Ökologische Mutterkuhhaltung

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Ökologische Mutterkuhhaltung
Hessisches Dienstleistungszentrum für
Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz
FACHINFORMATION DES ÖKO-TEAMS HESSEN
Ökologische
Mutterkuhhaltung
-1-
1. Anforderungen an Die EG-Öko-Verordnung im Überblick........................... 2
2. Einleitung.....................................................................................................3
3. Umstellung und Neueinstieg........................................................................3
4. Der Öko-Fleischmarkt .................................................................................. 5
5. Welche Rasse für welchen Standort?.......................................................... 7
6. Der Jahreszyklus ......................................................................................... 9
6.1. Haltungssysteme .................................................................................. 121
6.2. Weidepflege und Parasitenkontrolle ....................................................... 13
7. Fütterung.................................................................................................... 14
8. Ökonomie ................................................................................................ 154
9. Förderung .................................................................................................. 17
10. Ausblick.....................................................................................................16
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1. Anforderungen an die Mutterkuhhaltung nach EG-Öko-Verordnung im
Überblick
Die im folgenden dargestellte EG-Öko-Verordnung für die Tierhaltung hat in
der gesamten Europäischen Gemeinschaft Gültigkeit und regelt u.a. die
Erzeugung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Kontrolle von ökologischen
Lebensmitteln. Bei Mitgliedschaft in einem Öko-Verband ( Bioland, Naturland,
Demeter etc.) sind zusätzlich verbandspezifische Richtlinien einzuhalten.
Allgemein
- Ausreichend Tageslicht, natürliche Belüftung und ungehinderter Zugang
zu Fress- und Tränkeplatz muss gewährleistet sein
- Eine flächengebundene Tierhaltung mit jährlich max. 170 kg N/ha Eintrag
durch Wirtschaftsdünger ist einzuhalten. Dies entspricht ca. 2 GV/ha.
Fütterung
- Das Futter muß aus ökologischer Erzeugung stammen - vorzugsweise
selbsterzeugt.
Mit Ausnahmegenehmigung können max. 10 %
konventionelle Futtermittel (gentechnik-frei) zugekauft werden, wenn das
Futtermittel in ökologischer Qualität nicht verfügbar ist. Diese Ausnahme
gilt bis zum 24.08.2005.
- Der Raufutteranteil (frisch, getrocknet, siliert) muss bezogen auf die
Trockenmasse mindestens 60 % der Tagesration betragen.
- Verbotene
Zusatzstoffe
sind
Antibiotika,
Leistungsbzw.
Wachstumsförderer,
synthetische
Vitamine
und
Aminosäuren,
gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und deren Derivate.
Haltung
- Die Anbindehaltung ist mit Ausnahmegenehmigung bis zum 31.12.2010
erlaubt, wenn Sommerweidegang gewährt wird oder die Tiere regelmäßig
Auslauf erhalten.
- Die künstliche Besamung ist zulässig, der Embryonentransfer verboten.
- Das systematische Enthornen der Kälber ist verboten.
- Bullen über einem Jahr ist Weide o. Freigeländezugang zu gewähren.
- Die Endmast im Stall darf 1/5 der Lebenszeit bzw. max. 3 Monaten
betragen.
- Der Liegebereich muss trocken und eingestreut sein.
- Die Stallfläche muss mindestens zu 50 % planbefestigt sein und eine
Trittsicherheit gewährleisten.
Übersicht des Flächenbedarfes je Tier (mögliche Ausnahmen bis 31.12.2010)
m 2/Tier
Mutterkuh* Zuchtbulle Rinder (kg LG)
≤100 ≤ 200 ≤350
Stall (ohne Futtertisch) 6
10
1,5
2,5
4
Auslauf
4,5
30
1,1
1,9
3
insgesamt
10,5
40
2,6
4,4
7
* ab 500 kg LG gilt: 1 m2 pro 100 kg LG
≥350*
5
3,7
8,7
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Herkunft
- Der Tierzukauf muss von ökologischen Betrieben erfolgen. Mit
Ausnahmegenehmigung kann von konventionellen Betrieben zugekauft
werden, wenn keine Ökotiere verfügbar sind, z.B. max. 10 % bei
Bestandsergänzung.
- Der
Zukauf
von
konventionellen
Zuchtbullen
ist
ohne
Ausnahmegenehmigung möglich.
Tierbehandlungen
- Behandlungen sind
vorzugsweise mit natürlichen Medikamenten
durchzuführen. Allopathische Arzneimittel (Antibiotika oder Hormone) sind
nur therapeutisch und nicht vorbeugend oder systematisch anzuwenden.
- Beim Einsatz von allopathischen Medikamenten gilt die doppelte
gesetzliche Wartezeit bzw. mindestens 48 Stunden.
Die Reinigung und Desinfektion ist
nur mit zugelassenen Mitteln
durchzuführen.
2. Einleitung
Diese Broschüre richtet sich an
• konventionell wirtschaftende Mutterkuhhalter, die
ökologische Landwirtschaft interessieren und
• ökologisch
wirtschaftende
Betriebe,
die
den
Mutterkuhhaltung neu einrichten oder erweitern wollen.
sich
für
die
Betriebszweig
Dieser Betriebszweig wird in Hessen hauptsächlich als Zu- oder im Nebenerwerb betrieben. Ein zusätzliches Einkommen für verschiedene Betriebsformen ist somit möglich. Ackerbaubetriebe haben auf diese Weise die Möglichkeit der Kleegrasnutzung bei gleichzeitiger Wirtschaftsdüngererzeugung. Die
Mutterkuhhaltung kann ebenfalls eine Alternative zur Milchviehhaltung sein.
