Elterninformationen zum Schülerbetriebspraktikum 2014/15

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Elterninformationen zum Schülerbetriebspraktikum 2014/15
Realschule Strünkede
Städt. Realschule für Jungen und Mädchen
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Elterninformationen zum Schülerbetriebspraktikum
- aber auch an euch SchülerInnen gerichtet -
Zeitraum des SBP: 20. März 2017 bis 07. April 2017
1. Sinn und Zweck des Praktikums
Die SchülerInnen sollen durch das Praktikum einen Einblick in die Berufswelt erhalten; sie sollen Betrieb und unterschiedliche
Arbeitsplätze kennen lernen. Durch eigenes Arbeiten und Mitarbeiten, gezieltes Beobachten sowie durch die Aufnahme von
Informationen können die SchülerInnen erfahren, was es heißt, beruflich tätig zu sein. Das Praktikum hilft ihnen bei der späteren
Berufswahl, aber auch bei der Einschätzung der Belastungen am Arbeitsplatz. Es ist eine Orientierungshilfe für die Ausbildung
bzw. den späteren Beruf. Vielleicht ist es auch eine Möglichkeit, erste Kontakte für einen zukünftigen Ausbildungsplatz zu
knüpfen.
2. Wahl des Praktikumplatzes
Das Praktikum ist Teil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Realschule, d.h. es ist eine Schulveranstaltung, bei der die
Schule für die Zuteilung der Praktikumsplätze auch die Verantwortung trägt.
Die SchülerInnen suchen sich den Praktikumsplatz möglichst allein. Der Praktikumsplatz darf nicht in einem Betrieb sein, in
dem Eltern, nahe Verwandte oder Bekannte tätig sind. Eine Ausnahme bildet eventuell ein Großbetrieb. Der Platz muss in
Herne oder in den direkt anliegenden Städten gesucht werden und eigenständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln
erreichbar sein. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn absolut kein vergleichbarer Praktikumsplatz in diesem
Entfernungsrahmen angeboten werden kann. Der gewählte Praktikumsplatz kann nur bei Problemen und Unstimmigkeiten und
in Absprache mit der Schule gewechselt werden. Da unsere SuS die Realschule mit der FOR verlassen, dürfen auch nur
Praktikumsplätze gewählt werden, die diesem Abschluss entsprechen. Das bedeutet, dass z.B. kein Praktikum in einer
Grundschule gemacht werden kann, da für den Beruf des Lehrers ein Hochschulstudium Voraussetzung ist (das gilt in NRW
auch für ein Praktikum bei der Polizei). Wer sein Praktikum bei der Herner Sparkasse absolvieren möchte, meldet sich bei
seiner Politiklehrerin/seinem Politiklehrer und reicht Bewerbungsunterlagen ein (Bewerbungsschreiben/ Lebenslauf/
Zeugnis). Die Schule leitet dann diese Unterlagen an die Herner Sparkasse weiter. Alle anderen Banken dürfen selbst
gewählt werden. Für die organisatorische Abwicklung und auch für die Betreuung während des Praktikums ist die Schule
zuständig. Die Politikfachschaft der RS wird eine gute Betreuung aller SchülerInnen organisieren und garantieren. Sie können
sich dabei auf unsere langjährige Erfahrung verlassen.
3. Versicherungsschutz
Die Praktikantin/der Praktikant unterliegt der gesetzlichen Unfallversicherung durch die Schule (GUV). Aus diesem Grunde
muss bei einem Unfall die Schule sofort verständigt werden. Außerdem besteht Haftpflichtversicherungsschutz durch den
Schulträger.
Im Krankheitsfalle muss die Praktikantin/der Praktikant sich morgens rechtzeitig im Betrieb krank melden, aber auch in
der Schule! (Eine ärztliche Bescheinigung muss spätestens nach 2 Tagen eingereicht werden!)
4. Fahrtkosten
Fahrtkosten werden nur erstattet, wenn die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Praktikumsstelle mindestens 3,5 km
beträgt. (Die Stadt Herne erstattet die Fahrkosten auch nur in einem Bereich von 35 km.) Es muss der günstigste Tarif gewählt
werden. Die Fahrtkostenbelege sind zu sammeln und werden nach dem Praktikum zusammen mit der Angabe der jeweiligen
Bankverbindung der Politiklehrerin/dem Politiklehrer gegeben.
5. Arbeitszeit
Die SchülerInnen unterliegen während der Praktikumszeit dem Jugendarbeitsschutzgesetz, wobei sie im Sinne dieses
Gesetzes im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht als Kind eingestuft werden. Das bedeutet, dass
die tägliche Arbeitszeit (ohne Pausen) in der Regel 7 Stunden, die wöchentliche Beschäftigung nicht mehr als 35 Stunden
beträgt. Bei Berufen, deren Arbeitszeit das Wochenende einschließt, ist für diese Zeit ein Freizeitausgleich innerhalb der Woche
zu gewähren, aber nur nach Absprache mit den SchülerInnen.
6. Vor- und Nachbereitung / Betreuung während des Praktikums
Das Praktikum wird im Politikunterricht intensiv vorbereitet. Die SchülerInnen fertigen eine Praktikumsmappe an, die benotet
wird und in die Politiknote eingeht. Die praktische Leistung im Betrieb wird ebenfalls bewertet. Die SuS erhalten
außerdem zu ihrem Zeugnis eine zusätzliche, benotete Bescheinigung über ihr Praktikum. Die Betreuung während des
dreiwöchigen Praktikums erfolgt in der Regel durch einen einmaligen Besuch eines Lehrers unserer Schule.
Erklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten
(Diesen Abschnitt an die Schule zurückgeben!)
Name:……………………………………………………………………………
Das Informationsschreiben zum Schülerbetriebspraktikum habe ich/haben wir
erhalten.
Datum:
Unterschrift: