenge fast vollständig preisgesichert, für 2014 sind etwa 51 %
gesichert. Sofern die Brennstoffpreise in 2013 und 2014 unter die gesicherten Preise
sinken sollten, würde durch die Sicherung ein Verlust entstehen.
Diese Brennstoffpreisrisiken sind in der folgenden Sensitivitätsanalyse dargestellt. Sie
zeigt, wie sich Ergebnis und Eigenkapital verändern, wenn die Preisrisikovariable aus
Sicht des Bilanzstichtages anders ausgefallen wäre.
Liquiditätsrisiken bestehen in möglichen finanziellen Engpässen und dadurch
verursachten erhöhten Refinanzierungskosten. Der Liquiditätsbedarf des KD
Konzerns wird über die Liquiditätsplanung ermittelt und ist über die bestehenden
Kreditlinien und die Zahlungsmittel gedeckt, wodurch die Zahlungsfähigkeit
sichergestellt ist.
Aufgrund der derzeitigen Finanzierungsstruktur sind keine Liquiditätsrisiken
erkennbar, die dazu führen könnten, dass der KD Konzern seine Verbindlichkeiten
nicht vollständig und fristgerecht tilgen könnte.
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Die folgende Tabelle enthält alle zum Bilanzstichtag vertraglich fixierten Zahlungen
für Tilgungen, Rückzahlungen und Zinsen aus bilanzierten finanziellen
Verbindlichkeiten. Sie zeigt die undiskontierten Zahlungsströme der nächsten
Geschäftsjahre.
Das finanzwirtschaftliche Ziel des Konzerns ist es, finanzwirtschaftliche Risiken zu
begrenzen. Das Risikomanagementsystem des KD Konzerns für das Kreditrisiko, das
Liquiditätsrisiko und die einzelnen Marktrisiken (Zinsänderungsrisiko und sonstige
Preisrisiken) wird einschließlich seiner Ziele, Methoden und Prozesse im
Risikobericht des Konzernlageberichts dargestellt.
Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Unternehmen
Die Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Unternehmen bestehen in dem
Darlehensvertrag mit der Premicon Beteiligungs GmbH und in den
Geschäftsbesorgungsverträgen mit Schiffsgesellschaften der Premicon-Gruppe.
Ferner bestehen Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Unternehmen im
Zusammenhang mit der Bereederung des Hochseekreuzfahrtschiffes MS Astor.
Daneben bestehen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, die in den
Konzernabschluss einbezogen werden sowie zu Personen in Schlüsselpositionen.
Die Beziehungen zu Aktionären, die als nahestehende Personen zu qualifizieren sind,
bestehen im Darlehnsvertrag mit der Premicon Beteiligungs GmbH. Der
Darlehnszinssatz beträgt 4 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB und lag damit
im Berichtsjahr bei 4,12 %. Der Zinsaufwand hieraus betrug 46 T€ (Vorjahr: 47 T€).
Gemäß einer Vereinbarung vom 21. Mai 2010 bleibt das Darlehen für einen Zeitraum
von mindestens fünf Jahren in der derzeitigen Höhe von 1.112 T€ bestehen.
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Die KD Cruise Services Ltd. hat für Schiffsgesellschaften der Premicon-Gruppe
Bereederungsleistungen im Volumen von 1.504 T€ (Vorjahr: 1.504 T€) erbracht. Aus
diesen Geschäftsvorfällen bestehen zum Stichtag Forderungen gegen die
Schiffsgesellschaften der Premicon-Gruppe in Höhe von 151 T€ (Vorjahr 40 T€).
Bei der KD Bereederung GmbH & Co. KG bestehen die Beziehungen im
Bereederungsvertrag des Hochseekreuzfahrtschiffes MS Astor mit der Premicon
Hochseekreuzfahrt GmbH & Co. KG MS Astor. Außerdem bestehen bei der KD
Bereederung GmbH & Co. KG Beziehungen mit dem Reiseveranstalter Transocean
Kreuzfahrten GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit einem GeschäftsbesorgungsVertrag über die Beauftragung des Produktmanagements für MS Astor und für
Flusskreuzfahrtschiffe. Aus diesen Geschäftsbeziehungen hat die KD Bereederung
GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr 2012 Gegenleistungen in Höhe von insgesamt
2.950 T€ (Vorjahr: 1.779 T€) erhalten. Die Forderungen aus diesen
Geschäftsvorfällen belaufen sich zum Stichtag auf 177 T€.
Neben der Eigentümergesellschaft KD Europe S.à r.l. haben die KD AG, KD
Bereederung GmbH & Co.KG und die KD Cruise Services Ltd. als Mitverpflichtete
Bürgschaften für den Kauf von MS RheinFantasie abgegeben.
Die verbundenen Unternehmen (Unternehmen, die in diesen Konzernabschluss
einbezogen werden) sind unter Nr. 2 dargestellt. Es bestehen insbesondere
Beziehungen zwischen der KD AG und der KD Europe S.à r.l. aus der Vermietung
von Tagesausflugsschiffen im Umfang von 6.215 T€ (Vorjahr: 5.782 T€).
Als Personen in Schlüsselpositionen sind der Vorstand und der Aufsichtsrat als
nahestehende Personen einzustufen. Hinsichtlich der Vergütung wird auf den
Vergütungsbericht hingewiesen.
Aktienbesitz einzelner Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
der größer als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist
Abschlussprüferhonorar
Honorare des Konzernabschlussprüfers Dr. Steinberg & Partner GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, sind für folgende
Dienstleistungen als Aufwand erfasst worden:
Die Abschlussprüfungsleistungen umfassen die Honorare für den Konzernabschluss,
sowie die Jahresabschlüsse der KD AG und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Tochterunternehmen, soweit diese nicht von einem anderen
Abschlussprüfer geprüft wurden.
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Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Langfristige Miet- und Leasingverträge
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und
Leasingverträgen betragen unter Beachtung der kürzestmöglichen Kündigungsfristen
im Durchschnitt 1.250 T€ jährlich (im Vorjahr 1.396 T€). Die durchschnittliche Laufzeit
der Verträge liegt bei 4,9 Jahren. Damit beträgt die Gesamtverpflichtung 6.113 T€ (im
Vorjahr 7.400 T€). Für das Jahr 2012 besteht aus diesen Verträgen eine
Verpflichtung in Höhe von 989 T€ (im Vorjahr 1.149 T€).
Im Jahr 2012 wurden insgesamt Zahlungen aus dem Mietkauf in Höhe von 672 T€
und aus Operating Lease in Höhe von 1.149 T€ geleistet.
