Willkommensordner THW Pfungstadt

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Willkommensordner THW Pfungstadt
Willkommen im Technischen Hilfswerk (THW)
Ortsverband Pfungstadt
Ausbildung GaGr
Sascha Spielberger
Herausgeber:
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
THW-Ortsverband Pfungstadt
Christian-Meid-Straße 27
64319 Pfungstadt
© 2014 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Pfungstadt
Nachdruck, Veränderungen, Veröffentlichung und fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise –
nur mit Genehmigung des THW-Ortsverband Pfungstadt
Die Wiedergabe zu gewerblichen Zwecken ist verboten.
Alle Rechte vorbehalten.
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Ausbildung GaGr
Stand: Februar 2014
Sascha Spielberger
Inhaltsverzeichnis
1.
Das Technische Hilfswerk (THW)
2.
Der Ortsverband (OV) Pfungstadt
3.
Information zur Grundausbildung
4.
Ausbildung im THW
5.
THW und Arbeitgeber
6.
Kleiderordnung im THW
7.
Übersicht über die Dienstzeit – Hinweise zum Vorgehen
8.
Kommunikationsweg (Information und Neuigkeiten)
9.
Rechte und Pflichten der Helferinnen und Helfer
10. Gesundheit
11. Verpflegung
12. Helferverein (Verein der Freunde des THW OV Pfungstadt e.V.)
Ausbildung GaGr
Sascha Spielberger
1. Das Technische Hilfswerk (THW)
Gegründet wurde das THW am 22. August 1950 von Otto Lummitzsch im Auftrag des
Bundesinnenministeriums (BMI).
Das THW besteht aus ca. 80.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und rund 800 hauptamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Untergliedert ist das THW in
-
668 Ortsverbänden (OV)
-
66 Geschäftsstellen (Gst.)
-
8 Landesverbände (LV)
o Baden-Württemberg (BW)
o Bayern (BY)
o Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt (BE/BB/ST)
o Bremen, Niedersachsen (HB/NI)
o Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein (HH/MV/SH)
o Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland (HE/RP/SL)
o Nordrhein-Westfalen (NW)
o Sachsen, Thüringen (SN/TH)
-
THW Bundesschule mit den Standorten Hoya und Neuhausen
-
THW Leitung in Bonn einschließlich Logistikzentrum in Heiligenhaus
Weitere Informationen zum THW erhältst du unter www.thw.de. Dort findest du auch das Extranet. Das ist
ein Bereich auf der Internetseite des THW, in dem du u. a. interne Informationen findest. Ebenfalls kannst
du dich dort im THW-Forum mit anderen Helferinnen und Helfern austauschen. Zum Extranet kommst du,
indem du die Seite www.thw.de aufrufst und oben rechts den Button Extranet drückst. Beim ersten
Besuch wirst du aufgefordert deine Zugangsdaten zu beantragen (Vorgehensweise wird dir auf der
Internetseite erläutert).
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2. Der Ortsverband (OV) Pfungstadt
Unseren Ortsverband gibt es seit 1962. Anfangs waren wir im Kellerraum der Lessingschule Pfungstadt.
zu finden. Seit 1966 sind wir in unserer neuen Unterkunft in der Christian-Meid-Str. Der Ortsverband hat
z. Zt. 52 Aktive Helfer/innen, 10 Jugendhelfer/innen, 5 Reservehelfer/innen, 26 Althelfer/innen. Darunter
versteht man folgendes:
Aktiver Helfer und Aktive Helferin: Aktiver Helfer oder aktive Helferin kann werden, wer das 17.
Lebensjahr vollendet hat und zum uneingeschränkten Dienst im Technischen Hilfswerk bereit ist. (§ 2
THW-Mitwirkungsverordnung).
Reservehelfer und Reservehelferin: Reservehelfer oder Reservehelferin kann werden, wer als aktiver
Helfer oder als aktive Helferin mitgewirkt hat und sich weiterhin für Einsätze zur Verfügung stellt. (§ 3
THW-Mitwirkungsverordnung).
Althelfer und Althelferin: Althelfer oder Althelferin kann werden, wer als aktiver Helfer/in oder
Reservehelfer/in mitgewirkt hat und dem Technischen Hilfswerk kameradschaftlich verbunden bleiben
möchte. (§ 4 THW-Mitwirkungsverordnung).
