AGB´s von Mobilcom
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AGB´s von Mobilcom
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mobilfunkdienstleistungen (Credit-/Laufzeitverträge) der mobilcom-debitel GmbH Hollerstraße 126 · 24782 Büdelsdorf · Amtsgericht Kiel · HRB 14826 KI (nachfolgend „mobilcom-debitel“ genannt) 2.Vertragsschluss 2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn der ausgefüllte Kundenantrag mobilcom-debitel zugeht und dieser von mobilcom-debitel schriftlich bestätigt wird, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung (Freischaltung der SIM-Karte) durch mobilcom-debitel. 2.2 Der Kunde ist an seinen Kundenantrag für eine Frist von 4 Wochen nach dessen Absendung gebunden. 2.3 mobilcom-debitel behält sich vor, 2.3.1 vor der Annahme des Kundenantrages nach Maßgabe des anliegenden Datenschutzmerkblattes Auskünfte im Rahmen einer Bonitätsprüfung einzuholen; 2.3.2die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der Antragsteller mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Kundenverhältnissen oder aus einem Kundenverhältnis mit einem mit mobilcomdebitel i. S. v. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen im Rückstand ist; 2.3.3die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der Antragsteller unrichtige Angaben macht, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind; 2.3.4vor Freischaltung eines Anschlusses die vertraglichen Leistungen von einer durch den Kunden zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Verfügt der Kunde nicht über die zur Bonitätsprüfung erforderlichen Unterlagen (persönliche ECoder Kreditkarte) kann mobilcom-debitel Sicherheit in Form einer unbefristeten Bankbürgschaft oder eine Bareinzahlung fordern. Die Sicherheitsleistung ist im Falle des Verzuges bei Unterdeckung auf Anforderung von mobilcom-debitel zu erhöhen. 3.Vertragsdauer 3.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gilt Folgendes: 3.1.1 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vereinbart wurde, verlängern sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. 3.1.2 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten vereinbart wurde, verlängern sich um jeweils weitere 3 Monate, wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. 3.1.3 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Monat vereinbart wurde, verlängern sich um jeweils 1 weiteren Monat, wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. 3.2 Die Kündigung hat schriftlich (auch per Fax, jedoch nicht per E-Mail) zu erfolgen. Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei mobilcomdebitel. 3.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die ihm nach diesen AGB obliegenden Pflichten erheblich verletzt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt auch dann vor, wenn gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird oder er die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt hat oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann, es sei denn, er leistet innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung eine angemessene Sicherheitsleistung. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 3.4 Mit der außerordentlichen Kündigung werden sämtliche Forderungen und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Der Kunde hat alle bei der Abwicklung des Vertragsverhältnisses entstehenden Kosten zu tragen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. 4.Leistungsumfang 4.1 mobilcom-debitel stellt dem Kunden im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur Verfügung. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom-debitel dem Kunden eine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Für die Überlassung eines Mobiltelefons gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (Mobilfunkgeräte) der mobilcom-debitel. 4.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebs störungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.5 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.6 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat und der Kunde dafür freigeschaltet wurde (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen International Roaming-Preisliste; nähere Informationen: www.mobilcomdebitel.de. 4.7 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.8 mobilcom-debitel behält sich vor, einen Kunden erst nach einer separaten Bonitätsprüfung zur Nutzung der Mobilfunkdienste im Ausland freizuschalten. Will der Kunde das Vertragsverhältnis trotz nicht ausreichender Bonität fortführen und für den Roaming- und Auslandszugang freigeschaltet werden, so kann er dies erreichen, indem er eine Sicherheit – entsprechend Ziffer 2.3.4 – stellt. 4.9 Werden Zusatzleistungen durch andere Anbieter erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem anderen Anbieter. Die -1- Leis tung der mobilcom-debitel beschränkt sich dann auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu dem anderen Anbieter. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummernsbereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird. 5.Zahlungsbedingungen 5.1 Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus den gültigen Preislisten. 5.2 Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich. Bei Rechnungsbeträgen unterhalb von 10,– € kann mobilcom-debitel die Rechnungen in größeren Abständen von bis zu 3 Monaten stellen. 5.3 Die Grundgebühren werden monatlich im Voraus abgerechnet. Bei der Abrechnung berücksichtigt werden außerdem nur Leistungen, für die Abrechnungsdaten vorliegen. Nachträglich gelieferte Daten, wie z. B. bei Roaming, werden auf der nächsten Rechnung berücksichtigt. 5.4 Nimmt der Kunde Leistungen Dritter in Anspruch, kann die Abrechnung durch mobilcom-debitel übernommen werden. 5.5 Bei Beauftragung von Online-Rechnungen ist der Kunde verpflichtet, seinen angegebenen E-Mail-Account regelmäßig einzusehen und die Rechnungen abzurufen. 5.6 Vertragsbestandteil des Mobilfunkvertrages ist die Erteilung eines SEPA-Mandates. Das SEPA-Mandat bezieht sich auf die fälligen Entgelte der mobilcomdebitel sowie Dritter. Betrag und Belastungstermin werden dem Kunden mit einem Vorlauf von mindestens 5 Werktagen vor Abbuchung mitgeteilt. Sollten Kunde und Kontoinhaber nicht identisch sein, ist der Kunde verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist ein gesondertes monatliches Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. 5.7 Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von 8 Wochen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt. 5.8 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zuviel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. 5.9 Fehlende oder unzutreffende Angaben im Verwendungszweck einer Überweisung hindern die Verbuchung. Der Kunde veranlasst so aufwendige Recherchearbeiten. Für diese Dienstleistung wird mobilcomdebitel ein Bearbeitungsentgelt gemäß Preisliste in Rechnung stellen. Erst mit der Verbuchung tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung ein. 6. Wesentliche Vertragspflichten des Kunden 6.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das für die Inanspruchnahme der Leistungen verwendete Endgerät und die SIM-Karte ordnungsgemäß und nicht missbräuchlich benutzt werden. Insbesondere 6.1.1 dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstige Leistungen übersandt werden, wie z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme, 6.1.2 darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel erfolgen (§ 238 StGB), AGB_mobilcom_04710IB_06.14 1.Allgemeines mobilcom-debitel stellt ihren Kunden Mobilfunkdienstleistungen aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den jeweils bei Vertragsschluss oder nach wirksamer nachträglicher Änderung gültigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten zur Verfügung. Nähere Informationen: www.md.de. 6.1.3 dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der mobilcom-debitel schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten, 6.1.4ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für die mobilcom-debitel, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen, 6.1.5 dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben, 6.1.6 ist jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die SIM-Karte unzulässig, sofern dies in der Leistungsbeschreibung Mobilfunk nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Insbesondere ist der Einsatz der SIM-Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten weiterleiten, unzulässig, 6.1.7 sind die nationalen und internationalen Urheberund Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. 6.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Inanspruchnahme der Leistung „Rufumleitung“ sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden, damit einverstanden ist. Weitere Besonderheiten zur Nutzung der Funktion „Rufumleitung“ entnehmen Sie den Preis- und Leistungsverzeichnissen des jeweils gewählten Netzes. 6.3 Eine Weitergabe der SIM-Karte darf nicht gewerblich erfolgen. 6.4 Die PIN-Nummer darf nicht, zusammen mit der SIM-Karte aufbewahrt oder an Dritte weitergegeben werden. 6.5 Soweit der Kunde die ihm ausgehändigte SIMKarte Dritten zur Benutzung überlässt, hat er diese auf die vorgenannten Verpflichtungen hinzuweisen. 6.6 Änderungen der notwendigen persönlichen Daten sowie im Falle des Lastschriftverfahrens der Bankverbindung und bei Firmenänderungen der Firmenrechtsform, des Geschäftssitzes und der Rechnungsanschrift sind unverzüglich anzuzeigen. 6.7 Bei Beauftragung von Online-Rechnungen, ist der Kunde verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und stets dafür zu sorgen, dass sein E-Mail-Postfach ausreichende Speicherkapazität für den Empfang der Rechnungsbenachrichtigung aufweist. Sollte sich die angegebene E-Mail-Adresse ändern oder ungültig werden, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben. 7. SIM-Karte (Verlust und Sperre) 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, mobilcom-debitel den Verlust oder ein Abhandenkommen der SIM-Karte unverzüglich telefonisch anzuzeigen und diese telefonische Mitteilung schriftlich zu bestätigen. mobilcomdebitel wird den vom Kunden benannten Anschluss sperren. 