Vertrag Muster
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Vertrag Muster
«Vorname» «Nachname», TN-Nr. «PkNr» («Programmland»), Seite 1 Teilnahmevertrag Internationaler Schüleraustausch zwischen Dem Deutschen Youth For Understanding Komitee e.V., Hamburg (Reiseveranstalter iSd. §§ 651 a ff. BGB; im Folgenden: YFU Deutschland) und den Reisenden 1. «Vorname» «Nachname» (Gastschüler iSd. § 651 l BGB) sowie als gesetzliche Vertreter des Gastschülers und zusätzlich im eigenen Namen 2. _______________________________________ (Mutter / sonst. Sorgeberechtigte) 3. _______________________________________ (Vater / sonst. Sorgeberechtigter) Name in Druckbuchstaben Name in Druckbuchstaben (Im Folgenden für Mutter und Vater sowie sonstige Sorgeberechtigte: Eltern; für Gastschüler und Eltern: Reisende) 1. Abschnitt: Allgemeines § 1 Gegenstand, Zweck und Inhalt des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung eines Gastschulaufenthaltes im Rahmen des internationalen Schüleraustausches mit dem YFU Programm. 1 2 (2) Zweck des Programms ist die Förderung der Völkerverständigung und die Friedenserziehung. Der Gastschüler soll durch das Programm angeleitet werden, sich über die Grenzen der heimischen Kultur hinaus mit Menschen aus anderen Ländern und Kulturen mit anderen Lebens- und Wertvorstellungen zu 3 verständigen und zusammen zu leben. Dies ist ein Ansatz zur Vermeidung bzw. friedlichen Lösung von 4 potentiellen Konflikten zwischen Angehörigen unterschiedlicher nationaler oder kultureller Gruppen. YFU Deutschland und die aufnehmende Austauschorganisation (im Folgenden für beide: YFU) sind keine herkömmlichen Reiseveranstalter und organisieren insbesondere keine so genannten „Sprachreisen“, sondern Bildungsprogramme mit der oben beschriebenen Zielsetzung. 1 (3) YFU Deutschland arbeitet im jeweiligen Aufnahmeland mit einer oder mehreren Austauschorganisa2 3 tionen zusammen. Diese sind jeweils rechtlich und organisatorisch selbstständig. Die meisten aufnehmenden Austauschorganisationen haben sich auf gemeinsame Qualitätskriterien und auf 4 gemeinsame Regeln der internationalen Zusammenarbeit verpflichtet. Im PPP gelten die 5 Vertragsbedingungen des US State Department und des Deutschen Bundestages. Die Reisenden erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass YFU Deutschland berechtigt ist, die Austauschorganisation im Aufnahmeland zu bestimmen, die dort das Programm durchführt (im Folgenden: Partnerorganisation). 1 (4) Wegen seiner verbindlichen Bildungsziele setzt das Programm notwendig die Mitwirkung des Gast2 schülers bei seiner Integration in die Umgebung des Aufnahmelandes voraus. Erforderlich ist die bewusste Bereitschaft des Gastschülers, auf gewohnte Lebensweisen und Ansprüche zu verzichten, sich auf Lebensgewohnheiten der Umgebung im Aufnahmeland einzustellen, und dabei insbesondere sich unabhängig von sozialem Status, Religion, Rasse oder ethnischer Herkunft der Gastfamilie aktiv um eine weitestgehende Integration und Teilnahme am Familien- und Schulleben zu bemühen. Seite 2 2. Abschnitt: Leistungen durch YFU § 2 Leistungsbeschreibung 1 YFU bietet durch Vermittlung einer Gastfamilie und Gastschule die Rahmenbedingungen für den Erfolg 2 des Programms an, dieser kann aber nur vom Gastschüler selbst erreicht werden. Zur Verwirklichung dieses Erfolges durch den Gastschüler bietet YFU durch Auswahl, begleitende Seminare und Betreuung vor und während des Austausches teilweise unaufgefordert, häufig aber auch erst auf Anforderung durch 3 den Gastschüler Hilfestellung an. Der Erfolg des Programms und dabei insbesondere die Integration des Gastschülers in seine Umgebung im Aufnahmeland kann daher nicht durch YFU „geleistet“ werden, sondern hängt von Fähigkeit und Bereitschaft des Gastschülers ab. § 3 Leistungsumfang (1) Der Programmpreis umfasst ausschließlich die folgenden Leistungen: Auswahl des Bewerbers, Vermittlung eines Platzes im Austauschprogramm des Landes, das in der Kopfzeile auf Seite 1 dieses Vertrages angegeben ist (vgl. § 11 Abs. 2), Sechstägige Vorbereitungsveranstaltung vor Beginn des Austausches, sowie ein Nachbereitungswochenende nach Abschluss des Austausches. Umfasst sind Kosten für Durchführung sowie Unterkunft und Verpflegung während der Seminare, Reise von einem durch YFU bestimmten innerdeutschen Abreiseort zu einem Ort im Aufnahmeland, wo der Gastschüler von seiner Gastfamilie oder deren Vertreter(n) abgeholt wird sowie entsprechende Rückreise. Bei Flugreisen sind Flughafensteuern und -gebühren inbegriffen, Bei Aufenthalten in den USA, Kanada, Lateinamerika, Australien, Neuseeland, Südafrika, Ghana, Indien, China, Thailand, Mongolei, Südkorea und Japan: Auslandsreise-Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsbedingungen wird YFU den Reisenden rechtzeitig vor Abreise bekannt geben. Im Programm mit europäischen Aufnahmeländern ist eine Versicherung nicht enthalten, da der in Deutschland bestehende Schutz im Regelfall ausreichend ist, Vermittlung einer von YFU designierten Gastfamilie und einer ebenso von YFU designierten Sekundarschule (Gastschule) im jeweiligen Aufnahmeland, sofern die Reisenden nicht selber eine Gastfamilie (und Gastschule) stellen, die den YFU Anforderungen entsprechen, und Betreuung des Gastschülers während des Aufenthaltes, einschließlich Vermittlung einer durch YFU designierten neuen Gastfamilie im Falle eines notwendigen Familienwechsels. - (2) Der Programmpreis umfasst insbesondere nicht: Kosten für Pässe, Impfungen, Visa, sowie mit deren Beantragung im Zusammenhang stehende Kosten (insbesondere Fahrtkosten), Kosten für Zölle und für die jeweiligen Begrenzungen überschreitendes Gepäck des Gastschülers, Kosten für persönliche Bedürfnisse des Gastschülers, insbesondere Taschengeld, Kosten für Schulbücher usw. im Aufnahmeland, An- und Abreise zu und von Auswahlgespräch(en), Vor- und Nachbereitungstagungen sowie sonstigen Seminaren, die vor, während oder nach dem Austausch angeboten werden, und An- und Abreise zu und von den durch YFU festgelegten Abreise- und Ankunftsorten in Deutschland. 1 (3) YFU weist ausdrücklich darauf hin, dass für Einreise und Aufenthalt im Aufnahmeland erhebliche Kosten für die Beschaffung eines Visums anfallen können, auf die YFU keinen Einfluss hat und die nicht 2 im Programmpreis enthalten sind. YFU weist weiter darauf hin, dass die Vermittlung einer Gastfamilie und Gastschule nach Abs. 1 auch erst kurzfristig vor der Abreise erfolgen kann. 3. Abschnitt: Pflichten des Gastschülers und der Eltern § 4 Mitwirkungspflichten 1 (1) Gastschüler und Eltern akzeptieren und unterstützen die Aussagen über den Zweck des Programms 2 in § 1 dieses Vertrages. Sie verpflichten sich, die in den anliegenden „Schülerbezogenen Richtlinien/Student Related Policies“ aufgestellten Regeln, Grundsätze und Verfahrensweisen einzuhalten. 3 Gastschüler und Eltern ist bekannt, dass diese „Schülerbezogenen Richtlinien/Student Related Policies“ Bestandteil dieses Vertrages sind und lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit gesondert abgedruckt 4 sind. Bei einzelnen Partnerorganisationen gelten ergänzende Richtlinien für den Aufenthalt im Aufnahmeland, die nachgereicht werden und zu deren Unterzeichnung sich die Reisenden im Rahmen 5 der Zumutbarkeit verpflichten. Solche Richtlinien gelten erst mit Unterzeichnung durch die Reisenden. Seite 3 1 (2) Der Gastschüler kann die Lebensbedingungen des Aufnahmelandes nur verstehen und den Aufenthalt nur dann zum erstrebten Erfolg führen, wenn er sich bereitwillig und engagiert auf das Land, seine 2 Gastfamilie und Gastschule einlässt. Daher ist der Erfolg des Programms abhängig von der eigenen 3 Integrationsleistung des Gastschülers. Der Gastschüler verpflichtet sich, auf gewohnte Lebensweisen und Ansprüche zu verzichten und sich auf Bedingungen im Aufnahmeland einzustellen, und zwar unabhängig von sozialem Status, Religion, Rasse oder ethnischer Herkunft der Gastfamilie. 1 (3) Der Gastschüler und die Eltern verpflichten sich, rechtzeitig die notwendigen Dokumente (Reisepass, 2 Visum, Gesundheitszeugnis usw.) zu beschaffen. Sie verpflichten sich weiter, die Unterlagen für die Zuordnung einer Gastfamilie und Gastschule im Aufnahmeland innerhalb der von YFU gesetzten angemessenen Frist vollständig ausgefüllt zurück zu senden und für die Teilnahme des Gastschülers an dem gesamten von YFU vorgesehenen Vorbereitungsseminar zu sorgen. (4) Gastschüler im Parlamentarischen Patenschafts-Programm verpflichten sich zur Teilnahme an einer Nachbereitungstagung nach Abschluss des Austauschjahres. § 5 Programmpreis und Kostenbeitrag 1 (1) Die folgenden Zahlungsbedingungen in Abs. 2 bis 4 gelten für Kostenbeiträge, die von Gastschüler oder Eltern oder zu Gunsten des Gastschülers oder der Eltern von anderen Privatpersonen erbracht 2 werden. Sie gelten nicht für eine Teilnahme am Parlamentarischen Patenschafts-Programm oder bei 3 Gewährung eines anderen Vollstipendiums. Bestandteil dieses Vertrages ist auch der anliegende „Zahlungsplan“, der lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit gesondert abgedruckt ist. 1 (2) Reisepreis nach § 651 l BGB ist der volle Programmpreis, der auf dem anliegenden „Zahlungsplan“ 2 3 angegeben ist. Kostenbeitrag ist der individuell zu entrichtende Betrag für die Programmteilnahme. Im 4 Regelfall sind Programmpreis und Kostenbeitrag gleich hoch. Nur im Falle eines gewährten Teilstipen5 diums ist der Kostenbeitrag niedriger als der Programmpreis (siehe Abs. 4). Die Differenz wird dann von YFU Deutschland getragen. 1 (3) Eltern und Gastschüler verpflichten sich gesamtschuldnerisch, den in der Anlage „Zahlungsplan“ 2 bezifferten Kostenbeitrag zu zahlen. Der Kostenbeitrag ist fällig nach Erhalt des Sicherungsscheines gem. § 651 k Abs. 3 BGB und gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan auf das von YFU benannte Konto zu zahlen. 