Darstellung der Nettobuchwerte, Barwerte beim Finance Lease (Mietkauf MS
RheinFantasie)
Mitglieder des Vorstands
Norbert Schmitz, Kaufmann, Köln
geboren 1951
Vorstandsmitglied seit 9. März 2000
bestellt bis 8. März 2015
verantwortlich für Vertrieb und Operation
Klaus Hadeler, Dipl.-Kaufmann, Köln
geboren 1951
Vorstandsmitglied seit 1. August 2001
bestellt bis 31. Juli 2016
verantwortlich für Finanzen und Personal
Mitglieder des Aufsichtsrats
Thomas Wirmer, Kaufmann, Oberhaching, Vorsitzender
Mitglied des Aufsichtsrats der Premicon AG
Dr. Matthias Cremer, Notar, Dresden, stellvertretender Vorsitzender
Mitglied des Aufsichtsrats der Premicon AG
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Horst Koth, Einkaufsleiter, Titz *)
Alexander Nothegger
Dipl.-Ökonom, Ebersberg
Mitglied des Vorstands der Premicon AG
Geschäftsführer der Transocean Kreuzfahrten GmbH & Co. KG
Dr. Achim Schloemer, Wirtschaftsgeograph, Bendorf
Geschäftsführer der Rheinland Pfalz Tourismus GmbH, Koblenz
Alfons Steputat, Schiffsmanager, Köln *)
*) von der Belegschaft gewählt
Köln, 19. März 2013
KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
Klaus Hadeler
Norbert Schmitz
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11. Angaben über die Prüfung des Konzernabschluss der Emittentin
Der Konzernabschluss enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers:
Dr. Steinberg & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Schauenburgerstr. 27
20095 Hamburg
Bestätigungsvermerk des Konzernabschlusses des Abschlussprüfers
Wir haben den von der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt
Aktiengesellschaft, Düsseldorf, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus
Bilanz,
Gesamtergebnisrechnung,
Eigenkapitalveränderungsrechnung,
Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Aufstellung von
Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU
anzuwenden sind, und/oder den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB
anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und
den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung
nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten
deutschen
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Konzernabschluss
unter
Beachtung
der
anzuwendenden
Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss
und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der
angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind
der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und
den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
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Hamburg, 9. April 2013
Dr. Steinberg & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Jörn Dieckmann gez. Matthias Wempe
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Seite 96 von 118
12. Angaben über die Geschäftsentwicklung der Emittentin nach dem Schluss
des Geschäftsjahres, auf das sich der letzte offengelegte Konzernabschluss
bezieht
Erläuterungen zur Konzern-Zwischenübersicht zum 30. September 2013 gemäß
§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV
In die Konzern-Zwischenübersicht zum 30. September 2013 der KD AG sind folgende
Tochtergesellschaften einbezogen:
KD Europe S.à r.l., Luxemburg
KD Cruise Services Ltd., Limassol/Zypern
KD Bereederung Verwaltungs GmbH, Bremen (bis zum 31. März 2013)
KD Bereederung GmbH & Co. KG, Bremen (bis zum 31. März 2013)
Die KD AG hält an allen vier Tochtergesellschaften jeweils 100 % der Stimmrechte.
Der Zwischenbericht beruht auf den Rechnungslegungsgrundsätzen nach
International Financial Reporting Standards (IFRS). Es wurden dieselben
Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wie im Konzernabschluss zum 31.12.2012
verwendet. Lediglich bei der Bilanzierung der Pensionsrückstellungen gibt es eine
Änderung. Gemäß IAS 19 ist die Anwendung der Korridormethode seit dem 1. Januar
2013 nicht mehr zulässig. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus
den Pensionsrückstellungen sind nunmehr erfolgsneutral unmittelbar im Eigenkapital
zu erfassen. Der IAS 19 ist retrospektiv anzuwenden, die Angaben der jeweiligen
Vergleichsperiode wurden entsprechend angepasst. Aufgrund dieser Regelung
erhöhen sich die zum 31.12.2012 bestehenden Pensionsverpflichtungen um 404 T€.
Bei den Konsolidierungsgrundsätzen haben sich gegenüber dem Konzernabschluss
zum 31.12.2012 keine Änderungen ergeben. Ab dem 1.4.2013 sind die KD
Bereederung GmbH & Co. KG und die KD Bereederung Verwaltungs GmbH nicht
mehr im Konsolidierungskreis enthalten.
Die Bilanzierungsgrundsätze des Konzernabschlusses zum 31.12.2012 gelten auch
für diesen Zwischenabschluss.
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Konzern-Zwischenbilanz zum 30. September 2013 (IFRS)
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Konzern-Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 30.
September 2013
Gesamtergebnisrechnung des KD-Konzerns vom 1. Januar bis zum 30.
September 2013
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Konzern-Zwischen-Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis zum 30. September
2013
Erläuterungen zum Segment Tagesausflugsschifffahrt
In den letzten Jahren haben wir die wetterunabhängigen Angebote ausgebaut. Von
den gesamten Umsatzerlösen im Segment Tagesausflugsschifffahrt des Jahres 2012
in Höhe von 21.700 T€ waren 13.700 T€ wetterunabhängig, das entspricht einem
Anteil von 63 % der gesamten Erlöse. Dazu gehören neben den sonstigen Erlösen
sämtliche Ereignisfahrten, die Charterfahrten sowie bei den Linienfahrten alle
Voucher-Umsatzerlöse nationaler und internationaler Gäste, die zum Beispiel über
Reiseveranstalter und Busunternehmen gebucht haben - und die auch kommen,
wenn es regnet.
Allerdings bleibt auch bei einem Anteil von "nur" 37 % wetterabhängiger Angebote
das Wetter einer der größten Risikofaktoren für unser Geschäft.
Das Wetter im April und Mai 2013 hatte nichts mit Frühling zu tun. Nach einem
extrem kalten März und durchwachsenen April brachte der Mai mancherorts
rekordverdächtige Regenmengen.
Der Deutsche Wetterdienst analysierte die Werte für Mai 2013 an der Wetterstation
im Flughafen Köln/Bonn folgendermaßen: "Die ersten Tage waren angenehm bei bis
zu 20 Grad, ab der Monatsmitte ging es dann stetig bergab. Am 23. Mai 2013 waren
es nur 9,7 Grad, so kalt war es zuletzt 1983."
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Der Kölner Stadtanzeiger fasste die trüben Monate des Frühjahrs in der Schlagzeile
zusammen: "Das Wetter ist aus dem Takt."
Zusätzlich wurden wir Anfang Juni 2013 von den Auswirkungen des Hochwassers
getroffen.
