Vertrag Muster

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Vertrag Muster
«Vorname» «Nachname», TN-Nr. «PkNr» («Programmland»), Seite 1
Teilnahmevertrag Internationaler Schüleraustausch
zwischen
Dem Deutschen Youth For Understanding Komitee e.V., Hamburg
(Reiseveranstalter iSd. §§ 651 a ff. BGB; im Folgenden: YFU Deutschland)
und den Reisenden
1. «Vorname» «Nachname»
(Gastschüler iSd. § 651 l BGB)
sowie als gesetzliche Vertreter des Gastschülers und zusätzlich im eigenen Namen
2. _______________________________________
(Mutter / sonst. Sorgeberechtigte)
3. _______________________________________
(Vater / sonst. Sorgeberechtigter)
Name in Druckbuchstaben
Name in Druckbuchstaben
(Im Folgenden für Mutter und Vater sowie sonstige Sorgeberechtigte: Eltern;
für Gastschüler und Eltern: Reisende)
1. Abschnitt: Allgemeines
§ 1 Gegenstand, Zweck und Inhalt des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung eines Gastschulaufenthaltes im Rahmen des internationalen Schüleraustausches mit dem YFU Programm.
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(2) Zweck des Programms ist die Förderung der Völkerverständigung und die Friedenserziehung. Der
Gastschüler soll durch das Programm angeleitet werden, sich über die Grenzen der heimischen Kultur
hinaus mit Menschen aus anderen Ländern und Kulturen mit anderen Lebens- und Wertvorstellungen zu
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verständigen und zusammen zu leben. Dies ist ein Ansatz zur Vermeidung bzw. friedlichen Lösung von
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potentiellen Konflikten zwischen Angehörigen unterschiedlicher nationaler oder kultureller Gruppen. YFU
Deutschland und die aufnehmende Austauschorganisation (im Folgenden für beide: YFU) sind keine
herkömmlichen Reiseveranstalter und organisieren insbesondere keine so genannten „Sprachreisen“,
sondern Bildungsprogramme mit der oben beschriebenen Zielsetzung.
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(3) YFU Deutschland arbeitet im jeweiligen Aufnahmeland mit einer oder mehreren Austauschorganisa2
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tionen zusammen. Diese sind jeweils rechtlich und organisatorisch selbstständig. Die meisten
aufnehmenden Austauschorganisationen haben sich auf gemeinsame Qualitätskriterien und auf
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gemeinsame Regeln der internationalen Zusammenarbeit verpflichtet. Im PPP gelten die
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Vertragsbedingungen des US State Department und des Deutschen Bundestages. Die Reisenden
erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass YFU Deutschland berechtigt ist, die
Austauschorganisation im Aufnahmeland zu bestimmen, die dort das Programm durchführt (im
Folgenden: Partnerorganisation).
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(4) Wegen seiner verbindlichen Bildungsziele setzt das Programm notwendig die Mitwirkung des Gast2
schülers bei seiner Integration in die Umgebung des Aufnahmelandes voraus. Erforderlich ist die
bewusste Bereitschaft des Gastschülers, auf gewohnte Lebensweisen und Ansprüche zu verzichten, sich
auf Lebensgewohnheiten der Umgebung im Aufnahmeland einzustellen, und dabei insbesondere sich
unabhängig von sozialem Status, Religion, Rasse oder ethnischer Herkunft der Gastfamilie aktiv um eine
weitestgehende Integration und Teilnahme am Familien- und Schulleben zu bemühen.
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2. Abschnitt: Leistungen durch YFU
§ 2 Leistungsbeschreibung
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YFU bietet durch Vermittlung einer Gastfamilie und Gastschule die Rahmenbedingungen für den Erfolg
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des Programms an, dieser kann aber nur vom Gastschüler selbst erreicht werden. Zur Verwirklichung
dieses Erfolges durch den Gastschüler bietet YFU durch Auswahl, begleitende Seminare und Betreuung
vor und während des Austausches teilweise unaufgefordert, häufig aber auch erst auf Anforderung durch
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den Gastschüler Hilfestellung an. Der Erfolg des Programms und dabei insbesondere die Integration des
Gastschülers in seine Umgebung im Aufnahmeland kann daher nicht durch YFU „geleistet“ werden,
sondern hängt von Fähigkeit und Bereitschaft des Gastschülers ab.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Programmpreis umfasst ausschließlich die folgenden Leistungen:
Auswahl des Bewerbers,
Vermittlung eines Platzes im Austauschprogramm des Landes, das in der Kopfzeile auf Seite 1 dieses
Vertrages angegeben ist (vgl. § 11 Abs. 2),
Sechstägige
Vorbereitungsveranstaltung
vor
Beginn
des
Austausches,
sowie
ein
Nachbereitungswochenende nach Abschluss des Austausches. Umfasst sind Kosten für
Durchführung sowie Unterkunft und Verpflegung während der Seminare,
Reise von einem durch YFU bestimmten innerdeutschen Abreiseort zu einem Ort im Aufnahmeland,
wo der Gastschüler von seiner Gastfamilie oder deren Vertreter(n) abgeholt wird sowie entsprechende
Rückreise. Bei Flugreisen sind Flughafensteuern und -gebühren inbegriffen,
Bei Aufenthalten in den USA, Kanada, Lateinamerika, Australien, Neuseeland, Südafrika, Ghana,
Indien, China, Thailand, Mongolei, Südkorea und Japan: Auslandsreise-Kranken-, Unfall- und
Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsbedingungen wird YFU den Reisenden rechtzeitig vor
Abreise bekannt geben. Im Programm mit europäischen Aufnahmeländern ist eine Versicherung nicht
enthalten, da der in Deutschland bestehende Schutz im Regelfall ausreichend ist,
Vermittlung einer von YFU designierten Gastfamilie und einer ebenso von YFU designierten
Sekundarschule (Gastschule) im jeweiligen Aufnahmeland, sofern die Reisenden nicht selber eine
Gastfamilie (und Gastschule) stellen, die den YFU Anforderungen entsprechen, und
Betreuung des Gastschülers während des Aufenthaltes, einschließlich Vermittlung einer durch YFU
designierten neuen Gastfamilie im Falle eines notwendigen Familienwechsels.
-
(2) Der Programmpreis umfasst insbesondere nicht:
Kosten für Pässe, Impfungen, Visa, sowie mit deren Beantragung im Zusammenhang stehende
Kosten (insbesondere Fahrtkosten),
Kosten für Zölle und für die jeweiligen Begrenzungen überschreitendes Gepäck des Gastschülers,
Kosten für persönliche Bedürfnisse des Gastschülers, insbesondere Taschengeld,
Kosten für Schulbücher usw. im Aufnahmeland,
An- und Abreise zu und von Auswahlgespräch(en), Vor- und Nachbereitungstagungen sowie
sonstigen Seminaren, die vor, während oder nach dem Austausch angeboten werden, und
An- und Abreise zu und von den durch YFU festgelegten Abreise- und Ankunftsorten in Deutschland.
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(3) YFU weist ausdrücklich darauf hin, dass für Einreise und Aufenthalt im Aufnahmeland erhebliche
Kosten für die Beschaffung eines Visums anfallen können, auf die YFU keinen Einfluss hat und die nicht
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im Programmpreis enthalten sind. YFU weist weiter darauf hin, dass die Vermittlung einer Gastfamilie
und Gastschule nach Abs. 1 auch erst kurzfristig vor der Abreise erfolgen kann.
3. Abschnitt: Pflichten des Gastschülers und der Eltern
§ 4 Mitwirkungspflichten
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(1) Gastschüler und Eltern akzeptieren und unterstützen die Aussagen über den Zweck des Programms
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in § 1 dieses Vertrages. Sie verpflichten sich, die in den anliegenden „Schülerbezogenen Richtlinien/Student Related Policies“ aufgestellten Regeln, Grundsätze und Verfahrensweisen einzuhalten.
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Gastschüler und Eltern ist bekannt, dass diese „Schülerbezogenen Richtlinien/Student Related Policies“
Bestandteil dieses Vertrages sind und lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit gesondert abgedruckt
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sind. Bei einzelnen Partnerorganisationen gelten ergänzende Richtlinien für den Aufenthalt im
Aufnahmeland, die nachgereicht werden und zu deren Unterzeichnung sich die Reisenden im Rahmen
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der Zumutbarkeit verpflichten. Solche Richtlinien gelten erst mit Unterzeichnung durch die Reisenden.
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(2) Der Gastschüler kann die Lebensbedingungen des Aufnahmelandes nur verstehen und den Aufenthalt nur dann zum erstrebten Erfolg führen, wenn er sich bereitwillig und engagiert auf das Land, seine
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Gastfamilie und Gastschule einlässt. Daher ist der Erfolg des Programms abhängig von der eigenen
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Integrationsleistung des Gastschülers. Der Gastschüler verpflichtet sich, auf gewohnte Lebensweisen
und Ansprüche zu verzichten und sich auf Bedingungen im Aufnahmeland einzustellen, und zwar
unabhängig von sozialem Status, Religion, Rasse oder ethnischer Herkunft der Gastfamilie.
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(3) Der Gastschüler und die Eltern verpflichten sich, rechtzeitig die notwendigen Dokumente (Reisepass,
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Visum, Gesundheitszeugnis usw.) zu beschaffen. Sie verpflichten sich weiter, die Unterlagen für die
Zuordnung einer Gastfamilie und Gastschule im Aufnahmeland innerhalb der von YFU gesetzten
angemessenen Frist vollständig ausgefüllt zurück zu senden und für die Teilnahme des Gastschülers an
dem gesamten von YFU vorgesehenen Vorbereitungsseminar zu sorgen.
(4) Gastschüler im Parlamentarischen Patenschafts-Programm verpflichten sich zur Teilnahme an einer
Nachbereitungstagung nach Abschluss des Austauschjahres.
§ 5 Programmpreis und Kostenbeitrag
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(1) Die folgenden Zahlungsbedingungen in Abs. 2 bis 4 gelten für Kostenbeiträge, die von Gastschüler
oder Eltern oder zu Gunsten des Gastschülers oder der Eltern von anderen Privatpersonen erbracht
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werden. Sie gelten nicht für eine Teilnahme am Parlamentarischen Patenschafts-Programm oder bei
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Gewährung eines anderen Vollstipendiums. Bestandteil dieses Vertrages ist auch der anliegende
„Zahlungsplan“, der lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit gesondert abgedruckt ist.
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(2) Reisepreis nach § 651 l BGB ist der volle Programmpreis, der auf dem anliegenden „Zahlungsplan“
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angegeben ist. Kostenbeitrag ist der individuell zu entrichtende Betrag für die Programmteilnahme. Im
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Regelfall sind Programmpreis und Kostenbeitrag gleich hoch. Nur im Falle eines gewährten Teilstipen5
diums ist der Kostenbeitrag niedriger als der Programmpreis (siehe Abs. 4). Die Differenz wird dann von
YFU Deutschland getragen.