1 (4) Für den Fall, dass der Kostenbeitrag geringer ist als der Programmpreis, gilt folgendes: Eltern und Gastschüler müssen für die Differenz zwischen vollem Programmpreis und individuellem Kostenbeitrag 2 ein Teilstipendium beantragen, auf das kein Anspruch besteht. Wird der Stipendienantrag ganz oder teilweise abgelehnt, haben sie die Wahl zwischen Zahlung des dann noch offenen Differenzbetrages oder 3 Rücktritt von diesem Vertrag. Der Rücktritt erfolgt nur kostenfrei, wenn bereits bei der Bewerbung des Gastschülers ein Stipendienantrag in gleicher Höhe angekündigt war und der Rücktritt binnen zwei Wochen ab Eingang der Mitteilung erklärt wird (siehe auch § 13 Abs. 3). § 6 Sonstige Pflichten der Reisenden 1 (1) Gastschüler und Eltern verpflichten sich, die noch folgenden Angaben im Gesundheitszeugnis „Certificate of Medical Health“ zutreffend und ohne wesentliche Auslassungen zu machen, die Gastschüler oder Eltern bekannt sind, und sie versichern, dass der Gastschüler keine chronische physische oder psychische Verfassung oder Behinderung aufweist, die nicht offen gelegt ist/wird und die 2 Teilnahme am Programm als nicht ratsam oder als in unzumutbarer Weise riskant erscheinen lässt. Sie verpflichten sich weiter, derartige Erkrankungen oder Behinderungen und insbesondere jeden Fall psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung unverzüglich YFU Deutschland mitzuteilen. (2) Gastschüler und Eltern verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass der Gastschüler in Übereinstimmung mit den durch YFU festgelegten Reiseplänen reist. 1 (3) Die Eltern verpflichten sich, den Gastschüler nicht zu persönlichen Reisen (z.B. zu Freunden, Familienangehörigen) während des Austauschjahres zu ermutigen und solche für ihn nicht zu arrangieren. 2 Wegen der Gefahr einer Störung des Integrationsprozesses des Gastschülers in der Gastfamilie und sonstigen Umgebung verpflichten sich die Eltern dazu, den Gastschüler während des Austauschjahres 3 nicht zu besuchen und andere Personen nicht zu einem Besuch zu ermutigen. Sollte ausnahmsweise ein Besuchswunsch bestehen, so werden sich die Eltern an YFU Deutschland wenden und YFU Deutschland Seite 4 sich bei der Partnerorganisation und über diese bei der Gastfamilie um eine Zustimmung zu dem Besuch bemühen. 1 (4) Die Eltern verpflichten sich, den Gastschüler mit angemessenem, d.h. ausreichendem, aber nicht 2 exzessivem Taschengeld auszustatten. Die Angemessenheit bestimmt sich nach den Verhältnissen im Aufnahmeland und insbesondere der Lebensumgebung sowie der dortigen Gastfamilie und Gastschule. 1 (5) Gastschüler und Eltern verpflichten sich, neben den Kosten nach § 3 Abs. 2 auch Kosten für medizinische, pharmazeutische oder ähnliche Leistungen sowie optische Hilfsmittel zu tragen, die der 2 Gastschüler in Anspruch nimmt und die nicht von einer Versicherung übernommen werden. Erfüllt ausnahmsweise YFU solche Forderungen im Interesse der Reisenden, verpflichten sich Gastschüler und 3 Eltern, YFU die verauslagten Beträge zu erstatten. Gleiches gilt für alle anderen rechtlich durchsetzbaren Forderungen, denen sich der Gastschüler während des Aufenthaltes im Aufnahmeland aussetzt. 4. Abschnitt: Allgemeine Bedingungen der Programmteilnahme § 7 Gastschule / Gastfamilie 1 (1) YFU kann die Unterbringung in einer bestimmten Gastfamilie oder Gastschule nicht gewährleisten, da die Unterbringung die Bereitschaft der Gastfamilie und einer geeigneten Gastschule zur Aufnahme des 2 Gastschülers voraussetzt. YFU ist berechtigt, den für den Gastschüler vorgesehenen Wohnsitz oder die 3 Gastschule zu ändern, falls eine solche Änderung im Interesse des Gastschülers liegt. Dies gilt insbesondere, wenn die von YFU ausgewählte Gastfamilie oder Gastschule einen weiteren Aufenthalt 4 nicht zulassen. YFU gibt den Eltern unverzüglich von dem Wechsel Kenntnis. 1 (2) Die Partnerorganisation nimmt die Platzierung in einer Gastfamilie nach Kriterien vor, die auf 2 Erfahrungen mit der Platzierung und Betreuung von Gastschülern beruhen. Die Platzierung erfolgt 3 insbesondere unabhängig von sozialer, religiöser, rassischer oder ethnischer Herkunft. Zu dieser Verfahrensweise sind die Partnerorganisationen in vielen Aufnahmeländern auch gesetzlich verpflichtet. 4 Die Gastfamilie erhält von YFU weder eine finanzielle Entschädigung noch sonstige Gegenleistungen 5 dafür, dass sie freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung einen Gastschüler aufnimmt. Sie ist insbeson6 dere kein Erfüllungsgehilfe für YFU. Gegenüber Gastfamilie oder YFU besteht kein Anspruch auf Aufnahme oder Verbleib in einer bestimmten Gastfamilie. 1 (3) YFU garantiert weder bestimmte Fächerbelegungen oder Abschlüsse an der Gastschule noch anrechenbare Leistungen oder Abschlüsse an der Schule, die der Gastschüler vor Beginn des 2 Programms besucht hat oder nach Beendigung besuchen soll. Die Gastschule nimmt den Gastschüler 3 freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung auf und erhält regelmäßig keine Gegenleistung. Sie ist kein 4 Erfüllungsgehilfe für YFU. Gegenüber Gastschule oder YFU besteht kein Anspruch auf Aufnahme oder Verbleib in einer bestimmten Gastschule. § 8 Ersetzungsbefugnis Wegen des Erfordernisses einer individuellen Auswahl und umfangreichen Vorbereitung des Gastschülers durch YFU ist die Benennung einer anderen Person, die an Stelle des Gastschülers an dem Programm teilnehmen soll, regelmäßig nicht möglich (§ 651 b Abs. 1 Satz 2 BGB). 5. Abschnitt: Gewährleistung, Beendigung, Haftung § 9 Abhilfeverlangen 1 Werden Leistungen nach § 3 Abs. 1 dieses Vertrages durch YFU nicht ordnungsgemäß erbracht, so 2 können Gastschüler und Eltern Abhilfe unter Setzung einer angemessenen Frist verlangen. Das unverzüglich zu erhebende Abhilfeverlangen ist durch die Eltern gegenüber YFU Deutschland oder durch 3 den Gastschüler gegenüber der Partnerorganisation oder YFU Deutschland zu erklären. Empfehlenswert 4 ist ein schriftliches Abhilfeverlangen. Das Abhilfeverlangen muss den Mangel deutlich bezeichnen und 5 aus ihm muss deutlich hervorgehen, dass eine Beseitigung dieses Mangels begehrt wird. Gleichzeitig ist eine Frist zur Abhilfe zu setzen. Seite 5 § 10 Minderung 1 Ein Anspruch auf Minderung besteht regelmäßig erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Gastschüler oder Eltern 2 eine ordnungsgemäße Mängelanzeige ausgesprochen haben. Die unverzüglich zu erhebende Mängelanzeige ist ebenfalls ausschließlich gegenüber den in § 9 genannten Stellen zu erheben. 3 4 Empfehlenswert ist auch hier die Schriftform. Für einen evtl. Minderungsanspruch ist von dem vollen 5 Programmpreis auszugehen. Ein Rückzahlungsanspruch besteht dabei nur insoweit, als ein Minderungsbetrag ein evtl. von YFU gewährtes oder vermitteltes Stipendium übersteigt. § 11 Rücktritt durch YFU Deutschland (1) YFU Deutschland behält sich vor, von diesem Vertrag vor Abreise zurückzutreten, wenn a) der Gastschüler zu einem turnusmäßigen schulischen Versetzungstermin nicht versetzt wird, oder b) er Verhaltensweisen oder Eigenschaften zeigt, die ein erhebliches Hindernis bei der Platzierung im Aufnahmeland bedeuten, und die YFU Deutschland bei Abschluss dieses Vertrages nicht bekannt sind, oder c) Gastschüler oder Eltern im Zusammenhang mit der Bewerbung oder den zur Platzierung bestimmten Unterlagen und dabei insbesondere im Gesundheitszeugnis „Certificate of Medical Health“ falsche Angaben gemacht haben, oder d) eine Erkrankung, Behandlung oder Behandlungsbedürftigkeit des Gastschülers bekannt wird, die durch Angaben iSd. § 6 Abs. 1 oder durch einen Arzt festgestellt wird und ein Risiko für den Verbleib im Programm darstellt, oder e) der Gastschüler eine strafbare Handlung begeht, oder f) Gastschüler und/oder Eltern die Mitwirkungspflichten nach § 4 Abs. 3 nicht erfüllen und YFU dies zuvor abgemahnt hat. 1 (2) Die von YFU erbrachte Vermittlungsleistung ist davon abhängig, dass sich geeignete Gastfamilien 2 und Gastschulen ohne Gegenleistung freiwillig zur Aufnahme der Gastschüler bereit erklären. Es liegt damit außerhalb des Leistungsvermögens von YFU Deutschland, ob die Partnerorganisation rechtzeitig vor der vorgesehenen Abreise eine genügende Anzahl geeigneter Gastfamilien und Gastschulen im 3 vorgesehenen Aufnahmeland findet. Es ist daher möglich, dass die Vermittlung des Gastschülers in eine 4 geeignete Gastfamilie oder Gastschule im vorgesehenen Aufnahmeland nicht gelingt. Einen solchen Fall 5 hat es in der jahrzehntelangen Praxis von YFU Deutschland bislang nicht gegeben. Sollte es aber der Partnerorganisation nicht möglich sein, rechtzeitig vor der vorgesehenen Abreise eine Platzierung in dem Aufnahmeland vorzunehmen, wird YFU Deutschland sich bemühen, einen Platz im Programm einer 6 Partnerorganisation in einem anderen Aufnahmeland anzubieten. Ist auch dies nach besten Kräften nicht 7 möglich, so ist YFU zum Rücktritt von diesem Teilnahmevertrag berechtigt. Unbeschadet dessen sind in diesem Fall auch die Reisenden zum kostenfreien Rücktritt berechtigt (siehe auch § 13 Abs. 3 Satz 2 bis 4). 1 2 (3) Der Rücktritt wird wirksam mit Zugang bei den Reisenden. Bei einem Rücktritt nach Abs. 1 fallen Rücktrittsgebühren wie nach § 13 Abs. 2 an, bei einem Rücktritt nach Abs. 2 fallen keine Rücktritts3 gebühren an. Bereits erbrachte Zahlungen werden in beiden Fällen zurückerstattet, ggf. abzüglich der angefallenen Rücktrittsgebühr. § 12 Kündigung durch YFU Deutschland (1) YFU Deutschland ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn a) der Gastschüler trotz erfolgter schriftlicher Abmahnung durch YFU, die auch den Eltern schriftlich zuzuleiten ist, die Durchführung des Programms durch sein Verhalten nachhaltig weiter stört, oder b) die Gastschule den Gastschüler wegen dessen Verhalten oder Leistungen vom weiteren Schulbesuch ausschließt, oder c) der Gastschüler sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass deshalb der sofortige Programmausschluss ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt ist, weil die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Gastschüler durch sein Verhalten sich selbst oder andere schädigt oder in erhebliche Gefahr bringt, oder wenn er dem Ansehen der ihm zugewiesenen Gastfamilie, Gastschule oder von YFU ernsthaften Schaden zufügt. Es gilt regelmäßig, wenn er eine nicht zuvor genehmigte Reise unternimmt, er Gastschule oder Wohnort, die YFU für ihn vorgesehen hat, ohne Erlaubnis der Partnerorganisation fernbleibt oder die von YFU vorgesehene Rückreise ins Heimatland nicht antritt, oder d) ein Fall des § 11 Abs. 1 Buchst. b), c), d) oder e) vorliegt. 