Junghelfer und Junghelferin: Junghelfer oder Junghelferin kann werden, wer das zehnte, aber noch
nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat und an einer späteren Übernahme als aktiver Helfer oder aktive
Helferin interessiert ist. (§ 5 THW-Mitwirkungsverordnung).
Weiter Informationen zum THW-Ortsverband Pfungstadt erhältst du unter www.thw-pfungstadt.de. Dort
findest du die Chronik.
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3. Information zur Grundausbildung
Als neue/r Helfer/in startest du bei uns als Helfer/Helferanwärter/in mit der Grundausbildung. Ziel ist es,
dir ein allgemeines Wissen über den Katastrophenschutz, die eigene Organisation und das
Einsatzgeschehen sowie die einheitliche, einsatzorientierte Befähigung im Umgang mit den im THW
üblichen, allen Helfern zugänglichen Werkzeugen und Geräten zu vermitteln.
Die Ausbildung ist untergliedert in folgende Lernabschnitte (LA):
LA 1: Das THW im Gefüge des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr von Bund
und Ländern – THW und Arbeitgeber
LA 2: Grundlagen der Arbeitssicherheit
LA 3: Arbeiten mit Leinen, Rundschlingen, Ketten, Drahtseilen und Spanngurten
LA 4: Umgang mit Leitern
LA 5: Stromerzeugung und Beleuchtung
LA 6: Holz-, Gesteins- und Metallbearbeitung
LA 7: Bewegen von Lasten
LA 8: Arbeiten im und am Wasser
LA 9: Verhalten im Einsatz
LA 10: Grundlagen Rettung und Bergung
LA 11: Einsatzgrundlagen
Die Ausbildungsdauer beträgt ca. 10 Monate. Am Ende der Grundausbildung erfolgt eine Prüfung,
bestehend aus einem schriftlichen und praktischen Teil, die unabhängig voneinander bewertet werden.
Unsere Ausbildungsstunden sind jeden Donnerstag von 19 bis 22:30 Uhr. Minderjährige Helfer/in bitte die
Einverständniserklärung (Anlage 1.) den Eltern vorlegen.
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Sascha Spielberger
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Anlage 1:
Einverständniserklärung für minderjährige Helfer/innen
Ich bin damit einverstanden, dass mein Sohn / meine Tochter
_________________________________________________
_________________________
Name, Vorname (des/der Minderjährigen)
Geburtsdatum
an folgender Veranstaltung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Ortsverband Pfungstadt
teilnimmt:
Grundausbildung
__________________________
_____________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift der Erziehungsberechtigten
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4. Ausbildung im THW
Um den richtigen Umgang mit unserer Technik zu erlernen und um im Einsatz bestehen zu können
müssen unsere Helfer/innen gut ausgebildet sein. Im Ortsverband finden dazu regelmäßig Ausbildungen
statt. Nachdem du deine Grundausbildung erfolgreich absolviert hast wirst du als aktive/r Helfer/in eine
Funktion im OV Stab oder im Technischen Zug übernehmen. Hier erhältst du eine funktionsbezogene
Ausbildung. Darüber hinaus werden auf Geschäftsführerbereichsebene Bereichsausbildungen für
bestimmte Zusatzfunktionen durchgeführt (z. B. Sprechfunk, Atemschutz, Motorsägen Ausbildung, usw.).
Die THW-Bundesschule mit den Standorten Hoya und Neuhausen bietet darüber hinaus Lehrgänge an,
die zur Aus- und Fortbildung beitragen. In der Regel sind für den Besuch bestimmte Voraussetzungen
nötig. Näheres hierzu erzählt dir gerne unser Ausbildungsbeauftragter Sascha Spielberger. Nach
Abschluss der 2. Ausbildungsstufe besitzt du die Fachbefähigung.
5. THW und Arbeitgeber
Durch das ehrenamtliche Engagement beim THW dürfen dem/der Arbeitnehmer/in keine Nachteile
entstehen. Die Zusammenarbeit regelt das THW Gesetz. Danach stellt das Gesetz die Helfer/in für
Einsätze, Übungen oder Weiterbildungen frei. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug das Gehalt und die
Beiträge zur Sozialversicherung auf Antrag erstattet. Dieser Antrag wird bei einem Einsatz vom
Ortsverband versendet, beim Besuch eines Lehrganges von der Geschäftsstelle. Wir empfehlen dir
deinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass du zukünftig im THW mitwirkst.