7.2 Im Falle des Verlustes infolge einer Straftat (insbes. durch Diebstahl, Unterschlagung oder Nötigung) ist der Kunde zudem verpflichtet, den Sachverhalt unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. 7.3 Der Kunde haftet bis zur Verlustmeldung bei der mobilcom-debitel für die bis dahin angefallenen Gebüh- ren, es sei denn, er hat den Verlust nicht zu vertreten. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Meldung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wären. 7.4 Für die Entsperrung eines Anschlusses – soweit die Sperre aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erfolgt ist – hat der Kunde die Kosten, die sich aus der jeweils gültigen Tarif- und Preisliste ergeben, zu tragen; der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. 7.5 Die Geltung des Vertrages bleibt durch eine solche Sperrung unberührt. 8.Besondere Bedingungen für Kunden bis 21 Jahre 8.1. Bei Kunden, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, behält sich mobilcom-debitel das Recht vor, die SIM-Karte für Verbindungen in ausländischen Mobilfunknetzen (International Roaming), zu ausländischen Netzen und zu 0900er-Nummern zu sperren. 8.2. Der Wegfall der Beschränkungen setzt einen schriftlichen Antrag des Kunden sowie eine positive Prüfung von Seiten mobilcom-debitels voraus. 9. Rufnummernportabilität (MNP) 9.1 Zur Mitnahme seiner Mobilfunkrufnummer zu anderen Anbietern von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten oder Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze muss der für die betroffene Mobilfunknummer registrierte Kunde spätestens 90 Tage nach Vertragsbeendigung den bei dem aufnehmenden Telekommunika tionsdienstanbieter wirksam gestellten Portierungsauftrag beim abgebenden Anbieter eingereicht haben. Der bestehende Vertrag zwischen dem Kunden und dem abgebenden Anbieter bleibt von der Portierung unberührt. 9.2 Der Kunde verzichtet nach Portierung seiner Rufnummer auf anteilig zuviel gezahlte Grundgebühren sowie nicht verbrauchte Freiminutenkontingente und Mindestumsätze. 9.3 Bei einer Rufnummernportierung zu anderen Telekommunikationsanbietern erhebt mobilcom-debitel eine Bearbeitungsgebühr, die sich aus der gültigen Tarifund Preisliste ergibt. 10.Haftung 10.1 mobilcom-debitel haftet für Vermögensschäden, die von mobilcom-debitel auf Grund einer fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht werden, nach den Regelungen des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG). 10.2 Im Übrigen haftet mobilcom-debitel bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit der mobilcom-debitel oder etwaige Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet mobilcom-debitel nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet mobilcom-debitel jedoch nicht für den nicht vorhersehbaren, nicht vertrags t ypischen Schaden. Bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet mobilcom-debitel dem Kunden gegenüber unbegrenzt. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. 11.Datenschutz 11.1 Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis mit dem Kunden einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten), sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung von Telekommunikations- oder Telemediendiensten (Verkehrs- oder Nutzungsdaten) erhebt, verarbeitet oder -2- nutzt mobilcom-debitel nur, wenn und soweit der Kunde eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es erlaubt. 11.2 Die Speicherung der vorstehenden Verkehrsdaten erfolgt bis zu 6 Monate nach Rechnungsversand, es sei denn es werden Einwendungen gegen die Rechnung erhoben. Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert, keine Beanstandungen erhoben wurden oder gespeicherte Daten nach Verstreichen der unter Ziffer 5.7 geregelten Frist oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft mobilcom-debitel weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht gemäß § 45 i Abs. 1 TKG. 11.3 Bei Erteilung eines Einzelverbindungsnachweises hat der Kunde alle jetzigen und zukünftigen Nutzer des Mobilfunkanschlusses zu informieren, dass ihm die Verbindungsdaten bekannt gegeben werden. 11.4 Im Übrigen gelten die Regelungen entsprechend dem Merkblatt zum Datenschutz. 12.Schlussbestimmungen 12.1 mobilcom-debitel behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preislisten zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen mobilcom-debitel notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt. 12.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Parteien für den Kunden zumutbar ist. 12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. mobilcom-debitel verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. 