Lieferanten- Verpackungshandbuch
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Lieferanten- Verpackungshandbuch
LieferantenVerpackungshandbuch GÜLTIG FÜR LIEFERANTEN EUROPÄISCHER TAKATAPETRI-WERKE Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 3- 5 2. Allgemeine Anforderungen 6-7 3. Verpackungsarten 7-8 4. Verpackungsfestlegung 9 5. Begleitpapier der Verpackung 10 6. Standard-Abmessungen 10 7. Modularer Aufbau 10 8. Außenverpackung 11 - 12 9. Kostenbeteiligung des Lieferanten 12 10. Lieferanteneigene Ladehilfsmittel 11. Ausnahmefälle 13 12. Kennzeichnung der TAKATA-PETRI Ladehilfsmittel 13 13. Leergut-Anforderung 14 14. Leergut-Konto 14 15. VDA-Lieferschein 14 - 15 16. VDA-Speditionsauftrag (Frachtbrief) 15 Anlagen 2 13 - 17 Verpackungshandbuch 16 1. Einleitung Dieses Handbuch soll den Lieferanten von Serienteilen die Verpackungsanforderungen der TAKATA-PETRI Werke vermitteln. Die folgenden Vorschriften sollen dazu dienen, daß die Produktionsteile ihrem Bestimmungszweck - am richtigen Ort - zur richtigen Zeit - in der richtigen Menge - in der geeigneten Qualität zugeführt werden können. Wir empfehlen, daß sich die verantwortlichen Abteilungen für Verpackung, Transport und Versand mit dem Inhalt dieses Verpackungshandbuches vertraut machen. Ihr Ansprechpartner für alle Fragen hinsichtlich Verpackung ist die Verpackungsentwicklung Ihres entsprechenden Lieferwerkes. Anregungen und Ideen zu diesem Handbuch nehmen wir gerne entgegen. Wir stehen Ihnen natürlich auch gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Die vollständigen Adressen lauten: TAKATA-PETRI AG Verpackungsentwicklung Werk 1 Bahnweg 1 D-63743 Aschaffenburg TAKATA-PETRI AG Verpackungsentwicklung Werk 3 Industriegebiet Albertshausen D - 97688 Bad KissingenAlbertshausen 3 TAKATA-PETRI AG Verpackungsentwicklung Werk 2 Großostheimer Str. 223 D-63741 Aschaffenburg TAKATA-PETRI (Sachsen) GmbH Verpackungsentwicklung Werk 16 Scheibenberger Straße 88 D-09481 Elterlein Verpackungshandbuch Takata-Petri (Sachsen) GmbH Verpackungsentwicklung Werk 18 Pulvermühlenweg D-09599 Freiberg TAKATA-PETRI Sp. Z o.o. Verpackungsentwicklung Werk 9 Ul. Uczniowska 20 PL-58-306 Walbrzych TAKATA-PETRI PARTS s.r.o Werk 10 Dolní Kalná 203 CZ-54374 Dolní Kalná TAKATA-PETRI Romania SRL Werke 8 und 14 Lenkräder Zona Industriala Vest Str. III Nr. 9 RO-310375 Arad TAKATA-PETRI Sibiu SRL Werk 24 Str. Europa Unita nn RO-550052 Sibiu 4 TAKATA-PETRI (Sachsen) GmbH Verpackungsentwicklung Werk 25 Gewerbepark Mockritz Gärtitzer Strasse 1 D-04720 Döbeln Takata Petri Parts Polska Sp. z o.o. Verpackungsentwicklung Werk 7 Betlejemska 16 PL-58-405 Krzeszów TAKATA-PETRI PARTS s.r.o. Werk 11 Na Ohradech 264 CZ-54233 Rtyně v Podkrkonoší TAKATA-PETRI ROMÂNIA S.R.L. Werk 20 Sicherheitsgurte III Street , No 9 Industrial Area RO-310375 Arad Verpackungshandbuch TAKATA-PETRI AG Tel.: ++40 6021/65 – 0 (Zentrale) Ansprechpartner: Ralf Berninger Logistik Europa Zentrale Aschaffenburg ++49 6021/65 – 