Verlegt der Betrieb seinen Schwerpunkt auf den Ackerbau, können Gebäude
und Grünland ohne viel Investitionsbedarf weiter genutzt werden. Bei reinen
Grünlandbetrieben findet man die Mutterkuhhaltung häufig auf Grenzertragsböden in Mittelgebirgslagen und auf überschwemmungsgefährdeten Auwiesen, die maschinell nicht oder nur schwer zu bearbeiten sind. Hier gewinnt die
Mutterkuhhaltung für die Landschaftspflege vermehrt an Bedeutung.
3. Umstellung und Neueinstieg
Günstige Voraussetzungen für die Mutterkuhhaltung sind zusammenhängende
Grünlandflächen, problemlose Weidehaltung vom Frühjahr bis Herbst, ein
Winterstall bzw. ein geeigneter Unterstand und freie Arbeitskapazitäten. Für
ohnehin extensiv wirtschaftende Betriebe ist eine Umstellung auf die
ökologische Wirtschaftsweise naheliegend.
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In allen Fällen setzt die Umstellung bzw. der Einstieg jedoch eine gute
Planung unter Berücksichtigung der in Frage kommenden Absatzmärkte
voraus.
Grundlage eines Vermarktungskonzeptes ist die Kenntnis der Wünsche von
Kunden und Handelspartnern.
Für wen kommt eine Umstellung in Frage?
Bei extensiver Mutterkuhhaltung ändert sich durch die Umstellung meist
wenig. Einfach gestaltete, artgerechte Ställe (z.B. Tiefstreu) sind oft
vorhanden. Ferner dient eigenes Grünland als Futtergrundlage. Beim Zukauf
von Getreide muss auf ökologische Qualität geachtet werden. Bei der
Tierbehandlung sind gegebenenfalls natürliche Präparate einzusetzen. Über
zulässige Medikamente informiert die zuständige Kontrollstelle oder der
Verband.
Bei intensiver Mutterkuhhaltung mit schweren Rassen (z.B. Blonde
d`Aquitaine) und z.B. Bullenmast gestaltet sich die Umstellung schwieriger.
Die Versorgung mit ausreichend energiereichem Futter kann ein Problem
darstellen. Ferner können Stallumbaumaßnahmen und eine Reduktion des
Bestandes nötig werden. Dies verursacht zusätzliche Kosten.
Das Kontrollsystem
Produkte, die ökologisch vermarktet werden sollen, unterliegen der EG-ÖkoVerordnung und deren Kontrollsystem. Somit sollte vor Beginn der Umstellung
Kontakt mit einer der staatlich zugelassenen Kontrollstellen aufgenommen
werden. Jährlich findet eine Betriebskontrolle statt. Die Kontrolle durch eine
Kontrollstelle ist auch Voraussetzung für die HEKUL-Öko-Prämien. Von der
Kontrollbehörde können die Adressen aller in Hessen zugelassenen
Kontrollstellen bezogen werden:
Regierungspräsidium Giessen Dezernat 51.3
Schanzenfelsstr. 8; 35578 Wetzlar
Telefon: 06441-9289-463 ; Fax: 06441-9289-425
Umstellungsfristen
Die Umstellung kann entweder gleichzeitig erfolgen, d.h. Tierhaltung und
Futterbau in einem Schritt, oder schrittweise, d.h. erst wird der Pflanzenbau
umgestellt und dann folgt die Tierhaltung. Das jeweils geeignete Verfahren ist
mit den Beratern und der Kontrollstelle vor Ort zu klären. Die Vermarktung von
tierischen Produkten als „ökologisches Erzeugnis“ darf erst dann passieren,
wenn die gesamte Tierhaltung und -fütterung gemäß EG-Öko-Verordnung
erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt beträgt die Umstellungsfrist für die Schlachttiere
12 Monate oder mindestens ¾ der Lebenszeit.
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Was muss der Einsteiger beachten?
Bei dem Einstieg in die Mutterkuhhaltung ist die relativ lange
Produktionszeit zu berücksichtigen. Kurzfristige Mengenanpassungen sind
nicht möglich und es dauert relativ lange, bis der Tierbestand aufgebaut ist
und ausreichende Mengen für die Vermarktung zur Verfügung stehen.
Um einen Anspruch auf die Mutterkuhprämien zu haben, sind zunächst
Prämienrechte erforderlich. Zum einen können diese kostenlos aus der
Nationalen Reserve staatlich zugeteilt werden. Allerdings ist die Nachfrage
größer als das Angebot. Zum anderen können die Quoten von anderen
Betrieben gekauft bzw. übertragen werden. Derzeit sind die Prämienrechte in
Hessen größtenteils aufgeteilt. Im allgemeinen gilt: werden die Prämienrechte
nicht zu mindestens 90 % genutzt, fällt der nichtgenutzte Teil der Nationalen
Reserve zu.
Die ausgezahlte Mutterkuhprämie beträgt 200 Euro je Tier. Mindestens 60 %
der Tiere, für welche die Prämie beantragt wird, müssen Mutterkühe sein. Der
Färsenanteil muss mindestens 15 % und darf maximal 40 % betragen.
Werden weniger als insgesamt 14 Mutterkuhprämien beantragt, gilt der
Mindestanteil an Färsen nicht. Weitere Einzelheiten können bei der
zuständigen Landesbehörde erfragt werden.
