I. Schlussbemerkung

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I. Schlussbemerkung
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PricewaterhouseCoopers
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I.
Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Klinikum Herford - Anstalt des öffentlichen Rechts -, Herford, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2009 und des Lageberichts für dieses Geschäftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den
gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. unter "Wiedergabe des Bestätigungsvermerks" enthalten.
Frankfurt am Main, den 26. März 2010
PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Harald Schmidt
Wirtschaftsprüfer
ppa. Lars Müller
Wirtschaftsprüfer
0.0558878.001
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703
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Anlagen
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PricewaterhouseCoopers
Anlagenverzeichnis
Anlagen
Seite
I Lagebericht 2009 ............................................................................................................... 1
II Jahresabschluss ................................................................................................................ 1
1. Bilanz zum 31. Dezember 2009 .................................................................................. 2
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2009 ............................................................................................... 5
3. Anhang 2009 .............................................................................................................. 7
Anlagenspiegel ......................................................................................................... 16
III Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse .................................................... 1
IV Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) ...................................... 1
V Erläuterungen von Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 .................... 1
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002
0.0558878.001
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Anlage I
Vorstand
Lagebericht zum Jahresabschluss 2009
1.
Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen
Das
Jahr
2009 war
durch
die
Veränderungen
des neuen
Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) geprägt. Die hohen Lohnsteigerungen wurden nach
diesem Gesetz nur zu 50 % ausgeglichen. Gleichzeitig erfolgte aber ein Abschlag auf die bisher
vorgesehenen vollständigen Preisanpassungen für sogenannte Konvergenzgewinner, zu denen
auch das Klinikum Herford gehört. Damit konnte auch im Klinikum Herford im Jahr 2009 der
Landesbasisfallwert nicht in voller Höhe abgerechnet werden. Eine vollständige Übernahme
dieses Preises erfolgte erst zum Januar 2010. Das nachfolgende Schaubild zeigt die
Entwicklung des Landesbasisfallwertes Nordrhein-Westfalen (LBFW NRW) im Vergleich zum
durchschnittlichen Basisfallwert des Klinikum Herford. Damit haben niedrigere Erlöse als
zunächst gesetzlich vorgesehen und hohe Kostensteigerungen im Personalbereich das
Ergebnis belastet.
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Anlage I
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Im Herbst 2009 hat die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP ihre Arbeit in Berlin
aufgenommen und Dr. Philipp Rösler als neuen Bundesgesundheitsminister berufen. An dem
oben genannten Krankenhausfinanzierungsreformgesetz wurde bis dato nichts verändert.
Allerdings finden sich im Koalitionsvertrag verschiedene Aussagen zu beabsichtigten
Veränderungen im Gesundheitswesen, die auch Auswirkungen auf den Krankenhausbereich
haben.
So ist geplant, dass es Einschränkungen im Gesellschaftsrecht für Krankenhäuser bei den
Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) geben soll und die Teilnahme an der ambulanten
Behandlung gemäß § 116b SGB V zulasten der Krankenhäuser verändert wird.
Da das Klinikum Herford bereits ein MVZ als Tochergesellschaft gegründet hat und mittlerweile
einige Genehmigungsbescheide zu den Anträgen gemäß § 116b SGB V von der
Bezirksregierung erteilt wurden, gehen wir von Bestandsschutz zumindest für das MVZ aus.
Dies hat auch eine aktuelle Anhörung im Bundesgesundheitsministerium bestätigt.
Zudem plant die neue Bundesregierung Kostensenkungen im Krankenhausbereich wie auch in
anderen Gebieten im Gesundheitswesen durch Verstärkung des Wettbewerbs. Wie dies im
Detail für die Kliniken aussehen soll, ist aber bisher nicht bekannt. Es muss allerdings darauf
hingewiesen werden, dass die Preisfindung im Krankenhausbereich auf der Basis von
durchschnittlichen Kosten ausgewählter Kliniken erfolgt und sich bisher an der
Budgetentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Sollte an diesem Verfahren
im Wesentlichen festgehalten werden, so können Krankenhausentgelte mit Verkaufspreisen der
Privatwirtschaft nicht verglichen werden. Sie orientieren sich nicht am Marktgeschehen und
beinhalten z. B. keine Gewinnaufschläge oder einen kalkulatorischen Unternehmerlohn.
Die Einnahmenseite der gesetzlichen Krankenversicherung hat unter der sinkenden
Wirtschaftsleistung gelitten, wobei der Zuschuss des Bundeshaushaltes als Ausgleich erhöht
wurde. Eine vollständige Übernahme des Budgetdefizites erfolgte jedoch nicht, sodass
erstmalig Zusatzbeiträge von den Versicherten einiger Krankenkassen erhoben werden
müssen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass das bisherige Finanzierungssystem der
gesetzlichen Krankenversicherung grundlegend reformiert werden muss. Die überwiegende
Last liegt auf den Schultern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Gespräch ist eine
Gesundheitsprämie für alle erwachsenen Bürgerinnen und Bürger und ein damit verbundener
Ausgleich durch die Steuerpolitik. Eine mögliche Umstellung des Systems wird aber den
Kostendruck auf das Gesundheitswesen nicht mindern.
Wir sehen das Klinikum Herford aufgrund seines Standortes, seiner Leistungsfähigkeit und
Angebotsstruktur sowie der erhöhten Wirtschaftlichkeit gut für einen möglichen Wettbewerb
gerüstet.
2.
Leistungs- und Ertragsentwicklung
Nach der Mitternachtsstatistik hat das Klinikum seine Fallzahl 2009 gegenüber 2008 um 1.277
bzw. um 4,7 Prozent auf 28.435 Fälle steigern können. Die DRG-Inlieger-Fallzahl erhöhte sich
auf 26.266 und damit um 4,0 Prozent. Der Schweregrad (Case-Mix-Index = CMI) dieser Fälle
lag im Berichtsjahr bei 1,007 gegenüber 1,010 im Jahr 2008.
Die wesentlichen Fallzahlsteigerungen wurden in den Medizinischen Kliniken I und II, in der
Neurologie sowie in der Unfallchirurgie, Orthopädie und Handchirurgie erzielt. Geringfügige
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Fallzahlrückgänge wiesen die Kliniken für Urologie, Pädiatrie und Kardiologie auf. In der
Frauenheilkunde verringerte sich die Fallzahl um 152 gegenüber dem Vorjahr 2008, wobei
beide Bereiche (Gynäkologie und Geburtshilfe) fast gleichmäßig betroffen waren.
In der Geburtshilfe wird mit Bezug des Neubaus gegen Ende 2010 wieder mit einer Steigerung
der Fallzahl gerechnet. Die Entwicklung in der Gynäkologie hatte sich in den letzten Jahren mit
Eintritt des Chefarztes, Herrn Dr. Heuser, sehr positiv entwickelt, ist in den letzten Monaten
aber deutlich rückläufig. Die Entwicklung wird von der Unternehmensleitung kritisch beobachtet.
Zusätzliche Investitionen und weitere Anstrengungen zur Gewinnung neuer Einweiser werden
zurzeit zusammen mit dem Chefarzt durchgeführt.
Die Fallzahlen in der vollstationären Psychiatrie sowie in den Psychiatrischen Tageskliniken an
den Standorten Herford und Bünde sind im Jahre 2009 gegenüber dem Vorjahr leicht
gestiegen.
Die durchschnittliche Verweildauer im Jahr 2009 in der Somatik lag bei 6,71 Tagen gegenüber
7,14 Tagen im Jahr 2008 und ist damit um fast einen halben Tag (0,43 Tage = 6,0 Prozent)
gesunken. Auch in der Psychiatrie konnte die Verweildauer weiter gesenkt werden.
Für das Klinikum Herford kann daher auch im Vergleich mit anderen Krankenhäusern im
Rahmen von jährlich mehrfach durchgeführten Benchmarks festgestellt werden, dass die
Fallzahlentwicklung im Berichtsjahr überdurchschnittlich gestiegen ist und die Verweildauer
ebenso überdurchschnittlich gesenkt werden konnte. Die Entwicklung der Fallzahl nach
Mitternachtsstatistik und der gleichzeitige Verweildauerrückgang zeigt das folgende Schaubild
für die letzten vier Jahre:
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Anlage I
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Aufgrund der Fallzahlentwicklung, der Erhöhung der Leistungen im ambulanten Bereich sowie
gestiegener Nutzungsentgelte der Ärzte konnten die betrieblichen Gesamterträge -ohne
neutrale Posten- von 90,2 Mio. Euro auf 99,0 Mio. Euro gesteigert werden.
Erstmals ist der Zuschlag für die Umwandlung der Stellen der Ärzte im Praktikum in
Assistenzarztstellen im Jahre 2009 entfallen. Der Ausgleich für die entsprechend höheren
Personalkosten ist aber in die Preise auf Landesebene eingerechnet worden. Neu
hinzugekommen ist ein Zuschlag für zusätzlich eingestellte examinierte Pflegekräfte in Höhe
von 370 T Euro für 2009. Eine Verdreifachung dieses Betrages sieht das KHRG maximal vor.
Der Aufbau soll in drei Schritten bis einschließlich 2011 erfolgen.
3.
Kosten- und Ergebnisentwicklung
Die hohen Tarifsteigerungen im Jahre 2009 haben sich auf die Personalkosten des Klinikums
ausgewirkt. Hinzu kamen Aufwendungen zur Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die unterjährig aufgrund der Leistungssteigerungen eingestellt worden sind. Damit
erhöhten sich die Personalkosten um 6,3 Mio. Euro auf 65,7 Mio. Euro, wovon allerdings
700 T Euro für Personalgestellung an das MVZ weiterverrechnet werden konnten. Dies
entspricht einer Steigerung von 10,7 Prozent.
Im Bereich der Sachkosten ist die Steigerung des Medizinischen Bedarfs mit 4,4 Prozent
unterhalb der Leistungssteigerung. Dies konnte durch monatliche Controllinggespräche und
externe Beratung durch de Firma Lohfert & Lohfert erreicht werden.
Steigerungen im Verwaltungsbedarf sind vor allem auf erhöhte Personalbeschaffungskosten
und erhöhten IT-Bedarf zurückzuführen.
Insgesamt sind die laufenden Aufwendungen für Sachbedarf von 27,4 Mio. Euro auf 29,2 Mio.
Euro gestiegen. Die laufenden Gesamtaufwendungen betrugen im Jahr 2008 87,3 Mio. Euro
und lagen im Jahr 2009 bei 95,6 Mio. Euro.
Des weiteren ist das Ergebnis des Jahres 2009 durch die Bildung neuer und Aufstockung
vorhandener Rückstellungen, durch Einzelwertberichtigungen sowie durch Einmaleffekte, die
sich in den sonstigen Verbindlichkeiten niedergeschlagen haben, mit einem Gesamtbetrag von
2,1 T Euro belastet worden.
Trotz der oben dargestellten Veränderungen konnte das Betriebsergebnis im Jahr 2009 um
0,6 Mio. Euro auf 3,5 Mio. Euro gesteigert werden. Dies resultiert insbesondere aus höheren
Erlösen aus dem Krankenhausbetrieb (einschließlich Bestandsveränderungen) in Höhe von
95,2 Mio. Euro gegenüber 87,5 Mio. Euro im Vorjahr infolge der Leistungssteigerung im
somatischen Bereich. Da voraussichtlich ein Großteil der Leistungssteigerungen im Budget für
das Jahr 2009 vereinbart wird, ist die Ergebnisbelastung durch den Mehrleistungsausgleich
geringer als im Vorjahr.
Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses, welches insbesondere unter den deutlich
gesunkenen Habenzinsen gelitten hat, liegt der Jahresüberschuss für 2009 bei 3,1 Mio. Euro
gegenüber 3,3 Mio. Euro im Jahr 2008.
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4.
Vermögens- und Finanzlage
Vermögens- und Finanzlage
AKTIVA
Langfristiges Vermögen
Kurzfristiges Vermögen
PASSIVA
Eigenkapital
Sonderposten zur Finanzierung des
Anlagevermögens
Langfristiges Fremdkapital
Kurzfristiges Fremdkapital
31.12.2009
T€
%
31.12.2008
T€
%
43.476
43.570
87.046
49,9
50,1
100,0
42.667
35.973
78.640
54,3
45,7
100,0
21.997
25,3
18.857
24,0
28.090
13.337
63.424
23.622
87.046
32,3
15,3
72,9
27,1
100,0
30.257
13.149
62.263
16.377
78.640
38,5
16,7
79,2
20,8
100,0
Die Bilanzsumme ist im Jahr 2009 um 8,4 Mio. Euro gegenüber 2008 gestiegen. Dabei hat sich
die Struktur der Aktiva kaum verändert. Das langfristige Vermögen, das vor allem aus
Sachanlagen besteht, hat aufgrund von getätigten Investitionen zugenommen. Das kurzfristige
Vermögen beinhaltet vor allem die liquiden Mittel.
Die Eigenkapitalquote ist um 1,33 Prozentpunkte auf 25,3 Prozent gestiegen. Das Eigenkapital
und die Sonderposten zur Finanzierung des Anlagevermögens deckten wie im Vorjahr das
langfristige Vermögen vollständig ab.
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Berichtsjahres 2009 beträgt 5,1 Mio.
Euro. Zusammen mit den Mittelzuflüssen aus der Fördermittelfinanzierung von 3,4 Mio. Euro
konnten damit die im Jahr 2009 getätigten Investitionen in Höhe von 5,4 Mio. Euro finanziert
werden und darüber hinaus der Bestand der liquiden Mittel zum Ende des Jahres auf 21,7 Mio.
Euro aufgebaut werden. Die Liquidität wird sich allerdings durch Eigenmittelinvestitionen im
Bereich des Anbaus für Intensiv und Geburtshilfe in den nächsten Monaten verringern.
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5.
Investitionen und Umwelt
Das Klinikum Herford hat mit der Errichtung eines Anbaus in westlicher Richtung zwischen
Haupthaus und Kinderklinik begonnen und erwartet eine Fertigstellung im Spätherbst 2010. In
diesem Anbau ist eine zusätzliche intensivmedizinische bzw. Intermediate-Care-Station
vorgesehen, um den Engpass in diesem Bereich zu beseitigen. Die Genehmigung zum Betrieb
von 8 zusätzlichen Intensivbetten wurde bereits durch die Bezirksregierung am 14.04.2009
erteilt. Außerdem wird zur Erhöhung der insgesamt nicht ausreichenden Bettenzahl die
Geburtshilfe vom Haupthaus in den Anbau ausgelagert. Damit verbunden sind auch neue
Leistungsangebote sowie eine komfortable Unterbringung der Wöchnerinnen. Im
Untergeschoss dieses Anbaus entstehen weitere Arzträume sowie ein Schlaflabor. Dieser
Ausbau erfolgt auf nachträglichen Beschluss des Verwaltungsrates in Zusammenhang mit den
aus dem so genannten Konjunkturpaket II zur Verfügung gestellten Fördermitteln. Das Klinikum
erhält ca. 1,1 Mio. Euro, die weitestgehend auch den Herstellungskosten des Untergeschosses
entsprechen.
Die bauliche Zielplanung sieht als nächsten Schritt mit Beginn des Jahres 2011 die Sanierung
der Stationen des Haupthauses vor.
Im Bereich der beweglichen Anlagegüter, insbesondere in der Medizintechnik, konnte ein
Hochleistungs-PET-CT zur Erkennung von kleinsten Tumoren im Dezember 2009 in Betrieb
genommen werden. Dies stellt für die Region einen erheblichen medizinischen Fortschritt in der
Onkologie dar. Bedeutende Investitionsmittel sind in das Krankenhausinformationssystem
geflossen. Mit dem Bau eines Hybrid-OPs zur besseren Diagnostik und Therapie des
Gefäßsystems ist im Herbst 2009 begonnen worden. Mit der Fertigstellung wird im Juni 2010
gerechnet. Diese hochmoderne Anlage kann auch als Linksherzkathetermessplatz für die
Kardiologie genutzt werden.
Weiterhin führt das Klinikum Herford Maßnahmen im Bereich der Instandhaltungen durch, um
Energie einzusparen. Eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung des Verwaltungsrates wurde zu
diesem Thema eingerichtet. Weitere Investitionen sind im Zusammenhang mit der Sanierung
des Haupthauses und danach in einer mittelfristigen Planung vorgesehen.
6.
Mitarbeiterentwicklung
Das Klinikum Herford beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2009 1549 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Nach Umrechnung der Teilzeitbeschäftigten in Vollzeitstellen ergibt sich ein
durchschnittlicher Wert von 1117 Vollkräften für das Jahr 2009.
Das Klinikum Herford ist auch weiterhin bestrebt, neue Möglichkeiten insbesondere für
Mitarbeiter in der Elternzeit anzubieten. Zwischenzeitlich wurde ein Angebot zur Betreuung von
0 bis 3 Jahre alten Kindern in einem benachbarten Haus geschaffen. In Zusammenhang mit
weiteren Betreuungsmöglichkeiten für ältere Kinder bietet das Klinikum Herford attraktive
Möglichkeiten, um Kindererziehung und Beruf miteinander zu verbinden.
Im Jahr 2009 stand der Ausbau der Fort- und Weiterbildung im Mittelpunkt. In diesem
Zusammenhang wurden für Sachkosten insgesamt 224 T Euro und damit 45 T Euro mehr als
im Vorjahr ausgegeben. Des Weiteren wurde eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von
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8
Maßnahmen zur besseren Bindung und Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten geschaffen.
Diese Maßnahmen sollen im Jahr 2010 umgesetzt werden.
7.
Risiko-Management
Das Klinikum Herford hat sein Instrumentarium im Bereich der Kostenrechnung weiter
ausgebaut. So wurde im Jahr 2009 eine Kostenträgerrechnung mit abgeleiteter
Deckungsbeitragsrechnung eingeführt.
Die Chefarztverträge wurden verändert und erhielten eine weitere variable Komponente, die
sich an der wirtschaftlichen Entwicklung der jeweiligen Klinik orientiert (Chefarztbonus).
Neben dem weiteren Ausbau des klinischen Risiko-Managements CIRS (Critical Incident
Reporting System) wurde die Stabstelle der internen Revision geschaffen. Die Strukturen und
Aufgaben dieser Position sind im Rahmen eines Beratungsprojekts definiert worden. Eine
Stellenbesetzung soll im Jahr 2010 erfolgen.
Auch das Qualitätsmanagement ist weiter ausgebaut worden. Zurzeit werden interne Audits zur
Vorbereitung der Zertifizierung des gesamten Klinikums durchgeführt. Die Zertifizierung ist für
den Herbst 2010 geplant.
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Anlage I
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8.
Strukturelle Entwicklung und Vorgänge nach Abschluss des Geschäftsjahres
Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Leistungsentwicklung in den letzten Jahren ist es auch
im ersten Halbjahr des Jahres 2009 zu Engpässen in der Vorsorgung des Klinikums
gekommen. Diese Entwicklung hat sich aber im zweiten Halbjahr nicht weiter fortgesetzt. Im
Januar 2010 ging die Fallzahl deutlich gegenüber dem Vorjahr zurück, da einige Stationen
aufgrund von Noroviren geschlossen werden mussten. Die Leistungen im Februar und März
2010 liegen aber wieder auf dem hohen Niveau des Jahres 2009. Die interne Planung geht
davon aus, dass das Leistungsniveau 2010 in etwa dem des Jahres 2009 entsprechen wird.
Die baulichen Investitionen zur Erweiterung und Sanierung des Klinikums sind dringend
notwendig, um diese Engpässe zu beseitigen und wettbewerbsfähige Unterbringungsangebote
für die Patientinnen und Patienten zu schaffen. Aufgrund der erwirtschafteten Eigenmittel in den
letzten Jahren wird der Anbau zur Erweiterung des Intensivbereiches und für die neue
Geburtshilfe überwiegend aus Mitteln des Klinikums finanziert. Für die Sanierung des
Hochhauses ist eine Kombination aus Fördermitteln und Fremdkapital vorgesehen. Das
Investitionsvolumen von über 30 Mio. Euro wird das Betriebsergebnis mit neuen Kapitalkosten
belasten, allerdings sind auch energieeinsparende Investitionen damit verbunden, die
kostenreduzierend wirken.