1430 Rüdiger Mützel Verpackung Werk Aschaffenburg Werk 1 ++49 6021/65 – 1353 Harald Räbel Leergutsteuerung Werk Aschaffenburg Werk 1 ++49 6021/65 - 1424 Holden Andrea Leergutsteuerung Werk Aschaffenburg Werk 1 ++49 6021/65 – 1441 Hans-Peter Beissler Wareneingang Werk Aschaffenburg Werk 1 ++49 6021/65 – 1259 Andre Bischoff Verpackung Werk Nilkheim Werk 2 ++49 6021/65 – 2178 Judith Göbel Verpackung Werk Nilkheim Werk 2 ++49 6021/65 – 2645 Günther Grod Leergutsteuerung Werk Nilkheim Werk 2 ++49 6021/65 – 2696 Hans Schmitt Leergutsteuerung Werk Nilkheim Werk 2 ++49 6021/65 – 2127 Joachim Prause Wareneingang Werk Nilkheim Werk 2 ++49 6021/65 – 2648 Michael Schmitt Logistikleitung Werk Albertshausen Werk 3 ++49 9736-90-3154 Thomas Vogel Verpackung Werk Albertshausen Werk 3 ++49 9736-90-3310 Raimund Buehner Leergutsteuerung Werk Slbertshausen Werk 3 ++49 9736-90-3159 Ewa Ziemak Verpackung Werk Krzeszów Werk 7 ++48 75 744 9111 Elżbieta Przychodzka Leergutsteuerung Werk Krzeszów Werk 7 ++48 75 744 9119 Mariusz Gajdzis Arbeitsvorbereitung Werk Walbrzych Werk 9 ++48 74 84077 – 88 Miroslav Dunda Logistikleitung Werke Dolní Kalná und Werke +420 499 4051 – 70 Rtyně & 11 Jiří Stránský Leergutsteuerung Werk Dolní Kalná Werk 10 ++420 499 4051 – 63 Michal Tringela Wareneingang Werk Dolní Kalná Werk 10 ++420 499 4051 – 45 Stanislav Šlechta Leergutsteuerung Werk Rtyně Werk 11 +420 499 7399 – 16 Petr Honců Wareneingang Werk Rtyně Werk 11 ++420 499 7399 – 11 Marc Röder Logistikleitung Werk Elterlein Werk 16 ++49 37349/18 – 5616 Uwe Oelsner Verpackung Werk Elterlein Werk 16 ++49 37349/18 – 5738 Swen Flessa Leergutsteuerung Werk Elterlein Werk 16 ++49 37349/18 – 5838 Ralf Weigel Wareneingang Werk Elterlein Werk 16 ++49 37349/18 – 5836 Kai Gürtler Wareneingang Werk Elterlein Werk 16 ++49 37349/18 – 5839 Norbert Mielke Logistikleitung Werk Freiberg Werk 18 ++ 3731 7733 – 7030 Imola Kadar Logistikleitung Werk Arad Steering Werke 8 ++ 40-257-203-304 Wheel & 14 Cristian Costea Verpackung Werk Arad Seatbelt Werk 20 ????????????????? Dumitru Dobrota Logistikleitung Werk Sibiu Werk 24 ++40 269 203 757 Matthias Köckeritz Logistik Werk Döbeln Werk 25 ++49 3431/7259 – 39 Claudia Ludwig Logistik Werk Döbeln Werk 25 ++49 3431/7259 – 33 Email-Adressen: [email protected] 5 Verpackungshandbuch 2. Allgemeine Anforderungen Das Verpackungshandbuch beinhaltet die im Hause TAKATA-PETRI geltenden Transport- und Verpackungsrichtlinien. Die Transportverpackung ist eine Verpackung, die dem Schutz der Waren zwischen dem Hersteller und dem Verbraucher oder der Sicherheit des Transportes dient. Sie besteht z.B. aus Paletten, Kartonagen, geschäumten Schalen, Schrumpffolien und ähnlichen Umhüllungen. Unabhängig von der Wahl der Verpackungsart sind folgende Anforderungen zu erfüllen: ° beschädigungsfreie Teileanlieferung ° sicherer Transport ° optimale Raumausnutzung der Transporteinheit ° optimale Auslastung der Ladehilfsmittel ° problemlose Entladbarkeit ° Stapelfähigkeit ° Einhalten der vorgegebenen Standardabmessungen ° günstige Teileentnahme ° recyclingfähige Materialien ° Einsatz von Einwegmaterialien soll vermieden werden ° Einhaltung zugelassener / empfohlener Hebelasten Ist der Lieferant nicht in der Lage, gemäß der Vorschrift zu liefern, ist dies der TAKATA-PETRI rechtzeitig vor der Lieferung zu melden. Wird die festgelegte Verpackung nicht eingehalten, behält sich die TAKATAPETRI vor, dem Lieferanten entsprechende Handlings- und Umpackkosten in Rechnung zu stellen. Für die Qualitätsminderung, infolge mangelhafter oder verschmutzter Verpackung, haftet der Lieferant. Das verwendete Verpackungsmaterial muß grundsätzlich recyclebar sein. 6 Verpackungshandbuch Gefahrgüter dürfen nur in zugelassenen Verpackungen transportiert werden. Die Zulassung kann bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) beantragt werden. 3. 3.1 Verpackungsarten Folgende Verpackungsarten sind möglich: - Einwegverpackung - Mehrwegverpackung - Kombinierte Verpackungen Einwegverpackung Einwegverpackung sind nur für einen Transportweg konzipiert. Eine Mehrfachstapelung soll angestrebt werden. Die Einwegverpackungen werden generell vom Lieferanten gestellt. Bei den Einwegverpackungen in poolfähigen Ladehilfsmitteln müssen folgende Kriterien erfüllt sein: ° beschädigungsfreies, problemloses Handling durch Flurförderfahrzeuge nach DIN 15140 ° mindestens zweifache Stapelbarkeit ° einfache Entnahme ° Recyclingfähigkeit ° Feuchtigkeitsschutz Standardabmessungen der Ladeeinheit und der modulare Aufbau sind einzuhalten (siehe Anlage 3). 3.1.1 Aufstellung der Einweg-Packmittel Alle Einweg-Packmittel müssen recyclebar sein. - Karton Die Abmessungen der Kartons sollen dem modularen Aufbau entsprechen. - Zuschnitt Die Abmessungen des Zuschnitts sind an die Innenmaße des entsprechenden Kartons anzupassen. Kartonqualität: Die Auswahl der Kartonqualität hat vom Lieferanten zu erfolgen. - Tiefziehfolie 7 Verpackungshandbuch Tiefziehfolie muss nach Teilen abgestimmt werden. Formgebung und Funktionsgestaltung sind mit der Abteilung Verpackungslogistik der TAKATA-PETRI AG abzustimmen. - Formkörper - Gefache - Ölpapier, Seidenpapier - Umreifung Nur PP-Umreifungsband verwenden. PP-Umreifungsband nur verschweißen. 3.2 Mehrwegverpackungen Die Mehrwegverpackungen sind konstruktiv für eine Lebensdauer von mindestens fünf Jahren auszulegen. Stapelung muß in jedem Fall möglich sein. Der Stapelfaktor ist abhängig von den Abmessungen und der Ausführung der Mehrwegverpackung. 3.3 Kombinierte Verpackungen Kombinierte Verpackungen bestehen aus einer Kombination von Einwegund Mehrwegverpackungen. 