Abrechnung der 3TO-Spange

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Abrechnung der 3TO-Spange
Abrechnung der 3TO-Spange®
Als Unterstützung bei der Abrechnung der 3TO-Spange® sind im Folgenden einige wichtige
Hinweise zur Rechnungsstellung und dem Umgang mit Krankenkassen und Ärzten zusammengestellt.
Auf Grund der Freiwilligkeit der Kostenübernahme für die 3TO-Therapie durch die
Krankenkassen und wegen der sich derzeit häufig ändernden Gesetzeslage, können wir
Ihnen hier nur Tipps geben, leider jedoch keine Bezahlung durch die Krankenkassen
garantieren.
Diese Informationen wurden in Zusammenarbeit mit der erfahrenen 3TO-Therapeutin und
Ausbilderin Ruth Kouba erstellt. Die in Anführungszeichen stehenden, kursiv gedruckten
Passagen sind Ausschnitte aus ihrem Bericht, in dem sie ihre langjährigen Erfahrungen im
Umgang mit Krankenkassen und Ärzten schildert.
Wir hoffen, dass Ihnen die folgenden Hinweise nützlich sein werden. Wenn Sie weitere
Anregungen zum Thema Abrechnung haben sollten, würden wir uns freuen, wenn Sie uns
diese mitteilen.
Inhalt:
▪ Allgemeine Hinweise zur Abrechnung
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Freiwillige Leistung
Kontakt zur Krankenkasse
Den Patienten genau informieren
▪ Abrechnung der 3TO-Spange® mit dem Patienten
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Preisgestaltung
Kostenvoranschlag
Rechnungsstellung
Bezahlung
▪ Rezept oder Attest vom Arzt
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▪ Möglichkeiten der Abrechnung mit Krankenkassen
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I. Bewilligung der Kostenübernahme vor der Spangenbehandlung
II. Anfrage bei der Krankenkasse nach Behandlungsbeginn
Herausgeber:
3TO GmbH ▪ Birkenstraße 8 ▪ 82041 Deisenhofen
089 – 45 20 833 -0 ▪ Fax: 089 – 45 20 833 -99
[email protected] – www.3to-spange.de
Die Weitergabe, sowie Vervielfältigung dieser Unterlagen, die Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts sind nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich
zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Allgemeine Hinweise zur Abrechnung
Freiwillige Leistung
Da die Kostenübernahme für Spangenbehandlungen eine freiwillige Leistung der Krankenkassen darstellt, besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Bezahlung der 3TO-Spange®
durch die Krankenkassen.
Die Entscheidung über die Kostenübernahme liegt beim zuständigen Sachbearbeiter der
jeweiligen Krankenkasse und kann durch geeignete Informationsmaßnahmen durchaus
positiv beeinflusst werden.
Kontakt zur Krankenkasse
Der persönliche Kontakt zwischen Spangentherapeuten und KK-Sachbearbeiter ist für ein gutes
Verhältnis entscheidend.
„Hat man erst einmal ein bisschen "Fuß gefasst" in einer Krankenkasse, ist es nicht schlecht, sich
dort persönlich einmal blicken zu lassen und den Sachbearbeitern (nach vorheriger tel.
Anmeldung natürlich) die 3TO-Spange vorzuführen.
Durch die Patienten haben sie ja schon gehört, dass die Spange gut ist, und dann wissen sie
wenigstens auch, wofür sie bezahlen. Wichtig ist auch, dass man noch andere
Orthonyxiemethoden kennt und demonstrieren kann, inwieweit sich die 3TO-Spange von den
anderen Spangen unterscheidet. Wenn man den Leuten dann die Wirkungsweise der 3TOSpange im Vergleich zu den anderen Spangen erklärt, sind sie viel eher bereit, sich für die
Kostenübernahme einzusetzen, als wenn sie nicht wissen, worum es geht.“
Entscheidend im Umgang mit Krankenkassen ist stets ein freundliches und sachliches Auftreten
bei den Verhandlungen mit dem Mitarbeiter:
„Wichtig ist, dass man weder anmaßend noch arrogant ist, sondern auch akzeptiert, dass die
Leute eben ihre Weisungen haben, an denen sie nur schwer vorbeikommen. Ganz entscheidend
ist dabei der persönliche Eindruck, den die Leute vom Fußpfleger / Podologen haben. Wenn sie
merken, dass man gut arbeitet und sein Handwerk wirklich versteht und nicht nur Spangen
macht, um Geld zu verdienen, sondern auch solides medizinisches Grundwissen besitzt, hat man
gute Karten für eine Zusammenarbeit.“
Zur Unterrichtung von Ärzten und Krankenkassen steht eine Informationsbroschüre zur
Verfügung, in der die Wirkungsweise, die Anwendung und die Behandlungserfolge der 3TOSpange dargestellt werden.
