Bachelor Design (B.A. Design) an der Fachhochschule Münster im

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Bachelor Design (B.A. Design) an der Fachhochschule Münster im
Bachelor Design (B.A. Design)
an der Fachhochschule Münster
im Fachbereich Design
Studium
1 Inhalte und Verlauf
2 Kommunikationsdesign
2 Illustration
2 Mediendesign
3 Produktdesign
Zugangsvoraussetzungen
4 Allgemein
6 Praktikum (3 Monate berufsbezogenes Grundpraktikum)
9 Eignungsprüfung
Bachelor Design
14 Verlaufsplan
Studium
Inhalte und Verlauf
Der Studiengang Design qualifiziert die Studierenden für den beruflichen
Alltag u.a. für die Tätigkeit als angestellte Designer in Designbüros, in
Designabteilungen von Unternehmen oder als selbstständige Designer. Als
solche werden sie u.a. in folgenden Bereichen arbeiten (alphabetisch):
Ausstellungsgestaltung / Buchillustration / Corporate Design / Corporate
Identity / Design Management / Editorialdesign / Film- und Videoproduktion
/ Fotografie / Informationsgestaltung / interaktive Medien / Interfacegestaltung
/ Kommunikationsdesign / Leit- und Orientierungssysteme /
Messegestaltung / Präsentationsgestaltung / Produktentwicklung / Produktdesign
/ Unternehmenskommunikation / Verpackungsentwicklung / Verpackungsdesign
/ Wissenschaftsillustration.
Die dem Curriculum des Studienganges Bachelor Design (B.A. Design) zugrunde
liegende Idee zielt darauf ab, den Arbeitsprozess des Designs
im Studienverlauf abzubilden. Denken, Darstellen, Entwerfen und Bearbeiten
sind die Kompetenzbausteine, die als ganzheitliches Vermögen in
den komplexen Vorgang des Gestaltens einfließen.
Diese Kompetenzen, die jeder Designer im Berufsleben beherrschen
muss, sind in allen Modulen verteilt über die sechs Semester anteilig
repräsentiert. Die grundständige Ausbildung der ersten drei Semester
ist gekennzeichnet durch stärkere Aufteilung der Vermittlung von Einzelkompetenzen,
während im weiteren Verlauf des Studiums die Vermittlung
der Kompetenzen zunehmend gebündelt wird und in einen ganzheitlich
konzeptuell-gestalterischen Arbeitsprozess einfließt, der durch integrierte
Lehrformen in den Projektmodulen geübt und gefestigt wird.
Ablesbar ist diese Struktur im Curriculum an einer vertikalen Struktur
einerseits, die Komponenten des Arbeitsprozesses abbildet, und an einer
horizontalen Gliederung in Semester andererseits, die das fortschreitende
Anspruchsniveau repräsentiert.
Ein entscheidendes Profilelement der langjährigen Studienkultur am
Fachbereich Design ist die enge Verzahnung der vier Studienschwerpunkte
Kommunikationsdesign, Illustration, Mediendesign und Produktdesign.
Die Studierenden entscheiden sich erst nach dem gemeinsamen Beginn im
Verlauf des Studiums für einen der vier Studienschwerpunkte.
Denken, Darstellen,
Entwerfen
und Bearbeiten
sind die
Kompetenzbausteine
Profilelement ist die enge
Verzahnung der
Studienschwerpunkte
Studienschwerpunkt
Kommunikationsdesign
Kommunikationsdesigner übersetzen Inhalte, sie vermitteln bildliche Botschaften
und prägen die Kommunikation unserer Gesellschaft: mit statischen und bewegten Bildern,
im zwei- und dreidimensionalen Raum. Angesichts der heutigen Vielfalt an Medien
brauchen Gestalter eine starke konzeptionelle Kompetenz: Eine der zentralen Fähigkeiten ist es heute,
komplexe Inhalte zu strukturieren und medial erfahrbar zu machen. Darüber hinaus
besteht die Aufgabe darin, die Fülle visueller Ausdrucksmöglichkeiten zur Darstellung
dieser Inhalte intelligent und professionell einzusetzen. Unser Studienkonzept berücksichtigt
diese Anforderungen: Im Studium Kommunikationsdesign wird deshalb
medienübergreifendes Wissen vermittelt. Studierende sollen lernen, gestalterisch,
analytisch und wissenschaftlich zu denken. Im Rahmen des Studiums werden alle Arbeitsfelder der
modernen Unternehmenskommunikation, mit Schwerpunkten wie Corporate Design/Corporate Identity,
Editorial-Design, Informationsgestaltung, berücksichtigt. Sie vereinen in zunehmendem Maße fast
alle klassischen Berufe des grafischen Gewerbes.
