Lieferanten- Verpackungshandbuch

Transcrição

Lieferanten- Verpackungshandbuch
LieferantenVerpackungshandbuch
GÜLTIG FÜR LIEFERANTEN EUROPÄISCHER TAKATAPETRI-WERKE
Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Einleitung
3- 5
2.
Allgemeine Anforderungen
6-7
3.
Verpackungsarten
7-8
4.
Verpackungsfestlegung
9
5.
Begleitpapier der Verpackung
10
6.
Standard-Abmessungen
10
7.
Modularer Aufbau
10
8.
Außenverpackung
11 - 12
9.
Kostenbeteiligung des Lieferanten
12
10.
Lieferanteneigene Ladehilfsmittel
11.
Ausnahmefälle
13
12.
Kennzeichnung der TAKATA-PETRI Ladehilfsmittel
13
13.
Leergut-Anforderung
14
14.
Leergut-Konto
14
15.
VDA-Lieferschein
14 - 15
16.
VDA-Speditionsauftrag (Frachtbrief)
15
Anlagen
2
13
-
17
Verpackungshandbuch
16
1.
Einleitung
Dieses Handbuch soll den Lieferanten von Serienteilen die
Verpackungsanforderungen der TAKATA-PETRI Werke vermitteln.
Die folgenden Vorschriften sollen dazu dienen, daß die Produktionsteile ihrem
Bestimmungszweck
- am richtigen Ort
- zur richtigen Zeit
- in der richtigen Menge
- in der geeigneten Qualität
zugeführt werden können.
Wir empfehlen, daß sich die verantwortlichen Abteilungen für Verpackung,
Transport und Versand mit dem Inhalt dieses Verpackungshandbuches
vertraut machen.
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen hinsichtlich Verpackung ist die
Verpackungsentwicklung Ihres entsprechenden Lieferwerkes.
Anregungen und Ideen zu diesem Handbuch nehmen wir gerne entgegen.
Wir stehen Ihnen natürlich auch gerne zu einem persönlichen Gespräch
zur Verfügung.
Die vollständigen Adressen lauten:
TAKATA-PETRI AG
Verpackungsentwicklung
Werk 1
Bahnweg 1
D-63743 Aschaffenburg
TAKATA-PETRI AG
Verpackungsentwicklung
Werk 3
Industriegebiet Albertshausen
D - 97688 Bad KissingenAlbertshausen
3
TAKATA-PETRI AG
Verpackungsentwicklung
Werk 2
Großostheimer Str. 223
D-63741 Aschaffenburg
TAKATA-PETRI (Sachsen) GmbH
Verpackungsentwicklung
Werk 16
Scheibenberger Straße 88
D-09481 Elterlein
Verpackungshandbuch
Takata-Petri (Sachsen) GmbH
Verpackungsentwicklung
Werk 18
Pulvermühlenweg
D-09599 Freiberg
TAKATA-PETRI Sp. Z o.o.
Verpackungsentwicklung
Werk 9
Ul. Uczniowska 20
PL-58-306 Walbrzych
TAKATA-PETRI PARTS s.r.o
Werk 10
Dolní Kalná 203
CZ-54374 Dolní Kalná
TAKATA-PETRI Romania SRL
Werke 8 und 14
Lenkräder
Zona Industriala Vest
Str. III Nr. 9
RO-310375 Arad
TAKATA-PETRI Sibiu SRL
Werk 24
Str. Europa Unita nn
RO-550052 Sibiu
4
TAKATA-PETRI (Sachsen) GmbH
Verpackungsentwicklung
Werk 25
Gewerbepark Mockritz
Gärtitzer Strasse 1
D-04720 Döbeln
Takata Petri Parts Polska Sp. z o.o.
Verpackungsentwicklung
Werk 7
Betlejemska 16
PL-58-405 Krzeszów
TAKATA-PETRI PARTS s.r.o.
Werk 11
Na Ohradech 264
CZ-54233 Rtyně v Podkrkonoší
TAKATA-PETRI ROMÂNIA S.R.L.
