Lärmaktionsplan Stadt Beelitz - Abschlussbericht 2008

Transcrição

Lärmaktionsplan Stadt Beelitz - Abschlussbericht 2008
Lärmaktionsplan
Stadt Beelitz
Abschlussbericht
2008
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Beelitz vom 01.09.2008
Lärmaktionsplan Stadt Beelitz
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Lärmaktionsplan Stadt Beelitz
Abschlussbericht 2008
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Beelitz vom 01.09.2008
Bearbeitung
Planungsbüro Dr.-Ing. Ditmar Hunger
Stadt Verkehr Umwelt
SVU
Dresden / Berlin
Dr.-Ing. Ditmar Hunger
Dipl.-Ing. Anja Hammerschmidt
Stadtverwaltung Beelitz
Bauamt
SG Stadtentwicklung und Bauleitplanung
Dipl.-Ing. Gerd Ohligschläger
Tel: (033204) 39167, E-Mail: [email protected].
Stadt Beelitz (Gemeindekennziffer 1206901601)
Inhalt
1
EINLEITUNG ____________________________________________________________4
2
GRUNDLAGEN ZUR LÄRMAKTIONSPLANUNG _______________________________4
2.1
Verfahrensweise _______________________________________________________5
2.2
Randbedingungen von Emissionen und Immissionen________________________6
3
AUSGANGSSITUATION IN DER STADT BEELITZ ______________________________6
4
LÄRMMINDERUNGSPOTENZIALE AUF AUTOBAHNEN________________________15
5
MAßNAHMENKONZEPT__________________________________________________16
6
WIRKUNGSABSCHÄTZUNG DES MAßNAHMENKONZEPTS ____________________18
7
WEITERE MASSNAHMEN ________________________________________________18
Anhang
Ergebnisse der Bürgerversammlung am 15.04.2008 in Fichtenwalde
sowie schriftlicher bzw. telefonischer Anregungen und Hinweise von Betroffenen
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Abbildungsverzeichnis
Abb.1
Prozentuale Verteilung der Betroffenheiten (Tag) ___________________________10
Abb. 2
Prozentuale Verteilung der Betroffenheiten (Nachts)_________________________11
Kartenverzeichnis
Karte 1
Strategische Lärmkarte – Isophonenflächen LDEN____________________________8
Karte 2
Strategische Lärmkarte – Isophonenflächen LNight____________________________9
Karte 3
Strategische Lärmkarte – Überschreitung LDEN = 65 dB(A)____________________12
Karte 4
Strategische Lärmkarte – Überschreitung LNight = 55 dB(A)____________________13
Tabellenverzeichnis
Tab. 1
Verkehrsbelastungen Autobahn A 9 ___________________________________6
Tab. 2
Betroffenheit; Einwohner der Ortsteile _________________________________11
Tab. 3
Maßnahmenkonzept____________________________________________17
Abkürzungsverzeichnis
BAB
BImSchV
-
Bundesautobahn
Bundesimmissionsschutzverordnung
dB
-
Dezibel
dB (A)
DTV
-
A-bewerteter Schalldruckpegel
durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
EG / EU
-
Europäische Gemeinschaft / Europäische Union
EW
-
Einwohner
GW
Kfz
-
Grenzwert
Kraftfahrzeug
L
-
mittlerer Pegel für das Gebäude
LDEN
LDay
-
Tag-Abend-Nacht-Pegel
Mittelungspegel für den Tag von 6.00 – 18.00 Uhr
LEvening
-
Mittelungspegel für den Abend von 18.00 – 22.00 Uhr
LNight
-
Mittelungspegel für die Nacht von 22.00 – 06.00 Uhr
LAP
LUA
-
Lärmaktionsplan
Landesumweltamt
RASt
-
Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
Lärmaktionsplan Stadt Beelitz
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Einleitung
Die Lebensqualität in einer Ortslage wird wesentlich von der Lärmsituation beeinflusst,
insbesondere von der Lärmbelastung in Wohngebieten sowie in zentralen Aufenthaltsbereichen. Dabei können dauerhaft zu hohe Schallimmissionsbelastungen zu gesundheitsschädlichen Wirkungen führen.
Der Verkehrslärm, vor allem der durch den Kfz-Verkehr verursachte Lärm, ist mit Abstand die wichtigste Lärmbelastung im kommunalen Bereich. Im Vergleich zu anderen
Immissionsbelastungen, wie z. B. Feinstaub oder NOX werden die Lärmbelastungen
von der Bevölkerung jedoch bewusst wahrgenommen. Dabei wird in der Regel die Störung der Wohn-, Aufenthalts- und Umfeldqualität subjektiv eingeschätzt.
Da auch in Beelitz Verkehrsfunktionen und Wohnnutzungen unmittelbar benachbart
sind und von Seiten der Europäischen Union die Erhebung der Betroffenheit der Bevölkerung durch Lärm sowie die Entwicklung von Maßnahmen und Konzepten zur
Lärmminderung vorgeschrieben wird, soll auf Basis der Lärmkartierung des Landesumweltamtes Brandenburg (LUA) ein Lärmaktionsplan erarbeitet werden.
2
Grundlagen zur Lärmaktionsplanung
Grundlage der Lärmaktionsplanung der Stadt Beelitz bildet die Richtlinie 2002/49/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung
von Umgebungslärm vom 25.06.2002 (EU-Umgebungslärmrichtlinie), welche mit den
§§ 47 a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der
Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV – in deutsches Recht umgesetzt
wurde (vgl. „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm“). Danach sind bis zum 30.06.2007 die von
Verkehrslärm betroffenen Flächen und Einwohner in Ballungsräumen und entlang der
Hauptemissionsquellen
durch
eine
Lärmkartierung
zu
ermitteln.
