AGB´s von Mobilcom

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AGB´s von Mobilcom
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Mobilfunkdienstleistungen (Credit-/Laufzeitverträge)
der mobilcom-debitel GmbH
Hollerstraße 126 · 24782 Büdelsdorf · Amtsgericht Kiel · HRB 14826 KI
(nachfolgend „mobilcom-debitel“ genannt)
2.Vertragsschluss
2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn der ausgefüllte Kundenantrag mobilcom-debitel zugeht und
dieser von mobilcom-debitel schriftlich bestätigt wird,
spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung (Freischaltung der SIM-Karte) durch mobilcom-debitel.
2.2 Der Kunde ist an seinen Kundenantrag für eine
Frist von 4 Wochen nach dessen Absendung gebunden.
2.3 mobilcom-debitel behält sich vor,
2.3.1 vor der Annahme des Kundenantrages nach Maßgabe des anliegenden Datenschutzmerkblattes Auskünfte im Rahmen einer Bonitätsprüfung einzuholen;
2.3.2die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn
der Antragsteller mit den Verpflichtungen aus anderen
bestehenden oder früheren Kundenverhältnissen oder
aus einem Kundenverhältnis mit einem mit mobilcomdebitel i. S. v. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen
im Rückstand ist;
2.3.3die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn
der Antragsteller unrichtige Angaben macht, die für
die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung
sind;
2.3.4vor Freischaltung eines Anschlusses die vertraglichen Leistungen von einer durch den Kunden zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu
machen. Verfügt der Kunde nicht über die zur Bonitätsprüfung erforderlichen Unterlagen (persönliche ECoder Kreditkarte) kann mobilcom-debitel Sicherheit in
Form einer unbefristeten Bankbürgschaft oder eine
Bareinzahlung fordern. Die Sicherheitsleistung ist im
Falle des Verzuges bei Unterdeckung auf Anforderung
von mobilcom-debitel zu erhöhen.
3.Vertragsdauer
3.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen
wird, gilt Folgendes:
3.1.1 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vereinbart wurde, verlängern sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn das
Vertragsverhältnis nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf
der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
3.1.2 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten vereinbart wurde,
verlängern sich um jeweils weitere 3 Monate, wenn das
Vertragsverhältnis nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf
der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
3.1.3 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Monat vereinbart wurde, verlängern
sich um jeweils 1 weiteren Monat, wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
3.2 Die Kündigung hat schriftlich (auch per Fax,
jedoch nicht per E-Mail) zu erfolgen. Entscheidend für
die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt
des Zugangs der Kündigungserklärung bei mobilcomdebitel.
3.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der
Kunde die ihm nach diesen AGB obliegenden Pflichten
erheblich verletzt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt auch dann vor, wenn gegen den
Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird oder
er die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt
hat oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden
eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt,
die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen
zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann, es sei
denn, er leistet innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung eine angemessene Sicherheitsleistung. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3.4 Mit der außerordentlichen Kündigung werden
sämtliche Forderungen und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Der Kunde hat alle bei
der Abwicklung des Vertragsverhältnisses entstehenden
Kosten zu tragen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
4.Leistungsumfang
4.1 mobilcom-debitel stellt dem Kunden im Rahmen
der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur Verfügung.
4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt
mobilcom­-debitel dem Kunden eine SIM-Karte, die mit
der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt
Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt
die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest.
4.3 Für die Überlassung eines Mobiltelefons gelten die
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (Mobilfunkgeräte) der mobilcom-debitel.
4.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den
Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz
der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen
beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches
werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und
nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. mobilcom-debitel behält sich das Recht zur
zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei
Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen
der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes,
Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung
der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebs­
störungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder
wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes
erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen
sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen
und Beschränkungen können sich auch aus Gründen
höherer Gewalt ergeben.
4.5 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung
oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als
24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im
Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich
der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen.
4.6 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem
jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende
Vereinbarungen geschlossen hat und der Kunde dafür
freigeschaltet wurde (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des
jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen International Roaming-Preisliste; nähere Informationen: www.mobilcomdebitel.de.
4.7 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos
die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis
verlangen.
4.8 mobilcom-debitel behält sich vor, einen Kunden
erst nach einer separaten Bonitätsprüfung zur Nutzung
der Mobilfunkdienste im Ausland freizuschalten. Will der
Kunde das Vertragsverhältnis trotz nicht ausreichender
Bonität fortführen und für den Roaming- und Auslandszugang freigeschaltet werden, so kann er dies erreichen,
indem er eine Sicherheit – entsprechend Ziffer 2.3.4 –
stellt.
4.9 Werden Zusatzleistungen durch andere Anbieter
erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und dem anderen Anbieter. Die
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Leis­
tung der mobilcom-debitel beschränkt sich dann
auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu dem
anderen Anbieter.
4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der
Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als
90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die
Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der
Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine
Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf
Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden.
4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die
Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der
Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummernsbereiche
im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig
gesperrt wird.
5.Zahlungsbedingungen
5.1 Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus den gültigen
Preislisten.
5.2 Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich.
Bei Rechnungsbeträgen unterhalb von 10,– € kann
­mobilcom-debitel die Rechnungen in größeren Abständen von bis zu 3 Monaten stellen.
5.3 Die Grundgebühren werden monatlich im Voraus
abgerechnet. Bei der Abrechnung berücksichtigt werden
außerdem nur Leistungen, für die Abrechnungsdaten
vorliegen. Nachträglich gelieferte Daten, wie z. B. bei
Roaming, werden auf der nächsten Rechnung berücksichtigt.
5.4 Nimmt der Kunde Leistungen Dritter in Anspruch,
kann die Abrechnung durch mobilcom-debitel übernommen werden.
5.5 Bei Beauftragung von Online-Rechnungen ist der
Kunde verpflichtet, seinen angegebenen E-Mail-Account
regelmäßig einzusehen und die Rechnungen abzurufen.
5.6 Vertragsbestandteil des Mobilfunkvertrages ist
die Erteilung eines SEPA-Mandates. Das SEPA-Mandat
bezieht sich auf die fälligen Entgelte der mobilcomdebitel sowie Dritter. Betrag und Belastungstermin
werden dem Kunden mit einem Vorlauf von mindestens
5 Werktagen vor Abbuchung mitgeteilt. Sollten Kunde
und Kontoinhaber nicht identisch sein, ist der Kunde verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist
ein gesondertes monatliches Entgelt gemäß Preisliste zu
zahlen.
5.7 Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb
von 8 Wochen nach deren Zugang schriftlich geltend zu
machen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.
5.8 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden
wegen zuviel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc.
werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
5.9 Fehlende oder unzutreffende Angaben im Verwendungszweck einer Überweisung hindern die Verbuchung. Der Kunde veranlasst so aufwendige Recherchearbeiten. Für diese Dienstleistung wird mobilcomdebitel ein Bearbeitungsentgelt gemäß Preisliste in
Rechnung stellen. Erst mit der Verbuchung tritt die
schuldbefreiende Wirkung der Zahlung ein.
6. Wesentliche Vertragspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das
für die Inanspruchnahme der Leistungen verwendete
Endgerät und die SIM-Karte ordnungsgemäß und nicht
missbräuchlich benutzt werden. Insbesondere
6.1.1 dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstige Leistungen
übersandt werden, wie z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso
wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme,
6.1.2 darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch
Telekommunikationsmittel erfolgen (§ 238 StGB),
AGB_mobilcom_04710IB_06.14
1.Allgemeines
mobilcom-debitel stellt ihren Kunden Mobilfunkdienstleistungen aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den jeweils bei Vertragsschluss oder nach wirksamer nachträglicher Änderung gültigen Leistungsbeschreibungen und Preis­listen
zur Verfügung. Nähere Informationen: www.md.de.
6.1.3 dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet
eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem
Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB
der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder
Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind,
geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu
gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder
das Ansehen der mobilcom-debitel schädigen können.
Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages
und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten,
6.1.4ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden
von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für die
­mobilcom-debitel, andere Anbieter oder sonstige Dritte
entstehen,
6.1.5 dürfen keine Verbindungen hergestellt werden,
die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter
an den Kunden zur Folge haben,
6.1.6 ist jegliche Weiterleitung von Verbindungen über
die SIM-Karte unzulässig, sofern dies in der Leistungsbeschreibung Mobilfunk nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
Insbesondere ist der Einsatz der SIM-Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die Verbindungen
eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten weiterleiten, unzulässig,
6.1.7 sind die nationalen und internationalen Urheberund Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte
sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Inanspruchnahme der Leistung „Rufumleitung“ sicherzustellen, dass
der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe
weitergeleitet werden, damit einverstanden ist. Weitere
Besonderheiten zur Nutzung der Funktion „Rufumleitung“ entnehmen Sie den Preis- und Leistungsverzeichnissen des jeweils gewählten Netzes.
6.3 Eine Weitergabe der SIM-Karte darf nicht gewerblich erfolgen.
6.4 Die PIN-Nummer darf nicht, zusammen mit der
SIM-Karte aufbewahrt oder an Dritte weitergegeben
werden.
6.5 Soweit der Kunde die ihm ausgehändigte SIMKarte Dritten zur Benutzung überlässt, hat er diese auf
die vorgenannten Verpflichtungen hinzuweisen.
6.6 Änderungen der notwendigen persönlichen Daten
sowie im Falle des Lastschriftverfahrens der Bankverbindung und bei Firmenänderungen der Firmenrechtsform,
des Geschäftssitzes und der Rechnungsanschrift sind
unverzüglich anzuzeigen.
6.7 Bei Beauftragung von Online-Rechnungen, ist der
Kunde verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und stets dafür zu sorgen, dass sein E-Mail-Postfach
ausreichende Speicherkapazität für den Empfang der
Rechnungsbenachrichtigung aufweist. Sollte sich die
angegebene E-Mail-Adresse ändern oder ungültig werden, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben.
7.
SIM-Karte (Verlust und Sperre)
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, mobilcom-debitel
den Verlust oder ein Abhandenkommen der SIM-Karte
unverzüglich telefonisch anzuzeigen und diese telefonische Mitteilung schriftlich zu bestätigen. mobilcomdebitel wird den vom Kunden benannten Anschluss
sperren.
7.2 Im Falle des Verlustes infolge einer Straftat (insbes. durch Diebstahl, Unterschlagung oder Nötigung) ist
der Kunde zudem verpflichtet, den Sachverhalt unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
7.3 Der Kunde haftet bis zur Verlustmeldung bei der
mobilcom-debitel für die bis dahin angefallenen Gebüh-
ren, es sei denn, er hat den Verlust nicht zu vertreten.
Unterlässt der Kunde die unverzügliche Meldung, haftet
er für Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden
worden wären.
7.4 Für die Entsperrung eines Anschlusses – soweit
die Sperre aus vom Kunden zu vertretenden Gründen
erfolgt ist – hat der Kunde die Kosten, die sich aus der
jeweils gültigen Tarif- und Preisliste ergeben, zu tragen;
der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte
zu zahlen.
7.5 Die Geltung des Vertrages bleibt durch eine solche
Sperrung unberührt.
8.Besondere Bedingungen für Kunden bis 21 Jahre
8.1. Bei Kunden, die das 21. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, behält sich mobilcom-debitel das Recht
vor, die SIM-Karte für Verbindungen in ausländischen
Mobilfunknetzen (International Roaming), zu ausländischen Netzen und zu 0900er-Nummern zu sperren.
8.2. Der Wegfall der Beschränkungen setzt einen
schriftlichen Antrag des Kunden sowie eine positive
Prüfung von Seiten mobilcom-debitels voraus.
9. Rufnummernportabilität (MNP)
9.1 Zur Mitnahme seiner Mobilfunkrufnummer zu
anderen Anbietern von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten oder Betreibern öffentlicher
Telekommunikationsnetze muss der für die betroffene Mobilfunknummer registrierte Kunde spätestens
90 Tage nach Vertragsbeendigung den bei dem aufnehmenden Telekommunika­
tionsdienstanbieter wirksam
gestellten Portierungsauftrag beim abgebenden Anbieter eingereicht haben. Der bestehende Vertrag zwischen
dem Kunden und dem abgebenden Anbieter bleibt von
der Portierung unberührt.
9.2 Der Kunde verzichtet nach Portierung seiner Rufnummer auf anteilig zuviel gezahlte Grundgebühren
sowie nicht verbrauchte Freiminutenkontingente und
Mindestumsätze.
9.3 Bei einer Rufnummernportierung zu anderen
Telekommunikationsanbietern erhebt mobilcom-debitel
eine Bearbeitungsgebühr, die sich aus der gültigen Tarifund Preisliste ergibt.
10.Haftung
10.1 mobilcom-debitel haftet für Vermögensschäden,
die von mobilcom-debitel auf Grund einer fahrlässigen
Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht
werden, nach den Regelungen des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG).
10.2 Im Übrigen haftet mobilcom-debitel bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit der mobilcom-debitel oder etwaige
Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet mobilcom-debitel
nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt
wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertraut. Im letztgenannten Fall haftet mobilcom-debitel jedoch nicht für den nicht vorhersehbaren, nicht
vertrags­
t ypischen Schaden. Bei Schäden an Leben,
Körper und Gesundheit haftet mobilcom-debitel dem
Kunden gegenüber unbegrenzt. Die Haftung nach den
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
11.Datenschutz
11.1 Personenbezogene Daten, die erforderlich sind,
um ein Vertragsverhältnis mit dem Kunden einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen
oder zu ändern (Bestandsdaten), sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung von
Telekommunikations- oder Telemediendiensten (Verkehrs- oder Nutzungsdaten) erhebt, verarbeitet oder
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nutzt mobilcom-debitel nur, wenn und soweit der Kunde
eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es erlaubt.
11.2 Die Speicherung der vorstehenden Verkehrsdaten
erfolgt bis zu 6 Monate nach Rechnungsversand, es sei
denn es werden Einwendungen gegen die Rechnung
erhoben. Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert, keine Beanstandungen erhoben
wurden oder gespeicherte Daten nach Verstreichen
der unter Ziffer 5.7 geregelten Frist oder aufgrund
rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft
mobilcom-debitel weder eine Nachweispflicht für die
erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht gemäß § 45 i Abs. 1 TKG.
11.3 Bei Erteilung eines Einzelverbindungsnachweises
hat der Kunde alle jetzigen und zukünftigen Nutzer des
Mobilfunkanschlusses zu informieren, dass ihm die Verbindungsdaten bekannt gegeben werden.
11.4 Im Übrigen gelten die Regelungen entsprechend
dem Merkblatt zum Datenschutz.
12.Schlussbestimmungen
12.1 mobilcom-debitel behält sich das Recht vor, diese
AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preislisten
zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von
unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich
geworden ist, dass Dritte, von denen mobilcom-debitel
notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf
den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann
zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des
Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über
Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen
und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter
Abwägung der beiderseitigen Interessen der Parteien
für den Kunden zumutbar ist.
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die
nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens
6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht
innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
Vertragsbestandteil. mobilcom-debitel verpflichtet sich,
den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Folgen
eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
durch mobilcom-debitel auf einen Dritten übertragen.
12.5 mobilcom-debitel kann diesen Vertrag insgesamt
oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
auf ein mit mobilcom-debitel i. S. v. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen übertragen.
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist
Rendsburg.
12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der
Gerichtsstand Rendsburg.
12.8 Dem Kunden bleibt es vorbehalten, durch einen
Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) ein
Schlichtungsverfahren nach § 47a TKG einzuleiten, wenn
Uneinigkeit darüber besteht, ob mobilcom-debitel eine
in den §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG vorgesehene
Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat. Weitere Informationen siehe: www.bundesnetzagentur.de
12.9 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Stand: 13. 06. 2014
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Mobilgeräte
mobilcom-debitel GmbH · Hollerstraße 126 · 24782 Büdelsdorf
Amtsgericht Kiel · HRB 14826 KI
(nachfolgend „mobilcom-debitel“ genannt)
2. Preise, Vertragsabschluss
2.1 Ein Kaufvertrag kommt durch eine Bestellung
(Antrag) des Käufers und die Annahme durch mobilcomdebitel zustande. mobilcom-debitel nimmt den Antrag
durch Zusendung einer schriftlichen Erklärung (Auftragsbestätigung) oder durch die Lieferung bzw. die Übergabe
der Ware an.
