Probleme mit der Telefon- und Handy

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Probleme mit der Telefon- und Handy
Anrufen geht zwar schneller, leider
reichen telefonisch vorgetragene
Reklamationen häufig nicht aus. Daher
schreiben Sie vorab eine Mail an den Anbieter
und das Telekommunikations­unternehmen, was
Sie beanstanden wollen und schicken Sie einen
Brief hinterher.
Bezahlen Sie den Teil der Rechnung, mit dem Sie
einverstanden sind. Informieren Sie auch den
Rechnungsersteller/Telekommunikations­
anbieter, welche Forderung Sie begleichen und
welche eben nicht.
Bei Zahlungsverzug und -rückstand von
mindestens 75 Euro droht Ihnen nämlich eine
Sperre!
Daher: Nicht beanstandete Rechnungspositionen
müssen Sie pünktlich bezahlen.
Wurde der Betrag bereits von der Bank
abgebucht, widersprechen Sie umgehend.
ABER: die Rücklastschriftgebühr der Bank kann
höher sein als der Betrag der bestrittenen
Forderung. Verzichten Sie hier eher auf eine
Rücklastschrift und fordern Sie den Anbieter zur
Rückzahlung auf. Damit entgehen Sie dem
automatisierten Mahnverfahren, das weitere
Konflikte birgt.
Wichtig! Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre
Rechnungen, damit Ihnen Unregelmäßigkeiten
sofort auffallen und Sie diese beanstanden
können.
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie
sich an die nächste Beratungsstelle.
Orte und Öffnungszeiten finden Sie unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
Wir beraten Sie gern persönlich, telefonisch und
per E-Mail zu ausgewählten Themen.
Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen
unter (05 11) 9 11 96-0 oder
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
26603Aurich
Hafenstr. 7
38100Braunschweig
Langer Hof 6
21614Buxtehude
Ziegelkamp 8
29221Celle
Schuhstr. 40
27749Delmenhorst
Lange Str. 1
26721Emden
An der Berufsschule 3/VHS
37073Göttingen
Papendiek 24-26
30159Hannover
Herrenstr. 14
21335Lüneburg
Wallstr. 4
49716Meppen
Kirchstr. 29
26122Oldenburg
Julius-Mosen-Platz 5
49074Osnabrück
Große Str. 67
37520 Osterode am Harz
Rollberg 3
31224Peine
Woltorfer Str. 64
21682Stade
Bahnhofstr. 2
27283Verden
Holzmarkt 7 (Stadtbib.)
26382Wilhelmshaven
Grenzstr. 95
38440Wolfsburg
Schillerstr. 42-44
Verbrauchertelefon
Telefonische Beratung für 1,50 Euro/Min. aus dem deutschen
Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend.
0900 1 7979-06 Telefon und Internet
Mo, Di, Do 10 –16 Uhr
Verbraucherzentrale Niedersachsen
Herrenstr. 14 · 30159 Hannover
Tel.:(05 11) 9 11 96-0
Fax:(05 11) 9 11 96-10
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12/2012 - Gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Rahmen des Projektes Datenschutz.
Achtung!
Probleme mit der
Telefon- und
Handy-Rechnung?
Tipps zur Reklamation!
Ihre Handyrechnung zeigt eine Einmalzahlung für
einen Download in Höhe von 4,1933 Euro oder
einen Mitgliedsbeitrag für eine Online-Singlebörse
oder Erotikplattform über 14,9700 Euro. Sie
können sich weder an das eine noch an das andere
erinnern oder Sie sind sich unsicher?
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung!
Auf der Gesamtrechnung finden Sie:
...die Namen und ladungsfähigen (Post-)
Anschriften der verantwortlichen Anbieter einer
erbrachten Leistung sowie die entsprechende
Verbindung.
... die Gesamthöhe der Entgelte des jeweiligen
Anbieters.
... den Hinweis, dass Sie gegen einzelne
Forderungen begründete Einwendungen
erheben können.
... die konkrete Bezeichnung der Leistungen.
... einen Hinweis auf ein Informationsrecht über
Leistungen Dritter, die auf der Rechnung stehen.
... die kostenfreien Kundendiensttelefonnummern
und allgemeine Kontaktdaten der beteiligten
Anbieter von Netzdienstleistungen und des
Rechnungsstellers. Darüber können Sie
Informationen über Drittanbieter und deren
Leistungen einholen.
So beanstanden Sie Ihre
Telefonrechnung:
Damit Sie die wesentlichen Rechnungs­bestandteile
erkennen und leichter die Beanstandung
nachvollziehen können, hier ein Beispiel:
Wann?
... schriftlich innerhalb von 8 Wochen nachdem
Ihnen die Online-Rechnung (teilweise auch als
Papier-Rechnung) zugeschickt wurde.
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Wie?
... schriftlich und nachweisbar per Einschreiben
(mit Rückschein), damit Sie einen Beweis
haben.
... Wichtig: Antwortfrist setzen! (z. B. innerhalb
von 14 Tagen ab Schreibdatum).
Wem gegenüber?
... bei dem Anbieter, der Ihnen Entgelte in
Rechnung gestellt hat und außerdem
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... bei dem rechnungsstellenden Unternehmen
(Vertragspartner/Telekommunikations­
anbieter).
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Was?
... beim Anbieter: Benennen Sie nachvollziehbare und konkrete Gründe, weshalb die
Forderung nicht besteht. Pauschales
Bestreiten oder einfaches Nichtzahlen reichen nicht aus. Erklären Sie ausdrücklich,
weshalb Sie mit der Rechnung nicht einverstanden sind.
... beim Rechnungssteller: Verlangen Sie, dass
Ihnen der Entgeltnachweis und die Ergebnisse
der technischen Prüfung vorgelegt werden.
Denn Sie bezweifeln, dass eine Verbindung
von Smartphone/Handy und dem
Drittanbieter zustande gekommen ist.