Spreche mit ihm darüber, wie du im Einsatzfall oder für Ausbildungen freigestellt werden kannst. Wenn
du Hilfe beim Gespräch mit deinem Arbeitgeber benötigst spreche den Ortsbeauftragten an, er wird dich
dabei unterstützen. Spreche uns auf das Prospekt „Helfen lassen – THW und Arbeitgeber“ an, welches
du deinem Arbeitgeber aushändigen kannst.
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6. Kleiderordnung im THW
Im THW gibt es mehrere Dienstbekleidungen, die dir in der Regel kostenfrei (Ausnahme
Tagesdienstkleidung) zur Verfügung gestellt werden. Unterschieden wird in Einsatzanzug,
Arbeitsschutzbekleidung, Dienstanzug und Tagesdienstbekleidung. Welche Art von Bekleidung getragen
wird bestimmt die oder der Leitende (§ 15 BeklRiLi). Es ist keine Pflicht die kostenpflichtige
Tagesdienstkleidung anzuschaffen.
Dein Ansprechpartner für deine persönliche Bekleidung ist Marcus Zörb und du findest ihn im
Verwaltungsbüro.
Die THW-Bekleidung ist bei normaler Verschmutzung durch dich gemäß den Pflegehinweisen der
Herstellerfirmen zu pflegen und zu reinigen. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder erforderlichen
Textilpflegemaßnahmen von THW-Bekleidung, die nur durch eine Textilreinigung durchgeführt werden
kann, können die Kosten vom THW übernommen werden. (§ 13 Abs. 1 BeklRiLi). Ob die Kosten
übernommen werden ist im Vorfeld mit dem Ortsbeauftragten abzuklären.
Der Einsatzanzug verbleibt grundsätzlich im Ortsverband in deinem Spind. Den Schlüssel für deinen
Spind bekommst du von Marcus Zörb.
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Anlage 2:
Kleiderbestellung im THW
Helfer/in:_______________________________________
Bitte die Größen eintragen!
7. Übersicht über die Dienstzeiten – Hinweise zum Vorgehen
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7. Übersicht über die Dienstzeiten – Hinweise zum Vorgehen
Unsere Dienstzeiten sind jeden Donnerstag von 19 bis 22:30 Uhr. Sollte eine Teilnahme am Dienst aus
wichtigen Gründen oder wegen Krankheit nicht möglich sein bitte rechtzeitig deinen Ausbilder
informieren.
Zu den Dienstzeiten muss sich jede/r Helferin/Helfer in an der elektronische Zeiterfassung (Stechuhr) einund ausloggen. Diese ist am Eingang der Unterkunft befestigt. Es ist überaus wichtig, dass sich jede/r,
der zum Dienst kommt ein- und ausloggt. Die Stechkarte bzw. deinen Helferausweis stellt dir ein/e
Helfer/in der Verwaltung im Verwaltungsbüro aus.
8. Kommunikationsweg (Informationen und Neuigkeiten)
Alle wichtigen Informationen hängen wir an unserem Schwarzen Brett aus, das sich genau gegenüber
unserem Verwaltungsbüro befindet. .
9. Rechte und Pflichten der Helferinnen und Helfer
Das THW ist eine Bundesanstalt und dem Bundesministerium des Innern unterstellt. Dadurch genießen
die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des THW einen besonderen Status: Sie stehen in einem
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art. Inhalt des Dienstverhältnisses ist die Leistung
humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern.
Grundlage dieses Dienstverhältnisses ist das THW Gesetz (siehe Anlage). Zusätzlich zum THW Gesetz
gibt es einige weitere Richtlinien und Dienstanweisungen, welche das Zusammenleben und den Ablauf
im THW regeln. Das wären z. B. die THW Helferrichtlinie, Be- und Abberufungsrichtlinie, usw. Die
wichtigsten Vorschriften findest du zur Info im Anhang.