Werk 20
Sicherheitsgurte
III Street , No 9 Industrial Area
RO-310375 Arad
Verpackungshandbuch
TAKATA-PETRI AG
Tel.: ++40 6021/65 – 0 (Zentrale)
Ansprechpartner:
Ralf Berninger
Logistik Europa
Zentrale Aschaffenburg
++49 6021/65 – 1430
Rüdiger Mützel
Verpackung
Werk Aschaffenburg
Werk 1
++49 6021/65 – 1353
Harald Räbel
Leergutsteuerung
Werk Aschaffenburg
Werk 1
++49 6021/65 - 1424
Holden Andrea
Leergutsteuerung
Werk Aschaffenburg
Werk 1
++49 6021/65 – 1441
Hans-Peter Beissler
Wareneingang
Werk Aschaffenburg
Werk 1
++49 6021/65 – 1259
Andre Bischoff
Verpackung
Werk Nilkheim
Werk 2
++49 6021/65 – 2178
Judith Göbel
Verpackung
Werk Nilkheim
Werk 2
++49 6021/65 – 2645
Günther Grod
Leergutsteuerung
Werk Nilkheim
Werk 2
++49 6021/65 – 2696
Hans Schmitt
Leergutsteuerung
Werk Nilkheim
Werk 2
++49 6021/65 – 2127
Joachim Prause
Wareneingang
Werk Nilkheim
Werk 2
++49 6021/65 – 2648
Michael Schmitt
Logistikleitung
Werk Albertshausen
Werk 3
++49 9736-90-3154
Thomas Vogel
Verpackung
Werk Albertshausen
Werk 3
++49 9736-90-3310
Raimund Buehner
Leergutsteuerung
Werk Slbertshausen
Werk 3
++49 9736-90-3159
Ewa Ziemak
Verpackung
Werk Krzeszów
Werk 7
++48 75 744 9111
Elżbieta Przychodzka
Leergutsteuerung
Werk Krzeszów
Werk 7
++48 75 744 9119
Mariusz Gajdzis
Arbeitsvorbereitung
Werk Walbrzych
Werk 9
++48 74 84077 – 88
Miroslav Dunda
Logistikleitung
Werke Dolní Kalná und
Werke
+420 499 4051 – 70
Rtyně
& 11
Jiří Stránský
Leergutsteuerung
Werk Dolní Kalná
Werk 10
++420 499 4051 – 63
Michal Tringela
Wareneingang
Werk Dolní Kalná
Werk 10
++420 499 4051 – 45
Stanislav Šlechta
Leergutsteuerung
Werk Rtyně
Werk 11
+420 499 7399 – 16
Petr Honců
Wareneingang
Werk Rtyně
Werk 11
++420 499 7399 – 11
Marc Röder
Logistikleitung
Werk Elterlein
Werk 16
++49 37349/18 – 5616
Uwe Oelsner
Verpackung
Werk Elterlein
Werk 16
++49 37349/18 – 5738
Swen Flessa
Leergutsteuerung
Werk Elterlein
Werk 16
++49 37349/18 – 5838
Ralf Weigel
Wareneingang
Werk Elterlein
Werk 16
++49 37349/18 – 5836
Kai Gürtler
Wareneingang
Werk Elterlein
Werk 16
++49 37349/18 – 5839
Norbert Mielke
Logistikleitung
Werk Freiberg
Werk 18
++ 3731 7733 – 7030
Imola Kadar
Logistikleitung
Werk Arad Steering
Werke 8
++ 40-257-203-304
Wheel
& 14
Cristian Costea
Verpackung
Werk Arad Seatbelt
Werk 20
?????????????????
Dumitru Dobrota
Logistikleitung
Werk Sibiu
Werk 24
++40 269 203 757
Matthias Köckeritz
Logistik
Werk Döbeln
Werk 25
++49 3431/7259 – 39
Claudia Ludwig
Logistik
Werk Döbeln
Werk 25
++49 3431/7259 – 33
Email-Adressen: [email protected]
5
Verpackungshandbuch
2.
Allgemeine Anforderungen
Das Verpackungshandbuch beinhaltet die im Hause TAKATA-PETRI geltenden
Transport- und Verpackungsrichtlinien.