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(3) Eltern und Gastschüler verpflichten sich gesamtschuldnerisch, den in der Anlage „Zahlungsplan“
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bezifferten Kostenbeitrag zu zahlen. Der Kostenbeitrag ist fällig nach Erhalt des Sicherungsscheines
gem. § 651 k Abs. 3 BGB und gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan auf das von YFU benannte Konto
zu zahlen.
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(4) Für den Fall, dass der Kostenbeitrag geringer ist als der Programmpreis, gilt folgendes: Eltern und
Gastschüler müssen für die Differenz zwischen vollem Programmpreis und individuellem Kostenbeitrag
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ein Teilstipendium beantragen, auf das kein Anspruch besteht. Wird der Stipendienantrag ganz oder
teilweise abgelehnt, haben sie die Wahl zwischen Zahlung des dann noch offenen Differenzbetrages oder
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Rücktritt von diesem Vertrag. Der Rücktritt erfolgt nur kostenfrei, wenn bereits bei der Bewerbung des
Gastschülers ein Stipendienantrag in gleicher Höhe angekündigt war und der Rücktritt binnen zwei
Wochen ab Eingang der Mitteilung erklärt wird (siehe auch § 13 Abs. 3).
§ 6 Sonstige Pflichten der Reisenden
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(1) Gastschüler und Eltern verpflichten sich, die noch folgenden Angaben im Gesundheitszeugnis
„Certificate of Medical Health“ zutreffend und ohne wesentliche Auslassungen zu machen, die
Gastschüler oder Eltern bekannt sind, und sie versichern, dass der Gastschüler keine chronische
physische oder psychische Verfassung oder Behinderung aufweist, die nicht offen gelegt ist/wird und die
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Teilnahme am Programm als nicht ratsam oder als in unzumutbarer Weise riskant erscheinen lässt. Sie
verpflichten sich weiter, derartige Erkrankungen oder Behinderungen und insbesondere jeden Fall
psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung unverzüglich YFU Deutschland mitzuteilen.
(2) Gastschüler und Eltern verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass der Gastschüler in Übereinstimmung mit den durch YFU festgelegten Reiseplänen reist.
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(3) Die Eltern verpflichten sich, den Gastschüler nicht zu persönlichen Reisen (z.B. zu Freunden,
Familienangehörigen) während des Austauschjahres zu ermutigen und solche für ihn nicht zu arrangieren.
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Wegen der Gefahr einer Störung des Integrationsprozesses des Gastschülers in der Gastfamilie und
sonstigen Umgebung verpflichten sich die Eltern dazu, den Gastschüler während des Austauschjahres
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nicht zu besuchen und andere Personen nicht zu einem Besuch zu ermutigen. Sollte ausnahmsweise ein
Besuchswunsch bestehen, so werden sich die Eltern an YFU Deutschland wenden und YFU Deutschland
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sich bei der Partnerorganisation und über diese bei der Gastfamilie um eine Zustimmung zu dem Besuch
bemühen.
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(4) Die Eltern verpflichten sich, den Gastschüler mit angemessenem, d.h. ausreichendem, aber nicht
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exzessivem Taschengeld auszustatten. Die Angemessenheit bestimmt sich nach den Verhältnissen im
Aufnahmeland und insbesondere der Lebensumgebung sowie der dortigen Gastfamilie und Gastschule.
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(5) Gastschüler und Eltern verpflichten sich, neben den Kosten nach § 3 Abs. 2 auch Kosten für medizinische, pharmazeutische oder ähnliche Leistungen sowie optische Hilfsmittel zu tragen, die der
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Gastschüler in Anspruch nimmt und die nicht von einer Versicherung übernommen werden. Erfüllt
ausnahmsweise YFU solche Forderungen im Interesse der Reisenden, verpflichten sich Gastschüler und
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Eltern, YFU die verauslagten Beträge zu erstatten. Gleiches gilt für alle anderen rechtlich durchsetzbaren
Forderungen, denen sich der Gastschüler während des Aufenthaltes im Aufnahmeland aussetzt.
4. Abschnitt: Allgemeine Bedingungen der Programmteilnahme
§ 7 Gastschule / Gastfamilie
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(1) YFU kann die Unterbringung in einer bestimmten Gastfamilie oder Gastschule nicht gewährleisten, da
die Unterbringung die Bereitschaft der Gastfamilie und einer geeigneten Gastschule zur Aufnahme des
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Gastschülers voraussetzt. YFU ist berechtigt, den für den Gastschüler vorgesehenen Wohnsitz oder die
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Gastschule zu ändern, falls eine solche Änderung im Interesse des Gastschülers liegt. Dies gilt
insbesondere, wenn die von YFU ausgewählte Gastfamilie oder Gastschule einen weiteren Aufenthalt
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nicht zulassen. YFU gibt den Eltern unverzüglich von dem Wechsel Kenntnis.
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(2) Die Partnerorganisation nimmt die Platzierung in einer Gastfamilie nach Kriterien vor, die auf
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Erfahrungen mit der Platzierung und Betreuung von Gastschülern beruhen. Die Platzierung erfolgt
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insbesondere unabhängig von sozialer, religiöser, rassischer oder ethnischer Herkunft. Zu dieser
Verfahrensweise sind die Partnerorganisationen in vielen Aufnahmeländern auch gesetzlich verpflichtet.
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Die Gastfamilie erhält von YFU weder eine finanzielle Entschädigung noch sonstige Gegenleistungen
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dafür, dass sie freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung einen Gastschüler aufnimmt. Sie ist insbeson6
dere kein Erfüllungsgehilfe für YFU. Gegenüber Gastfamilie oder YFU besteht kein Anspruch auf
Aufnahme oder Verbleib in einer bestimmten Gastfamilie.
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(3) YFU garantiert weder bestimmte Fächerbelegungen oder Abschlüsse an der Gastschule noch
anrechenbare Leistungen oder Abschlüsse an der Schule, die der Gastschüler vor Beginn des
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Programms besucht hat oder nach Beendigung besuchen soll. Die Gastschule nimmt den Gastschüler
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freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung auf und erhält regelmäßig keine Gegenleistung. Sie ist kein
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Erfüllungsgehilfe für YFU. Gegenüber Gastschule oder YFU besteht kein Anspruch auf Aufnahme oder
Verbleib in einer bestimmten Gastschule.
§ 8 Ersetzungsbefugnis
Wegen des Erfordernisses einer individuellen Auswahl und umfangreichen Vorbereitung des Gastschülers
durch YFU ist die Benennung einer anderen Person, die an Stelle des Gastschülers an dem Programm
teilnehmen soll, regelmäßig nicht möglich (§ 651 b Abs. 1 Satz 2 BGB).
5. Abschnitt: Gewährleistung, Beendigung, Haftung
§ 9 Abhilfeverlangen
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Werden Leistungen nach § 3 Abs. 1 dieses Vertrages durch YFU nicht ordnungsgemäß erbracht, so
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können Gastschüler und Eltern Abhilfe unter Setzung einer angemessenen Frist verlangen. Das
unverzüglich zu erhebende Abhilfeverlangen ist durch die Eltern gegenüber YFU Deutschland oder durch
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den Gastschüler gegenüber der Partnerorganisation oder YFU Deutschland zu erklären. Empfehlenswert
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ist ein schriftliches Abhilfeverlangen. Das Abhilfeverlangen muss den Mangel deutlich bezeichnen und
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aus ihm muss deutlich hervorgehen, dass eine Beseitigung dieses Mangels begehrt wird. Gleichzeitig ist
eine Frist zur Abhilfe zu setzen.
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§ 10 Minderung
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Ein Anspruch auf Minderung besteht regelmäßig erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Gastschüler oder Eltern
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eine ordnungsgemäße Mängelanzeige ausgesprochen haben. Die unverzüglich zu erhebende
Mängelanzeige ist ebenfalls ausschließlich gegenüber den in § 9 genannten Stellen zu erheben.
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Empfehlenswert ist auch hier die Schriftform. Für einen evtl. Minderungsanspruch ist von dem vollen
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Programmpreis auszugehen. Ein Rückzahlungsanspruch besteht dabei nur insoweit, als ein Minderungsbetrag ein evtl. von YFU gewährtes oder vermitteltes Stipendium übersteigt.
§ 11 Rücktritt durch YFU Deutschland
(1) YFU Deutschland behält sich vor, von diesem Vertrag vor Abreise zurückzutreten, wenn
a) der Gastschüler zu einem turnusmäßigen schulischen Versetzungstermin nicht versetzt wird, oder
b) er Verhaltensweisen oder Eigenschaften zeigt, die ein erhebliches Hindernis bei der Platzierung im
Aufnahmeland bedeuten, und die YFU Deutschland bei Abschluss dieses Vertrages nicht bekannt sind,
oder
c) Gastschüler oder Eltern im Zusammenhang mit der Bewerbung oder den zur Platzierung bestimmten
Unterlagen und dabei insbesondere im Gesundheitszeugnis „Certificate of Medical Health“ falsche
Angaben gemacht haben, oder
d) eine Erkrankung, Behandlung oder Behandlungsbedürftigkeit des Gastschülers bekannt wird, die durch
Angaben iSd. § 6 Abs. 1 oder durch einen Arzt festgestellt wird und ein Risiko für den Verbleib im
Programm darstellt, oder
e) der Gastschüler eine strafbare Handlung begeht, oder
f) Gastschüler und/oder Eltern die Mitwirkungspflichten nach § 4 Abs. 3 nicht erfüllen und YFU dies zuvor
abgemahnt hat.
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(2) Die von YFU erbrachte Vermittlungsleistung ist davon abhängig, dass sich geeignete Gastfamilien
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und Gastschulen ohne Gegenleistung freiwillig zur Aufnahme der Gastschüler bereit erklären. Es liegt
damit außerhalb des Leistungsvermögens von YFU Deutschland, ob die Partnerorganisation rechtzeitig
vor der vorgesehenen Abreise eine genügende Anzahl geeigneter Gastfamilien und Gastschulen im
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vorgesehenen Aufnahmeland findet. Es ist daher möglich, dass die Vermittlung des Gastschülers in eine
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geeignete Gastfamilie oder Gastschule im vorgesehenen Aufnahmeland nicht gelingt. Einen solchen Fall
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hat es in der jahrzehntelangen Praxis von YFU Deutschland bislang nicht gegeben. Sollte es aber der
Partnerorganisation nicht möglich sein, rechtzeitig vor der vorgesehenen Abreise eine Platzierung in dem
Aufnahmeland vorzunehmen, wird YFU Deutschland sich bemühen, einen Platz im Programm einer
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Partnerorganisation in einem anderen Aufnahmeland anzubieten. Ist auch dies nach besten Kräften nicht
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möglich, so ist YFU zum Rücktritt von diesem Teilnahmevertrag berechtigt. Unbeschadet dessen sind in
diesem Fall auch die Reisenden zum kostenfreien Rücktritt berechtigt (siehe auch § 13 Abs. 3 Satz 2 bis
4).