Die Informationsbroschüre „Informationen für Ärzte und Krankenkassen“ können alle 3TOTherapeuten mit einer Bestellung kostenlos bei der 3TO GmbH anfordern.
Den Patienten genau informieren
Es ist wichtig, den Patienten genau darauf hinzuweisen, welche Behandlungsmöglichkeiten
es für eingewachsene Nägel / Rollnägel gibt, und dass keine Bezahlung durch die
Krankenkasse garantiert werden kann. Hat er sich für die Spange entschieden und am
eigenen Zeh erfahren, dass sie hilft, kann er bei der Krankenkasse oder beim Arzt wesentlich
besser für die Kostenübernahme argumentieren. Klären Sie den Patienten auch über das
Prinzip der 3TO-Spange genau auf, um ihn auf eventuelle Vorurteile und falsche
Behauptungen von Krankenkassenmitarbeitern oder Ärzten vorzubereiten.
Bezahlung der Rechnung zunächst durch den Patienten
Wir empfehlen, die Rechnung in jedem Fall zuerst vom Patienten bezahlen zu lassen! Dieser
kann sich den Betrag dann nach Möglichkeit von der Krankenkasse erstatten lassen.
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 3TO GmbH
Januar 2014
Weitergabe und Nachdruck verboten
Abrechnung der 3TO-Spange® mit dem Patienten
Preisgestaltung
Den Preis für die Behandlung mit der 3TO-Spange kann jeder Therapeut selbst bestimmen.
Als Richtwert für Deutschland empfehlen wir für das Setzen einer Spange einen Preis
zwischen 60,- und 90,- €, für das Nachsetzen derselben Spange mit neuer Schlaufe einen
Preis zwischen 20,- und 25,- €.
Oft ist es sinnvoller, durch einen niedrigeren Preis mehr Patienten zu erreichen, als durch
einen zu hohen viele Kunden abzuschrecken. Zudem sind viele Patienten bei einem
niedrigeren Preis bereit, die Behandlung selbst zu bezahlen und es kann dann auf die zeitund arbeitsaufwändige Abrechnung mit Krankenkassen verzichtet werden.
Kostenvoranschlag
Vor der Bewilligung einer Kostenübernahme verlangen viele Krankenkassen einen Kostenvoranschlag. Für die Formulierung des Kostenvoranschlags kann man sich an diesem Muster
orientieren:
Podologische Praxis / Fußpflege
Anja Müller
Sonnenweg 1, 54321 Stadt
Krankenkasse
Herrn Huber
Blumenstraße 1
12345 Stadt
Ort, Datum
KOSTENVORANSCHLAG
für eine Orthonyxiebehandlung mit Nagelkorrekturspange wegen unguis
incarnatus (Zur Vermeidung einer Operation)
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend erhalten Sie einen Kostenvoranschlag zu beiliegendem Rezept für
Ihr Mitglied:
Patient
Musterstraße
PLZ Ort
Pos. 1
Pos. 2
geb. am :
Orthonyxie –Nagelkorrekturspange
für Großzehe links
75.-
Nachbehandlung über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten
(4 Behandlungen) à 18.- €
(* siehe Seite 4 unten)
Netto:
19 % MwSt
Brutto
€
72.- €
_________
147,00 €
27,93 €
174,93 €
Wir bitten um schriftliche Genehmigung.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Attest / Rezept
Therapeut
Muster für Kostenvoranschlag
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 3TO GmbH
Januar 2014
Weitergabe und Nachdruck verboten
Rechnungsstellung
Voraussetzung für eine erfolgreiche Abrechnung ist eine korrekte Rechnungsstellung. Auf der
Rechnung müssen die folgenden Angaben unbedingt vorhanden sein:
▪
▪
▪
▪
▪
Name und vollständige Adresse
Rechnungsdatum
Ihre Steuernummer
Die laufende Rechnungsnummer
Nettobetrag, Mehrwertsteuer und Bruttobetrag *)
Das folgende Rechnungsmuster enthält die genannten Angaben und ist ein Vorschlag für die
Formulierung der Spangenbehandlung.
