Kreistag - Landkreis Emmendingen
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Kreistag - Landkreis Emmendingen
Öffentliche Sitzung des Kreistags am Montag, 06. Oktober 2014 um 15.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Emmendingen (6. OG) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Verpflichtung von Herrn Marcel Schwehr als Kreisrat Nach dem ersten Punkt wird die öffentliche Sitzung bis 15.30 Uhr für eine nicht öffentliche Sitzung unterbrochen. Öffentliche Sitzung ab 15.30 Uhr 2. Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Landrates nach § 41 Abs. 4 LKrO - Grunderwerb bezüglich des Hausgrundstücks, FlSt.-Nr. 9840, Gemarkung Kenzingen 3. Bauliche Modernisierung des Kreiskrankenhaus Emmendingen - Tiefgarage und Maßnahmenpaket II Drucksache Nr. 20140078 4. Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft AUT-Drucksache Nr. 20140057 5. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft, Gebührenkalkulation, Änderung der Abfallwirtschaftssatzung AUT- Drucksache Nr. 20140058 6. Ausbau der K5138 zwischen Sonnenziel und Tennenbach AUT-Drucksache Nr. 20140060 7. Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs Kreisseniorenzentrum St. Maximilian Kolbe, Kenzingen, für das Wirtschaftsjahr 2013 SKA-Drucksache Nr. 20140046 8. Sanierungsmaßnahmen im Berufsschulzentrum Emmendingen - Erneuerung von Dachabdichtungen - Auftragsvergabe der Dachabdichtungsarbeiten Drucksache Nr. 20140079 9. Bildung des Jugendhilfeausschusses für die Amtszeit 2014 - 2019 Drucksache Nr. 20140080 10. Benennung des fünften Mitgliedes der Mitgliederversammlung Region Freiburg Drucksache Nr. 20140081 11. Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 21. Juli 2014 12. Bekanntgaben und Anfragen 13. Fragestunde Hanno Hurth Landrat Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20140078 SITZUNGSVORLAGE Emmendingen, den 24.09.2014 Dezernat/Amt: Landrat / Kreiskrankenhaus Haushaltsstelle/n: Wirtschaftsplan KKH Zur Entscheidung an: den Kreistag am 06.10.2014 Anlage/n: 3 I. Bauliche Modernisierung des Kreiskrankenhauses - Maßnahmenpaket 2 und Parkhaus II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: 1. Der Zusammenfassung der Planungen für das Maßnahmenpaket 2 und das Parkhaus am Kreiskrankenhaus zu einem erweiterten Maßnahmenpaket 2 wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für das erweiterte Maßnahmenpaket 2 fortzuführen. III. Sachverhalt: 1. Ausgangslage: Im Oktober 1977 wurde nach vierjähriger Bauzeit das “neue“ Kreiskrankenhaus Emmendingen eingeweiht. Die Baukosten von umgerechnet 32,5 Millionen Euro wurden finanziert aus Zuschüssen des Landes in Höhe von 16,4 Millionen Euro und aus Eigenmitteln des Landkreises in Höhe von 16,1 Millionen Euro. Seit dieser Zeit hat sich das Kreiskrankenhaus zum regionalen Gesundheitsdienstleister für den gesamten Landkreis entwickelt. Leider konnten in den Jahren nach Errichtung des Krankenhauses - wie in anderen Stadt- und Landkreisen auch - aus finanziellen Gründen nicht die erforderlichen Reinvestitionen getätigt werden, so dass ein deutlicher Investitionsstau entstand. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Landeskrankenhausgesetz die Investitionen für die Krankenhäuser eigentlich nicht vom Träger, sondern vom Land Baden-Württemberg zu finanzieren wären. Der Kreistag hat bereits im Jahre 2007 eine bauliche Weiterentwicklung des Kreiskrankenhauses in drei Maßnahmenpaketen grundsätzlich beschlossen. Dabei hat sich gezeigt, dass diese Zielplanung im Laufe der Jahre immer wieder an die veränderten Entwicklungen angepasst werden musste. -2- 2. Sachstand Erweitertes Maßnahmepaket 1: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 01.12.2008 dem erweiterten Maßnahmepaket 1 - MP1 - für das Kreiskrankenhaus Emmendingen zugestimmt. Das MP 1 umfasst u. a. folgende Projekte: • • • • • • • Erweiterung und Sanierung der Intensivstation, Ergänzungsneubau mit 48 Betten des Kreiskrankenhauses Emmendingen, der physikalischen Therapie sowie 24 Betten des Zentrums für Psychiatrie Emmendingen für Psychotherapie und Psychosomatik, Verlegung des Labors in die Flächen der ehemaligen mittlerweile aufgegebenen Zentralstation, Erweiterung Kreißsaalbereich und Verlagerung und Sanierung der Wöchnerinnenstation, Sanierung der zentralen Elektroversorgung, Erneuerung der Heizzentrale und Brandschutzmaßnahmen, neue Liegendkrankenzufahrt, Umbau Radiologie. Das MP 1 ist nach der Fertigstellung der Liegendkrankenzufahrt im Frühjahr 2014 im Wesentlichen abgeschlossen. Als letzte Maßnahme wird bis zum Frühjahr 2015 der Umbau der Radiologie mit der Verlegung des CT und des neu anzuschaffenden MRT erfolgen. Die Kosten des MP 1 betragen rd. 30 Millionen Euro; die Finanzierung erfolgt über Zuschüsse des Landes (12 Millionen Euro), eine Kostenbeteiligung des Zentrums für Psychiatrie für den Ergänzungsneubau in Höhe von 5 Millionen Euro und über Eigenmittel des Landkreises in Höhe von 13 Millionen Euro. Die erfolgreich abgeschlossenen Projekte des MP 1 wirken sich mittlerweile positiv auf die Belegung und die betrieblichen Abläufe des Kreiskrankenhauses aus. So sind die Wahlleistungsstation im Ergänzungsneubau und die neu geschaffene Intensivstation sehr nachgefragt, die Geburtenzahlen konnten trotz zurückgehender Geburtenraten stabilisiert werden. 