kreis-nachrichten - Landkreis Trier

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kreis-nachrichten - Landkreis Trier
Donnerstag, 3. Dezember 2015
KREIS-NACHRICHTEN
INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG
AUSGABE 49/2015
Teilnehmer für
Festumzug gesucht
Jeder grüne Punkt steht für eine Ausgleichsmaßnahme, die nun in einem einheitlichen Kataster erfasst wurde.
Mehr als 5000 Flächen erfasst
Landkreis hat Ausgleichsflächen in einer Datenbank kartiert
Als einer der ersten Landkreise in Rheinland-Pfalz hat der Kreis Trier-Saarburg
ein Kataster aller Ausgleichsflächen
erstellt. Immer, wenn ein Eingriff in die
Natur erfolgt - z.B. bei der Ausweisung
eines Bau- oder Gewerbegebietes oder
dem Bau einer neuen Straße wie zurzeit
der Umgehung Konz-Können - sind sogenannte Kompensationsmaßnahmen
durchzuführen. Dies kann die Neuanlage von Streuobstwiesen auf speziell ausgewiesenen Flächen sein.
Das nun erstellte Kataster zeigt all Flächen, die für solche Maßnahmen in den
vergangenen Jahren herangezogen
worden sind. Zwar fehlen noch einige
Angaben der Verbandsgemeinde Konz
sowie von Landesbehörden, doch schon
jetzt zeigen sich die Vorteile einer solchen Übersicht.
„Zunächst einmal haben wir nun einen
einfachen und schnellen Überblick über
mehr als 5.000 Flächen, die teilweise
recht klein und zersplittert im Umfeld
der Gemeinden liegen. Gerade für die
Ortsgemeinden, aber auch für Landwirte und Winzer ist es wichtig zu wissen, welche Flächen überhaupt für eine
Entwicklung zur Verfügung stehen oder
eben bereits Ausgleichsfläche sind“, so
Landrat Schartz anlässlich der Vorstellung des Katasters.
Mit der Erfassung können diese Flächen
auch einfacher gemanagt werden. Zudem besteht seit einigen Jahren die
Möglichkeit, Ausgleichsflächen zu größeren Einheiten zusammenzufassen
und sogenannte Ökopools zu bilden,
so der Leiter des Umweltamtes Norbert
Rössler. Ein Beispiel ist das Naturschutzgebiet Panzbruch bei Greimerath, das
durch Ausgleichsflächen vergrößert
werden konnte und nun sinnvoll bewirtschaftet werden kann.
Künftig können Gemeinden und Bürger
sich frühzeitig informieren, wenn sie Flächen entwickeln, kaufen oder pachten
wollen. Dann verrät das neue Kataster,
ob diese Flächen bereits anderweitig
genutzt werden.
Weiteres:
Seite 2 | Vorstellung: Schule der Propstey Taben-Rodt
Seite 2 | Hasenpest: Veterinäramt gibt Tipps
Seite 4 | Abgeordnete zu Gast im BNT
Seite 5 | Amtliche Bekanntmachungen
Seite 7 | Neue Reihe: Baukultur im Landkreis
Der Rheinland-Pfalz-Tag 2016 findet vom
3. bis 5. Juni in Alzey statt. Zur Teilnahme
am Festumzug können sich bis zum 15.
Dezember interessierte Musikvereine,
Fußgruppen oder auch Vereine aus dem
Landkreis Trier-Saarburg, die einen Festwagen gestalten wollen, bei der Kreisverwaltung, Thomas Müller, per Mail:
[email protected] oder Tel. 0651715-240 melden. Die Anmeldung zum
Rheinland-Pfalz-Tag erfolgt dann durch
die Kreisverwaltung Trier-Saarburg.
Aus dem Kreistag
Christoph Emmerling neuer
Behindertenbeauftragter
Mit großer Mehrheit hat sich der Kreistag Trier-Saarburg in seiner jüngsten Sitzung für Christoph Emmerling als neuen
Behindertenbeauftragten entschieden.
Der 56 Jahre alte Hochschulprofessor für
Bodenkunde aus Zemmer setzte sich gegen seine Mitbewerber Klaus Thiel (Föhren), Jörg Becker (Kasel) und Mechthild
Ewen-Kuhn (Föhren) durch. In geheimer
Wahl entfielen auf Christoph Emmerling
31, auf Klaus Thiel 11 Stimmen.