Studienschwerpunkt
Illustration
Dieser Studienschwerpunkt umfasst die Arbeitsfelder fiktionale Illustration
und Buchillustration sowie mediengestützte Sach- und Wissenschaftsillustration.
Arbeitsschwerpunkte liegen in der verlagsorientierten Illustration
(Kinder- und Jugendbuch, Sachbuch), in der Zeitschriftenillustration
und in der bildlichen Wissensvermittlung für Fachbücher, Presse, Fernsehen,
Online-Publikationen oder Ausstellungen.
Das Studium vermittelt die Konzeption, Planung und das Verständnis
für spezifische Arbeitsprozesse anhand exemplarischer Illustrationsprojekte.
Neben den traditionellen handwerklichen Techniken sind digitale Illustrationstechniken
Gegenstand der Ausbildung.
Studienschwerpunkt
Mediendesign
Die Arbeitsfelder Bewegtbild, Interaktive Anwendungen und OnlineMedien, 3D-Visualisierung sowie Fotografie bestimmen die Ausbildung
in diesem Studienschwerpunkt.
Studierenden werden praxisorientierte Kenntnisse und Fertigkeiten in
medialen und multimedialen Anwendungen vermittelt; dazu gehören
z.B. die Entwicklung von multimedialen Präsentationen, Internet-Projekten
oder anderen interaktiven Anwendungen, die Konzeption und Produktion
von Kurzfilmen, Musik- oder Werbespots, Trailern sowie Animationsfilmen. Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich Informationsgestaltung
und Wissensvermittlung.
Der Bereich Fotografie umfasst vorwiegend die Arbeitsfelder Bildjournalismus,
Editorial- und Dokumentarfotografie sowie Unternehmenskommunikation.
Durch die fächerübergreifende Zusammenarbeit mit
anderen Disziplinen werden die spezifischen Anforderungen an Fotografie
in den verschiedenen Zusammenhängen technisch, inhaltlich und gestalterisch
vermittelt.
Studienschwerpunkt
Produktdesign
Die Arbeitsfelder dieses Studienschwerpunktes sind das klassische Produktdesign
mit seinen weitreichenden Facetten vom Konsumgüterdesign,
Produktsystemen und -familien über Messe- und Ausstellungsgestaltung
sowie Verpackungsdesign. Die vermittelten Lehrinhalte reichen von Modellbau- und Fertigungstechniken,
CAD bis zur Planung, Konzeption und zum Entwurf von unterschiedlich
komplexen Designprojekten und zur inhaltlichen Auseinandersetzung
mit dem Thema Produktdesign.
Die regelmäßigen Industrie- und Wirtschaftskooperationen wie auch
Exkursionen lassen die Lehre sehr realitätsnah werden.
Zugangsvoraussetzungen (Auszug)
Allgemein
Dreijährige höhere Berufsfachschule für Gestaltung mit dem Berufsabschluss:
Gestaltungstechnische/r Assistent/in, Schwerpunkte Grafik, Medien/Kommunikation
Abitur
Fachoberschule
Dreijährige höhere Berufsfachschule für Technik
Zweijährige höhere Berufsfachschule (Erwerb der Fachhochschulreife bis einschließlich
31.7.2001) in Verbindung mit einem einjährigen einschlägigen Praktikum (gelenktes
Praktikum) oder einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung
oder
Zweijährige höhere Berufsfachschule (Erwerb der Fachhochschulreife ab dem 1.8.2001)
in Verbindung mit einem halbjährigen einschlägigen Praktikum (gelenktes Praktikum) oder
einer abgeschlossenen Berufsausbildung
Zweijährige Höhere Handelsschule in Verbindung mit dem Nachweis einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen
Berufsausbildung oder eines einjährigen gelenkten Praktikums.