2.2 Die Angebote von mobilcom-debitel (z. B. in Pros­
pekten, Rundschreiben, Preislisten und sonstigen Veröffentlichungen) sind freibleibend. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen
sind für mobilcom-debitel nur dann verbindlich, wenn sie
von mobilcom-debitel schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind. Individuell vereinbarte Preise gelten
nur für den jeweils abgeschlossenen Kaufvertrag. Die
Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben,
und verstehen sich ohne Umsatzsteuer sowie ausschließlich der Kosten für Verpackung, Versand und Zoll; diese
werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.3 Der Kunde ist an seinen Antrag für eine Frist von
4 Wochen nach dessen Absendung gebunden. Vor der
Annahme des Antrags des Käufers behält sich mobilcomdebitel vor,
2.3.1nach Maßgabe des anliegenden Merkblattes zum
Datenschutz Auskünfte im Rahmen einer Bonitätsprüfung einzuholen;
2.3.2die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der
Antragsteller mit den Verpflichtungen aus anderen
bestehenden oder früheren Kundenverhältnissen oder
aus einem Kundenverhältnis mit einem mit mobilcomdebitel i. S. v. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen
im Rückstand ist;
2.3.3die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der
Antragsteller unrichtige Angaben macht, die für die
Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind;
2.3.4 die vertraglichen Leistungen von einer durch den
Käufer zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
5.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und
beginnt mit dem Erhalt der Ware. Ist der Käufer ein
Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Erhalt der Ware.
5.3 Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich –
vorbehaltlich der Regelung aus Ziffer 8 – ausgeschlossen.
Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt
unberührt.
5.4 Der Käufer hat die reklamierte Ware ordnungsgemäß und vollständig inklusive aller gelieferten Teile und
Zubehörteile, wenn möglich originalverpackt, an folgende Adresse zurückzuschicken:
mobilcom debitel Logistik
Fehmarnstraße 2
24782 Büdelsdorf
Um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, ist
der Rücksendung der Ware eine Kopie der Rechnung/des
Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung
beizufügen. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Käufer verursachte Schäden kann eine
Haftung nicht übernommen werden.
5.5 Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleis­
tungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung
der dadurch entstandenen Aufwendungen. mobilcomdebitel behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen seiner Lieferanten in diesen Fällen vor.
6.Widerruf
Haben Sie eine Ware in Verbindung mit einer Mobilfunkleistung, wie etwa dem Abschluss oder der Verlängerung
eines Mobilfunkvertrages erworben, so können Dienstleistung und Kaufvertrag nur gemeinsam widerrufen
werden. Der Widerruf der Dienstleistung impliziert mithin den Widerruf des Kaufvertrages und umgekehrt. Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen
Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.
Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, muss er mobilcom-debitel insoweit
ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Käufer
etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Pflicht zum
Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Inge3. Lieferung, Gefahrübergang
3.1 Die Lieferung erfolgt an die in der Bestellung ange- brauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
gebene Adresse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum
in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert
vereinbart ist.
3.2 Das Transportunternehmen wird von mobilcom-­ beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf die
debitel bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas ande- Gefahr mobilcom-debitels zurückzusenden. Der Käufer
res vereinbart wird. Eine Transportversicherung wird hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der
mobilcom-­debitel nur auf besondere schriftliche Anwei- Waren zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendensung und auf Rechnung des Käufers abschließen.
3.3 mobilcom-debitel ist berechtigt, Teillieferungen zu den Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt.
Andernfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenerbringen, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
3.4 Ist die Nichteinhaltung bzw. die Verzögerung einer frei. mobilcom-debitel kann die Rückzahlung verweigern,
vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeits- bis die Waren zurückerhalten sind oder der Käufer den
kampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sons- Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat.
tige von mobilcom-debitel nicht zu vertretende Umstän- Dies gilt nicht, wenn mobilcom-debitel angeboten hat,
de zurückzuführen, wird die Lieferfrist um die Dauer die Waren abzuholen.
dieser Ereignisse verlängert.