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(3) Der Rücktritt wird wirksam mit Zugang bei den Reisenden. Bei einem Rücktritt nach Abs. 1 fallen
Rücktrittsgebühren wie nach § 13 Abs. 2 an, bei einem Rücktritt nach Abs. 2 fallen keine Rücktritts3
gebühren an. Bereits erbrachte Zahlungen werden in beiden Fällen zurückerstattet, ggf. abzüglich der
angefallenen Rücktrittsgebühr.
§ 12 Kündigung durch YFU Deutschland
(1) YFU Deutschland ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn
a) der Gastschüler trotz erfolgter schriftlicher Abmahnung durch YFU, die auch den Eltern schriftlich
zuzuleiten ist, die Durchführung des Programms durch sein Verhalten nachhaltig weiter stört, oder
b) die Gastschule den Gastschüler wegen dessen Verhalten oder Leistungen vom weiteren Schulbesuch
ausschließt, oder
c) der Gastschüler sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass deshalb der sofortige Programmausschluss ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt ist, weil die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Dies gilt
insbesondere, wenn der Gastschüler durch sein Verhalten sich selbst oder andere schädigt oder in
erhebliche Gefahr bringt, oder wenn er dem Ansehen der ihm zugewiesenen Gastfamilie, Gastschule oder
von YFU ernsthaften Schaden zufügt. Es gilt regelmäßig, wenn er eine nicht zuvor genehmigte Reise
unternimmt, er Gastschule oder Wohnort, die YFU für ihn vorgesehen hat, ohne Erlaubnis der Partnerorganisation fernbleibt oder die von YFU vorgesehene Rückreise ins Heimatland nicht antritt, oder
d) ein Fall des § 11 Abs. 1 Buchst. b), c), d) oder e) vorliegt.
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(2) Die Kündigung wird wirksam mit Zugang bei den Reisenden. Bei einer Kündigung nach Abreise
werden nur die ersparten Aufwendungen zurückerstattet, sofern diese ein evtl. gewährtes Stipendium
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übersteigen. Dabei handelt es sich in der Regel nur um anteilige Versicherungsbeiträge, sofern die
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Versicherung eine anteilige Rückerstattung vornimmt (siehe auch § 14 Abs. 3 und 4). Die Reisenden
können den Nachweis führen, dass weitere Kosten eingespart wurden.
§ 13 Rücktritt durch Reisende
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(1) Jeder Rücktritt soll im Interesse von Gastschüler wie Eltern und zur Vermeidung von Missver2
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ständnissen schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird wirksam mit Zugang bei YFU Deutschland. Der
Wechsel innerhalb der von YFU betreuten Programme (z.B. vom YFU-Regelprogramm zum von YFU
betreuten PPP) stellt keinen Rücktritt dar.
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(2) Bei einem nicht durch YFU verursachten Rücktritt vor Abreise beträgt die Rücktrittsgebühr 4 % des
vollen Programmpreises, wenn der Rücktritt mehr als eine Woche vor Beginn des (ggf. ersten)
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Vorbereitungsseminars, zu dem der Gastschüler eingeladen war, erfolgt. Für Rücktritte nach diesem
Zeitpunkt bis zur geplanten Abreise beträgt die Rücktrittsgebühr mit Ausnahme des Falles nach § 651 l
Abs. 3 BGB (fehlende Gastfamilie, fehlender Ansprechpartner oder fehlende Vorbereitung zwei Wochen
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vor Abreise) 8 % des vollen Programmpreises. Die Reisenden können den Nachweis führen, dass im
Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten als die von der Pauschale umfassten
entstanden sind.
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(3) Bei Nichtgewährung eines rechtzeitig beantragten Stipendiums iSd. § 5 Abs. 4 dieses Vertrages sind
Gastschüler und Eltern berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ab Eingang der Mitteilung kostenfrei vom
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Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt im Fall des § 11 Abs. 2 Satz 1 und 2, wenn YFU einen Platz in dem
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vereinbarten Aufnahmeland oder einem anderen Aufnahmeland nicht vermitteln kann. Bereits erbrachte
Zahlungen werden im Fall des Rücktritts zurückerstattet, ggf. abzüglich der angefallenen Rücktrittsgebühr.
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Weitere Ansprüche, insbesondere auf Programmteilnahme oder Schadenersatz bestehen in diesen
Fällen nicht.
§ 14 Kündigung durch Reisende
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(1) Gastschüler wie Eltern sind gem. § 651 l Abs. 4 BGB jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen,
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ohne dass ein Grund hierfür vorliegen muss. Jede Kündigung soll im Interesse von Gastschüler wie
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Eltern und zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich erfolgen. Die Kündigung wird wirksam mit
Zugang bei YFU Deutschland.
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(2) Sofern ein Gastschüler auf eigenen Wunsch vorzeitig ins Heimatland zurückkehrt oder aus dem
Programm ausscheidet, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Kostenbeitrages nur in Höhe der
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ersparten Aufwendungen und nur soweit der Betrag ein evtl. gewährtes Stipendium übersteigt. Die
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ersparten Aufwendungen sind in der Regel nur die in Abs. 4 genannten Posten. Noch ausstehende
Teilbeträge des festgesetzten Kostenbeitrages sind zu entrichten.
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(3) Im Fall einer berechtigten Kündigung wegen eines Mangels, die ein vorheriges erfolgloses Abhilfeverlangen voraussetzt (siehe § 9), oder wegen höherer Gewalt wird ein bereits gezahlter Kostenbeitrag
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ganz oder teilweise erstattet. Das Abhilfeverlangen ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von
YFU verweigert wird oder ein besonderes Interesse der Reisenden die sofortige Kündigung rechtfertigt.
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YFU Deutschland steht in diesem Fall jedoch trotz der Kündigung eine Entschädigung für bereits
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entstandene oder noch entstehende Aufwendungen zu. Bei deren Berechnung ist auch im Falle der
Gewährung eines Teilstipendiums von dem vollen Programmpreis und nicht dem Kostenbeitrag
auszugehen.
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(4) Da Gastfamilie und Gastschule keine Entschädigung für die Aufnahme eines Gastschülers erhalten,
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werden durch eine vorzeitige Programmbeendigung im Regelfall keine Kosten erspart. Eine Berechnung
der YFU noch zustehenden Entschädigung oder der ersparten Aufwendungen kann daher nicht
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zeitanteilig erfolgen. Erspart werden bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nach Abreise in der Regel
nur die Kosten der Nachbereitungstagung und ein anteiliger Versicherungsbeitrag, sofern die
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Versicherung eine Rückerstattung für den Fall des vorzeitigen Programmabbruches vornimmt. Die
Reisenden können den Nachweis führen, dass durch die vorzeitige Vertragsbeendigung weitere Kosten
eingespart wurden.
§ 15 Zeitpunkt der Vertragsbeendigung, vorzeitige Rückreise
(1) Im Regelfall endet dieser Vertrag mit Beendigung der durch YFU organisierten Rückreise.
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(2) Rücktritt oder Kündigung vor Abreise führen zur sofortigen Beendigung dieses Vertrages.
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(3) Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung nach Abreise wird YFU (soweit möglich und zumutbar) die
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Rückreise nach Deutschland im Einvernehmen mit den Eltern arrangieren. Für den Fall, dass die
Reisenden von dem Kündigungsrecht nach § 651 l Abs. 4 BGB Gebrauch machen, tragen sie eventuelle
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Mehrkosten für die Rückbeförderung. Nehmen die Reisenden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung den
Rücktransport durch YFU nicht in Anspruch, so endet das Vertragsverhältnis mit der Mitteilung darüber,
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dass der Rücktransport nicht mehr in Anspruch genommen werde. Den Reisenden ist bekannt, dass YFU
die unverzügliche Rückreise nach einer vorzeitigen Vertragsbeendigung u.a. wegen Visa-Bestimmungen
des Aufnahmelandes auch gegen den Willen der Reisenden vornehmen kann.
§ 16 Haftungsbeschränkung und Verjährung
(1) Die Haftung von YFU Deutschland gegenüber Eltern und Gastschülern ist für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, beschränkt auf den dreifachen tatsächlich geleisteten oder zu leistenden Kostenbeitrag
soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
soweit YFU Deutschland für einen Schaden des Gastschülers allein wegen eines Verschuldens eines
von YFU unabhängigen Leistungsträgers (Fluglinien, Bahnen, Busse, Restaurants, Hotels und andere
Einrichtungen) verantwortlich ist.
(2) Für alle Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet die verantwortliche Organisation (YFU Deutschland oder die Partnerorganisation) bei Sachschäden nur bis zu dem dreifachen individuellen Kostenbeitrag, mindestens aber
bis zu € 4.100.
(3) Mitarbeiter der Gastschule sowie Mitglieder der Gastfamilie sind keine Erfüllungsgehilfen von YFU
Deutschland und YFU Deutschland haftet nicht für ein etwaiges Verschulden der Gastschule, des
Schulträgers, deren jeweiliger Mitarbeiter oder der Mitglieder der Gastfamilie sowie deren jeweiligen
Hilfspersonen.
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(4) Ansprüche der Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB müssen binnen eines Monats gegenüber
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YFU Deutschland geltend gemacht werden. Solche Ansprüche verjähren in einem Jahr. Beide
Fristen beginnen mit dem Tag, an dem das Programm enden sollte oder, sofern dieser Tag nicht feststeht,
mit dem letzten Tag des üblichen Rückkehrmonats.
6. Abschnitt: Sonstiges
§ 17 Notfallermächtigung
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Eltern und Gastschüler bevollmächtigen die Partnerorganisation und ihre Mitarbeiter und Repräsentanten
sowie die in der Elternrolle auftretenden erwachsenen Mitglieder der Gastfamilie (Gasteltern und bei
deren Verhinderung das jeweils älteste sofort erreichbare volljährige Mitglied der Gastfamilie) bei
Notfällen, Unfällen, Krankheiten oder Verletzungen, die den Gastschüler betreffen, für diesen, ggf. im
2
Namen der Eltern bzw. an deren Stelle und mit Wirkung für sie, zu handeln. Ihre Verpflichtung, YFU und
Eltern unverzüglich und möglichst vollständig über derartige Situationen und getroffene Maßnahmen zu
3
unterrichten und ggf. deren Weisungen einzuholen, bleibt davon unberührt. Gleiches gilt für die etwa
nach dem Recht des Aufnahmelandes bestehende Pflicht zu Handlungen durch YFU oder durch die
Gastfamilie im Interesse des Gastschülers auch ohne Einwilligung der Eltern.
§ 18 Weitergabe von Daten
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Gastschüler und Eltern sind damit einverstanden, dass auf Grundlage der vom Gastschüler ausgefüllten
Platzierungsunterlagen ein Kurzporträt erstellt wird, das im Internet für interessierte Gastfamilien abrufbar
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ist. Das Kurzporträt enthält Vorname, Alter, Herkunftsland, bis zu zwei Fotos und eine kurze
Beschreibung der Person unter Berücksichtigung der Hobbies und Interessen.
