kreis-nachrichten - Landkreis Trier
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Donnerstag, 3. Dezember 2015 KREIS-NACHRICHTEN INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG AUSGABE 49/2015 Teilnehmer für Festumzug gesucht Jeder grüne Punkt steht für eine Ausgleichsmaßnahme, die nun in einem einheitlichen Kataster erfasst wurde. Mehr als 5000 Flächen erfasst Landkreis hat Ausgleichsflächen in einer Datenbank kartiert Als einer der ersten Landkreise in Rheinland-Pfalz hat der Kreis Trier-Saarburg ein Kataster aller Ausgleichsflächen erstellt. Immer, wenn ein Eingriff in die Natur erfolgt - z.B. bei der Ausweisung eines Bau- oder Gewerbegebietes oder dem Bau einer neuen Straße wie zurzeit der Umgehung Konz-Können - sind sogenannte Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Dies kann die Neuanlage von Streuobstwiesen auf speziell ausgewiesenen Flächen sein. Das nun erstellte Kataster zeigt all Flächen, die für solche Maßnahmen in den vergangenen Jahren herangezogen worden sind. Zwar fehlen noch einige Angaben der Verbandsgemeinde Konz sowie von Landesbehörden, doch schon jetzt zeigen sich die Vorteile einer solchen Übersicht. „Zunächst einmal haben wir nun einen einfachen und schnellen Überblick über mehr als 5.000 Flächen, die teilweise recht klein und zersplittert im Umfeld der Gemeinden liegen. Gerade für die Ortsgemeinden, aber auch für Landwirte und Winzer ist es wichtig zu wissen, welche Flächen überhaupt für eine Entwicklung zur Verfügung stehen oder eben bereits Ausgleichsfläche sind“, so Landrat Schartz anlässlich der Vorstellung des Katasters. Mit der Erfassung können diese Flächen auch einfacher gemanagt werden. Zudem besteht seit einigen Jahren die Möglichkeit, Ausgleichsflächen zu größeren Einheiten zusammenzufassen und sogenannte Ökopools zu bilden, so der Leiter des Umweltamtes Norbert Rössler. Ein Beispiel ist das Naturschutzgebiet Panzbruch bei Greimerath, das durch Ausgleichsflächen vergrößert werden konnte und nun sinnvoll bewirtschaftet werden kann. Künftig können Gemeinden und Bürger sich frühzeitig informieren, wenn sie Flächen entwickeln, kaufen oder pachten wollen. Dann verrät das neue Kataster, ob diese Flächen bereits anderweitig genutzt werden. Weiteres: Seite 2 | Vorstellung: Schule der Propstey Taben-Rodt Seite 2 | Hasenpest: Veterinäramt gibt Tipps Seite 4 | Abgeordnete zu Gast im BNT Seite 5 | Amtliche Bekanntmachungen Seite 7 | Neue Reihe: Baukultur im Landkreis Der Rheinland-Pfalz-Tag 2016 findet vom 3. bis 5. Juni in Alzey statt. Zur Teilnahme am Festumzug können sich bis zum 15. Dezember interessierte Musikvereine, Fußgruppen oder auch Vereine aus dem Landkreis Trier-Saarburg, die einen Festwagen gestalten wollen, bei der Kreisverwaltung, Thomas Müller, per Mail: [email protected] oder Tel. 0651715-240 melden. Die Anmeldung zum Rheinland-Pfalz-Tag erfolgt dann durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Aus dem Kreistag Christoph Emmerling neuer Behindertenbeauftragter Mit großer Mehrheit hat sich der Kreistag Trier-Saarburg in seiner jüngsten Sitzung für Christoph Emmerling als neuen Behindertenbeauftragten entschieden. Der 56 Jahre alte Hochschulprofessor für Bodenkunde aus Zemmer setzte sich gegen seine Mitbewerber Klaus Thiel (Föhren), Jörg Becker (Kasel) und Mechthild Ewen-Kuhn (Föhren) durch. In geheimer Wahl entfielen auf Christoph Emmerling 31, auf Klaus Thiel 11 Stimmen. Die Wahl eines stellvertretenden Behindertenbeauftragten wurde von dem Gremium auf Anfang des kommenden Jahres vertagt. Die Aufgaben des Beauftragten sind unter anderem die Beratung des Landkreises Trier-Saarburg