12.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch mobilcom-debitel auf einen Dritten übertragen. 12.5 mobilcom-debitel kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit mobilcom-debitel i. S. v. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen übertragen. 12.6 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Rendsburg. 12.7 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg. 12.8 Dem Kunden bleibt es vorbehalten, durch einen Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) ein Schlichtungsverfahren nach § 47a TKG einzuleiten, wenn Uneinigkeit darüber besteht, ob mobilcom-debitel eine in den §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat. Weitere Informationen siehe: www.bundesnetzagentur.de 12.9 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Stand: 13. 06. 2014 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Mobilgeräte mobilcom-debitel GmbH · Hollerstraße 126 · 24782 Büdelsdorf Amtsgericht Kiel · HRB 14826 KI (nachfolgend „mobilcom-debitel“ genannt) 2. Preise, Vertragsabschluss 2.1 Ein Kaufvertrag kommt durch eine Bestellung (Antrag) des Käufers und die Annahme durch mobilcomdebitel zustande. mobilcom-debitel nimmt den Antrag durch Zusendung einer schriftlichen Erklärung (Auftragsbestätigung) oder durch die Lieferung bzw. die Übergabe der Ware an. 2.2 Die Angebote von mobilcom-debitel (z. B. in Pros pekten, Rundschreiben, Preislisten und sonstigen Veröffentlichungen) sind freibleibend. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für mobilcom-debitel nur dann verbindlich, wenn sie von mobilcom-debitel schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind. Individuell vereinbarte Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Kaufvertrag. Die Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer sowie ausschließlich der Kosten für Verpackung, Versand und Zoll; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. 2.3 Der Kunde ist an seinen Antrag für eine Frist von 4 Wochen nach dessen Absendung gebunden. Vor der Annahme des Antrags des Käufers behält sich mobilcomdebitel vor, 2.3.1nach Maßgabe des anliegenden Merkblattes zum Datenschutz Auskünfte im Rahmen einer Bonitätsprüfung einzuholen; 2.3.2die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der Antragsteller mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Kundenverhältnissen oder aus einem Kundenverhältnis mit einem mit mobilcomdebitel i. S. v. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen im Rückstand ist; 2.3.3die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der Antragsteller unrichtige Angaben macht, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind; 2.3.4 die vertraglichen Leistungen von einer durch den Käufer zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen. 5.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Erhalt der Ware. Ist der Käufer ein Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Erhalt der Ware. 5.3 Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich – vorbehaltlich der Regelung aus Ziffer 8 – ausgeschlossen. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 5.4 Der Käufer hat die reklamierte Ware ordnungsgemäß und vollständig inklusive aller gelieferten Teile und Zubehörteile, wenn möglich originalverpackt, an folgende Adresse zurückzuschicken: mobilcom debitel Logistik Fehmarnstraße 2 24782 Büdelsdorf Um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, ist der Rücksendung der Ware eine Kopie der Rechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Käufer verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden. 5.5 Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleis tungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der dadurch entstandenen Aufwendungen. mobilcomdebitel behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen seiner Lieferanten in diesen Fällen vor. 6.Widerruf Haben Sie eine Ware in Verbindung mit einer Mobilfunkleistung, wie etwa dem Abschluss oder der Verlängerung eines Mobilfunkvertrages erworben, so können Dienstleistung und Kaufvertrag nur gemeinsam widerrufen werden. Der Widerruf der Dienstleistung impliziert mithin den Widerruf des Kaufvertrages und umgekehrt. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er mobilcom-debitel insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Inge3. Lieferung, Gefahrübergang 3.1 Die Lieferung erfolgt an die in der Bestellung ange- brauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung gebene Adresse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert vereinbart ist. 3.2 Das Transportunternehmen wird von mobilcom- beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf die debitel bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas ande- Gefahr mobilcom-debitels zurückzusenden. Der Käufer res vereinbart wird. Eine Transportversicherung wird hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der mobilcom-debitel nur auf besondere schriftliche Anwei- Waren zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendensung und auf Rechnung des Käufers abschließen. 