1 2 (2) Die Kündigung wird wirksam mit Zugang bei den Reisenden. Bei einer Kündigung nach Abreise werden nur die ersparten Aufwendungen zurückerstattet, sofern diese ein evtl. gewährtes Stipendium Seite 6 3 übersteigen. Dabei handelt es sich in der Regel nur um anteilige Versicherungsbeiträge, sofern die 4 Versicherung eine anteilige Rückerstattung vornimmt (siehe auch § 14 Abs. 3 und 4). Die Reisenden können den Nachweis führen, dass weitere Kosten eingespart wurden. § 13 Rücktritt durch Reisende 1 (1) Jeder Rücktritt soll im Interesse von Gastschüler wie Eltern und zur Vermeidung von Missver2 3 ständnissen schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird wirksam mit Zugang bei YFU Deutschland. Der Wechsel innerhalb der von YFU betreuten Programme (z.B. vom YFU-Regelprogramm zum von YFU betreuten PPP) stellt keinen Rücktritt dar. 1 (2) Bei einem nicht durch YFU verursachten Rücktritt vor Abreise beträgt die Rücktrittsgebühr 4 % des vollen Programmpreises, wenn der Rücktritt mehr als eine Woche vor Beginn des (ggf. ersten) 2 Vorbereitungsseminars, zu dem der Gastschüler eingeladen war, erfolgt. Für Rücktritte nach diesem Zeitpunkt bis zur geplanten Abreise beträgt die Rücktrittsgebühr mit Ausnahme des Falles nach § 651 l Abs. 3 BGB (fehlende Gastfamilie, fehlender Ansprechpartner oder fehlende Vorbereitung zwei Wochen 3 vor Abreise) 8 % des vollen Programmpreises. Die Reisenden können den Nachweis führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten als die von der Pauschale umfassten entstanden sind. 1 (3) Bei Nichtgewährung eines rechtzeitig beantragten Stipendiums iSd. § 5 Abs. 4 dieses Vertrages sind Gastschüler und Eltern berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ab Eingang der Mitteilung kostenfrei vom 2 Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt im Fall des § 11 Abs. 2 Satz 1 und 2, wenn YFU einen Platz in dem 3 vereinbarten Aufnahmeland oder einem anderen Aufnahmeland nicht vermitteln kann. Bereits erbrachte Zahlungen werden im Fall des Rücktritts zurückerstattet, ggf. abzüglich der angefallenen Rücktrittsgebühr. 4 Weitere Ansprüche, insbesondere auf Programmteilnahme oder Schadenersatz bestehen in diesen Fällen nicht. § 14 Kündigung durch Reisende 1 (1) Gastschüler wie Eltern sind gem. § 651 l Abs. 4 BGB jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen, 2 ohne dass ein Grund hierfür vorliegen muss. Jede Kündigung soll im Interesse von Gastschüler wie 3 Eltern und zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich erfolgen. Die Kündigung wird wirksam mit Zugang bei YFU Deutschland. 1 (2) Sofern ein Gastschüler auf eigenen Wunsch vorzeitig ins Heimatland zurückkehrt oder aus dem Programm ausscheidet, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Kostenbeitrages nur in Höhe der 2 ersparten Aufwendungen und nur soweit der Betrag ein evtl. gewährtes Stipendium übersteigt. Die 3 ersparten Aufwendungen sind in der Regel nur die in Abs. 4 genannten Posten. Noch ausstehende Teilbeträge des festgesetzten Kostenbeitrages sind zu entrichten. 1 (3) Im Fall einer berechtigten Kündigung wegen eines Mangels, die ein vorheriges erfolgloses Abhilfeverlangen voraussetzt (siehe § 9), oder wegen höherer Gewalt wird ein bereits gezahlter Kostenbeitrag 2 ganz oder teilweise erstattet. Das Abhilfeverlangen ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von YFU verweigert wird oder ein besonderes Interesse der Reisenden die sofortige Kündigung rechtfertigt. 3 YFU Deutschland steht in diesem Fall jedoch trotz der Kündigung eine Entschädigung für bereits 4 entstandene oder noch entstehende Aufwendungen zu. Bei deren Berechnung ist auch im Falle der Gewährung eines Teilstipendiums von dem vollen Programmpreis und nicht dem Kostenbeitrag auszugehen. 1 (4) Da Gastfamilie und Gastschule keine Entschädigung für die Aufnahme eines Gastschülers erhalten, 2 werden durch eine vorzeitige Programmbeendigung im Regelfall keine Kosten erspart. Eine Berechnung der YFU noch zustehenden Entschädigung oder der ersparten Aufwendungen kann daher nicht 3 zeitanteilig erfolgen. Erspart werden bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nach Abreise in der Regel nur die Kosten der Nachbereitungstagung und ein anteiliger Versicherungsbeitrag, sofern die 4 Versicherung eine Rückerstattung für den Fall des vorzeitigen Programmabbruches vornimmt. Die Reisenden können den Nachweis führen, dass durch die vorzeitige Vertragsbeendigung weitere Kosten eingespart wurden. § 15 Zeitpunkt der Vertragsbeendigung, vorzeitige Rückreise (1) Im Regelfall endet dieser Vertrag mit Beendigung der durch YFU organisierten Rückreise. Seite 7 (2) Rücktritt oder Kündigung vor Abreise führen zur sofortigen Beendigung dieses Vertrages. 1 (3) Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung nach Abreise wird YFU (soweit möglich und zumutbar) die 2 Rückreise nach Deutschland im Einvernehmen mit den Eltern arrangieren. Für den Fall, dass die Reisenden von dem Kündigungsrecht nach § 651 l Abs. 4 BGB Gebrauch machen, tragen sie eventuelle 3 Mehrkosten für die Rückbeförderung. Nehmen die Reisenden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung den Rücktransport durch YFU nicht in Anspruch, so endet das Vertragsverhältnis mit der Mitteilung darüber, 4 dass der Rücktransport nicht mehr in Anspruch genommen werde. Den Reisenden ist bekannt, dass YFU die unverzügliche Rückreise nach einer vorzeitigen Vertragsbeendigung u.a. wegen Visa-Bestimmungen des Aufnahmelandes auch gegen den Willen der Reisenden vornehmen kann. § 16 Haftungsbeschränkung und Verjährung (1) Die Haftung von YFU Deutschland gegenüber Eltern und Gastschülern ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt auf den dreifachen tatsächlich geleisteten oder zu leistenden Kostenbeitrag soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit YFU Deutschland für einen Schaden des Gastschülers allein wegen eines Verschuldens eines von YFU unabhängigen Leistungsträgers (Fluglinien, Bahnen, Busse, Restaurants, Hotels und andere Einrichtungen) verantwortlich ist. (2) Für alle Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die verantwortliche Organisation (YFU Deutschland oder die Partnerorganisation) bei Sachschäden nur bis zu dem dreifachen individuellen Kostenbeitrag, mindestens aber bis zu € 4.100. (3) Mitarbeiter der Gastschule sowie Mitglieder der Gastfamilie sind keine Erfüllungsgehilfen von YFU Deutschland und YFU Deutschland haftet nicht für ein etwaiges Verschulden der Gastschule, des Schulträgers, deren jeweiliger Mitarbeiter oder der Mitglieder der Gastfamilie sowie deren jeweiligen Hilfspersonen. 1 (4) Ansprüche der Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB müssen binnen eines Monats gegenüber 2 3 YFU Deutschland geltend gemacht werden. Solche Ansprüche verjähren in einem Jahr. Beide Fristen beginnen mit dem Tag, an dem das Programm enden sollte oder, sofern dieser Tag nicht feststeht, mit dem letzten Tag des üblichen Rückkehrmonats. 6. Abschnitt: Sonstiges § 17 Notfallermächtigung 1 Eltern und Gastschüler bevollmächtigen die Partnerorganisation und ihre Mitarbeiter und Repräsentanten sowie die in der Elternrolle auftretenden erwachsenen Mitglieder der Gastfamilie (Gasteltern und bei deren Verhinderung das jeweils älteste sofort erreichbare volljährige Mitglied der Gastfamilie) bei Notfällen, Unfällen, Krankheiten oder Verletzungen, die den Gastschüler betreffen, für diesen, ggf. im 2 Namen der Eltern bzw. an deren Stelle und mit Wirkung für sie, zu handeln. Ihre Verpflichtung, YFU und Eltern unverzüglich und möglichst vollständig über derartige Situationen und getroffene Maßnahmen zu 3 unterrichten und ggf. deren Weisungen einzuholen, bleibt davon unberührt. Gleiches gilt für die etwa nach dem Recht des Aufnahmelandes bestehende Pflicht zu Handlungen durch YFU oder durch die Gastfamilie im Interesse des Gastschülers auch ohne Einwilligung der Eltern. § 18 Weitergabe von Daten 1 Gastschüler und Eltern sind damit einverstanden, dass auf Grundlage der vom Gastschüler ausgefüllten Platzierungsunterlagen ein Kurzporträt erstellt wird, das im Internet für interessierte Gastfamilien abrufbar 2 ist. Das Kurzporträt enthält Vorname, Alter, Herkunftsland, bis zu zwei Fotos und eine kurze Beschreibung der Person unter Berücksichtigung der Hobbies und Interessen. § 19 Vertragspartner, Zahlungen an Reisende 1 (1) Die Eltern erklären durch ihre Unterschrift unter diesen Vertrag, dass sie in den Vertragsabschluss mit 2 dem minderjährigen Gastschüler einwilligen. Damit werden sowohl der Gastschüler als auch die Eltern Vertragspartner von YFU Deutschland. Seite 8 1 (2) Für nach deutschem Recht uneingeschränkt geschäftsfähige Gastschüler gelten sämtliche Rechte, Pflichten und Obliegenheiten, die in den vorstehenden Bestimmungen auch oder nur den Eltern 2 vorbehalten sind, ab Eintritt der uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit auch unmittelbar. Dies gilt unbeschadet unmittelbar übernommener Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den beschränkt geschäftsfähigen Gastschüler mit Einwilligung der Eltern. (3) Sofern YFU Zahlungen an die Reisenden zu erbringen hat, kann YFU hinsichtlich aller Ansprüche mit befreiender Wirkung gegenüber dem Anspruchsinhaber an jede Person leisten, die sich zur Zahlung des Kostenbeitrages gegenüber YFU verpflichtet oder den Kostenbeitrag ganz oder teilweise entrichtet hat. § 20 Unwirksame Bestimmungen, Schriftform 1 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Teilnahmevertrages nebst Anlagen hat nicht 2 die Unwirksamkeit des ganzen Teilnahmevertrages zur Folge. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; gleiches gilt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Hamburg, den «CONTRACTSENTDATE» ___________________, den _______________ Für YFU Deutschland Reisende iSd. §§ 651 a ff. BGB: Geschäftsführer -gültig mit maschinell erstellter Unterschrift- _________________________________________ Unterschrift Gastschüler _________________________________________ Unterschrift Mutter / sonst. Sorgeberechtigte _________________________________________ Unterschrift Vater / sonst. Sorgeberechtigter ANLAGEN: - Zahlungsplan - Schülerbezogene Richtlinien/Student Related Policies «Vorname» «Nachname», TN-Nr.