Die Wahl eines stellvertretenden Behindertenbeauftragten wurde von dem
Gremium auf Anfang des kommenden
Jahres vertagt.
Die Aufgaben des Beauftragten sind
unter anderem die Beratung des Landkreises Trier-Saarburg in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen betreffen.
Zudem hält der Behindertenbeauftragte Sprechstunden für Menschen mit
Behinderungen und deren Angehörige
ab und kümmert sich auch um den Informationsaustausch mit Vereinen und
Verbänden sowie ambulanten Hilfsorganisationen.
KREIS-NACHRICHTEN
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Kreis Trier-Saarburg
Ausgabe 49 | 2015
Infos DLR
Fachtagung Betriebsentwicklung
Die Propstey St. Josef in Taben-Rodt ist Sitz einer Schule mit einem vielfältigen Angebot.
Schule mit besonderem Akzent
Propstey St. Josef: Berufsorientierung spielt große Rolle
Die Schullandschaft des Kreises TrierSaarburg zeichnet sich durch eine große
Vielfalt an Bildungseinrichtungen aus.
Dies macht es möglich, den Kindern
und Jugendlichen wohnortnah ein
qualitativ hochwertiges Schulangebot
zu machen, das ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Neben den öffentlichen Schulen - unter denen sich
die Realschulen plus, die Gymnasien, die
Fachoberschulen, die Berufsbildenden
Schulen sowie die Förderschulen in der
Trägerschaft des Kreises befinden - tragen auch einige private Bildungseinrichtungen zu dieser Vielfalt bei. Dazu
gehört unter anderem die Schule in
der Jugendhilfeeinrichtung Propstey St.
Josef in Taben-Rodt mit ihren besonderen Akzenten.
Bei der Bildungseinrichtung handelt
es sich um eine private, staatlich anerkannte Ganztagsschule, die an die Jugendhilfeeinrichtung
angeschlossen
ist, aber auch externen Schülerinnen
und Schülern offen steht. Basis der Arbeit bildet der Lehrplan für Grund- und
Hauptschulen. Die Schule ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche mit
Lernschwierigkeiten und einem sozialemotionalen Förderbedarf. Die Propstey
St. Josef kooperiert eng mit der Jugendhilfe und ermöglicht ihren Schülerinnen
und Schülern den Hauptschulabschluss,
das heißt die Berufsreife am Ende des 9.
Schuljahres.
Um individuell auf die Schülerinnen und
Schüler eingehen zu können, erfolgt der
Unterricht in kleinen Klassen mit durchschnittlich nicht mehr als zwölf Kindern.
Die Schülerinnen und Schüler werden
von einer Lehrkraft und einer sozialpädagogischen Fachkraft (Schlüssel 1,5
Kräfte pro Klasse) ganzheitlich betreut.
Als Ziel obenan steht die Qualifizierung
zum Hauptschulabschluss. Dies erfolgt
über die individuelle Förderung der
Schülerinnen und Schüler nach ihren
persönlichen Fähigkeiten und durch die
Stärkung ihrer Motivation. Intensive Hilfe erfahren sie bei emotionalen, sozialen
und familiären Fragestellungen, die die
persönliche, schulische und berufliche
Entwicklung betreffen.
Ein besonderer Akzent der Schule der
Propstey Taben-Rodt ist die Berufsorientierung. Dafür erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit außerschulischen
Partnern wie der Berufsberatung der
Agentur für Arbeit, mit Partnerunternehmen, Berufsschulen, dem Jugendamt
und den Wirtschaftskammern. Angeboten werden unter anderem Praxistage,
außerdem spielt die Verbindung von
schulischem und außerschulischem Lernen eine große Rolle. Viel Wert wird darauf gelegt, bei der Berufsorientierung
die Erziehungsberechtigten mit einzubinden. Eine große Rolle spielt auch das
Gender-Mainstreaming und die Frage,
welche unterschiedlichen Bedürfnisse
den Berufswahlprozess von Jungen und
Mädchen beeinflussen und wie darauf
eingegangen werden kann. Eine Aufnahme in die Schule ist während des
gesamten Schuljahres möglich. Weitere
Informationen gibt es unter www.pallottiner-jugendhilfe.de bzw. unter Tel.
06582/924043.
Pausenhof vor dem Unterrichtsgebäude
Das DLR Eifel und die Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Bauwesen (ALB)
laden zu einer Fachtagung mit dem Thema: „Strategische Betriebsentwicklung
für Familienbetriebe mit Milchvieh“ ein.
