KLEIN RöNNAU, URSPRüNGLICH EINE SLAWISCHE SIEDLUNG

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KLEIN RöNNAU, URSPRüNGLICH EINE SLAWISCHE SIEDLUNG
klein Rönnau, ursprünglich eine slawische siedlung
klein rönnau, ursprünglich
eine slawische siedlung
Man könnte vermuten, dass der Ortsname »Rönnau« von dem deutschen Wort »Rinne« abgeleitet sei. Doch in den gefundenen Urkunden und
Dokumenten wird diese am Bach liegende Siedlung mit Klenouwe bezeichnet. Ein Siedlungsname mit der Endung »-ouwe« deutet, wie Paul
Dohm in seinen Aufzeichnungen über holsteinische Ortsnamen nachgewiesen hat, auf eine
slawische Ansiedlung hin. Auch die Siedlungsbedingungen weisen darauf hin, dass hier einst
Slawen siedelten.
Die Slawen lebten von Ackerbau, Viehzucht
und Fischfang. Besonders häufig siedelten sie
an Flüssen und Seen, so am Plöner-, Selenter-,
Ratzeburger- und Schaalsee. Da das Land nicht
gleichmäßig mit Wald bedeckt war, ließen sie sich
auch an Stellen nieder, die von Wald und sumpfigen Niederrungen umgeben waren. Sie ernährten
Die Grafschaften Adolf II. um 1160.
Siedlungen mit slawischen Ortsnamen.
(Quelle: Hartwig Fiege, Wie Ostholstein und Lauenburg deutsch wurden)
(Quelle: R. Haupt, Geschichte und Art der Baukunst in Nordelbingen Bd. 6, 1925)
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sich von Hechten, Barschen und Brassen. Ihren
Fleischbedarf deckten sie zum größten Teil aus
ihrem Haustierbestand und gingen weniger auf
die Jagd. Sie züchteten Rinder, Schweine und
Schafe, hielten sich aber auch Hühner und Gänse. Ihre Siedlungen bestanden in der Regel nur
aus wenigen Gehöften. Das Gelände oberhalb
des Sees und entlang der Rönnau entsprach also
ganz den Siedlungsbedingungen der Slawen.
1127 versuchte der Priester V icelin von
Neumünster aus in diesem Gebiet zu missionieren, jedoch ohne Erfolg. Erst als Kaiser Lothar
III. 1134 auf dem Kalkberg die Siegesburg erbauen ließ und gleichzeitig am Fuß des Berges
eine Kirche mit einem Augustinerchorherrenkloster gründete, schienen Vicelins Bemühungen
erfolgreich zu werden. Zumal der Kaiser Vicelin
als Abt dieses neuen Klosters einsetzte. Doch
durch den plötzlichen Tod des Kaisers im Dezember 1137 wurden hier die Machtverhältnisse
unübersichtlich. Erst als 1142 der Schauenburger Adolf II., Graf von Holstein und Stormarn,
Wagrien von Heinrich dem Löwen als Lehen
Adolf II. siedelte ab 1143 deutsche Kolonisten in
Wagrien an. (Quelle: U. Lange, Geschichte Schleswig-Holsteins)
zugesprochen bekam, ergaben sich in dieser Region wieder geordnete Verhältnisse.
Wagrien, etwa das heutige Ostholstein, war zuvor ausschließlich von den Slawen bewohnt.
Durch die dauernden Kämpfe hatten sich viele
heidnische Slawen nach Mecklenburg und in
den Oldenburger Raum zurückgezogen. Um seinen Machtanspruch in seiner neuen Grafschaft
durchzusetzen, siedelte Adolf II. hier Friesen,
Holsten, Holländer und Westfalen an, die er
durch Lokatoren (Kolonistenführer) anwerben
ließ. So entstanden neue Ortschaften, auch in
der Nähe alter slawischer Siedlungen. Zur Unterscheidung gab man den Siedlungen die Zusätze Alt und Neu oder Groß und Klein. Die slawische Siedlung kam so zu dem Namen Klenouwe
(Klein Rönnau)
Im Laufe der Zeit vermischten sich die
christlichen Kolonisten mit den heidnischen Slawen. So übernahmen die Slawen die überlegene
Ackerwirtschaft der christlichen Kolonisten und
deren Hausbau. Sie passten sich wirtschaftlich
und rechtlich den deutschen Siedlern an. Auch
konvertierten die Slawen durch die Taufe zum
Christentum, besuchten fortan Gottesdienste
und lernten dabei im Umgang mit den Siedlern
nicht nur die deutsche Sprache, sondern auch
Sitten und Gebräuche kennen. Obwohl im Laufe weniger Generationen die ehemaligen heidnischen Bewohner der slawischen Siedlung Klenouwe selber christliche Deutsche wurden, blieb
jedoch die Ortsbezeichnung bis heute bestehen.