«PkNr» («Programmland») «Vorname» «Nachname», TN-Nr. «PkNr» («Programmland») Zahlungsplan Anlage zum Teilnahmevertrag Internationaler Schüleraustausch zwischen Dem Deutschen Youth For Understanding Komitee e.V., Hamburg und 1. «Vorname» «Nachname» (Gastschüler iSd. § 651 l BGB) sowie als gesetzliche Vertreter des Gastschülers und zusätzlich im eigenen Namen 2. _______________________________________ (Mutter / sonst. Sorgeberechtigte) 3. _______________________________________ (Vater / sonst. Sorgeberechtigter) Name in Druckbuchstaben Name in Druckbuchstaben Wir verpflichten uns, den vollen Programmpreis nach § 5 des Teilnahmevertrages in Höhe von € «KBT»,vollständig bis zum untengenannten Termin an YFU Deutschland zu zahlen. Etwaige Ratenzahlungswünsche über den letztgenannten Termin hinaus müssen begründet werden und bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch YFU Deutschland. Termin: «DATUM1» Betrag: «Rate1»,- € Termin: «DATUM2» Betrag: «Rate2»,- € Termin: «DATUM3» Betrag: «Rate3»,- € ___________________, den _______________ Reisende iSd. §§ 651 a ff. BGB: _________________________________________ Unterschrift Gastschüler _________________________________________ Unterschrift Mutter / sonst. Sorgeberechtigte _________________________________________ Unterschrift Vater / sonst. Sorgeberechtigter YOUTH FOR UNDERSTANDING STUDENT RELATED POLICIES / SCHÜLERBEZOGENE RICHTLINIEN Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer, sehr geehrte Eltern, die nachfolgend abgedruckten Student Related Policies/Schülerbezogenen Richtlinien sind Bestandteil des Teilnahmevertrages (siehe dort § 4, Abs. 1) für alle vom Deutschen Youth For Understanding Komitee e.V. durchgeführten Austauschprogramme. Die Richtlinien sind gewachsen aus der jahrzehntelangen Erfahrung von Youth For Understanding im langfristigen Schüleraustausch. Gemeinsam mit anderen Vereinbarungen bilden sie die Grundlage der Zusammenarbeit der Partnerorganisationen mit ihren Teilnehmern. Für die Dauer Deines Austauschjahres übernehmen YFU und deine Gastfamilie in bestimmten Bereichen die Verantwortung für dein Wohlergehen. Für uns ist es insofern von großer Bedeutung, uns darauf verlassen zu können, dass Du Dich an Vereinbarungen hältst, die sich im Laufe unserer Arbeit als besonders wichtig für das Zusammenleben mit einer Gastfamilie und das Gelingen eines Austauschjahres insgesamt erwiesen haben. Eine Missachtung dieser Richtlinien wird von der Partnerorganisation im Aufnahmeland sehr ernst genommen und kann zu einer Verwarnung oder dem Ausschluss aus dem Programm führen. Wir bitten Dich und Deine Eltern daher, diese Richtlinien sorgfältig zu lesen, bevor Ihr den Teilnahmevertrag unterzeichnet. Denn für den Erfolg unserer Zusammenarbeit und den Deines Austauschjahres ist es wichtig, dass Du die Richtlinien kennst und beherzigst. Sollten Du oder Deine Eltern jetzt oder in Zukunft Fragen bezüglich dieser Richtlinien haben, zögert bitte nicht, unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle, die Teamer bei Deiner Vorbereitungstagung oder später die Mitarbeiter der Partnerorganisation in Deinem Gastland dazu zu befragen. Wir legen zwei Exemplare der Richtlinien bei, so dass Du ein Exemplar mit in Dein Gastland nehmen kannst. Mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen für das anstehende Austauschjahr (Meike Neumann) - Leiterin Entsendeprogramme - YFU must have certain policies to be consistent, fair, and protective of all its participants. These guidelines are for all YFU students worldwide. Procedures to implement these policies may vary from country to country. Each national office may also determine specific procedures for students being hosted in their countries. YFU muss bestimmte Richtlinien für Austauschschüler aufstellen, um allen Teilnehmern gegenüber konsistent, fair und Schutz gewährend agieren zu können. Diese Richtlinien gelten für alle YFU-Austauschschüler weltweit. Die Verfahren zur Durchsetzung dieser Richtlinien können von Land zu Land unterschiedlich sein. Jede nationale Partnerorganisation kann darüber hinaus bestimmte Verfahren für die Austauschschüler festlegen, die sie in ihrem Land aufnimmt. Legal Status Rechtlicher Status While students are on a YFU exchange, they are subject to all the national and local laws of their host country. Während Schüler an einem YFU-Austausch teilnehmen, unterliegen sie allen nationalen und örtlichen Gesetzen des Aufnahmelandes. YFU Identification Card YFU-Ausweis Students may be issued a YFU identification card that they should carry at all times. They may need it to receive student discounts for entry to museums or other places. It may also have on it important phone numbers and addresses for use in emergencies. Sofern Austauschschüler einen YFU-Ausweis erhalten, sollten sie diesen stets bei sich führen. Sie benötigen ihn möglicherweise, um Schülerermäßigungen für den Eintritt in Museen oder anderswo zu bekommen. Auf dem Ausweis sind eventuell auch wichtige Telefonnummern und Adressen für Notfälle abgedruckt. Passport Reisepass Students will have their passport with them when they arrive at their host family's home. Students may not need to carry their passport with them while in their host country. (They should ask their host country National Office.) If they do not, they should find a safe place to keep their passport. Students should write down the passport number and put it in a separate place from the passport. Austauschschüler haben ihren Pass bei sich, wenn sie bei ihrer Gastfamilie ankommen. Sie müssen ihn vermutlich nicht jederzeit bei sich tragen, während sie sich in ihrem Gastland aufhalten. (Sie sollten das nationale Büro des Aufnahmelandes diesbezüglich fragen). Falls sie den Pass nicht bei sich tragen, sollten sie ihn an einem sicheren Ort aufbewahren. Die Passnummer sollte vermerkt und an einem getrennten Ort aufbewahrt werden. 2 Student Related Policies/Schülerbezogene Richtlinien School Schule Attendance. All Youth For Understanding students on the year or semester program are required to attend a secondary school regularly. Each host country is encouraged to see that a normal course of schoolwork is maintained. Repeated non-attendance (truancy) will result in consideration for Early Return. Performance. Allowing for an initial period of linguistic and/or academic adjustment, students are expected to achieve adequate academic results. Within a reasonable period of time, poor motivation, underachievement (e.g. failing grades) or inappropriate behavior, in combination with poor adjustment in general, may be cause for Early Return consideration. Formal Expulsion. If a student is expelled from school, the student will be considered for Early Return. Anwesenheit. Alle Austauschschüler, die an Youth For Understanding Jahres- und Semesterprogrammen teilnehmen, sind verpflichtet, regelmäßig eine weiterführende Schule zu besuchen. Aufnahmeländer sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ein normales Pensum an Schularbeit aufrecht erhalten wird. Wenn ein Austauschschüler ohne triftigen Grund wiederholt in der Schule fehlt, wird eine vorzeitige Heimkehr in Erwägung gezogen. Leistungen. Es wird von Austauschschülern erwartet, dass sie hinreichende akademische Erfolge erzielen, wobei eine Anfangsphase sprachlicher und/oder akademischer Anpassung eingeräumt wird. Nach Ablauf einer angemessenen Zeit können fehlende Motivation, nicht ausreichende Leistungen (z.b. mangelhafte Noten) oder unpassendes Verhalten in Kombination mit einer allgemein schlechten Eingewöhnung Gründe für die Erwägung einer vorzeitigen Heimkehr sein. Formale Verweisung. Wenn ein Austauschschüler von der Schule verwiesen wird, dann wird seine vorzeitige Heimkehr erwogen. Student Expenses Ausgaben von Austauschschülern School expenses: Students are responsible for such expenses as school laboratory fees, transportation, school uniform and books. In a few countries, some school expenses are included in the program fee. Other expenses: Students are also responsible for expenses incurred during trips, as well as telephone calls and other personal expenses. They are responsible for any property damage they may cause. Students are not responsible for meals and lodging. Students should expect to be provided three meals a day by the host family. This will include either a lunch or lunch money so that they can purchase lunch at school. Whether a lunch or lunch money is provided is up to the host family. In some countries, schools may provide free lunches for exchange students. Students should never borrow or lend money, even with their host family. If money is lent in an emergency, students and/or host families should get a written receipt. YFU is not responsible for student debts or loans. Schulkosten. Für Ausgaben wie Laborgebühren, Schultransport, -uniform und -bücher sind Austauschschüler selbst verantwortlich. In einigen wenigen Ländern sind solche Schulkosten in der Programmteilnahmegebühr enthalten. Andere Kosten. Austauschschüler sind außerdem verantwortlich für Kosten, die während Reisen entstehen, sowie für Telefonanrufe und andere persönliche Ausgaben. Sie sind auch für jeden Sachschaden verantwortlich, den sie verursachen. Austauschschüler sind nicht verantwortlich für Mahlzeiten und Unterbringung. Sie können erwarten, dass ihre Gastfamilie ihnen täglich drei Mahlzeiten zur Verfügung stellt. Dies schließt ein Mittagessen oder Geld für das Kaufen einer Mittagsmahlzeit in der Schule ein. Es liegt im Ermessen der Gastfamilie, ob sie ein Mittagessen oder Geld dafür bereitstellt. In einigen Ländern stellen Schulen kostenlose Mittagessen für Austauschschüler zur Verfügung. Austauschschüler sollten sich niemals Geld leihen oder anderen verleihen, nicht einmal von (oder an) ihre(r) Gastfamilie. Wenn in einer Notfallsituation Geld geliehen werden muss, dann sollten Austauschschüler und/oder Gastfamilien schriftliche Quittungen erhalten. YFU trägt keine Verantwortung für Schulden oder Anleihen von Austauschschülern. Contact With Natural Family, Home Country Friends Kontakt mit den leiblichen Eltern und Freunden aus dem Heimatland It is very important that students maintain contact with their natural families during their stay abroad. It is important to contact home soon after arrival. Students' natural families are very eager to hear about safe arrival. In addition, families will understand the exchange student experience much better if they are informed of their son’s/daughter’s activities abroad. However, students should manage their time carefully. Too much time writing, sending e-mails, or telephoning home can easily result in too little time to do anything else. It sometimes also increases feelings of homesickness and can make adjustment to the exchange experience much more difficult. Natural families, home country friends, and relatives are strongly discouraged from visiting exchange students during the program year, especially during the initial adjustment period and at the end of the exchange. The interruption breaks the continuity of the relationship with the host family and may lessen the exchange experience for both students and host families. This break sometimes leads to adjustment difficulties so serious that YFU may consider Early Return of students to their home countries. Natural families who consider such visits must contact their YFU national