Die Klinik für Strahlentherapie erbrachte ihre Leistungen bisher in hohem Maße ambulant,
sodass sich eine Übertragung in das Krankenhaus-MVZ anbot. Mit der Neubesetzung der
Chefarztposition wurde die Überleitung zum 01.04.2009 vorgenommen. Geplant ist die
Anschaffung eines neuen Linearbeschleunigers. Die Ersatzinvestition kann durch höhere
Erträge finanziert werden.
Auch die vollstationäre Psychiatrie an der Schwarzenmoorstraße soll erweitert werden.
Grundlage hierfür ist eine Genehmigung der Kapazitätserhöhung von 72 auf 92 Betten, die mit
Bescheid vom 18.12.2009 erteilt wurde. Mit dem Bauvorhaben soll im Sommer 2010 begonnen
werden. Auch hier ist in den letzten Jahren ein erheblicher Versorgungsengpass entstanden.
Mit der Erweiterung wird auch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage für die Psychiatrie
verbunden sein.
Der bisherige Pflegedirektor, Herr Theo Brockmann, ist in Altersteilzeit gegangen und scheidet
zum 31. März 2010 aus. Seine Position wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 durch Frau
Elke Schmidt besetzt, die mehrjährige Erfahrungen in der Pflegedienstleitung evangelischer
Krankenhäuser besitzt.
Der Chefarzt der Kardiologie, Herr Prof. Dr. Zotz, wird das Klinikum zum 30.06.2010 verlassen.
Mittlerweile ist die Position neu ausgeschrieben, es liegen mehrere hochkarätige Bewerbungen
vor.
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Anlage I
10
9.
Prognosebericht und Risikobeurteilung
Das Jahr 2009 hat wiederum zu einer überdurchschnittlichen Leistungssteigerung des Klinikum
Herford geführt. Auf diesem Niveau entwickelt sich auch weiterhin die Nachfrage. Wie bereits
erwähnt, sind zu Lasten des Ergebnisses 2009 höhere Rückstellungen gebildet worden.
Ein Risiko besteht in den nächsten Jahren in den notwendigen Bauinvestitionen, die leider
unzureichend
durch
die
Landesförderung
finanziert
werden.
Die
mittelfristige
Wirtschaftsplanung des Klinikums zeigt aber auf, dass bei Fortschreibung der aktuellen
Eckwerte im Bereich der Erträge und Aufwendungen dieses Risiko als gering zu bewerten ist.
Ein weiteres Risiko könnte in der Einführung von Selektivverträgen liegen, die der Gesetzgeber
diskutiert. Ziel dieser Verträge ist eine Mengensteuerung und Preissenkung im
Krankenhausbereich. Da das Klinikum Herford sehr stark von der Notfallversorgung partizipiert
und Hauptanbieter im Kreis Herford ist, dürfte das mögliche Risiko nicht sehr groß sein. Es
spricht im Moment vieles dafür, dass es bei einheitlichen Preisen bleibt, die aber weiterhin
politisch negativ aus Sicht der Kliniken beeinfußt werden. Hierbei besteht aber das Risiko in der
mangelhaften
Kostendeckung,
insbesondere
bei
hohen
Tarifsteigerungen.
Die
Gesamtrisikolage hat sich für das Klinikum Herford jedoch nicht wesentlich verändert.
Insbesondere sind keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen.
Insgesamt lässt sich aber feststellen, dass die Leistungsentwicklung des Jahres 2010 das hohe
Niveau des Jahres 2009 erreichen wird. Die aktuelle Situation im Bereich der Tarifabschlüsse
zeigt eine vertretbare und damit der internen Planung entsprechenden Entwicklung im
nichtärztlichen Bereich (TVöD). Mit dem Marburger Bund erfolgte noch kein Tarifabschluss. Ein
zumindest kurzfristiger Streik kann im Moment nicht ausgeschlossen werden. Trotzdem wird
nach aktueller Hochrechnung auch für das Jahr 2010 mit einem Jahresüberschuss von mehr
als 2,0 Mio. Euro gerechnet.
10.
Nachtragsbericht
Andere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor.
Herford, 26. März 2010
Der Vorstand
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1
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009
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718
Anlage II
Anlage II
2
Klinikum Herford Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), Herford
Bilanz zum 31. Dezember 2009
Aktiva
31.12.2009
€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Betriebsbauten
2. Grundstücke mit Wohnbauten
3. Grundstücke ohne Bauten
4. Technische Anlagen
5. Einrichtungen und Ausstattungen
6. Anlagen im Bau
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Sonstige Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2. Unfertige Leistungen
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen das Land Nordrhein-Westfalen
3. Forderungen gegen den Kreis Herford
4. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
(davon nach dem KHEntgG € 2.133.681,00; Vorjahr T€ 37)
5. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
6. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Andere Abgrenzungsposten
0.0558878.001
31.12.2008
T€
1.568.604,95
1.814
25.094.857,54
1.349.087,36
360.762,09
5.375.051,18
7.216.518,77
2.443.949,30
41.840.226,24
25.029
1.434
361
5.620
7.833
508
40.785
37.500,00
30.000,00
67.500,00
43.476.331,19
38
30
68
42.667
2.081.544,31
775.392,00
2.856.936,31
2.093
1.089
3.183
13.971.768,13
1.123.510,47
0,00
2.133.681,00
12.460
0
141
37
800.471,34
983.376,37
19.012.807,31
21.673.395,50
43.543.139,12
517
1.026
14.180
18.581
35.944
25.986,05
30
87.045.456,36
78.640
719
Anlage II
3
Passiva
31.12.2009
€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen
III. Bilanzgewinn
B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung
des Anlagevermögens
1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG
2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der
öffentlichen Hand
3. Sonderposten aus Zuwendung des Trägers
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen
2. Sonstige Rückstellungen
D. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 89.783,39;
Vorjahr T€ 44)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 3.989.305,05;
Vorjahr T€ 2.870)
3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 1.123.510,47;
Vorjahr T€ 0)
4. Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreis Herford
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 0,00;
Vorjahr T€ 504)
5. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
(davon nach dem KHEntgG € 5.791.998,00; Vorjahr T€ 2.601)
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 10.472.289,93
Vorjahr T€ 5.638)
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 184.141,32;
Vorjahr T€ 72)
7. Sonstige Verbindlichkeiten
(davon aus Steuern € 851.123,93; Vorjahr T€ 745)
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 2.846.100,52;
Vorjahr T€ 2.294)
E. Ausgleichsposten aus der Darlehensförderung
720
0.0558878.001
31.12.2008
T€
11.700.000,00
11.700
3.000.000,00
7.297.390,55
21.997.390,55
3.000
4.157
18.857
22.615.142,14
3.473.973,53
24.337
3.738
2.000.625,92
28.089.741,59
2.182
30.257
11.129,21
17.929.221,08
17.940.350,29
21
17.709
17.730
89.783,39
44
3.989.305,05
2.870
1.123.510,47
0
0,00
504
10.472.289,93
5.638
184.141,32
72
2.860.877,91
2.347
18.719.908,07
298.065,86
87.045.456,36
11.474
322
78.640
721
722
723
Anlage II
7
Klinikum Herford, Anstalt des öffentlichen Rechts, Herford
Anhang für das Geschäftsjahr 2009
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde gemäß § 22 der Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes
Nordrhein-Westfalen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie nach den ergänzenden Regelungen der Krankenhaus-Buchführungsverordnung
aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellten
Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises als Bestandteil des Anhangs erfolgte aufgrund der Gliederungsschemata der Anlagen 1 bis 3 der KHBV.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegen Entgelt erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden
zu aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, angesetzt soweit sie nicht zum
1. Januar 2004 zum Teilwert angesetzt wurden. Immaterielle Vermögensgegenstände werden
über eine Nutzungsdauer zwischen drei und sieben Jahren abgeschrieben. Gebäude werden
über eine Nutzungsdauer zwischen 33 und 50 Jahren abgeschrieben. Die Festlegung der Nutzungsdauern für das bewegliche Sachanlagevermögen erfolgt nach Maßgabe der steuerlichen
Abschreibungstabelle für das Gesundheitswesen sowie für allgemein verwendbare Anlagegüter
nach Maßgabe der steuerlichen Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter.
Bei nicht in den amtlichen Tabellen aufgeführten Anlagegütern wird die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt. Die Abschreibungen erfolgen ausschließlich zeitanteilig für den Monat der Anschaffung und die folgenden Monate.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 410 werden im Jahr des Zugangs in
voller Höhe abgeschrieben. Die Erleichterung nach § 6 Abs. 2a EStG wird nicht in Anspruch
genommen.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bewertet. Unfertige Leistungen sind zu an den Herstellungskosten orientierten Wertansätzen bewertet, Bestandsrisiken
sind angemessen berücksichtigt.
0.0558878.001
724
Anlage II
8
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Alle
erkennbaren Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die zur Finanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen bewilligten
Fördermittel und sonstigen Investitionszuschüsse werden gemäß § 5 Abs. 2 und 3 KHBV in
Sonderposten eingestellt und entsprechend der anteiligen Abschreibungen aufgelöst.
Die Anstalt hat vertragliche Ausgleichszahlungen in der Höhe übernommen, in der der Kreis
Herford oder ein für ihn handelnder Dritter in Bezug auf die Gewährung einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie ähnlicher Leistungen an beamtete Mitarbeiter (Anwärter) und
Pensionäre weiterhin leistungspflichtig ist. Diese - unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesene - Verpflichtung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5 % sowie der Heubeck "Richttafel RT 2005 G" mit ihrem Teilwert
ermittelt. Sofern Berechtigte vor ihrer Dienstzeit im Klinikum beim Kreis Herford beschäftigt waren, wird der bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Anspruch bei der Bemessung der Rückstellung
mindernd berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet. Die Ermittlung der Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeit wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen vorgenommen. Die Rückstellungen für Urlaubsansprüche der Mitarbeiter
wurden anhand der durchschnittlichen Personalaufwendungen pro Personalgruppe sowie der
individuellen Urlaubsansprüche gebildet. Die übrigen personalbezogenen Rückstellungen sowie
die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sind in Höhe der erwarteten Verpflichtungen
einzeln bewertet. Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen werden in dem Umfang
gebildet, wie es nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB (n.F.) erforderlich ist.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Der Ausweis der oben genannten Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen sowie der laufenden Personalaufwendungen für die nicht in das Beschäftigungsverhältnis zur Anstalt des öffentlichen Rechts übergeleiteten beamteten Mitarbeiter erfolgt aus Gründen einer besseren Vergleichbarkeit weiterhin unter den entsprechenden Positionen der Personalaufwendungen.
