Preisliste Schotter - Schotter

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Preisliste Schotter - Schotter
Schotter- und Steinwerk Weissenburg GmbH & Co. KG
Preisliste
gültig 01.03.2013 - 28.02.2014
Inhaltsverzeichnis
Seite
JURA-Mauersteine klein
3
Römermauerwerk
3
JURA-Mauersteine mittel
4
JURA-Mauersteine mittel - GRAU
4
JURA-Mauersteine groß
5
JURA-Mauersteine rustica
5
JURA-Sitzsteine
6
JURA-Sitzsteine
7
JURA-Trittstufen
8
JURA-Pflastersteine
9
JURA-Mauersteine grob nach Anfall
10
JURA-Böschungspflaster
10
JURA-Mauerplatten
10
JURA-Wegeplatten
11
JURA-Wegführungssteine
11
JURA-Mauerabdeckung
11
Romana Massivmauerwerk
12
Romana Pflaster
12
Romana Gestaltungssteine
13
Romana Verblendmauer
13
Romana Verblender
13
Romana Sitzsteine
14
Romana Gartenperle
14
Stellwand „TOSCANA“
15
Rustica Fossil
15
JURA-Gestaltungssteine
16
JURA-Findlinge
16
Romana-Findlinge
16
Dolomit-Böschungssteine
16
Romana „Zuckerhut“
17
Säulen (spaltrauhe Oberfläche)
17
Firmierung und Hausnummer in Stein
17
Blumentrog grob bearbeitet
18
Brunnentrog grob bearbeitet
18
Tisch mit Sitzgruppe
18
Edelsplitte, Fein- und Grobschotter, Sand und Sand/Splittgemische
19
Rasenschotter aus Schotter-/Humusgemisch
für natürliche Flächenbefestigung und leichte Begrünung
19
Zuschläge
19
JURA­Mauersteine klein
für Trocken­ und Schichtmauerwerk
Höhe
Länge
Tiefe
ca. 8-10 cm
ca. 12 cm
ca. 16 cm
ca. 20 cm
ca. 25 cm
ca. 20-60 cm
ca. 20-60 cm
ca. 20-60 cm
ca. 20-60 cm
ca. 20-60 cm
ca. 20-25 cm
ca. 20-25 cm
ca. 20-25 cm
ca. 20-25 cm
ca. 25-30 cm
Höhendifferenz +/- ca. 2 cm
(1 to = ca. 2,0 m2 bei ca. 10 cm u. 12 cm Höhe)
(1 to = ca. 2,0 m2 bei ca. 16 cm Höhe)
(1 to = ca. 1,7 m2 bei ca. 20 cm Höhe)
(1 to = ca. 1,5 m2 bei ca. 25 cm Höhe)
Vorderseite und Stoßfugen gespalten
Stoßfugen und Rückseite teils mit Bohrspur
Preis pro Tonne
10-er
12-er
25-er
lose ab Steinbruch verladen
Nr. 62090
Nr. 62100
Nr. 62130
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.)
(Palettenabnahme)
Nr. 62091
Nr. 62101
Nr. 62131
16-er
20-er
lose ab Steinbruch verladen
Nr. 62110
Nr. 62120
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.)
(Palettenabnahme)
Nr. 62111
Nr. 62121
Vorder­, Rückseite und Stoßfugen gespalten
für doppelschaliges Mauerwerk
Stoßfugen teils mit Bohrspur
ca. 25 cm ief
Preis pro Tonne
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.)
(Palettenabnahme)
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.)
(Palettenabnahme)
10-er
12-er
25-er
Nr. 62093
Nr. 62103
Nr. 62133
16-er
20-er
Nr. 62113
Nr. 62123
Römermauerwerk
gemischte Höhen 8 cm ­ 20 cm bzw. 20 cm ­ 25 cm
Tiefe ca. 20 ­ 25 cm, Länge ca. 20 ­ 60 cm
Preis
pro Tonne
8 cm - 20 cm 20 cm - 25 cm
lose ab Steinbruch verladen
Nr. 62140
Nr. 62150
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.)