3. Sachstand Maßnahmenpaket 2: Zur Fortsetzung der notwendigen baulichen Maßnahmen im Kreiskrankenhaus wurde das Planungsbüro PEG beauftragt, eine Vorplanung für das MP 2 für einen Förderantrag beim Sozialministerium zu erstellen. Das MP 2 umfasst im Wesentlichen folgende Projekte: • Umfangreiche Sanierung und Erweiterung des OP-Bereiches, • Reorganisation des Untersuchungs- und Behandlungsbereiches im ersten Obergeschoss, • Schaffung einer zentralen Notaufnahme mit den angrenzenden Untersuchungsund Behandlungsräumen der Chirurgie, der Inneren Medizin und der Anästhesie, • Konzentration des klinischen Arztdienstes im Erdgeschoss. -3- Der Fortbestand des OP-Bereichs ist aus wirtschaftlichen Gründen auch während der Umbauphase des OP dringend notwendig. Die Umbauplanung sieht deshalb die Errichtung einer Provisoriums mit allerdings lediglich drei statt der bestehenden fünf OPSäle vor. Die derzeitigen Planungen für das MP 2 orientierten sich auf Grund fehlender räumlicher Entwicklungsmöglichkeiten an der jetzigen Bauhülle des Krankenhausbaukörpers. Die Gesamtkosten für das MP 2 belaufen sich nach heutigem Stand einschließlich der Nebenkosten auf ca. 23,5 Millionen Euro. Die Landesregierung hat im Dezember 2013 beschlossen, das MP 2 in das Landeskrankenhausbauprogramm aufzunehmen; über die Förderhöhe wurde noch nicht entschieden. 4. Sachstand Neubau Parkhaus am Krankenhaus: Mit dem Neubau des Kreiskrankenhauses wurde im Jahre 1976 für Besucher und Mitarbeiter eine Tiefgarage errichtet. Diese umfasst 203 Stellplätze auf sechs Parkebenen. Der bauliche Zustand der Tiefgarage hat sich in den letzten Jahren erheblich verschlechtert. Gezeigt hat sich dies durch ständig eindringendes Wasser in die unterirdischen Parkebenen über zunehmende Risse und undichte Fugen. Dies führte an Wänden, Decken und Stützen zu Abplatzungen der Betonteile sowie zu fortschreitender Betonkorrosion. Hinzu kommt, dass die Zahl der Stellplätze deutlich zu niedrig bemessen ist. Der Sozial- und Krankenhausausschuss hat sich daher nach mehreren Beratungen für einen Neubau der Tiefgarage auf der Freifläche zwischen dem alten Krankenhaus (heutige Sprachheilschule) und der bestehenden Tiefgarage ausgesprochen. Eine Sanierung der Tiefgarage wurde auf Grund des schlechten baulichen Zustandes und auch deshalb verworfen, weil während der Bauphase zu wenig Parkplätze für Mitarbeiter und Besucher des Kreiskrankenhauses zur Verfügung stünden. Unbeantwortet blieb bei dieser Planung allerdings die Frage der Nutzung der bisherigen Tiefgarage. Die Gesamtkosten für den Neubau eines Parkhauses zwischen Tiefgarage und altem Krankenhaus wurden auf ca. 4,2 Millionen Euro geschätzt mit geplanten 258 Stellplätzen. 5. Zusammenführung von MP 2 und Parkhausplanung: Auf Grund der baulichen Gegebenheiten orientiert sich die bisherige MP 2-Planung am Baukörper des bestehenden Krankenhauses. Dies führt jedoch dazu, dass auch nach Abschluss des MP 2 zu wenig Platz zur Verfügung steht, um betriebliche Abläufe zu verbessern. Hinzu kommt das schwer kalkulierbare Risiko, dass während der Bauphase statt der bisherigen fünf nur drei OP-Säle zur Verfügung stehen. Die (2007 noch nicht absehbaren) Planungen zum Neubau eines Parkhauses mit der noch ungenutzten Fläche der alten Tiefgarage führten zu Überlegungen, die Planungen für das MP 2 und das neue Parkhaus miteinander zu verbinden und auf diese Weise die baulichen Voraussetzungen für eine zukunftsgerichtete Entwicklung des Kreiskrankenhauses zu schaffen. Die Kreisverwaltung hat deshalb das Planungsbüro PEG gebeten, die Möglichkeit einer Verbindung beider Bauplanungen zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen mittlerweile vor; sie haben ergeben, dass eine Zusammenfassung von MP 2 und Parkhausplanung möglich ist und erhebliche Vorteile bringt. Das Planungsbüro PEG wird diese neue Konzeption in der Sitzung erläutern. -4- Die Neuplanung sieht vor, auf der Freifläche zwischen dem alten Krankenhaus und der alten noch bestehenden Tiefgarage ein kleineres Parkhaus zu errichten. Nach der Erstellung dieses Parkhauses mit ca. 140 Stellplätzen soll die bestehende Tiefgarage zurückgebaut und durch eine kleinere Tiefgarage mit ca. 130 Stellplätzen ersetzt werden. In der neu entstehenden ersten Ebene über der Tiefgarage entsteht eine Freifläche, die an Arztpraxen vermietet werden könnte. Auf der zweiten Ebene über der Tiefgarage würden die neuen OP-Säle entstehen. Ein Verbindungsgang zwischen dem alten Krankenhauskörper und dem MP 2 würde beide Gebäude ebenengleich miteinander verbinden. Als Erweiterung des Raumprogramms würde mit einer sog. Intermediate Care (IMC) Station ein neuer