office before any arrangements are made. Host families must not be expected to accommodate visiting family members or friends with regard to room, meals or transportation. Students may not return to their home countries during the exchange program except in cases of emergency home leave (e.g. serious illness, death, or imminent death of an immediate family member). Es ist sehr wichtig, dass Austauschschüler während ihres Auslandsaufenthaltes den Kontakt zu ihren leiblichen Eltern aufrecht erhalten. Bald nach der Ankunft im Aufnahmeland sollten Austauschschüler mit ihren Angehörigen daheim in Verbindung treten. Die Familien zu Hause warten dringend darauf, von der sicheren Ankunft ihres Kindes zu hören. Darüber hinaus werden Familien die Austauscherfahrung sehr viel besser nachvollziehen können, wenn sie über die Aktivitäten ihrer Tochter/ihres Sohnes im Ausland informiert sind. Doch Austauschschüler sollten mit ihrer Zeit vorsichtig umgehen. Wenn Austauschschüler sehr viel Zeit für das Schreiben von Briefen oder eMails aufwenden und/oder viel Zeit am Telefon mit Menschen aus der Heimat verbringen, kann das leicht dazu führen, dass die Zeit für das eigentliche Erleben in der neuen Heimat zu knapp wird. Außerdem kann es das Empfinden von Heimweh verstärken und die Anpassung an die Austauschsituation erschweren. Leiblichen Eltern, Freunden und Verwandten aus der Heimat wird davon abgeraten, während des Austauschjahres den Austauschschüler zu besuchen, insbesondere während der Anfangsphase und am Ende des Austauschprogramms. Die Unterbrechung, die ein solcher Besuch darstellt, stört die Kontinuität der Beziehung zu der Gastfamilie und kann die Qualität der Austauscherfahrung sowohl für den Austauschschüler als auch für die Gastfamilie vermindern. Solche Brüche führen manchmal zu derartig schwerwiegenden Anpassungsproblemen, dass YFU eine frühzeitige Heimkehr als Lösung erwägen muss. Es darf nicht YOUTH FOR UNDERSTANDING Student Related Policies/Schülerbezogene Richtlinien 3 von Gastfamilien erwartet werden, dass sie sich für die Unterkunft, die Mahlzeiten oder den Transport von besuchenden Familienmitgliedern oder Freunden des Gastkindes verantwortlich fühlen. Austauschschüler dürfen während des Austauschprogramms nicht nach Hause zurückkehren, mit Ausnahme von Beurlaubungen in Notfällen (z.b. ernsthafte Krankheit, Tod oder drohender Tod eines direkten Familienangehörigen). Use Of The Telephone Telefonieren Students should be considerate when using the telephone. Phone calls should not be long, and students should not use the phone continually. Students are not the only member of their host family. Other members will also need the phone. Students should use discretion in giving their host family’s telephone number to others. Long-distance calls. Students should make arrangements with their host families before making long-distance calls. Host families should know whom students are calling and how calls will be financed. If students are using a calling card, they need to be sure there is enough value on the card to cover the cost of the call. If students have their host family's permission to charge the call to a telephone bill, students should find out how much the call will cost and watch the clock while calling. Students should pay back their host family immediately. Students should keep in mind that long-distance calls can be very expensive. Paying for calls. If phone calls are charged to the host family's bill, students are expected to pay all charges on time and before leaving the host country. The host family is not expected to pay bills for students. Austauschschüler sollten das Telefon rücksichtsvoll nutzen. Anrufe sollten nicht lange dauern, und Austauschschüler sollten das Telefon nicht andauernd belegen. Austauschschüler sind nicht die einzigen Familienmitglieder, die das Telefon nutzen wollen. Bei der Weitergabe der Telefonnummer ihrer Gastfamilien an andere sollten Austauschschüler rücksichtsvoll verfahren. Ferngespräche. Austauschschüler sollten sich mit ihren Gastfamilien absprechen, bevor sie Ferngespräche führen. Gastfamilien sollten wissen, mit wem Austauschschüler telefonieren und wie diese Anrufe finanziert werden. Wenn Austauschschüler eine Telefonkarte verwenden, dann sollten sie sich vergewissern, dass die Karte die Kosten des Anrufs abdeckt. Wenn Austauschschüler die Erlaubnis von ihren Gasteltern erhalten, den Anruf zu Lasten einer laufenden Telefonrechnung zu machen, dann sollten sie in Erfahrung bringen, wie teuer der Anruf sein wird und während des Gesprächs auf die Zeit achten. Austauschschüler sollten ihren Gasteltern entstandene Telefonkosten sofort zurückerstatten und bedenken, dass Ferngespräche sehr teuer sein können. Bezahlung von Anrufen. Wenn Austauschschüler ihre Anrufe zu Lasten der laufenden Telefonrechnung ihrer Gastfamilie machen, wird von ihnen erwartet, dass sie ihren Anteil rechtzeitig, spätestens aber bevor sie abreisen, zurückerstatten. Student Travel Reisen von Austauschschülern Students must follow travel policies of the national office in their host country. All student travel must be authorized by Youth For Understanding. YFU has a responsibility to (1) assure student safety to the greatest extent possible; (2) have knowledge of student location; and (3) ensure student participation in host family activities and school programs. Any travel that might have an impact on any of these factors requires special authorization from YFU. Students must request permission from the national or regional office in their host country before they begin any traveling. The offices in the host country will explain specific travel approval procedures, which may include written natural parent permission and release of YFU from responsibility for students during such travel. The national office retains the right to refuse travel permission. Unauthorized travel may be cause for Early Return. If students are planning a trip that will take them outside of the host country, they should make sure their visa status is in order so that they are permitted to re-enter the host country. Austauschschüler müssen die Reiserichtlinien der Partnerorganisation in ihrem Aufnahmeland befolgen. Alle Reisen von Austauschschülern müssen durch Youth For Understanding autorisiert werden. YFU ist dafür verantwortlich, (1) für die größtmögliche Sicherheit des Austauschschülers zu sorgen; (2) zu wissen, wo der Austauschschüler sich aufhält; und (3) dafür zu sorgen, dass der Austauschschüler am Gastfamilienleben und an Schulveranstaltungen teilnimmt. Jedes Reisevorhaben, das einen dieser Faktoren beeinflussen könnte, erfordert eine spezielle Genehmigung von YFU. Bevor sie eine Reise unternehmen, müssen Austauschschüler das nationale oder regionale Büro der Partnerorganisation ihres Aufnahmelandes um eine Erlaubnis bitten. Das Büro der Partnerorganisation im Aufnahmeland erläutert gern die genauen Abläufe des jeweiligen Reisegenehmigungsverfahrens, das eine schriftliche Erlaubnis der leiblichen Eltern sowie eine Haftungsbefreiung von YFU für die Dauer der geplanten Reise beinhalten kann. Das nationale Büro behält sich das Recht vor, die Erlaubnis für Reisen zu verweigern. Nicht autorisiertes Reisen kann Grund für eine vorzeitige Heimkehr sein. Wenn Austauschschüler eine Reise planen, die auch in Regionen außerhalb des Aufnahmelandes führt, dann müssen sie sich vergewissern, dass der Status ihres Visums es ihnen erlaubt, dass sie in das Aufnahmeland wieder zurückkehren dürfen. Host Family Gastfamilie In the process of becoming acquainted, both host families and students may find they need to modify expectations and behavior. The YFU area representative can assist both students and families in working toward a resolution of any difficulties. Changing host families should not be a first option for problem-solving. Sometimes, in a small number of cases, students must change host families. This usually happens because of very strong personality differences. Students are not allowed to change host families just because they are having trouble adjusting to the host country, want to move into a different size community or state, or have a different ethnic and/or socioeconomic background from their host family. Host Im Verlaufe des gegenseitigen Kennenlernens können sowohl Gastfamilien als auch Austauschschüler feststellen, dass sie ihre Erwartungen und ihr Verhalten ändern müssen. Die YFUBetreuung kann sowohl Austauschschülern als auch Gastfamilien helfen, Lösungen für eventuell auftretende Schwierigkeiten zu finden. Die Möglichkeit, die Gastfamilie zu wechseln, sollte nicht als erste Problemlösungsstrategie gesehen werden. In manchen Fällen müssen Austauschschüler auch Gastfamilien wechseln. Dies geschieht zumeist wegen starker persönlicher Differenzen. Austauschschüler dürfen nicht die Gastfamilie wechseln, bloß weil sie allgemeine Anpassungsschwierigkeiten haben, sich eine ländlichere oder städtischere YOUTH FOR UNDERSTANDING 4 Student Related Policies/Schülerbezogene Richtlinien family changes are also not permitted in situations where the school does not offer enough classes. In the majority of replacements, students will remain in the same area and school, and nearly always in the same part of the country. The decision to change families is made by Youth For Understanding only after there has been discussion among the volunteer, student, and host family. YFU strongly believes that it is important to discuss with all participants’ problems that may or may not lead to a replacement. Wohngegend wünschen, oder weil ihr ethnischer und/oder sozio-ökonomischer Hintergrund anders ist als der ihrer Gastfamilie. Gastfamilienwechsel sind außerdem nicht gestattet, wenn das Kursangebot der besuchten Schule als unzureichend empfunden wird. Bei der Mehrzahl von Familienwechseln bleiben Austauschschüler am selben Ort und in derselben Schule, fast immer jedoch im selben Teil des Landes. Die Entscheidung für einen Gastfamilienwechsel wird von Youth For Understanding erst nach Gesprächen zwischen ehrenamtlichen Betreuern und den betroffenen Austauschschülern und Gastfamilien gefällt. YFU ist von der Überzeugung geleitet, dass es wichtig ist, Probleme, die zu einem Wechsel führen könnten, mit allen Beteiligten offen zu diskutieren. Ein Gastfamilienwechsel kann dann ein Ergebnis sein. Religion Religion Exchange students and their host families frequently have very different ideas about religion. For some, religious services and other activities offered by