Die Transportverpackung ist eine Verpackung, die dem Schutz der Waren
zwischen dem Hersteller und dem Verbraucher oder der Sicherheit des
Transportes dient. Sie besteht z.B. aus Paletten, Kartonagen, geschäumten
Schalen, Schrumpffolien und ähnlichen Umhüllungen.
Unabhängig von der Wahl der Verpackungsart sind folgende Anforderungen
zu erfüllen:
° beschädigungsfreie Teileanlieferung
° sicherer Transport
° optimale Raumausnutzung der Transporteinheit
° optimale Auslastung der Ladehilfsmittel
° problemlose Entladbarkeit
° Stapelfähigkeit
° Einhalten der vorgegebenen Standardabmessungen
° günstige Teileentnahme
° recyclingfähige Materialien
° Einsatz von Einwegmaterialien soll vermieden werden
° Einhaltung zugelassener / empfohlener Hebelasten
Ist der Lieferant nicht in der Lage, gemäß der Vorschrift zu liefern, ist dies der
TAKATA-PETRI rechtzeitig vor der Lieferung zu melden.
Wird die festgelegte Verpackung nicht eingehalten, behält sich die TAKATAPETRI vor, dem Lieferanten entsprechende Handlings- und Umpackkosten in
Rechnung zu stellen.
Für die Qualitätsminderung, infolge mangelhafter oder verschmutzter
Verpackung, haftet der Lieferant.
Das verwendete Verpackungsmaterial muß grundsätzlich recyclebar sein.
6
Verpackungshandbuch
Gefahrgüter dürfen nur in zugelassenen Verpackungen transportiert werden.
Die Zulassung kann bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
(BAM) beantragt werden.
3.
3.1
Verpackungsarten
Folgende Verpackungsarten sind möglich:
- Einwegverpackung
- Mehrwegverpackung
- Kombinierte Verpackungen
Einwegverpackung
Einwegverpackung sind nur für einen Transportweg konzipiert. Eine
Mehrfachstapelung soll angestrebt werden.
Die Einwegverpackungen werden generell vom Lieferanten gestellt.
Bei den Einwegverpackungen in poolfähigen Ladehilfsmitteln müssen
folgende Kriterien erfüllt sein:
° beschädigungsfreies, problemloses Handling durch
Flurförderfahrzeuge nach DIN 15140
° mindestens zweifache Stapelbarkeit
° einfache Entnahme
° Recyclingfähigkeit
° Feuchtigkeitsschutz
Standardabmessungen der Ladeeinheit und der modulare Aufbau sind
einzuhalten (siehe Anlage 3).
3.1.1 Aufstellung der Einweg-Packmittel
Alle Einweg-Packmittel müssen recyclebar sein.
- Karton
Die Abmessungen der Kartons sollen dem modularen Aufbau entsprechen.
- Zuschnitt
Die Abmessungen des Zuschnitts sind an die Innenmaße des entsprechenden
Kartons anzupassen.
Kartonqualität:
Die Auswahl der Kartonqualität hat vom Lieferanten zu erfolgen.
- Tiefziehfolie
7
Verpackungshandbuch
Tiefziehfolie muss nach Teilen abgestimmt werden.
Formgebung und Funktionsgestaltung sind mit der Abteilung Verpackungslogistik
der TAKATA-PETRI AG abzustimmen.
- Formkörper
- Gefache
- Ölpapier, Seidenpapier
- Umreifung
Nur PP-Umreifungsband verwenden.
PP-Umreifungsband nur verschweißen.
3.2
Mehrwegverpackungen
Die Mehrwegverpackungen sind konstruktiv für eine Lebensdauer von
mindestens fünf Jahren auszulegen. Stapelung muß in jedem Fall möglich
sein. Der Stapelfaktor ist abhängig von den Abmessungen und der
Ausführung der Mehrwegverpackung.
3.3
Kombinierte Verpackungen
Kombinierte Verpackungen bestehen aus einer Kombination von Einwegund Mehrwegverpackungen.
3.4
Einsatz von Kunststoffen
Für Einwegverpackungen sind ausschließlich PE und PP zu verwenden.