3.4 Einsatz von Kunststoffen Für Einwegverpackungen sind ausschließlich PE und PP zu verwenden. Für Mehrwegverpackungen sollen folgende Angaben eingehalten werden: 8 zu verwenden ABS; PE; PP zu genehmigen PC; PVC; EPS; PUR Verpackungshandbuch 4. Verpackungsfestlegung Die Verpackung wird zwischen dem Lieferanten und dem TAKATA-PETRI Kundenwerk gemeinsam festgelegt. Ablauf der Verpackungsfestlegung siehe auch Anlage 1. Der Lieferant wird aufgefordert mit dem Angebot unbedingt einen Verpackungsvorschlag zu unterbreiten. Die Festlegung bzw. der Vorschlag der Verpackung erfolgt mit Hilfe eines Formulars “Verpackungsvorschlag“ (siehe Anlage 2b). Der ausgefüllte Verpackungsvorschlag ist an die Abteilung Verpackungsentwicklung zu senden. Wird die gemeinsam festgelegte Verpackung nicht eingehalten, werden die Teile auf Kosten des jeweiligen Lieferanten umgepackt. Die Freigabe einer Verpackung entbindet den Lieferanten nicht von seiner Verantwortung für eine beschädigungsfreie Teileanlieferung zu sorgen. 9 Verpackungshandbuch 5. Begleitpapier der Verpackung An jeder Transporteinheit bzw. jedem einzelnen Packstück ist genau ein VDAWarenanhänger (Anlage 6) anzubringen. Gebrauchte VDA-Warenanhänger sind zu entfernen. An den Ladehilfsmitteln (z.B. Gitterboxen) ist je ein Warenanhänger nach VDA 4902 an der schmalen Gitterboxseite oben links (Anlage 9 - falls nicht anders vereinbart) anzubringen. Unterpackungen sind ebenso nach VDA 4902 zu etikettieren. Die Lieferscheinnummer ist zwingend (auch mit zugehörigem Barcode) anzugeben. Bei Vorliegen eines Änderungsstandes muss dieser auf den VDA-Etiketten angegeben werden. Bei Verwendung von Chargennummern sind auf den Etiketten auch die zugehörigen Barcodes anzugeben. Mustersendungen und Vorserienteile sind mit einem speziellen Etikett (Anlage 7) zu kennzeichnen. 6. Standard-Abmessungen Euro-Holzflachpalette Euro-Gitterboxpalette DIN 15146 DIN 15155 Als Standardabmessung gilt das folgende einzuhaltende Grundmaß: L x B x H [mm] 1200 x 800 x max.1000 7. Modularer Aufbau Setzt sich eine Ladeeinheit aus kleineren Behältern (Spezial-, Universalbehälter oder Einwegverpackung) zusammen, so müssen diese auf die Standardabmessungen abgestimmt sein. Die Stapelbarkeit der Ladeeinheiten muß eingehalten werden. Zum Beispiel : Grundmaß: Aufbau der Aufteilung in: 10 1200 300 600 800 1200 x x x x x 800 200 400 600 400 Verpackungshandbuch 8. Außenverpackung Eine Kostenbeteiligung des Lieferanten bei der Beschaffung von Ladehilfsmitteln erfolgt gemäß vereinbarter Preisstellung mit dem Einkauf der TAKATA-PETRI. 8.1 Universal-Ladehilfsmittel (Abmessungen und TAKATA-PETRI-Artikelnummern siehe Anlage 4) Über den Einsatz von der im Eigentum der TAKATA-PETRI befindlichen Universal-Ladehilfsmittel entscheidet die Verpackungsentwicklung in Abstimmung mit dem Lieferanten. Mitarbeit, z.B. in Form von Vorschlägen, wird vom Lieferanten erwartet. 