Überwachungsbereich insbesondere zur postoperativen Überwachung kleiner ambulanter Eingriffe entstehen (vgl. Anlagen 1 u. 2). Die Gesamtkosten für das MP 2 (ohne Tiefgarage und Parkhaus) werden auf 26,59 Millionen Euro geschätzt. Die Planungen für die neuen Parkflächen (Parkhaus und Tiefgarage einschließlich Rückbau altes Parkhaus) liegen bei ca. 6,5 Millionen Euro. IV. Bewertung: Die Zusammenfassung und Überarbeitung der Planung für ein Parkhaus und für das MP 2 zu einem Gesamtprojekt “erweitertes MP 2“ verursacht zunächst einmal geschätzte Gesamtmehrkosten von ca. 5 Millionen Euro. Gleichwohl ist zu bedenken, dass die vorgestellte Neukonzeption erhebliche Vorteile mit sich bringen würde. So könnte bei einem erweiterten MP 2 ein Bauen im Bestand mit den damit verbundenen Schwierigkeiten und auch finanziellen Risiken vermieden werden. Der OP-Betrieb könnte während der Bauphase im alten Operationsbereich ohne eine Reduzierung der OP-Säle weitergeführt werden. Darüber hinaus würde dem Kreiskrankenhaus auch mehr Fläche zur Verfügung stehen, um die betrieblichen Abläufe weiter zu verbessern. Der OP-Bereich und die zentrale Notaufnahme könnten auf einer Ebene errichtet werden. Durch die IMC-Station könnte die gut belegte Intensivstation entlastet und gleichzeitig neue Patienten gewonnen werden. Durch die Vermietung von Arztpraxen im neu geschaffenen Gebäude ergibt sich die Möglichkeit ambulante und stationäre Versorgung noch besser zu verzahnen. In finanzieller Hinsicht lassen sich durch die Mieteinnahmen die Mehrkosten mindestens zum Teil refinanzieren. Auch sieht die Kreisverwaltung die Chance, dass die entstehenden Mehrkosten in gewissem Umfang vom Land gefördert werden. Hinsichtlich weiterer Argumente wird auf die Anlage 3 verwiesen. Die umfangreiche Sanierung und Erweiterung des OP-Bereichs und die Schaffung einer zentralen Notaufnahme sind Projekte, die für die Weiterentwicklung des Kreiskrankenhauses von zentraler Bedeutung sind. Die Kreisverwaltung und auch die Geschäftsführung des Kreiskrankenhauses sprechen sich deshalb für die neue zusammengefasste und erweiterte Konzeption des MP 2 aus, da sie dem Kreiskrankenhaus deutlich mehr Perspektiven für die kommenden Jahre und Jahrzehnte eröffnet. Dabei liegt auf der Hand, dass ein solches Großprojekt nur entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landkreises und mit Unterstützung des Landes BadenWürttemberg umgesetzt werden kann. Die neue Konzeption bietet die Möglichkeit in Teilschritten vorzugehen und etwa mit dem Bau des Parkhauses zu beginnen. Zunächst ist es erforderlich, die Planung weiter fortzuführen und auch mit dem Sozialministerium abzustimmen. Landkreis Emmendingen SITZUNGSVORLAGE Drucksache Nr. 20140057 Emmendingen, den 29.08.2014 Dezernat/Amt: Dez. II / Eigenbetrieb Abfallwirtschaft; Dez. I / Kämmerei Zur Beratung an: AUT am 15.09.2014 (nicht öffentlich) Zur Entscheidung an: Kreistag am 06.10.2014 (öffentlich) Anlagen 1. Jahresabschluss mit Lagebericht 2. Bericht des Kommunal- und Prüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 I. Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Der Kreistag nimmt den vorliegenden Entwurf des Jahresabschlusses und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft zur Kenntnis. Die Feststellung des ausgewiesenen Betriebsergebnisses erfolgt entsprechend dem Beschlussvorschlag auf Seite 2 des Jahresabschlusses und Lageberichtes (Anlage 1). III. Sachverhalt: Nach den §§ 9 und 16 des Eigenbetriebsgesetzes ist der Jahresabschluss und der Lagebericht mit Anhang für das Wirtschaftsjahr 2013 dem Kreistag zur Feststellung vorzulegen. Gegenüber der Planung für 2013 wurde insgesamt ein Mehr an Erträgen von 129.966,12 € und ein Weniger an Aufwendungen von 12.015,51 € erreicht. Die Erläuterungen zu den wesentlichen Veränderungen des Erfolgsplans (Erträge und Aufwendungen) sind dem Lagebericht 2013 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft zu entnehmen. Bisher wurden die Ergebnisse der Betriebszweige Kommunale Abfallentsorgung und Sonderleistungen zusammengefasst in der Bilanz dargestellt. Aus bilanztechnischen Gründen und wegen der größeren Transparenz werden mit dem Jahresabschluss 2013 erstmals die Jahresergebnisse der Betriebszweige Kommunale 2 Abfallentsorgung und Sonderleistungen getrennt ausgewiesen (vgl. u. a. Seite 21 des Jahresabschlusses). Der Betriebszweig Kommunale Abfallentsorgung beinhaltet die Hausmüllabfuhr, den Sperrmüll auf Abruf, die Grünschnittplätze und Recyclinghöfe sowie die Schadstoffsammlung. Im Betriebszweig Sonderleistungen werden die Direktanlieferungen beim Kahlenberg und die Erdaushubdeponien abgewickelt. Für das Wirtschaftsjahr 2013 war zum Ausgleich der Kostenunterdeckung im Betriebszweig Kommunale Abfallentsorgung eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 280.000,- € geplant. Tatsächlich war eine Entnahme von 111.494,29 € zum Ausgleich der Kostenunterdeckung erforderlich. Durch die Entnahme beträgt das Jahresergebnis 