(Palettenabnahme)
Nr. 62141
Nr. 62151
3
JURA­Mauersteine mitel
für Trocken­ und Schichtmauerwerk,
Böschungssicherung oder Uferbefesigung
Höhe
Länge
Tiefe
ca. 30 cm
ca. 30- 60 cm
ca. 60-100 cm
ca. 100-140 cm
ca. 40-100 cm
ca. 100-140 cm
ca. 50-100 cm
ca. 100-140 cm
ca. 30-35 cm
ca. 30-35 cm
ca. 30-35 cm
ca. 40-45 cm
ca. 40-45 cm
ca. 50-55 cm
ca. 50-55 cm
ca. 40 cm
ca. 50 cm
(Rohdichte 2,6 to)
Höhendifferenz +/- ca. 5 cm
JURA­Mauersteine mitel
­ GRAU
für Trocken­ und Schichtmauerwerk,
Böschungssicherung oder Uferbefesigung
Höhe
Länge
Tiefe
ca. 40 cm
ca. 40-100 cm
ca. 100-140 cm
ca. 50-100 cm
ca. 100-140 cm
ca. 40-45 cm
ca. 40-45 cm
ca. 50-55 cm
ca. 50-55 cm
ca. 50 cm
(Rohdichte 2,6 to)
Höhendifferenz +/- ca. 5 cm
Vorderseite und Stoßfugen gespalten
Stoßfugen und Rückseite teils mit Bohrspur
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen
30-er
Nr. 62230
(Palettierung auf Anfrage möglich -
40-er
Nr. 62240
ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette)
50-er
Nr. 62250
Vorder­, Rückseite und Stoßfugen gespalten
für doppelschaliges Mauerwerk
Stoßfugen teils mit Bohrspur
Tiefe nach Angabe
Preis
pro Tonne
4
lose ab Steinbruch verladen
30-er
Nr. 62231
(Palettierung auf Anfrage möglich -
40-er
Nr. 62241
ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette)
50-er
Nr. 62251
JURA­Mauersteine groß
Höhe
ca. 60 cm
ca. 70 cm
ca. 80 cm
ca. 90 cm
ca. 100 cm
Länge
Tiefe
ca.
70-140 cm
5 cm mehr
als Höhe
(Rohdichte 2,6 to)
Höhendifferenz +/- ca. 5 cm
Vorderseite und Stoßfugen gespalten
Stoßfugen und Rückseite teils mit Bohrspur
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen
Nr. 62300
(Palettierung auf Anfrage möglich - ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette)
Vorder­, Rückseite und Stoßfugen gespalten
für doppelschaliges Mauerwerk
Stoßfugen teils mit Bohrspur
Tiefe nach Angabe
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen
Nr. 62301
(Palettierung auf Anfrage möglich - ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette)
JURA­Mauersteine rusica
für Trocken und Schichtmauerwerk,
Böschungssicherung oder Uferbefesigung
Höhe
Länge
Tiefe
ca. 30 cm
ca. 30-60 cm
ca. 60-100 cm
ca. 100-140 cm
ca. 40-100 cm
ca. 100-140 cm
ca. 50-100 cm
ca. 100-140 cm
ca. 30-35 cm
ca. 30-35 cm
ca. 30-35 cm
ca. 40-45 cm
ca. 40-45 cm
ca. 50-55 cm
ca. 50-55 cm
ca. 40 cm
ca. 50 cm
(Rohdichte 2,6 to)
Höhendifferenz +/- ca. 5 cm
Vorderseite Natur, Stoßfugen gespalten
Stoßfugen und Rückseite teils mit Bohrspur
lose ab Steinbruch verladen
(Palettierung auf Anfrage möglich ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette)
Preis pro Tonne
30-er
40-er
50-er
60-er
Nr. 63235
Nr. 63245
Nr. 63255
Nr. 63265
Umrechnungstabelle
für Mauersteine Mitel
Umrechnungstabelle
für Mauersteine Groß
Höhe ca. 30 cm = ca. 0,8 t/m²
Höhe ca. 40 cm = ca. 1,0 t/m²
Höhe ca. 50 cm = ca. 1,3 t/m²
Höhe ca. 60 cm = ca. 1,5 t/m²
Höhe ca. 70 cm = ca. 1,7 t/m²
Höhe ca. 80 cm = ca. 1,9 t/m²
Gewichtsangaben sind unverbindlich!