Dieses Hochwasser ging weit über das "normale" Wetterrisiko hinaus. Derartig hohe
Wasserstände im Sommer gab es zuletzt vor 30 Jahren. Vom 2. bis zum 7. Juni 2013
mussten alle fahrplanmäßigen Linienfahrten ausfallen. Auch Rundfahrten in Frankfurt
am Main konnten nicht stattfinden. Zwei Charterfahrten mussten storniert werden.
Eine Charterfahrt mit 700 Personen, die ursprünglich in Bingen stattfinden sollte,
konnte zumindest auf das in Köln liegende Schiff verlegt werden, so dass uns
wenigstens die entsprechenden Gastronomie-Umsatzerlöse nicht verlorengingen.
Die wetterbedingten Auswirkungen auf die Umsatzerlöse im ersten Halbjahr 2013
waren erheblich.
Umsatzerlöse Januar bis Juni
Glücklicherweise kam der Sommer dann (zumindest im Juli und August) doch noch.
Im Zeitraum von Juli bis September 2013 konnten wir durch das bessere Wetter
sowie vor allem durch höhere Umsatzerlöse im Bereich Charter mit den damit
zusammenhängenden Restaurationserlösen die im ersten Halbjahr 2013 verlorenen
Umsatzerlöse fast vollständig aufholen.
Umsatzerlöse Juli bis September
Insgesamt liegen somit die Umsatzerlöse in den ersten drei Quartalen des Jahres
2013 auf dem Niveau des vergleichbaren Vorjahreszeitraums.
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Umsatzerlöse Januar bis September
Erläuterungen zum Segment Bereederungs-Service
Umsatzerlöse
Im Zeitraum von Januar bis September 2013 wurden im Segment BereederungsService Umsatzerlöse in Höhe von 2.426 T€ erzielt. Dies ist gegenüber dem
vergleichbaren Vorjahreszeitraum ein Rückgang um 1.256 T€, der aus unserem
Rückzug aus dem Hochseekreuzfahrtmarkt beruht.
KD-Namensrechte für den Kabinenschiffbereich
Die KD ist Erfinderin der Flusskreuzfahrten und hat bereits im Jahr 1960 mit MS
Europa das erste Kabinenschiff in Dienst gestellt. Als die Premicon AG im Jahr 2000
von der WestLB die Aktienmehrheit der KD AG übernommen hat, wurde der
Flusskreuzfahrtbereich der KD an Viking verkauft. Viking durfte die Namens- und
Markenrechte, die mit dem Namenszug "Köln-Düsseldorfer" oder "KD" verbunden
sind, für Flusskreuzfahrten nutzen. Damals wurde vereinbart, dass diese
Nutzungsrechte erlöschen, wenn Viking sie für mehr als drei Jahre nicht nutzt. Genau
dies ist geschehen und führte zu einem Rechtsstreit um die KD-Namensrechte. Erst
Ende März 2013 wurde das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen mit dem Ergebnis,
dass wir die Marke "KD" wieder für den Kabinenschiffbereich nutzen dürfen und
Viking nicht. Aus den folgenden Gründen haben wir entschieden, nicht selbst als
Reiseveranstalter im Flusskreuzfahrtgeschäft aufzutreten: Angesichts der Vielzahl
bestehender, schon im Bau befindlicher und geplanter Schiffe ist es zu einem
Preisverfall gekommen. Im Jahr 2014 werden auf Rhein/Main/Donau und der Elbe
insgesamt 220 Flusskreuzfahrtschiffe unterwegs sein. Dadurch wird insbesondere der
deutsche Markt von erheblichen Preiskämpfen bestimmt. Wir sehen aber sehr gute
Chancen, unsere Dienstleistungen im Bereederungs-Service auszubauen. Wenn wir
selbst als Reiseveranstalter und damit als Wettbewerber unserer bestehenden bzw.
möglichen zukünftigen Bereederungs-Kunden auftreten würden, wäre dies nicht
möglich. Es würde sogar ein erhöhtes Risiko bestehen, aktuelle Kunden zu verlieren.
Bereederung von Flusskreuzfahrtschiffen
Zur Zeit werden von KD Cruise Services in Limassol auf Zypern 26
Flusskreuzfahrtschiffe bereedert. Zu den im Geschäftsbericht 2012 aufgeführten 24
Schiffen sind MS Scenic Jewel und MS Vista Explorer hinzugekommen. Im Jahr 2014
werden möglicherweise zwei Schiffe verkauft, die aus unserer Bereederung
herausfallen könnten. Es werden aber fünf neue Schiffe für die Bereederung
hinzukommen, so dass wir im Jahr 2014 voraussichtlich insgesamt 29
Flusskreuzfahrtschiffe betreuen werden.
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Bericht zur Ertragslage des KD Konzerns
vom 1. Januar bis zum 30. September 2013
Aufteilung der Umsatzerlöse auf die Segmente:
Aufteilung des Ergebnisses auf die Segmente:
Erläuterungen zum Ergebnis Segment Tagesausflugsschifffahrt
Die wetterbedingten Auswirkungen auf Umsatzerlöse und Ergebnis im ersten
Halbjahr 2013 waren erheblich. So weit wie möglich haben wir dagegen gesteuert,
zum Beispiel durch den Abbau von freien Tagen. Weitere Einsparungen erfolgten
beispielsweise durch einen geringeren Brennstoffverbrauch. Glücklicherweise kam
der Sommer dann (zumindest im Juli und August) doch noch. Im Zeitraum von Juli bis
September 2013 konnten wir durch das bessere Wetter sowie vor allem durch höhere
Umsatzerlöse im Bereich Charter mit den damit zusammenhängenden
Restaurationserlösen die im ersten Halbjahr 2013 verlorenen Umsatzerlöse fast
vollständig aufholen. Dies führte in Verbindung mit geringeren Kosten dazu, dass sich
das Ergebnis des Segments Tagesausflugsschifffahrt im Berichtszeitraum gegenüber
dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum um 233 T€ verbessert hat.
Erläuterungen zum Ergebnis Segment Bereederungs-Service
Im Segment Bereederungs-Service resultiert der Umsatzrückgang auf dem
erläuterten Rückzug aus dem Hochseekreuzfahrtmarkt. Da diesen entfallenden
Umsatzerlösen in annähernd gleicher Höhe entfallende Aufwendungen
gegenüberstehen, ist das Ergebnis im Berichtszeitraum gleich geblieben.
Bericht zur Finanz- und Vermögenslage des KD Konzerns vom 1. Januar bis
zum 30. September 2013
Im Zeitraum von Januar bis September 2013 wurden Investitionen in Höhe von 446
T€ getätigt. Davon entfallen 254 T€ auf eine neue Landebrücke in Düsseldorf. Die
übrigen Investitionen in Höhe von 192 T€ betreffen Betriebs- und
Geschäftsausstattung.