Bewerberinnen und Bewerber auf Grund fachlicher Berufsausbildung, dürfen einen der beruflichen Ausbildung entsprechenden Studiengang
aufnehmen. Voraussetzung, abgeschlossene, mindestens zweijährige anerkannte Berufsausbildung und eine danach erfolgende mindestens
dreijährige berufliche Tätigkeit.
Nicht fachtreue Bewerber müssen eine Zugangsprüfung ablegen.
Nachweis der studiengangbezogenen
künstlerisch-gestalterischen Eignung (siehe Anlagen)
Weitere Informationen und Anmeldung
zum
Feststellungsverfahren im
Fachbereich Design,
Tel.: 02 51. 83 - 6 53 05
Gymnasium Klasse 12 (Versetzung nach Klasse 13)*
Abschlusszeugnis der Jahrgangsstufe 12 der neu gestalteten gymnasialen Oberstufe in der
Sekundarstufe II*
Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) der gymnasialen Oberstufe, des Abendgymnasiums
und des Kollegs der Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein*
oder
Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) des Gymnasiums aus anderen Bundesländern
mit einem Zeugnisdatum vor 1983*
andere Zeugnisse (auf schriftliche Anfrage)
vom Kultusminister als gleichwertig anerkannte Vorbildungsnachweise
Beruflich qualifizierte Bewerberinnen u. Bewerber gemäß §49 Abs. 6 Hochschulgesetz (HG)
NRW (Meisterinnen u. Meister, Absolventinnen u. Absolventen zweijähriger Fachschulen)
(Für Bewerbungen nach §49 Abs. 6HG bitte gesondertes Infomaterial anfordern)
* jeweils in Verbindung mit dem Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
oder eines einjährigen gelenkten Praktikums
3 Monate = 13 Wochen Praktikum
(Die Ableistung eines besonderen
Praktikums ist nicht erforderlich,
wenn die Berufsausbildung oder
eine Berufstätigkeit oder ein Praktikum
im Rahmen einer schulischen
Ausbildung bereits studiengangbezogen
ist (und Nachweis der studiengangbezogenen
künstlerisch-gestalterischen
Eignungsprüfung)).
Für die Zulassung zum B.A. Designstudium wird bei jeder Art von Studienplatzvergabe
(ZVS oder Hochschule) neben dem Nachweis der Fachhochschulreife
und der Bescheinigung über das abgeleistete dreimonatige
berufsbezogene Praktikum der Nachweis der studiengangbezogenen
künstlerisch-gestalterischen Eignung verlangt. Dazu führt der Fachbereich
Design jährlich zweimal eine Eignungsprüfung durch.
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt online. Das Anmeldeformular
muss sorgfältig ausgefüllt bis zum 1. Oktober (für das Sommersemester)
bzw. bis zum 15. März (für das Wintersemester) abgesendet werden, eine Eingangsbestätigung erfolgt automatisch.
Ab diesem Datum erfolgt innerhalb einer Woche die schriftliche Einladung
zur Eignungsprüfung. Diese besteht aus einer Mappenprüfung als Vorauswahl, einem Fragebogen zur Feststellung der gestalterischen
Interessen sowie einer praktischen und mündlichen Prüfung. Zur Mappenprüfung wird ein Thema von der
Prüfungskommission des Fachbereichs Design vorgegeben. Das Thema, der Fragebogen und die
Ausführungsbedingungen werden mit der Einladung versandt. Das Thema wird zeitgleich zum Download bereitgestellt
Praktikum
Ausgestaltung des
dreimonatigen Praktikums
Praktische Tätigkeiten in manuellen oder maschinellen Arbeits- oder
Darstellungstechniken, in metall-, holz-, kunststoff- oder textilverarbeitenden
Betrieben, z.B. Metall: Gold- und Silberschmiede, Metallbau, Schlosserei;
Holz: Schreinerei, Tischlerei, Ladenbau, Innenarchitekten; Kunststoff:
Kunststoffverarbeitung; Textilverarbeitung: Polsterei, Schneiderei, Weberei,
Druckmusterentwurf; Produkt- und Industriedesigner, Zeichenbüros (technischer
Zeichner, Architekten), Modell- und Formenbau, Messe- und Ladenbau,
Steinmetzerei, Bildhauerei, Malerhandwerk, Schaufenstergestalter.
