Amtsblatt für die Stadt Beelitz
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Amtsblatt für die Stadt Beelitz Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Beelitz mit Informationsteil 8. Jahrgang Beelitz, den 20. Mai 2009 Inhaltsverzeichnis der öffentlichen Bekanntmachungen Seite 1: 1. Änderungssatzung zur Satzung über Gewährung von Entschädigungen im Feuerwehrwesen Seite 1: Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen, OT Beelitz, (Ergänzungssatzung) Seite 3: Widmung einer Straße für den Ortsteil Fichtenwalde Öffentliche Bekanntmachung Die Satzungsänderung wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2009 beschlossen. Seite 3: Seite 3: Seite 4: Seite 4: Seite 5: Seite 6: Nr. 5 Widmung einer Straße für den Ortsteil Fichtenwalde Widmung einer Straße für den Ortsteil Fichtenwalde Widmung einer Straße für den Ortsteil Wittbrietzen Wahlbekanntmachung Europawahl Beschlüsse der 4. Stadtverordnetenversammlung Sprechzeiten des Ortsvorstehers Beelitz 2009 Ortsteile Ortswehrführer je Monat in Euro Stellv. Ortswehrführer je Monat in Euro bis 300 Einwohner 15,00 € 10,00 € ab 301 bis 2000 Einwohner 20,00 € 15,00 € ab 2001 bis 5000 Einwohner 35,00 € 25,00 € 1. Änderungssatzung zur Satzung über Gewährung von Entschädigungen für über 5000 Einwohner 55,00 € 35,00 € Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Personen im Feuerwehrwesen sowie Erstattung von Auslagen bei Der Stadtwehrführer erhält eine monatli- 25,- Euro. Sein Stellvertreter erhält eine che Aufwandsentschädigung in Höhe von monatliche Aufwandsentschädigung in Ausbildung und Fortbildung 105,00 €. Der Stellvertretende Stadtwehr- Höhe von 15,- Euro. I. Satzungsänderung: führung erhält eine monatliche Auf§ 1 „Höhe der Aufwandsentschädigung“ wandsentschädigung in Höhe von 70,00 II. Inkrafttreten wird wie folgt geändert: €. Die Änderungssatzung tritt am Zur Abgeltung der notwendigen Ausla- Der Jugendwart einer Ortswehr erhält 01.04.2009 in Kraft gen, die unmittelbar aus der Wahrneh- eine monatliche Aufwandsentschädigung Beelitz, den 07.05.09 mung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in Höhe von 15,00 Euro. Der stellvertre- gez. Thomas Wardin erwachsen, erhalten folgende Mitglieder tende Jugendwart erhält eine monatliche IMPRESSUM der Freiwilligen Feuerwehren monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10, Amtsblatt für die Stadt Beelitz BeelitAufwandsentschädigungen entsprechend - Euro zer Nachrichten der nachfolgenden Tabelle: Der Stadtjugendwart erhält eine monatli- Herausgeber ist die Stadt Beelitz, verche Aufwandsentschädigung in Höhe von treten durch den Bürgermeister; 14547 Beelitz, Berliner Str. 202, Tel. 033204391-0, Fax: 033204-39135, e-mail: stadtlitz in der Fassung Januar 2009 gebilligt. ver [email protected]. Internet: Öffentliche Bekanntmachung Gleichzeitig wurde beschlossen, den Sat- www.beelitz.de Der Bürgermeister zungsentwurf und die Begründung gem. Verantwortlich für den Inhalt: Thomas Wardin, Bürgermeister. Satzung über die Einbeziehung § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Das Amtsblatt (Auflage: 5.500 Expl.) einzelner Außenbereichsflächen Monats öffentlich auszulegen. Die Be- erscheint in der Regel monatlich kostenhörden und sonstigen Träger öffentlicher für die Haushalte der Stadt Beelitz, in den im Zusammenhang be- Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur los die über einen von außen erreichbaren bauten Ortsteil gem. § 34 Abgabe einer Stellungnahme aufzufor- Briefkasten verfügen. Kostenlose Exemplare für die Haushalte Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stadt Bee- dern. der Stadt, Einsicht in alte Ausgaben, Kolitz, OT Beelitz pien, Kaufexemplare (0,50 Euro/Stück) Die Unterlagen zum Satzungsentwurf, und Abonnements in der Stadt(Ergänzungssatzung) bestehend aus der Planzeichnung, der verwaltung, Hauptamt. Für nicht gelieDie Stadtverordnetenversammlung der Begründung und dem Grünordnerischen ferte Zeitungen kann nur Ersatz eines Einzelexemplares im Rahmen der AuflaStadt Beelitz hat in ihrer öffentlichen Begleitplan/ Eingriffsgutachten in der genhöhe gefordert werden. WeitergehenFassung Januar 2009, werden im ZeitSitzung am 30.03.2009 