0.0558878.001
725
Anlage II
9
3.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2009 ist in dem beigefügten Anlagennachweis dargestellt.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen.
Eigenkapital
Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsrates vom 5. Mai 2009 wurde der Jahresüberschuss 2008 von T€ 3.301 in Höhe von T€ 3.000 den Gewinnrücklagen zugeführt und ansonsten auf neue Rechnung vorgetragen.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für vertragliche Ausgleichszahlungen an den Kreis Herford aufgrund von Pensionen und Beihilfen für verbeamtete
Mitarbeiter, Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sowie Rückstellungen für Pflegesatz- und MDK-Risiken. Ferner wurden Rückstellungen im Personalbereich für ausstehenden
Urlaub und Mehrarbeit gebildet.
0.0558878.001
726
Anlage II
10
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten
31.12.2009
31.12.2008
über 5
Gesamt
bis 1 Jahr Gesamt bis 1 Jahr
Jahre
T€
T€
T€
T€
T€
Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Land Nordrhein-Westfalen
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Kreis Herford
Verbindlichkeiten nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht
(davon nach der BPflV/ KHEntgG)
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
Sonstige Verbindlichkeiten
(davon aus Steuern)
90
90
44
0
44
3.989
3.989
2.870
0
2.870
1.124
1.124
0
0
0
0
0
504
0
504
10.472
(5.792)
10.472
(5.792)
5.638
(2.601)
0
(0)
5.638
(2.601)
184
2.861
(851)
18.720
184
2.861
(851)
18.720
72
2.293
(745)
11.421
0
53
(0)
53
72
2.346
(745)
11.474
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB liegen insoweit vor, als dass das Klinikum Herford Verpflichtungserklärungen dahingehend abgegeben hat, für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaften der Schulen für Pflegeberufe Herford / Lippe GmbH und der in der Betriebsstätte Herford beschäftigten Mitarbeiter der Gemeinschaftspraxis für Laboratoriumsmedizin GbR, Leverkusen, in der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (ZKW) für einen dann
durch die beiden vorgenannten Gesellschaften zu leistenden Ausgleichsbetrag zu haften.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen in Höhe von T€ 65, wovon T€ 14 innerhalb eines Jahres und T€ 51 innerhalb von 5 Jahren
fällig werden sowie aus Geräteleasing- und Wartungsverträgen in Höhe von T€ 212, wovon
T€ 98 innerhalb eines Jahres und T€ 114 innerhalb von 5 Jahren fällig werden.
Das Bestellobligo für kurzfristige Verträge zum Erwerb von Vorratsvermögen sowie aus Verpflichtungen zum Erwerb von Anlagevermögen ist von untergeordneter Bedeutung.
0.0558878.001
727
Anlage II
11
4.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse in Höhe von T€ 95.512 (Vorjahr T€ 87.445) werden ausschließlich in
Deutschland erzielt und betreffen allgemeine Krankenhausleistungen (T€ 87.134), Wahlleistungen (T€ 1.129), ambulante Leistungen (T€ 5.082) sowie Nutzungsentgelte der Ärzte (T€ 2.167).
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten mit T€ 6 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie mit T€ 225 weitere periodenfremde Erträge.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten mit T€ 539 periodenfremde Aufwendungen sowie mit T€ 233 Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen.
Steuern
Das Jahresergebnis wird durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von T€ 22
belastet
5.
Sonstige Angaben
Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter nach Vollzeitkräften beträgt getrennt nach
Dienstarten:
Ärztlicher Dienst
Pflegedienst
Medizinisch-technischer Dienst
Funktionsdienst
Klinisches Hauspersonal
Wirtschafts-, Versorgungs- und technischer Dienst
Technischer Dienst
Verwaltungsdienst
Sonderdienste
0.0558878.001
728
2009
180
432
151
121
53
76
23
80
1
1.117
Anlage II
12
Anteilsbesitz
Name der Gesellschaft
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
am Klinikum Herford GmbH
Sitz
Herford
Eigenkapital zum 31.Dez. 2009
€ 25.000,00
Jahresüberschuss 2009
€ 263.763,37
Höhe des Anteils am Kapital
100 v. H.
Name der Gesellschaft
Schulen für Pflegeberufe Herford / Lippe
GmbH
Sitz
Herford
Eigenkapital zum 31. Dez. 2009
€ 86.600,00
Jahresüberschuss 2009
€ 0,00
Höhe des Anteils am Kapital
50 v. H.
0.0558878.001
729
Anlage II
13
Organe des Klinikums
Vorstand
Herr Dipl.-Kfm. Martin Eversmeyer
Verwaltungsrat
Zusammensetzung bis 6. November 2009
Mitglieder
Frau Lieselore Curländer - Landrätin (Vorsitzende)
Herr Ralf Heemeier - Kreisdirektor Kreis Herford (stellv. Vorsitzender)
Herr Friedhelm Eickmann - Beamter des Landes NRW
Herr Ullrich Richter - Geschäftsführer
Herr Christoph Roefs - Geschäftsführer
Herr Stefan Schwartze - Industriemechaniker
Herr Hans Stüwe - Rektor
Herr Lothar Wienböker - Unternehmensberater
Frau Gudrun Schliebener - Technische Angestellte
Stellv. Mitglieder
Herr Fritz Elbracht - Handelsvertreter
Frau Ingeborg Balz - nicht berufstätig
Frau Beate Abke - Steuerfachgehilfin
Herr Wolfgang Günther - Oberamtsrat
Herr Wilhelm Schürmann - Rentner
Herr Heinz-Werner Neumann - Sparkassenbetriebswirt
Herr Olaf Birkenstock - Rechtsanwalt
0.0558878.001
730
Anlage II
14
Verwaltungsrat
Zusammensetzung ab 7. November 2009
Mitglieder
Herr Christian Manz - Landrat (Vorsitzender)
(Stimmberechtigt)
Herr Ralf Heemeier - Kreisdirektor Kreis Herford (stellv. Vorsitzender)
Herr Friedhelm Eickmann - Beamter des Landes NRW
Herr Ullrich Richter - Geschäftsführer
Herr Christoph Roefs - selbständiger Unternehmensberater
Herr Heinz-Werner Neumann - Sparkassenbetriebswirt
Frau Gudrun Schliebener - Technische Angestellte
Herr Hans Stüwe - Rektor
Herr Thomas Nolte - Lehrer
Herr Michael Kunst - Kaufmann
Herr Olaf Birkenstock - Rechtsanwalt
Mitglieder
Frau Stephie Karger - Krankenschwester
(Beratend)
Herr Eckard Gläsker - Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Stellv. Mitglieder
Frau Gertrud Robbes - Dipl.-Bibliothekarin
(Stimmberechtigt)
Herr Friedel-Heinz Uhlich - Lehrer im Ruhestand
Frau Ingeborg Balz - nicht berufstätig
Frau Beate Abke - Steuerfachgehilfin
Herr Hans Ebmeyer - Bankkaufmann
Herr Lars Breder - Stadtamtmann
Frau Manuela Testanera - Industriekauffrau
Herr Hartmut Golücke - Schulleiter
Herr Christian Stock - Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Herr Stephen Paul - Selbständiger Berater
Stellv. Mitglieder
Herr Gerhard Obenhaus - Rentner
(Beratend)
Frau Jutta Horn - Altenpflegerin
Gesamtbezüge der Organe
Für die Angabe der Bezüge des Vorstandes wird die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB in
Anspruch genommen.
Die Aufwandsentschädigung des Verwaltungsrats betrug im Geschäftsjahr 2009 T€ 6.
0.0558878.001
731
Anlage II
15
Prüfungshonorar
Das Abschlussprüferhonorar gem. § 285 Nr. 17 HGB beträgt im Berichtsjahr T€ 38 für Abschlussprüfungsleistungen sowie T€ 84 für sonstige Beratungsleistungen.
Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt vor aus dem Bilanzgewinn den anderen Gewinnrücklagen € 3.000.000,00
zuzuführen und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung dieses Vorschlages aufgestellt.
Herford, den 26. März 2010
Klinikum Herford, Anstalt des öffentlichen Rechts
Der Vorstand
0.0558878.001
732
733
734
735
PricewaterhouseCoopers
1
Anlage III
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse
1.
Rechtliche Verhältnisse
Firma
Klinikum Herford - Anstalt des öffentlichen Rechts -
Sitz
Herford
Rechtsform
Das Klinikum Herford ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts
und gemäß § 53 KrO, § 114a GO NW eine selbständige Einrichtung des Kreises Herford in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen)
Satzung
Gültig in der Fassung vom 30. März 2004, geändert am
11. März 2005, zuletzt geändert am 10. November 2009.
Geschäftsjahr
Kalenderjahr
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum
31. Dezember 2009 € 11.700.000,00 und ist in voller Höhe
eingezahlt.
Organe der Anstalt
x
Vorstand
x
Verwaltungsrat
Vorstand
Der Vorstand des Klinikums besteht aus einem Mitglied
(§ 11 der Satzung):
Herr Martin Eversmeyer
Verwaltungsrat
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist in § 8 der
Satzung geregelt.