Das
Land
Brandenburg, vertreten durch das Ministerium MLUV hat die Lärmberechnungen
entsprechend der 34. BImSchV für den Straßenverkehr durchgeführt und die
betroffenen Flächen und Einwohner ermittelt.
Darin enthalten sind Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr
als 6 Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr (dies entspricht einem Verkehrsaufkommen von
ca. 16.400 Kfz pro Tag) und Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen
von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr. Während das Land Brandenburg die Lärmkartierungen der Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/a den Gemeinden zur Verfügung ge-
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stellt, liegen vergleichbare Lärmkartierungen das Eisenbahn-Bundesamts für die
Haupteisenbahnstrecken bislang nicht vor.
Ausgehend von den vorliegenden Lärmkartierungen und Daten erarbeiten die betroffenen Städte und Gemeinden Aktionspläne, in denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen, die durch diese Quellen verursacht werden, geregelt werden sollen.
2.1
Verfahrensweise
Die Erfassung der Lärmsituation erfolgt an Hand schalltechnischer Modellrechnungen
sowie daraus abgeleiteter strategischer Lärmkarten und Betroffenheitsuntersuchungen,
die durch das Landesumweltamt Brandenburg durchgeführt wurden.
Zur Beschreibung der Lärmbelastungen werden die Kenngrößen LDEN und LNight verwendet. Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24
Stunden) wider. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (Day, 6:00 bis 18:00 Uhr),
am Abend (Evening, 18:00 bis 24:00 Uhr) und in der Nacht (Night, 24:00 bis 6:00 Uhr),
wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 dB und für die Nacht ein Zuschlag von 10 dB
erteilt wird, um die höhere Störwirkungen in diesen Zeitabschnitten zu berücksichtigen.
Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung in der Nacht wider und liegt in der Regel unter dem Wert des LDEN.
Die Beschreibung der Lärmbelastungen und die Abschätzung der Betroffenheiten erfolgen als Lärmkartierungen in flächenhaften Darstellungen von Isophonenkarten (Rasterlärmkarten). Die Lärmsituation wird in Isophonenbändern in 5-dB-Klassen dargestellt. Die farbigen Isophonenflächen stellen Pegel dar, die außerhalb der Gebäude in
4m Höhe über dem Gelände berechnet sind.
Die Isophonenlinie > 65 dB (A) für den Lärmindex LDEN und > 55 dB (A) für den Lärmindex LNight stellen Werte dar, bei deren Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden sollen.
Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie bestehen keine Grenzwerte. Die genannten Prüfwerte von 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts wurden im Land Brandenburg
im Rahmen eines Strategiepapiers zur Lärmaktionsplanung definiert.
Als Hauptzielsetzung ist vorgegeben, mit vertretbaren Maßnahmen die Lärmbelastung
der Bevölkerung zu senken und gleichzeitig ruhige Gebiete, welche der Erholung der
Bevölkerung dienen, zu schützen.
Aufbauend auf der Schallimmissionssituation werden Maßnahmen zur Lärmminderung
entwickelt, die zu einer Verbesserung der Umweltbedingungen und damit zugleich zu
einer Aufwertung der Aufenthalts-, Wohn und Umfeldqualität beitragen sollen.
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2.2
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Randbedingungen von Emissionen und Immissionen
Die Höhe der Lärmemissionen im Straßennetz wird von verschiedenen Faktoren maßgeblich beeinflusst, in Bezug auf Bundesautobahnen ist das Verkehrsaufkommen sowie die Zusammensetzung des Verkehrs (Schwerverkehrsanteil), die Beschaffenheit
des Fahrbahnbelags und die gefahrene Geschwindigkeit von wesentlicher Bedeutung.
Wichtiger als die Emissionen im Verlauf des Straßenzuges sind die jeweiligen Immissionen an den Gebäuden selbst. Diese ergeben sich in Kombination von Emissionswert
und der Entfernung des Emissionsortes vom Gebäude. Grundsätzlich gilt: je weiter ein
Gebäude vom Emissionsort Straße entfernt ist, desto geringer ist die Immissionsbelastung. Dabei spielen auch das Gelände und abschirmende Hindernisse, wie Lärmschutzbauwerke und Gebäude für die Ausbreitung des Lärms eine Rolle.
3
Ausgangssituation in der Stadt Beelitz
Die Stadt Beelitz liegt südwestlich von Potsdam und Berlin im Landkreis PotsdamMittelmarkt und hat ca. 12.000 Einwohner. Insgesamt besteht die Stadt aus zwölf
Ortsteilen (Beelitz, Buchholz, Busendorf, Elsholz, Fichtenwalde, Reesdorf, Rieben,
Salzbrunn, Schäpe, Schlunkendorf, Wittbrietzen und Zauchwitz).
Im Norden und Westen wird die Stadt von den Autobahnen A 10 (Berliner Ring) und
A 9 tangiert. Des Weiteren ist Beelitz über die Bundesstraßen B 2 und B 246 und verschiedene Landesstraßen an das regionale und überregionale Straßennetz angeschlossen.