Priester Vicelin wurde 1149 zum Bischof von
Oldenburg geweiht. In dieser Funktion war es
ihm wichtig, dass die von ihm begonnene Missionierungsarbeit im Osten weiterging. So lag
ihm viel daran, dass die Mönche des Segeberger
Augustinerchorherrenklosters, die diese Arbeit
ausrichteten, auch in Zukunft gut versorgt werden. Er verfügte in der Urkunde vom 25. September 1150, dass die Bewohner von Klenouwe
den Zehnten an das Segeberger Kloster zu entrichten hätten.
Geschichte des dorfes
klein rönnau, ursprünglich eine slawische siedlung
Hierbei handelt es sich um die Urkunde, in der
Klein Rönnau zum ersten Mal erwähnt wird
(vgl. Seite 14/15).
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Woher kommt der name?
Vermutlicher Rittersitz im Bereich Ohlenhoff.
(Zeichnung: Klaus Bostedt)
Wo h e r ko m m t d e r
Name?
In seiner Bestätigungsurkunde vom 25. September 1150 über den Zehnten für das Kloster Segeberg verlieh Vicelin dem Hospital des Stiftes am
ersten Jahrestag seiner Bischofsweihe die Zehnten des Dorfes »Klenouwe« und alle Güter. Mit
dieser Urkunde wurde erstmals der Ort »Klenouwe« erwähnt, was von Bischof Bertold von
Lübeck im Jahre 1216 dem Kloster zu Segeberg
nochmals bestätigt wurde.
In Urkunden und Aufzeichnungen der darauf folgenden Jahre/Jahrzehnte werden häufig
die Namen
Kenoulle - Klenouwe - Rennowe
Ronnou Minor - Ronnow dat lutke
Lütken Rennowe - Runnowe
genannt und dokumentiert.
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Auch wenn es in der Vergangenheit häufig zu
Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten über die Echtheit vieler Urkunden kam,
so bestätigt der Historiker Karl Jordan, dass die
Verleihung der Zehnten in Klein Rönnau für das
Stifthospital echt ist. Er schließt sich hier dem
Heimatforscher Hasse an und schreibt für die
unverständliche Stelle des Wortes »Kenoulle«
stattdessen »Rennowe«.
Der Heimatforscher H. Jellinghaus vertritt zum
Ursprung des Ortsnamens von Klein Rönnau
eine andere Meinung. Zitat aus seinem Buch
»Vorgeschichtliche Grabstätten und geschichtliche Dörfer um Segeberg«:
»Rönnau hat seinen Namen von dieser ›Renne‹
(Verbindungsgraben - Rinne - zwischen dem Segeberger See und der Trave) und Groß Rönnau wird
seinen Namen von dem Gute Klein Rönnau haben,
da es an keiner Renne liegt. Beide Dörfer jedoch
werden Neuanlagen des 12. Jahrhunderts sein.«
»Unterhalb eines Hügels liegt die Wassermühle,
neben der einst die Motte der vom 13. Jh. ab genannten Ritter von Rennowe mit großer Wahrscheinlichkeit gestanden hat.«
ei n o rt d er r i t t er
r e n n ow e s
hohes Ansehen und erwarb neben der Heimat
in Rönnau viele Ländereien und Besitztümer in
Holstein und später in Dänemark.
Nach vorliegenden Urkunden, insbesondere denen aus dem dänischen Adelsjahresbuch XXX
von 1913, traten bereits Anfang des 13. Jahrhunderts die adeligen Brüder de Rennowe in Rennowe in Erscheinung. Durch Hinweise zu dem Geschlecht derer von Rennowe im Adelsbuch und
Wappenvergleiche mit anderen holsteinischen
Adelsfamilien, kann mit hoher Sicherheit davon
ausgegangen werden, dass die Brüder Rennowe aus dem Geschlecht derer von Rantzau oder
Split hervorgegangen sind. Die Theorie, dass sie
die Ländereien in und um Rönnau als Lehen
vom Grafen zu Holstein und Stormarn erhalten
haben, kann durchaus vertreten werden.
Bereits am 8. Februar 1252, als die Grafen
Johann und Gerhard von Holstein und Stormarn
den Lübecker Fischern freien Fischfang an den
Küsten ihres Gebiets und freie Landung zum
Trocknen der Netze gewährten und den damit
verbundenen Holzhieb für Brenn- und Nutzholz
frei gaben, trat Bertoldus de Rennowe als Zeuge
und Vertrauter für beide auf.
Auf die Zeit der Besiedlung im 12. und 13.
