Sicherheit für den kommunalen Spielplatz?

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Sicherheit für den kommunalen Spielplatz?
TÜV Rheinland.
Genau. Richtig.
Im Focus des Spielplatzsachkundigen
„Mehr Sicherheit für den kommunalen
Spielplatz?“
Referent: Berthold Tempel
Vorsitzender des DIN Normenausschusses „Spielplatzprüfung“
Vorsitzender des DIN Normenausschusses „Spielplatzgeräte“
Laborleiter Bereich mechanische Produkte TÜV Rheinland LGA Produkts Köln
Ist ein sicheres, gefahrloses Spielen überhaupt möglich?
§ Hier gilt abzuwägen welche Gefahren tolerierbar sind!
§ Überschaubare und kalkulierbare Risiken sind im gewissen Umfang
tolerierbar und wichtig für die Entwicklung der Kinder!
§ Die Risiken des Lebens müssen von Kindern erlebbar, erlernbar und
damit beherrschbar sein
§ Für den Betreiber gilt, das Grenzrisiko zu ermitteln unter zur
Hilfenahme einschlägiger Normen und Regelwerke
Mehr Sicherheit für den kommunalen Spielplatz?
Wie sicher sind unsere Spielplätze eigentlich?
Rückblick und aktuelles
Der TÜV Rheinland
Spielplatz-Test 2005:
50 Spielplätze in
10 Großstädten
Hamburg, Berlin, Leipzig, Dresden,
Köln, Düsseldorf, Aachen, Frankfurt
a.M., Stuttgart, München,
49 Spielplätze mit Mängeln
15 x Mängel mit akutem
Handlungsbedarf
Der TÜV Rheinland
Spielplatz-Test 2009:
75 Spielplätze in
15 Großstädten
Aachen, Berlin, Dresden, Düsseldorf,
Essen, Frankfurt a.M., Hamburg,
Hannover, Kralsruhe, Köln, Leipzig,
München, Saarbrücken, Stuttgart
69 Spielplätze mit Mängeln
16 x Mängel mit akutem
Handlungsbedarf
Der TÜV Rheinland
Spielplatz-Test 2009:
75 Spielplätze in
15 Großstädten
Aachen, Berlin, Dresden, Düsseldorf,
Essen, Frankfurt a.M., Hamburg,
Hannover, Kralsruhe, Köln, Leipzig,
München, Saarbrücken, Stuttgart
69 Spielplätze mit Mängeln
16 x Mängel mit akutem
Handlungsbedarf
Der TÜV Rheinland
Spielplatz-Test 2011 / 2012:
Häufigste Mängel:
A
D
B
E
A Fingerfangstellen
B Kopffangstellen
C Halsfangstellen
D Unzureichender Fallschutz
E Hindernisse im Fallraum
C
Der TÜV Rheinland
Spielplatz-Test 2011 / 2012:
Häufigste Mängel
§ 2005 Faule und verrostete Geräte, Fangstellen, Fallräume
§ 2009 Fangstellen, Fallräume
§ 2012 Fangstellen, Fallräume
Gründe
§ Herstellermängel
§ Planungsfehler
§ Montagefehler
§ Wartungsmängel
Wartungsmängel
§ fehlende oder unzureichende Schulungen
§ Personalmangel
§ Geldmangel durch unzureichende Haushaltsmittel
§ Unwissenheit / Ignoranz
Rechtsprechung
Nach der Rechtsprechung des BGH1) sowie der
Instanzgerichte2) ergeben sich Inhalt und Umgang der
Verkehrssicherungspflichten für einen öffentlichen
Spielplatz aus der Notwendigkeit, den Spielplatz möglichst
gefahrlos zu gestalten und zu erhalten.
DIN EN 1176-7
1997:
erstmalige Verabschiedung einer Norm über die für Installation, Inspektion,
Wartung und Betrieb von Spielplatzgeräten und Spielplatzböden
einschließlich Zusatzausstattungen, z. B. Tore, Zäune usw.