§ 19 Vertragspartner, Zahlungen an Reisende
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(1) Die Eltern erklären durch ihre Unterschrift unter diesen Vertrag, dass sie in den Vertragsabschluss mit
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dem minderjährigen Gastschüler einwilligen. Damit werden sowohl der Gastschüler als auch die Eltern
Vertragspartner von YFU Deutschland.
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(2) Für nach deutschem Recht uneingeschränkt geschäftsfähige Gastschüler gelten sämtliche Rechte,
Pflichten und Obliegenheiten, die in den vorstehenden Bestimmungen auch oder nur den Eltern
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vorbehalten sind, ab Eintritt der uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit auch unmittelbar. Dies gilt
unbeschadet unmittelbar übernommener Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den
beschränkt geschäftsfähigen Gastschüler mit Einwilligung der Eltern.
(3) Sofern YFU Zahlungen an die Reisenden zu erbringen hat, kann YFU hinsichtlich aller Ansprüche mit
befreiender Wirkung gegenüber dem Anspruchsinhaber an jede Person leisten, die sich zur Zahlung des
Kostenbeitrages gegenüber YFU verpflichtet oder den Kostenbeitrag ganz oder teilweise entrichtet hat.
§ 20 Unwirksame Bestimmungen, Schriftform
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Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Teilnahmevertrages nebst Anlagen hat nicht
2
die Unwirksamkeit des ganzen Teilnahmevertrages zur Folge. Abweichende Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform; gleiches gilt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Hamburg, den «CONTRACTSENTDATE»
___________________, den _______________
Für YFU Deutschland
Reisende iSd. §§ 651 a ff. BGB:
Geschäftsführer
-gültig mit maschinell erstellter Unterschrift-
_________________________________________
Unterschrift Gastschüler
_________________________________________
Unterschrift Mutter / sonst. Sorgeberechtigte
_________________________________________
Unterschrift Vater / sonst. Sorgeberechtigter
ANLAGEN:
- Zahlungsplan
- Schülerbezogene Richtlinien/Student Related Policies
«Vorname» «Nachname», TN-Nr.«PkNr» («Programmland»)
«Vorname» «Nachname», TN-Nr. «PkNr» («Programmland»)
Zahlungsplan
Anlage zum Teilnahmevertrag Internationaler Schüleraustausch
zwischen
Dem Deutschen Youth For Understanding Komitee e.V., Hamburg
und
1. «Vorname» «Nachname»
(Gastschüler iSd. § 651 l BGB)
sowie als gesetzliche Vertreter des Gastschülers und zusätzlich im eigenen Namen
2. _______________________________________
(Mutter / sonst. Sorgeberechtigte)
3. _______________________________________
(Vater / sonst. Sorgeberechtigter)
Name in Druckbuchstaben
Name in Druckbuchstaben
Wir verpflichten uns, den vollen Programmpreis nach § 5 des Teilnahmevertrages in Höhe von € «KBT»,vollständig bis zum untengenannten Termin an YFU Deutschland zu zahlen. Etwaige
Ratenzahlungswünsche über den letztgenannten Termin hinaus müssen begründet werden und bedürfen
der schriftlichen Genehmigung durch YFU Deutschland.
Termin:
«DATUM1»
Betrag:
«Rate1»,- €
Termin:
«DATUM2»
Betrag:
«Rate2»,- €
Termin:
«DATUM3»
Betrag:
«Rate3»,- €
___________________, den _______________
Reisende iSd. §§ 651 a ff. BGB:
_________________________________________
Unterschrift Gastschüler
_________________________________________
Unterschrift Mutter / sonst. Sorgeberechtigte
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Unterschrift Vater / sonst. Sorgeberechtigter
YOUTH FOR UNDERSTANDING
STUDENT RELATED POLICIES /
SCHÜLERBEZOGENE RICHTLINIEN
Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer, sehr geehrte Eltern,
die nachfolgend abgedruckten Student Related Policies/Schülerbezogenen Richtlinien sind Bestandteil des Teilnahmevertrages
(siehe dort § 4, Abs. 1) für alle vom Deutschen Youth For Understanding Komitee e.V. durchgeführten Austauschprogramme.
Die Richtlinien sind gewachsen aus der jahrzehntelangen Erfahrung von Youth For Understanding im langfristigen Schüleraustausch.
Gemeinsam mit anderen Vereinbarungen bilden sie die Grundlage der Zusammenarbeit der Partnerorganisationen mit ihren Teilnehmern.
Für die Dauer Deines Austauschjahres übernehmen YFU und deine Gastfamilie in bestimmten Bereichen die Verantwortung für dein
Wohlergehen. Für uns ist es insofern von großer Bedeutung, uns darauf verlassen zu können, dass Du Dich an Vereinbarungen hältst,
die sich im Laufe unserer Arbeit als besonders wichtig für das Zusammenleben mit einer Gastfamilie und das Gelingen eines
Austauschjahres insgesamt erwiesen haben. Eine Missachtung dieser Richtlinien wird von der Partnerorganisation im Aufnahmeland sehr
ernst genommen und kann zu einer Verwarnung oder dem Ausschluss aus dem Programm führen.
Wir bitten Dich und Deine Eltern daher, diese Richtlinien sorgfältig zu lesen, bevor Ihr den Teilnahmevertrag unterzeichnet. Denn für den
Erfolg unserer Zusammenarbeit und den Deines Austauschjahres ist es wichtig, dass Du die Richtlinien kennst und beherzigst. Sollten Du
oder Deine Eltern jetzt oder in Zukunft Fragen bezüglich dieser Richtlinien haben, zögert bitte nicht, unsere Mitarbeiter in der
Geschäftsstelle, die Teamer bei Deiner Vorbereitungstagung oder später die Mitarbeiter der Partnerorganisation in Deinem Gastland dazu
zu befragen.
Wir legen zwei Exemplare der Richtlinien bei, so dass Du ein Exemplar mit in Dein Gastland nehmen kannst.
Mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen für das anstehende Austauschjahr
(Meike Neumann)
- Leiterin Entsendeprogramme -
YFU must have certain policies to be consistent, fair, and
protective of all its participants. These guidelines are for all YFU
students worldwide. Procedures to implement these policies
may vary from country to country. Each national office may also
determine specific procedures for students being hosted in their
countries.
YFU muss bestimmte Richtlinien für Austauschschüler
aufstellen, um allen Teilnehmern gegenüber konsistent, fair und
Schutz gewährend agieren zu können. Diese Richtlinien gelten
für alle YFU-Austauschschüler weltweit. Die Verfahren zur
Durchsetzung dieser Richtlinien können von Land zu Land
unterschiedlich sein. Jede nationale Partnerorganisation kann
darüber hinaus bestimmte Verfahren für die Austauschschüler
festlegen, die sie in ihrem Land aufnimmt.
Legal Status
Rechtlicher Status
While students are on a YFU exchange, they are subject to all
the national and local laws of their host country.
Während Schüler an einem YFU-Austausch teilnehmen, unterliegen sie allen nationalen und örtlichen Gesetzen des
Aufnahmelandes.
YFU Identification Card
YFU-Ausweis
Students may be issued a YFU identification card that they
should carry at all times. They may need it to receive student
discounts for entry to museums or other places. It may also
have on it important phone numbers and addresses for use in
emergencies.
Sofern Austauschschüler einen YFU-Ausweis erhalten, sollten
sie diesen stets bei sich führen. Sie benötigen ihn möglicherweise, um Schülerermäßigungen für den Eintritt in Museen oder
anderswo zu bekommen. Auf dem Ausweis sind eventuell auch
wichtige Telefonnummern und Adressen für Notfälle
abgedruckt.
Passport
Reisepass
Students will have their passport with them when they arrive at
their host family's home. Students may not need to carry their
passport with them while in their host country. (They should ask
their host country National Office.) If they do not, they should
find a safe place to keep their passport. Students should write
down the passport number and put it in a separate place from
the passport.
Austauschschüler haben ihren Pass bei sich, wenn sie bei ihrer
Gastfamilie ankommen. Sie müssen ihn vermutlich nicht
jederzeit bei sich tragen, während sie sich in ihrem Gastland
aufhalten. (Sie sollten das nationale Büro des Aufnahmelandes
diesbezüglich fragen). Falls sie den Pass nicht bei sich tragen,
sollten sie ihn an einem sicheren Ort aufbewahren. Die
Passnummer sollte vermerkt und an einem getrennten Ort
aufbewahrt werden.
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Student Related Policies/Schülerbezogene Richtlinien
School
Schule
Attendance. All Youth For Understanding students on the year
or semester program are required to attend a secondary school
regularly. Each host country is encouraged to see that a normal
course of schoolwork is maintained. Repeated non-attendance
(truancy) will result in consideration for Early Return.
Performance. Allowing for an initial period of linguistic and/or
academic adjustment, students are expected to achieve
adequate academic results. Within a reasonable period of time,
poor motivation, underachievement (e.g. failing grades) or
inappropriate behavior, in combination with poor adjustment in
general, may be cause for Early Return consideration.
Formal Expulsion. If a student is expelled from school, the
student will be considered for Early Return.
Anwesenheit. Alle Austauschschüler, die an Youth For
Understanding Jahres- und Semesterprogrammen teilnehmen,
sind verpflichtet, regelmäßig eine weiterführende Schule zu
besuchen. Aufnahmeländer sind aufgefordert, dafür Sorge zu
tragen, dass ein normales Pensum an Schularbeit aufrecht
erhalten wird. Wenn ein Austauschschüler ohne triftigen Grund
wiederholt in der Schule fehlt, wird eine vorzeitige Heimkehr in
Erwägung gezogen.
Leistungen. Es wird von Austauschschülern erwartet, dass sie
hinreichende akademische Erfolge erzielen, wobei eine
Anfangsphase sprachlicher und/oder akademischer Anpassung
eingeräumt wird. Nach Ablauf einer angemessenen Zeit können
fehlende Motivation, nicht ausreichende Leistungen (z.b.
mangelhafte Noten) oder unpassendes Verhalten in Kombination mit einer allgemein schlechten Eingewöhnung Gründe für
die Erwägung einer vorzeitigen Heimkehr sein.
Formale Verweisung. Wenn ein Austauschschüler von der
Schule verwiesen wird, dann wird seine vorzeitige Heimkehr
erwogen.
Student Expenses
Ausgaben von Austauschschülern
School expenses: Students are responsible for such expenses
as school laboratory fees, transportation, school uniform and
books. In a few countries, some school expenses are included
in the program fee.
Other expenses: Students are also responsible for expenses
incurred during trips, as well as telephone calls and other
personal expenses. They are responsible for any property
damage they may cause.
Students are not responsible for meals and lodging. Students
should expect to be provided three meals a day by the host
family. This will include either a lunch or lunch money so that
they can purchase lunch at school. Whether a lunch or lunch
money is provided is up to the host family. In some countries,
schools may provide free lunches for exchange students.