den Entwurf zur de Ansprüche, insbesondere auf SchaSatzung über die Einbeziehung einzelner raum vom densersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Druckfehler und Irrtümer sind Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Stadt Bee- 02. Juni 2009 bis einschließlich 10. Juli nicht ausgeschlossen. Satz: C. Uschner, 2009 (Fortsetzung Seite 2) Druck: Heimatblattverlag AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ NR. 5 / 8. JAHRGANG 20. MAI 2009, SEITE 2 Tel.: 0049 (0) 33204- 39160 oder 0049 gungsverfahren und sind Bestandteil der (Fortsetzung von Seite 1) in der Stadtverwaltung Beelitz (0)33204- 39165, Auslegungsunterlagen. Bauamt Fax.: 0049(0)33204- 39135 und Berliner Straße 202 per Email an [email protected] Folgende Flächen sollen in den im Zu14547 Beelitz oder [email protected] vorgebracht sammenhang bebauten Ortsteil der Stadt während der folgenden Dienststunden werden. Beelitz, OT Beelitz einbezogen werden: Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Nicht fristgerecht abgegebene Stellung13:00 Uhr bis 16:00 Uhr nahmen können bei der Beschlussfassung Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und über die Satzung unberücksichtigt blei13:00 Uhr bis 18:00 Uhr ben. Mittwoch: 08:00 Uhr bis Nr. Ergänzungsflächen Flur Flurstücke Tiefe (m) Fläche (m2) 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 1 Bergstraße 3 178 (tlw.) 30 1.030 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 2 375 (tlw.), 391, 392, 393, 336 Im Mittel 9.800 12:00 Uhr und 13:00 Uhr Kantstraße, östlich tlw., 339 tlw., 399 tlw., 338 tlw., 35 11 bis 16:00 Uhr und westlich 341, 340 tlw., 358 tlw., 359, 400 Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 tlw., 18 tlw. Uhr 134/1, 135, 136, 137, 354, 411, zu jedermanns Einsicht öf- 3 Brücker Straße 11 174-176, 178, 179, 182-184, 40 8.400 fentlich ausgelegt. 185/5 (je tlw.), 411 Wiesengrund 11 76/1 tlw. Während der Auslegungs- 4 frist können von jedermann 5 Berliner Straße 4 254 tlw. Hinweise, Anregungen und Bedenken zu dem Satzungsentwurf Umweltbezogene Informationen zu der schriftlich oder während der Dienststun- Planung existieren in Form eines Gründen zur Niederschrift bei der ordnerischen Begleitplanes/ Eingriffsgutachtens zu dem Satzungsentwurf und Stadtverwaltung Beelitz Fachstellungnahmen aus bereits nach Berliner Straße 202 dem BauGB durchgeführten Beteili- 20 1.900 28 3.500 Die Lage der Flächen in Stadtgebiet ist in dem Übersichtsplan ersichtlich. 05.05.09 gez. Thomas Wardin Bürgermeister AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ Öffentliche Bekanntmachung Widmung einer Straße in der Stadt Beelitz für den Ortsteil Fichtenwalde Aufgrund des § 6 des Brandenburgischen Straßenbaugesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.März 2005 (GVBl. I / 05 S. 218) erlässt die Stadt Beelitz folgende Widmungsverfügung: Die an der Klaistower Straße gelegene Verkehrsfläche (Gemarkung Fichtenwalde, Flur 4, Flurstücke 1013, 1010, 1009 und 1062) erhält die Eigenschaft eines öffentlichen Weges. Sie wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr Öffentliche Bekanntmachung Widmung einer Straße in der Stadt Beelitz für den Ortsteil Fichtenwalde Aufgrund des § 6 des Brandenburgischen Straßenbaugesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.März 2005 (GVBl. I / 05 S. 218) erlässt die Stadt Beelitz folgende Widmungsverfügung: Die zwischen der Steglitzer und der Charlottenburger Straße gelegene Verkehrsfläche (Gemarkung Fichtenwalde, Flur 3, Flurstücke 607 und 604 teilweise) erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Sie erhält die Bezeichnung Amalienstraße und wird in die Gruppe der Gemeindestraßen eingestuft, mit der StraÖffentliche Bekanntmachung Widmung einer Straße in der Stadt Beelitz für den Ortsteil Fichtenwalde Aufgrund des § 6 des Brandenburgischen Straßenbaugesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.März 2005 (GVBl. I / 05 S. 218) erlässt die Stadt Beelitz folgende Widmungsverfügung: Die zwischen der Wilmersdorfer Straße und dem Rummelsborner Weg gelegene Verkehrsfläche (Gemarkung Fichtenwalde, Flur 3, Flurstück 583) erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Sie