3.3 mobilcom-debitel ist berechtigt, Teillieferungen zu den Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenerbringen, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. 3.4 Ist die Nichteinhaltung bzw. die Verzögerung einer frei. mobilcom-debitel kann die Rückzahlung verweigern, vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeits- bis die Waren zurückerhalten sind oder der Käufer den kampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sons- Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. tige von mobilcom-debitel nicht zu vertretende Umstän- Dies gilt nicht, wenn mobilcom-debitel angeboten hat, de zurückzuführen, wird die Lieferfrist um die Dauer die Waren abzuholen. dieser Ereignisse verlängert. 3.5 Soweit der Käufer Unternehmer ist, erfolgen alle 7. Zahlung, Zahlungsverzug Lieferungen an den Kunden auf Rechnung und Gefahr 7.1 Der Käufer ist grundsätzlich sofort bei Übergabe des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, oder Lieferung der Ware zur Zahlung der Rechnungssobald die Ware an die den Transport ausführende Per- beträge gemäß den jeweils bei Vertragsschluss gültigen son übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Preislisten verpflichtet. Abweichende Tilgungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. Lager verlassen hat. 7.2 Kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller 4.Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt Eigentum von mobilcom-debitel bis zur anderen Rechte von mobilcom-debitel – ab diesem Zeitvollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer. punkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 ProzentpunkWährend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist ten (wenn der Käufer Unternehmer ist, in Höhe von jährlich dem Käufer eine Verpfändung, Sicherungsübereignung 8 Prozentpunkten) über dem Basiszinssatz der Europäioder sonstige unberechtigte Verfügung zu Lasten des schen Zentralbank zu zahlen. 7.3 Haben die Vertragsparteien eine Ratenzahlung verEigentums von mobilcom-debitel untersagt. einbart, richtet sich die mögliche Anzahlung, die Anzahl und Höhe der jeweiligen Raten sowie auch deren Fäl5.Gewährleistungsrechte 5.1 Die Gewährleistungsrechte bestimmen sich, soweit ligkeit nach dem vereinbarten Ratenzahlungsplan, der nichts anderes vereinbart wird, nach den gesetzlichen dem Käufer bei Vertragsschluss, spätestens mit dem Begrüßungsschreiben ausgehändigt wird. Kommt der Bestimmungen. -1- Käufer mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug und ist er von mobilcomdebitel fruchtlos zur Zahlung des rückständigen Betrages innerhalb einer 14-tägigen Frist aufgefordert worden, so ist mobilcom-debitel berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort zu kündigen und die noch offen stehende Restschuld zu verlangen. mobilcom-debitel wird den Käufer auf diese Folge in der letzten Zahlungsaufforderung hinweisen. 7.4 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden die Kaufverträge unter der Bedingung geschlossen, dass der Kunde mobilcom-debitel ein entsprechendes SEPA-Mandat erteilt. Betrag und Belastungstermin werden dem Kunden mit einem Vorlauf von mindestens 5 Werktagen vor Abbuchung mitgeteilt. Sollten Kunde und Kontoinhaber nicht identisch sein, ist der Kunde verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten. 8.Haftung mobilcom-debitel haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit der mobilcom-debitel beruhen, haftet mobilcom-debitel nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet mobilcom-debitel jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet mobilcom-debitel gegenüber dem Käufer unbegrenzt. mobilcom-debitel haftet nicht für Leistungen Dritter, die der Kunde in Anspruch nimmt. Die Haftung für übrige Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt. 9. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte 9.1. Der Käufer ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. 9.2.Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird Dritte entsprechend verpflichten. Er wird mobilcom-debitel jede Vertragsverletzung durch einen Dritten unverzüglich schriftlich melden. 10.Schlussbestimmungen 10.1Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Gerichtsstand Rendsburg. 10.2Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 10.3Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Stand: 13. 06. 2014 Verkaufs- und Lieferbedingungen_mobilcom_04910IB_06.14 1.Allgemeines mobilcom-debitel beliefert den Käufer mit Waren (z. B. Mobilfunktelefonen und Zubehör) aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt), die Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen mobilcom-debitel und dem Käufer werden. Abweichende AGB des Käufers gelten nicht.