Jahrhundert, des sich herausbildenden Adels und
der relativ schnell wachsenden Bevölkerung folgte die Zeit der großen Rodungen, die durchweg
zu einer beträchtlichen Vergrößerung der Hufen
für die schnell wachsenden Bauernstellen (Hufner) führte. Mit Sicherheit haben zu dieser Zeit
die Verantwortlichen, sprich der Adel, das geeignete Umfeld am Segeberger See, der Trave und
der Rönnau für sich erkannt und in die Pläne
einer gesicherten Versorgung aufgenommen. So
entstanden nach den notwendigen Rodungen,
auch im Bereich von Klein Rönnau, die ersten
für die Bewirtschaftung wichtigen Felder.
Zwischen 1348 und 1350 reduzierte die erste große Pestwelle die Bevölkerung in unserem
Raum. Die Zahl der Bauernstellen ging drastisch zurück. Viele Dörfer wurden entvölkert.
Wüst liegendes Land wurde von den Grundherren oder von anderen Bauernstellen zur eigenen
Bewirtschaftung übernommen. Erst ab ca. 1500
stieg die Bevölkerung wieder stetig an und die
Landwirtschaft lohnte sich wieder.
Während Theodericus de Rennowe bereits
1258 in den Minoritenorden zu Rinteln eintrat,
wurden Bertoldus und Marquardt de Rennowe
bekannt durch ihre Unterstützung, die Aktivitäten und Ihre Treue für den Grafen von Holstein
und Stormarn. Das Geschlecht erlangte in den
darauf folgenden Jahren und Jahrhunderten ein
1260 verliehen die Grafen Johann und Gerhard von Holstein der Stadt Segeberg das Lübsche Recht und überließen ihnen die Fischerei
im großen See mit freiem Holzhieb und freien
Weiden. Auch hier wurden die Ritter Marquardt
und Bertoldus de Rennowe als Zeugen genannt.
Wie auch andere Dörfer im Umkreis der
Siegesburg, so unterstanden auch die wenigen
Hofstellen auf dem Gebiet von »Rennowe« dem
Grafen Gerhard von Holstein. Ihm und dem
Kloster hatten sie, wie in der Zehntenteilung dokumentiert, ihre Steuern bzw. Zehnten zu zahlen. Darüber hinaus mussten aber auch andere
Dienstleistungen, wie Fuhr- und Handdienste,
erbracht und organisiert werden.
Geschichte des dorfes
ein ort der ritter rennowes
Bereits zu dieser Zeit gab es eine gezielte
Arbeitsteilung. So kann man davon ausgehen,
dass die Rönnauer Bauern (Hufner) an erster
Stelle für das Aussäen der Saat zuständig waren
und die Schiererer und Blunker Hufner sich die
Pflugarbeiten teilten, während die Stipsdorfer
und Weedener Kätner zum Wassertragen, zur
Betreuung des Viehs und für das Häckseln verantwortlich waren. Zum Dienstgeld der Klein
Rönnauer und Stipsdorfer Hufen ist zu bemerken, dass ihre Dienstleistungen, die Handdienste
auf dem Burgvorwerk und die Beförderung der
Briefe bis Geschendorf, Bornhöved, Bramstedt
und Kisdorf, erst 1665 aufgehoben wurden.
In einer Urkunde von 1372 wird bekundet dass:
»Bischof Bertram von Lübeck verkaufte im Jahre 1372 für 100 Mark 8 Hufen in Gnissau an das
Kloster zu Segeberg. Ausnahme war die Gnissauer
Mühle, die im Besitz des Ritters Bertoldus Lange
de Rennowe war.«
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beziehungen zum gieschenhagener gasthaus
Bis etwa 1413 sind nur wenige Aufzeichnungen
über das Leben und die Arbeit der »Rönnauer
Bürger« bekannt. Dennoch, die Ritter von »Rönnau« spielten in den Wirren der Umwälzungen
in Holstein eine wichtige Rolle und standen in
den meisten Fällen auf der »richtigen Seite«. Sie
kamen zu Ehren und, wie die Aufzeichnungen
zeigen, beeinflussten auch das Leben in Rennowe (Klein Rönnau) und im Umland. Wie in der
Biographie zu lesen, entstanden familiäre Bande
zu anderen Adelsgeschlechtern, unter anderem
durch Nicolaus »Kierl« Rennowe, der sich 1383
mit Berta Bielke aus Nybol vermählte. Er trat
in die Dienste des Königs von Dänemark und
wurde in Nybol sesshaft, wo er den dänischen
Adelszweig der RØnnows gründete.
Gieschenhagener Gasthaus nach einem Stadtplan
von 1775. (Zeichnung: Peter Zastrow)
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Beziehungen zum
G i e s c h en h ag en er
G a s t h au s
Anlässlich eines Besuches in Segeberg im Jahre
1505 stiftete der dänische König Christian III.