2013 im Betriebszweig Kommunale Abfallentsorgung 0,00 €. Im Betriebszweig Sonderleistungen konnte ein Jahresgewinn von 49.381,63 € erzielt werden. Dieser Gewinn wird mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr verrechnet, so dass dieser sich auf 138.899,60 € reduziert (vgl. Seite 17 des Jahresabschlusses). Für den Gesamtbetrieb war ein Verlust von 92.600,- € veranschlagt. Das Ergebnis beider Betriebszweige zusammengefasst weist einen Verlust von 62.112,66 € aus. Insofern ist das Ergebnis 30.487,34 € besser als geplant. Gemäß den Regelungen des § 249 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) wurden die in den Vorjahren erwirtschafteten Kostenüberdeckungen der Gebührenausgleichsrückstellung aufwandswirksam zugeführt. Mit dieser Rückstellung sollen künftige Unterdeckungen im Interesse der Gebührenstabilität ausgeglichen werden (Pufferfunktion). Aufgrund der getrennten Darstellung der Betriebszweige weist die Gebührenausgleichsrückstellung nach der Zuführung von 188.281,23 € und der aktuellen Entnahme von 111.494,29 € am 31.12.2013 einen Bestand von 481.007,92 € aus (vgl. Seite 17 des Jahresabschlusses). Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 erfolgte durch das Kommunalund Prüfungsamt. Der entsprechende Prüfbericht ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20140058 SITZUNGSVORLAGE Emmendingen, den 02.09.2014 Dezernat/Amt: Dez. II / Eigenbetrieb Abfallwirtschaft; Dez. I / Kämmerei Zur Beratung an: AUT am 15.09.2014 (nicht öffentlich) Zur Entscheidung an: Kreistag am 06.10.2014 (öffentlich) Anlagen: Anlage 1: Entwurf Wirtschaftsplan 2015 Anlage 2: Gebührenkalkulation Anlage 3: Vorschlag zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung I. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft, Gebührenkalkulation, Änderung der Abfallwirtschaftssatzung II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: 1. Der Kreistag stimmt dem vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplans 2015 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft zu. Die Feststellung des Wirtschaftsplans erfolgt entsprechend dem Beschlussvorschlag auf Seite 1 des Entwurfs (Anlage 1). 2. Die Gebührensätze, entsprechend der Anlage 2, gelten ab 01.01.2015. 3. Die Abfallwirtschaftssatzung wird zum 01.01.2015 entsprechend Anlage 3 geändert. III. Sachverhalt: Die Planzahlen für das Wirtschaftsjahr 2015 und das Kalkulationsergebnis erfordern eine Erhöhung der Behältergebühren (Benutzungsgebühren für die Erfassung und Behandlung von Abfällen aus privaten Haushaltungen, gestuft nach Behältergröße) um durchschnittlich 3,4 %. Die bisherigen Gebührensätze gelten seit dem Jahr 2011. Bei den Gebühren für die Selbstanlieferung von Abfällen an den Entsorgungseinrichtungen des Landkreises ergeben sich Änderungen, welche hauptsächlich bedingt sind durch die Verrechnungssätze des Zweckverbandes Abfallbehandlung Kahlenberg (ZAK). -2- Wirtschaftsplan (Anlage 1): Im Wirtschaftsplan 2015 werden Erträge von 10.254.300,- € und Aufwendungen von 10.224.300,- € veranschlagt. Der geplante Überschuss in Höhe von 30.000,- € soll zur Deckung von Verlustvorträgen aus Vorjahren im Betriebszweig Sonderleistungen verwendet werden. In den Erträgen ist neben den Gebührenanpassungen, lt. Anlage 2, u. a. ein Betrag von 81.000,- € aus der Auflösung der Gebührenausgleichsrückstellung berücksichtigt. Von den Aufwendungen entfallen 4.900.000,- € auf die Betriebskostenumlage des ZAK. Dies entspricht einem Anteil von etwa 48 % der Gesamtaufwendungen. Dem Vorbericht zum Wirtschaftsplan sind auf den Seiten 2 ff. die Erläuterungen zu den wichtigsten Planansätzen zu entnehmen. Gebühren (Anlage 2): Die Gebührenkalkulationen erfolgten aufgrund von Mengenprognosen, welche sich in der Regel auf die Mengen der Vorjahre stützen. Ebenfalls berücksichtigt wurden Änderungen, welche sich aus erfolgten Leistungsausschreibungen ergeben. Darüber hinaus war gemäß den Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) bei der Kalkulation der Behältergebühren für den Betriebszweig „Kommunale Abfallentsorgung“ ein Gewinnvortrag aus dem Jahr 2010 in Höhe von 81.007,92 € zu berücksichtigen. Bei der Kalkulation der Gebühren für den Betriebszweig „Sonderleistungen“ (= Anlieferungen an der Deponie Kahlenberg und Erdaushubgebühren) wurde ein Verlust von 30.000,- €, saldiert aus den Rechnungsergebnissen 2010, 2012 und 2013, berücksichtigt. Wie bereits erwähnt, steigen die Behältergebühren nach der Kalkulation durchschnittlich um 3,4%. Bei den asbesthaltigen Abfällen, Dämmmaterial und Altholz der Kategorie A I-III können die Gebührensätze reduziert werden. Unverändert bleibt die Gebühr für den unbelasteten Erdaushub mit 7,50 €/t. Nur geringfügig angepasst werden muss die Gebühr für den Bauschutt von 69,00 €/t auf 70,00 €/t. Die Gebühr für gewerbliche Siedlungsabfälle und für Sperrmüll aus Privathaushalten, der die Mengenbegrenzung des Abfuhrsystems (2 x 2 m³ je Haushalt und Jahr) überschreitet, erhöht