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10. Gesundheit
Das THW hat dir gegenüber eine Fürsorgepflicht. Alle Helfer/innen, die an Ausbildungen oder Einsätzen
teilnehmen müssen eine gültige Tetanus- und Diphtherieimpfung sowie Hepatitis A und B Impfung
nachweisen. Bitte lege dem Stellvertretenden Ortsbeauftragten Felix Wolf oder dem
Ausbildungsbeauftragten Sascha Spielberger deinen Impfausweis vor, damit er die Impfdaten der
Geschäftsstelle weiterleiten kann. Diese trägt die Impfungen in deine Helferdaten in THWin (spezielles
Programm zur Helferverwaltung für das THW) ein.
Bei fehlenden Impfungen sollten diese umgehend durchgeführt werden. Impfungen, welche nicht von
deiner Krankenkasse übernommen werden, werden vom THW bezahlt. Bei Impfungen, welche durch das
THW gezahlt werden, werden nur spezielle Ärzte zugelassen. Für das THW Pfungstadt sind die Ärzte der
mobilen Arbeitsmedizin PIMA GmbH zuständig. Für einen Termin bei der PIMA GmbH wende dich an
Felix Wolf oder Sascha Spielberger.
11. Verpflegung
Bei Einsätzen und längerfristigen Ausbildungsmaßnahmen wirst du vom THW verpflegt. Grundsätzlich
steht dir rein rechtlich erst nach 4 Stunden Verpflegung zu. Bei uns im Ortsverband ist es üblich, dass bei
jedem Dienst Donnerstags die OV-Küche die Helferinnen und Helfer bekocht. Das Essen kostet 4€ und
es darf sich Nachschlag genommen werden bis es nichts mehr gibt.
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Horst Becker ist seit
über 50 Jahren Mitglied
und ehrenamtlicher
Helfer des THW
Pfungstadt
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12. Helferverein (Verein der Freunde des THW OV Pfungstadt e.V.)
Die örtlichen THW-Helfervereine haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Ortsverbände des Technischen
Hilfswerks zu unterstützen und damit den Zivil- und Katastrophenschutz in der
Bundesrepublik Deutschland zu fördern. Alle örtlichen THW-Helfervereine sind rechtlich eigen-ständige,
eingetragene und gemeinnützige Vereine, die sich in der THW-Landesvereinigung, als Dachorganisation,
zusammengeschlossen haben.
Die Grundausstattung des THWs, die für Einsätze bei Gefahrenlagen unabdingbar ist, wird vom Bund
bereitgestellt und unterhalten. Darüber hinaus benötigen die einzelnen Ortverbände spezielle, in der
örtlichen Gefahrenabwehr wichtige und in Ergänzung zu Partner-Organisationen notwendige Ausstattung.
Die Bereitstellung dieser Ausrüstung sowie die Förderung der ehrenamtlichen Arbeit der Einsatzkräfte im
THW und die Unterstützung der Jugendarbeit sind Aufgaben und Ziele der örtlichen THW-Helfervereine.
Sie leisten somit einen überaus wichtigen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des THWs.
Zur Förderung des freiwilligen Engagements der Einsatzkräfte sind die örtlichen Helfervereine u.a.
Initiatoren für die Ausrichtung von allgemeinen Informationsveranstaltungen über Aufgaben
und Arbeit des THWs, sie informieren und werben für die Mitarbeit im THW oder fördern Teamfähigkeit
und Zusammenhalt in den Ortsverbänden.
Nahezu alle THW-Ortsverbände verfügen über eine Jugendgruppe. Dort werden Jugendliche im Alter von
10 bis 17 Jahren spielerisch von ausgebildeten Jugendbetreuern an Aufgaben und Technik des THWs
herangeführt. Ganz im Sinne der Nachwuchsarbeit werden in einigen Ortsverbänden zudem bereits die
Minis (6-9 Jahre) mit dem THW vertraut gemacht. Die Maßnahmen der freien Jugendarbeit werden
wesentlich von den THW-Helfervereinen finanziert. Gerade die Mischung aus sportlich-spielerischem
Umgang mit Technik, der besondere Reiz von Zeltlagern oder Bootsfahrten und die vielfältigen Aktivitäten
in der freien Jugendarbeit sprechen Jungen und Mädchen gleichermaßen an. Die THW-Helfervereine
sind damit wichtiges Bindeglied zwischen den Kindern, den aktiven Einsatzkräften und den Reserve- oder
Althelfern.
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