Die im Rahmen der Verordnung über Lärmkartierung, der 34. BImschV, ermittelten
Hauptlärmquellen im Stadtgebiet Beelitz sind die Bundesautobahnen A 9 und A 10 als
Hauptverkehrsstraße mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Kfz pro Jahr
(ca. 16.400 Kfz/24h). Hier sind vor allem die hohen Verkehrsbelastungen sowie der
hohe Schwerverkehrsanteil (SV) als potenzielle Lärmursache von Relevanz (s. Tab. 1) .
Straßenzug
von
nach
DTV [Kfz/24h]
SV
A9
AD Potsdam
Beelitz - Heilstätten
53.100
13,9%
A9
Beelitz - Heilstätten
Beelitz
48.300
13,6%
A9
Beelitz
Brück
47.100
17,5%
Tab. 1
Verkehrsbelastungen Autobahn A 9
Aufgrund des hohen Ausbaugrades der BAB A 9 mit einem 6-streifigen Querschnitt ist
mit einem sehr hohen Geschwindigkeitsniveau (>> 130 km/h) zu rechnen, wodurch die
Höhe der Schallpegel maßgeblich beeinflusst wird. Das gefahrene Geschwindigkeitsni-
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veau spiegelt sich in diesem Streckenabschnitt der BAB A 9 insbesondere im erhöhten
Unfallgeschehen (Unfallschwerpunkt) wider. Im Abschnitt AS Beelitz bis AD Potsdam
ereigneten sich in den Jahren 2006 / 2007 (beide Fahrrichtungen) 121 Verkehrsunfälle
(2006) bzw. 146 Verkehrsunfälle (2007), darunter 21 bzw. 12 Unfälle mit Personenschaden; im Mittel der 2 Jahre mehr als 11 Verkehrsunfälle pro Monat.
Die auf den Autobahnabschnitten der A 9 und A 10 im Bereich Beelitz bestehende
Lärmbelastungen zeigen die vom Land Brandenburg ermittelten strategischen Lärmkarten für den Lärmindex LDEN und den Lärmindex LNight .
Bei diesen berechneten Lärmkartierungen ist aus Sicht der Stadt Beelitz fraglich, ob
und wie sich die eingesetzten Parameter des digitalen Geländemodells auf die
Schallausbreitung ausgewirkt haben. Die BAB A9 verläuft zwischen den Anschlussstellen Beelitz und Beelitz-Heilstätten ohne vorhandene Lärmschutzbauwerke über die
Trasse der Eisenbahnstrecke der Wetzlaer Bahn (Berlin – Dessau). Diese erhöhte Lage der Autobahn ist in den vorliegenden Berechnungen zur Lärmausbreitung nicht erkennbar. Die Stadt Beelitz geht davon aus, dass die Isophonenflächen in diesem Bereich eine stärkere Ausprägung erfahren müsste, so dass eine größere Betroffenheit
der anliegenden Flächen und Nutzungen besteht.
Die Lärmbelastung durch die Eisenbahnstrecke der Wetzlaer Bahn und die Betroffenheit des Gemeindeteils Beelitz-Heilstätten wurde im Rahmen der Lärmkartierung 2007
nicht erfasst, weil die Strecke nicht das für die Kartierung maßgebliche Ermittlungskriterium von über 60.000 Zügen pro Jahr erfüllt. Zudem hat das Eisenbahn-Bundesamt
als zuständige Behörde keine Daten zur Verfügung gestellt. Trotz fehlender Lärmkartierung ist davon auszugehen, dass die Eisenbahnstrecke eine erhebliche Belastung
für die Anwohner in Beelitz-Heilstätten darstellt.
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Aufgrund der in den Ortsteilen Fichtenwalde und Schäpe nahe der Autobahn A 9 und A
10 liegenden Wohnbebauungen ergeben sich durch die Lärmbelastung, besonders in
der Nacht, teilweise erhebliche Betroffenheitswerte.
Die Betroffenheiten im Verlauf der Berechnungskorridore verteilen sich auf verschiedene Pegelklassen (Abb. 1 und 2). Bezogen auf den Lärmindex LDEN sind insgesamt ca.
10 Einwohner an den betreffenden Autobahnabschnitten einem Schalldruckpegel von
über 65 dB(A) ausgesetzt. Dauerhafte Belastungen in diesem Bereich können zu Herzund Kreislauferkrankungen führen. Etwa 57 Einwohner sind in den Nachtstunden von
Schallimmissionen LNight > 55 dB(A) betroffen, welche u. a. zu Schlafstörungen führen
können.
Abb. 1: Prozentuale Verteilung der Betroffenheiten (Tag)
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Abb. 2: Prozentuale Verteilung der Betroffenheiten (Nacht)
Betroffen sind hierbei Wohnnutzungen in der Brücker Straße und August-Bebel-Straße
im südlichen Fichtenwalde, Wohnnutzungen im nördlichen Fichtenwalde an der Rosenund Tulpenstraße sowie die westlich gelegenen Wohngebäude der Dorfstraße Schäpe.
Ortsteil
Lnight > 55 dB (A) Lden> 65 dB (A)
Schäpe
ca. 52
ca. 10
Fichtenwalde
5
0
Tab. 2
Betroffenheit; Einwohner der Ortsteile
Trotz der bestehenden Lärmschutzwand im Verlauf der A 9 im Bereich des Ortsteils
Schäpe sind hier sehr hohe Betroffenheiten zu verzeichnen1. Fichtenwalde weist nach
den Kartierergebnissen im Vergleich zu Schäpe geringere Betroffenheiten durch die
Lärmbelastung der Autobahn auf2.