Der Verwaltungsrat besteht aus der Landrätin/dem Landrat,
und bis zum 6. November 2009 aus acht übrigen stimmberechtigten Mitgliedern. Ab dem 7. November 2009 besteht
der Verwaltungsrat aus 10 übrigen stimmberechtigten Mitgliedern. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates zum
31. Dezember 2009 ist dem Anhang (Anlage II) zu entnehmen.
Betriebsleitung
Nach § 31 KHGG NRW setzt sich die Unternehmensleitung
des Klinikums zusammen aus :
x Herr Prof. Dr. Günther Winde, Ärztlicher Direktor
x
Herr Theo Brockmann, Pflegedirektor (bis 1. Okt. 2009)
x
Frau Elke Schmidt, Pflegedirektorin (ab 1. Okt. 2009)
x
Herr Manfred Pietras, Verwaltungsdirektor
x
Herr Martin Eversmeyer, Vorstand
0.0558878.001
736
PricewaterhouseCoopers
2
Geschäftstätigkeit
Anlage III
Die Aufgabe der Anstalt ist nach § 2 der Satzung die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens. Diese Aufgabe wird insbesondere verwirklicht
durch die Förderung, den Betrieb und die Unterhaltung des
Klinikums Herford, sowie Ausbildungsstätten und sonstige
Nebeneinrichtungen zur stationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege der Bevölkerung unabhängig von Rasse, Nationalität, Religionszugehörigkeit und
Wohnsitz. Darüber hinaus kann die Anstalt die Bevölkerung
mit ambulanten Gesundheitsleistungen sowie Leistungen der
Pflege, Rehabilitation und Prävention versorgen.
Von den Aufgaben der Anstalt erfasst ist auch die Einrichtung und Unterhaltung von weiteren Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Anstalt fördern und wirtschaftlich
mit ihnen zusammenhängen. Zu den Aufgaben des Klinikums gehört auch die Mitwirkung am Rettungsdienst. Das
Klinikum kann an der praktischen Ausbildung von Studierenden der Medizin teilnehmen (Akademisches Lehrkrankenhaus).
Wichtige Verwaltungsratsbe- Durch Verwaltungsratsbeschluss vom 5. Mai 2009 wurde der
schlüsse
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 31. Dezember 2008 festgestellt und dem Vorstand Entlastung erteilt.
0.0558878.001
737
PricewaterhouseCoopers
3
2.
Anlage III
Wirtschaftliche Verhältnisse
Das Klinikum ist in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt aufgenommen:
Anzahl Betten
2009
Chirurgie
Frauenheilkunde
Geburtshilfe
Innere Medizin
Kinderheilkunde
Neurologie
Nuklearmedizin (Therapie)
Psychiatrie
Strahlentherapie
Urologie
Schmerztherapie
davon:
Intensivpflegebetten
Infektionsbetten
Frühgeborene
Stroke Unit (Schlaganfallbehandlung)
Tagesklinik Psychiatrie
2008
2007
168
30
30
171
68
60
7
72
2
60
4
672
168
30
30
171
68
60
7
72
2
60
4
672
168
30
30
171
68
60
7
72
2
60
4
672
(38)
(40)
(20)
(6)
(34)
(40)
(20)
(6)
(34)
(40)
(20)
(6)
40
712
40
712
40
712
Die Leistungszahlen stellen sich wie folgt dar:
Bilanzsstruktur
31.12.2009
31.12.2008
31.12.2007
T€
T€
T€
87.045
78.640
73.006
43.476
42.667
39.784
43.569
35.973
33.222
Bilanzsumme
Anlagevermögen
Übrige Aktiva
Finanzierung durch
Eigene Mittel
Fördermittel (Sonderposten)
Fremdmittel
21.997
28.090
36.958
0.0558878.001
738
18.857
30.257
29.526
15.556
29.007
28.443
PricewaterhouseCoopers
4
Ergebniskennzahlen
Anlage III
Laufende Erträge
Laufende Aufwendungen
Betriebsergebnis
Finanzergebnis
Jahresergebnis
2009
T€
99.026
95.567
3.459
236
3.141
2008
T€
90.182
87.288
2.871
743
3.301
2007
T€
83.294
81.035
2.259
574
2.614
Rentabilitätskennzahlen
Beschäftigtenzahl (Anzahl der durchschnittlichen Vollkräfte)
Gesamtleistung je Mitarbeiter (T€)1
Betriebsergebnis je Mitarbeiter (T€)1
Umsatzrentabilität (%)
Eigenkapitalrentabilität (%)
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (T€)
2009
1.117
85
3,1
3,3
20,0
5.122
2008
1.059
83
2,7
3,8
21,2
5.221
2007
1.005
81
2,2
3,2
20,2
1.232
1
Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler, Zivildienstleistende, Auszubildende und Praktikanten anteilig angerechnet.
Mengenkennzahlen
Im Jahresdurchschnitt tatsächlich aufgestellte Betten
davon vollstationäre Betten
davon Tagesklinik Psychiatrie
Berechnungstage (somatisch und psychiatrisch)
Durchnittsbelegung pro Tag
Nutzungsgrad in % der vollstationär aufgestellten Betten
Fallzahl (somatisch und psychiatrisch)
Verweildauer in Tagen
Investitionen (T€)
3.
2009
712
672
40
217.092
595
88,5
28.435
7,6
5.429
2008
2007
712
672
40
219.163
600
89,3
27.158
8,1
7.063
712
672
40
213.166
584
86,9
26.195
8,1
4.439
Steuerliche Verhältnisse
Die Anstalt wird bei dem Finanzamt Herford unter der Steuer-Nr. 324/5780/1967 geführt.
Gemäß Freistellungsbescheid vom 14. September 2004 ist die Anstalt nach § 5 Abs. 1 Nr. 9
KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil sie mit der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im
Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Umsatzsteuerpflicht besteht, soweit die Anstalt unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätig wird.
Die Befreiungen sind ausgeschlossen, soweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten
wird.
0.0558878.001
739
PricewaterhouseCoopers
1
Anlage IV
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 1:
a)
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung
sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan
für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus
schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen
diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Grundlage der Verantwortlichkeiten von Vorstand und Verwaltungsrat ist die Satzung des
Klinikums vom 30. März 2004, in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung vom
10.11.2009. In § 9 Abs. 1 der Satzung ist der Grundsatz der Überwachung des Vorstandes durch den Verwaltungsrat niedergelegt, in § 9 Abs. 2 sind die Entscheidungsbefugnisse des Verwaltungsrates zu bestimmten Rechtsgeschäften und Maßnahmen festgelegt.
Mit Beschluss vom 3. Mai 2004 hat sich der Verwaltungsrat die gemäß § 9 Abs. 4 der
Satzung vorgesehene Geschäftsordnung gegeben. Für den Vorstand gilt die Geschäftsordnung vom 3. Mai 2004 in der Fassung der 1. Änderung vom 31.05.2007, der der Verwaltungsrat zugestimmt hat.
Zusätzlich gibt es ein Organigramm, aus dem der Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche
und Zuständigkeiten hervorgehen.
Für die Tochterunternehmen gibt es keinen Geschäftsverteilungsplan oder schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäftsleitung.
Sofern in der Gesellschafterversammlung der Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
am Klinikum Herford GmbH oder der Schulen für Pflegeberufe Herford / Lippe GmbH Beschlüsse zu fassen sind, setzen diese eine Beschlussfassung des Verwaltungsrates des
Klinikum Herford zur Ermächtigung des Vorstandes zu Entscheidungen in der Gesellschafterversammlungen voraus. Zudem sind alle Mitglieder des Verwaltungsrates des Klinikum Herford Mitglieder im Aufsichtsrat der MVZ GmbH. Die Schulen für Pflegeberufe
Herford/ Lippe GmbH hat keinen eigenen Aufsichtsrat.
Die vorhandene Aufgabenverteilung laut Satzung, Geschäftsordnungen und Organigramm sowie die Einbindung des Verwaltungsrates in die Entscheidungsprozesse des
Vorstands angesichts des wirtschaftlichen Umfangs der Tochterunternehmen ist grundsätzlich sachgerecht.
0.0558878.001
740
PricewaterhouseCoopers
2
b)
Anlage IV
Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und
wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Der Verwaltungsrat des Klinikums hat im Berichtsjahr sechs Sitzungen abgehalten.
Der Aufsichtsrat des Tochterunternehmens Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Herford GmbH hat zwei Sitzungen abgehalten.
Zusätzlich haben die bei den Tochterunternehmen des Klinikums durchzuführenden Gesellschafterversammlungen der Schulen für Pflegeberufe Herford/ Lippe GmbH und der
MVZ-GmbH stattgefunden.
Über die Sitzungen des Verwaltungsrates und Aufsichtsrates sowie über die Gesellschafterversammlungen werden Niederschriften erstellt, diese haben im Rahmen der Jahresabschlussprüfung vorgelegen.
c)
In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3
AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Der Vorstand ist auskunftsgemäß im Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse HMR ordentliches Mitglied.
d)
Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan)
individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt
nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger
Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Auf einen individualisierten Ausweis der Vergütung der Organmitglieder wird verzichtet,
da diese Angabe nur für eine börsennotierte Aktiengesellschaft gesetzlich vorgeschrieben
ist.
Bezüglich des Unterlassens der Angabe der Vergütung des Vorstands wird die gemäß §
286 Abs. 4 HGB bestehende Schutzklausel in Anspruch genommen. Dies ist nicht zu beanstanden.
Die an die Verwaltungsratsmitglieder gezahlte Aufwandsentschädigung ist als Gesamtbetrag im Anhang genannt.
0.0558878.001
741
PricewaterhouseCoopers
3
Fragenkreis 2:
a)
Anlage IV
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Ein den Bedürfnissen des Klinikums entsprechender schriftlicher Organisationsplan, aus
dem sich die hierarchische Struktur, der Aufbau bzw. Leitungsorganisation und die wesentlichen Zuständigkeiten erkennen lassen, liegt vor. Dieser wird regelmäßig an die sich
ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Auf Abteilungsebene liegen für einzelne Tätigkeiten detaillierte Arbeitsplatzbeschreibungen vor.
Im Rahmen der laufenden Zertifizierung gemäß DIN ISO und der danach geplanten regelmäßigen Folgezertifizierungen werden Arbeitsplatzbeschreibungen und Organisationsrichtlinien durch das Qualitätsmanagement überprüft bzw. erneuert. Die Ergebnisse stehen im Intranet des Klinikums als Regelwerk ConSense an allen PC-Arbeitsplätzen zur
Verfügung.
b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für Abweichungen zwischen den
vorgegebenen Organisationsplänen (Soll) und der tatsächlichen Ausgestaltung (Ist) ergeben.
c)
Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und
dokumentiert?