Die Veranstaltung findet statt am 11. Dezember 2015 im Hotel Eifelstern, Charles
Lindbergh Allee 6, in Bitburg. Beginn ist
um 9.30 Uhr (Mitgliederversammlung
der ALB).
Um 10.30 Uhr schließt sich die Fachtagung und um 13.30 Uhr eine Betriebsbesichtigung in Nattenheim bei einem
Familienbetrieb mit 200 Milchkühen
plus Nachzucht an.
Eingeladen sind Landwirte, Architekten,
Bau- und Technikfirmen und weitere interessierte Gäste. Infos: Alfred Lorenz,
DLR Eifel, Tel. 06561-9480-430.
Lebendige Moselweinberge
Im Rahmen der Dachmarke Mosel bietet
das DLR Mosel eine Weiterbildung zum
Thema „Artenvielfalt im Moselweinberg“
an. Diese Veranstaltung ist Teil der Dachmarken-Initiative „Lebendige Moselweinberge“. In einem rund 80-stündigen
Weiterbildungslehrgang von Januar
bis Juli 2016 können sich Kultur- und
Weinbotschafter, Winzer und sonstige
interessierte Akteure in der Weinkulturlandschaft zu Experten für Artenvielfalt
in Moselweinbergen ausbilden lassen.
Der Lehrgang wird umfassende Einblicke in die weinbergstypische Tierund Pflanzenwelt in den Tälern von
Mosel, Saar, Ruwer und in Nebentälern
geben. Die Teilnehmer lernen dabei die
Zusammenhänge zwischen Flora und
Fauna und die Prozesse im Lebensraum
Weinberg kennen. Gleichzeitig wird der
Wert der Artenvielfalt thematisiert und
Maßnahmen zum Schutz und Erhöhung
der Artenvielfalt vermittelt.
Der Zertifikatlehrgang startet am 12. Januar 2016. Der theoretische Unterricht
findet immer dienstags von 18 bis 21
Uhr im Dienstleistungszentrum Mosel,
Tessenowstraße 6 in Trier statt. An zwei
Samstagen sind Exkursionen geplant.
Die Teilnahmegebühr beträgt 300 Euro.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen
begrenzt.
KREIS-NACHRICHTEN
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Ausgabe 49 | 2015
Kreis Trier-Saarburg
WOHNRAUM gesucht
An alle Vermieter und Hausbesitzer
Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg sucht zur Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen/Asylberechtigten (Einzelpersonen und Familien)
mit Bleiberecht und Arbeitserlaubnis Wohnraum innerhalb des Landkreises Trier-Saarburg.
Möblierte Wohnungen werden bevorzugt berücksichtigt, es ist jedoch
jedes Wohnungsangebot willkommen.
Interessierte Vermieter und Hausbesitzer wenden sich bitte an den Mitarbeiter der Kreisverwaltung, Martin Tengler, Tel. 06 51 - 715 - 146 bzw.
EMail: [email protected]
Hasenpest bei Feldhasen festgestellt
Veterinäramt bittet um Beachtung von Verhaltensregeln
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung
Trier-Saarburg weist darauf hin, dass bei
einem Ende Oktober im Bereich Trier-Zewen verendet aufgefundenen Feldhasen
eine Infektion mit Tularämie (Hasenpest)
festgestellt wurde.
Lymphknoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen
und Erschöpfungszuständen. Die Patienten werden mit Antibiotika behandelt.
Die Heilungschancen sind sehr gut.
Die für Mensch und Tier gefährliche
Krankheit wird durch das Bakterium
Francisella tularensis hervorgerufen.
Hauptträger des Erregers sind Hasen und
Wildkaninchen. Zum so genannten Erregerreservoir gehören aber auch Mäuse,
Ratten und andere Nager. In Deutschland wurden in diesem Jahr bereits 69
Fälle diagnostiziert, davon zehn Fälle in
Rheinland-Pfalz.
Erkrankte Hasen und Kaninchen wirken
matt und teilnahmslos, sie verlieren ihre
Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu.
Sie sterben meist innerhalb weniger Tage
an einer Blutvergiftung. Hunde und Katzen haben eine hohe Resistenz gegen
den Erreger. Dennoch sollte man Hunde
von verendeten oder verhaltensauffälligen Hasen und Kaninchen fernhalten
und diese auf keinen Fall selbst berühren.