Als sensible Gebiete im Einflussbereich der A 9 sind zusätzlich der unmittelbar in Autobahnnähe liegende Ortsteil Reesdorf sowie der Gemeindeteil Beelitz-Heilstätten zu
nennen. Überschreitungen der Prüfwerte 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts liegen
laut Kartierung nicht vor. Insbesondere Heilstätten ist als bestehendes Klinik- und Rehabilitationsgebiet schützenswert. Auch im Hinblick auf die vorgesehene weitere Entwicklung des Standortes als Medizin- und Gesundheitspark sind die Lärmbelastungen
durch die Bundesautobahn (und durch die Eisenbahnstrecke) sehr kritisch zu werten.
1
2
Abschätzung auf Basis der Einwohnerzahlen OT Schäpe sowie der Lärmkartierung des LUA
auf der Basis der Betroffenheitsberechnung LUA
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Die Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastung der Bundesautobahnen muss vor
dem Hintergrund der herangezogenen Beurteilungs- oder Grenzwerte diskutiert werden. Die in den Strategischen Lärmkarten verwendeten Prüfwerte von 65 dB (A) tags
und 55 dB (A) nachts sind Werte, bei deren Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in
Erwägung gezogen oder eingeführt werden sollen.
Im Vergleich dazu liegen die Grenzwerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen
gemäß VLärmSchR 97 bei Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen sowie bei
reinen und allgemeinen Wohngebieten bei 70 dB (A) tags und 60 dB (A) nachts. Diese
Grenzwerte begründen, warum trotz der bestehenden hohen Belastung Lärmschutzanlagen fehlen: die hohen Grenzwerte verpflichten den Baulastträger nicht zu Lärmsanierungsmaßnahmen. Im Bereich der Lärmvorsorge bei Neubau oder wesentlicher Änderung von Straßen und Schienenwege liegen die entsprechenden Grenzwerte hingegen
um 13 bzw. 11 dB (A) niedriger: bei Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen
bei 57 dB (A) tags und 47 dB (A) nachts, bei reinen und allgemeinen Wohngebieten bei
59 dB (A) tags und 49 dB (A) nachts. Für die Beurteilung von Schallschutzbelangen im
Städtebau liegen darüber hinaus die Beurteilungswerte der DIN 18005-1 vor, die als
sachverständige Konkretisierung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung
einzuhalten oder zu unterschreiten wären. Diese Werte liegen nochmals deutlich niedriger, je nach Schutzbedürftigkeit der oben genannten Nutzungen zwischen 45 und 55
dB (A) tags und zwischen 35 und 45 dB (A) nachts.
Es besteht insofern eine deutliche Diskrepanz zwischen den Belangen des Schallschutzes im Städtebau und den Prüfwerten der Lärmkartierung gemäß EUUmgebungslärmrichtlinie, also zwischen den vorhandenen Nutzungen in den Ortslagen
Fichtenwalde, Schäpe, Reesdorf und Beelitz-Heilstätten und der Lärmbelastung durch
die Bundesautobahnen.
Die zur Minderung der Lärmbelastung der Bundesautobahnen erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen liegen außerhalb der kommunalen Zuständigkeit. Die im Rahmen
der Lärmaktionsplanung in Erwägung zu ziehenden Lärmschutzmaßnahmen stellen
sich deshalb vorrangig als Forderungen der Stadt Beelitz an den zuständigen Baulastträger dar. Lärmschutzmaßnahmen, die von der Stadt Beelitz umgesetzt werden können sind weitgehend ohne Einfluss auf den Lärmverursacher des Kraftfahrzeugverkehrs der Bundesautobahn A 9 und A 10.
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Lärmminderungspotenziale auf Autobahnen
Um eine dauerhafte Lärmminderung im Zuge der untersuchten Straßenabschnitte gewährleisten zu können, ist ein Konzept aus verschiedenen Maßnahmen, speziell für die
Problematik Autobahnlärm, notwendig.
1. Die Entschleunigung und Verstetigung des Kfz-Verkehrs stellt eine der Hauptmaßnahmen zur Reduzierung von Schallimmissionen im Bereich von Autobahnen dar.
Diese Maßnahme ist effektiv und kann relativ kurzfristig umgesetzt werden, sodass Betroffenheiten zeitnah verringert werden. Um dem Schutzbedarf der Bevölkerung in den
Tages- und insbesondere Abend- und Nachtstunden gerecht zu werden, sollten in den
verschiedenen Zeiträumen entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere für den Schwerverkehr, umgesetzt werden.
2. Die Vergrößerung des Abstands zwischen Emissionsquelle und Immissionsort
mittels Abrückung des Straßenzugs / der Trasse von den betroffenen Bereichen kann
ebenfalls zur Reduktion der Schallimmissionen beitragen. Dies beinhaltet Um- und
Ausbaumaßnahmen (z. B. Verlegung der Autobahntrasse und Rückbau von Fahrspuren) oder verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie zum Beispiel die temporäre Sperrung einer Fahrspur mit Hilfe von Wechselzeichenanlagen, in Abhängigkeit von der
Verkehrsbelegung.
3. Im Zusammenhang mit der Trassierung von Autobahnstrecken ist in den letzten Jahren eine ungünstige Entwicklung zu beobachten. Im Gegensatz zu den früher angewendeten, an die topographischen Bedingungen angepassten, Trassierungen (eng anliegende Geländeprofilierung / intensive Begrünung), sind neuere Autobahnstrecken
durch eine großräumige Linienführung sowie großflächige Schneisen gekennzeichnet.