5
JURA­Sitzsteine
Höhe
Länge
Tiefe
ca. 45-50 cm
ca. 50-120 cm
ca. 50 cm
(Rohdichte 2,6 to)
Sitzfläche Natur (ruhige Oberfläche)
Vorder­, Rückseite und Stoßfugen gespalten
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen, darf nicht gekippt werden
Sitzstein
Sitzstein mit gerundeter Vorderkante
Sitzstein mit gerundeten Kanten
Nr. 62400
Nr. 62401
Nr. 62402
Sitzstein mit Radius
Sitzstein mit Radius und gerundeter Vorderkante
Sitzstein mit Radius und gerundeten Kanten
Nr. 62403
Nr. 62405
Nr. 62407
Sitzstein Sondermaß
Sitzstein Sondermaß und gerundeter Vorderkante
Sitzstein Sondermaß und gerundeten Kanten
Nr. 62404
Nr. 62406
Nr. 62408
(Palettierung auf Anfrage möglich - ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette)
Zuschlag für Köpfe gesägt - nur bei geraden Sitzsteinen
(Toleranzen +/- 1 cm)
Längen-Zusammenstellungen werden nach Aufwand berechnet
(Preis auf Anfrage)
6
JURA­Sitzsteine
Höhe
Länge
Tiefe
ca. 45-50 cm
ca. 50-120 cm
ca. 50 cm
(Rohdichte 2,6 to)
Sitzfläche Hammerschlag (Oberfläche angeschliffen)
Vorder­, Rückseite und Stoßfugen gespalten
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen, darf nicht gekippt werden
Sitzstein
Sitzstein mit gerundeter Vorderkante
Sitzstein mit gerundeten Kanten
Nr. 62420
Nr. 62421
Nr. 62422
Sitzstein mit Radius
Sitzstein mit Radius und gerundeter Vorderkante
Sitzstein mit Radius und gerundeten Kanten
Nr. 62423
Nr. 62425
Nr. 62427
Sitzstein Sondermaß
Sitzstein Sondermaß und gerundeter Vorderkante
Sitzstein Sondermaß und gerundeten Kanten
Nr. 62424
Nr. 62426
Nr. 62428
(Palettierung auf Anfrage möglich - ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette)
Zuschlag für Köpfe gesägt - nur bei geraden Sitzsteinen (Toleranzen +/- 1 cm)
Längen-Zusammenstellungen werden nach Aufwand berechnet (Preis auf Anfrage)
Höhe
Länge
Tiefe
ca. 40 cm
ca. 50-120 cm
ca. 40 cm
(Rohdichte 2,6 to)
Sitzfläche Hammerschlag (Oberfläche angeschliffen)
Vorder­, Rückseite und Stoßfugen gespalten
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen, darf nicht gekippt werden
Sitzstein
Sitzstein mit gerundeter Vorderkante
Sitzstein mit gerundeten Kanten
Nr. 62430
Nr. 62431
Nr. 62432
Sitzstein mit Radius
Sitzstein mit Radius und gerundeter Vorderkante
Sitzstein mit Radius und gerundeten Kanten
Nr. 62433
Nr. 62435
Nr. 62437
Sitzstein Sondermaß
Sitzstein Sondermaß und gerundeter Vorderkante
Sitzstein Sondermaß und gerundeten Kanten
Nr. 62434
Nr. 62436
Nr. 62438
(Palettierung auf Anfrage möglich - ca. 1,5 Tonnen / Palette à € 23,00 pro Palette)
Zuschlag für Köpfe gesägt - nur bei geraden Sitzsteinen ( Toleranzen +/- 1 cm )
Längen-Zussammenstellungen werden nach Anfwand berechnet ( Preis auf Anfrage )
7
JURA­Tritstufen
maschinengespalten,
Trifläche und Seiten gesägt
Längen in 60 cm, 80 cm, 100 cm, 120 cm
oder nach Maßangabe
Höhe
Länge
Tiefe
ca. 15 cm
s. o.
ca. 35-40 cm
(Rohdichte 2,6 to)
Preis pro lfdm
lose ab Steinbruch verladen
Nr. 68050
JURA­Tritstufen
maschinengespalten, Seiten gesägt
Trifläche gestockt oder sandgestrahlt
Längen in 60 cm, 80 cm, 100 cm, 120 cm
oder nach Maßangabe
Höhe
Länge
Tiefe
ca. 15 cm
s.o.
ca. 35-40 cm
(Rohdichte 2,6 to)
Preis pro lfdm
8
lose ab Steinbruch verladen
Gestockt
Nr. 68060
lose ab Steinbruch verladen
Sandgestrahlt
Nr. 68070
lose ab Steinbruch verladen
Bruchrauh
Nr. 68000
JURA­Pflastersteine
maschinengespalten,
Oberfläche Bruchrauh
Längen ca. 1/3 länger wie Höhe
(Rohdichte 2,6 to)
lose ab Steinbruch verladen
HxB
HxB
HxB
HxB
ca. 6 cm x 6 cm
ca. 8 cm x 8 cm
ca. 10 cm x 10 cm
ca. 14 cm x 14 cm
Preis pro Tonne
(1 to = ca. 9,0 m²)
(1 to = ca. 6,5 m²)
(1 to = ca. 5,0 m²)
(1 to = ca. 3,5 m²)
Nr. 64100
Nr. 64110
Nr. 64120
Nr. 64130
JURA­Pflastersteine
maschinengespalten, Oberfläche gesägt
Längs­ und Quadratverband
(Rohdichte 2,6 to)
palettiert
H x B x L ca. 10 cm x 10 cm x 20 cm
H x B x L ca. 10 cm x 20 cm x 20 cm
Preis pro Tonne
Nr. 64150
Nr. 64160
JURA­Pflastersteine
maschinengespalten, Oberfläche gesägt
Riegelverband, freie Längen
(Rohdichte 2,6 to)
palettiert
H x B x L ca. 10 cm x 10 cm x 20 - 30 cm
H x B x L ca. 10 cm x 20 cm x 20 - 30 cm
Preis pro Tonne
Nr. 64170
9
JURA­Mauersteine grob
nach Anfall
freie Längen
(Rohdichte 2,6 to)
Höhendifferenz +/- ca. 5 cm
lose ab Steinbruch verladen
Preis pro Tonne
Berechnungsgrundlage
Mittelwert
ca. 40 cm
ca. 45 cm
ca. 55 cm
ca. 65 cm
ca. 75 cm
ca. 90 cm
ca. 90 cm
ca. 110 cm
ca. 110 cm
Tiefe
bis ca. 50 cm
bis ca. 60 cm
bis ca. 70 cm
bis ca. 80 cm
bis ca. 90 cm
bis ca. 100 cm
bis ca. 100 cm
bis ca. 100 cm -120 cm
bis ca. 100 cm -120 cm
Höhe
ca. 25 cm
ca. 30 cm
ca. 40 cm
ca. 50 cm
ca. 60 cm
ca. 70 cm
ca. 80 cm
ca. 90 cm
ca. 100 cm
Nr. 62001
Nr. 62030
Nr. 62040
Nr. 62050
Nr. 62060
Nr. 62070
Nr. 62080
Nr. 62081
Nr. 62082
JURA­Böschungspflaster
(1 to = ca. 2,7 m² bei ca. 16 cm)
(1 to = ca. 2,0 m² bei ca. 25 cm)
Höhendifferenz +/- ca. 3 cm
Kantenlänge bis ca. 50 cm
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen
Höhe ca. 16 cm
Höhe ca. 25 cm
Nr. 64000
Nr. 64010
JURA­Mauerplaten
unsoriert
(1 to = ca. 1,8 m²)
Kantenlänge bis ca. 50 cm
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen
Höhe = 5 cm - 20 cm
Nr. 65000
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.)