their places of worship are central to their weekly routine. For others, religion is not an important part of their lives. Students are encouraged to join their host families in all their activities, including religious services, unless students' beliefs make it impossible. It is an individual student's choice, however, to attend or not to attend services. Youth For Understanding hopes that even if students’ religious beliefs make it impossible to attend services with their host family, students will take advantage of the many other social activities offered by many churches, synagogues, and temples. Students may find much better opportunities for friendships and social activities than expected. For some areas of the world, religious institutions are the center not only of religious life, but also of musical, recreational, and social life. Therefore, students should not overlook the possibilities of enjoying this part of their host family’s life. A student may wish to ask the host family to help find a church of the student's denomination if it is different from that of the host family and the student wishes to attend those services. Häufig haben Austauschschüler und ihre Gastfamilien sehr unterschiedliche Vorstellungen über Religion. Für manche sind Gottesdienste und andere Aktivitäten, die von der Glaubensgemeinde angeboten werden, zentrale Bestandteile ihres Alltagslebens. Für andere spielt die Religion eine eher untergeordnete Rolle im alltäglichen Leben. Austauschschüler werden dazu ermutigt, alle familiären Aktivitäten ihrer Gastfamilie mitzumachen, einschließlich der religiösen Aktivitäten, es sei denn, der Glaube des Austauschschülers schließt diese Möglichkeit aus. Es ist aber letztlich dem Austauschschüler überlassen, Gottesdienste zu besuchen oder nicht. Youth For Understanding hofft darauf, dass auch wenn die Glaubensvorstellungen des Austauschschülers es unmöglich machen, Gottesdienste mit der Gastfamilie zu besuchen, sie dennoch die vielen anderen sozialen Aktivitäten wahrnehmen werden, die viele Kirchen, Synagogen und Tempel anbieten. Austauschschüler werden dort möglicherweise weitaus bessere Gelegenheiten für das Schließen von Freundschaften und soziales Erleben entdecken, als sie erwarteten. Deswegen sollten Austauschschüler die Möglichkeiten, diesen Aspekt des Gastfamilienalltags als Bereicherung zu erleben, nicht übersehen. Wenn ein Austauschschüler andere Gottesdienste als die der Gastfamilie besuchen möchte, kann er seine Gastfamilie um Hilfe bei der Suche nach entsprechenden Einrichtungen bitten. Drugs Drogen Youth For Understanding students may not buy, sell, possess or use drugs that are illegal in their home or host country. This includes marijuana, LSD, cocaine, etc. Violators of this policy will be considered for Early Return. A verified violation normally includes physical evidence, student admission of usage or reliable witnesses who have seen a student with or using drugs. YFU-Austauschschüler dürfen Drogen, die in ihrem Heimatoder in ihrem Gastland illegal sind, weder kaufen, verkaufen, besitzen noch konsumieren. Dies schließt Marihuana, LSD, Kokain, usw. ein. Wer gegen diese Regel verstößt, wird möglicherweise vorzeitig nach Hause geschickt. Eine bestätigte Regelverletzung liegt normalerweise dann vor, wenn der Konsum physisch nachweisbar ist, der Austauschschüler den Konsum eingesteht oder die Aussage von Zeugen vorliegt, die den Austauschschüler beim Drogenmissbrauch beobachtet haben. Alcohol Alkohol Students are required to observe all laws of their host country with regard to the minimum drinking age. Students are also expected to follow host family guidelines on the use of alcohol. YFU students should not use alcohol in a manner that is excessive, unsuitable or embarrassing to themselves, their host family, or Youth For Understanding. Students will be considered for Early Return if they demonstrate an inability to control their use of alcohol. Austauschschüler sind dazu verpflichtet, die Gesetze ihres Aufnahmelandes hinsichtlich des Mindestalters für das Konsumieren von Alkohol zu befolgen. Es wird darüber hinaus erwartet, dass Austauschschüler die Regeln ihrer Gastfamilie bezüglich des Konsums von Alkohol einhalten. YFU-Austauschschüler sollen Alkohol nicht exzessiv, unpassend oder in einer Weise konsumieren, die sie selbst, ihre Gastfamilie oder Youth For Understanding blamiert. Für Austauschschüler, die sich unfähig zeigen, ihren Gebrauch von Alkohol unter Kontrolle zu halten, wird eine vorzeitige Heimkehr erwogen. Smoking Rauchen Sometimes students do not say on their applications that they smoke, because they fear it may be difficult to find a host family that will allow smoking. Or, they begin smoking after applying to the YFU program. If students do smoke, they should write to the YFU home country national office before leaving home, and explain. If students have stopped smoking since applying for the program, they should contact YFU to tell them about that, too. Students should discuss the smoking issue with their host Manchmal geben Austauschschüler in ihren Bewerbungen nicht an, dass sie rauchen, weil sie befürchten, dass es Schwierigkeiten bereiten wird, eine Gastfamilie zu finden, die das Rauchen gestattet. Oder sie beginnen erst mit dem Rauchen, nachdem sie sich für das YFU-Programm beworben haben. Wenn Austauschschüler entgegen der Angabe in ihrer Bewerbung doch rauchen oder entgegen umgekehrter Angabe mit dem Rauchen zwischenzeitlich aufgehört haben, sollten sie YOUTH FOR UNDERSTANDING Student Related Policies/Schülerbezogene Richtlinien 5 families before smoking in their homes. Some families may not permit smoking at home. It will be up to students to smoke only outside or stop smoking while living with the family. In some countries, it is illegal for students under a certain age to purchase cigarettes, or smoke them. dies YFU zum frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich mitteilen. Bevor sie im Haus ihrer Gastfamilie rauchen, sollten Austauschschüler das Thema mit der Gastfamilie besprochen haben. Manche Familien gestatten das Rauchen im Haus nicht. Es liegt dann in der Verantwortung des Austauschschülers, das Rauchen im Haus oder überhaupt für die Zeit des Zusammenlebens zu unterlassen. In einigen Ländern ist es illegal für Austauschschüler unter einer bestimmten Altersgrenze, Zigaretten zu kaufen oder zu konsumieren. Violation of the Law Straftaten The nature and seriousness of the offense will determine procedure and possible outcome. Any charges brought against students will also determine the possible outcome. Criminal prosecution for theft/shoplifting in any form may be cause for Early Return. When an arrest is made or students are charged in court, they and the natural parents are advised that YFU recommends students to retain a lawyer. If students need legal assistance because of charges of breaking the law while on the YFU program, their host country national office will advise them and make sure they receive fair treatment under the country's law. In such a case, students’ embassies or consulates may not be able to arrange free legal advice or keep them out of prison by providing bail or through other means. If students are either convicted of an offense and consequently required to stay in the host country or if the court date is after the regularly scheduled departure, they may be considered Off-Program as of scheduled flight time. In that case, students and natural parents would be responsible for any and all necessary arrangements. Die Art und Schwere der Straftat wird das Verfahren und seinen möglichen Ausgang bestimmen. Auch die Anklagepunkte, die gegen einen Austauschschüler erhoben werden, haben Einfluss auf den möglichen Ausgang. Strafrechtliche Verfolgung wegen Diebstahls jeglicher Art kann Grund für die vorzeitige Rückkehr in die Heimat sein. Wenn Austauschschüler verhaftet oder vor Gericht gestellt werden, empfiehlt YFU ihnen und ihren leiblichen Eltern, den juristischen Beistand eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Wenn Austauschschüler juristische Unterstützung benötigen, weil ihnen vorgehalten wird, während des YFU-Programms gegen Gesetze verstoßen zu haben, dann wird das nationale Büro der Partnerorganisation ihres Gastlandes sie beraten und versuchen dafür zu sorgen, dass sie im Rahmen der Gesetze des Landes fair behandelt werden. In einem solchen Fall kann es sein, dass die Botschaften oder Konsulate des Austauschschülers keinen kostenlosen juristischen Beistand zur Verfügung stellen oder eine Gefängnisstrafe des Austauschschülers durch Zahlung von Kaution oder durch andere Maßnahmen abwenden können. Wenn ein Austauschschüler wegen eines Vergehens verurteilt wird und deswegen im Aufnahmeland bleiben muss, oder wenn ein Gerichtstermin nach dem geplanten Abreisedatum angesetzt ist, dann kann der Austauschschüler ab dem Zeitpunkt der geplanten Abreise als aus dem Programm ausgeschieden erachtet werden. In diesem Falle wären der Austauschschüler und seine leiblichen Eltern für jegliche weitere Abwicklung selbst verantwortlich. Dangerous Activities Gefährliche Aktivitäten Students are expected to take adequate safety precautions and must follow all local laws when participating in any kind of special activity (i.e., helmets may be required when riding a bicycle, life jackets are required when boating or white-water rafting, etc.). Youth For Understanding may withhold authorization for any activity if it is considered hazardous and unacceptable for students to participate. The following activities are strictly not permitted: hang-gliding, parachute jumping, piloting a private plane, bungee jumping, para-sailing, waverunning, driving a car or motorcycle. National or Regional Directors may permit some activities (hunting, horseback riding, repelling, rockclimbing, scuba diving, white water rafting, riding as passenger on a snowmobile, riding as passenger on a motorcycle with an experienced driver, flying as passenger in a private plan, operating farm equipment on private property) judged to involve an element of danger or a range of danger provided that permission is given by the natural parents (in writing) as well as the host parents to authorize students to participate. This permission must satisfy the national organization in the hosting country and must release Youth For Understanding and the host family from all responsibility during the time students are involved in that activity. Further, it will be the responsibility