wird dem Rummelsborner Weg zugeordnet und damit in die Gruppe der Gemeindestraßen eingestuft, mit der Straßen- NR. 5 / 8. JAHRGANG 20. MAI 2009, SEITE 3 mit der Beschränkung zur ausschließlichen Nutzung als Geh- und Radweg zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsfläche ist in der nebenstehenden Karte gekennzeichnet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz, einzulegen. Hinweis: Originalpläne, auf denen die gewidmeten Flächen ersichtlich sind, liegen während der Sprechzeiten im Zimmer 104 zur Einsicht aus. Beelitz, den 04.05.2009 gez. Thomas Wardin (Siegel) ßennummer E 0904. Die Amalienstraße wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsfläche ist in der nebenstehenden Karte gekennzeichnet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz, einzulegen. Hinweis: Originalpläne, auf denen die gewidmeten Flächen ersichtlich sind, liegen während der Sprechzeiten im Zimmer 104 zur Einsicht aus. Beelitz, den 04.05.2009 gez. Thomas Wardin (Siegel) Bürgermeister nummer 00505. Die Verkehrsfläche wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsfläche ist in der nebenstehenden Karte gekennzeichnet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz, einzulegen. Hinweis: Originalpläne, auf denen die gewidmeten Flächen ersichtlich sind, liegen während der Sprechzeiten im Zimmer 104 zur Einsicht aus. Beelitz, den 04.05.2009 gez. Thomas Wardin (Siegel) Bürgermeister AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ Öffentliche Bekanntmachung Widmung einer Straße in der Stadt Beelitz für die Ortsteile Salzbrunn und Wittbrietzen Aufgrund des § 6 des Brandenburgischen Straßenbaugesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.März 2005 (GVBl. I / 05 S. 218) erlässt die Stadt Beelitz folgende Widmungsverfügung: Die an der Bahn, Nähe Buchholzer Mühle (Gemarkung Salzbrunn, Flur 2, Flurstücke 287 und 290 sowie Wittbrietzen, Flur 1, Flurstück 13) gelegene Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Sie trägt künftig die Bezeichnung „An der Buchholzer Mühle“ und wird damit in die Gruppe der NR. 5 / 8. JAHRGANG Gemeindestraßen eingestuft. Die Straße erhält die Straßennummern I 0903 für Salzbrunn und M 0903 für Wittbrietzen. Die Verkehrsfläche wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsfläche ist in der nebenstehenden Karte gekennzeichnet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz, einzulegen. Fasanenweg, Clara-Zetkin-Str., Damfeld, Erlengrund, Fercher Weg, Fontaneweg, Fuchssteg, Haseloffstr., Hermann-Löns1. Am 07.06.2009 findet in der Bundesre- Str., Jahnstr., Kemmeterweg, Kähnsdorpublik Deutschland die Wahl zum Euro- fer Weg, Lärchenweg, Schlunkendorfer päischen Parlament statt. Die Wahl dau- Str., Str. des Aufbaus, Trebbiner Str., Weinbergstr. ert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Wahlraum des Wahlbezirkes 02: Oberschule, Ringstr. 2 2. Wahlbezirke und Wahlräume Die Stadt Beelitz mit den Ortsteilen Beelitz und den bewohnten Gemeindeteilen Wahlbezirk 03: OT Beelitz Heilstätten und Schönefeld, Buchholz, Bergstr., Brücker Str., Eckener Str., Busendorf mit den bewohnten Gemein- Friedrichshof, Fritz-Reuter-Str., Heidedeteilen Kanin und Klaistow, Elsholz, landstr., Hermann-Köhl-Str., Kantstr., Fichtenwalde, Reesdorf, Rieben, Karl-Liebknecht-Str., Kiefernweg, Salzbrunn mit dem bewohnten Gemein- Krobshof, Robert-Koch-Str., Rebhuhndeteil Birkhorst, Schäpe, Schlunkendorf, weg, Schillerstr., Im Sichenholz, Theodor Wittbrietzen und Zauchwitz mit dem -Storm-Str., Thälmannstr., Waldstr., Wiebewohnten Körzin bilden 18 allgemeine sengrund, Zeppelinstr. Wahlbezirke sowie einen Briefwahlbe- Wahlraum des Wahlbezirkes 03: SallyBein-Gymnasium, Karl-Liebknecht-Str. 5 zirk. Wahlbekanntmachung Wahlbezirk 01: OT Beelitz Alfterer Str., Am Lustgarten, Am Stellwerk, Am Zollhaus, Berliner Str. 1-29 u. 171-201, Brauerstr., Burgwall, Edelstr., Gartenanlage Archenweg, Gartenanlage Oehlertweg, Grenzelweg, Grünstr., Im Schäwe, Kirchplatz, Kleiner Anger, Küstergasse, Langer Wiesenweg, Lindengartenstr., Mauerstr., Montepulcianoweg, Mühlenstr., Nürnbergstr., Pornicweg, Poststr., Ratinger Str., Schönefelder Str., Treuenbrietzener Str., Treuenbrietzener