Höhe = 5 cm -10 cm / 10 cm - 15 cm / 15 cm - 20 cm
Nr. 65001
10
JURA­Wegeplaten
polygonal
Höhe ca. 8 cm - 10 cm
(1 Pal. = ca. 8 m²)
Kantenlänge bis ca. 60 cm
Preis pro Tonne
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.)
Nr. 65101
JURA­Wegführungssteine
Höhe
Länge
Tiefe
ca. 25 cm
ca. 30-50 cm
ca. 15 cm
1 lfm = ca. 90 kg
Preis pro Tonne
palettiert
Nr. 64300
JURA­Mauerabdeckung
Höhe
Länge
Tiefe
ca. 12 cm
ca. 16 cm
frei
"
bis 40 cm
Preis pro lfdm
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.)
Nr. 62601
11
Romana Massivmauerwerk,
getrommelt
für doppelschaliges Mauerwerk
regelmäßige/unregelmäßige Mauern
(Rohdichte 2,6 to)
palettiert (ca. 1,5 Tonnen / Palette)
Tiefe ca. 25 cm, Längen ca. 20 cm - 60 cm
Preis pro Tonne
Höhe ca. 10 cm
Höhe ca. 12 cm
Höhe ca. 16 cm
Höhe ca. 20 cm
Höhe ca. 25 cm
Nr. 63091
Nr. 63101
Nr. 63111
Nr. 63121
Nr. 63131
Romana Pflaster, getrommelt
maschinengespalten
Römischer Verband
(Rohdichte 2,6 to)
palettiert (ca. 1,5 Tonnen / Palette)
palettiert
Höhe ca. 10 cm
Preis pro Tonne
(1 to = ca. 4,5 m²)
Nr. 63350
Romana Pflaster, getrommelt
maschinengespalten
(Rohdichte 2,6 to)
lose ab Steinbruch verladen
Höhe ca. 6 cm
Höhe ca. 8 cm
Höhe ca. 10 cm
Höhe ca. 14 cm
12
(1 to = ca. 9,0 m²)
(1 to = ca. 6,5 m²)
(1 to = ca. 5,0 m²)
(1 to = ca. 3,5 m²)
Preis pro Tonne
Nr. 63300
Nr. 63310
Nr. 63320
Nr. 63330
Romana Gestaltungssteine getrommelt
Durchmesser 10 cm - 30 cm
Durchmesser 30 cm - 50 cm
lose ab Steinbruch verladen
(Palettierung auf Anfrage möglich ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette)
lose ab Steinbruch verladen
Preis pro Tonne
Durchmesser 10 cm - 30 cm
Nr. 63500
Durchmesser 30 cm - 50 cm
Nr. 63501
Romana Verblendmauer, getrommelt
Tiefe ca. 10 cm - 12 cm, Länge ca. 20 cm - 60 cm
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.)