8.2 Spezial-Ladehilfsmittel Über den Einsatz von Spezial-Ladehilfsmitteln entscheidet die Verpackungsentwicklung des TAKATA-PETRI Kundenwerkes in Abstimmung mit dem Lieferanten. Mitarbeit, z.B. in Form von Vorschlägen, wird vom Lieferanten erwartet. Abnahme der Spezial-Ladehilfsmittel erfolgen durch das TAKATA-PETRI Kundenwerk in Abstimmung mit dem jeweiligen Lieferanten. Die für den Umlauf notwendige Anzahl von Spezial-Ladehilfsmitteln wird von TAKATA-PETRI in Abstimmung mit dem entsprechenden Lieferanten festgelegt und dokumentiert. Bereitstellung von Ladehilfsmitteln durch das TAKATA-PETRI Kundenwerk Die TAKATA-PETRI-eigenen Ladehilfsmittel sind nur für den Transport der Serienkaufteile zwischen dem Lieferanten und TAKATA-PETRI bestimmt. Dem Lieferanten ist untersagt, die TAKATA-PETRI-eigenen UniversalLadehilfsmittel für - den internen Fertigungsumlauf - die Zwischenlagerung von Halbfabrikaten - die Lagerung von Fertigwaren zu verwenden. Ausnahmen sind gesondert zu vereinbaren. Für die oben genannten Zwecke sollte der Lieferant eigene Ladehilfsmittel beschaffen (siehe Anlage 2b). Der benötigte Ladehilfsmittelbedarf wird analog zu den Lieferabrufen errechnet und durch die “TAKATA-PETRI -Leergutsteuerung“ überwacht. 11 Verpackungshandbuch Die benötigten Ladehilfsmittel sind rechtzeitig anzufordern. Bei eventuell auftretenden Über- oder Falschlieferungen ist der Lieferant verpflichtet, den TAKATA-PETRI Wareneingang und Einkauf zu informieren. Euro-Holzflachpaletten und -Gitterboxpaletten werden je nach Vereinbarung, entweder seitens der TAKATA-PETRI oder des Lieferanten zur Verfügung gestellt. Die Verschrottung von TAKATA-PETRI-eigenen Ladehilfsmittel darf nur in Abstimmung mit der Verpackungsentwicklung des TAKATA-PETRI Kundenwerkes erfolgen. Ansonsten muss eine Belastung des Lieferanten in Höhe des Wiederbeschaffungswert erfolgen. 9. Kostenbeteiligung des Lieferanten Eine Kostenbeteiligung des Lieferanten an der Entwicklung und der Beschaffung von Ladehilfsmitteln ist abhängig von der Preisstellung. 9.1 Entwicklung und Beschaffung Die Entwicklung und die Beschaffung von Ladehilfsmitteln erfolgt entweder vom Lieferanten oder der TAKATA-PETRI. Über die Ausführung und die Kostenhöhe von Ladehilfsmitteln muss Einvernehmen bestehen. 9.2 Kosten für die Änderung an Ladehilfsmitteln Die anfallenden Kosten bei Ladehilfsmittel-Anpassungen, die durch technische Änderung hervorgerufen werden, übernimmt der Verursacher. Ladehilfsmittel-Änderungen aufgrund einer Prozessinnovation trägt der Auslöser, der die Vorteile für sich in Anspruch nimmt. 9.3 Kosten für Reparatur, Reinigung und Sperrung Die Kostenübernahme von Ladehilfsmittelreparaturen erfolgt nach Absprache zwischen Lieferant und TAKATA-PETRI. Es dürfen nur saubere Ladehilfsmittel verwendet werden. Die Kosten für die Reinigung von Ladehilfsmitteln trägt der Lieferant selbst. Sperrungen können sowohl von der TAKATA-PETRI als auch vom Lieferanten vorgenommen werden. 12 Verpackungshandbuch 10. Lieferanten-eigene Ladehilfsmittel In Abstimmung mit der Verpackungsentwicklung kann der Lieferant eigene Ladehilfsmittel einsetzen. Eine Leergutverbuchung erfolgt bei TAKATAPETRI. Für erhöhte Verpackungsmittelbedarfe durch eigene Produktionsstandortverlagerungen ist der Lieferant zuständig. 11. Ausnahmefälle Alle Ausnahmefälle sind unbedingt mit der Verpackungsentwicklung der TAKATA-PETRI abzustimmen. 