Dadurch wird eine ungehinderte Ausbreitung des Schalls zusätzlich begünstigt. Die
Minderung von Lärmimmissionen mit Hilfe baulicher Schallschutzmaßnahmen wirkt
diesen Bedingungen entgegen und stellt den aufwandshöchsten Maßnahmenteil dar.
In Abhängigkeit von der jeweiligen Lärmsituation, der Trassierung sowie der Lage der
betroffenen Gebiete können verschiedene Maßnahmen zur Anwendung kommen, z. B.
Schallschutzwände und -wälle, Einhausungen oder Unterflurtrassen. Zusätzlich können
intensive Seitenraumbegrünungen durch Bäume und Sträucher z. T. in Zusammenhang mit Geländeprofilierungen zur Verbesserung der Schallimmissionssituation beitragen.
4. Durch eine Verbesserung des Fahrbahnzustandes können weitere Lärmminderungspotenziale ausgeschöpft werden, dazu gehört auch der Einsatz neuer Technologien wie zum Beispiel lärmmindernde Fahrbahnbeläge (Flüsterasphalt o. ä.).
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Maßnahmenkonzept
Im Rahmen des Lärmaktionsplans der Stadt Beelitz wird ein Maßnahmenkonzept erstellt, welches kurz-, mittel- und langfristig umzusetzende Maßnahmen beinhaltet. Das
Maßnahmenkonzept zur Lärmminderung im Zuge der Bundesautobahnen A 9 und A
10 besteht hierbei im Wesentlichen aus der Anordnung baulicher Maßnahmen sowie
aus der Reduktion der Geschwindigkeiten auf den Autobahnabschnitten der betroffenen Ortsteile Fichtenwalde, Schäpe, Reesdorf und Beelitz-Heilstätten.
Bauliche Schallschutzmaßnahmen
Der wichtigste Maßnahmenkomplex aus Sicht der Stadt Beelitz ist die Anordnung baulicher Maßnahmen, also die Erhöhung und Erweiterung bestehender Schallschutzbauten (OT Schäpe) sowie den Neubau von Schallschutzwänden/ -wällen (Fichtenwalde,
Reesdorf, Beelitz-Heilstätten). Als bauliche Maßnahme bieten sich sowohl seitliche
Lärmschutzanlagen als auch die Errichtung einer Schallschutzwand auf dem Mittelstreifen der Autobahn an. Die Ausprägung und Ausdehnung der Schallschutzbauten
ist hierbei abhängig von der konkreten Lärmsituation sowie von der örtlichen Struktur
des betroffenen Gebiets. Generell ist eine Begrünung der Lärmschutzanlagen bzw. die
Verwendung schallabsorbierende Materialien vorzusehen.
Verstetigung des Verkehrs / Geschwindigkeitsbeschränkungen
Beim zweiten Maßnahmenkomplex, der Reduktion der Fahrgeschwindigkeiten, soll
aufgrund des hohen Schwerverkehrsanteils besonderes Augenmerk auf die Verringerung der daraus resultierenden Lärmbelastung gelegt werden. In den Nachtstunden
(22:00 – 6:00 Uhr) sollte als kurzfristig Maßnahme eine Geschwindigkeitsbegrenzung
von 80 km/h für den Kraftfahrzeugverkehr auf dem gesamten Autobahnabschnitt von
Schäpe (AS Beelitz) bis zum Dreieck Potsdam (AD Potsdam) in beiden Richtungen
beschildert werden. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme ist eine konsequente
Überwachung der Geschwindigkeiten dringend erforderlich, um eine Einhaltung der
Geschwindigkeiten und die damit verbundenen Pegelminderung tatsächlich gewährleisten zu können. In den Tagesstunden (6:00 – 22:00 Uhr) wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 100 km/h für den Kraftfahrzeugverkehr für notwendig erachtet.
Auch hier ist die Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeiten erforderlich. Die
Maßnahmen der Geschwindigkeitsreduzierung bewirken neben der Minderung der
Lärmbelastung potenziell auch eine Verringerung der Unfallhäufigkeit auf diesem Streckenabschnitt.
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Vergrößerung des Abstands Emissionsquelle – Immissionsort (Maßnahme optional)
Eine weitere potenzielle Maßnahme zur Lärmminderung stellt die Veränderung des
Abstands zwischen Emissionsquelle und Schallschutzwand / -wall bzw. Immissionsort
dar. Dies könnte langfristig durch einen Rückbau3 des bestehenden Querschnitts realisiert werden. Gemäß RAS-Q 964 ist für die hier vorliegenden Verkehrsstärken von
45.000 bis 55.000 Kfz/24 h (Tab. 1) der vierstreifige Querschnitt RQ 29,5 ausreichend.
