Argumentationspapier RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
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Argumentationspapier RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
Anton Schaaf, MdB 31. Januar 2007 Argumentationspapier RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz Unsere Ziele Aufgrund der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarten Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre haben wir das RVAltersgrenzenanpassungsgesetz beschlossen. Die neue Regelaltersgrenze trägt dem steigenden Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung wie auch der höheren Lebenserwartung und damit dem längeren Rentenbezug Rechnung. Wollen wir ein angemessenes Verhältnis von Beitrag und Leistung im Rentenversicherungssystem auch für jüngere Jahrgänge und künftige Generationen gewährleisten, müssen wir jetzt handeln. Ansonsten haben wir die Wahl zwischen einem immer weiter steigenden Rentenbeitrag und einem unvertretbar niedrigen Rentenniveau. Unsere Aufgabe ist es, ein angemessenes Gesamtniveau der Altersversorgung zu sichern als auch die Generation der Erwerbstätigen nicht zu stark zu belasten. Die Erhöhung des Rentenalters hilft dabei das Rentensystem zu stabilisieren und unsere langfristigen Ziele zu erreichen: • den Beitragssatz zur Rente bis zum Jahr 2020 nicht über 20% (2030 nicht über 22%) steigen zu lassen. Damit entlasten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber gleichermaßen. • das Rentenniveau vor Steuerabzug bei 46% zu halten. Heute liegt das Rentenniveau vor Steuerabzug bei 52%, was einem reinen Nettorentenniveau von etwa 68% entspricht. (Seit 2005 gilt das Sicherungsniveau vor Steuern als Maßstab, weil sich wegen der Neuregelung der Rentenbesteuerung ein einheitliches Nettorentenniveau für alle Jahrgänge nicht mehr berechnen lässt.) • das tatsächliche Rentenalter zu erhöhen, das mit etwa 63 Jahren (Zugänge in Altersrenten ohne Erwerbsminderungsrenten) in den vergangenen Jahren zwar deutlich angestiegen ist, heute aber immer noch unter dem gesetzlichen Rentenalter liegt. Dabei steht für uns die Verbesserung der Beschäftigungsschancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vordergrund. Der Generationenvertrag hat sich bewährt. Allerdings ist kein Alterssicherungssystem gefeit gegen eine ungünstig wirkende demografische Entwicklung. So ist die Rentenbezugsdauer in den letzten 40 Jahren im -2Durchschnitt um rund 7 Jahre auf nunmehr 17 Jahre gestiegen. Und es ist davon auszugehen, dass die Lebenserwartung bis zum Jahr 2030 bei 65jährigen Männern und bei 65-jährigen Frauen um weitere 2,8 Jahre anwachsen wird. Hinzu kommt die ebenfalls demographisch bedingte Verschiebung im Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern. Während das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20- bis 65-Jährigen im Jahr 2005 noch ca. 1 zu 3 betrug, wird es im Jahr 2020 voraussichtlich bei 1 zu 2 liegen. Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt Kernstück der Altersvorsorge. In Zukunft jedoch bedarf sie der Ergänzung, sonst ist der erreichte Lebensstandard nicht zu halten. Bereits seit 2002 fördern wir mit der Riesterrente als auch der betrieblichen Alterssicherung zusätzliche Formen der Altersvorsorge. Lücken in der Absicherung können so (mit staatlicher Hilfe) geschlossen werden. Mittlerweile haben ca. 60% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Anspruch auf eine Betriebsrente und bei den Abschlüssen der Riesterrente ist mit 8 Millionen Verträgen Ende 2006 ein neuer Rekord erreicht. Dennoch wird die gesetzliche Rentenversicherung auch auf lange Sicht für die Beschäftigten die wichtigste Einnahmequelle im Alter bleiben. Dafür stehen wir Sozialdemokraten mit unserer Politik ein populistischen Anfeindungen zum Trotz. Der Gesetzentwurf Die Erhöhung des Rentenalters geschieht keineswegs abrupt, sondern