in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Zudem hält der Behindertenbeauftragte Sprechstunden für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige ab und kümmert sich auch um den Informationsaustausch mit Vereinen und Verbänden sowie ambulanten Hilfsorganisationen. KREIS-NACHRICHTEN seite 2 Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 49 | 2015 Infos DLR Fachtagung Betriebsentwicklung Die Propstey St. Josef in Taben-Rodt ist Sitz einer Schule mit einem vielfältigen Angebot. Schule mit besonderem Akzent Propstey St. Josef: Berufsorientierung spielt große Rolle Die Schullandschaft des Kreises TrierSaarburg zeichnet sich durch eine große Vielfalt an Bildungseinrichtungen aus. Dies macht es möglich, den Kindern und Jugendlichen wohnortnah ein qualitativ hochwertiges Schulangebot zu machen, das ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Neben den öffentlichen Schulen - unter denen sich die Realschulen plus, die Gymnasien, die Fachoberschulen, die Berufsbildenden Schulen sowie die Förderschulen in der Trägerschaft des Kreises befinden - tragen auch einige private Bildungseinrichtungen zu dieser Vielfalt bei. Dazu gehört unter anderem die Schule in der Jugendhilfeeinrichtung Propstey St. Josef in Taben-Rodt mit ihren besonderen Akzenten. Bei der Bildungseinrichtung handelt es sich um eine private, staatlich anerkannte Ganztagsschule, die an die Jugendhilfeeinrichtung angeschlossen ist, aber auch externen Schülerinnen und Schülern offen steht. Basis der Arbeit bildet der Lehrplan für Grund- und Hauptschulen. Die Schule ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und einem sozialemotionalen Förderbedarf. Die Propstey St. Josef kooperiert eng mit der Jugendhilfe und ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern den Hauptschulabschluss, das heißt die Berufsreife am Ende des 9. Schuljahres. Um individuell auf die Schülerinnen und Schüler eingehen zu können, erfolgt der Unterricht in kleinen Klassen mit durchschnittlich nicht mehr als zwölf Kindern. Die Schülerinnen und Schüler werden von einer Lehrkraft und einer sozialpädagogischen Fachkraft (Schlüssel 1,5 Kräfte pro Klasse) ganzheitlich betreut. Als Ziel obenan steht die Qualifizierung zum Hauptschulabschluss. Dies erfolgt über die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler nach ihren persönlichen Fähigkeiten und durch die Stärkung ihrer Motivation. Intensive Hilfe erfahren sie bei emotionalen, sozialen und familiären Fragestellungen, die die persönliche, schulische und berufliche Entwicklung betreffen. Ein besonderer Akzent der Schule der Propstey Taben-Rodt ist die Berufsorientierung. Dafür erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wie der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, mit Partnerunternehmen, Berufsschulen, dem Jugendamt und den Wirtschaftskammern. Angeboten werden unter anderem Praxistage, außerdem spielt die Verbindung von schulischem und außerschulischem Lernen eine große Rolle. Viel Wert wird darauf gelegt, bei der Berufsorientierung die Erziehungsberechtigten mit einzubinden. Eine große Rolle spielt auch das Gender-Mainstreaming und die Frage, welche unterschiedlichen Bedürfnisse den Berufswahlprozess von Jungen und Mädchen beeinflussen und wie darauf eingegangen werden kann. Eine Aufnahme in die Schule ist während des gesamten Schuljahres möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.pallottiner-jugendhilfe.de bzw. unter Tel. 06582/924043. Pausenhof vor dem Unterrichtsgebäude Das DLR Eifel und die Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Bauwesen (ALB) laden zu einer Fachtagung mit dem