Abrechnung der 3TO-Spange
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Abrechnung der 3TO-Spange
Abrechnung der 3TO-Spange® Als Unterstützung bei der Abrechnung der 3TO-Spange® sind im Folgenden einige wichtige Hinweise zur Rechnungsstellung und dem Umgang mit Krankenkassen und Ärzten zusammengestellt. Auf Grund der Freiwilligkeit der Kostenübernahme für die 3TO-Therapie durch die Krankenkassen und wegen der sich derzeit häufig ändernden Gesetzeslage, können wir Ihnen hier nur Tipps geben, leider jedoch keine Bezahlung durch die Krankenkassen garantieren. Diese Informationen wurden in Zusammenarbeit mit der erfahrenen 3TO-Therapeutin und Ausbilderin Ruth Kouba erstellt. Die in Anführungszeichen stehenden, kursiv gedruckten Passagen sind Ausschnitte aus ihrem Bericht, in dem sie ihre langjährigen Erfahrungen im Umgang mit Krankenkassen und Ärzten schildert. Wir hoffen, dass Ihnen die folgenden Hinweise nützlich sein werden. Wenn Sie weitere Anregungen zum Thema Abrechnung haben sollten, würden wir uns freuen, wenn Sie uns diese mitteilen. Inhalt: ▪ Allgemeine Hinweise zur Abrechnung 2 Freiwillige Leistung Kontakt zur Krankenkasse Den Patienten genau informieren ▪ Abrechnung der 3TO-Spange® mit dem Patienten 3 Preisgestaltung Kostenvoranschlag Rechnungsstellung Bezahlung ▪ Rezept oder Attest vom Arzt 5 ▪ Möglichkeiten der Abrechnung mit Krankenkassen 6 I. Bewilligung der Kostenübernahme vor der Spangenbehandlung II. Anfrage bei der Krankenkasse nach Behandlungsbeginn Herausgeber: 3TO GmbH ▪ Birkenstraße 8 ▪ 82041 Deisenhofen 089 – 45 20 833 -0 ▪ Fax: 089 – 45 20 833 -99 [email protected] – www.3to-spange.de Die Weitergabe, sowie Vervielfältigung dieser Unterlagen, die Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts sind nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Allgemeine Hinweise zur Abrechnung Freiwillige Leistung Da die Kostenübernahme für Spangenbehandlungen eine freiwillige Leistung der Krankenkassen darstellt, besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Bezahlung der 3TO-Spange® durch die Krankenkassen. Die Entscheidung über die Kostenübernahme liegt beim zuständigen Sachbearbeiter der jeweiligen Krankenkasse und kann durch geeignete Informationsmaßnahmen durchaus positiv beeinflusst werden. Kontakt zur Krankenkasse Der persönliche Kontakt zwischen Spangentherapeuten und KK-Sachbearbeiter ist für ein gutes Verhältnis entscheidend. „Hat man erst einmal ein bisschen "Fuß gefasst" in einer Krankenkasse, ist es nicht schlecht, sich dort persönlich einmal blicken zu lassen und den Sachbearbeitern (nach vorheriger tel. Anmeldung natürlich) die 3TO-Spange vorzuführen. Durch die Patienten haben sie ja schon gehört, dass die Spange gut ist, und dann wissen sie wenigstens auch, wofür sie bezahlen. Wichtig ist auch, dass man noch andere Orthonyxiemethoden kennt und demonstrieren kann, inwieweit sich die 3TO-Spange von den anderen Spangen unterscheidet. Wenn man den Leuten dann die Wirkungsweise der 3TOSpange im Vergleich zu den anderen Spangen erklärt, sind sie viel eher bereit, sich für die Kostenübernahme einzusetzen, als wenn sie nicht wissen, worum es geht.“ Entscheidend im Umgang mit Krankenkassen ist stets ein freundliches und sachliches Auftreten bei den Verhandlungen mit dem Mitarbeiter: „Wichtig ist, dass man weder anmaßend noch arrogant ist, sondern auch akzeptiert, dass die Leute eben ihre Weisungen haben, an denen sie nur schwer vorbeikommen. Ganz entscheidend ist dabei der persönliche Eindruck, den die Leute vom Fußpfleger / Podologen haben. Wenn sie merken, dass man gut arbeitet und sein Handwerk wirklich versteht und nicht nur Spangen macht, um Geld zu verdienen, sondern auch solides medizinisches Grundwissen besitzt, hat man gute Karten für eine Zusammenarbeit.