Podologische Praxis / Fußpflege
Anja Müller
Sonnenweg 1, 54321 Stadt
Steuernummer
An Patient
Hans Maier
Blumenstraße 1
12345 Ort
Ort, Datum
RECHNUNG
Orthonyxiebehandlung mit Nagelkorrekturspange wegen unguis incarnatus
(Zur Vermeidung einer Operation)
Rechnungs-Nr.:
Pos. 1
Pos. 2
1234
Orthonyxie –Nagelkorrekturspange
für Großzehe links
75.-
Nachbehandlung über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten
(4 Behandlungen) à 18.- €
(* siehe unten)
Netto:
19 % MwSt
Brutto
€
72.- €
_________
147,00 €
27,93 €
174,93 €
Rechnungsvorschlag
*) UMSATZSSTEUERPFLICHT BEIM PODOLOGEN
Bei Podologen sind manche Leistungen in bestimmten Fällen von der Umsatzsteuer
ausgenommen. Dies hängt auch davon ab, ob es sich um eine vom Arzt verordnete
Maßnahme handelt und ob diese mit der Krankenkasse abgerechnet wird.
Einige grundlegende Informationen sind vom Zentralverband der Podologen und Fußpfleger
Deutschlands e.V. (ZFD) zusammengestellt worden und können auf dessen Homepage
abgefragt werden: www.zfd.de - ob Sie aber im jeweiligen Fall für die Spangenbehandlung
eine Umsatzsteuer ausweisen müssen oder nicht, sollten Sie vorab mit Ihrem Steuerberater
klären.
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 3TO GmbH
Januar 2014
Weitergabe und Nachdruck verboten
Rezept oder Attest vom Arzt
Voraussetzung für die Abrechnung der 3TO-Spange ist grundsätzlich, dass der Krankenkasse für jede Spange ein Rezept oder Attest vom Arzt vorgelegt wird, denn die Kasse
braucht eine Bestätigung über die Diagnose und die Behandlung.
Nach den neuesten gesetzlichen Vorschriften ist es empfehlenswert, dass der Arzt ein
Privatrezept oder ein kurzes Attest anstatt eines Kassenrezeptes ausstellt, da ansonsten die
Krankenkasse die Behandlungskosten über die Kassenärztliche Vereinigung vom
verschreibenden Arzt einfordern könnte. Dieser Arzt wird dann überhaupt keine Spangenbehandlung mehr verschreiben.
Um den Patienten und den Arzt über die richtige Formulierung des Rezeptes zu informieren
wird empfohlen, dem Patienten ein Infoblatt gemäß dem folgenden Muster mitzugeben:
Podologische Praxis / Fußpflege
Anja Müller
Sonnenweg 1, 54321 Stadt
Sehr geehrte Patientin,
Sehr geehrter Patient,
damit Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss zur Spangenbehandlung
beantragen können, benötigen Sie von Ihrem Arzt ein Rezept oder Attest
über:
Orthonyxiebehandlung Großzehe re bzw. li wegen Unguis Incarnatus
Ihr Fußpfleger / Podologe
P.S. Ein Hinweis des Arztes auf die Vermeidung einer Operation ist
empfehlenswert.
Muster für Hinweis zur Rezeptformulierung
„Im Laufe der Zeit wird es oft einfacher: die Patienten kommen bereits mit Rezept vom Arzt
und zwar oft von Ärzten, von denen man noch nie etwas gehört hat. Ärzte, die von den
Patienten Positives über die Spange hören, sind oft auch bereit, ein Attest zur Vorlage bei
der Krankenkasse zu schreiben, in dem sie bestätigen, dass die Spange der letzte Ausweg
ist, vor allem dann, wenn auch mehrere Operationen keinen Erfolg gebracht haben oder
wenn der Patient Diabetiker/Bluter usw. ist und sie selber schon nicht mehr gerne operieren.
Bei Chirurgen ist die Spange übrigens nicht ganz so beliebt, da damit Operationen
vermieden werden können.
Weniger bewährt hat es sich, wenn der Fußpfleger mit der Spange auf einem Gipsmodell
zum Arzt in die Sprechstunde geht und ihm das Ganze zeigt. Die Ärzte sind höflich, meinen
aber dann: »na ja, kann ich mir gar nicht so vorstellen.«
Wenn dann aber der Patient, bei dem sie operieren wollten sagt, er habe seit der Spange
keine Schmerzen mehr, reagieren auch die Ärzte positiv.“
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 3TO GmbH
Januar 2014
Weitergabe und Nachdruck verboten
Möglichkeiten der Abrechnung mit Krankenkassen
Um die Kostenübernahme der Spangenbehandlung durch die Krankenkasse zu ermöglichen,
bestehen grundsätzlich zwei verschiedene Wege, die im Folgenden beschrieben werden. Bei
der ersten Möglichkeit wird eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vor dem
Setzen der Spange eingeholt, bei der zweiten Vorgehensweise wird die 3TO-Spange zuerst
gesetzt und anschließend bei der Krankenkasse zur Kostenübernahme beantragt.