Students should never borrow or lend money, even with their
host family. If money is lent in an emergency, students and/or
host families should get a written receipt.
YFU is not
responsible for student debts or loans.
Schulkosten. Für Ausgaben wie Laborgebühren, Schultransport, -uniform und -bücher sind Austauschschüler selbst
verantwortlich. In einigen wenigen Ländern sind solche
Schulkosten in der Programmteilnahmegebühr enthalten.
Andere Kosten. Austauschschüler sind außerdem verantwortlich für Kosten, die während Reisen entstehen, sowie für
Telefonanrufe und andere persönliche Ausgaben. Sie sind auch
für jeden Sachschaden verantwortlich, den sie verursachen.
Austauschschüler sind nicht verantwortlich für Mahlzeiten und
Unterbringung. Sie können erwarten, dass ihre Gastfamilie
ihnen täglich drei Mahlzeiten zur Verfügung stellt. Dies schließt
ein Mittagessen oder Geld für das Kaufen einer Mittagsmahlzeit
in der Schule ein. Es liegt im Ermessen der Gastfamilie, ob sie
ein Mittagessen oder Geld dafür bereitstellt. In einigen Ländern
stellen Schulen kostenlose Mittagessen für Austauschschüler
zur Verfügung. Austauschschüler sollten sich niemals Geld
leihen oder anderen verleihen, nicht einmal von (oder an) ihre(r)
Gastfamilie. Wenn in einer Notfallsituation Geld geliehen
werden muss, dann sollten Austauschschüler und/oder
Gastfamilien schriftliche Quittungen erhalten. YFU trägt keine
Verantwortung für Schulden oder Anleihen von Austauschschülern.
Contact With Natural Family, Home Country
Friends
Kontakt mit den leiblichen Eltern und Freunden
aus dem Heimatland
It is very important that students maintain contact with their
natural families during their stay abroad. It is important to
contact home soon after arrival. Students' natural families are
very eager to hear about safe arrival. In addition, families will
understand the exchange student experience much better if
they are informed of their son’s/daughter’s activities abroad.
However, students should manage their time carefully. Too
much time writing, sending e-mails, or telephoning home can
easily result in too little time to do anything else. It sometimes
also increases feelings of homesickness and can make
adjustment to the exchange experience much more difficult.
Natural families, home country friends, and relatives are
strongly discouraged from visiting exchange students during the
program year, especially during the initial adjustment period and
at the end of the exchange. The interruption breaks the
continuity of the relationship with the host family and may
lessen the exchange experience for both students and host
families. This break sometimes leads to adjustment difficulties
so serious that YFU may consider Early Return of students to
their home countries. Natural families who consider such visits
must contact their YFU national office before any arrangements
are made. Host families must not be expected to accommodate
visiting family members or friends with regard to room, meals or
transportation. Students may not return to their home countries
during the exchange program except in cases of emergency
home leave (e.g. serious illness, death, or imminent death of an
immediate family member).
Es ist sehr wichtig, dass Austauschschüler während ihres
Auslandsaufenthaltes den Kontakt zu ihren leiblichen Eltern
aufrecht erhalten. Bald nach der Ankunft im Aufnahmeland
sollten Austauschschüler mit ihren Angehörigen daheim in
Verbindung treten. Die Familien zu Hause warten dringend
darauf, von der sicheren Ankunft ihres Kindes zu hören.
Darüber hinaus werden Familien die Austauscherfahrung sehr
viel besser nachvollziehen können, wenn sie über die
Aktivitäten ihrer Tochter/ihres Sohnes im Ausland informiert
sind. Doch Austauschschüler sollten mit ihrer Zeit vorsichtig
umgehen. Wenn Austauschschüler sehr viel Zeit für das
Schreiben von Briefen oder eMails aufwenden und/oder viel
Zeit am Telefon mit Menschen aus der Heimat verbringen, kann
das leicht dazu führen, dass die Zeit für das eigentliche Erleben
in der neuen Heimat zu knapp wird. Außerdem kann es das
Empfinden von Heimweh verstärken und die Anpassung an die
Austauschsituation erschweren. Leiblichen Eltern, Freunden
und Verwandten aus der Heimat wird davon abgeraten,
während des Austauschjahres den Austauschschüler zu
besuchen, insbesondere während der Anfangsphase und am
Ende des Austauschprogramms. Die Unterbrechung, die ein
solcher Besuch darstellt, stört die Kontinuität der Beziehung zu
der Gastfamilie und kann die Qualität der Austauscherfahrung
sowohl für den Austauschschüler als auch für die Gastfamilie
vermindern. Solche Brüche führen manchmal zu derartig
schwerwiegenden Anpassungsproblemen, dass YFU eine
frühzeitige Heimkehr als Lösung erwägen muss. Es darf nicht
YOUTH FOR UNDERSTANDING
Student Related Policies/Schülerbezogene Richtlinien
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von Gastfamilien erwartet werden, dass sie sich für die
Unterkunft, die Mahlzeiten oder den Transport von besuchenden Familienmitgliedern oder Freunden des Gastkindes verantwortlich fühlen. Austauschschüler dürfen während des
Austauschprogramms nicht nach Hause zurückkehren, mit
Ausnahme von Beurlaubungen in Notfällen (z.b. ernsthafte
Krankheit, Tod oder drohender Tod eines direkten Familienangehörigen).
Use Of The Telephone
Telefonieren
Students should be considerate when using the telephone.
Phone calls should not be long, and students should not use the
phone continually. Students are not the only member of their
host family. Other members will also need the phone. Students
should use discretion in giving their host family’s telephone
number to others.
Long-distance calls. Students should make arrangements
with their host families before making long-distance calls. Host
families should know whom students are calling and how calls
will be financed. If students are using a calling card, they need
to be sure there is enough value on the card to cover the cost of
the call. If students have their host family's permission to
charge the call to a telephone bill, students should find out how
much the call will cost and watch the clock while calling.
Students should pay back their host family immediately.
Students should keep in mind that long-distance calls can be
very expensive.
Paying for calls. If phone calls are charged to the host family's
bill, students are expected to pay all charges on time and before
leaving the host country. The host family is not expected to pay
bills for students.
Austauschschüler sollten das Telefon rücksichtsvoll nutzen.
Anrufe sollten nicht lange dauern, und Austauschschüler sollten
das Telefon nicht andauernd belegen. Austauschschüler sind
nicht die einzigen Familienmitglieder, die das Telefon nutzen
wollen. Bei der Weitergabe der Telefonnummer ihrer Gastfamilien an andere sollten Austauschschüler rücksichtsvoll
verfahren.
Ferngespräche. Austauschschüler sollten sich mit ihren Gastfamilien absprechen, bevor sie Ferngespräche führen. Gastfamilien sollten wissen, mit wem Austauschschüler telefonieren
und wie diese Anrufe finanziert werden. Wenn Austauschschüler eine Telefonkarte verwenden, dann sollten sie sich
vergewissern, dass die Karte die Kosten des Anrufs abdeckt.
Wenn Austauschschüler die Erlaubnis von ihren Gasteltern
erhalten, den Anruf zu Lasten einer laufenden Telefonrechnung
zu machen, dann sollten sie in Erfahrung bringen, wie teuer der
Anruf sein wird und während des Gesprächs auf die Zeit
achten. Austauschschüler sollten ihren Gasteltern entstandene
Telefonkosten sofort zurückerstatten und bedenken, dass
Ferngespräche sehr teuer sein können.
Bezahlung von Anrufen. Wenn Austauschschüler ihre Anrufe
zu Lasten der laufenden Telefonrechnung ihrer Gastfamilie
machen, wird von ihnen erwartet, dass sie ihren Anteil
rechtzeitig, spätestens aber bevor sie abreisen, zurückerstatten.
Student Travel
Reisen von Austauschschülern
Students must follow travel policies of the national office in their
host country. All student travel must be authorized by Youth For
Understanding. YFU has a responsibility to (1) assure student
safety to the greatest extent possible; (2) have knowledge of
student location; and (3) ensure student participation in host
family activities and school programs. Any travel that might
have an impact on any of these factors requires special
authorization from YFU. Students must request permission from
the national or regional office in their host country before they
begin any traveling. The offices in the host country will explain
specific travel approval procedures, which may include written
natural parent permission and release of YFU from
responsibility for students during such travel. The national office
retains the right to refuse travel permission. Unauthorized travel
may be cause for Early Return. If students are planning a trip
that will take them outside of the host country, they should
make sure their visa status is in order so that they are permitted
to re-enter the host country.
Austauschschüler
müssen
die
Reiserichtlinien
der
Partnerorganisation in ihrem Aufnahmeland befolgen. Alle
Reisen von Austauschschülern müssen durch Youth For
Understanding autorisiert werden. YFU ist dafür verantwortlich,
(1) für die größtmögliche Sicherheit des Austauschschülers zu
sorgen; (2) zu wissen, wo der Austauschschüler sich aufhält;
und (3) dafür zu sorgen, dass der Austauschschüler am
Gastfamilienleben und an Schulveranstaltungen teilnimmt.
Jedes Reisevorhaben, das einen dieser Faktoren beeinflussen
könnte, erfordert eine spezielle Genehmigung von YFU. Bevor
sie eine Reise unternehmen, müssen Austauschschüler das
nationale oder regionale Büro der Partnerorganisation ihres
Aufnahmelandes um eine Erlaubnis bitten. Das Büro der
Partnerorganisation im Aufnahmeland erläutert gern die
genauen Abläufe des jeweiligen Reisegenehmigungsverfahrens, das eine schriftliche Erlaubnis der leiblichen Eltern
sowie eine Haftungsbefreiung von YFU für die Dauer der
geplanten Reise beinhalten kann. Das nationale Büro behält
sich das Recht vor, die Erlaubnis für Reisen zu verweigern.
Nicht autorisiertes Reisen kann Grund für eine vorzeitige
Heimkehr sein. Wenn Austauschschüler eine Reise planen, die
auch in Regionen außerhalb des Aufnahmelandes führt, dann
müssen sie sich vergewissern, dass der Status ihres Visums es
ihnen erlaubt, dass sie in das Aufnahmeland wieder
zurückkehren dürfen.
Host Family
Gastfamilie
In the process of becoming acquainted, both host families and
students may find they need to modify expectations and
behavior.
The YFU area representative can assist both
students and families in working toward a resolution of any
difficulties. Changing host families should not be a first option
for problem-solving. Sometimes, in a small number of cases,
students must change host families. This usually happens
because of very strong personality differences. Students are not
allowed to change host families just because they are having
trouble adjusting to the host country, want to move into a
different size community or state, or have a different ethnic
and/or socioeconomic background from their host family. Host
Im Verlaufe des gegenseitigen Kennenlernens können sowohl
Gastfamilien als auch Austauschschüler feststellen, dass sie
ihre Erwartungen und ihr Verhalten ändern müssen. Die YFUBetreuung kann sowohl Austauschschülern als auch Gastfamilien helfen, Lösungen für eventuell auftretende Schwierigkeiten zu finden. Die Möglichkeit, die Gastfamilie zu wechseln,
sollte nicht als erste Problemlösungsstrategie gesehen werden.