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Die Liquidität des Unternehmens war zu jeder Zeit gesichert. Für die
Winterfinanzierung 2012/2013 stand uns eine Kreditlinie in Höhe von 2.500 T€ zur
Verfügung, die im Laufe des Frühjahrs 2013 in voller Höhe in Anspruch genommen
und plangemäß bis zum 31. August 2013 vollständig getilgt wurde. Ein weiterer
Bestandteil der Winterüberbrückungsfinanzierung war die mit den Banken vereinbarte
Verschiebung von Darlehenstilgungen. Die ursprünglich im Dezember 2012 fällige
Tilgung von Darlehen in Höhe von 271 T€ wurde auf Juni 2013 verschoben und eine
weitere Tilgung ebenfalls in dieser Höhe von ursprünglich März 2013 auf September
2013.
Die langfristigen Bankdarlehen wurden im Berichtszeitraum in Höhe von 993 T€
getilgt.
Die aus dem Mietkauf von MS RheinFantasie resultierende Mietkaufverpflichtung hat
sich gegenüber dem 31. Dezember 2012 durch planmäßige Tilgungen um 125 T€
reduziert.
Bericht über Chancen und Risiken
Die im Geschäftsbericht des Jahres 2012 genannten Chancen und Risiken bestehen
unverändert.
Köln, 14. November 2013
KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
Klaus Hadeler
Keine wesentlichen
Zwischenübersicht
Norbert Schmitz
Änderungen
nach
dem
Stichtag
der
Konzern
Nach dem Ende der Berichtsperiode zum 30. September 2013 bis zum Tag der
Prospektaufstellung haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Angaben über die Geschäftsaussichten der Emittentin
Die Emittentin plant in den restlichen Wochen des Jahres 2013 und in 2014 ihren
Geschäftsbetrieb im Wesentlichen so wie bislang weiter fortzuführen. Aufgrund der
wetterbedingten Kapriolen im ersten Halbjahr 2013 hielt es die Emittentin im
veröffentlichen Halbjahresfinanzbericht noch für sehr schwierig, ein ausgeglichenes
Ergebnis zu erreichen. Die Entwicklung in den Monaten seit August 2013 war aber
einerseits wetterbedingt sehr erfreulich und auch die Erlöse im Bereich Charter mit
den entsprechenden Restaurationserlösen liegen über dem Niveau des
vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Die Emittentin erwartet auf dieser Grundlage für
das Jahr 2013 Umsatzerlöse in Höhe von 24.600 T€ und ein ausgeglichenes
Ergebnis, sofern sie in den restlichen Wochen dieses Jahres von außergewöhnlichen
Einflüssen, wie z.B. Havarien oder Hoch- und Niedrigwasser verschont bleibt.
Für das Jahr 2014 erwartet die Emittentin im Vergleich zu 2013 durch die ständige
Weiterentwicklung der Produktangebote im Segment Tagesausflugsschiffahrt einen
leichten Anstieg der Umsatzerlöse und des Ergebnisses. Im Segment BereederungsService wird die Zahl der von KD Cruise Services Ltd. in Limassol auf Zypern
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bereederten Flusskreuzfahrtschiffe auf 29 Schiffe steigen. Die Emittentin erwartet für
das Jahr 2014 ein positives Jahresergebnis.
13. Angabe nach § 14 VermVerkProspV
Es hat keine juristische Person oder Gesellschaft für die Verzinsung oder für die
Rückzahlung dieser Vermögensanlage eine Gewährleistung übernommen.
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14. Satzung
Die
Satzung
der
KÖLN-DÜSSELDORFER
Deutsche
Aktiengesellschaft gilt in der folgenden Fassung vom 11. Juli 2013:
Rheinschiffahrt
Allgemeine Bestimmungen
§1
1. Die 1826 gegründete Preussisch-Rheinische-Dampfschiffahrts-Gesellschaft hat auf
Grund des Verschmelzungsvertrags vom 16. Mai 1967 die 1836 gegründete
Dampfschiffahrts-Gesellschaft für den Nieder- und Mittelrhein aufgenommen.
2. Die Gesellschaft führt die
Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft.
Firma
KÖLN-DÜSSELDORFER
Deutsche
3. Sie hat ihren Sitz in Düsseldorf.
§2
1. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Schifffahrt auf dem Rhein und
sonstigen
Binnengewässern,
die
Bereederung
von
Flussund
Hochseekreuzfahrtschiffen, das Führen von Gastronomiebetrieben und die
Durchführung von Veranstaltungen auch an Land sowie alle mit diesen Tätigkeiten
wirtschaftlich zusammenhängende Leistungen.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sie in jeder Rechtsform an anderen Unternehmen
zu beteiligen, deren Zweck mit den der Gesellschaft wirtschaftlich zusammenhängt.
§3
1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im
Bundesanzeiger.
Grundkapital und Aktien
§4
1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 4.587.464,15 €. Es ist Eingeteilt in
1.794.460 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
§5
1. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
2. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Aktien ist ausgeschlossen.
Es können Sammelurkunden ausgegeben werden.
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Vorstand
§6
Der Vorstand besteht aus zwei oder mehr Mitgliedern. Im Übrigen bestimmt der
Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt,
der auch die Verteilung der Geschäfte bestimmen kann.
§7
1. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder oder
durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen.
2. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern die Befugnis übertragen, die
Geschäfte allein zu vertreten.
§8
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft. Seine Rechte und Pflichten
bestimmen sich nach dem Gesetz und der Satzung. Er bedarf der Zustimmung des
Aufsichtsrates in folgenden Fällen:
1. An- und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken, Schiffen und
Erbbaurechten;
2. Errichtung und Aufgabe von Zweigniederlassungen;
3. Um- und Neubau von Schiffen und Gebäuden;
4. langfristige Anlage von Geldern
5. Beteiligung an anderen Unternehmen und Aufgabe solcher Beteiligungen;
6. Ausgabe von Schuldverschreibungen
7. Bestellung von Prokuristen
In den Fällen 1 bis 4 ist die Zustimmung nicht erforderlich, soweit die beabsichtigte
Maßnahme den Betrag von 51.129,19 € nicht überschreitet.
Aufsichtsrat
§9
1. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, von denen vier durch die
Hauptversammlung und zwei durch die Arbeitnehmervertreter nach Maßgabe des
Betriebsverfassungsgesetzes gewählt werden.
2. Die Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrates erfolgt bis zur Beendigung derjenigen
Hauptversammlung, die über die Entlassung für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird
nicht mitgerechnet.