In Tabelle 3 werden alle Maßnahmen des Lärmaktionsplanes für die Stadt Beelitz zu-
Erweiterung der vorhandenen Schallschutzwand / Ergänzung auf
dem Mittelstreifen
1.3 Geländeprofilierung / Schallschutzwall
x
x
1.4 Kombination Schallschutzwall und - wand
x
x
1.5 Schallschutzfenster (ggf. mit Partikelfilter und Lüftung)
x
x
2
x
x
x
x
x
x
x
Bauliche Schallschutzmaßnahmen
1.1 Erweiterung der vorhandenen Schallschutzwand
1.2
x
lang
Maßnahmen
Zeitraum
mittel
Ortsteil
kurz
1
Lärmaktionsplan Beelitz 2008
Fichtenwalde
BeelitzHeilstätten
Schäpe/
Reesdorf
sammengefasst und für die einzelnen Ortsteile noch einmal dargestellt.
x
x
x
x
x
Verstetigung des Verkehrs / Geschwindigkeitsbeschränkungen
2.1 Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h (tags)
x
x
x
x
2.2 Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h (nachts)
x
x
x
x
2.3 Geschwindigkeitsüberwachung in Zusammenhang mit 2.1 und 2.2
x
x
x
x
Maßnahme (optional)
3
Vergrößerung des Abstands Emissionsquelle - Immissionsort
3.1 Rückbau des Querschnitts auf RQ 29,5
Tab. 3
3
4
Maßnahmenkonzept der Stadt Beelitz
Sicher nur als theoretische Maßnahme zu betrachten
Siehe RAS-Q 1996 Seite 18 Bild 5
x
x
x
x
Lärmaktionsplan Stadt Beelitz
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Wirkungsabschätzung des Maßnahmenkonzepts
Das Ziel des Maßnahmenkonzeptes ist eine effektive und nachhaltige Reduzierung der
Schallimmissionspegel, welche hierbei abhängig von der jeweiligen Maßnahme bzw.
von dem angewendeten Maßnahmenbündel ist.
Die kurzfristigen Maßnahmen zur Entschleunigung und Verstetigung des Verkehrs führen zu einer Pegelreduktion von 1 bis 2 dB (A) je 10 km/h Geschwindigkeitsreduzierung. Wird für den betreffenden Streckenabschnitt ausgehend von der geltenden
Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, welche den Schallimmissionskartierungen des
LUA zugrund liegt, eine generelle Beschränkung auf 100 km/h vorgenommen, ist mit
einer Absenkung des Schallpegels um mindestens 3 – 4 dB (A) zu rechnen. Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h (nachts) führt zu einer Pegelminderung von 5 dB (A), was zu einer deutlichen Entlastung der Betroffenen in Fichtenwalde
und Schäpe besonders in den Ruhezeiten führen würde. Aufgrund des real wesentlich
höheren Geschwindigkeitsniveaus sind effektiv sogar noch stärkere Entlastungen für
die Anwohner zu verzeichnen.
Die baulichen Schallschutzmaßnahmen (mittel- bis langfristig) sind so zu dimensionieren, dass die Prüfwerte von 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts in den betroffenen
Gebieten unterschritten werden. Dabei ist eine Kombination mit den kurzfristigen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoll und wichtig, um eine effektive und
finanzierbare Lösung zu finden.
Die genauen Auswirkungen bzw. Lärmreduzierungen der Maßnahmen können erst
nach Diskussion und Abstimmung des Maßnahmenkonzeptes mit dem Baulastträger
abgeschätzt werden, da verschiedene Faktoren gemeinsam auf den Schallpegel wirken und ohnehin im Rahmen der Lärmvorsorge bzw. Lärmsanierung eine Neuberechnung nach den Vorgaben der RLS-90 erforderlich sein könnte.
Insgesamt ist mit Hilfe der Kombination der vorgeschlagenen baulichen und geschwindigkeitsbeschränkenden Maßnahmen eine deutliche Verringerung der Betroffenheiten
in der Stadt Beelitz möglich. Dies gilt insbesondere für die kostengünstigen und sofort
umsetzbar Maßnahmen der Geschwindigkeitsbeschränkung.
7
Weitere Maßnahmen
In den vergangenen Jahren wurden im Zusammenhang mit städtebaulichen und verkehrlichen Vorhaben im Gebiet der Stadt Beelitz verschiedene lärmmindernde Maß-
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nahmen umgesetzt. Aufbauend auf diesen Vorhaben beabsichtigt die Stadt Beelitz
über die Maßnahmen der Lärmaktionsplanung gemäß Richtlinie 2002/49/EG weitergehend folgende Maßnahmen umzusetzen:
1. Straßenverkehrslärm
Im Zusammenhang mit Bauvorhaben an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen werden
die Ortsdurchfahrten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie zur Minderung
und Verstetigung der Fahrgeschwindigkeiten umgestaltet.
Als wesentliche Maßnahme wird die Erstellung von Mittelinseln und Querungshilfen in die Planungen der verschiedenen Baulastträger eingebracht. Zukünftige
Schwerpunkte der Umgestaltung der Ortsdurchfahrten bestehen im Verlauf der Landesstraßen
-
L 88 in den Ortslagen Busendorf, Kanin und Klaistow
-
L 88 in der Ortslage Fichtenwalde, Höhe Klaistower Straße / Ahornstraße
-
L 88 in der Ortslage Beelitz-Heilstätten (Ausbau der OD geplant)
-
L 73 in der Ortslage Zauchwitz
-
L 73 in der Ortslage Rieben (Maßnahmen im Zuge der Radverkehrsplanung).
Im Einmündungsbereich der K 6917 (Borkwalde – Kanin) in die L 88 ist die Erstellung
eines Kreisverkehrs geplant.
Im Verlauf der Bundesstraße B 246 ist die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Beelitz,
Clara-Zetkin-Straße mit Trennung der Fahrtrichtungen und Einbau von Mittelinseln geplant bzw. im Bau. Für den Kreuzungsbereich der B 246 und der B 2 (Ortsumgehung)
prüft der Baulastträger die Errichtung eines Kreisverkehrs.