sich auf 223,00 € pro Tonne (bisher: 212,00 €/t). Für die Anlieferung von Altholz der Kategorie A IV bei der Deponie Kahlenberg wird im nächsten Jahr eine Gebühr von 55,00 €/t fällig (bisher: 47,00 €/t). Für Anlieferungen von Altholz der Kategorie A IV und Bauschutt werden bei den Recyclinghöfen 24,00 €/m³ berechnet (bisher 20,00 €/m³). Die Gebühr für Bauschuttkleinmengen bis 25 L/Eimer beträgt unverändert 1,00 €. Die erforderlichen Anpassungen sind im Einzelnen in der Übersicht auf Seite 3 dargestellt. Änderung der Abfallwirtschaftssatzung (Anlage 3): Die Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung umfassen die aufgrund der Kalkulationsergebnisse erforderlichen Anpassungen von Gebührensätzen. Sie treten zum 01.01.2015 in Kraft. -3- Benutzungsgebühren ab 01.01.2015 Behältergebühren 35 l Mietbehälter 50 l Mietbehälter 60 l Mietbehälter 80 l Mietbehälter 120 l Mietbehälter 240 l Mietbehälter 770 l Mietbehälter 1100 l Mietcontainer 1100 l Eigentumscontainer Müllsäcke (zzgl. 0,30 € Verkaufsvergütung) Gebühr für Gefäßgestellung, -wechsel, abholung bis 240 l Mietbehälter 770 - und 1.100 l Mietcontainer Gebühren Anlieferungen ZAK Putzete Gewerbliche Siedlungsabfälle u. ä. /t Sperrmüll privat, über Mengenbegrenzung Nicht-aufb. Bauschutt u. ä./ t Unbelasteter Bodenaushub /m³ Asbest /t Dämmmaterial aus Mineralfaserprodukten /t Altholz (A I-III) /m³ Altholz (A IV) /t Gebühren Anlieferungen Recyclinghöfe Unbelasteter Bauschutt, bis 25L Eimer Unbelastete Bauschutt-Kleinmengen /m³ Altholz (A IV) /m³ Gebühr 2015 61,00 € 88,00 € 105,00 € 140,00 € 211,00 € 421,00 € 1.352,00 € 1.931,00 € 1.905,00 € Gebühr 2014 59,00 € 85,00 € 102,00 € 135,00 € 203,00 € 406,00 € 1.303,00 € 1.861,00 € 1.854,00 € 4,00 € 3,90 € Gebühr 2015 8,30 € 21,00 € Gebühr 2014 Gebühr 2015 gebührenfrei 223,00 € 223,00 € 70,00 € 7,50 € 93,00 € Gebühr 2014 155,00 € 14,00 € 55,00 € Gebühr 2015 1,00 € 24,00 € 24,00 € 8,30 € 21,00 € Veränderung Betrag % 2,00 € 3,39% 3,00 € 3,53% 3,00 € 2,94% 5,00 € 3,70% 8,00 € 3,94% 15,00 € 3,69% 49,00 € 3,76% 70,00 € 3,76% 51,00 € 2,75% 0,10 € Mittel: 2,56% 3,40% Veränderung Betrag % 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% Veränderung Betrag % 212,00 € 212,00 € 69,00 € 7,50 € 95,00 € 11,00 € 5,19% 11,00 € 5,19% 1,00 € 1,45% 0,00 € 0,00% -2,00 € -2,11% 160,00 € 15,00 € 47,00 € -5,00 € -3,13% -1,00 € -6,67% 8,00 € 17,02% Gebühr 2014 1,00 € 20,00 € 20,00 € Veränderung Betrag % 0,00 € 0,00% 4,00 € 20,00% 4,00 € 20,00% Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20140060 SITZUNGSVORLAGE Emmendingen, den 02.09.2014 __________________________________________________________________ __ Dezernat/Amt: Zur Beratung an: Zur Entscheidung an: Anlage: I. Dezernat I / Straßenbauamt Ausschuss für Umwelt und Technik (15.09.2014) Kreistag (06.10.2014) 1 Ausbau der K 5138 zwischen Sonnenziel und Tennenbach hier: Zustimmung zum geänderten RE-Entwurf II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Der vorliegenden Änderung des RE-Entwurfs zum Ausbau der K 5138 zwischen Sonnenziel und Tennenbach mit einer Tieferlegung der Straße im Bereich der Kapelle wird zugestimmt. III. Sachverhalt: In der Kreistagssitzung vom 28.11.2011 hat der Kreistag dem ursprünglichen Richtlinienbau-Entwurf (RE-Entwurf) zum Ausbau der K5138 zwischen Sonnenziel und Tennenbach zugestimmt. Aufgrund von Forderungen und Wünschen der Bürgerinitiative zum Schutz des Tennenbacher Tals erfolgte eine teilweise Umplanung im Bereich der Kapelle (Tieferlegung, teilweiser Verzicht auf Schutzplanken), die vom Kreistag in seiner Sitzung am 16.12.2013 abgelehnt wurde. Nach den Diskussionen der vergangenen Monate und nach einer Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg legt die Kreisverwaltung eine nochmals geänderte Planung vor, die zum großen Teil dem (vom Kreistag mehrheitlich abgelehnten) Vorschlag vom 16.12.2013 entspricht, aber auch einige Neuerungen enthält, mit denen Anregungen aus der öffentlichen Diskussion aufgenommen wurden. Verfahrensrechtlich wurde seitens der Kreisverwaltung darauf geachtet, dass zwischen der Entscheidung des Kreistages vom Dezember 2013 und der erneuten Abstimmung über die Planung der K 5138 mehr als 6 Monate liegen (vgl. § 29 Abs. 1 Landkreisordnung). 1. Tieferlegung der Straße im Bereich der Kapelle Die Planung wird dahingehend geändert, dass auf einer Länge von ca. 600 m auf den vorgesehenen Hocheinbau und damit auf eine Erhöhung der Straßenführung verzichtet wird. Möglich wäre dies durch einen Vollausbau (d.h. u.a. Entfernung des bisherigen Straßenunterbaus), mit dem die heutige höhenmäßige Lage der Straße erhalten werden kann. Im unmittelbaren Bereich der Kapelle würde die neue Gradiente sogar ca. 20 cm tiefer als der Bestand liegen. Die Mehrkosten für die Tieferlegung beliefen sich auf ca. 150.000 €. -2- 2. Schutzplanken im Bereich der Trinkwasserschutzzone I und II, die dem Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigung durch Öl u.