Oder praktische Tätigkeiten in manuellen oder maschinellen Arbeits- und
Darstellungstechniken, insbesondere in grafischen / fotografischen
Betrieben, z.B. Werbeagenturen, Grafik-Designer, Druckereien (Buch-,
Offset-, Siebdruck), Druckvorlagenhersteller, Fotosatz- und reprotechnische
Betriebe (Druckvorbereitung, Schilder, Stempel, Gravuren, Leuchtreklame,
Aufkleber), Fotostudios, Foto-Fachlabore, Werbefotografie (Fotowerbung),
Video-Clip-Herstellung, Buchbinder, Konstruktionsbüros oder auch bei
Fernsehanstalten und Videoproduktionsfirmen.
Nachweis
Das dreimonatige Praktikum ist vor der Aufnahme des Studiums abzuleisten
und bei der Einschreibung im Studierendensekretariat nachzuweisen
(Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe der ausgeübten Tätigkeiten
und genauem Anfangs- und Enddatum).
Anrechnung von Zeiten
auf das Praktikum
Auf das Praktikum können Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung,
einschlägiger Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung in Klasse 11 der Fachoberschule
oder einschlägiger Tätigkeiten im Rahmen des dem Erwerb der
Fachbezug des
Praktikums
Zugangsberechtigung dienenden Jahrespraktikums (= einjähriges gelenktes
Praktikum, s. unter Nr. 4) ganz oder teilweise angerechnet werden. Die
Zeit des Wehr-, Zivil- oder Entwicklungsdienstes kann bis zu sechs Monaten
auf das Praktikum angerechnet werden, soweit die ausgeübten Tätigkeiten mit den für die einschlägigen Ausbildungsbereiche geforderten
Tätigkeiten nach der Ausbildungsordnung für die Klasse 11 der Fachoberschule
vergleichbar sind. Über die Anrechnung entscheidet die Dekanin
oder der Dekan des Fachbereichs Design.
Ausgestaltung des einjährigen
gelenkten Praktikums
Das einjährige gelenkte Praktikum (Jahrespraktikum) zum Erwerb der
Fachhochschulreife muss der praktischen Ausbildung in Klasse 11
der Fachoberschule entsprechen und sollte auf den Studiengang bezogen
sein. Es sollte, wenn es nicht einschlägig auf die Schulausbildung ausgerichtet
sein muss, die Tätigkeiten enthalten, wie sie im Praktikum (siehe
unter Nr. 1) gefordert werden.
Für Auskünfte über die gelenkten Praktika und für Entscheidungen
über die Anrechenbarkeit von Zeiten des Wehr-, Zivil- oder Entwicklungsdienstes,
eines ökologischen oder freiwilligen sozialen Jahres und der
Kindererziehung sind für das Land NRW die Bezirksregierungen – Dezernate
42 – in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster zuständig.
Sofern die Fachhochschulreife durch eine schulische Ausbildung (z.B.
zweijährige höhere Handelsschule, Abschluss der Jahrgangsstufe 12
der neu gestalteten gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II) und
ein einjähriges gelenktes Praktikum erworben wurde, sind folgende
Fälle zu unterscheiden:
Das einjährige gelenkte Praktikum war studiengangbezogen und
umfasste die Tätigkeiten, die im Praktikum gefordert werden (siehe
unter Nr. 1). Die Ableistung des dreimonatigen Praktikums vor Studienbeginn
entfällt.
