Sehr geehrter Rat der Gemeinde Reichenow

Transcrição

Sehr geehrter Rat der Gemeinde Reichenow
An den
Gemeinderat Reichenow-Möglin
11. Juni 2014
Sehr geehrter Rat der Gemeinde Reichenow-Möglin,
wie Ihnen bekannt ist, liegt dem Bauamt Barnim-Oderbruch ein Bauantrag
zur Vergrößerung des Schweinemastbetriebs in Reichenow auf dem
ehemaligen LPG-Gelände am Ortseingang vor. In dem vorhandenen Stall
werden bereits ca. 700 Schweine/Ferkel gehalten. Weitere 2008 Ferkel und
512 Mastschweine sollen an diesem Standort hinzukommen.
In Reichenow fühlen sich AnwohnerInnen schon jetzt von der existierenden
Schweinmast-Anlage belästigt. Deshalb haben wir eine Bürgerinitiative
gegründet, um den Ausbau möglichst abzuwenden.
Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen unsere Anliegen und Bedenken
vortragen. Davon versprechen wir uns Ihre Mithilfe und Unterstützung, wenn
es darum geht, das Bauamt durch gezielte Fragen auf Probleme aufmerksam
zu machen, die der Ausbau mit sich bringen kann und würde.
1. Nähe und Emissionen
Das Gelände der ehemaligen LPG liegt zwar im Außenbereich - allerdings
sehr nach an dem bewohnten und stark frequentierten Ortsrand von
Reichenow. Bis zu den nächsten Nachbarn liegt der Abstand unter 150
Metern. (Siehe Anlage 1.)
Die Gäste der Gaststätte Kellerstübchen fühlen sich von den Gerüchen oft
stark belästigt und die Pension musste bereits wirtschaftliche Einbußen
durch abreisende Gäste hinnehmen. Auch die unmittelbaren AnwohnerInnen
auf dem Gutshof und in der neuen Dorfstraße leiden unter den Emissionen
permanent. Die neuen Schlosspächter haben ob der Erweiterung arge
Bedenken geäußert, denn auch bei Ihnen riecht man die Gülle.
• Wir bitten das Bauamt darum, die Geruchsemissionen zu überprüfen
und auf eine vier Mal größere Anlage hochzurechnen.
• Wir bitten darum, die auftretenden Betriebsgeräusche der größeren
Anlage, die durch Klimaanlage, Futteranlage und eventuell eine
Biogasanlage entstehen würden anhand der Planungsunterlagen
genau zu prüfen und eine mögliche Geräuschbelästigung
einzuschätzen.
• Welche Abstandsflächen müssen in Anbetracht der Ergebnisse
eingehalten werden?
• Wir möchten gerne erfahren, welche Filteranlagen vorgesehen sind
und ob die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden sowie
auch die Fluchtwege für die Tiere.
• Wir möchten erfahren, inwieweit das Grundwasser und der nahe
gelegene lange See durch Nitrate und Antibiotika im Abwasser
belastet werden könnten.
2. Investor und Standort
Von der Bürgerinitiative in Eggersdorf haben wir erfahren, dass ein
Mastbetrieb von dieser Größe an seinem Standort mindestens 50%
des Tierfutters selbst erzeugen muss, also von eigenen Feldern in der
Umgebung. Sonst kann man nicht von einem landwirtschaftlichen
Unternehmen, sondern von Industrie sprechen. Wo möchte der Investor die
Gülle lagern? Plant er möglicherweise eine Biogasanlage? Gibt es genügend
Bauern in der Umgebung, die Gülle abnehmen würden? Was bedeutet das
für die Belastung des Bodens und des Grundwassers?
Außerdem wäre zu klären, welches LKW-Aufkommen durch Transporte zu
erwarten ist. Die Straße nach Reichenow ist ja eh schon in keinem so guten
Zustand.
• Wir bitten darum zu klären, ob der Investor die Voraussetzungen für
eine landwirtschaftliche Nutzung erfüllt und oben genannte Punkte
geklärt sind.
• Es gibt angeblich eine gesetzliche Regelung die vorsieht, dass der
Investor den Rückbau der Anlage finanziell sicher stellt.
Diese Information bitten wir in die Prüfung einzubeziehen.
