Sehr geehrte Kunden, mit Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass
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Sehr geehrte Kunden, mit Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass
18. 12.2012 Sehr geehrte Kunden, mit Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass folgende Artikel nicht in den Verkauf gebracht werden dürfen. GP 5005 Amboss GP 5006 Kraftwerk GP 3801-1 Feuerwand Gold GP 3802-1 Feuerwand Bunt GP 1209-2 Urknall GP 1301-1 Feuer und Flamme Die Ware wird auf unsere Kosten zurückgenommen. Wir bitten Sie, diesen Umstand zu entschuldigen. Nähere Erklärungen geben wir gern in einem persönlichen Gespräch. Mit freundlichen Grüßen PeiPei Zhou Geschäftsführer 18. 12.2012 Rechtliche Konsequenzen: Die Abgabe dieser nicht konformen Gegenstände an nicht berechtigte Personen wie auch die Verwendung dieser Gegenstände durch nicht berechtigte Personen sind Vergehen gegen § 40 SprengG (strafbarer Umgang und Verkehr). Nicht berechtigte Personen sind solche, die keine Erlaubnis nach §§ 7 und 27 SprengG bzw. keinen Befähigungsschein nach § 20 SprengG besitzen. Die fehlende Berechtigung ist für nahezu jeden Verwender von Feuerwerk der Kategorie 2 zutreffend. Die Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord, Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel weist nachdrücklich darauf hin, dass die von der Firma Panda-Feuerwerk GmbH zurückgerufenen Pyrotechnischen Artikel an die Firma zurückzu-geben sind und die Abgabe an Dritte, sowohl Endverbraucher als auch Händler verboten ist. Die verbotene Abgabe stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden oder bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestände strafbar sein