erfolgt schrittweise: für den Geburtsjahrgang 1947 1948 1949 1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 ab 1964 Erfolgt eine Anhebung um Monate 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 14 16 18 20 22 24 auf Vollendung eines Lebensalters von 65 Jahren und 1 Monat 65 Jahren und 2 Monaten 65 Jahren und 3 Monaten 65 Jahren und 4 Monaten 65 Jahren und 5 Monaten 65 Jahren und 6 Monaten 65 Jahren und 7 Monaten 65 Jahren und 8 Monaten 65 Jahren und 9 Monaten 65 Jahren und 10 Monaten 65 Jahren und 11 Monaten 66 Jahren 66 Jahren und 2 Monaten 66 Jahren und 4 Monaten 66 Jahren und 6 Monaten 66 Jahren und 8 Monaten 66 Jahren und 10 Monaten 67 Jahren .“ 2 -3Ab 2012 erhöht sich das Rentenalter um einen Monat pro Kalenderjahr, ab 2024 erfolgt die Anhebung in Zwei-Monatsschritten. Im Jahr 2029 wird dann der Renteneintritt erst ab dem 67. Lebensjahr möglich sein. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die Anhebung des Rentenalters kein Selbstzweck, deshalb haben wir diese an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft: Im Gesetzentwurf zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz haben wir eine Vorbehaltsklausel verankert (Bestandsprüfungsklausel §154 Abs. 4 Satz 1 und 2). Die Bundesregierung ist demnach verpflichtet, ab 2010 regelmäßig darüber zu berichten, ob die Maßnahmen mit der Entwicklung der Arbeitsmarktlage und der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vereinbar ist. Trotz aller Notwendigkeiten darf die Anhebung des Renteneintrittsalters nur umgesetzt werden, wenn sie mit den tatsächlichen Entwicklungen im Einklang steht. Eine Revision bleibt also möglich. Deshalb ist es auch falsch zu behaupten, dass nur finanzielle Erwägungen bei der Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre eine Rolle spielen. Wo wir uns das Ziel setzen die Sozialversicherungsbeiträge möglichst niedrig zu halten, haben wir vor allem die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Blick. Mit unseren Maßnahmen verhindern wir, dass der Rentenbeitragssatz bis zum Jahr 2030 über 22 Prozent steigt. Fahrlässig wäre es, die Beitragssätze zu erhöhen und damit die Kosten für Arbeit zu verteuern. Aber auch die Erhöhung des Steueranteils aus Bundesmitteln, der bereits bei knapp 80 Mrd. Euro liegt, darf bei der derzeitigen Struktur des Rentensystems als Option nicht in Betracht gezogen werden. Die Verantwortung für vorhandene Finanzierungslücken würde so lediglich weiter in die Zukunft verschoben. Der oft wiederholte Vorwurf die Erhöhung des Rentenalters bedeute eine Rentenkürzung, ist angesichts einer im Durchschnitt weiter steigenden Rentenbezugsdauer haltlos. Unsere Maßnahmen sorgen im Gegenteil dafür, dass die Rentnerinnen und Rentner keine Einbußen fürchten müssen. Darüber hinaus haben wir uns für diejenigen eingesetzt, die besonders lang belastenden Arbeiten ausgesetzt waren. Die jetzt geltenden Regelungen bei der Erwerbsminderungsrente bleiben für langjährig Versicherte erhalten. Wer mit 35 Pflichtbeitragsjahre (bis 2023) in die Erwerbsminderungsrente muss, kann dies weiterhin nach dem derzeitigen Recht tun (abschlagsfreier Rentenbezug ab 63 Jahren); ab 2024 benötigt man dazu 40 Pflichtbeitragsjahre. Dies war für uns bei den Verhandlungen mit der 3 -4Union unabdingbar. Denn ein langes Arbeitsleben darf nicht mit höheren Abschlägen und damit einer niedrigeren Rente bestraft werden. Darüber hinaus bleibt auch das Zugangsalter für langjährig Versicherte als flexiblem Rentenzugang ab 63 Jahren erhalten. Außerdem ist es uns gelungen, eine Verschiebung des Stichtags für die Geltung des Vertrauensschutzes bei Altersteilzeit vom 29. November auf den 31. Dezember 2006 zu erreichen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die den Geburtsjahrgängen 1954 und älter angehören, genießen nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz Vertrauensschutz, wenn