Für Mehrwegverpackungen sollen folgende Angaben eingehalten werden:
8
zu verwenden
ABS; PE; PP
zu genehmigen
PC; PVC; EPS; PUR
Verpackungshandbuch
4.
Verpackungsfestlegung
Die Verpackung wird zwischen dem Lieferanten und dem TAKATA-PETRI
Kundenwerk gemeinsam festgelegt.
Ablauf der Verpackungsfestlegung siehe auch Anlage 1.
Der Lieferant wird aufgefordert mit dem Angebot unbedingt einen
Verpackungsvorschlag zu unterbreiten.
Die Festlegung bzw. der Vorschlag der Verpackung erfolgt mit Hilfe eines
Formulars “Verpackungsvorschlag“ (siehe Anlage 2b).
Der ausgefüllte Verpackungsvorschlag ist an die Abteilung
Verpackungsentwicklung zu senden.
Wird die gemeinsam festgelegte Verpackung nicht eingehalten, werden
die Teile auf Kosten des jeweiligen Lieferanten umgepackt.
Die Freigabe einer Verpackung entbindet den Lieferanten nicht von seiner
Verantwortung für eine beschädigungsfreie Teileanlieferung zu sorgen.
9
Verpackungshandbuch
5.
Begleitpapier der Verpackung
An jeder Transporteinheit bzw. jedem einzelnen Packstück ist genau ein VDAWarenanhänger (Anlage 6) anzubringen. Gebrauchte VDA-Warenanhänger
sind zu entfernen.
An den Ladehilfsmitteln (z.B. Gitterboxen) ist je ein Warenanhänger nach VDA
4902 an der schmalen Gitterboxseite oben links (Anlage 9 - falls nicht anders
vereinbart) anzubringen. Unterpackungen sind ebenso nach VDA 4902 zu
etikettieren. Die Lieferscheinnummer ist zwingend (auch mit zugehörigem
Barcode) anzugeben. Bei Vorliegen eines Änderungsstandes muss dieser auf
den VDA-Etiketten angegeben werden. Bei Verwendung von Chargennummern
sind auf den Etiketten auch die zugehörigen Barcodes anzugeben.
Mustersendungen und Vorserienteile sind mit einem speziellen Etikett (Anlage
7) zu kennzeichnen.
6.
Standard-Abmessungen
Euro-Holzflachpalette
Euro-Gitterboxpalette
DIN 15146
DIN 15155
Als Standardabmessung gilt das folgende einzuhaltende Grundmaß:
L x B x H [mm] 1200 x 800 x max.1000
7.
Modularer Aufbau
Setzt sich eine Ladeeinheit aus kleineren Behältern (Spezial-, Universalbehälter oder Einwegverpackung) zusammen, so müssen diese auf die
Standardabmessungen abgestimmt sein. Die Stapelbarkeit der Ladeeinheiten
muß eingehalten werden.
Zum Beispiel :
Grundmaß:
Aufbau der Aufteilung in:
10
1200
300
600
800
1200
x
x
x
x
x
800
200
400
600
400
Verpackungshandbuch
8.
Außenverpackung
Eine Kostenbeteiligung des Lieferanten bei der Beschaffung von
Ladehilfsmitteln erfolgt gemäß vereinbarter Preisstellung mit dem Einkauf der
TAKATA-PETRI.
8.1
Universal-Ladehilfsmittel
(Abmessungen und TAKATA-PETRI-Artikelnummern siehe Anlage 4)
Über den Einsatz von der im Eigentum der TAKATA-PETRI befindlichen
Universal-Ladehilfsmittel entscheidet die Verpackungsentwicklung in
Abstimmung mit dem Lieferanten. Mitarbeit, z.B. in Form von Vorschlägen, wird
vom Lieferanten erwartet.
8.2
Spezial-Ladehilfsmittel
Über den Einsatz von Spezial-Ladehilfsmitteln entscheidet die Verpackungsentwicklung des TAKATA-PETRI Kundenwerkes in Abstimmung mit dem
Lieferanten. Mitarbeit, z.B. in Form von Vorschlägen, wird vom Lieferanten
erwartet.