3. Jedes Mitglied kann jederzeit sein Amt unter Einhaltung einer dreimonatigen
Kündigungsfrist durch schriftliche Anzeige an den Vorstand niederlegen. Die
Amtsniederlegung wird vor Ablauf der Kündigungsfrist wirksam, wenn die
Hauptversammlung dem vorzeitigen Ausscheiden des Aufsichtsratsmitglieds
zustimmt.
4. Bei vorzeitigem Ausscheiden einzelner von der Hauptversammlung gewählter
Aufsichtsratsmitglieder muss die Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit eine
Ersatzwahl vornehmen.
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§ 10
1. Der Aufsichtsrat tritt im Anschluss an die Hauptversammlung, die ich gewählt hat,
zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. In dieser Sitzung, zu der eine förmliche
Einladung nicht erforderlich ist, wählt der Aufsichtsrat unter Vorsitz des an Jahren
ältesten anwesenden Mitglieds einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Wahl
erfolgt für die Dauer der Amtszeit des Aufsichtsrates. Scheidet vor Ablauf der
Wahlperiode der Vorsitzende oder sein Stellvertreter aus seinem Amt aus, so hat der
Aufsichtsrat für den Rest der Amtszeit alsbald eine Ersatzwahl vorzunehmen.
2. Der Stellvertreter hat, wenn er bei Verhinderung des Vorsitzenden in dessen
Vertretung handelt, die gleichen Rechte und Pflichten wie dieser.
§ 11
1. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder unter der zuletzt
bekanntgegebenen Anschrift schriftlich, telegrafisch oder fernmündlich eingeladen
werden und mindestens zwei Drittel der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der
Stellvertreter, anwesend sind.
2. Die Beschlüsse werden in einfacher Stimmenmehrheit
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
gefasst.
Bei
3. Beschlussfassung durch schriftliche, telegrafische oder fernmündliche
Abstimmungen sind nur zulässig, wenn alle Mitglieder des Aufsichtsrates dazu
aufgefordert werden, keiner diesem Verfahren widerspricht und mindestens zwei
Drittel der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter, sich an dieser
Beschlussfassung beteiligen.
§ 12
Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen und diese ermächtigen,
im gesetzlich zulässigen Umfang Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats
auszuüben.
§ 13
1. Erklärungen des Aufsichtsrates sind namens desselben vom Vorsitzenden
abzugeben.
2. Bei allen schriftlichen Erklärungen des Aufsichtsrates genügt die Unterschrift des
Vorsitzenden unter die Worte KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt
Aktiengesellschaft.
Der Aufsichtsrat
§ 14
Aufsichtsratsmitglieder, die verhindert sind, an einer Sitzung teilzunehmen, können
ein anderes Aufsichtsratsmitglied ermächtigen, ihre schriftliche Stimmabgabe in der
Sitzung zu überreichen.
§ 15
1. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine
feste Jährliche Vergütung von je 2.556,46 €.
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2. Soweit Aufsichtsratsmitglieder auf die Vergütungen nach Abs. 1 Umsatzsteuer zu
zahlen haben, wird Ihnen diese durch die Gesellschaft erstattet.
3. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, Der Stellvertreter das Eineinhalbfache des in
Abs. 1 genannten Betrags.
4. Ausscheidende oder neugewählte Aufsichtsratsmitglieder erhalten nur den Teil der
Vergütung, der der Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat in dem betreffenden
Geschäftsjahr entspricht.
Hauptversammlung
§ 16
1. Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder den Vorsitzenden des
Aufsichtsrates einberufen.
2. Die Einberufung erfolgt unter Beachtung der nach Gesetz und Satzung jeweils
geltenden Regelungen, insbesondere über Form und Frist.
3. Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der der ersten acht Monate
nach Schluss eines jeden Geschäftsjahres statt.
4. Die Hauptversammlung findet in Düsseldorf oder Köln statt.
§ 17
1. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates, bei
dessen Verhinderung sein Stellvertreter oder bei dessen Verhinderung ein anderes
von den anwesenden Mitgliedern des Aufsichtsrates zu bestimmendes Mitglied.
2. Der Vorsitzende der Hauptversammlung leitet die Verhandlung und bestimmt die
Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Art der Abstimmung.
§ 18
1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung der Stimmrechts und zur
Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die
sich vor der Versammlung in Textform in deutscher oder englischer Sprache
anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür
mitgeteilten Adresse innerhalb der gesetzlichen Frist vor der Versammlung zugehen.
2. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und Stellung von Anträgen sind nachzuweisen. Dazu reicht ein in
Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf
den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung zu beziehen und
muss der Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Frist vor der Versammlung unter
der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen.
3. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
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§ 19
1. Die Hauptversammlung beschließt in den im Gesetz bestimmten Fällen.
2. Ihre Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern
das Gesetz nicht etwas anderes vorschreibt.
3. Satzungsänderungen, die lediglich die Fassung betreffen, darf der Aufsichtsrat
vornehmen.
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15. Genussrechtsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Begebung von Genussrechten
durch die KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG (die "Emittentin"),
Frankenwerft 35 in 50667 Köln. Der Anleger hat einen vom Jahresüberschuss
unabhängigen Anspruch auf feste Verzinsung des Genussrechtskapitals.
1.2 Gegenstand des Unternehmens der Emittentin ist der Betrieb der Schifffahrt auf
dem Rhein und sonstigen Binnengewässern, die Bereederung von Fluss- und
Hochseekreuzfahrtschiffen, das Führen von Gastronomiebetrieben und die
Durchführung von Veranstaltungen auch an Land sowie alle mit diesen Tätigkeiten
wirtschaftlich zusammenhängende Leistungen.
1.3 Nachfolgend gilt:
1.3.1 „Anleger“ sind diejenigen Verbraucher oder Unternehmer, die Genussrechte der
Emittentin durch Zeichnung erwerben.
1.3.2 „Unternehmer“ sind gemäß § 14 BGB natürliche Personen oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3.3 „Verbraucher“ sind gemäß § 13 BGB natürliche Personen, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch
ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Ausgabe von Genussrechten, Ausstattung der Genussrechte
2.1 Die Emittentin begibt Genussrechte gemäß diesen Genussrechtsbedingungen im
1.500.000,00
€
(in Worten:
eine
Millionen
Gesamtnominalwert
von
fünfhunderttausend)
2.2 Die Genussrechte lauten auf den Namen des Anlegers und sind eingeteilt in
untereinander gleichberechtigte Genussrechte im Nennwert von jeweils EUR 500,00
(in Worten: fünfhundert)
2.3 Die Emittentin gewährt die Genussrechte gegen Einzahlung von
Genussrechtskapital von bis zu EUR 1.500.000,00. Die Ausgabe erfolgt zum
Nennbetrag. Ein Agio wird nicht erhoben.