Der Vorstand und die Betriebsleitung haben im Jahr 2003 Richtlinien zum Umgang mit
Zuwendungen, Spenden und Drittmitteln erlassen, die heute weiterhin Anwendung finden
und bei Neueinstellungen zur Beachtung übergeben werden.
Außerdem sieht die geltende Dienstanweisung über das Anordnungswesen, welche für
die Abteilungen Finanz- und Rechnungswesen und Wirtschaft, Einkauf, verbindlich ist,
ein abgestuftes Unterschriftenverfahren mit der Berücksichtigung des Vieraugenprinzips
(Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit - Feststellungsbefugnis - einerseits
und Freigabe - Anordnungsbefugnis -andererseits) vor. Verträge über Zuwendungen und
Sponsoring werden zentral beurteilt und nach Freigabe archiviert.
0.0558878.001
742
PricewaterhouseCoopers
4
d)
Anlage IV
Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben,
dass diese nicht eingehalten werden?
Die Grundlage für die Auftragsvergabe und Abwicklung bilden in jedem Fall die Vorgaben
der VOB, VOL und VOF.
Die Dienstanweisung für die Verwaltung (Abteilung Rechnungswesen und Wirtschaftsabteilung) über das Anordnungswesen enthält allgemeine Regelungen für Geschäftsabläufe.
Darüber hinaus ist im Einkaufsbereich die Dienstanweisung für das Vergabewesen vom
15.07.2005 zu beachten. Die Rechnungsprüfung des Kreises Herford wird bei Vergabeverfahren des Klinikums grundsätzlich beteiligt. Wenn vom Rechnungsprüfungsamt oder
vom Klinikum Herford Rechtsberatungsbedarf gesehen wird, wird unter Einigung auf eine
juristische Beratung ein/e Vergabeanwalt/-anwältin hinzugezogen.
Bei den Beschaffungen, die keine Bauleistungen sind und die mit Fördermitteln nach dem
KHGG NRW finanziert wurden, schreibt die Dienstanweisung für das Vergabewesen die
Anwendung der VOL vor.
Regelungen zur Kreditaufnahme und Darlehensgewährung bestehen insoweit, als diese
Rechtsgeschäfte gemäß § 9 Abs. 2 Buchstabe r) und s) der Satzung des Klinikums der
Zustimmung durch den Verwaltungsrat bedürfen, soweit sie außerhalb bestimmter Wertgrenzen (T€ 100 für die Aufnahme von Krediten) bzw. außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs erfolgen und soweit die Kreditaufnahme nicht im Wirtschaftsplan enthalten
ist. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2008 beschlossen, dass
das Klinikum ermächtigt ist, Kassenkredite bis zu einer Höhe von € 4,0 Mio aufzunehmen.
Die genannten Richtlinien werden als sachgerecht eingeschätzt. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für die Auftragsvergabe und
Abwicklung sowie Kreditaufnahme und -gewährung nicht eingehalten wurden.
e)
Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Eine systematische ordnungsgemäße Dokumentation der Verträge im Sinne eines Vertragsregisters besteht nach den uns erteilten Auskünften dezentral in den jeweiligen Bereichen. Grundsätzlich werden Verträge in den jeweils betroffenen Bereichen aufbewahrt.
Verträge von grundsätzlicher Bedeutung, Grundstücksangelegenheiten und Kooperationsverträge werden durch das Vorstandssekretariat verwaltet.
0.0558878.001
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PricewaterhouseCoopers
5
Anlage IV
Die Prüfung ergab keinen Hinweis darauf, dass die Dokumentation von Verträgen nicht
ordnungsgemäß ist.
Fragenkreis 3:
a)
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und
Controlling
Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens?
Zentrales Instrument des Planungswesens ist der jährlich zu erstellende Wirtschaftsplan,
der dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorgelegt wird.
Die einzelnen Kliniken werden kostenstellenmäßig als Profitcenter geführt, wobei die
Hauptverantwortung bei dem Abteilungsleiter, der Chefärztin bzw. dem Chefarzt liegt. Für
die Profitcenter wird der jährliche Leistungs- und Kostenplan ausführlich besprochen und
anschließend vereinbart. Darüber hinaus wird aktuell die Kostenträgerrechnung eingeführt, aus der bereits heute weitere Erkenntnisse für strategische Planungen und Entwicklungen der Abteilungen abgeleitet werden können.
Das Planungswesen ist grundsätzlich auf die Bedürfnisse des Klinikums und seiner Einrichtungen ausgerichtet. Die Pläne sind für ordnungsgemäße Geschäftsführungsentscheidungen grundsätzlich geeignet und werden hierzu auch herangezogen.
b)
Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Es wird ein monatlicher Plan/Ist-Vergleich durchgeführt.
Abweichungen werden problembezogen vom Controlling analysiert. Eine umfassende regelmäßige Abweichungsanalyse in den Hauptkostenarten ist eingeführt. Zur Steuerung
der Kostenentwicklung beim medizinischen Bedarf wird die Lohfert & Lohfert AG beratend
hinzugezogen.
Bei neu abgeschlossenen Chefarztverträgen sind zudem Bonus-Malus-Regelungen vereinbart.
Der Verwaltungsrat erhält mindestens quartalsweise Zwischenberichte zur Geschäftsentwicklung. Die Berichte umfassen auch Erläuterungen zu den Ursachen für Abweichungen
und Veränderungen sowie über notwendige bzw. eingeleitete Maßnahmen.
c)
Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und
den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Klinikum Herford analysiert die Entwicklungen der Kostenarten und der Kostenstellen. Darüber hinaus werden auch Plan- und Ist-Kosten miteinander verglichen.
0.0558878.001
744
PricewaterhouseCoopers
6
Anlage IV
Bei unternehmerischen Entscheidungen werden die Ergebnisse dieser Analysen herangezogen.
Deckungsbeitragsrechnungen werden seit Mitte des Jahres 2005 erstellt und bezüglich
der Auswirkungen und Entwicklungen mit den Verantwortlichen erörtert. Seit 2008 wird
eine Kostenträgerrechnung aufgebaut. Durch die Einführung eines Krankenhausinformationssystems (KIS) wurden in mehreren Schritten die Voraussetzungen für die Implementierung der Kostenträgerrechnung geschaffen.
Nach unseren Einschätzungen entspricht das Rechnungswesen einschließlich der derzeit
eingesetzten Kostenrechnungssysteme in ihrer Größe und Organisation den besonderen
Anforderungen des Klinikums.
d)
Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Eine Liquiditätskontrolle erfolgt täglich über das Finanz- und Rechnungswesen, das aufgrund der zeitnahen Buchführung laufend über den Liquiditätsstatus informiert ist.
Zudem erfolgt im Rahmen des innerbetrieblichen Berichtswesens eine monatliche Erstellung des Liquiditätsstatus. Darüber hinaus ist eine mittelfristige Liquiditätsplanung im Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 dargestellt worden.
e)
Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?
Ein zentrales Cash-Management zwischen Mutterunternehmen und Tochterunternehmen
besteht nicht.
f)
Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Die zeitnahe und vollständige Abrechnung der Entgelte ist sichergestellt. Der Zahlungseingang wird laufend überwacht. Durch das bestehende Mahnwesen ist eine effektive und
zeitnahe Eintreibung der Forderungen gewährleistet.
Die Forderungsreichweite gemessen in Außenstandstagen wurde durch Schöpfung von
Optimierungspotenzial bereits in den Vorjahren sukzessive abgesenkt und liegt mit rd. 53
Außenstandstagen in 2009 etwa auf Vorjahresniveau.
Sofern Abschlagszahlungen notwendig sind, werden sie eingefordert. Für die Führung der
Mahnliste gibt es eine Dienstanweisung.
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PricewaterhouseCoopers
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g)
Anlage IV
Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und
umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Das Klinikum verfügt über ein kaufmännisches sowie über ein medizinisches Controlling.
Die Bereiche Controlling, Med.-Controlling und Prozess- und Qualitätsmanagement sind
gemäß dem uns vorgelegten Organigramm als Stabsstellen des Vorstandes eingerichtet.
Auskunftsgemäß umfasst das Controlling folgende Aufgaben:
- Soll/Ist-Vergleiche bei Kosten, Erlösen und Leistungen
- Erarbeitung von Planzahlen und Budgets
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Abweichungsanalysen
- Deckungsbeitragsrechnung
- Kostenträgerrechnung
Nach unseren Feststellungen entspricht das Controlling des Klinikums den Anforderungen
und umfasst alle wesentlichen Unternehmensbereiche.
h)
Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Das Rechnungs- und Berichtswesen der beiden Tochtergesellschaften (Medizinisches
Versorgungszentrum (MVZ) am Klinikum Herford GmbH und Schulen für Pflegeberufe
Herford / Lippe GmbH) ist vollständig ins Klinikum Herford eingegliedert, sodass eine
Steuerung bzw. Überwachung jederzeit gewährleistet ist.
Fragenkreis 4:
a)
Risikofrüherkennungssystem
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert
und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig
erkannt werden können?
Eine systematische Dokumentation der Frühwarnsignale eines Risikofrüherkennungssystems i.S. des § 91 Abs. 2 AktG liegt derzeit noch nicht vor. Nach den uns erteilten Auskünften soll ein Risikofrüherkennungssystem für das Klinikum Herford eingerichtet werden.
Hierzu wird empfohlen, eine Systematisierung der das Klinikum Herford bedrohenden Risiken z. B. mittels Risikoinventur vorzunehmen. Ferner wurde empfohlen eine systematische und regelmäßige Risikoberichterstattung einzuführen.
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PricewaterhouseCoopers
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b)
Anlage IV
Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Hierzu wird auf die Ausführungen unter Frage 22 verwiesen.
c)
Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Hierzu wird auf die Ausführungen unter Frage 22 verwiesen.
Es wird empfohlen, eine zusammenfassende Dokumentation der einzelnen Bestandteile
des Risikofrüherkennungssystems, der Risikogruppen und der Organe des Risikofrüherkennungssystems im Rahmen eines Risikohandbuchs vorzunehmen.
d)
Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit
dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen
abgestimmt und angepasst?
Hierzu wird auf die Ausführungen unter Frage 22 verwiesen.