Abnahme der Spezial-Ladehilfsmittel erfolgen durch das TAKATA-PETRI
Kundenwerk in Abstimmung mit dem jeweiligen Lieferanten.
Die für den Umlauf notwendige Anzahl von Spezial-Ladehilfsmitteln wird von
TAKATA-PETRI in Abstimmung mit dem entsprechenden Lieferanten
festgelegt und dokumentiert.
Bereitstellung von Ladehilfsmitteln durch das TAKATA-PETRI
Kundenwerk
Die TAKATA-PETRI-eigenen Ladehilfsmittel sind nur für den Transport der
Serienkaufteile zwischen dem Lieferanten und TAKATA-PETRI bestimmt.
Dem Lieferanten ist untersagt, die TAKATA-PETRI-eigenen UniversalLadehilfsmittel für
- den internen Fertigungsumlauf
- die Zwischenlagerung von Halbfabrikaten
- die Lagerung von Fertigwaren
zu verwenden. Ausnahmen sind gesondert zu vereinbaren.
Für die oben genannten Zwecke sollte der Lieferant eigene Ladehilfsmittel
beschaffen (siehe Anlage 2b).
Der benötigte Ladehilfsmittelbedarf wird analog zu den Lieferabrufen
errechnet und durch die “TAKATA-PETRI -Leergutsteuerung“ überwacht.
11
Verpackungshandbuch
Die benötigten Ladehilfsmittel sind rechtzeitig anzufordern.
Bei eventuell auftretenden Über- oder Falschlieferungen ist der Lieferant
verpflichtet, den TAKATA-PETRI Wareneingang und Einkauf zu
informieren.
Euro-Holzflachpaletten und -Gitterboxpaletten werden je nach Vereinbarung,
entweder seitens der TAKATA-PETRI oder des Lieferanten zur
Verfügung gestellt.
Die Verschrottung von TAKATA-PETRI-eigenen Ladehilfsmittel darf nur in
Abstimmung mit der Verpackungsentwicklung des TAKATA-PETRI
Kundenwerkes erfolgen.
Ansonsten muss eine Belastung des Lieferanten in Höhe des
Wiederbeschaffungswert erfolgen.
9.
Kostenbeteiligung des Lieferanten
Eine Kostenbeteiligung des Lieferanten an der Entwicklung und der
Beschaffung von Ladehilfsmitteln ist abhängig von der Preisstellung.
9.1
Entwicklung und Beschaffung
Die Entwicklung und die Beschaffung von Ladehilfsmitteln erfolgt entweder vom
Lieferanten oder der TAKATA-PETRI. Über die Ausführung und die Kostenhöhe
von Ladehilfsmitteln muss Einvernehmen bestehen.
9.2
Kosten für die Änderung an Ladehilfsmitteln
Die anfallenden Kosten bei Ladehilfsmittel-Anpassungen, die durch
technische Änderung hervorgerufen werden, übernimmt der Verursacher.
Ladehilfsmittel-Änderungen aufgrund einer Prozessinnovation trägt der
Auslöser, der die Vorteile für sich in Anspruch nimmt.
9.3
Kosten für Reparatur, Reinigung und Sperrung
Die Kostenübernahme von Ladehilfsmittelreparaturen erfolgt nach Absprache
zwischen Lieferant und TAKATA-PETRI.
Es dürfen nur saubere Ladehilfsmittel verwendet werden.
Die Kosten für die Reinigung von Ladehilfsmitteln trägt der Lieferant selbst.
Sperrungen können sowohl von der TAKATA-PETRI als auch vom
Lieferanten vorgenommen werden.
12
Verpackungshandbuch
10.
Lieferanten-eigene Ladehilfsmittel
In Abstimmung mit der Verpackungsentwicklung kann der Lieferant eigene
Ladehilfsmittel einsetzen. Eine Leergutverbuchung erfolgt bei TAKATAPETRI. Für erhöhte Verpackungsmittelbedarfe durch eigene
Produktionsstandortverlagerungen ist der Lieferant zuständig.
11.