(1503-1559) ein Armenhaus zu Gunsten hilfsbedürftiger Frauen, das Gieschenhagener Gasthaus. Hilfsbedürftige Frauen aus Segeberg und
aus dem Kirchspiel konnten hier aufgenommen
werden. Er ließ es auf dem Segeberger Markplatz in Höhe des heutigen Brunnens errichten.
Das Gebäude war von einem großen Garten und
einer stattlichen Ackerfläche umgeben. Der Abt
des Klosters übertrug den 1150 von Vicelin erhaltenen Zehnten zugunsten der Armen von Klein
Rönnau auf das Gieschenhagener Gasthaus. 5
Rönnauer Bauern mussten jährlich ungefähr 650
Pfund Roggen, den so genannten Kirchenroggen, an das Armenhaus liefern. Die Lieferungen
der Rönnauer lassen sich bis in das Jahr 1861 zurückverfolgen.
Armu t im amte
t r av e n t h a l
Im Amt Traventhal scheint die Armut bis zum
Ende des 18. Jahrhunderts nicht unbedingt als
drückend empfunden worden zu sein. Und trotzdem, das Armenrecht im 19. Jahrhundert konnte
jeder in Anspruch nehmen, der geforderte Steuern oder sonstige Kosten für den Lebensunterhalt
nicht aufbringen konnte. Jede Gemeinde stellte
einen Ortsarmenverband, der für die Unterstützung der Hilfsbedürftigen zuständig war. Diese
Unterstützung umschloss einen Wohnsitz, z.B. in
einem Armen- oder Krankenhaus, Nahrung und
die Pflege im Krankheitsfalle.
wurde.
Erwähnenswert ist aber der 20. September 1700.
Joachim Friedrich, Herzog in Plön, hatte sich
zu einem Besuch in Traventhal angesagt, um sich
vom damaligen Amtsverwalter Thiessen über den
Zustand der Dörfer unterrichten zu lassen. In
seinem Bericht war zu lesen:
»Außer Neuengörs, Altengörs und Weede hatten
besonders auch Klein Niendorf und Klein Rönnau
gelitten, weil die Armee da gestanden.«
Eine Woche darauf kam der Fürst wieder
nach Traventhal und erklärte dem erfreuten
Amtsverwalter, der Folgendes fest hielt:
Man kann aber generell sagen, dass Anfang
des 19. Jahrhunderts die Armen nicht mehr als
unentbehrlicher Teil der Gesellschaft, so wie im
Mittelalter, angesehen wurden. Die Reformation
und auch die Aufklärung hatten zur Ansicht geführt, dass Armut ein gesellschaftliches Übel sei
und der Staat somit in der Verpflichtung stünde,
zu helfen - dies auch vorbeugend.
»Die 5 Dörfer, die so hart gelitten und dafür ich
soviel gesprochen hätte, wollen Sie noch ein Quartal,
nämlich den Weihnachtstermin nachlassen. Dabei
aber solle ich dahin sehen, daß das Geld für die 15
Kühe zusammen käme.«
Die Kirche, die früher die Hauptlast der Armenpflege getragen hatte, trat mehr und mehr in
den Hintergrund. Die »Dorfschaften« ernannten
so genannte Bevollmächtigte, die auch innerhalb
der Gemeinschaft für die Versorgung der Armen
zuständig und verantwortlich waren.
Am 13. August 1878 beschloss die Gemeindevertretung, die Abgaben für »öffentliche Tanzlustbarkeiten« der drei hiesigen Wirte in Höhe
von 3 Mark der Armenkasse zu zuführen.
Geschichte des dorfes
armut im amte traventhal
Das Amt hatte 15 Kühe gekauft und sie an
die Ärmsten ausgegeben.
Zu den zum Amt Traventhal zählenden 18
Dörfern gehörten neben Stipsdorf, Klein Niendorf, Neuengörs, Weede,
Dreggers u.a. auch Klein
Rönnau. 1815 lebten in
dem zum Amt Traventhal zugehörigen Teil von Klein Rönnau
106 Personen, von denen drei Arme waren.
Die Lebensumstände der um Unterstützung ersuchenden Personen wurden von den Dorfschaften sorgfältig untersucht und laufend beobachtet.
Aufzeichnungen, insbesondere über Namen und
Wohnstätten in Klein Rönnau, sind nicht vorhanden.
Die zu Hasselburg und Nütschau gehörenden Anteile von Klein Rönnau beantragten am
8. Mai 1871 die Aufnahme in den Traventhaler
Armendistrikt, was am 8. Juni 1872 bestätigt
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Ein dorf mit drei herren
ein dorf mit drei herren
D i e Au f t e i l u n g
Klein Rönnau war schon früh ein geteiltes Dorf.