Das einjährige gelenkte Praktikum war nicht studiengangbezogen.
In diesem Fall ist das dreimonatige Praktikum nach Nr. 1 abzuleisten und
nachzuweisen.
Ausgestaltung des halbjährigen
gelenkten Praktikums
Im Praktikum soll ein möglichst breites Spektrum der nachfolgend
aufgeführten Arbeitsbereiche abgedeckt werden. Insbesondere sollen die
Praktikantinnen und Praktikanten grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen
über den Aufbau und die Funktion der betrieblichen Organisation,
Über die
Anrechnung
entscheidet
der Dekan /
die Dekanin
die Abwicklung eines Gesamtprodukts/-auftrags, die Sozialstrukturen und
gesellschaftlichen Konsequenzen betrieblicher Handlungen erwerben.
Es ist in hierfür geeigneten Unternehmen durchzuführen, die sicherstellen,
dass eine Anleitung durch eine Fachkraft erfolgt.
Die inhaltliche Ausgestaltung des Praktikums richtet sich nach der
Fachrichtung des Bildungsganges bzw. in der Fachrichtung Technik nach
dem fachlichen Schwerpunkt. Betriebsspezifische Besonderheiten
können ebenfalls berücksichtigt werden. Der betriebliche Einsatz der Informationsund Kommunikationstechnologie soll als integraler Bestandteil
in jedem Praktikum vermittelt werden.
Die zuständige Schule prüft die Einschlägigkeit des Praktikums. Sie
entscheidet über die Anerkennung des Praktikums und bescheinigt
der Schülerin oder dem Schüler das einschlägige Praktikum entsprechend
dem tatsächlich geleisteten Umfang.
Berufspraktische Tätigkeiten wie z.B. eine nicht abgeschlossene
Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht, Zeiten des Wehr-, Zivil- oder
Entwicklungsdienstes, eines ökologischen oder freiwilligen sozialen
Jahres und der Kindererziehung können insgesamt bis zu höchstens zwölf
Wochen auf das Praktikum angerechnet werden, soweit die ausgeübten
Tätigkeiten den Arbeitsbereichen der jeweiligen Fachrichtung und ggf. dem
jeweiligen Schwerpunkt zuzuordnen sind. Betriebspraktika aus der Sekundarstufe
I werden nicht anerkannt.
Zugangsvoraussetzungen im Ausnahmefall
gemäß §49 Abs. 6HG
Von der Fachhochschulreife bei nicht fachtreuen Bewerbern kann abgesehen werden, wenn eine über die
studiengangbezogene Eignung hinausgehende besondere konzeptionell-gestalterische
Begabung und eine den Anforderungen der Fachhochschule
entsprechende Allgemeinbildung nachgewiesen wird. Zunächst muss die
besondere konzeptionell-gestalterische Begabung durch eine Prüfung
im Fachbereich Design nachgewiesen werden, sodann muss eine Zugangsprüfung abgelegt werden.
Die Schule prüft
die Einschlägigkeit
des Praktikums
besondere konzeptionell-gestalterische
Begabung
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung dient dazu, die konzeptionelle und gestalterische Begabung
der Studienbewerberin/des Studienbewerbers festzustellen. Denn
nur eine ausreichende Begabung lässt ein erfolgreiches Designstudium
mit qualifiziertem Abschluss erwarten. Die Eignungsprüfung besteht aus
zwei Abschnitten, die an zwei aufeinander folgenden Tagen absolviert
werden:
1.
Prüfung von konzeptionell künstlerisch-gestalterischen, thematisch vom Fachbereich vorgegebenen
Arbeitsproben aller Bewerberinnen/Bewerber (Mappe)
2.