11.1 Sammelladeeinheit Eine Ladeeinheit mit unterschiedlichen Sachnummern ist eine Sammelladeeinheit. Im Regelfall ist je Ladungshilfsmittel nur eine Sachnummer zulässig. Wenn sich bei geringen Abrufmengen keine vollständigen Ladeeinheiten bilden lassen, kann eine Sammelladeeinheit mit unterschiedlichen Sachnummern gebildet werden, unter der Bedingung, dass die Einzelverpackungen gesondert gekennzeichnet werden. In diesem Fall ist eine Absprache mit der Abteilung Wareneingang notwendig. 11.2 Unpalettierte Ware Es soll möglichst keine Lieferung in Kartons, Beuteln usw. ohne Palette erfolgen, da diese manuell bearbeitet werden müssen. Eine Annahme solcher Lieferungen kann verweigert werden. 12. Kennzeichnung der TAKATA-PETRI AG-Ladehilfsmittel TAKATA-PETRI-Ladehilfsmittel werden durch die TAKATA-PETRI-ArtikelNummer oder VDA-Nummer gekennzeichnet. Sie bilden die Basisinformation für die Ladehilfsmittelsteuerung. Sie sind daher unbedingt bei allen Lieferungen in den Versandpapieren anzugeben. TAKATA-PETRI-Artikelnummern für Universal- und Spezialladehilfsmittel werden von der Verpackungsentwicklung der TAKATA-PETRI vergeben. 13 Verpackungshandbuch 13. Leergut-Anforderung Die Leergut-Steuerung erfolgt von TAKATA-PETRI aufgrund von Lieferabrufen, ggf. über die Bedarfsmeldung des Lieferanten per Telefon, E-Mail oder Fax an die Leergutabteilung. Bei Leergutbedarf hat der Lieferant selbst dafür zu sorgen, dass er rechtzeitig Leergut bekommt. 14. Leergut-Konto Bei Warenein- und –ausgängen der TAKATA-PETRI wird die Anzahl und die TAKATA-PETRI-Artikelnummer aller Ladehilfsmittel erfasst. Ladehilfsmittel, wie z.B. Euro-Gitterboxpalette und Euro-Holzflachpalette werden auf den Gebietsspediteur der TAKATA-PETRI verbucht, wenn die Waren durch ihn transportiert werden oder nach Absprache auf das Lieferantenkonto bzw. das Konto von TAKATA-PETRI verbucht. Die Leergutkonten werden nach Absprache zwischen Lieefrant und TAKATA-PETRI abgestimmt. Auskunft über Gebietsspediteure der TAKATA-PETRI gibt Ihnen die Abteilung Logistik Europa. Die Voraussetzung für eine Erfassung ist ein korrekt ausgefüllter Speditionsauftrag (Frachtbrief) gemäß VDA 4922, der gleichzeitig einen Buchungsbeleg darstellt. Die Zu- und Abgänge von Ladehilfsmitteln werden auf Konten verbucht, und zwar bezogen auf das Ladehilfsmittel. Die Konto-Nummer besteht aus der Lieferanten-Nummer, der Lieferanten-Adresse und der Nummer des Lieferwerkes. Die Leergutkonten für die Ladehilfsmittel sind mit der Leergutabteilung des entsprechenden TAKATA-PETRI-Kundenwerkes abzustimmen. Erfolgt keine Rückmeldung des Lieferanten, gilt die Abrechung als abgestimmt und anerkannt. 