Höhe ca. 10 cm
Höhe ca. 12 cm
Höhe ca. 16 cm
Höhe ca. 20 cm
Preis pro Tonne
Nr. 63141
Nr. 63151
Nr. 63161
Nr. 63171
Romana Verblender getrommelt,
gerundet
Kantenlänge ca. 60 - 150 mm
Höhe ca. 40 - 60 mm
1 m² = ca. 80 kg
Preis pro Tonne
in BIG-BAG’s zu ca. 1000 kg verpackt
Nr. 63600
13
Romana Sitzsteine getrommelt
Höhe
Länge
Tiefe
ca. 45-50 cm
ca. 50-120 cm
ca. 50 cm
(Rohdichte 2,6 to)
Alle Seiten getrommelt
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen, darf nicht gekippt werden
Sitzstein
Nr. 63400
Sitzstein mit Radius
Nr. 63403
Sitzstein Sondermaß
Nr. 63404
Preis pro Stück
Sitzstein Länge ca. 50 cm
Nr. 63410
Sitzstein Länge ca. 100 cm
Nr. 63411
(Palettierung auf Anfrage möglich - ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette)
Romana Gartenperle getrommelt
Größe
Ø
ca. 40 mm - 70 mm
Ø
ca. 70 mm - 120 mm
Ø
ca. 120 mm - 200 mm
in BIG-BAG’s zu ca. 1000 kg verpackt
Preis pro Tonne
Ø
ca. 40 mm - 70 mm
Nr. 63700
Ø
ca. 70 mm - 120 mm
Nr. 63701
Ø
ca. 120 mm - 200 mm
Nr. 63702
14
Stellwand „TOSCANA“
Eine Oberfläche naturrauh
Eine Oberfläche hammerschlagrauh
Stoßfugen gespalten
Breite ca. 50 cm / ca. 100 cm
Tiefe ca. 25 cm
1 m² = ca. 650 kg
Preis pro m²
Länge bis ca. 160 cm
Nr. 64500
Längen über 160 cm / Seiten gesägt
Nr. 64501
Preis auf Anfrage
Rusica Fossil
Polygonalverblender
Kantenlänge bis 30 cm
Materialstärke ca. 10 cm
Preis pro Tonne
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.)
Nr. 64400
15
JURA­Gestaltungssteine
zur Garten­ und Landschatsgestaltung
(Rohdichte 2,6 to)
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen
(10 cm - 30 cm)
(30 cm - 50 cm)
(50 cm - 100 cm)
Nr. 66000
Nr. 66001
Nr. 66002
lose ab Steinbruch verladen
ausgespült
Nr. 66010
Palettierung
Palettierzuschlag für einen Stein
(10 cm - 50 cm)
(50 cm - 100 cm)
Nr. 66021
Nr. 66020
JURA­Findlinge
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen
lose ab Steinbruch verladen
klein
groß
(bis ca. 30 cm)
(ab ca. 30 cm)
Palettierung
Palettierzuschlag für einen Findling
Findlinge klein
Findlinge groß
Nr. 67000
Nr. 67010
Nr. 66021
Nr. 66020
Romana­Findlinge getrommelt
(ohne scharfe Kanten)
lose ab Steinbruch verladen
klein
groß
Durchmesser
Durchmesser
Palettierung
Palettierzuschlag für einen Findling
Preis pro Tonne
(30 cm - 60 cm)
(60 cm - 130 cm)
Nr. 63550
Nr. 63551
Findlinge klein
Findlinge groß
Nr. 66021
Nr. 66020
Dolomit­Böschungssteine
polygonal, lose ab Steinbruch verladen
ca. 20 - 40 cm Kantenlänge
Preis pro Tonne
16
Romana „Zuckerhut“
Oberflächen getrommelt
Preis pro Stück
klein
Länge ca. 100 cm - 120 cm
Nr. 63530
groß
Länge ca. 180 cm - 220 cm
Nr. 63531
Säulen (spaltrauhe Oberfläche)
Längen bis zu 1,6 m
im Quadrat
im Quadrat
im Quadrat
25 cm x 25 cm
30 cm x 30 cm
40 cm x 40 cm
Preis pro lfdm
Nr. 68101
Nr. 68102
Nr. 68103
Firmierung und Hausnummer in Stein
naturrauhe Oberfläche mit vertiefter Schrift
lose ab Steinbruch verladen
gespitzte Oberfläche
mit erhabener Schrift
Nr. 66300
Preis auf Anfrage
17
Blumentrog grob bearbeitet
lose ab Steinbruch verladen
Nr. 66100
Preis auf Anfrage
Nr. 66110
Preis auf Anfrage
Nr. 66200
Preis auf Anfrage
Brunnentrog grob bearbeitet
mit Plate zur Einfügung ins Mauerwerk,
mit Bohrungen für Wasseranschluss
lose ab Steinbruch verladen
Tisch mit Sitzgruppe
lose ab Steinbruch verladen
18
Edelsplite, Fein­ und Grobschoter,
Sand und Sand/Splitgemische
aus Kalkstein, zum Verlegen von Platen im Splitbet, für Traufstreifen
zum Verfugen oder für Drainagen aller Art
Preis pro Tonne
Sande: 0/2 , 0/5
Edelsplitte: 2/5 , 5/8 , 8/11 , 11/16 , 16/22 , 22/32
Edelsplittgemische: 2/8 , 5/16 , 8/16 , 16/32
Schotter: 32/45 , 45/56
Schroppen: 56/X
Sand-Splittgemische: 0/8 , 0/11 , 0/16 , 0/22
Schottertragschichten: 0/32 , 0/45 , 0/56
in BIG-BAG’s zu ca. 1000 kg verpackt
Nr. 66997
Rasenschoter aus Schoter­/Humusgemisch für natürliche
Flächenbefesigung und leichte Begrünung
(Garagenzufahrt / Stellplätze)
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen
Nr. 66900
Zuschläge
Palettierzuschlag
(Preis pro Palette)
Nr. 68001
Palette
(Palette, pro Stück)
Nr. 68003
BIG-BAG-Zuschlag
(Preis pro BIG-BAG)
Nr. 68002
BIG-BAG
(BIG-BAG, pro Stück)
Nr. 68009
Mehrverladezeit
(Preis pro Stunde)
Nr. 68004
(Standardladezeit 0,5 Std. ohne Aufpreis)
Sondermaße und Sonderanfertigungen
auf Anfrage
19
20
21
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Schotter- u. Steinwerk Weissenburg GmbH & Co. KG
1.