Str. Ansiedlung, GT Schönefeld Wahlraum des Wahlbezirkes 01: Tiedemannhaus, Clara-Zetkin-Str. 8-16, dieser Wahlraum ist barrierefrei Wahlbezirk 04: OT Beelitz Carl-von-Ossietzky-Str., Drosselweg, Elsterweg, Fasanenstr., Falkenweg, Finkenstr.,, Forststr., Husarenallee, Habichtsweg, Karl-Marx-Str., Kiebitzweg, Kuckucksweg, Meisenweg, Rotkehlchenweg, Sperlingsweg, Sperberweg, Uhlandweg, Uhlenhorstweg Wahlraum des Wahlbezirkes 04: SallyBein-Gymnasium, Karl-Liebknecht-Str. 5 20. MAI 2009, SEITE 4 Hinweis: Originalpläne, auf denen die gewidmeten Flächen ersichtlich sind, liegen während der Sprechzeiten im Zimmer 104 zur Einsicht aus. Beelitz, den 04.05.2009 gez. Thomas Wardin (Siegel) Bürgermeister chowstr., Zur Feldscheune Wahlraum des Wahlbezirkes 06: Oberschule, Ringstr. 2 Wahlbezirk 07: OT Buchholz Wahlraum des Wahlbezirkes 07: OT Buchholz, Bahnhofstr. 88 Wahlbezirk 08: OT Busendorf mit den bewohnten Gemeindeteilen Kanin und Klaistow Wahlraum des Wahlbezirkes 08: OT Busendorf, Gemeinde- und Vereinshaus, Rädeler Weg 1 Wahlbezirk 09: OT Elsholz Wahlraum des Wahlbezirkes 09: OT Elsholz, Gemeindehaus, Dorfstr. 47 Wahlbezirk 10: OT Fichtenwalde August-Bebel-Str., Beelitzer Str., Berliner Str., Bliesendorfer Weg, Brücker Str., Charlottenburger Str., Eichendorffstr., Fasanenring, Fercher Str., FriedrichEngels-Str., Heinrich-Heine-Str., Hermann-Löns-Str., Kaniner Str., Kantstr., Karl-Marx-Str., Klaistower Str., Lessingstr., Lichterfelder Str., Mittelstr., Poetenweg, Potsdamer Str., Rosenstr., Rummelsborner Weg, Schmerberger Str., Schulstr., Schöneberger Str., Steglitzer Str., Steinweg, Str. der Einheit, Tempelhofer Str., Tulpenstr., Uhlandstr., Zehlendorfer Str., Wahlraum des Wahlbezirkes 10: OT Fichtenwalde, Grundschule, Berliner Str. 111 Wahlbezirk 05: OT Beelitz GT Heilstätten Wahlraum des Wahlbezirkes 05: Str. nach Fichtenwalde (ehemalige Landesklinik für Lungenkrankheiten und Tuberkulose), dieser Wahlraum ist barrierefrei Wahlbezirk 11: OT Fichtenwalde Ahornstr., Am Markt, Am Steingarten, Wahlbezirk 02: OT Beelitz Buchenweg, Birkenweg, Ebereschenweg, Amselweg, Bahnhofstr., Bekkerstr., Ber- Wahlbezirk 06: OT Beelitz liner Str. Ansiedlung, Bungalowkolonie Berliner Str. 30-170, Ringstr., Vir(Fortsetzung Seite 6) AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ (Fortsetzung von Seite 5) Eibenstr., Eichenstr., Erlenweg, Fichtenweg, Friedenauer Str., Kastanienweg, Kiefernweg, Lindenweg, Lärchenweg, Pappelweg, Robinienweg, Rüsterweg, Tannenweg, Ulmenweg, Weidenweg, Wilmersdorfer Str. Wahlraum des Wahlbezirks 11: OT Fichtenwalde, Gemeindezentrum, Am Markt 1 Wahlbezirk 12: OT Reesdorf Wahlraum des Wahlbezirkes 12: OT Reesdorf, Gemeindehaus, Dorfstr.32 Wahlbezirk 13: OT Rieben Wahlraum des Wahlbezirkes 13: OT Rieben, Gemeindehaus, Hennickendorfer Str. 40 Wahlbezirk 14: OT Salzbrunn mit dem bewohnten Gemeindeteil Birkhorst Wahlraum des Wahlbezirkes 14: OT Salzbrunn, Gemeindehaus, Schäper Str. 1 Wahlbezirk 15: OT Schäpe Wahlraum des Wahlbezirkes 15: OT Schäpe, Gemeindebüro, Dorfstr. 7 Wahlbezirk 16: OT Schlunkendorf Wahlraum des Wahlbezirkes 16: OT Schlunkendorf, Gemeindehaus, Kietz 38 Wahlbezirk 17: OT Wittbrietzen Wahlraum des Wahlbezirkes 17: OT Wittbrietzen, Gemeindehaus, Dorfplatz 11 Wahlbezirk 18: OT Zauchwitz mit dem bewohnten Gemeindeteil Körzin Wahlraum des Wahlbezirkes 18: OT Zauchwitz, Gemeindebüro, Luckenwalder Str. 39 NR. 5 / 8. JAHRGANG 20. MAI 2009, SEITE 5 fentlichung der Auswertung nach ein- unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angezelnen Wahlbezirken erfolgt nicht. gebenen Stelle übersenden, dass er dort 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der dessen Wählerverzeichnis er eingetragen angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrich- Wahlrecht nur einmal und nur persönlich tigung und einen amtlichen Personalaus- ausüben. Das gilt auch für Wahlberechweis - Unionsbürger einen gültigen Iden- tigte, die zugleich in einem anderen Mittitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl gliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzet- unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des führt oder das Ergebnis verfälscht, wird Wahlraums einen Stimmzettel ausgehän- mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch digt. ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter Strafgesetzbuches). fortlaufender Nummer die Bezeichnung Beelitz, den 08.05.2009 der Partei und ihre Kurzbezeichnung gez. Thomas Wardin bzw. die Bezeichnung der sonstigen poli- Bürgermeister tischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des WahlberechtigÖffentliche Bekanntmachung ten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Beschlüsse der 4. Sitzung der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil Stadtverordnetenversammlung des Stimmzettels durch ein in einen Kreis am 30.03.2009 gesetztes Kreuz oder auf andere Weise 1. Öffentlicher Teil eindeutig kenntlich macht, welchem Umbenennung der Ringstraße, OT BeeWahlvorschlag sie gelten soll. Der litz Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem Beschluss 87/4/09: Die Ringstraße im besonderen Nebenraum gekennzeichnet Ortsteil Beelitz wird in „Platanenring“ und in der Weise gefaltet werden, dass umbenannt. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 6 seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit Briefwahlbezirk 9022: Stadt Beelitz das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. und Gemeinde Seddiner See Wahlraum des Briefwahlbezirkes: Rathaus Beelitz, Ratssaal, Berliner Str. 202, 5.Wähler, a. die einen Wahlschein beantragt haben, 14547 Beelitz Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermitt- erhalten mit dem Wahlschein Briefwahllung des Briefwahlergebnisses um 18:00 unterlagen. Sollte sich der Wähler denUhr im Ratssaal des Rathauses Beelitz, noch entscheiden, in einem Wahllokal seine Stimme abgeben zu wollen, so ist Berliner Str. 202 in Beelitz zusammen. dies mit dem gültigen Wahlschein in eiBei der Briefwahl wird gemäß dem § 1 nem beliebigem Wahllokal seines Wahldes Wahlstatistikgesetzes eine reprä- kreises möglich. sentative Wahlstatisik durchgeführt. b.Wer durch Briefwahl wählen will, muss Für die wahlstatistische Auszählung sich von der Wahlbehörde einen amtliwerden Stimmzettel verwendet, aus chen Stimmzettel, einen amtlichen Wahldenen Geschlecht und Geburtsjahres- umschlag sowie einen amtlichen Wahlgruppe der Wähler zu entnehmen sind. briefumschlag beschaffen und seinen Dabei ist jede Verletzung des Wahlge- Wahlbrief mit demn Stimmzettel (in verheimnisses ausgeschlossen, eine Veröf- schlossenem Wahlumschlag) und dem Satzungsänderung zur Satzung über die Gewährung von Entschädigungen für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Personen im Feuerwehrwesen sowie Erstattung von Auslagen bei Ausbildung und Fortbildung Beschluss 88/4/09: I. Satzungsänderung: § 1 „Höhe der Aufwandsentschädigung“ wird wie folgt geändert: Zur Abgeltung der notwendigen Auslagen, die unmittelbar aus der Wahrnehmung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit erwachsen, erhalten folgende Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren monatliche Aufwandsentschädigungen entsprechend der nachfolgenden Tabelle: (Siehe Seite 1) Der Stadtwehrführer erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 105,00 €. Der Stellvertretende Stadtwehrführung erhält eine monatliche Auf (Fortsetzung Seite 7) AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ (Fortsetzung von Seite 6) wandsentschädigung in Höhe von 70,00 €. Der Jugendwart einer Ortswehr erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 Euro. Der stellvertretende Jugendwart erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,Euro Der Stadtjugendwart erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- Euro. Sein Stellvertreter erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,- Euro. II. Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am 01.04.2009 in Kraft Beelitz, den.............. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen. Aufnahme eines weiteren Objektes in die Prioritätenliste Städtebauförderung Beschluss 89/4/09: Das Wohnhaus Kirchplatz 3 wird in die Prioritätenliste „Städtebauförderung Historische Altstadt Beelitz“ aufgenommen. Im Rahmen der Städtebauförderung sollen Fördermittel für die altstadtgerechte Sanierung der Gebäudehülle (B.3.2Förderung) ausgereicht werden. Die Höhe der Förderung beträgt 40% der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme wird nach entsprechender baufachlicher Prüfung des Sanierungsträgers und Abschluss des Instandsetzungsvertrages festgelegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen. Aufhebungssatzung zu der am 18.02.2008 beschlossenen Außenbereichssatzung der Stadt Beelitz für einen Teilbereich der Karl-Marx-Straße im OT Fichtenwalde, hier: Abwägung und Satzungsbeschluss Beschluss 90/4/09: Die Abstimmung zu den einzelnen Beschlussvorschlägen im Abwägungsprotokoll erfolgt im Block. Den Beschlussvorschlägen Nr. 1 bis 4 wird zugestimmt. Die Aufhebungssatzung zu der am 18.02.2008 beschlossenen Außenbereichssatzung der Stadt Beelitz für einen Teilbereich der Karl-Marx-Straße im OT Fichtenwalde wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, 3 Enthaltungen Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) der Stadt Beelitz für den OT Beelitz, Hier: Aufstellungsbeschluss einschließlich Billigung des Entwurfes Beschluss 91/4/09: NR. 5 / 8. JAHRGANG 20. MAI 2009, SEITE 6 1. Die Aufstellung einer Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Stadt Beelitz wird beschlossen (Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB- Ergänzungssatzung). 2. Der vorliegende Entwurf der Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Stadt Beelitz (Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) in der Fassung Januar 2009 wird gebilligt. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen. 3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeit und die Behörden an der Planung zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen 2. Nicht öffentlicher Teil Verleihung der Beelitzer Ehrennadel Beschluss 98/4/09: Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, 3 Enthaltungen Verleihung der Beelitzer Ehrennadel Beschluss 99/4/09: Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, 1 Enthaltungen Verleihung der Beelitzer Ehrennadel Beschluss 100/4/09: Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, 4 Enthaltungen Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) der Stadt Beelitz für die Ortsteile Rieben, Wittbrietzen und Zauchwitz, Hier: Billigung des Entwurfes Beschluss 92/4/09: Die Beschlussfassung zur Vorl.-Nr. 0062/09 wird zurückgestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen. Grundstücksverkauf, OT Fichtenwalde Beschluss 102/4/09: Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen. Umgestaltung des Lustgartens Beschluss 93/4/09: Dem vom Büro der Landschaftsarchitektin Gabriele Hennemann als Anlage beiliegenden Entwurf vom 12.11.2008 zur Umgestaltung des Lustgartens (1. Bauabschnitt) wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen. Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Beelitzer Altstadt Beschluss 94/4/09: Auf Antrag des Ortsbeirates Beelitz wird die Verwaltung beauftragt, eine Tempo30-Zone für das Gebiet der Beelitzer Altstadt einzurichten und die notwendigen Genehmigungen bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, 3 Enthaltungen. Sachkundige Einwohner der CDUFraktion Beschlusstext für den Beschluss 95/4/09: Von der CDU-Fraktion werden Jürgen Kaiser - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Entwicklungsfragen Lutz Koletzki - Ausschuss für Soziales, Bildung und Kultur Roberto Zimmermann - Ausschuss für Bau- und Raumordnung, Ordnung, Sicherheit und Verkehr benannt. Verkaufsangebot der Vailant GmbH, Remscheid Beschluss 101/4/09: Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen Grundstücksregulierung Klaistow Beschluss 103/4/09: Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, 2 Enthaltungen. Grundstückskauf, OT Elsholz Beschlusstext für den Beschluss 104/4/09: Abstimmungsergebnis. 