Sehr geehrte Kunden, mit Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass

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Sehr geehrte Kunden, mit Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass
18. 12.2012
Sehr geehrte Kunden,
mit Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass folgende Artikel nicht in den Verkauf gebracht werden
dürfen.
GP 5005 Amboss
GP 5006 Kraftwerk
GP 3801-1 Feuerwand Gold
GP 3802-1 Feuerwand Bunt
GP 1209-2 Urknall
GP 1301-1 Feuer und Flamme
Die Ware wird auf unsere Kosten zurückgenommen.
Wir bitten Sie, diesen Umstand zu entschuldigen. Nähere Erklärungen geben wir gern in einem
persönlichen Gespräch.
Mit freundlichen Grüßen
PeiPei Zhou
Geschäftsführer
18. 12.2012
Rechtliche Konsequenzen:
Die Abgabe dieser nicht konformen Gegenstände an nicht berechtigte Personen wie auch die
Verwendung dieser Gegenstände durch nicht berechtigte Personen sind Vergehen gegen § 40 SprengG
(strafbarer Umgang und Verkehr). Nicht berechtigte Personen sind solche, die keine Erlaubnis nach §§ 7
und 27 SprengG bzw. keinen Befähigungsschein nach § 20 SprengG besitzen. Die fehlende Berechtigung
ist für nahezu jeden Verwender von Feuerwerk der Kategorie 2 zutreffend.
Die Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord, Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel weist
nachdrücklich darauf hin, dass die von der Firma Panda-Feuerwerk GmbH zurückgerufenen
Pyrotechnischen Artikel an die Firma zurückzu-geben sind und die Abgabe an Dritte, sowohl
Endverbraucher als auch Händler verboten ist. Die verbotene Abgabe stellt eine Ordnungswidrigkeit
dar und kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden oder bei Vorliegen der
entsprechenden Tatbestände strafbar sein

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