1.1
1.2
2.
2.1
2.2
3.
3.1
3.2
3.3
4.
4.1
4.2
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
6.
6.1
6.2
6.5
7.
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8
7.9
8.
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
22
Geltung
Die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Inhalt aller nach dem 01.01.2002 vereinbarten
Verkäufe von Schotter- und Steinprodukten (im folgenden „Ware“ genannt). Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei
späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir ihnen in
jedem Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben.
Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten, sind diese kursiv gedruckt.
Angebote
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie erfolgen insbesondere unter den Vorbehalten zwischenzeitlicher Veräußerung der zu liefernden Waren oder veränderter Umstände.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Nebenabreden
oder mündliche Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam.
Preise
Den Preisbestimmungen liegt unsere jeweils gültige Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zugrunde.
Ist der Käufer Unternehmer, sind wir zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn diese auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren (z. B. Tarifabschlüsse, Rohstoff- oder Energiekosten, Kosten für Hilfs- und Betriebstoffe) beruhen, die
nach Vertragsschluß entstanden sind.
Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, ab Werk.
Ist die Lieferung frei Baustelle vereinbart, beinhaltet der Preis die Lieferung in vollständig ausgelasteten Lastzügen.
Erhöhungen von Frachten bzw. Fuhrlöhnen nach Vertragsschluß berechtigen uns, diese an den Kunden weiterzugeben.
Bei Mindermengen werden Kleinmengenzuschläge berechnet. Nicht im Preis enthalten ist das Abkippen / Abladen an
mehreren Stellen. Beim Einsatz von Solo- oder Mehrachsfahrzeugen wird ein Solozuschlag berechnet. Im Preis enthalten sind Warte- bzw. Standzeiten bis zu 15 Minuten. Darüber hinaus gehende Zeiten werden dem Kunden gesondert
in Rechnung gestellt. Warte- bzw. Standzeiten werden auch dann berechnet, wenn sie nicht vom Käufer bestätigt sind.
Als Unterlage wird vom Auftraggeber die Tachographenscheibe der entsprechenden Transportfahrzeuge anerkannt.
Gewichts-/Mengenermittlung
Das Gewicht der Ware wird nach einer von uns zu wählenden Waage berechnet.
Gewicht und Menge der Ware können nur sofort nach Eingang am Ablieferungsort vor ihrer Entladung gerügt werden.
Lieferung/Entladung
Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer.
Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten.
Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Anlieferfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen
können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastkraftwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg
voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, es sei
denn, der Käufer hat das Nichtvorliegen dieser Voraussetzung nicht zu vertreten. Unternehmer haften ohne Rücksicht
auf das Vertretenmüssen. Ist die Zufahrt zur Abladestelle aus irgendwelchen Gründen nicht möglich oder zumutbar,
so erfolgt die Entladung an der Stelle, bis zu welcher das Fahrzeug ungehindert gelangen kann. Der Kunde ist für die
Entladung selbst verantwortlich, wenn ein Abladen der gelieferten Ware nicht möglich ist. Durch die Entladung entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
Wir sind zu Teillieferungen/Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Gefahrübergang
Als Leistungs-/Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung wird der Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ihrer Auslieferung, spätestens
jedoch mit Verlassen unseres Unternehmens auf den Käufer über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Die Ziffern 6.1 bis 6.2 gelten auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und wir noch andere Leistungen übernommen
haben
Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde.
Ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
Der Besteller kann uns innerhalb von 24 Stunden nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer-/Leistungstermines
oder einer unverbindlichen Liefer- / Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/leisten.
Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller Schadenersatz verlangen und /
oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware nicht bis zum Ablauf der Frist geliefert oder bereitgestellt ist. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Lieferverzug nicht von uns zu vertreten ist.
Ereignisse wie höhere Gewalt, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen, Mangel an Transportmitteln, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politisch oder wirtschaftlich bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen oder sonstige Ereignisse die von uns nicht zu vertreten sind, berechtigen uns vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen.
Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der vom Kunden zu beschaffenden oder zu erstellenden Ausführungsunterlagen ist dieser verantwortlich. Werden diese elektronisch versandt, sind sie nur verbindlich, wenn deren
vollständiger Eingang ausdrücklich von uns bestätigt wurde.