Wird eine Herde aufgebaut, sollte auf den ersten Bullen besonderes
Augenmerk gelegt werden. Dieser hat einen grossen Einfluss auf den
späteren Leis-tungsstand der Herde. Somit ist die Auswahl der Elterntiere
besonders wichtig. Die Investition in einen leistungsgeprüften, gekörten Bullen
können sich hier lohnen. Die späteren Muttertiere sollten vom Charakter her
ruhig, friedlich, leicht handhabbar und leichtkalbig sein und gute
Muttereigenschaften besitzen. Ein Indikator
für die Vererbung von
Leichtkalbigkeit durch Fleischrinderbullen ist das durchschnittliche
Geburtsgewicht der Kälber und der Anteil der Totgeburten. Aus
tierseuchenrechtlichen Gründen muss der Bestand frei von Brucellose,
Leucose und IBR bzw. IBV sein. Jeder neugegründete Rinderbestand muss
bei der örtlichen Veterinärbehörde gemeldet werden.
4. Der Öko-Fleischmarkt
Im
Rahmen
der
Mutterkuhhaltung
können
verschiedene
Produktionsverfahren realisiert werden. Hierbei ist es wichtig, eine geeignete
Rasse, bezogen auf den Standort und auf das Vermarktungskonzept,
auszuwählen.
Voraussetzungen für die Direktvermarktung
Die
Direktvermarktung
an
den
Endverbraucher
und
an
Erzeugergemeinschaften stellt eine attraktive Vermarktungsmöglichkeit dar. In
der Regel verlangt die Direktvermarktung einen günstigen Standort für Laufund Stammkundschaft. Der Vorteil dieser Vermarktungsform ist im direkten
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Verbraucher-Erzeuger-Kontakt zu sehen. Somit bleibt dieser Betriebszweig
überwiegend von negativen Einflüssen auf Preis und Absatz, z.B.
hervorgerufen durch Lebensmittelskandale, verschont. Allerdings ist auch ein
zusätzlicher Zeitbedarf mit einzuplanen, sowie die persönliche Neigung bzw.
Eignung für die Direktvermarktung zu berücksichtigen.
Ein häufig angetroffenes Verfahren ist die Vermarktung von etwa 10 Monate
alten Weidemastkälbern, auch nature-beef genannt. Dies ist ein geeignetes
Verfahren vor allem für reine Grünlandbetriebe im Haupt- oder Nebenerwerb.
Mittelschwere, frühreife Rassen, wie z.B. Angus,
werden bevorzugt
eingesetzt. Häufig wird die ausgeglichene Qualität von reinrassigen Tieren
nachgefragt. Im Allgemeinen geht der Trend hin zum Verkauf von max. 10 kg
Fleischpaketen und Teilstücken wie z.B. Braten und Gulasch. Neben der AbHof- Vermarktung gewinnen Internet-Vermarktung und Abo-Service an
Bedeutung. Die notwendigen hygienischen Anforderungen an einen
Zerlegeraum müssen mit dem zuständigem Veterinäramt vor dem (Um)bau
abgeklärt werden.
Jungrinder für die Auktion oder für Mäster
Alternativ können die Jungrinder (Fresser, Absetzer) an Rindermäster
weiterverkauft werden. Die Rassenwahl ist mit dem Mäster bzw. dem
Vermarkter abzustimmen. Hier sind oft großrahmige Rassen mit hohen
Endgewichten gefragt. Da diese Art von Arbeitsteilung im ökologischen
Bereich noch nicht weit verbreitet ist, muss teilweise konventionell vermarktet
werden.
Als zentraler Vermarktungspunkt kommt hierbei die Absetzerauktion in
Alsfeld in Betracht. Der Verkauf der Tiere setzt eine Mitgliedschaft bei der
Zucht- und Besamungsunion Hessen (ZBH) voraus. Rasseübergreifend sollten
die angelieferten Tiere zwischen 250-300 kg Lebendgewicht wiegen.
Auktionstermine sowie aktuelle Preise können bei der ZBH direkt erfragt
werden:
ZBH Alsfeld
Zucht- und Besamungsunion Hessen
Telefon:
06631-78410
Im Allgemeinen ist das derzeitige Preisniveau wieder vergleichbar mit dem vor
der BSE-Krise.
Ausmast von Färsen und Ochsen
Als weiteres Verfahren ist die Ausmast von Jungtieren zu nennen. Im
allgemeinen bevorzugen die Vermarktungsgesellschaften
Ochsen und
Färsen. Die Bullenweidemast kann sich zudem als schwierig erweisen.
Üblicherweise werden Ochsen nur dann gemästet, wenn zusätzliche Prämien
erzielt werden. Laut EG-Öko-Verordnung ist die Endmast in Stallhaltung
erlaubt, sofern die ausschließlich im Stall verbrachte Zeit nicht länger als ein
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Fünftel der gesamten Lebensdauer der Tiere und auf jeden Fall nicht mehr als
drei Monate beträgt.
Folgende Organisationen und Unternehmen haben mehrjährige Erfahrung in
der Erfassung und Vermarktung von Öko-Rindern in Hessen:
Vermarktung Name
Adresse
Ochsen
Bioland Markt Mitte:
Holger Reising
Londorferstr. 28
35305 Grünberg
Ochsen,
Färsen
Hermann-Muth-Str. 1
Kurhessische
Fleischwaren GmbH: 36039 Fulda
Herrmann Schmidt
Ochsen
Marktgesellschaft
der
Naturlandbetriebe:
Thomas Sonntag
Eichethof
85411 Hohenkammer
Telefo Fax
n
06401- 06401917024 917018
1
06610661104728 104799
08137- 08137931875 931879
Ferner besteht in manchen Regionen die Möglichkeit der Direktbelieferung von
handwerklichen Metzgereien.