sie zum Stichtag verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben. Viele Kolleginnen und Kollegen konnten sich daraufhin noch rechtzeitig für einen Altersteilzeitvertrag entscheiden. Wer 45 Pflichtbeitragsjahre (aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit, Pflege sowie Kindererziehung) vorzuweisen hat, kann wie heute mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Nach Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren ist ein Rentenbezug unverändert frühestens mit 63 Jahren, allerdings mit einem höheren Abschlag (14,4%) als nach geltendem Recht, möglich. Bei Vorliegen von Schwerbehinderung erhöht sich das Rentenalter von 60 auf 62, wobei es bei einem maximalen Abschlag von 10,8% bleibt. Anhebung der Altersgrenzen: Rentenarten Geltendes Recht Regelaltersrente 65 Zukünftiges Recht + 2 = 67 Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren abschlagsfrei mit Abschlag: Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 35 Versicherungsjahren Altersrente für Frauen (für Versicherte der Jahrgänge bis 1951) Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (für Versicherte der Jahrgänge bis 1951) = 65 (neue Rente) 63 63 stufenweise Absenkung auf 62 Jahre keine Absenkung für die Jahrgänge ab 1948 Abschlagshöhe 7,2 % + 7,2 % = 14,4 % abschlagsfrei: 65 + 2 = 67 mit Abschlag: 60 + 2 = 62 abschlagsfrei: 63 + 2 = 65 mit Abschlag: 60 = 60 (unverändert) abschlagsfrei: 65 = 65 (unverändert) mit Abschlag: 63 = 63 (unverändert) abschlagsfrei: 65 = 65 (unverändert) 4 -5Als weitere wichtige Maßnahme ist die Modifizierung der Schutzklausel vorgesehen. Mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz wurden im Jahr 2004 langfristige Beitragssatz- und Niveausicherungsziele festgelegt. Um diese Ziele einhalten zu können, hat der Gesetzgeber mit dem Nachhaltigkeitsfaktor ein Element in die Rentenanpassungsformel aufgenommen, das den Anstieg der Renten seit dem Jahr 2005 tendenziell dämpft. Gleichzeitig wurde eine Schutzklausel in das Gesetz eingefügt, die sicherstellt, dass die Renten nicht wegen der Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors oder wegen der Lohnentwicklung sinken. Sinn und Zweck der Schutzklausel ist es, dass Renterinnen und Rentner keine Rentenkürzungen aufgrund der Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel hinnehmen müssen. Trotzdem muss gewährleistet sein, dass der Nachhaltigkeitsfaktor zum Tragen kommen kann. Deshalb werden sobald aufgrund der Lohnentwicklung Rentensteigerungen möglich sind, unterbliebene Dämpfungen nachgeholt. Frühestens ab 2011 wird dies möglich sein. Dabei müssen Rentnerinnen und Rentner nicht auf Rentenerhöhungen verzichten, denn die entsprechende Dämpfung bewirkt nach Änderung der Regelung lediglich eine Halbierung positiver Rentenanpassungen. Durch die Maßnahmen des Gesetzentwurfs kann der Beitragssatz bis 2030 bei 21,9% gehalten werden; sonst würde er auf 23% steigen, Die gesamte Wirkung auf den Beitragssatz beträgt 1,1% (Anhebung Regelalter, Modifizierung Schutzklausel). Der aktuelle Rentenversicherungsbericht mit seinen Modellrechnungen zur Zukunft der Rentenversicherung sowie das entsprechende Gutachten des Sozialbeirats bestätigen, dass wir mit unseren Maßnahmen auf dem richtigen Weg sind. Die folgende Tabelle verdeutlicht die Gesamtwirkung des Gesetzentwurfs. Beitragssatzwirkung der Einzelmaßnahmen in Prozent: Maßnahme / Jahr 2010 2015 2020 2030 Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre 0,0 - 0,1 - 0,2 - 0,5 Modifizierung der Schutzklausel 0,0 - 0,5 - 0,5 - 0,6 Sonstige Maßnahmen 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamtwirkung 0,0 - 0,6 - 0,7 - 1,1 5 -6Alterssicherung und Beschäftigung Wir dürfen nicht den Fehler begehen die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre ausschließlich als Instrument zur nachhaltigen Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu sehen. Denn die Gesetzesinitiative gibt auch das Signal unsere Haltung zu älteren Menschen und ihrer Rolle in Gesellschaft und Wirtschaft grundlegend zu ändern. Wir wissen, dass eine Erhöhung des Rentenalters ins Leere laufen muss, wenn sich die derzeitige Arbeitsmarktlage für ältere Menschen nicht grundlegend ändert. Wir haben deshalb beschlossen, die Beschäftigungsmöglichkeiten Älterer zu verbessern. Die Einschränkung der Frühverrentungsmöglichkeiten und die Einführung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente haben in der Vergangenheit das Rentenzugangsverhalten zwar bereits positiv verändert, aber eine längere Lebensarbeitszeit kann nicht nur durch die formale Änderung des Rentenrechts erreicht werden. Der Altersdurchschnitt der Gesamtbevölkerung und damit auch des zur Verfügung stehenden Potentials an Arbeitskräften wird sich in den kommenden Jahrzehnten deutlich erhöhen. Allerdings scheint dieses Bewusstsein noch nicht überall angekommen zu sein. Viele Arbeitgeber beklagen den heute schon spürbaren Mangel an Fachkräften, haben es aber selbst versäumt in Aus- und Weiterbildung – auch von älteren Mitarbeitern - zu investieren. So wird dieser Mangel aber zum Risiko für wirtschaftliches Wachstum und für die sozialen Sicherungssysteme. Um diese Entwicklung auszugleichen, bleibt für die Zukunft kein anderer Weg als Arbeitnehmern – bei verbesserten Rahmenbedingungen – zu ermöglichen, länger als bisher erwerbstätig zu bleiben. Es ist vorhersehbar, dass die Arbeitsmarktlage sich gerade dann grundlegend entspannen wird, wenn wir mit der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters beginnen. In einigen Jahren werden die Unternehmen darauf angewiesen sein, dass die älteren erfahrenen Arbeitnehmer länger erwerbstätig bleiben. Mit der Initiative 50plus wollen wir den Mentalitätswechsel in den Unternehmen für mehr Beschäftigung Älterer fördern. Wir wollen deren Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Qualifizierung ausbauen, damit sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes von morgen genügen. Der Bund übernimmt die Weiterbildungskosten für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleineren und mittleren Betrieben. Weiterhin ist vorgesehen, den Kombilohn für Ältere auszubauen und Eingliederungszuschüsse bei einer Einstellung von älteren Arbeitnehmern zu gewähren. Gute Arbeitsmarktbedingungen sind Voraussetzungen für längeres Arbeiten. Deshalb unterstützen wir die Betriebe mit der Initiative INQA dabei, ihre 6 -7Arbeitsbedingungen modern und alternsgerecht zu gestalten. Qualifizierung und Gesundheit sind die Schlüssel für die Fähigkeit und Bereitschaft Älterer, berufstätig zu sein. Mit dem Programm „Perspektive 50plus“ werden Regionalprojekte zur beruflichen Wiedereingliederung Älterer gefördert. Und wir ermöglichen für Ältere 30.000 Zusatzjobs bis zu einer Laufzeit von drei Jahren. Zusammen mit der insgesamt erfreulichen Entwicklung am Arbeitsmarkt werden diese Maßnahmen dafür sorgen, dass sich die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich verbessern werden. Darüber hinaus rufen wir aber auch die Tarifparteien dazu auf, ihren Beitrag zu leisten. Denn sie sind primär für Beschäftigung, Qualifizierung und Erhalt der Arbeitskraft verantwortlich. Wir werden an unserem bewährten System der Sozialversicherung festhalten. Genau deshalb müssen wir handeln. Wer die gesellschaftlichen Entwicklungen und ihre Auswirkungen unterschätzt, untergräbt langfristig die Stabilität unserer sozialen Sicherungssysteme und spielt jenen Kräfte in die Hände, die die Solidarität innerhalb unserer Gesellschaft aufkündigen und Lebensrisiken privatisieren wollen. Eine klare Absage erteilen wir neoliberalen Interessen von FDP und Teilen der Union, die die aktuelle Diskussion nutzen wollen, um Arbeitnehmern und Rentnern noch weitere Belastungen aufzubürden. 7