of students and natural parents alone to obtain additional insurance, if necessary. Es wird von Austauschschülern erwartet, dass sie bei jeder Art von besonderen Aktivitäten hinreichende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und dass sie alle örtlichen Gesetze hinsichtlich der Teilnahme an der jeweiligen Aktivität befolgen (beispielsweise das Tragen eines Schutzhelms beim Fahrrad fahren, Schwimmweste beim Boot fahren, usw.). Youth For Understanding kann die Genehmigung für Teilnahme an Aktivitäten, die als gefährlich oder inakzeptabel für die Teilnahme von Austauschschülern eingeschätzt werden, verweigern. Folgende Aktivitäten sind strikt untersagt: Gleitschirm fliegen, Drachen fliegen, Fallschirm springen, Fliegen eines Privatflugzeugs, Bungee-Springen, Para-Segeln, Waverunning, Auto oder Motorrad fahren. Die Leiter der nationalen oder regionalen Büros der Partnerorganisation können die Teilnahme an manchen Aktivitäten (Jagen, Reiten, Repelling, Bergsteigen, Gerätetauchen, White Water Rafting, Mitfahren auf einem Snowmobil, Mitfahren auf einem Motorrad bei einem erfahrenen Fahrer, Mitfliegen in einem Privatflugzeug, Traktoren und Landmaschinen auf nichtöffentlichen Grundstücken fahren) gestatten, auch wenn sie einen Risikofaktor haben, vorausgesetzt die leiblichen Eltern und die Gasteltern haben ihre Erlaubnis dafür (schriftlich, im Falle der leiblichen Eltern) erteilt. Die Erlaubnis der Eltern muss den Anforderungen der Partnerorganisation im Aufnahmeland genügen und muss Youth For Understanding und die Gastfamilie von jeglicher Verantwortung für den Austauschschüler während der Zeit der Teilnahme an der Aktivität befreien. Darüber hinaus liegt es allein in der Verantwortung des Austauschschülers und seiner leiblichen Eltern ggf. für zusätzlichen Versicherungsschutz für die Aktivität zu sorgen. YOUTH FOR UNDERSTANDING 6 Student Related Policies/Schülerbezogene Richtlinien Driving Fahren Cars, motorcycles, ATVs, go-karts, jet skis, motorboats: Exchange students are not permitted to drive cars, motorcycles, ATVs, go-karts, jet skis or motorboats under any circumstances. This policy applies even if students have an International Driver's License or if the host family thinks that students are responsible and careful drivers. Violators of this policy will be considered for Early Return. Farm equipment, trail bikes, mopeds, snowmobiles: Permission to use farm equipment, trail bikes, snowmobiles and mopeds is different in each country, and the decision is left to the hosting national office. If the hosting national office allows students to use one of the above vehicles, students are expected to take safety precautions and obey the laws of the hosting country. Autos, Motorräder, ATVs (Quads), Go-Karts, Jet Skis, Motorboote: Austauschschüler dürfen unter keinen Umständen Autos, Motorräder, ATVs (Quads), Go-Karts, Jet Skis oder Motorboote fahren. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Austauschschüler im Besitz eines internationalen Führerscheins ist, oder wenn die Gastfamilie der Überzeugung ist, dass der Austauschschüler ein verantwortlicher und vorsichtiger Fahrer wäre. Bei Verstößen gegen diese Regel wird die vorzeitige Rückkehr des betreffenden Austauschschülers erwogen. Landwirtschaftliche Geräte, Enduros, Mopeds, Schneemobile: Die Nutzung von landwirtschaftlichen Geräten, Enduros, Mopeds und Schneemobilen unterliegt unterschiedlichen Bestimmungen in verschiedenen Ländern. Die Entscheidung, ob die Nutzung gestattet ist, bleibt dem nationalen Büro im Aufnahmeland überlassen. Wenn das nationale Büro im Aufnahmeland die Nutzung eines der genannten Transportmittel erlaubt, dann ist der Austauschschüler dazu angehalten, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und sich an die Gesetze des Aufnahmelands zu halten. Marriage Eheschließung Married students are not permitted on the Youth For Understanding program. If YFU students marry while they are YFU participants or are discovered to have married before becoming YFU participants, they will be considered for Early Return (or going Off-Program when applicable). Verheiratete Austauschschüler dürfen nicht am Youth For Understanding-Programm teilnehmen. Wenn ein Austauschschüler während der Teilnahme am YFU Programm heiratet oder wenn festgestellt wird, dass ein Austauschschüler vor Programmbeginn geheiratet hat, dann wird dessen vorzeitige Heimkehr erwogen (bzw. die Einstufung als Nicht-Teilnehmer). Pregnancy Schwangerschaft For medical reasons, placement and personal consideration, female students found to be pregnant while on the Youth For Understanding program will normally be returned home immediately after natural parents are notified. Individual circumstances may justify exceptions to this policy; however, all students will be considered for Early Return. Male YFU students who cause pregnancies while on program will be subject to the same policy as females. YFU encourages any pregnant student to inform her natural parents directly of the pregnancy. Aus medizinischen, platzierungstechnischen sowie persönlichen Erwägungen werden Austauschschülerinnen, bei denen während des Youth For Understanding-Programms eine Schwangerschaft festgestellt wird, in der Regel unmittelbar nachdem ihre leiblichen Eltern benachrichtigt worden sind, nach Hause geschickt. Die individuellen Umstände können Ausnahmen von dieser Regelung begründen; ein vorzeitige Rückkehr wird allerdings in jedem Fall erwogen. Männliche YFUAustauschschüler, die eine Schwangerschaft verursachen, unterliegen demselben Verfahren wie Austauschschülerinnen. YFU ermutigt jede schwangere Austauschschülerin dazu, ihre leiblichen Eltern unmittelbar von der Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Medical Treatment (Including Emergencies) Medizinische Behandlung (inkl. Notfälle) All YFU students must have insurance coverage for illness, medical emergencies and hospitalization, which is acceptable to the hosting organization. Youth For Understanding, its representatives and its host families are not responsible for any student medical bills regardless of who signs a hospital admission form. They also are not responsible for any negative results of emergency and/or other medical treatment. For more details, please see the current insurance policy regarding emergency medical attention and coverage. Alle YFU-Austauschschüler müssen über einen Versicherungsschutz für Krankheit, medizinische Notfälle und Krankenhausaufenthalte verfügen, den die Partnerorganisation im Aufnahmeland für ausreichend erachtet. Youth For Understanding, seine Vertreter und Gastfamilien sind nicht verantwortlich für medizinische Kosten von Austauschschülern, unabhängig davon, wer eine Krankenhauseinweisung unterzeichnet hat. Auch für jegliche negative Folgen von Notund/oder anderen medizinischen Behandlungen sind sie nicht verantwortlich. Detaillierte Informationen hinsichtlich medizinischer Notbetreuung sind der aktuellen Versicherungsbroschüre zu entnehmen. Employment Bezahlte Arbeit Laws regarding exchange students’ employment are different in each country. Many countries limit employment as a condition for giving visas to visitors. Participants in the YFU program are not permitted to work full-time during their stay. However, in some cases, they may secure non-competitive small jobs such as babysitting, grass cutting, snow shoveling, yard (garden) clean-up, etc., as long as this job does not interfere with school. Students should find out from their country's national office about the law there. Gesetze hinsichtlich der bezahlten Beschäftigung von Austauschschülern sind von Land zu Land unterschiedlich. Viele Länder schränken die Beschäftigung als Bedingung für die Erteilung eines Visums ein. Teilnehmer am YFU-Programm dürfen keiner Vollzeitbeschäftigung während ihres Aufenthaltes nachgehen. Sie dürfen allerdings in manchen Fällen nichtgewerbliche, kleine Arbeiten wie Babysitten, Rasen mähen, Schnee schaufeln, Gartenarbeit, Reinigungsarbeiten usw. annehmen, solange diese Tätigkeiten den Schulbesuch nicht beeinträchtigen. Austauschschüler sollten sich über die Gesetze hinsichtlich solcher Arbeiten bei dem nationalen Büro YOUTH FOR UNDERSTANDING Student Related Policies/Schülerbezogene Richtlinien 7 der Partnerorganisation im Aufnahmeland informieren. Political Expression Politisches Engagement Exchange students may be the first or only persons from their home country that people in the host country have met. This means that students’ behavior may give people their first impressions of what their countrymen are like. Youth For Understanding hopes that all exchange students are friendly and active, and that they will share some of their culture with their host communities. Youth For Understanding is a nonpartisan organization. The political views students express are only their own. Students should also tell this to people they meet who may think students officially represent their countries. Students are in no way official representatives of their countries' governments. Austauschschüler sind manchmal die ersten Personen aus ihrem jeweiligen Heimatland, die Menschen im Gastland persönlich kennen lernen. Dies bedeutet, dass das Verhalten eines Austauschschülers gegenüber anderen Menschen zuweilen ihren ersten nachhaltigen Eindruck davon vermittelt, wie Menschen in dem betreffenden Herkunftsland eben sind. Youth For Understanding hofft sehr, dass alle Austauschschüler sich stets freundlich und aktiv zeigen und dass sie ein Stück ihrer Heimatkultur mit ihren Aufnahmegemeinden teilen. Youth For Understanding ist eine überparteiliche Organisation. Die politischen Ansichten, die Austauschschüler vertreten, sind ihre eigenen. Austauschschüler sollten dies den Menschen mitteilen, die sie kennen lernen, und die vielleicht meinen, der Austauschschüler sei ein 'offizieller' Vertreter seines Landes. Austauschschüler sind in keiner Weise offizielle Vertreter der Regierungen ihres Landes. Privacy Privatsphäre YFU respects students’ right to privacy. YFU considers it unethical for a host family to examine and/or confiscate students’ personal belongings (e.g., mail, diary, etc.). Students must respect the same rules regarding host family belongings. No representative of YFU has the legal right to withhold from students any legal personal possession such as a passport, visa form, or driver’s license. However, in some situations, YFU does have the right to demand, as a condition for remaining on program, that students agree to destroy