Die Zulassung zur Klausur ist abhängig von der konzeptionell und künstlerisch-gestalterischen Qualität der eingereichten
Arbeiten (Mappe). Klausur mit einer zweiteiligen Aufgabenstellung sowie Präsentation dieser Arbeit einschließlich eines
Gespräches mit den Mitgliedern der Feststellungskommission. Präsentation und Gespräch sollen der Kommission sowohl
erweiterte Informationen zur Beurteilung der Arbeiten geben als auch einen persönlichen Eindruck des Bewerbers vermitteln, um
seine fachliche und persönliche Eignung einschätzen zu können.
Die zur Eignungsprüfung einzureichende Mappe muss Folgendes enthalten:
10 bis max. 20 Arbeitsproben, nach einem durch den Fachbereich Design vorgegebenen, assoziativen
Thema, mit denen der Bewerber seine besonderen gestalterischen Interessen und Fähigkeiten nachweisen soll. Das Thema und die
Ausführungsbedingungen werden mit der Einladung versandt und zeitgleich dazu zum Download bereitgestellt.
Die Arbeiten können ganz individuelle Ergebnisse künstlerischer, gestalterischer, spielerischer, angewandter oder funktioneller
Beschäftigung sein, die zu bildnerischen Darstellungen führt. Die Arbeit soll zeigen, inwieweit der Bewerber fähig ist, zeitbegrenzt eine
themenbezogene Aufgabenstellung zu bearbeiten und in diesem Rahmen individuelle und originelle Lösungsvorschläge zu entwickeln.
Schriftliche, konzeptionelle Erläuterungen sollen eine halbe DIN-A4-Seite nicht überschreiten.
•
Die Arbeitsproben dürfen das Format 70 x 100 cm nicht überschreiten
und müssen in einer Mappe eingereicht werden.
•
Alle künstlerisch-gestalterischen Techniken sind zugelassen. Bei plastischen Objekten sind fotografische Dokumentationen
(Mindestformat 18 x 24 cm) einzureichen, die ein klares Bild auch von Details ermöglichen.
•
Der Mappe mit den Arbeitsproben ist eine unterschriebene, schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass er die Arbeiten selbstständig
angefertigt hat, beizufügen sowie der vom Fachbereich Design ausgegebene und ausgefüllte Fragebogen zur Darstellung der
individuellen und besonderen gestalterischen Interessen des Bewerbers. Der Fragebogen wird mit der Einladung versandt.
Skizzenbücher, die den Ideenfindungsprozess dokomentieren, sind ausdrücklich erwünscht.
.
Die Arbeitsproben sollen erkennbar machen, wie gut die Bewerber, ausgehend von der vorgegebenen Aufgabenstellung, kreativ,
konzeptionell und künstlerisch-gestalterisch Projekte entwickeln und darstellen können. Es werden folgende Gesichtspunkte erwartet und
begutachtet: Erfindungsgabe, Gestaltungsfähigkeit, eine kreative und/oder experimentelle Auseinandersetzung mit dem Thema.
Für die Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung oder der besonderen künstlerisch/
gestalterischen Begabung wird die Mappe mit den Arbeitsproben nach den Kriterien Wahrnehmungsfähigkeit,
Vorstellungsfähigkeit und Darstellungsfähigkeit beurteilt.
Im Internet werden regelmäßig die Mappenberatungstermine ausgeschrieben. Wir empfehlen dringend, diese zu besuchen.
Feststellung der
Konzeptionell-künstlerischen
Begabung
Format max.
70 x 100 cm
Alle Techniken
Themenblock
(10 bis 20 Arbeiten)
Erfindungsgabe,
Gestaltungsfähigkeit,
Wahrnehmungsfähigkeit,
Vorstellungsfähigkeit und
Darstellungsfähigkeit
Die Prüfung der Arbeitsproben
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Fachbereich Design der
Fachhochschule Münster schriftlich benachrichtigt, wann die Mappe und der vom
Fachbereich Design ausgegebene Fragebogen, gemeinsam mit den Arbeitsproben, einzureichen sind.