26 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, 3 Enthaltungen. Grundstücksverkauf, OT Fichtenwalde Beschluss 105/4/09: Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, 5 Enthaltungen. Grundstückskauf von der FIWAG Beschluss 106/4/09: Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, 7 Enthaltungen Grundstücksverkauf, OT Beelitz Beschluss 107/4/09: Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, 5 Enthaltungen Sprechzeiten des Ortsvorstehers Beelitz 2009 Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Beelitz, Herr Bernhard Knuth, führt seine Bürgersprechstunden in der Poststraße 14 jeweils von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr an folgenden Terminen durch: 16.06.2008 15.09.2008 20.10.2008 17.11.2008 15.12.2008 AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ NR. 5 / 8. JAHRGANG 20. MAI 2009, SEITE 7 Institution/Anschrift Sprechzeit/Ansprechpartner/Telefonnummer Fachdienst für Soziales und Wohnen, Am Gutshof 1-7, Werder dienstags 9 - 12 Uhr, 13 - 17 Uhr/Tel.: 03327/739304 Jugendamt in der Clara-Zetkin-Straße 195 Fachdienst Kinder/Jugend/Familie Fachdienst Finanzhilfen für Familien Frau Hahn (Tel. 03327-739321) dienstags, 9-12 Uhr, 13-17.30 Uhr/Tel. 033204 / 42395 Frau Pape-Frank (Tel. 03327-739326) 1. u. 3. Die./Monat, 9-12 Uhr, 12-17.30 Uhr, Tel. 033204/61128 Fachdienst für Gesundheit, Clara-Zetkin-Straße 195 mittwochs 8 – 12 Uhr Team Sozialmedizinischer Dienst, Clara-Zetkin-Str. 195 Sozialpsychiatrischer Dienst Behindertenberatung in Beelitz Terminvereinbarung 03328 / 318125 jeden 1. u. 3. Mi./Monat von 8 - 17 Uhr, Tel. 033204/61128 oder 03328/318125 Schuldnerberatung der AWO, Bürgerhaus, Küstergasse 4 jeden 1. und 3. Di./Monat 12 – 17 Uhr nur nach Terminabsprache Frau Böttge (03327/669626) DIE JOHANNITER, Regionalverband Trebbiner Straße 94, 14547 Beelitz - ambulanter Pflegedienst / - Allg. soziale Beratung, Begegnungshaus, Nürnbergstr. 37, jeden 1., 2. und 3. Mi. - Behindertenfahrdienst / Krankenbeförderung - Hausnotruf Bürozeit 7—16 Uhr, 24 Std. erreichbar, Tel.: 6285-0 DAK im Bürgerhaus, Küstergasse 4 Rentenberatung d. Deutschen Rentenversicherung Bund jeden 1. u. 3. Mi./Monat, 15.30 – 17 Uhr (0331/887423-1905) 0331/581070-0 BARMER Ersatzkasse keine Sprechstunde - Briefkasten an der Alten Posthalterei Herr Kühler, telefonische Terminabsprache (018500/161258) Mieterbund e.V., Begegnungshaus, Nürnbergstr. 27 jeden 1. Di/Mo. 16 - 18 Uhr, Fr. Schreiber, RA Hr. Cattenhusen Schiedsstelle, Berliner Str. 202, 14547 Beelitz Nur auf schriftlichen Antrag - Frau Höhne, Tel. 6285-15 - Frau Wittkowsky, Tel: 6285-16 - Herr Wodarz, Tel. 6285-13 und 14 - Frau Brazel, Tel. 6285-11 Begegnungshaus, Nürnbergstraße 37 Montag, Mittwoch, Freitag ab 14.00 Uhr Beelitzer Tafel, Kleiderkammer (Bekleidung f.Bedürftige) Montag-Freitag 10 - 15 Uhr, Tel. 61719 „Feeling“ Häusliche Kranken- und Seniorenpflege Frau Wladasch, täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr, Tel. 03320442177 Hauskrankenpflege Schw. Annette Bürozeit Mo-Fr. 7.00 - 16.00 Uhr, Tag u. Nacht: 033204/61012 Pflegeheim Beelitz-Heilst., Straße n. Fichtenwalde 16 Tel. 033204-22200, Pflegedienstleitung Tel. 033204-22205 Seniorenzentrum, „ Negendanks Land“ Nürnbergstr. 38a 033204-320116, Pflegedienstltg. 033204-320117, Tagespflege 033204-320159 Caritas Erziehungs– und Familienberatung Clara-Zetkin-Str. 197 a Frau Bernal, 0331/710298, Sprechzeiten: dienstags 15-18 Uhr Caritas Schwangerschaftsberatung, Cl.-Zetk.-Str. 197a Frau Renz-Greb, 033204/62612, Di. 11-14 Uhr, Fr. 10-14 Uhr MEGmbH Teltow, Schwangerschafts– und Schwangerschaftskonfliktberatung Ärztehaus, Trebbiner Str. 94 Fr. G. Klotzek, 1. und 3. Donnerstag, 13.00—16.00 Uhr Tel. 033204/50100 oder 03328/427258, Terminvereinbarung Koordinatorin f. Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Aafv e.V.) Magdeburger Straße 12, 14806 Belzig Steffi Wiesner, Tel. 033841/45116, FAX: 033841/380390, email: [email protected], Internet: www.freiwilligenarbeit-pm.de Beratungsst. f. Angehörige Demenzkranker u. des Fami- jeden Mittwoch von 10 - 12 Uhr Vereinb. Beratungsgespräch o. Hausbesuch 03328/433321, Frau lien entlastenden Dienstes für Menschen mit geistigen Behinderungen, Teltower Diakonisches Werkstätten, Adolf Brieske/Frau Laube oder mobil 0175-1232371 -Damaschke-Str. 12, 14542 Werder Beratung für Migranten Begegnungshaus, Nürnbergstr. 