Der Absatz von Öko-Ware stellt sich zeitweise schwierig dar. Wird ökologisch
vermarktet, kann der Preis 40 Cent oder ca. 16 – 20 % über der aktuellen
konventionellen Notierung pro kg Schlachtgewicht liegen. Preise und sonstige
Konditionen sind aktuell vom Vermarkter zu erfragen. So werden z.B.
unterschiedliche Ansprüche an die Kontinuität der Fleischlieferung, das
Schlachtgewicht und die Rasse gestellt. Dies kann mehrere Abkalbetermine
im Jahr oder ganzjährige Abkalbungen bedeuten, um den Markt kontinuierlich
beliefern zu können. An Qualitäten wird mindestens die Handelsklasse R,
besser U oder E, sowie eine Fettstufe von 2 bis 3 und ein Schlachtgewicht von
rund 300 kg verlangt. Ferner verlangen einige Vermarkter eine Mitgliedschaft
in einem Öko-Anbauverband. Aufgrund der Marktschwankungen sollten
langfristige Lieferbeziehungen aufgebaut werden.
Ein weiteres Verfahren ist die Produktion von Zuchtvieh und dessen Verkauf.
Laut EG-Öko-Verordnung muss der Tierzukauf, bis auf die Zuchtbullen, aus
ökologischen Beständen erfolgen. Oftmals finden man in Betrieben eine
Kombination der Zucht- und Nutztierproduktion. Weiter Informationen zur
Herdbuchzucht geben die jeweiligen Fleischrinderzuchtverbände.
5. Welche Rasse für welchen Standort?
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die jeweiligen Ansprüche der
verschiedenen Fleischrinderrassen. Prinzipiell gilt: je besser ein
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Grünlandstandort ist, bezogen auf den Nährstoffertrag, desto großrahmiger
kann die Rasse sein, kombiniert mit intensiver Tierbetreuung, und umgekehrt.
In der Bundesrepublik Deutschland verbreitete Fleischrinderrassen
Rasse
Futter- ProErstkalbea Mutter∅-tägliche
anduktionslter
kühe
Zunahme bis zur
spruch verfahren
(Monate)
Gewicht
1. Wiegung in
Gramm
Blonde
d`Aquitaine
Charolais
Fleckvieh
Gelbvieh
Limousin
Salers
Pinzgauer
Shorthorn
Hereford
Angus
hoch
mittel
bis
hoch
mittel
Absetzer und
intensive
Ausmast oder
Verkauf
in
Ackerbauregionen
33-36
30-34
24-30
30-36
35
24-30
750-1000
650-750
650-800
650-850
650-750
650
600
550-700
1113
1108
1270
1195
1149
1231
1129
1238
1314
1021
1095
1066
Erzeugung
von
Weidemastkäl 27
bern
und
ausgemästete 24-27
n Tieren
Galloway
gering
Überwiegend 36-42
450-600
Highland
Nutzung von 36-48
400-450
Cattle
Grenzertragsb
öden
Quelle: verändert nach Hampel, Fleischrinder und Mutterkuhhaltung (1994)
-
In Deutschland werden ca. zwei Dutzend Rassen von Fleischrinderzuchtverbänden herdbuchmäßig betreut. Zu den anspruchsvollen, schweren
Intensivmastrassen gehören z.B. Blonde d´Aquitaine. Diese sind allerdings in
der Öko-Landwirtschaft eher selten.
Mittel bis schwere Rassen sind u.a. Fleckvieh, Angus und Limousin. In
Hessen erfreuen sich die Rassen Angus und Limousin zunehmender
Beliebtheit. Gründe hierfür sind die vielseitige Ausrichtung der Produktion
etwa für die Mast als auch der Verkauf der Absetzer. Die Rasse Angus bringt
zusätzlich die genetische Hornlosigkeit sowie eine Frühreife mit einem
möglichen Erstkalbealter von 24 Monaten mit sich. Dahingegen liegt die Rasse
Limousin mit einem Abkalbealter von 30 Monaten deutlich höher und wird u.a.
wegen der guten Fleischqualität eingesetzt.
Zu den Robustrindern gehören Galloways und das Highland Cattle. Diese
Rinderrassen werden in den meisten Fällen im Nebenerwerb im kleinen Stil
(ca. 10-15 Tiere) gehalten. Für diese Rassen sind nur begrenzt
Absatzmöglichkeiten vorhanden, etwa als Gourmetfleisch. Sie werden
hauptsächlich auf marginalen Standorten extensiv gehalten und dienen der
Landschaftspflege, d.h. Landschaftsteile werden offen gehalten. Natur- und
Landschaftsschutz stehen somit im Vordergrund.
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Ferner soll noch der Einsatz gefährdeter Rassen, wie z.B. das in Hessen
geförderte „Rote Höhenvieh“ hervorgehoben werden. Zusätzlich zu den
üblichen Prämien wird hier eine Arterhaltungsprämie von 121 Euro pro Tier
bezahlt, die an gewisse Bedingungen geknüpft sind. Für weitere Informationen
steht folgender Verein zur Verfügung:
Verein zur Förderung und Erhaltung des Roten Höhenviehs
www.rotes-hoehenvieh.de
Abgesehen von der Standortanpassung und einem stimmigen
Vermarktungskonzept ist bei der Auswahl der geeigneten Rasse eine hohe
Aufzuchtrate der Herde und eine entsprechende Schlacht- und Mastleistung
wichtig.
6. Der Jahreszyklus
Jan.
Feb.
März
April
Mai
Winterkalbung
Kalben
Trennen
Decksaison
Frühsommerkalbung
Trockenperiode
Absetzen
Kalben
Juni Juli
Aug.
Sept.
Okt.
Nov.
Absetzen
Trockenperiode
Dez.