Tote Hasen oder Kaninchen sollte man
beim zuständigen Jagdpächter melden.
Der Mensch infiziert sich insbesondere durch direkten Haut- oder Schleimhautkontakt, durch Verzehr von nicht
ausreichend erhitztem kontaminiertem
Hasenfleisch, dem Einatmen von kontaminiertem Staub (aus Erde, Stroh, Heu
oder beim Abbalgen) oder durch Stiche
von infizierten blutsaugenden Insekten.
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch
ist nicht bekannt. Die Inkubationszeit beträgt meistens drei bis fünf Tage. Die Erkrankung beginnt in der Regel mit einem
Geschwür an der Eintrittsstelle des Erregers und einer Schwellung der lokalen
Jäger sollten beim Aufbrechen und Zerwirken erlegter Tiere darauf achten, die
erforderlichen Hygieneregeln einzuhalten. Bei Auffälligkeiten sollte das
Tier nicht verzehrt, sondern untersucht
werden. Der Verzehr von Wildfleisch ist
unbedenklich, wenn das Fleisch bei mindestens 60 Grad mindestens zehn Minuten durchgegart wird. Weitere Infos beim
Veterinäramt der Kreisverwaltung TrierSaarburg, Email: [email protected], Tel. 0651-715-584 oder -585.
Sicher nach Hause mit dem Jugendtaxi
Immer sicher nach Hause“ – das ist das
Motto, das hinter dem Jugendtaxi steht.
Es kann freitags, samstags sowie in den
Nächten vor Feiertagen von 22 bis 6 Uhr
genutzt werden. Der Kreis Trier-Saarburg fördert das Angebot mit 2 Euro
pro Person und Fahrt, in der Verbands-
gemeinde Schweich werden die Fahrten
mit 4 Euro bezuschusst. Jugendliche im
Alter von 16 bis 21 Jahren können das
Angebot nutzen. Weitere Auskünfte zu
dem Angebot gibt das Kreisjugendamt,
Email: [email protected]
oder Tel. 0651-715-131.
Jahrbuch 2016
ist auf dem Markt
Vor 200 Jahren wurden in der Region die
Landkreise gebildet. Für das Jahrbuch
2016 des Kreises Trier-Saarburg hat die
Redaktion aus diesem Anlass „200 Jahre
Landkreise“ als Titelthema gewählt. Das
druckfrische Buch ist ab sofort erhältlich.
Neun Beiträge finden sich in dem Buch
zu dem Schwerpunktthema. Sie reichen
von der Grenzziehung nach den Befreiungskriegen vor 200 Jahren bis zum
aktuellen Ausblick von Landrat Günther
Schartz auf die heutigen und künftigen
Aufgaben des Landkreises Trier-Saarburg im Jahrbuchinterview. In einem
weiteren Beitrag werden die Amtspflichten der preußischen Landräte beschrieben. Berichtet wird außerdem über
den Trierer Landrat Dr. Karl Pohl, der
unmittelbar nach der Machtergreifung
1933 aus dem Amt gedrängt wurde.
Vorgestellt werden außerdem die Kreisbaumeister der Landkreise Trier und
Saarburg. Ein weiterer Beitrag widmet
sich der Kreisgeschichte und zwar der
Zeit vom Wiederaufbau nach 1945 bis
zur Verwaltungsreform 1969. Neben all
diesen Facetten zur Historie erhält der
Leser mit dem Jahrbuch eine Zugabe
als „Jubiläumsgeschenk“: Beigelegt sind
dem neuen Band Reproduktionen historischer Kreiskarten der Altkreise TrierLand und Saarburg aus dem Jahr 1855.
Neben dem Schwerpunkt zeigt das neue
Jahrbuch mit den weiteren Rubriken
eine große Themenvielfalt. Mit den Bereichen Aktuelles Kreisgeschehen, Kunst
und Kultur, Natur und Umwelt sowie
Geschichte und Volkskunde erfüllt das
Buch diese Bandbreite. Insgesamt rund
30 Autoren haben sich für das Jahrbuch
2016 ans Werk gemacht. Entstanden
sind 35 Beiträge. Abgerundet wird das
Buch durch die Chroniken der sieben
Verbandsgemeinden und die Kreischronik, die an wichtige Ereignisse der vergangenen zwölf Monate erinnern.