Thema: „Strategische Betriebsentwicklung für Familienbetriebe mit Milchvieh“ ein. Die Veranstaltung findet statt am 11. Dezember 2015 im Hotel Eifelstern, Charles Lindbergh Allee 6, in Bitburg. Beginn ist um 9.30 Uhr (Mitgliederversammlung der ALB). Um 10.30 Uhr schließt sich die Fachtagung und um 13.30 Uhr eine Betriebsbesichtigung in Nattenheim bei einem Familienbetrieb mit 200 Milchkühen plus Nachzucht an. Eingeladen sind Landwirte, Architekten, Bau- und Technikfirmen und weitere interessierte Gäste. Infos: Alfred Lorenz, DLR Eifel, Tel. 06561-9480-430. Lebendige Moselweinberge Im Rahmen der Dachmarke Mosel bietet das DLR Mosel eine Weiterbildung zum Thema „Artenvielfalt im Moselweinberg“ an. Diese Veranstaltung ist Teil der Dachmarken-Initiative „Lebendige Moselweinberge“. In einem rund 80-stündigen Weiterbildungslehrgang von Januar bis Juli 2016 können sich Kultur- und Weinbotschafter, Winzer und sonstige interessierte Akteure in der Weinkulturlandschaft zu Experten für Artenvielfalt in Moselweinbergen ausbilden lassen. Der Lehrgang wird umfassende Einblicke in die weinbergstypische Tierund Pflanzenwelt in den Tälern von Mosel, Saar, Ruwer und in Nebentälern geben. Die Teilnehmer lernen dabei die Zusammenhänge zwischen Flora und Fauna und die Prozesse im Lebensraum Weinberg kennen. Gleichzeitig wird der Wert der Artenvielfalt thematisiert und Maßnahmen zum Schutz und Erhöhung der Artenvielfalt vermittelt. Der Zertifikatlehrgang startet am 12. Januar 2016. Der theoretische Unterricht findet immer dienstags von 18 bis 21 Uhr im Dienstleistungszentrum Mosel, Tessenowstraße 6 in Trier statt. An zwei Samstagen sind Exkursionen geplant. Die Teilnahmegebühr beträgt 300 Euro. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. KREIS-NACHRICHTEN seite 3 Ausgabe 49 | 2015 Kreis Trier-Saarburg WOHNRAUM gesucht An alle Vermieter und Hausbesitzer Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg sucht zur Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen/Asylberechtigten (Einzelpersonen und Familien) mit Bleiberecht und Arbeitserlaubnis Wohnraum innerhalb des Landkreises Trier-Saarburg. Möblierte Wohnungen werden bevorzugt berücksichtigt, es ist jedoch jedes Wohnungsangebot willkommen. Interessierte Vermieter und Hausbesitzer wenden sich bitte an den Mitarbeiter der Kreisverwaltung, Martin Tengler, Tel. 06 51 - 715 - 146 bzw. EMail: [email protected] Hasenpest bei Feldhasen festgestellt Veterinäramt bittet um Beachtung von Verhaltensregeln Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg weist darauf hin, dass bei einem Ende Oktober im Bereich Trier-Zewen verendet aufgefundenen Feldhasen eine Infektion mit Tularämie (Hasenpest) festgestellt wurde. Lymphknoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen und Erschöpfungszuständen. Die Patienten werden mit Antibiotika behandelt. Die Heilungschancen sind sehr gut. Die für Mensch und Tier gefährliche Krankheit wird durch das Bakterium Francisella tularensis hervorgerufen. Hauptträger des Erregers sind Hasen und Wildkaninchen. Zum so genannten Erregerreservoir gehören aber auch Mäuse, Ratten und andere Nager. In Deutschland wurden in diesem Jahr bereits 69 Fälle diagnostiziert, davon zehn Fälle in Rheinland-Pfalz. Erkrankte Hasen und Kaninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlieren ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu. Sie sterben meist innerhalb weniger Tage an einer Blutvergiftung. Hunde und Katzen haben eine hohe Resistenz gegen den Erreger. Dennoch sollte man Hunde von verendeten oder verhaltensauffälligen Hasen und Kaninchen fernhalten und diese auf keinen Fall selbst berühren. Tote Hasen oder Kaninchen sollte man beim zuständigen Jagdpächter melden. Der Mensch infiziert sich insbesondere durch direkten Haut- oder Schleimhautkontakt, durch Verzehr von nicht ausreichend erhitztem kontaminiertem Hasenfleisch, dem Einatmen von kontaminiertem Staub (aus Erde, Stroh, Heu oder beim Abbalgen) oder durch Stiche von infizierten blutsaugenden Insekten. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt. Die Inkubationszeit beträgt meistens drei bis fünf Tage. Die Erkrankung beginnt in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Erregers und einer Schwellung der lokalen Jäger sollten beim Aufbrechen und Zerwirken erlegter Tiere darauf achten, die erforderlichen Hygieneregeln einzuhalten. Bei Auffälligkeiten sollte das Tier nicht verzehrt, sondern untersucht werden. Der Verzehr von Wildfleisch ist unbedenklich, wenn das Fleisch bei mindestens 60 Grad mindestens zehn Minuten durchgegart wird. Weitere Infos beim Veterinäramt der Kreisverwaltung TrierSaarburg, Email: [email protected], Tel. 0651-715-584 oder -585. Sicher nach Hause mit dem Jugendtaxi Immer sicher nach Hause“ – das ist das Motto, das hinter dem Jugendtaxi steht. Es kann freitags, samstags sowie in den Nächten vor Feiertagen von 22 bis 6 Uhr genutzt werden. Der Kreis Trier-Saarburg fördert das Angebot mit 2 Euro pro Person und Fahrt, in der Verbands- gemeinde Schweich werden die Fahrten mit 4 Euro bezuschusst. Jugendliche im Alter von 16 bis 21 Jahren können das Angebot nutzen. Weitere Auskünfte zu dem Angebot gibt das Kreisjugendamt, Email: [email protected] oder Tel. 0651-715-131. Jahrbuch 2016 ist auf dem Markt Vor 200 Jahren wurden in der Region die Landkreise gebildet. Für das Jahrbuch 2016 des Kreises Trier-Saarburg hat die Redaktion aus diesem Anlass „200 Jahre Landkreise“ als Titelthema gewählt. Das druckfrische Buch ist ab sofort erhältlich. Neun Beiträge finden sich in dem Buch zu dem Schwerpunktthema. Sie reichen von der Grenzziehung nach den Befreiungskriegen vor 200 Jahren bis zum aktuellen Ausblick von Landrat Günther Schartz auf die heutigen und künftigen Aufgaben des Landkreises Trier-Saarburg im Jahrbuchinterview. In einem weiteren Beitrag werden die Amtspflichten der preußischen Landräte beschrieben. Berichtet wird außerdem über den Trierer Landrat Dr. Karl Pohl, der unmittelbar nach der Machtergreifung 1933 aus dem Amt gedrängt wurde. Vorgestellt werden außerdem die Kreisbaumeister der Landkreise Trier und Saarburg. Ein weiterer Beitrag widmet sich der Kreisgeschichte und zwar der Zeit vom Wiederaufbau nach 1945 bis zur Verwaltungsreform 1969. Neben all diesen Facetten zur Historie erhält der Leser mit dem Jahrbuch eine Zugabe als „Jubiläumsgeschenk“: Beigelegt sind dem neuen Band Reproduktionen historischer Kreiskarten der Altkreise TrierLand und Saarburg aus dem Jahr 1855. Neben dem Schwerpunkt zeigt das neue Jahrbuch mit den weiteren Rubriken eine große Themenvielfalt. Mit den Bereichen Aktuelles Kreisgeschehen, Kunst und Kultur, Natur und Umwelt sowie Geschichte und Volkskunde erfüllt das Buch diese Bandbreite. Insgesamt rund 30 Autoren haben sich für das Jahrbuch 2016 ans Werk gemacht. Entstanden sind 35 Beiträge. Abgerundet wird das Buch durch die Chroniken der sieben Verbandsgemeinden und die Kreischronik, die an wichtige Ereignisse der vergangenen zwölf Monate erinnern. Das Kreisjahrbuch wird in den Buchhandlungen im Landkreis und in der Stadt Trier verkauft. Das Buch kostet 7,50 Euro. Es kann auch im Bürgerbüro der Kreisverwaltung erworben oder per Mail [email protected] bzw. telefonisch 0651-715-205 bestellt werden. KREIS-NACHRICHTEN