2.4 Die Genussrechte werden nicht verbrieft; sie werden jedoch in das
Genussrechtsregister der Emittentin eingetragen.
2.5 Die Platzierung endet mit der Vollplatzierung. Sie kann jedoch von der Emittentin
jederzeit früher beendet werden.
3. Mindestzeichnung
Die Mindestzeichnung beläuft sich auf EUR 500,00; weitere Erhöhungen sind in
Schritten von EUR 500,00 möglich. Die Emittentin wird Zeichnungen, die einen
Betrag von EUR 30.000,00 übersteigen, nur nach einer individuellen Einzelfallprüfung
annehmen.
Seite 111 von 118
4. Zeichnung und Vertragsabschluss
4.1 Anleger kann jede volljährige, natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland und
deutscher Staatangehörigkeit sowie jede inländische Körperschaft oder
Personengesellschaft mit Sitz in Deutschland sein.
Die Genussrechte sind ausschließlich durch elektronische Zeichnung auf der
Internetseite www.k-d.com/de/genussrechte und Annahme der Zeichnung durch die
Emittentin zu erwerben. Für die Zeichnung ist erforderlich, dass der Anleger das
elektronische Zeichnungsformular unter www.k-d.com/de/genussrechte vollständig
und richtig ausfüllt, insbesondere ein Konto bei einem inländischen Kreditinstitut zur
Entgegennahme der Zahlung der Emittentin mitteilt. Die Zeichnung ist ausschließlich
unter eigenem Namen gestattet. Der Anleger ist verpflichtet, sämtliche Angaben
wahrheitsgemäß einzugeben. Mehrfache Zeichnung ist möglich.
4.2 Vertragsschluss
4.2.1 Indem der Anleger auf der Internetseite www.k-d.com/de/genussrechte den
„zahlungspflichtig kaufen“ -Button anklickt, gibt er ein verbindliches Angebot auf
Abschluss eines Zeichnungsvertrages zum Erwerb der Genussrechte der Emittentin
ab. Im Anschluss erhält der Anleger eine SMS-TAN (das ist eine über Short Massage
Service übermittelte Transaktionsnummer) an die von ihm angegebene
Mobilfunknummer. Nach Eingabe der SMS-TAN auf der Internetseite
www.k-d.com/de/genussrechte erhält der Anleger eine automatische Bestätigungs-EMail mit allen Informationen zu dem Angebot des Anlegers, diesen
Genussrechtsbedingungen, der Belehrung über das Widerrufsrecht – sofern der
Anleger Verbraucher ist – und einem Bestätigungslink. Mit Anklicken des
Bestätigungslinks erhält der Anleger eine Übersicht über seine bei der Zeichnung
angegebenen Daten, die Genussrechtsbedingungen, die Widerrufs- und die
Widerrufsfolgenbelehrung und die Datenschutzerklärung erhalten zu haben. Er
bestätigt ebenfalls, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er den Verkaufsprospekt
einschließlich
eventueller
Nachträge
jederzeit
kostenlos
unter
www.k-d.com/de/genussrechte anfordern kann.
4.2.2 Nach erfolgreichem Anklicken des Bestätigungslinks in der Bestätigungs-E-Mail
der Emittentin nimmt die Emittentin das Angebot des Anlegers durch Mitteilung in
einer zweiten E-Mail an und es kommt ein Zeichnungsvertrag mit der KÖLNDÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG, Frankenwerft 35, 50667 Köln,
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 10959, USt-IDNr. gem. § 27a UStG:
DE 122780510 zustande. Mit Annahme der Zeichnung erhält der Anleger für die
jeweilige Zeichnung eine Genussrechtsnummer. Nach Annahme durch die Emittentin
nimmt die Emittentin den Anleger namentlich mit der Einlage in das
Genussrechtsregister auf.
4.2.3 Die Annahmeerklärung der Emittentin steht unter der aufschiebenden
Bedingung, dass der Anleger das gezeichnete Genussrechtskapital an die Emittentin
zahlt.
4.2.4 Die Zeichnungserklärungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der
Emittentin angenommen. Im Falle eines Überhangs am Tage der Schließung des
Angebots erfolgt die Zuteilung der Genussrechte an die Anleger per Losverfahren.
Ein Anspruch auf Abschluss eines Zeichnungsvertrages besteht nicht,
Seite 112 von 118
5. Einzahlung
5.1 Für die Einzahlung des Genussrechtskapitals kann der Anleger die Emittentin
zum Lastschrifteinzug von einem Bankkonto ermächtigen oder eine Überweisung auf
das folgende Konto der Emittentin vornehmen:
Konto:
Begünstigter:
Bank:
Bankleitzahl:
Kontonummer:
IBAN:
BIC:
KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
Bankhaus Lampe
48020151
20279021
DE03 4802 0151 0020 2790 21
LAMPDEDDXXX (Bielefeld)
Verwendungszweck: Genussrechtsnummer […], Name, Wohnort
Die Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Annahmeerklärung zu
leisten.
5.2 Gerät der Anleger mit der Einzahlung mehr als eine Woche in Verzug, so kann die
Emittentin nach Fristsetzung von der Zeichnung zurücktreten. In diesem Falle werden
dem Anleger bereits geleistete Teilzahlungen erstattet sowie eine ihm nach
gesetzlichen Vorschriften etwa zustehende Verzinsung ausgezahlt. Anstelle des
Rücktritts von der Zeichnung ist die Emittentin berechtigt, die Einlage des in Verzug
geratenen Anlegers unter Beachtung der Mindesteinlage von EUR 500,00 auf den
bereits geleisteten Betrag herabzusetzen.
6. Genussrechtsverzinsung
6.1 Die Emittentin zahlt dem Anleger (vorbehaltlich der Bestimmung in Ziffer 11) ab
dem Tag, der auf die Wertstellung des eingezahlten Genussrechtskapitals auf dem
Konto der Emittentin folgt, eine jährliche Genussrechtsverzinsung in Höhe von 3,5 %
bezogen auf den Nennwert des Genussrechtskapitals. Die Genussrechtsverzinsung
steht dem Anleger unabhängig vom Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres der
Emittentin zu.
6.2 Die Berechnung der Genussrechtsverzinsung erfolgt nach der 30/360
Zinsmethode, wonach jeder Monat mit 30 Zinstagen und das gesamte Jahr mit 360
Zinstagen gerechnet wird.