Einen Teil der Ländereien übereignete der Landesherr, Graf Gerhard von Holstein (12931340), im Jahre 1326 dem Kloster Segeberg. Graf
Gerhard kaufte zuvor Ländereien vom Knappen
Hildemar Scokke. Über Katharina Walstorp,
geborene Rantzau, Ehefrau von Gert Walstorp,
gelangte der restliche Teil von Klein Rönnau als
Mitgift in den Besitz der Rantzaus. Die Familie
Rantzau war weit verzweigt. Durch Erbfolge gelangte eine Hufe in den Besitz des adligen Gutes
Nütschau bei Oldesloe. Besitzer war Heinrich
Rantzau. Er lebte von 1526-1599, residierte
in Segeberg und war Statthalter des dänischen
Königs Christian III. (1503-1559). Sein Sohn
Gerhard schlug 1624 die Einkünfte aus Klein
Rönnau seinem Gut Nütschau zu. Der größere Anteil von zwei Hufen fiel an das adlige Gut
Övelgönne, das zum Gut Hasselburg gehörte
und bei Neustadt an der Ostsee lag. Eigentümer
war Hans Rantzau, ein Vertreter der Plöner Linie der Familie Rantzau. Das Gut Nütschau hatte folgende Regelung in das Grundbuch seiner
Zugehörigen eintragen lassen: Bei Verkauf einer
Teilfläche gingen die Rechte des Gutsbesitzers an
den neuen Eigentümer über. Ähnlich wurde in
Hasselburg verfahren. Aus ursprünglich je zwei
Hufen und Katen waren im Laufe der Jahrhunderte 31 Parzellen entstanden. Die Eintragungen
der Hasselburger hatten für alle Grundbücher
folgenden Text:
Abteilung II
Nr.1: Siebenundneunzig Mark 95 Pfennig jährliche Abgabe, eingetragen für die Gutsherrschaft Hasselburg
Nr.2: Vorkaufsrecht und bei Besitzerwechsel, 7,20
Mark Gebühren, eingetragen wie 1
Nr. 3: Verpflichtung, jährlich vier vierspännige
Fuhren unter Beachtung der Saat- und Erntezeit für die
Gutsherrschaft in Hasselburg zu leisten
Diese Eintragungen wurden erst im Jahre 1932
durch eine Verzichtserklärung der Höfebank, die
zu diesem Zeitpunkt Eigentümerin des Gutes
Nütschau war, in den jeweiligen Grundbüchern
gelöscht.
D e r a n t e i l d e s g u t e s N ü t s c h au
1791 wurde das Gut Nütschau versteigert. In
den detaillierten Unterlagen waren die Rönnauer Untertanen namentlich aufgeführt. Aus einer
Vollhufe waren im Laufe der Zeit zwei Halbhufen und vier Kätner geworden.
Dem Gut Nütschau standen die Gerichtsbarkeit und das Jagdrecht zu. Die Rönnauer Zu-
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gehörigen waren von Diensten befreit, mussten
aber ihre jährliche Abgabe von 16 Schillingen
entrichten. Die gesamte Einnahme aus dem Dorf
Klein Rönnau betrug zwei Reichstaler. Zum Gut
Nütschau gehörte bis 1674 auch die Wassermühle. Sie erbrachte eine jährliche Einnahme von 48
Talern.
Ehemaliger Eigentümer
Heutiger Eigentümer
Halbhufner Hans Struck
Halbhufner Hinrich Koch
Kätner Harm Greve
Kätner Marx Blunck
Kätner Hinrich Fröndt
Kätner Claus Schweim
Turkiewicz - ehemals Landhaus Thun - Chausseebaum 3
Ehemals Gosch - heute Plesser Straße
Günter Schöning - Schulstraße 3
Rolf Schöning - Eutiner Straße 44
Räucherkate - Eutiner Straße 42
Wilfried Freitag - Eutiner Straße 38
Gut Nütschau
Gut Hasselburg
Geschichte des dorfes
vor- und nachteile der aufteilung
Amt Traventhal
Aufteilung und Zuordnung der Gemeindeflächen von 1836.
(Zeichnung: Klaus Bostedt)
vo r - u n d n ac h t e i le d e r au f t e i l u n g
Die Rönnauer profitierten von der räumlichen
Entfernung zu ihren Gutsherren. Sie mussten
zwar ihre Abgaben zahlen, waren aber von Leibeigenschaft verschont geblieben, da die Gutsherren
nur eingeschränkte Rechte besaßen. Jeder Anteil
hatte seine Kruggerechtigkeit, das heißt, in jedem
Ortsteil durfte eine Gaststätte betrieben werden.