37 Sozialbetreuerin: Frau Lüttich, Mo. 14 - 17 Uhr oder nach Vereinbarung Tel. 033841/45818 Seniorenbeirat Frau Ranneberg, Tel. 033204/33627, täglich Selbsthilfegruppen zum erfragen bei AWO KIS Reha-Klinik Beelitz-Heilstätten Paracelsusweg 6a Frau Schenk 03329-612325 Beratung dienstags17-18.30 Uhr Friedhof: Trebbiner Straße Ev. Pfarramt Beelitz, Kirchplatz 1, Tel. 033204-42352 weitere Hinweise unter: www.kirche-beelitz.de Selbsthilfegruppe Frauen nach Krebs - Gruppe Beelitz Bürgerhaus, Küstergasse 4, Beelitz Treffen jeden 2. Donnerstag im Monat um 14.00 Uhr, Info unter der Rufnummer 033204 / 61983 Eltern-Kind-Zentrum Beelitz, Virchowstraße 100 Tel. 033204-62699 oder 0176-10099837 (Einzel-/Fam.-Beratung, Meditation, Eltern-Kind-Gruppen, Elternbildung Dipl. Soz.-Päd. M. Zösche, Mo/Fr 9 - 14, Di 9-18, Mi nur mit tel. Vereinb. — SchreiBabyAmbulanz: Dipl.-Soz.-Päd. I. Thiel, 2 x im Monat am Freitag AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ NR. 5 / 8. JAHRGANG 20. MAI 2009, SEITE 8 Sportnachrichten der SG Blau Weiß Beelitz 1912/90 e.V. Badminton-Fußball-Gymnastik-Handball-Kegeln-Tischtennis-Volleyball Schiedsrichterlehrgang für Anfänger Ohne sie läuft gar nichts beim Fußball … Deshalb sucht die SG Blau-Weiß Beelitz 1912/90 e. V. und der Schiedsrichterausschuss des Fußballkreises „Havelland-Mitte“ auch Nachwuchs und veranstaltet vom 17. August bis 04. September 2009 jeweils Montag, Mittwoch und Freitag von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr im Raum Potsdam (Ort wird noch bekannt gegeben) einen Schiedsrichterlehrgang für Anfänger. Erfahrene Schiedsrichter werden die Fußballregeln erläutern und wertvolle Tipps mit auf den Weg geben. Weiterhin werden die Zusammenarbeit zwischen Schiedsrichtern und Assistenten, die Kleinfeld- und Hallenregeln sowie das korrekte Ausfüllen des Spielformulars erläutert. Am letzten Lehrgangsabend finden die theoretische Prüfung sowie der Lauftest statt. Wer Interesse hat das Amt des Schiedsrichters zu erlernen bzw. bei wem Fragen zum Thema entstanden sind, meldet sich bitte beim Schiedsrichterbeauftragten der SG Blau-Weiß Beelitz. Schiedsrichterbeauftragter SG Blau-Weiß Beelitz 1912/90 e. V.: Sebastian Rother, Hermann-Löns-Straße 27, 14547 Beelitz Telefon: 033204 / 62 99 86 Handy: 0162 / 51 08 498, E-Mail: [email protected] Beelitzer Landesligistinnen erreichen Pokalfinale In einem sehenswerten Halbfinale erreichten die Beelitz Frauenfußballer nach einem 3:2 Erfolg nach Verlängerung des Pokalfinale im Landespokal. Nach Energie Cottbus wurde nun mit Fortuna Fiedersdorf der nächste höherklassig spielende Gegner ausgeschaltet. Im Finale gilt es nun gegen den Brandenburgligisten SV Rot-Weiß Flatow zu bestehen. Das Finale findet am 23.05 09 um 16.00 in Friedersdorf statt. Die Beelitzer Frauen hoffen auf starke Unterstützung aller Fans. Nachwuchstrainer und Spieler dringend gesucht Kurzfristig und zur neuen Saison 2009/2010 werden noch Trainer/Co-Trainer im Nachwuchsbereich sowie Spieler für alle Nachwuchsmannschaften dringend gesucht. Wer Interesse hat mit Kindern und Jugendlichen aller Altersklassen den Fußballsport in Beelitz für die nächsten Jahre mit zu gestalten oder als Spieler in den einzelnen Altersklassen im leistungsorientierten Nachwuchsfußball Erfolg zu haben wird hiermit gebeten sich zu melden. Optimale Trainings- und Wettkampfbedingungen und ein hervorragendes Umfeld stehen euch in Beelitz zur Verfügung. Schaut vorbei !!! Jeder, der sein Fachwissen, seine Kompetenz und sein Herz am Fußball in den Dienst des leistungsorientierten Nachwuchsfußballs im Verein stellen möchte meldet sich beim Abteilungsleiter Karsten Witte. Telefonisch bitte unter 033204/33429 oder 0160/8326187, per Email unter [email protected] melden. Der Vorstand der SG Blau Weiß Beelitz 1912/90 e.V. gratuliert im Mai 2009 recht herzlich zum Geburtstag: Thomas Siebert (45), Dora Bednarz (73), Sigrid Meder (70), Margitta Reinicke (71), Gerda Rex (70), Bärbel Wardin (40), Jana Tendener (40), Ute Terbeck-Müller (50). Bereits im Januar feierte Enrico Liep seinen 40. Geburtstag. Leider wurde übersehen ihn an dieser Stelle zu erwähnen. Besondere Glückwünsche gehen an unser Ehrenmitglied und Förderer Hans-Joachim Liep (62). Ihm gilt Dank für die bisherige Unterstützung unseres Sportvereins. Wir wünschen natürlich auch allen anderen hier nicht erwähnten Geburtstagskindern Gesundheit und Erfolg.