ä. durch abkommende Fahrzeuge dienen Durch die unter Punkt 1 aufgeführte Tieferlegung ergibt sich bezüglich der Notwendigkeit von Schutzplanken aus den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) und den anderen geltenden Richtlinien folgende Situation: - Schutzplanken sind im Bereich der Trinkwasserschutzzone nur talseitig erforderlich (Station 0+900 bis Durchlassbauwerk). Um bei diesem Straßenabschnitt ganz auf Schutzplanken verzichten zu können, müsste man talseits das Gelände so hoch auffüllen, dass die Straße in etwa geländegleich zu liegen kommt. Dadurch könnte im Falle eines Unfalls ein Überschlagen eines PKWs vermieden werden. Dies wäre allerdings aufgrund der vorhandenen Topographie nur mit einem enorm hohen Aufwand durchzuführen (Mehrkosten bis zu 1 Mio. €). - Aus Sicherheitsgründen kann im Bereich des Durchlassbauwerkes beidseitig auf Schutzplanken nicht verzichtet werden. - Keine Schutzplanken sind im Bereich der Kapelle auf der Nordseite aufgrund der Tieferlegung der Straße erforderlich. 3. Brückenbauwerk und Fußweg Das ursprünglich vorgesehene Brückenbauwerk über den Tennenbach wird durch einen Durchlass ersetzt. Dieser Durchlass hat die gleichen Abmessungen wie die Brücke; lediglich durch den Wegfall der Bauwerkskappen wirkt der Durchlass aber weniger auffällig im Gelände als die Brücke. Zwischen dem Parkplatz und der Kapelle ist ein Fußweg vorgesehen. Der 1,00 m breite Weg soll mit einer sog. Forstmischung erstellt werden. Er dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit, da die Besucher der Kapelle nicht mehr die Straße benutzen müssen. 4. Verbreiterung der Straße Um einen reibungslosen Begegnungsverkehr der Straße zu ermöglichen, soll die Fahrbahnbreite von durchschnittlich 4,5 auf 5,5 Meter vergrößert werden. Dies ist aus Sicht der Verkehrssicherheit erforderlich und entspricht den einschlägigen rechtlichen Regelungen. 5. Kosten und Förderung Durch die vorgeschlagene Tieferlegung unter lfd. Nr.1 werden sich die voraussichtlichen Kosten der Baumaßnahme von 1,55 Mio. € auf ca. 1,70 Mio. € erhöhen. Es kommen durch die vor dem Bau durchzuführenden Untersuchungen des Denkmalschutzes weitere 100.000 € hinzu. Der Fußweg muss wegen des erforderlichen Bauwerkes über den Tennenbach mit rd. 30.000 € angesetzt werden. Unter Einrechnung von sonstigen Unwägbarkeiten kann man von rd. 2 Mio. € Gesamtkosten ausgehen. Nach der neuen Verwaltungsvorschrift des Landes zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sollen Kreisstraßen nur dann gefördert werden, wenn der durchschnittliche tägliche Verkehr auf der jeweiligen Kreisstraße über dem Durchschnitt -3- des Landkreises liegt. Der durchschnittliche Verkehr der Kreisstraßen in Emmendingen liegt bei 2.400 Fahrzeuge pro Tag; nach der letzten Verkehrszählung fahren auf der K 5138 bei Tennenbach täglich durchschnittlich 1259 Fahrzeuge. Aus diesem Grund hat das Landesverkehrsministerium eine Förderung des Ausbaus der K 5138 in diesem Jahr abgelehnt. Allerdings können von der o.g. Soll-Vorschrift in verkehrlich begründeten Einzelfällen Ausnahmen zugelassen werden. Die besondere verkehrliche Bedeutung der K 5138 besteht darin, dass sie Freiamt mit dem Mittelzentrum Emmendingen verbindet und einen Anschluss an das weitere überörtliche Straßennetz u. a. nach Freiburg ermöglicht. Die Kreisverwaltung sieht darin einen Ansatzpunkt, den Ausbau der K 5138 seitens des Landes doch zu fördern. Eine mögliche Förderung würde 1 Mio. € betragen. IV. Bewertung: Die Planungen zum Ausbau der K 5138 berühren unterschiedliche Schutzgüter. Diese sind zum Einen der Grundwasserschutz und zum Andern der Denkmalschutz. Wenn die Straße höher als 50 cm über Gelände liegt, sehen die einschlägigen Richtlinien zwingend Schutzplanken zum Schutz des vorhandenen Wasserschutzgebietes vor, während für den Denkmalschutz diese Schutzplanken ein Sichthindernis auf die bestehende Kapelle darstellen. Für diese beiden gegensätzlichen Forderungen gilt es, einen tragbaren Kompromiss zu finden. Durch die Tieferlegung der Straße auf das heutige Niveau oder sogar etwas tiefer kann man die o. g. 50 cm zumindest auf der Nordseite unterschreiten, so dass dort die Schutzplanken entfallen können. Damit kommt man auch den Belangen des Denkmalschutzes entgegen, weil sich die Sicht auf die Kapelle gegenüber den heutigen Verhältnissen nicht wesentlich verschlechtert. Die besondere Schönheit und Eigenart des Tennenbacher Tals würde nach Meinung der Kreisverwaltung bei der von ihr vorgeschlagenen Ausbauvariante erhalten bleiben. Auf die beiliegende Fotomontage, die diesen Ausbau dokumentiert, wird verwiesen. Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20140046 SITZUNGSVORLAGE Emmendingen, den 20.05.2014 ______________________________________________________________________ Dezernat/Amt: Zur Beratung an: Zur Entscheidung an: Anlage: Eigenbetrieb KSZ / Amt für Finanzen SKA 02.06.2014 (nö) Kreistag (voraussichtlich 06.10.2014) 1 I. Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs Kreisseniorenzentrum St. Maximilian Kolbe, Kenzingen, für das Wirtschaftsjahr 2013 II. Beschlussempfehlung: Der Kreistag nimmt den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013 zur Kenntnis und stellt das ausgewiesene Betriebsergebnis fest. Der ausgewiesene Jahresgewinn von 10.739,78 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen des Erfolgsplanes und die entsprechenden Planabweichungen im Vermögensplan werden nachträglich genehmigt. Der Betriebsleitung (Heimleitung) wird gemäß § 16 Abs. 3 Ziffer 3 der Eigenbetriebsverordnung die Entlastung erteilt. III. Sachverhalt Nach den §§ 9 und 16 des Eigenbetriebsgesetzes sind der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013 dem Kreistag zur Feststellung vorzulegen. Der Eigenbetrieb Kreisseniorenzentrum schließt das Wirtschaftsjahr 2013 mit einem Jahresgewinn von 10.739,78 € ab. Bezüglich der Ursachen, die zu diesem Jahresergebnis führten, und zur Entwicklung des Eigenbetriebes Kreisseniorenzentrum im Wirtschaftsjahr 2013 wird auf den beiliegenden Lagebericht verwiesen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 wurde von der Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft in Freiburg durchgeführt; die Gesamtverantwortung obliegt jedoch dem Kommunal- und Prüfungsamt. Der endgültige Prüfbericht von Solidaris und die Stellungnahme des Kommunal- und Prüfungsamtes stehen noch aus und werden zur Verabschiedung des Jahresabschlusses voraussichtlich im Oktober dem Kreistag vorgelegt. Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20140079 SITZUNGSVORLAGE Emmendingen, den 22.09.2014 ______________________________________________________________________ Dezernat/Amt: THH/Produktgruppe: Zur Entscheidung an: Dezernat I / Amt für Hochbau und Liegenschaften 2 / 1124 KT am 06.10.2014 (öffentlich) I. Sanierungsmaßnahmen im Berufsschulzentrum Emmendingen - Auftragsvergabe von Dachabdichtungsarbeiten II. Beschlussempfehlung: Der Auftrag für die Dachabdichtungsarbeiten wird zum geprüften Angebotspreis von 218.224,13 € an die Walter Melcher Bedachungen GmbH & Co. KG in Freiburg erteilt III. Sachverhalt: Im Zuge der Gesamtsanierung des Berufsschulzentrums Emmendingen müssen Flachdachabdichtungen im Bereich der hauswirtschaftlichen Schulen, der Werkstätten und der gewerblichen Schulen erneuert werden. Die Dachabdichtungsarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung erfolgte am 23.08.2014 in der Gesamtausgabe der Badischen Zeitung. Neun Bieter haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert; bei der Submission am 11.09.2014 lagen Angebote von drei Firmen vor. Die Auskömmlichkeit sämtlicher Angebotspreise wurde geprüft. Alle Angebote konnten gewertet werden. Es wird vorgeschlagen, dem preisgünstigsten Angebot der Firma Melcher Bedachungen GmbH& Co KG den Zuschlag zu erteilen. Deren erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit kann aufgrund bereits mehrerer für den Landkreis durchgeführten Aufträge bestätigt werden. Die Auftragssumme von 218.224,13 € liegt unter der Kostenberechnung des Amtes für Hochbau und Liegenschaften in Höhe von 240.000,00 €. Entsprechende Mittel für diese Arbeiten sind im Haushalt 2014 veranschlagt. Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20140080 SITZUNGSVORLAGE Emmendingen, den 18.09.2014 Dezernat/Amt: Dezernat III / Kreisjugendamt Zur Entscheidung an: Kreistag am 06.10.2014 Anlage: 1 (wird nachgereicht) I. Bildung des Jugendhilfeausschusses für die Amtszeit 2014 - 2019 II. Beschlussvorschlag: Der Kreistag bestellt die vorgeschlagenen Personen als stimmberechtigte und beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Amtszeit 2014 bis 2019. III. Sachverhalt Nach der Konstituierung des Kreistages für die Amtszeit 2014 - 2019 ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Emmendingen gleichfalls neu zu bilden. 1. Rechtliche Grundlagen Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen (§ 70 Abs. 1 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe (§ 71 Abs. 2 SGB VIII). Er ist ein beschließender Ausschuss im Sinne der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (§ 2 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg/LKJHG, §§ 34, 35 LKrO). Mitglieder: Der Jugendhilfeausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 15 stimmberechtigten Mitgliedern, davon a) 6 Kreisrätinnen und Kreisräte b) 3 in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer c) 3 Vertreterinnen und Vertreter der Jugendverbände d) 3 Vertreterinnen und Vertreter der Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 3 Abs. 2 der geltenden Satzung über das Jugendamt des Landkreises Emmendingen). Die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendverbände und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege werden unter Berücksichtigung der Vorschläge der Liga der freien Wohlfahrtspflege bzw. des Kreisjugendrings gewählt (§ 2 Abs. 4 LKJHG). 