Lediglich die königlichen Untertanen, die 1665
dem Amt Traventhal und damit dem Herzog von
Plön zugewiesen wurden, mussten Hand- und
Fuhrdienste leisten. Als 1731 der Justizrat Pauli
das Gut Övelgönne übernahm, sollten die beiden zu Övelgönne gehörenden Hufner mit verstärkten Hand- und Spanndiensten, wie sie auf
den holsteinischen Gütern üblich waren, belastet werden. Dagegen konnten sich die Rönnauer
durch eine Klage vor dem Adeligen Landgericht
erfolgreich zur Wehr setzen. Ein Nachteil dieser
Dreiteilung war, dass bei Schulangelegenheiten
oder Fragen der Armenversorgung immer drei
Herren gefragt werden mussten, deren Interessen
oft unterschiedlich waren.
Mit den preußischen Reformen nach 1867
kam es zu einer neuen Gemeindeordnung. Die
zu den Gütern Nütschau und Hasselburg gehörenden Haus- und Hofstellen wurden mit Erlass
vom 15.6.1869 dem Kreis Segeberg zugeschlagen. Damit konnte ein eigener Gemeindebezirk
für das ganze Dorf gebildet werden.
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verkauf des königlichen anteils im jahre 1665
v e r k au f d e s kö n i g li c h e n a n t e i l s
i m ja h r e 1 6 6 5
Die Folgen des Dreißigjährigen Krieges von
1618-1648, in den der dänische König Christian IV. sein Land, also auch das Herzogtum Holstein, verwickelte, waren noch nicht überwunden,
als Christians Nachfolger Friedrich III. 1657
aufs Neue einen Krieg mit den Schweden wagte,
dessen Folgen für das Land noch verheerender
waren. Mit den dänischen Finanzen sah es am
Ende dieser Kriege sehr schlecht aus. Dank der
Umsicht des Reichsschatzmeisters Hannibal
Sehestedt gelang es 1664, das Gleichgewicht
zwischen Einnahmen und Ausgaben wieder herzustellen. Man wandte dabei aber ein rigoroses
Mittel an, indem man die großen Gläubiger nötigte, der Krone Grundbesitz abzukaufen, den
man natürlich sehr hoch im Preis ansetzte.
Damals wechselte der größte Teil des Amtes
Segeberg seinen Besitzer. 39 Gläubiger, adlige
und bürgerliche, wurden damit abgefunden. Die
übliche Zahlung von Kapital und Zinsen erfolgte
auf dem jährlich abgehaltenen Kieler Umschlag.
Er fand immer vom 5. bis 13. Januar statt. Adlige und Bürgerliche kamen dorthin, um Geld in
Empfang zu nehmen oder auszuleihen. Säumige Schuldner konnten von ihrem Gläubiger in
Haft genommen werden, wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkamen. Die Gesamtschulden des Königs als Landesherr in den
Herzogtümern betrugen 642.926 Reichstaler. In
den Jahren 1657 bis 1664 waren keine Zinsen
bezahlt worden, weil in diesen Jahren der Kieler
Umschlag nicht abgehalten worden war, sodass
sich die Gesamtschuld auf 872.117 Reichstaler
belief. Die Kreditgeber hatten das Kapital längst
gekündigt, ohne von den Schuldnern eine Zahlung zu erhalten.
Der König erließ am 21. Dezemder 1664
eine Anordnung, dass den Gläubigern das Amt
Segeberg nebst dem Kalkberg in Zahlung gegeben werden sollte. Für die Auslegung des Amtes
schrieb der König folgende Bedingungen vor:
1.Eine Verzinsung der Schulden mit 4% sollte gewährleistet sein.
2.Die Kontributionen (Grundsteuern) sind in die königliche Kasse zu zahlen.
3.
Rückständige Steuern sind zu bezahlen, ausgenommen die Rückstände aus der Kriegs
zeit und von den wüsten Hufen (zerstörte Höfe).
4.Den Gläubigern wird die Hoch- und Niedergerichtsbarkeit überlassen, dazu Jagd und
Fischerei. Berufungsgericht bleibt das königliche Oberamtsgericht.
5.Die Wiedereinlösung des Amtes ist dem König nach voriger Ankündigung gestattet.
Die Untertanen der übernommenen Hufen und Dörfer dürfen bis dahin mit keiner
weiteren Leibeigenschaft belegt werden.
6. Wegen der Sicherheit sollen die Kaufbriefe vom König und seinem Nachfolger, dem
Prinzen Christian, unterschrieben werden.
7. Falls die Umschlagschulden mit dem Amt Segeberg nicht gänzlich abgetragen werden,
sind die Forderungen des Königs an Mecklenburg heranzuziehen.