“ Zur Unterrichtung von Ärzten und Krankenkassen steht eine Informationsbroschüre zur Verfügung, in der die Wirkungsweise, die Anwendung und die Behandlungserfolge der 3TOSpange dargestellt werden. Die Informationsbroschüre „Informationen für Ärzte und Krankenkassen“ können alle 3TOTherapeuten mit einer Bestellung kostenlos bei der 3TO GmbH anfordern. Den Patienten genau informieren Es ist wichtig, den Patienten genau darauf hinzuweisen, welche Behandlungsmöglichkeiten es für eingewachsene Nägel / Rollnägel gibt, und dass keine Bezahlung durch die Krankenkasse garantiert werden kann. Hat er sich für die Spange entschieden und am eigenen Zeh erfahren, dass sie hilft, kann er bei der Krankenkasse oder beim Arzt wesentlich besser für die Kostenübernahme argumentieren. Klären Sie den Patienten auch über das Prinzip der 3TO-Spange genau auf, um ihn auf eventuelle Vorurteile und falsche Behauptungen von Krankenkassenmitarbeitern oder Ärzten vorzubereiten. Bezahlung der Rechnung zunächst durch den Patienten Wir empfehlen, die Rechnung in jedem Fall zuerst vom Patienten bezahlen zu lassen! Dieser kann sich den Betrag dann nach Möglichkeit von der Krankenkasse erstatten lassen. 2 3TO GmbH Januar 2014 Weitergabe und Nachdruck verboten Abrechnung der 3TO-Spange® mit dem Patienten Preisgestaltung Den Preis für die Behandlung mit der 3TO-Spange kann jeder Therapeut selbst bestimmen. Als Richtwert für Deutschland empfehlen wir für das Setzen einer Spange einen Preis zwischen 60,- und 90,- €, für das Nachsetzen derselben Spange mit neuer Schlaufe einen Preis zwischen 20,- und 25,- €. Oft ist es sinnvoller, durch einen niedrigeren Preis mehr Patienten zu erreichen, als durch einen zu hohen viele Kunden abzuschrecken. Zudem sind viele Patienten bei einem niedrigeren Preis bereit, die Behandlung selbst zu bezahlen und es kann dann auf die zeitund arbeitsaufwändige Abrechnung mit Krankenkassen verzichtet werden. Kostenvoranschlag Vor der Bewilligung einer Kostenübernahme verlangen viele Krankenkassen einen Kostenvoranschlag. Für die Formulierung des Kostenvoranschlags kann man sich an diesem Muster orientieren: Podologische Praxis / Fußpflege Anja Müller Sonnenweg 1, 54321 Stadt Krankenkasse Herrn Huber Blumenstraße 1 12345 Stadt Ort, Datum KOSTENVORANSCHLAG für eine Orthonyxiebehandlung mit Nagelkorrekturspange wegen unguis incarnatus (Zur Vermeidung einer Operation) Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie einen Kostenvoranschlag zu beiliegendem Rezept für Ihr Mitglied: Patient Musterstraße PLZ Ort Pos. 1 Pos. 2 geb. am : Orthonyxie –Nagelkorrekturspange für Großzehe links 75.- Nachbehandlung über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten (4 Behandlungen) à 18.- € (* siehe Seite 4 unten) Netto: 19 % MwSt Brutto € 72.- € _________ 147,00 € 27,93 € 174,93 € Wir bitten um schriftliche Genehmigung. Mit freundlichen Grüßen Anlage: Attest / Rezept Therapeut Muster für Kostenvoranschlag 3 3TO GmbH Januar 2014 Weitergabe und Nachdruck verboten Rechnungsstellung Voraussetzung für eine erfolgreiche Abrechnung ist eine korrekte Rechnungsstellung. Auf der Rechnung müssen die folgenden Angaben unbedingt vorhanden sein: ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ Name und vollständige Adresse Rechnungsdatum Ihre Steuernummer Die laufende Rechnungsnummer Nettobetrag, Mehrwertsteuer und Bruttobetrag *) Das folgende Rechnungsmuster enthält die genannten Angaben und ist ein Vorschlag für die Formulierung der Spangenbehandlung. Podologische Praxis / Fußpflege Anja Müller Sonnenweg 1, 54321 Stadt Steuernummer An Patient Hans Maier Blumenstraße 1 12345 Ort Ort, Datum RECHNUNG Orthonyxiebehandlung mit Nagelkorrekturspange wegen unguis incarnatus (Zur Vermeidung einer Operation) Rechnungs-Nr.: Pos. 1 Pos. 2 1234 Orthonyxie –Nagelkorrekturspange für Großzehe links 75.