Kalben
Decksaison
Trennen
Die Abbildung zeigt zwei gängige Jahreszyklen der sogenannten Winter- und
Frühsommerkalbung. Die Entscheidung für einen Abkalbeblock ist zum
einen die Voraussetzung für ein einheitliches Verkaufsgewicht nach dem
Absetzen und zum anderen vereinfachen einheitliche Abkalbezeiten die
restlichen Zyklusphasen, bringen Ruhe in die Herde und vermindern den
Beobachtungsaufwand. Im Allgemeinen ist der Abkalbezeitraum, egal ob
Sommer- oder Winterkalbung, auf acht bis zehn Wochen zu begrenzen.
Die Vermarktungswege, Stallgebäude und Ansprüche der Rasse sind
maßgebend für den geeigneten Jahreszyklus.
Bei der Winterkalbung liegt der Abkalbezeitraum zwischen Dezember und
Februar. Die
Kälber sind beim Austrieb der Herde und beginnender
Vegetation groß genug, um selber Gras aufzunehmen und die aus dem
Weidefutter reichlich produzierte Milch der Mutter zu verwerten. Hierdurch
können höhere Absetzgewichte und somit höhere Verkaufserlöse der Kälber
erzielt werden. Die Kalbeperiode fällt in die arbeitsruhige Zeit, erfordert aber
höhere Ansprüche an das Stallgebäude sowie an das Winterfutter.
Die Sommerkalbung empfiehlt sich für die Weitermast der Fresser im
eigenen Betrieb oder für den Verkauf. Auf Grund der Weidekalbung sind
weniger Kälberverluste und Durchfallprobleme zu verzeichnen. Ferner werden
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geringere Ansprüche an das Stallgebäude sowie an die Qualität und Menge
des Winterfutters gestellt.
Herden trennen
Im Alter von sechs bis acht Monaten beginnen die weiblichen Jungtiere zu
rindern. Damit sie nicht zu früh belegt werden, muß die Herde nun getrennt
werden. Je nach Abkalbeblock kann dies mit dem Aufstallen oder dem
Austrieb zusammenfallen. Zur Erleichterung können die Muttertiere männlicher
Nachkommen beim Austrieb gegebenenfalls markiert werden. Das Trennen
der Herde oder auch das Absetzen der Kälber wird durch die Verwendung
eines Treibganges mit entsprechender Sortiereinrichtung erleichtert. Entlang
der Außenmauer eines Gebäudes läßt sich eine solche Konstruktion gut
anlegen. Für größere Herden kann die Kombination mit einer Großviehwaage
empfohlen werden.
Absetzen der Kälber
Die Kälber sollten mit ca. acht bis zehn Monaten abgesetzt werden. Der
Absetzzeitpunkt kann jährlich je nach Weidefutterangebot variieren, fällt aber
in die arbeitsruhige Zeit. Bei einer Winterkalbung ist ein günstiger Zeitpunkt
das Aufstallen im Herbst, da Aufstallen und Trennung für die Tiere
zusammenfallen und nur einmal Stress verursachen. Hierbei findet auch die
Reduktion der Herde auf das nötige Maß statt.
Erfahrungsgemäß nehmen Kälber bei schlechter Weide im Herbst nicht mehr
zu. Daher ist es sinnvoll, sie früher abzusetzen und im Stall weiter zu füttern.
Die trächtigen Kühe sollten allerdings auf der Weide (gegebenenfalls mit
Zufütterung) verweilen, um die Weideperiode länger auszunutzen. Direkt zum
Absetztermin sollten die Kühe ca.1 Woche mit im Stall gehalten werden, da sie
auf der Suche nach ihren Kälbern leichter ausbrechen.
Absetzgewicht
Das Absetzgewicht gibt Aufschluß über die Leistungen von Kuh und Kalb und
stellt somit ein Selektionskriterium dar. In Bezug auf die Kuh lassen sich
Rückschlüsse auf die Muttereigenschaften feststellen. Genügend Milch und
Fürsorge führt zu
hohen Absetzgewichten führt. Von dem Kalb wird
entsprechendes
Wachstumsvermögen erwartet. Zuchtbetriebe sind
verpflichtet, die Kälber in dem Zeitraum bis zum Absetzen zweimal zu wiegen.
Transport
Je nach Rasse, Herdengröße und Betreuungsintensität sind die Tiere eher
scheu und ängstlich. Um das Verladen und den Transport stressarm zu
gestalten, sind entsprechende Fangeinrichtungen notwendig. Ferner sollten
die Tiere mindestens 12 Stunden vor dem Transport nüchtern sein. Dies
schafft eine Entlastung der Tiere, da die Verdauungsarbeit nicht zusätzlich
geleistet werden muss.
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6.1. Haltungssysteme
Während der Weideperiode muss die Herde täglich auf Vollständigkeit,
genügend Futter und Wasser sowie einwandfreie Bezäunung kontrolliert
werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Gesundheitszustand der Herde.
Geachtet werden muss u.a. auf trächtige Tiere, den Zustand der Kälber und
mögliche Klauenprobleme. Zum Weideinventar gehören Salzlecksteine zur
Mineralstoffversorgung sowie ein Witterungsschutz z.B. Bäume, Hecken oder
eine Schutzhütte. Vor allem für Schatten und ausreichend Wasser ist zu
sorgen. Scheuermöglichkeiten für die Tiere wie Bäume oder an das
Tränkefass angebrachte Bürsten werden gerne angenommen.
Die ganzjährige Freilandhaltung ist i.d.R. nur für Robustrinderrassen zu
empfehlen. Ein Unterstand schützt das Winterfutter und dient als
Witterungsschutz.