In manchen Fällen müssen Austauschschüler auch Gastfamilien wechseln. Dies geschieht zumeist wegen starker
persönlicher Differenzen. Austauschschüler dürfen nicht die
Gastfamilie wechseln, bloß weil sie allgemeine Anpassungsschwierigkeiten haben, sich eine ländlichere oder städtischere
YOUTH FOR UNDERSTANDING
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Student Related Policies/Schülerbezogene Richtlinien
family changes are also not permitted in situations where the
school does not offer enough classes. In the majority of
replacements, students will remain in the same area and
school, and nearly always in the same part of the country. The
decision to change families is made by Youth For
Understanding only after there has been discussion among the
volunteer, student, and host family. YFU strongly believes that it
is important to discuss with all participants’ problems that may
or may not lead to a replacement.
Wohngegend wünschen, oder weil ihr ethnischer und/oder
sozio-ökonomischer Hintergrund anders ist als der ihrer
Gastfamilie. Gastfamilienwechsel sind außerdem nicht
gestattet, wenn das Kursangebot der besuchten Schule als
unzureichend empfunden wird. Bei der Mehrzahl von
Familienwechseln bleiben Austauschschüler am selben Ort und
in derselben Schule, fast immer jedoch im selben Teil des
Landes. Die Entscheidung für einen Gastfamilienwechsel wird
von Youth For Understanding erst nach Gesprächen zwischen
ehrenamtlichen Betreuern und den betroffenen Austauschschülern und Gastfamilien gefällt. YFU ist von der Überzeugung
geleitet, dass es wichtig ist, Probleme, die zu einem Wechsel
führen könnten, mit allen Beteiligten offen zu diskutieren. Ein
Gastfamilienwechsel kann dann ein Ergebnis sein.
Religion
Religion
Exchange students and their host families frequently have very
different ideas about religion. For some, religious services and
other activities offered by their places of worship are central to
their weekly routine. For others, religion is not an important part
of their lives. Students are encouraged to join their host families
in all their activities, including religious services, unless
students' beliefs make it impossible. It is an individual student's
choice, however, to attend or not to attend services. Youth For
Understanding hopes that even if students’ religious beliefs
make it impossible to attend services with their host family,
students will take advantage of the many other social activities
offered by many churches, synagogues, and temples. Students
may find much better opportunities for friendships and social
activities than expected. For some areas of the world, religious
institutions are the center not only of religious life, but also of
musical, recreational, and social life. Therefore, students
should not overlook the possibilities of enjoying this part of their
host family’s life. A student may wish to ask the host family to
help find a church of the student's denomination if it is different
from that of the host family and the student wishes to attend
those services.
Häufig haben Austauschschüler und ihre Gastfamilien sehr
unterschiedliche Vorstellungen über Religion. Für manche sind
Gottesdienste und andere Aktivitäten, die von der Glaubensgemeinde angeboten werden, zentrale Bestandteile ihres Alltagslebens. Für andere spielt die Religion eine eher untergeordnete Rolle im alltäglichen Leben. Austauschschüler werden
dazu ermutigt, alle familiären Aktivitäten ihrer Gastfamilie
mitzumachen, einschließlich der religiösen Aktivitäten, es sei
denn, der Glaube des Austauschschülers schließt diese
Möglichkeit aus. Es ist aber letztlich dem Austauschschüler
überlassen, Gottesdienste zu besuchen oder nicht. Youth For
Understanding hofft darauf, dass auch wenn die Glaubensvorstellungen des Austauschschülers es unmöglich machen,
Gottesdienste mit der Gastfamilie zu besuchen, sie dennoch die
vielen anderen sozialen Aktivitäten wahrnehmen werden, die
viele Kirchen, Synagogen und Tempel anbieten. Austauschschüler werden dort möglicherweise weitaus bessere Gelegenheiten für das Schließen von Freundschaften und soziales
Erleben entdecken, als sie erwarteten. Deswegen sollten
Austauschschüler die Möglichkeiten, diesen Aspekt des Gastfamilienalltags als Bereicherung zu erleben, nicht übersehen.
Wenn ein Austauschschüler andere Gottesdienste als die der
Gastfamilie besuchen möchte, kann er seine Gastfamilie um
Hilfe bei der Suche nach entsprechenden Einrichtungen bitten.
Drugs
Drogen
Youth For Understanding students may not buy, sell, possess
or use drugs that are illegal in their home or host country. This
includes marijuana, LSD, cocaine, etc. Violators of this policy
will be considered for Early Return. A verified violation normally
includes physical evidence, student admission of usage or
reliable witnesses who have seen a student with or using drugs.
YFU-Austauschschüler dürfen Drogen, die in ihrem Heimatoder in ihrem Gastland illegal sind, weder kaufen, verkaufen,
besitzen noch konsumieren. Dies schließt Marihuana, LSD,
Kokain, usw. ein. Wer gegen diese Regel verstößt, wird
möglicherweise vorzeitig nach Hause geschickt. Eine bestätigte
Regelverletzung liegt normalerweise dann vor, wenn der
Konsum physisch nachweisbar ist, der Austauschschüler den
Konsum eingesteht oder die Aussage von Zeugen vorliegt, die
den Austauschschüler beim Drogenmissbrauch beobachtet
haben.
Alcohol
Alkohol
Students are required to observe all laws of their host country
with regard to the minimum drinking age. Students are also
expected to follow host family guidelines on the use of alcohol.
YFU students should not use alcohol in a manner that is
excessive, unsuitable or embarrassing to themselves, their host
family, or Youth For Understanding. Students will be considered
for Early Return if they demonstrate an inability to control their
use of alcohol.
Austauschschüler sind dazu verpflichtet, die Gesetze ihres
Aufnahmelandes hinsichtlich des Mindestalters für das
Konsumieren von Alkohol zu befolgen. Es wird darüber hinaus
erwartet, dass Austauschschüler die Regeln ihrer Gastfamilie
bezüglich des Konsums von Alkohol einhalten. YFU-Austauschschüler sollen Alkohol nicht exzessiv, unpassend oder in einer
Weise konsumieren, die sie selbst, ihre Gastfamilie oder Youth
For Understanding blamiert. Für Austauschschüler, die sich
unfähig zeigen, ihren Gebrauch von Alkohol unter Kontrolle zu
halten, wird eine vorzeitige Heimkehr erwogen.
Smoking
Rauchen
Sometimes students do not say on their applications that they
smoke, because they fear it may be difficult to find a host family
that will allow smoking. Or, they begin smoking after applying
to the YFU program. If students do smoke, they should write to
the YFU home country national office before leaving home, and
explain. If students have stopped smoking since applying for the
program, they should contact YFU to tell them about that, too.
Students should discuss the smoking issue with their host
Manchmal geben Austauschschüler in ihren Bewerbungen nicht
an, dass sie rauchen, weil sie befürchten, dass es Schwierigkeiten bereiten wird, eine Gastfamilie zu finden, die das
Rauchen gestattet. Oder sie beginnen erst mit dem Rauchen,
nachdem sie sich für das YFU-Programm beworben haben.
Wenn Austauschschüler entgegen der Angabe in ihrer
Bewerbung doch rauchen oder entgegen umgekehrter Angabe
mit dem Rauchen zwischenzeitlich aufgehört haben, sollten sie
YOUTH FOR UNDERSTANDING
Student Related Policies/Schülerbezogene Richtlinien
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families before smoking in their homes. Some families may not
permit smoking at home. It will be up to students to smoke only
outside or stop smoking while living with the family. In some
countries, it is illegal for students under a certain age to
purchase cigarettes, or smoke them.
dies YFU zum frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich mitteilen.
Bevor sie im Haus ihrer Gastfamilie rauchen, sollten
Austauschschüler das Thema mit der Gastfamilie besprochen
haben. Manche Familien gestatten das Rauchen im Haus nicht.
Es liegt dann in der Verantwortung des Austauschschülers, das
Rauchen im Haus oder überhaupt für die Zeit des
Zusammenlebens zu unterlassen. In einigen Ländern ist es
illegal für Austauschschüler unter einer bestimmten
Altersgrenze, Zigaretten zu kaufen oder zu konsumieren.
Violation of the Law
Straftaten
The nature and seriousness of the offense will determine
procedure and possible outcome. Any charges brought against
students will also determine the possible outcome. Criminal
prosecution for theft/shoplifting in any form may be cause for
Early Return. When an arrest is made or students are charged
in court, they and the natural parents are advised that YFU
recommends students to retain a lawyer. If students need legal
assistance because of charges of breaking the law while on the
YFU program, their host country national office will advise them
and make sure they receive fair treatment under the country's
law. In such a case, students’ embassies or consulates may
not be able to arrange free legal advice or keep them out of
prison by providing bail or through other means. If students are
either convicted of an offense and consequently required to stay
in the host country or if the court date is after the regularly
scheduled departure, they may be considered Off-Program as
of scheduled flight time. In that case, students and natural
parents would be responsible for any and all necessary
arrangements.
Die Art und Schwere der Straftat wird das Verfahren und seinen
möglichen Ausgang bestimmen. Auch die Anklagepunkte, die
gegen einen Austauschschüler erhoben werden, haben Einfluss
auf den möglichen Ausgang. Strafrechtliche Verfolgung wegen
Diebstahls jeglicher Art kann Grund für die vorzeitige Rückkehr
in die Heimat sein. Wenn Austauschschüler verhaftet oder vor
Gericht gestellt werden, empfiehlt YFU ihnen und ihren leiblichen Eltern, den juristischen Beistand eines Anwalts in
Anspruch zu nehmen. Wenn Austauschschüler juristische
Unterstützung benötigen, weil ihnen vorgehalten wird, während
des YFU-Programms gegen Gesetze verstoßen zu haben, dann
wird das nationale Büro der Partnerorganisation ihres
Gastlandes sie beraten und versuchen dafür zu sorgen, dass
sie im Rahmen der Gesetze des Landes fair behandelt werden.
In einem solchen Fall kann es sein, dass die Botschaften oder
Konsulate des Austauschschülers keinen kostenlosen
juristischen Beistand zur Verfügung stellen oder eine
Gefängnisstrafe des Austauschschülers durch Zahlung von
Kaution oder durch andere Maßnahmen abwenden können.
Wenn ein Austauschschüler wegen eines Vergehens verurteilt
wird und deswegen im Aufnahmeland bleiben muss, oder wenn
ein Gerichtstermin nach dem geplanten Abreisedatum
angesetzt ist, dann kann der Austauschschüler ab dem
Zeitpunkt der geplanten Abreise als aus dem Programm
ausgeschieden erachtet werden. In diesem Falle wären der
Austauschschüler und seine leiblichen Eltern für jegliche
weitere Abwicklung selbst verantwortlich.