- Nachbehandlung über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten (4 Behandlungen) à 18.- € (* siehe unten) Netto: 19 % MwSt Brutto € 72.- € _________ 147,00 € 27,93 € 174,93 € Rechnungsvorschlag *) UMSATZSSTEUERPFLICHT BEIM PODOLOGEN Bei Podologen sind manche Leistungen in bestimmten Fällen von der Umsatzsteuer ausgenommen. Dies hängt auch davon ab, ob es sich um eine vom Arzt verordnete Maßnahme handelt und ob diese mit der Krankenkasse abgerechnet wird. Einige grundlegende Informationen sind vom Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands e.V. (ZFD) zusammengestellt worden und können auf dessen Homepage abgefragt werden: www.zfd.de - ob Sie aber im jeweiligen Fall für die Spangenbehandlung eine Umsatzsteuer ausweisen müssen oder nicht, sollten Sie vorab mit Ihrem Steuerberater klären. 4 3TO GmbH Januar 2014 Weitergabe und Nachdruck verboten Rezept oder Attest vom Arzt Voraussetzung für die Abrechnung der 3TO-Spange ist grundsätzlich, dass der Krankenkasse für jede Spange ein Rezept oder Attest vom Arzt vorgelegt wird, denn die Kasse braucht eine Bestätigung über die Diagnose und die Behandlung. Nach den neuesten gesetzlichen Vorschriften ist es empfehlenswert, dass der Arzt ein Privatrezept oder ein kurzes Attest anstatt eines Kassenrezeptes ausstellt, da ansonsten die Krankenkasse die Behandlungskosten über die Kassenärztliche Vereinigung vom verschreibenden Arzt einfordern könnte. Dieser Arzt wird dann überhaupt keine Spangenbehandlung mehr verschreiben. Um den Patienten und den Arzt über die richtige Formulierung des Rezeptes zu informieren wird empfohlen, dem Patienten ein Infoblatt gemäß dem folgenden Muster mitzugeben: Podologische Praxis / Fußpflege Anja Müller Sonnenweg 1, 54321 Stadt Sehr geehrte Patientin, Sehr geehrter Patient, damit Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss zur Spangenbehandlung beantragen können, benötigen Sie von Ihrem Arzt ein Rezept oder Attest über: Orthonyxiebehandlung Großzehe re bzw. li wegen Unguis Incarnatus Ihr Fußpfleger / Podologe P.S. Ein Hinweis des Arztes auf die Vermeidung einer Operation ist empfehlenswert. Muster für Hinweis zur Rezeptformulierung „Im Laufe der Zeit wird es oft einfacher: die Patienten kommen bereits mit Rezept vom Arzt und zwar oft von Ärzten, von denen man noch nie etwas gehört hat. Ärzte, die von den Patienten Positives über die Spange hören, sind oft auch bereit, ein Attest zur Vorlage bei der Krankenkasse zu schreiben, in dem sie bestätigen, dass die Spange der letzte Ausweg ist, vor allem dann, wenn auch mehrere Operationen keinen Erfolg gebracht haben oder wenn der Patient Diabetiker/Bluter usw. ist und sie selber schon nicht mehr gerne operieren. Bei Chirurgen ist die Spange übrigens nicht ganz so beliebt, da damit Operationen vermieden werden können. Weniger bewährt hat es sich, wenn der Fußpfleger mit der Spange auf einem Gipsmodell zum Arzt in die Sprechstunde geht und ihm das Ganze zeigt. Die Ärzte sind höflich, meinen aber dann: »na ja, kann ich mir gar nicht so vorstellen.« Wenn dann aber der Patient, bei dem sie operieren wollten sagt, er habe seit der Spange keine Schmerzen mehr, reagieren auch die Ärzte positiv.“ 5 3TO GmbH Januar 2014 Weitergabe und Nachdruck verboten Möglichkeiten der Abrechnung mit Krankenkassen Um die Kostenübernahme der Spangenbehandlung durch die Krankenkasse zu ermöglichen, bestehen grundsätzlich zwei verschiedene Wege, die im Folgenden beschrieben werden. Bei der ersten Möglichkeit wird eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vor dem Setzen der Spange eingeholt, bei der zweiten Vorgehensweise wird die 3TO-Spange zuerst gesetzt und anschließend bei der Krankenkasse zur Kostenübernahme beantragt. I. Bewilligung der Kostenübernahme