Das Kreisjahrbuch wird in den Buchhandlungen im Landkreis und in der
Stadt Trier verkauft. Das Buch kostet
7,50 Euro. Es kann auch im Bürgerbüro
der Kreisverwaltung erworben oder per
Mail [email protected] bzw.
telefonisch 0651-715-205 bestellt werden.
KREIS-NACHRICHTEN
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Kreis Trier-Saarburg
Ausgabe 49 | 2015
Politik zu Besuch im Balthasar-Neumann-Technikum
Landtagsabgeordnete stellten sich den Fragen der Jugendlichen der kreiseigenen Schule
Bereits zu einer Tradition ist der Besuch
der Mitglieder des Landtages, Ingeborg
Sahler Fesel (SPD) und Arnold Schmitt
(CDU), am kreiseigenen Balthasar Neumann Technikum (BNT) in Trier geworden. Die Schüler des Sozialkundegrundkurses der Jahrgangsstufe 13 und
die Fachschulstudierenden mit dem
Schwerpunkt Hochbau wollten sich vor
allen Dingen mit dem brandaktuellen
Thema „Flüchtlinge“ und den Attentaten
in Paris beschäftigen.
Ingeborg Sahler Fesel erläuterte, dass
im Augenblick 12.500 Flüchtlinge in 25
Einrichtung in Rheinland Pfalz untergebracht sind. Unter den Flüchtlingen
seien auch viele Familien mit kleinen Kindern. Die Schüler waren sich einig, dass
geholfen werden müsse. Dies sei jedoch
gar nicht so einfach, da nur sehr schwer
an Informationen über das „Wie?“ zu
kommen sei. Die Landtagsabgeordnete
machte auf die Internet-Adresse http://
mifkjf.rlp.de aufmerksam. Hier würden
Ansprechpartner für die Flüchtlingshilfe
genannt und Hilfemöglichkeiten dargestellt.
finden, da die Ursachen wie zum Beispiel
der Krieg in Syrien nicht „von Deutschland aus“ beendet werden könnten.
Arnold Schmitt betonte die humanitären Herausforderungen, die mit dieser
Situation verbunden seien. Er ging auch
darauf ein, dass die Flüchtlinge, die aus
wirtschaftlichem Grund nach Deutschland gekommen sind, zeitnah und nach
fairer Prüfung abgeschoben werden
müssten. Eine Lösung für das Flüchtlingsproblem sei jedoch nur schwer zu
Der Schulleiter des Balthasar Neumann
Technikums, Dr. Michael Schäfer, bedankte sich bei den Schülern für die
engagierte Diskussion sowie bei Sozialkundelehrerin Claudia Hütte und den
beiden Politikern Ingeborg Sahler Fesel
und Arnold Schmitt. Durch ihre Besuche
werde Politik für die Schüler erleb- und
greifbar.
Das Thema Flüchtlingskrise stand bei der Diskussion der Schüler und der Vertreter des BNT
mit den Politikern obenan.
Sprachliche Brücken schaffen
VHS Konz: Deutschkurse für Flüchtlinge / SWR 4 zu Gast
Kürzlich besuchte der Rundfunksender
SWR 4 Rheinland-Pfalz einen Deutschkurs für Flüchtlinge in der Volkshochschule (VHS) Konz. Immer mehr Sprachkurse an Volkshochschulen, die früher
nur bestimmte Einwanderer besuchen
durften, werden nun auch für Flüchtlinge geöffnet. Der Kreis Trier-Saarburg
hat bisher über die eigene Kreisstiftung
„Zukunft in Trier-Saarburg“ Deutschkurse der KVHS für Flüchtlinge mit mehr
als 50.000 Euro finanziert.
Die VHS Konz, eine Außenstelle der
KVHS Trier-Saarburg, bietet seit Anfang
des Jahres 2015 gezielt Sprachkurse für
Flüchtlinge an, die in der Verbandsgemeinde wohnen. Bislang hat die örtliche
VHS allein schon zehn Intensivkurse mit
jeweils 100 Unterrichtsstunden durchgeführt. Der Unterricht findet täglich
statt.
Für die Teilnehmer aus Syrien gibt es eine
Lehrerin, die die Grammatik und Regeln
der deutschen Sprache auf Arabisch erklären kann. Die Lehrerin Julia Gamroth
hat damit großen Erfolg. Deutschkurse
für Flüchtlinge von Anfang an sind der
Grundstein für Integration.