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Am 23. Dezember 1664 machte sich die eingesetzte Kommission von Nordschleswig auf den
Weg in das Amt Segeberg. Sie kam am 30. Dezember in Bramstedt an. Bei der Besichtigung
wurde in allen Dörfern bei jedem Bauern festgestellt, was er bisher ins königliche Amtsregister
an Steuern gezahlt hatte. Dies wurde sogleich
in ein neues Buch, das so genannte »Erdbuch«
eingetragen. Die Besichtigung und Aufnahme
der Wälder war wegen des hohen Schnees nicht
möglich. Der Auftrag lautete, den Wald entweder nach dem Holzwert oder nach der Schweinemast zu schätzen. Im Laufe der Zeit hatte sich
ein Ungleichgewicht bei den Belastungen eingestellt, die jedes Dorf zu tragen hatte. Es war eine
gewaltige Arbeit, die die Kommission unter Mithilfe des Amtmannes und seiner Vögte in relativ
kurzer Zeit leistete. Da die königliche Kasse leer
war, wurden folgende Steuern drastisch erhöht:
Kalkgeld:
König Christian I. schloss 1465 mit Hamburg einen Vertrag über die Lieferung von Segeberger
Kalk. Zu den Kalkfuhren waren die königlichen Untertanen verpflichtet. Den Fuhrlohn bezahlte Hamburg. Die Bauern bekamen für eine mit vier Pferden bespannte Fuhre zwei Reichstaler. Ins Register zahlten sie aber bisher nur 30-36 Schilling. Das war ein gutes Geschäft. Nun
wurde diese Steuer beträchtlich erhöht. Bei angenommenen fünf Fuhren à zwei Taler wurden
im Erdbuch 7,5 Taler angesetzt. Ein erheblicher Gewinn für den König.
Geschichte des dorfes
verkauf des königlichen anteils im jahre 1665
Herrenschwein:
Seit alters her bekam der Amtmann von jedem Bauern, wenn Mast im Eichen- und Buchenwald vorhanden war, ein fettes Schwein. Dieses wurde mit einem Taler eingetragen.
Rauchhuhn:
Hufner und Kätner hatten an den Amtmann jährlich ein Huhn zu liefern, das mit zwei oder
drei Schilling berechnet wurde. Verkauft wurde es aber vom Amtmann für sieben oder acht
Schilling. Es wurde darum jedes Huhn mit acht Schilling angesetzt.
Dienstgeld:
Es hatte sich herausgestellt, dass verschiedene Bauern kein Dienstgeld bezahlten. Dieser oder
jener Beamte hatte sie freigestellt. Nun sollten alle Bauern ohne Unterschied zur Zahlung des
Dienstgeldes herangezogen werden. Die Bauern hatten außer dem bisher gezahlten Dienstgeld
noch gewisse Fuhren und Dienste leisten müssen, die nun aufhören sollten. Dafür wurde das
Dienstgeld je nach Lage des Ortes auf 3-6 Reichstaler erhöht. (Das Dienstgeld war eine Geldleistung anstelle der Hand- und Spanndienste.)
Kontribution (Grundsteuer, die dem König zustand):
Der König verlangte zu dieser Zeit 24 Taler. Nach dem Landtagsbeschluss waren 12 Taler einzuziehen. Dieser Satz sollte auch im Erdbuch unter »Zufällige Anlage« erscheinen. Die Schäfereien, die Mühlen und die Burg- und Klosterländereien hatten bisher zu wenig ins Register
gegeben. Sie sollten von nun an mehr bezahlen. So erhöhte man die Steuern eines Schäfers von
17 auf 100 Couranttaler.
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verkauf des königlichen anteils im jahre 1665
In zähen Verhandlungen einigte sich die Kommission mit den Gläubigern und ihren Bevollmächtigten über das Gesamtpaket. Am Ende
verhandelte man über eine Summe von 590.176
Reichstalern. Um jedwede Einflüsse bei der Verteilung der Güter an die Gläubiger auszuschließen, entschied man sich für eine Verlosung. Es
kamen 39 Gläubiger in Frage. Die an sie zu verlosenden Güter verteilten sich über das ganze Amt
Segeberg. Ein großes Durcheinander sollte durch
eine Aufteilung der Güter in drei fast gleich große Lose und in eine Aufteilung der Gläubiger in
drei entsprechende Gruppen vermieden werden.
1. Los:Die Kirchspiele Bramstedt, Neumünster, Warder und Bornhöved - soviel dem König
davon zustand - und ein Teil des Kirchspiels Segeberg.
2. Los:Das Kirchspiel Kaltenkirchen und ein Teil des Kirchspiels Segeberg.
3. Los: Der Rest des Kirchspiels Segeberg, die Kirchspiele Leezen, Oldesloe und Pronstorf soviel dem König davon zustand.
Analog dazu wurden die Gläubiger in Gruppen eingeteilt:
1. Gruppe: Die Anwesenden und einige von den Abwesenden.
2. Gruppe: Die abwesenden Einheimischen.
3. Gruppe: Die Ausländischen und noch einige von den Einheimischen.
Die anwesenden Gläubiger waren damit einverstanden.
Klein Rönnau gehört zu dem Los »Kirchspiel Segeberg«.