Diese Mappe ist deutlich sichtbar mit Namen und der in dem Schreiben angegebenen
Bewerbungsnummer zu bezeichnen. Die Bewerbungsnummer ist unbedingt anzugeben,
um den formalen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten. Die
Mappe mit den Arbeitsproben ist zum mitgeteilten Termin und Zeitpunkt
von jeder Bewerberin/jedem Bewerber persönlich im Fachbereich
Design der Fachhochschule Münster abzugeben und abzuholen. Nur in
Notfällen sind beauftragte Personen mit schriftlicher Vollmacht zugelassen.
Bewerberinnen und Bewerber, deren eingereichte Arbeitsproben für ein
Studium am Fachbereich Design der Fachhochschule Münster keine ausreichende
konzeptionell künstlerisch-gestalterische Qualität erkennen lassen, scheiden
aus dem weiteren Verfahren aus. Sie müssen am Abend der Mappenprüfung
ihre Arbeitsproben wieder abholen und erhalten eine schriftliche
Mitteilung über das Ergebnis der Mappenprüfung.
Die zur Klausur zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber, deren
Bewerbungsnummern in einer Liste ausgehängt werden, erhalten ihre Arbeitsproben nach
Abschluss der Klausur zurück.
2.
Die Klausur
Die Klausur findet am Tag unmittelbar nach der Mappenprüfung statt. Sie
besteht aus einer zweiteiligen Aufgabenstellung:
•
einer konzeptionell künstlerisch-gestalterischen zeichnerischen Übung mit erweiterten Darstellungsmöglichkeiten;
zum Beispiel Text-Bild-Kombinationen, Fläche-Raum-Beziehungen,
•
einer darauf aufbauenden, dreidimensionalen Material- und Objektstudie.
(Mitzubringen sind: Materialien nach eigenem Ermessen; Papier, Schere, Stifte, Pinsel, Farben, Kleber!)
Die Prüfungsaufgaben werden den Bewerberinnen/Bewerbern unmittelbar
vor der Klausur mitgeteilt. Die Bewertung der Prüfungsaufgaben durch
die Lehrenden des Fachbereichs Design erfolgt nach den gleichen Kriterien
wie bei den eingereichten Arbeitsproben. Die Ergebnisse werden einzeln der Kommission
in einem Gespräch präsentiert. Dies soll der Kommission sowohl erweiterte Informationen
zur Beurteilung der Arbeiten geben als auch einen persönlichen Eindruck des Bewerbers vermitteln,
um seine fachliche und persönliche Eignung einschätzen zu können.
Die Ergebnisse der Klausur (bestanden/nicht bestanden) werden an der Informationstafel
des Prüfungsamtes nach Abschluss der Prüfung ausgehängt.
Das endgültige Ergebnis der Eignungsprüfung erhalten die Bewerber und Bewerberinnen schriftlich
einige Tage später. Eine bestandene Eignungsprüfung gilt in der Regel für
die vier auf das Datum der Feststellung folgenden Einschreibungstermine.
Mappenrückgabe
Bewerberinnen und Bewerber, deren eingereichte Arbeitsproben für ein
Studium am Fachbereich Design der Fachhochschule Münster keine ausreichende
konzeptionell künstlerisch-gestalterische Qualität erkennen lassen und aus
dem weiteren Verfahren ausscheiden, müssen am Abend der Mappenprüfung
ihre Arbeitsproben wieder abholen. Eine Lagerung der Mappen ist
nicht möglich.
Die Klausurteilnehmer können ihre Bewerbungsmappen mit den Arbeitsproben
nach Abschluss der Klausurbewertung durch die Prüfungskommissionen
abholen.
Danach stehen aus verwaltungstechnischen Gründen
nur noch zwei Termine zur Verfügung, an denen die Bewerbungsmappen
abgeholt werden können. Diese Termine werden zusammen mit den schriftlichen Absagen
den Bewerbern bekannt gegeben. Bei Abholung durch Dritte ist eine von der
Bewerberin/dem Bewerber ausgestellte Vollmacht vorzuzeigen.
Generell erfolgen die Verwahrung und der Transport der Mappen und
Arbeitsproben von der Abgabe bis zur Rückgabe auf Risiko der Bewerberinnen
und Bewerber. Für Arbeitsproben, die zum festgelegten Zeitpunkt
nicht abgeholt werden, und für Schäden jedweder Art ist eine Haftung
ausgeschlossen.