Als Winterstall bietet sich ein nach Südosten gerichteter Offenfrontstall an,
etwa als Tieflauf- oder Tretmiststall. Ein Liegeboxenstall ist speziell in
Kombination mit Spaltenböden und automatischem Schieber für eine
Mutterkuhherde mit Kälbern ungünstig (max. 3 cm Spaltenabstand für die
Kälbereignung notwendig). Hingegen sind einfache (Um-)Baulösungen, sowie
Einraum-Tieflaufställe geeignet. Je nach Platzangebot kann ein Laufhof oder
ein überdachter Außenfressbereich angeboten werden. Die
EG-Öko2
Verordnung verlangt einen Flächenbedarf von min. 6 m pro Kuh und 1,5 m2
pro Kalb. Zusätzlich muß ein anteiliger Stallraumbedarf für die weibliche
Nachzucht eingeplant werden. Eine Deckenhöhe von mehr als 3 m ist
empfehlenswert.
Weiterhin ist ein Abkalbebereich von ca. 3x3 m pro 10 Mutterkühe
einzuplanen. Die Kuh sollte nicht länger als 1-2 Wochen mit dem Kalb in der
Abkalbebucht verweilen, da sonst Rangkämpfe bei der Rückführung in die
Herde zum Problem werden. Um dies einzuschränken sollte der Sichtkontakt
mit den anderen Tieren gewährleistet sein, etwa durch eine
einfach
abgetrennte Bucht. Diese kann später auch als Kälberschlupf dienen.
Im Allgemeinen sollte ein Kälberschlupf eingerichtet werden, etwa mit
beweglichen Gittern, welcher für die Kühe nicht zugänglich ist. Darin ist
bestes Heu und Kraftfutter (gequetschtes Getreide, Körnerleguminosen)
anzubieten. Der Schlupf ist ca. 40-50 cm breit und 100 cm hoch. Werden die
Mutterkühe im Stall gedeckt, sollte ein Abteil eingerichtet werden, in dem der
Bulle mitlaufen kann.
Ferner werden die weiblichen Jungrinder zur
Bestandsergänzung separat aufgestallt.
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Folgende Abbildung zeigt einen umgebauten Tieflaufstall mit Außenfütterung
für 40 Mutterkühe.
Abb.1: BAT, Witzenhausen
6.2. Weidepflege und Parasitenkontrolle
Da die Weide die Grundlage für die Produktion darstellt, sollte auf
gleichbleibende Qualität geachtet werden. Hierzu gehört die Weidepflege,
also die Nachmahd und das Striegeln oder Eggen (bei nicht zu steiler
Hanglage) sowie das Nachsäen bei Trittschäden zur Unkrautregulierung
(Ampfer). Standortangepasste ökologische Saatgutmischungen sollten hier
eingesetzt werden. Das Abschleppen ist gut geeignet zur Einebnung von
Maulwurfshügeln und zum Verteilen der Dunghaufen. Dies kann mit einer
umgedrehten Egge, einer Wiesenschleppe oder einem Hackstriegel erfolgen.
Für gleichbleibende Weidequalität sorgt u.a. eine angepaßte Düngung. Zur
Ermittlung des Nährstoffbedarfes ist laut DVO alle 6 Jahre eine Bodenprobe
zu nehmen. Bei Bedarf kann mit zugelassenen Düngemitteln nachgedüngt
werden. Der pH-Wert ist mit entscheidend für die Pflanzenzusammensetzung
der Weide. Erhaltungskalkungen mit zugelassenen Düngern (z.B.
kohlensaurem Kalk) sind bei Bedarf durchzuführen.
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Parasitenprobleme können durch ein gutes Weidemanagement reduziert
werden. Muttertiere haben weniger Probleme mit Magen-Darm-Parasiten,
aufgrund von erworbenen Resistenzen, als die Jungtiere. Weiden, die im
letztem Jahr nicht von Jungtieren beweidet wurden, beispielsweise
Mähweiden, verringern das Risiko beim ersten Austrieb der Kälber. Ferner
sollten die Weiden nicht zu kurz abgefressen werden, da sich der Hauptanteil
der Parasiteneier bodennah befindet. Ein Nachweiden durch ältere Tieren
sowie anschließendes Abschleppen setzt die überlebenden Eier und Larven
zusätzlich der Sonne aus. Eine medikamentöse Behandlung darf nur nach
Befallsnachweis über den Kot erfolgen.
7. Fütterung
Das nachfolgende Beispiel stellt den Nährstoffbedarf aus Grundfutter und die
benötigte Fläche pro Mutterkuh mit 650 kg Lebendgewicht und Kalb dar.
Der Nährstoffbedarf der Kälber beträgt ca. 15 % des mütterlichen
Nährstoffbedarfes.
Grundfutterbedarf pro Einheit- Eh ( Mutterkuh mit 650 kg LG mit Kalb)
MJME
Ertrag (pro ha)
MJNEL
MJME
Benötigte
Fläche
Grundfutterbedarf pro 44.745
Jahr ca.
Grünmasse
250dt/ha
- 185 Weidetage
- 180 Stalltage
davon Heu (1/3)
Grassilage (2/3)
Summe
Koppelweide
27.000
42.390
0,5
Heu
Grassilage
22.000
24.000
34.500
37.680
0,2
0,4
1,1
22.679
22.066
7.355
14.710
Sommerfütterung
Gute Weidefutterqualitäten sind unabdingbar für die ausreichende
Milchproduktion der Muttertiere, das Gedeihen der Kälber und somit für die
Produktion von Qualitätsrindfleisch. Bei guter Weidequalität ist die
Sommerweide für die in der
ökologischen Landwirtschaft verbreiteten
mittelschweren Rassen ausreichend. Heu zur freien Aufnahme ist bei jungem
Aufwuchs zum Strukturausgleich empfehlenswert. Nimmt der Weideaufwuchs
im Spätsommer dann ab, muss Grassilage zugefüttert werden.