Kommen wir in Verzug, so kann der Käufer – sofern er glaubhaft macht, dass ihm daraus ein Schaden entstanden ist
– eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises
für den Teil der Leistung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden
konnte.
Sowohl Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche
statt der Leistung, die über die in Ziffer 7.5 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung,
auch nach Abschluss einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen
des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit
die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist
mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
Werden Versand, Zustellung oder Abholung der Ware um mehr als zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft
aufgrund von Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, können wir eine Schadenpauschale für jede vollendete
Woche des Verzuges in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt
5 % berechnen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt dem Kunden und uns unbenommen.
Halten wir auf Veranlassung des Kunden Produktionskapazitäten vor und kommt es aus Gründen, die nicht wir zu vertreten haben, nicht oder zur verspäteten Ausführung, so haftet der Kunde auch für den daraus entstandenen Schaden.
Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich ab Schotter- und Steinwerk bzw. Auslieferungslager, und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig; Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer
besonderen Vereinbarung.
Wechsel nehmen wir nicht an. Die Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen
zu Lasten des Kunden und sind sofort in bar zu zahlen.
Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer anderen
Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist,
über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.
Im Falle des Zahlungsverzuges können wir - unbeschadet weiterer Ansprüche - die banküblichen Zinsen, mindestens
jedoch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Bei Unternehmern beträgt der Zinssatz mindestens 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir - nach unserer Wahl - berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von
Vorauszahlungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Beim Verbrauchsgüterkauf gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Die Rechtsfolgen treten nicht ein, wenn der Kunde zu Recht die
Lieferung beanstandet hat.
Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die
eine oder andere Schuld uns überlassen.
Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn,
dass der Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt,
rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur
Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
9.
9.1
Stand: Februar 2012
Muster, Farben, Materialbeschaffenheit, besondere Bedingungen bei Natursteinlieferungen^
Für Natursteine gilt: Sie zeigen in Bezug auf Farben und sonstige Materialbeschaffenheit nur das allgemeine Aussehen
des Steins. Handmuster sind unverbindlich, weil sie niemals ein vollständiges Bild über Eigenschaften und in Farbe,
Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteins geben können.
9.2 Die bei Naturstein vorkommenden Struktur- und Farbunterschiede, Trübungen, Änderungen sowie natürlich vorkommende Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern u. ä. mindern den natürlichen Wert des Steins nicht.
Solche dem Naturstein eigentümlichen Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Hierfür leisten wir keine Gewähr.
Eine absolute Frostbeständigkeit kann nicht garantiert werden.
9.3 Jegliche Ansprüche wegen solcher Unregelmäßigkeiten des Natursteins sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit
der Verleger sich nach DIN 18332 auf übliche Ausbesserungsarbeiten berufen kann. Im Übrigen gilt die DIN 18332
auch für Abweichungen im Aussehen und sonstige Toleranzen.
10. Ansprüche wegen Sachmängel
10.1 Der Käufer hat Abweichungen der gelieferten von der bestellten Ware hinsichtlich Art, Beschaffenheit und Menge unverzüglich zu rügen, sofern sie offensichtlich sind. In diesem Fall hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durch
uns unangetastet zu lassen. Verlegt oder verarbeitet der Besteller von uns gelieferte Materialien trotz erkennbarer Mängel, so entfällt jegliche Gewährleistung unsererseits. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf eines Jahres ab Ablieferung, zu rügen.
Dies gilt nicht für Mängel, für die § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB gilt. Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung.
10.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung
einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir Nacherfüllung nur in
Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. Voraussetzung für unsere Mängelhaftung ist, dass es sich um einen
nicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte einer der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder
unverhältnismäßig sein, so sind wir berechtigt, sie zu verweigern.
Wir können Nacherfüllung auch verweigern, solange der Käufer seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem
Umfang erfüllt, der den mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht.
10.3 Sollte die in Absatz 2 genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, so steht dem Käufer das Wahlrecht
zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten. Dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung und Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso
wenn diese zum zweiten Mal misslingt. Tritt der Käufer nach fehlgeschlagener Nacherfüllung vom Vertrag zurück oder
erklärt er die Minderung, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
10.4 Soweit sich nachstehend (Absatz 5) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers gleich aus welchem
Rechtsgrunde (insbesondere Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung und Ansprüche auf Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 Abs. 2 BGB) ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für Ansprüche aus Schäden außerhalb der Kaufsache sowie Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns.
10.5 Der in Absatz 2 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer schuldhaften
Pflichtverletzung des Verwenders, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Er gilt ebenfalls
nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer „Kardinalpflicht“ ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie oder bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel die Haftung des Verwenders auslöst. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder
„Zusicherung“ ausdrücklich schriftlich genannt werden.
Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend.
10.6 Es wird keine Gewähr für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter
Baugrund, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht von uns
zu vertreten sind), unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter.