2. Schienenverkehrslärm
Die Bahnstrecke der Wetzlaer Bahn quert den Gemeindeteil Beelitz-Heilstätten und belastet durch die starke Belegung für den Personen- und Güterbahnverkehr das unmittelbar an der Strecke angrenzende Wohngebiet sowie die bestehenden und geplanten
Klinik- und Wohnnutzungen. Im Zuge der weiteren Entwicklung und Erschließung des
Standortes Beelitz-Heilstätten werden die Lärmschutzbelange des Schienenverkehrs
besonders zu beachten sein. Ein Ansatzpunkt ist die Überprüfung und ggf. Ergänzung der bereits bestehenden Lärmschutzanlagen im Rahmen von möglichen Änderungsverfahren zu bestehenden Bebauungsplänen. Eine weitere Handlungsmöglichkeit hinsichtlich Regelungen zum Lärmschutz wird im Rahmen der zukünftigen städtebaulichen Verträge zur Entwicklung des Areals gesehen. Es wird davon ausgegan-
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gen, dass im Zuge der Schaffung von Baurechten für die Entwicklung des historischen
Areals lärmschutzbezogene Vereinbarungen mit dem Maßnahmenträger getroffen
werden müssen.
3. Gewerbelärm
Immissionsschutzbezogene Regelungen zu gewerblichen Nutzungen sind Gegenstand
des sich derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 2 A „Gewerbegebiet
Beelitz-Süd“ und des Bebauungsplans „Beelitz-Nord – Am Zollbrückengraben“. Beide
Planaufstellungen dienen u. a. der lärmverträglichen Einbindung beider Gebiete in die
Umgebung und der Vorsorge gegenüber schutzbedürftigen Wohn- bzw. Gemeinbedarfsnutzungen (Schule). Die Inhalte und Festsetzungen der Bebauungspläne umfassen sowohl die Gliederung der Baugebiete nach dem potenziellen Störgrad der
zulässigen Nutzungen als auch die Begrenzung der baugebietsbezogenen Lärmpegel
mittels der Festsetzung von Emissionskontingente bzw. flächenbezogenen Schallleistungspegeln. Die Planungen sichern durch ihre differenzierten Inhalte sowohl die Belange der Wirtschaft der ansässigen und zukünftigen Betriebe als auch die Schutzbedürfnisse der potenziell betroffenen benachbarten Nutzungen.
Lärmaktionsplan Stadt Beelitz
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Anhang
Ergebnisse der Bürgerversammlung am 15.04.2008 in Fichtenwalde sowie
schriftlicher bzw. telefonischer Anregungen und Hinweise von Betroffenen.
Frau L. Fichtenwalde, Berliner Str. (Telefonat am 07.04.2008)
1. Grund der von Jahr zu Jahr zunehmende Lärmbelastung sei die unzureichende Aufforstung und fehlende Unterpflanzung in den Waldbereiche längs der Autobahn. Die Pflanzungen seien nur punktuell; eine gleichmäßige und dichte Unterpflanzung sei notwendig.
2. Bei einen weiteren Ausbau der BAB A9 seien Lärmschutzmaßnahmen unbedingt erforderlich.
3. Beim sonstigen Kfz-Verkehr sei die Ortsdurchfahrt Fichtenwalde / Berliner Straße auch
Hauptumleitungsstrecke zwischen der A10 und der A9, insbesondere die Lkw-Verkehre
würden die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h deutlich überschreiten; entlang der
Berliner Straße sei Tempo 30 für Lkw zu fordern.
4. Das Fahrverhalten des Pkw-Verkehrs muss beeinflusst werden, da häufig mit 70 bis 80
km/h am Ortseingang/ Ausgang gefahren würde. Es sollte ein stationärer „Blitzer“ installiert werden.
5. Der Spargel- und Erlebnishof in Klaistow sei eine wesentliche Verkehrsquelle, sowohl
hinsichtlich der Besucher als auch insbesondere des Lieferverkehrs, der die Ortsdurchfahrt Fichtenwalde (als Umgehung) nutzen würde. Hier seien Regelungen im Zusammenhang mit Ausbau- und Investitionsabsichten des Hofs zu vereinbaren.
6. Durch den bereits erfolgten Einbau der Mittelinseln/ Querungshilfen am Ortseingang
seien schon Verbesserungen erzielt worden, so dass auch Erschütterungen rückläufig
seien.
Inhalte der Bürgerversammlung am 15.04.2008
1. Frage nach der Wirksamkeit verschiedener Schallschutzwände entlang der BAB.
2. Frage nach der Berechnungsgrundlagen der Lärmkartierungen 2007 und der Möglichkeit
von nachträglichen Lärmmessungen zur Verifizierung der Ergebnisse.
3. Die Wichtigkeit des Themas begründe die politische Notwendigkeit Verbesserungen zu
bewirken; damals beim Ausbau der Autobahn hätte die FIWAG den Lärmschutz „verschlafen“.
4. Die Berechnungen würden nur die Spitzenwerte berücksichtigen, so dass stetige Verkehrszählungen notwendig seien.
5. Wald als Lärmschutzmaßnahme müsste stärker beachten werden.
6. Es müsste politischer Druck über die Vertreter von Stadt und Landkreis auf die Baulastträger ausgebaut werden um Lärmsanierungsmaßnahmen zu forcieren.
7. Im Rahmen der Forstmaßnahmen wird auf kommunalen Flächen kontinuierlich ein
Grünsaum entlang der Autobahn nachgepflanzt; nördlich Brücker Straße befindet sich
der Wald ausschließlich im privaten Besitz.