seite 4 Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 49 | 2015 Politik zu Besuch im Balthasar-Neumann-Technikum Landtagsabgeordnete stellten sich den Fragen der Jugendlichen der kreiseigenen Schule Bereits zu einer Tradition ist der Besuch der Mitglieder des Landtages, Ingeborg Sahler Fesel (SPD) und Arnold Schmitt (CDU), am kreiseigenen Balthasar Neumann Technikum (BNT) in Trier geworden. Die Schüler des Sozialkundegrundkurses der Jahrgangsstufe 13 und die Fachschulstudierenden mit dem Schwerpunkt Hochbau wollten sich vor allen Dingen mit dem brandaktuellen Thema „Flüchtlinge“ und den Attentaten in Paris beschäftigen. Ingeborg Sahler Fesel erläuterte, dass im Augenblick 12.500 Flüchtlinge in 25 Einrichtung in Rheinland Pfalz untergebracht sind. Unter den Flüchtlingen seien auch viele Familien mit kleinen Kindern. Die Schüler waren sich einig, dass geholfen werden müsse. Dies sei jedoch gar nicht so einfach, da nur sehr schwer an Informationen über das „Wie?“ zu kommen sei. Die Landtagsabgeordnete machte auf die Internet-Adresse http:// mifkjf.rlp.de aufmerksam. Hier würden Ansprechpartner für die Flüchtlingshilfe genannt und Hilfemöglichkeiten dargestellt. finden, da die Ursachen wie zum Beispiel der Krieg in Syrien nicht „von Deutschland aus“ beendet werden könnten. Arnold Schmitt betonte die humanitären Herausforderungen, die mit dieser Situation verbunden seien. Er ging auch darauf ein, dass die Flüchtlinge, die aus wirtschaftlichem Grund nach Deutschland gekommen sind, zeitnah und nach fairer Prüfung abgeschoben werden müssten. Eine Lösung für das Flüchtlingsproblem sei jedoch nur schwer zu Der Schulleiter des Balthasar Neumann Technikums, Dr. Michael Schäfer, bedankte sich bei den Schülern für die engagierte Diskussion sowie bei Sozialkundelehrerin Claudia Hütte und den beiden Politikern Ingeborg Sahler Fesel und Arnold Schmitt. Durch ihre Besuche werde Politik für die Schüler erleb- und greifbar. Das Thema Flüchtlingskrise stand bei der Diskussion der Schüler und der Vertreter des BNT mit den Politikern obenan. Sprachliche Brücken schaffen VHS Konz: Deutschkurse für Flüchtlinge / SWR 4 zu Gast Kürzlich besuchte der Rundfunksender SWR 4 Rheinland-Pfalz einen Deutschkurs für Flüchtlinge in der Volkshochschule (VHS) Konz. Immer mehr Sprachkurse an Volkshochschulen, die früher nur bestimmte Einwanderer besuchen durften, werden nun auch für Flüchtlinge geöffnet. Der Kreis Trier-Saarburg hat bisher über die eigene Kreisstiftung „Zukunft in Trier-Saarburg“ Deutschkurse der KVHS für Flüchtlinge mit mehr als 50.000 Euro finanziert. Die VHS Konz, eine Außenstelle der KVHS Trier-Saarburg, bietet seit Anfang des Jahres 2015 gezielt Sprachkurse für Flüchtlinge an, die in der Verbandsgemeinde wohnen. Bislang hat die örtliche VHS allein schon zehn Intensivkurse mit jeweils 100 Unterrichtsstunden durchgeführt. Der Unterricht findet täglich statt. Für die Teilnehmer aus Syrien gibt es eine Lehrerin, die die Grammatik und Regeln der deutschen Sprache auf Arabisch erklären kann. Die Lehrerin Julia Gamroth hat damit großen Erfolg. Deutschkurse für Flüchtlinge von Anfang an sind der Grundstein für Integration. Der Rundfunksender war am Ende des ersten Kursmoduls mit 100 Stunden dabei und gewann einen Eindruck von den sprachlichen Fortschritten der Teilnehmer. Sie stellten sich vor und erzählten, wie sie sich in ihrem Alltag zurechtfinden. Die Leiterin der VHS Konz, Maria Dumrese, ist überzeugt, dass damit eine wichtige Basis gelegt wird. Denn die Beherrschung der Sprache und die Einführung in die deutsche Alltagskultur sind die Bedingung für Eingliederung in