3.5 Soweit der Käufer Unternehmer ist, erfolgen alle 7. Zahlung, Zahlungsverzug
Lieferungen an den Kunden auf Rechnung und Gefahr 7.1 Der Käufer ist grundsätzlich sofort bei Übergabe
des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, oder Lieferung der Ware zur Zahlung der Rechnungssobald die Ware an die den Transport ausführende Per- beträge gemäß den jeweils bei Vertragsschluss gültigen
son übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Preislisten verpflichtet. Abweichende Tilgungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
Lager verlassen hat.
7.2 Kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht ganz
oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller
4.Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum von mobilcom-debitel bis zur anderen Rechte von mobilcom-debitel – ab diesem Zeitvollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer. punkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 ProzentpunkWährend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist ten (wenn der Käufer Unternehmer ist, in Höhe von jährlich
dem Käufer eine Verpfändung, Sicherungsübereignung 8 Prozentpunkten) über dem Basiszinssatz der Europäioder sonstige unberechtigte Verfügung zu Lasten des schen Zentralbank zu zahlen.
7.3 Haben die Vertragsparteien eine Ratenzahlung verEigentums von mobilcom-debitel untersagt.
einbart, richtet sich die mögliche Anzahlung, die Anzahl
und Höhe der jeweiligen Raten sowie auch deren Fäl5.Gewährleistungsrechte
5.1 Die Gewährleistungsrechte bestimmen sich, soweit ligkeit nach dem vereinbarten Ratenzahlungsplan, der
nichts anderes vereinbart wird, nach den gesetzlichen dem Käufer bei Vertragsschluss, spätestens mit dem
Begrüßungsschreiben ausgehändigt wird. Kommt der
Bestimmungen.
-1-
Käufer mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinander
folgenden Raten in Verzug und ist er von mobilcomdebitel fruchtlos zur Zahlung des rückständigen Betrages
innerhalb einer 14-tägigen Frist aufgefordert worden, so
ist mobilcom-debitel berechtigt, das Vertragsverhältnis
sofort zu kündigen und die noch offen stehende Restschuld zu verlangen. mobilcom-debitel wird den Käufer
auf diese Folge in der letzten Zahlungsaufforderung
hinweisen.
7.4 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart,
werden die Kaufverträge unter der Bedingung geschlossen, dass der Kunde mobilcom-debitel ein entsprechendes SEPA-Mandat erteilt. Betrag und Belastungstermin
werden dem Kunden mit einem Vorlauf von mindestens
5 Werktagen vor Abbuchung mitgeteilt. Sollten Kunde
und Kontoinhaber nicht identisch sein, ist der Kunde
verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber
weiterzuleiten.
8.Haftung
mobilcom-debitel haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit der
mobilcom-debitel beruhen, haftet mobilcom-debitel nur,
wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung
die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im
letztgenannten Fall haftet mobilcom-debitel jedoch nicht
auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet mobilcom-­debitel gegenüber dem Käufer unbegrenzt.
mobilcom-debitel haftet nicht für Leistungen Dritter, die
der Kunde in Anspruch nimmt. Die Haftung für übrige
Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt
bleibt.
9. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte
9.1. Der Käufer ist nicht befugt, Software zu verändern,
zu kopieren, zur Verwendung auf nicht kompatibler
Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.
9.2.Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung dieser
Lizenzbestimmungen und wird Dritte entsprechend verpflichten. Er wird mobilcom-debitel jede Vertragsverletzung durch einen Dritten unverzüglich schriftlich
melden.
10.Schlussbestimmungen
10.1Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der
Gerichtsstand Rendsburg.
10.2Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.3Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.
Stand: 13. 06. 2014
Verkaufs- und Lieferbedingungen_mobilcom_04910IB_06.14
1.Allgemeines
mobilcom-debitel beliefert den Käufer mit Waren (z. B.
Mobilfunktelefonen und Zubehör) aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend
„AGB“ genannt), die Bestandteil eines jeden Vertrages
zwischen mobilcom-debitel und dem Käufer werden.
Abweichende AGB des Käufers gelten nicht.