Ausnahmefälle
Alle Ausnahmefälle sind unbedingt mit der Verpackungsentwicklung
der TAKATA-PETRI abzustimmen.
11.1
Sammelladeeinheit
Eine Ladeeinheit mit unterschiedlichen Sachnummern ist eine
Sammelladeeinheit.
Im Regelfall ist je Ladungshilfsmittel nur eine Sachnummer zulässig.
Wenn sich bei geringen Abrufmengen keine vollständigen Ladeeinheiten bilden
lassen, kann eine Sammelladeeinheit mit unterschiedlichen Sachnummern
gebildet werden, unter der Bedingung, dass die Einzelverpackungen gesondert
gekennzeichnet werden. In diesem Fall ist eine Absprache mit der Abteilung
Wareneingang notwendig.
11.2
Unpalettierte Ware
Es soll möglichst keine Lieferung in Kartons, Beuteln usw. ohne Palette
erfolgen, da diese manuell bearbeitet werden müssen. Eine Annahme
solcher Lieferungen kann verweigert werden.
12.
Kennzeichnung der TAKATA-PETRI AG-Ladehilfsmittel
TAKATA-PETRI-Ladehilfsmittel werden durch die TAKATA-PETRI-ArtikelNummer oder VDA-Nummer gekennzeichnet. Sie bilden die Basisinformation
für die Ladehilfsmittelsteuerung. Sie sind daher unbedingt bei allen Lieferungen
in den Versandpapieren anzugeben. TAKATA-PETRI-Artikelnummern für
Universal- und Spezialladehilfsmittel werden von der Verpackungsentwicklung
der TAKATA-PETRI vergeben.
13
Verpackungshandbuch
13.
Leergut-Anforderung
Die Leergut-Steuerung erfolgt von TAKATA-PETRI aufgrund von Lieferabrufen,
ggf. über die Bedarfsmeldung des Lieferanten per Telefon, E-Mail oder Fax an
die Leergutabteilung. Bei Leergutbedarf hat der Lieferant selbst dafür zu
sorgen,
dass er rechtzeitig Leergut bekommt.
14.
Leergut-Konto
Bei Warenein- und –ausgängen der TAKATA-PETRI wird die Anzahl und die
TAKATA-PETRI-Artikelnummer aller Ladehilfsmittel erfasst.
Ladehilfsmittel, wie z.B. Euro-Gitterboxpalette und Euro-Holzflachpalette
werden auf den Gebietsspediteur der TAKATA-PETRI verbucht, wenn die
Waren durch ihn transportiert werden oder nach Absprache auf das
Lieferantenkonto bzw. das Konto von TAKATA-PETRI verbucht. Die
Leergutkonten werden nach Absprache zwischen Lieefrant und TAKATA-PETRI
abgestimmt.
Auskunft über Gebietsspediteure der TAKATA-PETRI gibt Ihnen die Abteilung
Logistik Europa. Die Voraussetzung für eine Erfassung ist ein korrekt
ausgefüllter Speditionsauftrag (Frachtbrief) gemäß VDA 4922, der gleichzeitig
einen Buchungsbeleg darstellt.
Die Zu- und Abgänge von Ladehilfsmitteln werden auf Konten verbucht, und
zwar bezogen auf das Ladehilfsmittel. Die Konto-Nummer besteht aus der
Lieferanten-Nummer, der Lieferanten-Adresse und der Nummer des
Lieferwerkes.
Die Leergutkonten für die Ladehilfsmittel sind mit der Leergutabteilung des
entsprechenden TAKATA-PETRI-Kundenwerkes abzustimmen. Erfolgt keine
Rückmeldung des Lieferanten, gilt die Abrechung als abgestimmt und
anerkannt.
15.
VDA-Lieferschein
(nach DIN 4994, siehe Anlage 5)
Zusätzlich zu den allgemeinen sachnummerbezogenen Daten sind folgende
Angaben unbedingt erforderlich:
a) Absender:
14
Lieferwerk mit vollständiger Anschrift
Verpackungshandbuch
b) TAKATA-PETRI AG-Nr.
alle Ladehilfsmittel
oder Code:
(außer Einweg-Verpackungen)
müssen immer mit der TAKATA-PETRI-Nr.
oder der VDA-Nummer angegeben werden.
c) Stückzahl der Sachnummer
d) Anzahl der Ladehilfsmittel
Pro Lieferschein können nur Sachnummern aus einer Bestellung aufgeführt
werden.