Ausbildung, Beruf und in die Gesellschaft überhaupt. Zum Abschluss des Unterrichts im Beisein von SWR 4 präsentierte ein syrischer Teilnehmer ein Stück seiner Kultur und spielte auf seiner Bouzoka ein Lied. Die Volkshochschule Konz bietet auch für Einheimische Kurse und Veranstaltungen der Begegnung an, um die Kulturen der Flüchtlinge und Migranten besser kennenzulernen. Kreisarchiv geschlossen Das Kreisarchiv Trier-Saarburg ist im Dezember geschlossen. Ab dem 4. Januar 2016 ist das Archiv in der Kreisverwaltung in Trier, Willy-Brandt-Platz 1, wieder für Benutzerinnen und Benutzer geöffnet. Wechsel im Vorsitz des Landkreistages Im Rahmen der Öffentlichen Hauptversammlung des Landkreistages Rheinland-Pfalz in Bad Dürkheim fand turnusgemäß ein Wechsel in der Führung des kommunalen Spitzenverbandes statt. Vorsitzender für die kommenden drei Jahre ist Landrat Dr. Winfried Hirschberger, Landkreis Kusel; das Amt des Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden wird für den vorgenannten Zeitraum von Landrat Hans Jörg Duppré, Landkreis Südwestpfalz, wahrgenommen. Kreis-Nachrichten online lesen www.trier-saarburg.de Ältere Ausgaben sind dort archiviert. KREIS-NACHRICHTEN seite 5 Ausgabe 49 | 2015 Kreis Trier-Saarburg Amtliche Bekanntmachungen 1. Nachtragshaushaltssatzung zum 1. Nachtragswirtschaftsplan 2015 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft im Raum Trier Aufgrund § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit Rheinland-Pfalz (KomZG) vom 22. Dezember 1982, zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 28. September 2010 (GVBl. S. 280) in Verbindung mit den §§ 95 ff. GemO Rheinland-Pfalz vom 31. Dezember 1994, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 08. Oktober 2013 (GVBl. S. 349) sowie den §§ 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung von Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999 (GVBl. S. 373) und des § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft im Raum Trier vom 09. Dezember 1985 in der Fassung vom 17. Dezember 2010 wird gemäß Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft im Raum Trier vom 22. September 2015 die nachfolgende 1. Nachtragshaushaltssatzung zum 1. Nachtragswirtschaftsplan 2015 beschlossen. Die Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion Trier hat als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.10.2015, AZ: 17 60-ZVART/ 21a 15.06.2015 mitgeteilt, dass gegen die 1. Nachtragshaushaltssatzung keine rechtlichen Bedenken erhoben werden. bis donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr im Dienstzimmer Nr. 108, Löwenbrückener Str. 13/14, 54290 Trier, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 2. Nach § 24 Abs. 6 GemO i.V.m. § 7 Abs. 1 KomZG wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sitzung Kreistag §1 Alle Festsetzungen der von der Ver- Der Kreistag wurde zu einer Sitzung einbandsversammlung des Zweckver- berufen für bandes Abfallwirtschaft im Raum Trier Freitag, 11.12.2015, 16:00 Uhr am 09. Dezember 2014 beschlossenen in den Sitzungssaal Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan der Kreisverwaltung in Trier. 2015 bleiben unverändert. Tagesordnung: §2 Öffentlicher Teil Die Stellenübersicht erfährt eine Ände- 1. Mitteilungen des Landrates rung entsprechend dem tatsächlichen 2. Einwohnerfragestunde Bedarf.3. Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages Trier-Saarburg Trier, den 04.11.2015 4. Wahl der Mitglieder für den SanieDer Verbandsvorsteher: rungsausschuss für das Schulzentrum Konz Günther Schartz, Landrat 5. Wahl der Vertreterinnen und VertreHinweis: ter des Landkreises Trier-Saarburg 1. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes A.R.T. und die 1. Nachtragsstellenübersicht zum 1. Nachtragswirtschaftsplan 6. Nachwahl eines Vertreters des Land2015 liegen gemäß § 97 Abs. 2 GemO kreises in der Verbandsversammi.V.m. § 7 Abs. 1 KomZG in der Zeit lung des Zweckverbandes "Integratives Schulprojekt Schweich" vom 07.12. bis 15.12.2015, montags 7. Besetzung des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Trier 8. Jahresabschluss 2013; a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Entlastung des Kreisvorstands 9. Beratung über den Kreishaushalt 2016 10. Informationen und Anfragen Nicht öffentlicher Teil 11. Personalangelegenheit 12. Grundstücksangelegenheiten 13. Information über Eilentscheidungen 14. Informationen und Anfragen Trier, 26.11.2015 Kreisverwaltung Trier-Saarburg Günther Schartz, Landrat DLR informiert Fortbildung zur Sachkunde Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel bietet sachkundigen Winzern die Möglichkeit der Weiterbildung zur Sachkunde (Fortbildungszeitraum für Altsachkundige 2016-2018) am Samstag, 9. Januar 2016, ab 9 Uhr im Bürgerzentrum in der Stefan-AndresStraße in Schweich. Die Fortbildung wird nur für bereits jetzt sachkundige Personen anerkannt, d.h. sie müssen bereits eine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen oder die Sachkundeprüfung erfolgreich bestanden haben. Wenn Sie noch nicht sachkundig sind, bitte nicht zur Fortbildung anmelden. Anmeldeschluss ist der 18.12.2015. Anmeldungen bitte vorzugsweise als Online-Anmeldung unter www.dlrmosel.rlp.de (Ter-mine), sowie bei Pia Schmillen, DLR Mosel, Tessenowstr. 6, 54295 Trier, Tel.: 0651-9776-268, Fax: 0671-92896-496, E-Mail: pia.schmillen@ dlr.rlp.de Kreis-Nachrichten Redaktion Kreisverwaltung Trier-Saarburg Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier Pressestelle Verantwortlich Thomas Müller, Martina Bosch Tel. 0651-715 -240 / -406 Mail: [email protected] KREIS-NACHRICHTEN seite 6 Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 49 | 2015 Bekanntgabe - gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt: Die WEAG Future Energies AG, Luymühle, 54347 NeumagenDhron, beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen des Typs Enercon E-82, Nabenhöhe 138,38 m, Rotordurchmesser 82 m, Gesamthöhe 179,38 m, je 2.300 kW Nennleistung, auf Gemarkung Oberemmel, Flur 17, Flurstücke 88/2 und 89, Flur 18, Flurstücke 94 und 95 sowie Flur 17, Flurstück 162. Im Rahmen der hierfür unter dem Aktenzeichen 11-144-31 geführten Genehmigungsverfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die gemäß § 3 c UVPG erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Kreisverwaltung Trier-Saarburg Trier, den 24.11.2015 Im Auftrag: Norbert Rösler, Baudirektor Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Konversion Hermeskeil Bauleitplanung für den Bereich der ehemaligen Hochwaldkaserne Hermeskeil; Bebauungsplan „Hochwaldkaserne Nr. 3“ des Zweckverbandes Konversion Hermeskeil. hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Hermeskeil hat in ihrer Sitzung am 03.11.2015 den Bebauungsplan „Hochwaldkaserne Nr. 3“ zur Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 ( BGBl. I, S. 2414 ), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Hochwaldkaserne Nr. 3“ des Zweckverbandes Konversion Hermeskeil in Kraft. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beiliegendem Flurkartenausschnitt dargestellt. Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil, Langer Markt 17, Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer 412, 54411 Hermeskeil, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft erteilt. Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 BauGB Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Hinweis gemäß § 215 BauGB Eine Verletzung der in § 215 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorschriften ist unbeachtlich, wenn die Verletzung der Vorschriften nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich dem Zweckverband Konversion Hermeskeil, Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil, Langer Markt 17, 54411 Hermeskeil, gegenüber geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juni 2015 (GVBl. S. 90), oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Konversion Hermeskeil unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf eines Jahres jedermann diese Verletzung geltend machen. 54411 Hermeskeil, den 24. November 2015 Michael Hülpes, Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Konversion Hermeskeil KREIS-NACHRICHTEN seite 7 Ausgabe 49 | 2015 Kreis Trier-Saarburg Wir sind Heimat Trier-Saarburg Lust auf Holz – das macht schon das Gebäude der Schreinerei Holzlust Die Werkstatt als Visitenkarte Neubau im Industriegebiet oder Anbau im Ort? Johannes Kreten und Annette Schwaller fanden die Lösung, die zu ihrer Schreinerei „Holzlust“ passt. Und schufen einen Traum-Arbeitsplatz mit Zukunftsperspektive. „Irgendwann war klar: Das machen wir jetzt bis zum Ende unseres Arbeitslebens. Das Haus hier ist unsere Visitenkarte!“ Oder besser: Johannes Kreten hat es dazu gemacht. Er übernahm den Betrieb 1996, inzwischen schreinern fünf Mitarbeiter Möbel, vor allem hochwertige Küchen. Seine Partnerin Annette Schwaller designed Holzaccessoires, Taschen, Schuhe, Liegen. All das braucht Platz, etwa für die Präsentation, und einen Rückzugsort für Buchführung und Design. So begann Kreten zu planen – und blieb bei seinem Leisten: „Holz, das ist unser Werkstoff!“ Ein Gewerbebau in Holz ist jedoch immer noch die Ausnahme. „Dabei spricht so viel dafür“, sagt Architekt Thomas Hein, der das Gebäude zusammen mit seiner Kollegin Monika Pawelke geplant hat.„Es brauchte nur fünf Tage und das Gebäude war regendicht. Der Betrieb hier lief durch.“ Als der Rohbau stand, übernahm Kreten selbst die meisten Folgearbeiten: Fenster, Türen, Wände, Treppen, immer so, wie es sein Betrieb zuließ. Und mit Zulieferern, die er kennt: Die Lärchenbeplankung aus heimischen Hölzern kam vom örtlichen Sägewerk. So entstand ein Industriebau, der gerade für eine Ortsinnenlage Vorbildcharakter hat. Dafür gabs eine Auszeichnung mit dem Preis „Vorbildliches Bauen im Landkreis Trier-Saarburg“. „Wir müssen heute mit einem Haus flexibel sein“, so Architekt Hein. „Von der Konzeption her kann man aus diesem Bau mit wenig Aufwand ein Wohnhaus machen.“ Das rechtfertigte für Kreten und Schwaller auch die Baukosten, etwa doppelt so hoch wie bei einer klassischen Halle. Hier jedenfalls bleibt keine Industrieruine zurück, falls die Kunden einmal weniger werden oder Kreten und Schwaller einfach kürzer treten. Davon kann jedoch keine Rede sein: Seit dem Neubau planen Schreiner und Architekturbüro gemeinsam Projekte für Kunden. „Beim Bauen, da lernt man sich wirklich kennen“, lacht Kreten. „Da weiß man dann, was man am anderen hat.“ Bauen verbindet: Johannes Kreten (l.) und Thomas Hein bei der Projektplanung Diese Seite wird in Verantwortung des Autorenteams Baukultur erstellt. Impressum: Autorenteam Baukultur Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Karin Bünnagel, Andrea Martens, Katja Schupp, Hartmut Zettwitz, c/o Stiftung Baukultur Rheinland-Pfalz, Postfach 1150, 55001 Mainz, Tel. 06131 327 42 10. Fotos: Autorenteam