Es wird empfohlen, die Frühwarnsignale sowie die organisatorischen Maßnahmen festzulegen und im Risikohandbuch zu dokumentieren sowie kontinuierlich an das aktuelle Geschäftsumfeld anzupassen.
Fragenkreis 5:
a)
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten
schriftlich festgelegt? Dazu gehört:
x Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
x Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen
eingesetzt werden?
x Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen?
x Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen
(z.B. antizipatives Hedging)?
Der Vorstand des Klinikums hat keinen Umfang zum Handeln mit Finanzinstrumenten sowie mit anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten festgelegt. Das Klinikum ist
nicht am Finanzmarkt tätig und setzt keine derivativen Finanzinstrumente ein.
b)
Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung?
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PricewaterhouseCoopers
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Anlage IV
Hierzu wird auf die Ausführungen unter Frage 27 verwiesen.
c)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
x Erfassung der Geschäfte
x Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
x Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
x Kontrolle der Geschäfte?
Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Frage 27.
d)
Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende
Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Frage 27.
e)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Frage 27.
f)
Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die
offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Frage 27.
Fragenkreis 6:
a)
Interne Revision
Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese
Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Im Berichtsjahr bestand keine eigenständige Stelle Innenrevision im Klinikum; entsprechende Aufgaben werden aufgrund schriftlicher Vereinbarung durch die Rechnungsprüfung des Kreises Herford wahrgenommen. Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom
16.12.2008 soll an einer Zusammenarbeit mit der Rechnungsprüfung des Kreises Herford
in Vergabeverfahren festgehalten werden. Angesichts der Größe des Klinikums wird der
Aufbau einer eigenen internen Revision für sinnvoll gehalten. Nach den uns erteilten Auskünften ist es beabsichtigt, unabhängig von der Rechnungsprüfung des Kreises Herford
und zusätzlich zu deren Aufgaben eine eigene Stelle für die Innenrevision im Klinikum im
Stabstellenbereich Controlling zu besetzen. Im Berichtsjahr wurde der Aufbau einer entsprechenden Stelle konkretisiert und eine Stellenbesetzung für 2010 geplant.
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PricewaterhouseCoopers
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b)
Anlage IV
Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/
Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Die Rechnungsprüfung des Kreises Herford ist unabhängig und nur dem Kreistag gegenüber verantwortlich. Die Stelle der internen Revision im Klinikum Herford soll im Stabstellenbereich Controlling angesiedelt werden und damit direkt dem Vorstand unterstehen.
Eine Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht.
c)
Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Auskunftsgemäß fanden permanente Vergabe- und Formalprüfungen im Berichtsjahr
durch die Rechnungsprüfung statt. Darüber hinaus ist auskunftsgemäß eine Personalbestandsprüfung im Jahr 2008 durchgeführt worden, die nach aktueller Auskunft zu keinen
Beanstandungen geführt hat.
d)
Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Eine Abstimmung der Rechnungsprüfung des Kreise Herford mit dem Abschlussprüfer ist
nicht erfolgt.
e)
Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und
um welche handelt es sich?
Bei den durchgeführten Prüfungen und im Rahmen der permanenten Vergabe- und Formalprüfungen wurden keine Mängel festgestellt.
f)
Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/
Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen zu Frage 38.
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749
PricewaterhouseCoopers
11
Fragenkreis 7:
a)
Anlage IV
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und
bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht
eingeholt worden ist?
Der Verwaltungsrat hat im Berichtsjahr den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2008
des Klinikum Herford festgestellt und die Zustimmung zu den Feststellungen der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften erteilt. Ferner wurde durch den Verwaltungsrat der
Wirtschaftsplan 2010 für das Klinikum Herford festgestellt und den entsprechenden Entscheidungen des Vorstandes für Beschlüsse durch die Gesellschafterversammlungen der
Tochterunternehmen zugestimmt.
Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat u.a. die Einstellung eines Chefarztes der Klinik für
Radiologie beschlossen. Im Rahmen der baulichen Entwicklung des Klinikums wurde die
Anmietung eines Bürocontainers beschlossen. Im Rahmen der Baumaßnahme zur Erweiterung der Intensivstationen und des Bereichs Gynäkologie und Geburtshilfe wird aus
dem Konjunkturpaket II der Ausbau des Untergeschosses mit Zustimmung des Verwaltungsrates durchgeführt. Der Verwaltungsrat hat ferner die Einstellung von Frau Elke
Schmidt als neue Pflegedirektorin und damit als Betriebsleitungsmitglied beschlossen, da
der bisherige Pflegedirektor Herr Brockmann zum 01.10.2009 in den Ruhestand verabschiedet wurde. Ferner wurde durch den Verwaltungsrat mit Wirkung ab 15.02.2010 Herr
Prof. Dr. Weichert-Jacobsen als neuer Ärztlicher Direktor bestellt.
Als Auswirkung der Kommunalwahlen wurden die Patientenfürsprecher für die Dauer der
nächsten Wahlperiode neu bestellt. Die neu gewählten Verwaltungsratsmitglieder wurden
mit Zustimmung des Verwaltungsrates durch die Gesellschafterversammlung der Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Herford GmbH zu Aufsichtsratsmitgliedern des
MVZ bestellt. Das Arbeitsverhältnis mit dem Chefarzt der Kardiologie wird im Wege eines
Auflösungsvertrages im Jahr 2010 beendet, dem der Verwaltungsrat durch Beschlussfassung ebenfalls zugestimmt hat. Ferner der Verwaltungsrat die Beauftragung des Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 bezüglich des Klinikums und bezüglich der
Tochterunternehmen zugestimmt.
Die vorgesehene Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen
Rechtsgeschäften und Maßnahmen ist nach unseren Feststellungen jeweils eingeholt
worden.
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PricewaterhouseCoopers
12
Anlage IV
Im Rahmen der Prüfung haben wir keine Feststellung getroffen, die darauf schließen lassen, dass die Geschäfte nicht mit Gesetz, Gesellschaftsvertrag und den Beschlüssen des
Verwaltungsrates vereinbart sind.
b)
Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Im Berichtsjahr wurden keine Kredite an die Mitglieder des Vorstandes oder des Überwachungsorgans vergeben.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen
vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Anstelle von zustimmungsbedürftigen Geschäften vorgenommene ähnliche, aber nicht als
zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen und Rechtsgeschäfte haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.
d)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Im Rahmen der Prüfung haben wir keine Feststellung getroffen, die darauf schließen lassen, dass die Geschäfte und Maßnahmen im Berichtsjahr nicht mit Gesetz, Satzung oder
bindenden Beschlüssen des Verwaltungsrates vereinbar waren.
Fragenkreis 8:
a)
Durchführung von Investitionen
Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Es erfolgt eine angemessene Planung von Investitionen und deren Finanzierung sowie
die Auswirkungen auf Folgejahre. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen werden dabei berücksichtigt.
b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Nach unserer Einschätzung waren die Unterlagen bzw. Erhebungen zu Preisermittlungen
ausreichend, um ein Urteil über die Angemessenheit der Preise zu ermöglichen.
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751
PricewaterhouseCoopers
13
c)
Anlage IV
Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?
Wesentliche Investitionen werden vor der Realisierung auf Rentabilität, Finanzierbarkeit
und nennenswerte Risiken hin überprüft.
d)
Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Wesentliche Überschreitungen haben sich im Berichtsjahr nach unseren Feststellungen
nicht ergeben.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge
nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinie haben wir nicht
festgestellt. Die Kreditlinie ist nicht überschritten. Zudem wurden wesentliche Leasing
oder vergleichbare Verträge im Berichtsjahr nicht abgeschlossen.
Fragenkreis 9:
a)
Vergaberegelungen
Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B.
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Offenkundige Verstöße gegen die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und die
Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) haben wir nicht festgestellt.
Das Klinikum Herford ist dem Einkaufsverbund der Kommunalen Krankenhäuser (Sitz in
Köln) angeschlossen. Dieser Einkaufsverbund führt die Ausschreibungen durch. Die Angebotseinholung und letztendliche Auswahl erfolgt gleichwohl weiterhin nach dem Prinzip
des niedrigsten Preises unter Beachtung des Anforderungsprofils des zu beziehenden Artikels.
In Vergabeverfahren von besonderem Ausmaß (PET-CT) und in Vertragsangelegenheiten
von besonderer Bedeutung (Weiterentwicklung des Krankenhausinformationssystems)
wird nach Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises Herford eine Fachanwältin für Vergaberecht hinzugezogen.
b)
Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Für die Beschaffung von Verbrauchsgütern und Lebensmitteln sowie Arzneimitteln werden u.a. Rahmenverträge mit Lieferanten abgeschlossen. Nach unseren Feststellungen
werden mindestens einmal jährlich Vergleichsangebote eingeholt und die Rahmenverträge ggf. neu abgeschlossen.
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PricewaterhouseCoopers
14
Anlage IV
Auch bei der Inanspruchnahme sonstiger Leistungen, wie z.B. der Wäscherei, werden
nach unseren Feststellungen in regelmäßigen Abständen Angebote eingeholt und mit
dem bestehenden Vertrag verglichen.
Fragenkreis 10:
a)
Berichterstattung an das Überwachungsorgan
Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Der Verwaltungsrat erhält mindestens quartalsweise Berichte (Belegungsentwicklung, Liquiditätsstatus, Zwischenbericht) einschließlich verbaler Erläuterungen.
b)
Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des
Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die Berichterstattung erfolgt zum überwiegenden Teil schriftlich und ferner mündlich und
vermittelt nach den uns vorgelegten Protokollen einen zutreffenden Eindruck von der Lage des Klinikums.
c)
Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen
oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Nach unseren Feststellungen wurde der Verwaltungsrat über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet. Hierbei weisen die Unterlagen ein Aggregationsniveau auf, das die Handhabbarkeit durch das Überwachungsorgan berücksichtigt. Im
Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte festgestellt, dass insbesondere
ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle
sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen vorliegen.
d)
Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan
auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Über die in den differenzierten Tagesordnungen der Verwaltungsratssitzungen enthaltenen Themen hinaus wurden vom Vorstand keine weiteren Auskünfte verlangt.
Besondere Berichte im Sinne des § 90 Abs. 3 AktG wurden im Berichtsjahr nicht angefordert.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkt dafür ergeben, dass die Berichterstattung an den
Verwaltungsrat nicht ausreichend war.