15. VDA-Lieferschein (nach DIN 4994, siehe Anlage 5) Zusätzlich zu den allgemeinen sachnummerbezogenen Daten sind folgende Angaben unbedingt erforderlich: a) Absender: 14 Lieferwerk mit vollständiger Anschrift Verpackungshandbuch b) TAKATA-PETRI AG-Nr. alle Ladehilfsmittel oder Code: (außer Einweg-Verpackungen) müssen immer mit der TAKATA-PETRI-Nr. oder der VDA-Nummer angegeben werden. c) Stückzahl der Sachnummer d) Anzahl der Ladehilfsmittel Pro Lieferschein können nur Sachnummern aus einer Bestellung aufgeführt werden. Achtung !! Lieferscheine ohne TAKATA-PETRI-Nr. oder VDA-Nummer können nicht erfasst werden und verursachen außerdem einen falschen Ladehilfsmittelbestand, der zu Schwierigkeiten in der Ladehilfsmittel-Steuerung und -Versorgung führt. 16. VDA-Speditionsauftrag (Frachtbrief) (nach VDA 4922, siehe Anlage 8) Bei jeder Anlieferung muss der VDA-Speditionsauftrag verwendet werden. Ausnahmen werden gesondert festgelegt. Folgende Angaben sind erforderlich: a) Absender: Lieferwerk mit vollständiger Anschrift, sowie die Beladestelle. b) Lieferantennummer: werksbezogen c) TAKATA-PETRI -Nr. alle Ladehilfsmittel müssen immer mit einer oder VDA-Nummer: TAKATA-PETRI-Nr. oder VDA-Nummer angegeben werden. d) Stückzahl: die Stückzahl muss pro Ladehilfsmittel-Typ angegeben werden. e) Anzahl der Packstücke: Anzahl der Packstücke (Ladehilfsmittel und Einwegverpackungen) muss angegeben werden. f) Beförderungs- Sendungsgewicht, Volumen, Gefahrgut- technische Daten:klassifikation und Frankatur müssen eingetragen werden. 15 Verpackungshandbuch Achtung!! Speditionsaufträge ohne TAKATA-PETRI -Nr. oder VDA-Nummer können nicht erfasst werden und verursachen einen falschen Ladehilfsmittel-Bestand, der zu Schwierigkeiten in der Ladehilfsmittel-Steuerung und -Versorgung führt. Bei Lieferungen von Gefahrstoffen muss das zugehörige EGSicherheitsdatenblatt vor Erstlieferung an das zuständige Takata-Petri Kundenwerk durch den Lieferanten gesendet werden. 16 Verpackungshandbuch Anlagen: 1. Ablauf von der Anfrage bis zur Bestellung 2. a) Beschreibung zum Verpackungsvorschlag b) Formular “Verpackungsvorschlag“ 3. Beispiele zur Einwegverpackung 4. Übersicht der wichtigsten Universal-Ladehilfsmittel bei TAKATA-PETRI 5. VDA-Lieferschein 6. VDA-Warenanhänger 7. Etikett Muster- und Vorserienteile 8. VDA-Speditionsauftrag (Frachtbrief) 9. Position der VDA-Warenanhänger 17 Verpackungshandbuch Anlage 1: 18 Verpackungshandbuch Anlage 2a:Beschreibung zum Verpackungsvorschlag Vorgehensweise: 1. 2. Bei der Anfrage seitens TAKATA-PETRI-Einkauf (siehe Anlage 1) wird ein Formular “Verpackungsvorschlag“ an den Lieferanten mitgeschickt. Der Lieferant füllt das Formular Verpackungsvorschlag vollständig aus und schickt diesen an den zuständigen Sachbearbeiter in Abteilung Einkauf der Takata-Petri zurück. Beschreibung Verpackungsvorschlag: Kopfdaten: Lieferanten-Artikel-Nr.: Bezeichnung: TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.: Inhalt pro Verpackung: Vorgesehener Einsatztermin: Lieferanten - Daten: Artikelnummer des Lieferanten TAKATA-PETRI-Bezeichnung des Artikels TAKATA-PETRI-Artikel-Nr. Anzahl der Teile pro Gesamtverpackung. Termin, ab wann das Ladehilfsmittel eingesetzt werden soll. Sind vom Verantwortlichen beim Teile Lieferanten auszufüllen. 