7. Ausschüttungstermine, Auszahlung
7.1 Die Emittentin wird die Genussrechtsverzinsung sowie die Rückzahlung
gekündigten Genussrechtskapitals mit befreiender Wirkung an die im
Genussrechtsregister eingetragenen Anleger auf das Konto zahlen, das der Anleger
der Emittentin zuletzt bekannt gegeben hat. Dieses Konto muss so eingerichtet sein,
dass darauf unregelmäßig eingehende Einzahlungen Dritter (in diesem Falle:
Einzahlungen von der Emittentin) zugelassen sind.
7.2 Zahlungen erfolgen über die Zahlstelle – KÖLN-DÜSSELDRFER Deutsche
Rheinschiffahrt AG, Frankenwerft 35, 50667 Köln.
Seite 113 von 118
7.3 Bei der Auszahlung der Genussrechtsverzinsung ist zu beachten, dass die
Emittentin verpflichtet ist, auf die angefallenen Kapitalerträge Abgeltungsteuer in
Höhe von derzeit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% sowie ggf.
Kirchensteuer an das Finanzamt abzuführen. Nur der nach dem Steuerabzug
verbleibende Betrag wird ausgezahlt. Das gilt auch rückwirkend für eventuell später
vom Finanzamt festgestellte Steueransprüche. Ab dem 1. Januar 2014 erfolgt der
Einbehalt und die Abführung der Kirchensteuer nach den dann geltenden steuerlichen
Vorschriften ohne Antrag des Anlegers.
Bei Auszahlung der Genussrechtsverzinsung erhalten die Anleger zum Download in
dem Portal www.k-d.com/de/genussrechte eine Bescheinigung über ausgezahlte
Genussrechtsverzinsung sowie einbehaltene Kapitalertragsteuer und – sofern vom
Anleger schriftlich bei der Emittentin beantragt – Kirchensteuer nach den steuerlichen
Vor-schriften. Auf Wunsch des Anlegers übersendet die Emittentin die Bescheinigung
in Papierform an den Anleger.
7.4 Das Zinsjahr läuft vom 01. Oktober bis zum 30. September eines jeden Jahres.
Die Genussrechtsverzinsung ist jeweils innerhalb der ersten 5 Werktage nach dem
30. September jeden Jahres zur Auszahlung fällig.
8. Laufzeit, Kündigung
8.1 Die Laufzeit der Genussrechte ist grundsätzlich unbestimmt.
8.2 Eine Kündigung ist sowohl für den Anleger als auch für die Emittentin zum 30.
September eines jeden Kalenderjahres jeweils mit einer Kündigungsfrist von drei
Monaten möglich. Die Kündigung der Emittentin kann sich sowohl auf einzelne als
auch auf sämtliche Genussrechte beziehen. Solange weder der Anleger noch die
Emittentin die jeweiligen Genussrechte zum 30. September eines Jahres kündigt,
läuft der Vertrag unbegrenzt weiter. Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform
(z.B. E-Mail oder Telefax) zu erfolgen.
8.2
Jede
Zeichnung
von
Genussrechten
stellt
eine
eigenständige
Genussrechtsbeteiligung dar, für die jeweils die Kündigungsfrist von drei Monaten
zum 30. September gilt.
8.3 Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
9. Rückzahlung
Die Rückzahlung wirksam gekündigten Genussrechtskapitals erfolgt, vorbehaltlich
des qualifizierten Rangrücktritts gemäß Ziffer 11, zum Nennbetrag zuzüglich noch
nicht ausgezahlter Genussrechtsverzinsung innerhalb von 30 Werktagen nach dem
Stichtag, zu dem die Kündigung wirksam wird ("Kündigungsstichtag").
10. Eingeschränkte Übertragbarkeit der Genussrechte; Vererbung der
Genussrechte
10.1 Die Übertragung der Genussrechte durch Rechtsgeschäft auf Dritte bedarf der
Zustimmung der Emittentin, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden kann.
10.2 Eine Vererbung oder eine Übertragung durch Rechtsgeschäft von Todes wegen
ist zulässig. Im Erbfall ist die Übertragung der Emittentin durch Vorlage eines
Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie im Einzelfall
Seite 114 von 118
sonstiger geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Die Emittentin darf denjenigen, der
darin als Erbe oder als Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten
ansehen und an diesen mit befreiender Wirkung leisten. Solange ein Erbschein,
Testamentsvollstreckerzeugnis oder ein sonstiger geeigneter Nachweis nicht
vorgelegt wird, ist die Emittentin berechtigt, Auszahlungen an die vorhandene
Kontoverbindung des (verstorbenen) Anlegers vorzunehmen.
11. Qualifizierter Rangrücktritt
11.1 Der Anleger tritt gemäß § 39 Abs. 2 InsO mit seinen Ansprüchen auf
Rückzahlung des Genussrechtskapitals und Zahlung der Genussrechtsverzinsung
(gemeinsam die „Nachrangforderungen“) im Rang hinter sämtliche Forderungen von
gegenwärtigen und von zukünftigen anderen Gläubigern der Emittentin (mit
Ausnahme anderer im Rang zurückgetretener Gläubiger) zurück.
11.2 Der Anleger verpflichtet sich, Nachrangforderungen gegenüber der Emittentin
soweit und solange nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige
Erfüllung der Nachrangforderung einen Grund für die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens im Sinn der §§ 16 ff. InsO bei der Emittentin herbeiführen würde.
Im Fall der Insolvenz der Emittentin sind Nachrangforderungen erst nach
vollständiger Erfüllung sämtlicher Forderungen nicht nachrangiger Gläubiger zu
erfüllen.
11.3 Der qualifizierte Rangrücktritt entsprechend der Ziffern 11.1 und 11.2 endet,
wenn und insoweit die Zahlung der Nachrangforderungen keinen Grund für die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Sinne der §§ 16 ff. InsO herbeiführen würde.
Zahlungen, soweit sie wieder möglich sind, werden zunächst auf die
Rückzahlungsansprüche auf das Genussrechtskapital und anschließend auf die
Genussrechtszinsen geleistet.
11.4
Sofern
der
Anleger
aufgrund
des
qualifizierten
Rangrücktritts
Nachrangforderungen nicht geltend machen konnte, zahlt die Emittentin an den
Anleger nach Beendigung der Voraussetzung für den qualifizierten Rangrücktritt auf
die Nachrangforderungen Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweils
gültigen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB für den Zeitraum zwischen Beginn und
Ende des qualifizierten Rangrücktritts.
12. Keine Nachschusspflicht
Eine über die Zahlung des Genussrechtskapitals hinausgehende Nachschusspflicht
besteht für den Anleger nicht.
13. Auflösung der Emittentin
13.1 Im Falle der Auflösung der Emittentin haben die Anleger Anspruch auf
Rückzahlung des Genussrechtskapitals zum Nennwert zuzüglich noch nicht
ausgezahlter Genussrechtsverzinsung, sofern die Emittentin über ausreichend
Liquidität verfügt.