2008:
letzte Überarbeitung dieses Normenteils
2012:
Das Dokument findet mittlerweile auch in der Rechtsprechung
Berücksichtigung und hat sich von dem Status einer „Anleitung“ zum Status
„Verbindliche Anforderung“ durchgesetzt und wird als Grundlage zur
Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht herangezogen.
Regelmäßige Überprüfung der Spielplätze
§ Spielplätze sind regelmäßig auf die Einhaltung der
Verkehrssicherheit hin zu überprüfen
§ Art und Umfang der Überprüfung sind festgelegt durch die EN
1176-7:2008
§ Visuelle Kontrolle
§ Operative Inspektion
§ Jährliche Hauptinspektion
Auszug aus den Anforderungen der EN 1176-7
§ 8.2.2 Personal
§ Personal, das im Rahmen des Sicherheitsmanagements Aufgaben
wahrnimmt, wie z. B. Kontrollen, Reparaturen, Wartung, sollte
entsprechende Befähigung haben. (Anforderung an KontrollenFachkenntnisse der Kontrollpersonen OLG Celle U201/91 Reifenschaukel)
§ Der Kenntnisstand ist abhängig von den Aufgaben und Ausbildung
kann erforderlich sein.
§ Das Personal sollte bezüglich seiner Aufgaben, Zuständigkeiten und
Verantwortung ausreichend informiert sein.
§ Bestimmte Aufgaben, von denen man annimmt, dass sie Einfluss auf
die Sicherheit der Geräte haben, wie z. B. Schweißen von
Konstruktionsteilen, sollten nur durch qualifizierte Fachleute
ausgeführt werden.
Durchführung eigener Kontrollen durch den Betreiber
§ Die Mitarbeiter sind entsprechend zu unterweisen bzw. zu schulen
(BGH Urteil VI ZR 127/86- Drehpilzentscheidung) – Hier kein Verschulden des
kontrollierenden MA, da keine konkrete Dienstanweisung vorlag und
erforderliche Fachkunde fehlte. –
Mögliche Folge: Klage gegen den Dienstherr (Bürgermeister)
(Auszug aus Urteilsbegründung AG Offenbach 27Ds 1120JS 68056/02 (Mastkorb):
Der Staatsanwalt wird prüfen müssen, wer sich sonst noch strafbar gemacht haben
könnte. Einer der jetzt wieder Verdächtigen, der frühere Bürgermeister…..)
§ Hierzu ist es unerlässlich, den jeweiligen Aufgabenbereich der
jeweiligen MA durch entsprechende Dienstanweisungen zu regeln.
(z.B. Art und Umfang der Kontrollen)
Zu treffende Maßnahmen bei Kontrollen durch den Betreiber
§ Erstellen von speziellen Dienstanweisungen
(bei fehlender Dienstanweisung besteht die Gefahr der
Beweislastumkehr des Versicherungspflichtigen)
§ Schulung der Mitarbeiter
§ Grundkurs
§ Aufbaukurs
§ Sachkundelehrgänge
Im Focus des Spielplatzsachkundigen
DIN SPEC 79161:2011
Ziel der Normensetzung DIN SPEC 79161
§ Den Betreibern von Spielplätzen soll hierdurch für die Auswahl und
Beauftragung von Spielplatzprüfern eine Möglichkeit gegeben werden, einen
entsprechenden Nachweis über die erforderliche Sachkunde einzufordern
Spezifikation der Sachkunde
§März 2008
§September 2011
§Dezember 2011
Normenantrag des BSFH an das DIN
Normungsarbeit abgeschlossen
Verabschiedung des Papiers als DIN – Fachbericht
DIN SPEC 79161
Unterstützt wird das Projekt vom Deutschen Städtetag sowie vom Deutschen
Städte- und Gemeindebund durch Bekanntmachung in den zuständigen
Gremien
Geplante Überprüfung des Status des Fachberichtes nach 3-jähriger Laufzeit
anhand von bis dahin gesammelter Erfahrung
großes Interesse auch von anderen EU- Mitgliedsstaaten an deutscher DIN
SPEC 79161
Vergabe der Jahresinspektion an externe SV
§ Begriff Sachverständiger ist kein
geschützter Begriff
„Person mit besonderer Sachkunde
und Erfahrung auf bestimmten
Fachgebieten.“
Bisher keine genauere Definition
der erforderlichen Qualifikation
eines Spielplatzsachkundigen
gegeben.