or turn over the item. YFU prohibits any release of such information to non-YFU persons regarding a student or host family without the latter’s permission (or that of the natural parent in the case of a student). YFU respektiert das Recht eines jeden Austauschschülers auf eine Privatsphäre. YFU findet es ethisch nicht vertretbar, wenn Gastfamilien die persönlichen Dinge von Austauschschülern (z.b. Post, Tagebuch, usw.) durchsuchen oder an sich nehmen. Austauschschüler sollten dieselben Regeln in bezug auf die Dinge der Gastfamilie beachten. Kein YFU-Vertreter hat das Recht, persönlichen Besitz eines Austauschschülers (z.b. Pass, Visum, Führerschein) zu beschlagnahmen. In manchen Situationen behält sich YFU allerdings das Recht vor, als Bedingung für die weitere Programmteilnahme zu fordern, dass der Austauschschüler sich bereit erklärt, den Gegenstand zu vernichten oder abzugeben. YFU verbietet jegliche Weitergabe von Informationen über Austauschschüler oder Gastfamilien an Nicht-YFU-Angehörige ohne die Erlaubnis derselben (oder – im Falle von Austauschschülern – ohne die Erlaubnis der leiblichen Eltern). Confidentiality Vertraulichkeit Confidential information must often be shared to resolve difficulties or facilitate understanding. YFU works on a need-toknow basis. Information is shared conservatively and appropriately with others who need to know such information in order to help students. Within the YFU context, no one can promise that information will not be shared with anyone else. This means that information students share with the host family or volunteer may be communicated to YFU staff if it is directly related to their exchange experience. Oftmals müssen vertrauliche Informationen weitergegeben werden, um Problemsituationen zu schlichten oder um das gegenseitige Verständnis zu erleichtern. YFU arbeitet in dieser Hinsicht nach dem Prinzip der Notwendigkeit der Informationsweitergabe. Informationen werden konservativ und angemessen an Personen weitergegeben, die diese Informationen benötigen, um Austauschschülern zu helfen. Innerhalb des YFU-Zusammenhangs kann niemand zusichern, dass Informationen nicht an andere weitergegeben werden. Dies bedeutet, dass Informationen, die Austauschschüler ihren Gastfamilien oder ehrenamtlichen Mitarbeitern geben, an YFUVertreter weitergegeben werden können, wenn sie direkt mit der Austauscherfahrung zusammenhängen. Counseling Betreuung Youth For Understanding offers counseling services to students and host families, and natural families, if needed. These services usually include help from area representatives, but sometimes also involve consultation, evaluation, and counseling by staff or professional counselors in the host country. Students should always try to talk first with their host family when they have a problem. If this does not work, students should speak to their YFU area representative. If students cannot reach their area representative, they should call the regional or national YFU office. Reports from counseling sessions are written to assist YFU staff in problem identification and resolution. All YFU staff and volunteers, including professional counselors, should refrain from promises of confidentiality, advising participants of the limitations of confidentiality within our organization. In cases where counseling occurs, reports should not be given to anyone outside the organization without consent of the writer of the report. Counseling reports may be sent to the partner National Office, but are not normally given to natural parents. However, laws in the sending or receiving country may require YFU to release some confidential information or in some cases the Youth For Understanding bietet beratende Unterstützung für Austauschschüler, Gastfamilien und leibliche Eltern an, soweit sie erforderlich ist. Die unterstützende Arbeit wird normalerweise von örtlichen Betreuern durchgeführt, kann aber manchmal auch die Rücksprache mit, Auswertung durch und Beratung von Angestellten der Organisation oder durch professionelle Berater im Aufnahmeland beinhalten. Austauschschüler sollten immer zuerst mit ihrer Gastfamilie sprechen, wenn sie ein Problem haben. Falls dies keine Möglichkeit oder keine Hilfe ist, dann sollten sie mit dem YFU-Betreuer sprechen. Wenn Austauschschüler den Betreuer nicht erreichen können, so sollten sie sich an das regionale oder nationale Büro der Partnerorganisation wenden. Zur Unterstützung ihrer Arbeit der Problemerkennung und -lösung verfassen YFU-Mitarbeiter Berichte über ihre Gespräche mit Austauschschülern. YFUMitarbeiter (ob angestellt oder ehrenamtlich) sollen keine Versprechungen über die Vertraulichkeit von Informationen machen. Sie sollten Teilnehmer über die Einschränkungen der Vertraulichkeit innerhalb der Organisation aufklären. In Beratungsfällen sollen Berichte nicht an Personen außerhalb YOUTH FOR UNDERSTANDING 8 Student Related Policies/Schülerbezogene Richtlinien whole report. (See above section on confidentiality.) der Organisation ohne die Einwilligung des Verfassers des Berichts weitergereicht werden. Beratungsberichte können an die entsprechende Partnerorganisation im Heimatland geschickt werden, werden in der Regel jedoch nicht an die leiblichen Eltern weitergegeben. Es kann jedoch vorkommen, dass die Gesetzgebung im Entsende- oder Aufnahmeland es erforderlich macht, dass YFU einzelne vertrauliche Informationen oder in manchen Fällen einen ganzen Bericht freigibt (vgl. Abschnitt "Vertraulichkeit"). Off Program Ausscheiden aus dem Programm If students are absent without permission from the host family or other place to which YFU has assigned them, YFU may determine that they have removed themselves from the YFU program and are Off Program. In this case, YFU is released from all obligations, legal and otherwise, to students and their parents or guardians for their current or future well-being. In many countries, the validity of students’ visas are linked to being on program. In the US, for instance, the visa is no longer valid if students choose to go off program. YFU will, if possible, work with students to again accept YFU supervision. However, if this cannot be done, the separation from the YFU program is final. By going off program, students may lose YFU support, and their ticket to their home country where applicable. Wenn Austauschschüler sich ohne Erlaubnis von ihrer Gastfamilie oder von einem anderen Ort entfernen, an dem sie nach Vorgabe YFUs verweilen sollen, dann kann YFU feststellen, dass sie aus dem Programm ausgeschieden und daher Nicht-Teilnehmer sind. In einem solchen Fall ist YFU von jeglicher formalen und nicht formalen Verpflichtung hinsichtlich des augenblicklichen und künftigen Wohlergehens des Austauschschülers gegenüber dem betroffenen Austauschschüler und seinen Eltern oder gesetzlichen Vertretern befreit. In vielen Ländern ist die Gültigkeit des Schülervisums mit der aktiven Teilnahme am Austauschprogramm verknüpft. In den USA verliert beispielsweise das Visum seine Gültigkeit, wenn ein Austauschschüler sich entscheidet, aus dem Programm auszuscheiden. Wenn möglich, wird YFU mit Austauschschülern gemeinsam daran arbeiten, ihre Wiederaufnahme ins Programm zu ermöglichen. Sollten solche Bemühungen allerdings scheitern, dann ist das Ausscheiden aus dem Programm endgültig. Indem sie aus dem Programm ausscheiden, können Austauschschüler jegliche Unterstützung durch YFU sowie in manchen Fällen auch ihr Rückflugticket verlieren. Early Return Programmabbruch In a few cases, students may be returned early to their country. This usually happens because students cannot adjust to the host country, have personal problems, break a major YFU policy, or have a situation at home that requires them to be with the natural family. A Voluntary Early Return means that students want to return home early, and the natural parents agree with this decision. An Involuntary Early Return means that the hosting country decides, based on stated guidelines, including consultation, that students should be removed from the YFU program and returned home to their home country. There is never an automatic Early Return decision. The hosting country will communicate with the sending country in a consultation process in order to determine all relevant circumstances of a student’s case before making a decision about his/her status. In einigen wenigen Fällen können Austauschschüler frühzeitig nach Hause geschickt werden. Dies passiert üblicherweise, weil Austauschschüler sich an das Leben im Aufnahmeland nicht gewöhnen können, weil sie persönliche Probleme haben, weil sie eine Grundregel von YFU verletzt haben oder weil eine Situation im Heimatland ihre Anwesenheit bei ihren leiblichen Eltern erfordert. Ein freiwilliger Programmabbruch bedeutet, dass ein Austauschschüler frühzeitig nach Hause fahren will und dass die natürlichen Eltern mit dieser Entscheidung einverstanden sind. Ein unfreiwilliger Programmabbruch bedeutet, dass die Partnerorganisation im Aufnahmeland auf der Grundlage der oben genannten Richtlinien, nach eingehender Beratung, beschließt, dass der Austauschschüler aus dem YFUProgramm ausgeschlossen und nach Hause geschickt werden soll. Programmabbrüche werden niemals automatisch verfügt. Bevor eine Entscheidung über den Programmstatus eines Teilnehmers gefällt wird, kommuniziert die Aufnahmeorganisation mit der YFU-Organisation im Entsendeland in der Form einer beratenden Verständigung, um alle relevanten Aspekte des Falls berücksichtigen zu können. Extension Of Stay Verlängerung des Aufenthaltes Youth For Understanding will not grant an extension of stay unless there is demonstrated evidence of a medical or special emergency requiring such an extension. In the absence of a medical or special emergency, Youth For Understanding responsibility ends with the return flight to which students have been assigned. During the period of the extension, students will be considered Off Program. Youth For Understanding wird keine Verlängerung des Aufenthaltes bewilligen, es sei denn, es liegt ein medizinischer oder besonderer Notfall vor, der eine solche Verlängerung erforderlich macht. Liegt kein medizinischer oder besonderer Notfall vor, dann endet die Verantwortung von Youth For Understanding gegenüber dem Austauschschüler zum Zeitpunkt des Abfluges, der dem Austauschschüler zugewiesen worden ist. Während einer von YFU bewilligten Verlängerung wird der Austauschschüler als Nicht-Programmteilnehmer (offprogram) eingestuft. YOUTH FOR UNDERSTANDING