Zusammenfassung:
Zugangsvoraussetzungen und künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung zum Designstudium
am Fachbereich Design der Fachhochschule Münster im Überblick:
•
•
•
•
Eignungsprüfung.
Fachhochschulreife (bei Nachweis einer besonderen konzeptionell künstlerisch-gestalterischen
Begabung kann auf Antrag hin in einem Sonderverfahren
die Zugangsberechtigung zur Eignungsprüfung/zum Studium gewährt
werden).
Praktikum in einem einschlägigen Betrieb (vgl. Studieninformation zum
Praktikum), Praktikumsdauer: 3 Monate (13 Wochen)
Bewerbungsfristen: 01. Oktober (für das Sommersemester) / 15. März
(für das Wintersemester)
Bewerbungsmappe:
•
Inhalt: Darstellungen zu vorgegebenem assoziativem Thema. Das Thema und die
Ausführungsbedingungen werden mit der Einladung versandt und zeitgleich dazu zum
Download bereitgestellt. Schriftliche, konzeptionelle Erläuterung (max. eine halbe DIN-A4-Seite).
•
Format: maximal 70 x 100 cm
•
Umfang: 10 bis 20 Arbeitsproben (nur Originale!)
•
Bei plastischen Objekten sind
fotografische Dokumentationen (Mindestformat 18 x 24 cm) einzureichen, die ein
klares Bild auch von Details ermöglichen.
Medien: Videos auf CD-ROM als Quicktime, digitale/interaktive Arbeiten auf CD-ROM in HTML bzw. nur als Player,
dto. bei Animationen; Bilder oder grafische Entwürfe ausdrucken oder als gängige Plattform-übergreifende
Formate wie pdf, tif, pic, jpg vorlegen. „Offene“ Dateien aus z.B. Photoshop, Freehand, Illustrator, InDesign,
QXP o.Ä. werden nicht akzeptiert. Alle Datenträger bitte mit exaktem Inhaltsverzeichnis, Dateinamen o.Ä.
sowie genutztem Player oder Bildformat und unbedingt mit Informationen über das CD-Format (Windows/Mac o.Ä.) versehen.
Fotos: nur als Papierabzug, nicht als Dia.
•
•
Unterschriebene Erklärung über die Eigenhändigkeit der Arbeitsproben.
Ausgefüllter Fragebogen zur Darstellung der individuellen und besonderen gestalterischen Interessen des Bewerbers.
Der Fragebogen wird mit der Einladung versandt.
Eignungsprüfung
Fachhochschulreife
Praktikum
Bewerbungsmappe
Ablauf
1. Tag: Mappenprüfung.
•
8.00 bis 10.30 Uhr: Abgabe der Mappen.
•
ab ca. 18.00 Uhr: Aushang der Liste der Bewerber/innen, die zur Klausur
zugelassen sind.
•
ab ca. 18.00 Uhr: Ausgabe der Mappen mit beigefügtem schriftlichem
Bescheid über das Ergebnis der Mappenprüfung an die Bewerber/innen,
die aus dem weiteren Verfahren ausscheiden.
2. Tag: Klausur
.
•
•
8.00 bis 12.00 Uhr: Klausur.
ab 12.30 Präsentationen der Klausurarbeiten und Gespräche
ab ca. 18.00 Uhr: Aushang der Listen der Bewerber/innen, die zum Studium zugelassen sind.
•
ab ca. 18.00 Uhr: Ausgabe der Mappe an alle Teilnehmer der Klausurprüfung.
Adressen
Fachbereich Design
Studienberatung
Leonardo Campus 6
48149 Münster
(T) 02 51. 836 53 - 05
[email protected]
Fachhochschule Münster
Studierendensekretariat
Hüfferstraße 27
48149 Münster
Postanschrift: Postfach 3020
48016 Münster
(T) 02 51. 836 47 - 02
(T) 02 51. 836 47 - 03