Dangerous Activities
Gefährliche Aktivitäten
Students are expected to take adequate safety precautions and
must follow all local laws when participating in any kind of
special activity (i.e., helmets may be required when riding a
bicycle, life jackets are required when boating or white-water
rafting, etc.). Youth For Understanding may withhold
authorization for any activity if it is considered hazardous and
unacceptable for students to participate. The following activities
are strictly not permitted: hang-gliding, parachute jumping,
piloting a private plane, bungee jumping, para-sailing,
waverunning, driving a car or motorcycle. National or Regional
Directors may permit some activities (hunting, horseback riding,
repelling, rockclimbing, scuba diving, white water rafting, riding
as passenger on a snowmobile, riding as passenger on a
motorcycle with an experienced driver, flying as passenger in a
private plan, operating farm equipment on private property)
judged to involve an element of danger or a range of danger
provided that permission is given by the natural parents (in
writing) as well as the host parents to authorize students to
participate. This permission must satisfy the national
organization in the hosting country and must release Youth For
Understanding and the host family from all responsibility during
the time students are involved in that activity. Further, it will be
the responsibility of students and natural parents alone to obtain
additional insurance, if necessary.
Es wird von Austauschschülern erwartet, dass sie bei jeder Art
von besonderen Aktivitäten hinreichende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und dass sie alle örtlichen Gesetze
hinsichtlich der Teilnahme an der jeweiligen Aktivität befolgen
(beispielsweise das Tragen eines Schutzhelms beim Fahrrad
fahren, Schwimmweste beim Boot fahren, usw.). Youth For
Understanding kann die Genehmigung für Teilnahme an
Aktivitäten, die als gefährlich oder inakzeptabel für die
Teilnahme von Austauschschülern eingeschätzt werden,
verweigern. Folgende Aktivitäten sind strikt untersagt:
Gleitschirm fliegen, Drachen fliegen, Fallschirm springen,
Fliegen eines Privatflugzeugs, Bungee-Springen, Para-Segeln,
Waverunning, Auto oder Motorrad fahren. Die Leiter der
nationalen oder regionalen Büros der Partnerorganisation
können die Teilnahme an manchen Aktivitäten (Jagen, Reiten,
Repelling, Bergsteigen, Gerätetauchen, White Water Rafting,
Mitfahren auf einem Snowmobil, Mitfahren auf einem Motorrad
bei einem erfahrenen Fahrer, Mitfliegen in einem
Privatflugzeug,
Traktoren
und
Landmaschinen
auf
nichtöffentlichen Grundstücken fahren) gestatten, auch wenn
sie einen Risikofaktor haben, vorausgesetzt die leiblichen Eltern
und die Gasteltern haben ihre Erlaubnis dafür (schriftlich, im
Falle der leiblichen Eltern) erteilt. Die Erlaubnis der Eltern muss
den Anforderungen der Partnerorganisation im Aufnahmeland
genügen und muss Youth For Understanding und die Gastfamilie von jeglicher Verantwortung für den Austauschschüler
während der Zeit der Teilnahme an der Aktivität befreien.
Darüber hinaus liegt es allein in der Verantwortung des
Austauschschülers und seiner leiblichen Eltern ggf. für
zusätzlichen Versicherungsschutz für die Aktivität zu sorgen.
YOUTH FOR UNDERSTANDING
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Student Related Policies/Schülerbezogene Richtlinien
Driving
Fahren
Cars, motorcycles, ATVs, go-karts, jet skis, motorboats:
Exchange students are not permitted to drive cars, motorcycles,
ATVs, go-karts, jet skis or motorboats under any circumstances.
This policy applies even if students have an International
Driver's License or if the host family thinks that students are
responsible and careful drivers. Violators of this policy will be
considered for Early Return.
Farm equipment, trail bikes, mopeds, snowmobiles:
Permission to use farm equipment, trail bikes, snowmobiles and
mopeds is different in each country, and the decision is left to
the hosting national office. If the hosting national office allows
students to use one of the above vehicles, students are
expected to take safety precautions and obey the laws of the
hosting country.
Autos, Motorräder, ATVs (Quads), Go-Karts, Jet Skis,
Motorboote: Austauschschüler dürfen unter keinen Umständen
Autos, Motorräder, ATVs (Quads), Go-Karts, Jet Skis oder
Motorboote fahren. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der
Austauschschüler im Besitz eines internationalen Führerscheins
ist, oder wenn die Gastfamilie der Überzeugung ist, dass der
Austauschschüler ein verantwortlicher und vorsichtiger Fahrer
wäre. Bei Verstößen gegen diese Regel wird die vorzeitige
Rückkehr des betreffenden Austauschschülers erwogen.
Landwirtschaftliche Geräte, Enduros, Mopeds, Schneemobile: Die Nutzung von landwirtschaftlichen Geräten,
Enduros, Mopeds und Schneemobilen unterliegt unterschiedlichen Bestimmungen in verschiedenen Ländern. Die Entscheidung, ob die Nutzung gestattet ist, bleibt dem nationalen Büro
im Aufnahmeland überlassen. Wenn das nationale Büro im
Aufnahmeland die Nutzung eines der genannten Transportmittel erlaubt, dann ist der Austauschschüler dazu angehalten,
entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und sich an
die Gesetze des Aufnahmelands zu halten.
Marriage
Eheschließung
Married students are not permitted on the Youth For
Understanding program. If YFU students marry while they are
YFU participants or are discovered to have married before
becoming YFU participants, they will be considered for Early
Return (or going Off-Program when applicable).
Verheiratete Austauschschüler dürfen nicht am Youth For
Understanding-Programm teilnehmen. Wenn ein Austauschschüler während der Teilnahme am YFU Programm heiratet
oder wenn festgestellt wird, dass ein Austauschschüler vor
Programmbeginn geheiratet hat, dann wird dessen vorzeitige
Heimkehr erwogen (bzw. die Einstufung als Nicht-Teilnehmer).
Pregnancy
Schwangerschaft
For medical reasons, placement and personal consideration,
female students found to be pregnant while on the Youth For
Understanding program will normally be returned home
immediately after natural parents are notified.
Individual
circumstances may justify exceptions to this policy; however, all
students will be considered for Early Return. Male YFU students
who cause pregnancies while on program will be subject to the
same policy as females. YFU encourages any pregnant student
to inform her natural parents directly of the pregnancy.
Aus
medizinischen,
platzierungstechnischen
sowie
persönlichen Erwägungen werden Austauschschülerinnen, bei
denen während des Youth For Understanding-Programms eine
Schwangerschaft festgestellt wird, in der Regel unmittelbar
nachdem ihre leiblichen Eltern benachrichtigt worden sind, nach
Hause geschickt. Die individuellen Umstände können Ausnahmen von dieser Regelung begründen; ein vorzeitige Rückkehr
wird allerdings in jedem Fall erwogen. Männliche YFUAustauschschüler, die eine Schwangerschaft verursachen,
unterliegen demselben Verfahren wie Austauschschülerinnen.
YFU ermutigt jede schwangere Austauschschülerin dazu, ihre
leiblichen Eltern unmittelbar von der Schwangerschaft in
Kenntnis zu setzen.
Medical Treatment (Including Emergencies)
Medizinische Behandlung (inkl. Notfälle)
All YFU students must have insurance coverage for illness,
medical emergencies and hospitalization, which is acceptable to
the hosting organization. Youth For Understanding, its
representatives and its host families are not responsible for any
student medical bills regardless of who signs a hospital
admission form. They also are not responsible for any negative
results of emergency and/or other medical treatment. For more
details, please see the current insurance policy regarding
emergency medical attention and coverage.
Alle YFU-Austauschschüler müssen über einen Versicherungsschutz für Krankheit, medizinische Notfälle und Krankenhausaufenthalte verfügen, den die Partnerorganisation im
Aufnahmeland für ausreichend erachtet. Youth For
Understanding, seine Vertreter und Gastfamilien sind nicht
verantwortlich für medizinische Kosten von Austauschschülern,
unabhängig davon, wer eine Krankenhauseinweisung
unterzeichnet hat. Auch für jegliche negative Folgen von Notund/oder anderen medizinischen Behandlungen sind sie nicht
verantwortlich.
Detaillierte
Informationen
hinsichtlich
medizinischer Notbetreuung sind der aktuellen Versicherungsbroschüre zu entnehmen.
Employment
Bezahlte Arbeit
Laws regarding exchange students’ employment are different in
each country. Many countries limit employment as a condition
for giving visas to visitors. Participants in the YFU program are
not permitted to work full-time during their stay. However, in
some cases, they may secure non-competitive small jobs such
as babysitting, grass cutting, snow shoveling, yard (garden)
clean-up, etc., as long as this job does not interfere with school.
Students should find out from their country's national office
about the law there.
Gesetze hinsichtlich der bezahlten Beschäftigung von
Austauschschülern sind von Land zu Land unterschiedlich.
Viele Länder schränken die Beschäftigung als Bedingung für
die Erteilung eines Visums ein. Teilnehmer am YFU-Programm
dürfen keiner Vollzeitbeschäftigung während ihres Aufenthaltes
nachgehen. Sie dürfen allerdings in manchen Fällen nichtgewerbliche, kleine Arbeiten wie Babysitten, Rasen mähen,
Schnee schaufeln, Gartenarbeit, Reinigungsarbeiten usw.
annehmen, solange diese Tätigkeiten den Schulbesuch nicht
beeinträchtigen. Austauschschüler sollten sich über die
Gesetze hinsichtlich solcher Arbeiten bei dem nationalen Büro
YOUTH FOR UNDERSTANDING
Student Related Policies/Schülerbezogene Richtlinien
7
der Partnerorganisation im Aufnahmeland informieren.
Political Expression
Politisches Engagement
Exchange students may be the first or only persons from their
home country that people in the host country have met. This
means that students’ behavior may give people their first
impressions of what their countrymen are like. Youth For
Understanding hopes that all exchange students are friendly
and active, and that they will share some of their culture with
their host communities. Youth For Understanding is a nonpartisan organization. The political views students express are
only their own. Students should also tell this to people they
meet who may think students officially represent their countries.
Students are in no way official representatives of their countries'
governments.
Austauschschüler sind manchmal die ersten Personen aus
ihrem jeweiligen Heimatland, die Menschen im Gastland
persönlich kennen lernen. Dies bedeutet, dass das Verhalten
eines Austauschschülers gegenüber anderen Menschen
zuweilen ihren ersten nachhaltigen Eindruck davon vermittelt,
wie Menschen in dem betreffenden Herkunftsland eben sind.
Youth For Understanding hofft sehr, dass alle Austauschschüler
sich stets freundlich und aktiv zeigen und dass sie ein Stück
ihrer Heimatkultur mit ihren Aufnahmegemeinden teilen. Youth
For Understanding ist eine überparteiliche Organisation. Die
politischen Ansichten, die Austauschschüler vertreten, sind ihre
eigenen. Austauschschüler sollten dies den Menschen
mitteilen, die sie kennen lernen, und die vielleicht meinen, der
Austauschschüler sei ein 'offizieller' Vertreter seines Landes.