Der Rundfunksender war am Ende des
ersten Kursmoduls mit 100 Stunden dabei und gewann einen Eindruck von den
sprachlichen Fortschritten der Teilnehmer. Sie stellten sich vor und erzählten,
wie sie sich in ihrem Alltag zurechtfinden. Die Leiterin der VHS Konz, Maria
Dumrese, ist überzeugt, dass damit eine
wichtige Basis gelegt wird. Denn die Beherrschung der Sprache und die Einführung in die deutsche Alltagskultur sind
die Bedingung für Eingliederung in Ausbildung, Beruf und in die Gesellschaft
überhaupt. Zum Abschluss des Unterrichts im Beisein von SWR 4 präsentierte
ein syrischer Teilnehmer ein Stück seiner
Kultur und spielte auf seiner Bouzoka
ein Lied.
Die Volkshochschule Konz bietet auch
für Einheimische Kurse und Veranstaltungen der Begegnung an, um die Kulturen der Flüchtlinge und Migranten
besser kennenzulernen.
Kreisarchiv
geschlossen
Das Kreisarchiv Trier-Saarburg ist im Dezember geschlossen. Ab dem 4. Januar
2016 ist das Archiv in der Kreisverwaltung in Trier, Willy-Brandt-Platz 1, wieder
für Benutzerinnen und Benutzer geöffnet.
Wechsel im Vorsitz
des Landkreistages
Im Rahmen der Öffentlichen Hauptversammlung des Landkreistages Rheinland-Pfalz in Bad Dürkheim fand turnusgemäß ein Wechsel in der Führung des
kommunalen Spitzenverbandes statt.
Vorsitzender für die kommenden drei
Jahre ist Landrat Dr. Winfried Hirschberger, Landkreis Kusel; das Amt des Ersten
Stellvertretenden Vorsitzenden wird für
den vorgenannten Zeitraum von Landrat Hans Jörg Duppré, Landkreis Südwestpfalz, wahrgenommen.
Kreis-Nachrichten online lesen
www.trier-saarburg.de
Ältere Ausgaben sind dort archiviert.
KREIS-NACHRICHTEN
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Ausgabe 49 | 2015
Kreis Trier-Saarburg
Amtliche Bekanntmachungen
1. Nachtragshaushaltssatzung
zum 1. Nachtragswirtschaftsplan 2015 des Zweckverbandes
Abfallwirtschaft im Raum Trier
Aufgrund § 7 des Landesgesetzes über
die kommunale Zusammenarbeit Rheinland-Pfalz (KomZG) vom 22. Dezember
1982, zuletzt geändert durch Artikel 14
des Gesetzes vom 28. September 2010
(GVBl. S. 280) in Verbindung mit den §§
95 ff. GemO Rheinland-Pfalz vom 31.
Dezember 1994, zuletzt geändert durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 08. Oktober
2013 (GVBl. S. 349) sowie den §§ 15 ff. der
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung
von Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.
Oktober 1999 (GVBl. S. 373) und des §
8 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft im Raum Trier
vom 09. Dezember 1985 in der Fassung
vom 17. Dezember 2010 wird gemäß Beschluss der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Abfallwirtschaft im
Raum Trier vom 22. September 2015 die
nachfolgende 1. Nachtragshaushaltssatzung zum 1. Nachtragswirtschaftsplan 2015 beschlossen. Die Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion Trier hat
als Aufsichtsbehörde mit Schreiben
vom 26.10.2015, AZ: 17 60-ZVART/ 21a
15.06.2015 mitgeteilt, dass gegen die 1.
Nachtragshaushaltssatzung keine rechtlichen Bedenken erhoben werden.
bis donnerstags von 9.00 bis 12.00
Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr im Dienstzimmer Nr. 108, Löwenbrückener Str.
13/14, 54290 Trier, zu jedermanns
Einsicht öffentlich aus.
2. Nach § 24 Abs. 6 GemO i.V.m. § 7 Abs.
1 KomZG wird darauf hingewiesen,
dass Satzungen, die unter Verletzung
von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein
Jahr nach der Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder
die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten
Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand
die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber
dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz
2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch
nach Ablauf der in Satz 1 genannten
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Sitzung Kreistag
§1
Alle Festsetzungen der von der Ver- Der Kreistag wurde zu einer Sitzung einbandsversammlung des Zweckver- berufen für
bandes Abfallwirtschaft im Raum Trier
Freitag, 11.12.2015, 16:00 Uhr
am 09. Dezember 2014 beschlossenen
in den Sitzungssaal
Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan
der Kreisverwaltung in Trier.