(Ausnahme: Vereidigte bzw.
benannte SV)
Auszug aus Urteilsbegründung nach Unfall und Kontrolle
eines externen SV
URTEIL IM NAMEN DES VOLKES
Der externe SV wurde der fahrlässigen Tötung für schuldig
befunden.
Er wurde deswegen zu einer Freiheitsstrafe von
2 (zwei) Jahren verurteilt
Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 3 (drei) Jahren verboten,
als Prüfer für Spielgeräte oder Spielplätze tätig zu sein.
Er hatte die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen
der Nebenkläger zu tragen.
Auszug aus der richterlichen Urteilsbegründung des
Amtsgerichts Offenbach 27Ds 1120JS 68056/02
!
!
Durchführung der Kontrollen durch externe SV
Auswahl des SV
§ Ausschreibungen präzisieren z.B. durch;
§ Art der Untersuchung auf Basis der bestehenden normativen Grundlagen
§ Beschreibung des Prüfumfanges sowie der Berichterstellung (z.B. Bild- und
Textdokumentation der festgestellten Abweichungen, bei konstruktiven
Mängeln Mangelbeschreibung mit Verweis auf Normentext…..
§ Befähigungsnachweise / Musterberichte einfordern
ACHTUNG! Zur Entscheidungsfindung sollte hier nicht der Preis sondern die
Kompetenz die Entscheidung herbeiführen!!!!!!
§ Ab 2012 können Ausschreibung durch Nachweis über die erfolgreiche
Prüfung nach DIN SPEC 79161 spezifiziert werden
Dezember 2011
DIN SPEC 79161
Spielplatzprüfung –
Qualifizierung von Spielplatzprüfern
Playground inspection –
Qualification of playground inspectors
Inhalte der DIN SPEC 79161
§ SPIELPLATZPRÜFUNG
§ Festlegung des Mindestprüfumfangs des Spielplatzes
§ Mindestprüfumfang der einzelnen Spielplatzgeräte
§ Inhalte eines Prüfberichtes
§ QUALIFIZIERUNG ZUM SPIELPLATZPRÜFER
§ Teilnahmevoraussetzung für die Schulung
§ Inhalte und Richtzeiten der Themen der theoretischen Schulung
(19,5h)
§ Inhalte und Richtzeiten für die Praktische Schulung
(6,5h)
§ Teilnahmevoraussetzung und Zeitrahmen der abzulegenden Prüfung
§ Festlegung der Fragenanzahl der theoretischen Prüfung je Normenteil
§ Beschreibung der Prüfwand für die praktische Prüfung
Inhalte der DIN SPEC 79161
§ Inhalte und Gültigkeitsdauer des Zertifikates
§ Anforderung an den Ausbilder
§ Verfahrensanweisung für die Prüfungsabwicklung
§ Aufgaben des Ausbilders
§ Aufgaben der Institution
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TÜV Rheinland.
Genau. Richtig.
Im Focus des Spielplatzsachkundigen
„Mehr Sicherheit für den kommunalen
Spielplatz?“
Referent: Berthold Tempel
Vorsitzender des DIN Normenausschusses „Spielplatzprüfung“
Vorsitzender des DIN Normenausschusses „Spielplatzgeräte“
Laborleiter Bereich mechanische Produkte TÜV Rheinland LGA Produkts Köln
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Gerne unterstützen wir Sie….. bei
der Planung sowie
bei der Kontrolle Ihrer Spielplätze
bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter
Berthold Tempel
TÜV Rheinland LGA Products
Am Grauen Stein 29
51105 Köln
[email protected]