• Wir möchten gerne erfahren, ob und an welchem Termin der
Investor sein Bauvorhaben in einem so genannten Scoping öffentlich
vorstellen muss.
3. Tierschutz und Haltung
Die Bundesregierung unseres Landes hat erkannt, dass die
Massentierhaltung keine Zukunft in Deutschland und in Europa haben
kann. „Bestehende Haltungssysteme und Entwicklungen müssen überdacht
werden. Diese hochgesteckten Ziele werden nur zu erfüllen sein, wenn es
gelingt, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft intensiv einzubinden.“
Um diese Zeile voran zu treiben, hat das Ministerium 2012 die Charta für
Landwirtschaft und Verbraucher vorgestellt:
„Viele wichtige Maßnahmen aus der Charta hat das frühere BMELV
bereits vorangetrieben und umgesetzt. Beispielsweise wurden wichtige
Gesetzesvorhaben im Bereich Tierschutz und Reduzierung des
Antibiotikaverbrauches in der Nutztierhaltung verabschiedet. Auch der
Einfluss der kommunalen Gebietskörperschaften auf die Standortwahl für
große, gewerbliche Tierhaltungsanlagen wurde vergrößert. Zudem wird
in einem Projekt erprobt, wie mit einem Label Tierschutzstandards in der
Haltung verbessert und den Verbrauchern kommuniziert werden können.“
(Links siehe Anlage 2.)
• Wir appellieren, die Zukunft der Landwirtschaft insbesondere
der Fleischproduktion und Nutztierhaltung in Deutschland
mit kritischem Blick zu betrachten und wünsche uns, dass alle
Entscheidungsbefugten auf dem aktuellen Stand der Erkenntnisse
sind.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz klare Regeln
für die Haltung von Mastschweinen auf. (Auszug siehe Anlage 3.)
• Wir möchten sicher gehen, dass die geplante Mastanlage, sofern sie
umgesetzt wird, allen Anforderungen der Gesetzte zur Tierhaltung
entspricht.
4. Volksinitiativen gegen Massentierhaltung
Wir in Reichenow sind nicht die einzigen, die sich gegen Massentierhaltung
wehren. Der „BUND Freunde der Erde“ hält viele Informationen bereit über
die Risiken und Nachteile der Massentierhaltung. (Siehe Anlage 2.)
Die Bürgerinitiativen empfehlen, Klage einzureichen, sofern Anhaltspunkte
gegeben sind.
Auf der Seite des BUND stehen Informationen bereit, wie viele Anlagen in
Brandenburg - auch in unserer unmittelbaren Umgebung - geplant und zum
Teil schon genehmigt sind.
Wir finden: Es reicht!
Uns ist bekannt, dass der Gemeinderat dem Bauantrag kritisch gegenüber
steht und ihn nicht befürwortet hat. Wir hoffen nun, dass auf politischsachlicher Ebene alle genannten Fragen geklärt und den Bedenken
nachgegangen werden kann.
Mit den besten Grüßen,
die Bürgerinitiative
UNS STINKTS SCHON LANGE
Anlage 1
Lageplan Mastanlage
136
1
138
131
137
133
139
140
16
2
K 64
38/21
3
1
141
144 m
38/20
162 m
K
Bestehende
Mastanlage
15
64
38/19
Terbach
2
Für die neue Anlage
vorgesehenes Gebäude:
ca. 1.084 qm
3
Abstand zu den nächsten Nachbarn
(Maße laut Luftbild und Flurkarte)
198 m
Kellerstübchen
Gutshof
Reichenow
Anlage 2
Links zu den zitierten Informationen
Broschüren:
http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Char-
ta/ChartaLandwirtschaftVerbraucherDownload.pdf?__blob=publicationFile
http://www.dafa.de/�ileadmin/dam_uploads/images/Fachforen/Brosch-DAFA-FFNutztiereWeb.pdf
http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Landwirtschaft-verstehen.pdf?__blob=publicationFile
Links:
http://www.bund-brandenburg.de/themen_projekte/massentierhaltung/widerstand_unterstuetzen
http://www.bund-brandenburg.de/�ileadmin/bundgruppen/lvbrandenburg/Landwirtschaft/
genehmigte_geplante_Massentierhaltungsanlagen_kurz.pdf
Anlage 3
Auszug aus dem Tierschutzgesetz
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