2015 bleiben unverändert.
Tagesordnung:
§2
Öffentlicher Teil
Die Stellenübersicht erfährt eine Ände- 1. Mitteilungen des Landrates
rung entsprechend dem tatsächlichen 2. Einwohnerfragestunde
Bedarf.3. Änderung der Geschäftsordnung
des Kreistages Trier-Saarburg
Trier, den 04.11.2015
4. Wahl der Mitglieder für den SanieDer Verbandsvorsteher:
rungsausschuss für das Schulzentrum Konz
Günther Schartz, Landrat
5. Wahl der Vertreterinnen und VertreHinweis:
ter des Landkreises Trier-Saarburg
1. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung
für die Verbandsversammlung des
Zweckverbandes A.R.T.
und die 1. Nachtragsstellenübersicht
zum 1. Nachtragswirtschaftsplan 6. Nachwahl eines Vertreters des Land2015 liegen gemäß § 97 Abs. 2 GemO
kreises in der Verbandsversammi.V.m. § 7 Abs. 1 KomZG in der Zeit
lung des Zweckverbandes "Integratives Schulprojekt Schweich"
vom 07.12. bis 15.12.2015, montags
7. Besetzung des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Trier
8. Jahresabschluss 2013;
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Kreisvorstands
9. Beratung über den Kreishaushalt
2016
10. Informationen und Anfragen
Nicht öffentlicher Teil
11. Personalangelegenheit
12. Grundstücksangelegenheiten
13. Information
über
Eilentscheidungen
14. Informationen und Anfragen
Trier, 26.11.2015
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Günther Schartz, Landrat
DLR informiert
Fortbildung zur Sachkunde
Das Dienstleistungszentrum Ländlicher
Raum Mosel bietet sachkundigen Winzern die Möglichkeit der Weiterbildung
zur Sachkunde (Fortbildungszeitraum
für Altsachkundige 2016-2018) am
Samstag, 9. Januar 2016, ab 9 Uhr im
Bürgerzentrum in der Stefan-AndresStraße in Schweich.
Die Fortbildung wird nur für bereits jetzt
sachkundige Personen anerkannt, d.h.
sie müssen bereits eine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen oder die Sachkundeprüfung erfolgreich bestanden
haben. Wenn Sie noch nicht sachkundig
sind, bitte nicht zur Fortbildung anmelden. Anmeldeschluss ist der 18.12.2015.
Anmeldungen bitte vorzugsweise als
Online-Anmeldung unter www.dlrmosel.rlp.de (Ter-mine), sowie bei Pia
Schmillen, DLR Mosel, Tessenowstr. 6,
54295 Trier, Tel.: 0651-9776-268, Fax:
0671-92896-496, E-Mail: pia.schmillen@
dlr.rlp.de
Kreis-Nachrichten
Redaktion
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
Pressestelle
Verantwortlich
Thomas Müller, Martina Bosch
Tel. 0651-715 -240 / -406
Mail: [email protected]
KREIS-NACHRICHTEN
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Kreis Trier-Saarburg
Ausgabe 49 | 2015
Bekanntgabe
- gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1,
54290 Trier, gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt:
Die WEAG Future Energies AG, Luymühle, 54347 NeumagenDhron, beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen des Typs Enercon
E-82, Nabenhöhe 138,38 m, Rotordurchmesser 82 m, Gesamthöhe 179,38 m, je 2.300 kW Nennleistung, auf Gemarkung
Oberemmel, Flur 17, Flurstücke 88/2 und 89, Flur 18, Flurstücke 94 und 95 sowie Flur 17, Flurstück 162. Im Rahmen der
hierfür unter dem Aktenzeichen 11-144-31 geführten Genehmigungsverfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt. Die gemäß § 3 c UVPG erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass das Vorhaben keine
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige
Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die
Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Trier, den 24.11.2015
Im Auftrag: Norbert Rösler, Baudirektor
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
Öffentliche Bekanntmachung
des Zweckverbandes Konversion Hermeskeil
Bauleitplanung für den Bereich
der ehemaligen Hochwaldkaserne Hermeskeil;
Bebauungsplan „Hochwaldkaserne Nr. 3“
des Zweckverbandes Konversion Hermeskeil.