Der Anspruch auf Nacherfüllung verjährt in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Die einjährige Verjährung gilt
nicht bei einem Bauwerk sowie einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. In diesem Fall tritt Verjährung erst nach fünf Jahren
ein.
Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.
Der Käufer kann im Fall des Satzes 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde.
10.7 Ansprüche aus Herstellerregress bleiben durch diesen Abschnitt unberührt.
11. Sicherungsrechte
11.1 An den gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen (z.B. Zinsen) vor.
11.2 Der Käufer ist zur Verarbeitung, Vermischung, Vermengung, Verbindung der gelieferten und bearbeiteten Waren widerruflich befugt, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Er ist nicht befugt, die gelieferten Waren zu
verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Jede Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte ist uns sofort anzuzeigen; ebenso die Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Verarbeitet, vermischt, vermengt
oder verbindet der Käufer die Vorbehaltsware mit fremden Sachen, so erwerben wir Miteigentum entsprechend dem
Wertverhältnis der verarbeiteten Rohstoffe an der neuen Sache, die der Käufer unentgeltlich verwahrt.
11.3 Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserer Ware hergestellte neue Sachen
verkauft oder unsere Ware mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache vermischt, vermengt
oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen diese Forderung mit
allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen an uns
ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine Rechte auf Einräumung von Sicherheiten gemäß §§ 648, 648 a BGB
aufgrund der Verarbeitung unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen.
Wir nehmen diese Abtretungen an.
Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte
Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer Forderungen an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen.
11.4 Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile vorrangig vor einem etwa verbleibenden weiteren Restbetrag ab. Unser Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt hiervon unberührt.
11.5 Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe des Wertes unserer Ware weder an Dritte abtreten
noch verpfänden.
11.6 Der Verkäufer kann bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen
oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren oder sonstigem Vermögensfall des Käufers verlangen, dass der Käufer
ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Der Verkäufer kann die Forderung
selbst einziehen oder Zahlung vom Drittschuldner an sich selbst verlangen.
11.7 Enthalten die Einkaufsbedingungen des Drittschuldners eine Beschränkung der Abtretungsbefugnis oder macht der
Drittschuldner die Abtretung der Kaufpreisforderung von seiner Zustimmung abhängig, so ist dies uns unverzüglich
mitzuteilen. Für diesen Fall werden wir zugleich mit der Auftragserteilung unwiderruflich ermächtigt, die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderung im Namen und für Rechnung des Käufers einzuziehen.
Der Käufer erteilt zugleich dem Drittschuldner unwiderruflich Zahlungsanweisung zu unseren Gunsten. Wir sind berechtigt, den Abnehmern des Käufers die Abtretung offen zu legen. Hierzu hat uns der Käufer alle erforderlichen Angaben zu machen.
11.8 Der Käufer hat auf unser Verlangen eingezogene Beträge abzusondern und an uns abzuführen; soweit dies nicht geschieht, sind eingezogene Beträge unser Eigentum und gesondert unentgeltlich mit kaufmännischer Sorgfalt aufzubewahren. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind
wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Vorbehaltseigentum und abgetretene Forderungen insoweit auf den Käufer
zu übertragen.
11.9 Der „Wert unserer Ware“ im Sinne dieser Ziffer 11 entspricht dem Gesamtbetrag (incl. ges. MWSt.) der in unseren
Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20 %.
11.10 Der Verkäufer ist berechtigt, weitere Sicherheitsleistungen in angemessener Höhe zu verlangen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, Weißenburg i. Bay.
12.2 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden
Rechtsstreitigkeiten ist Weißenburg i. Bay.
13. Teilweise Ungültigkeit der Bedingungen
Sollten einzelne vorstehende Bedingungen ungültig werden, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bedingungen
nicht.
Schon die Römer
verbauten
dieses Material
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Anfahrt
Sie finden uns direkt an der B 13 zwischen Weißenburg und Eichstätt.
→
Richtung Pleinfeld
B2/B13
Hagenbuch
Weimersheim
Niederhofen
B2/B13
Gänswirtshaus
WEISSENBURG
Kattenhochstatt
Oberhochstatt
Holzingen
B2
B2
B13
Schotter- und Steinwerk
Weissenburg GmbH & Co. KG
Eichstätter Landstraße 55, 91781 Weißenburg
→
→
Richtung Treuchtlingen
Richtung Rothenstein
Ihr Ansprechpartner
Thomas Ibel
Verkauf/Vertrieb
Telefon 0 91 41 / 87 78 43
Mobil 01 51 / 40 45 34 01
E-Mail: [email protected]
Schotter- und Steinwerk Weissenburg GmbH & Co. KG
Eichstätter Landstraße 55 · D-91781 Weißenburg
Telefon 0 91 41 / 8 77 83
Telefax 0 91 41 / 87 78 59 allgemein / GaLaBau
Telefax 0 91 41 / 87 78 69 Verkauf Schotter und Disposition
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schotterwerk-weissenburg.de