Vorlage 126 - Ostfildern
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Vorlage 126 - Ostfildern
Vorlage 2005 Wasser, Wärme, Tiefgaragen Nr. 126 Geschäftszeichen: 81 09. September 2005 ATU 21.09.2005 § nö Beratung GR 05.10.2005 § ö Beschluss § Thema 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Ostfildern für das Wirtschaftsjahr 2005 Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Ostfildern für das Wirtschaftsjahr 2005 zu. gez. Bock Kaufm. Werkleiter gez. Fahrlaender Techn. Werkleiter -2- 1. N A C H T R A G S W I R T S C H A F T S P L A N DER STADTWERKE OSTFILDERN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2005 Aufgrund von §§ 14 und 15 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08. Januar 1992 (Gesetzblatt Seite 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juli 1999 (Gesetzblatt Seite 292) hat der Gemeinderat mit Beschluss vom den nachstehenden Nachtragswirtschaftsplan wie folgt festgestellt: 1. Erfolgsplan (unverändert) Erträge Aufwendungen Gewinn Euro 8.890.470 Euro 8.864.600 Euro 25.870 2. Vermögensplan (unverändert) Vermögensplanbedarf (Ausgaben) und Vermögensplandeckungsmittel (Einnahmen) je 3. Kreditaufnahme zur Finanzierung des Vermögensplanes (unverändert) Euro 4.865.746 Euro 1.580.836 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um auf 5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt (unverändert). Euro Euro 500.000 805.000 Euro 1.500.000 -3Erläuterungen Die Stadtwerke planen die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Realschule Nellingen. Die Durchführung ist im Wirtschaftsjahr 2006 geplant. Um die Anlage rechtzeitig im Jahr 2006 in Betrieb nehmen zu können, hat die Planung, Ausschreibung und Vergabe nach Möglichkeit noch im Jahr 2005 zu erfolgen. Nach § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz i. V. m. § 86 Gemeindeordnung dürfen Verpflichtungen zur Leistungen von Ausgaben für Investitionen in künftigen Jahren nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt. D. h. die Erteilung von Aufträgen für Folgejahre für die tatsächlich noch keine Mittel im laufenden Jahr bereitgestellt sind, ist nur möglich, wenn der Wirtschaftsplan durch so genannte Verpflichtungsermächtigungen hierzu ermächtigt. Es ist deshalb die Aufnahme einer weiteren Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2005 vorgesehen: Photovoltaikanlage Realschule Nellingen 500.000 € Eine Zusammenstellung der Verpflichtungsermächtigungen ist beigefügt. Wenn im Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen, muss nach § 15 Ab. 1 Nr. 2 Eigenbetriebsgesetz der Wirtschaftsplan geändert werden. -4- Übersicht der aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Jahres Gesamt voraussichtlich fällige Ausgaben 2006 2007 2008 T€ T€ T€ 2005 Erweiterung II Klärwerk Nellingen (unverändert) 305 305 0 0 Photovoltaikanlage Realschule Nellingen (neu) 500 500 0 0 Summe 805 805 0 0