Achtung !! Lieferscheine ohne TAKATA-PETRI-Nr. oder VDA-Nummer
können nicht erfasst werden und verursachen außerdem einen
falschen Ladehilfsmittelbestand, der zu Schwierigkeiten in der
Ladehilfsmittel-Steuerung und -Versorgung führt.
16.
VDA-Speditionsauftrag (Frachtbrief)
(nach VDA 4922, siehe Anlage 8)
Bei jeder Anlieferung muss der VDA-Speditionsauftrag verwendet werden.
Ausnahmen werden gesondert festgelegt.
Folgende Angaben sind erforderlich:
a) Absender:
Lieferwerk mit vollständiger Anschrift, sowie die
Beladestelle.
b) Lieferantennummer:
werksbezogen
c) TAKATA-PETRI -Nr.
alle Ladehilfsmittel müssen immer mit einer
oder VDA-Nummer:
TAKATA-PETRI-Nr. oder VDA-Nummer
angegeben werden.
d) Stückzahl:
die Stückzahl muss pro Ladehilfsmittel-Typ
angegeben werden.
e) Anzahl der Packstücke: Anzahl der Packstücke (Ladehilfsmittel und
Einwegverpackungen) muss angegeben
werden.
f) Beförderungs-
Sendungsgewicht, Volumen, Gefahrgut-
technische Daten:klassifikation und Frankatur müssen
eingetragen werden.
15
Verpackungshandbuch
Achtung!!
Speditionsaufträge ohne TAKATA-PETRI -Nr. oder VDA-Nummer
können nicht erfasst werden und verursachen einen falschen
Ladehilfsmittel-Bestand, der zu Schwierigkeiten in der
Ladehilfsmittel-Steuerung und -Versorgung führt.
Bei Lieferungen von Gefahrstoffen muss das zugehörige EGSicherheitsdatenblatt vor Erstlieferung an das zuständige Takata-Petri
Kundenwerk durch den Lieferanten gesendet werden.
16
Verpackungshandbuch
Anlagen:
1.
Ablauf von der Anfrage bis zur Bestellung
2.
a) Beschreibung zum Verpackungsvorschlag
b) Formular “Verpackungsvorschlag“
3.
Beispiele zur Einwegverpackung
4.
Übersicht der wichtigsten Universal-Ladehilfsmittel
bei TAKATA-PETRI
5.
VDA-Lieferschein
6.
VDA-Warenanhänger
7.
Etikett Muster- und Vorserienteile
8.
VDA-Speditionsauftrag (Frachtbrief)
9.
Position der VDA-Warenanhänger
17
Verpackungshandbuch
Anlage 1:
18
Verpackungshandbuch
Anlage 2a:Beschreibung zum Verpackungsvorschlag
Vorgehensweise:
1.
2.
Bei der Anfrage seitens TAKATA-PETRI-Einkauf (siehe Anlage 1) wird
ein Formular “Verpackungsvorschlag“ an den Lieferanten mitgeschickt.
Der Lieferant füllt das Formular Verpackungsvorschlag vollständig aus
und schickt diesen an den zuständigen Sachbearbeiter in Abteilung
Einkauf der Takata-Petri zurück.
Beschreibung Verpackungsvorschlag:
Kopfdaten:
Lieferanten-Artikel-Nr.:
Bezeichnung:
TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.:
Inhalt pro Verpackung:
Vorgesehener Einsatztermin:
Lieferanten - Daten:
Artikelnummer des Lieferanten
TAKATA-PETRI-Bezeichnung des Artikels
TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.
Anzahl der Teile pro Gesamtverpackung.
Termin, ab wann das Ladehilfsmittel eingesetzt werden soll.
Sind vom Verantwortlichen beim Teile Lieferanten auszufüllen.