vor der Spangenbehandlung Die eine Möglichkeit, die 3TO-Spange mit der Krankenkasse abzurechnen besteht darin, dem Patienten vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag zu schreiben, mit dem er sich bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme bewilligen lassen kann. Zusätzlich zum Kostenvoranschlag muss ein Rezept oder Attest vom Arzt vorgelegt werden. Nach der Bewilligung der Kostenübernahme kommt der Patient in die Praxis und lässt sich die Spange setzen. Kostenvoranschlag Fußpfleger Podologe Rezept + PATIENT Kostenvoranschlag Arzt schreibt Rezept Kostenvoranschl. schreiben PATIENT Krankenkasse bewilligt Kostenübernahme Bewilligung Rechnung Krankenkasse Bewilligung Fußpfleger Podologe PATIENT erstattet Rechnung Spange setzen Rechnung schreiben PATIENT Organisatorischer Ablauf der Kostenübernahme mit Kostenvoranschlag Der Vorteil dieser Variante besteht darin, dass der Patient vor der Behandlung sicher weiß, ob und wie viel die Krankenkasse von den Behandlungskosten übernimmt. 6 3TO GmbH Januar 2014 Weitergabe und Nachdruck verboten II. Anfrage bei der Krankenkasse nach Behandlungsbeginn Die andere Möglichkeit der Abrechnung besteht darin, dass der Patient zuerst eine Spange gesetzt bekommt und anschließend die Rechnung gemeinsam mit einem Attest / Rezept vom Arzt bei der Krankenkasse einreicht. Bei dieser Variante muss dem Patienten immer bewusst sein, dass die Kostenübernahme nicht garantiert werden kann! Je nach Befund können Rezept oder Attest entweder vor oder nach dem Setzen der Spange ausgestellt werden: Keine Entzündung – kein Diabetiker Wenn der Patient akute Schmerzen hat, aber keine Entzündung vorliegt und es sich nicht um einen Diabetiker handelt, kann man sofort eine Spange setzen und anschließend den Patienten zum Arzt schicken. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Patient darüber im Klaren ist, dass eine Bezahlung nicht garantiert werden kann. Anschließend muss sich der Patient um die Ausstellung eines Rezeptes und die Anerkennung bei der Krankenkasse bemühen. Rezept Rechnung Rechnung Fußpfleger Podologe Befund Spange setzen Rechnung stellen PATIENT + PATIENT Arzt schreibt Rezept Krankenkasse erstattet evtl. die Rechnung Ablauf der Abrechnung bei akuten Schmerzen, keiner Entzündung und nicht Diabetikern 7 3TO GmbH Januar 2014 Weitergabe und Nachdruck verboten Entzündung und / oder Diabetiker Sollte es sich beim Patienten um einen Diabetiker handeln, oder eine Entzündung vorliegen, so ist in jedem Fall vorher eine Verordnung der Therapie (Privatrezept / Attest) durch den Arzt nötig. Bei guter Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Arzt kann eventuell auch eine telefonische Rücksprache ausreichen. Fußpfleger Podologe Arzt PATIENT PATIENT stellt Rezept aus Befund evtl. Kostenvoranschlag stellen Fußpfleger Podologe Krankenkasse Rezept erstattet evtl. die Rechnung Rezept + Infoblatt für Rezept Spange setzen Rechnung stellen Rechnung PATIENT Ablauf der Abrechnung bei schweren Fällen und Diabetikern Der Patient kann nun das Rezept vom Arzt zusammen mit der Rechnung für die Spangenbehandlung bei seiner Krankenkasse einreichen und auf Bewilligung hoffen. Zusätzlich kann der Patient die Broschüre „Informationen für Ärzte und Krankenkassen“ zur besseren Information des Krankenkassen-Sachbearbeiters beilegen. Auch bei vorerst ablehnendem Bescheid kann sich ein gut begründeter Einspruch und persönlicher Einsatz des Patienten lohnen. „Sind die Patienten dann hartnäckig genug - und einer ist immer dabei, der nicht nachgibt ihre Krankenkasse von der Wirksamkeit der 3TO-Spange zu überzeugen, vor allem im Hinblick auf die Vermeidung von Krankheitstagen und Folgeschäden nach Operationen, zahlt die Krankenkasse auch.“ 8 3TO GmbH Januar 2014 Weitergabe und Nachdruck verboten