Die Besitzverhältnisse waren zum Zeitpunkt der Versteigerung bereits wie folgt verteilt:
Dem königlichen Amte Segeberg zugehörig: Nach Nütschau bei Oldesloe gehörig:
Nach Övelgönne (Gut Hasselburg) gehörig:
Vom 16. bis zum 24. Februar 1665 erfolgte die
Verlosung. Es ergab sich folgende Reihenfolge:
Als erster zog die dritte Gruppe, als zweiter die
erste und als dritter die zweite Gruppe. Danach
erfolgte die eigentliche Verlosung:
Die dritte Gruppe erhielt das erste Los: das
Kirchspiel Bramstedt, die erste Gruppe das
zweite Los: das Kirchspiel Kaltenkirchen und
die zweite Gruppe das dritte Los: das Kirchspiel
Leezen.
44
2 Vollhufen, 1 Halbhufe
1 Vollhufe
2 Vollhufen
Der königliche Anteil an Klein Rönnau wurde
1665 der Gräfin Sophian zu Hessen und Schauenburg übertragen.
Kaufbrief von 1665.
(Quelle: LAS, Abt. 109, Nr. 949 I)
Geschichte des dorfes
45
verkauf des königlichen anteils im jahre 1665
Übersetzung des Kaufbriefes von 1665
Nr. 24
Kaufbrief
Frau Sophian, geborene Landt
Gräfin zu Hessen, Gräfin zu Schauenburg,
Lippe und Sternberg, sub dato
Copenhagen, den 30. April 1665
Wir, Friedrich der Dritte, tun hiermit vor uns und unserer königlichen Erbsuccession kund, dass wir der
Hochgeborenen unser freundlichen lieben Frau Muhme, Frau Sophian, geborene Landgräfin zu Hessen,
Gräfin zu Schauenburg, Lippe und Sternberg und ihren leiblichen Erben zu einem beständigen und
unwiderruflichen Erbkauf zu Kauf gegeben und überlassen haben.
Lütgen Rönnau:
2 Hufner, 1 halber Hufner und 2 Instenkaten. Hufner Henrich Krohn gibt jährlich 16 Scheffel Roggen
zu 13 Taler und 16 Schillinge, 1 Herrenschwein zu 1 Taler, 1 Rauchhuhn zu 8 Schilling, Dienstgeld 16
Taler und zufällige Anlage 6 Taler.
Hufner Jochim Langhinrichs gibt jährlich: 16 Scheffel Roggen zu 13 Taler und 16 Schillinge, 1 Herrenschwein zu 1 Taler, 1 Rauchhuhn zu 8 Schilling, Dienstgeld 16 Taler und zufällige Anlage 6 Taler.
Halbhufner Jürgen Hagemann gibt jährlich: 12 Scheffel Roggen zu 10 Taler, 1 Rauchhuhn zu 8 Schilling, 1 Herrenschwein zu 1 Taler, Dienstgeld 8Taler und zufällige Anlage 3 Taler. Von den 2 Insten gibt
jeder 1 Taler. Die Holzung auf der Feldmark bringt 125 Taler.
Die nach Nütschau gehörige Mühle gibt jährlich an das Segebergische Register 8 Tonnen Roggen zu 20
Taler. (Zu dieser Zeit waren 1 Scheffel Roggen 63 Pfund und 1 Tonne Roggen 190 Pfund.)
Der größte Teil des Amtes Segeberg war in den
Besitz der Gläubiger übergegangen. Der übrig gebliebene Rest lohnte nicht den Einsatz
des bisherigen Verwaltungsapparates. Auch die
neuen Eigentümer hatten das Problem, ihre erworbenen Besitztümer ordentlich verwalten zu
können. Besonders der Einzug der dem König
zugehörigen Grundsteuer bereitete großes Kopfzerbrechen, da diese Schuld vorrangig und für
die Eintreibung der neue Besitzer verantwortlich
war. Die Folge war ein heilloses Durcheinander
auf dem Gebiet der Steuern und Abgaben.
Durch eine Anordnung vom 29.11.1681
wurde der größte Teil des in Gläubigerhänden
befindlichen Amtes wegen der rückständigen
Kontribution (Grundsteuer) vom König wieder beschlagnahmt. Die Amtsverwalter wurden
mit der zwangsweisen Eintreibung der Steuern
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beauftragt. Die den Eigentümern zustehenden
Abgaben mussten diese selbst eintreiben.
Obwohl der Verkauf und die Übergabe an die
Gläubiger in acht Wochen bewerkstelligt werden
konnte, floss das Geld doch nicht wie erhofft
in die königliche Kasse. Viele Eigentümer verkauften wegen der angesammelten Grundsteuerschuld ihre Güter oder ließen sie einfach im
Stich. 1740 machte der dänische König letztmalig den Versuch, die verworrenen Verhältnisse im
Amt zu klären.