1. Gebinde
Außenmaße:
Leergutmaße:
Gesamtvolumen:
Gewicht (brutto):
Gewicht (tara):
zul. Stapelbarkeit:
Länge, Breite und Höhe des Ladungsträgers.
Länge, Breite und Höhe des Leergutes.
Volumen des Ladungsträgers.
Gesamtgewicht des Ladungsträgers mit Inhalt.
Gewicht des Ladungsträgers ohne Inhalt.
max. Stapelbarkeit der Ladungsträger.
Foto:
Foto oder Skizze der Verpackung
19
Verpackungshandbuch
2. Verpackungskomponenten
Artikel-Nr.:
Bei Mehrweg-Verpackungen sind immer die
TAKATA-PETRI- oder VDA-Nummern anzugeben.
Bei Einwegverpackungen ist, falls vorhanden die
Takata-Petri-Artikel-Nr. anzugeben
Artikelbezeichnung:
Bezeichnung der Komponente.
Maße:
Abmaße der Komponente.
Material:
falls durch die TAKATA-PETRI-Artikel-Nr. nicht
vorgegeben, muss die Materialart genannt
werden.
Anzahl:
Anzahl der Komponenten pro Ladungsträger.
Inhalt:
Anzahl Teile pro Verpackungskomponente.
20
Verpackungshandbuch
Anlage 2b: Formular
21
“Verpackungsvorschlag“
Verpackungshandbuch
Anlage 3:
Beispiele zur Einweg-Verpackung
auf Euro-Holzflachpalette
Auf die Stapelbarkeit achten !!!
22
Verpackungshandbuch
in der Euro-Gitterboxpalette
Auskleidung
Zwischenlagen mit Auskleidung
Zwischenlagen
Faltkarton
Fächerkarton (Gefache)
23
Verpackungshandbuch
Anlage 4:
Übersicht der wichtigsten KLT und
Universal-Ladehilfsmittel der TAKATA-PETRI
Bezeichnung:
KLT- Größe 2
TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.:
60 14502
Außenmaße:
300x200x120 mm
Innenmaße:
265x165x110 mm
Gewicht:
0,5kg
Bezeichnung:
KLT- Größe 3
TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.:
60 14503
Außenmaße:
400x300x120 mm
Innenmaße:
365x265x110 mm
Gewicht:
0,86kg
Bezeichnung:
KLT- Größe 4
TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.:
60 14504
Außenmaße:
600x400x150 mm
Innenmaße:
565x365x140 mm
Gewicht:
1,78kg
Bezeichnung:
KLT- Größe 5
TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.:
60 14505
Außenmaße:
600x400x420 mm
Innenmaße:
565x365x410 mm
Gewicht:
4,18kg
Bezeichnung:
KLT- Größe 7
TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.:
305320910ZZZ-AA
Außenmaße:
600x400x280 mm
Innenmaße:
565x365x270 mm
Gewicht:
2,5kg
Bezeichnung:
Euro- Gitterboxpalette
TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.:
60 14765
Außenmaße:
1240x835x970 mm
Innenmaße:
1210x800x790 mm
Gewicht:
85kg
24
Verpackungshandbuch
Bezeichnung:
Deckel
TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.:
60 18880
Außenmaße:
1220x820x25 mm
Innenmaße:
1220x820x25 mm
Gewicht:
4kg
25
Bezeichnung:
Palette - St
TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.:
60 17665
Außenmaße:
1200x800x165 mm
Innenmaße:
1200x800x165 mm
Gewicht:
38,5kg
Verpackungshandbuch
Anlage 5:
VDA-Lieferschein
(nach DIN 4994)
.
26
Verpackungshandbuch
Anlage 6:
VDA-Warenanhänger
(nach VDA 4902)
27
Verpackungshandbuch
Anlage 7:
28
Etikett für Muster- und Vorserienteile
Verpackungshandbuch
Anlage 8:
29
VDA-Speditionsauftrag (Frachtbrief)
(nach VDA 4922)
Verpackungshandbuch
Anlage 9:
30
Position der VDA-Warenanhänger
Verpackungshandbuch