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PricewaterhouseCoopers
15
f)
Anlage IV
Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Das Klinikum Herford hat eine D&O-Versicherung mit Wirkung vom 01.01.2008 abgeschlossen.
Als Selbstbehalt bei Eigenschäden sind 500 € (Grunddeckungssumme) bzw. 5.000 €
(Exzedentendeckungssumme) je Schadenfall vereinbart.
g)
Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan
offengelegt worden?
Nach unseren Feststellungen wurden keine Interessenkonflikte der Mitglieder des Vorstandes oder des Verwaltungsrates gemeldet.
Fragenkreis 11:
a)
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen in wesentlichem Umfang haben wir
nicht festgestellt.
b)
Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Bestände festgestellt, die auffallend hoch
oder niedrig sind.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
In den Bilanzposten sind uns weder nennenswerte stille Reserven noch stille Lasten bekannt geworden.
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PricewaterhouseCoopers
16
Fragenkreis 12:
a)
Anlage IV
Finanzierung
Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Für die Feststellung, inwieweit längerfristig gebundene Vermögenswerte insgesamt durch
längerfristige Finanzierungen gedeckt sind, verweisen wir auf unsere Ausführungen im
Bericht in Abschnitt D III.
b)
Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der
Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Die Finanzlage der beiden Tochterunternehmen ist durch regelmäßige Abschlagszahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung (MVZ) bzw. der beiden Gesellschafter (Schulen für
Pflegeberufe) gesichert.
c)
In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass
die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Im Klinikum Herford wurden im Berichtsjahr zur Finanzierung von Investitionen Finanz-/
Fördermittel wie folgt bewilligt:
Pauschale Fördermittel:
Baupauschale:
Konjunkturpaket II:
2.022 T €
1.254 T €
1.124 T €
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die
damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen der Mittelgeber nicht beachtet wurden.
Fragenkreis 13:
a)
Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2009 25,3 %. Unter Berücksichtigung der Sonderposten, die einen Anteil von 32,3 % an der Bilanzsumme aufweisen, ist die Eigenkapitalausstattung als angemessen zu beurteilen.
b)
Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung)
mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
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PricewaterhouseCoopers
17
Anlage IV
Das Klinikum Herford hat im Berichtsjahr einen Jahresüberschuss erwirtschaftet. Die geplante Gewinnverwendung ist mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar.
Fragenkreis 14:
a)
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
Es besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer Segmentberichterstattung. Es ist jedoch anzumerken, dass das Klinikum nur in einem Segment – dem Gesundheitswesen –
und auf einem relevanten Markt – Deutschland – tätig ist.
b)
Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Außergewöhnliche Geschäfte haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern
eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen mit den Tochterunternehmen zu unangemessenen Konditionen vorgenommen wurden.
Der Kreis Herford stellt dem Klinikum auf Basis einzelvertraglicher Regelungen Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen in Rechnung.
d)
Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Das Klinikum ist aufgrund seines Unternehmensgegenstandes nicht von der Konzessionsabgabe betroffen.
Fragenkreis 15:
a)
Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von
Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Einzelne verlustbringende Geschäfte haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. Im Berichtsjahr wurde insgesamt ein Jahresüberschuss von 3.141 T. € erwirtschaftet.
b)
Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?
Wir verweisen auf die Ausführungen zu Frage 79.
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PricewaterhouseCoopers
18
Fragenkreis 16:
a)
Anlage IV
Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss erwirtschaftet.
b)
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage
des Unternehmens zu verbessern?
Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu Frage 82.
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PricewaterhouseCoopers
1
Anlage V
Erläuterungen von Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009
Sonstige Rückstellungen
2008
€
€
17.929.221,08
17.709.142,16
Zusammensetzung:
01.01.2009
€
Personalrückstellungen
Ausgleichsverpflichtungen
Pensionen / Beihilfen
Altersteilzeit
Urlaub
Mehrarbeit/Überstunden
Bonus
Übrige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Instandhaltung und
ausstehende Rechnungen
Pflegesatzrisiken
Jahresabschluss- und
Jahresabschlussprüfungskosten
Übrige Rückstellungen
Verbrauch
€
13.153.453,00
22.399,00
1.280.140,41 459.693,00
767.782,00 767.782,00
0,00
0,00
225.000,00 225.000,00
20.000,00
16.247,49
15.446.375,41 1.491.121,49
1.283.617,00 1.126.898,70
850.000,00 223.613,00
42.000,00
42.000,00
87.149,75
70.344,63
2.262.766,75 1.462.856,33
17.709.142,16 2.953.977,82
0.0558878.001
758
Auflösung
€
Zuführung
€
31.12.2009
€
0,00 205.729,00 13.336.783,00
0,00 438.396,00 1.258.843,41
0,00 935.902,00
935.902,00
0,00 160.000,00
160.000,00
0,00 154.000,00
154.000,00
3.752,51
0,00
0,00
3.752,51 1.894.027,00 15.845.528,41
3.026,00
0,00
780.000,00
283.613,00
933.692,30
910.000,00
0,00
50.000,00
50.000,00
16.804,75 190.000,00
190.000,37
19.830,75 1.303.613,00 2.083.692,67
23.583,26 3.197.640,00 17.929.221,08
PricewaterhouseCoopers
2
Erlöse aus Krankenhausleistungen
2008
Anlage V
€
€
87.133.506,56
79.133.223,05
Zusammensetzung:
Erlöse Bundespflegesatzverordnung
Erlöse aus DRG
Abschlag auf Grund der Konvergenzverlängerung
Ausbildungszuschlag
Zusatzentgelte
AIP-Zuschlag
Pflegezuschlag
sonstige Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen
Erlösausgleiche
2009
2008
€
€
7.888.026,90 7.641.820,20
76.812.973,06 67.256.834,85
-1.998.411,03
0,00
2.422.788,36 2.352.221,08
1.008.032,95 1.110.545,55
873.160,25 1.195.448,97
370.410,19
0,00
385.438,88
380.205,40
-628.913,00
-803.853,00
87.133.506,56 79.133.223,05
0.0558878.001
759
PricewaterhouseCoopers
3
Sonstige betriebliche Erträge
2008
Anlage V
€
€
3.918.353,95
2.858.464,43
Zusammensetzung:
2009
€
Laufende Erträge
Erträge aus Kostenerstattungen MVZ
Erträge aus Vermietung und Verpachtung
Erstattungen Notwageneinsätze
Erlöse aus Cafeteriabetrieb
Erlöse Apothekenverkäufe
Erlöse aus der Verpflegung von Dritten
Erträge aus Parkplatzgebühren
Erträge aus der Auflösung von Ausgleichsbeträgen
Erträge aus Schadensabwicklungen
Erträge aus Materialverkäufen
Sonstige ordentliche Erträge
Neutrale Erträge
Periodenfremde Erträge
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Erträge aus abgeschriebener Forderungen
Abgang Anlagevermögen
0.0558878.001
760
2008
€
1.082.067,50
782.063,09
596.256,73
302.035,56
200.295,64
190.166,05
134.079,20
121.263,00
45.552,52
55.205,60
148.092,41
3.657.077,30
395.659,53
752.225,68
336.163,55
262.894,04
217.965,02
189.245,01
132.189,45
73.041,00
51.301,15
47.461,53
122.160,16
2.580.306,12
225.197,54
28.829,71
7.249,40
0,00
261.276,65
3.918.353,95
271.673,21
2.427,00
4.058,10
0,00
278.158,31
2.858.464,43
PricewaterhouseCoopers
4
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2008
Anlage V
€
€
10.093.470,21
8.984.142,84
Zusammensetzung:
2009
€
Laufende Aufwendungen
Instandhaltung
Abgaben und Versicherungen
Beratungs- und Gerichtskosten
Verwaltungsbedarf
Aufwand für Fort- und Weiterbildung
sonstige Personal- und Personalbeschaffungskosten
Mietaufwand, Mietnebenkosten
Sonstige ordentliche Aufwendungen einschließlich Abzüge
Wettbewerbsstärkungsgesetz und Integrierte Versorgung
Neutrale Aufwendungen
Periodenfremder Aufwand
Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen
2008
€
3.219.244,86
1.031.113,58
1.143.766,18
738.463,55
789.521,01
783.081,75
115.844,75
3.452.006,54
996.665,47
805.199,69
757.596,46
680.219,31
275.171,07
23.241,64
1.500.313,67
9.321.349,35
1.459.759,88
8.449.860,06
538.652,68
233.468,18
772.120,86
10.093.470,21
268.053,81
266.228,97
534.282,78
8.984.142,84
0.0558878.001
761
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2002
1. Geltungsbereich
7. Weitergabe einer beruichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(1) Die Weitergabe beruicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte,
Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch
zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber
begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der
nachstehenden Nr. 9.
Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9)
nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.
(2) Die Verwendung beruicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu
Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu
bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die
Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungsund Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung,
ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch
genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann
Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen
und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart ist.
(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruichen
Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpichtet, den Auftraggeber auf
Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
8. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er
auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die
erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne
Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt
Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht
auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres
ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber
vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
3. Aufklärungspicht des Auftraggebers
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu
bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt
insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf
eigene Rechnung zu übernehmen.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke
ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem Wege zu vervielfältigen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch
ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des
Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen,
Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich
erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
762
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung
des § 323 Abs. 2 HGB.
(2) Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall
Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die
Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit
Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem.
§ 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn
eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus
mehreren Pichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben.
Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pichtverletzung
ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher
oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pichtprüfungen.
(3) Ausschlußfristen
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von
einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte
von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis
erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer
Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung
Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit
gesetzlicher Haftungsbeschränkung.
52001 KND
1/2002
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattndet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf
die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder
an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut
zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der
Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.
12. Schweigepicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpichtet, über alle
Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich
dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen
handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepicht entbindet.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche
Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung
des Auftraggebers aushändigen.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig
zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den
Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen,
daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden
Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher
Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten
Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter
Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen
und
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,
Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.
(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten
oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach
Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch
des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen
sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
14. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung
eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen
sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf.
(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die
er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen
erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser
bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von
Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
16. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
763
Leerseite aus bindetechnischen Gründen
764
Leerseite aus bindetechnischen Gründen
765

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