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion
Hermeskeil hat in ihrer Sitzung am 03.11.2015 den Bebauungsplan „Hochwaldkaserne Nr. 3“ zur Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 ( BGBl. I, S.
2414 ), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.
Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Hochwaldkaserne Nr. 3“ des
Zweckverbandes Konversion Hermeskeil in Kraft.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in
beiliegendem Flurkartenausschnitt dargestellt.
Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung und
der zusammenfassenden Erklärung wird während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil,
Langer Markt 17, Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer
412, 54411 Hermeskeil, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes
Auskunft erteilt.
Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 BauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4
Hinweis gemäß § 215 BauGB
Eine Verletzung der in § 215 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorschriften ist unbeachtlich, wenn die Verletzung der Vorschriften nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich dem Zweckverband Konversion Hermeskeil,
Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil, Langer Markt 17,
54411 Hermeskeil, gegenüber geltend gemacht worden ist. Der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der
Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.
153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.
Juni 2015 (GVBl. S. 90), oder auf Grund der Gemeindeordnung
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,
die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber
dem Zweckverband Konversion Hermeskeil unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf eines Jahres jedermann diese Verletzung geltend machen.
54411 Hermeskeil, den 24. November 2015
Michael Hülpes, Verbandsvorsteher des
Zweckverbandes Konversion Hermeskeil
KREIS-NACHRICHTEN
seite 7
Ausgabe 49 | 2015
Kreis Trier-Saarburg
Wir sind
Heimat
Trier-Saarburg
Lust auf Holz – das macht schon das Gebäude der Schreinerei Holzlust
Die Werkstatt als Visitenkarte
Neubau im Industriegebiet oder Anbau im Ort? Johannes Kreten und Annette Schwaller fanden die Lösung,
die zu ihrer Schreinerei „Holzlust“ passt. Und schufen einen Traum-Arbeitsplatz mit Zukunftsperspektive.
„Irgendwann war klar: Das machen
wir jetzt bis zum Ende unseres Arbeitslebens. Das Haus hier ist unsere
Visitenkarte!“ Oder besser: Johannes
Kreten hat es dazu gemacht. Er übernahm den Betrieb 1996, inzwischen
schreinern fünf Mitarbeiter Möbel,
vor allem hochwertige Küchen. Seine
Partnerin Annette Schwaller designed
Holzaccessoires, Taschen, Schuhe,
Liegen. All das braucht Platz, etwa für
die Präsentation, und einen Rückzugsort für Buchführung und Design.
So begann Kreten zu planen – und
blieb bei seinem Leisten: „Holz, das
ist unser Werkstoff!“ Ein Gewerbebau in Holz ist jedoch immer noch
die Ausnahme. „Dabei spricht so viel
dafür“, sagt Architekt Thomas Hein,
der das Gebäude zusammen mit seiner Kollegin Monika Pawelke geplant
hat.„Es brauchte nur fünf Tage und
das Gebäude war regendicht. Der Betrieb hier lief durch.“ Als der Rohbau
stand, übernahm Kreten selbst die
meisten Folgearbeiten: Fenster, Türen, Wände, Treppen, immer so, wie
es sein Betrieb zuließ. Und mit Zulieferern, die er kennt: Die Lärchenbeplankung aus heimischen Hölzern
kam vom örtlichen Sägewerk. So entstand ein Industriebau, der gerade
für eine Ortsinnenlage Vorbildcharakter hat. Dafür gabs eine Auszeichnung mit dem Preis „Vorbildliches
Bauen im Landkreis Trier-Saarburg“.
„Wir müssen heute mit einem Haus
flexibel sein“, so Architekt Hein.
„Von der Konzeption her kann man
aus diesem Bau mit wenig Aufwand
ein Wohnhaus machen.“ Das rechtfertigte für Kreten und Schwaller auch
die Baukosten, etwa doppelt so hoch
wie bei einer klassischen Halle. Hier
jedenfalls bleibt keine Industrieruine zurück, falls die Kunden einmal
weniger werden oder Kreten und
Schwaller einfach kürzer treten.
Davon kann jedoch keine Rede sein:
Seit dem Neubau planen Schreiner und Architekturbüro gemeinsam
Projekte für Kunden. „Beim Bauen,
da lernt man sich wirklich kennen“,
lacht Kreten. „Da weiß man dann,
was man am anderen hat.“
Bauen verbindet: Johannes Kreten (l.) und Thomas Hein bei der Projektplanung
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