1. Gebinde Außenmaße: Leergutmaße: Gesamtvolumen: Gewicht (brutto): Gewicht (tara): zul. Stapelbarkeit: Länge, Breite und Höhe des Ladungsträgers. Länge, Breite und Höhe des Leergutes. Volumen des Ladungsträgers. Gesamtgewicht des Ladungsträgers mit Inhalt. Gewicht des Ladungsträgers ohne Inhalt. max. Stapelbarkeit der Ladungsträger. Foto: Foto oder Skizze der Verpackung 19 Verpackungshandbuch 2. Verpackungskomponenten Artikel-Nr.: Bei Mehrweg-Verpackungen sind immer die TAKATA-PETRI- oder VDA-Nummern anzugeben. Bei Einwegverpackungen ist, falls vorhanden die Takata-Petri-Artikel-Nr. anzugeben Artikelbezeichnung: Bezeichnung der Komponente. Maße: Abmaße der Komponente. Material: falls durch die TAKATA-PETRI-Artikel-Nr. nicht vorgegeben, muss die Materialart genannt werden. Anzahl: Anzahl der Komponenten pro Ladungsträger. Inhalt: Anzahl Teile pro Verpackungskomponente. 20 Verpackungshandbuch Anlage 2b: Formular 21 “Verpackungsvorschlag“ Verpackungshandbuch Anlage 3: Beispiele zur Einweg-Verpackung auf Euro-Holzflachpalette Auf die Stapelbarkeit achten !!! 22 Verpackungshandbuch in der Euro-Gitterboxpalette Auskleidung Zwischenlagen mit Auskleidung Zwischenlagen Faltkarton Fächerkarton (Gefache) 23 Verpackungshandbuch Anlage 4: Übersicht der wichtigsten KLT und Universal-Ladehilfsmittel der TAKATA-PETRI Bezeichnung: KLT- Größe 2 TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.: 60 14502 Außenmaße: 300x200x120 mm Innenmaße: 265x165x110 mm Gewicht: 0,5kg Bezeichnung: KLT- Größe 3 TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.: 60 14503 Außenmaße: 400x300x120 mm Innenmaße: 365x265x110 mm Gewicht: 0,86kg Bezeichnung: KLT- Größe 4 TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.: 60 14504 Außenmaße: 600x400x150 mm Innenmaße: 565x365x140 mm Gewicht: 1,78kg Bezeichnung: KLT- Größe 5 TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.: 60 14505 Außenmaße: 600x400x420 mm Innenmaße: 565x365x410 mm Gewicht: 4,18kg Bezeichnung: KLT- Größe 7 TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.: 305320910ZZZ-AA Außenmaße: 600x400x280 mm Innenmaße: 565x365x270 mm Gewicht: 2,5kg Bezeichnung: Euro- Gitterboxpalette TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.: 60 14765 Außenmaße: 1240x835x970 mm Innenmaße: 1210x800x790 mm Gewicht: 85kg 24 Verpackungshandbuch Bezeichnung: Deckel TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.: 60 18880 Außenmaße: 1220x820x25 mm Innenmaße: 1220x820x25 mm Gewicht: 4kg 25 Bezeichnung: Palette - St TAKATA-PETRI-Artikel-Nr.: 60 17665 Außenmaße: 1200x800x165 mm Innenmaße: 1200x800x165 mm Gewicht: 38,5kg Verpackungshandbuch Anlage 5: VDA-Lieferschein (nach DIN 4994) . 26 Verpackungshandbuch Anlage 6: VDA-Warenanhänger (nach VDA 4902) 27 Verpackungshandbuch Anlage 7: 28 Etikett für Muster- und Vorserienteile Verpackungshandbuch Anlage 8: 29 VDA-Speditionsauftrag (Frachtbrief) (nach VDA 4922) Verpackungshandbuch Anlage 9: 30 Position der VDA-Warenanhänger Verpackungshandbuch