Austauschschüler sind in keiner Weise offizielle Vertreter der
Regierungen ihres Landes.
Privacy
Privatsphäre
YFU respects students’ right to privacy. YFU considers it
unethical for a host family to examine and/or confiscate
students’ personal belongings (e.g., mail, diary, etc.). Students
must respect the same rules regarding host family belongings.
No representative of YFU has the legal right to withhold from
students any legal personal possession such as a passport,
visa form, or driver’s license. However, in some situations, YFU
does have the right to demand, as a condition for remaining on
program, that students agree to destroy or turn over the item.
YFU prohibits any release of such information to non-YFU
persons regarding a student or host family without the latter’s
permission (or that of the natural parent in the case of a
student).
YFU respektiert das Recht eines jeden Austauschschülers auf
eine Privatsphäre. YFU findet es ethisch nicht vertretbar, wenn
Gastfamilien die persönlichen Dinge von Austauschschülern
(z.b. Post, Tagebuch, usw.) durchsuchen oder an sich nehmen.
Austauschschüler sollten dieselben Regeln in bezug auf die
Dinge der Gastfamilie beachten. Kein YFU-Vertreter hat das
Recht, persönlichen Besitz eines Austauschschülers (z.b. Pass,
Visum, Führerschein) zu beschlagnahmen. In manchen
Situationen behält sich YFU allerdings das Recht vor, als
Bedingung für die weitere Programmteilnahme zu fordern, dass
der Austauschschüler sich bereit erklärt, den Gegenstand zu
vernichten oder abzugeben. YFU verbietet jegliche Weitergabe
von Informationen über Austauschschüler oder Gastfamilien an
Nicht-YFU-Angehörige ohne die Erlaubnis derselben (oder – im
Falle von Austauschschülern – ohne die Erlaubnis der leiblichen
Eltern).
Confidentiality
Vertraulichkeit
Confidential information must often be shared to resolve
difficulties or facilitate understanding. YFU works on a need-toknow basis.
Information is shared conservatively and
appropriately with others who need to know such information in
order to help students. Within the YFU context, no one can
promise that information will not be shared with anyone else.
This means that information students share with the host family
or volunteer may be communicated to YFU staff if it is directly
related to their exchange experience.
Oftmals müssen vertrauliche Informationen weitergegeben
werden, um Problemsituationen zu schlichten oder um das
gegenseitige Verständnis zu erleichtern. YFU arbeitet in dieser
Hinsicht nach dem Prinzip der Notwendigkeit der Informationsweitergabe. Informationen werden konservativ und angemessen an Personen weitergegeben, die diese Informationen
benötigen, um Austauschschülern zu helfen. Innerhalb des
YFU-Zusammenhangs kann niemand zusichern, dass
Informationen nicht an andere weitergegeben werden. Dies
bedeutet, dass Informationen, die Austauschschüler ihren
Gastfamilien oder ehrenamtlichen Mitarbeitern geben, an YFUVertreter weitergegeben werden können, wenn sie direkt mit
der Austauscherfahrung zusammenhängen.
Counseling
Betreuung
Youth For Understanding offers counseling services to students
and host families, and natural families, if needed. These
services usually include help from area representatives, but
sometimes also involve consultation, evaluation, and counseling
by staff or professional counselors in the host country. Students
should always try to talk first with their host family when they
have a problem. If this does not work, students should speak to
their YFU area representative. If students cannot reach their
area representative, they should call the regional or national
YFU office. Reports from counseling sessions are written to
assist YFU staff in problem identification and resolution. All YFU
staff and volunteers, including professional counselors, should
refrain from promises of confidentiality, advising participants of
the limitations of confidentiality within our organization. In cases
where counseling occurs, reports should not be given to anyone
outside the organization without consent of the writer of the
report. Counseling reports may be sent to the partner National
Office, but are not normally given to natural parents. However,
laws in the sending or receiving country may require YFU to
release some confidential information or in some cases the
Youth For Understanding bietet beratende Unterstützung für
Austauschschüler, Gastfamilien und leibliche Eltern an, soweit
sie erforderlich ist. Die unterstützende Arbeit wird normalerweise von örtlichen Betreuern durchgeführt, kann aber
manchmal auch die Rücksprache mit, Auswertung durch und
Beratung von Angestellten der Organisation oder durch
professionelle Berater im Aufnahmeland beinhalten. Austauschschüler sollten immer zuerst mit ihrer Gastfamilie sprechen,
wenn sie ein Problem haben. Falls dies keine Möglichkeit oder
keine Hilfe ist, dann sollten sie mit dem YFU-Betreuer
sprechen. Wenn Austauschschüler den Betreuer nicht erreichen
können, so sollten sie sich an das regionale oder nationale Büro
der Partnerorganisation wenden. Zur Unterstützung ihrer Arbeit
der Problemerkennung und -lösung verfassen YFU-Mitarbeiter
Berichte über ihre Gespräche mit Austauschschülern. YFUMitarbeiter (ob angestellt oder ehrenamtlich) sollen keine
Versprechungen über die Vertraulichkeit von Informationen
machen. Sie sollten Teilnehmer über die Einschränkungen der
Vertraulichkeit innerhalb der Organisation aufklären. In
Beratungsfällen sollen Berichte nicht an Personen außerhalb
YOUTH FOR UNDERSTANDING
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Student Related Policies/Schülerbezogene Richtlinien
whole report. (See above section on confidentiality.)
der Organisation ohne die Einwilligung des Verfassers des
Berichts weitergereicht werden. Beratungsberichte können an
die entsprechende Partnerorganisation im Heimatland geschickt
werden, werden in der Regel jedoch nicht an die leiblichen
Eltern weitergegeben. Es kann jedoch vorkommen, dass die
Gesetzgebung im Entsende- oder Aufnahmeland es erforderlich
macht, dass YFU einzelne vertrauliche Informationen oder in
manchen Fällen einen ganzen Bericht freigibt (vgl. Abschnitt
"Vertraulichkeit").
Off Program
Ausscheiden aus dem Programm
If students are absent without permission from the host family or
other place to which YFU has assigned them, YFU may
determine that they have removed themselves from the YFU
program and are Off Program. In this case, YFU is released
from all obligations, legal and otherwise, to students and their
parents or guardians for their current or future well-being. In
many countries, the validity of students’ visas are linked to
being on program. In the US, for instance, the visa is no longer
valid if students choose to go off program. YFU will, if possible,
work with students to again accept YFU supervision. However,
if this cannot be done, the separation from the YFU program is
final. By going off program, students may lose YFU support,
and their ticket to their home country where applicable.
Wenn Austauschschüler sich ohne Erlaubnis von ihrer
Gastfamilie oder von einem anderen Ort entfernen, an dem sie
nach Vorgabe YFUs verweilen sollen, dann kann YFU
feststellen, dass sie aus dem Programm ausgeschieden und
daher Nicht-Teilnehmer sind. In einem solchen Fall ist YFU von
jeglicher formalen und nicht formalen Verpflichtung hinsichtlich
des augenblicklichen und künftigen Wohlergehens des
Austauschschülers gegenüber dem betroffenen Austauschschüler und seinen Eltern oder gesetzlichen Vertretern befreit.
In vielen Ländern ist die Gültigkeit des Schülervisums mit der
aktiven Teilnahme am Austauschprogramm verknüpft. In den
USA verliert beispielsweise das Visum seine Gültigkeit, wenn
ein Austauschschüler sich entscheidet, aus dem Programm
auszuscheiden. Wenn möglich, wird YFU mit Austauschschülern gemeinsam daran arbeiten, ihre Wiederaufnahme ins
Programm zu ermöglichen. Sollten solche Bemühungen
allerdings scheitern, dann ist das Ausscheiden aus dem
Programm endgültig. Indem sie aus dem Programm ausscheiden, können Austauschschüler jegliche Unterstützung durch
YFU sowie in manchen Fällen auch ihr Rückflugticket verlieren.
Early Return
Programmabbruch
In a few cases, students may be returned early to their country.
This usually happens because students cannot adjust to the
host country, have personal problems, break a major YFU
policy, or have a situation at home that requires them to be with
the natural family.
A Voluntary Early Return means that students want to return
home early, and the natural parents agree with this decision.
An Involuntary Early Return means that the hosting country
decides, based on stated guidelines, including consultation, that
students should be removed from the YFU program and
returned home to their home country. There is never an
automatic Early Return decision. The hosting country will
communicate with the sending country in a consultation process
in order to determine all relevant circumstances of a student’s
case before making a decision about his/her status.
In einigen wenigen Fällen können Austauschschüler frühzeitig
nach Hause geschickt werden. Dies passiert üblicherweise, weil
Austauschschüler sich an das Leben im Aufnahmeland nicht
gewöhnen können, weil sie persönliche Probleme haben, weil
sie eine Grundregel von YFU verletzt haben oder weil eine
Situation im Heimatland ihre Anwesenheit bei ihren leiblichen
Eltern erfordert.
Ein freiwilliger Programmabbruch bedeutet, dass ein
Austauschschüler frühzeitig nach Hause fahren will und dass
die natürlichen Eltern mit dieser Entscheidung einverstanden
sind.
Ein unfreiwilliger Programmabbruch bedeutet, dass die
Partnerorganisation im Aufnahmeland auf der Grundlage der
oben genannten Richtlinien, nach eingehender Beratung,
beschließt, dass der Austauschschüler aus dem YFUProgramm ausgeschlossen und nach Hause geschickt werden
soll. Programmabbrüche werden niemals automatisch verfügt.
Bevor eine Entscheidung über den Programmstatus eines
Teilnehmers gefällt wird, kommuniziert die Aufnahmeorganisation mit der YFU-Organisation im Entsendeland in der
Form einer beratenden Verständigung, um alle relevanten
Aspekte des Falls berücksichtigen zu können.
Extension Of Stay
Verlängerung des Aufenthaltes
Youth For Understanding will not grant an extension of stay
unless there is demonstrated evidence of a medical or special
emergency requiring such an extension. In the absence of a
medical or special emergency, Youth For Understanding
responsibility ends with the return flight to which students have
been assigned. During the period of the extension, students will
be considered Off Program.
Youth For Understanding wird keine Verlängerung des Aufenthaltes bewilligen, es sei denn, es liegt ein medizinischer oder
besonderer Notfall vor, der eine solche Verlängerung
erforderlich macht. Liegt kein medizinischer oder besonderer
Notfall vor, dann endet die Verantwortung von Youth For
Understanding gegenüber dem Austauschschüler zum
Zeitpunkt des Abfluges, der dem Austauschschüler zugewiesen
worden ist. Während einer von YFU bewilligten Verlängerung
wird der Austauschschüler als Nicht-Programmteilnehmer (offprogram) eingestuft.
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