2 Beratende Mitglieder sind nach § 3 Abs. 3 der o.g. Satzung: a) 1 Arzt/Ärztin des Gesundheitsamtes b) 1 Vertreter/in der Katholischen Kirche c) 1 Vertreter/in der Evangelischen Kirche d) 1 Richter/in e) 1 Vertreter/in der Schule f) 1 Vertreter/in der Arbeitsverwaltung. Die stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Kreistag angehören, und die beratenden Mitglieder müssen ihren Wohnsitz nicht im Bezirk des Kreisjugendamtes Emmendingen haben (§ 2 Abs. 5 LKJHG). Die Bestellung der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder erfolgt durch den Kreistag. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu wählen. Frauen und Männer sollen zu angemessenen Anteilen berücksichtigt werden; in der Regel sind gleiche Anteile anzustreben (§ 2 Abs. 3 LKJHG). Weitere Frauen und Männer mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet der Jugendhilfe können nach § 3 Abs. 3 der Satzung über das Jugendamt des Landkreises Emmendingen vom Landrat zusätzlich berufen werden. 2. Vorschläge zur Bestellung der Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss Die Vorschläge zur Bestellung der Mitglieder im Jugendhilfeausschuss und deren Stellvertreter erhalten Sie unmittelbar nach der Wahl in der Mitgliederversammlung des Kreisjugendringes am 01. Oktober 2014. 3 Anlage zur SV – DS-Nr. 2014 (Kreistag am 06.10.2014): Vorschläge für die stimmberechtigten und beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die Amtszeit 2014 - 2019 Stimmberechtigte Mitglieder a) Die im Kreistag vertretenen Fraktionen haben nachfolgende Kreisrätinnen und Kreisräte benannt: Ordentliche Mitglieder: Stellvertretende Mitglieder: b) Für die in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer werden seitens der Verwaltung vorgeschlagen: Welter Joachim LBZ St. Anton Hauptstr. 63 79359 Riegel Meier Raymund Alemannenstr. 17 79211 Denzlingen Ernst Petra Blumenstr. 15 79312 Emmendingen Hornung Gerhard Romaneistr. 10 79312 Emmendingen Krause Reinhard in.be.we. e.V. Karl-Friedrich-Str. 3 79312 Emmendingen Endres Markus Mundinger Str. 59 79312 Emmendingen 4 c) Die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendverbände werden vom Kreisjugendring nach seiner Mitgliederversammlung (1.10.2014) benannt. d) Vorschlag der Liga der freien Wohlfahrtspflege: Meurer Beatrix Grünewaldstr. 9 79312 Emmendingen Blank Joachim Hugsgasse 6 79336 Herbolzheim Schamotzki Meinhard Unter Stad 5 79353 Bahlingen Weingärtner Rainer Roethestr. 16 79312 Emmendingen Hilpert Jochen Burgvogteistr. 5 79211 Denzlingen Himpele Jochen Schwabenstr. 28 79211 Denzlingen Beratende Mitglieder a) Vorschlag des Gesundheitsamtes: Dr. Dietz Armin Landratsamt Emmendingen Dr. Hasselblatt Gabriele Landratsamt Emmendingen b) Vorschlag der Katholischen Kirche: Huber Judith c/o Kath. Jugendbüro Marktplatz 11 79312 Emmendingen Schmitt Yvonne Berliner Str. 18 79211 Denzlingen c) Vorschlag der Evangelischen Kirche: Jörger-Braun Cäcilia Nimburger Weg 19 79331 Teningen Ziebold Jutta Dorfmattenstr. 19 79336 Herbolzheim d) Vorschlag des Landgerichts Freiburg: Schmalen Günter Richter am Amtsgericht 79312 Emmendingen Kiefer Ernst Richter am Amtsgericht 79312 Emmendingen e) Vorschlag des Staatlichen Schulamts: Wiedenbauer Rolf Pummer Angelika 5 c/o Staatl. Schulamt Freiburg Oltmannsstr. 22 79100 Freiburg c/o Staatl. Schulamt Freiburg Oltmannsstr. 22 79100 Freiburg f) Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit Freiburg: Geisert Ellen Wolfsackerstr. 1 79276 Reute Wolff Johannes Alte Gärtnerei 11 79183 Waldkirch-Kollnau Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. 20140081 SITZUNGSVORLAGE Emmendingen, den 23.09.2014 ______________________________________________________________________ Dezernat/Amt: Zur Entscheidung an: Hauptamt Kreistag, 06.10.2014 (ö) I. Benennung des fünften Mitgliedes der Mitgliederversammlung Region Freiburg II. Beschlussvorschlag Im Wege der Einigung wird die Mitgliederversammlung wie folgt besetzt: III. Ordentliches Mitglied Persönlicher Stellvertreter CDU Saar Joachim Ringwald Christian Volz Wilhelm Aldinger Dr. Eberhard FWV Schlotter Fritz Vollherbst Peter SPD Rehm Heinz Behnke Elfriede GRÜNE Schuler Barbara Bauer Uwe Sachverhalt Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 des Kooperationsvertrages sind fünf Delegierte für den Landkreis Emmendingen zu wählen. Bisher war jede Fraktion mit einem Mitglied in der Mitgliederversammlung vertreten. Aufgrund der neuen Konstellation nach der Kreistagswahl im Juni hat der Landkreis Emmendingen nur vier Fraktionen. In der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 21. Juli 2014 wurden auch nur vier Delegierte für die Mitgliederversammlung der Region Freiburg gewählt. Nach dem geltenden Sainte-Laguë-Verfahren steht der CDU-Fraktion ein weiterer Sitz in der Mitgliederversammlung Region Freiburg zu. Der Vorschlag der CDU-Fraktion ist in dem o.g. Beschlussvorschlag eingearbeitet. Landrat Hanno Hurth ist kraft Amtes Mitglied in der Mitgliederversammlung. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamter Herr Ohlenroth.