Jungviehfütterung
Lediglich dem Jungvieh kann eine Kraftfuttergabe von 1 bis 2 kg pro Tag und
Tier zugefüttert werden, um das Wachstumspotential auszuschöpfen. Dies ist
sinnvoller als das Kraftfutter an die Mutterkuh zu verteilen , um die
Milchleistung zu steigern. Für die Zuteilung kann ebenfalls, wie bei der
Stallhaltung beschrieben, ein Kälberschlupf auf der Weide eingerichtet
werden.
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Winterfütterung
Während der Säugezeit sollte bei qualitativ schlechtem Grundfutter und sehr
heubetonten Rationen 1 bis 2 kg Kraftfutter zugefüttert werden. Das Kraftfutter
sollte neben Getreide bis zur Hälfte aus Körnerleguminosen bestehen.
Grundsätzlich muss ein Salzleckstein angeboten werden. Bei Trockenstehern
sollte eine zu energiereiche Fütterung aufgrund von möglichen
Geburtsproblemen vermieden werden. Die Fütterung von Heu ist hier zu
empfehlen.
Auf eine ausreichende Wasserversorgung im Stall (Tränkebecken für
mehrere Tiere) sowie auf der Weide (Trog mit Zu- und Ablauf) muss geachtet
werden. Rinder benötigen für eine entsprechende Leistung zwischen 60-80
Liter Wasser pro Tag und entsprechend mehr an heißen Tagen.
8. Ökonomie der Mutterkuhhaltung
Jeder landwirtschaftliche Betrieb der Mutterkühe halten möchte, stellt sich die
Frage, zu welchem Marktpreis er Absetzer rentabel erzeugen kann. Dieser
Fragestellung kann der Landwirt am besten durch eine Erzeugungskostenrechnung nachgehen. Ziel ist es hierbei, alle Kosten, die während des
Produktionsprozesses entstehen, zu erfassen und sie dann in ein Verhältnis
zu einem möglichen Marktpreis zu setzen.
In der folgenden Tabelle wird ein Beispiel für eine solche Erzeugungskostenrechnung dargestellt, im Einzelfall muss aber immer mit den eigenen Daten
gerechnet werden. Das Beispiel kann dann als Grundgerüst für die
Vorgehensweise dienen.
In der Spalte 2 werden die Kosten der Mutterkuhhaltung aufgeführt, in der
Spalte 3 und 4 werden diese Kosten auf die Absetzer umgelegt. In der
Spalte 3 sind die Kosten je kg Lebendgewicht und in der Spalte 4 die
Erzeugungskosten der Absetzervermarktung je kg Schlachtgewicht zu
entnehmen.
Die Kosten für die Bestandsergänzung machen bei den variablen Kosten den
größten Kostenblock aus, deshalb sollte die Nutzungsdauer der Kühe 5 bis 8
Jahre betragen. Da die Wirtschaftlichkeit der Mutterkuhhaltung durch die
Grundfutterproduktion bestimmt wird, muss zunächst eine genaue Berechnung
der Grundfutterkosten durchgeführt werden. In unserem Beispiel werden alle
variablen und festen Kostenpositionen (Maschinenkosten, Lohnarbeiten etc.)
für einen 30 ha Grünlandbetrieb ermittelt. Die durchschnittlichen Grundfutterkosten betragen unter Berücksichtigung der HEKUL Prämie und der
Rationsgestaltung 0,21 Euro/ 10 MJNEL.
- 15 -
Werte je
Mutterkuh
Euro
∗
Spalte 2
Bestandsergänzung
183
Kraftfutter, Mineralfutter
78
Tierarzt, Versicherung, Energie,
Wasser etc.
144
variable Kosten
405
Grundfutterkosten
592
Gebäudekosten
60
Gemeinkosten, Kontrollgebühren
33
Summe Kosten
1.090
Zinsansatz ( i = 4 %)
11,8
Lohnansatz ( 24 Akh x 10 Euro/h)
240
Summe Kosten
1.342
- Tierprämie
-
Altkuherlös
Tierprämien für geschlachteten
männlichen Absetzer
Erzeugungskosten
Positive
Arbeitseinkommen
beginnt bei:
∗)
Kosten
je Absetzer:
Euro je kg
Euro je kg
Lebendgewicht Schlachtgewicht
Spalte 3
Spalte 4
0,54
0,96
0,23
0,41
0,42
1,19
1,74
0,18
0,10
3,21
0,03
0,71
3,95
0,76
2,13
3,10
0,32
0,18
5,73
0,06
1,26
7,05
317
94
0,93
0,28
1,66
0,49
931
2,74
1,03
3,87
691
2,03
2,61
alle Preise inklusive MWST
männliche Absetzer: 340 kg LG, weibliche Absetzer:320 kg LG; 56 % Ausschlachtung; 5 % Verlust
Für eine rentable Mutterkuhhaltung sind auch niedrige Stallplatzkosten
notwendig, so dass sich vor allem die Haltung in Altgebäuden oder einfachen
Offenfrontställen bewährt hat. Unter Berücksichtigung der Unterhaltung, der
Abschreibung und des Zinsanspruchs ergeben sich dann die Gebäudekosten.
Bei den Tierprämien wird wie bei den Flächenprämien verfahren, sie werden
von den Erzeugungskosten abgezogen und senken somit die Kosten. In der
Mutterkuhhaltung wird eine Tierprämie von 200 Euro /Tier und ein
Extensivierungszuschlag von 100 Euro /Tier gezahlt, wenn je Hektar
Hauptfutterfläche nicht mehr als 1,4 RGV/ha gehalten wird. Auch die
Schlachtprämie (80 Euro/Tier) und der Ergänzungsbetrag (20 Euro/Tier) wird
gemäß der Nutzungsdauer der Mutterkühe von 6 Jahre in der
Prämienberechnung berücksichtigt, so dass sich eine Prämiensumme von
317 Euro/Tier ergibt. Werden die Absetzer geschlachtet vermarktet, so ist für
die männlichen Absetzer noch die Bullenprämie, der Extensivierungszuschlag,
der Ergänzungsbeitrag und die Schlachtprämie (anteilig 195 Euro/Tier oder
1,03 Euro/kg SG) zu berücksichtigen.