13.2 Der Anspruch auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals besteht nachrangig
nach allen anderen nicht nachrangigen Ansprüchen von Gläubigern der Emittentin. Im
Übrigen gilt die Regelung des Rangrücktritts gemäß Ziffer 11.
13.3 Die Genussrechte begründen keinen Anspruch auf eine über die Rückzahlung
des Genussrechtskapitals hinaus gehende Teilnahme am Liquidationserlös.
Seite 115 von 118
14. Informationsrechte, Mitwirkungsrechte
14.1 Die Emittentin wird den Anlegern ihre geprüften Jahresabschlüsse und ihre
geprüften Konzernabschlüsse jeweils spätestens am 30. April des folgenden
Geschäftsjahres über die Internetseite www.k-d.com/de/genussrechte bekannt geben
und im Übrigen nach gesetzlichen Vorschriften veröffentlichen.
14.2 Die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand. Den Anlegern stehen keine
gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte zu. Insbesondere sind sie nicht zur
Teilnahme an den Hauptversammlungen berechtigt und haben auch keine
Stimmrechte.
15. Daten des Anlegers, Änderungen der Daten, Fortgeltung der vorhandenen
Daten, Kontoverbindung gestört
15.1 Jeder Anleger ist verpflichtet, die bei Zeichnung (Ziffer4.1) angegebenen Daten
jeweils unverzüglich zu aktualisieren. Die Aktualisierung erfolgt ausschließlich (mit
Ausnahme des Erbfalls gemäß Ziffer 10.2) über die Internetseite
www.k-d.com/de/genussrechte und durch Bestätigung der Änderung mittels jeweils
für jede Änderung übermittelter SMS-TAN. Eine Änderung von Geburtsdatum und
von Geburtsort ist dagegen nicht möglich.
15.2 Der Emittentin gegenüber gelten sämtliche Daten des Anlegers als richtig,
solange diese Daten nicht über die Internetseite www.k-d.com/de/genussrechte
geändert wurden. Die Regelung in Ziffer 10.2 bleibt unberührt.
15.3 Sollte die Emittentin oder die Zahlstelle im Rahmen von Auszahlungen
(insbesondere gemäß Ziffer 7 und Ziffer 9) feststellen, dass die über die Internetseite
www.k-d.com/de/genussrechte angegebene Kontoverbindung des Anlegers nicht
mehr besteht oder Überweisungen auf diese Kontoverbindung nicht möglich sind, so
ist die Emittentin berechtigt, die auszuzahlenden Beträge gemäß §§ 372 ff. BGB zu
hinterlegen.
16. Ausgabe neuer Genussrechte, Aufnahme weiteren Kapitals, Umwandlung,
Rückkauf von Genussrechten
16.1 Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit weitere Genussrechtsbeteiligungen zu
gleichen oder anderen Bedingungen zu emittieren. Weiterhin behält sich die
Emittentin vor, sonstiges Eigen- und Fremdkapital aufzunehmen sowie Dritten
Sicherheiten zu stellen.
16.2 Ein Bezugsrecht der Anleger bei einer neuen Genussrechtsemission besteht
grundsätzlich nicht.
16.3 Der Bestand der Genussrechte wird weder durch Verschmelzung noch durch
Umwandlung oder Bestandsübertragung der Emittentin berührt.
16.4 Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Genussrechte von einem Anleger
zurückzuerwerben.
Seite 116 von 118
17. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
17.1 Widerrufsbelehrung für Verbraucher.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt
dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor
Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1
Absatz 1 und 2 EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g
Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu
richten an:
KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
Frankenwerft 35
50667 Köln
E-Mail: [email protected]
Telefax: 0221/2088-213
Widerrufsfolgen
Im Falle eines Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren
beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies
kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den
Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung
von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für
Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt
haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
17.2 Zum Zwecke der vereinfachten Zuordnung der Widerrufserklärung sollte diese,
die dem Anleger zugeordnete Genussrechtsnummer enthalten.
17.3 Ziffer 17.1 findet keine Anwendung, wenn der Anleger Unternehmer ist.
18. Änderungen der Genussrechtsbedingungen
Die Emittentin behält sich vor, diese Genussrechtsbedingungen, insbesondere im
Falle von Änderungen der steuerlichen Behandlung von Genussrechten bei der
Emittentin, soweit erforderlich zu ändern. Nicht von den Änderungen erfasst werden
wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags, insbesondere nicht der qualifizierte
Rangrücktritt sowie die Kündigungsfrist. Die jeweils aktuelle Version der
Genussrechtsbedingungen kann über die Internetseite www.k-d.com/de/genussrechte
abgerufen werden. Die Anleger werden spätestens zwei Monate vor dem geplanten
Inkrafttreten der neuen Fassung der Genussrechtsbedingungen in Textform auf die
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Änderungen sowie das Datum des Inkrafttretens hingewiesen. Widerspricht der
Anleger der Geltung der neuen Genussrechtsbedingungen nicht innerhalb von sechs
Wochen nach Inkrafttreten, so gelten die neuen Genussrechtsbedingungen als
angenommen. Die Emittentin wird die Anleger auf die Bedeutung der 6- Wochen-Frist
und das Widerspruchsrecht sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert in
geeigneter Form hinweisen.
19. Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Emittentin, die die Genussrechte betreffen, erfolgen über die
Internetseite www.k-d.com/de/genussrechte, sofern nicht anderweitig gesetzlich
vorgeschrieben.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Die Genussrechtsbedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und
Pflichten bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
20.2 Vertragssprache ist deutsch
.
20.3 Erfüllungsort ist der Sitz der Emittentin.
20.4 Gerichtsstand ist das Amtsgericht Düsseldorf.
20.5 Sollte trotz Ziffer 4.1 ausnahmsweise ein Anleger, der Verbraucher ist, keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
haben oder sollte der Anleger seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser
Genussrechtsbedingungen ins Ausland verlegen oder ist sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der
Sitz der Emittentin.
20.6 Gegenüber Anlegern, die Unternehmer sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Emittentin.
20.7 Sollte eine Bestimmung dieser Genussrechtsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Vielmehr gilt in diesem Falle eine solche Bestimmung als vereinbart, durch die der mit
der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck rechtswirksam
weitestgehend erreicht wird. Entsprechend gilt, wenn bei Durchführung dieser
Bedingungen eine regelungsbedürftige Lücke offenbar wird.
Köln, 14. November 2013
KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
Klaus Hadeler
Vorstand
Norbert Schmitz
Vorstand
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