I. Bewilligung der Kostenübernahme vor der Spangenbehandlung
Die eine Möglichkeit, die 3TO-Spange mit der Krankenkasse abzurechnen besteht darin,
dem Patienten vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag zu schreiben, mit dem er sich
bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme bewilligen lassen kann. Zusätzlich zum
Kostenvoranschlag muss ein Rezept oder Attest vom Arzt vorgelegt werden. Nach der
Bewilligung der Kostenübernahme kommt der Patient in die Praxis und lässt sich die Spange
setzen.
Kostenvoranschlag
Fußpfleger
Podologe
Rezept
+
PATIENT
Kostenvoranschlag
Arzt
schreibt Rezept
Kostenvoranschl.
schreiben
PATIENT
Krankenkasse
bewilligt
Kostenübernahme
Bewilligung
Rechnung
Krankenkasse
Bewilligung
Fußpfleger
Podologe
PATIENT
erstattet
Rechnung
Spange setzen
Rechnung schreiben
PATIENT
Organisatorischer Ablauf der Kostenübernahme mit Kostenvoranschlag
Der Vorteil dieser Variante besteht darin, dass der Patient vor der Behandlung
sicher weiß, ob und wie viel die Krankenkasse von den Behandlungskosten übernimmt.
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 3TO GmbH
Januar 2014
Weitergabe und Nachdruck verboten
II. Anfrage bei der Krankenkasse nach Behandlungsbeginn
Die andere Möglichkeit der Abrechnung besteht darin, dass der Patient zuerst eine Spange
gesetzt bekommt und anschließend die Rechnung gemeinsam mit einem Attest / Rezept vom
Arzt bei der Krankenkasse einreicht.
Bei dieser Variante muss dem Patienten immer bewusst sein, dass die Kostenübernahme nicht garantiert werden kann!
Je nach Befund können Rezept oder Attest entweder vor oder nach dem Setzen der Spange
ausgestellt werden:
Keine Entzündung – kein Diabetiker
Wenn der Patient akute Schmerzen hat, aber keine Entzündung vorliegt und es sich
nicht um einen Diabetiker handelt, kann man sofort eine Spange setzen und anschließend
den Patienten zum Arzt schicken. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Patient darüber im
Klaren ist, dass eine Bezahlung nicht garantiert werden kann. Anschließend muss sich der
Patient um die Ausstellung eines Rezeptes und die Anerkennung bei der Krankenkasse
bemühen.
Rezept
Rechnung
Rechnung
Fußpfleger
Podologe
Befund
Spange setzen
Rechnung stellen
PATIENT
+
PATIENT
Arzt
schreibt Rezept
Krankenkasse
erstattet evtl. die
Rechnung
Ablauf der Abrechnung bei akuten Schmerzen, keiner Entzündung und nicht Diabetikern
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 3TO GmbH
Januar 2014
Weitergabe und Nachdruck verboten
Entzündung und / oder Diabetiker
Sollte es sich beim Patienten um einen Diabetiker handeln, oder eine Entzündung
vorliegen, so ist in jedem Fall vorher eine Verordnung der Therapie (Privatrezept / Attest)
durch den Arzt nötig. Bei guter Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Arzt kann
eventuell auch eine telefonische Rücksprache ausreichen.
Fußpfleger
Podologe
Arzt
PATIENT
PATIENT
stellt Rezept aus
Befund
evtl. Kostenvoranschlag stellen
Fußpfleger
Podologe
Krankenkasse
Rezept
erstattet evtl.
die Rechnung
Rezept
+
Infoblatt für
Rezept
Spange setzen
Rechnung stellen
Rechnung
PATIENT
Ablauf der Abrechnung bei schweren Fällen und Diabetikern
Der Patient kann nun das Rezept vom Arzt zusammen mit der Rechnung für die Spangenbehandlung bei seiner Krankenkasse einreichen und auf Bewilligung hoffen. Zusätzlich kann
der Patient die Broschüre „Informationen für Ärzte und Krankenkassen“ zur besseren
Information des Krankenkassen-Sachbearbeiters beilegen. Auch bei vorerst ablehnendem
Bescheid kann sich ein gut begründeter Einspruch und persönlicher Einsatz des Patienten
lohnen.
„Sind die Patienten dann hartnäckig genug - und einer ist immer dabei, der nicht nachgibt ihre Krankenkasse von der Wirksamkeit der 3TO-Spange zu überzeugen, vor allem im
Hinblick auf die Vermeidung von Krankheitstagen und Folgeschäden nach Operationen, zahlt
die Krankenkasse auch.“
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Januar 2014
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