Um eine angemessene Entlohnung aller in der Mutterkuhhaltung eingesetzter
Produktionsfaktoren zu erhalten, müssen in der Erzeugungsrechnung sowohl
die variablen, die festen als auch die kalkulatorischen Kosten ( Lohnansatz,
Zinsansatz, Pachtansatz für eigene Produktionsfaktoren) eingebracht werden.
- 16 -
Sämtliche genannten Kosten werden in unserem Beispiel abgedeckt, wenn ein
Absetzerpreis von mindestens 2,74 Euro/kg Lebendgewicht erzielt wird.
Wird der Absetzer geschlachtet vermarktet, dann werden die
Erzeugungskosten ab einem Marktpreis von 3,87 Euro/kg Schlachtgewicht
gedeckt.
Mit der Kennzahl „das positive Arbeitseinkommen beginnt bei“ wird folgender
Zusammenhang ausgedrückt: Die Arbeitszeit, die ein Landwirt für die
Mutterkuhhaltung benötigt, wird erst dann entlohnt, wenn der Marktpreis
oberhalb von 2,03 Euro/kg LG oder 2,61 Euro/kg SG liegt. Soll die Arbeitszeit
mit mehr als 10 Euro/Akh entlohnt werden, muss der Marktpreis über
2,74 Euro/kg LG oder 3,87 Euro/kg SG liegen.
Eine mögliche Alternative zum Absetzerverkauf (lebend oder tot) kann die
Direktvermarktung sein. Allerdings muss dabei darauf geachtet werden, dass
ein entsprechendes Kundenpotential vorhanden ist. Rechtliche Bestimmungen
müssen eingehalten werden und es entstehen zusätzliche Kosten durch die
Schlachtung und die Vermarktung (Telefon, Werbung etc.). Eine entsprechend
erweiterte Kostenkalkulation kann hier behilflich sein den richtigen Marktpreis
zu finden, damit die Direktvermarktung nicht nur mehr Arbeit macht, sondern
auch eine höhere Entlohnung bringt.
9. Förderung
In Hessen wird die Umstellung des Gesamtbetriebs mit 190,- Euro/ha
gefördert.
Bauund
Umbaumaßnahmen
können
über
das
Agrarinvestitionsförderprogramm (Afp) bezuschusst werden. Zusätzlich wird
ein Kontrollkostenzuschuss von maximal 530 Euro je Betrieb gezahlt.
10. Ausblick
Immer wiederkehrende Lebensmittelskandale lassen eine wachsende Zahl
von Verbrauchern über ihre Einkauf- und Verzehrgewohnheiten nachdenken.
Sicherlich sind nicht wenige von diesen Konsumenten bereit, beim
Fleischeinkauf auf kontrollierte ökologische Ware umzusteigen. Diese Aussicht
veranlasst viele Mutterkuhhalter auf Grünlandstandorten, wo die extensive
Mastrrindererzeugung ein wichtiger Betriebszweig ist, die Umstellung auf
ökologischen Landbau in Erwägung zu ziehen. Bei zunehmender Ausdehnung
des Angebotes von Biofleisch wird es wichtiger durch Qualität zu überzeugen
und die Kosten im Griff zu behalten. Für eine erfolgreiche Mutterkuhhaltung
muss daher das gesamte Management von Fütterung, Haltung und Genetik
aufeinander abgestimmt sein. Schlagkräftige Vermarktungssstrukturen
müssen aufgebaut werden.
- 17 -
Für die kritische Durchsicht und/oder nützliche Hinweise bedanken wir uns bei:
Grünhaupt, Jost
HDLGN
Müller-Braune, Willi
HDLGN
Reising, Holger
Bioland-Markt-Mitte
Sölzer, Christian
ZBH, Alsfeld
Literatur
AID, 2002:Umstellung auf ökologischen Landbau
AID, 2000: EU- Verordnung ökologische Tierhaltung
BMVEL, 1999: Agenda 2000- Tierprämien
Hampel,G., 1994: Fleischrinder und Mutterkuhhaltung
HDLGN, 2002: Ökologische Milchviehhaltung
HDLGN, 2001: Ökologische Schweinehaltung
Lotter, M. und D. Sixt, 2000: Laufhöfe in der Rinderhaltung
Redelberger, H. u.a., 2002: Betriebsplanung im ökologischen Landbau
- 18 -
Ansprechpartner - Beratungsangebot
Bei Fragen zur Ökologischen Landwirtschaft und zur Umstellung wenden Sie sich
bitte an den Ansprechpartner in Ihrer Region. Für den Bereich ökologische
Tierhaltung ist Kornelia Schuler hessenweit zuständig.
Hessen
insgesamt
Ökologische
Tierhaltung
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West
Ost
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Arnold
Schindler,
Thomas
Gengenbach, Schuler,
Heinz
Kornelia
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Marburger Rheinstr. 91
Str. 69
Rheinstr. 91
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0160/
47 55 181
Schmidt,
Reinhardt
Herausgeber:
Hessisches Dienstleistungszentrum
für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz
Kölnische Str. 48/50, 34117 Kassel
Bearbeiter: Hubert Redelberger, Kornelia Schuler, Jürgen
Sprenger, Linda Walter, Anne Mawick ( Fachbereich
Ökonomie, Eichhof), Ruth Milde
September 2002
August 2002