8. Auf der Autobahn seien als Sofortmaßnahme Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempo
80) begleitet durch ausreichende Überwachung seitens der Polizei zu fordern.
9. Die Eisenbahntrasse der Wetzlaer Bahn sei im Hinblick auf die Lärmbelastung des
Wohngebiets in Beelitz-Heilstätten in die Kartierung und Aktionsplanung einzubeziehen.
10. Frage nach der Wirksamkeit von einzelnen, auf privaten Grundstücken initiierten Lärmschutzmaßnahmen in Form von hohen Zäunen oder Mauern.
Herr K. Beelitz-Heilstätten, Buchenweg (E-Mail vom 21.04.2008)
1. Die Lärmbeeinträchtigungen durch die Autobahn hätten in den letzten Jahren zugenommen; Hauptursache sei offensichtlich die Überführung an der Bahnstrecke durch die
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Schallausbreitung entlang der waldfreien Bahntrasse begünstigt würde. Eine Minderung
könnte durch eine Schallschutzwand im Brückenbereich erreicht werden.
2. Die direkt am Siedlungsgebiet vorbeiführende Bahnstrecke (Abstand <100m) verursache kurzfristige Lärmbelästigungen bis über 80 dB(A). Die Zugfrequenz habe sich insbesondere durch Güterzüge erhöht.
3. Die bestehende zu kurze Lärmschutzwand berücksichtige die ab 1998 entstandene
Siedlung nicht. Die Wand sei in Richtung Dessau zu kurz und am Ende nur einseitig, so
dass zusätzliche Schallreflektierungen entstünden. Eine beidseitige Verlängerung um
mindestens 100m könnte das Problem mindern.
4. Vorbeifahrende Güterzüge lösten spürbare Schwingungen in den Häusern aus, die auf
den Zustand des Bahnkörpers und die veralteten Wagenparks zurückzuführen seien.
Herr V. Beelitz-Heilstätten, Buchenweg (E-Mail vom 23.04.2008)
1. Der Lärm der Autobahn hielte sich meist in zumutbaren Grenzen. Der Verkehr sei zu hören wenn die Autobahn nass ist und der Wind aus Nord- Nord/West-West kommt. Dies
sei sonntags Nachts am ausgeprägtesten, wenn der Lkw-Verkehr zum Wochenanfang
wieder einsetzt sowie in der vegetationsarmen Zeit. Die Autobahnbrücke über die Eisenbahnlinie fördere den Lärm.
2. Die Lärmschutzwand an der Bahnstrecke in Heilstätten sei kürzer gebaut worden als
geplant. Im Wesentlichen erfülle die Lärmschutzwand ihren Zweck, insbesondere für
den Regionalverkehr. Wenn Güterzüge die Strecke benutzen, würde sich der fehlende
Teil der Lärmschutzwand bemerkbar machen. Güterzüge mit leeren Waggons höre man
schon weit vor Erreichen der Lärmschutzwand.
Herr H. Fichtenwalde, Uhlandstraße (schriftlich am 25.04.2008)
1. Es bestehe ein politische Erfordernis der gewählten und angestellten Funktionsträger,
der Ortsbeiräte, der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse wirklich zu handeln.
Eine echte Einbeziehung der Bevölkerung von Anfang an sei notwendig; Gleichgültige
seien wachzurütteln. Nicht nur „Von-oben“-Vorgegebenes sei hinzunehmen, sondern es
sei unerbittlich um wirkliche Veränderungen zu kämpfen.
2. Obwohl nicht Alle, aber Viele betroffen seien, dürfe das Lärmproblem nicht mehr vom
politischen Tisch. Abgeordnete aller Ebenen seien einzubeziehen und zu fordern.
3. Ziel: Lärmschutzmaßnahmen erzwingen
4. Neben der statistisch relevanten DTV hätte für den Bürger vor allem die sich am konkreten Ort äußernde Lärmbelästigung Bedeutung, die auch durch das sich verändernde
Ambiente (Gestrüppbeseitigung, Baumfällungen u.ä.) beeinflusst wird.
5. Es sollten Umfragen mittels Fragebögen zur örtlich unterschiedlichen (subjektiven) Situation durchgeführt werden.
6. Seinerzeitige Versäumnisse dürften heute kein Hinderungsgrund sein; die Kostenfrage
sei in gewisser Beziehung zweitrangig (Hoheitspflicht des Staates).
Herr und Frau W. Fichtenwalde, Straße der Einheit (schriftlich am 13.05.2008)
1. Neben dem durch Autobahn und Bahnlinie verursachten Lärm gehe es um Gewerbelärm
eines in Fichtenwalde ansässigen Betriebs, bei dem das Materiallager sich unter freiem
Himmel befände und die Be- und Entladevorgänge unerträglich laut seien. Die Arbeitsprozesse würden in nicht-geschlossenen Betriebsräumen und teilweise auch im Freien
erfolgen. Die in 2008 errichtete Sichtblende oder Schallschutzwand längs des Betriebsgrundstücks hätte nicht zur Minderung des Lärms beigetragen. Die Geräuschkulisse des
Betriebs nehme ständig zu , so u.a. vor 7:00 Uhr und am Samstag.
2. Es wird darum gebeten, Lärmmessungen durchzuführen und den Sachverhalt in die
Lärmaktionsplanung einzubeziehen, da die Leitragenden die Anwohner seien.
3. Durch Geländeanschüttungen mit Bauschutt und dem Befahren des Lagerplatzes käme
es zudem zu hochkonzentrierten Staubentwicklungen.